Andreas Krämer
Buchführung
Schnelleinstieg
Der 5-Tage-Workshop
Andreas Krämer
Buchführung
Schnelleinstieg
Der 5-Tage-Workshop
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ISBN 978-3-7475-0733-9 
1. Auflage 2024 
www.mitp.de
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Lektorat: Katja Völpel 
Sprachkorrektorat: Petra Heubach-Erdmann 
Covergestaltung: Christian Kalkert 
Bildnachweis: Liubomir/stock.adobe.com
Satz: Petra Kleinwegen 
electronic publication: CPI books GmbH, Leck 
5
Inhalt
1 Grundlagen der Buchführung
7
1.1Buchführung als Fundament im Unternehmen
7
1.2Grundsätze der Buchführung
9
1.3Inventur, Inventar und Bilanz mit Schlussbilanzkonto
12
1.4Vergleich zwischen Inventar und Bilanz
13
1.5Unterscheiden von Bestands- und Erfolgskonten
17
1.6Das Prinzip der doppelten Buchführung:
Der einfache Buchungssatz
18
1.7Wertveränderungen in der Bilanz
27
1.8Zusammenfassung
29
2 Buchen in Bestandskonten und Erfolgskonten
33
2.1Der Weg vom Buchungssatz zu den Konten: Belegkontierung /
EDV-Eingabe
36
2.2Einfacher und zusammengesetzter Buchungssatz
37
2.3Buchungen in Bestands- und Erfolgskonten
40
2.4Der Abschluss von Erfolgskonten
42
3 Buchungen im Einkauf und Verkauf mit
Umsatzsteuer
49
3.1Der Einkauf von Werkstoffen und Material
50
3.2Verkauf von eigenen Erzeugnissen und Handelswaren
54
3.3Buchungen mit Umsatzsteuer
56
3.4Kauf und Aktivierung von Gegenständen für das Anlagevermögen
60
3.5Zusammenfassung
66
6
Inhalt
4 Korrekturen im Einkauf und Verkauf mit
Umsatzsteuer
69
4.1Der Einkauf mit Korrekturen des Erfolgs und der Umsatzsteuer
69
4.2Der Verkauf mit Korrekturen des Erfolgs und der Umsatzsteuer
73
4.3Abschreibungen mit Bewertung von Anlagevermögen und
Umlaufvermögen
78
4.4Die Abschreibungsverfahren
80
4.5Der Abgang von Anlagevermögen
83
5 Abschlussbuchungen und Übungen
91
5.1Jahresabschluss und Abschlussbuchungen
91
5.2Zusammenfassung der wichtigsten Abschlussarbeiten
93
5.3Die Rechnungsabgrenzung für den Jahresabschluss
95
5.4Zusammenfassender Übungsteil
99
Schlusswort
115
Abkürzungsverzeichnis
116
Stichwortverzeichnis
117
7
Kapitel 1
Grundlagen der 
Buchführung
Liebe Leserinnen und Leser. Ziel dieses Buches ist es, in fünf Kapiteln die 
Grundlagen der Buchführung kennenzulernen und sich ein solides Basiswis-
sen anzueignen. Nach der Bearbeitung der Kapitel sollten Sie die Grundzüge 
der Buchführung so verstanden haben, dass Sie in der Folge sowohl analog, 
also auf dem Papier, als auch mit einem Buchhaltungsprogramm richtige Bu-
chungen durchführen können.
Tag 1 (Empfehlung: Lernzeit rund 6 bis 7 Stunden)
1.1 Buchführung als Fundament im 
Unternehmen
1.1.1  Steuerrechtliche Vorschriften
Buchführung und Jahresabschluss dienen primär der Information von Au-
ßenstehenden. Daher müssen wir uns auch an die Bestimmungen und Richt-
linien aus externen Gesetzen und Vorschriften halten, damit jeder etwas mit 
den Informationen anfangen kann. Diese Vorschriften sind nicht nur wichtig 
für die Buchführung, sondern auch die Bemessungsgrundlage für die Be-
steuerung des Unternehmens. Der Staat ist also daran interessiert, dass die 
Unternehmen ihre Steuerbemessungsgrundlage mit einheitlichen Methoden 
ermitteln. Teilweise kann man Einheitlichkeit mit Gesetzen erreichen. Des-
halb enthalten verschiedene Gesetze des Steuerrechts Vorschriften zur Buch-
führung und Bilanzierung.
Steuerrechtliche Vorschriften finden sich in den Steuergesetzen Einkommen-
steuergesetz oder Umsatzsteuergesetz (EStG und UStG) und in der Abgaben-
8
Kapitel 1 Grundlagen der Buchführung
ordnung (AO). Hier ist insbesondere die Buchführungs- und Aufzeichnungs-
pflicht geregelt.
1.1.2  Handelsrechtliche Vorschriften
Auch andere Gruppen haben Interesse an Informationen zur Vermögens-, 
Kapitallage und Erfolgssituation des Unternehmens. Allen voran die Kapital-
geber. Um die Interessen der Kapitalgeber zu schützen, hat der Gesetzgeber 
eigene Vorschriften bezüglich Buchführung und Bilanzierung erlassen, die 
handelsrechtlichen Vorschriften.
Übergeordnet stehen in § 238 HGB die Grundsätze ordnun gsgemäßer Buch-
führung (GoB). Das Gesetz konkretisiert die Grundsätze nur, indem es for-
dert, die Buchführung müsse »einem sachverständigenDritten innerhalb 
angemessener Zeit einen Einblick in die Geschäftsvorfälle und über die Lage 
des Unternehmens vermitteln« (§ 238 Abs. 1 Satz 2 HGB). Was im Einzel-
nen darunter zu verstehen ist, wird hier aber nicht geklärt. Sachverständige 
Dritte sind Buchhalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. Da man aus dem 
Gesetz keine konkreten Maßnahmen ableiten kann, spricht man von einem 
unbestimmten Rechtsbegriff. Der Grund für diese offene Regelung liegt in 
ihrer Anpassungsfähigkeit an neue Entwicklungen, z.B. in der digitalen Buch-
führung.
Verschiedene Quellen konkretisieren die GoB: vor allem Rechtsprechung, 
handels- und steuerrechtliche Spezialnormen, Erlasse, Richtlinien von Be-
hörden und Gutachten von Verbänden sowie gesicherte Erkenntnisse der Be-
triebswirtschaftslehre. Hieraus haben sich die Grundsätze ordnungsgemäßer 
Dokumentation und die Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung 
kristallisiert.
Wie ist der grundsätzliche Aufbau des Rechnungswesens?
1.1.3  Grundsätze ordnungsgemäßer Dokumentation 
Jeder Kaufmann ist nach dem HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in 
diesen seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens ersichtlich 
zu machen.
Ein Buch ist hier kein gebundenes Buch. Dies war nur in den Ursprüngen 
der Buchführung der Fall. Heute werden Bücher digital geführt. Man unter-
scheidet:
9
Grundsätze der Buchführung 1.2
GrundbuchHauptbuchNebenbücher
Hier werden die Bu-
chungssätze chrono-
logisch aufgezeichnet, 
also zeitlich geordnet.
Hier werden die ein-
zelnen Konten nach 
sachlichen Gesichts-
punkten, also nach 
Sachgebieten geord-
net.
Zusätzliche, detail-
lierte Informationen 
werden in den Neben-
büchern gesammelt.
Zum Beispiel: die 
Kontokorrentbücher 
wie Debitoren und 
Kreditoren
1.2 Grundsätze der Buchführung
Hier einige grundsätzliche Regeln, die Sie bei der Buchführung beachten 
müssen:
Klarheit und Übersichtlichkeit der Buchführung
Sachgerechte und überschaubare Organisation der Buchführung (§ 238 [1] 
HGB, § 145 [1] AO)
Verwendung einer lebenden Sprache und eindeutiger Abkürzungen, Zif-
fern, Buchstaben oder Symbole (§ 239 [1] HGB, § 146 [3] AO)
Übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses (§§ 243 [2], 266, 275 
HGB)
Verrechnungsverbot von Vermögensgegenständen und Schulden sowie 
von Aufwendungen und Erträgen (§ 246 [2] HGB)
Nachvollziehbarkeit der Veränderung von Buchungen, sodass der ur-
sprüngliche Inhalt feststellbar ist (§ 239 [3] HGB, § 146 [4] AO)
Ordnungsmäßige Erfassung aller Geschäftsfälle:
Geschäftsfälle müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst 
werden (§ 239 [2] HGB, § 146 [1] AO).
Kasseneinnahmen/-ausgaben sind täglich aufzuzeichnen (§ 146 [1] AO).
Keine Buchung ohne Beleg (Belegprinzip)
Sämtliche Buchungen müssen anhand der Belege jederzeit nachprüfbar 
sein.
Ordnungsmäßige Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen
10
Kapitel 1 Grundlagen der Buchführung
Buchungsbelege, Buchungsprogramme, Konten, Bücher, Inventare, Eröff-
nungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Lageberichte sind zehn Jahre, emp-
fangene und Kopien verschickter Handelsbriefe sind sechs Jahre geordnet 
aufzubewahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres 
(§ 257 HGB, § 147 AO).
Mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und der Jahresabschlüsse dürfen die 
Buchführungsunterlagen in elektronischer Form aufbewahrt werden, wenn 
sie jederzeitig lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können 
(§§ 239 [4], 257 [3] HGB, § 147 [2] AO).
Die Aufgaben der Buchführung umfassen:
Lückenlose, chronologische und sachlich geordnete Aufzeichnung der Ver-
änderungen des Vermögens und der Schulden
Ermittlung des Vermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals des Unter-
nehmens
Ermittlung des Unternehmenserfolgs, also des Gewinns oder Verlusts, 
durch Erfassung aller Aufwendungen (Werteverzehr) und Erträge (Wer-
tezuwachs)
Bereitstellung der Zahlen für die Preisberechnung (Kalkulation) der Er-
zeugnisse
Bereitstellung der Zahlen für innerbetriebliche Kontrollen (Überprüfung 
und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Rentabilität und Liquidität)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Beweissicherung bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Banken 
oder Behörden (Finanzamt, Gerichte u.a.)
Bereitstellung der Zahlen für die übrigen Bereiche des Rechnungswesens:
Kosten- und Leistungsrechnung
Statistik
Planung
Controlling
11
Grundsätze der Buchführung 1.2
Zu Beginn müssen wir erst einmal grundsätzlich klären, ob wir Eigenbelege 
oder Fremdbelege buchen sollen.
Eigenbelege sind von uns erstellte Belege. Hierzu zählen zum Beispiel auch 
die Gehaltsabrechnungen für die Mitarbeiter des Unternehmens. Dies gilt 
auch dann, wenn diese von der Steuerberatung in unserem Namen erstellt 
worden sind.
Fremdbelege sind alle Belege, die wir von externen Unternehmen bekom-
men. Dazu zählen auch die Kontoauszüge unserer Bank.
Machen wir dazu gleich die ersten Übungen
Übung 1
Bei welchen der nachfolgenden Belege handelt es sich um:
A. Fremdbeleg
B. Eigenbeleg
Eingangsrechnung 
Ausgangsrechnung 
Kontoauszüge 
Belege über Privateinlagen  
Lohn- und Gehaltslisten 
Warenentnahmescheine 
Steuerbescheid 
Übung 2
Bei welchem der nachfolgenden Belege handelt es sich um einen künstlichen 
Beleg?
Banküberweisung
Lastschrift
Ausgangsrechnung
Quittung über Privateinlage
Frachtbrief
Lohn-/Gehaltsliste
Versuchen Sie die Aufgabe zuerst zu lösen, ohne nach der Lösung zu sehen. 
Diese folgt direkt im Anschluss.