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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Hochschule RheinMain, Veranstaltung: Betriebswirtschaft der Versicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichte am 08.11.2007 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG), der weitreichende Änderungen der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung beinhaltet. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, mit dem durch elf Artikel Änderungen an bereits bestehenden Gesetzen bzw. Rechtsverordnungen vorgenommen werden. Die umfangreichsten Änderungen betreffen das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches (HGB). Nach derzeitigem Stand sollen die neuen Vorschriften erstmals auf das Geschäftsjahr 2009 angewandt werden. Jedoch können sich aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen bis zur endgültigen Verabschiedung ergeben. Ziel des BilMoG ist die Weiterentwicklung des bewährten HGB-Bilanzrechts zu einer im Verhältnis zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) gleichwertigen, aber weniger komplexen und kostengünstigeren Alternative. Dies soll insbesondere zu einer Stärkung des deutschen Bilanzrechts im Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards beitragen. Denn speziell kleinen und mittelgroßen Unternehmen sei es, so die Gesetzesbegründung, „(…) nicht zuzumuten, von der etablierten, einfachen und kostengünstigen handelsrechtlichen Rechnungslegung auf die IFRS überzugehen.“
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Bilanzielle Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
eingereicht von:
Susanne Koch
Abgabe: 24.04.2008
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Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
ABl. Amtsblatt
Abs. Absatz
AG Aktiengesellschaft
AnlV Anlageverordnung
Anm. Anmerkung
Art. Artikel
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAV Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (jetzt: BaFin)
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
BetrAVG Betriebsrentengesetz
BGBl. Bundesgesetzblatt
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilReG Bilanzrechtsreformgesetz
BiRiLiG Bilanzrichtliniegesetz
BMJ Bundesministerium der Justiz
BRE Beitragsrückerstattung
Bzw. Beziehungsweise
CEIOPS Comitee of European Insurance and Occupational Pensions
CTA Contractual Trust Arrangement
DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
DSR Deutscher Standardisierungsrat
DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V.
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Abkürzungsverzeichnis
EG Europäische Gemeinschaft
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EGHGB-E Geänderte Paragraphen des EGHGB durch das BilMoG (Vgl. im Literaturverzeichnis: BMJ (2007b): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz-BilMoG), Berlin)
EStG Einkommensteuergesetz
EU Europäische Union
Evtl. Eventuell
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
F. Folgende
Ggf. Gegebenenfalls
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HGB Handelsgesetzbuch
HGB-E Geänderte Paragraphen des HGB durch das BilMoG (Vgl. im Literaturverzeichnis: BMJ (2007b): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz-BilMoG), Berlin)
Hrsg. Herausgeber
IAS International Accounting Standards, (Vgl., sofern auf einen bestimmten Standard bezogen, im Literaturverzeichnis: IDW (Hrsg., 2005): International Financial Reporting Standards IFRS, Düsseldorf)
IASB International Accounting Standards Board
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Abkürzungsverzeichnis
IASC International Accounting Standards Committee
I. d. R. In der Regel
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
Inkl. Inklusive
I. V. m. In Verbindung mit
IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee
IFRS International Financial Reporting Standards, (Vgl., sofern auf einen bestimmten Standard bezogen, im Literaturverzeichnis: IDW (Hrsg., 2005): International Financial Reporting Standards IFRS, Düsseldorf)
KStG Körperschaftsteuergesetz
KV Krankenversicherung
LV Lebensversicherung
Nr. Nummer
O. g. Oben genannt
O. V. Ohne Verfasser
QIS Quantitative Impact Study
RfB Rückstellung für Beitragsrückerstattung
RechVersV Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
S. Seite
SE Societas Europaea
S-/UV Schaden-/ Unfallversicherung
SIC Standing Interpretations Committee
Sog. So genannte
U. A. Unter Anderem/n
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Abkürzungsverzeichnis
US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting Principles
VA Vermögensanlage
VAG Versicherungsaufsichtsgesetz
Vers.fälle Versicherungsfälle
Vgl. Vergleiche
VVG Versicherungsvertragsgesetz
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Page 1
Einleitung
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichte am 08.11.2007 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG), der weitreichende Änderungen der Rechnungslegung sowie der Abschlussprüfung beinhaltet. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, mit dem durch elf Artikel Änderungen an bereits bestehenden Gesetzen bzw. Rechtsverordnungen vorgenommen werden.1Die umfangreichsten Änderungen betreffen das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches (HGB).2Nach derzeitigem Stand sollen die neuen Vorschriften erstmals auf das Geschäftsjahr 2009 angewandt werden.3Jedoch können sich aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen bis zur endgültigen Verabschiedung ergeben.
Ziel des BilMoG ist die Weiterentwicklung des bewährten HGB-Bilanzrechts zu einer im Verhältnis zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) gleichwertigen, aber weniger komplexen und kostengünstigeren Alternative.4Dies soll insbesondere zu einer Stärkung des deutschen Bilanzrechts im Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards beitragen.5Denn speziell kleinen und mittelgroßen Unternehmen sei es, so die Gesetzesbegründung, „(…) nicht zuzumuten, von der etablierten, einfachen und kostengünstigen handelsrechtlichen Rechnungslegung auf die IFRS überzugehen.“6
Als Maßnahmen zur Zielerreichung der Reform nennt das BMJ die Deregulierung und Kostensenkung im Bereich der Bilanzierung insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen.7Anhand einer Neudefinition der kleinen,
1Vgl. BMJ (2007b), S. 3f.
2Vgl. Theile, C. (2008), S. 3.
3Vgl. BMJ (2007a), S. 8.
4Vgl. BMJ (2007b), S. 1.
5Vgl. BMJ, (21.04.2008 - Dokument 3 der CD).
6BMJ (2007b), S. 60.
7Vgl. BMJ (2007a), S. 1.
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Einleitung
mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften im Sinne einer Erhöhung der Größenklassen (Anhebung der Schwellenwerte) werden kleine und mittelgroße Unternehmen vermehrt größenabhängige Erleichterungen oder sogar Befreiungen in Anspruch nehmen können.8
Gleichzeitig soll auch im Rahmen der Modernisierung der Rechnungslegungs-vorschriften die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden.9Durch Abschaffung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten soll der angestrebten Harmonisierung Rechnung getragen werden.10
Ein weiterer Inhalt des BilMoG ist die Erweiterung der Aufstellungspflicht für einen Konzernabschluss und die Anpassung an den IFRS Konsolidierungskreis. Während gegenwärtig eine einheitliche Leitung und eine Beteiligung des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen zwingend erforderlich sind, um das Tochterunternehmen im Konzernabschluss zu konsolidieren, ist künftig eine einheitliche Leitung des Mutterunternehmens ausreichend (Einbeziehung von Zweckgesellschaften).11
Außerdem werden mit dem Gesetzesentwurf zwei Rechtsakte der EU, die Abänderungsrichtlinie und die Abschlussprüferrichtlinie, umgesetzt. Die Abänderungsrichtlinie verändert Teile der Bilanz-, Konzernbilanz-, Bankbilanz-und Versicherungsbilanzrichtlinie, mit dem Ziel das Vertrauen der Beteiligten am Kapitalmarkt zu stärken. Die Abschlussprüferrichtlinie verfolgt das Ziel einer harmonisierten Abschlussprüfung.12
Rückblickend zeigen vergangene Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene den, durch die Globalisierung ausgelösten, fortschreitenden Internationalisierungsprozess, in dem sich die Rechnungslegung zurzeit befindet. International tätige Unternehmen, kapitalmarktorientiert oder
8Vgl. BMJ (2007b), S. 83.
9Vgl. BMJ (2007a), S. 1.
10Vgl. BMJ (2007b), S. 61.
11Die vorangegangenen Ausführungen wurden sinngemäß entnommen aus: BMJ (2007b), S. 69.
12Die vorangegangenen Ausführungen wurden sinngemäß entnommen aus: Erchinger, H./
Wendholt, W. (2008), S.4.