Die neue Preisstruktur der Deutschen Bahn AG - eine wettbewerbspolitische und wettbewerbsrechtliche Analyse - Robert Weber - E-Book

Die neue Preisstruktur der Deutschen Bahn AG - eine wettbewerbspolitische und wettbewerbsrechtliche Analyse E-Book

Robert Weber

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Beschreibung

Mobilität spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung einer modernen Dienstleistungsgesellschaft. Der schnelle, preiswerte und qualitativ hochwertige Transport von Gütern, Personen und Daten bildet eine der Grundlagen für zukünftige wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand. Damit die BRD an dieser Entwicklung teilhaben kann müssen die komparativen Vorteile der verschiedenen Verkehrsträger optimal ausgenutzt werden. Dem Schienenverkehr werden hierbei aufgrund seiner relativen Umweltfreundlichkeit und der zunehmenden Überlastung des Straßensystems noch Entwicklungsmöglichkeiten zugesprochen, wenn zukünftig Mobilität in der erforderlichen Qualität und Menge gewährleistet sein soll. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat zum 15.12.2002 eine komplett überarbeitete Preisstruktur für ihren Personenfernverkehr eingeführt. Laut Aussage des Unternehmens sollte dies die Bahnfahrten für die meisten Menschen preisgünstiger machen, die durchschnittliche Auslastung der Züge steigern und mehr Verkehr auf die Schiene bringen. Geändert haben sich nicht nur Preishöhen und Preisvielfalt sondern über die Einführung v on zahlreichen Bedingungen letztendlich auch der Gutscharakter vieler Bahnfahrkarten. Seit der Einführung der neuen Preise reißt die Kritik von Kunden und Politik nicht ab, während die Unternehmensführung ihre Maßnahme weiterhin hartnäckig verteidigt. Ziel dieser Arbeit ist es, das Preissetzungsverhalten der Deutschen Bahn AG zu analysieren, theoretisch einzuordnen und im Anschluss zu überprüfen, ob es sich bei der neuen Preisstruktur um eine ungesetzliche Ausplünderung der Bahnkunden handelt. Relevant hierfür ist die Frage, ob die Deutsche Bahn AG sich im Personenfernverkehr im Wettbewerb befindet bzw. ob ihr eine marktbeherrschende Stellung zugesprochen werden muss. Sollte dies der Fall sein, so liegt möglicherweise ein Fall von Ausbeutungsmissbrauch nach §19 des deutschen Kartellrechts vor. In der Schlussfolgerung wäre dies zudem ein Indiz für Versäumnisse bei der Konstruktion der Bahnreform, welche 1994 vor allem mit dem Ziel der Realisierung von Wettbewerb auf der Schiene durchgeführt worden war.

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