Die schönsten internationalen Vornamen - Birgit Adam - E-Book

Die schönsten internationalen Vornamen E-Book

Birgit Adam

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  • Herausgeber: Heyne
  • Kategorie: Ratgeber
  • Sprache: Deutsch
  • Veröffentlichungsjahr: 2009
Beschreibung

Wer die Wahl hat, hat die Qual ...

Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutendes Ereignis, das mit großer Freude erwartet wird. Dabei stehen die werdenden Eltern vor der großen Frage: Wie nennen wir unser Kind? Längst werden auch Namen aus fernen Ländern in Betracht gezogen. Birgit Adam versammelt in ihrem Buch Die schönsten internationalen Vornamen für Jungen und Mädchen und informiert über deren Herkunft und Bedeutung.

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Seitenzahl: 266

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Inhaltsverzeichnis
 
Vorwort
 
Der Weg zum passenden Vornamen
Kriterien bei der Vornamenswahl
Namensrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland
Zulässige Vornamen
Anzahl der Vornamen
Schreibweise der Vornamen
Namensrechtliche Bestimmungen in Österreich
Namensrechtliche Bestimmungen in der Schweiz
Regeln der Vornamenschreibung
Kurzformen mit -i oder -y
Häufige Falschschreibungen
Schreibung von Doppelnamen
Einige Tipps und Hinweise zur Namenswahl
 
Die schönsten internationalen Vornamen von A bis Z
Vornamen für Jungen
Vornamen für Mädchen
 
Zum Nachschlagen: Die schönsten internationalen Vornamen nach Herkunft geordnet
Afrikanische Vornamen
Arabische Vornamen
Englische Vornamen
Französische Vornamen
Griechische Vornamen
Hawaiische Vornamen
Hebräische Vornamen
Indianische Vornamen
Indisch-pakistanische Vornamen
Irisch-gälische Vornamen
Italienische Vornamen
Japanische Vornamen
Lateinische Vornamen
Nordische Vornamen
Russische und slawische Vornamen
Spanische Vornamen
Vornamen aus Großmutters Zeiten
 
Die beliebtesten Vornamen
Deutschland
Österreich
Schweiz
 
Namenstagskalender
 
Anhang
Copyright
Vorwort
Herzlichen Glückwunsch – Sie erwarten ein Baby! Wissen Sie schon, ob es ein Junge oder ein Mädchen wird? Auf jeden Fall haben Sie nun die Qual der Wahl, denn das Kind braucht einen (oder mehrere) Vornamen. Diese Entscheidung ist nicht ganz einfach, denn es gibt scheinbar unendlich viele Vornamen. Ihr Kind muss diesen Namen sein Leben lang tragen, daher sollten Sie sich gut überlegen, wie der neue Erdenbürger oder die neue Erdenbürgerin heißen soll. Dieses Buch will Ihnen diese Entscheidung etwas leichter machen: Hier finden Sie über 5500 internationale Vornamen für Jungen und Mädchen, alphabetisch geordnet und mit Hinweisen zu ihrer Herkunft und ihrer Bedeutung. Vielleicht haben Sie sich bereits dafür entschieden, dass Ihr Kind einmal einen nordischen oder italienischen Vornamen tragen soll? Dann finden Sie am Ende des Buches Listen mit den schönsten Vornamen, geordnet nach ihrer Herkunft. Und wenn Sie schon einen bestimmten Vornamen im Auge haben, aber nicht genau wissen, ob dieser auch zulässig ist, finden Sie außerdem alle wichtigen Informationen rund um das Namensrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Ob ausgefallen oder neutral, exotisch oder traditionell, modern oder nostalgisch – bestimmt ist auch für Ihr Kind der richtige Vorname dabei!
 
Viel Spaß beim Stöbern wünscht Ihnen Birgit Adam
Der Weg zum passenden Vornamen
In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben Eltern das Recht und die Pflicht, den Vornamen ihres Kindes zu bestimmen. Doch welche Vornamen sind überhaupt zulässig? Darf ein Kind beliebig viele Namen tragen? Und für welche Schreibweise sollten Sie sich entscheiden? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, was es bei der Wahl des Vornamens zu beachten gilt, und erhalten Tipps und Hinweise zur Schreibweise der Namen.

Kriterien bei der Vornamenswahl

In früheren Zeiten hatten Eltern bei der Wahl des Vornamens noch nicht diese Freiheiten wie heute. Zum einen war die Auswahl an Namen nicht so groß wie jetzt, zum anderen war es üblich, dass vom Vater bestimmt wurde, wie der neue Erdenbürger zu heißen hatte.
Heute wählen Eltern in der Regel den Namen des Kindes gemeinsam aus – und zwar oft bereits Wochen oder gar Monate vor der Geburt, da das Geschlecht des Babys häufig schon bekannt ist. Dabei hilft ihnen eine Vielzahl von Kriterien:
• die Familientradition: Der Sohn wird nach dem Vater oder Großvater – und die Tochter nach der Mutter oder Großmutter – benannt. Im dänischen Königshaus heißen die männlichen Thronfolger auch heute noch abwechselnd Frederik oder Christian.
• ein Name, der besonders gut klingt (auch in Kombination mit dem Familiennamen)
• ein bewusst schlichter Name, der nie unmodern wird
• ein origineller oder exotischer Name, der Aufsehen erregen soll
• ein Name aus dem persönlichen Umkreis
• der kirchlich gebundene Taufname oder Patenname
• ein beliebter Modename, wie er auf Namenshitlisten und in den Medien auftaucht
• ein Name aus der Literatur: Dichter, Schriftsteller oder literarische Figuren dienen als Vorbild. Ein Beispiel hierfür ist Ronja, das durch Astrid Lindgrens Kinderbuch »Ronja Räubertochter« bekannt und beliebt wurde.
• ein politisch orientierter Name: So wurde Che zum Beispiel als Zweitname gestattet.
• ein Name von einem Idol der Gegenwart
• ein Name, der wegen seiner geografischen Herkunft gewählt wurde, z. B. weil die Eltern Frankreich-Fans sind.
• ein Name, der einen Wunsch ausdrückt
• ein nostalgischer Name, der an die Heimat, liebe Freunde oder an den letzten Urlaub erinnert

Namensrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland

Erste Anlaufstelle nach der Geburt eines Kindes ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Binnen einer Woche muss die Geburt dem zuständigen Standesbeamten angezeigt werden. Falls sich zu diesem Zeitpunkt die Eltern noch nicht über den oder die Vornamen des Kindes einig sind, haben sie einen Monat Zeit, um diesen nachzumelden. Wer darf dies tun? § 255 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden legt dies genau fest. Hier heißt es:
 
Zur Anzeige der Geburt sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet
1. der Vater des Kindes, wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist,
2. die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
3. der Arzt, der dabei zugegen war,
4. jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
5. die Mutter, sobald sie zu der Anzeige im Stande ist. Die Anzeige ist mündlich zu erstatten.
§ 262 regelt die Erteilung und Schreibweise der Vornamen. Hier heißt es:
1. Das Recht zur Erteilung der Vornamen ergibt sich aus der Personensorge. Bei ehelichen Kindern steht dieses Recht den Eltern gemeinsam zu, in besonderen Fällen dem Ehegatten allein, der die Sorge für die Person des Kindes ausübt […]. Bei nicht ehelichen Kindern steht dieses Recht der Mutter zu.
2. Der Standesbeamte soll sich bei der Anzeige der Vornamen vergewissern, dass die Vornamen von den berechtigten Personen erteilt worden sind.
3. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden. Das Gleiche gilt für Familiennamen, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden; ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbstständiger Vorname zulässig.
4. Für Knaben sind nur männliche, für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig. Nur der Vorname Maria darf Knaben neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so ist zu verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird.
5. Die Schreibweise der Vornamen richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung, außer wenn trotz Belehrung eine andere Schreibweise verlangt wird. Wird eine andere Schreibweise verlangt, so soll der Standesbeamte dies aktenkundig machen.
So weit, so gut. Doch was bedeuten diese Gesetzesvorschriften im Klartext?

Zulässige Vornamen

Die Wahl des Vornamens ist zwar frei, doch dürfen dabei keine Sachbegriffe, »normale« Wörter, Produkt- oder Markennamen sowie Familiennamen gewählt werden. Häufige Streitfälle sind Pflanzennamen. Bei Mädchen sind zum Beispiel Jasmin, Rose oder Holly zulässig, nicht aber Seerose oder Pfefferminze, da diese nicht als Vornamen etabliert sind.
Auch sollte aus dem Vornamen eindeutig das Geschlecht des Kindes hervorgehen. Bei Namen wie Kai oder Toni, die nicht eindeutig verraten, ob das Kind nun männlich oder weiblich ist, muss daher ein eindeutiger Vorname als Zweitname gegeben werden, damit es später nicht zu Verwechslungen kommt. Die beliebten weiblichen Vornamen Gabriele, Simone und Andrea dürfen in Deutschland ohne Zweitnamen vergeben werden. In der Schweiz dagegen ist wegen des Einflusses der italienischen Schweiz – in Italien sind dies männliche Vornamen – ein solcher Name nur in Kombination mit einem eindeutig weiblichen oder männlichen Vornamen zulässig.
Ebenfalls nicht zulässig sind Titel als Bestandteil eines Namens. Michael Jackson, der seinen ersten Sohn Prince Michael nannte, wäre bei deutschen Behörden auf Granit gestoßen, im Falle seines zweiten Sohnes, der Prince Michael II. heißt, sogar gleich doppelt: Unterscheidende Namenszusätze wie Zahlen oder »junior« sind in Deutschland nämlich ebenfalls nicht erlaubt.
DIE FOLGENDEN VORNAMEN WURDEN VON VERSCHIEDENEN GERICHTEN ZUGELASSEN:
Bavaria, Birkenfeld, Che (als Zweitname), Cheyenne, Jesus, Juri, Napoleon, Pepsi-Carola, Pumuckl (als Zweitname), Rapunzel, Robinson, Sonne, Sunshine.
 
DIESE NAMEN WURDEN VOM GERICHT ABGELEHNT:
Agfa, Atomfried, Baron, Beauregard, Borussia, Cezanne, Champagna, Crazy Horse, Gastritis, Grammophon, Hemingway, Januar, Karl der Große junior, Lenin, McDonald, Millenium, Möhre, Moon, Möwe, Navajo, Ogino, Omo, Pan, Pfefferminze, Pillul, Porsche, Princess, Rasputin, Schanett, Schnuck, Schröder, Seerose, Sputnik, Störenfried, Tiger, Traktora, Woodstock.
In Zweifelsfällen liegt das Ermessen beim zuständigen Standesbeamten, der sich nach dem »Internationalen Buch der Vornamen« richtet, das in jedem Standesamt ausliegt. Sind Sie mit seiner Entscheidung nicht einverstanden, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Kein Argument ist in diesem Fall übrigens, dass ein bestimmter Vorname in Großbritannien, den USA oder Kanada vorkommt, denn in diesen Ländern gibt es keinerlei Vorschriften zur Namensgebung. Schauspielerin Gwyneth Paltrow darf ihre Tochter also »Apple« nennen, in Deutschland wäre dies nicht zulässig. Ausnahmeregelungen kann es geben, wenn ein Name durch einen Prominenten etabliert wurde. Paris zum Beispiel gilt in Deutschland als männlicher Vorname (nach dem gleichnamigen Sohn des Königs Priamos von Troja aus der griechischen Mythologie). Da heutzutage jedoch die amerikanische Hotelerbin Paris Hilton bekannter ist als der sagenhafte Paris, könnte ein Gericht dies als Argument sehen, um Paris auch als Mädchennamen gelten zu lassen.

Anzahl der Vornamen

Wie viele Vornamen ein Kind tragen darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Hier haben Standesämter und Gerichte sehr unterschiedliche Auffassungen. Während das Amtsgericht Hamburg sieben Vornamen bereits als nicht mehr tragbar ansieht, dürfen diese in Berlin jedoch problemlos eingetragen werden. Auch wenn Sie als Fußballfan Ihrem Kind am liebsten alle elf Vornamen der Spieler Ihrer Lieblingsmannschaft geben möchten, sollten Sie dennoch im Auge behalten, dass dies für Ihren Sprössling sehr unangenehm werden kann. Beim Umgang mit Ämtern und Behörden müssen nämlich stets alle Vornamen angegeben werden – und auf den wenigsten Formularen ist genug Platz, um elf Vornamen einzutragen. Die Regel sind heute ein bis maximal drei Vornamen.
Außerdem ist die Reihenfolge der Vornamen verpflichtend, das heißt, sie müssen das ganze Leben lang in der Reihenfolge angegeben werden, in der sie in der Geburtsanzeige eingetragen sind – unabhängig davon, welches nun der Rufname ist. Früher musste der Rufname noch unterstrichen werden, doch heute gelten alle Vornamen als gleichberechtigt. Für Sie als Eltern bedeutet dies: Wenn Ihr Sohn nun Stefan Maximilian heißt, so dürfen Sie ihn Stefan oder Maximilian nennen und dies zwischendurch auch ändern. Offiziell wird der Rufname nirgends festgelegt.

Schreibweise der Vornamen

Mit der Eintragung ins Geburtsregister wird auch die Schreibweise des Vornamens festgelegt, Änderungen sind später nicht mehr möglich. Daher sollten sich die Eltern bei der Geburtsanzeige über die Schreibweise eines Namens (z. B. Stefanie oder Stephanie) einig sein.

Namensrechtliche Bestimmungen in Österreich

In Österreich regelt das Personenstandsgesetz, wie eine Geburt anzuzeigen ist und welche Vornamen einem Kind gegeben werden dürfen. Im Einzelnen heißt es hier:
§ 18 Anzeige der Geburt
1. Die Anzeige der Geburt obliegt der Reihenfolge nach
1. dem Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren worden ist;
2. dem Arzt oder der Hebamme, die bei der Geburt anwesend waren;
3. dem Vater oder der Mutter, wenn sie dazu innerhalb der Anzeigefrist (Abs. 2) imstande sind;
4. der Behörde oder der Dienststelle der Bundesgendarmerie, die Ermittlungen über die Geburt durchführt;
5. sonstigen Personen, die von der Geburt auf Grund eigener Wahrnehmung Kenntnis haben.
2. Die Geburt ist der zuständigen Personenstandsbehörde innerhalb einer Woche anzuzeigen.
3. Die Anzeige hat, soweit der Anzeigepflichtige dazu in der Lage ist, alle Angaben zu erhalten, die für Eintragungen in den Personenstandsbüchern benötigt werden.
4. Kann die schriftliche Erklärung über die Vornamen des Kindes (21 Abs. 1) zur Zeit der Anzeige nicht beigebracht werden, haben die zur Vornamensgebung berechtigten Personen die Anzeige innerhalb eines Monats nach der Geburt zu ergänzen.
§ 21 Vornamensgebung
1. Vor der Eintragung der Vornamen des Kindes in das Geburtenbuch haben die dazu berechtigten Personen schriftlich zu erklären, welche Vornamen sie dem Kind gegeben haben. Sind die Vornamen von den Eltern einvernehmlich zu geben, genügt die Erklärung eines Elternteiles, wenn er darin versichert, dass der andere Elternteil damit einverstanden ist.
2. Bei Kindern […] muss zumindest der erste Vorname dem Geschlecht des Kindes entsprechen; Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht eingetragen werden.
3. Stimmen die Erklärungen mehrerer zur Vornamensgebung berechtigter Personen nicht überein, hat die Personenstandsbehörde vor der Eintragung der Vornamen das Pflegschaftsgericht zu verständigen. Das Gleiche gilt, wenn keine Vornamen oder solche gegeben werden, die nach Ansicht der Personenstandsbehörde als dem Abs. 2 widersprechend nicht eingetragen werden können.
§ 11 Personennamen
(1) Personennamen sind aus der für die Eintragung herangezogenen Urkunde buchstaben- und zeichengetreu zu übernehmen. Sind in der Urkunde andere als lateinische Schriftzeichen verwendet worden, müssen die Regeln für die Transliteration beachtet werden.
[…]

Namensrechtliche Bestimmungen in der Schweiz

In der Schweiz muss eine Geburt spätestens drei Tage nach der Entbindung angezeigt werden. Anzeigeberechtigt sind im Allgemeinen dieselben Personen wie in Deutschland. In der Geburtsanzeige müssen die Vornamen des Kindes angegeben werden; eine nachträgliche Meldung ist nicht zulässig.
Auch in der Schweiz können Eltern grundsätzlich frei entscheiden, welche und wie viele Vornamen sie ihrem Kind geben wollen. Zurückgewiesen werden Vornamen laut Artikel 69 der Zivilstandsverordnung vom 1. Juli 1994, »wenn sie offensichtlich die Interessen des Kindes oder Dritter verletzen«.
In der vom Schweizerischen Verband der Zivilstandsbeamten herausgegebenen Broschüre »Vornamen in der Schweiz« (1993) wird genauer beschrieben, wie dieser Artikel auszulegen ist. Hier heißt es:
 
Nicht eintragbare Namen
Es gibt Vornamen, die in einem bestimmten Fall nicht eingetragen werden dürfen: Mädchennamen für einen Knaben und umgekehrt.
Aus dem Wortlaut des Artikels 69 der Zivilstandsverordnung ergibt sich außerdem, dass der Zivilstandsbeamte Namen nicht eintragen darf, die anstößig oder lächerlich sind, oder die die Interessen des Kindes oder Dritter verletzen. Es ist damit die Namensgebungsfreiheit der Eltern ausdrücklich eingeschränkt.
Vornamen, welche das Geschlecht des Kindes nicht ohne weiteres erkennen lassen, können nicht allein erteilt und eingetragen werden. Der Sinn des Personennamens besteht unter anderem darin, den Namensträger in seine Geschlechtsgemeinschaft einzuordnen.
 
Diskutable Namen
Es gibt Namen, die zumindest diskutabel sind, etwa weil sie den guten Geschmack verletzen. Nun sind aber gerade Geschmacksfragen dem Entscheid des Zivilstandsbeamten entzogen. Er kann persönlich sehr wohl einen von den Eltern gewählten Vornamen als geschmackswidrig empfinden. Sofern ein solcher Name nicht lächerlich oder anstößig ist und nicht die Interessen irgendjemandes verletzt, kann der Zivilstandsbeamte ihn nicht ablehnen.
Auch in der Schweiz wird durch die Geburtsanzeige die Reihenfolge der Vornamen eindeutig festgelegt, einen Rufnamen kennt man hier jedoch nicht. Die Anzahl der Vornamen wird nicht beschränkt.
Grundlage für das Zivilstandsregister in der Schweiz ist die Schriftsprache, mundartliche Formen wie Meieli (für Maria) oder Ruedi (für Rudolf) werden nicht eingetragen. Hilfestellung gibt das viersprachige Vornamenverzeichnis (in Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch), das in der bereits erwähnten Broschüre »Vornamen in der Schweiz« enthalten ist.
Da in der viersprachigen Schweiz bestimmte Vornamen je nach Sprache männlich oder weiblich sein können, dürfen diese nur in Kombination mit einem anderen, eindeutig männlichen oder weiblichen Vornamen vergeben werden. Im Einzelnen sind dies:
männlichweiblichAndrea (Andreas)AndreaCamille (Camill)Camille (Camilla)Claude (Claudius)Claude (Claudia)Dominique (Dominik)Dominique (Dominika)Gabriele (Gabriel)GabrieleGerit, Gerrit (Garrit)Gerit, Gerrit (Gerhardine)Kai, Kaj, KayKai, Kaj, KayKersten (Karsten)Kerstin, KirstenPatrice (Patrick)Patrice (Patricia)SaschaSaschaSimone (Simon)SimoneVanjaVanjaWanjaWanja

Regeln der Vornamenschreibung

Obwohl Vornamen im Allgemeinen den verbindlichen Rechtschreibregeln, wie sie im Duden verzeichnet sind, folgen sollten, ist hier eine Liberalisierung eingetreten, und häufig geben individuelle Gesichtspunkte den Ausschlag. So können sich Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind nun Carolin oder Karolin bzw. Stephan oder Stefan nennen möchten. Die Rechtschreibregeln sind in diesen Fällen nur Empfehlungen, ein paar Tipps erhalten Sie in den folgenden Abschnitten.
 
 
aioderei
 
Bei einigen alten deutschen Vornamen ist neben der Schreibung mit ei auch die Schreibung mit ai verbreitet, insbesondere bei Rainer oder Rainold.
 
 
c,koderz
 
Bei lateinischen oder latinisierten Vornamen wird das c in der Regel zu einem k oder z eingedeutscht, z. B. bei Markus, Angelika, Veronika, Felizitas oder Patrizia. Bei einigen Namen ist wiederum die Schreibung mit c beliebter, etwa bei Claudia, Cornelia, Caroline, Carla oder Clemens. Nur bei Cäcilie und Cäsar hat sich die ursprüngliche Schreibweise erhalten.
Das ch wird bei Namen griechisch-lateinischer Herkunft in der Regel beibehalten (Christoph, Christina), doch werden hier in jüngster Zeit die nordischen Formen (Kristof, Kristina) immer beliebter.
 
 
dodert
 
Bei althochdeutschen Namen hat sich die Schreibweise mit d durchgesetzt, also z. B. Gerhard, Waltraud, Adelheid, Hildegard, Sigmund usw.
 
 
foderph
 
Bei deutschen Namen ist der Schreibweise mit f der Vorzug zu geben, beispielsweise Alfons, Rudolf, Ralf oder Rolf. Bei Namen griechischer Herkunft ist das ph die korrekte Umschrift für den griechischen Buchstaben phi (Φ) und gilt somit als eigentlich richtige Variante, z. B. bei Christoph, Philipp, Stephan oder Sophie. Allerdings wird bei den meisten dieser Namen das ph mittlerweile zu einem f eingedeutscht, also zu Stefan, Stefanie oder Josef.
 
 
foderv
 
Die ursprüngliche Schreibung bei Vornamen mit althochdeutsch folk ist die Schreibung mit f, doch hat sich hier unter lateinischem Einfluss schon früh das v durchgesetzt, wie bei Volker oder Volkhard. Nur in niederdeutschen und friesischen Varianten ist das f erhalten geblieben.
Bei friesischen, niederdeutschen und nordischen Namen ist die Endung auf -f die üblichere Variante, z. B. Olaf oder Detlef.
 
 
ioderie
 
Die althochdeutschen Namensbestandteile fried und sieg werden heute in der Regel mit ie geschrieben. Ausnahmen sind Fridolin, Sigmund oder Sigismund.

Kurzformen mit-ioder-y

Im Deutschen enden Kurz- oder Koseformen in der Regel auf -i, wie bei Susi, Steffi oder Uli. Aus dem Englischen wurden jedoch auch die Schreibweisen mit -y übernommen, z. B. Andy oder Lilly.
 
 
toderth
 
In althochdeutschen Namen wird das th heute meist auf ein t reduziert, z. B. Günter, Walter oder Dieter, doch stehen die Formen mit th gleichberechtigt daneben: Günther, Walther, Diether. Sprachgeschichtlich falsch ist ein th jedoch bei den Vornamen Helmut, Berta oder Herta.
Bei Vornamen griechischer Herkunft bleibt das th in der Regel erhalten, etwa bei Dorothea, Theodor oder Katharina. Bei Vornamen, die aus anderen Sprachen stammen, sind beide Schreibweisen möglich, z. B. Thorsten/Torsten, Arthur/Artur.
 
 
woderv
 
Bei nordischen Vornamen wie Sven, Svenja oder Solveig hat sich die Schreibweise mit v erhalten. Bei Vornamen aus dem Russischen wird in der Regel zwar v gesprochen, doch w geschrieben, z.B. Iwan, Wanja, Swetlana. Eine Ausnahme bildet Vera.

Häufige Falschschreibungen

Vor allem bei Vornamen fremder Herkunft treten immer wieder Fehler auf. Grundsätzlich gilt: Fremde Vornamen werden so geschrieben wie in ihrer ursprünglichen Sprache, also z. B. André, Jacqueline, Jeannette, Mike, Jennifer, Marco oder Bianca. Die Schreibweise »Schanett« für Jeannette wurde von einem deutschen Gericht abgelehnt, obwohl sie der Aussprache des Namens entspricht. Akzente, die für die korrekte Aussprache notwendig sind, wie bei André oder René, dürfen nicht weggelassen werden. Umgekehrt dürfen aber auch keine falschen Akzente eingefügt werden, nur um die Aussprache festzulegen; die Schreibweise Michél ist daher unzulässig.
Bei russischen Vornamen sollte die deutsche Transliteration gewählt werden, nicht die englische oder französische (also z. B. Natascha und nicht Natasha).
Bei den hebräisch-griechischen Namen Matthias und Matthäus gilt die Schreibung mit tth als korrekt.
Ein Ausnahmefall ist Sibylle. Da dieser Name bereits so häufig falsch geschrieben wurde (Sybille), erkennen die Standesämter mittlerweile auch die eigentlich falsche Schreibweise an.

Schreibung von Doppelnamen

Vornamen, die aus zwei Namen zusammengesetzt sind, können entweder zusammen oder mit Bindestrich geschrieben werden, z. B. Hans-Peter/Hanspeter, Anne-Marie/Annemarie oder Karl-Heinz/Karlheinz.
Dabei gilt ein Bindestrich-Name immer als ganzer Vorname und muss im amtlichen Verkehr auch so angegeben werden. Eine Anne-Marie Müller darf also nicht mit Anne Müller unterschreiben, auch wenn sie im Alltagsleben so genannt wird. Ist eine Schreibweise erst einmal standesamtlich registriert, darf sie nicht mehr geändert werden. Überlegen Sie also gut, ob Sie Ihr Kind wirklich mit einem Doppelnamen wie Maximilian-Alexander belasten wollen.

Einige Tipps und Hinweise zur Namenswahl

Zu guter Letzt erhalten Sie hier noch einige Hinweise zur Wahl des Vornamens, die nicht nur mit gesetzlichen Vorschriften zu tun haben, sondern auch mit dem persönlichen Geschmack – und über den lässt sich ja bekanntlich nicht streiten.
• Haben Sie bei der Wahl des Vornamens immer das Wohl Ihres Kindes im Auge, denn Ihr Sohn oder Ihre Tochter trägt diesen Namen ein Leben lang – und will vielleicht nicht unbedingt gehänselt werden oder ständig den Namen buchstabieren müssen.
• Da heute auch gebräuchliche Kurzformen eines Vornamens eintragungsfähig sind, spricht zwar nichts dagegen, dass Sie Ihr Kind statt Benjamin oder Susanne gleich Benny oder Susi nennen. Dies ist für ein kleines Kind ganz niedlich, aber Kinder werden ja auch einmal größer. Und wenn Susi dann einmal Professorin für Astrophysik ist, möchte sie vielleicht doch lieber als Susanne ihren Nobelpreis in Empfang nehmen.
• Vor- und Zuname eines Kindes dürfen nicht identisch sein. Heißen Sie also zufällig Stefan mit Nachnamen, darf Ihr Kind nicht Stefan Stefan heißen.
• Auch mehrere Kinder innerhalb einer Familie dürfen nicht den gleichen Namen tragen, sie müssen sich zumindest durch einen Zweitnamen unterscheiden.
• Denken Sie bei Ihrer Namenswahl immer auch an den Familiennamen des Kindes, denn schließlich gehören beide zusammen. Alliterationen wie Sandra Seibold oder Max Meier sind Geschmackssache, Reime wie Peter Grether können ebenfalls leicht albern wirken. Verschonen Sie Ihr Kind auch mit schlechten Witzen wie zum Beispiel »Axel Schweiß« oder »Tom Bola«, wenn Sie nicht Ihr Leben lang gehasst werden wollen. Zu einem sehr langen, mehrsilbigen Nachnamen, wie zum Beispiel Obermeier, passen kurze Vornamen besser als lange, umgekehrt klingt auch ein kurzer Nachname besser mit einem langen Vornamen. Wenn Sie einen sehr häufigen Nachnamen wie Meier, Müller, Schmidt oder einen regional geprägten Nachnamen wie Weishäuptl tragen, kann ein außergewöhnlicher oder exotischer Vorname leicht lächerlich wirken. Denken Sie nur einmal an Cheyenne Meier oder Leonardo Weishäuptl.
• Nicht jeder Name passt zu jedem Kind. Natürlich können Sie bei der Geburt noch nicht wissen, wie Ihr Sprössling sich einmal entwickeln wird, aber trotzdem sollten Sie bedenken, dass ein bestimmter Name bestimmte Assoziationen weckt. So stellt man sich unter einer Carmen eine rassige Dunkelhaarige vor, und ein Herkules passt nicht unbedingt zu einem schmächtigen Bürschchen. Zwar trägt jeder seine eigenen positiven wie negativen Vorurteile (die erste Liebe, der verhasste Mathelehrer) gegenüber bestimmten Namen mit sich herum, doch sollten Sie Namen vermeiden, die bei den meisten Menschen bestimmte Assoziationen hervorrufen.
• Vorsicht ist auch bei Modenamen angebracht. So mussten sich Standesbeamte nach dem gleichnamigen Kinohit damit herumschlagen, ob »Nemo« als Vorname zugelassen ist, und auch »Der Herr der Ringe« stand für manch ungewöhnliche Namenswünsche von Frodo und Co. Pate. Diese Namen sind allerdings relativ schnell wieder out – und wollen Sie Ihrem Kind in zehn Jahren wirklich erklären, dass es nach einem Zeichentrickfisch benannt wurde? Auch der Pumuckl stand vor einigen Jahren hoch in der Gunst frischgebackener Eltern, ist allerdings nur als Zweitname zugelassen. Ob all die Pumuckls auch wirklich rothaarig sind?
Die schönsten internationalen Vornamen von A bis Z

Vornamen für Jungen

Sie erwarten einen Jungen? Auf den folgenden Seiten finden Sie Jungennamen aus aller Welt – von Aaron bis Zyriakus.

A

Aaron, Aron hebräisch. Bedeutung: der Erleuchtete. Berühmter Namensträger: Aaron Copland (amerikanischer Komponist).
Abbo Kurzform zu Vornamen mit Adal-.
Abdul arabisch. Bedeutung: Knecht, Sklave.
Abdullah arabisch. Bedeutung: Knecht Allahs. Name zahlreicher Gefährten des Propheten.
Abe Kurzform zu ➙ Albert, ➙ Albrecht oder ➙ Adalbert.
Abel 1. hebräisch. Bedeutung: von hebräisch hebel »Hauch, Vergänglichkeit«, in der Bibel der zweite Sohn Adams, der von seinem Bruder Kain erschlagen wurde. 2. im Mittelalter auch Kurzform zu ➙ Adalbert. Berühmte Namensträger: Abel Gance (französischer Regisseur).
Abi Kurzform zu ➙ Abraham.
Abiona afrikanisch/nigerianisch. Bedeutung: der während einer Reise Geborene. Auch weiblicher Vorname.
Abo Nebenform zu ➙ Abbo.
Abraham hebräisch. Bedeutung: Vater der Menge. Berühmte Namensträger: Abraham a Sancta Clara (deutscher Prediger und Volksschriftsteller), Abraham Lincoln (US-Präsident).
Absalom hebräisch. Bedeutung: Vater des Friedens.
Achaz hebräisch. Bedeutung: der Herr hat ergriffen.
Achill, Achilles griechisch. Geht auf den griechischen Helden Achilleion zurück, der im Trojanischen Krieg Hector im Zweikampf besiegt.
Achim Kurzform zu ➙ Joachim. Berühmter Namensträger: Achim von Arnim (deutscher Dichter).
Achmed arabisch. Bedeutung: der Lobenswerte.
Adalbero deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch adal »edel, vornehm« und bero »Bär«.
Adalbert, Adelbert deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch adal »edel, vornehm« und beraht »glänzend«. Berühmte Namensträger: Adelbert von Chamisso (deutscher Dichter), Adalbert Stifter (österreichischer Dichter).
Adalfried deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch adal »edel, vornehm« und fridu »Friede«.
Adalger deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch adal »edel, vornehm« und ger »Speer«.
Adam hebräisch. Bedeutung: der Mensch, Mann aus Erde. Biblischer Stammvater der Menschheit. Berühmte Namensträger: Adam Ries (deutscher Rechenmeister), Adam Smith (britischer Moralphilosoph und Volkswirtschaftler), Adam Opel (deutscher Industrieller).
Adamo italienische Form von ➙ Adam.
Addi, Addy Kurzformen zu Vornamen mit Ad(al)-.
Adelar deutsch. Bedeutung: Adler.
Adelbert Nebenform von ➙ Adalbert.
Adelhard deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch adal »edel, vornehm« und harti »hart, stark«.
Adeodatus lateinisch. Bedeutung: der von Gott Geschenkte.
Adi Kurzform zu Vornamen mit Ad(al)-.
Adnan arabisch. Bedeutung: Ruf zum Gebet.
Adolar deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch adal »edel, vornehm« und heri »Kriegsschar, Heer«.
Adolf, Adolph deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch adal »edel, vornehm« und wolf »Wolf«.
Adolfo italienische Form von ➙ Adolf.
Adolph Nebenform zu ➙ Adolf.
Adolphe französische Form von ➙ Adolf.
Adonis griechisch. Bedeutung: In der griechischen Mythologie war Adonis der Geliebte der Göttin Aphrodite.
Adri indisch-pakistanisch. Bedeutung: Felsen, Name einer niederen Hindugottheit.
Adriaen niederländische Form von ➙ Adrian. Berühmter Namensträger: Adriaen de Vries (niederländischer Bildhauer).
Adrian lateinisch. Bedeutung: der aus der Stadt Hadria (Adria) Stammende.
Adriano italienische Form von ➙ Adrian.
Adrien französische Form von ➙ Adrian.
Ady Kurzform zu Vornamen mit Ad(al)-.
Ägid, Ägidius griechisch. Bedeutung: Schild des Zeus.
Agnolo italienische Nebenform zu ➙ Angelo.
Agu afrikanisch/nigerianisch. Bedeutung: Leopard.
Ahanu indianisch. Bedeutung: der Lachende.
Aidan irisch-gälisch. Bedeutung: der Feurige.
Aimé französisch. Bedeutung: der Geliebte.
Akash indisch-pakistanisch. Bedeutung: Himmel.
Ake schwedische Kurzform zu Vornamen mit Agi-.
Akim dänische und russische Kurzform zu ➙ Joachim.
Aladin arabisch. Bedeutung: Erhabenheit des Glaubens.
Alain französische Form von ➙ Alan. Berühmter Namensträger: Alain Delon (französischer Schauspieler).
Alan, Allan, Allen englisch, keltisch-bretonischer Herkunft. Bedeutung: zum Volksstamm der Alanen gehörend. Berühmter Namensträger: Edgar Allan Poe (amerikanischer Schriftsteller).
Alani hawaiisch. Bedeutung: Orange, Orangenbaum.
Alaula hawaiisch. Bedeutung: Abendrot. Auch weiblicher Vorname.
Alban lateinisch. Bedeutung: der aus der Stadt Alban Stammende.
Albano italienische Form von ➙ Alban.
Alberich deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch alb »Elfe, Naturgeist« und rihhi »reich«.
Albert, Albertus Kurzform zu ➙ Adalbert. Berühmte Namensträger: Albertus Magnus (Gelehrter des Mittelalters), Albert Schweitzer (elsässischer Arzt, Theologe und Philosoph), Albert Einstein (deutscher Physiker), Albert Camus (französischer Schriftsteller).
Alberto italienische und spanische Form von ➙ Albert. Berühmte Namensträger: Alberto Moravia (italienischer Schriftsteller), Alberto Tomba (italienischer Skifahrer).
Albin lateinisch. Bedeutung: der Weiße.
Albrecht deutsch. Nebenform zu ➙ Adalbert. Berühmter Namensträger: Albrecht Dürer (deutscher Maler).
Albuin deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch alb »Elfe, Naturgeist« und wini »Freund«.
Alec englische Kurzform zu ➙ Alexander.
Alejo spanische Form von ➙ Alexander.
Alessandro italienische Form von ➙ Alexander.
Alessio italienische Form von ➙ Alexis.
Alev türkisch. Bedeutung: Flamme. Auch weiblicher Vorname.
Alex Kurzform zu ➙ Alexander.
Alexander griechisch. Bedeutung: Beschützer, Verteidiger. Papstname. Berühmte Namensträger: Alexander von Humboldt (deutscher Naturforscher und Geograf), Alexander Graham Bell (Erfinder des Telefons).
Alexandre französische Form von ➙ Alexander. Berühmter Namensträger: Alexandre Dumas (französischer Schriftsteller).
Alexei, Alexej, Aleksej russische Formen von ➙ Alexis.
Alexis, Alexius griechisch. Bedeutung: Hilfe, Abwehr. Kurzform zu ➙ Alexander.
Alf Kurzform zu ➙ Adolf und ➙ Alfred.
Alfio italienisch. Bedeutung: von griechisch alphos »weiß«.
Alfons, Alphons deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch hadu »Kampf« und funs »bereit, tapfer«.
Alfonso spanische und italienische Form von ➙ Alfons.
Alfred englisch. Bedeutung: von altenglisch aelf »Naturgeist« und raed »Ratgeber«. Berühmte Namensträger: Alfred de Musset (französischer Dichter), Alfred Nobel (schwedischer Chemiker), Alfred Hitchcock (englischamerikanischer Regisseur), Alfred Biolek (deutscher TV-Moderator).
Alfredo italienische und spanische Form von ➙ Alfred.
Ali arabisch. Bedeutung: der Erhabene.
Aljoscha russische Kurzform zu ➙ Alexei.
Allan, Allen Nebenformen zu ➙ Alan.
Almar nordisch. Bedeutung: der Edle, Berühmte.
Alois romanisierte Form des althochdeutschen Namens Alawis »der vollkommen Weise«.
Alphonse französische Form von ➙ Alfons.
Alrik niederdeutsch. Bedeutung: der Vornehme.
Alvaro spanisch. Bedeutung: Hüter.
Alwin deutsch. Jüngere Form von Adalwin. Bedeutung: von althochdeutsch adal »edel, vornehm« und wini »Freund«. Berühmter Namensträger: Alwin Schockemöhle (deutscher Springreiter).
Amadeo italienische und spanische Form von ➙ Amadeus.
Amadeus lateinisch. Bedeutung: Liebe Gott! (= Gottlieb). Berühmter Namensträger: Wolfgang Amadeus Mozart (österreichischer Komponist).
Amand deutsche Form von ➙ Amandus.
Amando italienische Form von ➙ Amandus.
Amandus lateinisch. Bedeutung: der Liebenswürdige.
Amatus lateinisch. Bedeutung: der Geliebte.
Ambros griechisch. Bedeutung: der Göttliche.
Amin arabisch. Bedeutung: der Treue, Vertrauenswürdige, Zuverlässige. Einer der Beinamen des Propheten Mohammed.
Amir arabisch. Bedeutung: Prinz, Befehlshaber.
Amon hebräisch. Bedeutung: der Treue. In der Bibel ein König von Juda.
Amos hebräisch. Bedeutung: der von Gott Getragene, Träger. Biblischer Prophet. Berühmter Namensträger: Amos Oz (israelischer Schriftsteller).
An, Anh vietnamesisch. Bedeutung: Friede, Sicherheit. Auch weiblicher Vorname.
Anand indisch-pakistanisch. Bedeutung: Glück, Freude.
Anastasius griechisch. Bedeutung: der Auferstandene.
Anatol griechisch. Bedeutung: Sonnenaufgang.
Anders dänische und schwedische Form von ➙ Andreas.
Andi Koseform zu ➙ Andreas.
Andór ungarische Form von ➙ Andreas.
András ungarische Form von ➙ Andreas.
André französische Form von ➙ Andreas.
Andrea italienische Form von ➙ Andreas. In Deutschland gilt Andrea allgemein als Mädchenname. In der Schweiz dürfen Jungen diesen Namen in Kombination mit einem eindeutig männlichen Zweitnamen tragen.
Andreas griechisch. Bedeutung: der Tapfere, Mannhafte. Berühmter Namensträger: Andreas Gryphius (deutscher Dichter).
Andrej russische Form von ➙ Andreas.
Andres Nebenform zu ➙ Andreas.
Andrew englische Form von ➙ Andreas.
Andries niederdeutsch-friesische Nebenform zu ➙ Andreas.
Andy englische Koseform zu ➙ Andrew. Berühmter Namensträger: Andy Warhol (amerikanischer Künstler).
Angelo englische und italienische Form von ➙ Angelus.
Angelus lateinisch-griechisch. Bedeutung: Engel, Bote Gottes. Berühmter Namensträger: Angelus Silesius (deutscher Dichter).
Angus englisch, vor allem in Schottland verbreitet. Bedeutung: einzige Wahl.
Anil indisch-pakistanisch. Bedeutung: Wind.
Aniweta afrikanisch/nigerianisch. Bedeutung: der von Ani (Geist der nigerianischen Ibo-Kultur) Gebrachte. Auch weiblicher Vorname.
Anno Kurzform zu ➙ Arnold.
Ansbert deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch ans »Gott« und beraht »glänzend«.
Anselm deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch ans »Gott« und helm »Helm«. Berühmter Namensträger: Anselm Feuerbach (deutscher Maler).
Anselmo italienische Form von ➙ Anselm.
Ansgar deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch ans »Gott« und ger »Speer«.
Ansis lettische Form von ➙ Johannes.
Anthony englische Form von ➙ Anton.
Antoine französische Form von ➙ Anton.
Anton lateinisch. Bedeutung: geht zurück auf den altrömischen Geschlechternamen Antonius. Berühmte Namensträger: Anton Tschechow (russischer Schriftsteller), Kinderbuchfigur aus »Pünktchen und Anton« von Erich Kästner.
Antonio italienische Form von ➙ Anton.
Anup indisch-pakistanisch. Bedeutung: der Unvergleichliche.
Ariel hebräisch. Bedeutung: Held Gottes.
Arjun, Arjuna indisch-pakistanisch. Bedeutung: der Weiße, Helle.
Armando italienische Form von ➙ Hermann.
Armas finnisch. Bedeutung: der Anmutige, Liebliche.
Armin Kurzform zu ➙ Arminius.
Arminius latinisierte Form der germanischen Namen aus Ermen- oder Irmen-. Bedeutung: von germanisch ermana »allumfassend, groß«. Berühmter Namensträger: Armin Müller-Stahl (deutscher Schauspieler).
Arnaud französische Form von ➙ Arnold.
Arnd Kurzform zu ➙ Arnold.
Arne dänische/schwedische Form von ➙ Arnold.
Arno Kurzform zu ➙ Arnold.
Arnold deutsch. Bedeutung: der wie ein Adler Herrschende.
Aron Nebenform zu ➙ Aaron.
Arslan türkisch. Bedeutung: Löwe.
Arthur, Artur, Arthus, Artus keltisch. Bedeutung unklar. Berühmter Namensträger: König Arthur (englischer Sagenheld).
Arun indisch-pakistanisch. Bedeutung: wie die Morgendämmerung.
Arvid nordisch. Bedeutung: Krieger.
Ashley englisch. Bedeutung: Bewohner der Eschenweide. Auch weiblicher Vorname.
Attila gotisch. Bedeutung: Väterchen. Geht zurück auf den Hunnenkönig Attila.
August, Augustus lateinisch. Bedeutung: der Erhabene. Beiname römischer Herrscher. Berühmte Namensträger: August der Starke (Kurfürst), August Bebel (Mitbegründer der deutschen Sozialdemokratie), August Strindberg (schwedischer Schriftsteller), August Diehl (deutscher Schauspieler).
Augustin erweiterte Form zu ➙ August.
Augustus Nebenform zu ➙ August.
Aurel, Aurelius lateinisch. Bedeutung: der Goldene. Römischer Geschlechtername. Berühmter Namensträger: Marcus Aurelius (römischer Kaiser).
Avery altenglisch. Bedeutung: Elfenführer. Auch weiblicher Vorname.
Axel schwedische Kurzform zu ➙ Absalom.
Aziz arabisch. Bedeutung: er liegt mir am Herzen.

B

Bala indisch-pakistanisch. Bedeutung: kleines Kind. Auch weiblicher Vorname.
Baldo friesische Kurzform zu Vornamen mit Bald-.
Balduin deutsch. Bedeutung: von althochdeutsch bald »kühn« und wini »Freund«.
Baldur nordisch. Bedeutung: geht zurück auf den altnordischen Gott Baldr (Gott des Lichts und der Fruchtbarkeit).
Balthasar hebräisch. Bedeutung: Gott schütze sein Leben. Einer der Heiligen Drei Könige. Berühmte Namensträger: Balthasar Neumann (deutscher Baumeister), Baltasar Gracián y Morales (spanischer Philosoph).
Bao chinesisch. Bedeutung: Schatz. Auch weiblicher Vorname.
Baptist griechisch. Ursprünglich Beiname von Johannes dem Täufer. Auch heute noch hauptsächlich in der Kombination Johann Baptist.
Barnabas hebräisch. Bedeutung: Sohn des Trostes.
Barnaby englische Form von ➙ Barnabas.
Barnd niederdeutsche Form von ➙ Bernd.
Bartholomäus hebräisch. Bedeutung: Sohn des Tolmai.
Bartholomé