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Mit einer Gesamtauflage von rund 190.000 Exemplaren hat sich dieses Buch inzwischen zu einem Standardwerk für den Berufsnachwuchs der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entwickelt. Das Buch besteht aus 6 Kapiteln: Nach den grundlegenden Informationen steht die Aus- und Weiterbildung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im Vordergrund. Anschließend folgen interessante Erfahrungsberichte zum Berufseinstieg und zum Berufsalltag. Nützliche Informationen zur Existenzgründung und -sicherung sowie über die berufsständischen Organisationen werden im letzten Teil vermittelt. Mit diesem Buch wird dem Leser ein umfassender Einblick in das facettenreiche Berufsbild des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers gewährt. Für die Qualität stehen insbesondere unsere 28 Autorinnen und Autoren mit ihren realitätsnahen Beiträgen; ihnen gilt unser besonderer Dank. Ergänzt wird das Buch durch die virtuelle Plattform www.berufsziel-steuerberater.de bzw. www.berufsziel-wirtschaftsprüfer.de. Hier finden sich neben aktuellen Stellenangeboten von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften auch interessante Informationen zum Berufseinstieg und zur Karriereplanung.
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Veröffentlichungsjahr: 2020
Berufsziel Steuerberater/Wirtschaftsprüfer 2021
Interessante Informationen für angehende Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und Young Professionals finden Sie auf unserer Homepage:www.berufsziel-steuerberater.dewww.berufsziel-wirtschaftsprüfer.de
Andrea Lauterbach, Detlef Jürgen Brauner (Hrsg.)
Berufsziel Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Berufsexamina, Tätigkeitsbereiche, Perspektiven
20., überarbeitete Auflage
Edition Wissenschaft & Praxis
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Alle Rechte vorbehalten © 2021 Edition Wissenschaft & Praxis bei Duncker & Humblot GmbH, Berlin Satz: L101 Mediengestaltung, Fürstenwalde Druck: mediaprint solutions GmbH, Paderborn Printed in Germany ISBN 978-3-89673-834-9 (Print) ISBN 978-3-89644-370-0 (E-Book)
Mit Beginn des Jahres 2020 wurden die Verlagsgeschäfte des Verlags Wissenschaft & Praxis an den Verlag Duncker & Humblot in Berlin übergeben. Wir freuen uns sehr darüber, dass dadurch zum einen die kontinuierliche Fortführung dieses für den Berufsnachwuchs der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wichtigen Standardwerkes (Gesamtauflage rund 190.000 Ex.) gewährleistet ist, zum anderen die nun zusätzliche digitale Verbreitung des Werkes die Möglichkeit bietet, die Zielgruppe der angehenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer optimal zu erreichen.
Das Buch besteht aus 6 Kapiteln: Nach den grundlegenden Informationen steht die Aus- und Weiterbildung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im Vordergrund. Anschließend folgen interessante Erfahrungsberichte zum Berufseinstieg und zum Berufsalltag. Nützliche Informationen zur Existenzgründung und -sicherung sowie über die berufsständischen Organisationen werden im letzten Teil des Buches vermittelt.
Mit diesem Buch wird dem Leser ein umfassender Einblick in das facettenreiche Berufsbild des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers gewährt. Für die Qualität dieses Buches stehen insbesondere unsere 28 Autorinnen und Autoren mit ihren realitätsnahen Beiträgen; ihnen gilt unser besonderer Dank.
Ergänzt wird dieses Buch durch die virtuelle Plattform:
www.berufsziel-steuerberater.de bzw. www.berufsziel-wirtschaftsprüfer.de.
Hier finden Sie neben aktuellen Stellenangeboten von Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaften auch interessante Informationen rund um den Berufseinstieg und zur Karriereplanung.
Die Herausgeber
StB Dr. Andrea Lauterbach Dr. Detlef Jürgen Brauner
Steuerberater – Zukunftssicherer Job mit abwechslungsreichen Karrieremöglichkeiten
Von Prof. Dr. Hartmut Schwab, Steuerberater, FB f. IStR
Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Berlin
Der hohe Stand der Wirtschaftsprüfer
Von WP Sebastian Hakelmacher, Volksdorf
I. Grundlegende Informationen
Der Steuerberater
Der Wirtschaftsprüfer
Von WP/StB Melanie Sack, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des IDW e. V., Düsseldorf
II. Aus- und Weiterbildung, Berufsexamina
Masterstudiengang für die Steuerberater- und Wirtschaftsprüferausbildung an der Hochschule Pforzheim
Von StB Prof. Dr. Thomas Stobbe, Studiendekan des Masterstudienganges „Auditing and Taxation“, Pforzheim
„Big Four“ – AuditXcellence-Programm Master of Science, Master of Arts (§ 8a WPO) „AuditXcellence The Master Program in Auditing“ – Karrierestart mit Perspektive
Von Dr. Klaus Dyck, Thomas M. Orth, Manfred Zastrow und Gerhard Zimmer
[8] Vom dualen Studenten über den berufsbegleitenden „Mannheim Master of Accounting & Taxation“ zum Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner bei einer mittelständischen Kanzlei wie HWS in zehn Jahren – geht das?
Von Tobias Sick, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, M. Sc. Accounting & Taxation, Dipl.-Betriebswirt (BA), Partner/Geschäftsführer bei HWS und der HWS GmbH & Co. KG, Stuttgart
Eine wichtige Entscheidung für die Vorbereitung – die optimale Wahl der Lehrgangsform!
Von Gerhard Brück, Diplom-Kaufmann, Prokurist der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, Köln
Checkliste für den Weg zum Wirtschaftsprüfer
Von Dr. jur. Peter Abels, Diplom-Psychologe, Köln
Examensvorbereitung zum Steuerberater
Von WP/StB Timo Storz, Ernst & Young GmbH, Stuttgart
Zur Schließung der Lücke zwischen dem Berufseinstieg und dem WP-Examen: „Prüfungsfachwirt“ und/oder „Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK)“?
Von o. Univ.-Prof. Dr. Gerrit Brösel, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftsprüfung, FernUniversität in Hagen, Of Counsel der Moore Treuhand Kurpfalz GmbH sowie akademischer Leiter der DAWUR GmbH
III. Erfahrungsberichte zum Arbeitsalltag
Ein Berufseinstieg in der Wirtschaftsprüfung lohnt sich
Von WP/StB Michael Pietz, Rödl & Partner, Fürth
„Prüfungsassistent, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer“
Von WP/StB Dipl.-Kfm. Michael Koch, BBH-Unternehmensgruppe, Köln
Der Wirtschaftsprüfer als Berater und Prüfer von Kommunen und deren Unternehmen bzw. Einrichtungen|
Von WP/StB Dipl.-Kfm. Jürgen Tschiesche und WP/StB Dipl.-Ök. Walter Bechny, BBH-Unternehmensgruppe, München
Hakelmacher waren gestern – in der Wirtschaftsprüfung sind heute Prozessund Risikomanager gefragt
Von Dr. Klaus-Hermann Dyck, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei der Ernst & Young GmbH, Stuttgart
Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung – Hinweise des IDW
Von WP/StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny, M. Sc., CVA Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München
[9] IV. Existenzgründung, Existenzsicherung, Karriereplanung
Lust auf Selbstständigkeit? – Warum sich die Gründung einer eigenen Kanzlei lohnt
Von Thorsten Hesse, Dipl.-Betriebswirt (FH), Kanzleiberater und Gründungscoach, DATEV eG, Nürnberg
Die berufsständische Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe in Deutschland
Von Dr. Hans Wilhelm Korfmacher, Düsseldorf
So gelingt die Abschlussarbeit – zehn Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten
Von Kristina Folz, M. A., Lektorin, Redakteurin, Autorin, Lektoratsbüro Perflekt, Pfungstadt
Werde Teil eines starken Netzwerks für Studium und Karriere
Von Marko Leitner, Leitung Stipendiatenbetreuung, beim Karrierenetzwerk und Online-Stipendium e-fellows.net
Premium-Mentoring-Programm (PMP) für angehende Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Von Dr. rer. pol. Detlef Jürgen Brauner, philosophisch orientierter Ökonom, Leiter des Instituts für Persönlichkeitsentwicklung, Sternenfels
V. Berufsständische Organisationen
Aufgaben und Aktivitäten der Wirtschaftsprüferkammer im Rahmen des Berufszuganges
Von Dr. Reiner J. Veidt, Geschäftsführer der WPK, und Ass. jur. Henning Tüffers, Leiter der Prüfungsstelle für das WP-Examen bei der WPK, Berlin
Das IDW: Köpfe und Kompetenzen vernetzen
Von WP/StB Melanie Sack, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied im IDW, Düsseldorf
[10] VI. Nützliche Adressen und Informationen
1. Ministerien, Kammern, Berufsverbände etc.
2. Zuständigkeit für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
(§ 35 Abs. 5 Satz 1, 37b Abs. 1 StBerG)
3. Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
(Muster für Baden-Württemberg)
4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Wirtschaftsprüfer
5. Ausgewählte Anbieter von WP/StB-Examens-Vorbereitungskursen
Becker Büttner Held
DATEV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lesezeichen, U4 Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG
Ernst & Young
IPE Dr. Brauner
Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Pforzheimer Forum
Von Prof. Dr. Hartmut Schwab, Steuerberater, FB f. IStRPräsident der Bundessteuerberaterkammer, Berlin
Eine Karriere als Steuerberater bietet das, was sich viele junge Menschen von einem Beruf wünschen: Sicherheit und Abwechslung. Dabei ermöglicht der Beruf des Steuerberaters ein hohes Maß an Vielfältigkeit, Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Karrieremöglichkeiten. Der Berufsstand der Steuerberater ist mit fast 99.000 Mitgliedern eine feste Größe in der deutschen Wirtschaft. Davon profitieren in besonderem Maße die Steuerpflichtigen, die Steuerberater-Leistungen in Anspruch nehmen, aber auch der Staat und die Allgemeinheit.
Doch in die abwechslungsreiche Profession der Steuerberatung rutscht man nicht einfach so hinein. Sie setzt eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung voraus, an deren Ende sich eine anspruchsvolle staatliche Prüfung anschließt. Zwei Wege führen normalerweise zum Steuerberater: Ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie eine mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraussetzen. Je nach Art der Vorbildung ist die praktische Tätigkeitszeit aber unterschiedlich lang. Akademiker haben eine praktische Tätigkeit von zwei oder drei Jahren nachzuweisen. Für Steuerfachangestellte wird ab 2021 diese Zulassungsvoraussetzung von zehn auf acht Jahre und für Steuerfachwirte von sieben auf sechs Jahre verkürzt.
Der Beruf stellt nicht nur an die fachliche Qualifikation der Bewerber hohe Anforderungen, sondern auch an ihre persönliche Eignung, denn Steuerberater tragen viel Verantwortung. Deutlich wird dieses auch in der von der Bundessteuerberaterkammer entwickelten Wort-Bild-Marke „Ihr Steuerberater“.
[12] Sie stellt die Kernwerte der Steuerberatung und die aktive Rolle des Steuerberaters im Prozess der Digitalisierung in den Fokus. Diese Überlegungen kommen in dem der Marke zugrundeliegenden Markenkern zum Ausdruck. Dieser lautet: „Wir Steuerberater üben unseren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend aus. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, unsere staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten haben wir eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten wir unsere Mandanten partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Als attraktiver Arbeitgeber unterstützen wir mit unseren kompetenten Mitarbeitern bei der Analyse komplexer Aufgaben, bei unternehmerischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Wir sind Wegbereiter der Digitalisierung bei betrieblichen Prozessen und gestalten Zukunft“.
Die Zukunftsperspektiven für Steuerberater sind sehr gut, denn die Nachfrage nach Steuerberatung ist ungebrochen hoch. Gleichzeitig wird die Berufswirklichkeit vielfältiger, das Leistungsspektrum breiter und der Wettbewerb intensiver. Junge Steuerberater und Steuerberaterinnen müssen daher frühzeitig in eine sorgfältige, strategisch angelegte Karriereplanung einsteigen.
Zwar verändert sich der Beruf durch die zunehmende Digitalisierung, die steuerliche Beratung wird aber auch zukünftig im Zentrum der Arbeit stehen. Die wachsende Komplexität der steuerlichen Fragestellungen belebt dabei einerseits die Nachfrage nach Steuerexperten, treibt andererseits aber auch die Ansprüche an sie in die Höhe. So müssen Steuerberater beispielsweise bei der Steuerdeklarations- und Steuergestaltungsberatung sowie bei der Vertretung der Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung oder vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof fachlich stets auf dem Laufenden sein. Zudem sollten sie künftige Entwicklungen in der Steuergesetzgebung abschätzen und in eine vorausschauende Beratung einfließen lassen können. Darüber hinaus müssen Steuerberater eine Vielfalt an Vorschriften und Gerichtsentscheidungen, die sich fortlaufend ändern, für ihre Mandanten im Blick haben.
Besonders die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das betrifft vor allem die Kernbereiche der Unternehmensführung wie Rechnungswesen, Kosten-, [13] Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse, Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen. Steuerberater können aber z. B. auch Gründungs- und Nachfolgeberatung sowie Unterstützung bei strategischen Entscheidungen anbieten.
Parallel sind eine steigende Nachfrage und damit auch wachsende Chancen für die Beratung auf steuerrechtlichen Spezialgebieten zu beobachten. So sind Unternehmen zunehmend im europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus grenzüberschreitend aktiv und benötigen eine entsprechende Begleitung durch ihren Steuerberater auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts.
Ohne Digitalisierung ist Steuerberatung heute nicht mehr denkbar: Das belegen die aktuellen Zahlen: 2017 gab es 2,5 Millionen E-Bilanzen und 2019 rund 25 Millionen elektronisch übermittelte Einkommensteuererklärungen. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, wurde der Grundstein für ein modernes, digitales Besteuerungsverfahren gelegt, damit der Steuervollzug schneller, einfacher und effizienter werden kann.
Insgesamt zeichnet sich ein modernes Berufsprofil ab, das neben kompetenter Steuerberatung ein breites Spektrum weiterer Mandantenbedürfnisse abdeckt. Diese Entwicklung eröffnet Chancen für Generalisten und Spezialisten gleichermaßen.
Damit Steuerberater die genannten Geschäftsfelder noch besser erschließen können, setzt sich die Bundessteuerberaterkammer für optimale Rahmenbedingungen ein. Ein Beispiel ist die Einführung des von den Steuerberaterkammern verliehenen Titels „Fachberater/in“. Damit ist ein Äquivalent zum Fachanwalt auf steuerrechtlichen Spezialgebieten geschaffen worden. Der Titel kann auf den Gebieten „Internationales Steuerrecht“ sowie „Zölle und Verbrauchsteuern“ erworben werden. Daneben fördern die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages die fachliche Fortbildung, die für jeden Steuerberater Pflicht ist.
In der Vergangenheit hatten wir dem Berufsstand die eindeutige Empfehlung auf den Weg gegeben, sich als attraktive Problemlöser und Arbeitgeber zu positionieren, damit sie zukunftsfähig aufgestellt sind. Vor dem Hintergrund [14] der jüngsten STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater) und den gewonnenen Erkenntnissen zur Digitalisierung diskutiert der Berufsstand weiter intensiv, wie der Beruf des Steuerberaters zukunftsfest gestaltet werden kann. Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich für die Schaffung der optimalen Rahmenbedingen ein: So wird eine Vielzahl von Digitalisierungsprojekten begleitet, die Ausbildung zum Steuerfachangestellten attraktiver gemacht, die Möglichkeiten zur Fortbildung der Mitarbeiter erweitert und außerdem die Kompetenz der Steuerberater auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung ausgebaut.
Für den Berufsnachwuchs war besonders die erfolgte Einführung des Syndikus- Steuerberaters von Bedeutung. Berufsangehörige können ihre Bestellung auch dann behalten, wenn sie z. B. als Angestellte in der Steuerabteilung eines Unternehmens tätig werden. Berufsanfängern bieten sich dadurch mehr Möglichkeiten, ihre Berufstätigkeit im Angestelltenverhältnis zu beginnen und daneben den Schritt in die Selbstständigkeit zu planen.
In den Kanzleien selbst arbeiten zum Beispiel Steuerfachangestellte den Steuerberatern zu. Im Jahr 2019 zählte die Bundessteuerberaterkammer mehr als 18.000 Ausbildungsverträge. Mitarbeiter können sich außer zum Steuerfachwirt und „Fachassistenten Lohn und Gehalt“ auch zum „Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling“ fortbilden. In den vergangenen Jahren ist der Bedarf der Mandanten an betriebswirtschaftlicher Beratung durch den Steuerberater stark gestiegen, indem beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge benötigt werden. Der Steuerberater ist dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter angewiesen, die ihn bei den Beratungsvorgängen z. B. durch eine umfassende Jahresabschlussanalyse unterstützen. Um auch weiteren Erfordernissen aus der Praxis der Steuerberaterkanzleien nachzukommen, wird aktuell die Fortbildung zum „Fachassistent Land- und Forstwirtschaft“ eingeführt. Letztlich soll ab 2022 ein weiterer „Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse“ Kanzleien bei der Umsetzung digitaler Arbeitsschritte zwischen Kanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzbehörden
Auch zukünftig wird der Steuerberater ein attraktiver Beruf bleiben. Die Tätigkeit erfordert unternehmerisches Denken und stellt hohe Anforderungen an die eigene Leistungs- sowie Lernbereitschaft. Aber wer bereit ist, diese [15] Leistungen zu erbringen, den erwarten eine selbstbestimmte Karriere mit guten Verdienstmöglichkeiten sowie langjährige, vertrauensvolle Mandantenbeziehungen und ein hohes gesellschaftliches Ansehen.
Von WP Sebastian Hakelmacher, Volksdorf
Der aufgeweckte Hochschulabsolvent wird bald nach dem Eintritt in die Praxis merken, dass der eigentliche Zweck der Unternehmen die Rechnungslegung ist. Sie hat sich zu einem Kult entwickelt, der für anonyme Kapitalgeber zelebriert wird und selbst abgebrühte Topmanager, ahnungslose Aufsichtsräte, irrende Finanzanalysten und andere Theoretiker in seinen Bann zieht. Die übertriebenen Anforderungen an die Rechnungslegung werden vor allem von Leuten gestellt, die niemals selbst Rechnung gelegt haben oder vergessen haben, wie das geht. Neben Universitätsprofessoren sind es vor allem Finanzanalysten, die unmäßige Vorstellungen über die Publikation von intimen Unternehmensdaten entwickeln, und Standardsetzer, die jedes unpraktikable Begehren schamlos umsetzen.
Rechnungslegung meint die Entblößung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, verbunden mit der Illusion, dass dabei nackte Tatsachen gezeigt werden. Ihre wesentlichen Elemente sind die Aufstellung und die Prüfung des Jahres- oder Konzernabschlusses, also die Beichte der Unternehmensentwicklung und die Absolution für deren Darstellung durch den Abschlussprüfer.
Beichtkinder sind die Topmanager, denn sie tragen die Verantwortung für die Geschäfte des Unternehmens und deren Abbildung im Abschluss. Als Beichtväter fungieren die Wirtschaftsprüfer, die wenig Ahnung haben, was im Unternehmen vor sich geht, aber genau wissen, wie das Geschehen im Jahresabschluss abzubilden ist. Dieses Wissen macht sie zu Hohepriestern der Rechnungslegung, die im Allerheiligsten der Unternehmen und Konzerne eingehen dürfen.
Die Jahres- oder Konzernabschlüsse großer Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierter Unternehmen müssen von ihnen abgesegnet werden; im profanen Sprachgebrauch spricht man vom „Testieren“. Vor dem hohepriesterlichen Segen wird der Abschluss rituellen Prüfungshandlungen [17] unterzogen, d. h. Durchsicht der Rechnungslegungsunterlagen, ohne sie zu durchschauen. Der altdeutsche Rechnungslegungsritus verlangt außerdem, dass der Abschlussprüfer ausführlich und schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet.
Wie andere angesehene Priesterkasten verwenden die Wirtschaftsprüfer eine Geheimsprache, die sie den Normen der Rechnungslegung und den von Amtsbrüdern geschriebenen Exegesen entlehnt haben. So entstehen Prüfungsberichte, die von normalen Sterblichen nicht verstanden, aber als sprachliches Kunstwerk der höheren Art bewundert und meist ungelesen archiviert werden.
Die innere Kraft für die sakralen Handlungen verdanken die Wirtschaftsprüfer ihrem entbehrungsreichen Noviziat, dessen Mühsale erst mit der Weihe zum Wirtschaftsprüfer enden. Da die Säkularisierung auch vor der Rechnungslegung nicht Halt gemacht hat, wird der Wirtschaftsprüfer-Kandidat nicht durch einfaches Handauflegen oder feierliche Salbung zum Hohepriester der Rechnungslegung geweiht, sondern muss vor Übertragung des hohen Amtes ein schwieriges Examen passieren, um dann öffentlich zum Wirtschaftsprüfer bestellt zu werden.
Seit 2005 müssen alle kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen, für deren labile Fassung der International Accounting Standards Board (IASB) zuständig ist. Daher werden Rechnungslegung und berufliche Äußerungen der Wirtschaftsprüfer immer mysteriöser. Die Sprache der Rechnungslegung hat mit dem irdischen Sprachgebrauch wenig gemein.
Zur Pflege und Vervollkommnung der Rechnungslegung ist den angehenden und den geweihten Wirtschaftsprüfern die unaufhörliche Lektüre der Rechnungslegungs- Psalter auferlegt worden, die von der Praxis entrückten Missionaren in schwer verständlichem Englisch verkündet werden. Diese Prediger in der Wüste der Rechnungslegung nennt der Bilanzexperte respektlos „Standardsetzer“, der Praktiker spricht respektvoll von „Bilanz-Ayatollahs“. Die von gläubigen Laien erkämpften Übersetzungen ihrer unheimlichen Schriften sind so verständlich wie die früher unbegreifbaren Gebrauchsanweisungen für fernöstliche Geräte. Die hohe Kunst der Rechnungslegung bleibt so dem Verständnis breiter Bevölkerungsschichten dauerhaft verschlossen.
Bilanzskandale wie Enron, Worldcom oder Parmalat haben allerdings gezeigt, dass man die Hohepriester der Rechnungslegung nicht naiv vergöttern darf. [18] Mit anderen Worten: Wirtschaftsprüfer tragen auch menschliche Züge. Um den allzu menschlichen Schwächen der Abschlussprüfer zu begegnen, wurde in Deutschland wie in den meisten Industrieländern ein sogenanntes Enforcement eingerichtet, mit dem die anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften durchgesetzt werden sollen. Dazu werden bereits festgestellte bzw. gebilligte und von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat geprüfte Jahres- und Konzernabschlüsse einer nochmaligen Überprüfung unterzogen. Die zusätzliche Kontrolle soll das geschwächte Vertrauen des Kapitalmarktes in die Rechnungslegung der Unternehmen stärken und die Widerstandskraft der Abschlussprüfer gegenüber unsittlichen Anträgen tantiemenorientierter Bilanzpolitiker kräftigen. Zu den hohepriesterlichen Obliegenheiten der Wirtschaftsprüfer gehört auch die Seelsorge. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen der Aufsichtsrat und seine Mitglieder die besondere Zuwendung der Abschlussprüfer erfahren, damit sie von der rätselhaften Rechnungslegung nicht völlig verstört werden.
Zu den beruflichen Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer gehört auch die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Die Steuerberatung als fiskalisch geduldete Überlebenshilfe für den Steuerpflichtigen erweist sich seit langem als dynamisch wachsender Beratungssektor. Schließlich nimmt das deutsche Steuerrecht auf der nach oben offenen Unfugskala einen Spitzenplatz ein. Fast täglich schaffen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Erlasse der Finanzverwaltung überraschende Neuigkeiten, die die bisherige Rechts- und Sachlage alt aussehen lassen. Wirtschaftsprüfer halten sich für betriebswirtschaftliche Sachverständige par excellence, sodass sie vor keiner Überforderung zurückschrecken. Da sie von den relativ bescheidenen Opfergaben der Rechnungslegung nicht gut leben können, begeben sich die Wirtschaftsprüfer zum Zwecke des Broterwerbs auf die höchsten Gipfel der Unternehmensberatung. Allerdings tun sie sich in der dünnen Luft der Unternehmensberatung schwer, weil ihre asketische Ausbildung für überschäumende Interpretationen des Banalen und variantenreiche Formulierungen von Gemeinplätzen ungeeignet ist.
Wegen ihres Nimbus als Zahlenmagier sind Wirtschaftsprüfer prädestiniert für die Bewertung von Unternehmen. Dennoch haben sich in den letzten Jahren berufsfremde Seher wie Investmentbanker, Anwälte oder gemeine Unternehmensberater mit dieser Aufgabe übernommen. Begründet wurden diese Entgleisungen damit, dass es sich bei der Bewertung von Unternehmen um eine interdisziplinäre Problemstellung handelt, die mit strategischen Überlegungen anzugehen ist. Immerhin sind strategische Kalküle der umständlichste [19] Weg, um einfache wirtschaftliche Zusammenhänge aufzuzeigen, die es in der Praxis nicht gibt.
Der Wirtschaftsprüfer übt seine Tätigkeit im Umherziehen aus. Die dem Wirtschaftsprüfer auferlegte Unabhängigkeit verbietet ihm jegliche Domestikation in den Unternehmen. Inneren Halt und Trost findet der unbehauste Wirtschaftsprüfer in den erbaulichen Brevieren der Rechnungslegung, vor allem in den voluminösen Rezeptbüchern der internationalen Rechnungslegung. Berufsangehörige, die sich dennoch von allen guten Geistern verlassen vorkommen, schließen sich anerkannten Priestergemeinschaften an, die „Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ genannt werden.
Die Entscheidung für den faszinierenden Beruf des Wirtschaftsprüfers wird dadurch erleichtert, dass für ihn nie das Gebot der Ehelosigkeit gegolten hat. Entgegen landläufiger Meinung ist der Wirtschaftsprüferberuf nicht familienfeindlich. Die wegen der Wandertätigkeit unvermeidliche Abwesenheit vom heimischen Herd hat ihre guten Seiten. Die Wiedersehensfreude der Lebenspartner entschädigt voll für den tristen Aufenthalt in der Fremde. Verheiratete Wirtschaftsprüfer leben noch Jahre nach der Eheschließung in den Flitterwochen. Die Erziehung der Kinder bleibt weitestgehend dem häuslichen Ehepartner überlassen, was der Geistes- und Gemütsbildung der Nachkommenschaft zugutekommt. Schwierig ist allein, den Kindern klarzumachen, was ein Wirtschaftsprüfer ist und tut. Insofern muss auch die vorliegende Beschreibung unvollkommen bleiben.
Was ich eigentlich sagen wollte: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist interessant und vielseitig. Er verlangt ständiges Lernen, fachliche Disziplin und geistige Flexibilität. Die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer ist herausfordernd und befriedigend zugleich. Wenn man sie nicht immer tierisch ernst nimmt, kann man sogar viel Spaß daran haben.
Das Spektrum der Tätigkeiten, die ein Steuerberater ausüben kann, ist sehr breit gefächert. Im Vordergrund stehen dabei zum einen die steuerliche Beratung, zum anderen – und dies in zunehmendem Maße – die betriebswirtschaftliche Beratung. Die Leistungspalette des Steuerberaters ist dabei sehr vielseitig.
Der Steuerberater steht den Steuerbürgern mit seinen Fachkenntnissen in erster Linie bei der Abgabe der Steuererklärungen zur Seite. Er achtet bei Beratungsgesprächen darauf, dass sämtliche Steuerersparnismöglichkeiten ausgeschöpft und nur die Steuern gezahlt werden, die der Steuerbürger nach dem Gesetz tatsächlich schuldet.
Für Personen, die verpflichtet sind, Bücher zu führen, führt er diese Bücher und Aufzeichnungen und stellt den Jahresabschluss auf. Auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten, z. B. den Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss erstellen, den Anhang oder die Formulierungshilfen für den Lagebericht bei Kapitalgesellschaften abfassen, werden vom Steuerberater übernommen. In vielen Fällen reicht der Steuerberater auch den Jahresabschluss ein, insbesondere seitdem Kapitalgesellschaften verpflichtet sind, diesen in elektronischer Form beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen (§ 325 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Nachdem die Steuerbescheide geprüft wurden, kann es für den Steuerberater notwendig sein, den Steuerbürger gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof zu vertreten. Ebenso wichtig ist es, die Mandanten bei Außenprüfungen, Steuerstrafsachen oder Bußgeldverfahren zu unterstützen.
Der Steuerberater hilft, Steuern vorausschauend und individuell zu gestalten. Erst hierdurch ist es möglich, die wirtschaftlichen Entfaltungskräfte eines Betriebes in unternehmerische Dynamik zu verwandeln. Eine solche Planung betrifft nicht nur die Wahl der richtigen Unternehmensform, Personal- und [24] Investitionsentscheidungen oder Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung, sondern auch die private Lebensführung wie Vermögensanlagestrategien oder letztwillige Verfügungen.
Zur steuerlichen Hilfeleistung kommt die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Das bei der steuerlichen Beratung gewonnene, laufend aktualisierte Zahlenmaterial, der durch langjährige Mandatsbeziehung entwickelte Blick für das betriebliche Geschehen und die notwendigen Fachkenntnisse sind die Pluspunkte, die den Steuerberater zu einer besonders qualifizierten Unternehmensberatung befähigen. Auf diese Unterstützung durch den Steuerberater wird z. B. bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen zurückgegriffen, ebenso im Controlling und in der Unternehmenssteuerung. Dabei werden die Kostenentwicklung und die Ertragslage berücksichtigt.
Als Treuhänder wird der Steuerberater tätig, wenn er zum Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Pfleger, Vormund, Insolvenzverwalter, Liquidator oder Nachlassverwalter bestellt ist.
Wenn es um die Beurteilung komplizierter wirtschaftlicher Zusammenhänge geht, ziehen Gerichte Steuerberater als unabhängige und neutrale Gutachter hinzu. Sowohl die Finanz- und Sozialgerichte wie auch die Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte schalten Steuerberater ein. Daneben beraten Steuerberater in Insolvenzverfahren.
Im Rahmen freiwilliger Prüfungen, also insbesondere bei Abschlussprüfungen der Unternehmen, bei denen keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, prüft der Steuerberater die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. den Anhang und den Lagebericht. Daneben können Steuerberater die nach der Makler- und Bauträgerverordnung bei Maklern und Finanzanlagenvermittlern notwendigen Prüfungen ebenso wie aktienrechtliche Gründungsprüfungen vornehmen.
Zudem bescheinigen Steuerberater die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen.
Hochschulen und wissenschaftliche Institute greifen im Interesse ihrer Studierenden auf die praktischen Beratungserfahrungen von Steuerberatern zurück, indem sie ihnen Lehraufträge erteilen.
Weitere Betätigungsfelder sind insbesondere die Steuer- und Rechnungswesenabteilungen von gewerblichen Unternehmen (insbesondere Banken, Versicherungen, Handel und Industrie), sofern im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses [25] Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG wahrgenommen werden. Dieser als sog. Syndikus-Steuerberater tätige Berufsangehörige hat darauf zu achten, dass die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung nicht beeinträchtigt wird. Auch darf er für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellt, nicht in seiner Eigenschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter tätig werden (§ 58 Satz 2 Nr. 5 a StBerG).
Der Beruf des Steuerberaters zählt zu den sogenannten „freien Berufen“, d. h. jener Gruppe der Selbstständigen, die nicht Gewerbetreibende im üblichen Sinne sind, und deren Einkommen (Honorar) grundsätzlich nach Gebührenordnungen berechnet wird. Einen freien Beruf auszuüben, bedeutet einerseits die Unabhängigkeit der Berufsausgestaltung (freie Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft bzw. Arbeitszeit), andererseits aber auch das volle Berufsrisiko. Steuerberater sind wie die Vertreter der meisten freien Berufe gesetzliches Mitglied ihrer Standesorganisation (Steuerberaterkammer) und unterliegen deren Berufsaufsicht. Bei groben Verstößen kann die Ausübung der beruflichen Tätigkeit untersagt werden. Zuständige Standesorganisationen sind die 21 Steuerberaterkammern, denen sowohl die selbstständigen als auch die abhängig beschäftigten Steuerberater, aber auch die Steuerberatungsgesellschaften angehören.
Darüber hinaus haben Steuerberater die Möglichkeit, sich mitgliedschaftlich in einem der regionalen Steuerberaterverbände zu organisieren. Die Verbände sehen ihre vornehmliche Aufgabe in der Interessenwahrnehmung für den steuerberatenden Beruf, namentlich aber in der beruflichen Fortbildung ihrer Mitglieder.
Zum Stichtag 1. Januar 2019 zählten die 21 deutschen Steuerberaterkammern insgesamt 97.653 Mitglieder. Das bedeutet einen Anstieg von 1,1 % gegenüber dem Vorjahr. 36,4 % der Berufsangehörigen sind weiblich.
Die Anzahl der Steuerberaterpraxen ist in Deutschland auf 55.205 gestiegen, die der gezählten Steuerberatungsgesellschaften auf 10.185.
Betrachtet man die möglichen Formen der Berufsausübung, so gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten, dem Beruf des Steuerberaters nachzugehen:
•[26] als selbstständiger Steuerberater,
•als angestellter Steuerberater und
•als freier Mitarbeiter.
Angestellte Steuerberater können für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder bei Partnerschaftsgesellschaften bzw. anderen Berufsgesellschaften sowie in einem Unternehmen (als Syndikus-Steuerberater, siehe oben; gesetzlich geregelt in § 58 StBerG) arbeiten. Derzeit sind 26.937 Personen (30,8 %) der Steuerberater im Angestelltenverhältnis tätig. Zum 1. Januar 2018 betrug die Anzahl der Syndikus- Steuerberater 6.396, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 7,6 % bedeutet.
Der Unterschied zwischen angestelltem Steuerberater und freiem Mitarbeiter liegt im Wesentlichen in der Arbeitszeitgestaltung; diese ist beim freien Mitarbeiter grundsätzlich flexibel gestaltbar. Seine Tätigkeit wird anhand eines Stundensatzes, einer Pauschale oder aber in Form eines prozentualen Honoraranteils vergütet.
Auch wenn die Zahl der Steuerberatungsgesellschaften stetig steigt, ist die Berufswirklichkeit heute überwiegend von der Einzelpraxis geprägt. Viele Steuerberater wählen die Form der Einzelpraxis zur Berufsausübung, meist nach 2- bis 4-jähriger Tätigkeit als angestellter Steuerberater. Dabei bieten sich im Wesentlichen drei Wege in die Selbstständigkeit:
