Berufziel Steuerberater/Wirtschaftsprüfer 2023. -  - E-Book

Berufziel Steuerberater/Wirtschaftsprüfer 2023. E-Book

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Beschreibung

Mit einer Gesamtauflage von über 200.000 Exemplaren hat sich dieses Buch inzwischen zu einem Standardwerk für den Berufsnachwuchs der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entwickelt. Das Buch besteht aus 6 Kapiteln: Nach den grundlegenden Informationen steht die Aus- und Weiterbildung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im Vordergrund. Anschließend folgen interessante Erfahrungsberichte zum Berufseinstieg und zum Berufsalltag. Nützliche Informationen zur Existenzgründung und -sicherung sowie über die berufsständischen Organisationen werden im letzten Teil vermittelt. Mit diesem Buch wird dem Leser ein umfassender Einblick in das facettenreiche Berufsbild des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers gewährt. Für die Qualität stehen insbesondere unsere zahlreichen Autorinnen und Autoren mit ihren realitätsnahen Beiträgen; ihnen gilt unser besonderer Dank. Ergänzt wird das Buch durch die virtuelle Plattform www.berufsziel-steuerberater.de bzw. www.berufsziel-wirtschaftsprüfer.de. Hier finden sich neben aktuellen Stellenangeboten von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften auch interessante Informationen zum Berufseinstieg und zur Karriereplanung.

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Veröffentlichungsjahr: 2022

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[1]

Berufsziel Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

[2]

Interessante Informationen für angehende Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und Young Professionals finden Sie auf unserer Homepage:

www.berufsziel-steuerberater.de

www.berufsziel-wirtschaftsprüfer.de

[3]

Andrea Lauterbach, Detlef Jürgen Brauner (Hrsg.)

Berufsziel Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Berufsexamina, Tätigkeitsbereiche, Perspektiven

22., überarbeitete Auflage

Edition Wissenschaft & Praxis

[4]

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation inder Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Datensind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Alle Rechte vorbehalten

© 2023 Edition Wissenschaft & Praxis

bei Duncker & Humblot GmbH, Berlin

Satz: L101 Mediengestaltung, Fürstenwalde

Druck: mediaprint solutions GmbH, Paderborn

Printed in Germany

ISBN 978-3-89673-777-9 (Print)

ISBN 978-3-89644-777-7 (E-Book)

[5]

Vorwort

Wir freuen uns sehr darüber, dass alle Vorauflagen dieses Buches eine durchweg positive Aufnahme erfahren haben. Mit einer Gesamtauflage von über 200.000 Exemplaren gilt dieses Buch seit vielen Jahren als informatives Standardwerk für den Berufsnachwuchs der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Die vorliegende 22., überarbeitete Auflage besteht aus 6 Kapiteln: Nach den grundlegenden Informationen steht die Aus- und Weiterbildung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im Vordergrund. Anschließend folgen interessante Erfahrungsberichte zum Berufseinstieg und zum Berufsalltag. Nützliche Informationen zur Existenzgründung und -sicherung sowie über die berufsständischen Organisationen werden im letzten Teil des Buches vermittelt.

Mit diesem Buch wird dem Leser ein umfassender Einblick in das facettenreiche Berufsbild des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers gewährt. Für die Qualität dieses Buches stehen insbesondere unsere 26 Autorinnen und Autoren mit ihren realitätsnahen Beiträgen; ihnen gilt unser besonderer Dank.

Das generische Maskulinum dient nur der leichteren Lesbarkeit des Texts. Sämtliche Angaben beziehen sich auf alle Geschlechter.

Ergänzt wird dieses Buch durch die Website:

www.berufsziel-steuerberater.de bzw. www.berufsziel-wirtschaftsprüfer.de.

Hier finden Sie neben aktuellen Stellenangeboten von Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaften auch interessante Informationen rund um den Berufseinstieg und zur Karriereplanung.

Die Herausgeber StB Dr. Andrea Lauterbach Dr. Detlef Jürgen Brauner

[7]

Inhalt

Steuerberater – Zukunftssicherer Job mit abwechslungsreichen Karrieremöglichkeiten

Von Prof. Dr. Hartmut Schwab, Steuerberater, FB f. IStR, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Berlin

Der hohe Stand der Wirtschaftsprüfer

Von WP Sebastian Hakelmacher, Volksdorf

I. Grundlegende Informationen

Der Steuerberater

Der Wirtschaftsprüfer

Von WP/StB Melanie Sack, stellvertretende Sprecherin des Vorstands des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V (IDW), Düsseldorf

II. Aus- und Weiterbildung, Berufsexamina

„Big Four“ – AuditXcellence-ProgrammMaster of Science, Master of Arts (§ 8a WPO)„AuditXcellence The Master Program in Auditing“ – Karrierestart mit Perspektive

Von Dr. Klaus Dyck und Thomas M. Orth

Vom dualen Studenten über den berufsbegleitenden „Mannheim Master of Accounting & Taxation“ zum Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner bei einer mittelständischen Kanzlei wie HWS in zehn Jahren – geht das?

Von Tobias Sick, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, M. Sc. Accounting & Taxation, Dipl.-Betriebswirt (BA), Partner/Geschäftsführer bei HWS und der HWS GmbH & Co. KG, Stuttgart

[8]

Eine wichtige Entscheidung für die Vorbereitung – die optimale Wahl der Lehrgangsform!

Von Gerhard Brück, Diplom-Kaufmann, Prokurist der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, Köln

Checkliste für den Weg zum Wirtschaftsprüfer

Von Dr. jur. Peter Abels, Diplom-Psychologe, Köln

Examensvorbereitung zum Steuerberater

Von WP/StB Timo Storz, Ernst & Young GmbH, Stuttgart

Zur Schließung der Lücke zwischen dem Berufseinstieg und dem WP-Examen: „Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK)“

Von o. Univ.-Prof. Dr. Gerrit Brösel, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftsprüfung, FernUniversität in Hagen und stellvertretendes Mitglied im Berufsbildungsausschuss der WPK

III. Erfahrungsberichte zum Arbeitsalltag

Ein Berufseinstieg in der Wirtschaftsprüfung lohnt sich

Von WP/StB Michael Pietz, Rödl & Partner, Fürth

„Prüfungsassistent*in, Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in“

Von WP/StB Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) LL.M., CISA, Tobias Sengenberger und WP/StB Dipl.-Kfm. Michael Koch, BBH-Unternehmensgrup- pe, Köln

Die Wirtschaftsprüfer*innen als Berater*innen und Prüfer*innen von Kommunen und deren Unternehmen bzw. Einrichtungen

Von WP Dipl.-Kfm. Jürgen Beck, BBH-Unternehmensgruppe, Stuttgart

Wirtschaftsprüfung – das soll etwas für mich sein?Vielseitig, spannend und stets die Trends der Unternehmen im Blick

Von Dr. Christoph König, Wirtschaftsprüfer und Manager bei EY, Düsseldorf

Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung – Hinweise des IDW

Von WP/StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Christian Zwirner und Gregor Zimny, M. Sc., CVA Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG, München

[9]

IV. Existenzgründung, Existenzsicherung, Karriereplanung

Lust auf Selbstständigkeit? – Warum sich die Gründung einer eigenen Kanzlei lohnt

Von Thorsten Hesse, Dipl.-Betriebswirt (FH), Kanzleiberater und Gründungscoach, DATEV eG, Nürnberg

Die berufsständische Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Berufe in Deutschland

Von Dr. Hans Wilhelm Korfmacher, Düsseldorf

So gelingt die Abschlussarbeit – zehn Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten

Von Kristina Folz, M. A., Lektorin, Redakteurin, Autorin, Lektoratsbüro Perflekt, Pfungstadt

Werde Teil eines starken Netzwerks für Studium und Karriere

Von Marko Leitner, Projektmanagement & Stipendiatenbetreuung beim Karrierenetzwerk und Online-Stipendium e-fellows.net

Der Königsweg für Steuerberater/Wirtschaftsprüfer: die Promotion!

Von Dr. rer. pol. Detlef Jürgen Brauner und Dr. rer. pol. Hans-Ulrich Vollmer, IPE Institut für Persönlichkeitsentwicklung, Sternenfels

V. Berufsständische Organisationen

Aufgaben und Aktivitäten der Wirtschaftsprüferkammer im Rahmen des Berufszuganges

Von Dr. Reiner J. Veidt, Geschäftsführer der WPK, und Ass. jur. Henning Tüffers, Leiter der Prüfungsstelle für das WP-Examen bei der WPK, Berlin

Das IDW: Köpfe und Kompetenzen vernetzen

Von WP/StB Melanie Sack, stellvertretende Sprecherin des Vorstands des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW), Düsseldorf

VI. Nützliche Adressen und Informationen

1.Ministerien, Kammern, Berufsverbände etc

2.Zuständigkeit für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung(§ 35 Abs. 5 Satz 1, 37b Abs. 1 StBerG)

[10]

3.Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung(Muster für Baden-Württemberg)

4.Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Wirtschaftsprüfer

5.Ausgewählte Anbieter von WP/StB-Examens-Vorbereitungskursen

[11]

Steuerberater – Zukunftssicherer Job mit abwechslungsreichen Karrieremöglichkeiten

Von Prof. Dr. Hartmut Schwab, Steuerberater, FB f. IStR Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Berlin

Eine Karriere als Steuerberater bietet das, was sich viele junge Menschen von einem Beruf wünschen: Sicherheit und Abwechslung. Dabei ermöglicht der Beruf des Steuerberaters ein hohes Maß an Vielfältigkeit, Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Karrieremöglichkeiten. Der Berufsstand der Steuerberater ist mit über 101.000 Mitgliedern eine feste Größe in der deutschen Wirtschaft. Davon profitieren in besonderem Maße die Steuerpflichtigen, die Steuerberater-Leistungen in Anspruch nehmen, aber auch der Staat und die Allgemeinheit.

Voraussetzungen

Doch in die abwechslungsreiche Profession der Steuerberatung rutscht man nicht einfach so hinein. Sie setzt eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung voraus, an deren Ende sich eine anspruchsvolle staatliche Prüfung anschließt. Zwei Wege führen normalerweise zum Steuerberater: Ein Hochschulstudium oder eine Berufsausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben beide Wege gemeinsam, dass sie eine mehrjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraussetzen. Je nach Art der Vorbildung ist die praktische Tätigkeitszeit aber unterschiedlich lang. Akademiker haben eine praktische Tätigkeit von zwei oder drei Jahren nachzuweisen. Für Steuerfachangestellte ist ab 2021 diese Zulassungsvoraussetzung von zehn auf acht Jahre und für Steuerfachwirte von sieben auf sechs Jahre verkürzt worden.

Der Beruf stellt nicht nur an die fachliche Qualifikation der Bewerber hohe Anforderungen, sondern auch an ihre persönliche Eignung, denn Steuerberater tragen viel Verantwortung. Deutlich wird dieses auch in der von der Bundessteuerberaterkammer entwickelten Wort-Bild-Marke „Ihr Steuerberater“.

[12]

Sie stellt die Werte der Steuerberatung und die aktive Rolle des Steuerberaters im Prozess der Digitalisierung in den Fokus. Diese Überlegungen kommen in dem der Marke zugrundeliegenden Markenkern zum Ausdruck. Dieser lautet: „Wir Steuerberater üben unseren Beruf unabhängig, zuverlässig und vorausschauend aus. Durch die gesetzlich geschützte Verschwiegenheit, unsere staatlich geprüfte Kompetenz und die langjährige detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten haben wir eine besondere Vertrauensstellung. Darauf basierend beraten und vertreten wir unsere Mandanten partnerschaftlich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Als attraktiver Arbeitgeber unterstützen wir mit unseren kompetenten Mitarbeitern bei der Analyse komplexer Aufgaben, bei unternehmerischen Entscheidungen und deren Umsetzung. Wir sind Wegbereiter der Digitalisierung bei betrieblichen Prozessen und gestalten Zukunft“.

Zukunftsperspektiven

Die Zukunftsperspektiven für Steuerberater sind sehr gut, denn die Nachfrage nach Steuerberatung ist ungebrochen hoch. Gleichzeitig wird die Berufswirklichkeit vielfältiger, das Leistungsspektrum breiter und der Wettbewerb intensiver. Junge Steuerberater und Steuerberaterinnen müssen daher frühzeitig in eine sorgfältige, strategisch angelegte Karriereplanung einsteigen.

Zwar verändert sich der Beruf durch die zunehmende Digitalisierung, die steuerliche Beratung wird aber auch zukünftig im Zentrum der Arbeit stehen. Die wachsende Komplexität der steuerlichen Fragestellungen belebt dabei einerseits die Nachfrage nach Steuerexperten, treibt andererseits aber auch die Ansprüche an sie in die Höhe. So müssen Steuerberater beispielsweise bei der Steuerdeklarations- und Steuergestaltungsberatung sowie bei der Vertretung der Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung oder vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof fachlich stets auf dem Laufenden sein. Zudem sollten sie künftige Entwicklungen in der Steuergesetzgebung abschätzen und in eine vorausschauende Beratung einfließen lassen können. Darüber hinaus müssen Steuerberater eine Vielfalt an Vorschriften, die sich fortlaufend ändern, und Gerichtsentscheidungen für ihre Mandanten im Blick haben.

Besonders die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das betrifft vor allem die Kernbereiche der Unternehmensführung wie Rechnungswesen, Kosten-, Rentabilitäts- [13] und Liquiditätsanalyse, Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen. Steuerberater können aber z. B. auch Gründungs- und Nachfolgeberatung sowie Unterstützung bei strategischen Entscheidungen anbieten.

Parallel sind eine steigende Nachfrage und damit auch wachsende Chancen für die Beratung auf steuerrechtlichen Spezialgebieten zu beobachten. So sind Unternehmen zunehmend im europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus grenzüberschreitend aktiv und benötigen eine entsprechende Begleitung durch ihren Steuerberater auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts.

Ohne Digitalisierung ist Steuerberatung heute nicht mehr denkbar: Das belegen die aktuellen Zahlen: 2021 gab es rund 3 Millionen E-Bilanzen und rund 32 Millionen elektronisch übermittelte Einkommensteuererklärungen. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde der Grundstein für ein modernes, digitales Besteuerungsverfahren gelegt, damit der Steuervollzug schneller, einfacher und effizienter werden kann.

Insgesamt zeichnet sich ein modernes Berufsprofil ab, das neben kompetenter Steuerberatung ein breites Spektrum weiterer Mandantenbedürfnisse abdeckt. Diese Entwicklung eröffnet Chancen für Generalisten und Spezialisten gleichermaßen.

Die Bundessteuerberaterkammer und die Zukunftssicherung des Berufs

Damit Steuerberater die genannten Geschäftsfelder noch besser erschließen können, setzt sich die Bundessteuerberaterkammer für optimale Rahmenbedingungen ein. Ein Beispiel ist die Einführung des von den Steuerberaterkammern verliehenen Titels „Fachberater/in“. Damit ist ein Äquivalent zum Fachanwalt auf steuerrechtlichen Spezialgebieten geschaffen worden. Der Titel kann auf den Gebieten „Internationales Steuerrecht“ sowie „Zölle und Verbrauchsteuern“ erworben werden. Daneben fördern die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages die fachliche Fortbildung, die für jeden Steuerberater Pflicht ist.

In der Vergangenheit hatten wir den Steuerberatern die eindeutige Empfehlung auf den Weg gegeben, sich als attraktive Problemlöser und Arbeitgeber zu positionieren, damit sie zukunftsfähig aufgestellt sind. Vor dem Hintergrund [14] von gewonnenen Erkenntnissen zur Digitalisierung diskutiert der Berufsstand weiter intensiv, wie der Beruf des Steuerberaters zukunftsfest gestaltet werden kann. Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich für die Schaffung der optimalen Rahmenbedingen ein: So wird eine Vielzahl von Digitalisierungsprojekten begleitet, die Ausbildung zum Steuerfachangestellten attraktiver gemacht, die Möglichkeiten zur Fortbildung der Mitarbeiter erweitert und außerdem die Kompetenz der Steuerberater auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Beratung gefördert.

Für den Berufsnachwuchs war besonders die erfolgte Einführung des Syndikus-Steuerberaters von Bedeutung. Berufsangehörige können ihre Bestellung auch dann behalten, wenn sie z. B. als Angestellte in der Steuerabteilung eines Unternehmens tätig werden. Berufsanfängern bieten sich dadurch mehr Möglichkeiten, ihre Berufstätigkeit im Angestelltenverhältnis zu beginnen und daneben den Schritt in die Selbstständigkeit zu planen.

In den Kanzleien selbst arbeiten zum Beispiel Steuerfachangestellte den Steuerberatern zu. Im Jahr 2021 zählte die Bundessteuerberaterkammer mehr als 17.000 Ausbildungsverträge. Mitarbeiter können sich außer zum Steuerfachwirt, zum „Fachassistenten Lohn und Gehalt“, zum „Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling“ und seit 2021 zum „Fachassistenten Land- und Forstwirtschaft“ fortbilden. In den vergangenen Jahren ist der Bedarf der Mandanten an betriebswirtschaftlicher Beratung durch den Steuerberater stark gestiegen, weil beispielsweise Beratungen in der Unternehmensnachfolge benötigt werden. Der Steuerberater ist dabei auf speziell fortgebildete Mitarbeiter angewiesen, die ihn bei den Beratungsvorgängen, z. B. durch eine umfassende Jahresabschlussanalyse, unterstützen. Im März 2022 startete die erste Prüfung für den „Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse“ der die Kanzleien bei der Umsetzung digitaler Arbeitsschritte zwischen Kanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzbehörden unterstützen soll, um die der immer weiter fortschreitende Digitalisierung in Kanzleien und Mandantenunternehmen zu bewältigen.

Fazit

Auch zukünftig wird der Beruf des Steuerberaters ein attraktiver Beruf sein. Die Tätigkeit erfordert unternehmerisches Denken und stellt hohe Anforderungen an die eigene Leistungs- sowie Lernbereitschaft. Aber wer bereit ist, diese Leistungen zu erbringen, den erwarten eine selbstbestimmte Karriere [15] mit guten Verdienstmöglichkeiten sowie langjährige, vertrauensvolle Mandantenbeziehungen und ein hohes gesellschaftliches Ansehen.

[16]

Der hohe Stand der Wirtschaftsprüfer

Von WP Sebastian Hakelmacher, Volksdorf

Der aufgeweckte Hochschulabsolvent wird bald nach dem Eintritt in die Praxis merken, dass der eigentliche Zweck der Unternehmen die Rechnungslegung ist. Sie hat sich zu einem Kult entwickelt, der für anonyme Kapitalgeber zelebriert wird und selbst abgebrühte Topmanager, ahnungslose Aufsichtsräte, irrende Finanzanalysten und andere Theoretiker in seinen Bann zieht. Die übertriebenen Anforderungen an die Rechnungslegung werden vor allem von Leuten gestellt, die niemals selbst Rechnung gelegt haben oder vergessen haben, wie das geht. Neben Universitätsprofessoren sind es vor allem Finanzanalysten, die unmäßige Vorstellungen über die Publikation von intimen Unternehmensdaten entwickeln, und Standardsetzer, die jedes unpraktikable Begehren schamlos umsetzen.

Rechnungslegung meint die Entblößung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, verbunden mit der Illusion, dass dabei nackte Tatsachen gezeigt werden. Ihre wesentlichen Elemente sind die Aufstellung und die Prüfung des Jahres- oder Konzernabschlusses, also die Beichte der Unternehmensentwicklung und die Absolution für deren Darstellung durch den Abschlussprüfer.

Beichtkinder sind die Topmanager, denn sie tragen die Verantwortung für die Geschäfte des Unternehmens und deren Abbildung im Abschluss. Als Beichtväter fungieren die Wirtschaftsprüfer, die wenig Ahnung haben, was im Unternehmen vor sich geht, aber genau wissen, wie das Geschehen im Jahresabschluss abzubilden ist. Dieses Wissen macht sie zu Hohepriestern der Rechnungslegung, die im Allerheiligsten der Unternehmen und Konzerne eingehen dürfen.

Die Jahres- oder Konzernabschlüsse großer Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierter Unternehmen müssen von ihnen abgesegnet werden; im profanen Sprachgebrauch spricht man vom „Testieren“. Vor dem hohepries- terlichen Segen wird der Abschluss rituellen Prüfungshandlungen unterzogen, [17] d. h. Durchsicht der Rechnungslegungsunterlagen, ohne sie zu durchschauen. Der altdeutsche Rechnungslegungsritus verlangt außerdem, dass der Abschlussprüfer ausführlich und schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung berichtet.

Wie andere angesehene Priesterkasten verwenden die Wirtschaftsprüfer eine Geheimsprache, die sie den Normen der Rechnungslegung und den von Amtsbrüdern geschriebenen Exegesen entlehnt haben. So entstehen Prüfungsberichte, die von normalen Sterblichen nicht verstanden, aber als sprachliches Kunstwerk der höheren Art bewundert und meist ungelesen archiviert werden.

Die innere Kraft für die sakralen Handlungen verdanken die Wirtschaftsprüfer ihrem entbehrungsreichen Noviziat, dessen Mühsale erst mit der Weihe zum Wirtschaftsprüfer enden. Da die Säkularisierung auch vor der Rechnungslegung nicht Halt gemacht hat, wird der Wirtschaftsprüfer-Kandidat nicht durch einfaches Handauflegen oder feierliche Salbung zum Hohepriester der Rechnungslegung geweiht, sondern muss vor Übertragung des hohen Amtes ein schwieriges Examen passieren, um dann öffentlich zum Wirtschaftsprüfer bestellt zu werden.

Seit 2005 müssen alle kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen, für deren labile Fassung der International Accounting Standards Board (IASB) zuständig ist. Daher werden Rechnungslegung und berufliche Äußerungen der Wirtschaftsprüfer immer mysteriöser. Die Sprache der Rechnungslegung hat mit dem irdischen Sprachgebrauch wenig gemein.

Zur Pflege und Vervollkommnung der Rechnungslegung ist den angehenden und den geweihten Wirtschaftsprüfern die unaufhörliche Lektüre der Rechnungslegungs-Psalter auferlegt worden, die von der Praxis entrückten Missionaren in schwer verständlichem Englisch verkündet werden. Diese Prediger in der Wüste der Rechnungslegung nennt der Bilanzexperte respektlos „Standardsetzer“, der Praktiker spricht respektvoll von „Bilanz-Ayatollahs“. Die von gläubigen Laien erkämpften Übersetzungen ihrer unheimlichen Schriften sind so verständlich wie die früher unbegreifbaren Gebrauchsanweisungen für fernöstliche Geräte. Die hohe Kunst der Rechnungslegung bleibt so dem Verständnis breiter Bevölkerungsschichten dauerhaft verschlossen.

Bilanzskandale wie Enron, Worldcom oder Parmalat haben allerdings gezeigt, dass man die Hohepriester der Rechnungslegung nicht naiv vergöttern darf.

[18]

Mit anderen Worten: Wirtschaftsprüfer tragen auch menschliche Züge. Um den allzu menschlichen Schwächen der Abschlussprüfer zu begegnen, wurde in Deutschland wie in den meisten Industrieländern ein sogenanntes Enforcement eingerichtet, mit dem die anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften durchgesetzt werden sollen. Dazu werden bereits festgestellte bzw. gebilligte und von Abschlussprüfer und Aufsichtsrat geprüfte Jahres- und Konzernabschlüsse einer nochmaligen Überprüfung unterzogen. Die zusätzliche Kontrolle soll das geschwächte Vertrauen des Kapitalmarktes in die Rechnungslegung der Unternehmen stärken und die Widerstandskraft der Abschlussprüfer gegenüber unsittlichen Anträgen tantiemenorientierter Bilanzpolitiker kräftigen. Zu den hohepriesterlichen Obliegenheiten der Wirtschaftsprüfer gehört auch die Seelsorge. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen der Aufsichtsrat und seine Mitglieder die besondere Zuwendung der Abschlussprüfer erfahren, damit sie von der rätselhaften Rechnungslegung nicht völlig verstört werden.

Zu den beruflichen Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer gehört auch die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Die Steuerberatung als fiskalisch geduldete Überlebenshilfe für den Steuerpflichtigen erweist sich seit langem als dynamisch wachsender Beratungssektor. Schließlich nimmt das deutsche Steuerrecht auf der nach oben offenen Unfugskala einen Spitzenplatz ein. Fast täglich schaffen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Erlasse der Finanzverwaltung überraschende Neuigkeiten, die die bisherige Rechts- und Sachlage alt aussehen lassen. Wirtschaftsprüfer halten sich für betriebswirtschaftliche Sachverständige par excellence, sodass sie vor keiner Überforderung zurückschrecken. Da sie von den relativ bescheidenen Opfergaben der Rechnungslegung nicht gut leben können, begeben sich die Wirtschaftsprüfer zum Zwecke des Broterwerbs auf die höchsten Gipfel der Unternehmensberatung. Allerdings tun sie sich in der dünnen Luft der Unternehmensberatung schwer, weil ihre asketische Ausbildung für überschäumende Interpretationen des Banalen und variantenreiche Formulierungen von Gemeinplätzen ungeeignet ist.

Wegen ihres Nimbus als Zahlenmagier sind Wirtschaftsprüfer prädestiniert für die Bewertung von Unternehmen. Dennoch haben sich in den letzten Jahren berufsfremde Seher wie Investmentbanker, Anwälte oder gemeine Unternehmensberater mit dieser Aufgabe übernommen. Begründet wurden diese Entgleisungen damit, dass es sich bei der Bewertung von Unternehmen um eine interdisziplinäre Problemstellung handelt, die mit strategischen Überlegungen anzugehen ist. Immerhin sind strategische Kalküle der umständlichste [19] Weg, um einfache wirtschaftliche Zusammenhänge aufzuzeigen, die es in der Praxis nicht gibt.

Der Wirtschaftsprüfer übt seine Tätigkeit im Umherziehen aus. Die dem Wirtschaftsprüfer auferlegte Unabhängigkeit verbietet ihm jegliche Domestikation in den Unternehmen. Inneren Halt und Trost findet der unbehauste Wirtschaftsprüfer in den erbaulichen Brevieren der Rechnungslegung, vor allem in den voluminösen Rezeptbüchern der internationalen Rechnungslegung. Berufsangehörige, die sich dennoch von allen guten Geistern verlassen vorkommen, schließen sich anerkannten Priestergemeinschaften an, die „Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ genannt werden.

Die Entscheidung für den faszinierenden Beruf des Wirtschaftsprüfers wird dadurch erleichtert, dass für ihn nie das Gebot der Ehelosigkeit gegolten hat. Entgegen landläufiger Meinung ist der Wirtschaftsprüferberuf nicht familienfeindlich. Die wegen der Wandertätigkeit unvermeidliche Abwesenheit vom heimischen Herd hat ihre guten Seiten. Die Wiedersehensfreude der Lebenspartner entsc hädigt voll für den tristen Aufenthalt in der Fremde. Verheiratete Wirtsc haftsprüfer leben noch Jahre nach der Eheschließung in den Flitterwochen. Die Erziehung der Kinder bleibt weitestgehend dem häuslichen Ehe partner überlassen, was der Geistes- und Gemütsbildung der Nachkommenschaft zugutekommt. Schwierig ist allein, den Kindern klarzumachen, was ein Wirtschaftsprüfer ist und tut. Insofern muss auch die vorliegende Beschreibung unvollkommen bleiben.

Was ich eigentlich sagen wollte: Der Beruf des Wirtschaftsprüfers ist interessant und vielseitig. Er verlangt ständiges Lernen, fachliche Disziplin und geistige Flexibilität. Die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer ist herausfordernd und befriedigend zugleich. Wenn man sie nicht immer tierisch ernst nimmt, kann man sogar viel Spaß daran haben.

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I. Grundlegende Informationen

[23]

Der Steuerberater

1. Berufsbild und Tätigkeitsbereiche

Das Spektrum der Tätigkeiten, die ein Steuerberater ausüben kann, ist sehr breit gefächert. Im Vordergrund stehen dabei zum einen die steuerliche Beratung, zum anderen – und dies in zunehmendem Maße – die betriebswirtschaftliche Beratung. Die Leistungspalette des Steuerberaters ist dabei sehr vielseitig.

Der Steuerberater steht den Steuerbürgern mit seinen Fachkenntnissen in erster Linie bei der Abgabe der Steuererklärungen zur Seite. Er achtet bei Beratungsgesprächen darauf, dass sämtliche Steuerersparnismöglichkeiten ausgeschöpft und nur die Steuern gezahlt werden, die der Steuerbürger nach dem Gesetz tatsächlich schuldet.

Für Personen, die verpflichtet sind, Bücher zu führen, führt er diese Bücher und Aufzeichnungen und stellt den Jahresabschluss auf. Auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten, z. B. den Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss erstellen, den Anhang oder die Formulierungshilfen für den Lagebericht bei Kapitalgesellschaften abfassen, werden vom Steuerberater übernommen. In vielen Fällen reicht der Steuerberater auch den Jahresabschluss ein, insbesondere seitdem Kapitalgesellschaften verpflichtet sind, diesen in elektronischer Form beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen (§ 325 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Nachdem die Steuerbescheide geprüft wurden, kann es für den Steuerberater notwendig sein, den Steuerbürger gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof zu vertreten. Ebenso wichtig ist es, die Mandanten bei Außenprüfungen, Steuerstrafsachen oder Bußgeldverfahren zu unterstützen.

Der Steuerberater hilft, Steuern vorausschauend und individuell zu gestalten. Erst hierdurch ist es möglich, die wirtschaftlichen Entfaltungskräfte eines Betriebes in unternehmerische Dynamik zu verwandeln. Eine solche Planung betrifft nicht nur die Wahl der richtigen Unternehmensform, Personal- und [24] Investitionsentscheidungen oder Fragen der Unternehmensnachfolge und -sicherung, sondern auch die private Lebensführung wie Vermögensanlagestrategien oder letztwillige Verfügungen.

Zur steuerlichen Hilfeleistung kommt die Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Das bei der steuerlichen Beratung gewonnene, laufend aktualisierte Zahlenmaterial, der durch langjährige Mandatsbeziehung entwickelte Blick für das betriebliche Geschehen und die notwendigen Fachkenntnisse sind die Pluspunkte, die den Steuerberater zu einer besonders qualifizierten Unternehmensberatung befähigen. Auf diese Unterstützung durch den Steuerberater wird z. B. bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen zurückgegriffen, ebenso im Controlling und in der Unternehmenssteuerung. Dabei werden die Kostenentwicklung und die Ertragslage berücksichtigt.

Als Treuhänder wird der Steuerberater tätig, wenn er zum Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Pfleger, Vormund, Insolvenzverwalter, Liquidator oder Nachlassverwalter bestellt ist.

Wenn es um die Beurteilung komplizierter wirtschaftlicher Zusammenhänge geht, ziehen Gerichte Steuerberater als unabhängige und neutrale Gutachter hinzu. Sowohl die Finanz- und Sozialgerichte wie auch die Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte schalten Steuerberater ein. Daneben beraten Steuerberater in Insolvenzverfahren.

Im Rahmen freiwilliger Prüfungen, also insbesondere bei Abschlussprüfungen der Unternehmen, bei denen keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, prüft der Steuerberater die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. den Anhang und den Lagebericht. Daneben können Steuerberater die nach der Makler- und Bauträgerverordnung bei Maklern und Finanzanlagenvermittlern notwendigen Prüfungen ebenso wie aktienrechtliche Gründungsprüfungen vornehmen.

Zudem bescheinigen Steuerberater die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen.

Hochschulen und wissenschaftliche Institute greifen im Interesse ihrer Studierenden auf die praktischen Beratungserfahrungen von Steuerberatern zurück, indem sie ihnen Lehraufträge erteilen.

Weitere Betätigungsfelder sind insbesondere die Steuer- und Rechnungswesenabteilungen von gewerblichen Unternehmen (insbesondere Banken, Versicherungen, Handel und Industrie), sofern im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses [25] Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG wahrgenommen werden. Dieser als sog. Syndikus-Steuerberater tätige Berufsangehörige hat darauf zu achten, dass die Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung nicht beeinträchtigt wird. Auch darf er für einen Auftraggeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung stellt, nicht in seiner Eigenschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter tätig werden (§ 58 Satz 2 Nr. 5 a StBerG).

2. Berufsstand und Berufsorganisation

Der Beruf des Steuerberaters zählt zu den sogenannten „freien Berufen“, d. h. jener Gruppe der Selbstständigen, die nicht Gewerbetreibende im üblichen Sinne sind, und deren Einkommen (Honorar) grundsätzlich nach Gebührenordnungen berechnet wird. Einen freien Beruf auszuüben, bedeutet einerseits die Unabhängigkeit der Berufsausgestaltung (freie Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft bzw. Arbeitszeit), andererseits aber auch das volle Berufsrisiko. Steuerberater sind wie die Vertreter der meisten freien Berufe gesetzliches Mitglied ihrer Standesorganisation (Steuerberaterkammer) und unterliegen deren Berufsaufsicht. Bei groben Verstößen kann die Ausübung der beruflichen Tätigkeit untersagt werden. Zuständige Standesorganisationen sind die 21 Steuerberaterkammern, denen sowohl die selbstständigen als auch die abhängig beschäftigten Steuerberater, aber auch die Steuerberatungsgesellschaften angehören.

Darüber hinaus haben Steuerberater die Möglichkeit, sich mitgliedschaftlich in einem der regionalen Steuerberaterverbände zu organisieren. Die Verbände sehen ihre vornehmliche Aufgabe in der Interessenwahrnehmung für den steuerberatenden Beruf, namentlich aber in der beruflichen Fortbildung ihrer Mitglieder.

Zum Stichtag 1. Januar 2022 zählten die 21 deutschen Steuerberaterkammern insgesamt 101.070 Mitglieder. Das bedeutet einen Anstieg von 0,8 % gegenüber dem Vorjahr. 37,5 % der Berufsangehörigen sind weiblich.

Die Anzahl der Steuerberaterpraxen liegt in Deutschland bei 55.975, die der gezählten Steuerberatungsgesellschaften bei 11.277.

Betrachtet man die möglichen Formen der Berufsausübung, so gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten, dem Beruf des Steuerberaters nachzugehen:

[26]

•als selbstständiger Steuerberater,

•als angestellter Steuerberater und

•als freier Mitarbeiter.

Angestellte Steuerberater können für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder bei Partnerschaftsgesellschaften bzw. anderen Berufsgesellschaften sowie in einem Unternehmen (als Syndikus-Steuerberater, siehe oben; gesetzlich geregelt in § 58 StBerG) arbeiten. Derzeit sind 28.792 Personen (32,1 %) der Steuerberater im Angestelltenverhältnis tätig. Zum 1. Januar 2022 betrug die Anzahl der Syn- dikus-Steuerberater 7.516, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 5,5 % bedeutet.

Der Unterschied zwischen angestelltem Steuerberater und freiem Mitarbeiter liegt im Wesentlichen in der Arbeitszeitgestaltung; diese ist beim freien Mitarbeiter grundsätzlich flexibel gestaltbar. Seine Tätigkeit wird anhand eines Stundensatzes, einer Pauschale oder aber in Form eines prozentualen Honoraranteils vergütet.

Auch wenn die Zahl der Steuerberatungsgesellschaften stetig steigt, ist die Berufswirklichkeit heute überwiegend von der Einzelpraxis geprägt. Viele Steuerberater wählen die Form der Einzelpraxis zur Berufsausübung, meist nach 2- bis 4-jähriger Tätigkeit als angestellter Steuerberater. Dabei bieten sich im Wesentlichen drei Wege in die Selbstständigkeit:

•Betreuung eines Mandantenstammes während der Tätigkeit als angestellter Steuerberater und anschließende „Übernahme“ dieser Mandanten (grundsätzlich verbunden mit entsprechender Ausgleichszahlung an den Vorberater);

•Übernahme eines Anteils oder einer bestehenden Praxis;

•Neugründung einer eigenen Steuerberaterpraxis.

Die drei genannten Wege in die Selbstständigkeit als Steuerberater sind mit unterschiedlichem finanziellen Aufwand bzw. unterschiedlich hohen Risiken verbunden. So ist die Übernahme einer etablierten Steuerberaterpraxis mit wesentlich höheren Kosten verbunden als etwa die Neugründung einer Praxis; umgekehrt hierzu verhält sich in der Regel das Risiko: Bei der Übernahme einer etablierten Praxis ist bereits ein oftmals langjähriger Mandantenstamm vorhanden, sodass von einem bestimmten Einnahmevolumen ausgegangen werden kann. Hingegen kann die Akquisition von neuen Mandanten für eine [27] neu gegründete Praxis äußerst schwierig, langwierig und kostenintensiv sein. Hier sollte eine intensive Marktbeobachtung bzw. Marktanalyse der Existenzgründung vorangestellt werden. Nur so lässt sich eine erfolgreiche Existenzgründung realisieren.

3. Das Steuerberaterexamen

Um Steuerberater zu werden, ist eine fachliche Vorbildung sowie die Prüfung zum Steuerberater nötig. Die hohen qualitativen Anforderungen sind in den §§ 35 ff. StBerG sowie in den §§ 1 bis 32 der Verordnung über die Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) geregelt.

Fachliche Vorbildung und praktische berufliche Tätigkeit

Das Steuerberatungsgesetz verlangt für die Zulassung zur Prüfung, dass bestimmte Vorbildungsvoraussetzungen und Nachweise über berufspraktische Tätigkeiten vorliegen.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt zunächst den erfolgreichen Abschluss eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums voraus.

Daneben besteht eine Zugangsmöglichkeit für Praktiker, die über eine kaufmännische Ausbildung bzw. eine gleichwertige Vorbildung verfügen und mehrere Jahre praktisch tätig gewesen sind. In Betracht kommt diese Möglichkeit insbesondere für Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte und (ehemalige) Mitarbeiter der Finanzverwaltung.

Steuerberater aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die eine dauerhafte Niederlassung in Deutschland planen, müssen eine Eignungsprüfung (§ 37a Abs. 2 StBerG) absolvieren, die eine vereinfachte Steuerberaterprüfung darstellt, und somit ihre Kenntnisse nachweisen, um Mandanten in Deutschland zu beraten.

Je nachdem, welche der o. g. fachlichen Vorbildungen vorhanden sind, variiert die Dauer der nachzuweisenden praktischen beruflichen Tätigkeit: Bei Absolventen eines Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern wird eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorausgesetzt.[28] Diese muss nach dem Studium absolviert werden (d. h., eine vor oder während des Studiums absolvierte praktische Tätigkeit ist nicht anrechenbar). Bei Absolventen eines Studiums mit einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern beträgt die erforderliche praktische Tätigkeit drei Jahre. Wurde in einem Hochschulstudium ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben, und in einem darauf aufbauenden Studium ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erlangt, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet. Die Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen (§ 36 Abs. 1 Satz 3 StBerG).

Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter müssen mindestens sechs Jahre nach Abschluss ihrer kaufmännischen Berufsausbildung praktisch tätig gewesen sein. Bei Absolventen eines kaufmännischen Ausbildungsberufes (oder einer vergleichbaren Ausbildung) beträgt die nachzuweisende praktische Tätigkeit acht Jahre. Die praktische Tätigkeit dient dazu, die theoretisch erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Berufspraxis anzuwenden. Das wichtigste Ziel ist, folgende Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erlangen:

•Die theoretischen Kenntnisse in den einschlägigen rechtlichen, insbesondere steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gebieten in der Praxis anwenden;

•Sachverhalte entscheidungsreif aufbereiten, Prioritäten richtig setzen und Alternativlösungen entwickeln;

•Ratschläge verständlich und präzise vermitteln und Empfehlungen gegenüber den Mandanten aussprechen.

Die Bundessteuerberaterkammer führt in ihrem „Anforderungsprofil des Steuerberaters“ zur Orientierung für den künftigen Steuerberater Kenntnisse, Fähigkeiten und Tätigkeiten auf, die der Bewerber beherrschen sollte und die im Vordergrund seiner praktischen Ausbildung stehen sollten. Im Einzelnen sind dies:

•Sachverhalte darstellen und klären sowie steuerliche Probleme erkennen;

•Steuererklärungen anfertigen;

•Mandanten im Besteuerungsverfahren (Steuerfestsetzungs- und Erhebungsverfahren) vertreten, insbesondere bei

–Prüfungen ergangener Steuerbescheide,

–Anträgen auf Änderung oder Berichtigung von Bescheiden,

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