Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum - Edgar Theurer - E-Book

Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum E-Book

Edgar Theurer

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Beschreibung

Zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum existiert ein umfangreiches Gesetzes- und Regelwerk. Verantwortliche sind jedoch häufig unsicher in der Vorgehensweise und Umsetzung. In der Praxis werden die Vorschriften und Gesetze daher nur rudimentär oder falsch angewendet. Gefahren und Einschränkungen für mobilitätseingeschränkte Nutzer:innen werden somit nicht nur nicht beseitigt, sondern durch falsche Umsetzung erst geschaffen.Die Autoren sind in der täglichen Arbeit mit dem Thema befasst, haben den entsprechenden Erfahrungshorizont und praktischen Hintergrund und wollen ihr Wissen weitergeben. Das Buch beschreibt mit vielen Abbildungen und anhand realer, aktueller Beispiele konkrete Probleme, zeigt Lösungen auf und warnt vor Fallstricken.

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Edgar Theurer / Amine Stirner / Mohamed Zakzak

Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum

Grundlagen – Planung – Bauausführung ein Praxishandbuch

Umschlagabbildung: © Edgar Theurer

Autorenabbildung: © Edgar Theurer

 

DOI: https://doi.org/10.24053/9783816985525

 

© 2023 · expert verlag

‒ ein Unternehmen der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG

Dischingerweg 5 · D-72070 Tübingen

 

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

 

Alle Informationen in diesem Buch wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Fehler können dennoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen übernehmen deshalb eine Gewährleistung für die Korrektheit des Inhaltes und haften nicht für fehlerhafte Angaben und deren Folgen. Diese Publikation enthält gegebenenfalls Links zu externen Inhalten Dritter, auf die weder Verlag noch Autor:innen oder Herausgeber:innen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind stets die jeweiligen Anbieter oder Betreibenden der Seiten verantwortlich.

 

Internet: www.expertverlag.deeMail: [email protected]

ISSN 2939-9319

 

ISBN 978-3-8169-3552-0 (Print)

ISBN 978-3-8169-0136-5 (ePub)

Inhalt

VorwortI Betroffene, Rechtsgrundlagen, Gesetze, Ansprüche1 Was ist Inklusion?2 Arten von BehinderungenDer Begriff Behinderung wird in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Grundlagen definiert und dargestellt.Laut Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes:Laut Sozialgesetzbuch 9. Buch bedeutet Behinderung:Laut Behindertengleichstellungsgesetze der Länder:2.1 AugenerkrankungenEinige Beispiele für technische Anpassungen, die dazu beitragen, den öffentlichen Verkehrsraum für Blinde und Sehbehinderte nutzbar zu machen, sind:2.2 Hörbehinderung & GehörlosigkeitEs werden folgende Grade einer Höreinschränkung unterschieden:2.3 Körperliche EinschränkungenUrsachen hierfür können sein:2.4 Geistige Behinderung3 Lebenssituation und geschichtlicher Hintergrund in DeutschlandGeburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland und die darauffolgende gesellschaftliche sowie politische Veränderung in der Begrifflichkeit von Behinderung4 Behinderung / Schwerbehinderung5 UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK – Geschichte5.1 Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention5.2 Einfühlungsvermögen und Veständnis von Behinderung in der Gesellschaft5.3 Bandbreite der feststehenden Rechte UN-BehindertenrechtskonventionArt. 2, 3 und 5 UN-Behindertenrechtskonvention:Art. 3 UN-BRK:Art. 8 UN-BRK:Art. 9 UN-BRK:Art. 4 Abs. 3 UN-BRK:Art. 31 UN-BRK:Art. 4 Abs. 1 und 2 UN-BRK:5.4 ExkursEuropäische Kommission und UN-Behindertenrechtskonvention:6 Gesetzliche Grundlagen Barrierefreiheit6.1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 96.2 Grundgesetz (GG)Art 3 GGDie BehindertengleichstellungsgesetzeAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (2006):Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (2002):Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) (2002):Baugesetzbuch (BauGB) (2002):Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (2002):Straßenverkehrsordnung (StVO) (2002):Informations- und Kommunikationstechnikgesetz (IKTG) (2002):6.3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)6.4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)Gesetzliche Aufgliederung des Behindertengleichstellungsgesetzes BGG7 Was heißt Barrierefreiheit eigentlich?Design für Alle – Barrierefreiheit7.1 Situation in Deutschland7.2 Ländervergleich in der Europäischen Union7.3 Situation in Finnland (Vorgaben für die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich)Öffentlicher PersonenbeförderungsverkehrBau- und PlanungsrechtWebseiten und Online-AngeboteSanktionen7.4 Situation in Griechenland (Vorgaben für die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich)Öffentlicher PersonenbeförderungsverkehrBau- und PlanungsrechtWebseiten und Online-AngeboteSanktionen7.5 Situation in Österreich (Vorgaben für die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich)Öffentlicher PersonenbeförderungsverkehrBau- und PlanungsrechtWebseiten und Online-AngeboteSanktionen7.6 Situation in Schweden (Vorgaben für die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich)Öffentlicher PersonenbeförderungsverkehrBau- und PlanungsrechtWebseiten und Online-AngeboteSanktionen7.7 Vorgaben für die Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich in Deutschland8 Teilhabe und Mitbestimmung für Menschen mit Behinderung9 FazitVon der Theorie zur PraxisZielgruppen für Barrierefreiheit im öffentlichen VerkehrsraumII Planung10 Normen und BegriffeDIN 18040-3:2014-12DIN 32984:2023-04DIN 32975:2009-1211 Grundanforderungen an barrierefreie Verkehrsflächen12 Themenfeld Sehbeeinträchtigungen – Blindenleitsystem (BLS)Definitionen „blind“12.1 Aufmerksamkeitsfelder12.2 Richtungsfelder12.3 Sperrfelder12.4 Sonderformen von Blindenleitsystemen12.5 Kontraste (Kanten, Felder, Streifen)13 Themenfeld Mobilitätsbeeinträchtigungen – barrierefreie (Bordstein-) Querungen13.1 Höhengetrennte Querungsstelle13.2 Höhengleiche Querungsstelle13.3 Gesicherte und ungesicherte Querung13.4 Relevanz der Bordsteinhöhe13.5 Sonderfall Bordsteinabsenkung zu Behindertenstellplatz14 ÖPNV14.1 Formen von Bushaltestellen14.2 Bordsteinhöhen barrierefreier Bushaltestellen14.3 Barrierefreie Standardbushaltestelle14.4 Problematik Busbucht14.5 Bushaltestelle am Fahrbahnrand in Busspur14.6 Blindenleitsysteme14.7 Bus + Bahn15 2-Sinne-Prinzip15.1 Lichtsignalanlagen mit Blindenakustik15.2 Fahrgastinformation mit TTS15.3 Taktile Lagepläne mit TTS15.4 Handlaufbeschriftungen16 Digitale Unterstützung17 Was bei Planung und Bau von Barrierefreiheit noch zu beachten wäre …17.1 Präzision17.2 Improvisation18 Nutzungsbeispiele im BildBereich ÖPNVZentraler OmnibusbahnhofBereich FußgängerquerungenIII Ausführung19 Einleitung19.1 Stellenwert in der Ausführung19.2 Soziales Interesse19.3 Monetäres Interesse20 Arbeitsvorbereitung20.1 Planungsfehler erkennen und reagieren20.1.1 Querungsstellen20.2 Ausschreibungsfehler und Nachträge20.2.1 Begleitplatten mit scharfkantiger Mikrofase20.2.2 Querungsstellen in Radien21 Absicherung von Baustellen21.1 RSA 2121.1.1 RSA in der Praxis21.2 Arbeitsstellen im Gehwegbereich22 Ausführung – Tipps und Tricks aus der Praxis22.1 QuerungsstellenGenerell:22.2 BodenindikatorenGenerell:22.3 BushaltestellenGenerell:22.4 Probleme23 Bauen von Barrierefreiheit – Bauen mit hohem AufwandIV Such den Fehler …Beispiele, wie es nicht sein sollte24 Such den Fehler – bei der PlanungBeispiel 1Beispiel 2Beispiel 3Beispiel 4Beispiel 5Beispiel 6Beispiel 7Beispiel 825 Such den Fehler – bei der AusführungBeispiel 9Beispiel 10Beispiel 11Beispiel 12Beispiel 13Beispiel 14Beispiel 15Beispiel 16Beispiel 17Beispiel 18Beispiel 19Beispiel 20Beispiel 2126 Such den Fehler – im ProduktBeispiel 22Beispiel 23Beispiel 24Beispiel 2527 Das Bessere ist der Feind des GutenBeispiel 2628 Such den Fehler?V Danksagung, Quellen und VerzeichnissePostscriptum / DankQuellen

Vorwort

Sehr geehrte Leserschaft,

 

diese Publikation ist als ein Leitfaden „aus der Praxis für die Praxis“ angelegt. Die Autoren möchten ihre umfangreichen Erfahrungen mit der Thematik der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum weitergeben und damit Kolleginnen und Kollegen sowie alle mit diesem komplexen Themenfeld befasste an dem Praxiswissen teilhaben lassen, das wir bei vielfältigen Projekten sammeln konnten.

 

Dabei haben wir bewusst im Kapitel I die Thematik der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum in einen umfänglichen Gesamtkontext „Inklusion“ gestellt, der über das „Bauen“ im öffentlichen Verkehrsraum weit hinaus geht und aufzeigen soll, dass dieses „Bauen“ in einem gesamtgesellschaftlichen Konsens erfolgt, die Belange behinderter Mitmenschen umfassend zu erfüllen.

 

Das Kapitel II widmet sich dem Thema Planung mit seinem umfänglichen Repertoire an Möglichkeiten Barrierefreiheit – i. d. R. baulich – zu realisieren.

 

Im Kapitel III werden Aspekte der Ausführung beleuchtet, die eine möglichst optimale und zugleich wirtschaftliche Umsetzung der Planung ermöglichen können.

 

Das Kapitel IV schließlich versucht, durch Beispiele, in denen die Umsetzung der Barrierefreiheit – noch – nicht befriedigend gelungen ist aufzuzeigen, wo Fallstricke und Probleme lauern, die es bestmöglich zu vermeiden gilt.

 

Wir stellen weder den Anspruch der Vollständigkeit noch den, dass wir alles wissen und alles perfekt machen. Auch wir müssen immer wieder feststellen, dass es Dinge gibt, die wir so noch nie erlebt haben, Probleme, mit denen wir noch nicht konfrontiert waren, Lösungsansätze, die wir nicht für möglich gehalten hätten. Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum ist noch längst nicht überall etabliert, noch längst nicht alle damit verbundenen Konflikte sind bewältigt. Entsprechend entwickelt sich auch das Planen und Bauen dynamisch. Es erfordert Kreativität bei der Lösungsfindung, aber auch Disziplin und Präzision bei der Einhaltung von Regeln und Normen und planerischen Vorgaben zum Wohl der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen, für die wir letztlich tätig sind. Deren Bedürfnisse gilt es bestmöglich zu befriedigen, deren Handicaps zu berücksichtigen, deren Möglichkeiten zu nutzen. Dahinter haben persönliche Vorlieben und Ideen der Planer und Ausführer zurückzustehen, auch wenn das nicht immer leichtfällt bzw. jedem gefällt!

 

Wir haben bisher noch immer eine Lösung gefunden, auch wenn es zu Beginn nicht immer danach aussah. Wir mussten aber auch oft feststellen, dass Details verbesserungswürdig ausfielen, Ansätze nicht zielführend waren, sich die Umsetzung in gebaute Umwelt mangelhaft darstellte und wir nachbessern mussten. Zwischen Planung und Ausführung sowie den einschlägigen Normen gab es gewisse Deltas, die nicht zu tolerieren waren. Dabei haben wir bzw. unsere Bauherren und Firmen / Auftraggeber und Auftragnehmer – nicht überraschend – einiges an Lehrgeld bezahlt.

Wenn es uns gelingt, Ihnen einen Teil dieses Lehrgeldes zu ersparen und Ihnen ihre Arbeit am einen oder anderen Projekt zu erleichtern, Lösungen aufzuzeigen und Fehler zu vermeiden hat das Buch seinen Zweck erfüllt.

 

Wir haben in diesem Buch versucht, zu jedem Stichwort, zu jedem Inhalt entsprechende Beispiele aus der Praxis zu finden und mit Fotos zu dokumentieren – getreu dem Motto „ein Bild sagt mehr als tausend Worte“.

 

Scheuen Sie sich wiederum nicht, uns an Ihrem Erfahrungsschatz teilhaben zu lassen. Für einen konstruktiven Dialog stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Die Autoren

 

Amine Stirner

Mohamed Zakzak

Edgar Theurer

Abb. 1:

Von links nach rechts: Amine Stirner, Mohamed Zakzak, Edgar Theurer

I Betroffene, Rechtsgrundlagen, Gesetze, Ansprüche

1Was ist Inklusion?

Inklusion ist auf der ganzen Welt eine wichtige Frage. Die Organisation der Vereinten Nationen (engl. United Nations, abgekürzt UN) hält Inklusion im Rahmen der allgemeingültigen Menschenrechte für unverzichtbar. Sie hat dazu 2006 eine Konvention beschlossen: die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die soziale Inklusion, beruht auf der Gleichstellung aller Personen und der Anerkennung ihrer Vielfalt. Sie verlangt, dass alle Menschen gleich gut behandelt werden müssen und dieselben Rechte haben.

Das gilt nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Hiermit sind auch Menschen gemeint, die weniger Aussichten haben als andere: Menschen, die wegen ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, oder ihrer sozialen Stellung oft benachteiligt werden. Es geht darum, dass alle Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer sexuellen Einstellung oder ihrer Behinderung – gleichgestellt sind und dieselben Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe an der Gesellschaft haben. In Deutschland wurde der Begriff Inklusion erstmals im Jahr 2000 im Abschlussbericht des Beirats Inklusion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet.

Inklusion heißt, dass alle Menschen, unabhängig von Behinderungen, gleichermaßen würdige und wertvolle Mitglieder der Gesellschaft sind. Inklusion erläutert, Menschen mit Behinderung durch die Anerkennung und Förderung ihrer Rechte, Fähigkeiten und Möglichkeiten zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilzuhaben. Sie ist ein Prozess, der die Annahme, Anerkennung und Integration von Menschen mit Behinderung in allen Aspekten des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens umfasst.

Inklusion enthält, dass Menschen mit Behinderung dieselben Rechte, Chancen und Möglichkeiten haben sollten wie alle anderen. Dazu gehören das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, das Recht auf eine angemessene Bildung, das Recht auf eine angemessene Beschäftigung, das Recht auf angemessenen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und das Recht auf eine angemessene Unterstützung. Inklusion beinhaltet auch, dass Menschen mit Behinderung in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, einschließlich der Familie, des Arbeitsplatzes, des Wohnortes und der Gemeinde, einbezogen werden. Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu denselben Wohnmöglichkeiten, derselben Arbeit, denselben Dienstleistungen, denselben Freizeitaktivitäten und denselben Bildungsmöglichkeiten haben sollten wie alle anderen.

 

Inklusion deutet darauf, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Möglichkeiten und Chancen erhalten sollten wie alle anderen, um am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Dies heißt konkret, dass Menschen mit Behinderung eine angemessene und ausreichende Unterstützung erhalten, um an denselben Aktivitäten teilnehmen zu können wie alle anderen. Inklusion bedeutet zudem, dass Menschen mit Behinderung dieselbe Anerkennung und denselben Respekt verdient haben wie alle anderen. Dies heißt, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert, sondern dass sie als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angenommen werden.

 

Inklusion bedeutet gleichermaßen, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte und Aussichten haben sollten wie alle anderen, um am Arbeitsleben mitzugestalten und teilzunehmen. Dies heißt, dass sie die gleiche Arbeitsplatzsicherheit, den gleichen Arbeitsplatzschutz und die gleichen Arbeitsplatzmöglichkeiten haben sollten wie alle anderen. Inklusion drückt eindeutig aus, dass Menschen mit Behinderung den politischen Diskurs in unserer Gesellschaft mitgestalten sollen, dies soll heißen, dass sie die gleichen Chancen haben sollten, an politischen Aktivitäten und Diskussionen teilzunehmen wie alle anderen Menschen. Inklusion bedeutet auch, dass Menschen mit Behinderung dieselben Rechte und Möglichkeiten haben sollten wie alle anderen, um am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen.

Inklusion bedeutet schließlich, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben sollten wie alle anderen, um ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen. Das heißt auch, dass sie das Recht haben müssen, auf mögliche Diskriminierungen aufmerksam zu machen und ihre Rechte zu verteidigen. Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Gleichstellung und zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft.

 

Inklusion ist ein langer Prozess, der viele Erneuerungen in unserer Gesellschaft erfordert. Es ist wichtig, dass wir uns alle dazu verpflichten, Inklusion zu fördern und zu befürworten, und dass wir alle kooperieren, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichermaßen wertgeschätzt und respektiert werden. Das Wort „Inklusion“ bedeutet „Einbeziehung“. Es wird hier verwendet im Sinne von einer Gemeinschaft, in der alle unterschiedlich sind und sein dürfen. Die Verschiedenheit und Vielfalt der Menschen ist die Normalität, aus der die Gemeinschaft ihre Kraft und Energie erhält.

Für unsere Gesellschaft soll Inklusion nahelegen, auf Menschen so zuzugehen, dass sie einbezogen werden, dass Zusammentreffen und Austausch möglich werden, dass etwas Gemeinsames für uns alle entsteht und etabliert wird. Sprechen und Handeln ergänzen sich und können beide Inklusion ermöglichen.

 

Grundideen einer inklusiven Haltung

Inklusion versucht, die Herausforderungen unserer Welt für alle menschenwürdig anzunehmen.

Inklusion will allen Menschen ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben.

Das bedeutet: anerkannt und wertgeschätzt zu sein, mitzuwirken, Kontakte und Freundschaften zu haben, gemeinsam voneinander zu lernen.

Inklusion erkennt jede Person in ihrer Einmaligkeit an: Jeder lebt in unterschiedlichen Situationen und hat andere Kompetenzen, Bedürfnisse und Stärken.

Inklusion schätzt die Verschiedenheit von Menschen und versucht, sie aktiv zu nutzen.

Inklusion sieht einen Menschen als Ganzes und wendet sich gegen Einteilungen, die der Vielfalt von Menschen nicht gerecht werden (z. B. „Deutsche und Ausländer“, „Behinderte und Nicht-behinderte“, „Heterosexuelle und Homosexuelle“, „Reiche und Arme“ etc.).

Um eine angesehene und erfolgreiche Inklusionsstruktur in einer Kommune und in der Gesellschaft zu entfalten, ist es wichtig, den öffentlichen Raum barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum ist ein wichtiges Thema, das die Lebensqualität aller Menschen und Personen erleichtert und verbessern kann. Es geht darum, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, älteren Menschen, Rollstuhlfahrern, und anderen Personengruppen den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewähren, ohne dass sie auf Hilfe von anderen angewiesen sind. Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Individuen gleichermaßen in den Genuss öffentlicher Verkehrsmittel kommen und sich frei bewegen können. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen zunächst die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden.

Im ersten Schritt muss der öffentliche Verkehrsraum barrierefrei gestaltet werden, d. h. es müssen Rampen, Geländer, breite Gehwege und eine gute Beleuchtung installiert werden. Ein barrierefreies Design ist für Menschen mit Behinderung auch wichtig, damit sie ohne Hindernisse von A nach B gelangen können. Ein wesentlicher Bestandteil einer barrierefreien Umgebung ist ebenfalls, dass alle öffentlichen Verkehrsmittel eine spezielle Ausstattung zur Unterstützung Menschen mit Behinderung haben. In diesem Zusammenhang müssen zum Beispiel Rampen, höhenverstellbare Bänke und Handläufe installiert werden.

Darüber hinaus müssen auch die öffentlichen Verkehrsmittel selbst barrierefrei gestaltet werden. Dazu gehört, dass alle Busse, Bahnen und Züge mit einfach zu bedienenden Stationen, einer guten Beleuchtung und ausreichenden Sitzplätzen ausgestattet sind. In einigen Fällen können auch spezielle Aufzüge oder Rollstuhllifte installiert werden. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Anpassung der Fahrkartenautomaten an die Bedürfnisse für Menschen mit Behinderung. So können diese beispielsweise mit einfachen, leicht verständlichen Symbolen gestaltet werden.

Die Fahrer der öffentlichen Verkehrsmittel müssen spezielle Schulungen erhalten, damit sie sich adäquat auf behinderte Menschen einstellen können. Anschließend sollten sie dazu befähigt werden, die speziellen Bedürfnisse dieser Personengruppe zu erkennen und zu berücksichtigen.

Zusätzlich müssen auch die Informationen im öffentlichen Verkehrsraum auf ein barrierefreies Design umgestaltet werden. Hierzu zählen zum Beispiel große, gut sichtbare Schilder, die in verschiedenen Sprachen beschriftet sind, sowie Symbole, die die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen.

 

Um die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum zu gewähr-leisten, müssen die Gesetze und Vorschriften im Hinblick auf die Barrierefreiheit geändert werden. Die Gesetzgeber müssen sicherstellen, dass alle öffentlichen Verkehrsmittel, Einrichtungen und Gebäude barrierefrei sind.

Ausnahmslos kann man sagen, dass die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum eine wichtige Angelegenheit ist, die dazu beisteuern kann, dass alle Menschen ihren Alltag in gleicher Weise genießen können. Durch eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums kann Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Rollstuhlfahrern, älteren Menschen und anderen Personengruppen der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht werden, ohne auf Hilfe von anderen angewiesen zu sein.

Seit circa dreieinhalb Jahren bestimmen inklusive und integrative Ansätze die tägliche Arbeit des Autors dieser Zeilen. Unsere Gesellschaft baut auf einer demokratischen Grundordnung auf und lebt und gedeiht durch die Vielfalt der Menschen in ihr. Jede Person und jeder Mensch in diesem Bunde ist anders. Jeder Mensch kann mit seinen besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Erfahrungen unser Zusammenleben bereichern und ein Stück besser machen.

Inklusion benötigt Erfahrungen. Es wird immer wieder deutlich, was Menschen praktisch und konkret machen, um Inklusion bei sich in der Gesellschaft und in einer Kommune umzusetzen. Dabei gibt es unglaublich viele Einfälle und Herangehensweisen, um dieses Vorhaben zu gestalten. Inklusion darf in unserer Gesellschaft nicht die Rolle des Stiefkindes bekommen, dafür ist sie zu wesentlich. Für die Betroffenen Personenkreis ist sie die menschliche Grundlage, um Teilhabe in unserer Gesellschaft leben zu können. Inklusion ist, wenn es möglich ist, dass Menschen in ihrer Einzigartigkeit und Verschiedenheit mit gleichen Rechten zusammenleben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob unterschiedliche Empfindungen zusammenkommen.

Wir als Gesellschaft müssen lernen, mit dieser Verschiedenheit zu leben, sie zu nutzen und schätzen, damit sie zur Selbstverständlichkeit wird. Damit sie zur Grundlage einer Gesellschaft wird, die ihr alltägliches Zusammenleben in Vielfalt annimmt und gestaltet. Inklusion (Einbeziehung) ist das Gegenteil von Exklusion (Ausschluss). Es gibt viele Hindernisse, die Menschen aus dem Zusammenleben mit anderen ausgrenzen. Daher ist es wichtig, möglichst viele Hindernisse für möglichst viele Menschen zu erkennen und zu beseitigen. Das ist das Ziel von Inklusion.

Wir sind davon überzeugt, dass eine inklusive Kommune, beziehungsweise Stadt wesentlich zukunftssicherer und innovativer ist, als andere Städte und Kommunen. Aus unserer Sicht steht eine Gemeinde für die Gesamtheit der Bewohnerinnen, Organisationen, Einrichtungen und Institutionen an einem Ort. Inklusion kann nur gelingen, wenn alle Stellen das Thema aktiv vorantreiben sowie voranbringen und mit Leben füllen. Kommunen, die sich um das Zusammenleben kümmern, erhöhen die Lebensqualität für alle. Die Devise heißt: alle Menschen sollen sich an ihrem Lebensort wohl fühlen, Chancen und Möglichkeiten haben am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen sowie barrierefrei teilzuhaben. Anziehende, interessante, abwechslungsreiche und attraktive Orte ziehen Menschen an. Das ist für die langfristige Entwicklung von großem Vorteil. Eine übergreifende Inklusions-Strategie fördert insgesamt ein Klima der Zugehörigkeit und sensibilisiert somit die Bürgerinnen und Bürger in der Kommune.

Zur Überwindung von jeglicher Diskriminierung und Ausgrenzung brauchen wir die Inklusion. Dieses Verständnis von Inklusion setzt sich Schritt für Schritt in den Köpfen vieler Menschen in unserer Gesellschaft durch. Die Themen vor Ort sind vielfältig. Das Thema Inklusion kann in einer Kommune nur gemeinsam mit betroffenen Menschen gestaltet werden, nach dem Motto „mitmachen war gestern – dazugehören ist heute“. Inklusion ist dabei die konsequente Weiterentwicklung dessen, was wir vor langer Zeit unter dem Begriff der „Integration“ begonnen haben und nun auf eine neue Stufe heben wollen. Wir sind überzeugt davon, dass unsere Gesellschaft inklusiv denken und handeln muss, wenn sie den Menschen, die in ihr leben, eine gute Zukunft bieten will. Aus unserer Sicht: Inklusion bekommt man nicht zum Nulltarif und zudem tut Inklusion nicht weh.

2Arten von Behinderungen

Behinderung ist ein Zustand, der es einer Person – verglichen mit anderen Menschen – schwerer macht, bestimmte Aktivitäten aus-zuführen. Dies kann aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder emotionalen Beeinträchtigung der Fall sein. Die World Health Organisation definiert Behinderung als eine Kombi-nation aus körperlichen, mentalen, intellektuellen, sensorischen, kommunikativen und psychosozialen Beeinträchtigungen, die in Verbindung mit dem sozialen, physischen und politischen Kontext stehen.

Es gibt viele verschiedene Arten von Behinderungen. Dazu gehören Körperbehinderungen, geistige Behinderungen, psychische Behinderungen und kognitive Behinderungen.

Körperbehinderungen beinhalten Behinderungen, die die Fähigkeit einer Person, eine bestimmte Aufgabe zu erledigen, beeinträchtigt. Dazu gehören Amputationen, Gelenk- und Muskel-schwächen, Körperdeformitäten, Sehbehinderungen und Hörbehinderungen.

Geistige Behinderungen beinhalten Beeinträchtigungen in Bezug auf das Denken, die Lernfähigkeit, die Aufmerksamkeit, das Ver-halten und die Fähigkeit, sich anzupassen. Dazu gehören Down-Syndrom, Autismus und verschiedene Entwicklungsstörungen.

Psychische Behinderungen beinhalten psychische Erkrankungen und Störungen, die die Fähigkeit der Person beeinträchtigen, sich normal zu verhalten und zu funktionieren. Dazu gehören Schizophrenie, Depressionen, bipolare Störungen, Angststörungen und posttraumatische Belastungsstörungen.

Kognitive Behinderungen beinhalten Beeinträchtigungen in Bezug auf die Fähigkeit, zu denken, zu lernen, zu verstehen und Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören Dyskalkulie (Rechen-schwäche), Dyslexie (Lese-Rechtschreibschwäche) und andere Lernschwierigkeiten.

Unter einer Mehrfachbehinderung versteht man eine Kombination mehrerer Behinderungen, die gleichzeitig vorhanden sind. Dazu gehören körperliche, geistige, psychische und kognitive Behinderungen, die gemeinsam mit einer Behinderung des Sinnes- oder Bewegungsapparates auftreten. Es kann auch eine Kombination von körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen geben.

Laut Statistischem Bundesamt leben 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Zum Jahresende 2021 lebten in Deutschland rund 7,8 Millionen schwer-behinderte Menschen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 108.000 oder 1,4 % weniger als zum Jahresende 2019. Dieser Rückgang beruht auf einer starken Bereinigung der Verwaltungsdaten in Niedersachsen, wodurch die Zahl der dort erfassten schwerbehinderten Menschen um 121.000 sank. Als schwerbehindert gelten Personen, denen die Versorgungsämter einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % zuerkannt sowie

einen gültigen Ausweis ausgehändigt haben. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung zum Jahresende 2021 waren 9,4 % der Menschen in Deutschland schwerbehindert. 50,3 % der Schwerbehinderten waren Männer, 49,7 % waren Frauen.

Abb. 2:

Schwerbehinderte Menschen nach Alter

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/_Grafik/_Interaktiv/behinderte-menschen-al-ter.html;jsessionid=A61B91D7305BE27F2664110FF98C6217.live712

Der Begriff Behinderung wird in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Grundlagen definiert und dargestellt.

Laut Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes:

§ 3 Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert.

Laut Sozialgesetzbuch 9. Buch bedeutet Behinderung:

§ 2 Absatz 1 SGB IX

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Kör-per- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“

§ 2 Absatz 2 SGB IX

„Menschen sind im Sinne des Teils 3 (des SGB IX) schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.“

Laut Behindertengleichstellungsgesetze der Länder:

Die Behindertengleichstellungsgesetze der Länder orientieren sich überwiegend an der Definition von Behinderung der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes.