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Empowerment behinderter Menschen E-Book

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Beschreibung

Im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung findet das Empowerment-Konzept in der fachwissenschaftlichen Diskussion ebenso wie in der praktischen Rezeption zunehmende Verbreitung. Im Zeichen des Empowerment wurde das bislang gültige Fürsorgemodell klassischer heilpädagogischer Ansätze verabschiedet. Die Rollen der Akteure sowie das Selbstverständnis und die Arbeitsansätze der Professionellen im Arbeitsfeld fanden eine Neuausrichtung. Das Buch beleuchtet zunächst die Ideengeschichte und die Entwicklungspfade des Konzepts sowie den dadurch ausgelösten Wandel in der Behindertenhilfe. Dann werden zentrale Themen der aktuellen heilpädagogischen Fachdebatte im Zusammenhang mit dem Empowerment-Konzept (neu) diskutiert. Schließlich liefert der Band einen beispielhaften Querschnitt zu den bislang erprobten Ansätzen und Erkenntnissen aus der Praxis.

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Seitenzahl: 495

Veröffentlichungsjahr: 2011

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Im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung findet das Empowerment-Konzept in der fachwissenschaftlichen Diskussion ebenso wie in der praktischen Rezeption zunehmende Verbreitung. Im Zeichen des Empowerment wurde das bislang gültige Fürsorgemodell klassischer heilpädagogischer Ansätze verabschiedet. Die Rollen der Akteure sowie das Selbstverständnis und die Arbeitsansätze der Professionellen im Arbeitsfeld fanden eine Neuausrichtung. Das Buch beleuchtet zunächst die Ideengeschichte und die Entwicklungspfade des Konzepts sowie den dadurch ausgelösten Wandel in der Behindertenhilfe. Dann werden zentrale Themen der aktuellen heilpädagogischen Fachdebatte im Zusammenhang mit dem Empowerment-Konzept (neu) diskutiert. Schließlich liefert der Band einen beispielhaften Querschnitt zu den bislang erprobten Ansätzen und Erkenntnissen aus der Praxis.

Die Herausgeber sind wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Rehabilitationspädagogik und am Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Wolfram Kulig Kerstin Schirbort Michael Schubert (Hrsg.)

Empowerment behinderter Menschen

Theorien, Konzepte, Best-Practice

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

1. Auflage 2011   Alle Rechte vorbehalten © 2011 W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Umschlag: Gestaltungskonzept Peter Horlacher Gesamtherstellung: W. Kohlhammer Druckerei GmbH + Co. KG, Stuttgart

Print: 978-3-17-021981-6

E-Book-Formate

pdf:

978-3-17-022901-3

epub:

978-3-17-027872-1

mobi:

978-3-17-027873-8

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

I Einleitung

Johannes Schädler Full citizenship – Anmerkungen zur Entwicklung der Bürgerrechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten

Werner Schlummer Empowerment – Grundlage für erfolgreiche Mitwirkung und Teilhabe

II Empowerment in Alltag und Praxis

Barbara Vieweg Selbstbestimmt Leben – das Original

Stefan Göthling und Kerstin Schirbort People First – eine Empowermentbewegung von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Ein Blick zurück und einer nach vorne.

Christine Preißmann Empowerment und Autismus

Monika Seifert Inklusiv wohnen – Annäherung aus sozialräumlicher Perspektive

Jutta Hollander Den Ruhestand gestalten. Wie Menschen auf dem Weg in den Ruhestand unterstützt werden können.

Milly Assmann Individuelle Lebensstilplanung (ILP) – ein Instrument zur personenzentrierten Unterstützungsplanung für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

Harald Goll Menschenbild, Empowerment und Inklusion

Angela Brosch & Günther Opp Positive Peerkultur – ein Konzept zur praktischen Umsetzung von Empowermentkonzepten

Ernst Wüllenweber Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen – eine entpathologisierende Sicht aus dem Empowermentparadigma. Ein Essay.

Michael Schubert Positive Verhaltensunterstützung als Beitrag zum Empowerment von Menschen mit geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten

III Empowerment in Wissenschaft und Forschung

Katrin Pittius „Ich lass mich nicht mehr ausbremsen!“ – Zum Zusammenhang von Netzwerken und Empowerment bei (körper-)behinderten Frauen

Theo Klauß Empowerment von Eltern schwerbehinderter Kinder in der Frühförderung

Eberhard Grüning Emotionale Kompetenz in Empowerment-Prozessen

Martin Krussek Ressourcen und Strategien zum selbstbestimmten Leben

Saskia Schuppener Empowerment und Identitätsentwicklung bei Menschen mit Behinderungserfahrungen

Vico Leuchte „Der Reiz des Machbaren“ – einige Ergebnisse und Reflexionen aus einem Projekt zur Reduktion von Psychopharmaka bei geistig behinderten Menschen

Jörn Bettels „Empowert in Arbeit – ein biografischer Rekonstruktionsversuch“

Ernst Wüllenweber Professionalität und Empowerment – kein Gegensatz.

Oliver Koenig & Tobias Buchner (Inklusive) Forschung als Empowerment?

IV Ausblick

Otto Speck Soziale Inklusion als pädagogische Idee und gesellschaftliche Herausforderung

Verzeichnis der AutorInnen und Herausgeber

Vorwort

Die konzeptionellen und praktischen Entwicklungen in Behindertenarbeit und sozialpädagogischer Praxis sind stets auch mit einem begrifflichen Wandel verbunden.

Als ein „Kursgewinner“ auf diesem Begriffsmarkt kann zweifelsohne der Terminus „Empowerment“ gelten. Er hat sich in vielen Bereichen der Behindertenarbeit etabliert und Entwicklungen in verschiedenen Feldern angestoßen. Eben diese aktuellen Entwicklungen sind Gegenstand des vorliegenden Bandes.

Möchte man in einem ersten Schritt das hinter dem Begriff Empowerment stehende Konzept charakterisieren, fällt das nicht leicht. Empowerment ist nicht aus einer (heil-)pädagogischen Theorie entwickelt wurden; es stellt im strengen Sinne einer wissenschaftlichen, gegenstandsbezogen Deskription überhaupt keine Theorie dar.

Empowerment wird mit Bezeichnungen wie „Philosophie“, „Leitbild“, „Prinzip“,„Ansatz“, „Konzept“ oder Ähnlichem charakterisiert.

Der Begriff selbst entstammt der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung und bedeutet übersetzt etwa Selbstbemächtigung oder -ermächtigung. Er steht dort für das (vor allem politische) Aufbegehren einer marginalisierten gesellschaftlichen Gruppe. Erst später ist er in den wissenschaftlichen Diskurs aufgenommen und für verschiedene Fachrichtungen ausgearbeitet worden (so zum Beispiel für die soziale Arbeit durch Herriger, vgl. 2002). Für die Heilpädagogik ist vor allem die systematische Aufbereitung des Ansatzes von Theunissen und Plaute (erste Auflage 2002) von Bedeutung.

Vier Aspekte des Begriffes Empowerment lassen sich nach deren Auffassung unterscheiden (die Darstellung folgt Kulig 2006):

Zum Ersten verweist der Begriff auf die Selbstverfügungskräfte des Einzelnen, die ihm zur Lösung von Konflikten zur Verfügung stehen. Diese individuellen Ressourcen bilden die Grundlage aller weiteren Überlegungen.

Zum Zweiten wird mit dem Begriff politisch ausgerichtete Macht und Durchsetzungskraft im Sinne einer politischen Emanzipation von Randgruppen verbunden. Dabei geht es vor allem um die Durchsetzung gleichberechtigter Zugangschancen zu soziokulturellen Ressourcen, z. B. Bildungseinrichtungen, aber auch um den Zugang zu Macht ausübenden Institutionen.

Zum Dritten steht Empowerment in einem reflexiven Sinne auch für den Prozess des Erkennens dieser Ressourcen bzw. Durchsetzungskräfte. „Empowerment beschreibt als Prozess im Alltag eine Entwicklung für Individuen, Gruppen, Organisationen oder Strukturen, durch die die eigenen Stärken entdeckt und die soziale Lebenswelt nach den eigenen Zielen (mit)gestaltet werden kann. Empowerment wird damit als Prozess der ‚Bemächtigung‘ von Einzelnen oder Gruppen verstanden, denen es gelingt, die Kontrolle über die Gestaltung der eigenen sozialen Lebenswelt (wieder) zu erobern.“ (Stark 1993, 41).

Viertens schließlich kann Empowerment auch im transitiven Sinne verstanden werden. Das meint hier, dass einzelne Personen oder gesellschaftlich marginalisierte Gruppen in die Lage versetzt werden, Vertrauen in eigene Fähigkeiten zu entwickeln und ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Widerspruch zu den bisher genannten drei Punkten ist evident. Dieses Problem sehen auch Theunissen und Plaute (2002, 13), wenn sie schreiben: „es wäre ein begrifflicher Widerspruch, wenn es im transitiven Sinne darum ginge, jemanden zu ‚ermächtigen‘, z. B. aus einem behinderten Menschen eine ‚empowered person‘ zu ‚machen‘. Empowerment kann nicht direkt von professionellen Helfern hergestellt, vermittelt oder gemäß einer geforderten Norm verordnet […] werden.“ Ungeachtet dieser Probleme muss jedoch festgehalten werden, dass ohne diese Begriffsdeutung im transitiven Sinne eine Verwendung des Ansatzes zur Bearbeitung sonder- oder sozialpädagogischer Fragen nur schwer vorstellbar ist. Denn lediglich dieser Punkt ermöglicht die Entwicklung einer Theorie helfender Professionen (vgl. zu den vier Begriffsbestimmungen Theunissen & Plaute 2002, 12 f).

Wie kann sich, so möchte man fragen, ein Konzept in der heilpädagogischen Theorie und Praxis etablieren, das keiner pädagogischen (Denk-)Tradition entstammt, über keinen ausgewiesen heilpädagogischen Begriffsapparat verfügt und bis vor ca. zwanzig Jahren in der Fachdiskussion nahezu unbekannt war?

Auch wenn die Antwort notwendig spekulativ bleiben muss, sollen doch zwei Thesen gewagt werden:

In diesen letzten zwei Jahrzehnten haben sich Theorie und Praxis der Behindertenhilfe stark verändert; ob man tatsächlich vom vielbeschworenen Paradigmenwechsel sprechen kann, sei dahingestellt. Dass sich die Sichtweisen gewandelt haben, ist jedoch kaum zu bestreiten. Wesentlich ist dabei vor allem eine veränderte Sichtweise auf die Menschen mit Behinderung selbst; von einem qua Definition weitgehend unmündigen, hilfebedürftigen Wesen zum Mitbürger mit Rechten und Pflichten könnte die knappe Formel zur Beschreibung dieser Veränderungen lauten. Eine Beschreibung des Wandels in der Behindertenhilfe unter einer solchen Rechteperspektive liefert Johannes Schädler im einleitenden Beitrag dieses Bandes. Eng mit diesem Wandel verbunden ist eine Stärkung des Selbst- und Mitbestimmungsgedanken: nicht mehr nur „Dabeisein“ ist das Ziel, sondern Mitgestalten und eine echte Zugehörigkeit. Dies wird vor allem in Begriffen wie Partizipation, Teilhabe oder allgemein Inklusion gefasst. Werner Schlummer greift im zweiten Beitrag diese Entwicklungen auf. Empowerment fasst die wesentlichen Elemente dieser aktuellen Entwicklung in einem Konzept zusammen und bietet damit einen umfassenden begrifflichen Rahmen sowie einen methodischen Zugang, was – so die erste These – den Erfolg des Konzeptes mitbegründet.

Neben dieser begrifflichen Konzeption stellt Empowerment auch eine konsequent an diesen Forderungen ausgerichtete Wertebasis zur Verfügung: Selbstbestimmung, kollaborative und demokratische Partizipation sowie Verteilungsgerechtigkeit bilden die Grundlage aller pädagogischen und sozialen Folgerungen. Die Orientierung an verbindlichen Grundwerten – und das ist die zweite These – macht Empowerment auch für einen politischen Diskurs anschlussfähig, was ebenfalls zu seinem Erfolg beiträgt. Mit Hilfe des Ansatzes lassen sich sozialpolitische Forderungen begründen und es werden gleichzeitig Anregungen gegeben, diese in der Gesellschaft durchzusetzen (Selbsthilfeansatz, soziale Netze usw.). Damit wird der Ansatz auch für Betroffene und ihre Organisationen interessant.

Möchte man die vielen Entwicklungen, die mit Empowerment in der Behindertenhilfe verbunden werden, ein wenig ordnen, lassen sich zumindest drei Hauptaspekte ausmachen:

Zum Ersten sind die betroffenen Menschen mit Behinderungen selbst zu nennen. Sie ergreifen das Wort und mischen sich als „Experten in eigener Sache“ in eine Diskussion ein, die noch vor wenigen Jahren ausschließlich von Fachleuten geführt wurde. Dabei werden sehr engagiert eigene Standpunkte vertreten und der Fachwelt nicht selten ein kritischer Spiegel vorgehalten. Im vorliegenden Band greift Barbara Viehweg von der „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V.“ das Thema Selbstbestimmung aus Sicht dieser Organisation auf. Stefan Götling als Vorsitzender von „Mensch zuerst – People First Deutschland“ stellt gemeinsam mit Kerstin Schirbort im Anschluss zum einen diese Selbstvertretungsorganisation in leichter Sprache vor. Christine Preißmann widmet sich dem Thema Autismus. Sie ist selbst vom Asperger-Syndrom betroffen, spricht also einerseits als Expertin in eigener Sache, ist anderseits als Ärztin und Psychotherapeutin beruflich im medizinischen und sozialen Bereich tätig.

Zum Zweiten sind Entwicklungen in der pädagogischen Praxis zu beschreiben: So diskutiert Monika Seifert über neue Wohnformen für Menschen mit Behinderung, und Jutta Hollander fragt, wie sich der Übergang in den Ruhestand für und mit den Betroffenen gestalten lässt. Ein weiter Aspekt von sich ändernder Praxis, der in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen hat, sind veränderte Planungsverfahren; dem Empowerment i. S. von Selbstbestimmung und Partizipation verpflicht, wurden in den letzten Jahren Methoden entwickelt, die die Wünsche der Menschen mit Behinderung erfassen und ihre Vorstellung eines gelungenen Lebens zur Grundlage pädagogischer Maßnahmen machen. Milly Assman stellt mit der Individuellen Lebensstilplanung ein solches Verfahren vor. Um selbstbestimmt Wünsche zu artikulieren und seine Interessen zu vertreten, ist es notwendig, Wissen über gesellschaftliche, aber auch fachspezifische Entwicklungen zu besitzen. So stehen Praktiker, aber auch Wissenschaftler immer wieder vor der Frage, wie sie ihre Erkenntnisse und Hinweise Menschen mit (vor allem) geistiger Behinderung vermitteln können. Harald Goll stellt hierzu ein Material vor, in welchem er das Thema Menschenbild und Inklusion für Menschen mit geistiger Behinderung aufbereitet.

Als letzter Punkt ist noch auf pädagogische Methoden im engeren Sinne einzugehen; Ansätze also, die die Betroffenen anregen, ihre Probleme selbst anzugehen und aus eigenen Kräften zu lösen. In diesem Band greifen Angela Brosch und Günther Opp mit dem Thema „positive peer culture“ ein Konzept auf, das Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung in Bezug auf Menschen mit geistiger Behinderung auslotet.

Ernst Wüllenweber wendet sich in seinem Essay dem Thema Verhaltensauffälligkeiten zu und schlägt eine Deutung dieses häufig beklagten Phänomens im Sinne des Empowerment vor. Daran anknüpfend stellt Michael Schubert das Konzept der Positiven Verhaltensunterstützung vor, ein Ansatz zum Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit geistiger Behinderung.

Drittens schließlich hat der Empowermentansatz auch Auswirkungen auf die Heilpädagogik als Fachwissenschaft.

Zum einen hat der Ansatz die Beschäftigung mit spezifischen Fragestellungen angeregt. Dazu zählt zum Beispiel das Thema Netzwerk und Netzwerkarbeit, wie es Katrin Pittius beispielhaft vorführt, aber auch die Erforschung spezifischer Kompetenzen, die Theo Klaus anhand der Eltern schwer behinderter Kinder aufzeigt.

Auch der Mensch mit Behinderung selbst wird unter Empowermentperspektive in den Blick genommen. So stellt aus eher psychologischer Sicht Eberhard Grüning eine Untersuchung emotionaler Kompetenzen von Menschen mit geistiger Behinderung vor und Martin Krussek diskutiert eine ressourcenorientierte Arbeit bei diesem Personenkreis. Ein weiteres Thema, das eher im Schnittefeld von Sozialpsychologie und Soziologie verortet ist, ist die Fragestellung nach der Identitätsentwicklung von Menschen mit geistiger Behinderung. Bis vor einigen Jahren wurde diesem Personenkreis eine Identität abgesprochen, die kognitive Einschränkung verhindere die Ausbildung einer solchen. Wie eine neue Sichtweise aussehen kann und wie der Empowermentansatz betroffenen Menschen hilft, eine Identität zu entwickeln, zeigt Saskia Schuppener in ihrem Beitrag. Ein Teil von Entwicklung einer eigenen Identität und eines selbstbestimmten Lebens kann für Menschen mit langer „Anstaltskarriere“ und Hospitalisierungssymptomen auch die Reduktion oft hoch dosierter Psychopharmaka sein. Diese Medikamente, oft über Jahrzehnte und zum Teil ohne noch nachvollziehbare Indikation eingenommen, beeinträchtigen die Lebensvollzüge der betroffenen Menschen durch Herabsetzen des Aktivitätsniveaus, Müdigkeit und nicht zuletzt durch oftmals recht beträchtliche Nebenwirkungen in erheblichem Maße. Der Frage, welche Auswirkungen eine kontrollierte Reduktion dieser Medikamente auf das Erleben des Menschen mit Behinderung und sein Umfeld hat, geht Vico Leuchte in einer qualitativen Studie im Schnittfeld von Pädagogik und Medizin nach.

Dass jedoch Empowerment als eine Interpretationsfolie wissenschaftlicher Daten nicht überstrapaziert werden darf und eine differenzierte Fallanalyse oft überraschende Ergebnisse erbringt, zeigt Jörn Bettels in seinem biografisch orientierten Beitrag am Beispiel Berufseintritt.

All die genannten Entwicklungen in Wissenschaft und Praxis haben einen nicht geringen Einfluss auf die Entwicklung heilpädagogischer Professionen. Das aus Empowerment und Selbstbestimmungsansatz folgende veränderte Selbstverständnis von allen in der Behindertenhilfe Tätigen nimmt Ernst Wüllenweber in den Blick. Auch die professionellen Forscherinnen und Forscher müssen sich immer wieder fragen, wie ihr wissenschaftliches Tun zu verorten ist. Soll ihre Arbeit zu mehr Inklusion und Selbstbestimmung bei den Beforschten beitragen und Empowermentprozesse befördern oder soll sie sich vor allem auf wissenschaftsinterne Standards konzentrieren? Anhand eines Blickes in die internationale Literatur gehen Oliver Koenig und Tobias Buchner dieser Fragestellung nach.

Den vorliegenden Band beschließt Otto Speck mit der Diskussion des in der heilpädagogischen Diskussion zentralen Begriffes „Inklusion“. Auch der Empowermentansatz orientiert sich wesentlich an diesem Prinzip und fordert letztlich inklusive Strukturen, die Partizipation und eine gerechte Verteilung von Gütern und Chancen ermöglichen. Speck nimmt den Terminus vor dem Hintergrund der heilpädagogischen Fachdiskussion und der aktuellen politischen Entwicklungen kritisch in den Blick.

Die Herausgeber wollen mit dem vorliegenden Band einen Blick auf die Entwicklungen werfen, die in Praxis und Wissenschaft durch das Empowermentkonzept angeregt oder befördert wurden und werden. Ziel ist vor allem deren Bandbreite zu verdeutlichen – von den ganz konkreten Zielen einer Betroffenenorganisation bis zu wissenschaftstheoretischen Überlegungen. Es ist sicher nicht möglich, auf jedes Gebiet einzugehen und alle Aspekte zu berücksichtigen. Wir hoffen jedoch, zentrale Momente der aktuellen Entwicklung aufgegriffen zu haben.

Der Band ist Georg Theunissen als einem wesentlichen Wegbereiter des Empowermentansatzes in der Behindertenarbeit in Deutschland gewidmet. Vor allem seine Schriften haben das Konzept für die Behindertenhilfe theoretisch aufbereitet und im deutschsprachigen Raum bekannt gemacht. Er ist nach dem Studium in Köln und langer praktischer Tätigkeit als Wohnheimleiter im Rheinland seit 1989 Hochschullehrer. Nach einer Professur an der katholischen Fachhochschule Freiburg (Breisgau) leitet er bis heute als Universitätsprofessor den Arbeitsbereich Geistigbehindertenpädagogik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Am 30. April 2011 feiert Georg Theunissen seinen 60. Geburtstag

Die Herausgeber bedanken sich bei allen Autorinnen und Autoren für die zur Verfügung gestellten Beiträge und besonders bei Herrn Dr. Burkarth vom Kohlhammer Verlag für die wie immer sehr gute Zusammenarbeit.

Georg Theunissen wünschen wir alles Gute, weiterhin Gesundheit und Schaffenskraft.

Halle (Saale), Februar 2011 Im Namen aller Herausgeber Wolfram Kulig

Literatur

Herriger, N. (2002): Empowerment in der sozialen Arbeit. Stuttgart.

Kulig, W. (2006): Quantitative Erfassung des Hilfebedarfs von Menschen mit Behinderung. Online-Hochschulschriften der Universität Halle-Wittenberg, http://sundoc.bibliothek.unihalle.de/2006.

Stark, W. (1993): Die Menschen stärken. Empowerment als eine neue Sicht auf klassische Themen von Sozialpolitik und sozialer Arbeit. In: Blätter der Wohlfahrtspflege. (2), 41–45.

Theunissen, G.; Plaute, W. (2002): Handbuch Empowerment und Heilpädagogik. Freiburg.

IEinleitung

Johannes Schädler

Full citizenship – Anmerkungen zur Entwicklung der Bürgerrechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten

Einführung

Es gibt in der öffentlichen Rede über den gesellschaftlichen Stellenwert von Menschen mit Behinderungen eine Tendenz, die ethischen Prinzipien und die programmatischen Leitbegriffe sehr hoch zu hängen. Betrachtet man die Entwicklung in einigen Bereichen der Behindertenpolitik und Behindertenhilfe etwas genauer, dann entsteht gelegentlich der Eindruck, dass – um im Bild zu bleiben – das Hochhängen dieser Prinzipien es auch erleichtert, mit der eigenen Praxis‚ darunter durchzukommen. Gleichwohl wird man davon ausgehen können, dass die zentralen Begriffe, die von den relevanten Akteuren in einem sozialen Feld gebraucht werden, Wesentliches darüber aussagen, an welchen Aufgaben gearbeitet wird.

Im Mittelpunkt des Fachdiskurses in der sozialen Rehabilitation von Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung stehen seit geraumer Zeit Leitbegriffe wie „Normalisierung“, „Selbstbestimmung“, „Nichtdiskriminierung“, „Empowerment“ oder „Inklusion“ (vgl. Theunissen 2009, 27 ff.). Die Leitbegriffe – so könnte man sagen – fordern die Akteure auf, sich in ihren Aktivitäten um eine Stärkung des bürgerrechtlichen Status von Menschen mit Lernschwierigkeiten zu bemühen. Hält man sich die Gegenbegriffe vor Augen („Besonderung“, „Fremdbestimmung“, „Diskriminierung“, „Entmächtigung“ oder „Ausgrenzung“), dann wird deutlich, dass die begriffsbildenden Akteure des Feldes die bisherigen professionellen Ansätze für die betreffenden Menschen recht kritisch einschätzen. Offensichtlich wird erheblicher Handlungsbedarf darin gesehen, die persönliche Integrität, das individuelle Entwicklungspotential und die Rechte von Menschen mit Lernschwierigkeiten vor Einschränkungen und Verletzungen zu schützen. Die Problematik des Feldes wird vielleicht auch verstärkt durch den diskreditierenden Begriff der „geistigen Behinderung“, der doch im Kern zu verstehen ist als Zuschreibung „allumfassender Dummheit“, die kaum individuell kompetent zu bewältigen ist. Zu Recht hat hier eine von Betroffenen eingeforderte kritische Begriffsdiskussion stattgefunden, die in der Bezeichnung „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ mündete. Dies Begrifflichkeit soll auch in diesem Text gebraucht werden, wenn kein sozialrechtlicher Zusammenhang besteht. Nur dann wird die Bezeichnung „geistig Behinderte“ verwendet.

Im Folgenden soll der Versuch gemacht werden, die Entwicklung der bürgerrechtlichen Position von Menschen mit Lernschwierigkeiten nachzuskizzieren.

Dabei werden einerseits positive Tendenzen im Hinblick auf zivile und politische Elemente des Staatsbürgerstatus identifiziert. Andererseits werden weitgehende Defizite im Hilfesystem aufgezeigt, die die Verwirklichungschancen staatsbürgerlicher Rechte erheblich einschränken. Dies muss notwendigerweise stark vergröbernd geschehen. Reformansätze – so das Argument – müssen daher so konzipiert werden, dass sie Probleme des Leistungsgeschehens (v. a. der Eingliederungshilfe) in einer bürgerrechtlichen Gesamtperspektive angehen. Der Text endet mit Ausführungen zum Handlungskonzept des „inklusiven Gemeinwesen“ in Verbindung mit Formen örtlicher Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen.

Staatsbürgerrechte und Menschen mit Lernschwierigkeiten

Aufschlussreich für das Verständnis bürgerrechtlicher Zusammenhänge ist nach wie vor der klassische Text „Staatsbürgerrechte und soziale Klassen“ des englischen Soziologen Thomas H. Marshall, der 1950 veröffentlicht wurde und 1992 in deutscher Übersetzung erschien (Marshall 1992). In dieser berühmt gewordenen Abhandlung zu Staatsbürgerrechten argumentiert Marshall, dass ein voller bürgerrechtlicher Status („full citizenship“) dann gegeben ist, wenn in drei Dimensionen individuelle Rechte gesichert sind: in der Dimension der bürgerlichen (zivilen) Rechte, der politischen Rechte und der sozialen Rechte (Marshall 1992, 40 ff.). Die Dimension bezieht sich auf „jene Rechte, die notwendig sind, die individuelle Freiheit zu sichern: Freiheit der Person, Redefreiheit, Gedanken- und Glaubensfreiheit, Freiheit des Eigentums, die Freiheit, gültige Verträge abzuschließen, und das Recht auf ein Gerichtsverfahren“ (ebd., 40). Marshall weist darauf hin, dass die Gerichtshöfe die Institutionen sind, die sich unmittelbar mit den bürgerlichen Rechten verbinden. Die Dimension des Staatsbürgersstatus sieht er in dem „Recht auf Teilnahme am Gebrauch politischer Macht“ (ebd.) entweder als Mitglied einer mit politischer Autorität ausgestatteten Köperschaft oder als Wähler einer solchen politischen Institution (z. B. eines Parlaments). Die Dimension der Bürgerrechte schließlich reicht „vom Recht auf ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Wohlfahrt und Sicherheit, über das Recht an einem vollen Anteil am gesellschaftlichen Erbe, bis zum Recht auf ein Leben als zivilisiertes Wesen entsprechend der gesellschaftlich vorherrschenden Standards“ (ebd.). Die am engsten damit verbundenen Institutionen sind das Erziehungswesen und – im weiten Sinne gemeint – die Sozialen Dienste. Betrachtet man die Entwicklung der einzelnen Dimensionen, dann – so Marshall (ebd. 42 f.) – ist in ihrer Entwicklung und Verallgemeinerung zumindest idealtypisch eine historische Abfolge auszumachen.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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