Der LL.M. 2024 -  - E-Book

Der LL.M. 2024 E-Book

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Beschreibung

Der LL.M." bietet die wichtigsten Informationen rund um Auswahl, Planung und Finanzierung eines LL.M.-Studiums. Bei den zahlreichen Studienangeboten ist es schwierig, das geeignete Programm zu finden: Ist ein Studium im In- oder Ausland sinnvoller? Was bedeutet "Taught-LL.M." oder "LL.M. by Research"? Wann ist der beste Zeitpunkt für das Aufbaustudium? Wie bewirbt man sich an Universitäten und um Stipendien? Wie sieht ein gutes Empfehlungsschreiben aus, und wie finanziert man ein LL.M.-Studium? Dieser Ratgeber hilft bei den wichtigen Entscheidungen und zeigt auch Alternativen zum Master of Laws auf. LL.M.-Absolvent:innen und Law Schools aus dem In- und Ausland stellen abschließend ihre Studienprogramme vor.

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Seitenzahl: 345

Veröffentlichungsjahr: 2024

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Der LL.M. 2024

Nutzen, Zeitpunkt, Auswahl, Bewerbung, Finanzierung

e-fellows.net

Das Online-Stipendium und Karrierenetzwerk

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e-fellows.netwissen

Die Buchreihe von e-fellows.net

Mit dieser Buchreihe informiert e-fellows.net über attraktive Berufsbilder und Weiter­bildungen, darunter das LL.M.-Studium, Berufsperspektiven für Jurist:innen, MINT-Frauen und Informatiker:innen sowie die Tätigkeit in einer Unternehmensberatung, im Investment Banking oder im Asset Management. Die Bücher bieten wertvolle Exper­tentipps und einen fundierten Überblick über die jeweilige Branche. Persön­liche Erfahrungsberichte und ausführliche Unternehmensporträts potenzieller Arbeitgeber helfen bei der eigenen Entscheidungsfindung. Weitere Infor­mationen zu den einzelnen Titeln der Reihe e-fellows.net wissen finden Sie am Ende des Ratgebers.

Inhalt

Vorwort
Die Autor:innen
1. Der LL.M. und andere postgraduale Qualifikationen im Vergleich

Der LL.M.

Der „Wert“ des LL.M.

Wie wichtig sind Qualität und Reputation?

Vorteile des LL.M.: Formale und inhaltliche Qualifikation

Alternativen, die ebenfalls zu einem Titel führen

Andere Postgraduierten-Studiengänge

Alternative Promotion

Alternative Fachanwaltschaft

Kombinationsmöglichkeiten

Der LL.M. in Verbindung mit einer Promotion

Der LL.M. parallel zum Referendariat oder Beruf

Der LL.M. für Diplom- und Wirtschaftsjurist:innen

Der LL.M. für Nichtjurist:innen

Führen des Titels „LL.M.“

Zusammenfassung

2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms

Fünf Grundentscheidungen

Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework)

Der LL.M. by Research

Inhaltliche Ausrichtung des LL.M.

Wahl des Studienlandes

LL.M. in Deutschland

LL.M. im Ausland

Vollzeit-, Teilzeit- oder Fernstudium

Der richtige Zeitpunkt für das LL.M.-Studium

Vor der Ersten Juristischen Prüfung (mit LL.B.)

Nach der Ersten oder Zweiten Juristischen Prüfung

Kosten

Zusammenfassung

3. Suche nach einem geeigneten LL.M.-Programm im Ausland

Der LL.M. im Ausland

Wahl des Sprach- und Kulturraums

Wahl der Universität

Anforderungen an Bewerber:innen

Rankings

Persönliche Aspekte bei der Entscheidungsfindung

Wahl des Programms

Anzahl und Zusammensetzung der Teilnehmenden eines Jahrgangs

Lehrpersonal und Ausstattung der Fakultät

Kursangebot und Flexibilität bei der Kurswahl

Zusammenstellung der Kurse

Prüfungen im LL.M.-Studium

Zusammenfassung

4. Erfolgreich bewerben um Studienplatz und Stipendien

Bewerbung um einen LL.M.-Studienplatz

Mindestvoraussetzungen für eine Bewerbung

Zusammenstellung der übrigen Bewerbungsunterlagen

Zeitmanagement

Zusage

Online-Bewerbung und Bewerbung über Partnerinstitute

Stipendien

Anforderungen der Stipendiengeber

Bewerbung um ein Stipendium

Fazit

Beispieldokumente

5. Finanzierung des LL.M.-Studiums

Die Finanzierung eines LL.M. meistern

Finanzierung aus eigenen Mitteln

Finanzierung aus Drittmitteln

Finanzierung durch Stipendien

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Finanzierung durch Kredite

Finanzierung durch (Auslands-)BAföG?

(Teil-)Erlass von Studiengebühren

Steuerliche Absetzbarkeit

Nach der Ersten Juristischen Prüfung

Vor der Ersten Juristischen Prüfung

Geltendmachung der entstandenen Kosten

Weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Zusammenfassung

6. Stipendienmöglichkeiten für LL.M.-Studierende

Stipendienangebote für das LL.M.-Studium

Informationen im Internet

Stipendienprogramme von Staat und Stiftungen

Förderprogramme der Fulbright-Kommission

Förderprogramm des DAAD

Stipendienprogramme der Studienstiftung des deutschen Volkes

Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende

Studienstipendien des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds

Stipendien der Ranke-Heinemann Studienstiftung

Stipendien von Kanzleien

One Step AHEAD – das LL.M.-Stipendium von Gleiss Lutz

Walter und Michael Oppenhoff Stipendium von Oppenhoff & Partner

Wie du als Mitglied von e-fellows.net deine Karriere voranbringst

Wie du als e-fellows.net-Stipendiat:in deinen Kommiliton:innen voraus bist

7. Erfahrungsberichte von LL.M.-Absolvent:innen

Edinburgh: Modern, historisch und lebenswert

Back to the roots – welcome to Miami

Einen LL.M. vor dem ersten Examen – geht das?!

LL.M. in Edinburgh – ein Jahr in der Welt von Harry Potter

Studium zwischen Strand, Surfing und Pasteis de Nata

Wie der LL.M. Down Under mein Leben veränderte

GW Law – eine charmante Law School in Downtown Washington

Der LL.M. in der „Hauptstadt der Welt“ – Washington, D.C.

LL.M. (oec.) made in Halle (Saale)

Möglichkeiten in einer „Nische“: LL.M. in China

Nicht nur Leprechaun, St. Patrick und Bloomsday …

Ein Jahr im Paradies

Von der Idee bis zum Studienplatz: Mein Weg nach Glasgow

Der Traum von Berkeley

Englische Eliteuniversität – hohes Niveau, aber doch nur Menschen

8. Porträts von Hochschulen und Kanzleien

George Washington University

IE Law School

Institute for Law and Finance, Frankfurt

Northeastern University

Texas A&M University

University of California – Los Angeles (UCLA)

University of California Law San Francisco

University of Colorado Law School

University of Miami

University of Minnesota

University of Southern California

ARQIS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

CMS Hasche Sigle

Gibson, Dunn & Crutcher LLP

Gleiss Lutz

Kirkland & Ellis International LLP

Linklaters LLP

Milbank LLP

Noerr

Sidley Austin (CE) LLP

Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB

Weitere Titel aus der Reihe e-fellows.net wissen
Impressum

Vorwort

Entscheidungen prägen unser Leben und eröffnen uns immer neue Perspektiven. Eine entscheidende Weichenstellung im Leben angehender Juristinnen und Juristen, die sowohl den beruflichen als auch den persönlichen Werdegang beeinflussen kann, ist die Entscheidung für ein LL.M.-Studium. Dieses Buch präsentiert inspirierende Geschichten über die persönliche Entwicklung und bietet faszinierende Einblicke in verschiedene kulturelle Kontexte, die durch diese akademische Reise ermöglicht wurden.

Kapitel 1 diskutiert den Wert eines LL.M.-Abschlusses und setzt ihn in Beziehung zu anderen postgradualen Qualifikationen. Die grundlegenden Entscheidungen, die bei der Wahl eines Programms zu treffen sind, werden in Kapitel 2 erläutert, während Kapitel 3 dazu anregt, über Variablen wie den Sprachraum, die Universität und die Zusammenstellung der Kurse nachzudenken. Nachdem du diese Fragen für dich beantwortet hast, unterstützt das Kapitel 4 bei der Bewerbung mit Tipps zu Bewerbungsunterlagen und Zeitmanagement. Wege zur Finanzierung eines LL.M.-Studiums werden in Kapitel 5 aufgezeigt. Kapitel 6 stellt Stipendienmöglichkeiten vor.

Mein persönliches Highlight ist das Kapitel 7. Für die neue Ausgabe des Ratgebers konnten 15 herausragende LL.M.-Absolvent:innen dafür gewonnen werden, in persönlichen Erfahrungsberichten die Fragen nach Zeitpunkt und Universität zu erörtern. Die Alumnae und Alumni berichten über ihre LL.M.-Erfahrungen in Australien, China, Deutschland, Großbritannien und den USA. Sie berichten über kulturelle Besonderheiten und den Reiz, das Studierendenleben in einem anderen Land hautnah zu erleben. Darüber hinaus thematisieren die LL.M.-Absolvent:innen die Finanzierung und Vorbereitung dieser besonderen Zeit. Kapitel 8 beschließt das Expertenbuch mit Porträts, international renommierter Law Schools und hochkarätiger Großkanzleien, die sich als Arbeitgeber vorstellen.

Fazit: Das LL.M.-Studium ist in hohem Maße individuell und bietet für jede und jeden eine ganz persönliche Erfahrung, die stets mit neuen Einblicken verbunden ist.

Wenn du top Law Schools und namhafte Kanzleien persönlich treffen und dir exklusive Messe-Stipendien bis zu 40.000 Dollar sichern möchtest, seien dir die e-fellows.net LL.M. Days ans Herz gelegt:www.e-fellows.net/llm.

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Eine informative und inspirierende Lektüre von Der LL.M. 2024 wünscht dir

Ulrike Heintze

Marketing- und Projektmanagerin bei e-fellows.net

Die Autor:innen

Steffi Balzerkiewicz, Master of International Taxation (UNSW), Jahrgang 1976, Steuerberaterin und Rechtsanwältin in Berlin. Ihr Studium erfolgte in Potsdam, Berlin und Sydney. Sie wurde durch ein DAAD-Stipendium gefördert und ist Autorin verschiedener steuerrechtlicher Fachbeiträge.

Martin Heckelmann, Prof. Dr. iur., LL.M. (Cornell), Jahrgang 1976. Sein Studium absolvierte er in Berlin und Ithaca, New York, als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Fulbright Commission. Prof. Dr. Martin Heckelmann ist Autor verschiedener Fachbeiträge und tritt regelmäßig als Referent auf Fachveranstaltungen auf.

Daniel Voigt, Dr. iur., MBA (Durham), Jahrgang 1977, ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle in Frankfurt a. M. Dr. Daniel Voigt studierte in Berlin, Düsseldorf und Durham. Er war Stipendiat des Evangelischen Studienwerkes Villigst und ist Autor verschiedener Fachbeiträge.

1. Der LL.M. und andere postgraduale Qualifikationen im Vergleich

von Dr. Daniel Voigt, MBA (Durham)

Der LL.M.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften stehen Absol­vent:innen viele Wege der Weiterqualifikation offen. Eine naheliegende – aber keines­wegs die einzige – Möglichkeit ist ein LL.M.-Aufbaustudium. LL.M. steht für Master of Laws und kommt vom lateinischen Legum Magister. Gemeint ist damit ein Aufbaustudium mit Schwerpunkt Rechtswissenschaften. Auch Programme, die zu anderslautenden Abschlusstiteln wie zum Beispiel dem M.C.L. (Master of Compa­ra­tive Law) führen, werden im Folgenden in die Darstellung einbezogen, da es sich um mit einem LL.M.-Studium vergleichbare Aufbaustudiengänge handelt. Um es vorwegzunehmen: Grundsätzlich können alle Nachwuchsjurist:innen ein LL.M.-Studium absolvieren, auch wenn sie schlechtere Noten haben. Einige, aber nicht alle Universitäten verlangen Mindestpunktzahlen. Wenn man diese nicht vorweisen kann, kann man auf die Angebote anderer Universitäten ausweichen.

Angesichts der fast unüberschaubaren Angebote ist es nicht einfach, das LL.M.-Programm zu finden, das den persönlichen Interessen und Plänen am besten entspricht. Schon bei einer ersten Suche im Internet findet man in den USA über 170 (siehe www.llm-guide.com/schools/usa) und in Großbritannien über 110 Hochschulen (siehe study-uk.britishcouncil.org; llm-guide.com/schools/uk-ireland/uk) mit LL.M.-Studiengängen. Die weitere Recherche zeigt, dass die britischen Hochschulen rund 800 LL.M.-Programme anbieten, die sich in Ausrichtung, Dauer und Studienmodus unterscheiden, 25 davon allein am Queen Mary College der University of London. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile zahlreiche LL.M.-Studiengänge1. Wer noch weitere Postgraduierten-Programme (z. B. MBA-Studiengänge) in seine Suche einbezieht, hat die Wahl zwischen mehreren Tausend Angeboten weltweit. Entscheidend für die Auswahl sollte das Ziel sein, das man mit der Weiterqualifikation erreichen will. „Den“ LL.M. gibt es nicht, sondern nur das zu den jeweiligen Interessen der Absolvent:innen passende Programm. Hilfreich ist es, die Programme zur besseren Übersicht nach Kriterien wie Kursschwerpunkte, Studienmodus, Studienkosten, Studienland oder Studienort einzuteilen.

Um das passende Programm zu finden, sollten sich Interessierte in Anbetracht der Fülle der Angebote und ihrer Details nicht nur frühzeitig informieren, sondern auch systematisch an die Auswahl herangehen. Die Ausbildungszeitschriften Jura, JuS und JA berichten regelmäßig über LL.M.-Studiengänge2. Sie sind in jeder Universitäts­bibliothek vorhanden und bieten einen guten Einstieg in das Thema. Es ist wichtig, sich über die Chancen zu informieren, die gerade ein LL.M.-Studium bietet, und auch Alternativen oder Kombinationsmöglichkeiten in die eigenen Überlegungen einzubeziehen. Erst wenn man die spontan favorisierte Möglichkeit mit Alternativen verglichen hat, kann man sich seiner Entscheidung sicher sein. Der zusätzliche Aufwand bei der Entscheidungsfindung zahlt sich später garantiert aus.

Der Master of Laws ist der von Jurist:innen am häufigsten gewählte Postgraduierten-Abschluss. Dahinter verbirgt sich ein meist knapp einjähriges Aufbaustudium mit rechts­wissenschaftlichem Schwerpunkt, das nicht nur zum Abschluss LL.M., sondern auch zu Abschlüssen wie dem M.C.L. (Master of Comparative Law) oder dem Master of Arts in Criminology führen kann. Die abweichende Bezeichnung sagt nichts über die Wertigkeit des Titels aus: Die renommierte Oxford University zum Beispiel verleiht ihren Absolvent:innen den Titel eines M.Jur. (Magister Juris). Auch wenn diese Studien­gänge zu anderen Abschlüssen führen, handelt es sich de facto um LL.M.-Studiengänge im Sinne von Postgraduierten-Studiengängen mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt.

Fünf Schritte zur Wahl des richtigen LL.M.-Programms

1 Eine Übersicht findet sich unter https://www.azur-online.de/ll-m-programme, abgerufen am 17.10.2023.

2 Peter JuS 2001, S. 102; von Freeden JuS 2002, S. 1039; Fenner Jura 1995, S.17

Der „Wert“ des LL.M.

Der „Wert“ des LL.M. hängt maßgeblich vom gewählten Programm und natürlich von Absol­vent:innen selbst ab. Ein LL.M. kann die Chancen der Absol­vent:innen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs sind die Chancen, „den erstrebten Arbeitsplatz zu erhalten“ mit einem LL.M. sogar „erheblich verbessert“.3 Viele Arbeitgeber legen Wert auf Zusatzqualifikationen; deren Bedeutung dürfte auch weiter steigen. Denn mit der Einführung universitärer Schwerpunktprüfungen als Teil des Ersten Staatsexamens ist die Zahl der Absol­vent:innen mit Prädikatsexamen deutlich gestiegen. Absol­vent:innen können und müssen sich deswegen vielleicht in Zukunft unter anderem stärker über Zusatzqualifikationen abheben. Hinweise auf eine steigende Bedeutung sind auch die zunehmende Zahl an LL.M.-Programmen. Ein LL.M. kann bei Bewerbungen zudem ein weniger geglücktes Examen aufwerten.

Auch finanziell kann sich ein LL.M.-Titel beim Berufseinstieg lohnen. Bei einigen Kanzleien schlägt sich dieser in einem höheren Einstiegsgehalt nieder. Während ein erhöhtes Einstiegsgehalt früher oft schematisch nach dem Vorhandensein einer Zusatzqualifikation gewährt wurde, erfolgt aktuell häufig eine individuelle Gesamt­würdi­gung der Kandidat:innen. Bei dieser kann sich ein LL.M. auch positiv auf das offerierte Gehalt auswirken.

Klar ist aber auch: Der LL.M. ist eine Zusatzqualifikation, die die berufsqualifizierenden Abschlüsse ergänzt. Daher setzen Arbeitgeber einen LL.M.-Abschluss regelmäßig nicht für eine Einstellung voraus. Ein LL.M.-Abschluss dient Arbeitgebenden eher als Nachweis dafür, dass die Absolvent:innen über den Tellerrand geschaut und sich weiterentwickelt haben – auch fachlich. Primäres Auswahlkriterium für eine Einstellung ist ein LL.M. nicht.

3 BFH/NV 2004, S. 32 f.

Wie wichtig sind Qualität und Reputation?

Angesichts der stetig wachsenden Zahl von LL.M.-Angeboten und -Absolvent:innen kommt es zunehmend auf die Qualität des LL.M.-Programms an. Einen Titel zu erwerben ist relativ einfach, Qualität und langfristigen Nutzen zu sichern dagegen sehr schwierig. Nur bei überzeugender Qualität des LL.M.-Programms werden sich Absolvent:innen durch ihre Titel positiv von ihren Mitbewerbenden abheben und selbst langfristig vom LL.M.-Studium profitieren.

Die Auswahl eines qualitativ überzeugenden Programms sollte daher mit einer gewissen Mühe und Sorgfalt erfolgen. Universität und Studienland spielen neben der Qualität des Programms eine gleichermaßen wichtige Rolle. Den Namen der Universität tragen Absolvent:innen schließlich ein Leben lang im Titel. Der Ruf der Uni­versität oder Fakultät allein ist aber keine Garantie dafür, dass das gewählte Programm ebenfalls gut ist. Selbst an renommierten Universitäten sind LL.M.-Programme häufig „Massenprogramme“ mit manchmal mehr als 400 Teilnehmenden.

Hat eine Universität wissenschaftlich einen herausragenden Ruf, weil Koryphäen des Fachs dort Professor:innen sind, heißt das nicht, dass diese Professor:innen in dem gewählten Programm auch lehren. Gerade im angloamerikanischen Bereich gibt es sogenannte Research Professors, die in der Lehre kaum in Erscheinung treten.

LL.M.-Interessierte müssen natürlich ihre Ausgangsbedingungen und finanziellen Ressourcen berücksichtigen. Einige Universitäten erwarten Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu ihren Programmen. Programme bekannter Universitäten sind außerdem häufig teurer als Programme unbedeutenderer, ohne dass letztere inhalt­lich schlechter sein müssen. Für deutsche Kanzleien ist der Ruf einer Universität zwar oft weniger wichtig als für Kanzleien in den USA oder in Großbritannien, aber man kann davon ausgehen, dass auch in Deutschland Bewerbende mit einem LL.M.-Abschluss von einer Spitzenuniversität eine bessere Ausgangsposition haben als Absol­vent:innen einer weniger renommierten Universität.4

Der Aufwand bzw. die Kosten für den Besuch eines LL.M.-Programms einer renom­mierten Universität dürften sich dabei im Regelfall lohnen. Denn ein prestige­träch­tiger Universitätsname ist auch Indiz für eine gewisse Mindestqualität des Programms und damit für eine ernsthafte juristische Weiterqualifikation. Zudem kann es auch förderlich sein, auf die häufig sehr gut gepflegten Alumni-Netzwerke solcher Universitäten zurückgreifen zu können. Allerdings sollten Kandidat:innen nicht allein das Renommee einer Universität zum Entscheidungskriterium machen, sondern gerade angesichts des finanziellen Aufwands das erstrebte LL.M.-Programm auf seine Inhalte und die Qualität prüfen. Näheres zur Auswahl von Universität und Programmen findet sich in Kapitel 3.

Wer nach dem LL.M.-Studium den oft schwierigen Berufseinstieg im Gastland plant, sollte besonders auf den Ruf der Universität achten. Hilfreiche Tipps finden sich im zweiten Kapitel unter „LL.M. im Ausland“/„Berufseinstieg im Gastland“.

Wählt man ein Programm mit geringen inhaltlichen Anforderungen, besteht auch die Gefahr, dass dieser LL.M. bei Arbeitgebern als eine Art besserer Sprachnachweis gesehen wird. Als Sprachkurs ist der LL.M. aber nicht geeignet und auch zu teuer. In diesem Fall lässt sich der LL.M. unter Umständen weder als Bonus im Lebenslauf noch als Argument bei Gehaltsverhandlungen einsetzen. Im Idealfall sollte ein LL.M. Zusatzkenntnisse vermitteln, die mit Blick auf das angestrebte Tätigkeitsfeld weiterhelfen. Ein LL.M. in internationaler Schiedsgerichtsbarkeit kann beispielsweise das Wissen und die Kontakte vermitteln, die einen beruflichen Einstieg in diesen Bereich in Kanzleien oder mit Schiedsverfahren betrauten Organen erleichtern.

Tipp: Soll der LL.M. vor allem im Hinblick auf die berufliche Perspektive genutzt werden, empfiehlt sich eine sehr sorgfältige Auswahl des Programms. Nur dann wird man mit dem LL.M. nicht nur zusätzliche Kenntnisse erwerben, sondern diese auch einem potenziellen Arbeitgeber überzeugend darstellen können.

4 Vgl. Göthel/Sandmann, Jura 2000, S. 605. Von „leuchtenden Augen der Personalchefs“ zu sprechen, dürfte übertrieben sein, so aber Capital, 8/88, S. 192 f., zitiert nach Erwin, JuS 2001, S. 1241 unter Fn. 1 m.w.N.

Vorteile des LL.M.: Formale und inhaltliche Qualifikation

Neben einem LL.M. gibt es eine Reihe weiterer Qualifikationsmöglichkeiten. Davon führen einige allerdings formal nicht zu Abschlüssen, die zum Tragen eines Titels berech­tigen. Der mit dem LL.M.-Studium erworbene Titel kann bei einer späteren beruflichen Tätigkeit zur Außendarstellung (etwa auf der Visitenkarte) verwendet werden und wird deswegen von einigen Kanzleien zusätzlich vergütet.

Zu den juristischen Weiterbildungsmöglichkeiten, die nicht zu einem Titel führen, zählen unter anderem Legal Certificates oder Legal Diplomas, bei denen man einen Kurs mit je nach Programm unterschiedlicher Länge besucht und hierfür eine Art Teilnahmebescheinigung (Certificate, Diploma) erhält. Wenn man insbesondere Auslandserfahrung sammeln will, können Auslandsstationen im Referendariat, Auslandspraktika oder Auslands­semester (beispielsweise über Erasmus+) interessant sein.

Auch inhaltlich können sich Legal Certificates, Praktika oder Auslandssemester nicht mit einem LL.M. messen. Ein umfassender Einblick in ein fremdes Rechtssystem ist mit Praktika und Auslandsstationen in der Regel allenfalls begrenzt möglich. Diese Art von Auslandsaufenthalten lässt meist nur geringe Einblicke in das ausländische Rechtssystem zu und ist zum umfassenden Spracherwerb häufig zu kurz. Dies gilt auch für die Kontakte zu Land und Leuten. Ein Erasmus-Jahr dagegen gewährt auf­grund seiner Länge schon einen besseren Einblick. Allerdings kann es sich inhaltlich nicht mit einem LL.M.-Programm messen. Ein LL.M.-Programm ist auf die Bedürfnisse und Kenntnisse von Postgraduierten zugeschnitten und setzt auf einem höheren Niveau an. Der Kenntniszuwachs ist deshalb im Regelfall größer.

Begrenzt gilt dies auch für die zunehmend häufiger anzutreffenden internationalen Jurastudiengänge, bei denen ein Teil des Studiums verpflichtend im Ausland zu absol­vieren und häufig auch eine in Umfang und Anforderungen beachtliche Abschluss­­arbeit anzufertigen ist. Hier sind die Anforderungen höher, und der Lern­effekt ist typischerweise größer als bei reinen Auslandssemestern. Dennoch gilt auch hier, dass man fachlich stärker profitiert, wenn man bereits die Erste Juristische Prüfung abgelegt und sichere Kenntnisse des deutschen Rechts hat. Bei entsprechender Pro­grammauswahl vermittelt der LL.M. Wissen, das mit Auslandsaufenthalten während des Studiums oder des Referendariats normalerweise nicht erworben werden kann. Gleiches gilt für Studiengänge, die mit Legal Certificates abschließen. Sie gestatten wegen ihrer meist kurzen Dauer nur einen begrenzten Einblick in das betreffende Rechtsgebiet.

Fazit: Der persönliche Wert eines LL.M. ist für alle ein anderer. Für die berufliche Weiterentwicklung aber kommt es langfristig vor allem auf die Qualität des gewählten Programms an.

Alternativen, die ebenfalls zu einem Titel führen

Neben dem LL.M. gibt es Qualifikationsmöglichkeiten, die ebenfalls zu einem Titel führen und in ihrer Wertigkeit deswegen prinzipiell mit einem LL.M.-Abschluss vergleichbar sind.

Andere Postgraduierten-Studiengänge

Die Entscheidung zwischen einem LL.M. und nicht rechtswissenschaftlichen Aufbau­studiengängen hängt vor allem von der persönlichen Perspektive ab. Der LL.M. dient im Allgemeinen zur Vertiefung der rechtlichen Kenntnisse. Er ist daher vor allem für die klassischen juristischen Berufe wie die Anwaltstätigkeit von Vorteil. In Bewer­bungen wird er von Kanzleien grundsätzlich gern gesehen. Neben dem Titel lässt er auf Spezialkenntnisse schließen, die Arbeitgeber für die Außendarstellung und die praktische Arbeit nutzen kann. Gleichzeitig ist für Jurist:innen der Aufwand für einen LL.M. etwas geringer als für Aufbaustudiengänge mit nicht juristischem Schwerpunkt. Denn selbst wenn die inhaltliche Ausrichtung des LL.M. neue Rechtsbereiche umfasst, kann man auf sein juristisches Handwerkszeug zurückgreifen, was die Einarbeitung erleichtert.5 Bei Studiengängen nicht juristischer Ausrichtung müssen ungewohnte fachfremde Aufgaben gelöst werden, auf die das juristische Studium in der Regel nicht vorbereitet.

Eine gezielte Vorbereitung auf das LL.M.-Studium ist nicht notwendig, da es sich typi­scherweise an Teilnehmende ohne oder mit geringen Vorkenntnissen im jewei­ligen Rechtsgebiet richtet. Das sichere Beherrschen der Unterrichtssprache wird allerdings vorausgesetzt und muss meist nachgewiesen werden. Wer diesen Anfor­de­rungen zu Programmbeginn noch nicht gerecht wird, kann in vielen Fällen an studienbegleitenden Sprachkursen teilnehmen.

Die Entscheidung für Alternativen zum LL.M., etwa für einen Master of Business Adminis­tration (MBA) oder einen politikwissenschaftlich ausgerichteten Master of International Relations, kann zu einer breiteren Qualifikation führen und eine berufliche Perspektive auch außerhalb der klassischen juristischen Tätigkeit eröffnen. Wer beispielsweise eine Tätigkeit für eine internationale Organisation vor Augen hat, wird einen Master of International Relations in Erwägung ziehen. Trotz des größeren Aufwands bei der Einarbeitung in ein neues Fachgebiet sollten Studieninteressierte, die ihre berufliche Perspektive verbreitern wollen, daher Alternativen zum LL.M. in ihre Entscheidung einbeziehen. Auf einige ausgewählte Alternativen wird im Folgenden hingewiesen.

Master of Business Administration

Eine Alternative ist der Master of Business Administration (MBA). Er vermittelt fundierte Kenntnisse der Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit einem besonderen Fokus auf Management-Themen, Praxisbezug und internationaler Ausrichtung. Der MBA richtet sich an Absolvent:innen aller Fachbereiche, die für ihre berufliche Weiterentwicklung Wirtschafts­kenntnisse benötigen, vor allem auch an potenzielle Führungskräfte. Für Jurist:innen bietet der MBA die Möglichkeit, sich für eine wirtschaft­lich ausgerichtete Tätigkeit in Unternehmen zu qualifizieren, aber auch, sich gene­rell wirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. Allerdings ist der MBA in der Regel deutlich kostenintensiver als ein LL.M. und dauert in einigen Ländern bis zu zwei Jahre. Der Vorteil eines MBA liegt im Erwerb von Wirtschafts- und insbesondere Management-Kenntnissen. Diese sind für viele Tätigkeiten entweder Voraussetzung oder als Hintergrundwissen nützlich. Ein typischer MBA ist praxisorientiert und vermittelt häufig Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern. Man muss bereit sein, sich in fremde und für manch eine:n auch unangenehme Gebiete wie die Buchhaltung einzuarbeiten. Für eine juristische Tätigkeit ist der MBA nur in den Rechtsgebieten unmittelbar anwendbar, bei denen es auf ein tieferes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge ankommt, wie etwa im Bereich Mergers & Acquisitions.

Universitäten bieten zunehmend auch die Möglichkeit, juristische und betriebs­wirtschaftliche Inhalte im Rahmen eines LL.M.-Studiums miteinander zu verbinden. Die Entscheidung zwischen LL.M. oder MBA wird dementsprechend teilweise rela­tiviert, da ökonomische Grundkenntnisse in gewissem Umfang auch im Rahmen eines LL.M.-Programms erlangt werden können. Allerdings kann der Besuch einiger wirtschaftlich geprägter Kurse nicht mit dem Kenntnisstand nach Absolvierung eines MBA-Programmes und dem nach außen sichtbaren Titel eines MBA verglichen werden. Wer sich nicht ausschließlich juristisch fortbilden, aber gleichzeitig auch keinen reinen MBA absolvieren möchte, kann auf gemischte Programme zurückgreifen. Der Executive LL.M. der IE Law School oder der LL.M. in Law and Economics der Queen Mary University verknüpfen beide Disziplinen, ohne dass wie bei Dual-Degree-Programmen die Dauer des Studiums ein Jahr überschreitet.

Viele Universitäten – gerade US-amerikanische – bieten die Möglichkeit, Kurse ihrer jeweiligen Business School zu besuchen. Hier gilt es aber vorab zu klären, ob an den Klausuren teilgenommen werden darf und ob die hierbei eventuell erworbenen Credits für den Erwerb des LL.M. genutzt werden können. Eine separate Bescheinigung für die erfolgreiche Teilnahme an den Business-Kursen wird es üblicherweise nicht geben. Eine Ausnahme bildet hier die University of Pennsylvania, die das Wharton Business and Law Certificate verleiht.

Master of International Relations

Eine weitere Option kann ein Master of International Relations sein. Es handelt sich dabei um ein Programm mit stark politikwissenschaftlicher Ausrichtung. Angespro­chen werden vor allem Interessierte, die eine Tätigkeit in internationalen Organisationen oder allgemein in der Politik anstreben. Der Vorteil liegt in der klaren Fokus­sierung auf ein bestimmtes Tätigkeitsfeld. Für Ju­rist:innen kann der Master of International Relations ein Qualifikationsnachweis für eine (häufig fachfremde) Tätigkeit mit politischem Bezug sein. Dauer und Kosten derartiger Programme sind oft mit denen eines LL.M. vergleichbar. Die einseitige Ausrichtung des Master of International Relations kann jedoch auch ein Nachteil sein, da die erworbenen Kenntnisse außerhalb des angestrebten Tätigkeitsfelds nur in geringem Umfang genutzt werden können.

Master of Finance

Der Master of (International) Finance ist ein Wirtschaftsstudium, das im Gegensatz zum MBA einen klaren Fokus auf Finanzierungsfragen, beispielsweise beim Unter­­nehmenskauf, hat. Er eignet sich für Personen, die Interesse am Bank- und Finanz­recht haben, wirtschaftliche Entscheidungen, etwa im Vorfeld eines M&A-Projekts, verstehen möchten und sich vorstellen können, beispielsweise für (Investment-)Banken oder im Bankrecht zu arbeiten. Bezüglich Dauer und Kosten ist er ebenfalls mit dem LL.M. vergleichbar. Der Vor- und gleichzeitige Nachteil des Master of Finance besteht in der klaren Fokussierung. Im Gegensatz zu einem Master of International Relations lässt sich das vermittelte Wissen spezifischer für bestimmte Rechtsgebiete nutzen. Im Unterschied zum MBA vermittelt der Master of Finance nur einen Ausschnitt wirtschaftlicher Kenntnisse und ist damit weniger flexibel einsetzbar.

Master of Taxation

Ein Master of Taxation ist ein Postgraduierten-Studium mit steuerrechtlichem Schwerpunkt. Es umfasst steuerlich relevante Aspekte aus Wirtschaft und Recht. Hinsichtlich der Dauer und der Kosten gibt es kaum Unterschiede zum LL.M. Genau wie der Master of Finance dient der Master of Taxation ebenfalls einer klaren Spe­zia­lisierung – mit den bereits geschilderten Vor- und Nachteilen. Absolvent:innen können das erworbene Wissen nicht nur in Kanzleien, sondern auch in Wirtschafts­prüfungsgesellschaften oder Unternehmen einsetzen.

Master of Public Administration

Eine andere Möglichkeit zur Weiterqualifizierung ist der Master of Public Adminis­tration. Er ist inhaltlich das angloamerikanische Pendant zu dem, was in Deutschland unter dem Begriff Verwaltungswissenschaft bekannt ist. Vermittelt werden Kennt­nisse im Management öffentlicher Institutionen. Der Master of Public Administration richtet sich an Personen, die am öffentlichen Recht und an einer Laufbahn im Öffentlichen Dienst interessiert sind. Dauer und Kosten eines solchen Programms sind mit denen eines LL.M. vergleichbar. Die Vor- bzw. Nachteile des Master of Public Administration liegen ebenfalls in der oben ausgeführten Ausrichtung auf ein abgegrenztes Tätigkeitsfeld.

Dual-Degree-Programme

In den letzten Jahren werden zunehmend Dual-Degree-Programme angeboten. Dabei handelt es sich um Programme, die zu einem Doppelabschluss führen oder bei denen der zu erwerbende Abschluss während des Programms von den Absolvent:innen bestimmt werden kann.

Einige Programme ermöglichen es, innerhalb von zwei Jahren sowohl den LL.M. als auch den MBA zu erwerben (z. B. am American University Washington College of Law und der Université de Fribourg). Es handelt sich typischerweise um Kooperations­programme, die gemeinsam von juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fakul­täten angeboten werden. Dadurch soll ein Ineinandergreifen von juristischen und wirtschaftlichen Fragestellungen gewährleistet werden. Eine Kombination aus wirtschaftlichen und rechtlichen Teilgebieten findet sich auch beim Master of Law and Business der Bucerius Law School. Absolvent:innen sollten bei Dual-Degree-Programmen neben der häufig längeren Dauer solcher Programme abwägen, inwieweit ein Doppelabschluss für die später angestrebte Tätigkeit erforderlich oder hilfreich ist. Zudem sollten kombinierte Programme mit den für sich alleinstehenden LL.M.- und MBA-Programmen verglichen werden, bei denen Erfahrung an unter­schiedlichen Universitäten und in verschiedenen Ländern gesammelt werden kann.

Vor allem in Deutschland werden Master-Studiengänge angeboten, die man ent­weder mit einem MBA oder einem LL.M. abschließen kann (z. B. an der Dresden International University und an der Universität Münster). Solche Programme stehen typischerweise neben Jurist:innen auch Wirtschafts­wissenschaftler:innen offen. Sowohl MBA- als auch LL.M.-Anwärter:innen besuchen anfänglich dieselben Kurse. Erst zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt im Studium wird ein Schwerpunkt im rechtlichen oder wirtschaftlichen Bereich gesetzt. Diese Schwerpunktsetzung ist für die spätere Titelerlangung maßgeblich. Solche Programme werden insbesondere in den Gebieten mit großer Nähe zur Wirtschaft, zum Beispiel im Steuer- oder Unternehmensrecht, angeboten. Die Wahl eines solchen Weges bietet sich für Interessierte an, die sich zu Studienbeginn noch nicht auf einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Schwerpunkt festlegen können oder wollen. Ihre Flexibilität ist ein Vorteil dieser Programme. Sie ermöglicht den Erwerb eines breiten Basiswissens. Nachteil dieser Flexibilität mag sein, dass wegen der anfänglich breiteren Aufstellung das Programm nicht die gleiche Tiefe wie herkömmliche Programme erreicht und eine Spezialisierung damit unter Umständen schwerer erzielt werden kann. Da diese Programme eine relativ neue Erscheinung sind, lässt sich derzeit schwer einschätzen, ob sie sich langfristig halten und ihren Absolvent:innen den erhofften Mehrwert bringen werden.

5 Die Umstellung auf ein fremdes Rechtssystem ist aber dennoch nicht zu unterschätzen, vgl. Hartmann, JuS 2003, S. 309 f.; ders., Jura 2003, S. 356 ff.

Alternative Promotion

Vielfach wird die Promotion als Alternative zu einem LL.M. gesehen. Die häufig gestellte Frage „Promotion oder LL.M.?“ lässt sich jedoch nicht eindeutig beantworten. Die Meinungen hierzu sind sehr unterschiedlich. In einigen Kanzleien wird der Doktortitel bevorzugt, in anderen ein LL.M. Manchmal wird auch beides erwartet. Für eine wissenschaftliche Tätigkeit ist der Doktortitel nach wie vor zwingend, lediglich im Ausland kann eine wissenschaftliche Karriere in Ausnahmefällen ohne Promotion möglich sein. Wer nur einen der beiden Abschlüsse anstrebt, sollte abgesehen von seinen persönlichen Präferenzen folgende Argumente berücksichtigen:

Einerseits dauert eine Doktorarbeit in der Regel länger als ein LL.M. Die Gefahr, die Energie zu verlieren oder gar zu scheitern, ist daher bei der Promotion deutlich größer. Das Risiko, bei einem LL.M. durchzufallen, ist dagegen normalerweise sehr gering. Sprachkenntnisse werden durch eine Promotion in der Regel nicht erworben. Allerdings besteht die Möglichkeit, als sogenannter Visiting Scholar einen Forschungs­aufenthalt an einer Universität im Ausland zu absolvieren. Der finanzielle Aufwand ist für eine Doktorarbeit meist geringer, da keine hohen Studiengebühren anfallen. Durch die längere Dauer der Promotion kann man aber häufig erst später eine berufliche Tätigkeit aufnehmen und verdient während der Promotion weniger als schon früher ins Berufsleben eingestiegene LL.M.-Absolvent:innen – oder gar nichts. Dieser Verdienstausfall kann bei wirtschaftlicher Betrachtung zu vergleichbaren Kosten von LL.M. und Promotion führen. Bei einer Promotion bewegt sich der:die Doktorand:in aber in dem ihm:ihr bekannten fachlichen und persönlichen Umfeld. Anders als beim LL.M. wird er:sie nicht aus dem vertrauten Recht herausgerissen, was den Einstieg in das Referendariat erleichtern kann. Bei einer Promotion ist, anders als für einen Vollzeit-LL.M. im Ausland, keine Umstellung der Lebensverhältnisse mit dem damit verbundenen hohen Aufwand nötig. Eine Promotion erfordert auch keine so umfangreiche Bewerbung wie ein LL.M. – die für viele angehende Promovenden schwierige Themenkonkretisierung bei einer Dissertation kostet jedoch häufig viel Zeit. Unabhängig davon, wie man sich hier zunächst entscheidet, kann das Versäumte immer noch nachgeholt werden. Später im Leben ist man jedoch eventuell weniger flexibel (Familie, feste Arbeits­stelle etc.).

Alternative Fachanwaltschaft

Wer mindestens die Erste Juristische Prüfung hinter sich hat, kann auch den theoretischen Teil der Ausbildung zur Fachanwältin oder zum Fachanwalt absolvieren. Dieser Teil der Ausbildung umfasst in der Regel einen Lehrgang von 120 Stunden. Einzelheiten sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Tipp: Wegen des überschaubaren zeitlichen Umfangs wird Referendar:innen zum Besuch eines Fachanwaltslehrgangs häufig Sonderurlaub gewährt. Der Fachanwalts­lehrgang kann daher gut während des Referendariats absolviert werden. Die genauen Voraussetzungen für einen Sonderurlaub müssen bei der zuständigen Ausbildungs­stelle erfragt werden.

Der Vorteil des Besuchs eines Fachanwaltslehrgangs liegt in der starken Praxis­orien­­tierung und der überschaubaren Investition von Zeit und Geld. Er bietet sich daher besonders für Berufstätige an, die schwerpunktmäßig im Rechtsgebiet des Lehrgangs tätig sind. Aus dem beschränkten Umfang ergibt sich aber, dass der Fach­anwaltslehrgang nicht in dem Maße Kenntnisse vermitteln kann wie ein LL.M.-Programm mit vergleichbarem Schwerpunkt. Auch Kenntnisse einer anderen Sprache und Kultur werden nicht erworben. Um den Fachanwaltstitel später führen zu dürfen, müssen zusätzlich in der praktischen Anwaltstätigkeit erworbene Kenntnisse im betreffenden Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Wer sich hinsichtlich des ange­streb­ten Tätigkeitsfelds noch nicht sicher ist, läuft Gefahr, den Titel nicht führen zu können, falls er:sie später in einem ganz anderen Rechtsgebiet arbeiten sollte. Ein Fachanwaltslehrgang kann relativ einfach zu jedem Zeitpunkt des beruflichen Werdegangs besucht werden. Viele Kanzleien fördern die Teilnahme an solchen Lehr­gängen. Daher liegt es nahe, den Fachanwalt nicht als Alternative zum LL.M. zu begreifen, sondern als eine zusätzliche (eventuell spätere) Option beruflicher Fortbildung.

Kombinationsmöglichkeiten

Die mit dem LL.M. erworbene Qualifikation kann über das konkret gewählte Programm hinaus weiterentwickelt bzw. parallel zu anderen Projekten betrieben werden.

Der LL.M. in Verbindung mit einer Promotion

Der LL.M., beziehungsweise das dort erworbene Wissen, kann als Grundlage für eine spätere Doktorarbeit genutzt werden. Die Hauptvorteile dieser Vorgehensweise liegen in einem verminderten Zeitaufwand für das Promotionsvorhaben und in der Tatsache, dass Absolvent:innen tiefere Kenntnisse eines ausländischen Rechtssystems direkt vor Ort erworben haben. Zudem hilft der zwischenzeitliche Besuch eines LL.M.-Programms oft, das Promotionsvorhaben konkret in ein Konzept zu fassen. Um einen LL.M. tatsächlich als Grundlage für die Promotion nutzen zu können, sollte man schon vor Beginn des LL.M.-Programms eine ungefähre Vorstellung vom Disserta­tionsthema haben. Der Schwerpunkt einer (deutschen) Promotion liegt – von Ausnahmen wie dem Völker- und Europarecht abgesehen – im deutschen Recht. Selbst wenn man ein Thema rechtsvergleichend bearbeiten möchte, sollte es schon vor Beginn des LL.M. so umrissen sein, dass die Abschlussarbeit des LL.M. hierauf abgestimmt werden kann.

Tipp: Manche Professor:innen reagieren mittlerweile mit einer gewissen Zurück­haltung auf diese Vorgehensweise. Wer an einer solchen Kombination interessiert ist, sollte nachfragen, wie seine:ihre Doktormutter oder sein:ihr Doktorvater dazu steht und welche Anforderungen er:sie stellt, wenn LL.M.-Inhalte teilweise in die Doktorarbeit übernommen werden.

Man sollte im Blick behalten, dass die Qualitätsstandards einer Promotion und einer LL.M.-Abschlussarbeit sehr unterschiedlich sein können. In einer Promotion werden beispielsweise meist höhere Anforderungen an den Umfang der Bearbeitung eines Problems gestellt. Man sollte das während des LL.M.-Studiums erworbene Wissen daher eher als Grundlage für eine Neubearbeitung nutzen.

Werden Promotion und LL.M. nacheinander absolviert, kostet dies natürlich mehr Zeit. Promotion und LL.M. gar parallel voranzutreiben, ist kräftezehrend. Wer das ver­sucht, läuft Gefahr, das LL.M.-Studium nicht optimal nutzen bzw. den Aufenthalt im fremden Land nicht wie geplant genießen zu können. Wer diese Doppelbelastung dennoch auf sich nehmen will, sollte dies bei der Auswahl des LL.M.-Programms berücksichtigen. Teilzeitprogramme oder Fernstudiengänge räumen die meisten Frei­heiten und damit Möglichkeiten zur zeitlichen Verbindung mit einer Promotion ein.

Der LL.M. parallel zum Referendariat oder Beruf

Ein LL.M. kann praktisch zu jedem Zeitpunkt des beruflichen Werdegangs absolviert werden. Damit ist es möglich, parallel zum Referendariat oder zur beruflichen Tätig­keit einen LL.M. zu erwerben. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt vor allem in der Zeitersparnis. Man muss kein zusätzliches Jahr in den LL.M. investieren oder die berufliche Tätigkeit unterbrechen. Allerdings ist bei einem solchen Vorgehen immer eine Doppelbelastung gegeben, die viel Kraft kostet. Es besteht die Gefahr, dass sowohl berufliche und private Interessen als auch der LL.M. darunter leiden. Die Vereinbarkeit hängt wesentlich vom Studienmodus und der inhaltlichen Ausrichtung des Programms ab. Ein Vollzeitstudium – wenn auch „nur“ in Deutschland – ist neben dem Referendariat oder Beruf sicher nur in Ausnahmefällen und mit erheblicher Anstrengung möglich. Wer dies erwägt, sollte sehr sorgfältig planen. Bei einem Teilzeit- oder Fernstudium ist die Belastung in der Regel geringer und die Vereinbarkeit mit anderen Tätigkeiten eher möglich. Bei einer Kombination von Referendariat und LL.M. sollte bei der Wahl der Ausbildungsstation darauf geachtet werden, dass für das LL.M.-Studium noch genug Raum bleibt.

Tipp: Bewertungen des Umfangs einzelner Stationen bzw. der zeitlichen Bean­spru­­­chung durch einzelne Ausbildende halten häufig die Personalräte der Referen­dar:innen oder auch Repetitor:innen bereit.

Bestimmte Stationen können mit einem minimalen Aufwand bewältigt werden. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass die Möglichkeiten des Referendariats nicht opti­mal genutzt werden.

Werden Referendariat und LL.M. parallel absolviert, sollte auf eine zeitlich ver­setzte Anordnung geachtet werden. Das LL.M.-Programm sollte idealerweise während des ersten Jahres des Referendariats auslaufen, um eine Kollision der jeweiligen Prüfungsvorbereitungs­phasen zu vermeiden. Bei einer Kollision besteht allerdings in vielen Bundesländern die Möglichkeit, für die Teilnahme an einem LL.M.-Programm das Referendariat durch die Beantragung von Sonderurlaub zeitweise zu unterbrechen. Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass eine Doppelbelastung vermieden wird. Nach­teil dieser Option ist, dass das Referendariat hierdurch unterbrochen wird und bereits erworbenes Wissen zu einem späteren Zeitpunkt aufgefrischt werden muss. Es besteht auch kein Anspruch auf Sonderurlaub; seine Gewährung liegt im Ermessen der Ausbildungsbehörde. Sonderurlaub wird grundsätzlich nur im Anschluss an die Beendigung einer Referendariatsstation gewährt. Kandidat:innen, die ein solches Vor­gehen erwägen, sollten frühzeitig mit der zuständigen Ausbildungsbehörde Kontakt aufnehmen, um abzustimmen, ob das möglich ist.

Der LL.M. für Diplom- und Wirtschaftsjurist:innen

In den letzten Jahren hat sich die juristische Ausbildung verändert. Hochschulen bilden in zunehmendem Maße nicht nur „Einheitsjurist:innen“ mit dem Ziel der Ersten Juristischen Prüfung aus, sondern auch Diplom- und Wirtschaftsjurist:innen. Auch für diese Absolvent:innen können Zusatzqualifikationen wie ein LL.M. für Berufseinstieg und Karriere hilfreich sein. Allerdings müssen Diplom- und Wirt­schafts­jurist:innen im Hinblick auf die von ihnen angestrebten Tätigkeitsfelder kritisch prüfen, ob das in LL.M.-Programmen vermittelte Wissen für die eigene Tätigkeit von Nutzen sein kann und auch von Arbeitgebern entsprechend honoriert wird. Auch für Diplom- und Wirtschaftsjurist:innen kann ein LL.M. die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern und sich positiv auf das Gehalt auswirken. Hierzu liegen dem Autor keine Erfahrungswerte vor. Dennoch dürften für ambitionierte Diplom- und Wirtschaftsjurist:innen vor allem Programme im Ausland interessante Perspektiven eröffnen.

Der LL.M. für Nichtjurist:innen

Ein LL.M.-Studium steht nicht nur Jurist:innen offen. Die Zulassungsvoraussetzungen vieler Universitäten setzen nicht zwingend einen juristischen Abschluss für eine Zulas­sung zu einem LL.M.-Programm voraus, sondern verlangen „nachgewiesene juris­tische Kenntnisse“. Diese mit einem juristischen Abschluss nachzuweisen ist am einfachsten. Doch auch wer Rechtswissenschaften im Nebenfach oder etwa im Rahmen eines Studiums der Betriebswirtschaftslehre mit entsprechender Schwerpunktsetzung studiert hat, kann einen solchen Nachweis erbringen. Nichtjurist:innen sollten sich sorgfältig überlegen, ob ein LL.M. für sie eine geeignete Zusatzqualifikation darstellt. Zum Beispiel für Politikwissenschaftler:innen mag ein völkerrechtlich ausgerichteter LL.M. durchaus interessante Inhalte vermitteln. Im Regelfall dürften juristische Kenntnisse und juristische Abschlüsse für die Karrierewege von Nicht­jurist:innen im Vergleich zu anderen Zusatzqualifikationen, wie etwa einem MBA oder einem auf eine nicht juristische Tätigkeit vorbereitenden Aufbaustudiengang, weniger sinnvoll sein. Der LL.M. ermöglicht Nichtjurist:innen auch keinen Einstieg in eine Jurist:innen vorbehal­tene Tätigkeit wie etwa den Anwaltsberuf.

Führen des Titels „LL.M.“

Hat man das Master-Studium mit Erfolg absolviert, möchte man dies verständ­licher­weise auch nach außen hin zeigen. Der LL.M. ist ein akademischer Grad, dessen unbefugtes Führen gemäß § 132a StGB strafbewehrt ist. Die Befugnis zur Titelführung richtet sich nach den einzelnen Landeshochschulgesetzen, von denen die meisten in Bezug auf ausländische akademische Grade kürzlich reformiert und inhaltlich angeglichen wurden. Folgende Grundregeln sind zu beachten, ersetzen aber nicht den Blick in das jeweils maßgebliche Landesrecht.6

Das Studium muss tatsächlich und an einer anerkannten Hochschule absolviert worden sein (keine „Titelmühle“). Eine behördliche Genehmigung zur Titelführung ist entbehrlich. Titel sind grundsätzlich in der verliehenen Form zu führen (wahlweise „LL.M.“ oder „Master of Laws“). Der Name der Universität muss grundsätzlich mitgenannt werden. Ausnahmen können bei Erwerb des Titels innerhalb der Europäischen Union bestehen. Es dürfen aber übliche Abkürzungen verwendet werden. Folglich wäre es falsch, nach einem Studium an der New York University seine Visiten­karte mit „Max Mustermann, LL.M.“ zu bedrucken. Demgegenüber wäre „Max Mustermann, LL.M. (NYU)“ ebenso zulässig wie „Max Mustermann, LL.M. (New York University)“.

Exemplarisch ein Auszug aus der entsprechenden Vorschrift des Hochschulgesetzes von Nordrhein-Westfalen:

§ 69 Abs. 2 Hochschulgesetz NRW: „Von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einschließlich der Europäischen Hochschulen in Florenz und Brügge sowie der Päpstlichen Hochschulen in Rom verliehene Hochschulgrade sowie entsprechende staatliche Grade können im Geltungsbereich dieses Gesetzes in der verliehenen Form geführt werden. Ein sonstiger ausländischer Hochschulgrad, der auf Grund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule ordnungsgemäß ver­liehen wurde, kann in der verliehenen Form unter Angabe der verleihenden Institution geführt werden. Die verliehene Form des Grades kann bei anderen als lateinischen Schriftarten in die lateinische Schrift übertragen werden; ferner kann die im Herkunftsland zugelassene oder, soweit keine solche besteht, die dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden. Die Sätze 2 und 3 gelten für ausländische staat­liche und kirchliche Hochschulgrade ent­sprechend. Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist ausgeschlossen.“

6 § 34a I BerlHG, § 27 I HessHG, Art. 68 I BayHSchG, § 37 I LHG (BW), § 30 I BbgHG, § 64b BremHG, § 69 I HmbHG, § 42 I LHG M–V, § 10 I NHG, § 69 II HG (NRW), § 31 II HochSchG (Rh.-Pf.), § 68 I SHSG, § 454 I SächsHSG, § 19 II HSG LSA, § 57 I HSG (SH), § 59 I ThürHG.

Zusammenfassung

Die meisten Jurist:innen stellen sich in ihrem Werdegang einmal der Frage nach einer Zusatzqualifikation. Die Antwort solle sorgfältig abgewogen und möglichst informativ getroffen werden. Ein erster Schritt ist festzustellen, welche Zusatzqualifikationen es gibt. Dabei ist der LL.M. neben der Promotion die bekannteste Möglichkeit. Wer eine Zusatzqualifikation erwägt, sollte die verschiedenen Möglichkeiten mit seinen Vorstellungen und Zielen abgleichen. Der LL.M. mag mittlerweile eine „klassische“ Zusatzqualifikation sein, die einzige ist er nicht. Bei sorgfältiger Planung kann er auch mit anderen Zielen, wie der Promotion, sinnvoll verbunden werden. Entscheidend ist die informierte Entscheidung nach Wägung aller Alternativen.

2. Grundentscheidungen bei der Auswahl eines LL.M.-Programms

von Dr. Daniel Voigt, MBA (Durham)

Fünf Grundentscheidungen

Hat man sich für ein LL.M.-Studium entschieden, muss man im nächsten Schritt fünf wesentliche Entscheidungen zur Gestaltung des Studiums treffen.

Welche Studienart soll gewählt werden? Welche inhaltliche Ausrichtung soll das Programm haben (allgemein oder speziell ausgerichtet)? Zu welchem Zeitpunkt, in welchem Land und in welchem Modus (Voll- oder Teilzeit bzw. Fernstudium) soll es absolviert werden? Diese Entscheidungen sind untrennbar miteinander verknüpft. Persönliche Präferenzen und Möglichkeiten sprechen für bestimmte Kombinationen. Auch die Kosten sind ein wichtiger Faktor.

Grundentscheidungen für die Gestaltung des LL.M.-Studiums

Der Taught-LL.M. (LL.M. by Coursework)

Grundsätzlich muss man zwischen zwei Arten des LL.M. unterscheiden: dem Taught-LL.M. und dem LL.M. by Research. Für den Taught-LL.M. ist auch die Bezeichnung „LL.M. by Coursework“ gebräuchlich.

Die überwiegende Anzahl der angebotenen LL.M.-Programme sind sogenannte Taught-Programme. Der Taught-LL.M. ist ein konventionelles Studium, das auf Vor­lesungen basiert und je nach Universität durch Tutorien und weitere Veran­staltungen ergänzt wird.

Der Vorteil eines solchen Studienaufbaus liegt darin, dass Teilnehmende systema­tisch in die Thematik bzw. das jeweilige Rechtssystem eingeführt werden. Das gewählte Gebiet wird konsequent erschlossen, und die enge fachliche Begleitung durch die Dozierenden trägt zum Lernerfolg bei. Allerdings sind LL.M.-Studierende – auch wenn es umfangreiche Wahlmöglichkeiten gibt – an die angebotenen Kurse grundsätzlich gebunden und können meist nur den Inhalt ihrer Abschlussarbeit frei wählen.

Obligatorisch wären im Rahmen eines vorgegebenen Curriculums eines auf Europa­recht ausgerichteten LL.M.-Programms etwa Kurse zu den euro­päischen Grund­freiheiten. Im weiteren Verlauf des Studiums könnten dann Vertiefungsveranstaltungen, z. B. zum Schwerpunkt Dienstleistungsfreiheit, gewählt werden, mit denen in Tiefe und Umfang eine ganz andere Durchdringung der Materie erreicht werden kann. Üblicherweise müssen beim Taught-LL.M. kursbegleitend kürzere schriftliche Haus­arbeiten (Assignments) zu bestimmten Themen erstellt und Klausuren (Exams oder Finals) geschrieben werden. Zum Teil werden auch Präsentationen von den Kurs­teil­nehmenden verlangt. Das Programm endet meist mit einer Abschlussarbeit (Dissertation) von unterschiedlichem Umfang. Normalerweise ist eine Arbeit von 20.000 bis 30.000 Wörtern erforderlich, die in der zwei- bis dreimonatigen Bear­bei­tungsphase gut zu bewältigen ist. An manchen Universitäten kann die Abschluss­arbeit auf das ganze Jahr ausgedehnt werden und hat den Charakter einer umfassenden kursbegleitenden Arbeit. Es gibt jedoch auch Universitäten, an denen der Titel allein durch die Leistungsnachweise der besuchten Kurse erworben wird. Wer also Wert auf eine Abschlussarbeit legt, sollte sich vorher genau informieren, ob das gewählte Programm mit einer solchen endet.

Der Aufbau der Programme kann aber sehr unterschiedlich sein. Ein typisches Kurs­programm sieht wie nachfolgend dargestellt aus. Die Mindestanzahl der aus den Elective Modules zu belegenden Kurse hängt von den Vorgaben des Programms ab. Üblicherweise werden in Elective Modules angebotene Kurse teilweise nur in Abhängigkeit von einer bestimmten Mindeststudierendenzahl angeboten.