Die Mühlen im ehemals woellwarthschen Essingen - Heinz Bohn - E-Book

Die Mühlen im ehemals woellwarthschen Essingen E-Book

Heinz Bohn

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Beschreibung

Da eine systematische Untersuchung der Essinger Mühlen bisher nicht erfolgte, soll mit diesem Beitrag versucht werden, die Geschichte der für den Ort stets wichtigen Einrichtungen zu dokumentieren. In Essingen gab es ursprünglich zwei Mühlen im Dorf, die erstmals 1512 erwähnte Untere Mühle (Wassertriebwerk Nr. T 66) und die ab 1632 nachzuweisende Obere Mühle (Wassertriebwerk Nr. T 65). Im Jahre 1755 wurde noch eine Ölmühle außerhalb des Dorfes in der Nähe des Remsursprungs erbaut, sie erhielt später die Wassertriebwerksnummer T 64. Solange es keine anderen Energiequellen wie Dampfmaschinen oder Benzinmotoren gab, konnte eine Mühle nur an einem fließenden Gewässer mit entsprechendem Gefälle errichtet werden. Die Essinger Mühlen wurden durch das Wasser der Rems mit Wasserrädern angetrieben; sie hatten zwei beziehungsweise drei Mahlgänge und einen Gerbgang. Sie liefen wegen Wassermangels der Rems aber nur während zwei bis drei Monaten im Jahr und waren deshalb in Klasse II eingestuft

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Urnummernkarte 2963, Oberamt Aalen 1830

Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung

Die Rems als Kraft- und Energiequelle

Mahlzwang, Maße und Gewichte

Mühlordnungen

Das Mühlensterben nach dem Zweiten Weltkrieg

Untere Mühle, Wassertriebwerk Nr. 66, neue Nummer 2181

Obere Mühle, Wassertriebwerk Nr. 65, neue Nummer 2180

Ölmühle, Wassertriebwerk Nr. 64, neue Nummer 2179

Schafwäsche bei der Ölmühle

Quellenverzeichnis

Vorbemerkung

Da eine systematische Untersuchung der Essinger Mühlen bisher nicht erfolgte, soll mit diesem Beitrag versucht werden, die Geschichte der für den Ort stets wichtigen Einrichtungen zu dokumentieren.

In Essingen gab es ursprünglich zwei Mühlen im Dorf, die erstmals 1512 erwähnte Untere Mühle (Wassertriebwerk Nr. T 66) und die ab 1632 nachzuweisende Obere Mühle (Wassertriebwerk Nr. T 65). Im Jahre 1755 wurde noch eine Ölmühle außerhalb des Dorfes in der Nähe des Remsursprungs erbaut, sie erhielt später die Wassertriebwerksnummer T 64.1

Solange es keine anderen Energiequellen wie Dampfmaschinen oder Benzinmotoren gab, konnte eine Mühle nur an einem fließenden Gewässer mit entsprechendem Gefälle errichtet werden. Die Essinger Mühlen wurden durch das Wasser der Rems mit Wasserrädern angetrieben; sie hatten zwei beziehungsweise drei Mahlgänge und einen Gerbgang. Sie liefen wegen Wassermangels der Rems aber nur während zwei bis drei Monaten im Jahr und waren deshalb in Klasse II eingestuft.2

Die Rems als Kraft- und Energiequelle

Im Primärkataster Essingen ist folgendes notiert:

» Die Rems entspringt ganz nahe bei der Markungsgrenze (zwischen Essingen und Lauterburg) auf der Markung Lauterburg zunächst der Parzelle Nr. 3123 Karte Gemeinde Nr. XXXI und betritt die jetzige Ortsmarkung auf der benannten Parzelle, jedoch so unbedeutend, dass ihr Flächengehalt nicht berechnet werden kann, erweitert sich zunächst dem von Essingen nach Lauterburg führenden Weg, fließt eine Strecke weit von Westen gegen Nordost, vom Ort Essingen an aber gegen Nordwest und verlässt die hiesige Ortsmarkung nach Karte Gemeinde Nr. XL zwischen den Parzellen Nr. 839 nahe bei der Hauptstraße von Aalen nach Gmünd, wo sie sofort in die Markung Hermannsfeld übertritt «3

Die Rems entspringt also einer Quelle auf 551 Meter Meereshöhe etwa zwei Kilometer nach Essingen in Richtung Lauterburg am Fuß der Waldteile Grundelhalde und Tonnenwang. Das zuerst kleine Rinnsal der Rems wird durch einige Bäche wie den Dickfalterbach, Stürzelbach, Ersbach, Konzenbach, auch Riedbach genannt, sowie dem Schießgraben, Donenbach genannt, verstärkt.

Verlauf der Rems durch Essingen. Bei Hermannsfeld fließt die Alte Rems hinzu.

Zur „Alten Rems“ ist im Primärkataster zu lesen:

» 1. Die alte Rems genannt entspringt nach der Karte Gemeinde Nr. VI auf der Markung Oberer und Unterer Kolbenhof ganz unbedeutend und erweitert sich erst zunächst der Parzellen Nr. 990 und 991, von wo an sie die Markungsgrenze bildet und zunächst der Parzellen Nr. 993 ganz in die Orts-markung eintritt, richtet ihren Lauf … und vereinigt sich nach Karte Gemeinde Nr. XL zunächst der Hauptstraße und der Markungsgrenze bei der Parzelle Nr. 839 mit der Rems…«

Im Laufe der Zeit hat sich die Rems von ihrer Quelle bis zur Mündung in den Neckar auf 203 Meter Meereshöhe bei Remseck im Landkreis Ludwigsburg ein rund 80 Kilometer langes Tal gegraben. Bei einem Höhenunterschied von 348 Meter zwischen Ursprung und Mündung ergibt sich dabei ein Durchschnittsgefälle von 4,35 Meter pro Kilometer.

Mühlordnungen

Der um 1570 in Europa einsetzende Klimaumschwung, oft auch als die „kleine Eiszeit“ genannt, führte in der Folge, bei gleichzeitigem Anstieg der Bevölkerung, zu geringeren Erntemengen und damit zu einer Explosion der Getreidepreise. Während ein Großteil der Bevölkerung verarmte und hungerte, selbst die Getreidebauern litten große Not, machten die Grundherren, Händler und Müller gute Geschäfte.

Die Kluft zwischen Arm und Reich wurde ständig größer,4 ab 1600 gehörte der Hunger zum Alltag. Nicht zuletzt auch aus diesen Gründen galten die Müller mit ihrer besonderen sozialen Stellung, sie waren einerseits von den Grundherren abhängig, andererseits besaßen sie durch den Mahlzwang ein Monopol, bei den Bauern als Diebe und zählten im Mittelalter zu den "unehrlichen" Berufen.

Nicht umsonst ließ Hans Konrad von Woellwarth zu Lauterburg (#154)5 bereits am 22. Juli 1554 in der Essinger Dorfordnung6 unter anderem auch eine regelmäßige Prüfung der Mühlen-und Kornmaße verkünden: „Item man soll alle Jahr zu Jahr, so oft es die Notdurft erfordert, herumgehen, die Mess- und Maßköpf zu besehen und bei welchem eines ungerecht gefunden, sollen sie der Herrschaft zugestellt und nach ihrem Verdienen gestraft werden.“

Für die Essinger Müller galt später die Aalener Mühlordnung von 1642, die 16607 und 1667 erneuert wurde. Auch diese Mühlordnung sah ständige Prüfungen auf Sauberkeit, Abmessungen des Mahlgutes und Übereinstimmung zwischen der Getreidemenge und den Mahlscheinen vor. Die Mühlenkontrolleure suchten auch nach verstecktem Getreide in der Mühle und in den Scheunen und erstellten ausführliche Protokolle für die Herrschaft.

Am 23. April 1721 erhielt das Patrimonialamt Essingen von Seiner Königlichen Majestät zu Württemberg, das woellwarthsche Gebiet war ja im Verhältnis zum Königreich Württemberg Ausland, folgende Aufforderung: „Danach bei unlängst vorgenommener Mühlvisitation die Müller klagbar angebracht haben, dass die Untertanen im Land ohne Not bei ausländischen Müllern mahlen ließen, mithin den Müllern im Land ihre Nahrung entzogen wird, da sie doch gnädigster Herrschaft mit starken Gülten verhaftet sind. Also befehlen wir hiermit, diese Klagen abzustellen und die Untertanen, wo nicht besondere Umstände walten, von ausländischen Müllern abzuhalten, damit die inländischen Müller nicht ruiniert und ihre Praestanda zu praestiren (ihre Obliegenheit zu erfüllen) unfähig gemacht werden mögen.“8

1729 wurde die württembergische Mühl- und Müllerordnung eingeführt.9Nachdem 1807 die Ankündigung einer geplanten Generalvisitation der Mühlen in den neuen württembergischen Gebieten erfolgte, löste 1809 die königlich württembergische Mühlordnung die bisher im ehemals woellwarthschen Herrschaftschaftsbereich gültige Mühlordnung ab.10

Die Ausnahmeregelung aus dem Jahre 1721 wurde dabei voll und ganz übernommen:

„Auf die bei Seiner Königlichen Majestät von unseren königlichen Oberämtern geschehenen alleruntertänigsten Anfrage, wie sich in Absicht des Mahlens der königlichen Untertanen in ausländischen Mühlen, vorzüglich an der Grenze des Königreichs, in vorkommenden Fällen zu verhalten sei, geben Seine Königliche Majestät allergnädigst zu erkennen, dass zwar die in Abschrift anliegende, unterm 23. April 1721 ergangene Verordnung gegen das Besuchen ausländischer Mühlen als noch fortbestehend zu betrachten ist, dass hingegen, da eben diese Verordnung die beschränkende Klausel „wo nicht besondere Umstände vorhalten“ enthält, auf Lokalitäts- und Grenzverhältnisse, Notfälle, bei Mangel an nicht zu entfernt gelegenen inländischen Mühlen oder an Wasser zum steten Betrieb derselben, besonders an den äußersten Grenzorten des Königreichs allerdings Rücksicht zu nehmen sei.“

Mahlzwang, Maße und Gewichte

Den Bauern wurde von der Herrschaft Woellwarth die Mühle zugewiesen, in der sie ihr Getreide mahlen lassen mussten. Die Einhaltung des Mahlzwanges wurde durch sogenannte Kerbhölzer überwacht, das waren in der Mitte gespaltene Holzscheite. Eine Hälfte bekam der Bauer, die andere der Müller. Brachte der Bauer sein Getreide zur Mühle, wurde für jeden Scheffel über beide Hälften Kerben geschnitten. Die Redensart "etwas auf dem Kerbholz haben", hat sich seither erhalten.

Aus jedem Scheffel Getreide stand dem Bauer ein gehäufter Scheffel Mehl und ein viertel Scheffel Kleie zu. Der Lohn des Müllers war eine "Meze", der sechzehnte Teil der verarbeiteten Getreidemenge. Im woellwarthschen Lagerbuch von 1681, extrahiert im Jahre 1772 durch den degenfeldschen Schultheißen Johann Georg Pfänder, sind die Essinger Frucht- und Getreidemaße notiert:

„Dieses gehet nach dem Reichsstatt Gmündischen Fuß und bestehet in den Gattungen als:

Dinckel, Haber und Kernen Viertel. Ein Malter ist achtzehn Viertel im Dinkel und Haber.

In der bloßen Frucht solle neun Viertel ein Malter sein, es wird aber mehrteils nach Vierteln geredt und geschrieben.“

Die Herrschaft von Woellwarth hatte bis 1806 auf ihrem Gebiet folgende Norm- und Gewichtsmaße:

- eine Dezimalrute sowie eine Elle mit woellwarthschem Halbmond

- ein Viertel aus Holz mit Eisen beschlagen für Dinkel und Hafer

- Mezen in diversen Größen ohne Wappen für Mehl, Salz, Roggen, Gerste, Kartoffeln und Obst

- ein „wirtembergisch Schankeich“ aus Kupfer für Wein, Bier oder Essig und

- eine kleine Waage mit Gewichten von einem bis zehn Pfund mit woellwarth-schem Zeichen.

Einem Bericht vom 26. Oktober 1806 zur Einführung der württembergischen Maße und Gewichte nach der württembergischen Maß- und Gewichtsordnung vom 30. November 1806 sowie den Katasterakten der Jahre 1822 und 1823 sind weitere für Essingen gültige Maßeinheiten aus dem Güterbuch des Jahres 1759 zu entnehmen.

Nach der Maas-Ordnung für die Königlich-Württembergischen Staaten vom 30. November 1806 müssen die bisher für Essingen geltenden Maße umgestellt werden. Die neuen Getreidemaße gelten dabei für alle Arten von Getreide ohne Unterschied, ob es sich um glatte ode rauhe Fruchte handelte.