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Die steigende Vielfalt in der Gesellschaft durch individuelle Unterschiede - Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, soziales Milieu, sexuelle Orientierung und Behinderung - gehört mittlerweile zum Alltag im Gesundheits- und Sozialwesen. Diversity, der kompetente Umgang mit Vielfalt, bietet neue Handlungsperspektiven. Praxisbezogen und wissenschaftlich fundiert wird dieses Konzept auf den klinischen und sozialen Berufsalltag übertragen: Managing Diversity berührt Fragen des Profits und der Ethik gleichermaßen und bietet eine professionelle Reaktion auf die veränderte Realität unserer Einwanderungsgesellschaft.
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Seitenzahl: 576
Veröffentlichungsjahr: 2010
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Die steigende Vielfalt in der Gesellschaft durch individuelle Unterschiede - Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, soziales Milieu, sexuelle Orientierung und Behinderung - gehört mittlerweile zum Alltag im Gesundheits- und Sozialwesen. Diversity, der kompetente Umgang mit Vielfalt, bietet neue Handlungsperspektiven. Praxisbezogen und wissenschaftlich fundiert wird dieses Konzept auf den klinischen und sozialen Berufsalltag übertragen: Managing Diversity berührt Fragen des Profits und der Ethik gleichermaßen und bietet eine professionelle Reaktion auf die veränderte Realität unserer Einwanderungsgesellschaft.
Die Ärztinnen und Psychotherapeutinnen sind in transkultureller Praxis, u. a. am Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge in Düsseldorf, tätig und bieten seit Jahren 'Diversity Trainings' mit der Ärztekammer Nordrhein und der Psychotherapeutenkammer NRW an. Zwei von ihnen stehen dem 'Dachverband der transkulturellen Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik im deutschsprachigen Raum' vor.
Eva van Keuk, Cinur Ghaderi, Ljiljana Joksimovic, Dagmar M. David (Hrsg.)
Diversity
Transkulturelle Kompetenz in klinischen und sozialen Arbeitsfeldern
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1. Auflage 2011 Alle Rechte vorbehalten © 2011 W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Umschlagabbildung: © Janaka Dharmasena – Fotolia.com Gesamtherstellung: W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG, Stuttgart Printed in Germany
Print: 978-3-17-021015-8
E-Book-Formate
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978-3-17-022756-9
epub:
978-3-17-028156-1
mobi:
978-3-17-028157-8
Geleitwort
Vorwort der Herausgeberinnen
I Einführung: Warum „Diversity“ in sozialen und Heilberufen?
1 Zuwanderungsrealität und demographischer Wandel
2 Phantomschmerzen – über das „Deutschsein“
3 Zur Notwendigkeit der transkulturellen Öffnung im Gesundheitswesen
II Grundlagen von transkultureller Öffnung und Diversity
1 Diversity – Modebegriff oder eine Chance für den strukturellen Wandel?
2 Vorurteile und Toleranz von Vielfalt – von den Fallen alltäglicher Wahrnehmung
Exkurs: Anti-Bias-Ansatz zum Umgang mit Differenz und Diskriminierung
3 Diskriminierungsverbote im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der EU-Antirassismusrichtlinie
4 Diversity im klinischen und sozialen Alltag: Kompetenter Umgang mit kultureller Vielfalt
5 Von der monokulturellen zur transkulturellen Einrichtung: Diversity-Management im Gesundheitswesen
6 Diversity, Gender, Intersektionalität: Von der modernen Gleichheitsrhetorik zu der geschlechter-egalisierenden Praxis
III Diversity in klinischen Handlungsfeldern
1 Diversity-Kompetenz bei der ärztlichen Untersuchung: Von Symptomen zur Diagnose
2 Diversity-Kompetenz in der transkulturellen Psychotherapie
3 Betriebsmedizinische Versorgung der Bevölkerung
4 Diversity in der gesundheitlichen Versorgung von Frauen am Beispiel von Frauen aus afrikanischen Herkunftsländern
5 Zur Bedeutung von Diversity-Kompetenz in der Gesundheitsforschung und -versorgung von Frauen am Beispiel älterer Migrantinnen aus der Türkei
Exkurs: „Tabuthema Beschneidung“
6 Diversity-Kompetenz in der gesundheitlichen Versorgung von Männern
Exkurs: Japanische Männer in klinischer Behandlung und sozialer Beratung
7 Diversity-Kompetenz in der Behandlung von Jugendlichen mit einer stoff- und/oder nichtstoffgebundenen Suchtform
8 Dement im fremden Land
9 Integration der Transkulturellen Aspekte in den Pflegeprozess
10 Diversitätskompetenz am Lebensende
Exkurs: Ein Trauerort für alle – Diversity in der Praxis
IV Diversity in sozialen Handlungsfeldern
1 Soziale Arbeit mit Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Sprachen
Leitfaden zum Einsatz von Dolmetschern bzw. Sprach- und Kulturmittlern
Exkurs: Fallstricke aus der Sicht eines Sprach- und Kulturmittlers
2 Diversity-Kompetenz im Umgang mit Menschen mit Behinderung aus kultursensibler Sicht
3 Psychotherapie mit traumatisierten Flüchtlingen
4 Beziehungsgestaltung bei der Begutachtung von Flüchtlingen
5 Wenn es brennt... – Unterstützung von Flüchtlingen bei Abschiebeandrohungen
6 Diversität von Erziehungsvorstellungen
7 Diversity-Kompetenz in der Schule
8 Selbstethnisierungen und Zugehörigkeiten in der Jungenarbeit
Anhang
Ausgewählte Antworten
Weiterführende Literatur
Einrichtungen und Informationen
Leitfaden Diversity-Fallreflexion inkl. Auernheimers Kategorien (Punkt 4–7)
Stichwortverzeichnis
Die Autorinnen und Autoren
der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer
Unsere Gesellschaft wird immer vielfältiger: In Deutschland leben rund 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Der Anteil der Migrantinnen und Migranten an der Gesamtbevölkerung beträgt in einigen Ballungszentren sogar um die 40 %. Diese Menschen kommen aus vielen unterschiedlichen Ländern und bringen verschiedene kulturelle Hintergründe mit. Dies schlägt sich in ihren Gewohnheiten, Anliegen und Bedürfnissen nieder, gerade auch im gesundheitlichen und sozialen Bereich.
Diese Hintergründe zu kennen und zu berücksichtigen, ist grundlegend für eine erfolgreiche soziale Arbeit mit Migrantinnen und Migranten. Die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens müssen sich auf diese Zielgruppe einstellen. Sie sind gefordert, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie alle Menschen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen, Erwartungen und Ansprüchen erreichen und von diesen auch angenommen werden. Es geht dabei nicht darum, für jede Gruppe, ob mit oder ohne Migrationshintergrund, ein gesondertes Angebote vorzuhalten. Von zentraler Bedeutung ist es, die Angebote so offen zu gestalten, dass sich alle Menschen von diesen angesprochen fühlen. In diesem Zusammenhang sprechen wir auch von Konzepten der interkulturellen Öffnung oder Kultursensibilität, im unternehmerischen Bereich hingegen von Diversity Management. Gemeinsam ist all diesen Konzepten, dass sie sich zunächst die Wertschätzung und Akzeptanz aller Menschen in ihrer Vielfalt zum Grundsatz gemacht haben. Es geht um den Umgang mit Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen, mit Klientinnen und Klienten in der Sozialarbeit sowie mit Kundinnen und Kunden im unternehmerischen Bereich. Gefordert sind aber auch geeignete Personalentwicklungskonzepte, in denen darauf geachtet wird, dass sich die Vielfalt der Bevölkerung in der Auswahl der Belegschaft widerspiegelt und das bereits vorhandene Personal in die Lage versetzt wird, mit Vielfalt in angemessener Weise umzugehen.
Die Entwicklung und Erprobung von Diversity-Ansätzen für das Gesundheits- und Sozialwesen sind bereits seit Jahren Bestandteil der interkulturellen Öffnung des Gesundheitswesens. Auch das Forum für eine kultursensible Altenhilfe, das seine Arbeit auf das 2002 verabschiedete Memorandum für eine kultursensible Altenhilfe gründet, befasst sich mit dem Thema.
Der vorliegende Band setzt sich in den Beiträgen mit Diversity-Ansätzen in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens auseinander. Ich bin zuversichtlich, dass diese Publikation die Entwicklung neuer Diversity-Konzepte anstoßen und deren Verbreitung in der Praxis unterstützen wird. Wie die Initiative „Charta der Vielfalt“ zeigt, haben viele Unternehmen bereits erkannt, dass die Umsetzung eines Diversity-Leitbildes in der Unternehmenskultur, das der Verschiedenheit aller Menschen gerecht wird, zum wirtschaftlichen Erfolg beiträgt. Gleiches gilt für die Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Denn nur, wenn sie mit ihren Angeboten die Unterschiedlichkeit der Bevölkerungsgruppen berücksichtigen, können sie wirklich effizient und entsprechend ihres jeweiligen Auftrags arbeiten. Eine umfassende Einführung von Diversity-Konzepten im Gesundheits- und Sozialwesen dient dazu, den Anliegen und Bedürfnissen aller Bevölkerungsgruppen gleichermaßen gerecht zu werden.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Vielfalt begegnen wir in einer Zeit der raschen Veränderungen in fast allen Lebensbereichen. Die Diversität der Weltanschauungen und Identitäten durch Globalisierung, demographischen Wandel, Mobilität und Migration führen uns zu neuen gesellschaftlichen Erfahrungen und stellen uns vor die Herausforderung, mit dieser Vielfalt, ihren Chancen und Risiken im Privat- und im Berufsleben umzugehen. In diesem Buch geht es um die Fähigkeiten, die wir brauchen, um mit kultureller Vielfalt in gesundheitlichen und sozialen Handlungsfeldern professionell umzugehen.
Wir Herausgeberinnen kommen aus der transkulturellen, klinischen Arbeit (ambulante und stationäre Psychotherapie, Beratung) und der Fortbildungen für MedizinerInnen und PsychotherapeutInnen. Uns verbindet seit einigen Jahren die gemeinsame Bemühung „Wie vermitteln wir das, was wir täglich machen, an andere?“ mittels Diversity-Fortbildungen. Diese Diversity-Fortbildungen führen wir seit 2005 im Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf (PSZ) durch, im Rahmen des Projektes „Dialog-Kultur“, gefördert vom Europäischer Integrationsfond EIF und in Kooperation mit der Ärztekammer Nordrhein, der Psychotherapeutenkammer NRW und dem Bildungsinstitut im Gesundheitswesen BiG. Unsere eigene transkulturelle Praxis, die didaktische Herauforderung der Fortbildungen und die Fragen der TeilnehmerInnen veranlassten uns, unsere eigenen Konzepte zu überprüfen, uns mit konträren Positionen zu beschäftigen, Widersprüche aufzugreifen, uns mit wissenschaftlichen Konzepten zu befassen, auf der Suche nach einem pragmatischen Ansatz für die Praxis. Der Diversity-Ansatz ermöglicht in diesem Zusammenhang, sich dem Begriff „Kultur“ zu nähern, ohne vorschnell zu kulturalisieren, d. h. alle individuellen Merkmale einer Person wie Geschlecht, Alter, Bildung, sexuelle Orientierung, Familienstatus, sozioökonomischer Status, Behinderung explizit zu berücksichtigen, wobei „Zuwanderung“ nur ein Merkmal unter vielen ist.
Unser Ziel ist es nicht, sozialwissenschaftlich und konzeptionell Diversity zu beleuchten, sondern aufzuzeigen, wie dieses – im deutschen Sprachraum recht neue Konzept – im Praxistransfer, speziell im Gesundheits- und Sozialwesen, umgesetzt werden kann. Daher haben wir Experten angesprochen und gebeten, ihre eigenen Tätigkeitsschwerpunkte in Bezug auf Diversity zu setzen. Da das Thema Diversity in sozialen und klinischen Handlungsfeldern ein noch relativ unbearbeitetes Feld ist, konnten die AutorInnen, die wir eingeladen haben zu schreiben, entsprechend wenig auf diesem Feld ernten. Die meisten mussten das Feld zunächst selbst beackern, indem sie diese Einladung zur Annäherung und Auseinandersetzung mit Diversity in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld (Zuwanderung, Gender, Behinderung, Lebensende und weitere) angenommen haben.
Dabei geht das „Feld“, um bei dem Bild zu bleiben, über eine Landschaft hinaus, die wir nicht weit oder scharf genug in einem Buch aufzeigen können. Doch das Buch als Gesamtes zeigt die Sicht durch verschiedene diversitäts-sensible Fenster, bei dem ein Fenster – das soziokulturell differenzierte – besonders groß und weit geöffnet wird. Das bedeutet aber auch, dass nicht alle relevanten Aspekte entsprechend gewürdigt werden konnten (z. B. Transsexualität).
Dabei ist nicht beliebig, welcher Autor vor einem Fenster steht und die jeweilige Sicht eröffnet. Je nach Zugang und Perspektive präsentiert sich eine andere Landschaft – aus der Perspektive als VerhaltenstherapeutIn oder als PsychoanalytikerIn, als Mehrheits- oder Minderheitsangehörige, als Mann oder Frau. Diese Subjektivität spiegelt sich in allen Texten – Objektivität vermögen wir nicht zu bieten, aber vielleicht reflektierte Subjektivität. Diese Sichtweise möchten wir auch Ihnen beim Lesen ans Herz legen – denn abhängig von Ihrem beruflichen und persönlichen Kontext werden Sie sicherlich die eine oder andere Formulierung als fremd oder berührend wahrnehmen.
Einer unreflektierten Subjektivität haben wir uns bemüht zu begegnen, durch die Wahl der AutorInnen (mit und ohne Zuwanderungsgeschichte, mit und ohne Melaninmangel, mit und ohne zweites X-Chromosom, aus Wissenschaft und Praxis), und ihrer unterschiedlichen, nicht-identischen Themenfelder, die sich aber überkreuzen konnten oder benachbart gelegen waren.
Die Kapitel sind unterschiedlich zu sehen, abhängig von der Thematik und ihrer Präsenz im Gesundheitswesen, in den Medien, im gesellschaftlichen Diskurs. Bei manchen Bereichen geht es darum, spezifische Bedürfnisse einer speziellen Gruppe überhaupt wahrzunehmen (z. B. Flüchtlinge). Bei anderen Themengebieten gibt es bereits dieses gesellschaftliche Bewusstsein, und es geht viel mehr um die innere Diversität (z. B. Gender). Wiederum werden Sie feststellen, dass einige AutorInnen mehr die Unterschiede, andere eher die Gemeinsamkeiten (z. B. bei Diversität am Lebensende) fokussieren, wobei beide wichtige und sich ergänzende Blickwinkel innerhalb des Diversity-Konzepts darstellen.
Die unterschiedlichen Blickwinkel der AutorInnen zwingen uns einerseits, die universellen Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Gruppen wahrzunehmen, und andererseits werden uns immer wieder die Grenzen der eigenen Wahrnehmung und der eigenen Gruppenzugehörigkeit deutlich, also das Anderssein.
Sie merken, dieses Buch ist zwar ein Lehrbuch, aber keines, aus dem Sie ohne die persönliche Auseinandersetzung mit sich und den eigenen Gewohnheiten eine „Lehre“ ziehen und auswendig lernen können. Denn die Praxis der Diversity-Kompetenz ist Wissens- und Erfahrungswert zugleich. Wir können Ihnen die Fenster zeigen, die AutorInnen können ihre Sicht beschreiben, erlernbar und erfahrbar wird die Lehre erst, wenn Sie selbst schauen.
Um Ihnen ein wenig die Arbeit zu erleichtern, möchten wir Ihnen an dieser Stelle eine kleine „Gebrauchsanweisung“ für das Buch geben: Während die Kapitel Ihnen einen vertiefenden Einblick in die Themen bieten, werden Sie auf einige kürzere Beiträge („Exkurse“) stoßen. Diese kurzen Überblicke umreißen Themengebiete, die kein eigenes Kapitel haben, uns aber so wesentlich erscheinen, dass wir Sie mit den kurzen Beiträgen auf diese brisanten und wichtigen Themen aufmerksam machen und zum Weiterlesen motivieren möchten.
Der erste Teil des Buches (Einführung: Warum „Diversity“ in sozialen und Heilberufen) zeigt die gesellschaftspolitische Relevanz der Implementierung von Diversity in Heil- und sozialen Berufen aufgrund veränderter demographischer Entwicklungen und Migration (Anton Rütten, Bernhard Santel). Die veränderte Bevölkerungsstruktur in Deutschland, wirft die damit einhergehende Identifikationsfrage des „Deutschsein“ auf (Andreas Ackermann). Jenseits von nationalen Identifizierungen erfordern diese Veränderungen einen strukturellen Wandel im Gesundheitswesen (Dagmar M. David).
Im zweiten Teil, Grundlagen von transkultureller Öffnung und Diversity, werden die theoretische Basis von Diversity (Rebekka Ehret) und die damit angrenzenden relevanten Grundlagentheorien beschrieben, wie das Konzept der Vorurteile und das Syndrom Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Andreas Zick, Beate Küpper). Ein handlungsorientierter Ansatz, der den vorurteilsbewussten Umgang mit Differenzen schult, ist der „Anti-Bias“ (Exkurs Marina Chernivsky).
Die rechtlichen Grundlagen von Diversity sind die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie und das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dessen Wirkkraft wird am Beispiel der Diskriminierung durch fehlende sprachliche Verständigungsmöglichkeiten im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens untersucht (Dorothee Frings). Weiterhin wird in diesem Grundlagenkapitel die Umsetzung von Diversity-Kompetenz im klinischen und sozialen Alltag fokussiert (Eva van Keuk, Ljiljana Joksimovic, Cinur Ghaderi), die konkrete Umsetzung des Diversity-Management im Gesundheitswesen am Beispiel eines Krankenhauses dargestellt (Wolfram Gießler) und schließlich wird Diversity theoretisch mit Gender und Intersektionalität (Cinur Ghaderi, Ilse Lenz) in Bezug gesetzt und es werden Methoden zur Wahrnehmungssensibilisierung für eine geschlechter-detypisierenden kommunikative Praxis benannt.
Im dritten Teil, Diversity in klinischen Handlungsfeldern, werden unterschiedliche klinische Handlungsfelder aus diversitäts-sensibler Perspektive beleuchtet, wie das ärztliche Patientengespräch (Ljiljana Joksimovic), die Psychotherapie (Eva van Keuk, Cinur Ghaderi), die Arbeits- und Sozialmedizin (Ulrike Hein-Rusinek) und die Patientenpflege (Abdulillah Polat). Die weiteren Beiträge dieses Kapitels befassen sich zunächst mit der Diversity-Kompetenz in der gesundheitlichen Versorgung von Frauen (Dela Apedjinou, Şengül Boral, Matthias David & Theda Borde), Männern (Norbert Hartkamp), Jugendlichen (Wilfried Huck) und alten Menschen (Murat Ozankan, Josef Kessler). Schließlich wird das Thema Tod und Sterbebegleitung (Christian Schulz, André Karger, Martin W. Schnell) und Trauer (Exkurs Meera Sivaloganathan) fokussiert. Bei der Auswahl dieser Themengebiete haben wir uns bemüht, einerseits universelle Aspekte zu analysieren, die Menschen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialer Gruppe (z. B. Frau, Mann, Altersgruppe) machen, gleichzeitig aber auch kulturelle oder milieuspezifische Aspekt in Augenschein zu nehmen (z. B. Exkurs Mboyo Likafu zu Beschneidung, Exkurs Michael Hoshino zu Männern der japanischen Exil-Community).
Der vierte Teil, Diversity in sozialen Handlungsfeldern, gliedert sich in vier thematische Felder. Zunächst wird der Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern aus der psychosozialen Arbeit (Sabine Rauch) und aus der Sicht eines Sprach- und Kulturmittlers dargestellt (Abdoulaye Amadou), die Berichte werden abgerundet von einem Leitfaden für die Praxis.
Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention dienen als Basis, um in dem nächsten Beitrag die Diversity-Kompetenz im Umgang mit Menschen mit Behinderung aus kultursensibler Sicht (Cornelia Kaiser-Kauczor) zu beleuchten.
Der dritte Kernbereich befasst sich mit der Arbeit mit Flüchtlingen in der Psychotherapie (Jutta Bierwirth), der Begutachtung (Hans Wolfgang Gierlichs) und in Krisensituationen wie der Abschiebeandrohung (Barbara Eßer).
Das letzte Themenfeld handelt von der Diversity-Kompetenz in der Paar- und Familienberatung und spannt einen Bogen von der Diversität von Erziehungsvorstellungen (Joscha Kärtner, Heidi Keller), zur Schulberatung (Haci-Halil Uslucan) bis hin zur Identitätsarbeit mit Jungen (Abousoufiane Akka).
Die Beiträge des Buchs sind einheitlich gegliedert: Jeder Artikel beginnt mit einer Zusammenfassung und endet mit Fragen oder Übungen. Anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis haben die AutorInnen dazu beigetragen, einen möglichst anschaulichen Zugang zu einem ohnehin komplexen Thema beizutragen. Literaturverweise, nützliche Links, Einrichtungen und das Schlagwortverzeichnis finden Sie im Anhang.
Liebe Leserin, lieber Leser, liebe LeserIn, gerade in einem Buch über Diversity haben wir uns aufgerufen gefühlt, genau auf eine gender-sensible Sprache zu achten, doch keiner der drei Umgangsvarianten der Ansprache können derzeit unseres Erachtens eine sprachlich überzeugende geschlechtergerechte Lösung bieten. Daher haben wir die Sprachwahl jedem Autor individuell überlassen, ihre eigene Anspracheform zu wählen. Allen gemeinsam ist die Absicht, alle Geschlechter mit einzubeziehen.
Dieses Buch ist ein Herausgeberwerk, d. h. es konnte nur entstehen, weil eine Vielzahl an AutorInnen mit hoher Expertise und Fachkompetenz in unterschiedlichen Bereichen unsere Einladung zur Annäherung und Auseinandersetzung mit Diversity engagiert angenommen haben und die Texte verfasst haben – ihnen allen hier ein ganz herzliches Dankeschön!
Die Zusammenarbeit mit dem Kohlhammer Verlag, besonders mit Frau Ulrike Merkel, die das Projekt von Anfang an mit ihrem guten Rat begleitet hat, war eine angenehme Erfahrung.
Danken möchten wir dem Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge in Düsseldorf, der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Düsseldorf, der Ärztekammer Nordrhein, unseren PatientInnen und KlientInnen in Therapie und Beratung, unseren FortbildungsteilnehmerInnen, unseren ReferentInnen und allen weiteren Diversity-Verbündeten, die uns fachlich angestoßen und mit Hand und Fuß – zuweilen kritisch – in unserer Arbeit begleitet haben.
Nicht zuletzt danken wir unseren Ehemännern für ihre aufrichtige Unterstützung.
Cinur Ghaderi, Eva van Keuk, Ljiljana Joksimovic und Dagmar David Düsseldorf, im Herbst 2010
Anton Rütten & Bernhard Santel
Nicht nur de facto, sondern auch de jure ist Deutschland heute ein Einwanderungsland. Durch die Einwanderung hat die Bevölkerung in Deutschland nach Herkunft, Staatsangehörigkeit, Muttersprache, kultureller Prägung und Religionszugehörigkeit unumkehrbar an Vielfalt gewonnen. Heute wird anders als in der Vergangenheit über Einwanderung überwiegend pragmatisch, ideologiefrei und ohne Illusionen diskutiert. Auch angesichts des demographischen Wandels dominiert ein vergleichsweise nüchterner Umgang mit den Realitäten. Auf den Punkt gebracht heißt das: „Wir werden weniger, älter und vielfältiger.“ Laut Mikrozensus haben heute über 15 Millionen Menschen in Deutschland eine Zuwanderungsgeschichte. Entgegen mancher Vermutung ist die aktuelle Zuwanderung aber gering. Der Wanderungssaldo Deutschlands ist ausgeglichen. Skeptisch stimmt, dass sich weniger Menschen einbürgern lassen, als durch die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes erwartet wurde. Der Nationale Integrationsplan (NIP) zeigt, dass Zuwanderung und Integration zu einem zentralen Thema der Politik geworden sind. Diese Entwicklung stimmt positiv. Gleichwohl sind noch lange nicht alle Bereiche der sozialen, gesundheitlichen und schulischen Versorgung auf die neue Vielfalt der Bevölkerung eingestellt. Theoretisch sind bereits einige Antworten auf die Herausforderung „Diversity“ formuliert worden. Nun gilt es, diese breit zu diskutieren, zu erproben und praktisch umzusetzen.
Es hat sich bereits vor Jahrzehnten abgezeichnet, aber erst seit wenigen Jahren wird es bewusst wahrgenommen und politisch akzeptiert: Deutschland ist ein Einwanderungsland geworden. Nicht nur de facto, sondern auch de jure. Dieses Gesetz „ermöglicht und gestaltet Zuwanderung“, so heißt es in § 1 des seit 2005 gültigen Aufenthaltsgesetzes. Die Bundesrepublik duldet also nicht nur passiv Zuwanderung. Sie will sie aktiv ermöglichen und zum Wohle der gesamten Gesellschaft gestalten. Durch die Einwanderung hat die Bevölkerung in Deutschland nach Herkunft, Staatsangehörigkeit, Muttersprache, kultureller Prägung und Religionszugehörigkeit unumkehrbar an Vielfalt gewonnen. Ausländische Besucher, die nach Deutschland kommen und das Land nicht kennen, blicken oft verwundert auf die multikulturelle Vielfalt, die sie hier vorfinden.
In der Vergangenheit waren die politischen und gesellschaftlichen Debatten über die Zuwanderung nach Deutschland geprägt von unterschiedlichen Zielen, Wunschvorstellungen und Horrorvisionen. Zunächst überwog in den späten 1950er und 1960er Jahren die Absicht, mit der Anwerbung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland, überwiegend aus Mittelmeer-Anrainerstaaten, den Arbeitskräftemangel im Wirtschaftswunder zu beheben und gleichzeitig außenpolitisch das Verhältnis zu den Entsendeländern zu verbessern. Dies war der Beginn der sogenannten Anwerbe- und Ausländerpolitik.
Die wirtschafts- und außenpolitischen Politikziele waren verbunden mit der von Anfang an unrealistischen Vorstellung, dass die „Gastarbeiter“ nach getaner Arbeit wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren würden. Als dies nach dem Anwerbestopp in den frühen 1970er Jahren nicht wunschgemäß geschah und tatsächlich dann der verstärkt einsetzende Familiennachzug zu mehr Zuwanderung führte, versuchte die Politik ab 1982 diese Entwicklung durch sogenannte Rückkehrprämien umzukehren bzw. zumindest abzubremsen. Nicht wenige ausländische Arbeitskräfte nutzten das Angebot und kehrten zurück.
In den späten 80er und frühen 90er Jahren des letzten Jahrhunderts nahm die Zuwanderung dann massiv zu. Die Öffentlichkeit blickte erschreckt auf die Wanderungsstatistiken mit ihren immer neuen Höchstständen. Die politischen Umbrüche in Osteuropa, das Ende des real existierenden Sozialismus und die politischen und militärischen Konflikte in der Dritten Welt erwiesen sich als Katalysatoren innereuropäischer und transkontinentaler Migration. Die Übersiedlung aus der DDR, die Spätaussiedlung aus der Sowjetunion, Rumänien und Polen sowie die rasant steigenden Zahlen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Afrika und Asien führten zu politischen Auseinandersetzungen, die von vielen Beteiligten eher erhitzt und ideologisch als pragmatisch geführt wurden. Das Diktum vom vermeintlich „vollen Boot“ bezeichnet am besten die von Ängsten und Hilflosigkeit geprägte Stimmung. Traurige Höhepunkte dieser Zeit waren die rassistischen Attacken auf Zuwanderinnen und Zuwanderer in Solingen, Hoyerswerda, Rostock und vielen anderen Städten. Erstmals wurde aber auch, wenn auch noch unklar und voller Widersprüche, von der Notwendigkeit einer systematischen Migrationspolitik gesprochen.
Diese Zeiten liegen hinter uns. Inhalt und Stil der Debatte haben sich verändert. Im Jahr 2010 wird über Einwanderung überwiegend pragmatisch, ideologiefrei und ohne Illusionen diskutiert. Auch angesichts des demographischen Wandels dominiert ein vergleichsweise nüchterner Umgang mit den Realitäten. Auf den Punkt gebracht heißt das: „Wir werden weniger, älter und vielfältiger.“
Diese Wirklichkeit wird zwar noch nicht von allen Menschen als selbstverständlich und unproblematisch empfunden. Gleichwohl hat sich über alle Unterschiede im demokratischen Parteienspektrum hinweg die Einsicht durchgesetzt, dass der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft eine besondere gesellschaftspolitische Bedeutung zukommt. Wenn früher von Ausländerpolitik die Rede war, nimmt heute die Integrationspolitik eine zentrale Stellung in gesellschaftspolitischen Debatten ein. Mit diesem Wandel der Perspektiven auf Einwanderung geht die Einsicht einher, dass Integration nur gelingen kann, wenn die Eingewanderten erfolgreich Anpassungsleistungen in Bildung, Arbeitswelt und Alltagsleben entwickeln, und wenn Staat und Gesellschaft ebenso erfolgreich Anpassungsleistungen an die geänderte Bevölkerungssituation erbringen. Beides muss zusammenkommen, die Bereitschaft des Einwanderers, sich zu integrieren, und die Bereitschaft von Staat und Gesellschaft, den Integrationsprozess zu unterstützen.
„Interkulturelle Öffnung“, „interkulturelle Sensibilisierung“, „Diversity-Management“ – hinter diesen Bezeichnungen stehen Konzepte, die Lösungen dafür anbieten, wie sich staatliche und gesellschaftliche Akteure bzw. Institutionen auf die neue Vielfalt einstellen können. Längst sind sie nicht mehr nur Themen kleiner Fachkreise, sondern haben Eingang gefunden in staatliche Handlungskonzepte wie den „Nationalen Integrationsplan“ (NIP; Die Bundesregierung 2007) auf Bundesebene oder den „Aktionsplan Integration“ der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (MGFFI 2010).
Im Folgenden sollen einige Entwicklungslinien der Bevölkerungszusammensetzung näher beleuchtet werden. Dabei wird im Wesentlichen auf statistisches Material für das Land Nordrhein-Westfalen zurückgegriffen. Die hier zu beschreibenden Entwicklungen allerdings sind nicht landesspezifisch, sondern durchaus repräsentativ für die Bundesrepublik Deutschland als Gesamtheit.1
Bis vor wenigen Jahren war es üblich, die Folgen der Einwanderung auf die Bevölkerungszusammensetzung alleine mit den Indikatoren „Zahl der Ausländer“ und „Anteil der Ausländer an der Bevölkerung“ darzustellen. Die Unterscheidung entlang der Staatsangehörigkeit in Deutsche und Ausländer ist trennscharf und hat ihre Berechtigung, etwa bei der Erfassung der grenzüberschreitenden Wanderungen. Sie sagt aber immer weniger über die sozialen Folgen von Migration aus, da sich in beiden Gruppen sowohl Menschen mit als auch ohne Migrationserfahrung befinden. Dies führte zu zahlreichen Unzulänglichkeiten in der Darstellung. So wurden die einwandernden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler mit deutscher Staatsangehörigkeit lediglich bei ihrer Einreise gezählt, danach war ihr Anteil an der Bevölkerung nicht mehr exakt zu messen, da sie in der großen Zahl der Deutschen aufgingen. Dies entspricht zwar dem Rechtsstatus dieser Menschen, aber die Einwanderungsrealität dieser großen Gruppe wie ihr aus der Einwanderung erwachsender Integrationsbedarf ließen sich statistisch so nicht ausweisen.
Ähnlich verhielt es sich mit der Gruppe der Eingebürgerten, die mit dem Akt der Einbürgerung von der Kategorie „Ausländer“ in die Kategorie „Deutsche“ wechselten. Auch das ist im Hinblick auf den Rechtsstatus korrekt. Ausgeblendet aber wurde dabei der Prozesscharakter der Integration. Denn diejenigen, deren Integration erfolgreich zur Einbürgerung geführt hat, tauchten statistisch nicht mehr in der Gruppe derjenigen auf, die als Synonym der Eingewanderten begriffen wurden – der Ausländer. Integrationserfolge wurden so verdeckt und statistisch unsichtbar. Die Gleichsetzung von „Ausländern“ mit „Eingewanderten“ führte zu verzerrten Aussagen, da die tendenziell besser ausgebildeten und qualifizierter beschäftigten Eingebürgerten nicht in der Ausländerstatistik enthalten waren.
Die notwendige statistische Differenzierung wurde ab 2006 möglich, als in Nordrhein-Westfalen erstmals auf der Grundlage des Mikrozensus nicht nur die Staatsangehörigkeit erfasst wurde, sondern auch das Geburtsland und das Geburtsland der Eltern. Dadurch ist es möglich, ein sehr viel differenzierteres Bild der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu zeichnen. Der Mikrozensus ist eine seit 1957 jährlich durchgeführte repräsentative Mehrzweckstichprobe von 1 % der Haushalte. Bundesweit werden ca. 800 000, in Nordrhein-Westfalen knapp 180 000 Personen befragt. Zum Vergleich: Umfragen zur Wahlabsicht (Sonntagsfrage) arbeiten zumeist mit knapp 1 000 Befragten. Die Teilnahme am Mikrozensus ist verpflichtend. Aufgrund der Auskunftspflicht ist der Anteil der bekannten Ausfälle an den zu befragenden Haushalten mit rund 5 % (Mikrozensus 2006) gering. Das Ergebnis dieser neuen statistischen Perspektive zeigt Tabelle 1:
Tab. 1: Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen 2008 nach Zuwanderungsstatus (Quelle: LDS NRW; Ergebnisse des Mikrozensus)
Zuwanderungsstatus
Bevölkerung in 1 000
Bevölkerung insgesamt
17 971
Deutsch
16 062
ohne Zuwanderungsgeschichte
13 809
eingebürgerte ehemalige AusländerInnen
619
nicht-deutsch
1 909
ausländische Bevölkerung und eingebürgerte ehemalige AusländerInnen zusammen
2 528
türkische Bevölkerung und eingebürgerte ehemalige Türkinnen und Türken zusammen
779
türkische Bevölkerung (ohne deutsche Staatsangehörigkeit)
607
eingebürgerte ehemalige Türkinnen und Türken
172
Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte
4 162
unter 25 Jahren
1 578
in Deutschland geboren
15 256
im Ausland geboren
2 715
Laut Mikrozensus lebten 2008 knapp 1,9 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen (MFFI, 2008). Mit 4,2 Millionen war die Zahl der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mehr als doppelt so groß. Anders formuliert: Ausländerinnen und Ausländer stellen nur die Hälfte der Bevölkerung mit Zuwanderungsgeschichte, die andere Hälfte sind Deutsche. Für mehr als jeden fünften Einwohner Nordrhein-Westfalens ist Migration Teil der eigenen oder familiären Identität. Damit wird klar: Zuwanderung und Integration sind keine Randthemen, sie berühren die Mitte unserer Bevölkerung und Gesellschaft.
Der Mikrozensus gibt erstmals – über die existierende Fallstatistik hinaus – Auskunft über die eingebürgerten Menschen, die tatsächlich in Nordrhein-Westfalen ansässig sind. Insgesamt lebten 2008 619 000 Personen in Nordrhein-Westfalen, die durch Einbürgerung deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger geworden sind. Die mit Abstand größte ausländische Zuwanderergruppe stellen mit 607 000 die Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Besonders hoch ist mit 172 000 auch die Zahl der türkeistämmigen Menschen, die durch Einbürgerung deutsche Staatsbürger wurden. Fast 780 000 Menschen in Nordrhein-Westfalen sind entweder Türkinnen und Türken oder eingebürgerte ehemalige Türken. Interessant ist auch ein Blick auf diejenigen, die außerhalb der Grenzen Deutschlands geboren wurden und dann nach Nordrhein-Westfalen zugewandert sind, die also über eine eigene individuelle Wanderungsbiographie verfügen.2 Mehr als 2,7 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner (15,1 %), knapp jeder siebte, ist im Ausland geboren (Ausländer, Aussiedler etc.) und gehört zur ersten Einwanderergeneration. Das sind mehr als im klassischen Einwanderungsland USA: Dort waren 2007 12,6 % aller Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb der Grenzen des Landes geboren.
Der Mikrozensus zeigt uns, wie viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in unserem Land leben. Ebenso interessant ist die Frage, wie viele jedes Jahr zuwandern oder Deutschland wieder verlassen. Es gibt bei vielen Menschen den Eindruck, Deutschland sei auch gegenwärtig durch eine starke Zuwanderung geprägt. Das Gegenteil ist richtig: Im Jahr 2008 gab es in Deutschland nicht nur mehr Sterbefälle als Geburten. Es gab auch mehr Auswanderer als Einwanderer. Das Ergebnis ist eine schrumpfende Bevölkerung. Im Jahr 2008 sind 682 000 Personen nach Deutschland zugewandert und 738 000 abgewandert. Das ist ein Wanderungsverlust von 56 000. Besonders auffällig ist, dass viel mehr Deutsche ins Ausland zogen als aus dem Ausland zuwanderten: 174 800 Deutsche wanderten 2008 ab, nur 108 300 wanderten zu. In diesen Zahlen drückt sich auch der starke Rückgang bei der Aussiedlerzuwanderung in den vergangenen Jahren aus. Dass von Zuwanderungswellen heute keine Rede mehr sein kann, zeigt der Vergleich mit den 1990er Jahren: 1992, auf dem Höhepunkt der Zuwanderung von Aussiedlern und Asylbewerbern, kamen 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland. Damals gab es einen Wanderungsgewinn von 782 000, also wesentlich mehr als heute.
In den klassischen Einwanderungsländern folgt auf die Einwanderung innerhalb weniger Jahre die Einbürgerung. Das war in Deutschland lange Zeit anders. Obwohl klar war, dass die ausländischen Zuwanderinnen und Zuwanderer mit ihren Familien in Deutschland bleiben würden, wurden von den 1950er bis 1990er Jahren nur wenige Menschen eingebürgert. Das führte dazu, dass die Gruppen der „Wohnbevölkerung“ auf der einen und des „Staatsvolks“ auf der anderen Seite immer weiter auseinanderdrifteten. Ein solcher Zustand ist unbefriedigend. Menschen, die von politischen Entscheidungen betroffen sind, müssen mittelfristig auch die Möglichkeit erhalten, an diesen Entscheidungen zu partizipieren. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 01.01.2000 wurde Neuland betreten. Die wichtigste Änderung bestand darin, dass erstmals die Kinder der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer – sofern gewisse Mindestanforderungen erfüllt werden – mit ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Nicht mehr nur die Abstammung von deutschen Eltern, sondern die Geburt in Deutschland entscheiden darüber, welche Staatsangehörigkeit die Kinder haben. Die Reform hat dazu geführt, dass heute nur noch vergleichsweise wenige ausländische Kinder in Deutschland geboren werden.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes war ein Einschnitt in der Geschichte der deutschen Ausländer- und Integrationspolitik. Das neue Recht konnte aber nicht alle darin gesetzte Erwartungen erfüllen. Im Gegenteil: Die jährlichen Einbürgerungen gehen seit 2000 zurück. Nur noch 94 470 Ausländer wurden 2008 Deutsche, 18 600 weniger als 2007 und sogar 92 200 weniger als im Jahr 2000. Von 2000 bis 2008 hat sich die Zahl der jährlichen Einbürgerungen halbiert. Nicht zu übersehen ist, dass ein großer Teil der Ausländerinnen und Ausländer zwar die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, jedoch keinen Antrag stellt.
Ein Grund, warum viele Ausländerinnen und Ausländer sich nicht einbürgern lassen, ist der vom Gesetz verlangte Verzicht auf die alte Staatsangehörigkeit. Bei der Mehrheit der Eingebürgerten wird aber inzwischen Mehrstaatigkeit hingenommen. Im Jahr 2008 wurden 52,9 % aller Einbürgerungen unter Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit vollzogen (2005: 47,2 %; 2006: 51,0 %; 2007: 52,4 %). Das ist Ausdruck eines pragmatischen staatlichen Handelns in der Einbürgerungsfrage und eine Absage an den Leitsatz, dass doppelte Staatsbürgerschaften grundsätzlich vermieden werden sollten.
Die neue Diversität der Bevölkerung drückt sich auch in einer Vielfalt der Religionen aus. Besonders deutlich wird dies daran, dass der Islam bzw. Muslime ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft sind. Die im Jahre 2009 veröffentlichte Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ergab, dass in Deutschland zwischen 3,8 und 4,3 Millionen Muslime leben und dass diese Gruppe in sich nach Herkunft, Muttersprache, Rechtsstatus, Glaubensrichtung und Glaubensintensität sehr heterogen zusammengesetzt ist.
Aber nicht nur die Zahl der Muslime ist in Deutschland stetig gewachsen. Die gezielte Einwanderung von Juden aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und die Einwanderung Angehöriger weiterer Religionen aus Afrika und Asien haben Auswirkungen sowohl auf das gesellschaftliche Miteinander der Menschen als auch auf die Anforderungen an die staatliche Daseinsvorsorge.
Einwanderung hat Deutschland und seine Bevölkerung unumkehrbar verändert. Erst nach langem Zögern haben sich Staat und Gesellschaft dazu durchgerungen, diese Realität zu akzeptieren und zu gestalten. Wir sind heute in der Integrationspolitik sehr viel weiter, als es die meisten Beobachter in den 1970er und 1980er Jahren vorhergesagt haben. Die ideologischen Gräben, die die einwanderungspolitische Diskussion lange geprägt haben, sind zugeschüttet worden. Diese Entwicklung stimmt positiv. Gleichwohl sind noch lange nicht alle Bereiche der sozialen, gesundheitlichen und schulischen Versorgung auf die neue Vielfalt der Bevölkerung eingestellt. Theoretisch sind bereits einige Antworten auf die Herausforderung „Diversity“ formuliert worden. Nun gilt es, diese breit zu diskutieren, zu erproben und praktisch umzusetzen.
Mit welchem Kernsatz lässt sich der demographische Wandel beschreiben? Benennen Sie diesen und erklären Sie, was gemeint ist.
Welche Entwicklungen lassen sich in den vergangenen Jahrzehnten in der Integrations- und Migrationspolitik beobachten?
Was meint „Zuwanderungsrealität“?
Die Bundesregierung (2007). Der Nationale Integrationsplan. Neue Wege, neue Chancen. Berlin.
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) Nordrhein-Westfalen (2008). Land der neuen Integrationschancen. 1. Integrationsbericht der Landesregierung. Düsseldorf.
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) Nordrhein-Westfalen (2010). Land der neuen Integrationschancen. Umsetzungsbericht zum Aktionsplan Integration Juni 2006 bis März 2010. Düsseldorf.
Andreas Ackermann
Der Beitrag interpretiert die deutschen Debatten um Leitkultur, Patriotismus und Multikulturalität als Ausdruck einer tiefen Verunsicherung angesichts der Konfrontation mit kultureller und religiöser Differenz. Es handelt sich dabei um „Phantomschmerzen“, da die deutsche Nation – mehr noch als andere Nationen – ein Phantom bleibt: Weder lassen sich die genauen Umrisse des „deutschen“ Territoriums angeben, noch lässt sich beschreiben, was eigentlich „deutsch“ ist. Vor diesem Hintergrund postuliert der Beitrag einen aufgeklärten Verfassungspatriotismus, der nicht länger Kultur bzw. Religion in den Vordergrund stellt, sondern gemeinsame Erfahrungen, Interessen und Überzeugungen. Eine verbindliche Leitkultur kann weder stillschweigend vorausgesetzt noch einfach proklamiert werden, sie kann nur Resultat von Aushandlungsprozessen sein.
„Deutschsein“ ist hierzulande lange Zeit eher ein Nicht-Thema gewesen – mit dem „deutschen Wesen“, an dem laut Wilhelm II. einst die Welt genesen sollte, wollte man nach dem 2. Weltkrieg aus verständlichen Gründen nichts mehr zu tun haben. Auch die steigende Zahl von sogenannten „Gastarbeitern“ seit den 1960er Jahren änderte daran nur wenig. Sowohl die Deutschen als auch die Migranten nahmen mehrheitlich an, dass sie in absehbarer Zeit wieder in ihre Heimat zurückkehren würden. Fragen der Integration bzw. der Assimilation blieben daher lange im Hintergrund. Erst im Verlauf der 1990er Jahre begann das Thema „Deutschsein“ wieder in der Öffentlichkeit diskutiert zu werden und zwar im Umfeld der Debatten um die Wiedervereinigung, die kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan und dem 11. September 2001. Mit einem durch jene Ereignisse geschärften Blick wird in Deutschland die Integration eines Großteils der Migranten immer häufiger für gescheitert erklärt. Die symbolische Repräsentation von kultureller oder religiöser Identität von Seiten der Migranten stößt häufig auf erbitterte Ablehnung, etwa wenn es um die Errichtung von Gebetshäusern oder Kulturzentren geht. Im politischen und juristischen Streit um das Tragen des Kopftuchs durch Lehrer- bzw. Schülerinnen, kristallisiert sich die Frage nach der Vereinbarkeit von Grundgesetz und als kulturell bzw. religiös geltenden Traditionen der Zuwanderer. Ähnliche Debatten gelten dem Gebetsruf, der Beschneidung von Frauen und dem Schächten.
Inzwischen wird die „multikulturelle Gesellschaft“ – ohne, dass sie jemals offiziell eingeführt worden wäre – für gescheitert erklärt, und es wird vor sogenannten „Parallelgesellschaften“ (Heitmeyer, 1996) nicht integrierter Ausländer gewarnt, die sich angeblich in Deutschland etabliert hätten. Aspekte des „Deutschseins“ spielen dabei vor allem im Begriff der „Leitkultur“ eine Rolle. Der Begriff wurde von Bassam Tibi in die politische Debatte eingeführt, allerdings im Zusammenhang mit Fragen zur Identität Europas. Tibi bezieht sich nämlich auf eine europäische Leitkultur, die der kulturellen Moderne verpflichtet ist und auf den Werten von Demokratie, Laizismus, Aufklärung, Menschenrechten und Zivilgesellschaft basiert (Tibi, 1998, 154). Wenig später löste Herausgeber Theo Sommer in der Zeit vom 16. Juli 1998 mit der Rede von einer „deutschen Leitkultur“ eine polemische und lang anhaltende Debatte um Qualitäten des Deutschseins aus. Seiner Meinung nach bedeutet Integration zwangsläufig ein gutes Stück Assimilation an die deutsche Leitkultur und deren Kernwerte. Ähnlich argumentierte der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU im Bundestag, Friedrich Merz, der in der Rheinischen Post vom 18. Oktober 2000 die in Deutschland lebenden Ausländer dazu aufgefordert hatte, sich an eine gewachsene freiheitliche deutsche Leitkultur anzupassen. Es zeigte sich jedoch, dass der Begriff in der Öffentlichkeit überwiegend auf Ablehnung stieß, was sowohl mit seiner inhaltlichen Unbestimmtheit als auch mit seiner fatalen Anschlussfähigkeit an rechtsradikales Gedankengut zusammenhängen dürfte. In den folgenden Jahren versuchte der christdemokratische Bundestagspräsident Norbert Lammert noch einmal, an die – seiner Ansicht nach voreilig abgebrochene – Debatte anzuknüpfen, allerdings ohne großen Erfolg. Nichtsdestotrotz formuliert das aktuelle Parteiprogramm der CDU: „Die gesellschaftliche Integration von Zuwanderern auf der Basis der Leitkultur in Deutschland ist ein wichtiger Beitrag zur kulturellen Sicherheit“ (Christlich Demokratische Union, 2007, 21).
Parallel zur Debatte um die „Leitkultur“ flackerte auch kurz eine Auseinandersetzung um den Begriff des „Patriotismus“ auf: Ebenfalls im Oktober 2000 hatte Laurenz Meyer, ehemals Generalsekretär der CDU, darauf hingewiesen, dass er stolz sei, ein Deutscher zu sein. Darauf reagierte Bundesumweltminister Jürgen Trittin von den Grünen mit der Bemerkung, Meyer habe nicht nur das Aussehen eines Skinheads, sondern auch dessen Mentalität. Im Dezember des Jahres 2004 stellte die Union ihren Parteitag unter das Patriotismus-Motto und sämtliche der im Bundestag vertretenen Parteien versuchten, den „wahren“ Patriotismus für sich zu reklamieren bzw. dem jeweiligen politischen Gegner mangelnde Vaterlandsliebe vorzuwerfen. Bedenkt man, dass in den 1970er Jahren Bundespräsident Gustav Heinemann betonte, seine Frau, keinesfalls aber einen Staat lieben zu können, ein Diktum, dass noch in den 1990er Jahren von Bundespräsident Roman Herzog sinngemäß wiederholt wurde („Ich liebe keine Institutionen, den Staat so wenig wie beispielsweise die Allgemeine Ortskrankenkasse“, Der Spiegel, 2001), so wird das ganze Ausmaß der Veränderung deutlich. Es liegt nahe, diese Debatten vor allem als Ausdruck einer tiefen Verunsicherung angesichts der als Zumutung empfundene Konfrontation mit sprachlicher, kultureller und religiöser Differenz zu interpretieren, sie stellen – metaphorisch gesprochen – „Phantomschmerzen“ dar, also Schmerzen in einem nicht (mehr) vorhandenen Körperteil. Denn – so lautet im Anschluss an Thomas Macho die These dieses Kapitels – mehr noch als für andere Nationen gilt für die deutsche, dass sie ein Phantom ist.3
Der Begriff Phantom bedeutet wörtlich „Trugbild“ und bezeichnete im 18. Jahrhundert künstliche Modelle von Körperteilen, die im medizinischen Unterricht vorgeführt wurden. Die Metapher des künstlichen Körpers passt gut zum Begriff der Nation, sowohl, was seinen imaginierten Kern betrifft, als auch die Arbeit, die in den Begriff und seine Verbreitung gesteckt werden musste. Sie verweist aber auch auf die implizierte Verwandlung einzelner Teile in einen großen und ganzheitlichen Organismus, eines corpus mysticum, auf den noch die gegenwärtige Rede von einer corporate identity hinzuweisen scheint (Macho, 2003). Die Nation gilt als universaler Ausdruck kollektiver Zugehörigkeit, als quasi-natürliche Staatsform, bei der Territorium, Volk, Kultur und Sprache zusammenfallen. Als inzwischen sprichwörtlich gewordene „imaginierte Gemeinschaft“ (Benedict Anderson) verdankt sie sich der Vorstellung einer auf gemeinsamer Herkunft und geschichtlicher Erfahrung beruhenden nationalen Schicksalsgemeinschaft. Die Sozial- und Kulturwissenschaften haben allerdings gezeigt, dass die Nation keineswegs eine ursprüngliche oder unveränderbare soziale Einheit darstellt. Vielmehr ist mit Eric Hobsbawm das Element des Künstlichen, der Erfindung und des social engineering zu betonen, das in die Bildung von Nationen einfließt: „Nicht die Nationen sind es, die Staaten und Nationalismen hervorbringen, sondern umgekehrt“ (Hobsbawm, 1996, 21).
Die immer wieder aufflammenden Debatten um „Deutschsein“ können auch als Hinweis darauf interpretiert werden, dass die Identifikation der Deutschen mit ihrer Nation überwiegend problematisch gewesen ist. Dies hängt nicht nur mit der jüngeren deutschen Geschichte zusammen, sondern auch damit, dass eine deutsche nationale Identität zu keiner Zeit klar umrissen war und bis heute seltsam unscharf bleibt, eben ein Phantom. Das Resultat sind Leerstellen und Unsicherheiten bezüglich dessen, was über Deutschland gesagt werden darf bzw. gesagt werden soll. Versuchen wir also, der Frage nachzugehen, woraus sich deutsche Identität speist. Fragen wir erstens danach, welches Territorium der Begriff Deutschland eigentlich umschreibt und zweitens, welche Qualitäten als „deutsche“ bezeichnet werden.
Bereits die erste Frage ist wesentlich schwieriger zu beantworten, als es den Anschein haben mag. Elizabeth Tonkin zufolge ist die Grenze zwischen deutschem und nicht-deutschem Territorium alles andere als klar gezogen, sie zerfällt in mindestens vier Kategorien:
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das ganz klar zum Inland zählt.
Das Gebiet der ehemaligen DDR – inzwischen häufig als „Neue Bundesländer“ tituliert – gehört ebenfalls zum Inland, vor allem seit der Wiedervereinigung. Nichtsdestotrotz bleibt ein Unterschied, der auf beiden Seiten wahrgenommen wird.
Dann gibt es die sogenannten „Ostgebiete“, auf die noch historische Ansprüche bestehen (auch wenn diese offiziell längst aufgegeben sind), da sie zwischen 1871 und 1945 Teil des deutschen Staats gewesen sind und zuvor bereits mehrere Male zu Preußen gehört hatten.
Der Rest Europas ist offensichtlich „Ausland“ – auch wenn Österreich und Teile der Schweiz von einigen als „kulturell“ zu Deutschland gehörig betrachtet werden, da sie deutschsprechende Bevölkerungsteile haben (Forsythe, 1989, 141).
Es zeigt sich, dass die Verortung der historischen Grenzen Deutschlands kompliziert ist. Deutschland als geeinte Nation war die meiste Zeit mehr Idee als Realität – ein einheitlicher deutscher Staat existierte nur für eine relativ kurze Zeit, nämlich von 1871 bis 1945, während von 1945 bis 1989 sogar zwei deutsche Staaten existierten. Die Rückgewinnung der deutschen Einheit war das Kernstück der sogenannten „Deutschen Frage“, d. h. die Frage nach der Überwindung der Teilung Nachkriegsdeutschlands. Obwohl diese Einheit über vier Jahrzehnte ein zentraler westdeutscher Verfassungsauftrag war, entstand während der vierzig Jahre der Teilung ein Binnenbewusstsein in Ost und West, eine fragmentierte Identität, die durch widerstreitende Gefühle von Fremdheit und Vertrautheit geprägt war. Dass dies auch zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer noch gilt, zeigt u. a. die Unterscheidung in sogenannte „Wessis“ und „Ossis“, sowie die immer wieder zu hörenden Feststellungen, dass in der DDR „nicht alles schlecht“ und einiges sogar „besser als in der BRD“ gewesen sei. Die Freude über die wiedergewonnene Einheit scheint einer tiefen Skepsis gewichen zu sein, zahllose Lebenspläne haben ihre Gültigkeit verloren und mittlerweile ist deutlich geworden, dass der Weg zur sogenannten „inneren Einheit“ nicht wie erhofft Jahre, sondern Jahrzehnte dauern wird.
„Deutschsein“ bleibt auch deshalb ein Phantom, weil der Begriff des deutschen Volkes in Deutschland stark belastet ist. Dies hängt vor allem mit seiner zentralen Stellung innerhalb der nationalsozialistischen Ideologie zusammen, besonders in der Volksgemeinschaftsdoktrin und im sogenannten Blut- und Bodenmythos. Seine wesentliche Ausprägung erfuhr der deutsche Volksbegriff im Zeitraum ungefähr 1770 bis 1830, beeinflusst von den eher gegensätzlichen geistigen Strömungen der Aufklärung einerseits und der Romantik andererseits. Die durch Johann Gottfried Herder (1744–1803) und die Brüder Jakob und Wilhelm Grimm (1785–1863; 1786–1859) repräsentierte romantische Tradition war Resultat einer Situation, in der kein einheitlicher Staat, Bürgerrechte oder eine auf universale Menschenrechte basierende politische Verfassung existierten. Die Einheit der Deutschen konnte sich daher nicht auf gemeinsame soziale oder politische Institutionen stützen, sondern musste auf eine gemeinsame Sprache, Kultur und Traditionen zurückgreifen.
Herder sah im Volk eine überindividuelle Persönlichkeit mit schöpferischer Begabung, deren Geist sich am klarsten in der Volksdichtung offenbare. Besonders das Volkslied war ihm „die lebendige Stimme der Völker“. Der Volksbegriff entwickelte in der Folge eine ideologische Tendenz hin zum „Volkstümlichen“, die sich bereits abzeichnende Hinwendung zu vermeintlichen Ursprüngen verstärkt sich in der Romantik zusehends und in seiner Verbindung mit dem Kriterium der Sprache bekommt der Volksbegriff eine eher abgrenzende, eben „nationale“ Funktion. In diesem Zusammenhang wird auch die Ablehnung des Fremden explizit, etwa in der Feststellung, an der altdeutschen Poesie „hat alles so ein einheimisches Angesicht, keinen fremden Zug“ und ist „rein deutsch und nirgends erborgt“ (Grimm in Emmerich, 1971, 43). Die Verknüpfung von Volk und Sprache erlaubte es schließlich, das Volk als ein nationales zu definieren: „ein volk [sic] ist der inbegriff von menschen, welche dieselbe sprache reden“ (Grimm in Emmerich, 1971, 44). Die Nation erschien als ein souveränes Individuum höheren Grades, dessen gemeinsame Sprache von seiner natürlichen Einheit zeugte. Die Suche nach einer vermeintlichen historischen Kontinuität bestimmte dann auch die Richtung der Grimmschen Forschung, denn „in diesen volksmärchen [sic] liegt lauter urdeutscher mythos, den man für verloren gehalten“ (Grimm in Emmerich, 1971, 42). Der Rückbezug auf die nationale Frühzeit schien zu gewährleisten, woran es der Gegenwart mangelte: Nationale Integrität.
Den entscheidenden Schritt vom die nationalen Eigenschaften betonenden Volksgeist zum Volkstum ging dann Friedrich Ludwig Jahn (1778–1852). Der Begründer der deutschen Turnbewegung wollte der napoleonischen Fremdherrschaft die physische und psychische Kraft des deutschen Volkes entgegensetzen. Sein Werk „Deutsches Volksthum“ führte die Verknüpfung der Begriffe von Volkstümlichkeit und Deutschsein weiter. Dabei blieb seine Definition des Volkstums als „das Gemeinsame des Volks, sein innewohnendes Wesen, sein Regen und Leben, seine Wiedererzeugungskraft, seine Fortpflanzungsfähigkeit“ überaus verschwommen.
Die These von der Kontinuität eines dauerhaften unzerstörbaren Volksgeistes, der nicht definitorisch abgegrenzt, sondern lediglich metaphorisch umschrieben wurde, erwies sich indes als Hypothek für die nationale Identität der Deutschen. Die Suche nach historischen Ursprüngen, verbunden mit ganzheitlichen Vorstellungen, resultierte in einer folgenschweren ideologischen Einengung. Ausgehend vom romantischen Mythos „Ursprung“, bedingt durch die Sehnsucht nach Identität, entwickelte sich zu Anfang des 20. Jahrhunderts eine nationale Volksideologie, deren furchtbare Konsequenzen im Nationalsozialismus sichtbar wurden. Zu den Elementen dieser organischen Konstruktion einer geschlossenen Volkspersönlichkeit gehörten die (schon von den Brüdern Grimm praktizierte) Gleichsetzung von „nordisch“ mit „germanisch“ und die Postulierung von „Rasse“ als wissenschaftlichem Prinzip. Auch die Beschränkung auf Sprache als ausschlaggebendem Indikator für „Deutschsein“ leistete Tendenzen Vorschub, die schon in den 1920er Jahren ein Deutsches Reich forderten, „soweit die deutsche Zunge reicht“. Dies bezog sich auf den Anteil an deutscher Bevölkerung in Teilen Zentral- und Osteuropas, die über die Jahrhunderte entweder zeitweise unter deutscher Kontrolle gestanden hatten, teilweise aber auch gänzlich außerhalb seiner historischen Grenzen gelebt hatten. Diese Gemeinden waren teilweise schon im 12. Jahrhundert ausgewandert und nicht immer fuhren sie fort, deutsch zu sprechen.
Der Fortgang dieser Entwicklungen ist bekannt und führte u. a. auch dazu, dass der Volksbegriff bzw. „Deutschsein“ für eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung auf lange Zeit desavouiert war und auch heute noch ist.
Hier lassen sich zumeist zwei Positionen vernehmen:
Die Vertreter einer klassisch-nationalistischen Ansicht neigen dazu, sich als Deutsche zu fühlen und möchten das „Deutschsein“ vor bedrohlichen „nicht-deutschen“ Elementen schützen, eine Haltung, die im Extremfall zur Ausländerfeindlichkeit wird.
Die entgegengesetzte Perspektive bewertet „Deutschsein“ eher negativ, aus ihrer Sicht stellt jeder bewusste Ausdruck deutscher Identität einen nationalistischen „Rückfall“ dar, der mit einer nationalsozialistischen Einstellung gleichgesetzt wird. Diese Gleichsetzung erschwert eine Identifikation, denn die Abkoppelung von der NS-Vergangenheit bedeutet auch die Zurückweisung eines Aspekts deutscher Identität. Vertreter dieser Position tendieren dazu, sich eher mit lokalen oder regionalen Einheiten zu identifizieren, also mit Frankfurt, als Schwaben etc. Wieder andere erklären sich als Europäer (Forsythe, 1989, 153).
Auch bei einer Analyse der Kategorien des „Deutschseins“ zeigen sich beträchtliche Unschärfen:
Die „deutschesten“ Deutschen (aus der Sicht der Westdeutschen) sind zweifelsohne die deutschstämmigen Bewohner der ehemaligen Bundesrepublik, die bereits erwähnten „Wessis“.
Deutschstämmige Bewohner der ehemaligen DDR, mithin die „Ossis“, sind ohne Zweifel Deutsche, aber doch andere, was sich in Unterschieden des Vokabulars, des Dialekts und ganz allgemein der Weltanschauung niederschlägt.
„Restdeutsche“, die entweder in den ehemaligen Ostgebieten oder in anderen Teilen Osteuropas leben, gelten bereits als weniger deutsch, können aber sowohl aus rechtlicher als auch aus einheimischer Perspektive einen Anspruch darauf erheben, Deutsche zu sein. Sie befinden sich allerdings in einer ambivalenten Position: In ihrer Heimat werden sie als „Deutsche“ diskriminiert, in Deutschland wiederum häufig als „Polen“, „Russen“ etc. ausgegrenzt, sie sind nicht-deutsche Deutsche.
Auswanderer, die aus Deutschland in andere Länder ausgewandert sind.
Deutsch sprechende Bewohner des deutschsprachigen Auslandes (etwa in Österreich oder der Schweiz).
Menschen deutscher Abstammung, die im nicht-deutschsprachigen Ausland leben (z. B. USA), wobei es irrelevant ist, ob sie tatsächlich Deutsch sprechen (Forsythe, 1989, 145 ff.).
Dabei entscheiden zumeist zwei Faktoren darüber, ob jemand Deutscher ist: Sprache und „Deutschstämmigkeit“ (also die Abstammung von deutschen Eltern). Dabei ist „Deutschstämmigkeit“ das gewichtigere Argument, denn Deutschsein wird ganz eindeutig im Sinne von Blutsverwandtschaft verstanden, d. h. entweder man wird als Deutscher geboren oder nicht. In Deutschland geboren zu sein reicht nicht aus, wenn die Eltern keine Deutschen sind. Daher werden hierzulande geborene Kinder von Migranten nach wie vor als „Türken“, „Italiener“ oder „Kroaten“ betrachtet, nicht aber als Deutsche, ganz unabhängig davon, wie gut sie die deutsche Sprache beherrschen. Auch der rechtliche Status reicht gewöhnlich nicht hin, die öffentliche Wahrnehmung zu ändern: In Deutschland geborene Migrantenkinder mit deutschem Pass werden nichtsdestoweniger als „Ausländer“ wahrgenommen. Deutsche Identität versteht sich als etwas zutiefst Naturwüchsiges und kennt keine rational nachvollziehbaren Entscheidungsprozesse, aus denen sie hervorgegangen sein könnte. „Deutschsein „ist also eine Qualität, die sich definitionsgemäß über Generationen hinweg entwickeln muss.
Damit befinden sich gerade Migranten in einer paradoxen Situation: Einerseits wird von ihnen erwartet, dass sie sich „anpassen“, andererseits erscheint es zweifelhaft, ob sie je „echte“ Deutsche werden können. Den einzigen Ausweg aus diesem Dilemma, so scheint es, können nur solche Formen kollektiver Identifizierung bieten, die sich nicht vornehmlich auf ethnisch-kulturelle Traditionen berufen, sondern auf Werte und Normen, die kulturübergreifend und prinzipiell hinterfragbar sind. Im Unterschied zu herkömmlichen Konzepten deutscher Identität, die wesentlich auf kultureller Integration basieren und somit kulturelle Differenz ausgrenzen, erlaubt einzig die politische Integration, den Kreis der nationalen Wir-Gruppe auszudehnen. Dies bedeutet die Einbürgerung bei gleichzeitiger sozialer Integration und der Gewährung kultureller Freiheit. Dies kann zwar sogenannte „ethnische Viertel“ nach sich ziehen, aber eben auch die Freiheit, solche zu verlassen. Gleiches gilt für religiöse Bekenntnisse, schließlich gibt es inzwischen auch wachsende muslimische und buddhistische Gemeinden in Deutschland.
Wenn die Grenzen der kulturellen Freiheit durch verfassungsrechtliche Normen gesteckt werden und kulturelle Konflikte innerhalb des Verfassungsrahmens ausgetragen werden müssen, dann können weder „Ethnizität“ noch „Kultur“ in diesem Prozess eine Rolle spielen. Nicht „Blut und Boden“, sondern Institutionen, Verfahrensregeln und politische Werte der Republik, insbesondere Bürgerrechte und -freiheiten, Gesetz und soziale Solidarität bilden den integrativen Horizont einer politischen Gemeinschaft. Im Unterschied zur organisch gedachten, von Kontinuität geprägten Nation, die das Recht unbedingten Gehorsams einfordern kann, beruht die Republik auf einem bewussten Bruch mit der Vergangenheit, einer politischen Willensbildung in Form eines Vertrages. Sie ist daher auf die Loyalität ihrer Bürger, also ihren Patriotismus angewiesen (Oberndörfer, 1999). In diesen Kontext ließe sich eine neue Qualität von „Deutschsein“ verorten.
Dieser sozusagen „aufgeklärte“ Verfassungspatriotismus würde der zunehmenden kulturellen Komplexität Deutschlands auch insofern Rechnung tragen, als Individuen immer Angehörige mehrerer, sich unter Umständen überlappender Gruppen und damit verbundener Loyalitäten sind. Welche dieser Bindungen jeweils im Vordergrund steht, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Denn wie viel Gewicht soll man zum Beispiel der Tatsache beimessen, dass eine Person aus Bremen oder Istanbul stammt, im Verhältnis dazu, dass dieselbe Person gleichzeitig auch Deutsche, Molekularbiologin, eine Frau und Muslima ist? Vor diesem Hintergrund muss ethnisch-kulturelle Identität mehr als Problem denn als naturwüchsige „Tatsache“ oder gar als Lösung gesehen werden. Eine post-ethnische Nation sollte vielmehr die ethnisch-kulturelle Komponente der Identität vernachlässigen und Zugehörigkeit oder „Deutschsein“ weniger über gemeinsame Abstammung als über gemeinsame Erfahrungen, Interessen und Überzeugungen herzustellen versuchen.
In diesem Zusammenhang wird häufig der Einwand erhoben, eine Verfassung sei zu abstrakt, um identitätsstiftend zu wirken. Dem lässt sich entgegnen, dass die Entstehungsbedingungen der weitaus meisten Nation nicht minder artifiziell gewesen sind, und sich eine Identifikation mit der Nation erst im Laufe der Zeit hergestellt hat (und im Falle der beiden Deutschlands auch noch nicht beendet ist). Es ist vielmehr davon auszugehen, dass in dem Maße, in dem der Prozess der Entkopplung der politischen Kultur von der Mehrheitskultur gelingt, sich die Solidarität der Staatsbürger auf die abstraktere Grundlage eines „Verfassungspatriotismus“ umstellt. Das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass „Deutschsein“ nichts endgültig Festgelegtes sein kann, sondern immer Ergebnis von Aushandlungsprozessen bleibt und damit einem permanenten Wandel unterworfen ist. Das bedeutet aber auch, dass eine verbindliche Leitkultur weder stillschweigend vorausgesetzt noch lautstark postuliert werden kann, sie muss vielmehr argumentativ begründet und dann aber auch allgemein verbindlich umgesetzt werden. Dies könnte nicht zuletzt auch dazu beitragen, einem historischen Phantom zu mehr Kontur zu verhelfen.
Warum werden Nationen im Text als „Phantome“ bezeichnet?
Warum fällt es Migranten schwer, „Deutsche“ zu werden?
Was ist der Unterschied zwischen kultureller und politischer Integration?
Welche gemeinsamen Erfahrungen, Interessen und Überzeugungen könnten die Grundlage einer neuen, post-ethnischen deutschen Identität bilden?
Christlich Demokratische Union (2007). Freiheit und Sicherheit. Grundsätze für Deutschland. Das Grundsatzprogramm. Beschlossen vom 21. Parteitag, 3.–4. Dezember. Hannover.
Emmerich, W. (1971). Zur Kritik der Volkstumsideologie. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Forsythe, D. (1989). German Identity and the Problem of History. In E. Tonkin, M. McDonald & M. Chapman (Hrsg.), History and Ethnicity (S. 137–156). London/New York: Routledge.
Heitmeyer, W. (1996). Für türkische Jugendliche in Deutschland spielt der Islam eine wichtige Rolle. Zugriff unter www.zeit.de/1996/35/heitmey.txt.19960823.xml
Hobsbawm, E.J. (1996). Nationen und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780. München: Deutscher Taschenbuch Verlag.
Macho, T. (2003). Phantome der Nation. Neue Zürcher Zeitung, 16.06.2003.
Oberndörfer, D. (1999). Integration or Segregation. On the Way to the Post-national Republic? In T. Hanf (Hrsg.), Dealing with Difference. Religion, Ethnicity and Politics. Comparing Cases and Concepts (S. 409–444). Baden-Baden: Nomos.
Tibi, B. (1998). Europa ohne Identität. Die Krise der multikulturellen Gesellschaft. München: Bertelsmann.
Dagmar M. David
Der Beitrag zeigt die Notwendigkeit der transkulturellen Öffnung im Gesundheitswesen, indem er das Spannungsfeld zwischen den personellen Gegebenheiten im Gesundheitswesen (individuelle Prägung und vermitteltes Wissen in Aus- und Weiterbildung) und den unterschiedlichen Bedürfnissen der zu behandelnden und zu betreuenden Personen umschreibt. Er benennt u. a. mangelnde sprachliche Verständigung und fehlende transkulturelle Fähigkeiten der handelnden Personen im Gesundheitswesen als „Systemproblem“. Kommunikative Fähigkeiten sind ein zentraler Faktor für die Qualität des Gesundheitssystems, der sich auf Wirtschaftlichkeit und Behandlungserfolg auswirkt.
Das deutsche Gesundheitswesen ist zum thematischen Dauerbrenner in Öffentlichkeit und Politik geworden. Je nach Interessenlage wird es als „zu teuer“, „das Beste der Welt“, „mit noch reichlich Rationalisierungsmöglichkeiten“ oder als „ausgepresste Zitrone“ bezeichnet. Einigkeit besteht aber weitgehend darüber, dass nicht alles so gut läuft, wie es vielleicht könnte. Die Gründe hierfür sind vielfältig, einige wichtige liegen in den handelnden Personen begründet. Bei der Diskussion um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen bzw. dessen Finanzierung werden oft Systemeingriffe vorgeschlagen, die große Bereiche verändern – „das Krankenhaus“ oder „die Arzneimittelverschreibung“. Eine differenziertere Betrachtung der Versorgung einzelner Personengruppen könnte in dieser Frage neue Möglichkeiten eröffnen. Dabei sind nicht Interessensgruppen gemeint, die die „beste Versorgung“ für „ihre“ Erkrankung fordern, sondern Bevölkerungsgruppen, die im Wesentlichen unabhängig vom individuellen Krankheitsbild im Gesundheitswesen durch ein anderes Nutzungsverhalten auffallen und dabei auch mehr Kosten verursachen als der Durchschnitt. Menschen aus sozial schwachen Schichten, ältere Menschen oder Menschen mit Zuwanderungshintergrund sind beispielsweise Patientengruppen, die in unserem Gesundheitssystem auf eine Vielzahl von Problemen treffen. Bisher haben nur einzelne Gesundheitsprofessionals bzw. einzelne Krankenhäuser die Vorteile entdeckt, die eine diversity-orientierte Ausrichtung – beispielsweise eine transkulturelle Öffnung – mit sich bringen.
Wie in den vorherigen Kapiteln beschrieben, hat sich unsere Gesellschaft in vielerlei Hinsicht in den letzten Jahrzehnten verändert, dazu zählen neben einem Wertewandel auch die veränderte „Zusammensetzung“. In der Öffentlichkeit ist die prozentuale Zunahme der älteren Bevölkerung ebenso bemerkbar wie die der Menschen anderer Kulturen. Menschen sind wesentlich durch ihre Herkunft und Erziehung geprägt und obwohl es diverse Berichte und Studien gibt, die Aspekte der veränderten gesellschaftlichen „Zusammensetzung“ näher betrachten, werden diese Erkenntnisse kaum in Handlungsschritte umgesetzt. Sowohl die einzelnen handelnden Personen als auch „das System“ (z. B. das Gesundheitswesen, das Bildungssystem) scheinen diese Diversität erst allmählich wahrzunehmen und damit auch, dass nicht alle Menschen, die in Deutschland leben, den gleichen freien Zugang zum Gesundheitswesen haben. 2000 befand das Bundessozialgericht, dass die von einem vertragsärztlich niedergelassenen Arzt pauschal geltend gemachten signifikanten Unterschiede (bezüglich des Ausländeranteils) zu der für ihn relevanten Vergleichsgruppe nicht ohne weiteres ausreiche, um auf einen erhöhten Behandlungsbedarf zu schließen (BSG 2000). Auch wenn dieses Urteil in seinem konkreten Anwendungsfall die Hypothese nur bedingt stützt, dass das „System“ Vielfältigkeit nicht als solche berücksichtigt, setzten solche Entscheidung Signale. Das Robert Koch-Institut (2008) beschreibt im Gegensatz dazu verschiedene Bereiche, in denen die Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitswesen durch zugewanderte Menschen anders ist als die der deutschen Bevölkerung.
In der Regel wird, wenn vom Gesundheitssystem die Rede ist, nur von „dem Patienten“ gesprochen oder von „dem Arzt“. Dies kann und soll auch individuelle „Ausprägungen“ unberücksichtigt lassen. Medizin und medizinische Wissenschaften, ähnlich wie das Bildungswesen, sind zunächst Systeme von Normen und Normalitäten. Nach wie vor wird in der Medizin von der Norm „männlich, weiß, ca. 1,70 m“ ausgegangen, beispielsweise in der medizinischen Grundlagenlehre wie Anatomie. Laborwerte sind Normwerte von einer großen Anzahl von „Normalen“. Dass „Normabweichungen“ durchaus konkrete medizinische Relevanz haben, ist zwar in verschiedenen Fällen (z. B. Medikamentengabe bei Kindern) eine Selbstverständlichkeit, aber erst seit Kurzem wird das „Anderssein“ systematischer thematisiert. Dank der Gender-Diskussion ist die Forschung zu den Besonderheiten des weiblichen Organismus am weitesten. Als weitere Subgruppe mit gemeinsamen Merkmalen werden alte Menschen und Kinder gesehen. Die Spezifika von bestimmten sozialen Gruppen unterschiedlicher Herkunft – hier werden gerne „Japaner“, „Mittelmeerbewohner“ oder „Amerikaner“ betrachtet – werden meist nur auf einzelne Gesundheitsmerkmale bezogen. So werden z. B. mit „Japanern“ Laktosemangel und Magenkrebs assoziiert. Demgegenüber hat der Boom in der Genforschung bereits zur Diskussion von „individualisierten“ Medikamenten geführt, die für Bevölkerungsgruppen mit bestimmten genetisch bedingten Besonderheiten anders ausfallen als für andere (z. B. für Menschen mit besonderen Enzymmustern, die Medikamente anders verstoffwechseln als „normal“ oder gar unwirksam machen). All diese Betrachtungen lassen außer Acht, dass Menschen verschiedener Herkunft und unterschiedlicher sozialer Prägung insgesamt einer „individualisierten“ Medizin bedürfen. Ein noch fast unbearbeitetes Feld in der Versorgungsforschung.
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass es auch positive Beispiele dafür gibt, wie der medizinische Standard auf andere „Lebensrealitäten“, sei es eine andere Kultur, hohes Alter oder eine Behinderung, anzupassen ist. Jedoch sind diese Differenzierungen bisher nicht Gegenstand einer strukturierten Wissensvermittlung in der Aus- und Weiterbildung. Sowohl in der ärztlichen, pflegerischen oder der Ausbildung anderer gesundheitlicher Fachberufe wird auf die Vermittlung sozialer, aber besonders transkultureller Kompetenzen noch zu wenig Wert gelegt. Obwohl inzwischen an den Pflegeschulen oder in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung teilweise solche Inhalte in den Katalog aufgenommen wurden, sind tausende Pflegekräfte, Fachangestellte, Ärztinnen und Ärzte etc. berufstätig, die keine Gelegenheit hatten, bestimmte Kompetenzen strukturiert zu erwerben.
Der veränderte Anteil von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in der Bevölkerung hat inzwischen auch dazu geführt, dass sich diese Bevölkerungsgruppe in allen Sparten des Arbeitsmarktes wiederfindet. Dies ist ein langsamer Prozess und führt dazu, dass sich besonders in Ballungsräumen, wo bestimmte Bevölkerungsgruppen mit gleicher Zuwanderungsgeschichte stark vertreten sind, kulturspezifische Versorgungsstrukturen bilden. Beispiele finden sich in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Köln. In den Stadtteilen mit hoher türkischer Bevölkerung praktizieren türkische bzw. deutsche Ärztinnen und Ärzte mit türkischen Wurzeln, in den Praxen werden entsprechende Medizinische Fachangestellte beschäftigt. In Krankenhäusern arbeitet türkischsprachiges Personal, und dort werden auch die entsprechenden Aufklärungsmaterialen in Türkisch vorgehalten. Dies ist einerseits zu begrüßen, damit diesen Patientengruppen der Zugang zur Versorgung leichter fällt, anderseits stellen getrennte Versorgungsangebote nach Sprachgruppen nur teilweise einen Prozess im Sinne des Diversity-Ansatzes dar (s. Kap. 2.4).
Wie im vorherigen Kapitel zu lesen war, wurde erst 2006 für die staatliche Beobachtung der Bevölkerungsentwicklung die Grundlage des Mikrozensus erweitert, so dass eine differenziertere Information zu Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland möglich wurde. In Kapitel 2.5 finden sich noch einige Zahlen zur Repräsentanz in Berufen des Gesundheitswesens, die im Heft 46 „Beschäftigte im Gesundheitswesen“ des Robert Koch-Instituts veröffentlicht wurden. Die dort zitierten Daten des Bundesamtes für Statistik dokumentierten für Deutschland 2006, dass 12 % der Ärztinnen und Ärzte einen Migrationshintergrund hätten, 3,9 % seien Ausländer und von den 8,1 % Deutschen seien 2,2 % (Spät-)Aussiedler sowie 5,9 % eingebürgert. Anfang 2010 hatten im Kammergebiet Nordrhein 6,9 % der gemeldeten Ärztinnen und Ärzte eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft. Das ist ein deutlich geringerer Anteil als in der Gesamtbevölkerung, aber deutlich mehr als es 2006 vom Bundesamt für Statistik beschrieben wurde. Man kann aber davon ausgehen, dass noch ein- bis zweimal so viele Personen eine Zuwanderungsgeschichte haben. Eine Schätzung, da solche Informationen für die Melderegister der verkammerten Berufe bisher nicht erfasst werden.
Viele Reformen wurden in den letzten Jahren im Gesundheitssystem durchgeführt. Welche Ziele auch immer in den Begründungstexten aufgeführt wurden, so war der Versuch, die Kostenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung einzudämmen, doch die Kernaufgabe dieser Reformen. Je nachdem, wie man die Kosten berechnet und dann darstellt, wird mit anderen Zahlen zur Kostenentwicklung argumentiert (Beske, 2005; OECD, 2009). Unabhängig von den zur Diskussion stehenden Summen und deren Verteilung sollte eine optimale Verwendung der Gelder angestrebt werden.
Es gibt viele Gründe, warum medizinische Versorgung nicht immer optimal ist, der zunehmende ökonomische Druck trägt aber kaum zu einer Verbesserung der Situation bei. Wer in Einrichtungen der Krankenversorgung geht, wird oft auf Personal stoßen, das gehetzt wirkt. Menschen, die – real oder „gefühlt“ – zu wenig Zeit für ihre Patientinnen und Patienten haben, haben für Patienten mit besonderen Bedarfen und Bedürfnissen keine Zeit, ja, diese werden als besondere Belastung wahrgenommen.
Neben der Zeitbelastung werden die Kommunikation und das Verständnis von weiteren Faktoren beeinflusst. So wird als erste „Hürde“ zum Verstehen bei Personen mit Migrationshintergrund oft das Sprachproblem benannt. Beim Vorliegen eines echten Sprachproblems kann dies zu Fehlbehandlungen führen, trotzdem wird in solchen Fällen noch sehr oft „improvisiert“. Zunehmend können Krankenhäuser auf das hausinterne (Fach-)Personal zurückgreifen, das selbst zur Gruppe der Personen mit Zuwanderungsgeschichte zählt. Es werden hausinterne Dolmetscherdienste organisiert, die wesentlich besser geeignet sind, die erforderlichen Gespräche zu dolmetschen als Familienangehörige (womöglich Kinder), da hier sowohl die Kenntnisse der Fachsprache vorliegen als auch Kenntnisse zum kulturellen Verständnis des Gegenübers. Aber diese „Zusatztätigkeit“ bedarf klarer arbeitsrechtlicher Regelungen und sollte auch durch geeignete Bildungsmaßnahmen unterstützt werden. Diese „Lösung“ kann nur ein Baustein sein, der das grundsätzliche Problem abmildert. Insbesondere Menschen, die nur seltene Sprachen sprechen, können so nicht adäquat behandelt werden, da auch große Einrichtungen nicht Mitarbeiter aller Sprach- bzw. Kulturräume beschäftigen (können). Vor den Kosten für professionelle Dolmetscher oder die für solche Dienste noch besser geeigneten Sprach- und Kulturmittler (vgl. Kap. 4.1) scheuen die Häuser oft zurück.
