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Der Umgang mit den Aufgaben des Datenschutzes erinnert in vielen Organisationen häufig an das Kunderspiel "Schwarzer Peter". Niemand will ihn haben, keiner fühlt sich zuständig. Dabei ist die Aufgabenverteilung in der Datenschutzgesetzgebung klar geregelt. Dies soll in dieser kleinen Arbeitshilfe aufgezeigt werden.
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Seitenzahl: 16
Veröffentlichungsjahr: 2020
Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten
Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.
1. Datenschutz – Wer hat den schwarzen Peter?
2. Ein Ausflug in die Vergangenheit
2.1 Verschwiegenheitsregeln vor der „Ära Datenschutz“
2.2 Datenschutzgesetze
3. Die Mitspieler
4. Wer macht nun was konkret?
4.1 Verantwortlicher
4.2 Verantwortlicher / Verfahrensverantwortlicher
4.3 Datenschutzbeauftragter
4.4 IT-Abteilung
4.5 Beschäftige
4.6 Ggf. beteiligte Auftragsverarbeiter
4.7 Übersicht Aufgabenverteilung
Abkürzungsverzeichnis
Der Umgang mit den Aufgaben des Datenschutzes erinnert in vielen Organisationen häufig an das alte Spiel aus Kinderzeiten: Schwarzer Peter. Die Karte „Schwarzer Peter“ war ist Teil des Spiels, doch niemand wollte sie. Wer sie bei Spielende besaß, hatte verloren.
Fragt man in Organisationen, wer gewisse Aufgaben hat, die sich aus der Datenschutzgesetzgebung ableiten, ist es oft wie beim Schwarzer-Peter-Spiel: Niemand fühlt sich zuständig. Dabei enthalten die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), ganz klare Vorgaben bezüglich der Aufgabenverteilung. Dies soll in dieser kleinen Arbeitshilfe aufgezeigt werden.
Natürlich wendet sich dieses Buch sowohl an Männer als auch an Frauen gleichermaßen, wie auch an das dritte Geschlecht. Auf Formulierungen wie „Unternehmerinnen und Unternehmer“ wurde aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit des Buches bewusst verzichtet.