Datenschutz und Datensicherheit. Fallbeispiel der US-Geheimdienstaffäre -  - E-Book

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 1,0, Prifysgol Cymru University of Wales, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Studienarbeit wird das Thema des Datenschutzes und der Datensicherheit, vertieft durch das Fallbeispiel der US-Geheimdienstaffäre, behandelt. Da Daten in immer zunehmenden Maße elektronisch gespeichert und übermittelt werden sowie orts- und zeitunabhängig zusammengeführt werden können, kann es zu einer außerordentlichen Gefahr oder Bedrohung der eigenen Persönlichkeitsbewahrung werden. Deshalb ist dieses Thema auch im aktuellen Kontext von besonderer Relevanz (waste.informatik, 2013, S. 3). Die Ausarbeitung ist folgendermaßen strukturiert. Beginnend mit einer Definition von Datenschutz und Datensicherheit, worauf im Anschluss die Unterschiede zwischen den beiden Begriffen festgelegt werden und ebenfalls auf die informationelle Selbstbestimmung näher eingegangen wird. Darüber hinaus wird die Thematik durch das Fallbeispiel der US-Geheimdienstaffäre und dessen Folgen sowie kontroversen Ansichten von Experten und bekannten Persönlichkeiten verstärkt. Abschließend wird ein Fazit gezogen.

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Veröffentlichungsjahr: 2015

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Inhaltsverzeichnis

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Datenschutz und Datensicherheit

2.1 Abgrenzung von Datenschutz und Datensicherheit

2.2 Informationelle Selbstbestimmung

3. Fallbeispiel: US-Geheimdienstaffäre

3.1 Folgen

3.2 Kontroverse Ansichten

4. Fazit

Literaturverzeichnis

 

1. Einleitung

In der folgenden Studienarbeit wird das Thema des Datenschutzes und der Datensicherheit, vertieft durch das Fallbeispiel der US-Geheimdienstaffäre, behandelt.

Da Daten in zunehmendem Maße elektronisch gespeichert und übermittelt werden sowie orts- und zeitunabhängig zusammengeführt werden können, kann es zu einer außerordentlichen Gefahr oder Bedrohung der eigenen Persönlichkeitsbewahrung werden. Deshalb ist dieses Thema auch im aktuellen Kontext von besonderer Relevanz (waste.informatik.hu-berlin.de, 2013, S. 3).

2. Datenschutz und Datensicherheit

 

Datenschutz beinhaltet im weiteren Sinne allein die Vorkehrungen die unerwünschte Folgen der Datenverarbeitung ausschließen sollen. Im engeren Sinne ist es der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch bei ihrer Speicherung, Übermittlung, Veränderung und auch Löschung, wobei die Gefahr der Verletzung von Persönlichkeitsrechten besteht (Witt, 2010, S. 3 und olev.de, 25.11.2011). Der Schutz der Daten muss durch die Kontrolle des einzelnen Bürgers und durch den Landes- und Bundesbeauftragten für Datenschutz eingehalten werden. Das bedeutet, dass jeder Einzelne die Verwendung seiner Daten kontrollieren muss, was besonders im Umgang mit dem Internet vernachlässigt wird (anarcho-versand.de, 26.02.2011). Dabei gilt nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dass jeder der Daten verarbeitet, dazu verpflichtet ist, diese nicht für einen anderen Zweck zu verwenden, als für den sie erhoben wurden. "Sogenannte “Schutzbedürftige Daten”, mit schutzwürdigen Interesse des Betroffenen (z.B. Strafdaten, Gesundheitsdaten, religiöse oder politische Anschauungen, arbeitsrechtliche Daten, vollständiges Geburtsdatum) dürfen nur mit der Zustimmung des Betroffenen gesammelt und gespeichert werden." (anarcho-versand.de, 26.02.2011)