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Inhalt und Konzeption: Das Lehrbuch bietet neben dem bewährten umfassenden Überblick über den Pflichtfachkanon im Besonderen Verwaltungsrecht zahlreiche Übersichten und Prüfungsschemata sowie kapitelabschließende Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die eine umgehende Kontrolle des Lernergebnisses ermöglichen und den Studierenden auch als Prüfungs- und Examensvorbereitung von hohem Wert sein werden. Von allen Studierenden der Rechtswissenschaft nachzuweisen sind üblicherweise (Grund-)Kenntnisse im Kommunalrecht als einer für die Leistungsverwaltung typischen Materie, im Polizei- und Ordnungsrecht als Paradedisziplin der Eingriffsverwaltung sowie im Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht). Die Darstellung ist Grundlage des ersten Erlernens der Materien, eignet sich aber auch - durch in Kleindruck abgesetzte Textpassagen und zahlreiche Verweise in Fußnoten - zu deren Vertiefung und dient durch seine didaktische Weiterentwicklung nunmehr nicht nur der reinen Vorlesungsbegleitung, sondern auch der gezielten Vorbereitung auf Klausur und Examen.
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Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht
begründet von
Professor Dr. Peter J. Tettinger †
fortgeführt von
Dr. Wilfried Erbguthem. Professor an der Universität Rostock
Dr. Thomas MannProfessor an der Universität Göttingen
Dr. Mathias SchubertPrivatdozent an der Universität Rostock sowie Referent im Wissenschaftlichen Dienst desSchleswig-Holsteinischen Landtages
13., neu bearbeitete Auflage
www.cfmueller.de
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
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ISBN 978-3-8114-5359-3
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 89 2183 7923Telefax: +49 89 2183 7620
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Auch 33 Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage dieses Lehrbuchs, das seinerzeit noch auf das Kommunal- und das Polizeirecht beschränkt war und von Peter J. Tettinger allein verantwortet wurde, haben die Kerngebiete des Besonderen Verwaltungsrechts ihren Stellenwert als Pflichtfach in der juristischen Ausbildung behalten. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen landesrechtlichen Juristenausbildungsgesetzes unterliegen die Akzentuierungen innerhalb der drei Gebiete des Kommunalrechts, Polizeirechts und Baurechts allerdings kleinen Abweichungen. Gegenstand dieses Lehrbuchs ist es weiterhin, die in allen Ländern gemeinsamen Grundzüge auf knappe, aber vollständige Weise darzustellen und auf darüber hinaus bestehende landesrechtliche Unterschiede hinzuweisen.
Mit der vorliegenden Neuauflage, die in bewährter Weise aktuelle legislatorische Entwicklungen ebenso verarbeitet wie neuere Rechtsprechung und Literatur zum Besonderen Verwaltungsrecht, zieht sich Wilfried Erbguth aus dem aktiven Autorenkreis zurück. Er hatte seit der 8. Auflage den Abschnitt über das Baurecht bearbeitet und sich die Autorenschaft in der letzten Auflage bereits mit Mathias Schubert geteilt, der nun das Baurecht allein verantwortet. Die Abschnitte zum Kommunalrecht und Polizeirecht liegen weiterhin in der Verantwortung von Thomas Mann.
Ohne die engagierte Unterstützung bei der kritischen Durchsicht des Textes, der Recherche und Aktualisierung der Fußnoten sowie dem Lesen der Korrekturen hätte die Neuauflage nicht in dieser Weise realisiert werden können. Von Göttinger Seite gebührt dafür ein Dank der gesamten „Mann“schaft, insbesondere den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. Sina Fontana, Juliane Hendorf, Katharina Hundertmark und Franziska Schnuch.
September 2019 Thomas Mann, Göttingen Mathias Schubert, Rostock/Kiel
Vorwort
Verzeichnis der Übersichten und Prüfungsschemata
Abkürzungsverzeichnis
Verzeichnis des abgekürzt zitierten Schrifttums
Vorbemerkung
Teil IKommunalrecht
§ 1Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte
I.Kommunalrecht als Rechtsgebiet
1.Historische Vorbilder
2.Gegenwärtige Rechtsquellen
3.Kommunale Selbstverwaltung und Europarecht
II.Die kommunalen Rechtssubjekte
1.Gemeinden
a)Der Gemeindename
b)Das Gemeindegebiet
c)Interne Gebietsaufgliederungen
2.Landkreise
a)Kreisaufgaben
b)Kreisgebiet
c)Parallelen zu den Gemeindeordnungen
3.Höherstufige Gemeindeverbände
a)Landschaftsverbände und Bezirke
b)Stadt-Umland-Verbände
4.Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter
5.Kommunale Zweckverbände
a)Freiverband und Pflichtverband
b)Verwaltungsgemeinschaft und Spezialverbände
III.Die kommunalen Körperschaften im Rechtsverkehr
1.Rechtsschutz der Gemeinde
2.Rechtsschutz gegen die Gemeinde
§ 2Verfassungsrechtliche Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung
I.Garantien im Grundgesetz
1.Institutionelle Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art. 28 II 1 GG)
a)Existenzvernichtung einzelner Gemeinden (Bsp.: territoriale Neugliederung)
b)Aufgabenentzug oder organisatorische Ingerenzen bzgl aller Gemeinden
c)Überbürdung von Aufgaben auf alle Gemeinden
d)Belastungen einzelner Gemeinden
e)Aufgabe von Selbstverwaltungsspielräumen
2.Institutionelle Garantie der gemeindeverbandlichen Selbstverwaltung (Art. 28 II 2 GG)
3.Repräsentative Demokratie auf kommunaler Ebene (Art. 28 I 2 GG)
4.Kommunale Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr 4b GG)
5.Finanzverfassungsrechtliche Gewährleistungen
II.Garantien in den Landesverfassungen
§ 3Die Gemeindebevölkerung (Bürger und Einwohner)
I.Die gesetzliche Differenzierung zwischen Bürgern und Einwohnern
II.Konsequenzen
III.Verstärkung plebiszitärer Elemente
1.Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
2.Einwohnerantrag und Bürgerversammlung
§ 4Die innere Gemeindeverfassung
I.Überblick über typische gemeindliche Organisationsstrukturen in den Ländern
1.Die traditionelle Unterscheidung nach Verfassungstypen
2.Zunehmende Konvergenz der Kommunalverfassungen
3.Zum Gewicht politischer Parteien
II.Der Rat als unmittelbar demokratisch legitimiertes Gemeindeorgan
1.Die Stellung der Ratsmitglieder
a)Wahl
b)Rechte und Pflichten
2.Zuständigkeiten des Gemeinderates
3.Verfahren im Gemeinderat
4.Fraktionen
III.Ratsausschüsse
1.Arten, Zusammensetzung und Befugnisse
2.Sachkundige Bürger und Einwohner, Ältestenrat
IV.Der Bürgermeister
1.Der Bürgermeister als Ratsvorsitzender
2.Der Bürgermeister als Verwaltungsspitze
V.Die Vertretung der Gemeinde gegenüber Dritten
VI.Exkurs: Die innere Kreisverfassung
1.Der Kreistag
2.Der Kreisausschuss
3.Der Landrat
VII.Der kommunale Organstreit
1.Rechtsnatur
2.Rechtsschutzinteresse/Klagebefugnis
3.Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen
4.Tenorierung
§ 5Der Aufgabenkreis der Gemeinden
I.Selbstverwaltungsangelegenheiten
1.Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben
2.Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben
3.Öffentliche Äußerungen der Gemeinde
4.Handeln in Privatrechtsform
II.Auftragsangelegenheiten
III.Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
1.Rechtsnatur
2.Wesensmerkmale
IV.Zum Rechtsinstitut der Organleihe
V.Staatlich-kommunale Gemeinschaftsaufgaben?
§ 6Kommunales Satzungsrecht
I.Kommunale Satzungen als Rechtsnormen
II.Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
1.Ordnungsgemäßer Satzungsbeschluss
2.Publikation
3.Aufsichtsbehördliche Genehmigung
4.Fehlerfolgen
III.Pflichtsatzungen und fakultative Satzungen
IV.Belastungen kraft kommunaler Satzung
§ 7Kommunale öffentliche Einrichtungen und ihre Benutzung
I.Gesetzliche Leitlinie kommunaler Daseinsvorsorge
1.Begriff der kommunalen öffentlichen Einrichtung
2.Betreuung der Einwohner in den Grenzen der Leistungsfähigkeit
II.Rechtsformen öffentlicher Einrichtungen
1.Rechtsfähige juristische Personen des öffentlichen Rechts
2.Nichtrechtsfähige Anstalten, Eigenbetriebe
3.Eigengesellschaft
4.Beauftragung privater Dritter
III.Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses
IV.Benutzungsanspruch der Einwohner
1.Gemeindeeinwohner
2.Einwohner von Nachbargemeinden
3.Auswärtige Grundbesitzer und Gewerbetreibende
4.Juristische Personen, Personenvereinigungen, Parteien
V.Inhalt und Grenzen des Zulassungsanspruchs
VI.Öffentliche Einrichtungen in privatrechtlicher Form
§ 8 Der Anschluss- und Benutzungszwang
I.Gegenstand eines Anschluss- und Benutzungszwangs
II.Voraussetzungen eines Anschluss- und Benutzungszwangs
III.Ausnahmemöglichkeit bei Unzumutbarkeit
IV.Verfassungsrechtliche Aspekte
V.Rechtsfragen aus dem Benutzungsverhältnis
1.Entgelt
2.Durchsetzung
3.Haftungsfragen
§ 9Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
I.Errichtung und Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen
1.Begriff der wirtschaftlichen Betätigung
2.Gesetzliche Schranken
a)Bindung an den öffentlichen Zweck
b)Bindung an Leistungsfähigkeit und Bedarf
c)Subsidiarität gemeindlicher Betätigung
d)Beschränkung auf das Gemeindegebiet
II.Rechtsformen kommunaler Wirtschaftsunternehmen
1.Regiebetriebe und Eigenbetriebe
2.Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
3.Gesellschaften privaten Rechts
III.Rechtsstellung privater Konkurrenten
1.Klagen gegen das Verhalten im Wettbewerb („wie“)
2.Klagen gegen die Teilnahme am Wettbewerb („ob“)
a)Verwaltungsrechtsweg oder Zivilrechtsweg?
b)Drittschützender Charakter der Marktzugangsvoraussetzungen?
c)Grundrechtlicher Fiskusabwehranspruch?
d)Kommunalrechtliche Koppelungsverbote
IV.Veräußerung wirtschaftlicher Unternehmen
V.Spezialbereich: Unternehmerische Betätigung im Kreditwesen
VI.Kommunale Wirtschaftsförderung
VII.Kommunale Auftragsvergabe
§ 10Kommunales Finanzwesen (Zusammenfassende Übersicht)
I.Das kommunale Vermögen
II.Kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
III.Die kommunalen Einnahmen
§ 11Die Staatsaufsicht über die Kommunen
I.Allgemeine Kommunalaufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten
1.Aufsichtsbehörden
2.Aufsichtsmittel
3.Opportunitätsprinzip und Verhältnismäßigkeit
II.Fachaufsicht bei Auftragsangelegenheiten
III.Sonderaufsicht bei Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
IV.Rechtsschutz der Gemeinden gegenüber aufsichtsbehördlichen Maßnahmen
V.Anspruch des einzelnen Einwohners?
Teil IIPolizei- und Ordnungsrecht
§ 12Das Polizeirecht und seine Rahmenbedingungen
I.Die polizeiliche Funktionswahrnehmung im modernen Verfassungsstaat
II.Entwicklungslinien des Polizeirechts
III.Polizei- und Ordnungsrecht im Bundesstaat und Europa
IV.Rechtsstaatliche Vorgaben
1.Innere Sicherheit als Staatsaufgabe
2.Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
3.Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
V.Wahrung der Grundrechte
§ 13Die zentralen Schutzgüter „Öffentliche Sicherheit“ und „Öffentliche Ordnung“
I.Zentrale Direktiven im Polizei- und Ordnungsrecht
1.Separierung in Aufgaben- und Befugnisnormen
2.Befugnisse zur Informations- und Datenverarbeitung
3.Die Generalklausel
II.Das Spektrum des Schutzgutes „Öffentliche Sicherheit“
1.Schutz der objektiven Rechtsordnung
2.Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen
3.Schutz subjektiver Rechte
III.Das Schutzgut „Öffentliche Ordnung“
1.Traditionelles Verständnis
2.Zur Legitimität des Schutzgutes „Öffentliche Ordnung“
§ 14Der Gefahrenbegriff
I.Der Gefahrenbegriff im Polizeirecht
II.Abgestufte gesetzliche Eingriffsschwellen
III.Die latente Gefahr
IV.Anscheinsgefahr, Putativgefahr und Gefahrenverdacht
1.Die Anscheinsgefahr
2.Die Putativgefahr
3.Der Gefahrenverdacht
§ 15Die polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit
I.Der Handlungsstörer (Verhaltensverantwortlichkeit)
1.Die Theorie der unmittelbaren Verursachung
2.Der Inhaber des Gegenmittels und der Zweckveranlasser
3.Aufsichtspflichtige und Geschäftsherren
4.Vorbehalt spezialgesetzlicher Sonderregelung
II.Der Zustandsstörer (Zustandsverantwortlichkeit)
1.Rechtsgrund der Zustandsverantwortlichkeit
2.Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs
3.Vorbehalt spezialgesetzlicher Sonderregelung
4.Umfang der Zustandshaftung
III.Rechtsnachfolge in die polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit
1.Rechtsnachfolge in die Handlungshaftung
2.Rechtsnachfolge in die Zustandshaftung
IV.Zur Verantwortlichkeit von Hoheitsträgern
§ 16Opportunitätsprinzip; Anspruch des Bürgers auf polizeiliches Einschreiten
I.Polizeiliches Entschließungs- und Auswahlermessen
II.Übermaßverbot und Mittelaustausch
III.Anspruch des Bürgers auf polizeiliches Einschreiten
IV.Folgen pflichtwidrigen Untätigbleibens
§ 17Die Inanspruchnahme nichtverantwortlicher Personen (Polizeilicher Notstand)
I.Die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme Dritter
II.Beschränkungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht
III.Entschädigungspflicht
§ 18Spezialermächtigungen im Polizei- und Ordnungsrecht
I.Die sog. polizeilichen Standardmaßnahmen
1.Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
2.Erkennungsdienstliche Maßnahmen
3.Vorladung, Meldeauflage, Gefährderansprache
4.Platzverweisung, Aufenthaltsverbot und Wohnungsverweisung
a)Platzverweisung
b)Aufenthaltsverbot
c)Wohnungsverweisung
5.Ingewahrsamnahme
6.Durchsuchung von Personen und Sachen
7.Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
8.Sicherstellung von Sachen
a)Tatbestandliche Voraussetzungen
b)Insbesondere die Sicherstellung von Kraftfahrzeugen
c)Verwahrung und Herausgabe der Sachen
9.Befugnisse zur Datenerhebung und Datenverarbeitung
a)Datenerhebung
b)Datenverarbeitung
II.Sondergesetzliche Eingriffsermächtigungen
III.Bereiche außerhalb des Rechts der Gefahrenabwehr
1.Ermittlung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
2.Amtshilfe und Vollzugshilfe
a)Amtshilfe
b)Vollzugshilfe
§ 19Organisation der Polizei- und Ordnungsverwaltung und Zuständigkeitsverteilung
I.Überblick über die Organisation der Polizei- und Ordnungsverwaltung
1.Bayern
2.Mecklenburg-Vorpommern
3.Niedersachsen
4.Nordrhein-Westfalen
5.Übrige Länder
a)Trennsystem
b)Einheitssystem
6.Ausübung von Polizeiaufgaben durch Nicht-Polizisten
7.Polizei- und Ordnungsbehörden des Bundes
a)Bundespolizei – BPolG
b)Bundeskriminalamt – BKAG
c)Weitere Bundesbehörden/Einsatz der Bundeswehr
II.Zuständigkeiten
1.Sachliche Zuständigkeit
a)Zuständigkeitsabgrenzung Polizei – Ordnungsbehörde
b)Kostenzuordnung
2.Örtliche Zuständigkeit
3.Rechtsfolgen
§ 20Das polizei- und ordnungsbehördliche Handlungsinstrumentarium
I.Polizei- und Ordnungsverfügung
1.Ermittlung der Ermächtigungsgrundlage
2.Allgemeine Anforderungen
3.Spezialbereich: Zur sog. Sanierungsverfügung bei Altlasten
II.Die ordnungsbehördliche Erlaubnis
III.Die ordnungsbehördliche Verordnung resp. Polizeiverordnung
IV.Zwangsmittel
1.Allgemeine Voraussetzungen
2.Ersatzvornahme
3.Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft
4.Unmittelbarer Zwang
5.Sonderfall Schusswaffengebrauch
6.Verwaltungsprozessuale Besonderheiten
§ 21Polizeirecht und Versammlungsrecht
I.Grundlinien des Versammlungsrechts
1.Der Versammlungsbegriff
2.Das Versammlungsgesetz
3.Versammlungsrechtliche Auflagen und Verbote
4.Die Auflösung einer Versammlung
5.Bannkreise, befriedete Bezirke, Gottesdienste
II.Zuständigkeiten bei der Durchführung des Versammlungsgesetzes
III.Gefahrenabwehrrecht im Umfeld von Versammlungen
1.Umfeldmaßnahmen, Bild- und Tonaufzeichnungen
2.Maßnahmen gegen externe Störungen
3.Maßnahmen im weiteren Vorfeld, Gefährderanschreiben
§ 22Polizeirechtliche Entschädigungs- und Ersatzansprüche
I.Entschädigungsansprüche eines Bürgers gegenüber der Verwaltung
1.Inanspruchnahme als Nichtstörer
2.Rechtswidrige Inanspruchnahme
3.Spezialgesetzliche Entschädigungsregelungen
4.Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung
II.Spezifische Ersatzansprüche der Verwaltung
1.Finanzielle Ansprüche gegen den Störer
2.Kosten von Polizeieinsätzen zugunsten Privater
3.Spezialgesetzliche Kostenersatzpflichten
Teil IIIBaurecht: Städtebaurecht und Bauordnungsrecht
§ 23Öffentliches Baurecht als Rechtsgebiet
I.Städtebaurecht
II.Bauordnungsrecht
III.Verbindung zwischen Städtebaurecht und Bauordnungsrecht
§ 24Verfassungsrechtliche Grundlagen
I.Gesetzgebungskompetenzen
II.Planungshoheit als Gegenstand der Selbstverwaltungsgarantie
III.Eigentumsgarantie
1.Baufreiheit als Gegenstand der Institutsgarantie des Art. 14 I 1 GG
2.Baufreiheit als Gegenstand des Individualschutzes durch die Bestandsgarantie des Art. 14 I 1 GG
3.Abgrenzung der Inhalts- und Schrankenbestimmung von der Enteignung
4.Konsequenzen des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes für das Städtebaurecht
§ 25Öffentliches Baurecht im Rechtssystem
I.Städtebaurecht
1.Städtebaurecht im System des Raumplanungsrechts
a)Städtebaurecht und Gesamtplanungsrecht
b)Städtebaurecht und Fachplanungsrecht
2.Städtebaurecht und Umweltschutzrecht
a)Die Umweltprüfung im Städtebaurecht
b)Städtebaurecht und Bodenschutz
c)Städtebaurecht und das Recht der Umweltschutzplanungen
d)Städtebaurecht und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
e)Städtebaurecht und europäisches Habitatschutzrecht
II.Bauordnungsrecht
1.Bauordnungsrecht und Recht der Gefahrenabwehr
2.Bauordnungsrecht und Fachrecht
§ 26Die wesentlichen Instrumente des Städtebaurechts im Überblick
I.Bauleitplanung und Planersatzvorschriften
II.Sicherungsmittel des Städtebaurechts
III.Planverwirklichende Mittel des Städtebaurechts
§ 27Das Recht der Bauleitplanung
I.Aufgabenstellung der Bauleitplanung
II.Zweistufigkeit der Bauleitplanung
III.Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Bauleitplanung
1.Formelle Anforderungen an die Bauleitplanung
a)Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung des Plans
b)Abstimmung mit benachbarten Gemeinden
c)Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
d)Öffentlichkeitsbeteiligung
e)Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung
f)Grenzüberschreitende Beteiligung
g)Beschlussfassung
h)Genehmigungsverfahren
i)Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung
j)Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen
k)Vereinfachtes Verfahren
l)Beschleunigtes Verfahren bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung
m)Besonderheiten gemeinsamer Bauleitplanung
2.Materielle Anforderungen an die Bauleitplanung
a)Erforderlichkeit der Planung
b)Pflicht zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung
c)Vorgaben für die Planinhalte
d)Inhaltliche Verknüpfung der Bauleitpläne durch das Entwicklungsgebot
e)Vorgaben für die Abwägung
IV.Städtebaurecht und Privatisierung
1.Städtebauliche Verträge als Ergänzung der Bauleitplanung
2.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
a)Elemente des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
b)Unterschiede zum herkömmlichen Bebauungsplan
3.Einschaltung eines Dritten in das Bauleitplanverfahren
V.Gerichtlicher Rechtsschutz gegen Bauleitpläne
1.Rechtsschutz gegen kommunale Satzungen, insbes. Bebauungspläne
a)Normenkontrolle
b)Feststellungsklage
2.Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne
3.Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauleitpläne
§ 28Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
I.Vorhabenbegriff
II.Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans
1.Grundtatbestände des § 30 I und II BauGB; Vorgaben der BauNVO
2.Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB
III.Zulässigkeit von Vorhaben im nicht qualifiziert beplanten Innenbereich
1.Räumlicher Geltungsbereich
2.Zulässigkeitskriterien nach § 34 I BauGB
3.Zulässigkeitskriterien nach § 34 II BauGB
4.Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche als Genehmigungshindernis
5.Ausnahmebestimmungen nach § 34 IIIa BauGB
6.Möglichkeiten des Satzungserlasses nach § 34 IV und V BauGB
7.Einvernehmen der Gemeinde
IV.Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
1.Privilegierungstatbestände
2.Sonstige Vorhaben
3.Öffentliche Belange
4.Begünstigte Vorhaben
5.Ausführung der Vorhaben und Einvernehmen der Gemeinde
6.Außenbereichssatzung
7.Steuerung von Außenbereichsvorhaben durch den Flächennutzungsplan und die Ziele der Raumordnung
a)Darstellungen im Flächennutzungsplan
b)Ziele im Regionalplan
V.Zulassung von Vorhaben auf Grund eines in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
VI.Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie
§ 29Grundlagen des Bauordnungsrechts
I.Rechtsquellen
II.Regelungsgegenstände
§ 30Materielles Bauordnungsrecht
I.Grundbegriffe
1.Bauliche Anlage
2.Grundstück
3.Baulast
4.Weitere Legaldefinitionen
II.Die bauordnungsrechtliche Generalklausel
III.Anforderungen an die Bauausführung
1.Bausicherheit
a)Überblick
b)Abstandsvorschriften
2.Baugestaltung
a)Verunstaltungsschutz
b)Stellplatzpflicht
3.Verwirklichung sozialer Standards
4.Umweltschutz
§ 31Formelles Bauordnungsrecht
I.Die Bauaufsichtsbehörden
II.Die Baugenehmigung
1.Erforderlichkeit einer Baugenehmigung
a)Grundsatz der Genehmigungsbedürftigkeit
b)Genehmigungsfreiheit und vereinfachte Verfahren
2.Das Verfahren
a)Bauantrag
b)Mitwirkung öffentlicher Stellen
c)Beteiligung Dritter und der Öffentlichkeit
d)Entscheidung
e)Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
3.Abweichungen
4.Nebenbestimmungen
5.Nachträgliche Anordnungen
6.Die Wirkungen der Baugenehmigung
a)Sicherungswirkung
b)Geltungsdauer
c)Bindungswirkung
d)Privatrechtsunabhängige Wirkung
e)Reichweite der Wirkung
III.Weitere baurechtliche Genehmigungen
1.Der Bauvorbescheid
2.Die Teilbaugenehmigung
3.Typengenehmigung und Fliegende Bauten
IV.Rechtsschutz des Bauherrn
1.Klagearten und Sachentscheidungsvoraussetzungen
2.Begründetheit
V.Die bauaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse
1.Ermächtigungsgrundlagen
2.Folgen rechtswidrigen Bauens/rechtswidriger Nutzung
a)Formelle Illegalität
b)Formelle und materielle Illegalität
c)Nutzungsuntersagung
d)Ermessen der Behörde
e)Richtiger Adressat
f)Rechtsnachfolge
g)Durchsetzung
3.Allgemeine bauordnungsrechtliche Befugnisnorm
4.Rechtsschutz des Adressaten einer Eingriffsverfügung
§ 32Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
I.Hauptsacheverfahren
1.Zulässigkeit der Nachbarklage
a)Statthafte Klageart
b)Klagebefugnis
c)Vorverfahren
2.Zur Begründetheit der Nachbarklage
II.Einstweiliger Rechtsschutz
Sachverzeichnis
Die Angaben beziehen sich auf die Randnummern.
Teil I: Kommunalrecht
Übersicht 1:
Die sog. Kommunalhoheiten
54
Übersicht 2:
Die Rastede-Entscheidung
68
Übersicht 3:
Rechtsstellung der Ratsmitglieder
140
Übersicht 4:
Zuständigkeiten des Bürgermeisters
168
Übersicht 5:
Kommunalverfassungsstreit
192
Übersicht 6:
Der Aufgabenkreis der Gemeinden
194
Übersicht 7:
Aufsicht im Kommunalrecht
371
Teil II: Polizei- und Ordnungsrecht
Übersicht 8:
Tatbestandsmerkmale der Generalklausel
434
Übersicht 9:
Merkmale des polizeirechtlichen Gefahrenbegriffs
463
Übersicht 10:
Anscheinsgefahr, Putativgefahr, Gefahrverdacht
485
Übersicht 11:
Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit
508
Übersicht 12:
Rechtsnachfolge in die Verantwortlichkeit
521
Übersicht 13:
Struktur einer Prüfung der Rechtsfolgenseite
539
Übersicht 14:
Prüfungsschritte bei einer „klassischen“ Polizeirechtsklausur
545
Übersicht 15:
Aufbau der Begründetheit einer Anfechtungsklage im Polizeirecht
659
Teil III: Baurecht – Städtebaurecht und Bauordnungsrecht
Übersicht 16:
Das Baurecht als Rechtsgebiet
806
Übersicht 17:
Städtebau- und Gesamtplanungsrecht
838
Übersicht 18:
Formelle Anforderungen an die Bauleitplanung
894
Übersicht 19:
Materielle Anforderungen an die Bauleitplanung
952
Übersicht 20:
Phasen der Abwägung
1013
Übersicht 21:
Abwägungsfehlerlehre
1021
Übersicht 22:
Vorgaben für die Abwägung
1036
Übersicht 23:
Anforderungen an den Bebauungsplan und Fehlerfolgen
1105
Übersicht 24:
Zulässigkeitskriterien der §§ 30 ff BauGB
1240
Übersicht 25:
Prüfungsschema Baugenehmigung
1315
Übersicht 26:
Bauordnungsrechtliche Verfügung
1349
Übersicht 27:
Nachbarklage
1387
aA
andere/r Auffassung
aaO
am angegebenen Ort
ABl.
Amtsblatt
Abs.
Absatz
AcP
Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift)
ADVG NRW
Gesetz über die Organisation der automatisierten Datenverarbeitung in Nordrhein-Westfalen
aE
am Ende
AEG
Allgemeines Eisenbahngesetz
aF
alte/r Fassung
AfP
Archiv für Presserecht (Zeitschrift)
AG
Ausführungsgesetz; Aktiengesellschaft
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AK
Alternativ-Kommentar
AL
Ad Legendum (Zeitschrift)
allg.
allgemein
Alt.
Alternative
AmtsO
Amtsordnung
ÄndG
Änderungsgesetz
Anm.
Anmerkung
AöR
Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift)
ArchivPT
Archiv für Post und Telekommunikation (Zeitschrift)
ARL
Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hannover)
Art.
Artikel
AS
Amtliche Sammlung
ASOG
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Berlin)
AtVfV
Atomrechtliche Verfahrensverordnung
AufenthG
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Aufl.
Auflage/n
ausdr.
ausdrücklich
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz
BauGB
Baugesetzbuch
BauGB 07
Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte
BauNVO
Baunutzungsverordnung
BauO/BO
Bauordnung
BauR
Baurecht, Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht
BauROG
Bau- und Raumordnungsgesetz (1998)
Bay/bay
Bayern/bayerisch/e/s/r
BayVBl.
Bayerische Verwaltungsblätter
BayVerf
Bayerische Verfassung
BayVerfGH
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
BB
Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BBauBl.
Bundesbaublatt
BBauG
Bundesbaugesetz
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz
BBodSchV
Bundes-Bodenschutzverordnung
Bd.
Band, Bände
Bd.Wtt.
Baden-Württemberg
BDSG
Bundesdatenschutzgesetz
Begr.
Begründung
Bek.
Bekanntmachung
BekanntmVO
Bekanntmachungsverordnung
ber.
berichtigt
Berl.
Berlin/berliner
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BGHZ
Bundesgerichtshof für Zivilsachen
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
BK
Bonner Kommentar
BKAG
Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes
BLJ
Bucerius Law Journal – Onlinezeitschrift der Bucerius Law School
BMU
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz
BPolG
Bundespolizeigesetz
BR
Bundesrat
Brandenb.
Brandenburg
Brem.
Bremen
BRS
Baurechtssammlung
BS
Sammlung des bereinigten Landesrechts
BSeuchenG
Bundesseuchengesetz
BSHG
Bundessozialhilfegesetz
Bsp.
Beispiel(e)
bspw
beispielsweise
BT
Bundestag
Buchholz
Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, hrsg. von K. Buchholz, Loseblatt
Buchst.
Buchstabe(n)
BUZwG
Gesetz über den unmittelbaren Zwang durch Vollzugsbeamte des Bundes
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerfGG
Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfG(K)
Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
BVerfSchG
Bundesverfassungsschutzgesetz
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
BVerwGE
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts
BVerwVollStrG
Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz
BWaStrG
Bundeswasserstraßengesetz
BWVPr.
Bd.Wtt. Verwaltungspraxis (Zeitschrift)
bzgl
bezüglich
bzw
beziehungsweise
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
ders.
derselbe
DGO
Deutsche Gemeindeordnung von 1935
dh
das heißt
diesbzgl
diesbezüglich (e/er/es)
DJT
Deutscher Juristentag
DÖV
Die öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)
Drs.
Drucksache
DtZ
Deutsch-Deutsche Rechts-Zeitschrift
DV
Die Verwaltung (Zeitschrift)
DVBl.
Deutsches Verwaltungsblatt
E
Entwurf
EAG Bau
Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau)
EBO
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EG
Europäische Gemeinschaft
EG(V)
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
EGGVG
Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
Eigenbetriebs-VO
Eigenbetriebsverordnung
Einl.
Einleitung
EMRK
Europäische Menschenrechtskonvention
Erl.
Erläuterung(en)
ESVGH
Entscheidungssammlung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Entscheidungen der Staatsgerichtshöfe beider Länder
et
Energiewirtschaftliche Tagesfragen (Zeitschrift)
etc
et cetera
EU
Europäische Union
EU(V)
Vertrag über die Europäische Union
EuGH
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
EuGRZ
Europäische Grundrechte-Zeitschrift
EuR
Europarecht (Zeitschrift)
EurUP
Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht
EV
Einigungsvertrag
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
f/ff
folgende
FFH-RL
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Fn
Fußnote
FS
Festschrift
FSHG
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (NRW)
FStrG
Bundesfernstraßengesetz
GastG
Gaststättengesetz
GBl.
Gesetzblatt
GbR
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
gem.
gemäß
GemHH
Der Gemeindehaushalt
GemHVO
Gemeindehaushaltsverordnung
GemPolG
Gemeindepolizeigesetz (Bayern)
GemS OGB
Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes
GeROG
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes
GeschO
Geschäftsordnung
GewArch
Gewerbearchiv (Zeitschrift)
GewO
Gewerbeordnung
GG
Grundgesetz
ggf
gegebenenfalls
GkG
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
GKWG
Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GO
Gemeindeordnung
grds
grundsätzlich
GS
Gedächtnisschrift bzw Gesetzessammlung
GSG
Gerätesicherheitsgesetz
GuG
Grundstücksmarkt und Grundstückswert (Zeitschrift)
GVBl.
Gesetz- und Verordnungsblatt
GVG
Gerichtsverfassungsgesetz
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Hamb.
Hamburg
Hess.
Hessen
HGZ
Hessische Städte- und Gemeindezeitung
HKWP
Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis (vgl Schrifttum)
hM
herrschende Meinung
Hrsg.
Herausgeber
HS
Halbsatz
HStR
Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland
idF
in der Fassung
idR
in der Regel
idS
in diesem Sinne
iE
im Erscheinen
ieS
im enge(re)n Sinne
insbes.
Insbesondere
iS
im Sinne
iSd
im Sinne des/r
iSe
im Sinne einer/s
iSv
im Sinne von
iÜ
im Übrigen
iVm
in Verbindung mit
iwS
im weite(re)n Sinne
JA
Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)
Jura
Juristische Ausbildung (Zeitschrift)
JuS
Juristische Schulung (Zeitschrift)
JZ
Juristenzeitung
KAG
Kommunalabgabengesetz
Kap.
Kapitel
KatSG
Katastrophenschutzgesetz
KHG
Krankenhausgesetz
KO
Kommunalordnung
KommJur
Kommunaljurist (Zeitschrift)
KommVerf DDR
Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung)
KomZG
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
KostenO
Kostenordnung
KreisO
Kreisordnung
krit
Kritisch
KrWG
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
KSVG
Kommunalselbstverwaltungsgesetz (Saarl.)
KUV
Kommunalunternehmensverordnung
KVerf
Kommunalverfassung
KVR
Kommunalverband Ruhrgebiet
KWahlG
Kommunalwahlgesetz
LAbfG
Landesabfallgesetz
LBauO
Bauordnung des Landes
LG
Landschaftsgesetz
Lit.
Literatur
LKrO
Landkreisordnung
LKT NRW
Landkreistag Nordrhein-Westfalen
LKV
Landes- und Kommunalverwaltung (Zeitschrift)
LOG
Landesorganisationsgesetz
LPlG
Landesplanungsgesetz
Ls.
Leitsatz
LStVG
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Bayern)
LT-Drucks.
Landtagsdrucksache
LuftSiG
Luftsicherheitsgesetz
LuftVG
Luftverkehrsgesetz
LUVPG
Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
LVwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes
m.a.W.
mit anderen Worten
M.V.
Mecklenburg-Vorpommern
MBl.
Ministerialblatt
MBO
Musterbauordnung
MDR
Monatsschrift für deutsches Recht
ME
Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes
MeldeG
Meldegesetz
mtgtlt.
Mitgeteilt
mwN
mit weiteren Nachweisen
Nachw.
Nachweis/e
Nds./N
Niedersachsen/niedersächsisch(e/er/es)
NdsVBl.
Niedersächsische Verwaltungsblätter
nF
neue/r Fassung
NJ
Neue Justiz (Zeitschrift)
NJG
Niedersächsisches Justizgesetz
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
NKomVG
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
NLO
Niedersächsische Landkreisordnung
NordÖR
Zeitschrift für das Öffentliche Recht in Norddeutschland
NPOG
Niedersächsiches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
Nr
Nummer/n
NRW
Nordrhein-Westfalen
NuL
Natur und Landschaft (Zeitschrift)
NuR
Natur und Recht (Zeitschrift)
NVwZ
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NVwZ-RR
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Rechtsprechungs-Report
NWVBl.
Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter
NZBau
Neue Zeitschrift für Baurecht
oä
oder ähnlich/es/em
OBG
Ordnungsbehördengesetz
ÖffBetG
Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)
og
oben genannt
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
OVG
Oberverwaltungsgericht
OVGE
Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte für das Land NRW in Münster und für das Land Nds. (früher: Nds.u. Schl.H.) in Lüneburg
OWiG
Ordnungswidrigkeitengesetz
PAG
Polizeiaufgabengesetz
PartG
Parteiengesetz
PlanZV
Planzeichenverordnung
POG
Polizeiorganisationsgesetz
PolG
Polizeigesetz
PolR
Polizeirecht
pr.
Preußisch
pr.ALR
Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794
Pr.OVGE
Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts
PsychKG
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (NRW)
PVG
Polizeiverwaltungsgesetz
RdE
Recht der Energiewirtschaft (Zeitschrift)
RefE
Referenten-Entwurf
resp.
Respektive
Rh.Pf.
Rheinland-Pfalz
RL
Richtlinie
Rn
Randnummer/n
ROG
Raumordnungsgesetz des Bundes
ROP
Raumordnungsplan
Rspr
Rechtsprechung
RuR
Raumforschung und Raumordnung (Zeitschrift)
S.
Seite/Satz
s.
siehe
S.Anh.
Sachsen-Anhalt
Saarl.
Saarland
Sachs.
Sachsen
SächsVBl.
Sächsische Verwaltungsblätter
Sart.
Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (Gesetzessammlung)
Schl.H.
Schleswig-Holstein
Slg.
Sammlung der Entscheidungen des EuGH
s.o.
siehe oben
sog.
so genannte/r/s/n
SOG
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
SpkG
Sparkassengesetz
SRU
Sachverständigenrat für Umweltfragen
StabG
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
StBauFG
Städtebauförderungsgesetz
Std.
Stand
StGB
Strafgesetzbuch
StGH
Staatsgerichtshof
StPO
Strafprozessordnung
str
strittig
StrReinG
Straßenreinigungsgesetz
StrWG
Straßen- und Wegegesetz
StuGR
Städte- und Gemeinderat (Zeitschrift)
StVO
Straßenverkehrsordnung
StVZO
Straßenverkehrszulassungsordnung
SUP
Strategische Umweltprüfung
SUP-RL
Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme
SWG
Sicherheitswachtgesetz
teilw
teilweise
Thür.
Thüringen
ThürVBl.
Thüringer Verwaltungsblätter
TierSG
Tierseuchengesetz
TKG
Telekommunikationsgesetz
TÖB
Träger öffentlicher Belange
ua
und andere/r/s bzw unter anderem
uä
und ähnlich/e/es/er
UAbs.
Unterabsatz
uam
und andere/r/s mehr
UmweltR
Umweltrecht
UPR
Umwelt- und Planungsrecht (Zeitschrift)
UmwRG
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Urt.
Urteil
UTR
Umwelt- und Technikrecht
UVP
Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVP-RL
Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung
v.
von/m
VA
Verwaltungsakt
Var.
Variante
VBlBW
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg
Verf.
Verfassung
VerfGH
Verfassungsgerichtshof
VersammlG
Versammlungsgesetz
VerwArch
Verwaltungsarchiv (Zeitschrift)
VerwVollstrG
Verwaltungsvollstreckungsgesetz
VG
Verwaltungsgericht
VGH
Verwaltungsgerichtshof
vgl
vergleiche
VO
Rechtsverordnung
VOP
Verwaltungsführung, Organisation, Personal (Zeitschrift)
Vor.
Vorbemerkung/en
VR
Verwaltungsrundschau (Zeitschrift)
VRL
Vogelschutz-Richtlinie
VV
Verwaltungsvorschrift
VVDStRL
Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
VVO
Verwaltungsverordnung
VwGO
Verwaltungsgerichtsordnung
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
w.
weitere/r/s
WaffG
Waffengesetz
WertV
Wertermittlungsverordnung
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
WissR
Wissenschaftsrecht (Zeitschrift)
WiVerw
Wirtschaft und Verwaltung (Zeitschrift)
WPflG
Wehrpflichtgesetz
WRV
Weimarer Reichsverfassung
zB
zum Beispiel
ZBR
Zeitschrift für Beamtenrecht
ZfBR
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht
ZG
Zeitschrift für Gesetzgebung
ZGR
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
ZJS
Zeitschrift für das Juristische Studium
ZLW
Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht
ZögU
Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen
ZPO
Zivilprozessordnung
ZRP
Zeitschrift für Rechtspolitik
zT
zum Teil
ZUR
Zeitschrift für Umweltrecht
B/H/M, NKomVG
P. Blum/B. Häusler/H. Meyer (Hrsg.), Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, 4. Aufl. 2017
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Chr. Brüning, § 64 Kommunalverfassung, in: D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder, Besonders Verwaltungsrecht Bd. 3, 3. Aufl. 2013
Burgi, KommR
M. Burgi, Kommunalrecht, 6. Aufl. 2019
Engels, Verfassungsgarantie
A. Engels, Die Verfassungsgarantie kommunaler Selbstverwaltung, 2014
Engels/Krausnick
A. Engels/D. Krausnick, Kommunalrecht, 2015
Erichsen, KommR
H.U. Erichsen, Kommunalrecht des Landes Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl. 1997
FG Schlebusch
H.-G. Henneke/H. Meyer, Kommunale Selbstverwaltung zwischen Bewahrung, Bewährung und Entwicklung, Festgabe für Schlebusch, 2006
Geis, KommR
M.-E. Geis, Kommunalrecht, 4. Aufl. 2016
Hartmann, H/M/M
B.J. Hartmann, Kommunalrecht, in: Hartmann/Mann/Mehde, Landesrecht Niedersachsen, 2. Aufl. 2018
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H. Peters (Hrsg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 1. Aufl. 1956 ff (Bd. I-IV)
HKWP2 1–6
G. Püttner (Hrsg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2. Aufl. 1981 ff (Bd. 1–6)
HKWP3
Th. Mann/G. Püttner (Hrsg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 3. Aufl. 2007 ff (Bd. 1 u 2)
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W. Held/E. Becker/H. Decker/R. Kirchhof/F. Krämer/R. Wansleben, Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, Loseblattkomm., Stand: Juli 2019
H/P/W, KommFin
H.-G. Henneke/H. Pünder/Chr. Waldhoff (Hrsg.), Recht der Kommunalfinanzen, 2006
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Kluth, W/B/S III
W. Kluth, Grundlagen des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung, in: Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, 7. Aufl. 2010, §§ 96–98
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Götz/Geis, POR
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Gornig/Jahn, Fälle
G. Gorning/R. Jahn, Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl. 2014
Gusy, POR
Chr. Gusy, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2017
Heise/Riegel, ME
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J. Ipsen, Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl. 2010
Knemeyer, POR
F.-L. Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Aufl. 2007
Kugelmann, POR
D. Kugelmann, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2012
L/D
H. Lisken/E. Denninger (Hrsg.), Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018
Mehde, H/M/M
V. Mehde, Polizei- und Ordnungsrecht, in: Hartmann/Mann/Mehde, Landesrecht Niedersachsen, 2. Aufl. 2018
Pieroth/Schlink/Kniesel, POR
B. Pieroth/B. Schlink/M. Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2018
Schenke, POR
W.R. Schenke/R.P. Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, in: U. Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2018,
Schenke, PolR
W.R. Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2018
Schoch, BesVerwR
F. Schoch, Polizei- und Ordnungsrecht, in: F. Schoch (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 2018, Kap. 1
Thiel, POR
M. Thiel, Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Aufl. 2016
Wehr, PolR
M. Wehr, Examens-Repetitorium Polizeirecht, 4. Aufl. 2019
Würtenberger, POR
Th. Würtenberger, Polizei- und Ordnungsrecht, in: D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder (Hrsg.), Besonders Verwaltungsrecht Bd. 3, 3. Aufl. 2013
Battis, ÖffBauR
U. Battis, Öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht, 7. Aufl. 2017
Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB
U. Battis/M. Krautzberger/R.-P. Löhr, Baugesetzbuch – BauGB – Kommentar, 14. Aufl. 2019
Berkemann ua BauGB 2004
J. Berkemann (Hrsg.)/A. Bunzel/G. Halama/G. Schmidt-Eichstaedt/W. Schrödter, BauGB 2004 – Nachgefragt. 250 Fragen zum BauGB 2004, 2006
Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht
C. Bracher/O. Reidt/G. Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014
Brenner, ÖffBauR
M. Brenner, Öffentliches Baurecht, 4. Aufl. 2014
Brohm, ÖffBauR
W. Brohm, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 2002
Erbguth/Schubert, ÖffBauR
W. Erbguth/M. Schubert, Öffentliches Baurecht, 6. Aufl. 2015
Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB
W. Ernst/W. Zinkahn/W. Bielenberg/M. Krautzberger, Baugesetzbuch, Kommentar, Loseblatt, Stand: Mai 2019
Finkelnburg/Ortloff/Kment ÖffBauR Bd.1
K. Finkelnburg/K.-M. Ortloff/M. Kment, Öffentliches Baurecht, Bd. I, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. 2017
Finkelnburg/Ortloff/Otto ÖffBauR Bd.2
K. Finkelnburg/K.-M. Ortloff/C.-W. Otto, Öffentliches Baurecht, Bd. II, Bauordnungsrecht, 7. Aufl. 2018
FS Bartlsperger
Festschrift für Richard Bartlsperger zum 70. Geburtstag, 2006
FS Boujong
Festschrift für Karlheinz Boujong zum 65. Geburtstag, 1996
FS Bull
Festschrift für Hans Peter Bull zum 75. Geburtstag, 2011
FS Erbguth
Festschrift für Wilfried Erbguth zum 70. Geburtstag, 2019
FS Götz
Festschrift für Volkmar Götz zum 70. Geburtstag, 2005
FS Hoppe
Festschrift für Werner Hoppe zum 70. Geburtstag, 2000
FS Schenke
Festschrift für Wolf-Rüdiger Schenke zum 70. Geburtstag, 2011
FS Schlichter
Festschrift für Otto Schlichter zum 65. Geburtstag, 1995
FS Schmidt-Jortzig
Festschrift für Edzard Schmidt-Jortzig, 2011
FS Weyreuther
Festschrift für Felix Weyreuther zum 65. Geburtstag, 1993
Hoppe/Bönker/Grotefels, ÖffBauR
W. Hoppe/C. Bönker/S. Grotefels, Öffentliches Baurecht, 4. Aufl. 2010
Jarass, BImSchG
H. D. Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz, 12. Aufl. 2017
Jarass/Kment, BauGB
H. D. Jarass/M. Kment, Baugesetzbuch, 2. Aufl. 2017
Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB
H. Jäde/F. Dirnberger/J. Weiß, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Kommentar, 9. Aufl. 2018
Kaiser, Bauordnungsrecht
A. B. Kaiser, Bauordnungsrecht, in: D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 2, 3. Aufl. 2013, § 41
Kersten, Baurecht
J. Kersten, Baurecht, in: F. Schoch (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 2018
Koch/Hendler, Baurecht
H.-J. Koch/R. Hendler, Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, 6. Aufl. 2015
Kröninger/Aschke/Jeromin, BauGB
Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung, 4. Aufl. 2018
Muckel/Ogorek, ÖffBauR
St. Muckel/M. Ogorek, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 2018
Oldiges/Brinktrine, Baurecht
M. Oldiges/R. Brinktrine, Baurecht, in: U. Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2018, S. 361
Peine, ÖffBauR
F.-J. Peine, Öffentliches Baurecht, 4. Aufl. 2003
Schrödter, BauGB
H. Schrödter (Hrsg.), Baugesetzbuch, 9. Aufl. 2019
Spannowsky/Uechtritz, BauGB
W. Spannowsky/M.Uechtritz (Hrsg.), Baugesetzbuch, Kommentar, 3. Aufl. 2018
Stollmann/Beaucamp, ÖffBauR
F. Stollmann/G. Beaucamp, Öffentliches Baurecht, 11. Aufl. 2017
Wickel, Bauplanung
M. Wickel, Bauplanung, in: D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 2, 3. Aufl. 2013, § 41
Will, ÖffBauR
M. Will, Öffentliches Baurecht, 2019
Detterbeck, Allg.VerwR
St. Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2019
Erbguth, Grundfragen d. UmweltR
W. Erbguth, Rechtssystematische Grundfragen des Umweltrechts, 1987
Erbguth/Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht
W. Erbguth/A. Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess- und Staatshaftungsrecht, 9. Aufl. 2018
Geis, Fälle
M.-E. Geis, Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 2011
Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG
Th. Mann/Chr. Sennekamp/M. Uechtritz (Hrsg.),Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2019
Maunz/Dürig, Grundgesetz
T. Maunz/G. Dürig/R. Herzog/R. Scholz, Grundgesetz, Kommentar Grundgesetz, Loseblatt, Stand: März 2019
Maurer/Waldhoff, Allg.VerwR
H. Maurer/Ch. Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017
Muckel, BesVerwR
St. Muckel, Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2013
Peine/Siegel, Allg.VerwR
F.-J. Peine/Th. Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 2018
Schlacke, Umweltrecht
S. Schlacke, Umweltrecht, 7. Aufl. 2019
Schmidt/Kahl/Gärditz, Umweltrecht
R. Schmidt/W. Kahl/K.F. Gärditz, Umweltrecht, 10. Aufl. 2017
1
Das Besondere Verwaltungsrecht umfasst eine beachtliche Anzahl mehr oder weniger eigenständiger, sachgebietsbezogener Normenkomplexe als spezielle Vorgaben für öffentliche Verwaltungstätigkeit. Über seine Breite orientiert bereits ein Blick auf die Inhaltsübersicht im Standardwerk zu diesem Rechtsgebiet, dem von F. Schoch 2018 herausgegebenen Lehrbuch[1]. Die für das Studium und die Erste Juristische (Staats-)Prüfung maßgeblichen Juristenausbildungsgesetze der Länder enthalten freilich keine einheitliche Verortung des Besonderen Verwaltungsrechts und der von ihm umspannten Sachgebiete, sondern ordnen nur Teile davon jeweils dem Pflichtfächerkatalog zu. Von allen Studierenden jedenfalls in den Flächenstaaten nachzuweisen (vgl § 8 II Nr 9 bd.wtt.JAPrO, § 18 II Nr 5c bay.JAPO, § 3 IV Nr 3c brandenb.JAO, § 7 Nr 4f hess.JAG, § 11 II Nr 3c m.v.JAPO, § 16 III Nr 3, 4 NJAVO, § 11 II Nr 13 JAG NRW, § 1 II Nr 1c rh.pf.JAPO iVm Anl. C IV Nr 4, § 8 II Nr 5d saarl.JAG, § 14 III Nr 8c sächs.JAPO, § 14 II Nr 5c s.anh.JAPrO, § 3 V Nr 4a-c schl.h.JAVO, § 14 II Nr 4c thür.JAPO) sind üblicherweise (Grund-) Kenntnisse im Kommunalrecht (zT ohne Kommunalwahlrecht und Kommunalabgabenrecht) als einer für die Leistungsverwaltung typischen Materie sowie im Polizei- und Ordnungsrecht als Paradedisziplin der Eingriffsverwaltung. Daneben sind auch Grundzüge des Baurechts Prüfungsgegenstand in allen Ländern. Die namentlich in jüngerer Zeit noch vermehrt Beachtung gewinnenden Gebiete des Umweltrechts und des Wirtschaftsverwaltungsrechts bedürfen einer eigenständigen Darstellung, gehören zudem lediglich zum Kreis der Schwerpunktbereiche.
2
Da sowohl das Kommunalrecht als auch das Polizei- und Ordnungsrecht im Wesentlichen von der Landesgesetzgebung ausgeformt sind – im Bereich des Baurechts gilt das für den bauordnungsrechtlichen Teil –, konnte es vorliegend nur um eine Darstellung übereinstimmender Grundstrukturen gehen. Dies stößt freilich bei einer Zahl von 16 Ländern und einem verstärkten Trend der Landesgesetzgebung, sich von gemeinsamen Leitlinien zu lösen und eigenständigen Ansätzen zu folgen, auf nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten. Gleichwohl sollten in einem Bundesstaat Bemühungen um die Vermittlung eines an nach wie vor erkennbaren Grundstrukturen orientierten Überblicks nicht nachlassen. Schließlich ergeben sich Harmonisierungseffekte etwa im Kommunalrecht aus dem zunehmenden Trend zur Aktivierung des Bürgers, so durch Direktwahl des Hauptverwaltungsbeamten und durch Instrumente unmittelbarer Demokratie (dazu unten Rn 107). Auch das BVerfG nahm schließlich seine Beurteilung von Eingriffen in die kommunale Organisationshoheit unter Berücksichtigung der „im deutschen Kommunalrecht bekannten Vorgaben“ – so BVerfGE 91, 228 (242) – vor.
3
Zur Wahrung der Übersichtlichkeit sind in der Regel lediglich die einschlägigen bayerischen, niedersächsischen, nordrhein-westfälischen und mecklenburg-vorpommerschen Vorschriften im Text durchgängig angegeben. Die Bestimmungen der übrigen Länder sind nur teilweise, in der Darstellung des Kommunal- sowie des Polizei- und Ordnungsrechts aber jeweils zu Beginn eines Abschnittes gesammelt aufgeführt. Dem Leser wird im Hinblick darauf geraten, die für ihn maßgebliche landesrechtliche Bestimmung anhand der gegebenen Nachweise aufzusuchen, sie genauestens zu lesen und am Rand zu notieren. Es wird erwartet, dass jedenfalls die im Text ausdrücklich in Bezug genommenen ausgewählten Entscheidungen durchgearbeitet werden.
Siehe daneben insbesondere auch D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder (Hrsg.), Bes.VerwR, 3 Bde., 3. Aufl. 2012/2013.
§ 1Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte
§ 2Verfassungsrechtliche Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung
§ 3Die Gemeindebevölkerung (Bürger und Einwohner)
§ 4Die innere Gemeindeverfassung
§ 5Der Aufgabenkreis der Gemeinden
§ 6Kommunales Satzungsrecht
§ 7Kommunale öffentliche Einrichtungen und ihre Benutzung
§ 8 Der Anschluss- und Benutzungszwang
§ 9Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
§ 10Kommunales Finanzwesen (Zusammenfassende Übersicht)
§ 11Die Staatsaufsicht über die Kommunen
Teil I Kommunalrecht › § 1 Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte
I.Kommunalrecht als Rechtsgebiet
II.Die kommunalen Rechtssubjekte
III.Die kommunalen Körperschaften im Rechtsverkehr
Teil I Kommunalrecht › § 1 Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte › I. Kommunalrecht als Rechtsgebiet
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Das Kommunalrecht als gewichtiger Teilkomplex des Besonderen Verwaltungsrechts umgreift alle diejenigen Rechtssätze, die sich auf die Organisation und den Aufgabenkreis der kommunalen Körperschaften beziehen und deren Handeln im Rechtsverkehr regeln. Nach der grundgesetzlichen Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen (vgl Art. 70 ff GG), die deutscher Tradition entspricht, ist der Erlass der die kommunale Organisation betreffenden Normen Ländersache. Trotz der mit dieser Kompetenzverteilung einhergehenden Gesetzesvielfalt ist das Kommunalrecht von länderübergreifenden Grundsätzen geprägt und folgt im Wesentlichen einheitlichen Prinzipien, welche sich in den jeweiligen Landesregelungen wiederfinden. Aus diesem Grunde stellen sich in allen Ländern nahezu dieselben Rechtsfragen, die dann auch regelmäßig Gegenstand von Klausuren in den juristischen Staatexamina sind[1].
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Von den klassischen landesrechtlichen Regelungen[2] seien hier besonders hervorgehoben:
–
Die preußische Städteordnung v. 19.11.1808 (GS 1822 Anh. S. 324), nach ihrem Urheber, dem Freiherrn vom Stein, auch Steinʼsche Städteordnung genannt,
–
die bay. Verordnung, die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend, aus dem Jahre 1818 (GBl. Sp. 49),
–
das württ. Verwaltungsedikt für die Gemeinden, Oberämter und Stiftungen v. 1.3.1822 (Kgl. Staats- u. RegBl. S. 131),
–
die revidierte preuß. Städte-Ordnung v. 17.3.1831 (GS S. 10),
–
das badische Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden v. 31.12.1831 (RegBl. S. 81),
–
die sächs. Landgemeinde-Ordnung v. 7.11.1838 (GVBl. S. 431),
–
die Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen v. 31.10.1841 (GS S. 297) und
–
die Gemeindeordnung für die Rheinprovinz v. 23.7.1845 (GS S. 523).
Im Jahre 1935 wurde mit der DGO erstmals ein für das gesamte Reichsgebiet geltendes einheitliches Gemeinderecht geschaffen, dessen organisatorischer Teil allerdings von nationalsozialistischem Gedankengut (Führerprinzip) durchdrungen war. Demgegenüber galten die wirtschaftsbezogenen Teile der DGO als in hohem Maße funktionsgerecht und haben dann auch durchgängig bei der kommunalrechtlichen Nachkriegsgesetzgebung in den einzelnen Bundesländern starke Beachtung gefunden.
Der sog. Weinheimer Entwurf, ein gemeinsamer Entwurf einer Gemeindeordnung auf der Grundlage von Beratungen der Innenminister der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vom Juli 1948, hatte ua zum Ziel, den überkommenen Aufgabendualismus von Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten durch das monistische Aufgabenmodell einer einheitlichen Gemeindeselbstverwaltung zu ersetzen, die sich auf alle öffentlichen Aufgaben im Gemeindegebiet beziehen sollte. Der Entwurf hatte aber den Abschnitt über die innere Gemeindeverfassung (dazu unten § 4) ausgeklammert und konnte allenfalls partiell und punktuell in die Realität umgesetzt werden. Lediglich in den 1970er-Jahren gelang eine parallele Novellierung der gemeinderechtlichen Bestimmungen über die gemeindliche Haushaltswirtschaft.
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Den historischen Vorbildern wurde nach der Wiedervereinigung auch in den neuen Ländern umgehend Rechnung getragen.
Das am 17.5.1990 erlassene Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Kreise in der DDR – Kommunalverfassung – (GBl. I S. 255) galt deshalb in den durch das LändereinführungsG v. 22.7.1990 (GBl. I S. 955) gebildeten Ländern zunächst als Landesrecht fort. Diese KommVerf DDR blieb nach Maßgabe des Einigungsvertrags[3] – zunächst auch nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit – in Kraft. Die durch dieses Gesetz in den neuen Ländern neu gegründeten Kommunen sind nicht identisch mit den Gebietskörperschaften, die in der DDR nach dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18.1.1957 bestanden hatten[4]. In der Folge sind auch in allen fünf neuen Ländern eigenständige kommunalrechtliche Gesetze erlassen worden (vgl die Übersicht in Rn 8).
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Im Gefolge unterschiedlicher Vorstellungen der Besatzungsmächte über die kommunale Organisation kam es in der Nachkriegszeit zu einer starken Rechtszersplitterung im bundesdeutschen Kommunalrecht. Heutzutage ist die Gesetzgebungstätigkeit der Parlamente von einer bemerkenswerten Schnelllebigkeit geprägt. Infolge vielfältiger, in immer kürzeren Zeiträumen erfolgender Novellierungen wird es gerade im Kommunalrecht immer schwieriger, einerseits aktuelle Entwicklungslinien in den einzelnen Ländern zu verfolgen, dabei aber andererseits die gemeinsamen Grundzüge nicht aus dem Auge zu verlieren.
Eine Übersicht über die zentralen landesgesetzlichen Regelungen des Kommunalrechts in den bundesdeutschen Flächenstaaten ergibt gegenwärtig (Stand: Januar 2019) folgendes Bild:
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a)
Gemeindeordnung idF der Bekanntm. v. 24.7.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.6.2018 (GBl. S. 221).
b)
Landkreisordnung idF v. 19.6.1987 (GBl. S. 289), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.6.2018 (GBl. S. 221).
Lit.: Kunze/Bronner/Katz, Komm., (Stand: Dezember 2017); Ade/Faiß/Stehle/Waibel, Kommunalverfassungsrecht BW, Komm., (Stand: 2018); Engel/Heilshorn, Kommunalrecht BW. 11. Aufl. 2018; Trumpp, LKrO, Kommentar, 6. Aufl. 2014; Ennuschat; in: Ennuschat/Ibler/Remmert, Öff. Recht in BW, 2. Aufl. 2017.
Bayern
a)
Gemeindeordnung idF d. Bekanntm. v. 22.8.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.5.2018 (GVBl. S. 260).
b)
Landkreisordnung idF d. Bekanntm. v. 22.8.1998 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.3.2018 (GVBl. S. 145).
Lit.: Widtmann/Grasser/Glaser, Komm., (Stand: 2018); Bauer/Böhle/Ecker, Bay. Kommunalgesetze, Komm. (Stand: 2018); Becker, in: Becker/Heckmann/Kempen/Manssen, Öff. Recht in Bay., 7. Aufl. 2017.
Brandenburg
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg idF d. Bekanntm. v. 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.12.2018 (GVBl. I Nr. 37).
Lit.: Muth, Potsdamer Kommentar (Stand: 2018); Schumacher/Augustesen/Benedens ua, Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, (Stand: 2018); Schmidt, in: Bauer/Peine, Landesrecht Brandenburg, 3. Aufl. 2017.
Hessen
a)
Gemeindeordnung idF v. 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.6.2018 (GVBl. S. 291).
Lit.: Bennemann/Daneke/Meiß ua, Kommunalverfassungsrecht Hessen, Komm. (Stand: 2018); Schmidt/Kneip, Komm., 2. Aufl. 2008; Gornig, in: Gornig/Horn/Will, Öff. Recht in Hessen, 2018; Lange, in: Hermes/Reimer, Landesrecht Hessen, 9. Aufl. 2018.
b)
Landkreisordnung idF d. Bekanntm. v. 1.4.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.12.2015 (GVBl. S. 618).
Lit.: Bennemann/Daneke/Meiß ua, Komm. (Stand: 2018).
Mecklenburg-Vorpommern
Kommunalverfassung (KVerf) idF d. Bekanntm. v. 13.7.2011 (GVOBl. M-V S. 777).
Lit.: Wellmann/Glaser, Komm., 10. Aufl. 2019; Schröder/Freund/Wellmann ua, Kommunalverfassungsrecht MV, Komm. (Stand: 2017); Classen/Lüdemann, Landesrecht MV, 4. Aufl. 2019.
Niedersachsen
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) idF d. Bekanntm. v. 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.6.2018 (Nds. GVBl. S. 113).
Lit.: Blum/Baumgarten/Freese ua, Kommunalverfassungsrecht Nds., Komm. (Stand: 2018); Blum/Häusler/Meyer (Hrsg.), NKomVG, 4. Aufl. 2017; Hartmann, in: Hartmann/Mann/Mehde, Landesrecht Nds., 2 Aufl. 2018; J. Ipsen, Nds. KommunalR, 4. Aufl. 2011; J. Ipsen (Hrsg.), NKomVG, 2011; Thiele, NKomVG, 2. Aufl. 2017.
Nordrhein-Westfalen
a)
Gemeindeordnung idF d. Bekanntm. v. 14.7.1994 (GVBl. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759).
b)
Kreisordnung idF d. Bekanntm. v. 14.7.1994 (GVBl. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759).
Lit.: Held/Winkel/Wansleben (Hrsg.), Kommunalverfassungsrecht NRW, Komm. (Stand: 2018); Articus/Schneider, Komm., 5. Aufl. 2016; Görisch, in: Schlacke/Wittreck, Landesrecht NRW, 2017; Hellermann, in: Dietlein/Hellermann, Öff. Recht in NRW, 6. Aufl. 2016.
Rheinland-Pfalz
a)
Gemeindeordnung idF v. 31.1.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.12.2018 (GVBl. S. 448).
b)
Landkreisordnung idF v. 31.1.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.12.2018 (GVBl. S. 448).
Lit.: Gabler/Höhlein/Klöckner ua, Kommunalverfassungsrecht RLP, Komm. (Stand: 2018); Nauheim-Skrobek/Schmitz/Schmorleiz, Kommunalrecht RLP, 2. Aufl. 2017; Winkler, in: Hufen/Jutzi/Proelß, Landesrecht RLP, 8. Aufl. 2018.
Saarland
Kommunalselbstverwaltungsgesetz idF d. Bekanntm. v. 27.6.1997 (ABl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.6.2016 (ABl. I S. 840).
Lit.: Lehné/Weirich, Saarl. Kommunalrecht, Komm., 4. Aufl. 2019; Wohlfarth, in: Gröpl/Guckelberger/Wohlfarth, Landesrecht Saarland, 3. Aufl. 2017.
Sachsen
a)
Gemeindeordnung idF d. Bekanntm. v. 9.3.2018 (GVBl. S. 62).
b)
Landkreisordnung idF d. Bekanntm. v. 9.3.2018 (GVBl. S. 99).
Lit.: Sponer/Jacob/Musall/Sollondz/Ewert, Kommunalverfassungsrecht Sachsen (Stand 2018); Enders/Faßbender/Rozek, Landesrecht Sachsen, 2019.
Sachsen-Anhalt
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt idF d. Bekanntm. v. 17.7.2014 (GVBl. S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.6.2018 (GVBl. S. 166).
Lit.: Schmid/Trommer/Schmid, KVG-LSA, Komm. (Stand: 2018); Wiegand (Hrsg,), Komm. (Stand: 2018); Kluth, Landesrecht Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2010.
Schleswig-Holstein
a)
Gemeindeordnung idF d. Bekanntm. v. 28.2.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz v. 14.1.2018 (GVOBl. S. 6).
b)
Kreisordnung idF d. Bekanntm. v. 28.2.2003 (GVOBl. S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz v. 14.3.2017 (GVOBl. S. 140).
Lit.: Dehn/Wolf, Komm., 16. Aufl. 2019; Bülow/Erps/Schliesky/v. Allwörden ua, Komm. (Stand: 2018); Schliesky, Landesrecht Schleswig-Holstein, 2019.
Thüringen
Thüringer Kommunalordnung idF d. Bekanntm. v. 28.1.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz v. 10.4.2018 (GVBl. S. 74).
Lit.: Rücker/Dieter/Schmidt ua, Komm. (Stand: 2018); Uckel/Hauth/Hoffmann/Noll, Kommunalrecht in Thüringen, Komm. (Stand: 2018); Leisner-Egensperger, in: Baldus/Knauff, Landesrecht Thüringen, 2019.
9
Zudem impliziert die zunehmende Normierungsflut in nahezu allen von den Kommunen zu bewältigenden Aufgabenkreisen – kumulativ verantwortet von EU, Bund und Ländern – mit immer neu anbrandenden Wellen erhebliche Gefährdungen der kommunalen Selbstverwaltung[5]. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art. 28 II GG nicht zu den integrationsfesten Prinzipien iSv Art. 23 I iVm Art. 79 III GG zählt[6]. Immerhin haben es die kommunalen Spitzenverbände erreicht, dass im Zuge der Föderalismusreform 2006 ein Verbot der Übertragung neuer Aufgaben auf Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Bund in das Grundgesetz aufgenommen worden ist[7].
Dieses Beispiel akzentuiert die zunehmende Bedeutung einer effizienten gemeinsamen Interessenvertretung von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf Landes- und Bundesebene.
Heute bestehen zur gemeinsamen Interessenvertretung der kommunalen Körperschaften auf Bundesebene Organisationen in der Rechtsform privatrechtlicher Vereine: der Deutsche Städtetag (Mitglieder: hauptsächlich kreisfreie Städte), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (kreisangehörige Städte und Gemeinden) sowie der Deutsche Landkreistag (Landkreise), die in der „Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände“ zusammengeschlossen sind. Diese Bundes- und auch entsprechende Landesorganisationen – sie finden sich etwa in Art. 71 IV bd.wtt.Verf., Art. 83 VII bay.Verf., Art. 97 IV brandenb.Verf., Art. 57 VI nds.Verf., Art. 84 II sächs.Verf. und Art. 91 IV thür.Verf. ausdrücklich erwähnt – geben auch Zeitschriften heraus, die aktuelle kommunalrechtliche Fragen behandeln; so etwa „Städtetag“, „Städte- und Gemeinderat“, „Der Landkreis“ oder „Eildienst LKT NW“[8].
10
Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung für eine effiziente und bürgernahe Verwaltungstätigkeit wird zunehmend auch auf europäischer Ebene erkannt, ohne dass dieser Einsicht im derzeit geltenden Unionsrecht breiter Rechnung getragen worden wäre[9]. Dass Entscheidungen möglichst bürgernah[10] getroffen werden, ist immerhin ein Postulat, das in Art. 1 II des Vertrages über die Europäische Union (EUV) an prominenter Stelle verankert wurde. Ebenso wie schon im gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE)[11] ist seit dem Lissabonner Vertrag in Art. 4 II 1 EUV die regionale und kommunale Selbstverwaltung als Element der grundlegenden politischen und verfassungsrechtlichen Struktur von Mitgliedstaaten anerkannt. In Art. 5 EUV, der Vorschrift über das mit Blick auf das gesamte Unionsrecht viel diskutierte Subsidiaritätsprinzip, wird die lokale Ebene ausdrücklich in Abs. III erwähnt (s. auch Rn 48). Hinzuweisen ist auch auf die Institutionalisierung eines Ausschusses der Regionen gemäß Art. 300 AEUV[12].
Bei allen Vorhaben der Europäischen Union, was die Übertragung von Hoheitsrechten auf diese einschließt, ist gemäß § 10 I des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12.3.1993 (BGBl. I S. 313) das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu wahren und ihre Belange zu schützen.
Nachhaltigere Impulse als bislang sollten aber auch von der auf der Ebene des Europarats erarbeiteten und 1988 in Kraft getretenen Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.10.1985[13] ausgehen. Hierbei handelt es sich um einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag auf der Ebene des Europarats, der die Vertragsstaaten zur Anwendung von Grundregeln verpflichtet, welche die politische, verwaltungsmäßige und finanzielle Selbstständigkeit der Gemeinden gewährleisten sollen. Die in der Charta enthaltenen Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung entsprechen weitgehend dem Standard, der in Deutschland verfassungsrechtlich bereits durch Art. 28 II GG garantiert wird (dazu Rn 45 ff)[14].
11
Umgekehrt erlangt auch das EU-Recht auf kommunaler Ebene zunehmende Bedeutung, etwa bei der wirtschaftlichen Betätigung[15], bei der Auftragsvergabe[16], bei der Wirtschaftsförderung[17] sowie auf dem Personalsektor.[18] Dem wird immerhin durch Mitwirkung im Rahmen des vorgenannten beratenden, aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bestehenden Ausschusses der Regionen ansatzweise Rechnung getragen.
Die nachfolgende Darstellung von Schwerpunkten[19] des Kommunalrechts geht im Wesentlichen von den in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern geltenden Bestimmungen aus, bezieht aber bei bedeutsamen Abweichungen regelmäßig auch die Besonderheiten des Kommunalrechts der übrigen Flächenstaaten, insbesondere Baden-Württembergs und Sachsens, mit ein.
Teil I Kommunalrecht › § 1 Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte › II. Die kommunalen Rechtssubjekte
12
Fall 1: „Das unerwünschte Müllheizkraftwerk“
Das Entsorgungsunternehmen E beabsichtigt, in Einklang mit diesbezüglichen Vorstellungen der Landesregierung NRW, auf einem 180 ha großen Gelände am Niederrhein im Gebiet der kreisangehörigen Gemeinde G ein Müllheizkraftwerk zu errichten. Im Rahmen des notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (vgl § 35 I KrWG) machen der Kreis K und die benachbarte, in der Luftlinie 10 km vom vorgesehenen Standort entfernte kreisfreie Stadt S, nicht aber die Gemeinde G Einwendungen geltend. Dessen ungeachtet wird eine erste Teilgenehmigung erteilt. Besteht eine Klagebefugnis der kommunalen Körperschaften G, K und S? Rn 38
13
Unmittelbare Regelungsgegenstände des Kommunalrechts sind die lokalen Gebietskörperschaften, welche regelmäßig unter dem Oberbegriff der Kommune zusammengefasst werden.[20] Als kommunale Rechtssubjekte begegnen uns in den bundesdeutschen Flächenstaaten durchgängig kreisangehörige Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern noch höherstufige Gemeindeverbände, so in NRW die Landschaftsverbände und in Bayern die Bezirke (s. Rn 26). Außerdem nehmen vielfach Kommunen einzelne ihrer Aufgaben gemeinsam wahr, dies häufig in der verselbstständigten Rechtsform des kommunalen Zweckverbandes (Rn 29 ff).
Auch in Bremen existieren kommunale Körperschaften (vgl Art. 143 brem.Verf.: „Stadt Bremen“ und „Stadt Bremerhaven“). In Hamburg hingegen gibt es keine Kommunen im Rechtssinne[21]. In Berlin bilden die Bezirke keine selbstständigen Gebietskörperschaften, sondern Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit[22].
Daneben hat die Verwaltungsinstitution der „Ämter“ in den neuen Ländern eine Wiederbelebung erfahren (vgl unten Rn 27 f).
Das Kommunalrecht wird vor diesem Hintergrund zumeist in Gemeinderecht – dies steht gängigerweise im Vordergrund des Interesses – und Kommunalverbandsrecht gegliedert[23]. In modernen Kommunalgesetzen wird mitunter der Terminus „Kommune“ als Sammelbezeichnung für Gemeinden und Gemeindeverbände benutzt, so etwa in dem seit 2011 geltenden Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz,[24] das unter dem Oberbegriff „Kommunen“ alle Landkreise und Gemeinden, alle Samtgemeinden sowie die Region Hannover zusammenfasst (vgl § 1 I NKomVG). Entsprechend verfährt auch das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (vgl § 1 I KVG-LSA).
14
In den Eingangsbestimmungen der Gemeindeordnungen werden die Gemeinden als Gebietskörperschaften bezeichnet, die das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe fördern (vgl Art. 1 bay.GO, § 1 II m.v.KVerf., §§ 1 I, 2 II NKomVG, § 1 I GO NRW). Eine solche recht abstrakte Umschreibung des „Wesens der Gemeinden“ lässt freilich den entscheidenden Aspekt für die körperschaftlichen Dimensionen nur schwach erkennen, nämlich den örtlichen Bezugsrahmen von Organisation und Aufgabenkreis, der in der grundgesetzlichen Gewährleistung des Art. 28 II 1 GG deutlich hervortritt. Mit der Benennung als Gebietskörperschaft erfolgte eine Bezugnahme auf das allgemeine Verwaltungsrecht, das die öffentlich-rechtliche Körperschaft als mitgliedschaftlich organisiertes rechtsfähiges Subjekt des öffentlichen Rechts kennt, welches auf gesetzlicher Grundlage öffentliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt.
Konstituierendes Merkmal der Gebietskörperschaft ist die Gebietshoheit mit zumindest subsidiärer Allzuständigkeit (Universalität des Wirkungskreises)[25].
Kontrastierende Körperschaftskategorie ist die Personalkörperschaft: dort knüpft die Mitgliedschaft nicht an geographische, sondern an personenbezogene Merkmale an. Bsp.: IHK, Handwerkskammer, Ärztekammer[26].
15
Während Art. 139 ff der DDR-Verfassung vom 7.10.1949 (GBl. DDR I S. 5) die Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden und Gemeindeverbände noch formell aufrechterhalten hatten, wurde die Selbstständigkeit in der Folgezeit entsprechend dem Prinzip des sog. demokratischen Zentralismus rigoros beschnitten. In der Verwaltungsstruktur der DDR bildeten kommunale Institutionen, wie Art. 41 u. 43 der DDR-Verf. von 1974 teils dokumentierten („im Rahmen der staatlichen Leitung und Planung“), teils vernebelten („Sie entscheiden eigenverantwortlich auf der Grundlage der Gesetze über ihre Angelegenheiten“), nur noch nachgeordnete Staatsorgane[27]. Nach § 1 I GÖV[28] hatten diese (die Stadtverordnetenversammlung von Berlin und die Bezirkstage; die Kreistage, die Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise und die Stadtbezirksversammlungen in Berlin; die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte, die Stadtbezirksversammlungen in den Stadtkreisen und die Gemeindevertretungen) gemäß der Verfassung, den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften in eigener Verantwortung über alle Angelegenheiten zu entscheiden, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen, aber keine originären Kompetenzen. Sie waren lediglich „Organe der sozialistischen Staatsmacht“ (§ 1 I 3 GÖV). Mit gutem Grund wird daher in der Rspr betont, dass die jetzigen Gemeinden in den neuen Ländern weder mit den früheren Räten der Gemeinden identisch noch deren Rechtsnachfolger sind[29]. Erst das (o. Rn 6 zitierte) Gesetz vom 17.5.1990 („KommVerf DDR“) brachte eine Revitalisierung der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung. Diese damit bereits vor der Wiedervereinigung verabschiedete KommVerf DDR knüpfte vielfach an die gängigen westdeutschen Organisationsmodelle (dazu noch unten Rn 117 ff) an, griff einzelne Elemente heraus und verband sie miteinander, ging zum Teil aber auch eigene Wege. Charakteristisch war insbesondere, dass den Gemeinden zahlreiche, durch die jeweilige Hauptsatzung auszufüllende Gestaltungsspielräume eröffnet waren. Auf diese Weise konnte durchaus von einem neuen, eigenständigen Modell gesprochen werden.
16
Die Gemeinden führen als Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts im Rechtsverkehr ihren eigenen Namen (vgl Art. 2 I bay.GO, § 8 I m.v.KVerf., § 19 I NKomVG, § 13 I GO NRW). Hierfür genießen sie den Schutz des Art. 28 II GG und können dieses Namensrecht gegenüber Verletzungshandlungen Dritter nach Maßgabe der gerichtlichen Zuständigkeitsordnung[30] durchsetzen.