e.driver Professional -  - E-Book

e.driver Professional E-Book

0,0

Beschreibung

Dieses eBook hilft Ihnen, sich auf die theoretische LKW und Bus Führerprüfung vorzubereiten.

Das E-Book e.driver truck wird angeboten von Walter Systems und wurde mit folgenden Begriffen kategorisiert:
LKW Prüfung, C, C1, Theorieprüfung, Lastwagen, D, Bus Prüfung, Kategorie, D1, Bus, Fahrprüfung

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 64

Veröffentlichungsjahr: 2022

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Impressum
Copyright © e-university / Walter Systems AG
ISBN: 978-3-908493-56-3
Über dieses eBook
Dieses eBook unterstützt Sie bei der Vorbereitung auf die theoretische Führerprüfung.
Für eine optimale Prüfungsvorbereitung bietet e-university zusätzlich interaktive Lernangebote an. Als Ergänzung zu diesem eBook empfehlen wir Ihnen folgende Lehrmittel:
e.driver Professional Theorieprüfung Web und App
Mit diesem Prüfungstrainer bereiten Sie sich optimal auf die Theorieprüfung vor – egal ob auf Web, iOS, Android, Windows 11 oder dem Tolino Reader. Über 1'000 prüfungsnahe Fragen, jeweils mit Kommentaren und Begründungen, unterstützen Sie beim Lernen. Eine kostenlose Version mit über 40 Prüfungsfragen finden Sie im App Store.
Infos unter www.e-university.ch

Gratis üben unter: prolight.edriver.ch

1 Fahrzeuge

1.1 Themen

Motorisierte Fahrzeuge

Motorisierte Arbeitsfahrzeuge

Anhänger

Anhängerbauweise

Kontrollschilder

Führerausweiskategorien

Fahrzeugausweis

1.2 Motorisierte - Fahrzeuge

1.2.1 Lieferwagen (leichter Motorwagen)

Lieferwagen sind leichte Motorwagen mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5 t zum Sachentransport. Dabei sind zusätzliche wegklappbare Sitze im Laderaum zum nichtgewerbsmässigen Personentransport möglich.

1.2.2 Motorkarren (leichter Motorwagen)

Motorkarren sind Motorwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h.

1.2.3 Sattelschlepper (schwerer Motorwagen)

Sattelschlepper dienen zum Ziehen von Sattelanhängern. Sie können einen eigenen Tragraum aufweisen.

1.2.4 Sattelmotorfahrzeug (schwerer Motorwagen)

Sattelmotorfahrzeuge sind Fahrzeugkombinationen, bestehend aus Sattelschlepper und Sattelanhänger.

1.2.5 Lastwagen (schwerer Motorwagen)

Lastwagen sind schwere Motorwagen mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht zum Sachentransport.

1.2.6 Gewerblicher Traktor (schwerer Motorwagen)

Traktoren dienen zum Ziehen von Anhängern. Sie haben einen kurzen Radstand und einen nur geringen eigenen Tragraum. Sie können gewerblich oder landwirtschaftlich immatrikuliert sein.

1.2.7 Kleinbus (leichter Motorwagen)

Kleinbusse sind leichte Motorwagen zum Personentransport mit mehr als 8 Sitzplätzen exklusive Führer.

1.2.8 Gesellschaftswagen (schwerer Motorwagen)

Gesellschaftswagen sind schwere Motorwagen zum Personentransport mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und mehr als 8 Sitzplätzen exklusive Führer.

1.2.9 Gelenkbus (schwerer Motorwagen)

Gelenkbusse sind Gesellschaftswagen mit einem gelenkigen, jedoch fest verbundenen Nachläufer mit durchgehendem Fahrgastraum.

1.2.10 Trolleybus

Trolleybusse sind Gesellschaftswagen, welche die zur Fortbewegung notwendige Energie einer Fahrleitung entnehmen.

1.2.11 Wohnmotorwagen (leichter oder schwerer Motorwagen)

Wohnmotorwagen werden im Fahrzeugausweis als leichte oder schwere Motorwagen und entsprechend ihrem Zweck definiert.

1.3 Motorisierte - Arbeitsfahrzeuge

1.3.1 Arbeitsmaschine (Arbeitsmotorwagen)

Arbeitsmaschinen sind Motorwagen, die keine Personen- oder Gütertransporte durchführen dürfen. Ihre Höchstgeschwindigkeit liegt über 30 km/h.

1.3.2 Arbeitskarren (Arbeitsmotorwagen)

Arbeitskarren sind Arbeitsmotorwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h.

1.4 Anhänger

1.4.1 Transportanhänger

Transportanhänger sind Anhänger zum Sachen– oder Personentransport. Anhänger, deren Aufbau als Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, Büro, Laboratorium, usw.) dient, sind den Transportanhängern gleichgestellt.

1.4.2 Sportgerätanhänger

Sportgeräteanhänger sind Anhänger mit besonderen Einrichtungen zum Transport von Flug– und Wassersportgeräten sowie von Wettbewerbsfahrzeugen, usw. Ihnen gleichgestellt sind Anhänger zur Beförderung von Reitpferden.

1.4.3 Wohnanhänger

Wohnanhänger sind Anhänger, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inklusive Gepäckraum) als Wohnraum eingerichtet ist.

1.4.4 Personentransportanhänger

Personentransportanhänger sind Anhänger, die zur Personenbeförderung besonders eingerichtet sind.

1.5 Anhängerbauweise

1.5.1 Normalanhänger

Normalanhänger sind Anhänger, deren Zugvorrichtung (Deichsel) am Anhänger in senkrechter Richtung schwenken kann.

1.5.2 Zentralachsanhänger

Zentralachsanhänger sind Anhänger, deren Zugvorrichtung (Deichsel) in senkrechter Richtung nicht geschwenkt werden kann; sie können eine oder mehrere Achsen aufweisen, die möglichst nahe beim Schwerpunkt des Anhängers angeordnet sind und dadurch nur eine geringe vertikale Stützlast auf das Zugfahrzeug übertragen.

1.5.3 Sattelanhänger

Sattelanhänger sind Anhänger, die so an ein Motorfahrzeug (Sattelschlepper) angekuppelt werden, dass sie teilweise auf diesem aufliegen. Ein wesentlicher Teil des Gewichts des Anhängers und seiner Ladung wird vom Zugfahrzeug getragen.

1.5.4 Langmaterialanhänger

Langmaterialanhänger sind Anhänger ohne Ladebrücke oder Laderaum, die aus zwei Elementen bestehen, welche die Ladung tragen, oder deren Ladung auch auf dem Zugwagen aufliegt. Die beiden Anhängerelemente, beziehungsweise der Zugwagen und der Anhänger, können mit einer Hilfsbrücke, einem anderen Verbindungsteil oder nur durch die Ladung gekoppelt sein.

1.6 Kontrollschilder

1.6.1 Motorwagen, Motorräder und Anhänger

Motorwagen, Motorräder, Klein– und dreirädrige Motorfahrzeuge, Motoreinachser und Anhänger.

1.6.2 Ausnahmefahrzeuge

Fahrzeuge, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmasse und –gewichte bereits im unbeladenen Zustand überschreiten.

1.6.3 Arbeitsfahrzeuge

Arbeitsfahrzeuge, welche eine Arbeit verrichten (z.B. Wischmaschinen) und weder Sachen-, noch Personentransporte ausführen.

1.6.4 Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge (Traktor)

Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen ausschliesslich für landwirtschaftliche und nicht für gewerbliche Fahrten eingesetzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf maximal 40 km/h beschränkt.

1.7 Führerausweiskategorien; Berechtigungen

1.7.1 Kategorie C

Motorwagen, ausgenommen Fahrzeuge der Kategorie D, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Zudem darf ohne die Führerausweiskategorie CE ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 kg mitgeführt werden.

Berechtigt zum Fahren von: B, B1, C1, F, G und M

Im Inland zusätzlich das Führen von Polizeimannschaftswagen mit mehr als 8 Sitzplätzen, Anhänger aus der Landwirtschaft, der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes sowie leere Trolleybusse und leere Motorwagen der Kategorie D und D1.

1.7.2 Kategorie CE

Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Motorwagen der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Berechtigt Fahren von: BE, DE, C1E und D1E

1.7.3 Unterkategorie C1

Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t. Mit einem Motorwagen der Kategorie C1 darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von maximal 750 kg mitgeführt werden.

Berechtigt Fahren von: B, B1, C1, F, G und M

Im Inland zusätzlich führen von leeren Fahrzeugen aus der Unterkategorie D1 und Anhänger aus der Landwirtschaft, der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes.

1.7.4 Unterkategorie C1E

Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzuggewicht 12‘000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Berechtigt mit Unterkategorie D1 das Fahren von: BE, D1E

1.7.5 Kategorie D

Personentransporter, die ohne den Lenkersitz mehr als 8 Sitzplätze aufweisen können. Solche Motorwagen dürfen einen Anhänger angebracht haben, der nicht schwerer als 750 kg ist.

Berechtigt Fahren von: B, B1, C1, D1, F, G und M.

Im Inland zusätzlich das Führen von leeren Trolleybussen.

1.7.6 Kategorie DE

Fahrzeuge die hier eingestuft werden sind Wagen aus der Kategorie D, die einen Anhänger besitzen, welche ein Mindestgewicht von 750 kg aufweisen.

Berechtigt Fahren von: BE, C1E und D1E

1.7.7 Unterkategorie D1

Dazu gehören Personenwagen aus der Kategorie D die, ausgenommen des Fahrers oder der Fahrerin, mehr als 8, aber weniger als 16 Sitzplätze aufweisen. Solche Personenwagen dürfen einen Anhänger montiert haben, welcher das Maximalgewicht von 750 kg nicht überschreitet.

Berechtigt Fahren von: B, B1, C1, F, G und M

1.7.8 Unterkategorie D1E

Solche Fahrzeuge kommen aus der Unterkategorie D1, die einen Anhänger besitzen der mehr als 750 Kg wiegt. Die Zusammensetzung dieser Motorwagen darf nicht schwerer als 12‘000 Kg sein. Zu dieser Kategorie gehören keine Personentransporter.

Berechtigt, mit Führerausweis des Zugfahrzeugs, das Fahren der Fahrzeugkombinationen aus: BE und C1E

1.8 Fahrzeugausweis

In das Feld, mit dem Titel “Verfügung der Behörde“ (Nr. 14), werden Bewilligungen und Auflagen für das jeweilige Fahrzeug eingetragen. Der Fahrzeugausweis erhält man nur, wenn das Fahrzeug allen gesetzlichen Vorschriften des Staates entspricht, diejenigen Versicherungen abgeschlossen wurden die vorgeschrieben sind und wenn schliesslich das Gefährt verkehrssicher ist, und niemanden in ernsthafte Gefahren bringt.

LEKTIONSTEST

1. Was ist das für ein Anhänger?

ZentralachsanhängerWohnanhängerArbeitsanhänger
Richtige Antwort

2. Was ist das für ein Fahrzeug?

ArbeitsmaschineArbeitskarren
Richtige Antwort

3. Um was für ein Fahrzeug handelt es sich hier?

SattelschlepperLastwagenBagger
Richtige Antwort

4. Welche Farbe hat das Nummernschild eines Arbeitsfahrzeug?

BlauBraunGrün
Richtige Antwort

5. Was sind Lieferwagen?

Schwere Motorwagen zum SachentransportLeichte Motorwagen zum Sachentransport
Richtige Antwort

6. In welche Kategorie oder Unterkategorie gehört ein Kleinbus?

Kategorie DUnterkategorie D1Kategorie C
Richtige Antwort

7. Handelt es sich bei DE um eine Kategorie oder um eine Unterkategorie?

UnterkategorieKategorie
Richtige Antwort

8. Wie schwer darf ein Anhänger der Kategorie C sein?

3500 kg7500 kg750 kg
Richtige Antwort

9. Aus welcher Kategorie stammen die Zugfahrzeuge der Unterkategorie C1E?

Unterkategorie C1Kategorie CEKategorie C
Richtige Antwort

10. Wie schwer darf die Fahrzeugkombination in der Unterkategorie D1E sein?

3'500 kg7'500 kg12'000 kg
Richtige Antwort