36,99 €
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Hohenheim (Institut für Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird aufgezeigt inwieweit Holdinggesellschaften in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften in einem international tätigen Konzern mit dem Ziel der Steuerminimierung im Rahmen der Ertragsteuerplanung sinnvoll eingesetzt werden können. Hierzu werden zunächst begriffliche Grundlagen und Funktionen von Holdinggesellschaften erläutert sowie Ziele der internationalen Steuerplanung mit Holdinggesellschaften abgeleitet. Hieraus ergibt sich ein allgemeines Anforderungsprofil an internationale Holdingstandorte. Im Hauptteil der Arbeit werden Möglichkeiten der Umsetzung von ausgewählten operationalen Gestaltungszielen im Rahmen der laufenden Ertragsbesteuerung dargestellt. Hierbei werden zwei verschiedene Strategien, zunächst reduziert auf ihre Grundformen und schließlich in Kombination, analysiert und jeweils in Bezug auf notwendige Voraussetzungen und mögliche Grenzen beurteilt. Diese Analyse ist überwiegend qualitativer Art, während im Anhang ergänzend hierzu passende quantitative Beispiele zu finden sind. Darüber hinaus wird die aperiodische Ertragsbesteuerung von Holdinggesellschaften aufgezeigt, wobei eine Beschränkung auf die Errichtung und die Auflösung der Holdinggesellschaft stattfindet. Da Gestaltungen mit Holdinggesellschaften nicht unbegrenzt möglich sind, wird zudem dargelegt welche grundsätzlichen Gefahren bestehen können und wie diese am besten minimiert werden.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Impressum:
Copyright (c) 2013 GRIN Verlag GmbH, alle Inhalte urheberrechtlich geschützt. Kopieren und verbreiten nur mit Genehmigung des Verlags.
Bei GRIN macht sich Ihr Wissen bezahlt! Wir veröffentlichen kostenlos Ihre Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten.
Jetzt beiwww.grin.com
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
TABELLENVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 Einleitung
2 Die Holding im internationalen Konzern
2.1 Der Konzernbegriff
2.2 Begriff und Funktionen der Holding
2.3 Die Holdingstruktur aus betriebswirtschaftlicher Sicht
2.4 Ziele der internationalen Steuerplanung mit Holdingstrukturen
2.5 Steuerliche Anforderungen an den internationalen Holdingstandort
3 Die laufende Ertragsbesteuerung von Holdinggesellschaften
3.1 Gestaltungsziele beim Einsatz von Repatriierungsstrategien
3.1.1 Inhalt und Technik der Repatriierungsstrategien
3.1.2 Minimierung von Quellensteuern
3.1.3 Nutzung der Freistellungsmethode bei Gewinnausschüttungen
3.1.4 Vermeidung von Anrechnungsüberhängen
3.1.5 Nutzung von Körperschaftsteuer-Gutschriften
3.1.6 Generierung von Erträgen in niedrig besteuerten Ländern
3.1.7 Temporäre Abschirmung von Erträgen
3.2 Gestaltungsziele beim Einsatz von Allokationsstrategien
3.2.1 Inhalt und Technik der Allokationsstrategien
3.2.2 Steuerwirksame (grenzüberschreitende) Ergebniskonsolidierung
3.2.3 Steuerliche Optimierung konzerninterner Finanzierungsstrukturen
3.2.4 Steuerliche Optimierung von Beteiligungsstrukturen
3.3 Mögliche Strategiekombinationen
3.3.1 Praktische Bedeutung
3.3.2 Kombination aus Abschirmung und Umformung von Einkünften
3.3.3 Kombination aus Verlagerung und Umformung von Einkünften
4 Die aperiodische Ertragsbesteuerung von Holdinggesellschaften
4.1 Errichtung der Holdinggesellschaft
4.2 Auflösung der Holdinggesellschaft
5 Grenzen der Einschaltung von Holdinggesellschaften
5.1 Gründe für Beschränkungen der internationalen Steuerplanung
5.2 Mögliche Abwehrmaßnahmen der Domizilstaaten von Spitzeneinheiten
5.2.1 Ort der Geschäftsleitung und Gestaltungsmissbrauch
5.2.2 Missbrauchsregelungen in bilateralen Abkommen
5.2.3 Hinzurechnungsbesteuerung
5.3 Mögliche Abwehrmaßnahmen der Domizilstaaten von Grundeinheiten
6 Zusammenfassung und Ausblick
ANHANG
A Quantitative Analyse der einzelnen Gestaltungen mit Holdinggesellschaften
A1 Minimierung von Quellensteuern
A2 Nutzung der Freistellungsmethode bei Gewinnausschüttungen
A3 Vermeidung von Anrechnungsüberhängen
A4 Nutzung von Körperschaftsteuer-Gutschriften
A5 Generierung von Erträgen in niedrig besteuerten Ländern
A6 Temporäre Abschirmung von Erträgen
A7 Steuerwirksame Ergebniskonsolidierung
A8 Sicherstellung der Abzugsfähigkeit von Aufwand im Rahmen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung
A9 Steueroptimierte Finanzierung von Akquisitionen
A10 Nutzung der Freistellungsmethode für Veräußerungsgewinne
A11 Steuerwirksame Realisierung von Veräußerungsverlusten
A12 Kombination aus Abschirmung und Umformung von Einkünften
A13 Kombination aus Verlagerung und Umformung von Einkünften
B Gruppenbesteuerung Länderübersicht
LITERATURVERZEICHNIS
Abb. 1: Internationale Holdingstruktur
Abb. 2: Umleitung von Einkünften
Abb. 3: Umformung von Einkünften
Abb. 4: Abschirmung von Einkünften
Abb. 5: Verlagerung nach oben
Abb. 6: Verlagerung nach unten
Abb. 7: Bilanzen der Konzerngesellschaften vor Fremdkapitalvergabe
Tab. 1: Zielsystem der Steuerplanung mit Holdingstrukturen
Tab. 2: Übersicht zu steuerpolitischen Unterzielen der Steuerplanung mit Holdinggesellschaften
Tab. 3: Anforderungen an den internationalen Holdingstandort
Tab. 4: Quellensteuerminimierung
Tab. 5: Quellensteuerminimierung mit ungünstiger Konzernsteuerbelastung
Tab. 6: Nutzung der Freistellungsmethode bei Gewinnausschüttungen
Tab. 7: Vermeidung von Anrechnungsüberhängen durch Pooling von Einkünften
Tab. 8: Nutzung von Körperschaftsteuer-Gutschriften
Tab. 9: Nutzung von Körperschaftsteuer-Gutschriften bei einer deutschen Spitzeneinheit
Tab. 10: Generierung von Erträgen in niedrig besteuerten Ländern
Tab. 11: Temporäre Abschirmung von Erträgen
Tab. 12: Steuerwirksame Ergebniskonsolidierung
Tab. 13.: Sicherstellung der Abzugsfähigkeit von Aufwand im Rahmen der Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Tab. 14: Steueroptimierte Finanzierung von Akquisitionen
Tab. 15: Nutzung der Freistellungsmethode für Veräußerungsgewinne
Tab. 16: Debt Push Down
Tab. 17: Abschirmung und Umformung von Einkünften
Tab. 18: Verlagerung und Umformung von Einkünften
Tab. 19: Gruppenbesteuerung Länderübersicht
von Unternehmen nahezu aller Größen über nationale Grenzen hinaus gewinnt immer mehr an Attraktivität. Die Gründe hierfür liegen häufig in der Erschließung neuer Absatzmärkte, dem Ausnutzen niedriger Arbeits- bzw. Produktionskosten und allgemeinen länderübergreifenden Wachstumsbestrebungen, um auf den immer globaler werdenden Märkten bestehen zu können und der damit verbundenen Intensivierung des Wettbewerbs gewachsen zu sein.
Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für global tätige Unternehmen günstiger. Immer schnellere und kostengünstigere Kommunikationsmöglichkeiten, Bestrebungen zur Vereinheitlichung internationaler Rechnungslegungsstandards, sowie Ansätze zur Vereinheitlichung der Unternehmensbesteuerung (z. B. in der Europäischen Union) scheinen immer mehr Hindernisse, die bisher häufig eine Begrenzung von Unternehmenstätigkeiten auf nationale Märkte bedeuteten, zu beseitigen.
Die Durchführung der grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeit ist letztlich aber zu einem bedeutenden Teil abhängig von den zu erwartenden Steuerbelastungen, die die wirtschaftliche Unternehmung in ihrer Gesamtheit zu tragen hat. Sorgfältige betriebswirtschaftliche Entscheidungen sind daher stets unter Beachtung von steuerlichen Rahmenbedingungen zu treffen. Diese Rahmenbedingungen unterliegen jedoch einem sehr dynamischen Wandel, da sie in den letzten Jahren verstärkt von vielen Staaten zur Schaffung von Wettbewerbsvorteilen genutzt werden.[99] Besonders deutlich wird dies beispielsweise innerhalb der Europäischen Union, wo sich praktisch jährlich neue interessante Investitionsmöglichkeiten, sei es durch Unternehmenssteuerreformen oder durch Beitritt neuer Mitgliedsstaaten, ergeben.
In diesem Kontext spielt das Gestaltungsinstrument der Holding eine immer interessantere Rolle, da gerade Holdinggesellschaften aufgrund ihrer vielfältigen funktionalen Ausgestaltungsmöglichkeiten und der meist fehlenden operativen Geschäftstätigkeit personell und funktionell standortungebunden sind. Sie weisen durch ihre regionale Mobilität eine hohe Standortelastizität auf.[100] Als Gestaltungsinstrument in der internationalen Steuerplanung sind Holdinggesellschaften daher nahezu ideal einsetzbar.
Vor diesem Hintergrund soll in dieser Arbeit aufgezeigt werden, inwieweit Holdinggesellschaften in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften in einem international tätigen Konzern unter Gesichtspunkten der Ertragsteuerplanung sinnvoll eingesetzt werden können. Hierzu werden in Kapitel 2 zunächst begriffliche Grundlagen und Funktionen von Holdinggesellschaften erläutert, sowie Ziele der internationalen Steuerplanung mit Holdinggesellschaften abgeleitet. Hieraus ergibt sich abschließend ein allgemeines Anforderungsprofil an internationale Holdingstandorte. Kapitel 3 beschäftigt sich im Anschluss daran mit den Möglichkeiten der Umsetzung von ausgewählten operationalen Gestaltungszielen im Rahmen der laufenden Ertragsbesteuerung. Hierbei werden zwei verschiedene Strategien, zunächst reduziert auf ihre Grundformen und schließlich in Kombination, analysiert und jeweils in Bezug auf notwendige Voraussetzungen und mögliche Grenzen beurteilt. Diese Analyse ist überwiegend qualitativer Art, während im Anhang ergänzend hierzu passende quantitative Beispiele zu finden sind. In Kapitel 4 wird dann die aperiodische Ertragsbesteuerung von Holdinggesellschaften aufgezeigt, wobei eine Beschränkung auf die Errichtung und die Auflösung der Holdinggesellschaft stattfindet. Da Gestaltungen mit Holdinggesellschaften nicht unbegrenzt möglich sind, wird in Kapitel 5 dargelegt, welche grundsätzlichen Gefahren bestehen können und wie diese am besten minimiert werden. Kapitel 6 beinhaltet abschließend eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
Unter einem Konzern wird allgemein eine wirtschaftliche Einheit verstanden, die auf vertraglicher Bindung oder kapitalmäßiger Verflechtung basiert und durch das herrschende Unternehmen repräsentiert wird.[101] Zentrales Kennzeichen eines Konzerns im deutschen Konzernrecht ist gemäß § 18 Abs. 1 AktG, dass ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung eines herrschenden Unternehmens stehen.[102] Im nationalen Konzernbilanzrecht (§ 290 Abs. 1 HGB) wird darüber hinaus eine Beteiligung i.S.v. § 271 Abs. 1 HGB des Mutterunternehmens an der unter der einheitlichen Leitung stehenden Tochtergesellschaft gefordert.[103]
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) bezeichnen einen Konzern gemäß IAS 27.4 als Unternehmensverbindung, bei der ein Mutterunternehmen untergeordnete Tochterunternehmen beherrscht.[104]
Dieser allgemeine Begriff des Konzerns wird hier nicht weiter vertieft, da er für die Zwecke dieser Arbeit ausreicht. Zudem legt die Arbeit die international überwiegend geltende Trennungstheorie der Konzernbesteuerung zugrunde, nach der von einem Konzern selbst keine Besteuerungstatbestände ausgehen, da die Konzernunternehmen jeweils eigene, voneinander unabhängige Steuersubjekte darstellen.[105] Das Einkommen und Vermögen einzelner Konzerngesellschaften wird damit „[…] im Grundsatz so ermittelt und besteuert, als wäre jede Gesellschaft eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmung.“[106]
Ein internationaler Konzern im steuerrechtlichen Sinne liegt nach herrschender Meinung[107] immer dann vor, wenn das herrschende Unternehmen an einem in einer anderen Volkswirtschaft ansässigen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist und das Merkmal der einheitlichen Leitung gegeben ist.[108] Die Rechtsform des herrschenden Unternehmens kann dabei beliebig sein. Die vorliegende Arbeit folgt dieser Eingrenzung.
Die Konzerngesellschaften bzw. Konzernunternehmen lassen sich entsprechend ihrer hierarchischen Stellung und der ökonomischen Funktion in die drei Grundtypen Spitzeneinheit, Zwischeneinheit(en) und Grundeinheit(en) unterscheiden.[109]
Als Spitzeneinheit (auch: Mutter-, Ober- oder Dachgesellschaft) wird das herrschende Unternehmen bezeichnet, das die einheitliche Leitung des Gesamtkonzerns ausübt. Eine Zwischeneinheit wird bei vielgliedrigen Konzernen hierarchisch als zusätzliche Beteiligungsebene zwischen die Grund- und Spitzeneinheit geschaltet.[110] Die Grundeinheit stellt als rechtlich selbständiges Unternehmen die operative Tochterkapitalgesellschaft dar. Sie wird entweder direkt (bei einem zweistufigen Konzernaufbau) oder indirekt (bei einem drei- oder mehrstufigen Konzernaufbau) über eine oder mehrere Zwischengesellschaften durch die Spitzeneinheit beherrscht.[111]
Die Höhe der Beteiligungen innerhalb der Konzernstruktur ist für die später folgende steuerplanerische Analyse im Gegensatz zu den Ausführungen im Konzern- und Konzernbilanzrecht nur dann relevant, wenn z. B. internationale Schachtelprivilegien, bilaterale Voraussetzungen zur Quellensteuerreduktion, Möglichkeiten zur Gruppenbesteuerung oder Modifikationen bei der Ermittlung der deutschen Gewerbesteuer an eine Mindestbeteiligungsquote gekoppelt sind.[112]