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Die COVID-19-Pandemie zeigt, dass sich Deutschland auf seine Krankenhäuser verlassen kann. Gut ausgebildete, leistungsbereite Mitarbeitende geben alles, um durch kreativen, agilen Einsatz Schlimmeres zu verhindern. Deutlich wird jedoch, dass Engagement und Kreativität nicht immer ausreichen. Das gilt z.B. für das Finden freier Intensivkapazitäten. Zwar kommen hier bereits digitale Lösungen zum Einsatz (z.B. das DIVI-Register) – nicht zuletzt führen jedoch uneinheitliche Datengrundlagen, basierend auf z.T. noch händischen Meldeprozessen, zu Effizienzeinbußen und Ungenauigkeiten. Der Mangel an digitalen Strukturen in deutschen Krankenhäusern tritt erneut zutage. Die Pandemie hält ein Brennglas auf die insuffiziente Digitalisierung im stationären Sektor; die Motivation zu einem mutigen Schritt in die Digitalisierung sollte aber nicht ausschließlich in der Bekämpfung von COVID-19 begründet sein. Hoffnung gibt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Ausgestattet mit zusätzlichen Mitteln von 4,3 Mrd. Euro und klaren Vorgaben in 10 digitalen Handlungsfeldern schafft es die Grundlage, um bestehende digitale Defizite zu beheben. Vom Patientenportal über Unit-Dose-Medikamentierung bis zur Pflegedokumentation – die Förderrichtlinie kombiniert klare Vorgaben bezüglich Interoperabilität und Datensicherheit mit anwendungsbezogenen Muss-Kriterien. Im Vordergrund steht die strukturierte Digitalisierung patientennaher Arbeitsabläufe. Ein Weckruf für alle Beteiligten, unverzüglich diffuse Strategie in gestaltende Planung und Umsetzung zu überführen. Dieses Buch unterstützt Entscheider:innen und Anwender:innen bei der Gestaltung der Digitalisierung in den zentralen Handlungsfeldern. Die Digitalisierung wird praxisnah aus der Welt der IT-Nerds in den Planungs- und Entscheidungsalltag von Manager:innen, Ärzt:innen und Pflegenden überführt. Ein Muss für alle, die ihr Krankenhaus verantwortungsbewusst in die digitalisierte Zukunft führen wollen.
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Seitenzahl: 323
Veröffentlichungsjahr: 2021
Ecky Oesterhoff | Peter Gocke Henning Schneider | Jörg F. Debatin (Hrsg.)
Digitalisierung im Krankenhaus
Gestalten statt gestaltet werden
mit Beiträgen von
M. Baehr | B. Calmer | M. Dahlweid | H. Dahnke | J.F. Debatin A. Ekkernkamp | A. Elschenbruch | P. Gocke | J. Hagen | E. Hansis H. Hauptmann | D. Heine | K. Heitmann | P. Kircher | S. Krumm M. Meierhofer | E. Oesterhoff | D. Petros | W. Post | S. Radatz H. Reichl | L. Roemheld | T. Schäfer | G. Schick | H. Schneider T. Süptitz | D. Teichert | M. Wuttke
Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
Ecky Oesterhoff
Winklerstraße 36A
12623 Berlin
Dr. med. Peter Gocke
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Charitéplatz 1
10117 Berlin
Henning Schneider
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
Rübenkamp 226
22307 Hamburg
Prof. Dr. med. Jörg F. Debatin
Danziger Straße 24
45470 Mülheim
MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Unterbaumstraße 4
10117 Berlin
www.mwv-berlin.de
ISBN 978-3-95466-635-5 (eBook: PDF)
ISBN 978-3-95466-662-1 (eBook: epub)
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© MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Berlin, 2021
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Die Verfasser haben große Mühe darauf verwandt, die fachlichen Inhalte auf den Stand der Wissenschaft bei Drucklegung zu bringen. Dennoch sind Irrtümer oder Druckfehler nie auszuschließen. Der Verlag kann insbesondere bei medizinischen Beiträgen keine Gewähr übernehmen für Empfehlungen zum diagnostischen oder therapeutischen Vorgehen oder für Dosierungsanweisungen, Applikationsformen oder Ähnliches. Derartige Angaben müssen vom Leser im Einzelfall anhand der Produktinformation der jeweiligen Hersteller und anderer Literaturstellen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Eventuelle Errata zum Download finden Sie jederzeit aktuell auf der Verlags-Website.
Produkt-/Projektmanagement: Bernadette Schultze-Jena, Berlin
Lektorat: Monika Laut-Zimmermann, Berlin
Layout, Satz & Herstellung: zweiband.media, Agentur für Mediengestaltung und -produktion GmbH, Berlin
E-Book-Herstellung: Zeilenwert GmbH, Rudolstadt
Titelbild: ©shutterstock/elenabsl
Zuschriften und Kritik an:
MWV Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Unterbaumstr. 4, 10117 Berlin, [email protected]
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist heute Zukunftsthema in jedem Krankenhaus. Elektronische Fall- und Patientenakten unterstützen eine sichere, intersektorale Vernetzung von Gesundheitseinrichtungen, die eine bedarfsgerechte, sektorenübergreifende Weiterentwicklung von Krankenhausstrukturen oft erst möglich machen. Anwendungen der Telemedizin, die automatisierte Auswertung von Daten („Big Data“), die Nutzung mobiler Endgeräte sowie die Digitalisierung von Prozessen öffnen den Weg zu einer besseren Versorgung und bewirken entsprechende Erwartungshaltungen der Patienten. Genauso wichtig ist es, dass digitale Lösungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten können, ein modernes Arbeitsumfeld schaffen und damit die Personalsituation im Krankenhaus verbessern.
Auch bei der Bewältigung der Corona-Pandemie spielt Digitalisierung im Krankenhaus inzwischen an vielen Stellen eine Schlüsselrolle. Von der Bereitstellung digitaler Behandlungsangebote über die Meldung von Intensivpflegekapazitäten bis hin zur Abwicklung von Wartungsaufgaben über Videokonferenzlösungen oder Fernwartungssysteme bieten digitale Systeme Lösungen, die Versorgung schwer und schwersterkrankter COVID-19-Patienten trotz pandemisch bedingter Einschränkungen in den Krankenhäusern aufrechtzuerhalten.
Die Digitalisierung im Krankenhaus hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eine weitere Beschleunigung erfahren. Durch die Förderung ausgewählter digitaler Dienste und der dafür erforderlichen Infrastruktur werden die Krankenhäuser fit für die Innovationen der kommenden Jahre gemacht.
Dabei stehen Krankenhäuser vor vielen Herausforderungen: dem jahrelangen Investitionsstau, fehlendem Fachpersonal und steigenden Anforderungen an die Absicherung digitaler Systeme und Dienste – um nur einige zu nennen. Auch wenn das Krankenhauszukunftsgesetz hier Unterstützung bietet, wird eine Priorisierung in der Umsetzung der Digitalisierung im Krankenhaus notwendig werden. Mit Blick auf die starke Heterogenität der Krankenhäuser in Deutschland, die unser breit aufgestelltes Versorgungssystem kennzeichnet, muss am Ende jeder Krankenhausträger mit Blick auf die jeweils bestehenden Voraussetzungen bewerten, welche Ziele priorisiert werden sollen und welche Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen in der Organisation und darüber hinaus zur Verfügung stehen. Zentral ist aber in jedem Klinikstandort das Ziel der auch sektorenübergreifenden Vernetzung und der damit verbundene Datenaustausch.
Mit dem vorliegenden Buch geben ausgewiesene Experten ihres Fachs Hinweise zum Thema „Digitalisierung im Krankenhaus“. Sie können dabei auf ihre Erfahrungen mit der Digitalisierung im Krankenhaus zurückgreifen und präsentieren einen spannenden Gesamtblick auf dieses für die Zukunftssicherung wichtige Thema.
Gerald Gaß
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
Berlin, im Juli 2021
Dr. Gerald Gaß, Dipl-Vw., Dipl.-Soz.
Gerald Gaß leitete seit 2008 als Geschäftsführer das Landeskrankenhaus (AöR) mit Sitz in Andernach, das mit insgesamt 17 Standorten und 4.000 Beschäftigten über rund 2.200 Betten verfügt. Zuvor war er Abteilungsleiter im Bereich „Gesundheit“ des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums. Von 2018 bis Ende 2020 war er Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Seit 1. April 2021 ist er Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Der Zug rollt. Nach dem Amtsantritt von Jens Spahn und einige Digitalisierungsgesetze später ist aus der Bimmelbahn der Digitalisierung im Gesundheitswesen ein Schnellzug geworden, der durch die Pandemie noch einen Turboantrieb bekommen hat. Die entscheidenden Fragen aber sind: Rollt der Zug in die richtige Richtung? Sind alle an Bord, die es sein sollten? Durch wen werden die Weichen gestellt und funktionieren die Sicherheitssysteme?
Weil diese Fragen von der Ärzteschaft gestellt werden, wird gerade der ärztlichen Selbstverwaltung immer wieder unterstellt, sie blockiere die Entwicklung der Digitalisierung. Natürlich gibt es Ärztinnen und Ärzte, die der Digitalisierung prinzipiell kritisch gegenüberstehen, viel häufiger aber kommt Kritik aus der arbeitstäglichen Realität. Denn leider ist es oft noch nicht so, dass durch Digitalisierung Arbeitsabläufe leichter und zeitsparend werden. Begriffe wie „Patient Journey“ und „Usability Experience“ sind vielen deutschen Krankenhäusern kein Begriff, geschweige denn Maßstab eigenen Handelns. Die Realität ist meist ernüchternd: Nicht aufeinander abgestimmte Systeme ohne Schnittstellen und Mehrfacheingaben banaler Kerndaten rauben Zeit, die anderswo dringend gebraucht wird. In der Praxis werden analoge Prozesse häufig unverändert digital nachgezeichnet und in Datenbanken statt strukturierter Daten eher unstrukturierte Dokumente abgebildet.
Dennoch verbinden Krankenhausärztinnen und -ärzte mit der zunehmenden Digitalisierung ihres Arbeitsplatzes große Hoffnungen, vor allem einen Zuwachs an Qualität in den Arbeitsprozessen, schnellere Abläufe und weniger Aufwand als bisher. In einer Umfrage des Marburger Bundes aus dem Jahr 2017 waren 80% der Teilnehmenden der Meinung, dass durch die Digitalisierung die ärztliche Arbeit im Krankenhaus zukünftig weiter verbessert werden kann. Krankenhausärztinnen und -ärzte sind zunehmend Treiber der Digitalisierung und wünschen sich sowohl mehr Innovationen als auch mehr Schulungen zu IT-gestützten Abläufen.
Der derzeitige Digitalisierungsstand der Krankenhäuser ist eine Art „Black Box“. Deswegen hat der Marburger Bund gemeinsam mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) Check IT entwickelt, ein Analysetool, das der Komplexität der verschiedenen Abläufe im Krankenhaus Rechnung trägt und den Nutzerinnen und Nutzern ein vollständiges Bild vom Digitalisierungsgrad ihres Krankenhauses auch im Vergleich zu anderen Krankenhäusern vermittelt. So können Innovationsnotwendigkeiten besser festgestellt und Veränderungen im Bereich der Digitalisierung von den Anwendern auf ihren Nutzen hin überprüft werden. Wir begrüßen daher, dass das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) zur übergeordneten Erfolgskontrolle, aber auch als Grundlage für Investitionsentscheidungen innerhalb der einzelnen Krankenhäuser eine zeitnahe Erhebung des digitalen Reifegrads aller Kliniken in Deutschland vorsieht. Ein weiterer wichtiger Schritt wäre es, die Gründung krankenhausinterner IT-Beiräte festzulegen, damit Investitionen nicht ohne Einbezug der Ärztinnen und Ärzte bzw. der Pflegekräfte und deren Anwendersicht erfolgt.
Als Marburger Bund sehen wir die vielen Chancen, die digitale Technologien im Gesundheitswesen mit sich bringen können: von der Steigerung der Patientensicherheit durch digitales Medikationsmanagement über rasches zusätzliches Fachwissen durch Telekonsile bis zu Zeitersparnis durch das automatische Füllen von Registern oder die Nutzung von Informationsplattformen und Entscheidungsunterstützungssystemen, um nur einige Beispiele zu nennen. Gleichzeitig sehen wir aber auch Risiken, die durch die Verarbeitung und Speicherung hochsensibler Gesundheitsdaten zwangsläufig entstehen und mit höchstmöglichen Sicherheitsstandards versehen sein müssen, um nicht in die Hände unbefugter Dritter zu gelangen. Die Patienten müssen „Herr“ ihrer Daten bleiben. Es ist wichtig, ihnen bei der Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen wie z.B. Apps eine transparente und möglichst objektive Nutzenbewertung geben zu können. Die Verschreibung der Gesundheits-Apps auf dem Rezeptblock suggeriert, dass deren Risiko und Nutzen ähnlich wie bei Medikamenten überprüft sei, doch die Zulassungsbedingungen sind unscharf, und nicht alle Apps bringen einen echten Mehrwert in der Versorgung.
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche versorgungsorientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen ist die Festlegung eines Ordnungsrahmens, in dem die vielen strukturellen, rechtlichen, politischen und nicht zuletzt ethischen Aspekte der digitalen Anwendungen geklärt sowie Nah- und Fernziele festgelegt werden, die sich an tatsächlichen Versorgungsnotwendigkeiten orientieren. Wenn wir uns dieser Aufgabe nicht stellen, drohen die hohen Geldsummen, die im Bereich von E-Health investiert werden, nicht primär den Patientinnen und Patienten oder den Anwenderinnen und Anwendern zugutezukommen, sondern vor allem den kommerziellen Interessen der Anbieter digitaler Produkte. Wir müssen sorgsam prüfen, was tatsächlich einen Zusatznutzen hat und was lediglich zusätzliche Kosten verursacht. Innovationen im Bereich E-Health müssen die gleichen Maßstäbe erfüllen, die wir auch an andere Produkte im Gesundheitswesen stellen. Oder anders gesagt: Nur mit nachweislich nützlichen Innovationen stellen wir die Weichen in die richtige Richtung und geben dem Zug den nötigen Schub.
Susanne Johna
Vorsitzende des Marburger Bundes
Berlin, im Juli 2021
Dr. Susanne Johna
Seit 2019 Vorsitzende des Marburger Bund Bundesverbandes, Berlin; seit 2016 Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer und des Marburger Bund Bundesverbandes, Berlin; seit 2015 Oberärztin für Krankenhaushygiene des St. Josefs-Hospitals Rheingau; seit 2013 Vorsitzende des Marburger Bundes Hessen und Präsidiumsmitglied der Landesärztekammer Hessen; Fachärztin für Innere Medizin/Krankenhaushygiene, Gesundheitsökonomin.
Zweifelsfrei hat die Corona-Pandemie der Digitalisierung im Krankenhaus eine neue Dringlichkeit verliehen. Das Schlaglicht auf bestehende Defizite war die Basis für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das in Rekordzeit seinen Weg von den Planungsstäben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über die parlamentarischen Beratungen in das Gesetzesblatt gefunden hat. Diese Initiative eröffnet den Krankenhäusern dringend benötigte finanzielle Spielräume, mit denen notwendige Investitionen in eine digitale Zukunft getätigt werden können. So gilt an dieser Stelle Dank und Anerkennung neben den politischen Spitzen im BMG und Bundestag vor allem den Architekten des KHZG aus dem BMG-Referat 5: Stephan Krumm und Thomas Süptitz, sowie Thomas Renner und Dr. Gottfried Ludewig.
Nun sind die Krankenhäuser am Zug. Die Zeit der Ausreden ist vorbei! Jetzt geht es um Planung und Umsetzung konkreter Digitalisierungsprojekte auf Basis einer hoffentlich vorhandenen Strategie. Ziel ist eine bessere Medizin durch digitalisierte Prozesse für Patient:innen und Mitarbeiter:innen. Viel zu tun – für Geschäftsführungen und Abteilungsleiter:innen, aber auch für die von den anstehenden Veränderungen direkt betroffenen Ärzt:innen, Therapeut:innen und Pflegenden.
Bei der Bewältigung der damit einhergehenden Herausforderungen soll dieses Buch einen möglichst konkreten Beitrag leisten. Unser Dank gilt den qualifizierten Autor:innen, die auf die verschiedenen Facetten der Krankenhausdigitalisierung – von Strategie über Projektplanung und Umsetzung – natürlich unter Berücksichtigung der klaren Strukturen und Vorgaben des KHZG in verständlicher Sprache detailliert eingehen. Zahlreiche Autor:innen und zwei Herausgeber rekrutieren sich aus dem Team des ‚health innovation hub (hih)‘. Um den Preis des Buches für die Leser:innen gering zu halten, verzichten sie auf ein Honorar. Ihre Ausführungen reflektieren ihre persönlichen Ansichten. Dank auch an die Repräsentanten der Hersteller aller relevanten Krankenhaus-Informations-Systeme (KIS), die neben einer übersichtlichen Produktbeschreibung auch einen Blick in ihre jeweilige „Zukunftswerkstatt“ erlaubt haben.
Danken wollen wir auch der Medizinisch Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft, in Person vor allem Bernadette Schultze-Jena und Thomas Hopfe, für die gewohnt professionelle Begleitung und zügige Umsetzung dieses Buches.
Ecky Oesterhoff, Peter Gocke, Henning Schneider und Jörg F. Debatin
Berlin, im Juli 2021
Cover
Titel
Impressum
IDigitalisierung im Krankenhaus – Einführung
Ecky Oesterhoff und Jörg F. Debatin
IIChancen und Herausforderungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen
1Die Medizin der Zukunft ist datengetriebenPeter Gocke
2Ethische Schlaglichter der DigitalisierungLars Roemheld
3Die Digitalstrategie für das KrankenhausEcky Oesterhoff und Henning Schneider
IIIDas Krankenhauszukunftsgesetz
1Krankenhauszukunftsfonds – Digitales Upgrade für die deutsche KliniklandschaftStephan Krumm, Daniel Petros und Thomas Süptitz
2Öffentliche Datenschätze bereichern die KrankenhausstrategieHannes Dahnke und Eberhard Hansis
3Die Rahmenbedingungen des GesetzesEcky Oesterhoff
4Gesetzesvorgaben zur InteroperabilitätKai Heitmann
5Die Förderthemen im EinzelnenAxel Ekkernkamp, Heiko Hauptmann, Peter Gocke, Henning Schneider, Ecky Oesterhoff und Michael Baehr
IVDer Blick unter die Motorhaube – Voraussetzungen und Interoperabilität
1Digitalisierung benötigt eine solide BasisHenning Schneider und Peter Gocke
2Braucht es 2030 noch ein KIS?Peter Gocke und Jörg F. Debatin
3Wie kommuniziert ein KIS zukünftig mit der ePA?Peter Gocke
4Standardisierung und InteroperabilitätKai Heitmann
5Vom Ackern und Ernten: Daten und Dokumente in der VersorgungKai Heitmann
6Datenschutz und IT-SicherheitPhilipp Kircher
VDer Blick der Hersteller auf die digitale Zukunft ihrer Produkte
1EinleitungEcky Oesterhoff
2Die Kliniken sind hellwachMartina Götz im Interview mit Winfried Post
3Mehr Versorgungsqualität und ZukunftssicherheitMatthias Meierhofer
4Herausforderungen und Ansatzpunkte für erfolgreiche KHZG-ProjekteDaniel Heine
5Das KIS als Teil eines sektorübergreifenden ÖkosystemsGerrit Schick
6Klinikinformationssysteme mit mobilen LösungenAndré Elschenbruch
7Effizienzsteigerung durch Digitalisierung der KrankenhausbehandlungTobias Schäfer und Matthias Wuttke
8Synchronizing Healthcare – 6 Hypothesen für eine digitale MedizinHannes Reichl und Bernhard Calmer
9Neu gedacht: Wie ein KIS zum flexiblen Rückgrat klinischer Versorgungsprozesse der Zukunft wirdStefan Radatz
VIÜber den Tellerrand – Digitalisierungstrends, die in das drängen
1Künstliche IntelligenzLars Roemheld
Exkurs KI: Reale Anwendungen im Krankenhaus
Michael Dahlweid
2Ein besonderer Bereich: Digitale GesundheitsanwendungenJulia Hagen
3Start-ups und Gesundheitswirtschaft: Chancen und HerausforderungenJulia Hagen
Exkurs: Chancen der Digitalisierung für die Versorgung
Daniela Teichert
VIIConclusioJörg F. Debatin und Ecky Oesterhoff
Abkürzungsverzeichnis
Die Herausgeber
Die Autorinnen und Autoren
Ecky Oesterhoff und Jörg F. Debatin
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass sich Deutschland auf seine Krankenhäuser verlassen kann. Gut ausgebildete, leistungsbereite Mitarbeiter:innen haben alles gegeben und durch „kreative Improvisation“ Schlimmeres verhindert. Klar wurde auch, dass Engagement und Kreativität nicht immer ausreichen. Das gilt z.B. für das Finden freier Intensivkapazitäten. Eine digitale Lösung kam zum Einsatz: das Register der Intensivbettenkapazitäten (kurz „DIVI-Register“) wurde von der Wunschliste vieler Intensivmediziner mit staatlicher Hilfe und gesetzgeberischer Verbindlichkeit in eine täglich erlebbare Realität katapultiert. Leider aber beruht diese wichtige Übersicht auch heute noch vielerorts auf händischen Meldeprozessen, deren Effizienz ebenso zu wünschen lässt wie ihre Genauigkeit und Aktualität.
Die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser lässt in jeder Hinsicht zu wünschen übrig. Das gilt für die internen Prozesse ebenso wie für die Vernetzung mit anderen Krankenhäusern oder den Leistungserbringern im ambulanten oder rehabilitativen Sektor. Trotz gut dokumentierter Leuchttürme, wie z.B. dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) oder dem Unfallkrankenhaus Berlin (UKB), die bereits vor Jahren umfassende Klinikinformationssysteme (KIS) einführten, erfolgt die medizinische Dokumentation in den meisten Krankenhäusern Deutschlands immer noch mit Papier und Stift. Leidtragende dieser Fehlentwicklung sind Patient:innen ebenso wie das Klinikpersonal. Wichtige Informationen stehen relevanten Entscheidungsträgern nicht zur Verfügung, weil sie fehlgeleitet oder gar verloren gegangen sind. Pflegende und Ärzt:innen verbringen zunächst viel Zeit mit händischer Dokumentation und anschließend mit dem Suchen nach den erstellten Dokumenten. Patient:innen bleibt häufig nicht übrig als sich in Geduld zu üben, um sich dann mit einer nicht optimalen Diagnostik und Therapie abzufinden.
Warum also dieses Buch? Sicherlich nicht um die Regale um eine weitere deprimierende Zustandsbeschreibung des Digitalisierungsnotstands in deutschen Krankenhäusern zu bereichern. Nein, den Herausgebern und Autor:innen geht es um eine Handreichung für diejenigen, die bereit sind, das Tal des Jammerns hinter sich zu lassen, um die in ihrer Verantwortung befindlichen Krankenhäuser in eine digitale Zukunft zu führen. So verbindet dieses Buch einen Überblick über vorhandene und in Entwicklung befindliche digitale Instrumente mit klaren Anleitungen zur Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Strategie für Krankenhäuser. Ein besonders hilfreicher Baustein sind dabei die detaillierten Beschreibungen im Markt vorhandener KIS-Produkte. Natürlich liegt ein besonderer Schwerpunkt auf den 10 digitalen Handlungsfeldern des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) – das Buch geht aber bewusst darüber hinaus und skizziert die bereits heute absehbaren digitalen Langzeittrends. Dabei sind sämtliche Beiträge von der tiefen Überzeugung getragen, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern immer nur Mittel zum Zweck einer besseren Versorgung der Patienten.
Die deutsche Gesundheitsversorgung befindet sich als System an einem wahrhaften „Tipping Point“. Es geht um die Transformation von analog zu digital, oder präziser ausgedrückt, von einer Parallelwelt bestehend aus digitalen Inseln und Analogbereichen hin zu einer digital vernetzten medizinischen Versorgung. Einige Bereiche in der Medizin, wie z.B. die diagnostische Bildgebung oder die Labormedizin, haben diese Transformation bereits vor Jahren vollzogen. Auch gehören Verwaltungssysteme bereits seit geraumer Zeit zum Alltag in Arztpraxen und Apotheken. Ohne sie wären Abrechnung und Materialverwaltung gar nicht mehr vorstellbar. Und selbstverständlich nutzen auch Krankenhäuser digitale Instrumente für Leistungsdokumentation und deren Abrechnung.
Und warum jetzt ein „Tipping Point“? Der entscheidende Unterschied liegt in der Einbeziehung der eigentlichen medizinischen Versorgung in den Fokus der Digitalisierung. Nicht mehr Abrechnungsfragen, sondern Diagnostik und Therapie bestimmen die Ausrichtung digitaler Strategien. Dies erfordert eine zunächst ungewohnte Orientierung am Patienten und seiner Reise durch das Gesundheitssystem, also der sog. Patienten-Journey. Diese erstreckt sich über alle Versorgungssektoren von der Prävention über Diagnostik und Therapie bis zur Rehabilitation.
Gefühlt ist „digital“ geradezu über Nacht zum Synonym von „systemrelevant“ und „innovativ“ geworden. In Wahrheit aber hat eine ganze Reihe von eher langfristigen Entwicklungen dazu beigetragen, diesen Tipping-Point ausgerechnet jetzt entstehen zu lassen.
Angetrieben wird die vermehrte Nutzung digitaler Technologien durch drei zentrale Trends, die ihren Ursprung in den Bedürfnissen bzw. dem Empfinden der Menschen selbst haben:
Gestiegene Souveränität der Patient:innen mit dem Bedürfnis nach Transparenz und digitaler Kommunikation gepaart mit dem Wunsch, über eigene medizinische Daten in ihrer Gesamtheit unabhängig vom Entstehungsort und Entstehungszeitpunkt zu verfügen.
Gestiegenes Bedürfnis nach Sicherheit, Bequemlichkeit und Effizienz führt zu verstärkter Nutzung digitaler Versorgungsangebote wie Telekonsilen, Apps auf Rezept, e-AU etc.
Besseres Verständnis der biologischen Lebensgrundlagen (Entschlüsselung des genetischen Codes menschlicher Zellen) als Basis für eine individuell optimierte Diagnostik und Therapie. Die damit einhergehende Datenflut ist die entscheidende Basis der personalisierten Medizin.
Diese Trends aus dem Gesundheitsbereich treffen auf technologische Quantensprünge insbesondere im Bereich der Cloud-Technologien, die Datenspeicherung und Computing in neue Dimensionen geführt haben. Gepaart mit dem ubiquitären Zugang zu Daten über Smartphones erlauben sie einen orts- und zeitunabhängigen Zugriff für alle. Aus dieser Kombination ergab sich das Potenzial einer umfassenden Transformation hin zu einer digital geprägten Medizin, der die Regulatorik in Deutschland lange Zeit hinterherhinkte.
Die Abschaffung des „Fernbehandlungsverbots“ durch den deutschen Ärztetag 2017 war eine erste Zäsur, die digitale Telemedizinanwendungen in Deutschland zunächst einmal legalisierte. Es folgte mit Beginn der ablaufenden Legislatur eine vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn forcierte umfassende Anpassung der regulatorischen Grundlagen zur Unterstützung digitaler Anwendungen in der gesetzlichen Regelversorgung. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) mit dem Fast Track für die „App auf Rezept“, die Neuausrichtung der gematik, die Ausweitung der Telematikinfrastruktur, die Einführung von SNOMED CT, die Einrichtung eines nationalen Forschungsdatenzentrums sowie die Vorlage des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) mit seinen Festlegungen zur Ausgestaltung der Cloud-basierten elektronischen Patientenakte (ePA) mit eAU sowie dem digitalen Rezept – so viel Fortschritt und Innovation in 36 Monaten war bis dato gar nicht vorstellbar. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit klaren Vorgaben zu Formaten und Konventionen die Grundlagen für Vernetzung und Interoperabilität medizinischer Daten gelegt.
Und dann kam Corona – und die damit verbundene Erkenntnis, dass digitale Lösungen für die Bewältigung der Pandemie eine essenzielle Rolle einnehmen. Die Videosprechstunde, bis Anfang 2020 eine eher exotische Ausnahme in der Interaktion zwischen Arzt bzw. Ärztin und Patient:in, wurde auf einmal zur gern genutzten Alternative. Über 100.000 Ärzt:innen kommen inzwischen regelmäßig virtuell in das Wohnzimmer ihrer Patient:innen. So erfolgreich und beliebt ist die Videosprechstunde, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten der telemedizinischen Interaktion vor wenigen Monaten auch auf andere Leistungserbringer wie Hebammen und Physiotherapeut:innen ausgeweitet hat.
Mit der Corona-Pandemie traten auch die digitalen Defizite in deutschen Krankenhäusern deutlich zutage. Die Politik reagierte in Rekordzeit! Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben Bund und Länder für die Jahre 2021 bis 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 4,3 Mrd. Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser bereitgestellt. Ausgestattet mit klaren Vorgaben in 10 Handlungsfeldern schafft das KHZG die finanzielle und inhaltliche Grundlage dafür, bestehende digitale Defizite bei den deutschen Krankenhäusern zu beheben. Vom Patientenportal über Unit-Dose-Medikamentierung bis zur Pflegedokumentation: Die Förderrichtlinie kombiniert klare Vorgaben bezüglich Interoperabilität und Datensicherheit mit anwendungsbezogenen Muss-Kriterien. Ergänzt wird der Pflichtkatalog durch „Kann-Kriterien“, die auf weitere Entwicklungspotenziale verweisen. Im Vordergrund steht erfreulicherweise die strukturierte Digitalisierung patientennaher Arbeitsabläufe.
Somit profitiert die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser von einem einzigartigen zeitlichen Zusammentreffen von erkennbarem medizinischem Nutzen, artikuliertem Patientenwillen, ausgereiften technologischen Möglichkeiten, notwendigen regulatorischen Anpassungen und befristeter finanzieller Unterstützung. Ganz nach dem Motto: Jetzt oder Nie!
Die Voraussetzungen für eine aktive Gestaltung der digitalen Zukunft der Krankenhäuser waren noch nie so umfassend gegeben wie heute. Das Erreichen des Tipping-Point hin zu einer digital geprägten Gesundheitsversorgung in Deutschland muss als Weckruf für alle Manager:innen, Ärzt:innen, Pflegende, und Träger von Krankenhäusern verstanden werden. Dieses Buch unterstützt alle Entscheider:innen und Nutzer: innen bei der Umsetzung der Digitalisierung in allen relevanten Handlungsfeldern. Kurzgefasst, wird in einfacher Sprache die Digitalisierung mit verständlichen Beschreibungen und klaren Aussagen aus einer Welt der IT-Nerds in den Planungs- und Entscheidungsalltag von Manager:innen, Ärzt:innen und Pflegenden überführt. Ein Muss für alle Gestalter:innen, die auch in Zukunft noch Verantwortung für ihr Krankenhaus tragen wollen.
Peter Gocke
Die Digitalisierung hat längst alle beruflichen wie privaten Lebensbereiche erfasst und macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht halt. Damit einher geht eine zunehmende Generierung und Aggregierung von Daten, deren Nutzung wir auch persönlich in beiden Bereichen erfahren: Wo in Logistikunternehmen Algorithmen zukünftige Bestellungen immer präziser vorhersagen können, so erleben wir im privaten Umfeld, wie, basierend auf unserem Surfverhalten, konkrete Vorschläge zu Inhalten und Themen in unseren Webbrowsern auftauchen.
Digitalisierung generiert und nutzt Daten.
Im Prinzip bringt ein solcher Algorithmus nierenärztliches Fachwissen an jedes Krankenbett – und das ist etwas, was die (sofern im Krankenhaus überhaupt verfügbaren) Nierenfachärzte so nie leisten könnten. Im englischen NHS (National Health Service) ist dieser Algorithmus daher sogar landesweit einheitlich zur Implementierung empfohlen (NHS 2021).
Abb. 1 Algorithmus zur Auslösung eines elektronischen Alarms bei AKI (Acute Kidney Injury; NHS 2021)
Der beschriebene Algorithmus ist sehr einfach aufgebaut und stellt nur geringe Anforderungen an die Datenerhebungsqualität, im Prinzip genügen bereits zwei Serum-Kreatinin-Messungen an zwei verschiedenen Tagen, sodass er sich direkt im Laborinformationssystem eines Krankenhauses abbilden lässt – zu regeln ist dann noch der elektronische Alarmierungsweg. Dennoch zeigt sich hier ein Problem, welches die datengetriebene Medizin in Deutschland hat: Algorithmen verlangen nach eindeutigen, qualitativ gesicherten strukturierten Daten. Die Fähigkeit des deutschen Gesundheitswesens, solche hochwertigen klinischen Daten flächendeckend zu generieren und zu verarbeiten, ist im internationalen Vergleich gering ausgeprägt. Vielfach existieren auch innerhalb eines Krankenhauses unterschiedliche Systeme für die Erfassung und Speicherung von Daten, die dann eine gemeinsame Auswertung durch einen Algorithmus verhindern. Ganz zu schweigen davon, dass vielfach Daten nur in Form von PDF-Dateien archiviert werden, die nicht die von Algorithmen benötigten strukturierten Daten in einem genormten Standard enthalten.
Digitale Medizin ist die gemeinsame Nutzung hochwertiger strukturierter Daten in Echtzeit.
Das PDF-Dilemma wird uns noch in einem anderen Zusammenhang beeinträchtigen: Das Gesundheitssystem in Deutschland unternimmt derzeit große Anstrengungen, auf Basis der Telematikinfrastruktur für jede versicherte Person eine elektronische Patientenakte bereitzustellen. In der ersten Ausbaustufe wird diese Akte noch überwiegend PDF-Dokumente und wenige strukturierte Daten enthalten. Eine solche elektronische Akte wird bei manchen Krankheitsbildern schon nach wenigen Jahren eine Vielzahl von Dokumenten enthalten können. Diese in einer Krankenhausambulanz innerhalb der nur kurzen Zeitspanne, die dafür zur Verfügung steht, vollständig erfassen und bewerten zu können wird ohne die Unterstützung von Algorithmen nicht mehr möglich sein. Allein dieser Umstand setzt zwingend voraus, dass auch die elektronische Patientenakte zukünftig mehr strukturierte Daten enthält.
Zwar ist der Weg hier vorgezeichnet, in dem die KBV mit der Definition der sogenannten medizinischen Informationsobjekte (MIO) beauftragt ist, welche im Prinzip die erforderlichen strukturierten Datensätze enthalten. Im ersten Schritt im Jahr 2022 werden diese aber nur der elektronische Mutterpass, der elektronische Impfpass, das elektronische Zahnbonusheft und das elektronische U-Heft der Untersuchung von Kindern umfassen. Je eher wir dazu kommen, dass sämtliche relevanten Daten von Patient:innen in nach internationalen Terminologien und Standards strukturierter Form vorliegen, umso eher können Algorithmen ermitteln, welches Problem bei einer Patientin oder einem Patienten vorliegt, und die Zusammenfassung liefern, die sich heute jede Ärztin und jeder Arzt durch Lesen der einzelnen Dokumente erarbeiten müsste.
Auch die für 2024 vorgesehene sogenannte Forschungskompatibilität der elektronischen Patientenakte setzt voraus, dass alle relevanten Daten in strukturierter Form vorliegen. Die dafür nötigen Standards wie die internationale medizinische Terminologie SNOMED CT („Systematized Nomenclature of Medicine Clinical Terms“), das ebenfalls international standardisierte Verschlüsselungssystem für medizinische Untersuchungen bzw. deren Ergebnisse LOINC („Logical Observation Identifiers Names and Codes“) und andere sind bereits lange verfügbar und seit Kurzem auch hierzulande anwendbar, nachdem Deutschland eine nationale Lizenz für SNOMED CT erworben hat.
Die Zukunft der Medizin ist datengetrieben.
Die Transformation des Gesundheitswesens in Richtung einer nicht nur in der Forschung, sondern auch in der alltäglichen Versorgung datengetriebenen Medizin ist also vorgezeichnet und hat bereits begonnen – dabei ist darauf zu achten, dass die bereits in der analogen Medizin störenden Barrieren zwischen dem ambulanten und stationären Sektor in einem digitalen Sektor nicht zugelassen werden: Die Medizin braucht Daten – Daten brauchen Strukturen – Strukturen brauchen Sicherheit.
Khadzhynov D, Schmidt D, Hardt J, Rauch G, Gocke P, Eckardt KU, Schmidt-Ott KM (2019) The incidence of acute kidney injury and associated hospital mortality – a retrospective cohort study of over 100.000 patients at Berlin’s Charité hospital. Dtsch Arztebl Int 116, 397–404. doi: 10.3238/arztebl.2019.0397
National Health Service – NHS (2021) Acute Kidney Injury (AKI) Algorithm. URL: https://www.england.nhs.uk/akiprogramme/aki-algorithm/ (abgerufen am 24.06.2021)
Lars Roemheld
Vorneweg: Selbstverständlich muss nicht alles, was technisch möglich ist, auch umgesetzt werden. Investitionen in Technologie sollten klare Nutzenversprechen gegenüberstehen – Digitalisierung ist kein Selbstzweck.
Ein prominentes Beispiel für Selbstzwecke ist Blockchain. Die Technologie, die es immerhin bereits seit 2008 gibt, hat bisher praktisch keine neuen Anwendungen außerhalb von Kryptowährungen als Investitionsobjekten produziert (dies freilich durchaus erfolgreich). Dennoch hält sich Blockchain auch 2021 noch als ein fester Begriff im Gesundheitswesen.
Selbstverständlich gibt es vielfältige Anwendungen für Kryptografie im Gesundheitswesen:
Daten müssen sicher und ggf. revisionssicher verschlüsselt, gespeichert und übertragen werden.
Die Echtheit von digitalen Zertifikaten muss einwandfrei belegt werden können.
Anonymität spielt beim Umgang mit hochsensiblen Informationen eine große Rolle.
Die dabei zugrundeliegenden Technologien sind auch bei Blockchains von Bedeutung. Die eigentliche Innovation von Blockchain allerdings, das vertrauenslose Speichern einer dezentralen, revisionssicheren Datenbank durch die schlaue Balance kryptografischer Garantien und ökonomischer Anreize, erscheint im Gesundheitswesen unnötig: Dort mangelt es ja eben nicht an vertrauenswürdigen Zentralinstanzen. Solange wir Arztausweisen vertrauen, uns darauf verlassen können, dass Kostenträger rechtmäßige Forderungen begleichen und wir im schlimmsten Fall alle Gegenparteien gerichtlich erreichen können, ist fraglich, wofür wir vertrauenslosen Speicher brauchen.
Blockchain macht IT-Projekte teurer, aufwendiger, und unverständlicher als nötig wäre. Das kann kein Fortschritt sein.
Aber auch die langfristigeren Technikfolgen wollen bedacht sein. Mit größerer Digitalisierung steigt die Verfügbarkeit von Daten.
Mit mehr Daten und mehr Künstlicher Intelligenz steigt die Vorhersagbarkeit menschlicher Schicksale. Und Vorhersagbarkeit materialisiert Pech früher.
Wenn das spätere Auftreten einer psychiatrischen Diagnose schon heute mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhersagbar ist, verschlechtern sich die Konditionen für Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. Eine private Krankenversicherung kann einen Versicherungsvertrag auf Grundlage von Vorerkrankungen ablehnen – was passiert perspektivisch, wenn die Erkrankung noch nicht eingetreten, aber praktisch schon vorhersehbar ist?
Das Solidaritätsprinzip im Gesundheitssystem gewährt, dass auch Bürger:innen mit genetischer Veranlagung für Diabetes sich eine normale Krankenversicherung leisten können. Mehr noch, die höheren Gesundheitskosten von rauchenden oder Skisport betreibenden Personen müssen diese auch nicht selbst tragen. Das sind zivilisatorische Errungenschaften, die wir nicht leichtfertig aufgeben sollten; gleichzeitig wird die Zwiespältigkeit des Versicherns gegen freiwillige Entscheidungen mit größerer Vorhersagbarkeit deutlicher.
Die moralische Problematik entsteht hier freilich nicht durch die Risikoschätzung selbst – diese kann viel Gutes bewirken, beispielsweise in der Prävention und Aufklärung. Aber die Verwendung der Schätzung zum Nachteil von Bürger:innen können wir rechtlich steuern. Das sollten wir tun, solange wir uns über die Konsequenzen von Vorhersagbarkeit nicht vollends klar sind.
Wenn nun aber das Nutzenpotenzial von digitalen Lösungen sehr klar ist: Gibt es dann nicht auch ein Datennutzungsgebot? Wieso ist gerade die Medizin, die bei fast allen Interventionen am menschlichen Körper mit kalkulierten Risiken arbeitet, im Digitalen so risikoavers?
Der fast automatische medizinische Nutzen von verfügbaren Informationen zur Krankengeschichte (ePA), von koordinierter Medikation (AMTS, „Order Entry“, Medikationsplan), von klinischen Assistenzsystemen („Decision Support“), von Entlass- und Case-Management liefert gute Gründe, hier zu investieren. Können wir moralisch noch rechtfertigen, dass Missverständnisse auf der Klippe zwischen ambulanter und stationärer Versorgung regelmäßig ganze Medikationspläne durcheinanderbringen, wenn es dafür längst technische (und prozessuale) Lösungen gibt? Ist es nicht geboten, die Infrastrukturen aufzubauen, um solche Missverständnisse zu reduzieren? Auch wenn dies etwas kostet?
Bei KI-Systemen wird oft zu Recht bemängelt, dass diese für in Trainingsdaten unterrepräsentierten Gruppen von Menschen schlechter funktionieren. Zu Recht interessiert man sich so für Unterschiede in der Behandlungsqualität zwischen Männern und Frauen, Ethnien oder Altersgruppen und fordert von der KI Gleichbehandlung.
Weniger gern stellen wir uns die Frage, wo KI-Systeme solche Unterschiede eigentlich „aufschnappen“: Ob die Gleichbehandlung, die wir von der KI fordern, im „natürlich intelligenten“ Gesundheitssystem schon funktioniert. Wer besorgt ist über die Behandlungsqualität von KI-Systemen, mag sich auch für eine Messung (und kontinuierliche Verbesserung!) der Qualität von menschlichen Systemen interessieren. Fallstudien und Erfahrungswerte sind dabei ein probates Mittel, das aber mit modernen technischen Möglichkeiten durch quantitative Datenauswertungen stärker unterstützt werden kann. Ein Monitoring von Behandlungsqualität anhand von Routinedaten hilft gegen schlechte KI-Systeme – es kann uns aber auch ohne solche Systeme helfen, blinde Flecken in der Versorgung zu entdecken.
Ein anderer blinder Fleck im Gesundheitswesen ist leider weiterhin die Informationssicherheit. Dabei ist in diesem Gebiet im Jahr 2020 der „größte anzunehmende Unfall“ schon passiert: Vastaamo, eine finnische Kette von Psychotherapiepraxen, hatte offenbar schon einige Jahre zuvor die Daten von 40.000 Patient:innen verloren, inklusive intimen Behandlungsnotizen. Im Herbst 2020 begannen Kriminelle, Patient:innen der Kette mit den erbeuteten Informationen individuell zu erpressen. Wenige Monate später war Vastaamo insolvent.
Sehr viel dramatischer wird es hoffentlich nicht mehr: Psychisch belastete Patient:innen, zum Teil minderjährig, werden nach einem Hack mit intimsten Daten öffentlich erpresst. Vastaamo hatte eigene IT-Systeme, Finnland unterliegt ebenso wie Deutschland der DS-GVO, und die finnische Gesundheits-IT wird üblicherweise für ihre Fortschrittlichkeit gelobt: Es gibt wenig Grund zur Annahme, dass ein ähnlich zerstörerischer Vorfall nicht auch hierzulande passieren könnte.
Die offensichtlichste Schlussfolgerung ist eher technischer Natur: Das Thema Datensicherheit muss bei IT-Projekten von Anfang an mit bedacht werden, es kostet Geld, und angesichts möglicher Angriffsvektoren hätten die sensiblen Gesprächsnotizen zusätzlich gesichert sein müssen. Nicht jede Datenbank muss an das Internet angeschlossen sein.
Aber es gibt auch eine moralische Abwägung: Vielleicht sollte das Gesundheitswesen angesichts des desaströsen Gefahrenpotenzials einfach papierbasiert bleiben? Sicher, in Arztpraxen wird auch eingebrochen, aber dann verschwinden immerhin nur einige Ordner und nicht überregionale Datenbanken. Solche Gedanken sind natürlich nicht ganz abwegig, und Risiken der Informationssicherheit sollten umso vorsichtiger behandelt werden, je schlechter sie eingeschätzt werden können.
Gleichzeitig macht dieses Buch hoffentlich deutlich, welchen konkreten Nutzen das Krankenhaus der Zukunft aus Digitalisierung ziehen kann: Den Kopf in den Sand zu stecken ist keine Option mehr. Und andere Industrien kriegen ihr IT-Risiko auch kontrolliert – das kostet immer Geld und Aufmerksamkeit, aber das tun Hygiene und unterbrechungsfreie Stromversorgung auch. Vastaamo ist ein Weckruf, das Thema ernster zu nehmen. Dazu gehört, PACS-Server nicht ungesichert im Internet stehen zu lassen, als Ärztin oder Arzt Verantwortung für die Sicherung der eigenen Praxis zu übernehmen und als IT-Leiter:in auch dann auf personengebundene User Accounts zu bestehen, wenn Nutzer:innen das unbequem finden.
Dazu gehört auch die Frage, welche Infrastrukturen ein Krankenhaus selbst betreiben sollte: Moderne Cloud-Anbieter haben oft den Vorteil relativ gut gesicherter Standardeinstellungen. In den Diskussionen mit Datenschutzbeauftragten zu On-Premise-Lösungen sollten auch die Implikationen für Sicherheit pragmatisch abgewogen werden.
Die Digitalisierung wird auch im Krankenhaus nicht weniger werden. Sich den Risiken und Nebenwirkungen dieser Entwicklung mit der gebotenen Energie und Aufmerksamkeit zu widmen, um den konkreten Nutzen möglichst bewusst zu erzielen – das muss sein.
Ecky Oesterhoff und Henning Schneider
Braucht das Krankenhaus eine Digitalstrategie? Was ist überhaupt eine Digitalstrategie? Wird die nicht von der IT gemacht? Wir haben doch bei uns eine Medizinstrategie, der sollte doch die IT als Unterstützer folgen, oder?
Wenn wir davon ausgehen, dass es in 5–10 Jahren spürbar weniger Krankenhäuser gibt als im Jahr 2021 und wir wissen, dass wir uns gerade in diesen Jahren in einem disruptiven Prozess des Gesundheitswesens befinden, dann scheint es logisch, dass der Umgang mit dem Thema „Digitalisierung“ und der Fortbestand eines Krankenhauses eng miteinander verwoben sind. Oder um es noch klarer zu formulieren:
Ein Krankenhaus, das heute nicht zumindest einen zielorientierten Strategieprozess angestoßen hat, wird in existenzielle Nöte geraten. Die Frage ist lediglich, wann.
Die Digitalisierung wird oft mit der Erfindung der Dampfmaschine und der Industrialisierung verglichen. Auch hier entstanden neue Berufsbilder, andere verschwanden oder haben sich massiv verändert. Zudem waren die Prozesse von einer euphorischen Aufbruchstimmung, aber auch von großen Ängsten geprägt.
Die Besonderheit in der Digitalisierung der Krankenhäuser besteht darin, dass wir uns im Grunde nur umschauen müssen. Es gibt einen großen Bruch zwischen dem privaten Erleben der digitalen Welt und dem, was uns als Patientin und Patient oder als Mitarbeiterin und Mitarbeiter in deutschen Krankenhäusern begegnet. Wer heute Kolleginnen und Kollegen für Berufe in der Pflege rekrutieren möchte, der trifft auf Menschen, die in aller Regel keine Überweisungsträger mehr zur Bank gebracht haben und denen die Karten-App deutlich vertrauter ist als die papierene Straßenkarte. Login funktioniert per Gesichtserkennung, und alle Daten sind im Zugriff, wenn sie benötigt werden.
Die meisten Krankenhäuser haben viele kleine Inseln von teilweise herausragender IT-Ausstattung. Sie haben aktuellste diagnostische Großgeräte und den neuesten Hybrid-OP im Umkreis, in dem sogar ein OP-Roboter betrieben wird. In aller Regel sind dies aber digitale Teilprozesse, die einen einzelnen Use Case oder Diagnose-, Therapie- oder Prozessschritt unterstützen. Dies hilft aber nicht gegen die fortwährenden Medienbrüche, die Zeit, Geld und Behandlungsqualität kosten. Und es hilft auch nicht, die immer komplexer werdenden Kommunikationsbeziehungen zu den Partnern außerhalb des Hauses abzubilden. Parallele Dokumentation auf Papier und am Computer ist der Alltag und führt dazu, dass IT nicht als eine Verbesserung der Arbeit wahrgenommen werden kann.
Die Welt um die Krankenhäuser herum beschäftigt sich mit KI, Big Data und Evidence based Medicine, die Krankenhäuser beschäftigen sich mit dem Faxversand der Papierakte.
Dem ist nur mit einer tragfähigen Digitalisierungsstrategie zu begegnen, die die Abläufe und Prozesse und deren disruptive Veränderung durch Einsatz von IT im Fokus hat.
Wir wissen aus Branchenumfragen, dass je nach Art der Frage oder des Fragenden etwa nur 50–70% der deutschen Krankenhäuser eine IT-Strategie haben. An dieser Stelle sei erwähnt, dass ein vermeintlich auskömmliches IT-Budget nicht mit einer Digitalisierungsstrategie gleichzusetzen ist. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe: Die Budgets der IT-Abteilungen sind in aller Regel völlig insuffizient, um von einer Elektrifizierung zu einer Digitalisierung zu kommen. Noch wichtiger als die finanziellen Mittel ist aber die notwendige Überzeugung der Entscheider:innen eines Krankenhauses zur Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie. Einige innovative Häuser sind den Weg gegangen, eine verantwortliche Person als Digitalisierer: in auf Geschäftsleitungsebene zu installieren („CDO“ oder „CIO“). Noch wichtiger ist aber, dass die gesamte Führung eines Hauses die Digitalisierung als dauerhafte und nachhaltige Motivation verstanden hat und vorleben kann. Dabei geht es nicht nur um die Einführung eines IT-Systems, sondern vielmehr darum, die Kultur, Organisation und Arbeitsabläufe so zu führen und anzupassen, dass diese überhaupt mit großen Veränderungsprozessen, neuen Technologien und auch deren Problemen und Fehlern umgehen kann. IT-Abteilungen leiden oftmals unter dem Druck, eher als Kostentreiber denn als Innovationsmotor einer Einrichtung zu gelten. Auch deshalb sollte eine Digitalstrategie nicht der IT allein überlassen sein, sondern vielmehr die Menschen einbinden, die schließlich mit den Ergebnissen arbeiten werden. Wir haben in der Fläche viel zu wenig medizinisches Personal, das sich mit Digitalisierung auseinandersetzen kann oder darf. Und vice versa auch zu wenig medizinisches Wissen in den IT-Abteilungen. In der Vergangenheit wurden möglichst kurz und möglichst spät Ärzt:innen, Pfleger:innen und Therapeut:innen in IT-Projekte eingebunden, weil deren Ressourcen ebenfalls knapp waren.
„Key User“ für IT-Projekte werden oft diejenigen, deren Fehlen im Fachbereich am wenigsten bemerkt wird.
Wünschenswert ist hier ein komplettes Umdenken hin zu digitalaffinem medizinischem Personal, das sich in Vollzeit um die Digitalstrategie des Hauses gemeinsam mit der IT kümmern kann. Die IT sollte als Werkzeug des medizinischen Personals verstanden werden, das geformt und erlernt werden muss.
Die Digitalstrategie eines Krankenhauses wird niemals „fertig“ oder „komplett umgesetzt“ sein. Diese Pläne entstehen in einem technologisch, politisch und kulturell sehr dynamischen Umfeld. Vielmehr handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der iterativ den sich verändernden Rahmenparametern angepasst werden muss. Dennoch entstehen die Strategien in einem stark regulierten Markt, der mehr als alle anderen Branchen der regulativen Aufsicht und auch der Steuerung und den Berichtspflichten durch die Selbstverwaltung unterliegt.
Schon heute sind zu kleine und oft wenig akademisierte IT-Abteilungen viel zu wenig mit Prozessen beschäftigt, die unmittelbaren Einfluss auf die Patientenbehandlung haben. Sie stellen Rechner und Drucker auf, sie konfigurieren Netzwerke, sie administrieren Firewalls und Intrusion-Prevention-Systeme (wenn sie denn bereits eines im Einsatz haben), sie bedienen unzählige Schnittstellen zu diversen medizinischen Registern und Qualitätsdatenbanken, kümmern sich um Telefonie- und Videosysteme, verantworten das Lizenzmanagement etc. Kurzum: Das IT-Department ist komplett mit der täglichen Aufrechterhaltung des infrastrukturellen Status beschäftigt. Und dies unter stark steigenden Anforderungen bezüglich Cyber-Crime und Datenschutz:
Große Häuser (>30.000 stationäre Fälle p.a.) werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie („BSI“) als KRITIS, d.h. kritische Infrastrukturen betrachtet, also zu Recht wie Kraftwerke oder Banken. Und auch kleinere Häuser werden zukünftig ab 2022 den sog. „B3S“ anwenden müssen – ein Branchenstandard, der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Abstimmung mit dem BSI erarbeitet wurde und sich an die KRITIS-Verordnung anlehnt.
Der Umgang mit der Informationssicherheit ist dabei genauso wenig ein IT-Thema wie die Entwicklung der Digitalisierungsstrategie. Beides gehört in die Verantwortung der Unternehmens- und Geschäftsführung und wird Grundlage und ein wichtiger Erfolgsfaktur zukünftiger Krankenhäuser sein.
