Epochengrenze 1918? -  - E-Book

Epochengrenze 1918? E-Book

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Beschreibung

Am 3. November 1918, mit dem Ende des Ersten Weltkriegs für Österreich-Ungarn und der Auflösung der Habsburgermonarchie, wurde in Vorarlberg eine provisorische Landesversammlung gebildet. Damit nutzte Vorarlberg in einer Zeit, in der die Zukunft des neuen österreichischen Staates noch im Ungewissen lag, die Chance auf einen Neubeginn. Mit der Begründung des selbstständigen Landes Vorarlberg und dem Beitritt zu Deutsch-Österreich wurde nicht zuletzt der Grundstein für eine moderne Demokratie gelegt.Seit der Selbstständigkeitserklärung Vorarlbergs sind nunmehr 100 Jahre vergangen – Grund genug, einen Blick auf die Ereignisse von 1918/19 zu werfen, sowie die Entwicklungen, die zu ihnen führten, nachzuzeichnen.

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Seitenzahl: 303

Veröffentlichungsjahr: 2018

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Alois Niederstätter (Hg.)

Epochengrenze 1918 ?

Beiträge zum Jubiläum

100 Jahre selbstständiges Land Vorarlberg

Vorwort

Am 3. November 1918 beendete der in der Villa Giusti bei Padua geschlossene Waffenstillstand für Österreich-Ungarn den Ersten Weltkrieg. Mit dem militärischen Zusammenbruch ging der Untergang der Habsburgermonarchie Hand in Hand. Bereits am 21. Oktober 1918 waren die deutschsprachigen Reichsratsabgeordneten im niederösterreichischen Landhaus zusammengetreten und hatten sich zur konstituierenden Nationalversammlung Deutsch-Österreichs erklärt. Wenige Tage später gaben sie dem neuen Staat, von dem noch nicht einmal sein Umfang bekannt war, eine provisorische Verfassung.

Auch in Vorarlberg bot sich die Chance für einen Neubeginn. Am 3. November bildeten Vertreter der Christlichsozialen, der Deutsch-Freisinnigen und der Sozialdemokraten eine provisorische Landesversammlung. Als Erstes begründeten sie – durchaus kühn – ein selbstständiges Land Vorarlberg, erklärten sodann dessen Beitritt zu Deutsch-Österreich und bestellten schließlich einen »Landesrat«, dem auch die bisher staatliche Verwaltung im Land – und zwar die gesamte Zivil- und Militärgewalt – unterstehen sollte. Damit wurde nicht nur die ungeliebte Verwaltungseinheit mit Tirol aufgelöst, sondern auch der Grundstein für eine moderne Demokratie gelegt. Zuvorderst aber galt es, der Auf lösung jeglicher Ordnung entgegenzuwirken und die ärgste Not zu lindern, denn die Wirtschaft lag am Boden, ein großer Teil der Bevölkerung hungerte und fror.

Die Zukunft des neuen österreichischen Staats war ungewiss. Während man jenseits des Arlbergs einem Anschluss an Deutschland zuneigte und in Wien die Koalitionsregierung aus Sozialdemokraten und Christlichsozialen die politischen Weichen dafür stellte, sprachen sich in Vorarlberg bei einer Befragung 80 Prozent für die Aufnahme entsprechender Verhandlungen mit der Schweiz aus. Die Entscheidung, was aus Österreich werden und wie es aussehen sollte, behielten sich allerdings die Siegermächte vor.

Seit der Selbstständigkeitserklärung Vorarlbergs sind nun 100 Jahre vergangen. Dieses Jubiläum lud ein, den Blick der historischen Forschung wiederum auf die Ereignisse von 1918 /19 zu lenken, den Weg, der zu ihnen führte, zu skizzieren und der interessierten Öffentlichkeit ein aktuelles Verzeichnis aller Abgeordneten des Vorarlberger Landtags seit 1861, seiner Präsidentinnen und Präsidenten sowie der Landeshauptmänner und ihrer Stellvertreter an die Hand zu geben. In Auftrag gegeben wurde der Band vom Vorarlberger Landtag, seine Entstehung tatkräftig unterstützt haben Herr Landtagspräsident Mag. Harald Sonderegger und Frau Landtagsdirektorin Dr. Borghild Goldgruber-Reiner. Ihnen sei an dieser Stelle sehr herzlich gedankt.

Alois Niederstätter

Inhalt

Alois Niederstätter» Der Wille des Kaisers ist der Wille des Staats.« Die letzten Jahrzehnte der Habsburgermonarchie

Alois NiederstätterStändische Mitbestimmung und Landtage vom Spätmittelalter bis um 1800

Alois NiederstätterLandeseinheit und Vorarlberger Identität – das Land im 19. Jahrhundert

Peter BußjägerDie Vorarlberger Landesverfassungen

Markus SchmidgallDie »legalistische« Revolution 1918/19 und ihre Auswirkungen

Cornelia Albertani und Markus SchmidgallVerzeichnis:

Landeshauptmänner seit 1861

Landeshauptmann-Stellvertreter seit 1861

Landesstatthalter seit 1923

Landtagspräsidentinnen und -präsidenten seit 1945

Abgeordnete zum Vorarlberger Landtag 1861 bis 1918

Abgeordnete zur Provisorischen Landesversammlung und zum Vorarlberger Landtag 1918 bis 1937

Abgeordnete zum Vorarlberger Landtag 1945 bis 2018

Anhang

Verzeichnis der Literatur und der gedruckten Quellen

Autoren

Bildnachweis

Alois Niederstätter

» Der Wille des Kaisers ist der Wille des Staats.« Die letzten Jahrzehnte der Habsburgermonarchie

Nachdem die Revolution des Jahres 1848 [1] blutig niedergeschlagen worden war, verzichtete Kaiser Ferdinand »der Gütige« zugunsten seines Neffen Franz Joseph auf den Thron, den dieser am 2. Dezember 1848 bestieg. Damit begann jene Ära, die der deutsche Historiker Golo Mann so charakterisierte:

»Seit 1848 war Österreich ein beständig sich neu defi nierendes, prüfendes und verwerfendes Staatswesen, wie ein Kranker, der auf seinem Bett immer nach neuen Lagen sucht. Eine Krankheit des Staates, nie geheilt, immer mit neuen Mitteln traktiert und dann wieder hoff nungslos ihrem eigenen Gesetz überlassen – das ist die Geschichte der langen, langen Regierungszeit Kaiser Franz Josephs. Politische Unschuld und Unbewußtheit blieben verloren.«[2]

Der bei Antritt der Herrschaft »von Gottes Gnaden« gerade 18-jährige Kaiser [3] war von der Notwendigkeit der Rückkehr zu einem abso lutistischen Regierungsstil überzeugt. Den formellen Schlussstrich unter die 48er-Revolution zog er mit dem »Silvesterpatent« vom 31. Dezember 1851, [4] das die Voraussetzungen für eine weitgehend einheitliche, hierarchisch aufgebaute Staatsstruktur schuf. Mitbestimmung, gleich in welcher Form, sah der Neoabsolutismus [5] Franz Josephs nicht vor.

Der junge Kaiser Franz Joseph in der Uniform eines Feldmarschalls, Gemälde von Eduard Klieber 1851.

Zu einem zentralen Bestandteil der österreichischen Staatsideologie wurde das »Bündnis zwischen Thron und Altar«. Nach der Aufgabe der staatlichen Kontrolle über die katholische Kirche erhielt diese gemäß dem Konkordat von 1855 [6] die Zuständigkeit für das Eherecht und die Ehegerichtsbarkeit sowie die Zensur über das Buchwesen. Eine weitere Säule des franzisko-josephinischen Absolutismus bildete das Heer, das faktisch in der Verfügungsgewalt des Kaisers stand und auch im politischen Leben großen Einfluss besaß. Allerorts präsentes Organ der Staatsmacht wurde die 1849 als Teil des Heeres gegründete Gendarmerie, die Ruhe und Ordnung aufrechterhalten sollte, sich aber auch bei der Bespitzelung politisch Verdächtiger hervortat. Als dritter »große[r] Hebel der monarchischen Gewalt« diente die Beamtenschaft. [7]

Gleichwohl wünschte sich der Kaiser einen in gewissen Bereichen fortschrittlichen Wohlfahrtsstaat. Beibehalten wurden daher die 1848 gewährte Gleichheit vor dem Gesetz und die Aufhebung der Untertanenlasten. Wirtschaftliche Maßnahmen sollten für einen allgemeinen Aufschwung sorgen: Aufhebung der Zollgrenze zwischen Österreich und Ungarn (1851), Abschluss eines preußisch-österreichischen Handelsvertrags (1853), Gründung der »Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe« (1855), die Währungsreform von 1858 sowie im folgenden Jahr der Erlass einer neuen Gewerbeordnung, die die letzten zünftischen Beschränkungen aufhob. [8] Der Abriss der Wiener Stadtbefestigungen, dem Franz Joseph 1857 zustimmte, ermöglichte mit dem Bau der Ringstraße ein städtebauliches Projekt von bis dahin nicht gekanntem Ausmaß. [9] Innenminister Alexander Freiherr von Bach schuf ein modernes mehrstufiges Verwaltungssystem, das der Bevölkerung mehr Rechtssicherheit bot. [10] Für eine gründliche Erneuerung des österreichischen Universitäts- und Schulwesens sorgte Unterrichts- und Kultusminister Leopold Graf von Thun und Hohenstein. Die Gymnasien wurden achtklassige allgemeinbildende Schulen; die Ablegung der »Maturitätsprüfung« bildete fortan die Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium; an den nunmehr autonomen Universitäten entstanden philosophische Fakultäten. [11]

Das neoabsolutistische System Kaiser Franz Josephs war zwar unbeliebt, aber – gestützt auf Kirche, Heer und Bürokratie – verhältnismäßig stabil. Der ökonomische Aufschwung der Fünfzigerjahre hatte das Bürgertum immerhin wirtschaftlich zufrieden gestellt, aber auch die Lage der Arbeiterschaft verbessert. Die ohnehin konservativen Bauern begnügten sich mit der Beibehaltung der für sie wichtigen Errungenschaften von 1848 und den staatlichen Beihilfen bei der Ablöse der Feudallasten.

Wien auf dem Weg zur Weltstadt: der Burgring nach 1860.

Zwar gewann das Nationalitätenproblem [12] an Gewicht, verharrte Ungarn im Widerstand gegen alle zentralisierenden Maßnahmen, eine echte Gefahr drohte aber nur auf außenpolitischem Gebiet. Die Beziehungen zu Preußen waren seit Längerem belastet, zu England bestanden wirtschaftliche Gegensätze, den russischen Zaren machte sich Österreich zum Feind, als es im Krimkrieg nicht an seine Seite trat. Napoleon III. förderte die Unabhängigkeitsbewegung in Lombardo-Venetien mit dem Ziel, Oberitalien zwischen Frankreich und Piemont aufzuteilen. Der französische Kaiser und Piemonts Außenminister Camillo Benso Graf von Cavour waren bereit, dafür einen Krieg mit Österreich zu riskieren. Im April 1859 ließ Franz Joseph sich zum Angriff auf das Königreich Piemont-Sardinien provozieren. Es kam, wie es kommen musste: Das schlecht geführte österreichische Heer unterlag den sardisch-französischen Truppen in den Schlachten von Magenta (4. Juni) und Solferino (24. Juni). [13]

Der Kaiser entschloss sich, für einen raschen Frieden den Verlust der Lombardei hinzunehmen, um angesichts der Niederlagen in Italien Österreichs Position im Deutschen Bund gegenüber Preußen zu stärken. Die erforderlichen Mittel konnten aber nur durch eine Lockerung des politischen Systems aufgebracht werden. Tatsächlich fand sich Franz Joseph dazu bereit. Am 26. Februar 1861 trat das von Staatsminister Anton von Schmerling, einem großdeutschen Liberalen, ausgearbeitete »Februarpatent« als Verfassung in Kraft. Es billigte den Ländern eigene Vertretungen zu und schuf einen Reichsrat mit zwei Kammern. Das an die Steuerleistung gebundene Zensuswahlrecht ließ nun zwar auch das städtische Bürgertum und die ländlichen Oberschichten zu den Wahlen zu, es schloss aber nach wie vor den Großteil der Bevölkerung vom politischen Leben aus. [14]

Das von Kaiser Franz Joseph für Vorarlberg ausgefertigte Exemplar des »Februarpatents« von 1861.

Die Wirksamkeit des Reichsrats, der unter Vorbehalt des kaiserlichen Vetorechts für die Reichsgesetzgebung zuständig war, litt erheblich unter der Abstinenz der nichtdeutschen Nationalitäten. Während die Ungarn ihn von Anfang an boykottierten, zogen sich die Tschechen 1863 aus ihm zurück. Dennoch konnte das Parlament, in dem die liberale »Verfassungspartei« die Mehrheit besaß, während der Regierung Schmerlings mit der Gleichstellung der Protestanten, einem Presse- und einem Immunitätsgesetz, dem Gesetz über die persönliche Freiheit, einer neuen Strafprozessordnung sowie einer Reihe von Wirtschaftsgesetzen Wesentliches für die Modernisierung des Staats leisten. Von Bedeutung war auch das Reichsgemeindegesetz (1862), das die kommunale Selbstverwaltung stärkte, freilich auch auf dieser Ebene die Vorherrschaft der Vermögenden sicherte. [15]

Als Otto von Bismarck 1862 die Leitung der preußischen Außenpolitik übernahm, erwuchs den österreichischen Ambitionen, die Rolle des Kaiserstaates im Deutschen Bund zu stärken, ein entschlossener Gegner. Dem katholisch-großdeutschen Modell Österreichs stellte er die protestantisch-kleindeutsche Lösung unter Preußens Dominanz gegenüber, die das Ausscheiden der Habsburgermonarchie aus dem Deutschen Bund voraussetzte. Nachdem Preußen und Frankreich 1862 einen gegen Österreich gerichteten Freihandelsvertrag geschlossen hatten, scheiterte ein letzter Versuch, den Deutschen Bund im Sinn der habsburgischen Interessen zu reformieren.

Noch einmal wirkten Österreich und Preußen zusammen, als Dänemark Ende des Jahres 1863 Schleswig-Holstein seinem Staatsverband eingliederte und die deutsche Öffentlichkeit eine Militärintervention forderte. Die von den beiden Mächten entsandten Truppen siegten, doch ergaben sich nun Streitigkeiten über die politische Zukunft bzw. die Verwaltung der besetzten Elbherzogtümer. Längst ging es dabei nicht mehr allein um Schleswig-Holstein, sondern um die deutsche Frage, zu deren Lösung ein Krieg zwischen Österreich und Preußen immer wahrscheinlicher wurde. [16]

Beide Seiten versuchten, sich außenpolitisch abzusichern: Preußen schloss eine Allianz mit dem seit Kurzem weitgehend vereinigten Italien, Österreich erkaufte sich die Neutralität Frankreichs um den hohen Preis des Verzichts auf Venetien auch im Fall eines Siegs. Nachdem Preußen das von Österreich verwaltete Holstein besetzt, Österreichs Ausschluss aus dem Deutschen Bund verlangt, dieser die Mobilmachung gegen Preußen beschlossen und Preußen daraufhin den Bund für erloschen erklärt hatte, begannen im Juni 1866 die Kriegshandlungen. In Italien siegten die Österreicher bei Custozza (24. Juni) sowie zur See unter Konteradmiral Wilhelm Freiherr von Tegetthoff vor der Adriainsel Lissa (Vis). Die Entscheidung brachte aber die Schlacht von Königgrätz (Hradec Králové) am 3. Juli 1866. Die besser organisierte, besser bewaffnete, besser ausgebildete und von Helmuth von Moltke besser geführte preußische Armee siegte über die von Generalfeldzeugmeister Ludwig von Benedek kommandierten Österreicher, nachdem der Kaiser seinen Feldherrn zur Annahme der Entscheidungsschlacht gezwungen hatte. Von den deutschen Verbündeten der Habsburgermonarchie nahmen nur die Sachsen an der Schlacht von Königgrätz teil. [17]

Der österreichischen Monarchie nützte es wenig, dass ihre kleine Flotte bei Lissa (Insel Vis) in der Adria die Italiener besiegte. Entscheidend war die Niederlage auf dem nördlichen Kriegsschauplatz (Schlacht bei Königgrätz).

Um Österreich nicht in Frankreichs Arme zu treiben, drängte Bismarck auf einen maßvollen Frieden. Auf Gebietsabtretungen wurde gänzlich verzichtet, das Kaiserreich musste im Frieden von Prag (23. August 1866) lediglich die Zustimmung zur Auf lösung des Deutschen Bundes geben, was Franz Joseph zu diesem Zeitpunkt nicht schwerfiel. Der Verlust Venetiens an Italien ging zu Lasten der im Vorfeld des Kriegs mit Frankreich getroffenen Vereinbarungen.

Das endgültige Ausscheiden Österreichs aus Deutschland hatte schwerwiegende Folgen. Zum einen beschleunigte es die schon vor dem Krieg gegen Preußen in die Wege geleitete Neuordnung der inneren Verhältnisse. Der Kaiser und sein Außenminister Friedrich Ferdinand Graf von Beust fanden sich bereit, die Forderung Ungarns nach Wiederherstellung der staatlichen Integrität zu erfüllen und damit die Idee von einem zentralistischen Gesamtstaat zu Grabe zu tragen. Aufgrund der »Verwirkungstheorie«, nach der Wien handelte, hatte Ungarn als Folge der Revolution von 1848 alle Rechte und Freiheiten eingebüßt, andererseits hatten die Ungarn die 1861 für den Gesamtstaat erlassene Verfassung nicht anerkannt, den Reichsrat nicht beschickt und allein die Pragmatische Sanktion sowie ihre Gesetze von 1848 als staatsrechtliche Grundlage akzeptiert. Der »Ausgleich«, [18] der zu Beginn des Jahres 1867 auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Kaiser und dem ungarischen Landtag, nunmehr Reichstag, unter Dach und Fach war, stellte die Selbstständigkeit Ungarns wieder her.

Fortan bestand die »österreichisch-ungarische Monarchie«, so der nun offizielle Titel, aus zwei »Reichshälften« : »die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder« westlich der Leitha, für die sich die Bezeichnung »Cisleithanien« einbürgerte, und die »Länder der ungarischen Krone« (»Transleithanien«). Gemeinsam war die Person des Herrschers, in Cisleithanien als Kaiser von Österreich, in Transleithanien als König von Ungarn. Gemeinsam blieben die Außenpolitik, das Kriegswesen und die Finanzen; die jeweiligen Ressortminister bildeten das »gemeinsame Ministerium«, in dem der Außenminister als der im Rang Höchste den Vorsitz führte. Die Verteilung der Lasten für die gemeinsamen Angelegenheiten führte freilich schon bald zu Streitigkeiten, die in wechselnder Intensität bis zum Ende der Monarchie fortwährten. Innenpolitisch waren die beiden Teile voneinander unabhängig, sie wählten jeweils einen eigenen Reichsrat, besaßen eigene Regierungen mit eigenen Ministerpräsidenten. Die gemeinsamen Angelegenheiten wurden in der Folge als »kaiserlich und königlich« (k. u. k.), die rein ungarischen als »königlich« (k.) und die österreichischen als »kaiserlich-königlich« (k. k.) bezeichnet.

Der österreichisch-ungarische Ausgleich hatte zwar Ungarn in die Habsburgermonarchie zurückgeführt, auf längere Sicht aber waren seine Auswirkungen fatal: Weil sich die anderen – vor allem die slawischen – Nationalitäten von den Deutschen bzw. den Ungarn dominiert sahen, vergrößerte sich ihre Distanz zur Monarchie immer mehr. Nur das Königreich Kroatien erhielt im Rahmen der Länder der Stephanskrone eine gewisse Autonomie zugestanden (ungarischkroatischer Ausgleich von 1868). [19] Das politische Übergewicht, das die deutschen Österreicher in der westlichen Reichshälfte gewonnen hatten, obwohl sie nur ein Drittel der Bevölkerung stellten, konnte indes ihre Enttäuschung über die verlorene Hoffnung auf die nationale Einheit nicht aufwiegen: »Die Nationalisierung des österreichischen Deutschtums als Folge der Trennung von Deutschland, das war die eigentliche katastrophale Wirkung von 1866«.[20]

Die aus mehreren Staatsgrundgesetzen bestehende »Dezemberverfassung« [21] des Jahres 1867 für den cisleithanischen Teil der Monarchie enthielt einen Katalog der Grundrechte (unter anderem Gleichheit vor dem Gesetz, gleiche Zugänglichkeit der öffentlichen Ämter, Freiheit und Freizügigkeit der Person, Unverletzlichkeit des Eigentums, Aufenthaltsfreiheit, Briefgeheimnis, Petitionsrecht, Vereins-, Versammlungs- und Pressefreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, öffentliche Religionsausübung für die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, private Religionsausübung für Anhänger sonstiger Religionsbekenntnisse, Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre, Freiheit der Berufswahl), schuf ein Reichsgericht als Vorläufer des Verfassungsgerichtshofs, bestimmte die vollständige Trennung von Justiz und Verwaltung (1868 Einrichtung der bis heute bestehenden Bezirkshauptmannschaften als staatliche Bezirksverwaltungsbehörden) sowie die Unabhängigkeit der Richter. Außerdem verfügte sie, um den Slawen entgegenzukommen, die Gleichberechtigung »aller Volksstämme«, deren Recht auf Pflege von Nationalität und Sprache sowie die Gleichberechtigung aller landesüblichen Sprachen »in Schule, Amt und öffentlichem Leben« – im Gegensatz zu Ungarn, wo das Magyarische als Staatssprache bestimmt wurde. Ausdrücklich dem Kaiser vorbehalten blieb die oberste Regierungsgewalt, die Ernennung und Abberufung der Minister, die Besetzung aller Ämter im Staatsdienst und selbstverständlich der Oberbefehl über die Armee. Zunächst beschickten noch die Landtage das Abgeordnetenhaus des Reichsrats, erst seit der Wahlrechtsreform des Jahres 1873 wurden die 353 Mandate durch direkte Wahlen nach dem Kurienwahlrecht bestellt. Es bestanden vier Klassen, in die die Wähler nach ihrem Vermögen eingeordnet wurden. Wahlberechtigt waren damit zwischen fünf und zehn Prozent der Bevölkerung, nämlich nur Männer, die jährlich mindestens 10 Gulden direkte Steuern entrichteten.

Die beiden »Reichshälften« der Habsburgermonarchie nach dem »Ausgleich« von 1867.

Aufgrund des Wahlrechts dominierte im Abgeordnetenhaus die liberale Verfassungspartei [22] des deutschen Besitz- und Bildungsbürgertums. Ihr wichtigstes innenpolitisches Ziel war zunächst die Beseitigung jener Teile des Konkordats von 1855, die mit der Dezemberverfassung nicht in Einklang standen. Mit den in bürgerlich-intellektuellen Kreisen lebhaft begrüßten »Maigesetzen« [23] wurde die Schulaufsicht gänzlich dem Staat unterstellt und damit der katholischen Kirche entzogen; sie ermöglichten die Zivilehe sowie den Wechsel des Glaubensbekenntnisses und wiesen die Ehegerichtsbarkeit dem staatlichen Gerichtswesen zu. Gegen diese Minderung des kirchlichen Einflusses auf die Gesellschaft protestierten Teile des österreichischen Episkopats und der bäuerlichen Bevölkerung, was die Ausformung des katholisch-konservativen Lagers als politische Gruppierung förderte. [24] Als das Erste Vatikanische Konzil 1870 das Dogma des päpstlichen Primats und der Unfehlbarkeit beschloss, erklärte Österreich das Konkordat überhaupt für unwirksam.

Angesichts des von den Tschechen, die den Reichsrat auch von 1863 bis 1879 boykottierten, vehement vorgetragenen Wunsches nach Autonomie stand die Frage eines österreichisch-böhmischen Ausgleichs nach ungarischem Vorbild im Raum. Als 1871 die Ergebnisse einschlägiger Verhandlungen mit den Exponenten Böhmens bekannt wurden, kamen von verschiedenster Seite Einwände: Die Ungarn fürchteten um ihre Sonderstellung, die liberalen Deutschen das Ausscheiden Böhmens aus dem Staatsverband, Schlesien und Mähren wollten nicht unmittelbar als Teile Böhmens gelten. Auch von den Tschechen wurden nun weiter reichende Forderungen gestellt, sodass der Ausgleich nicht zustande kam. [25]

Nicht ohne Einfluss auf die politische Landschaft in Österreich blieben der französisch-preußische Krieg des Jahres 1870, der rasche und vollständige Sieg sowie die Proklamation Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser am 18. Januar 1871 als Geburtsstunde des Deutschen Reichs unter Führung der Hohenzollern. Während sich die Liberalen – grob gesagt – anfangs in ein gemäßigtes großbürgerliches Zentrum und einen linksliberal-fortschrittlichen Flügel gegliedert hatten, gewannen nun die »jungen« Deutschnationalen gegenüber den »alten« Liberalen an Gewicht. [26] Für die deutschen Österreicher wurde es zunehmend schwieriger, den Spagat zwischen deutschem Nationalbewusstsein und der Loyalität zur Habsburgermonarchie zu schaffen.

Gleichzeitig begann sich die vom Wahlrecht ausgeschlossene Arbeiterschaft außerparlamentarisch zu organisieren. 1872 bestanden im Gebiet des heutigen Österreich 59 Arbeiterbildungs- und 78 Gewerkschaftsvereine mit zusammen 80.000 Mitgliedern. Anfangs von den Liberalen als Verbündete gegen die Konservativen und den Feudaladel gefördert, standen sie ihr und vor allem ihrer Forderung nach dem allgemeinen Wahlrecht zunehmend kritisch gegenüber. [27]

Dass Österreich-Ungarn neutral bleiben würde, nachdem Frankreich im Juli 1870 Preußen den Krieg erklärt hatte, war nicht von Anfang an klar gewesen. Um sich für 1866 zu rächen, hatten nämlich einflussreiche Hofkreise um Erzherzog Albrecht, dem Generalinspekteur der Armee, für eine Intervention an der Seite Napoleons III. Stimmung gemacht. Dass es nicht dazu kam, hatte auch militärische Gründe: »In den sechs Wochen, die Österreich für seine Mobilmachung benötigte, waren die Entscheidungen längst gefallen.«[28]

Dem 1871 begründeten Deutschen Reich [29] näherte sich Österreich aber rasch an, was längerfristig eine gegen Russlands panslawistische Ambitionen gerichtete Balkanpolitik Österreich-Ungarns ermöglichen sollte. Vorerst sicherte noch die 1873 zwischen Österreich und Russland geschlossene Konvention von Schönbrunn den Status quo am Balkan. Als dort aber die osmanische Herrschaft zusehends ins Wanken geriet, sich 1875 die Montenegriner und Serben gegen die Türken erhoben und Russland 1878 gegen die Türkei Krieg führte, musste auch Österreich aktiv werden. Mit Bismarcks Hilfe gelang es, den russischen Hegemonialbestrebungen diplomatisch entgegenzutreten. Auf dem Berliner Kongress des Jahres 1878 wurde der Habsburgermonarchie zugestanden, Bosnien und die Herzegowina zeitlich unbefristet zu besetzen. Das Gebiet war als Hinterland der österreichischen Adriaküste von wirtschaftlicher und militärischer Bedeutung, seine Besetzung verhinderte außerdem die Schaffung eines großserbischen Staats. Die Ergebnisse des Berliner Kongresses stabilisierten zwar den Balkan, verschlechterten jedoch die Beziehungen Russlands zu Österreich-Ungarn nachhaltig. [30] Als Reaktion einigten sich die Habsburgermonarchie und das Deutsche Reich auf den am 7. Oktober 1879 in Wien abgeschlossenen »Zweibund«, ein ausschließlich gegen Russland gerichtetes Defensivbündnis, das, immer wieder verlängert, bis zum Ende des Ersten Weltkriegs die beiden Mächte aneinander band. [31] 1882 entstand daraus durch die Einbeziehung Italiens der »Dreibund«, dem 1883 auch Rumänien beitrat. [32]

Wirtschaftlich hatte sich die Niederlage von 1866 nicht negativ bemerkbar gemacht – im Gegenteil: Die durch den Ausgleich mit Ungarn bewirkte innere Konsolidierung der Habsburgermonarchie, mehrere sehr gute Ernten, der rasche Ausbau des Eisenbahnnetzes, die Fortschritte der Eisen- und Rübenzuckerindustrie, nicht zuletzt auch die Errichtung der Prunkbauten an der Wiener Ringstraße führten zu einer freilich schon bald überhitzten, von Spekulationsgeschäften geprägten Konjunktur, die ihren Höhepunkt anlässlich der Wiener Weltausstellung des Jahres 1873 erreichte. Auf die »erste Gründerzeit« folgte als Teil einer weltweiten wirtschaftlichen Zäsur der »Große Krach«. Er begann im Mai 1873 mit einem verheerenden Kurssturz an der Wiener Börse und mündete – verschärft durch eine Choleraepidemie, die fast eine halbe Million Menschenleben forderte – in eine massive, bis zum Ende der Siebzigerjahre anhaltende Wirtschaftskrise. Die Beschäftigtenzahlen und die Reallöhne sanken deutlich, die Investitionsbereitschaft erlahmte. Mindestens ebenso groß wie die unmittelbaren ökonomischen Auswirkungen der Krise waren die mentalen. Das Vertrauen in die liberale Wirtschaftspolitik, in den Liberalismus überhaupt ging verloren. [33]

Präsenz des Kaiserhauses in Vorarlberg: Festausgabe der »Vorarlberger Landes-Zeitung« zum 50. Regierungsjubiläum Franz Josephs 1898.

Den Anfang vom Ende der liberalen Vorherrschaft markierten die Auseinandersetzungen um die Besetzung Bosnien-Herzegowinas, die von einem Teil des Lagers abgelehnt wurde, weil sie den slawischen Bevölkerungsanteil in der Habsburgermonarchie vergrößerte. Bei den Neuwahlen des Jahres 1879 verloren die Liberalen die Mehrheit. Da die Tschechen die Obstruktion des Parlaments – dessen Blockade durch Dauerreden, das endlose Einbringen von Dringlichkeitsanträgen oder das Beharren auf namentlichen Abstimmungen – beendet hatten, war die Bildung einer konservativen Regierung unter Eduard Graf Taaffe möglich geworden. Sie stützte sich auf den »Eisernen Ring« aus Großgrundbesitzern, Katholisch-Konservativen sowie den im Parlament vertretenen Polen und Tschechen. [34] Taaffe, der am längsten dienende Ministerpräsident Franz Josephs,

» wurde mit dem Schlagwort berühmt: Das Geheimnis der Regierungskunst in Österreich bestehe darin, die Völker der Monarchie in wohltemperierter Unzufriedenheit zu erhalten. Wohltemperierte Unzufriedenheit, weil die Gefahr groß war, dass alle anderen Nationalitäten sich gröblich benachteiligt fühlten, sobald man versuchte, eine von ihnen tatsächlich völlig zufrieden zu stellen.«[35]

Ihr stand eine liberale Opposition [36] gegenüber, die zu keiner einheitlichen Linie mehr fand und infolge der Wahlrechtsreform von 1882, die den Zensus halbierte und damit die Zahl der Wahlberechtigten deutlich erhöhte, weiter an Boden verlor. Georg von Schönerer [37] formulierte ein Programm, in dem sich die Forderung nach sozialen Reformen zugunsten des Kleingewerbes und der Bauern, nach dem allgemeinen Wahlrecht, einer möglichst engen Bindung der deutschsprachigen Gebiete Österreichs an das Deutsche Reich mit einem prononcierten Antisemitismus und Antiklerikalismus (»Los-von-Rom-Bewegung«) verband. Es fand zunächst vor allem an den Universitäten Eingang. Schließlich zerfiel auch die liberale Fraktion im Abgeordnetenhaus in eine Gruppierung, die Schönerers Ansichten vertrat, und einen stärkeren Flügel, der an der Verfassungsrealität der Habsburgermonarchie festzuhalten gedachte.

Präsenz der Staatsmacht in Vorarlberg: das Kreisgericht und die Finanzlandesdirektion in Feldkirch, errichtet 1903 – 1905 bzw. 1911 – 1912 nach Plänen des Wiener Architekten Ernst Dittrich.

Die Zukunft sollte den Volksparteien mit breiter Basis gehören: 1887 etablierten sich die Christlichsozialen als politisches Sammelbecken des Bauernstands und des Kleinbürgertums. Ihr politischer Exponent wurde der charismatische, allerdings wegen seines »konfessionellökonomisch gefärbten Antisemitismus« [38] umstrittene spätere Wiener Bürgermeister Karl Lueger. Als Theoretiker einer berufsständisch orientierten christlichen Soziallehre österreichischer Prägung, die demokratische, protektionistische und patriarchalische Elemente verband, wirkte Karl Freiherr von Vogelsang.

1888 / 89 fand auch die österreichische Sozialdemokratie auf dem Hainfelder Parteitag unter dem Arzt Victor Adler als »Sozialdemokratische Arbeiterpartei« (SDAP) zu einem auf Karl Marx basierenden – »austromarxistischen« – Programm zusammen, das freilich die Vielfalt der Richtungen nicht dauerhaft zu überwinden vermochte. Obwohl bald – vor allem in den Industriegebieten Niederösterreichs, der Steiermark sowie in Böhmen und Mähren – zu einer Massenbewegung geworden, blieb ihr aufgrund des Zensuswahlrechts ein Wahlerfolg zunächst versagt. 1891 erreichten die Sozialdemokraten kaum mehr als ein Prozent der Stimmen und konnten nicht in den Reichsrat einziehen. Es war freilich nur mehr eine Frage der Zeit, bis das allgemeine Wahlrecht politische Realität werden sollte. [39]

Produktionshalle der Rüschwerke in Dornbirn um 1910.

Die verhältnismäßig fortschrittliche, von Vogelsangs Reformschrift »Die materielle Lage des Arbeiterstandes in Österreich« beeinflusste Sozialgesetzgebung der konservativen Regierung Taaffe verfolgte zwei Ziele: das von der Industrialisierung in seiner Existenz bedrohte Kleingewerbe zu stärken und die Arbeiterschaft durch eine moderate Verbesserung ihrer Situation von der Sozialdemokratie fernzuhalten. Die 1883 novellierte Gewerbeordnung verlangte fortan Befähigungsnachweise und die Zugehörigkeit zu berufsständischen Vertretungen. Von 1883 an überprüften Gewerbeinspektoren die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeiterschutzes. 1885 wurde unter anderem die Beschäftigung von Kindern unter zwölf überhaupt bzw. unter 14 Jahren in Fabriken untersagt, der Wöchnerinnenschutz eingeführt und die Maximalarbeitszeit in Fabriken auf elf Stunden herabgesetzt. 1887 folgte die Schaffung der Unfallversicherung für bestimmte Gruppen von Arbeitern, 1888 die der obligaten Krankenversicherung für alle Arbeiter und Angestellten in Handels-, Industrie- und Gewerbebetrieben. [40]

Bedrohlicher als die sozialen Probleme erschienen die nationalen. Die 1890 wieder aufgenommenen Verhandlungen über einen deutsch-tschechischen Ausgleich waren bereits weit gediehen, die Deutschböhmen, die 37 Prozent der Bevölkerung stellten, wie auch die gemäßigten »alttschechischen« Politiker hatten sich auf einen Kompromiss geeinigt. Da gewannen die radikaleren »Jungtschechen«, die einen nur in Personalunion mit den anderen Teilen der Monarchie verbundenen tschechischen Nationalstaat forderten, die Oberhand. Schwere Krawalle begleiteten in Prag und Brünn das Scheitern des Ausgleichs. Der Widerstand der Slowenen entzündete sich an der Ablehnung der Errichtung eines slowenischen Gymnasiums in der untersteirischen Stadt Cilli (Celje). Sie strebten die Schaffung eines slowenischen Kronlandes im Rahmen der Habsburgermonarchie an, das Krain, Görz, Istrien, Triest sowie Teile von Kärnten und der Steiermark vereinen hätte sollen. Im Gegensatz dazu betonten die in den gemischtsprachigen Gebieten lebenden Deutschen ihre nationale Identität, zu deren Wahrung zahlreiche Vereine gegründet wurden. [41]

Das Kabinett Taaffe stürzte, als das Parlament 1893 einer Reform des Wahlrechts die Zustimmung verweigerte. Auf zwei Übergangsregierungen folgte 1895 der polnische Aristokrat Kasimir Graf Badeni. Er fand 1896 die Mehrheit für eine Änderung des Wahlrechts, die neben den Kurien des Großbesitzes, der Städte, der Handels- und Gewerbekammern und der Landgemeinden eine »Allgemeine Kurie« schuf. [42] Zwar erhielten damit alle Männer vom 24. Lebensjahr aufwärts das Wahlrecht, auf die fünfte Kurie entfielen aber nur etwa 17 Prozent der zu vergebenden Sitze. Ein Mandat der ersten Kurie »kostete« 60 Stimmen, eines der fünften hingegen 74.000 ! Nach den Reichsratswahlen des Jahres 1897 zogen erstmals die Sozialdemokraten mit 14 Abgeordneten ins Parlament ein, die Liberalen kamen auf 77 Mandate, die deutschnationalen Gruppierungen auf 47, die Christlichsozialen auf 30. Einen starken Block bildete die Freisinnige Nationalpartei der »Jungtschechen« mit 62 Abgeordneten. Um sich deren Unterstützung zu sichern, erließ Badeni im April 1897 Verordnungen, die die Zweisprachigkeit aller zivilen Behörden Böhmens und Mährens bestimmten und von den Beamten binnen drei Jahren die Kenntnis beider Sprachen in Wort und Schrift verlangten. Die »Badenischen Sprachenverordnungen«, [43] die auch in den rein deutschsprachigen Gebieten Böhmens zur Anwendung kommen sollten, lösten Massenproteste aus, sodass der Kaiser Badeni Ende 1897 entließ und das nunmehr von der Obstruktion der deutschen Abgeordneten betroffene Parlament schloss.

Die auf die Regierung Badeni folgenden kurzlebigen Kabinette regierten zumeist in Umgehung des sich selbst lähmenden Parlaments mit Hilfe von Notverordnungen. Sie hatten die Badenischen Sprachverordnungen zwar Schritt für Schritt zurückgenommen, aber keine Lösung für die immer aggressiver in die Öffentlichkeit getragene Nationalitätenproblematik finden können.

Eine stabilere Phase setzte erst wieder im Jahr 1900 ein, nachdem der Kaiser Ernst von Koerber zum Ministerpräsidenten bestellt hatte. Als ehemaliger Handels- und Innenminister versuchte er, durch eine auf die Förderung der Wirtschaft ausgerichtete Politik den Nationalitätenstreit zu entschärfen. Der »Koerber-Plan« [44] sah einen großzügigen Ausbau des Bahn- und Wasserstraßennetzes vor, der zwar bei Weitem nicht vollständig verwirklicht wurde, dennoch aber einen Konjunkturaufschwung bewirkte und die Koexistenz für kurze Zeit erleichterte. Außerdem konnte ein »mährischer Ausgleich« [45] in Fragen der Verwaltung, des Schulwesens und der Verwendung der Landessprachen erzielt werden. Kaiserbesuche in Prag, den Sudetenländern und in Galizien trugen zu einer vorläufigen Entspannung bei.

Exerzierfeld für den Austrag zeittypischer Konflikte wurden zunehmend die Universitäten. Als im November 1904 die von der Regierung Koerber als Zugeständnis an die Trentiner Autonomiebewegung an der Universität Innsbruck eingerichtete italienische Sektion der Rechtsfakultät eröffnet werden sollte, inszenierte die deutschsprachige Studentenschaft schwere Tumulte (»Fatti di Innsbruck«). [46] Die ideologisch motivierten Auseinandersetzungen nahmen zu, nachdem Karl Lueger die »Eroberung« der liberal-deutschnational dominierten Universitäten zu einem vorrangigen Ziel christlichsozialer Politik erklärt hatte. In Graz lieferten sich die in Verbindungen organisierten deutschnationalen und katholischen Studenten so heftige Scharmützel, dass 1908 Militär eingesetzt wurde. [47]

Das Verhältnis zwischen der österreichischen und der ungarischen Reichshälfte verschlechterte sich ebenfalls. Die Ungarn erhoben im Rahmen der Verhandlungen über die Verteilung der Lasten weitreichende Forderungen, selbst das gemeinsame Heer und die gemeinsame Außenpolitik wurden in Frage gestellt. Auf österreichischer Seite äußerten die Christlichsozialen den Wunsch nach Aufkündigung des »Ausgleichs« von 1867. Zwar konnte die Krise 1905 nach außen hin beigelegt werden, die Sehnsucht nach völliger staatlicher Selbstständigkeit bestimmte jedoch weiterhin das Verhältnis Ungarns zum Gesamtstaat. [48] Einfluss auf das Klima hatte außerdem der tragische Tod des Kronprinzen Rudolf, der sich mit seiner Geliebten, der Baroness Mary Vetsera, in Schloss Mayerling das Leben nahm. Während Rudolf den Ungarn sehr gewogen war, hegte der neue Thronafolger Franz Ferdinand, ein Sohn Erzherzog Karl Ludwigs, Pläne für eine Umgestaltung der Monarchie, die mit der Schaffung eines kroatischbosnisch-dalmatinischen Reichsteils zu Lasten Ungarns gegangen wären. Überdies machte er aus seiner Abneigung gegen die Magyaren keinen Hehl. [49]

Kaiser Franz Joseph wird am 30. August 1909 von Landeshauptmann Adolf Rhomberg am Bregenzer Bahnhof empfangen.

Ende des Jahres 1904 hatte der Kaiser das Rücktrittsgesuch Koerbers akzeptiert. Wieder folgte eine Phase rascher Regierungswechsel. Ein letzter innenpolitischer Meilenstein war die von der Regierung des Ministerpräsidenten Max Vladimir Freiherr von Beck ausgearbeitete und Ende des Jahres 1906 vom Parlament mit großer Mehrheit angenommene Wahlrechtsreform, die das gleiche, allgemeine, direkte und geheime Männerwahlrecht zur Bestellung der 516 Mandatare des Abgeordnetenhauses einführte. [50] Allerdings sollte die Reform, der eine eindrucksvolle Demonstration von mehr als 200.000 Arbeitern in Wien vorangegangen war, nicht so sehr die Demokratisierung der Gesellschaft fördern, sondern stabilere Mehrheitsverhältnisse im Parlament schaffen. Lange Zeit hatten sich gerade die Liberalen, sogar die inzwischen in höchste Ämter aufgestiegenen Veteranen von 1848, erfolgreich gegen alle Bestrebungen zur Ausweitung des Wahlrechts auf die Unterschichten zur Wehr gesetzt:

» Die Liberalen waren nicht demokratisch und die Demokraten waren nicht liberal: Damit ist das Dilemma des späten 19. Jahrhunderts, das als schweres Erbe im 20. Jahrhundert lange nachwirkte, kurz und zutreffend umschrieben.«[51]

Aus den Reichsratswahlen des Jahres 1907 gingen die Sozialdemokraten und die Christlichsozialen als Sieger hervor, die liberal-deutschnationalen Gruppierungen büßten hingegen an Bedeutung ein. [52] Zur Entschärfung der Nationalitätenfrage konnte auch ein auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts bestelltes Parlament, dessen Abgeordnete Vertreter einer Weltanschauung, einer Nationalität und einer gesellschaftlichen Schicht waren, letztlich nur wenig beitragen. Angesichts der wachsenden Begeisterung für die »Nation« und der Tatsache, dass weite Teile der Habsburgermonarchie ethnisch in unterschiedlichster Weise gemischt waren, war sie legistisch bzw. verwaltungstechnisch wohl gar nicht zu lösen.

» Aber die Probleme ließen sich › managen ‹, ja paradoxerweise, manche der Probleme tendierten dazu, einander wechselseitig aufzuheben, oder doch zumindest zu relativieren: So standen einander Klassenkampf und Nationalitätenkonflikt in der Regel im Wege. Die wirtschaftlichen Gegensätze unterminierten die nationale Solidarität; die nationalen Gegensätze die Solidarität des Proletariats.«[53]

Selbst die österreichische Sozialdemokratie, die sich ausdrücklich zum Internationalismus bekannte, zunächst als einzige Reichspartei auftrat und 1899 in ihrem »Brünner Programm« zur Überwindung des Nationalitäten- und Sprachenproblems die Umwandlung der österreichisch-ungarischen Monarchie in einen Bundesstaat forderte, vermochte die nationalen Barrieren innerhalb der eigenen Organisation nicht zu überwinden und schrumpfte am Ende zu einer deutsch-österreichischen Partei. Im Jahr 1910 verteilte sich die Bevölkerung in Österreich-Ungarn prozentual im Wesentlichen auf folgende Nationalitäten: Deutsche (23,9 Prozent), Magyaren (20,2), Tschechen (12,6), Polen (10,0), Ruthenen (7,9), Kroaten (5,3), Rumänen (6,4), Slowaken (3,8), Serben (3,8), Slowenen (2,6), Italiener und Ladiner (2,0) sowie Bosniaken (1,2). [54]

Gemeinsam war den meisten Ethnien der Habsburgermonarchie der Antisemitismus. Er manifestierte sich bei den Deutschösterreichern einerseits als katholischer Antisemitismus auf überwiegend religiös-kultureller bzw. sozial-antikapitalistischer und antiliberaler Grundlage, wie ihn Karl Lueger sehr erfolgreich als Instrument der politischen Agitation verwendete. Dagegen propagierten Georg von Schönerer und seine Anhänger einen in erster Linie rassisch definierten Antisemitismus, [55] der insbesondere im antiklerikal-deutschnationalen Bürgertum Eingang fand. Theodor Herzl, der ursprünglich im Milieu einer Wiener Burschenschaft sozialisierte jüdische Journalist und Schriftsteller, antwortete mit seiner Schrift »Der Judenstaat« (1896), die die theoretische Grundlage des Zionismus legte und den Wunsch nach einem eigenen jüdischen Staat in Palästina wecken sollte. Das ökonomisch und gesellschaftlich einflussreiche jüdische Besitz- und Bildungsbürgertum, das sich neben dem Bankwesen vor allem im Textilbereich, im Handel sowie in den freien Berufen etabliert hatte, identifizierte sich überwiegend mit den Deutschliberalen, die aber ihrerseits zunehmend auf Distanz zu ihm gingen. Eine tiefe Bruchlinie verlief freilich auch zwischen den in der bürgerlichen Gesellschaft integrierten, »modernen« und den immer zahlreicher aus dem Osten, vor allem aus Galizien, zuwandernden orthodoxen Juden. [56]

Die Parlamentsneuwahlen des Jahres 1911 verschoben, da die Christ-lichsozialen nach dem Tod des populären Wiener Bürgermeisters Karl Lueger (1910) Einbußen hinnehmen mussten, das Kräfteverhältnis etwas zugunsten der im »Deutschen Nationalverband« zusammengeschlossenen liberal-nationalen Gruppierungen. Er erreichte bei den Deutschösterreichern einen Stimmenanteil von 32 Prozent und lag damit auch knapp vor den Sozialdemokraten. Die im selben Jahr unter dem Ministerpräsidenten Karl Graf von Stürgkh gebildete Regierung verhandelte nochmals über einen Ausgleich mit den Tschechen. Obwohl man einem Erfolg sehr nahe schien, mussten die Gespräche im Februar 1914 abgebrochen werden. Wenig später sistierte Stürgkh wegen neuerlicher Obstruktion den Reichsrat, der erst nach der Ermordung des Ministerpräsidenten im Jahr 1916 – bereits mitten im Ersten Weltkrieg – wieder einberufen werden sollte. [57]

Außenpolitisch begab sich Österreich – geführt von Außenminister Alois Graf Lexa von Aehrenthal – mit einer Intensivierung der Balkanpolitik auf ein gefährliches Terrain. Das Verhältnis zu Serbien verschlechterte sich nachhaltig, als der durch einen Staatsstreich an die Macht gekommene König Petar Karadjordjević sich zunehmend an Russland und Frankreich orientierte und es schließlich 1906 zum »Schweinekrieg«, einem österreichischen Handelsembargo gegen Serbien, kam. 1908 folgte die Annexion der seit 1878 besetzten Länder Bosnien und Herzegowina, die von den europäischen Mächten sehr unfreundlich aufgenommen wurde und beinahe zu einer militärischen Konfrontation mit Serbien und Russland geführt hätte.

Angesichts der expansiven Bestrebungen der Balkanstaaten – vor allem Serbiens – und der panslawistischen Politik Russlands versprach sich Aehrenthal von der nun auch staatsrechtlichen Eingliederung Bosnien-Herzegowinas eine Festigung der österreichischen Stellung in diesem Raum. 1912 schlossen sich Serbien, Bulgarien, Montenegro und Griechenland im Balkanbund zusammen und führten im Herbst dieses Jahres Krieg gegen das Osmanische Reich, das rasch den größten Teil seiner noch verbliebenen europäischen Gebiete verlor. Die Aufteilung der Beute erfolgte 1913 im Vertrag von London, wobei sich der neue österreichisch-ungarische Außenminister Leopold Graf Berchtold mit Erfolg für die Unabhängigkeit Albaniens einsetzte, um Serbien von der Adria fernzuhalten. Eine Stabilisierung des Balkans gelang freilich nicht. Schon der zweite Balkankrieg 1913 verschob die Gewichte zugunsten Montenegros, Griechenlands und vor allem Serbiens, das, von Russland unterstützt, einen Krieg gegen Österreich-Ungarn propagandistisch und durch Aufbau terroristischer Untergrundorganisationen vorbereitete. Ziel war die Schaffung eines südslawischen Reichs unter serbischer Dominanz. Zu einer gewaltsamen Lösung des Balkanproblems durch einen Präventivkrieg gegen Serbien wurde freilich auch auf österreichischer Seite geraten, insbesondere vom Chef des Generalstabs, Franz Freiherr (seit 1918: Graf) Conrad von Hötzendorf, aber auch von Kreisen der österreichischen Diplomatie, die die Entwicklungen am Balkan als existentielle Bedrohung der Habsburgermonarchie ansahen. Sie konnten sich nicht durchsetzen, vor allem weil der Thronfolger Franz Ferdinand in Hinblick auf den vermeintlich bald bevorstehenden Herrschaftsantritt der Festigung der innerstaatlichen Verhältnisse und dem Aufbau der Armee Priorität gegenüber einer unter Umständen die eigene Zukunft gefährdenden Außenpolitik einräumte. [58]

Das Beziehungsgeflecht der europäischen Mächte hatte sich zu Beginn des 20. Jahrhundert derart gewandelt, dass Hötzendorf auch einem Präventivkrieg gegen Italien das Wort redete. Das seit 1861 geeinte Königreich trat als Schutzmacht der in der Habsburgermonarchie lebenden Italienischsprachigen auf. Zur Absicherung seiner expansiven Mittelmeerpolitik, in deren Rahmen unter anderem die alleinige Kontrolle der Adria angestrebt wurde, hatte es sich mit Frankreich arrangiert und ein Abkommen über gegenseitige Neutralität im Kriegsfall geschlossen, ohne aber den »Dreibund«, das mit Österreich-Ungarn und dem Deutschen Reich gegen die Franzosen eingegangene Defensivbündnis, zu verlassen. Auch mit Russland einigte sich Italien hinsichtlich der beiderseitigen Interessen am Balkan. Einziger verlässlicher Verbündeter Österreichs blieb das Deutsche Reich Kaiser Wilhelms II., an das sich die Habsburgermonarchie immer enger band. [59]

Als bekannt wurde, dass Erzherzog Franz Ferdinand im Frühsommer 1914 nach Bosnien reisen, als Generalinspekteur der gesamten bewaffneten Macht (seit 1906) an Heeresmanövern teilnehmen und dabei die Landeshauptstadt Sarajewo besuchen werde, fassten einige junge Männer den Entschluss, ein Attentat auf den Thronfolger zu verüben. Sie gehörten der Studentenorganisation Mlada Bosna (»Jung-Bosnien«) an, ihre Ausbildung sowie logistische Unterstützung hatten sie von Angehörigen des Geheimbunds Crna ruka (»Schwarze Hand«) und der serbischen Armee erhalten. Wahrscheinlich wusste auch die Belgrader Regierung von ihren Plänen. Am 28. Juni 1914 feuerte der zwanzigjährige Gavrilo Princip, ein bosnischer Serbe mit österreichisch-ungarischer Staatsbürgerschaft, in Sarajewo zwei Schüsse auf den Wagen Franz Ferdinands ab, die den Thronfolger und seine Frau Sophie tödlich verletzten. [60]

Franz Ferdinand war nie besonders populär; Kaiser Franz Joseph hielt ihn sogar für einen »gefährlichen Narren« und ließ seinen präsumtiven Nachfolger daher an den Regierungsgeschäften nicht teilhaben. Dagegen entwarf der Erzherzog Pläne für eine grundlegende Reform des Reichs und baute in seinem Sitz, dem Schloss Belvedere, eine Art Gegenregierung auf. Dass Franz Ferdinand an die Schaffung eines Serbien einschließenden südslawischen Staates unter kroatischer Führung im Rahmen der Habsburgermonarchie dachte, trug ihm sowohl den Hass der ungarischen wie der serbischen Nationalisten ein; seine Nähe zu den Christlichsozialen und seine betont klerikal-konservative, autoritäre Gesinnung diskreditierten ihn bei den Anhängern der anderen politischen Lager. Dem Kaiser konnte der Erzherzog wiederum nicht verzeihen, dass er seine Ehe mit der böhmischen Gräfin Sophie Chotek (seit 1909 Herzogin von Hohenberg) erst nach längerem Zögern und dann nur als »morganatisch« zugelassen hatte, sodass ihre Kinder von der Thronfolge ausgeschlossen blieben. [61]