Besonderes Verwaltungsrecht - Wilfried Erbguth - E-Book

Besonderes Verwaltungsrecht E-Book

Wilfried Erbguth

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Beschreibung

Inhalt und Konzeption: Das Lehrbuch bietet neben dem bewährten umfassenden Überblick über den Pflichtfachkanon im Besonderen Verwaltungsrecht zahlreiche Übersichten und Prüfungsschemata sowie kapitelabschließende Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, die eine umgehende Kontrolle des Lernergebnisses ermöglichen und den Studierenden auch als Prüfungs- und Examensvorbereitung von hohem Wert sein werden. Von allen Studierenden der Rechtswissenschaft nachzuweisen sind üblicherweise (Grund-)Kenntnisse im Kommunalrecht als einer für die Leistungsverwaltung typischen Materie, im Polizei- und Ordnungsrecht als Paradedisziplin der Eingriffsverwaltung sowie im Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht). Die Darstellung ist Grundlage des ersten Erlernens der Materien, eignet sich aber auch - durch in Kleindruck abgesetzte Textpassagen und zahlreiche Verweise in Fußnoten - zu deren Vertiefung und dient durch seine didaktische Weiterentwicklung nunmehr nicht nur der reinen Vorlesungsbegleitung, sondern auch der gezielten Vorbereitung auf Klausur und Examen.

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Besonderes Verwaltungsrecht

Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht

 

 

begründet von

Professor Dr. Peter J. Tettinger †

 

fortgeführt von

Dr. Wilfried Erbguthem. Professor an der Universität Rostock

 

Dr. Thomas MannProfessor an der Universität Göttingen

 

Dr. Mathias SchubertPrivatdozent an der Universität Rostock sowie Referent im Wissenschaftlichen Dienst desSchleswig-Holsteinischen Landtages

 

 

 

13., neu bearbeitete Auflage

 

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-5359-3

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 89 2183 7923Telefax: +49 89 2183 7620

 

www.cfmueller.de

 

© 2020 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Vorwort

Auch 33 Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage dieses Lehrbuchs, das seinerzeit noch auf das Kommunal- und das Polizeirecht beschränkt war und von Peter J. Tettinger allein verantwortet wurde, haben die Kerngebiete des Besonderen Verwaltungsrechts ihren Stellenwert als Pflichtfach in der juristischen Ausbildung behalten. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen landesrechtlichen Juristenausbildungsgesetzes unterliegen die Akzentuierungen innerhalb der drei Gebiete des Kommunalrechts, Polizeirechts und Baurechts allerdings kleinen Abweichungen. Gegenstand dieses Lehrbuchs ist es weiterhin, die in allen Ländern gemeinsamen Grundzüge auf knappe, aber vollständige Weise darzustellen und auf darüber hinaus bestehende landesrechtliche Unterschiede hinzuweisen.

Mit der vorliegenden Neuauflage, die in bewährter Weise aktuelle legislatorische Entwicklungen ebenso verarbeitet wie neuere Rechtsprechung und Literatur zum Besonderen Verwaltungsrecht, zieht sich Wilfried Erbguth aus dem aktiven Autorenkreis zurück. Er hatte seit der 8. Auflage den Abschnitt über das Baurecht bearbeitet und sich die Autorenschaft in der letzten Auflage bereits mit Mathias Schubert geteilt, der nun das Baurecht allein verantwortet. Die Abschnitte zum Kommunalrecht und Polizeirecht liegen weiterhin in der Verantwortung von Thomas Mann.

Ohne die engagierte Unterstützung bei der kritischen Durchsicht des Textes, der Recherche und Aktualisierung der Fußnoten sowie dem Lesen der Korrekturen hätte die Neuauflage nicht in dieser Weise realisiert werden können. Von Göttinger Seite gebührt dafür ein Dank der gesamten „Mann“schaft, insbesondere den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Dr. Sina Fontana, Juliane Hendorf, Katharina Hundertmark und Franziska Schnuch.

September 2019       Thomas Mann, Göttingen       Mathias Schubert, Rostock/Kiel

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Verzeichnis der Übersichten und Prüfungsschemata

 Abkürzungsverzeichnis

 Verzeichnis des abgekürzt zitierten Schrifttums

 Vorbemerkung

Teil IKommunalrecht

 § 1Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte

  I.Kommunalrecht als Rechtsgebiet

   1.Historische Vorbilder

   2.Gegenwärtige Rechtsquellen

   3.Kommunale Selbstverwaltung und Europarecht

  II.Die kommunalen Rechtssubjekte

   1.Gemeinden

    a)Der Gemeindename

    b)Das Gemeindegebiet

    c)Interne Gebietsaufgliederungen

   2.Landkreise

    a)Kreisaufgaben

    b)Kreisgebiet

    c)Parallelen zu den Gemeindeordnungen

   3.Höherstufige Gemeindeverbände

    a)Landschaftsverbände und Bezirke

    b)Stadt-Umland-Verbände

   4.Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter

   5.Kommunale Zweckverbände

    a)Freiverband und Pflichtverband

    b)Verwaltungsgemeinschaft und Spezialverbände

  III.Die kommunalen Körperschaften im Rechtsverkehr

   1.Rechtsschutz der Gemeinde

   2.Rechtsschutz gegen die Gemeinde

 § 2Verfassungsrechtliche Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung

  I.Garantien im Grundgesetz

   1.Institutionelle Garantie der gemeindlichen Selbstverwaltung (Art. 28 II 1 GG)

    a)Existenzvernichtung einzelner Gemeinden (Bsp.: territoriale Neugliederung)

    b)Aufgabenentzug oder organisatorische Ingerenzen bzgl aller Gemeinden

    c)Überbürdung von Aufgaben auf alle Gemeinden

    d)Belastungen einzelner Gemeinden

    e)Aufgabe von Selbstverwaltungsspielräumen

   2.Institutionelle Garantie der gemeindeverbandlichen Selbstverwaltung (Art. 28 II 2 GG)

   3.Repräsentative Demokratie auf kommunaler Ebene (Art. 28 I 2 GG)

   4.Kommunale Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr 4b GG)

   5.Finanzverfassungsrechtliche Gewährleistungen

  II.Garantien in den Landesverfassungen

 § 3Die Gemeindebevölkerung (Bürger und Einwohner)

  I.Die gesetzliche Differenzierung zwischen Bürgern und Einwohnern

  II.Konsequenzen

  III.Verstärkung plebiszitärer Elemente

   1.Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

   2.Einwohnerantrag und Bürgerversammlung

 § 4Die innere Gemeindeverfassung

  I.Überblick über typische gemeindliche Organisationsstrukturen in den Ländern

   1.Die traditionelle Unterscheidung nach Verfassungstypen

   2.Zunehmende Konvergenz der Kommunalverfassungen

   3.Zum Gewicht politischer Parteien

  II.Der Rat als unmittelbar demokratisch legitimiertes Gemeindeorgan

   1.Die Stellung der Ratsmitglieder

    a)Wahl

    b)Rechte und Pflichten

   2.Zuständigkeiten des Gemeinderates

   3.Verfahren im Gemeinderat

   4.Fraktionen

  III.Ratsausschüsse

   1.Arten, Zusammensetzung und Befugnisse

   2.Sachkundige Bürger und Einwohner, Ältestenrat

  IV.Der Bürgermeister

   1.Der Bürgermeister als Ratsvorsitzender

   2.Der Bürgermeister als Verwaltungsspitze

  V.Die Vertretung der Gemeinde gegenüber Dritten

  VI.Exkurs: Die innere Kreisverfassung

   1.Der Kreistag

   2.Der Kreisausschuss

   3.Der Landrat

  VII.Der kommunale Organstreit

   1.Rechtsnatur

   2.Rechtsschutzinteresse/Klagebefugnis

   3.Sonstige Zulässigkeitsvoraussetzungen

   4.Tenorierung

 § 5Der Aufgabenkreis der Gemeinden

  I.Selbstverwaltungsangelegenheiten

   1.Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben

   2.Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben

   3.Öffentliche Äußerungen der Gemeinde

   4.Handeln in Privatrechtsform

  II.Auftragsangelegenheiten

  III.Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung

   1.Rechtsnatur

   2.Wesensmerkmale

  IV.Zum Rechtsinstitut der Organleihe

  V.Staatlich-kommunale Gemeinschaftsaufgaben?

 § 6Kommunales Satzungsrecht

  I.Kommunale Satzungen als Rechtsnormen

  II.Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen

   1.Ordnungsgemäßer Satzungsbeschluss

   2.Publikation

   3.Aufsichtsbehördliche Genehmigung

   4.Fehlerfolgen

  III.Pflichtsatzungen und fakultative Satzungen

  IV.Belastungen kraft kommunaler Satzung

 § 7Kommunale öffentliche Einrichtungen und ihre Benutzung

  I.Gesetzliche Leitlinie kommunaler Daseinsvorsorge

   1.Begriff der kommunalen öffentlichen Einrichtung

   2.Betreuung der Einwohner in den Grenzen der Leistungsfähigkeit

  II.Rechtsformen öffentlicher Einrichtungen

   1.Rechtsfähige juristische Personen des öffentlichen Rechts

   2.Nichtrechtsfähige Anstalten, Eigenbetriebe

   3.Eigengesellschaft

   4.Beauftragung privater Dritter

  III.Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses

  IV.Benutzungsanspruch der Einwohner

   1.Gemeindeeinwohner

   2.Einwohner von Nachbargemeinden

   3.Auswärtige Grundbesitzer und Gewerbetreibende

   4.Juristische Personen, Personenvereinigungen, Parteien

  V.Inhalt und Grenzen des Zulassungsanspruchs

  VI.Öffentliche Einrichtungen in privatrechtlicher Form

 § 8 Der Anschluss- und Benutzungszwang

  I.Gegenstand eines Anschluss- und Benutzungszwangs

  II.Voraussetzungen eines Anschluss- und Benutzungszwangs

  III.Ausnahmemöglichkeit bei Unzumutbarkeit

  IV.Verfassungsrechtliche Aspekte

  V.Rechtsfragen aus dem Benutzungsverhältnis

   1.Entgelt

   2.Durchsetzung

   3.Haftungsfragen

 § 9Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

  I.Errichtung und Erweiterung wirtschaftlicher Unternehmen

   1.Begriff der wirtschaftlichen Betätigung

   2.Gesetzliche Schranken

    a)Bindung an den öffentlichen Zweck

    b)Bindung an Leistungsfähigkeit und Bedarf

    c)Subsidiarität gemeindlicher Betätigung

    d)Beschränkung auf das Gemeindegebiet

  II.Rechtsformen kommunaler Wirtschaftsunternehmen

   1.Regiebetriebe und Eigenbetriebe

   2.Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts

   3.Gesellschaften privaten Rechts

  III.Rechtsstellung privater Konkurrenten

   1.Klagen gegen das Verhalten im Wettbewerb („wie“)

   2.Klagen gegen die Teilnahme am Wettbewerb („ob“)

    a)Verwaltungsrechtsweg oder Zivilrechtsweg?

    b)Drittschützender Charakter der Marktzugangsvoraussetzungen?

    c)Grundrechtlicher Fiskusabwehranspruch?

    d)Kommunalrechtliche Koppelungsverbote

  IV.Veräußerung wirtschaftlicher Unternehmen

  V.Spezialbereich: Unternehmerische Betätigung im Kreditwesen

  VI.Kommunale Wirtschaftsförderung

  VII.Kommunale Auftragsvergabe

 § 10Kommunales Finanzwesen (Zusammenfassende Übersicht)

  I.Das kommunale Vermögen

  II.Kommunales Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

  III.Die kommunalen Einnahmen

 § 11Die Staatsaufsicht über die Kommunen

  I.Allgemeine Kommunalaufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten

   1.Aufsichtsbehörden

   2.Aufsichtsmittel

   3.Opportunitätsprinzip und Verhältnismäßigkeit

  II.Fachaufsicht bei Auftragsangelegenheiten

  III.Sonderaufsicht bei Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung

  IV.Rechtsschutz der Gemeinden gegenüber aufsichtsbehördlichen Maßnahmen

  V.Anspruch des einzelnen Einwohners?

Teil IIPolizei- und Ordnungsrecht

 § 12Das Polizeirecht und seine Rahmenbedingungen

  I.Die polizeiliche Funktionswahrnehmung im modernen Verfassungsstaat

  II.Entwicklungslinien des Polizeirechts

  III.Polizei- und Ordnungsrecht im Bundesstaat und Europa

  IV.Rechtsstaatliche Vorgaben

   1.Innere Sicherheit als Staatsaufgabe

   2.Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes

   3.Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  V.Wahrung der Grundrechte

 § 13Die zentralen Schutzgüter „Öffentliche Sicherheit“ und „Öffentliche Ordnung“

  I.Zentrale Direktiven im Polizei- und Ordnungsrecht

   1.Separierung in Aufgaben- und Befugnisnormen

   2.Befugnisse zur Informations- und Datenverarbeitung

   3.Die Generalklausel

  II.Das Spektrum des Schutzgutes „Öffentliche Sicherheit“

   1.Schutz der objektiven Rechtsordnung

   2.Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen

   3.Schutz subjektiver Rechte

  III.Das Schutzgut „Öffentliche Ordnung“

   1.Traditionelles Verständnis

   2.Zur Legitimität des Schutzgutes „Öffentliche Ordnung“

 § 14Der Gefahrenbegriff

  I.Der Gefahrenbegriff im Polizeirecht

  II.Abgestufte gesetzliche Eingriffsschwellen

  III.Die latente Gefahr

  IV.Anscheinsgefahr, Putativgefahr und Gefahrenverdacht

   1.Die Anscheinsgefahr

   2.Die Putativgefahr

   3.Der Gefahrenverdacht

 § 15Die polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit

  I.Der Handlungsstörer (Verhaltensverantwortlichkeit)

   1.Die Theorie der unmittelbaren Verursachung

   2.Der Inhaber des Gegenmittels und der Zweckveranlasser

   3.Aufsichtspflichtige und Geschäftsherren

   4.Vorbehalt spezialgesetzlicher Sonderregelung

  II.Der Zustandsstörer (Zustandsverantwortlichkeit)

   1.Rechtsgrund der Zustandsverantwortlichkeit

   2.Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Eigentumsbegriffs

   3.Vorbehalt spezialgesetzlicher Sonderregelung

   4.Umfang der Zustandshaftung

  III.Rechtsnachfolge in die polizei- und ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit

   1.Rechtsnachfolge in die Handlungshaftung

   2.Rechtsnachfolge in die Zustandshaftung

  IV.Zur Verantwortlichkeit von Hoheitsträgern

 § 16Opportunitätsprinzip; Anspruch des Bürgers auf polizeiliches Einschreiten

  I.Polizeiliches Entschließungs- und Auswahlermessen

  II.Übermaßverbot und Mittelaustausch

  III.Anspruch des Bürgers auf polizeiliches Einschreiten

  IV.Folgen pflichtwidrigen Untätigbleibens

 § 17Die Inanspruchnahme nichtverantwortlicher Personen (Polizeilicher Notstand)

  I.Die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme Dritter

  II.Beschränkungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht

  III.Entschädigungspflicht

 § 18Spezialermächtigungen im Polizei- und Ordnungsrecht

  I.Die sog. polizeilichen Standardmaßnahmen

   1.Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

   2.Erkennungsdienstliche Maßnahmen

   3.Vorladung, Meldeauflage, Gefährderansprache

   4.Platzverweisung, Aufenthaltsverbot und Wohnungsverweisung

    a)Platzverweisung

    b)Aufenthaltsverbot

    c)Wohnungsverweisung

   5.Ingewahrsamnahme

   6.Durchsuchung von Personen und Sachen

   7.Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

   8.Sicherstellung von Sachen

    a)Tatbestandliche Voraussetzungen

    b)Insbesondere die Sicherstellung von Kraftfahrzeugen

    c)Verwahrung und Herausgabe der Sachen

   9.Befugnisse zur Datenerhebung und Datenverarbeitung

    a)Datenerhebung

    b)Datenverarbeitung

  II.Sondergesetzliche Eingriffsermächtigungen

  III.Bereiche außerhalb des Rechts der Gefahrenabwehr

   1.Ermittlung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

   2.Amtshilfe und Vollzugshilfe

    a)Amtshilfe

    b)Vollzugshilfe

 § 19Organisation der Polizei- und Ordnungsverwaltung und Zuständigkeitsverteilung

  I.Überblick über die Organisation der Polizei- und Ordnungsverwaltung

   1.Bayern

   2.Mecklenburg-Vorpommern

   3.Niedersachsen

   4.Nordrhein-Westfalen

   5.Übrige Länder

    a)Trennsystem

    b)Einheitssystem

   6.Ausübung von Polizeiaufgaben durch Nicht-Polizisten

   7.Polizei- und Ordnungsbehörden des Bundes

    a)Bundespolizei – BPolG

    b)Bundeskriminalamt – BKAG

    c)Weitere Bundesbehörden/Einsatz der Bundeswehr

  II.Zuständigkeiten

   1.Sachliche Zuständigkeit

    a)Zuständigkeitsabgrenzung Polizei – Ordnungsbehörde

    b)Kostenzuordnung

   2.Örtliche Zuständigkeit

   3.Rechtsfolgen

 § 20Das polizei- und ordnungsbehördliche Handlungsinstrumentarium

  I.Polizei- und Ordnungsverfügung

   1.Ermittlung der Ermächtigungsgrundlage

   2.Allgemeine Anforderungen

   3.Spezialbereich: Zur sog. Sanierungsverfügung bei Altlasten

  II.Die ordnungsbehördliche Erlaubnis

  III.Die ordnungsbehördliche Verordnung resp. Polizeiverordnung

  IV.Zwangsmittel

   1.Allgemeine Voraussetzungen

   2.Ersatzvornahme

   3.Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft

   4.Unmittelbarer Zwang

   5.Sonderfall Schusswaffengebrauch

   6.Verwaltungsprozessuale Besonderheiten

 § 21Polizeirecht und Versammlungsrecht

  I.Grundlinien des Versammlungsrechts

   1.Der Versammlungsbegriff

   2.Das Versammlungsgesetz

   3.Versammlungsrechtliche Auflagen und Verbote

   4.Die Auflösung einer Versammlung

   5.Bannkreise, befriedete Bezirke, Gottesdienste

  II.Zuständigkeiten bei der Durchführung des Versammlungsgesetzes

  III.Gefahrenabwehrrecht im Umfeld von Versammlungen

   1.Umfeldmaßnahmen, Bild- und Tonaufzeichnungen

   2.Maßnahmen gegen externe Störungen

   3.Maßnahmen im weiteren Vorfeld, Gefährderanschreiben

 § 22Polizeirechtliche Entschädigungs- und Ersatzansprüche

  I.Entschädigungsansprüche eines Bürgers gegenüber der Verwaltung

   1.Inanspruchnahme als Nichtstörer

   2.Rechtswidrige Inanspruchnahme

   3.Spezialgesetzliche Entschädigungsregelungen

   4.Art, Inhalt und Umfang der Entschädigungsleistung

  II.Spezifische Ersatzansprüche der Verwaltung

   1.Finanzielle Ansprüche gegen den Störer

   2.Kosten von Polizeieinsätzen zugunsten Privater

   3.Spezialgesetzliche Kostenersatzpflichten

Teil IIIBaurecht: Städtebaurecht und Bauordnungsrecht

 § 23Öffentliches Baurecht als Rechtsgebiet

  I.Städtebaurecht

  II.Bauordnungsrecht

  III.Verbindung zwischen Städtebaurecht und Bauordnungsrecht

 § 24Verfassungsrechtliche Grundlagen

  I.Gesetzgebungskompetenzen

  II.Planungshoheit als Gegenstand der Selbstverwaltungsgarantie

  III.Eigentumsgarantie

   1.Baufreiheit als Gegenstand der Institutsgarantie des Art. 14 I 1 GG

   2.Baufreiheit als Gegenstand des Individualschutzes durch die Bestandsgarantie des Art. 14 I 1 GG

   3.Abgrenzung der Inhalts- und Schrankenbestimmung von der Enteignung

   4.Konsequenzen des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes für das Städtebaurecht

 § 25Öffentliches Baurecht im Rechtssystem

  I.Städtebaurecht

   1.Städtebaurecht im System des Raumplanungsrechts

    a)Städtebaurecht und Gesamtplanungsrecht

    b)Städtebaurecht und Fachplanungsrecht

   2.Städtebaurecht und Umweltschutzrecht

    a)Die Umweltprüfung im Städtebaurecht

    b)Städtebaurecht und Bodenschutz

    c)Städtebaurecht und das Recht der Umweltschutzplanungen

    d)Städtebaurecht und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

    e)Städtebaurecht und europäisches Habitatschutzrecht

  II.Bauordnungsrecht

   1.Bauordnungsrecht und Recht der Gefahrenabwehr

   2.Bauordnungsrecht und Fachrecht

 § 26Die wesentlichen Instrumente des Städtebaurechts im Überblick

  I.Bauleitplanung und Planersatzvorschriften

  II.Sicherungsmittel des Städtebaurechts

  III.Planverwirklichende Mittel des Städtebaurechts

 § 27Das Recht der Bauleitplanung

  I.Aufgabenstellung der Bauleitplanung

  II.Zweistufigkeit der Bauleitplanung

  III.Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Bauleitplanung

   1.Formelle Anforderungen an die Bauleitplanung

    a)Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung des Plans

    b)Abstimmung mit benachbarten Gemeinden

    c)Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

    d)Öffentlichkeitsbeteiligung

    e)Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung

    f)Grenzüberschreitende Beteiligung

    g)Beschlussfassung

    h)Genehmigungsverfahren

    i)Ausfertigung und öffentliche Bekanntmachung

    j)Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen

    k)Vereinfachtes Verfahren

    l)Beschleunigtes Verfahren bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung

    m)Besonderheiten gemeinsamer Bauleitplanung

   2.Materielle Anforderungen an die Bauleitplanung

    a)Erforderlichkeit der Planung

    b)Pflicht zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung

    c)Vorgaben für die Planinhalte

    d)Inhaltliche Verknüpfung der Bauleitpläne durch das Entwicklungsgebot

    e)Vorgaben für die Abwägung

  IV.Städtebaurecht und Privatisierung

   1.Städtebauliche Verträge als Ergänzung der Bauleitplanung

   2.Der vorhabenbezogene Bebauungsplan

    a)Elemente des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    b)Unterschiede zum herkömmlichen Bebauungsplan

   3.Einschaltung eines Dritten in das Bauleitplanverfahren

  V.Gerichtlicher Rechtsschutz gegen Bauleitpläne

   1.Rechtsschutz gegen kommunale Satzungen, insbes. Bebauungspläne

    a)Normenkontrolle

    b)Feststellungsklage

   2.Rechtsschutz gegen Flächennutzungspläne

   3.Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bauleitpläne

 § 28Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben

  I.Vorhabenbegriff

  II.Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans

   1.Grundtatbestände des § 30 I und II BauGB; Vorgaben der BauNVO

   2.Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB

  III.Zulässigkeit von Vorhaben im nicht qualifiziert beplanten Innenbereich

   1.Räumlicher Geltungsbereich

   2.Zulässigkeitskriterien nach § 34 I BauGB

   3.Zulässigkeitskriterien nach § 34 II BauGB

   4.Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche als Genehmigungshindernis

   5.Ausnahmebestimmungen nach § 34 IIIa BauGB

   6.Möglichkeiten des Satzungserlasses nach § 34 IV und V BauGB

   7.Einvernehmen der Gemeinde

  IV.Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich

   1.Privilegierungstatbestände

   2.Sonstige Vorhaben

   3.Öffentliche Belange

   4.Begünstigte Vorhaben

   5.Ausführung der Vorhaben und Einvernehmen der Gemeinde

   6.Außenbereichssatzung

   7.Steuerung von Außenbereichsvorhaben durch den Flächennutzungsplan und die Ziele der Raumordnung

    a)Darstellungen im Flächennutzungsplan

    b)Ziele im Regionalplan

  V.Zulassung von Vorhaben auf Grund eines in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans

  VI.Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie

 § 29Grundlagen des Bauordnungsrechts

  I.Rechtsquellen

  II.Regelungsgegenstände

 § 30Materielles Bauordnungsrecht

  I.Grundbegriffe

   1.Bauliche Anlage

   2.Grundstück

   3.Baulast

   4.Weitere Legaldefinitionen

  II.Die bauordnungsrechtliche Generalklausel

  III.Anforderungen an die Bauausführung

   1.Bausicherheit

    a)Überblick

    b)Abstandsvorschriften

   2.Baugestaltung

    a)Verunstaltungsschutz

    b)Stellplatzpflicht

   3.Verwirklichung sozialer Standards

   4.Umweltschutz

 § 31Formelles Bauordnungsrecht

  I.Die Bauaufsichtsbehörden

  II.Die Baugenehmigung

   1.Erforderlichkeit einer Baugenehmigung

    a)Grundsatz der Genehmigungsbedürftigkeit

    b)Genehmigungsfreiheit und vereinfachte Verfahren

   2.Das Verfahren

    a)Bauantrag

    b)Mitwirkung öffentlicher Stellen

    c)Beteiligung Dritter und der Öffentlichkeit

    d)Entscheidung

    e)Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

   3.Abweichungen

   4.Nebenbestimmungen

   5.Nachträgliche Anordnungen

   6.Die Wirkungen der Baugenehmigung

    a)Sicherungswirkung

    b)Geltungsdauer

    c)Bindungswirkung

    d)Privatrechtsunabhängige Wirkung

    e)Reichweite der Wirkung

  III.Weitere baurechtliche Genehmigungen

   1.Der Bauvorbescheid

   2.Die Teilbaugenehmigung

   3.Typengenehmigung und Fliegende Bauten

  IV.Rechtsschutz des Bauherrn

   1.Klagearten und Sachentscheidungsvoraussetzungen

   2.Begründetheit

  V.Die bauaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse

   1.Ermächtigungsgrundlagen

   2.Folgen rechtswidrigen Bauens/rechtswidriger Nutzung

    a)Formelle Illegalität

    b)Formelle und materielle Illegalität

    c)Nutzungsuntersagung

    d)Ermessen der Behörde

    e)Richtiger Adressat

    f)Rechtsnachfolge

    g)Durchsetzung

   3.Allgemeine bauordnungsrechtliche Befugnisnorm

   4.Rechtsschutz des Adressaten einer Eingriffsverfügung

 § 32Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht

  I.Hauptsacheverfahren

   1.Zulässigkeit der Nachbarklage

    a)Statthafte Klageart

    b)Klagebefugnis

    c)Vorverfahren

   2.Zur Begründetheit der Nachbarklage

  II.Einstweiliger Rechtsschutz

 Sachverzeichnis

Verzeichnis der Übersichten und Prüfungsschemata

Die Angaben beziehen sich auf die Randnummern.

Teil I: Kommunalrecht

Übersicht 1:

Die sog. Kommunalhoheiten

54

Übersicht 2:

Die Rastede-Entscheidung

68

Übersicht 3:

Rechtsstellung der Ratsmitglieder

140

Übersicht 4:

Zuständigkeiten des Bürgermeisters

168

Übersicht 5:

Kommunalverfassungsstreit

192

Übersicht 6:

Der Aufgabenkreis der Gemeinden

194

Übersicht 7:

Aufsicht im Kommunalrecht

371

Teil II: Polizei- und Ordnungsrecht

Übersicht 8:

Tatbestandsmerkmale der Generalklausel

434

Übersicht 9:

Merkmale des polizeirechtlichen Gefahrenbegriffs

463

Übersicht 10:

Anscheinsgefahr, Putativgefahr, Gefahrverdacht

485

Übersicht 11:

Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit

508

Übersicht 12:

Rechtsnachfolge in die Verantwortlichkeit

521

Übersicht 13:

Struktur einer Prüfung der Rechtsfolgenseite

539

Übersicht 14:

Prüfungsschritte bei einer „klassischen“ Polizeirechtsklausur

545

Übersicht 15:

Aufbau der Begründetheit einer Anfechtungsklage im Polizeirecht

659

Teil III: Baurecht – Städtebaurecht und Bauordnungsrecht

Übersicht 16:

Das Baurecht als Rechtsgebiet

806

Übersicht 17:

Städtebau- und Gesamtplanungsrecht

838

Übersicht 18:

Formelle Anforderungen an die Bauleitplanung

894

Übersicht 19:

Materielle Anforderungen an die Bauleitplanung

952

Übersicht 20:

Phasen der Abwägung

1013

Übersicht 21:

Abwägungsfehlerlehre

1021

Übersicht 22:

Vorgaben für die Abwägung

1036

Übersicht 23:

Anforderungen an den Bebauungsplan und Fehlerfolgen

1105

Übersicht 24:

Zulässigkeitskriterien der §§ 30 ff BauGB

1240

Übersicht 25:

Prüfungsschema Baugenehmigung

1315

Übersicht 26:

Bauordnungsrechtliche Verfügung

1349

Übersicht 27:

Nachbarklage

1387

Abkürzungsverzeichnis

aA

andere/r Auffassung

aaO

am angegebenen Ort

ABl.

Amtsblatt

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift)

ADVG NRW

Gesetz über die Organisation der automatisierten Datenverarbeitung in Nordrhein-Westfalen

aE

am Ende

AEG

Allgemeines Eisenbahngesetz

aF

alte/r Fassung

AfP

Archiv für Presserecht (Zeitschrift)

AG

Ausführungsgesetz; Aktiengesellschaft

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AK

Alternativ-Kommentar

AL

Ad Legendum (Zeitschrift)

allg.

allgemein

Alt.

Alternative

AmtsO

Amtsordnung

ÄndG

Änderungsgesetz

Anm.

Anmerkung

AöR

Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift)

ArchivPT

Archiv für Post und Telekommunikation (Zeitschrift)

ARL

Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hannover)

Art.

Artikel

AS

Amtliche Sammlung

ASOG

Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Berlin)

AtVfV

Atomrechtliche Verfahrensverordnung

AufenthG

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

Aufl.

Auflage/n

ausdr.

ausdrücklich

BAföG

Bundesausbildungsförderungsgesetz

BauGB

Baugesetzbuch

BauGB 07

Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte

BauNVO

Baunutzungsverordnung

BauO/BO

Bauordnung

BauR

Baurecht, Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht

BauROG

Bau- und Raumordnungsgesetz (1998)

Bay/bay

Bayern/bayerisch/e/s/r

BayVBl.

Bayerische Verwaltungsblätter

BayVerf

Bayerische Verfassung

BayVerfGH

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

BB

Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BBauBl.

Bundesbaublatt

BBauG

Bundesbaugesetz

BBodSchG

Bundes-Bodenschutzgesetz

BBodSchV

Bundes-Bodenschutzverordnung

Bd.

Band, Bände

Bd.Wtt.

Baden-Württemberg

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

Begr.

Begründung

Bek.

Bekanntmachung

BekanntmVO

Bekanntmachungsverordnung

ber.

berichtigt

Berl.

Berlin/berliner

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHZ

Bundesgerichtshof für Zivilsachen

BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

BImSchV

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

BK

Bonner Kommentar

BKAG

Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes

BLJ

Bucerius Law Journal – Onlinezeitschrift der Bucerius Law School

BMU

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BMVBS

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BNatSchG

Bundesnaturschutzgesetz

BPolG

Bundespolizeigesetz

BR

Bundesrat

Brandenb.

Brandenburg

Brem.

Bremen

BRS

Baurechtssammlung

BS

Sammlung des bereinigten Landesrechts

BSeuchenG

Bundesseuchengesetz

BSHG

Bundessozialhilfegesetz

Bsp.

Beispiel(e)

bspw

beispielsweise

BT

Bundestag

Buchholz

Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, hrsg. von K. Buchholz, Loseblatt

Buchst.

Buchstabe(n)

BUZwG

Gesetz über den unmittelbaren Zwang durch Vollzugsbeamte des Bundes

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerfGG

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

BVerfG(K)

Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

BVerfSchG

Bundesverfassungsschutzgesetz

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

BVerwVollStrG

Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz

BWaStrG

Bundeswasserstraßengesetz

BWVPr.

Bd.Wtt. Verwaltungspraxis (Zeitschrift)

bzgl

bezüglich

bzw

beziehungsweise

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

ders.

derselbe

DGO

Deutsche Gemeindeordnung von 1935

dh

das heißt

diesbzgl

diesbezüglich (e/er/es)

DJT

Deutscher Juristentag

DÖV

Die öffentliche Verwaltung (Zeitschrift)

Drs.

Drucksache

DtZ

Deutsch-Deutsche Rechts-Zeitschrift

DV

Die Verwaltung (Zeitschrift)

DVBl.

Deutsches Verwaltungsblatt

E

Entwurf

EAG Bau

Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau)

EBO

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

EG

Europäische Gemeinschaft

EG(V)

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

EGGVG

Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

Eigenbetriebs-VO

Eigenbetriebsverordnung

Einl.

Einleitung

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

Erl.

Erläuterung(en)

ESVGH

Entscheidungssammlung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Entscheidungen der Staatsgerichtshöfe beider Länder

et

Energiewirtschaftliche Tagesfragen (Zeitschrift)

etc

et cetera

EU

Europäische Union

EU(V)

Vertrag über die Europäische Union

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

EuGRZ

Europäische Grundrechte-Zeitschrift

EuR

Europarecht (Zeitschrift)

EurUP

Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht

EV

Einigungsvertrag

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

f/ff

folgende

FFH-RL

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

Fn

Fußnote

FS

Festschrift

FSHG

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (NRW)

FStrG

Bundesfernstraßengesetz

GastG

Gaststättengesetz

GBl.

Gesetzblatt

GbR

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

gem.

gemäß

GemHH

Der Gemeindehaushalt

GemHVO

Gemeindehaushaltsverordnung

GemPolG

Gemeindepolizeigesetz (Bayern)

GemS OGB

Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes

GeROG

Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes

GeschO

Geschäftsordnung

GewArch

Gewerbearchiv (Zeitschrift)

GewO

Gewerbeordnung

GG

Grundgesetz

ggf

gegebenenfalls

GkG

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit

GKWG

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GO

Gemeindeordnung

grds

grundsätzlich

GS

Gedächtnisschrift bzw Gesetzessammlung

GSG

Gerätesicherheitsgesetz

GuG

Grundstücksmarkt und Grundstückswert (Zeitschrift)

GVBl.

Gesetz- und Verordnungsblatt

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Hamb.

Hamburg

Hess.

Hessen

HGZ

Hessische Städte- und Gemeindezeitung

HKWP

Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis (vgl Schrifttum)

hM

herrschende Meinung

Hrsg.

Herausgeber

HS

Halbsatz

HStR

Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland

idF

in der Fassung

idR

in der Regel

idS

in diesem Sinne

iE

im Erscheinen

ieS

im enge(re)n Sinne

insbes.

Insbesondere

iS

im Sinne

iSd

im Sinne des/r

iSe

im Sinne einer/s

iSv

im Sinne von

im Übrigen

iVm

in Verbindung mit

iwS

im weite(re)n Sinne

JA

Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)

Jura

Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

JuS

Juristische Schulung (Zeitschrift)

JZ

Juristenzeitung

KAG

Kommunalabgabengesetz

Kap.

Kapitel

KatSG

Katastrophenschutzgesetz

KHG

Krankenhausgesetz

KO

Kommunalordnung

KommJur

Kommunaljurist (Zeitschrift)

KommVerf DDR

Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung)

KomZG

Gesetz über kommunale Zusammenarbeit

KostenO

Kostenordnung

KreisO

Kreisordnung

krit

Kritisch

KrWG

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz)

KSVG

Kommunalselbstverwaltungsgesetz (Saarl.)

KUV

Kommunalunternehmensverordnung

KVerf

Kommunalverfassung

KVR

Kommunalverband Ruhrgebiet

KWahlG

Kommunalwahlgesetz

LAbfG

Landesabfallgesetz

LBauO

Bauordnung des Landes

LG

Landschaftsgesetz

Lit.

Literatur

LKrO

Landkreisordnung

LKT NRW

Landkreistag Nordrhein-Westfalen

LKV

Landes- und Kommunalverwaltung (Zeitschrift)

LOG

Landesorganisationsgesetz

LPlG

Landesplanungsgesetz

Ls.

Leitsatz

LStVG

Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Bayern)

LT-Drucks.

Landtagsdrucksache

LuftSiG

Luftsicherheitsgesetz

LuftVG

Luftverkehrsgesetz

LUVPG

Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

LVwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes

m.a.W.

mit anderen Worten

M.V.

Mecklenburg-Vorpommern

MBl.

Ministerialblatt

MBO

Musterbauordnung

MDR

Monatsschrift für deutsches Recht

ME

Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes

MeldeG

Meldegesetz

mtgtlt.

Mitgeteilt

mwN

mit weiteren Nachweisen

Nachw.

Nachweis/e

Nds./N

Niedersachsen/niedersächsisch(e/er/es)

NdsVBl.

Niedersächsische Verwaltungsblätter

nF

neue/r Fassung

NJ

Neue Justiz (Zeitschrift)

NJG

Niedersächsisches Justizgesetz

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NKomVG

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

NLO

Niedersächsische Landkreisordnung

NordÖR

Zeitschrift für das Öffentliche Recht in Norddeutschland

NPOG

Niedersächsiches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz

Nr

Nummer/n

NRW

Nordrhein-Westfalen

NuL

Natur und Landschaft (Zeitschrift)

NuR

Natur und Recht (Zeitschrift)

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NVwZ-RR

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht – Rechtsprechungs-Report

NWVBl.

Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter

NZBau

Neue Zeitschrift für Baurecht

oder ähnlich/es/em

OBG

Ordnungsbehördengesetz

ÖffBetG

Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)

og

oben genannt

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

OVG

Oberverwaltungsgericht

OVGE

Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte für das Land NRW in Münster und für das Land Nds. (früher: Nds.u. Schl.H.) in Lüneburg

OWiG

Ordnungswidrigkeitengesetz

PAG

Polizeiaufgabengesetz

PartG

Parteiengesetz

PlanZV

Planzeichenverordnung

POG

Polizeiorganisationsgesetz

PolG

Polizeigesetz

PolR

Polizeirecht

pr.

Preußisch

pr.ALR

Preußisches Allgemeines Landrecht von 1794

Pr.OVGE

Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts

PsychKG

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (NRW)

PVG

Polizeiverwaltungsgesetz

RdE

Recht der Energiewirtschaft (Zeitschrift)

RefE

Referenten-Entwurf

resp.

Respektive

Rh.Pf.

Rheinland-Pfalz

RL

Richtlinie

Rn

Randnummer/n

ROG

Raumordnungsgesetz des Bundes

ROP

Raumordnungsplan

Rspr

Rechtsprechung

RuR

Raumforschung und Raumordnung (Zeitschrift)

S.

Seite/Satz

s.

siehe

S.Anh.

Sachsen-Anhalt

Saarl.

Saarland

Sachs.

Sachsen

SächsVBl.

Sächsische Verwaltungsblätter

Sart.

Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (Gesetzessammlung)

Schl.H.

Schleswig-Holstein

Slg.

Sammlung der Entscheidungen des EuGH

s.o.

siehe oben

sog.

so genannte/r/s/n

SOG

Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

SpkG

Sparkassengesetz

SRU

Sachverständigenrat für Umweltfragen

StabG

Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft

StBauFG

Städtebauförderungsgesetz

Std.

Stand

StGB

Strafgesetzbuch

StGH

Staatsgerichtshof

StPO

Strafprozessordnung

str

strittig

StrReinG

Straßenreinigungsgesetz

StrWG

Straßen- und Wegegesetz

StuGR

Städte- und Gemeinderat (Zeitschrift)

StVO

Straßenverkehrsordnung

StVZO

Straßenverkehrszulassungsordnung

SUP

Strategische Umweltprüfung

SUP-RL

Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme

SWG

Sicherheitswachtgesetz

teilw

teilweise

Thür.

Thüringen

ThürVBl.

Thüringer Verwaltungsblätter

TierSG

Tierseuchengesetz

TKG

Telekommunikationsgesetz

TÖB

Träger öffentlicher Belange

ua

und andere/r/s bzw unter anderem

und ähnlich/e/es/er

UAbs.

Unterabsatz

uam

und andere/r/s mehr

UmweltR

Umweltrecht

UPR

Umwelt- und Planungsrecht (Zeitschrift)

UmwRG

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Urt.

Urteil

UTR

Umwelt- und Technikrecht

UVP

Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVP-RL

Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung

v.

von/m

VA

Verwaltungsakt

Var.

Variante

VBlBW

Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg

Verf.

Verfassung

VerfGH

Verfassungsgerichtshof

VersammlG

Versammlungsgesetz

VerwArch

Verwaltungsarchiv (Zeitschrift)

VerwVollstrG

Verwaltungsvollstreckungsgesetz

VG

Verwaltungsgericht

VGH

Verwaltungsgerichtshof

vgl

vergleiche

VO

Rechtsverordnung

VOP

Verwaltungsführung, Organisation, Personal (Zeitschrift)

Vor.

Vorbemerkung/en

VR

Verwaltungsrundschau (Zeitschrift)

VRL

Vogelschutz-Richtlinie

VV

Verwaltungsvorschrift

VVDStRL

Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer

VVO

Verwaltungsverordnung

VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

w.

weitere/r/s

WaffG

Waffengesetz

WertV

Wertermittlungsverordnung

WHG

Wasserhaushaltsgesetz

WissR

Wissenschaftsrecht (Zeitschrift)

WiVerw

Wirtschaft und Verwaltung (Zeitschrift)

WPflG

Wehrpflichtgesetz

WRV

Weimarer Reichsverfassung

zB

zum Beispiel

ZBR

Zeitschrift für Beamtenrecht

ZfBR

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht

ZG

Zeitschrift für Gesetzgebung

ZGR

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZJS

Zeitschrift für das Juristische Studium

ZLW

Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht

ZögU

Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen

ZPO

Zivilprozessordnung

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

zT

zum Teil

ZUR

Zeitschrift für Umweltrecht

Verzeichnis des abgekürzt zitierten Schrifttums

I.Kommunalrecht

B/H/M, NKomVG

P. Blum/B. Häusler/H. Meyer (Hrsg.), Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, 4. Aufl. 2017

Brüning, KomR

Chr. Brüning, § 64 Kommunalverfassung, in: D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder, Besonders Verwaltungsrecht Bd. 3, 3. Aufl. 2013

Burgi, KommR

M. Burgi, Kommunalrecht, 6. Aufl. 2019

Engels, Verfassungsgarantie

A. Engels, Die Verfassungsgarantie kommunaler Selbstverwaltung, 2014

Engels/Krausnick

A. Engels/D. Krausnick, Kommunalrecht, 2015

Erichsen, KommR

H.U. Erichsen, Kommunalrecht des Landes Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl. 1997

FG Schlebusch

H.-G. Henneke/H. Meyer, Kommunale Selbstverwaltung zwischen Bewahrung, Bewährung und Entwicklung, Festgabe für Schlebusch, 2006

Geis, KommR

M.-E. Geis, Kommunalrecht, 4. Aufl. 2016

Hartmann, H/M/M

B.J. Hartmann, Kommunalrecht, in: Hartmann/Mann/Mehde, Landesrecht Niedersachsen, 2. Aufl. 2018

HKWP I-IV

H. Peters (Hrsg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 1. Aufl. 1956 ff (Bd. I-IV)

HKWP2 1–6

G. Püttner (Hrsg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2. Aufl. 1981 ff (Bd. 1–6)

HKWP3

Th. Mann/G. Püttner (Hrsg.), Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 3. Aufl. 2007 ff (Bd. 1 u 2)

Held, KVerf NRW

W. Held/E. Becker/H. Decker/R. Kirchhof/F. Krämer/R. Wansleben, Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, Loseblattkomm., Stand: Juli 2019

H/P/W, KommFin

H.-G. Henneke/H. Pünder/Chr. Waldhoff (Hrsg.), Recht der Kommunalfinanzen, 2006

Ipsen, KommR

J. Ipsen, Niedersächsisches Kommunalrecht, 4. Aufl. 2014

Kluth, W/B/S III

W. Kluth, Grundlagen des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung, in: Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, 7. Aufl. 2010, §§ 96–98

Knemeyer, Bay. KommR

F.L. Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 12. Aufl. 2007

Lange, KommR

K. Lange, Kommunalrecht, 2. Aufl. 2019

Meyer, KommR

H. Meyer, Kommunalrecht (Landesrecht M.V.), 2. Aufl. 2002

Röhl, BesVerwR

H.C. Röhl, Kommunalrecht, in: Schoch (Hrsg.), Bes.VerwR, 2018, Kap. 2

Schmidt-Jortzig, KommR

E. Schmidt-Jortzig, Kommunalrecht, 1982

Schmidt, KomR

T.I. Schmidt, Kommunalrecht, 2. Aufl. 2014

Schmidt, KomZs

T.I. Schmidt, § 65 Kommunale Zusammenarbeit, in: D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder, Besonders Verwaltungsrecht Bd. 3, 3. Aufl. 2013

II.Polizeirecht

D/W/V/M

B. Drews/G. Wacke/K. Vogel/W. Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. 1986

FS Samper

M. Schreiber (Hrsg.), Polizeilicher Eingriff und Grundrechte, Festschrift zum 70. Geburtstag von Rudolf Samper, 1982

Götz/Geis, POR

V. Götz/M.-E. Geis, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 16. Aufl. 2017

Gornig/Jahn, Fälle

G. Gorning/R. Jahn, Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl. 2014

Gusy, POR

Chr. Gusy, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2017

Heise/Riegel, ME

G. Heise/R. Riegel, Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes, 2. Aufl. 1978

Ipsen, POR

J. Ipsen, Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsrecht, 4. Aufl. 2010

Knemeyer, POR

F.-L. Knemeyer, Polizei- und Ordnungsrecht, 11. Aufl. 2007

Kugelmann, POR

D. Kugelmann, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Aufl. 2012

L/D

H. Lisken/E. Denninger (Hrsg.), Handbuch des Polizeirechts, 6. Aufl. 2018

Mehde, H/M/M

V. Mehde, Polizei- und Ordnungsrecht, in: Hartmann/Mann/Mehde, Landesrecht Niedersachsen, 2. Aufl. 2018

Pieroth/Schlink/Kniesel, POR

B. Pieroth/B. Schlink/M. Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2018

Schenke, POR

W.R. Schenke/R.P. Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, in: U. Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2018,

Schenke, PolR

W.R. Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 2018

Schoch, BesVerwR

F. Schoch, Polizei- und Ordnungsrecht, in: F. Schoch (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 2018, Kap. 1

Thiel, POR

M. Thiel, Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Aufl. 2016

Wehr, PolR

M. Wehr, Examens-Repetitorium Polizeirecht, 4. Aufl. 2019

Würtenberger, POR

Th. Würtenberger, Polizei- und Ordnungsrecht, in: D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder (Hrsg.), Besonders Verwaltungsrecht Bd. 3, 3. Aufl. 2013

III.Baurecht

Battis, ÖffBauR

U. Battis, Öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht, 7. Aufl. 2017

Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB

U. Battis/M. Krautzberger/R.-P. Löhr, Baugesetzbuch – BauGB – Kommentar, 14. Aufl. 2019

Berkemann ua BauGB 2004

J. Berkemann (Hrsg.)/A. Bunzel/G. Halama/G. Schmidt-Eichstaedt/W. Schrödter, BauGB 2004 – Nachgefragt. 250 Fragen zum BauGB 2004, 2006

Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht

C. Bracher/O. Reidt/G. Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014

Brenner, ÖffBauR

M. Brenner, Öffentliches Baurecht, 4. Aufl. 2014

Brohm, ÖffBauR

W. Brohm, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 2002

Erbguth/Schubert, ÖffBauR

W. Erbguth/M. Schubert, Öffentliches Baurecht, 6. Aufl. 2015

Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB

W. Ernst/W. Zinkahn/W. Bielenberg/M. Krautzberger, Baugesetzbuch, Kommentar, Loseblatt, Stand: Mai 2019

Finkelnburg/Ortloff/Kment ÖffBauR Bd.1

K. Finkelnburg/K.-M. Ortloff/M. Kment, Öffentliches Baurecht, Bd. I, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. 2017

Finkelnburg/Ortloff/Otto ÖffBauR Bd.2

K. Finkelnburg/K.-M. Ortloff/C.-W. Otto, Öffentliches Baurecht, Bd. II, Bauordnungsrecht, 7. Aufl. 2018

FS Bartlsperger

Festschrift für Richard Bartlsperger zum 70. Geburtstag, 2006

FS Boujong

Festschrift für Karlheinz Boujong zum 65. Geburtstag, 1996

FS Bull

Festschrift für Hans Peter Bull zum 75. Geburtstag, 2011

FS Erbguth

Festschrift für Wilfried Erbguth zum 70. Geburtstag, 2019

FS Götz

Festschrift für Volkmar Götz zum 70. Geburtstag, 2005

FS Hoppe

Festschrift für Werner Hoppe zum 70. Geburtstag, 2000

FS Schenke

Festschrift für Wolf-Rüdiger Schenke zum 70. Geburtstag, 2011

FS Schlichter

Festschrift für Otto Schlichter zum 65. Geburtstag, 1995

FS Schmidt-Jortzig

Festschrift für Edzard Schmidt-Jortzig, 2011

FS Weyreuther

Festschrift für Felix Weyreuther zum 65. Geburtstag, 1993

Hoppe/Bönker/Grotefels, ÖffBauR

W. Hoppe/C. Bönker/S. Grotefels, Öffentliches Baurecht, 4. Aufl. 2010

Jarass, BImSchG

H. D. Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz, 12. Aufl. 2017

Jarass/Kment, BauGB

H. D. Jarass/M. Kment, Baugesetzbuch, 2. Aufl. 2017

Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB

H. Jäde/F. Dirnberger/J. Weiß, Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Kommentar, 9. Aufl. 2018

Kaiser, Bauordnungsrecht

A. B. Kaiser, Bauordnungsrecht, in: D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 2, 3. Aufl. 2013, § 41

Kersten, Baurecht

J. Kersten, Baurecht, in: F. Schoch (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 2018

Koch/Hendler, Baurecht

H.-J. Koch/R. Hendler, Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht, 6. Aufl. 2015

Kröninger/Aschke/Jeromin, BauGB

Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung, 4. Aufl. 2018

Muckel/Ogorek, ÖffBauR

St. Muckel/M. Ogorek, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl. 2018

Oldiges/Brinktrine, Baurecht

M. Oldiges/R. Brinktrine, Baurecht, in: U. Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 2018, S. 361

Peine, ÖffBauR

F.-J. Peine, Öffentliches Baurecht, 4. Aufl. 2003

Schrödter, BauGB

H. Schrödter (Hrsg.), Baugesetzbuch, 9. Aufl. 2019

Spannowsky/Uechtritz, BauGB

W. Spannowsky/M.Uechtritz (Hrsg.), Baugesetzbuch, Kommentar, 3. Aufl. 2018

Stollmann/Beaucamp, ÖffBauR

F. Stollmann/G. Beaucamp, Öffentliches Baurecht, 11. Aufl. 2017

Wickel, Bauplanung

M. Wickel, Bauplanung, in: D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. 2, 3. Aufl. 2013, § 41

Will, ÖffBauR

M. Will, Öffentliches Baurecht, 2019

IV.Sonstiges

Detterbeck, Allg.VerwR

St. Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2019

Erbguth, Grundfragen d. UmweltR

W. Erbguth, Rechtssystematische Grundfragen des Umweltrechts, 1987

Erbguth/Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht

W. Erbguth/A. Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozess- und Staatshaftungsrecht, 9. Aufl. 2018

Geis, Fälle

M.-E. Geis, Fälle zum Polizei- und Ordnungsrecht, 2011

Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG

Th. Mann/Chr. Sennekamp/M. Uechtritz (Hrsg.),Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 2019

Maunz/Dürig, Grundgesetz

T. Maunz/G. Dürig/R. Herzog/R. Scholz, Grundgesetz, Kommentar Grundgesetz, Loseblatt, Stand: März 2019

Maurer/Waldhoff, Allg.VerwR

H. Maurer/Ch. Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017

Muckel, BesVerwR

St. Muckel, Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2013

Peine/Siegel, Allg.VerwR

F.-J. Peine/Th. Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, 12. Aufl. 2018

Schlacke, Umweltrecht

S. Schlacke, Umweltrecht, 7. Aufl. 2019

Schmidt/Kahl/Gärditz, Umweltrecht

R. Schmidt/W. Kahl/K.F. Gärditz, Umweltrecht, 10. Aufl. 2017

Vorbemerkung

1

Das Besondere Verwaltungsrecht umfasst eine beachtliche Anzahl mehr oder weniger eigenständiger, sachgebietsbezogener Normenkomplexe als spezielle Vorgaben für öffentliche Verwaltungstätigkeit. Über seine Breite orientiert bereits ein Blick auf die Inhaltsübersicht im Standardwerk zu diesem Rechtsgebiet, dem von F. Schoch 2018 herausgegebenen Lehrbuch[1]. Die für das Studium und die Erste Juristische (Staats-)Prüfung maßgeblichen Juristenausbildungsgesetze der Länder enthalten freilich keine einheitliche Verortung des Besonderen Verwaltungsrechts und der von ihm umspannten Sachgebiete, sondern ordnen nur Teile davon jeweils dem Pflichtfächerkatalog zu. Von allen Studierenden jedenfalls in den Flächenstaaten nachzuweisen (vgl § 8 II Nr 9 bd.wtt.JAPrO, § 18 II Nr 5c bay.JAPO, § 3 IV Nr 3c brandenb.JAO, § 7 Nr 4f hess.JAG, § 11 II Nr 3c m.v.JAPO, § 16 III Nr 3, 4 NJAVO, § 11 II Nr 13 JAG NRW, § 1 II Nr 1c rh.pf.JAPO iVm Anl. C IV Nr 4, § 8 II Nr 5d saarl.JAG, § 14 III Nr 8c sächs.JAPO, § 14 II Nr 5c s.anh.JAPrO, § 3 V Nr 4a-c schl.h.JAVO, § 14 II Nr 4c thür.JAPO) sind üblicherweise (Grund-) Kenntnisse im Kommunalrecht (zT ohne Kommunalwahlrecht und Kommunalabgabenrecht) als einer für die Leistungsverwaltung typischen Materie sowie im Polizei- und Ordnungsrecht als Paradedisziplin der Eingriffsverwaltung. Daneben sind auch Grundzüge des Baurechts Prüfungsgegenstand in allen Ländern. Die namentlich in jüngerer Zeit noch vermehrt Beachtung gewinnenden Gebiete des Umweltrechts und des Wirtschaftsverwaltungsrechts bedürfen einer eigenständigen Darstellung, gehören zudem lediglich zum Kreis der Schwerpunktbereiche.

2

Da sowohl das Kommunalrecht als auch das Polizei- und Ordnungsrecht im Wesentlichen von der Landesgesetzgebung ausgeformt sind – im Bereich des Baurechts gilt das für den bauordnungsrechtlichen Teil –, konnte es vorliegend nur um eine Darstellung übereinstimmender Grundstrukturen gehen. Dies stößt freilich bei einer Zahl von 16 Ländern und einem verstärkten Trend der Landesgesetzgebung, sich von gemeinsamen Leitlinien zu lösen und eigenständigen Ansätzen zu folgen, auf nicht unbeträchtliche Schwierigkeiten. Gleichwohl sollten in einem Bundesstaat Bemühungen um die Vermittlung eines an nach wie vor erkennbaren Grundstrukturen orientierten Überblicks nicht nachlassen. Schließlich ergeben sich Harmonisierungseffekte etwa im Kommunalrecht aus dem zunehmenden Trend zur Aktivierung des Bürgers, so durch Direktwahl des Hauptverwaltungsbeamten und durch Instrumente unmittelbarer Demokratie (dazu unten Rn 107). Auch das BVerfG nahm schließlich seine Beurteilung von Eingriffen in die kommunale Organisationshoheit unter Berücksichtigung der „im deutschen Kommunalrecht bekannten Vorgaben“ – so BVerfGE 91, 228 (242) – vor.

3

Zur Wahrung der Übersichtlichkeit sind in der Regel lediglich die einschlägigen bayerischen, niedersächsischen, nordrhein-westfälischen und mecklenburg-vorpommerschen Vorschriften im Text durchgängig angegeben. Die Bestimmungen der übrigen Länder sind nur teilweise, in der Darstellung des Kommunal- sowie des Polizei- und Ordnungsrechts aber jeweils zu Beginn eines Abschnittes gesammelt aufgeführt. Dem Leser wird im Hinblick darauf geraten, die für ihn maßgebliche landesrechtliche Bestimmung anhand der gegebenen Nachweise aufzusuchen, sie genauestens zu lesen und am Rand zu notieren. Es wird erwartet, dass jedenfalls die im Text ausdrücklich in Bezug genommenen ausgewählten Entscheidungen durchgearbeitet werden.

Anmerkungen

[1]

Siehe daneben insbesondere auch D. Ehlers/M. Fehling/H. Pünder (Hrsg.), Bes.VerwR, 3 Bde., 3. Aufl. 2012/2013.

Teil IKommunalrecht

Inhaltsverzeichnis

§ 1Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte

§ 2Verfassungsrechtliche Gewährleistungen der kommunalen Selbstverwaltung

§ 3Die Gemeindebevölkerung (Bürger und Einwohner)

§ 4Die innere Gemeindeverfassung

§ 5Der Aufgabenkreis der Gemeinden

§ 6Kommunales Satzungsrecht

§ 7Kommunale öffentliche Einrichtungen und ihre Benutzung

§ 8 Der Anschluss- und Benutzungszwang

§ 9Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

§ 10Kommunales Finanzwesen (Zusammenfassende Übersicht)

§ 11Die Staatsaufsicht über die Kommunen

Teil I Kommunalrecht › § 1 Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte

§ 1Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte

Inhaltsverzeichnis

I.Kommunalrecht als Rechtsgebiet

II.Die kommunalen Rechtssubjekte

III.Die kommunalen Körperschaften im Rechtsverkehr

Teil I Kommunalrecht › § 1 Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte › I. Kommunalrecht als Rechtsgebiet

I.Kommunalrecht als Rechtsgebiet

4

Das Kommunalrecht als gewichtiger Teilkomplex des Besonderen Verwaltungsrechts umgreift alle diejenigen Rechtssätze, die sich auf die Organisation und den Aufgabenkreis der kommunalen Körperschaften beziehen und deren Handeln im Rechtsverkehr regeln. Nach der grundgesetzlichen Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen (vgl Art. 70 ff GG), die deutscher Tradition entspricht, ist der Erlass der die kommunale Organisation betreffenden Normen Ländersache. Trotz der mit dieser Kompetenzverteilung einhergehenden Gesetzesvielfalt ist das Kommunalrecht von länderübergreifenden Grundsätzen geprägt und folgt im Wesentlichen einheitlichen Prinzipien, welche sich in den jeweiligen Landesregelungen wiederfinden. Aus diesem Grunde stellen sich in allen Ländern nahezu dieselben Rechtsfragen, die dann auch regelmäßig Gegenstand von Klausuren in den juristischen Staatexamina sind[1].

1.Historische Vorbilder

5

Von den klassischen landesrechtlichen Regelungen[2] seien hier besonders hervorgehoben:

Die preußische Städteordnung v. 19.11.1808 (GS 1822 Anh. S. 324), nach ihrem Urheber, dem Freiherrn vom Stein, auch Steinʼsche Städteordnung genannt,

die bay. Verordnung, die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreiche betreffend, aus dem Jahre 1818 (GBl. Sp. 49),

das württ. Verwaltungsedikt für die Gemeinden, Oberämter und Stiftungen v. 1.3.1822 (Kgl. Staats- u. RegBl. S. 131),

die revidierte preuß. Städte-Ordnung v. 17.3.1831 (GS S. 10),

das badische Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden v. 31.12.1831 (RegBl. S. 81),

die sächs. Landgemeinde-Ordnung v. 7.11.1838 (GVBl. S. 431),

die Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen v. 31.10.1841 (GS S. 297) und

die Gemeindeordnung für die Rheinprovinz v. 23.7.1845 (GS S. 523).

Im Jahre 1935 wurde mit der DGO erstmals ein für das gesamte Reichsgebiet geltendes einheitliches Gemeinderecht geschaffen, dessen organisatorischer Teil allerdings von nationalsozialistischem Gedankengut (Führerprinzip) durchdrungen war. Demgegenüber galten die wirtschaftsbezogenen Teile der DGO als in hohem Maße funktionsgerecht und haben dann auch durchgängig bei der kommunalrechtlichen Nachkriegsgesetzgebung in den einzelnen Bundesländern starke Beachtung gefunden.

Der sog. Weinheimer Entwurf, ein gemeinsamer Entwurf einer Gemeindeordnung auf der Grundlage von Beratungen der Innenminister der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vom Juli 1948, hatte ua zum Ziel, den überkommenen Aufgabendualismus von Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten durch das monistische Aufgabenmodell einer einheitlichen Gemeindeselbstverwaltung zu ersetzen, die sich auf alle öffentlichen Aufgaben im Gemeindegebiet beziehen sollte. Der Entwurf hatte aber den Abschnitt über die innere Gemeindeverfassung (dazu unten § 4) ausgeklammert und konnte allenfalls partiell und punktuell in die Realität umgesetzt werden. Lediglich in den 1970er-Jahren gelang eine parallele Novellierung der gemeinderechtlichen Bestimmungen über die gemeindliche Haushaltswirtschaft.

6

Den historischen Vorbildern wurde nach der Wiedervereinigung auch in den neuen Ländern umgehend Rechnung getragen.

Das am 17.5.1990 erlassene Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Kreise in der DDR – Kommunalverfassung – (GBl. I S. 255) galt deshalb in den durch das LändereinführungsG v. 22.7.1990 (GBl. I S. 955) gebildeten Ländern zunächst als Landesrecht fort. Diese KommVerf DDR blieb nach Maßgabe des Einigungsvertrags[3] – zunächst auch nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit – in Kraft. Die durch dieses Gesetz in den neuen Ländern neu gegründeten Kommunen sind nicht identisch mit den Gebietskörperschaften, die in der DDR nach dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18.1.1957 bestanden hatten[4]. In der Folge sind auch in allen fünf neuen Ländern eigenständige kommunalrechtliche Gesetze erlassen worden (vgl die Übersicht in Rn 8).

2.Gegenwärtige Rechtsquellen

7

Im Gefolge unterschiedlicher Vorstellungen der Besatzungsmächte über die kommunale Organisation kam es in der Nachkriegszeit zu einer starken Rechtszersplitterung im bundesdeutschen Kommunalrecht. Heutzutage ist die Gesetzgebungstätigkeit der Parlamente von einer bemerkenswerten Schnelllebigkeit geprägt. Infolge vielfältiger, in immer kürzeren Zeiträumen erfolgender Novellierungen wird es gerade im Kommunalrecht immer schwieriger, einerseits aktuelle Entwicklungslinien in den einzelnen Ländern zu verfolgen, dabei aber andererseits die gemeinsamen Grundzüge nicht aus dem Auge zu verlieren.

Eine Übersicht über die zentralen landesgesetzlichen Regelungen des Kommunalrechts in den bundesdeutschen Flächenstaaten ergibt gegenwärtig (Stand: Januar 2019) folgendes Bild:

8

Baden-Württemberg

a)

Gemeindeordnung idF der Bekanntm. v. 24.7.2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.6.2018 (GBl. S. 221).

b)

Landkreisordnung idF v. 19.6.1987 (GBl. S. 289), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.6.2018 (GBl. S. 221).

Lit.: Kunze/Bronner/Katz, Komm., (Stand: Dezember 2017); Ade/Faiß/Stehle/Waibel, Kommunalverfassungsrecht BW, Komm., (Stand: 2018); Engel/Heilshorn, Kommunalrecht BW. 11. Aufl. 2018; Trumpp, LKrO, Kommentar, 6. Aufl. 2014; Ennuschat; in: Ennuschat/Ibler/Remmert, Öff. Recht in BW, 2. Aufl. 2017.

Bayern

a)

Gemeindeordnung idF d. Bekanntm. v. 22.8.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.5.2018 (GVBl. S. 260).

b)

Landkreisordnung idF d. Bekanntm. v. 22.8.1998 (GVBl. S. 826), zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.3.2018 (GVBl. S. 145).

Lit.: Widtmann/Grasser/Glaser, Komm., (Stand: 2018); Bauer/Böhle/Ecker, Bay. Kommunalgesetze, Komm. (Stand: 2018); Becker, in: Becker/Heckmann/Kempen/Manssen, Öff. Recht in Bay., 7. Aufl. 2017.

Brandenburg

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg idF d. Bekanntm. v. 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.12.2018 (GVBl. I Nr. 37).

Lit.: Muth, Potsdamer Kommentar (Stand: 2018); Schumacher/Augustesen/Benedens ua, Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, (Stand: 2018); Schmidt, in: Bauer/Peine, Landesrecht Brandenburg, 3. Aufl. 2017.

Hessen

a)

Gemeindeordnung idF v. 7.3.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.6.2018 (GVBl. S. 291).

Lit.: Bennemann/Daneke/Meiß ua, Kommunalverfassungsrecht Hessen, Komm. (Stand: 2018); Schmidt/Kneip, Komm., 2. Aufl. 2008; Gornig, in: Gornig/Horn/Will, Öff. Recht in Hessen, 2018; Lange, in: Hermes/Reimer, Landesrecht Hessen, 9. Aufl. 2018.

b)

Landkreisordnung idF d. Bekanntm. v. 1.4.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.12.2015 (GVBl. S. 618).

Lit.: Bennemann/Daneke/Meiß ua, Komm. (Stand: 2018).

Mecklenburg-Vorpommern

Kommunalverfassung (KVerf) idF d. Bekanntm. v. 13.7.2011 (GVOBl. M-V S. 777).

Lit.: Wellmann/Glaser, Komm., 10. Aufl. 2019; Schröder/Freund/Wellmann ua, Kommunalverfassungsrecht MV, Komm. (Stand: 2017); Classen/Lüdemann, Landesrecht MV, 4. Aufl. 2019.

Niedersachsen

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) idF d. Bekanntm. v. 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz v. 20.6.2018 (Nds. GVBl. S. 113).

Lit.: Blum/Baumgarten/Freese ua, Kommunalverfassungsrecht Nds., Komm. (Stand: 2018); Blum/Häusler/Meyer (Hrsg.), NKomVG, 4. Aufl. 2017; Hartmann, in: Hartmann/Mann/Mehde, Landesrecht Nds., 2 Aufl. 2018; J. Ipsen, Nds. KommunalR, 4. Aufl. 2011; J. Ipsen (Hrsg.), NKomVG, 2011; Thiele, NKomVG, 2. Aufl. 2017.

Nordrhein-Westfalen

a)

Gemeindeordnung idF d. Bekanntm. v. 14.7.1994 (GVBl. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759).

b)

Kreisordnung idF d. Bekanntm. v. 14.7.1994 (GVBl. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759).

Lit.: Held/Winkel/Wansleben (Hrsg.), Kommunalverfassungsrecht NRW, Komm. (Stand: 2018); Articus/Schneider, Komm., 5. Aufl. 2016; Görisch, in: Schlacke/Wittreck, Landesrecht NRW, 2017; Hellermann, in: Dietlein/Hellermann, Öff. Recht in NRW, 6. Aufl. 2016.

Rheinland-Pfalz

a)

Gemeindeordnung idF v. 31.1.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.12.2018 (GVBl. S. 448).

b)

Landkreisordnung idF v. 31.1.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Gesetz v. 19.12.2018 (GVBl. S. 448).

Lit.: Gabler/Höhlein/Klöckner ua, Kommunalverfassungsrecht RLP, Komm. (Stand: 2018); Nauheim-Skrobek/Schmitz/Schmorleiz, Kommunalrecht RLP, 2. Aufl. 2017; Winkler, in: Hufen/Jutzi/Proelß, Landesrecht RLP, 8. Aufl. 2018.

Saarland

Kommunalselbstverwaltungsgesetz idF d. Bekanntm. v. 27.6.1997 (ABl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz v. 15.6.2016 (ABl. I S. 840).

Lit.: Lehné/Weirich, Saarl. Kommunalrecht, Komm., 4. Aufl. 2019; Wohlfarth, in: Gröpl/Guckelberger/Wohlfarth, Landesrecht Saarland, 3. Aufl. 2017.

Sachsen

a)

Gemeindeordnung idF d. Bekanntm. v. 9.3.2018 (GVBl. S. 62).

b)

Landkreisordnung idF d. Bekanntm. v. 9.3.2018 (GVBl. S. 99).

Lit.: Sponer/Jacob/Musall/Sollondz/Ewert, Kommunalverfassungsrecht Sachsen (Stand 2018); Enders/Faßbender/Rozek, Landesrecht Sachsen, 2019.

Sachsen-Anhalt

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt idF d. Bekanntm. v. 17.7.2014 (GVBl. S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz v. 22.6.2018 (GVBl. S. 166).

Lit.: Schmid/Trommer/Schmid, KVG-LSA, Komm. (Stand: 2018); Wiegand (Hrsg,), Komm. (Stand: 2018); Kluth, Landesrecht Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2010.

Schleswig-Holstein

a)

Gemeindeordnung idF d. Bekanntm. v. 28.2.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz v. 14.1.2018 (GVOBl. S. 6).

b)

Kreisordnung idF d. Bekanntm. v. 28.2.2003 (GVOBl. S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz v. 14.3.2017 (GVOBl. S. 140).

Lit.: Dehn/Wolf, Komm., 16. Aufl. 2019; Bülow/Erps/Schliesky/v. Allwörden ua, Komm. (Stand: 2018); Schliesky, Landesrecht Schleswig-Holstein, 2019.

Thüringen

Thüringer Kommunalordnung idF d. Bekanntm. v. 28.1.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz v. 10.4.2018 (GVBl. S. 74).

Lit.: Rücker/Dieter/Schmidt ua, Komm. (Stand: 2018); Uckel/Hauth/Hoffmann/Noll, Kommunalrecht in Thüringen, Komm. (Stand: 2018); Leisner-Egensperger, in: Baldus/Knauff, Landesrecht Thüringen, 2019.

9

Zudem impliziert die zunehmende Normierungsflut in nahezu allen von den Kommunen zu bewältigenden Aufgabenkreisen – kumulativ verantwortet von EU, Bund und Ländern – mit immer neu anbrandenden Wellen erhebliche Gefährdungen der kommunalen Selbstverwaltung[5]. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gem. Art. 28 II GG nicht zu den integrationsfesten Prinzipien iSv Art. 23 I iVm Art. 79 III GG zählt[6]. Immerhin haben es die kommunalen Spitzenverbände erreicht, dass im Zuge der Föderalismusreform 2006 ein Verbot der Übertragung neuer Aufgaben auf Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Bund in das Grundgesetz aufgenommen worden ist[7].

Dieses Beispiel akzentuiert die zunehmende Bedeutung einer effizienten gemeinsamen Interessenvertretung von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf Landes- und Bundesebene.

Heute bestehen zur gemeinsamen Interessenvertretung der kommunalen Körperschaften auf Bundesebene Organisationen in der Rechtsform privatrechtlicher Vereine: der Deutsche Städtetag (Mitglieder: hauptsächlich kreisfreie Städte), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (kreisangehörige Städte und Gemeinden) sowie der Deutsche Landkreistag (Landkreise), die in der „Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände“ zusammengeschlossen sind. Diese Bundes- und auch entsprechende Landesorganisationen – sie finden sich etwa in Art. 71 IV bd.wtt.Verf., Art. 83 VII bay.Verf., Art. 97 IV brandenb.Verf., Art. 57 VI nds.Verf., Art. 84 II sächs.Verf. und Art. 91 IV thür.Verf. ausdrücklich erwähnt – geben auch Zeitschriften heraus, die aktuelle kommunalrechtliche Fragen behandeln; so etwa „Städtetag“, „Städte- und Gemeinderat“, „Der Landkreis“ oder „Eildienst LKT NW“[8].

3.Kommunale Selbstverwaltung und Europarecht

10

Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung für eine effiziente und bürgernahe Verwaltungstätigkeit wird zunehmend auch auf europäischer Ebene erkannt, ohne dass dieser Einsicht im derzeit geltenden Unionsrecht breiter Rechnung getragen worden wäre[9]. Dass Entscheidungen möglichst bürgernah[10] getroffen werden, ist immerhin ein Postulat, das in Art. 1 II des Vertrages über die Europäische Union (EUV) an prominenter Stelle verankert wurde. Ebenso wie schon im gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE)[11] ist seit dem Lissabonner Vertrag in Art. 4 II 1 EUV die regionale und kommunale Selbstverwaltung als Element der grundlegenden politischen und verfassungsrechtlichen Struktur von Mitgliedstaaten anerkannt. In Art. 5 EUV, der Vorschrift über das mit Blick auf das gesamte Unionsrecht viel diskutierte Subsidiaritätsprinzip, wird die lokale Ebene ausdrücklich in Abs. III erwähnt (s. auch Rn 48). Hinzuweisen ist auch auf die Institutionalisierung eines Ausschusses der Regionen gemäß Art. 300 AEUV[12].

Bei allen Vorhaben der Europäischen Union, was die Übertragung von Hoheitsrechten auf diese einschließt, ist gemäß § 10 I des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12.3.1993 (BGBl. I S. 313) das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu wahren und ihre Belange zu schützen.

Nachhaltigere Impulse als bislang sollten aber auch von der auf der Ebene des Europarats erarbeiteten und 1988 in Kraft getretenen Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.10.1985[13] ausgehen. Hierbei handelt es sich um einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag auf der Ebene des Europarats, der die Vertragsstaaten zur Anwendung von Grundregeln verpflichtet, welche die politische, verwaltungsmäßige und finanzielle Selbstständigkeit der Gemeinden gewährleisten sollen. Die in der Charta enthaltenen Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung entsprechen weitgehend dem Standard, der in Deutschland verfassungsrechtlich bereits durch Art. 28 II GG garantiert wird (dazu Rn 45 ff)[14].

11

Umgekehrt erlangt auch das EU-Recht auf kommunaler Ebene zunehmende Bedeutung, etwa bei der wirtschaftlichen Betätigung[15], bei der Auftragsvergabe[16], bei der Wirtschaftsförderung[17] sowie auf dem Personalsektor.[18] Dem wird immerhin durch Mitwirkung im Rahmen des vorgenannten beratenden, aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bestehenden Ausschusses der Regionen ansatzweise Rechnung getragen.

Die nachfolgende Darstellung von Schwerpunkten[19] des Kommunalrechts geht im Wesentlichen von den in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern geltenden Bestimmungen aus, bezieht aber bei bedeutsamen Abweichungen regelmäßig auch die Besonderheiten des Kommunalrechts der übrigen Flächenstaaten, insbesondere Baden-Württembergs und Sachsens, mit ein.

Teil I Kommunalrecht › § 1 Das Kommunalrecht und die kommunalen Rechtssubjekte › II. Die kommunalen Rechtssubjekte

II.Die kommunalen Rechtssubjekte

12

Fall 1: „Das unerwünschte Müllheizkraftwerk“

Das Entsorgungsunternehmen E beabsichtigt, in Einklang mit diesbezüglichen Vorstellungen der Landesregierung NRW, auf einem 180 ha großen Gelände am Niederrhein im Gebiet der kreisangehörigen Gemeinde G ein Müllheizkraftwerk zu errichten. Im Rahmen des notwendigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (vgl § 35 I KrWG) machen der Kreis K und die benachbarte, in der Luftlinie 10 km vom vorgesehenen Standort entfernte kreisfreie Stadt S, nicht aber die Gemeinde G Einwendungen geltend. Dessen ungeachtet wird eine erste Teilgenehmigung erteilt. Besteht eine Klagebefugnis der kommunalen Körperschaften G, K und S? Rn 38

13

Unmittelbare Regelungsgegenstände des Kommunalrechts sind die lokalen Gebietskörperschaften, welche regelmäßig unter dem Oberbegriff der Kommune zusammengefasst werden.[20] Als kommunale Rechtssubjekte begegnen uns in den bundesdeutschen Flächenstaaten durchgängig kreisangehörige Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern noch höherstufige Gemeindeverbände, so in NRW die Landschaftsverbände und in Bayern die Bezirke (s. Rn 26). Außerdem nehmen vielfach Kommunen einzelne ihrer Aufgaben gemeinsam wahr, dies häufig in der verselbstständigten Rechtsform des kommunalen Zweckverbandes (Rn 29 ff).

Auch in Bremen existieren kommunale Körperschaften (vgl Art. 143 brem.Verf.: „Stadt Bremen“ und „Stadt Bremerhaven“). In Hamburg hingegen gibt es keine Kommunen im Rechtssinne[21]. In Berlin bilden die Bezirke keine selbstständigen Gebietskörperschaften, sondern Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne Rechtspersönlichkeit[22].

Daneben hat die Verwaltungsinstitution der „Ämter“ in den neuen Ländern eine Wiederbelebung erfahren (vgl unten Rn 27 f).

Das Kommunalrecht wird vor diesem Hintergrund zumeist in Gemeinderecht – dies steht gängigerweise im Vordergrund des Interesses – und Kommunalverbandsrecht gegliedert[23]. In modernen Kommunalgesetzen wird mitunter der Terminus „Kommune“ als Sammelbezeichnung für Gemeinden und Gemeindeverbände benutzt, so etwa in dem seit 2011 geltenden Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz,[24] das unter dem Oberbegriff „Kommunen“ alle Landkreise und Gemeinden, alle Samtgemeinden sowie die Region Hannover zusammenfasst (vgl § 1 I NKomVG). Entsprechend verfährt auch das Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt (vgl § 1 I KVG-LSA).

1.Gemeinden

14

In den Eingangsbestimmungen der Gemeindeordnungen werden die Gemeinden als Gebietskörperschaften bezeichnet, die das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe fördern (vgl Art. 1 bay.GO, § 1 II m.v.KVerf., §§ 1 I, 2 II NKomVG, § 1 I GO NRW). Eine solche recht abstrakte Umschreibung des „Wesens der Gemeinden“ lässt freilich den entscheidenden Aspekt für die körperschaftlichen Dimensionen nur schwach erkennen, nämlich den örtlichen Bezugsrahmen von Organisation und Aufgabenkreis, der in der grundgesetzlichen Gewährleistung des Art. 28 II 1 GG deutlich hervortritt. Mit der Benennung als Gebietskörperschaft erfolgte eine Bezugnahme auf das allgemeine Verwaltungsrecht, das die öffentlich-rechtliche Körperschaft als mitgliedschaftlich organisiertes rechtsfähiges Subjekt des öffentlichen Rechts kennt, welches auf gesetzlicher Grundlage öffentliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnimmt.

Konstituierendes Merkmal der Gebietskörperschaft ist die Gebietshoheit mit zumindest subsidiärer Allzuständigkeit (Universalität des Wirkungskreises)[25].

Kontrastierende Körperschaftskategorie ist die Personalkörperschaft: dort knüpft die Mitgliedschaft nicht an geographische, sondern an personenbezogene Merkmale an. Bsp.: IHK, Handwerkskammer, Ärztekammer[26].

15

Während Art. 139 ff der DDR-Verfassung vom 7.10.1949 (GBl. DDR I S. 5) die Selbstverwaltungsgarantie für Gemeinden und Gemeindeverbände noch formell aufrechterhalten hatten, wurde die Selbstständigkeit in der Folgezeit entsprechend dem Prinzip des sog. demokratischen Zentralismus rigoros beschnitten. In der Verwaltungsstruktur der DDR bildeten kommunale Institutionen, wie Art. 41 u. 43 der DDR-Verf. von 1974 teils dokumentierten („im Rahmen der staatlichen Leitung und Planung“), teils vernebelten („Sie entscheiden eigenverantwortlich auf der Grundlage der Gesetze über ihre Angelegenheiten“), nur noch nachgeordnete Staatsorgane[27]. Nach § 1 I GÖV[28] hatten diese (die Stadtverordnetenversammlung von Berlin und die Bezirkstage; die Kreistage, die Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise und die Stadtbezirksversammlungen in Berlin; die Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte, die Stadtbezirksversammlungen in den Stadtkreisen und die Gemeindevertretungen) gemäß der Verfassung, den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften in eigener Verantwortung über alle Angelegenheiten zu entscheiden, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen, aber keine originären Kompetenzen. Sie waren lediglich „Organe der sozialistischen Staatsmacht“ (§ 1 I 3 GÖV). Mit gutem Grund wird daher in der Rspr betont, dass die jetzigen Gemeinden in den neuen Ländern weder mit den früheren Räten der Gemeinden identisch noch deren Rechtsnachfolger sind[29]. Erst das (o. Rn 6 zitierte) Gesetz vom 17.5.1990 („KommVerf DDR“) brachte eine Revitalisierung der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung. Diese damit bereits vor der Wiedervereinigung verabschiedete KommVerf DDR knüpfte vielfach an die gängigen westdeutschen Organisationsmodelle (dazu noch unten Rn 117 ff) an, griff einzelne Elemente heraus und verband sie miteinander, ging zum Teil aber auch eigene Wege. Charakteristisch war insbesondere, dass den Gemeinden zahlreiche, durch die jeweilige Hauptsatzung auszufüllende Gestaltungsspielräume eröffnet waren. Auf diese Weise konnte durchaus von einem neuen, eigenständigen Modell gesprochen werden.

a)Der Gemeindename

16

Die Gemeinden führen als Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts im Rechtsverkehr ihren eigenen Namen (vgl Art. 2 I bay.GO, § 8 I m.v.KVerf., § 19 I NKomVG, § 13 I GO NRW). Hierfür genießen sie den Schutz des Art. 28 II GG und können dieses Namensrecht gegenüber Verletzungshandlungen Dritter nach Maßgabe der gerichtlichen Zuständigkeitsordnung[30] durchsetzen.