Deutsche Herrschaft -  - E-Book

Deutsche Herrschaft E-Book

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Beschreibung

Dieses Buch füllt eine Lücke. Die Zivilbevölkerung in den nationalsozialistisch besetzten europäischen Nationen spielt in der Erinnerung an die Opfer bislang kaum eine Rolle. Im Mittelpunkt dieser nach Ländern und Regionen gegliederten Darstellung stehen daher nicht militärische Ereignisse, sondern das Schicksal der Zivilbevölkerung, der Alltag unter der Okkupation, der Widerstand der Besetzten sowie der Terror der Besatzungsmacht. Das Buch leistet einen notwendigen Beitrag zur aktuellen und andauernden Debatte über ein Polendenkmal und das Dokumentationszentrum für alle Opfer der NS-Besatzungspolitik in Berlin.

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Seitenzahl: 588

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Wolfgang Benz (Hrsg.)

Deutsche Herrschaft

Nationalsozialistische Besatzung in Europa und die Folgen

© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2022

Alle Rechte vorbehalten

www.herder.de

Karten: Peter Palm, Berlin

Umschlaggestaltung: Verlag Herder, Umschlagmotiv: akg-images

E-Book-Konvertierung: ZeroSoft, Timisoara

ISBN E-Book (EPUB) 978-3-451-82572-9

ISBN E-Book (PDF) 978-3-451-82576-7

ISBN Print 978-3-451-38989-4

Inhalt

Vorwort

Wolfgang BenzEinleitung: Terror als Herrschaftsprinzip nationalsozialistischer Okkupation

Wolfgang BenzStrukturen deutscher Herrschaft in Europa

Oliver RathkolbOpfernation Österreich

Volker ZimmermannEin Mustergau „in guten und in bösen Tagen“: Der Reichsgau Sudetenland 1938–1945

Wolfgang BenzVerbündete, Satelliten, Freunde des Deutschen Reiches

Detlef Brandes„Eines der bestbefriedeten neuen Gebiete im Großdeutschen Reich“? Das Protektorat Böhmen und Mähren

Stephan LehnstaedtPolen: Völkermord als Politik

Robert BohnIm „Haltungskampf“ gegen die „Neue Ordnung“: Norwegen unter deutscher Besatzung 1940–1945

Birgit MüllerFremdherrschaft ohne Krieg: Die „friedliche Besatzung“ Dänemarks

Bjoern WeigelDeutsche Besatzungsherrschaft im dreigeteilten Frankreich

David BarnouwAnpassung, Kollaboration, Widerstand:: Niederlande und Belgien

Beate Welter„Dieser französische Firnis, diese jämmerliche Tünche wird in wenigen Wochen spurlos verschwunden sein.“ Okkupationsziel Annexion: Luxemburg

Sabine RutarMassengewalt in Jugoslawien

Hagen FleischerSchwert, Brot und Olive: Griechenland unter deutscher Besatzung 1941–1944/45

Tilman PlathKalkulierte Kollaboration: Deutsche Herrschaft in den baltischen Staaten 1941–1945

Svetlana BurmistrBelarus: Die Zerstörung eines Landes und seiner Gesellschaft

Frank GolczewskiIllusionen, Ausbeutung, Massenmord: Die Ukraine

Irina RebrovaIm Nordkaukasus: Leben und Tod unter nationalsozialistischer Besatzung

Natalja P. TimofeevaDie „Berlinka“: Erinnerungen an die deutsche Herrschaft im Gebiet Woronesch

Juliane WetzelOrte des Schreckens: Deutsche Verbrechen in Italien

Sabine RutarVölkische Politik und Widerstand: Slowenien

Anhang

Anmerkungen

Literatur

Kartenverzeichnis

Über den Herausgeber

Über die Autorinnen und Autoren

VORWORT

Deutsche Herrschaft in Europa zwischen 1938 und 1945 bedeutete Ausbeutung, Unterdrückung, Versklavung und Vernichtung von Menschen unter der Hybris nationalsozialistischer Ideologie: Rassismus, Kolonialismus, Herrenmenschentum. Deutsche Herrschaft verwandelte – gegen Widerstand, aber auch durch Kollaboration unterstützt – die betroffenen Länder und Regionen Europas in eine Landschaft aus Zwangslagern, in denen Menschen beherrscht und bestraft, versklavt und getötet wurden. Millionen Menschenleben gingen während der Okkupation ihrer Heimat in Ghettos, im KZ, in Erschießungsgruben, auf Mordfeldern zugrunde. Hunger gehörte zu den Methoden deutscher Kriegskunst und Besatzungsherrschaft. Der Belagerung Leningrads mit dem Massensterben im Winter 1941/42 durch Hunger und Erfrieren fielen hunderttausende Sowjetbürger zum Opfer. Auch in den Niederlanden oder in Griechenland, in der Ukraine, in Belarus oder im Kaukasus verhungerten Menschen, weil ihre Ressourcen für die deutsche Kriegführung geraubt wurden.

Beginnend mit der erzwungenen Annexion des Sudetenlandes bieten 18 Darstellungen ausgewiesener Autorinnen und Autoren in chronologischer und geografischer Anordnung einen Überblick über das Geschehen nach der militärischen Eroberung und Unterwerfung europäischer Nationen durch die deutsche Wehrmacht, die SS und ihre Helfer. Die Strukturen und Methoden deutscher Herrschaft sowie der Verbündeten und Satrapen des NS-Staates werden in drei weiteren übergreifenden Beiträgen behandelt.

Dieses Buch will einen Beitrag leisten zur Debatte über deutsche Besatzungspolitik und deutsche Verbrechen in den im Zweiten Weltkrieg okkupierten Regionen Europas. Um die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Errichtung eines Dokumentationszentrums zur deutschen Herrschaft in Europa und eines Denkmals/Erinnerungsortes für Polen mit Inhalten zu füllen, wird vor Augen geführt, was deutsche Besatzungsherrschaft für die jeweilige Bevölkerung bedeutete und welche Folgen sie hatte.

Im Mittelpunkt der Darstellungen stehen deshalb nicht militärische Ereignisse, administrative Maßnahmen, Instanzen oder Herrschaftsmechanismen, sondern das Schicksal der Zivilbevölkerung und deren Alltag unter Okkupation, ebenso der Widerstand der Besetzten, aber auch die Kollaboration unter dem Terror der Besatzungsmacht.

Der herzliche Dank des Herausgebers gilt allen Autorinnen und Autoren für die harmonische Zusammenarbeit, Patrick Oelze, Miriam Eisleb, Sara Weydner und Isabelle Püttmann, die im Verlag das Projekt begleitet und gefördert haben, und, zuletzt, aber vor allem, Christine Eberle für Recherchen, Korrespondenz, Korrekturen, die Gestaltung des Manuskriptes und die tatkräftige und kompetente Begleitung des Projektes.

Wolfgang Benz

EINLEITUNG: TERROR ALS HERRSCHAFTSPRINZIP NATIONALSOZIALISTISCHER OKKUPATION

Präventives Vorgehen gegen potenziellen Widerstand gehörte zum Herrschaftsprinzip des Nationalsozialismus. Die Inhaftierung und Terrorisierung von politischen Gegnern, Andersdenkenden, nicht Anpassungswilligen, Regimekritikern begann unmittelbar nach dem Machterhalt der NSDAP in Deutschland im Frühjahr 1933. Die Geheime Staatspolizei wurde als Organ terroristischer Herrschaftspraxis institutionalisiert, die Konzentrationslager waren Vollstreckungsorte einer keinem Gesetz und keiner Institution der Justiz unterliegenden Verfolgung unter der Bezeichnung „Schutzhaft“.

Heinrich Himmler vereinigte als „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ alle exekutive Gewalt in seiner Hand: die Polizei als Organ des staatlichen Gewaltmonopols und die SS als nur dem Führerwillen unterworfenes Herrschaftsinstrument der NS-Ideologie. Die Verschmelzung von SS und Polizei verwischte die Grenzen zwischen normativ kontrolliertem staatlichen Handeln und im Vollzug nationalsozialistischer Ideologie ausgeübter Willkür. Deutschland war längst kein Rechtsstaat mehr, als Himmler 1937 die Institution der „Höheren SS- und Polizeiführer“ einrichtete. Diese ihm direkt unterstellten, quasi als Statthalter dienenden, ihm treu ergebenen, sorgfältig ausgesuchten SS-Generäle waren im Deutschen Reich als Territorialherren der Exekutive vielfacher Konkurrenz durch andere Instanzen ausgesetzt. In den besetzten Gebieten unter Zivil- oder Militärverwaltung gaben die Höheren SS- und Polizeiführer jedoch als Instanzen institutionalen Terrors den Ton an und agierten ungeachtet anderer ziviler und militärischer Kompetenzen – nicht nur im Generalgouvernement, wo die SS weit mehr Macht ausübte als das zivile Okkupationsregime, wo der Höhere SS- und Polizeiführer Krüger de facto größeren Einfluss besaß und größere Durchsetzungskraft hatte als der Generalgouverneur Hans Frank. Die Höheren SS- und Polizeiführer hatten bei der Realisierung deutscher Ziele – Rassenpolitik und Völkermord an den Juden und Roma, Germanisierung und ökonomische Ausbeutung – wie beim Versuch, Widerstand gegen diese Ziele zu brechen, die entscheidende Position.

Das Prinzip des Terrors wurde mit der Ausdehnung des Herrschaftsgebietes auf alle Territorien unter deutschem Einfluss übertragen.[1] In Österreich wurden unmittelbar nach dem „Anschluss“ im März 1938 Exponenten politischer Parteien, von den Konservativen bis zu den Kommunisten, von denen Widerstand oder Nichteinverständnis mit dem NS-System zu erwarten war, in das Konzentrationslager Dachau deportiert. Das wiederholte sich mit der Annexion des tschechischen Territoriums, das im Frühjahr 1939 als „Protektorat Böhmen und Mähren“ Kolonie des Deutschen Reiches wurde. Es wiederholte sich abermals nach der Okkupation Polens durch die Annexion seiner Westgebiete und die Kolonialisierung des „Generalgouvernements“.[2]

Das System der Herrschaft bestand aus einer von deutschen Befehlen abhängigen tschechischen Protektoratsregierung unter einem deutschen Reichsprotektor. Das war der ehemalige Außenminister Konstantin von Neurath, flankiert vom Staatssekretär Karl Hermann Frank, der zugleich Höherer SS- und Polizeiführer für das Protektorat war. Das Gespann aus dem Diplomaten von repräsentativer Distinktion und dem brutalen, tschechenhassenden SS-Offizier als Exekutive im Range eines Staatssekretärs agierte mit präventiver Gewalt gegen potenziellen Widerstand. Im März 1939 richtete sich die „Aktion Gitter“ gegen Kommunisten, Sozialdemokraten und andere Antifaschisten; von den über 6000 Verhafteten blieb ein Viertel dauerhaft in Konzentrationslagern. Ende August 1939 wurden in einer anderen Aktion (unter dem Decknamen „Albrecht I.“) rund 2000 Persönlichkeiten der tschechischen Intelligenz aus allen Bereichen der Wirtschaft und Kultur als Geiseln erst in das KZ Dachau und dann nach Buchenwald verschleppt. Nach tschechischen Massendemonstrationen wurden als Vergeltung am 17. November 1939 Studentenheime besetzt, 1200 Studierende wurden in das KZ Sachsenhausen deportiert, neun Studentenführer wurden erschossen, alle Hochschulen wurden – laut Ankündigung auf drei Jahre, nach deutscher Intention für immer – geschlossen.[3]

Die Maßnahmen der Besatzungsmacht hatten eine Radikalisierung des Widerstands im „Protektorat“ zur Folge. Karl Hermann Frank und Konstantin von Neurath riefen in Berlin um Hilfe. Diese wurde entsandt in Gestalt des Chefs des Reichssicherheitshauptamtes, SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich, der als stellvertretender Reichsprotektor ab 27. September 1941 den starken Mann in Prag demonstrierte. Heydrich beabsichtigte, jede Widerstandsregung und jeden Widerstandswillen durch Terror zu unterdrücken: „Wir werden die Leute nicht gewinnen – das wollen wir nicht und es wird uns auch nicht gelingen. Wir werden nur praktisch ganz klar durch Propaganda und Maßnahmen usw. allen klarmachen müssen, daß es real für den Tschechen das günstigste ist, wenn er im Augenblick viel arbeitet […] die Hauptsache ist, daß er ruhig ist, denn wir brauchen diese Ruhe und Stille für die endgültige Vereinnahmung dieses Raumes.“[4] Vollzogen wurde die Pax Germanica durch Verhaftungen von vielen Tausenden, durch Hunderte von Standgerichtsurteilen und, gleich zu Beginn der Herrschaft Heydrichs, durch einen Prozess, in dem der tschechische Premierminister Alois Eliáš zum Tod verurteilt wurde. Terror wurde als omnipräsentes Machtmittel eingesetzt und verstärkte den tschechischen Widerstand.

Nicht mehr präventiv, sondern als Repressalie wurde der Terror gegen die tschechische Bevölkerung ausgeweitet, als Prinzip der Besatzungsherrschaft, ausgeübt durch die Zivilverwaltung mit Hilfe der SS. Das Vorgehen gegen die tschechische Bevölkerung wiederholte sich in Polen. Das Kriegsrecht und in noch viel höherem Maße die Methoden deutscher Kriegführung boten zusätzliche Möglichkeiten und Argumente für präventive und repressive Maßnahmen, die als „Vergeltung“ deklariert waren, als „Aktionen“ bezeichnet wurden und meist Massaker gegen Unschuldige waren.

In Böhmen wurde auf höchsten Befehl ein Exempel statuiert, das Maßstäbe setzte. Am 9. Juni 1942 hatte man Reinhard Heydrich, der als stellvertretender Reichsprotektor in Prag am 27. Mai 1942 Opfer eines Attentats geworden war, in Berlin prunkvoll beerdigt. Auf eine vage Verdächtigung hin, dass eine Spur zu den Attentätern (von denen die Gestapo nur wusste, dass es tschechische Fallschirmspringer waren) ins tschechische Bergarbeiterdorf Lidice bei Kladno führe, befahl Hitler, alle erwachsenen Männer in Lidice zu erschießen, die Frauen ins Konzentrationslager einzuweisen, die Kinder, soweit „eindeutschungsfähig“, in SS-Familien ins Reich zu vermitteln und die Ortschaft dem Erdboden gleichzumachen. 199 Männer wurden erschossen, 184 Frauen kamen ins KZ Ravensbrück (52 starben dort), 80 Kinder, die nicht „eindeutschungsfähig“ schienen, wurden in den Gaskammern von Chełmno ermordet. Die unglücklichen Einwohner von Lidice hatten mit dem Attentat auf Heydrich nichts zu schaffen, das Dorf war für die Repressalie auf unbestätigten Verdacht hin ausgewählt worden, um Hitler zu beruhigen. Die Beweise, Waffen und ein Funkgerät, hatte die Gestapo mitgebracht und in der Mühle von Lidice versteckt.[5]

Im Gegensatz zu Lidice hatte sich im ostböhmischen Dorf Ležáky tatsächlich ein tschechischer Fallschirmspringer, der ein Funkgerät besaß, verborgen. Am 24. Juni 1942 wurde das Dorf überfallartig von Gestapo und einer SS-Einheit besetzt. Die Einwohner wurden ins Gefängnis Pardubitz verschleppt, 34 sind sofort erschossen worden, unter ihnen 18 Frauen. Nur zwei von 13 Kindern überlebten. Das Dorf wurde erst geplündert und dann dem Erdboden gleichgemacht wie Lidice (das ist wörtlich zu verstehen, dort hatten die Deutschen sogar den Dorfteich zugeschüttet).[6] Mit Lidice und Ležáky gab es Muster für die Repressalienpolitik, an denen sich in allen Territorien unter deutscher Besatzung die Befehlshaber orientieren konnten.

Die Barbarisierung der Kriegführung war kein Privileg der SS. Die Lebenslüge einer Generation unterschied jahrzehntelang zwischen der verbrecherischen SS und der angeblich untadeligen Wehrmacht. Aber auch die Wehrmacht verfolgte das Prinzip der Repressalie weit über jedes völker- und kriegsrechtlich tolerierte Maß hinaus. Ein Befehlsentwurf des Oberbefehlshabers der 12. Armee, General Kuntze, vom Februar 1942 illustriert die Einstellung: „Drakonische Sühnemaßnahmen! Keine Gefühlsduselei! Es ist besser, daß 50 Unschuldige liquidiert werden, als daß ein deutscher Soldat zugrunde geht.“[7]

In den „Richtlinien für die Behandlung der Aufständischen in Serbien und Kroatien“ vom 19. März finden sich Passagen aus diesem Befehlsentwurf, die das deutsche Vorgehen im „Bandenkrieg“ rechtfertigen sollten: „Dem deutschen Soldaten steht in Serbien und Kroatien in den Aufständischen ein brutaler, hinterhältiger und verschlagener Gegner gegenüber, der vor keinem Mittel zurückschreckt, meist einen Rückhalt an der feindlich gesinnten Bevölkerung findet und die Befriedung und wirtschaftliche Ausnutzung des Landes untergräbt. Der deutsche Soldat muß deshalb noch verschlagener und noch rücksichtsloser sein und alle Mittel anwenden, die zum Erfolg führen.“[8] Die Diktion des Wehrmachtsgenerals unterschied sich wenig von der des SS-Kommandeurs, der in Griechenland das Massaker von Distomo am 10. Juni 1944 in einer Meldung nach oben rechtfertigte: „Die kommunistischen Banden gehen jetzt allgemein dazu über, nicht nur Flintenweiber-Formationen aufzustellen, sondern auch im Vertrauen auf die sich mitunter bis zur Weichheit steigernde deutsche Humanität Frauen und Kinder zu Spionagezwecken, zur Nachrichtenübermittlung, zu Sabotagezwecken und zum Werfen von Bomben abzurichten. Bei einem so eklatanten Fall erwiesener Bandenzugehörigkeit durch Zivilisten, wie er sich in Distomo ereignete, glaubt der Kompaniechef, ein Exempel statuieren zu müssen, durch welches die Besatzungsmacht mit aller Schärfe beweist, daß sie auch der hinterhältigsten und gemeinsten sog. ‚Kriegsführung‘ zu begegnen weiß. Werden Kriegs- und Völkerrecht auf der einen Seite laufend mißachtet, so müssen dadurch auf der anderen Seite zwangsläufig Maßnahmen hervorgerufen werden, die den Rahmen sprengen, der üblicherweise für den soldatischen Kampf zweier ritterlicher Gegner gezogen ist.“[9]

Die deutsche Kriegführung und die deutsche Besatzungsherrschaft folgten freilich von Anfang an mehr den Gesetzen der nationalsozialistischen Ideologie als den Regeln des Völkerrechts. Im Osten kämpfte die Wehrmacht in einem Weltanschauungs-, Vernichtungs- und Beutekrieg, dessen Formen im Wesentlichen – trotz der verbreiteten Kritik von Offizieren am Kommissarbefehl, der Erschießung von Gefangenen, der Massentötung von Juden – von der Wehrmacht akzeptiert wurden.[10] Aber auch auf dem Balkan und auf anderen Kriegsschauplätzen wurden Kriegführung und Besatzungsregime in dem Maße barbarisiert, in dem sich die Spirale der Gewalt, von den Okkupanten erst einmal in Bewegung gesetzt, durch Aktionen der Resistance und Gegenaktionen der Besatzungsmacht immer schneller drehte.[11]

Durch Akten und Berichte der Täter dokumentierte Beispiele für deutsches „Durchgreifen“, „Abschrecken“ und unverhältnismäßige Härte gegen Unbeteiligte finden sich nicht nur in Weißrussland und der Ukraine, im Baltikum und in Russland, wo deutsche Polizeieinheiten im Rahmen der Wehrmacht und der SS mit Hilfe einheimischer „Schutzmannschaften“ Kriegszüge gegen Ghettos, ländliche Siedlungen und in die Wälder geflüchtete Zivilisten unternahmen. Diese Aktionen sollten das Gebiet „befrieden“ und waren offiziell gegen Partisanen und Banditen gerichtet, wobei der geringste Verdacht immer schon als Gewissheit diente und Brandschatzung und Massenexekution Mittel zum Zweck der „Pazifizierung“ waren.[12] Galt im Osten das Prinzip der „Schnellen Hand“ des Herrenmenschen, so waren in den besetzten Gebieten Westeuropas die Besatzer diskreter in der Anwendung ihrer Zwangsmittel. Mit dem „Nacht-und-Nebel-Erlass“ gab OKW-Chef Keitel am 7. Dezember 1941 eine Anordnung heraus, die es ermöglichte, Personen, die des Widerstands verdächtig waren, nach Deutschland zu deportieren, wo sie entweder vor Sondergerichte gestellt oder ohne Urteil in ein KZ eingewiesen wurden. Der Erlass, dem vor allem Franzosen und Belgier zum Opfer fielen, sollte Unsicherheit und Furcht verbreiten, weil über das Schicksal der bei „Nacht und Nebel“ Verschleppten nichts zu erfahren war.[13]

Im September 1944 zerstörten Einheiten der 16. SS-Panzergrenadier-Division das Städtchen Marzabotto in der Nähe von Bologna, weil Partisanen von den Bergen der Umgebung aus die Deutschen angriffen, die dort unter Generalfeldmarschall Kesselring eine Verteidigungslinie aufbauten. 1830 Zivilisten wurden „zur Vergeltung“ getötet, die Häuser mit Flakgeschützen zusammengeschossen und verbrannt. Kesselring, der SS-General Simon und der unmittelbar verantwortliche Kommandeur Walter Reder wurden später für die kriegs- und völkerrechtswidrige Barbarei von italienischen Militärgerichten zur Rechenschaft gezogen.[14] In Oradour-sur-Glane in Frankreich veranstalteten im Juni 1944 Einheiten der Waffen-SS-Panzer-Division „Das Reich“ ein Massaker, bei dem 642 Menschen erschossen oder bei lebendigem Leib verbrannt wurden.[15] Am gleichen Tag wurden im griechischen Dorf Distomo 228 Zivilisten, vor allem Frauen, Greise und 38 Kinder im Alter zwischen zwei Monaten und zehn Jahren, als „Bandenverdächtige“ getötet. Verantwortlich waren Männer des 7. SS-Panzergrenadier-Regiments; in ihren Meldungen ist das Dorf „im Kampf“ erobert worden, tatsächlich wurden die Gefechtsberichte, wie in vielen anderen Fällen, gefälscht, um das Niedermetzeln von Zivilisten als Kampfhandlung erscheinen zu lassen.[16]

Vergeltung und Abschreckung durch Geiselnahme werden im Kriegshandwerk legitimiert, um die kriegsrechtlichen Grenzen zwischen kämpfender Truppe einerseits und Partisanen und bewaffneten Widerstand leistender Bevölkerung andererseits zu definieren. Die deutsche Kriegführung ging in ihren Rache- und Vergeltungsaktionen jedoch über jedes gewohnheitsrechtlich sanktionierte Maß hinaus. Die vielen Verletzungen des Kriegsrechts, die unverhältnismäßigen Reaktionen und die Verbrechen gegenüber der Zivilbevölkerung sind auch nicht nur der Waffen-SS anzulasten, die in rasch wachsender Stärke mit schließlich 36 Divisionen auf den Kriegsschauplätzen präsent und für ihre Kampfweise berüchtigt war. Einheiten der Wehrmacht sind für viele Massaker verantwortlich. Dazu gehört das „Unternehmen Kalavryta“, für das die 117. Jäger-Division verantwortlich war. Im Dezember 1943 waren in einer „Vergeltungsaktion“ alle Männer des griechischen Dorfes Kalavryta und weiterer Ortschaften der Umgebung zusammengetrieben und mit Maschinengewehren niedergemetzelt worden. Die Opferbilanz betrug 674 Männer sowie 22 Frauen und Kinder. Ebenfalls der Wehrmacht zur Last fielen die Massaker in Distomo (228 Tote), Klissura (215 Tote) im Juni 1944 und zuvor schon in Kommeno (bei Joannina), wo 100 Mann des 98. Regiments der 117. Jäger-Division eine „exemplarische Überraschungsaktion“ gegen das Dorf veranstalteten. 317 Männer, Frauen und Kinder waren getötet, alle Häuser des Ortes sind angezündet worden.[17]

In Serbien war der Ort Kraljevo schon im Oktober 1941 zum Symbol für deutsche Besatzungspolitik geworden. Der Ortskommandant hatte als Repressalie gegen Partisanen die sofortige Erschießung von 300 zivilen Geiseln befohlen und angekündigt, es würden „nicht nur 100 Serben für einen Deutschen erschossen, sondern […] auch die Familien und der Besitz vernichtet“. Zehn Tage lang wurde die Drohung wahr gemacht. 4000 bis 5000 Zivilisten sind mit Maschinengewehren niedergemacht und in Massengräbern verscharrt worden. In der 50 Kilometer entfernten Stadt Kragujevac begingen Einheiten der gleichen Wehrmachtsdivision vom 18. bis zum 21. Oktober 1941 Massenmord an 2300 Zivilisten, darunter Schulklassen mit ihren Lehrern.[18]

Deutsche Besatzungsherrschaft lässt sich – mit territorialen Nuancen – als System von Ausbeutung, Willkür, Terror und Vernichtung bilanzieren. Das Gefälle von West nach Ost war erheblich: Was in Frankreich oder den Niederlanden als Repressalie gegen Widerstand inszeniert wurde, war in der Ukraine, in Weißrussland oder in Serbien schon als Präventivschlag ohne Anlass möglich. Nirgendwo kommt der mörderische Charakter deutscher Besatzungspolitik so unverhüllt und lakonisch zum Ausdruck wie im Reichskommissariat Ostland in dem Befehl des Kommandeurs der Sicherheitspolizei in Kaunas, der Schwangerschaften und Geburten im Ghetto verbot: „Schwangerschaften müssen unterbrochen werden. Schwangere Frauen werden erschossen.“[19] Das war die Absage an jede Zivilisation und charakterisiert die deutsche Okkupation nachhaltiger als manches andere Schriftstück.

Als Folge der angewendeten Herrschaftstechnik wurde die Bekämpfung von „Partisanen“ im Laufe der Zeit zum wichtigsten Besatzungszweck. Die Einsicht des Gebietskommissars Ehrenleitner in Minsk über die Wirkung des Partisanenkampfes wäre beherzigenswert gewesen: Er sei davon überzeugt, hatte er im März 1943 an den Generalkommissar Weißruthenien geschrieben, „daß die Liquidierung der Bevölkerung von zwei Dörfern nicht nur nicht die Partisanen“ treffe, „sondern im Gegenteil weite Kreise der Bevölkerung den Partisanen direkt in die Hände treibt“. Neben wenigen politischen Aktivisten des Widerstands und vielen Gleichgültigen konstatierte der Gebietskommissar in Minsk „die wesentlich größere Gruppe der aus Verzweiflung zu den Partisanen gegangenen Menschen, die durch unsere eigenen Maßnahmen (Abbrennen von Dörfern, Wegnahme der letzten Kuh usw.) zu den Partisanen getrieben worden sind“. Die Schlussfolgerung entwertete freilich die Einsicht, denn der Gebietskommissar empfahl Propaganda und Bestechung als wichtige Ergänzungen des Kampfes mit der Waffe.[20]

Die Methode der „Bandenbekämpfung“ lässt sich am ehesten als präventive Ausrottung aller Verdächtigen ohne vorherige Untersuchung beschreiben. So unternahm der Höhere SS- und Polizeiführer Ostland, Friedrich Jeckeln, im Frühjahr 1943 einen „Feldzug“ im Gebiet an der Grenze zwischen Weißruthenien und Lettland in der Absicht, ein 40 Kilometer breites Niemandsland zu schaffen, in dem Partisanen keine Stützpunkte errichten konnten. Mit 4000 Bewaffneten, größtenteils lettischen, litauischen und ukrainischen Mannschaften, zog der SS-General über die Dörfer und verfuhr nach folgendem Schema: Alle „Partisanenverdächtigen“ (das waren sämtliche männlichen Dorfbewohner zwischen 16 und 50 Jahren) wurden sofort erschossen, alle weiteren Verdächtigen (das waren Alte und Nicht-Marschfähige) wurden ebenfalls erschossen, der Rest (Frauen und Kinder) wurde in Sammellager in Marsch gesetzt, dort trennte man Frauen und Kinder. Die Frauen wurden zur Zwangsarbeit nach Deutschland geschickt, die Kinder an die lettische Bevölkerung verteilt. Die Dörfer wurden geplündert und abgebrannt.

Am Anfang des „Feldzugs“ gegen die Zivilbevölkerung habe es kaum Widerstand, später regelrechte Gefechte gegeben. Hunderte von Dörfern wurden zerstört, viele Tausende Menschenleben vernichtet. Das Ziel der Unternehmung, die lettische Grenze vor Partisanen zu schützen, war verfehlt, der Druck auf die Grenzen Lettlands habe sich vielfach verstärkt, heißt es in dem Bericht über das Unternehmen „Winterzauber“: „Die propagandistische Auswirkung des Feldzuges in negativer Hinsicht ist nicht zu bemessen. Man vergesse nicht die tausende der Kinder, die über die Vorgänge erzählen, die ca. 700 Fahrer, die alles mit angesehen haben und jetzt in ihre Dörfer zurückgekehrt sind, die ukrainische Kompanie, die mit Verzweiflung (die Männer weinten wie Kinder) die Aktion mit angesehen hat und die lettischen Schutzleute, die mit reicher Beute zurückgekehrt sind und sich ihrer ‚Ruhmestaten‘ rühmen.“[21]

Charakteristische Details wurden berichtet wie dieses: Die Frau des Dorfpopen, eine ältere, gebildete, deutschsprechende Frau, bat, ihr Leben und ihr Haus zu verschonen. Ihr Mann sei von den Bolschewisten nach Sibirien deportiert worden. „Ihrer Bitte wurde nicht stattgegeben.“[22]

Was in den Akten Partisanenkrieg oder Bandenbekämpfung genannt wurde, war vor allem die Jagd auf Juden, wie das Beispiel von Baranowitschi deutlich macht. Eine Streife hatte im September 1942 in einem Wäldchen sechs Juden, vier Männer und zwei Frauen, festgenommen: „Die Juden waren bei den vorangegangenen Judenaktionen geflüchtet und trieben sich planlos in den Wäldern umher. Einer der Juden führte ein russisches Gewehr ohne Schloß mit sich. Sie wurden an Ort und Stelle standrechtlich erschossen und an einem für diesen Zweck besonders geeigneten Platz ordnungsmäßig vergraben.“[23]

In der gleichen Gegend Weißrusslands wurden Mitte Oktober 1942 zwei Männer, ein 14 oder 16 Jahre alter Jude und ein russischer Kriegsgefangener, mit Schussverletzungen aufgefunden. Der Russe war noch vernehmungsfähig und gab an, sie seien am Tag zuvor festgenommen worden und mit anderen zu einer Erschießungsgrube geführt worden. Die Schüsse waren nicht tödlich gewesen, die beiden waren im Schutz der Dunkelheit aus dem Massengrab gekrochen und geflohen. Im Bericht des Gendarmerie-Postens Baranowitschi heißt es dazu abschließend: „Beide Aufgefundene wurden nun an geeigneter Stelle endgültig erschossen.“[24]

Mit vielen weiteren Beispielen ist zu belegen, dass Herrenmenschen-Ideologie, das Bedürfnis nach Rache und Vergeltung, die Demonstration von Härte nicht nur Leitmotive der SS, sondern auch der Wehrmacht und der zivilen Besatzungsadministration waren. Repressalien erfolgten in unverhältnismäßiger Dimension und waren oft mehr das Resultat ideologischer Prämissen als militärischer Notwendigkeiten. Das zeigte sich nicht zuletzt gegenüber dem ehemaligen Verbündeten Italien ab September 1943 in den Kriegsverbrechen gegen Zivilisten in Marzabotto, in den Fosse Ardeatine in Rom, auf dem südöstlichen Kriegsschauplatz gegen italienische Kriegsgefangene.

Verletzungen des Kriegsrechts und der Kriegsbräuche, wie sie in der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen niedergelegt sind, wurden im Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozess unter alliierter Hoheit, in den Nachfolgeprozessen vor amerikanischen Tribunalen und vor vielen nationalen Gerichten geahndet. Nach dem Statut für das Internationale Militärtribunal in Nürnberg waren Mord, Misshandlung, Deportation, Sklavenarbeit und Geiseltötung als Kriegsverbrechen definiert. Zwar wurden ein deutscher Generalfeldmarschall, Generale und hohe Offiziere der Wehrmacht ebenso wie SS-Führer angeklagt und vielfach bestraft, aber Mitte der 1950er Jahre waren alle diese in den Nürnberger Prozessen verurteilten Kriegsverbrecher wieder auf freiem Fuß. Verfahren gegen einzelne Täter sind bis in die Gegenwart noch angestrengt worden; eines der letzten war der Prozess gegen den 93-jährigen ehemaligen SS-Offizier Friedrich Engel, den „Henker von Genua“, der im Mai 2002 vor dem Hamburger Landgericht wegen vielfachen Mordes angeklagt wurde und seine Unschuld beteuerte. Mehr als 60 Jahre nach seinen Taten in Italien war er unbehelligt geblieben. Wie er konnten sich viele irdischer Gerechtigkeit entziehen, und die zuletzt Angeklagten schützte in der Regel Krankheit und Alter vor Strafe.

Noch mehr Aufsehen erregte das Verfahren gegen John (Iwan) Demjanjuk, das 2009 bis 2011 in München stattfand. Der Angeklagte war 91 Jahre alt, als er wegen Beihilfe zum Mord an 28 060 Menschen, die ihm als ukrainischem „Trawniki“-Mann im Gefolge der SS im Vernichtungslager Sobibór zur Last gelegt wurden, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Der Mann hatte seit 1977 in den USA, dann in Israel, zuletzt in Deutschland vor Gericht gestanden. Die symbolische Strafe musste er nicht verbüßen: Demjanjuk starb im Frühjahr 2012 in einem Pflegeheim.[25]

Wolfgang Benz

STRUKTUREN DEUTSCHER HERRSCHAFT IN EUROPA

Das deutsche Herrschaftsgebiet erweiterte sich durch den „Anschluss“ Österreichs im Frühjahr 1938 zum „Großdeutschen Reich“. Weitere Annexionen folgten. Im Herbst 1938 wurden das Sudetenland, im Frühjahr 1939 das „Protektorat Böhmen und Mähren“ und dann das Memelgebiet, das im Versailler Vertrag 1919 an Litauen gekommen war, vom Deutschen Reich vereinnahmt. Nach dem Überfall auf Polen wurden westpolnische Territorien als Reichsgaue „Danzig-Westpreußen“ und „Wartheland“ einverleibt, ebenso kleinere Gebiete der Wojewodschaften Katowice und Bielsko-Biala („Ostoberschlesien“ mit Oświęcim/Auschwitz) sowie in Masowien das zur Wojewodschaft Warschau gehörende Gebiet um Ciechanów, das als Regierungsbezirk Zichenau („Südostpreußen“) im Oktober 1939 annektiert wurde.

Der Annexion folgten unmittelbar die Diskriminierung der Juden in Österreich, das jetzt Ostmark genannt wurde, bzw. die Vertreibung im Sudetenland und der Judenmord auf polnischem Territorium. Daran beteiligte sich auch die Wehrmacht nach ihrem Einmarsch, bevor die annektierten Gebiete unter Zivilverwaltung gestellt wurden.[1] Zum Zeitpunkt der jeweiligen Okkupation lebten Juden in ganz unterschiedlicher Größenordnung in den einzelnen Annexionsgebieten. Das Saarland, ab 1935 zum Deutschen Reich gehörend, war Ort des jüdischen Exils gewesen, ebenso wie Eupen-Malmedy; von dort wie auch aus dem Memel-Gebiet, aus dem Elsass, aus Luxemburg, aus dem Sudetenland und auch aus Danzig-Westpreußen konnten sich viele Juden in die vorläufig noch sichere Nachbarschaft, nach Polen und Litauen, in die „Rest-Tschechei“ oder nach Frankreich retten. Den Juden aus Österreich, Böhmen und Mähren gelang das nicht, und die Juden im westlichen Polen hatten noch weniger die Chance zur auch nur vorübergehend rettenden Emigration in ein sicheres Land.

Exemplarisch war die Situation in dem Gebiet im nördlichen Masowien mit dem Zentrum Ciechanów. Dort lebte 1939 etwa eine Million Menschen, darunter 80 000 Juden und 11 000 Volksdeutsche. Die Judenpolitik der deutschen Okkupationsmacht war typisch: Wehrmachtsoldaten belustigten sich im September 1939 mit sadistischen Quälereien von Juden, zwangen in Pultrusk jüdische Männer, den Narew zu durchschwimmen, halfen mit Schüssen nach, wenn sie nicht schnell genug ertranken, und vertrieben die übrige jüdische Bevölkerung, nachdem sie ausgeplündert und misshandelt worden war. Die Wehrmacht arbeitete Hand in Hand mit den Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes (SD), den Mordeinheiten der SS. Vielerorts zeigten sich Deutsche in Uniform und einheimische Volksdeutsche erfinderisch, um Juden zu demütigen, etwa in Neuhof, wo Thorarollen mit abgeschnittenen Haaren jüdischer Frauen umwickelt und angezündet wurden, wozu die Juden tanzen mussten. Synagogen wurden in Brand gesteckt, in Zichenau mussten die Juden stundenlang mit erhobenen Händen auf dem Marktplatz stehen, während ihre Häuser geplündert wurden. Ähnliche Exzesse gab es in vielen Orten. Im Oktober 1939 wurde der Judenstern eingeführt, am frühesten überhaupt; es folgten Berufsverbote, Enteignungen, willkürliche Kontributionen, Geiselnahmen, sinnlos-bösartige Quälereien. Systematisiert wurde die Judenpolitik durch Ghettoisierung, Inhaftierung in Zwangsarbeitslagern, dann durch Deportation mit dem Ziel der Ermordung. Am Ende der deutschen Okkupation waren von den 80 000 Juden der Region die meisten, 95 %, ausgerottet.

Das Sudetenland war nicht nur durch seine Bevölkerungsgeschichte und die Instrumentalisierung der deutschen Volksgruppe durch Berlin ein besonderer Fall. Die jüdische Bevölkerung war auf weniger als 25 000 abgesunken, von denen vor und während der Annexion viele abwanderten und dadurch der Vertreibung in die „Rest-Tschechei“ zuvorkamen. Der Terror gegen die jüdische Minderheit ging unmittelbar in die Novemberpogrome über, denen die legislative und administrative Entrechtung durch Übernahme der judenfeindlichen Normen des „Altreichs“ folgte. Zur „Arisierung“ kam Zwangsarbeit, und während die Reste der jüdischen Bevölkerung deportiert wurden, entstanden Nebenlager der Konzentrationslager Flossenbürg, Groß-Rosen und Ravensbrück, in denen auch jüdische Häftlinge für die Rüstungsproduktion in der „luftsicheren Region“ ausgebeutet wurden.

Im Protektorat Böhmen und Mähren (an dessen westlichem Rand 1941 das Ghetto Theresienstadt als Deportationsort zuerst der Juden aus den tschechischen Ländern, dann aus dem Deutschen Reich errichtet worden war[2]) wurden etwa 80 000 Juden Opfer nationalsozialistischer Politik. Daran waren außer der Berliner Zentrale und ihren Ablegern wie der 1939 von Adolf Eichmann in Prag gegründeten „Zentralstelle für jüdische Auswanderung“ die Protektoratsregierung mit ihren Instanzen, aber auch tschechische Institutionen beteiligt.

Im Westen wurden die ostbelgischen Kreise Eupen und Malmedy, die bis 1920 zu Preußen gehört hatten, im Mai 1940 wieder dem Deutschen Reich eingegliedert. Die 1870 annektierten französischen Provinzen Elsass und Lothringen, die mit dem Versailler Vertrag nach dem Ersten Weltkrieg an Frankreich zurückgegangen waren, standen ab Juni 1940 wieder unter deutscher Hoheit. De facto waren sie annektiert, de jure standen sie unter Zivilverwaltung, als deren Chefs die benachbarten Reichsstatthalter und NSDAP-Gauleiter Robert Wagner (Baden) und Josef Bürckel (Reichskommissar für das Saarland und Gauleiter der Pfalz) das Elsass bzw. Lothringen regierten. Das Großherzogtum Luxemburg stand nach der deutschen Invasion im Mai 1940 zunächst unter Militärverwaltung und wurde im August dem Gauleiter von Koblenz-Trier Gustav Simon unterstellt, der als Chef einer Zivilverwaltung amtierte. Die aggressive deutsche Volkstumspolitik und die Herrschaftspraxis behandelten das Land als annektiertes Gebiet.

Die Annexion polnischen Territoriums durch das Deutsche Reich war begleitet von den Maßnahmen der „Eindeutschung“ unter der Regie des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums Heinrich Himmler. Das bedeutete die Vertreibung der autochthonen polnischen Bevölkerung und den Transfer von Volksdeutschen aus Südosteuropa, die unter Druck und Versprechungen in ihren Siedlungsgebieten entwurzelt wurden, um polnischen Grund und Boden zu übernehmen, von dem sie bald, am Ende des Krieges, wieder vertrieben wurden. Das Fazit Martin Broszats über die Polenpolitik des NS-Regimes, es habe der hybride Glaube geherrscht, dass man „ein Land versklaven und gleichzeitig seine Bevölkerung als nützliches Potential verwerten“ könne, verweist auf die Intention und das zwangsläufige Scheitern nationalsozialistischer Okkupation: „Ungefüger Machtwille auf der Basis einer zynischen völkischen Weltanschauung kannte als Instrumentarium immer wieder nur die grobschlächtig vereinfachte ‚Maßnahme‘.“[3]

Expansion des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkrieg

Das Verdikt galt dem auf Unterwerfung und Penetration gerichteten Verwaltungshandeln der Inhaber des nationalsozialistischen Okkupationsapparats. Für die historische Forschung verbergen sich dahinter mehrere Probleme. Um die Mechanismen bürokratischer Kontrolle und Durchdringung der annektierten, besetzten und abhängig verbündeten Territorien darstellen und analysieren zu können, bedarf es der Kenntnis der Intentionen, der Strukturen, des Personals und der Resultate von Besatzungspolitik. Intentionen sind aus Programmäußerungen, ideologischen Manifestationen, Führerreden, Korrespondenzen und Verlautbarungen der Funktionseliten abzuleiten und lassen sich anhand der Quellen darstellen.[4] So artikulierte Hitler im Juli 1941 seine Vorstellungen von der künftigen Verwaltung Russlands, und Martin Bormann hat die schlichten Gedankengänge des Diktators in einem Aktenvermerk festgehalten. Man müsse vorgehen „wie in den Fällen Norwegen, Dänemark, Holland und Belgien“ und müsse die Welt über die wahren deutschen Absichten täuschen: „[…] wir werden also wieder betonen, daß wir gezwungen waren, ein Gebiet zu besetzen, zu ordnen und zu sichern; im Interesse der Landeseinwohner müßten wir für Ruhe, Ernährung, Verkehr usw. sorgen […]“. Hitler ging es freilich ausschließlich um die Durchsetzung deutscher Herrschaftsansprüche: „Grundsätzlich kommt es also darauf an, den riesenhaften Kuchen handgerecht zu zerlegen, damit wir ihn erstens beherrschen, zweitens verwalten und drittens ausbeuten können.“[5]

Göring als Beauftragter für den Vierjahresplan hatte in den geheimen Richtlinien über die wirtschaftliche Ausbeutung der Sowjetunion im Juni 1941 die Maximen Hitlers in Handlungsanweisungen umgesetzt und deutlich gemacht, dass „die sofortige und höchstmögliche Ausnutzung der besetzten Gebiete zugunsten Deutschlands“ zu vollziehen sei, und zwar auf den Gebieten der Ernährungs- und Mineralölwirtschaft: „Völlig abwegig wäre die Auffassung, daß es darauf ankomme, in den besetzten Gebieten einheitlich die Linie zu verfolgen, daß sie baldigst wieder in Ordnung gebracht und tunlichst wieder aufgebaut werden müßten. Die Behandlung der einzelnen Landstriche wird im Gegenteil durchaus verschiedenartig sein müssen. Nur diejenigen Gebiete werden wirtschaftlich gefördert und vordringlich in Ordnung gehalten werden müssen, in denen bedeutende Ernährungs- und Mineralölreserven für uns erschlossen werden können. In andern Landesteilen, die sich nicht selbst ernähren können – also in großen Teilen Nord- und Mittelrußlands –, muß sich die Wirtschaftsführung auf die Ausnutzung der vorgefundenen Vorräte beschränken.“[6]

Die Ergebnisse und Folgen nationalsozialistischer Okkupation in Gestalt verlorener Menschenleben, vernichteter oder beschädigter Nationalökonomien, zerstörter Infrastrukturen sind messbar.[7] Schwierig ist jedoch die Analyse der Strukturen und vor allem der Mikrostrukturen (auf regionaler und lokaler Ebene) der Herrschaftspraxis. Für die mittlere und untere Ebene der deutschen Besatzungsadministration stehen oft keine schriftlichen Quellen zur Verfügung, weil sie planmäßig bei Kriegsende vernichtet oder im Krieg untergegangen sind, und die Möglichkeiten der Oral History waren gerade auf diesem Gebiet begrenzt, weil die Auskunftsfreude deutscher Besatzungsfunktionäre nach dem Zusammenbruch des NS-Staats natürliche Grenzen hatte. Aber man hat sich um die Erfahrungen der deutschen Administratoren der besetzten Gebiete auf der Ebene des Distriktskommissars, Stadtkommandanten usw. auch nicht bemüht. Systematisch gesammelt wurden Erfahrungsberichte der deutschen Seite erst von den Opfern der Folgen von Flucht und Vertreibung, also aus der Zeit der Agonie des nationalsozialistischen Regimes.

Wenn ein Funktionsträger wie der Autor des „Wartheländischen Tagebuchs“ unter Pseudonym und unter Verwischung der Identität seines Wirkungsorts Erinnerungen publizierte, so waren sie nicht typisch, dienten der Rechtfertigung und positiven Selbstdarstellung und vermittelten ein geschöntes Bild der Realität. „Alexander Hohenstein“, von Januar 1941 bis Juli 1942 als Bürgermeister im Warthegau amtierend, stellt sich nach dem Zusammenbruch des NS-Staats als Vertreter eines besseren Deutschland vor, als sachkundigen und leidenschaftlichen Kommunalpolitiker, der sich deswegen ständig im Konflikt mit der NSDAP befand und trotz seines „Ostfanatismus“, der ihn zur Bewerbung für den Dienst im annektierten Gebiet bewog, den Gegensatz zur offiziellen Rassen- und Herrenmenschenideologie durch demonstrative Humanität gegenüber Juden und Polen lebte, und deswegen schließlich sein Amt verlor.

Aber auch in Hohensteins für den persönlichen Nachruhm präparierten Aufzeichnungen finden sich Bemerkungen, die für die Selbsteinschätzung deutscher Kommunalbeamter im okkupierten Gebiet signifikant sind. Unter dem 23. Januar 1941 heißt es anlässlich der Besichtigung von Bauerndörfern in seinem Bezirk als Amtskommissar von Poddębice westlich von Łódź: „Der polnische Bauer würde, in eine kulturvolle Umgebung gesetzt, diese vom ersten Tage an verdrecken und verkommen lassen. Das gehört zu seiner völkischen Eigenart.“[8] Leider stehen vergleichbare Dokumente zur Mentalitätsgeschichte des deutschen Besatzungspersonals für andere Okkupationsgebiete nicht oder nicht in nennenswertem Maße zur Verfügung.

Die Betrachtung deutscher Besatzungsherrschaft zwischen 1938/39 und 1944/45 wirft Probleme in ganz unterschiedlichen Dimensionen und Kategorien auf.[9] Zum einen waren die Herrschaftsformen regional sehr verschieden, sie reichten von diplomatischem Druck in den pro forma unabhängigen Klientelstaaten Slowakei und Kroatien über die speziellen Formen der Einflussnahme auf Verbündete wie Ungarn und Bulgarien oder Rumänien (nicht zu vergessen die vollständige Abhängigkeit der Republik von Salò)[10] bis zur kolonialen Unterdrückung in den Reichskommissariaten Ostland und Ukraine und von der Annexion Österreichs, des Sudetengaus, Eupen-Malmedys über die Quasi-Annexion der böhmischen Länder zur De-facto-Annexion Luxemburgs.

Eine an staats- und völkerrechtlichen Kategorien orientierte Typologie deutscher Herrschaftsformen ist relativ einfach zu erstellen, sie bietet jedoch eine reiche Skala von verschiedenen Ergebnissen. Zu unterscheiden sind demnach:

1. Die vom Deutschen Reich formal annektierten Territorien Österreich, „Sudetenland“, Memel, Eupen und Malmedy, Danzig-Westpreußen, Warthegau, Südostpreußen, Ostoberschlesien.

2. Die Unterstellung von Territorien unter „Chefs der Zivilverwaltung“ als Form der De-facto-Annexion, nämlich Elsass, Lothringen, Luxemburg, Unter-Steiermark, Białystok (CdZ-Gebiete).

3. Die Okkupation unter Militärverwaltung als Herrschaftsform in Belgien und Nordfrankreich, auf den britischen Kanalinseln, in Serbien, Griechenland und über die „Rückwärtigen Heeresgebiete“ in der Sowjetunion.[11]

4. Unter ganz unterschiedlich praktizierter ziviler deutscher Verwaltung standen Dänemark und Norwegen, die Niederlande, das Protektorat Böhmen und Mähren, das Generalgouvernement und die beiden Reichskommissariate Ostland und Ukraine.[12]

5. Sonderformen der Herrschaft zwischen Annexion und Okkupation bildeten die beiden nach der Kapitulation Italiens am 8. September 1943 durch Anordnung Hitlers vom 10. September eingerichteten „Operationszonen“ auf italienischem bzw. jugoslawischem Territorium. Die „Operationszone Adriatisches Küstenland“ umfasste die Provinzen Laibach, Triest, Görz, Udine, Fiume und Istrien, und die „Operationszone Alpenvorland“ bildeten die Provinzen Bozen, Trient und Belluno. Die vollziehende Gewalt übte zunächst der Wehrmachtsbefehlshaber aus, daneben existierte eine deutsch-italienische Zivilverwaltung mit der Dominanz deutscher „Berater“ unter einem Obersten Kommissar. Da diese Funktion vom Gauleiter des jeweils angrenzenden Gebiets (für das Adriatische Küstenland war es der Kärntner Gauleiter Rainer, für das Alpenvorland der Tiroler Gauleiter Hofer) ausgeübt wurde, war die Situation der Herrschaft in den CdZ-Gebieten vergleichbar.[13]

6. Der Vollständigkeit halber sind Formen kondominialer Besatzungsherrschaft zu erwähnen, die de facto auf französischem Gebiet nach der Totalbesetzung Ende 1942 existierten, als im Bereich der Rhône deutsche Truppen zur militärischen Sicherung stationiert waren, obwohl Italien dort nach dem Waffenstillstandsvertrag die Kontrollrechte ausübte. In Griechenland bestand auf der Ebene der Zivilverwaltung ein deutsch-italienisches Kondominium, das in Ansätzen funktionierte, während der militärische Primat der Italiener wegen mangelnder Potenz Theorie blieb. In die Betrachtung einzubeziehen ist auch Transnistrien, wo die juristische Form der Okkupation zwischen Rumänien und dem Deutschen Reich unklar blieb, während de facto beide Herrschaft ausübten.

Die Gemeinsamkeiten in dieser nach juristischen Kategorien vorgehenden Betrachtung beschränken sich im Wesentlichen auf die Nomenklatur. Ein differenzierter Blick auf die besetzten Territorien aus historisch-politischer Perspektive ist daher notwendig.

1. In Dänemark[14] wurde (bis zu ihrer Demission am 29. August 1943) die dänische Regierung im Amt belassen. Mit geringem deutschen Personal agierte ein Diplomat als Bevollmächtigter des Deutschen Reiches (Cecil von Renthe-Fink, abgelöst durch Werner Best).

2. Der Status der Niederlande[15] und Norwegens[16] war einander ähnlich. In beiden Ländern lag die Exekutive bei einem deutschen Reichskommissar, der die autochthonen faschistischen Bewegungen und ihre Führer als Kollaborateure benutzte, ohne dass sie tatsächlich in nennenswertem Umfang an der Macht beteiligt gewesen wären. Es lag weder in der Absicht der deutschen Besatzungsherren, die ideologischen kleinen Verwandten selbstständig agieren zu lassen, noch hatten diese zahlenmäßig, qualitativ und moralisch Kraft und Ansehen genug, um eine entsprechende Rolle zu spielen. Der Kredit von Vidkun Quisling, der sich schließlich auf etwas mehr als 40 000 Anhänger seiner „Nasjonal Samling“ in ganz Norwegen stützte, war rasch verspielt, und Anton Musserts „Nationaal-Socialistische Beweging“ in den Niederlanden mit anfänglich 31 500 Mitgliedern war trotz des Anstiegs auf etwa 100 000 unter deutscher Besatzungsherrschaft ebenso rasch zerschlissen. Als Bündnispartner im Kollaborationsregime bevorzugte die Besatzungsherrschaft ohnehin die traditionellen Eliten des Landes, was im Falle der französischen Vichy-Regierung erfolgreich war und in Dänemark immerhin für eine Zeitspanne in Ansätzen gelang.[17] Dänemark stellt aber auch einen einzigartigen Sonderfall dar, der kaum vergleichbar ist mit einem anderen Territorium unter deutscher Besatzungsherrschaft.

3. Die Territorien unter „Chefs der Zivilverwaltung“ befanden sich als Grenzgebiete des Deutschen Reiches in einem Stadium, das als Angliederung bezeichnet wurde, ohne dass der Status völkerrechtlich als Annexion definiert worden wäre. Als Herrschaftsform war die Machtübertragung an den Gauleiter des angrenzenden NSDAP-Gaus im Reich gewählt worden. (Das Elsass war dem Gauleiter und Reichsstatthalter von Baden, Lothringen dem Gauleiter und Reichsstatthalter von Saarpfalz, Luxemburg dem Gauleiter von Koblenz-Trier übertragen worden, und ebenso wurde mit den slowenischen Gebieten an der Grenze der Steiermark und Kärntens verfahren.) Dadurch entstanden duale Gebietskörperschaften, in denen je zur Hälfte Reichsrecht als Verwaltungsmaxime galt, während im de facto annektierten Gebietsteil der Gauleiter als Chef der Zivilverwaltung führerunmittelbar administrativ und exekutiv tätig war.

Im Osten Europas herrschte formal derselbe Status. So amtierte Erich Koch als Oberpräsident und Gauleiter von Ostpreußen im Bezirk Białystok als Chef der Zivilverwaltung und regierte das Gebiet wie ein persönliches Lehen aus der Hand des Führers. Die Gemeinsamkeit mit den westlichen CdZ-Gebieten bestand darin, dass die Rechtsform der Herrschaft in der Schwebe blieb, dass die Reichsverwaltung keinen Zugriff hatte und dass die Germanisierung der Territorien beabsichtigt war. Im Übrigen unterschieden sich die Herrschaftsformen in den CdZ-Gebieten erheblich. Während Białystok de facto wie das Generalgouvernement behandelt wurde, war in den westlichen Gebieten auf die staats- bzw. völkerrechtliche Lage, an die für das Elsass und Lothringen die französische Waffenstillstandskommission ständig protestierend erinnerte, Rücksicht zu nehmen.[18]

4. Nach der Annexion der Sudetengebiete im Oktober 1938 und nach der Souveränitätserklärung der Slowakei im März 1939 wurde die „Rest-Tschechei“ durch Erpressung zum „Reichsprotektorat Böhmen und Mähren“ erklärt. Als „Nebenland des Deutschen Reiches“ befand sich das Territorium in einer seltsamen Zwitterstellung: Es wurde durch einen Hitler verantwortlichen Statthalter regiert, den „Reichsprotektor“ mit einer deutschen Exekutive, dem eine tschechische Protektoratsregierung mit einem tschechischen Staatsoberhaupt an der Spitze gegenüberstand. De facto war das Protektorat Inland, die Bewohner hatten jedoch abgestufte deutsche Bürgerrechte, und eine staatsrechtlich eindeutige Klärung des Status des Territoriums wurde bewusst vermieden. Zwar konnte Reichsprotektor Neurath seinen Anspruch als verantwortlicher Territorialminister einigermaßen gegen die Obersten Reichsbehörden – deren Kompetenzen fachlich ins Protektorat reichten – durchsetzen, nicht aber gegenüber dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler. Mit der Ernennung des SS-Obergruppenführers Reinhard Heydrich, der als Chef des Reichssicherheitshauptamtes gleichzeitig Himmlers rechte Hand in Berlin war, zum Stellvertretenden Reichsprotektor wurde die anfangs gewährte Autonomie zur Farce. Heydrichs „Verwaltungsreform“ liquidierte die Selbstverwaltung mit dem erklärten Ziel, „die Autonomie auszuhöhlen, ohne die Fassade zu gefährden“.[19] Tatsächlich war im Protektorat die Annexion vollzogen, wobei jedoch der Schein bedingter Selbstständigkeit unter deutschem „Schutz“ gewahrt bleiben sollte.

5. Im Gegensatz zu den führerunmittelbaren CdZ-Gebieten und den Reichskommissariaten Norwegen und Niederlande, dem Reichsprotektorat Böhmen und Mähren und dem Generalgouvernement war für die kolonialen Herrschaftsgebiete auf dem Territorium der Sowjetunion eine Zentralinstanz in Berlin geschaffen worden, das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete unter Alfred Rosenberg. Allerdings konnte das Ministerium keine wirkungsvollen Instanzenzüge ausbilden, und dem Durchgriff nach unten standen zum einen die mächtigen Reichskommissare, Erich Koch für die Ukraine und Hinrich Lohse für das Ostland, im Wege, denen gegenüber Weisungsrecht und Weisungsabsicht aus dem Berliner Ostministerium Theorie blieben. Ein anderes und sogar gravierenderes Problem bildete der Machtanspruch Heinrich Himmlers, der gestützt auf seine Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) in den besetzten Gebieten und in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (RKF) die nationalsozialistische Bevölkerungspolitik im Osten exekutierte, dabei zugleich für die „innere Sicherheit“ zuständig war und damit den Raum beherrschte.

Die deutsche Besatzungsherrschaft war insgesamt von ungeklärten Rechtsverhältnissen und Antagonismen gekennzeichnet, die aber nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, dass alle Territorien unter deutscher Herrschaft Bestandteil einer Vision waren, nämlich der eines germanischen bzw. germanisierten Großraums.[20] Die fehlende Einheitlichkeit der Verwaltung als Ausfluss der Ohnmacht der Reichsressorts außerhalb der Reichsgrenzen war ein Charakteristikum, die Paralyse des Verwaltungsapparats durch die wuchernden Sonderverwaltungen[21] ein anderes. Hinzu kam der Dualismus von Partei- und Staatsinstanzen[22], der sich trotz der Formel von der Einheit von Staat und NSDAP im Reichsgebiet ausgebildet hatte und der sich in den annektierten und besetzten Territorien fortsetzte. (Der Warthegau als nationalsozialistischer Mustergau war dafür das Beispiel schlechthin.) Administrative Ohnmacht gegenüber den Möglichkeiten der Rüstungsinspektionen der Wehrmacht, gegenüber dem langen Arm des Beauftragten für den Vierjahresplan und gegenüber der Präsenz der SS war ein Teil der Besatzungsrealität, ebenso wie der Streit der Prokonsuln untereinander um Macht und Kompetenzen.

Von einem den juristischen Ordnungssinn befriedigenden System deutscher Besatzungsverwaltung konnte nicht nur wegen der vielen Instanzen, bei denen die Administrationen ressortierten, keine Rede sein – sie reichten vom „Führer“ (für das Protektorat und das Generalgouvernement) über das Oberkommando des Heeres (für die Gebiete unter Militärverwaltung), das Auswärtige Amt (Dänemark) und das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (sowjetische Territorien) bis zu einigen Gauleitern, die sich als persönliche Vasallen Hitlers fühlen durften, weil sie mit Ländereien belehnt waren. Als Inhaber von Gewalt kamen diejenigen Machthaber hinzu, die bestimmte materielle Formen der Herrschaft auf besetztem Territorium ausübten wie der Reichsführer SS Himmler, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Sauckel oder die Superminister Göring als Beauftragter für den Vierjahresplan auf ökonomischen Gebiet und Speer als Rüstungsminister und Chef der Organisation Todt.[23]

Ein Versuch während der nationalsozialistischen Zeit, die Formen deutscher Okkupationsherrschaft systematisch zu betrachten und Kategorien der Besatzungsverwaltung aufzustellen, stammt von Werner Best. In verschiedenen Ausarbeitungen erörterte er Probleme der deutschen Besatzungsherrschaft unter völkerrechtlich-systematischen und verwaltungstechnischen Kategorien. Best war von der Idee geleitet, die deutsche Hegemonie in einer effizienten „Großraum-Verwaltung“ dauerhaft zu institutionalisieren.[24] Best hatte im Spätsommer 1941 eine vergleichende Übersicht angefertigt, die auf empirischem Befund basierte, aber sowohl die Intentionen wie die Realitäten deutscher Besatzungsherrschaft idealisierte. Best, damals als Kriegsverwaltungschef im besetzten Frankreich tätig, hochrangiger SS-Angehöriger und gelernter Jurist, verglich die deutschen „Aufsichtsverwaltungen“ in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Norwegen, Dänemark und im Protektorat Böhmen und Mähren unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung einer künftigen deutschen „Großraumverwaltung“.[25]

Typologisch unterschied Best nach Rechts- und Verwaltungskategorien vier Grundformen der Besatzungsherrschaft:

Die „Aufsichtsverwaltung“ als Grundtyp war charakterisiert durch dominierende Kontrollrechte und den Vorbehalt oberster Verwaltungsmaßnahmen und Rechtsetzungsakte über einer landeseigenen Verwaltung.

In der „Regierungsverwaltung“ erfolgte die gesamte Führung und Lenkung durch den Führungsstaat. Im besetzten Land unter ständiger Kontrolle und Aufsicht eines deutschen, von Berlin gesteuerten Regierungsapparats verblieben den landeseigenen Instanzen lediglich bestimmte Selbstverwaltungsaufgaben auf der untersten Verwaltungsstufe. Signifikantes Beispiel dafür war das Generalgouvernement.

Die „Kolonialverwaltung“ als dritte Form, wie sie in den besetzten Ostgebieten auf dem Territorium der Sowjetunion (Reichskommissariate Ostland und Ukraine) eingerichtet war, sah in Bests Typologie überhaupt keine Mitwirkung an der Administration durch autochthone Kräfte vor; die gesamte Verwaltung (womit Best auch Regierungsfunktionen meinte) sollte bis zur untersten Stufe ausschließlich durch Angehörige des „Führungsvolkes“ besorgt werden. Dass dies in der Praxis nicht durchführbar war, erwies sich dann z. B. im Reichskommissariat Ukraine ziemlich rasch.

Zu dem personalaufwendigsten und teuersten (und gleichzeitig ineffektivsten) Herrschaftsmodell der „Kolonialverwaltung“ kontrastierte am stärksten die „Bündnisverwaltung“, bei der aus der „tatsächlichen Abhängigkeit der schwachen Völker von dem starken Volke für die gegenseitigen Beziehungen die förmlichen Folgerungen“ im Sinne der Großraumordnung gezogen waren. Als Instanz zur Durchsetzung des Willens des „Führungsvolkes“ war ein Vertreter des Deutschen Reiches bei der formal souveränen Regierung des „Großraum-Volkes“ installiert, „der im allgemeinen weiter die Bezeichnung eines auswärtigen Vertreters – Gesandter o. ä. – führen“ sollte, obwohl klargestellt war, dass er exekutive Funktionen hatte.[26] Das wurde in der Slowakei und in Ungarn praktiziert, freilich nicht gleichförmig und zeitlich in steigender Intensität, die sich bis zur direkten Gewaltanwendung 1944 steigerte.

Als „Bündnisverwaltung“ war auch, wenn man der Terminologie Werner Bests folgt, die Besatzungsherrschaft in Dänemark angelegt. Die Okkupation dieses Landes war in vieler Beziehung ein Sonderfall. Die demokratisch-parlamentarisch legitimierte dänische Regierung – sie hatte bei der Invasion keine militärische Konfrontation gesucht, war aber auch in der Folge weder Marionettenregierung nach Kollaborationsregime – blieb im Amt. Zuvor hatte der deutsche Gesandte Renthe-Fink am 9. April 1940 die Versicherung abgegeben, Berlin werde die territoriale Integrität und die politische Unabhängigkeit des Landes nicht antasten. Das Auswärtige Amt in Berlin war oberste Instanz für die Geschicke des besetzten Dänemark, und die Wehrmacht blieb auf militärische Sicherungsaufgaben beschränkt.

Dieser Zustand mit dem König im Land und der dänischen Regierung als selbstständiger Exekutive blieb bis Herbst 1942 einigermaßen stabil. Ein nichtiger Anlass, der knappe Dank des dänischen Königs auf einen Geburtstagsglückwunsch Hitlers, führte Ende September 1942 zur Ablösung des „Reichsbevollmächtigten“ Renthe-Fink. Zum Nachfolger wurde jener Werner Best ernannt, der sich um die theoretische Fundierung deutscher Besatzungsherrschaft Gedanken gemacht hatte und inzwischen als Ministerialdirektor im Auswärtigen Amt tätig war. Anlässlich des Wechsels, nach einer Audienz des alten und des neuen Bevollmächtigten bei Hitler, verfassten Renthe-Fink und Best gemeinsam eine Aufzeichnung über die deutschen Okkupationsziele. Jetzt waren die Absichten deutlicher formuliert als in der Garantieerklärung vom April 1940: „Die innere Leitlinie der deutschen Politik gegenüber Dänemark, die bis auf weiteres verborgen bleiben muß, lautet, daß Dänemark als geografischer und politischer Appendix und als militärisch unentbehrliche Brücke zu der für Deutschland lebenswichtigen Atlantikposition niemals aus der Hand gegeben werden darf.“ Zur Verwirklichung dieses Ziels müssten gegebenenfalls „juristische Zwirnsfäden oder Kreidestriche“ übersprungen werden. Abschließend wurde konstatiert, der Bevollmächtigte des Deutschen Reiches habe in Dänemark „mit den jeweils geeignet erscheinenden Mitteln stets die Fäden der inneren Entwicklung Dänemarks in der Hand zu behalten, bis eines Tages vielleicht seine Stellung in eine andere übergeht“.[27] Der weitere Weg der „Bündnisverwaltung“ Dänemarks war damit vorgezeichnet: Verstärkter deutscher Druck auf die dänische Exekutive, militärischer Ausnahmezustand nach vermehrtem Widerstand, Rücktritt der dänischen Regierung, schließlich Terror zur Aufrechterhaltung der Okkupation.

Am Beispiel des Generalgouvernements lassen sich die strukturellen Probleme der Besatzungsherrschaft im Osten, vor allem die Konkurrenz verschiedener Gewalten, besonders gut darstellen.[28] Das Generalgouvernement war einerseits ein Kolonialgebiet des Deutschen Reiches und stand nach Bests Terminologie unter „Regierungsverwaltung“, andererseits bildete es ein auch offiziell so bezeichnetes „Nebenland“ des Deutschen Reiches, für das die Herrschaftsgewalt vom „Führer“ abgeleitet war. Im Selbstverständnis des Generalgouverneurs Hans Frank, der Hitler unmittelbar unterstand, war das Territorium aber auch eine autonome Region und „ein letzter Ausläufer einer unmittelbar nach Reichsmethoden geführten Verwaltung“.[29] Zugleich war das Generalgouvernement aber auch Schauplatz territorialer Herrschaft der SS, ausgeübt durch den Höheren SS- und Polizeiführer einerseits und den Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums andererseits, also indirekt durch den SS-Obergruppenführer Friedrich-Wilhelm Krüger (HSSPF) und direkt (RKF) durch Himmler. Das führte schließlich zum Konflikt mit dem Generalgouverneur.

Ins Generalgouvernement hineinregieren konnte aber auch Göring als Beauftragter für den Vierjahresplan und Vorsitzender des Ministerrats für die Reichsverteidigung. Die Versuche anderer Ministerien und Fachverwaltungen, in die Krakauer Verwaltungsautonomie einzugreifen, konnte Frank dagegen abwehren. In der Festrede zum einjährigen Bestehen des Generalgouvernements – wohlgemerkt eines Territoriums, dessen staatsrechtliche Form kaum definiert war[30] – pries Frank seine Administration als Muster nationalsozialistischer Verwaltungsprinzipien: „Der Führer hat im Generalgouvernement diesen Grundsatz von der einheitlichen Zusammenfassung aller Dienststellen unter einem einheitlichen Befehlsträger bis in die letzte exakte Auslegung durchgeführt. Das Generalgouvernement ist zur Zeit jener Bestandteil des Großdeutschen Machtbereiches, in welchem sich dieses Führerprinzip der Verwaltung weitaus am eindeutigsten durchsetzen mußte. Sämtliche Behörden sind in das Amt des Generalgouverneurs eingebaut, ebenso in das Amt des Distriktchefs als des Repräsentanten des Generalgouverneurs sämtliche Distriktbehörden, und dem Kreishauptmann als dem Repräsentanten der Einheit des Kreises unterstehen wiederum sämtliche Kreisbehörden.“[31]

Das war die eine Seite der Medaille. Die andere bestand darin, dass Frank politisch immer ohnmächtiger wurde. Die Polizei- und Sicherheitsorgane des Generalgouvernements waren fest in Händen der SS, sie wurden unter SS-Obergruppenführer Friedrich-Wilhelm Krüger, der zugleich Staatssekretär für das Sicherheitswesen in Franks Generalgouvernementsregierung war, als selbstständige Behörde geführt, die keiner Weisung des Generalgouverneurs unterstand. Hinzu kam, dass Himmler Krüger auch zum Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums gemacht hatte. Das bedeutete, dass Frank praktisch keinen Einfluss auf das Hauptgeschehen im Generalgouvernement hatte: auf die Tätigkeit der Einsatzgruppen, die Ghettoisierung und Vernichtung der Juden und auf die Umsiedlungs- und Eindeutschungspolitik.

Hans Frank war immerhin ein prominenter und fanatischer Nationalsozialist der ersten Stunde, er war Teilnehmer am Hitlerputsch und Ende der 1920er Jahre Hausjurist Hitlers und gewissermaßen Justiziar der NSDAP gewesen. Er wurde mit Partei- und Staatsämtern reichlich ausgestattet, er war Gründer und Führer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes und Chef (Reichsleiter) des „Reichsrechtsamts der Reichsleitung der NSDAP“; von März 1933 bis zur Gleichschaltung der Länderjustizministerien Ende 1934 war er bayerischer Justizminister, gleichzeitig Reichskommissar für die Gleichschaltung der deutschen Justiz, außerdem Präsident der Akademie für Deutsches Recht und, ab 1934, Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Die Ämterfülle täuschte indessen nur Macht vor. Bis zum Ausbruch des Krieges war Frank einer der „Alten Kämpfer“, die ohne faktischen Einfluss mit Ehren und Pfründen abgefunden worden waren. Die Chance zur Ausübung von Macht bekam Frank erst, als er nach dem Ende des Polenfeldzugs zuerst zum Chef der Zivilverwaltung und dann zum Generalgouverneur im okkupierten Polen bestellt wurde.[32]

Typisch, und zwar sowohl für den Machtkampf als auch für Konfliktlösungen in den oberen Rängen des Regimes, war es dann, dass im Laufe des Jahres 1942 vom Reichsführer SS Himmler und den Chefs der Parteikanzlei Bormann und der Reichskanzlei Lammers ein Kesseltreiben gegen den Generalgouverneur veranstaltet wurde, bei dem er schließlich seine Parteiämter verlor. Im Reich erhielt der Wortradikale außerdem Redeverbot, nachdem er die von ihm konstatierte Entwicklung des Regimes zum Polizeistaat öffentlich (in Reden in den Universitäten Berlin, Wien, München und Heidelberg im Juni und Juli 1942) kritisiert hatte.[33] Im September 1942 diktierte Hans Frank in sein Diensttagebuch als Generalgouverneur, er gebe nicht nach in seiner Meinung, „daß der jetzt vom Führer eingeschlagene Kurs der Gewalt, der völligen Vernichtung der Rechtssicherheit und des Regimes mit Hilfe von Konzentrationslager und Polizeiwillkür für den Führer wie für sein Reich eine der schwersten Gefahren darstellt, die überhaupt entstehen konnten“.[34] Bemerkenswert für die Definition von Besatzungsherrschaft war, dass Frank zwar seine Funktionen innerhalb der Partei – Führer des NS-Rechtswahrerbundes, Präsident der Akademie für Deutsches Recht, Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP – verlor, dass aber sein zweimaliger Antrag auf Entlassung als Generalgouverneur von Hitler ignoriert wurde.

Die Niederlage Franks, der das Prinzip der staatlichen Verwaltungseinheit (und außerdem ein gewisses Minimum an Rechtsstaatlichkeit) gegen die Sonderexekutive Himmlers verteidigt hatte, macht deutlich, wo die Präferenzen des nationalsozialistischen Herrschaftssystems lagen. Die Verwaltungseinheit zersplitterte aber nicht nur an der Dominanz der SS in den östlichen Satrapien des Deutschen Reiches. Das war nur eine, aber sicherlich die gravierendste Auswirkung des dualistischen Verhältnisses von Partei und Staat. In der Horizontale wurde die Verwaltungseinheit zerstört durch die unterschiedlichen Normen, nach denen im Altreich einerseits und in den okkupierten Territorien andererseits regiert und verwaltet wurde. Vertikal gesehen geriet die Administration sowohl infolge der Kompetenz- und Ressortstreitigkeiten zwischen der allgemeinen Verwaltung und den Fach- und Sonderverwaltungen als auch wegen des Dualismus von Partei- (inklusive SS-) und Staatsbürokratien immer mehr außer Kontrolle. Das war ein wichtiger Teil der Realität deutscher Besatzungsherrschaft.

Oliver Rathkolb

OPFERNATION ÖSTERREICH

Im Unterschied zur Entwicklung im Deutschen Reich spielte der Nationalsozialismus in Österreich bis 1931/32 keine große Rolle. Erst mit den Reichstags-Wahlerfolgen und vor allem nach der „Machtergreifung“ 1933 und der Ernennung des geborenen Österreichers Adolf Hitler zum Reichskanzler boomte die NSDAP auch in Österreich, wie beispielsweise große Wahlerfolge bei den Gemeinderatswahlen in Innsbruck am 24. April 1933 zeigten, bei denen die NSDAP 41,2 % der Stimmen erzielte.[1]

Inzwischen hatte bereits im März 1933 der christlich-soziale Bundeskanzler Engelbert Dollfuß eine Geschäftsordnungskrise des Parlaments, das ohne Präsidenten und ohne die Sitzung zu schließen auseinandergegangen war, missbraucht, um unter Bruch der Verfassung eine autoritäre Kanzler-Diktatur zu errichten. Da damals die Sozialdemokraten stets rund 40 % der Stimmen bekamen (die Kommunistische Partei blieb in Österreich eine Kleinstpartei), war klar, dass er keine Mehrheitskoalition mehr hätte bilden können, da die Nationalsozialisten gerade bei jungen Wählerinnen und Wählern extrem erfolgreich waren.

Aufgrund der durch Nationalsozialisten verübten blutigen Terrorattentate wurde die NSDAP 1933 in Österreich verboten und nach einem kurzen blutigen Bürgerkrieg im Februar 1934 dann auch die zögerliche und inkonsequente Sozialdemokratie und alle freien Gewerkschaften. Der NS-Putschversuch im Juli 1934 kostete Dollfuß das Leben, doch das Bundesheer und die Polizei brachten diesen eher dilettantisch organisierten Staatsstreich rasch wieder unter Kontrolle.

Das autoritäre Regime unter Bundeskanzler Kurt Schuschnigg versuchte – auch aufgrund der politisch-militärischen Annäherung der bisherigen Schutzmacht Italien an das nationalsozialistische Deutschland –, mit einem Gentlemen’s Agreement, dem Juli-Abkommen, zumindest die staatliche Unabhängigkeit des autoritär regierten Österreich zu retten (mit einer neuen ständestaatlichen Verfassung ohne Parlament und der Einheitspartei „Vaterländische Front“ sowie den „Ostmärkischen Sturmscharen“ als paramilitärischer Formation).

Nachdem Schuschnigg im Februar 1938 nach einer Brüllorgie Hitlers bei einem Treffen am Berghof klar geworden war, dass der Einmarsch unmittelbar bevorstand, wechselte er plötzlich die Strategie. Geheimkontakte mit ehemaligen sozialdemokratischen Funktionären und Gewerkschaftern wurden intensiviert, um eine Anti-Hitler-Koalition zu bilden. Am 9. März kündigte der Kanzler-Diktator in einer kämpferischen Rede in Innsbruck eine rechtlich unverbindliche „Volksbefragung“ über die Unabhängigkeit Österreichs an. Interne Schätzungen bestätigten, dass er eine Mehrheit erhalten würde, die sich um 70 % bewegen könnte. Die deutsche Reichsregierung jedoch forderte die Rücknahme dieser Abstimmung, was Schuschnigg auch tat. Damit hatte er die letzte Möglichkeit verspielt. Sein Rücktritt und die nach langer Weigerung doch noch erfolgte Angelobung einer NS-Regierung unter Führung des nationalsozialistischen Rechtsanwalts Arthur Seyß-Inquart durch Bundespräsident Wilhelm Miklas änderten nichts mehr an Hitlers Einmarsch-Befehl für den 12. März 1938.

Der demokratische Frühling der Anti-Hitler-Koalition, der etwas mehr als eine Woche gedauert hatte, brach in sich zusammen und fügte sich dem deutschen Einmarsch bzw. der Machtergreifung einheimischer Nationalsozialisten in einigen Bundesländern wie zum Beispiel in der Steiermark. Da weder die Regierung noch die Exekutive oder das Bundesheer Widerstandsmaßnahmen gesetzt hatten, blieb die Bevölkerung ruhig. Die Aufbruchstimmung der ersten Märztage schlug plötzlich in Jubel und Freude über den „Anschluss“ um.

Dieses Phänomen lässt sich damit erklären, dass sich immer nur eine relativ kleine Schicht parteipolitisch betätigte. Die Mehrheit hoffte aufgrund der vorhandenen Anschlusstraditionen von 1918/19 – damals hatte die Weigerung der Alliierten im Friedensvertrag von Saint-Germain ein Zusammengehen mit dem damals demokratischen Deutschen Reich verhindert – auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage. Nach dem Ende des ungeliebten autoritären „deutschen, katholischen“ Regimes sollte alles „anders und besser werden“.

Bereits in der Nacht vom 12. auf den 13. März 1938 kam es sowohl in Wien als auch in einigen anderen Städten Österreichs zu Plünderungen und Beschlagnahmungen „jüdischer“ Geschäfte und Wohnungen. Von den ersten Massenverhaftungen waren nicht nur Zehntausende Anhänger des Dollfuß-Schuschnigg-Regimes, Sozialdemokraten und Kommunisten betroffen, sondern auch zahlreiche jüdische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Die systematische Verfolgung von Jüdinnen und Juden begann mit der Vereidigung der Berufsbeamten auf den „Führer“ – jüdische Beamte ausgenommen.

In weiterer Folge wurden viele Menschen aus dieser stigmatisierten Gruppe – gleich, ob sie ihre Religion ausübten oder nicht – auf allen Gebieten ihrer Rechte im Berufs-, Schul- und Freizeitbereich beraubt. Bereits im April war die „Ausschulung“ jüdischer Schülerinnen und Schüler aus den öffentlichen Schulen erfolgt – rund 16 000 Schülerinnen und Schüler wurden in separierten Schulen und Notquartieren unterrichtet. Die Folge waren überfüllte Sammelklassen in Wien mit 60–70 Kindern.

Die grausame Begleitmusik zu diesen Maßnahmen wurde von Mitgliedern der in Österreich immer populärer gewordenen Hitler-Jugend (HJ) und des Bundes Deutscher Mädel (BDM) besorgt, die mit Sprüchen wie „Juden, Russen, Tschechen, Polen, alle soll der Teufel holen!“ oder „Henkt die Juden, stellt die Pfaffen an die Wand!“ durch die Straßen zogen. Trotzdem gab es nicht nur Schweigen, sondern auch vereinzelte Beispiele von Humanität und Zivilcourage in diesen Zeiten des kollektiven Terrors. Als einen „Hexensabbat des Pöbels“ und „ein Begräbnis aller menschlichen Würde“ beschreibt der Schriftsteller Carl Zuckmayer seine Erlebnisse vom 11. März 1938 in Wien: „Die Unterwelt hatte ihre Pforten aufgetan und ihre niedrigsten, scheußlichsten, unreinsten Geister losgelassen. Die Stadt verwandelte sich in ein Alptraumgemälde des Hieronymus Bosch: Lemuren und Halbdämonen schienen aus Schmutzeiern gekrochen und aus versumpften Erdlöchern gestiegen. Die Luft war von einem unablässig gellenden, wüsten, hysterischen Gekreische erfüllt, aus Männer- und Weiberkehlen, das tage- und nächtelang weiterschrillte. Und alle Menschen verloren ihr Gesicht, glichen verzerrten Fratzen: die einen in Angst, die andren in Lüge, die andren in wildem, haßerfülltem Triumph. […] Es war ein Hexensabbat des Pöbels und ein Begräbnis aller menschlichen Würde.“[2]

Die Liste der schikanösen Maßnahmen ließe sich ohne Schwierigkeiten fortsetzen. Bewusst wurde die Auswanderung forciert und mit massiven Vermögensverlusten (sprich Beraubung) gekoppelt. Bis zur Schließung der Grenzen für jüdische Auswanderer im November 1941 hatten über 127 000 Jüdinnen und Juden, rund zwei Drittel der vor dem März 1938 in Österreich lebenden, ihre Heimat verlassen müssen (rund 56 000 waren in Europa geblieben und daher häufig der weiteren NS-Verfolgung ausgesetzt; rund 29 000 gelangten nach Nordamerika, 12 000 nach Mittel- und Südamerika, 28 000 nach Asien und in den Nahen Osten, ungefähr 2000 nach Australien und Neuseeland, 640 nach Afrika).[3] Insgesamt wurden zwischen 130 000 und 150 000 Menschen vertrieben. Unter ihnen befanden sich über 9000 Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – allein 1500 unter ihnen waren Schriftsteller oder Journalisten. Es bleibt keine Frage, welchen geistigen Aderlass diese Massenvertreibung, die bereits im kleineren Umfang 1934 begonnen hatte, für die Entwicklung der Kultur Österreichs bedeutet hat.

Bei der nüchternen Wiedergabe dieser Zahlen sollte jedoch nicht vergessen werden, dass Willkür, die vor Morden und Brutalität nicht zurückschreckte, die Terrormaßnahmen der nationalsozialistischen Machthaber, aber auch einzelner „Durchschnittsbürger“ beherrschte. Sehr deutlich wurde dies während der „Vergeltungsmaßnahmen“ für den Tod des deutschen Legationssekretärs Ernst vom Rath, der am 7. November 1938 von dem 17-jährigen polnischen Juden Herschel Grynszpan in Paris ermordet worden war. Im Zuge des Novemberpogroms wurden in Wien um den 10. November 1938 7800 Jüdinnen und Juden verhaftet (davon 1226 mit Ausreiseerlaubnis), zahlreiche Wohnungen und Geschäfte geplündert und Synagogen zerstört. 680 Menschen konnten diese Terroraktionen nicht mehr ertragen und begingen Selbstmord, 4600 Verfolgte wurden in das Konzentrationslager Dachau gebracht.[4]

Die Reaktion der Bevölkerung auf den Novemberpogrom war jedoch keineswegs ablehnend, wie die SS am 18. November 1938 berichtete: „Mitleid mit dem Los der Juden wurde fast nirgends laut, und wo sich ein solches dennoch schüchtern an die Oberfläche wagte, wurde diesem von der Menge sofort energisch entgegengetreten, einige allzu große Judenfreunde wurden festgenommen.“[5]

Spitzen der NSDAP, Verwaltung und Wirtschaft sprachen sich zwar für eine kontrollierte „Lösung der Judenfrage“ aus, also gegen „Pogrome und Vandalismus“, da „Schändungen, Raub und Plünderungen in der Bevölkerung und in weiten Kreisen der Partei nur Abscheu hervorgerufen haben“[6]  – die Entrechtung der Jüdinnen und Juden wurde jedoch vorbehaltslos unterstützt. Sie erfolgte als Enteignung, Druck zur Auswanderung und gesellschaftliche Separierung.

Täter oder Opfer? Österreicherinnen und Österreicher 1938

Dass das Ergebnis der Volksabstimmung für den „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich (99,75 % Ja-Stimmen) am 10. April 1938 der tatsächlichen Stimmung der Bevölkerung entsprach, darf mit gutem Recht in diesem Umfang angezweifelt, aber keineswegs vom Tisch gewischt werden. Tatsache ist, dass weder jüdische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger noch verhaftete Funktionärinnen und Funktionäre der verschiedenen nicht-nationalsozialistischen Parteien an dieser Abstimmung teilnehmen durften. Gleichzeitig muss festgehalten werden, dass die Pro-Österreich-Stimmung der letzten Wochen vor dem „Anschluss“ 1938 sehr rasch in eine Pro-Hitler-Deutschland-Stimmung umgeschlagen war, die durch eine Vielzahl von äußerst gut strukturierten Propagandaaktionen initiiert und gesteigert wurde.