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Im Zuge der Option 1939 wurden Südtiroler im annektierten Böhmen und Mähren, dem "Reichsgau Sudetenland", angesiedelt, um die Reichsgrenzen auszuweiten und die Slawen zu vertreiben. Anhand von Fallbeschreibungen werden der Ablauf der Auswanderung, die Lebenssituation der Umsiedlerfamilien vor Ort, ihre Verquickung mit dem NS-Regime und ihr Verhalten gegenüber der einheimischen Bevölkerung beschrieben.
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Seitenzahl: 422
Veröffentlichungsjahr: 2021
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Elisabeth Malleier, Günther Pallaver, Margareth Lanzinger
Südtiroler Umsiedlerfamilien im „Reichsgau Sudetenland“
Bereits im Mai 1939 hatte Heinrich Himmler zum ersten Mal eine Südtiroler Ansiedlung im kurz zuvor annektierten Böhmen und Mähren vorgesehen. Namhafte Historikerinnen und Historiker widmen sich der Geschichte jener Umsiedler und Umsiedlerinnen, die im Zuge der Option in den Jahren 1942 bis 1945 tatsächlich in den „Reichsgau Sudetenland“ auswanderten – in Fallbeispielen und im größeren historischen Kontext. Dieser umfasst ideologische Aspekte der „Germanisierung des Ostens“ mit „Volksdeutschen“, die Verfolgung und Entrechtung der tschechischen Bevölkerung sowie die Interaktion der Umsiedlerfamilien mit der NS-Bürokratie und den Einheimischen.
Die Drucklegung erfolgte mit freundlicher Unterstützung der Abteilung Deutsche Kultur der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol. Elisabeth Malleier dankt dem Zukunftsfonds der Republik Österreich für die Unterstützung des Forschungsprojektes
© Edition Raetia, Bozen 2021
Umschlaggestaltung: Philipp Putzer, www.farbfabrik.it
Umschlagbild undS. 3: Archiv Ladinisches Kulturinstitut „Micurá de Rü“ (Familie Costa aus Kolfuschg).
Druckvorstufe: Typoplus, Frangart
Printed in Europe
ISBN 978-88-7283-799-3
ISBN Ebook 978-88-7283-812-9
Unseren Gesamtkatalog finden Sie unter www.raetia.com.
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an [email protected].
Günther Pallaver, Elisabeth Malleier, Margareth Lanzinger
Die Südtirol-Option und die Ansiedlung im „Mustergau Sudetenland“
Elisabeth Malleier
„Umsiedeln heißt umpflanzen“
Günther Pallaver
Die Privilegierten
Die Südtirol-Option im Vergleich der „volksdeutschen“ Umsiedlungen
Eva Hahn und Hans Henning Hahn
Südtiroler/-innen und Sudetendeutsche:zwei deutsche Minderheiten im 20. Jahrhundert
Volker Zimmermann
Ein Laboratorium nationalsozialistischer Ordnungsvorstellungen
Die Sudetendeutschen und der Reichsgau Sudetenland (1938−1945)
Jörg Osterloh
Eigentumstransfers immensen Ausmaßes
„Arisierungen“ und „Germanisierungen“ im Reichsgau Sudetenland 1938–1945
Elisabeth Malleier
Südtiroler Umsiedlerfamilien im „Reichsgau Sudetenland“
Orte, Zahlen, Fallbeispiele
Elisabeth Malleier
„Hektar gegen Hektar, Kuh gegen Kuh und Pferd gegen Pferd“
Materielle Aspekte der Umsiedlung
Barbora Štolleová/Miloš Hořejš
NS-Landwirtschaftspolitik und „Germanisierung des Ostens“ im Protektorat Böhmen und Mähren
Margareth Lanzinger
Verzeichnetes Vermögen
Bürokratien und Institutionen im Dienst der propagandistischen Illusion
Anhang 1:„Wir kranken nun daran, dass wir keinen Ersatz für diese Tschechen haben […]“
Anhang 2:„Auf den für die Ansiedlung in Frage kommenden Höfen sitzen zum großen Teil im Ausgedinge (Auszugshaus) noch die tschechischen Vorbesitzer […]“
Anhang 3:Verzeichnis mit Schätzwerten der „bisher erfassten Objekte“ im Sudetengau, Dezember 1942
Anhang 4:Die tschechoslowakischen Todesopfer der deutschen Okkupation
Abkürzungsverzeichnis
Anmerkungen
Autorinnen und Autoren
Dank
„Woher hast du denn das, was du da redest, Hansl?“, forschte ich. „Woher? Das sagen doch alle. Der neue Ortsrat sagt, vielleicht kommen wir nach Böhmen. Dort wächst es, ohne dass man sät, und die Ackerfurchen sind so lang wie unser ganzes Tal. Dein Taufpate, der dort gewesen ist, in Böhmen, beim Militär, der sagt es auch. Die Tschechen, sagt er, wird man fortschicken, weil man aus denen doch keine Deutschen machen kann, und dafür kommen wir hin, weil sie frisches Blut brauchen. Das sagt auch der Ortsrat, oder wie sie ihn heißen, den jungen Paller. Das sind dir Felder, mein Lieber, in Böhmen, keine Steinewirtschaft wie da bei uns, Furchen so lang wie das ganze Tal, und Zuckerrüben bauen sie, sagt der Konrad.“ Claus Gatterer: Schöne Welt, böse Leut. Kindheit in Südtirol, Wien 31992, 363.
Die Option des Jahres 1939 in Südtirol beschränkt sich nicht auf die Dramatik der Entscheidung, die Staatsbürgerschaft des nationalsozialistischen Deutschen Reichs anzunehmen und das Land verlassen zu wollen oder weiterhin die italienische Staatsbürgerschaft beizubehalten und damit im Lande zu bleiben. Der Entscheidung und allem, was sich im Vorfeld dieser Entscheidung abspielte, folgte bei rund einem Drittel der Südtiroler/-innen die tatsächliche Abwanderung und für einen kleineren Teil davon nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Rücksiedlung zurück nach Südtirol.
Über die Option als Entscheidungsphase ist ausgiebig geforscht und publiziert worden. Etwas weniger intensiv stand bislang die Umsiedlungsphase im Blickfeld des Interesses. Die nackten Zahlen sagen uns, dass etwa 75.000 Südtiroler/-innen auf rund 200.000 Deutschland-Optant/-innen auch tatsächlich ausgewandert sind. Die „Wiederansiedlung“ ist, wiederum in nackten Zahlen ausgedrückt, vor allem in der „Ostmark“, d. h. in den ehemaligen österreichischen Bundesländern erfolgt. Das betraf etwa 60.000 Personen, davon blieben rund 38.000 Optant/-innen in Tirol (ca. 51 %), knapp 6.000 in Vorarlberg (ca. 7,5 %). In anderen Regionen Deutschlands in den Grenzen des Jahres 1937 siedelten sich knapp 11.000 Südtiroler/-innen an. Neben Bayern als sprachlich-kulturell verwandtem Land waren dies auch die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Aber Südtiroler/-innen kamen, wenn auch in geringerer Anzahl, auch nach Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt oder Berlin.
Ein kleinerer Teil, an die 3.700 Personen (ca. 5,0 %), wurde in „außerdeutschen“, d. h. in besetzten bzw. annektierten Gebieten außerhalb des „Altreichs“ und der „Ostmark“ angesiedelt, wie in Luxemburg, Elsass und Lothringen, in Oberkrain und in der Untersteiermark, im Protektorat Böhmen und Mähren und im „Reichsgau Sudetenland“.
Diese territoriale Auflistung zeigt uns bereits, dass die Siedlungsgebiete unterschiedlichen Typologien zuzuordnen sind. Schon während der Propagandaschlacht für die Auswanderung wurde den Südtiroler/-innen versprochen, in einem geschlossenen Siedlungsgebiet eine neue Heimat zu finden. Vor Kriegsbeginn und in den ersten Kriegsjahren sprach man unter anderem von den Beskiden, dem polnischen Galizien, dann von Burgund, von der Untersteiermark oder von der Krim. All diese Pläne, die an die Vertreibung der einheimischen Bevölkerung gekoppelt waren, kamen nicht zustande. Bei den tatsächlich erfolgten Ansiedlungen können wir unterscheiden zwischen rein deutschsprachigen Gebieten und solchen, in denen auch eine anderssprachige Bevölkerung lebte, wie dies für das Sudetengebiet zutrifft, in dem neben Deutschen auch Tschech/-innen und andere sprachliche Minderheiten, z. B. Pol/-innen, lebten. Auch im Sudetengau musste die einheimische tschechische Bevölkerung den neuen Ansiedler/-innen aus Südtirol Platz machen. Sie wurden schlicht und einfach mit Gewalt von ihren Höfen, ihren Handwerksbetrieben, Geschäften, Gaststätten, Hotels, ihren Häusern und Wohnungen vertrieben.
Die Umsiedlung und Wiederansiedlung von Optant/-innen aus Südtirol stand in direkter Verbindung mit dem geplanten und dann auch durchgeführten Eroberungskrieg des Dritten Reiches im Osten Europas. Als Erste davon betroffen war die Tschechoslowakei. Für die von den Nationalsozialisten verfolgte Eroberung und Neuordnung des osteuropäischen „Lebensraumes“ unter rassischen und strategischen Gesichtspunkten benötigte das NS-Reich entsprechendes „Menschenmaterial.“ Man fand dieses überall in den in Europa verstreut lebenden „Volksdeutschen,“ zu denen auch die Südtiroler/-innen gezählt wurden. Diese sollten „erbgesund und kinderreich“ und nach den Vorstellungen der Nazis „erfahren im Grenzlandkampf“ sein, wobei viele Familien den ideologischen NS-Ansprüchen offenbar nicht entsprachen. Von den im „Reichsgau Sudetenland“ angesiedelten Südtiroler/-innen blieb nach 1945 so gut wie niemand mehr dort. Sie wollten bereits wenige Monat nach der Bekanntschaft mit der neuen Realität wieder weg aus dem „gelobten Land“ und flüchteten bei Kriegsende.
In den einzelnen Abhandlungen dieses Bandes werden unterschiedliche Aspekte der Umsiedlung von Südtiroler/-innen in den „Reichsgau Sudetenland“ anhand von Beiträgen aus Südtirol, Österreich, Deutschland und der Tschechischen Republik beleuchtet. Dabei werden politische, wirtschaftliche und geschlechterpolitische Fragestellungen behandelt. Zugleich wird ein detaillierter Blick auf die Organisation der Umsiedlung und das Schicksal der Umsiedler/-innen selbst geworfen, die sowohl eigenständig Handelnde als auch „Verschubmasse“ der nationalsozialistischen Bevölkerungsideologie waren.
Was im Zuge der Vorbereitung für diese Publikation mehrfach sichtbar wurde, waren Forschungslücken in Bezug auf unterschiedlichste geschlechterspezifische Aspekte. Dies gilt sowohl für die Frage der Aktivitäten von Frauen in Organisationen wie dem VKS, der AdO und der ADERSt in Südtirol, aber auch für die Sudetendeutsche Partei sowie den „Reichsgau Sudetenland“, ebenso für weibliche Aktivitäten innerhalb des Umsiedlungsgeschehens und in der Formierung des nationalsozialistischen „Deutschtums im Osten“, wie dies Liz Harvey für Polen erforscht hat.
Im ersten Beitrag unter dem Titel „Umsiedeln heißt umpflanzen“ beschäftigt sich Elisabeth Malleier (Wien/Meran) mit der Ansiedlung, oder, wie es im Nazijargon hieß, mit der „Ansetzung“ der Südtiroler/-innen. Diese „Ansetzung“ diente, wie die anderer „Volksdeutscher“, der geplanten „Germanisierung des Ostens“ und war zugleich verbunden mit der Vertreibung der jüdischen, der tschechischen und der politisch widerständigen Bevölkerung im „Reichsgau Sudetenland“. Südtiroler/-innen sollten vor allem als imaginierte „grenzlanderfahrene“ und „erbgesunde, kinderreiche Bauernfamilien“ ins Land kommen. Dabei machten die sogenannten „Sudetenoptant/-innen“ nur einen sehr kleinen Teil der Südtiroler Umsiedler/-innen aus. Bereits in seiner Rede vom 30. Mai 1939 hatte Heinrich Himmler Nordmähren als potenzielles Ansiedlungsgebiet für Südtiroler/-innen genannt und von einem „wertvollen Zuwachs von 200.000 gutrassigen, sehr bewusst deutschen und kämpferischen Volkselementen“ schwadroniert. Mit der Schaffung des SS-Ansiedlungsstabes Sudetenland am 5. September 1942 bestimmte Konrad Henlein das „Ostsudetenland“ in Nordmähren, nahe der polnischen Grenze und der Stadt Ostrava (Mährisch-Ostrau) als Hauptsiedlungsgebiet für Südtiroler/-innen, ein ländlich geprägtes Gebiet, in dem sich vor allem Bauernfamilien ansiedeln sollten. Zugleich wurden konkrete Vorbereitungen zur Vertreibung und Enteignung der tschechischen Besitzer/-innen in die Wege geleitet.
Günther Pallaver (Bozen) vergleicht die Südtirol-Option im Kontext volksdeutscher Umsiedlungen. Ausgehend von Entwicklungen lange vor der Machtergreifung Hitlers in Deutschland und seinem „Erlass zur Festigung deutschen Volkstums“ (1939) werden die normativen Grundlagen des Bevölkerungstransfers der einzelnen „deutschen Volksgruppen“ untersucht, wobei es nicht immer vertragliche Vereinbarungen gab. Aufschlussreich sind vermögensrechtliche Abmachungen wie die Klärung steuerrechtlicher Fragen oder die Ablösung unbeweglicher Sachen bis hin zur Schätzung von Lebendvieh und Obstbäumen. Mitunter wurde minutiös auf den Pachtwert, die Bodenpreise, zurückgelassene Wirtschaftsvorräte und Inventarstücke und auf vieles andere mehr eingegangen. Die Behandlung der „Volksdeutschen“ erfolgte nicht überall gleich. Unter ihnen gab es privilegierte Gruppen, zu denen die Südtiroler/-innen zählten. Dieses „Privileg“ kam vor allem bei Kriegsende zum Ausdruck, als die Südtiroler/-innen weitgehend von Entnazifizierungsmaßnahmen verschont blieben und wieder in ihre Heimat zurückkehren konnten. Außerdem erhielten sie als Minderheit durch das Pariser Abkommen von 1946 einen international verankerten Minderheitenschutz.
Eva Hahn und Hans Henning Hahn (Gerolstein) vergleichen Südtiroler/-innen und Sudetendeutsche: zwei deutsche Minderheiten im 20. Jahrhundert und gehen der Frage nach, weshalb die Sudetendeutschen nach Ende des Zweiten Weltkrieges aus ihrem Land vertrieben wurden, während die Südtiroler/-innen zurückkehren und bleiben konnten. An der Wiege dieser Entscheidungen standen offenkundig weder ethnisch motivierte Überlegungen noch die vom NS-Regime während des Krieges verübten Massenverbrechen, wie oft vermutet wird. Es war das Ergebnis einer Betrachtungsperspektive, die die Südtiroler/-innen und die Sudetendeutschen differenziert als zwei Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichen historisch-politischen Kontexten wahrnahm. Anders als im Fall der Sudetendeutschen wurde die Südtirolfrage nicht für friedensbedrohlich gehalten.
Die Potsdamer Entscheidung wurde weder aus Rache noch als Strafe für die von Deutschen zuvor verübten Verbrechen getroffen, noch kann sie als eine „ethnische Säuberung“ interpretiert werden, wie sie bis heute oft verstanden wird. Ihr lagen historisch-politische Überlegungen zugrunde: Sie wurde anhand der Vorkriegserfahrungen getroffen, um zu verhindern, dass deutsche Minderheiten entlang der Ostgrenze Deutschlands künftig noch einmal für politischen Expansionismus instrumentalisiert werden könnten.
Ein Laboratorium nationalsozialistischer Ordnungsvorstellungen: Die Sudetendeutschen und der Reichsgau Sudetenland (1938−1945) nennt sich der Beitrag von Volker Zimmermann (München/Düsseldorf). Nach dem Münchner Abkommen vom 29./30. September 1938 besetzte die Wehrmacht die mehrheitlich von Deutschen bewohnten Grenzregionen der Tschechoslowakei. Aus dem größten Teil der bald darauf in das Deutsche Reich eingegliederten Gebiete wurde der „Reichsgau Sudetenland“ gebildet. Der Beitrag zeichnet Voraussetzungen und Praxis der politischen, administrativen und gesellschaftlichen Gleichschaltung in diesem Gebiet nach. Die propagandistisch betonte Funktion des Reichsgaus als „Mustergau“, der einen Schritt hin zu einer geplanten Reichsreform und Realisierung der „Einheit von Partei und Staat“ darstellen sollte, war ein zentrales Merkmal dieser Entwicklung. Spezifische Erfahrungen einheimischer Funktionäre und der Bevölkerung mit dem deutsch-tschechischen Nationalitätenkonflikt in den böhmischen Ländern ließen zudem ein Spannungsverhältnis zwischen nationalsozialistischen Ordnungsvorstellungen, politischen und sozialen Erwartungen vor Ort sowie Kriegserfordernissen entstehen.
Jörg Osterloh (Frankfurt/M.) setzt sich mit Eigentumstransfers immensen Ausmaßes. „Arisierungen“ und „Germanisierungen“ im Reichsgau Sudetenland 1938−1945 auseinander. 1930 lebten in den Gebieten, die 1938 Gegenstand des Münchner Abkommens werden sollten, rund 29.000 Juden und Jüdinnen sowie etwa 720.000 Tschech/-innen. Mitte Mai 1939 wurden im Reichsgau Sudetenland nur noch etwa 2.400 Juden und Jüdinnen sowie etwa 290.000 Tschech/-innen registriert. Die übrigen waren zu diesem Zeitpunkt bereits geflohen oder vertrieben worden, zumeist nach Innerböhmen und Innermähren. Wie viele der Juden und Jüdinnen aus dem Sudetenland den Holocaust überlebten, ist nicht bekannt.
Der jüdischen und tschechischen Bevölkerung gehörten im Sudetenland Tausende Geschäfte, Handels- und Handwerksunternehmen wie auch Industriebetriebe. Im Beitrag wird die „Arisierung“ bzw. „Germanisierung“ des Besitzes von Juden und Jüdinnen sowie der Tschech/-innen untersucht. Neben ideologischen Motiven spielten hierbei die große Bedeutung der sudetendeutschen Wirtschaft für die Rüstungswirtschaft des NS-Staates und strukturpolitische Maßnahmen eine wichtige Rolle. Betriebe der jüdischen und auch tschechischen Bevölkerung wurden geschlossen, wenn sie zu den „übersetzten“ Branchen zählten, alle anderen an deutsche Interessenten vermittelt.
Es folgen zwei weitere Beiträge von Elisabeth Malleier. Im Aufsatz Südtiroler Umsiedlerfamilien im „Reichsgau Sudetenland“. Orte, Zahlen, Fallbeispiele weist sie darauf hin, dass sich von den ca. 120 Personen, die im Herbst und Winter 1942 auf „Besichtigungsfahrt“ ins Ostsudetenland kamen, ungefähr die Hälfte tatsächlich zur Umsiedlung entschloss. Vielfach lebten die tschechischen Besitzer/-innen zum Zeitpunkt der „Besichtigungen“ noch auf den Höfen; andere Höfe waren aufgrund von mangelnder Kollaborationsbereitschaft mit den Besatzern, z. B. in Form zu geringer Ernteabgaben, bereits beschlagnahmt worden. Während nach NS-Plänen Tausende Familien aus Südtirol im Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren angesiedelt werden sollten, betrug die Zahl der tatsächlich Umgesiedelten im Juni 1944 laut Angaben des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums (RKF) für das Sudetenland 719 und für das Protektorat 527 Personen.
Die Familien lebten in einem ihnen feindlich gesonnenen Umfeld ohne soziales Netz und ohne Lokalkenntnisse und hatten auf den teilweise um ein Mehrfaches größeren Höfen als ihren eigenen in Südtirol mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen, beginnend beim ungewohntem Anbaugut, dem mit dem Kriegsverlauf immer stärker werdenden Arbeitskräfte- und Materialmangel, Sabotageakten von tschechischer Seite und der Kontrolle und Bevormundung durch die nationalsozialistischen Behörden. Viele Umsiedlerfamilien entsprachen auch nicht den nazistischen Vorstellungen von der „kinderreichen, erbgesunden Bauernfamilie“, sondern es kamen auch ältere und/oder alleinstehende Personen. Die „Abberufungen“ aus Südtirol erfolgten in den ersten Monaten des Jahres 1943. Die meisten Umsiedler/-innen wollten schon nach wenigen Monaten – im Herbst 1943 – wieder weg, viele von ihnen zurück nach Südtirol.
In ihrem nächsten Aufsatz mit dem Titel „ Hektar gegen Hektar, Kuh gegen Kuh und Pferd gegen Pferd“. Materielle Aspekte der Umsiedlung beschäftigt sich Elisabeth Malleier mit materiellen Aspekten der Umsiedlung. Ab September 1942 erstattete der Bürgermeister von Fulnek im Ostsudetenland in seiner Funktion als Geschäftsführer des Ansiedlungsstabes jeden Monat Bericht über den Verlauf der Südtiroler Umsiedlung an den RKF in Berlin und meldete „freiwerdende“ Höfe, Betriebe und Geschäfte an die Amtliche Deutsche Ein- und Rückwandererstelle (ADERSt) nach Bozen und an die Deutsche Umsiedlungs-Treuhandgesellschaft (DUT) in Innsbruck. Anders als die vorsichtige DUT agierte der SS-Ansiedlungsstab, der vor allem die „Germanisierung“ vorantreiben und die beschlagnahmten Höfe und Betriebe möglichst bald mit „volksdeutschen“ Arbeitskräften besetzen wollte. Doch die Umsiedler/-innen waren mit der Situation vielfach überfordert. Bereits wenige Monate nach dem Beginn der Umsiedlungsaktion gab es erste kritische Einschätzungen. War Ernst Müller, Beauftragter des RKF (Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums) im Sudetenland und Leiter des Arbeitsstabes Ost (Sudetenland) im Herbst 1942 noch ein begeisterter Befürworter der Umsiedlung von Südtiroler/-innen gewesen, änderte er seine Meinung bis zum Sommer 1943 gründlich. Die Verantwortlichen der DUT (Deutsche Umsiedlungs-Treuhandgesellschaft) Innsbruck und deren Zweigstelle in Fulnek wiederum stellten mit fortschreitendem Kriegsverlauf die Gültigkeit der von Heinrich Himmler gezeichneten „Einweisungsentscheide“ als ausreichende Sicherheit für die Kreditvergabe an die Umsiedler/-innen infrage und veranlassten mit Anfang 1944 die Einstellung jeglicher Kreditgewährung in den besetzten und annektierten Gebieten. Anfang 1945 erfolgte im allgemeinen Chaos des Kriegsendes die Flucht der „Sudetenoptant/-innen“, wobei die Frauen mit den Kindern meist auf sich allein gestellt waren. Die meisten von ihnen fanden sich vorerst in Flüchtlingslagern in Nordtirol wieder.
Der Aufsatz von Barbora Štolleová (Prag) und Miloš Hořejš (Prag) beschäftigt sich mit der NS-Landwirtschaftspolitik und „Germanisierung des Ostens“ im Protektorat Böhmen und Mähren und legt den Schwerpunkt auf die Bedeutung und Veränderungen, die im Kontext der nationalsozialistischen Besetzung des böhmisch-mährischen Gebiets erfolgt sind. Im Beitrag werden die Hauptrichtlinien der nationalsozialistischen Agrarpolitik im Protektorat analysiert: ihre Ziele, der Rahmen ihrer Umsetzung und ihre Ergebnisse. Dabei wird die grundsätzliche Frage nach der Dynamik und den Wechselbeziehungen zwischen Agrar- und Ernährungspolitik einerseits und Ansiedlungspolitik andererseits gestellt, die im Zusammenhang mit der Frage der Ernährung der Bevölkerung und gleichzeitig mit der Nutzung der landwirtschaftlichen Produktion für das Reich (Export) steht. Bei den nationalsozialistischen Bemühungen um die Sicherung ihres „Lebensraumes“ spielte die Bodensiedlungspolitik, die die Germanisierung des böhmisch-mährischen Gebietes verfolgte, eine Schlüsselrolle. Der Beitrag bewertet die Ergebnisse der genannten Politikfelder als zumindest widersprüchlich. Das gegenseitige Ausbalancieren dieser Politikfelder in den ersten Besatzungsjahren mündete nach 1941 und vor allem während des totalen Krieges in eine gegenseitige Ablehnung und in einen offensichtlichen Konflikt zwischen den beiden unterschiedlichen Bestrebungen.
Der Band endet mit dem Beitrag von Margareth Lanzinger (Wien) Verzeichnetes Vermögen – Bürokratien und Institutionen im Dienst der propagandistischen Illusion. Mit dem Anschein ordnungsgemäßen Vorgehens gaukelte der Nationalsozialismus „Ordnung“ vor, beraubte dadurch Millionen von Menschen und führte sie anschließend in die Vernichtung. Der Kontext des Verzeichnens von Besitz und Vermögen im Zusammenhang mit der Option in Südtirol war anders gelagert: Hier stand diese vor allem im Dienst des propagandistischen Scheins. Dabei werden zwei Aspekte beleuchtet: zum einen die Arbeit des Volksbildungsdienstes der Arbeitsgemeinschaft der Optanten und der Kulturkommission. Mit ihren groß angelegten Bestandsaufnahmen von Südtiroler Bauernhöfen bestärkten sie das Versprechen geschlossener Siedlungsgebiete für die Optant/-innen, wo deren Höfe analog zu den zurückgelassenen Besitzungen neu aufgebaut werden sollten. Zum anderen wurden das Vermögen der Optant/-innen erhoben und verzeichnet: sowohl jener, die aufgrund ihrer vornehmlich mobilen Habe als „leichtbewegliche“ Personen galten, als auch jener, die Liegenschaften besaßen. Institutionen wie die deutschen Umsiedlungsdienststellen und die Treuhand-Gesellschaften sollten mit ihren Garantien des verlustfreien Vermögenstransfers Vertrauen generieren. Dieses wurde zur Förderung der Umsiedlungsbereitschaft instrumentalisiert.
Für das Zustandekommen dieses Buchs danken wir den Autor/-innen, dem Verlag Edition Raetia sowie der Abteilung Kultur der Südtiroler Landesregierung für die finanzielle Unterstützung.
Bozen/Wien im Juli 2021
Günther Pallaver, Elisabeth Malleier, Margareth Lanzinger
Rechts: Karte des Protektorats Böhmen und Mähren 1940,© Peter Palm, https://palm-mapping.de
Elisabeth Malleier
„[…] es hat dann immer geheißen, in der Tschechei bekäme man Höfe. Da haben sich zwei Möltner und ein Rittner gemeldet, sich diese Höfe anzuschauen. Sie sind dorthin gefahren, haben sich mehrere Höfe angeschaut und fanden unter anderem einen schönen, großen Hof mit Maschinen. Der Rittner wäre bereit gewesen den Hof zu nehmen, wenn er ihn bekommen hätte. Sie traten in den Hof ein, schrieben alles auf und legten das Datum fest, wann der Besitzer den Hof verlassen müsste. Das gesamte Vieh und die Maschinen müssten auf dem Hof bleiben, meinte der deutsche Begleiter, nur die notwendigsten Hausgeräte dürfte der Bauer mit sich nehmen. Der Besitzer fragte natürlich nach dem Warum, es wurde ihm die Situation erklärt. Da weinte der Bauer, auch die Bäuerin flehte die ‚Besucher‘ an, sie möchten ihnen den Hof belassen, dennoch wurden sie von der Stube gejagt. Die Südtiroler gingen dann weiter und die zwei Möltner meinten, dass sie unter diesen Umständen nicht dorthin gingen. Sie beschlossen, wieder nach Hause zu fahren, und 14 Tage darauf bekamen sie eine Spesenrechnung für die Fahrt und den Aufenthalt, welche sie bezahlen mussten. Dies war, glaube ich, 1943. […]“ (Erinnerungen von Johann Kröss aus Mölten, in: Option 1989, 118)
Eindrücklich wird in diesen wenigen Zeilen geschildert, wie die Umsiedlung der sogenannten „Sudetenoptanten“ vor sich ging – einschließlich der Möglichkeit abzulehnen.
Ein Ziel dieser Publikation ist der Versuch einer möglichst anschaulichen Darstellung der Verbindung zwischen der „großen“ Geschichte und Politik und ihren Auswirkungen auf die einzelnen Menschen aus unterschiedlichen Perspektiven. Die Fragen, die mich beschäftigten, waren: Wer waren diese Südtiroler Umsiedler/-innen im „Sudetenland“? Woher kamen sie? Warum wanderten sie in den „Osten“? Wie erging es ihnen in ihrer neuen „Heimat“? Wie gestaltete sich ihr Alltagsleben, wie die Interaktion mit den NS-Besatzer/-innen, von denen sie ein Teil waren, einerseits und der unterdrückten einheimischen Bevölkerung andererseits? Wo und wie wurden sie selbst als Akteur/-innen sichtbar und welche Handlungsspielräume hatten sie? Was geschah bei Kriegsende? Nicht zu vergessen ist dabei die Tatsache, dass die zahlenmäßig größte Gruppe im Optionsgeschehen – und das nicht nur bei den sogenannten „Sudeten-Optant/-innen“ – Kinder und Jugendliche waren.
Die Ansiedlung von Südtiroler/-innen in der von den Nationalsozialisten okkupierten Tschechoslowakei wurde im Deutschen Reich bereits zu einem Zeitpunkt diskutiert, als in Südtirol gerade erste Gerüchte zu einer geplanten Umsiedlung kursierten, nämlich im Frühjahr 1939. Diese Pläne zur sogenannten Rücksiedlung von „Volksdeutschen“ sind im Kontext der wirtschafts- und außenpolitischen Interessen – im Fall Südtirols im Verhältnis zwischen dem faschistischen Italien und dem Dritten Reich – zu sehen und dienten verschiedenen Zwecken:
1.Nach dem Abschluss des Stahlpaktes vom 22. Mai 1939 sollte Italien als Partner für den geplanten Krieg gewonnen und Südtirol als Konfliktpunkt beseitigt werden.
2.Die Südtiroler/-innen boten ein willkommenes Reservoir von Soldaten und Arbeitskräften für das Dritte Reich und die geplante „Germanisierung des Ostens“.
3.Der von Italien abzulösende Besitz der Südtirol-Umsiedler/-innen bot eine Finanz- und Devisenquelle für das Dritte Reich.
(Steurer 2011, 35–49)
Bereits in seiner Rede am 30. Mai 1939 hatte Heinrich Himmler, Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei und ab Herbst 1939 Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, Nordmähren als Teil des zu „germanisierenden“ Ostens und als potenzielles Ansiedlungsgebiet für Südtiroler Umsiedler/-innen genannt. Dabei bezog sich Himmler auf einen Vorschlag Adolf Hitlers, wonach „die deutsche Bevölkerung des Alto Adige in das Sudetenland zu überführen“ sei (Stuhlpfarrer 1985, 617 ff.). Nachdem Hitler Heinrich Himmler und den Tiroler Gauleiter Franz Hofer mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zur Ansiedlung von Südtiroler/-innen beauftragt hatte, wandte sich Himmler an den damaligen Chef des Siedlungsamtes im Rasse- und Siedlungshauptamt Curt von Gottberg, der im Sommer 1939 zum kommissarischen Leiter des Prager Bodenamtes werden sollte. Nach Gottbergs Plänen vom Juli 1939 sollten ca. 2.750 „rassisch ausgewählte“ Südtiroler Bauernfamilien in Nordtirol und ca. 12.000 im Protektorat Böhmen und Mähren als „Stütze im dortigen Volkstums- und Grenzlandkampf“ angesiedelt werden (Heinemann 2003, 144 f.; s. a. Brandes 2012, 242). Himmlers Rede vom 30. Mai 1939 ist nach Conrad Latour einer der frühesten öffentlich formulierten deutschen Pläne zu einer „Gesamtumsiedlung der Südtiroler“. Hier ein Auszug daraus:
„Die Festsetzung des Führers über die Grenze zwischen Deutschland und Italien ist eine endgültige. Damit ist unwiderruflich klar ausgesprochen, dass Südtirol als volksdeutsches Territorium aufgegeben ist und kein Interesse mehr für uns hat. Nicht ist damit ausgesprochen, dass Deutschland die rund 200.000 Südtiroler, die Deutsche sein wollen, aufgibt. […] Ich könnte mir vorstellen, dass im böhmischmährischen Raum – am besten in Nordmähren – einmal durch Maßnahmen des Deutschen Reiches bzw. des Herrn Reichsprotektors ein solches Gebiet geschaffen werden könnte, das den Vorteil hätte, dass Mähren, das wieder voll und ganz deutsch werden muß, einen wertvollen Zuwachs von 200.000 gutrassigen, sehr bewusst deutschen und kämpferischen Volkselementen bekäme. […]“ (Himmlers Rede, zit. in: Latour 1962, 33 f.)
Einige Monate nach Himmlers Rede, im Oktober 1939 – d. h. kurz nach dem deutschen Überfall auf Polen und dem Beginn des Zweiten Weltkrieges – wurde Reichsführer-SS Heinrich Himmler durch Hitlers „Erlass zur Festigung deutschen Volkstums“ vom 7. Oktober 1939 offiziell mit der Organisation der Umsiedlung der „Volksdeutschen“ betraut. Zugleich war Himmler auch für die „Ausschaltung von volksfremden Bevölkerungsanteilen“ verantwortlich, wie im Wortlaut des Erlasses deutlich wird:
„Dem Reichsführer-SS obliegt nach meinen Richtlinien:
1. die Zurückführung der für die endgültige Heimkehr in das Reich in Betracht kommenden Reichs- und Volksdeutschen im Ausland.
2. die Ausschaltung des schädigenden Einflusses von solchen volksfremden Bevölkerungsteilen, die eine Gefahr für das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuten.
3. die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung, im besonderen durch Seßhaftmachung der aus dem Ausland heimkehrenden Reichs- und Volkdeutschen.
Der Reichsführer-SS ist ermächtigt, alle zur Durchführung dieser Obliegenheiten notwendigen allgemeinen Anordnungen und Verwaltungsmaßnahmen zu treffen.
Zur Erfüllung der ihm in Absatz 1 Nr. 2 gestellten Aufgaben kann der Reichsführer-SS den in Frage stehenden Bevölkerungsteilen bestimmte Wohngebiete zuweisen.“2
Der Auftrag an den Reichsführer-SS bedeutete, dass sowohl die Um- und Ansiedlung der „Volkdeutschen“ als auch die „Absiedlung“ bzw. Vertreibung der „volksfremden Bevölkerungsteile“ als Aufgabe der SS definiert wurde.
Mit der Errichtung des SS-Ansiedlungsstabes Sudetenland durch den Gauleiter und Reichstatthalter im „Reichsgau Sudetenland“ Konrad Henlein im Herbst 1942 – d. h. nach der Ermordung Reinhard Heydrichs3 und der darauffolgenden Terrorwelle gegenüber der tschechischen Bevölkerung – wurden von offizieller Seite Pläne zur Umsiedlung von Südtiroler/-innen konkretisiert.
Zu diesem Zweck wurden ab September 1942 von den nationalsozialistischen Organisationen wie der Amtlichen Deutschen Ein- und Rückwandererstelle (ADERSt) in Südtirol, der Deutschen Umsiedlungs-Treuhandgesellschaft mbH (DUT) in Innsbruck und dem SS-Ansiedlungsstab sogenannte „Besichtigungsreisen“ für umsiedlungswillige Südtiroler/-innen organisiert. Obwohl im Jahr 1942 bereits die Rede davon war, die Umsiedlungen bis zum Ende des Krieges zu stoppen, erfolgte die Umsiedlung aus Südtirol ins Sudetenland – unter tatkräftiger Mithilfe der ADERSt – noch im Jahr 1943 und vereinzelt sogar noch 1944. Die Gründe dafür waren einerseits die Forderungen von italienischer Seite, die vereinbarten Absiedlungszahlen einzuhalten, und andererseits die Tatsache, dass sich zu wenige Reichsdeutsche für eine Umsiedlung ins Sudetenland gewinnen ließen.
Dabei kam es immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den einzelnen Stellen, wobei es im Grunde um die Frage ging, wer das Recht haben sollte, die „Kriegsbeute“ – in diesem Fall die „Beutegüter“ – zu verteilen und welche Klientel dabei als Erste zum Zug kommen sollte. Die Freiwilligkeit in der Umsiedlung der Südtiroler/-innen war aber – im Vergleich zu anderen Umsiedlungen „Volksdeutscher“ – in den meisten Fällen durchaus gegeben. Ab Herbst 1942 begaben sich Dutzende von Südtiroler Bauern auf sogenannte „Besichtigungsfahrten“ ins Sudetenland. Dort konnten sie sich einen Hof im Rahmen der von den sudetendeutschen NS-Stellen vorgegebenen Möglichkeiten selbst „aussuchen“, so wurde es ihnen vermittelt.
Die Ansiedlung, oder wie es im Nazijargon hieß, die „Ansetzung“, der Südtiroler/-innen war, so wie die anderer „Volksdeutscher“ im „Osten“, zugleich verbunden mit der Vertreibung der jüdischen, der tschechischen und der politisch widerständigen Bevölkerung im Sudetenland. Südtiroler/-innen sollten vor allem als imaginierte „grenzlanderfahrene“ und „erbgesunde, kinderreiche Bauernfamilien“ ins Land kommen. Dabei machten die sogenannten „Sudetenoptant/-innen“ nur einen sehr kleinen Teil der Umsiedler/-innen aus.4 Insgesamt siedelten sich ca. 5 Prozent – ungefähr 3.700 Personen – in „außerdeutschen“, d. h. in besetzten bzw. annektierten Gebieten außerhalb des „Altreichs“ und der „Ostmark“ an, wie in Luxemburg, Elsass und Lothringen, in Oberkrain und der Untersteiermark, im Protektorat Böhmen und Mähren und im „Reichsgau Sudetenland“ (Alexander, 1993: 99).
Die Entscheidung bei der „Option“ traf in der Regel der Mann als Familienoberhaupt, die Mehrzahl der von dieser Entscheidung Betroffenen waren aber Frauen und Kinder. Dabei konnten die Meinungen zur Umsiedlung sowohl zwischen dem Ehepaar als auch zwischen Eltern und Kindern auseinandergehen. Getrennt lebende „volksdeutsche“ Ehefrauen sollten im Zuge der Umsiedlung das Recht erhalten, unabhängig vom pater familias individuell ihre Einbürgerung zu beantragen, ebenso Verheiratete über 18 (Stiller 2020/2, 132).
Nicht alle der „Sudetenoptant/-innen“ waren gut informiert. Häufig handelte es sich um kleine Bauern und Bäuerinnen, die bis zur Abwanderung ihren Heimatort – laut ihren eigenen Angaben in den Umsiedlungsakten – kaum verlassen hatten. Viele erwarteten sich durch die Auswanderung ins „Dritte Reich“ eine Verbesserung ihrer Lebenssituation. Manche schienen aber durchaus auch die Verschlechterung der Lebenssituation anderer Menschen (in diesem Fall vor allem Tschech/-innen) in Kauf genommen zu haben.5 Nach den sogenannten „Besichtigungsfahrten“ entschieden sich viele potenzielle Umsiedler/-innen allerdings doch dagegen, ins Sudetenland zu ziehen. Andere stimmten – teilweise unter falschen Versprechungen, wie etwa der Freistellung des Sohnes vom Wehrdienst – zu und wurden ab Ende 1942 und insbesondere zwischen Frühjahr und Sommer 1943 „abberufen“ – d. h. zu einem Zeitpunkt, als von Reichspropagandaminister Goebbels bereits der „totale Krieg“ verkündet worden war. Mit dem Einmarsch der Deutschen in Italien Anfang September 1943 kam die Umsiedlung – bis auf einzelne Ausnahmen – zum Stillstand. Jenen Umsiedler/-innen, die tatsächlich ins Sudetenland auswanderten, wurde bald klar, worauf sie sich eingelassen hatten, und viele wollten bereits nach wenigen Monaten wieder weg aus dem Sudetenland, was von den NS-Stellen mit Missfallen zur Kenntnis genommen wurde.
Im Folgenden möchte ich die komplexe Bevölkerungssituation im „Reichsgau Sudetenland“ nach der nationalsozialistischen Annexion skizzieren und der Frage nachgehen, wie viele Südtiroler/-innen sich dort als Teil dieser gewaltsamen Machtergreifung zusammen mit anderen umgesiedelten „Volksdeutschen“ ansiedelten.
Im September 1938 wurde durch das „Münchner Abkommen“ mit Einwilligung Italiens, Englands und Frankreichs die „Abtrennung“ des „Sudetenlandes“ an Hitler beschlossen (Zarusky/Zückert 2013; Gedye 1940). Dies betraf etwa ein Drittel des Staatsgebiets der Tschechoslowakei. Die Räumung durch den Rückzug der tschechoslowakischen Armee und das Nachrücken der Wehrmacht ging in Etappen zwischen dem 1. und 15. Oktober 1938 vor sich. Einige dieser „angeschlossenen“ Gebiete wurden Österreich, Bayern und Schlesien zugeschlagen, der Rest wurde zum Sudetenland erklärt.6
Mit dem nationalsozialistischen Gesetz über die sogenannte „Wiedervereinigung der Sudetengebiete“ vom 21. November 1938 wurden diese Gebiete, die nie eine Einheit dargestellt hatten, zum Bestandteil des Deutschen Reichs mit Konrad Henlein als Gauleiter und Reichsstatthalter. Mit Wirkung vom 15. April 1939 wurde der „Reichsgau Sudetenland“ mit der Hauptstadt Reichenberg (Liberec) errichtet. Im März 1939 wurde auch die – wie es hieß „Rest-Tschechei“ – „zerschlagen“, die Slowakei auf Betreiben Hitlers abgetrennt und das „Protektorat Böhmen und Mähren errichtet“ (Zimmermann 1999; Brandes 2008).
Im „Reichsgau Sudetenland“ lebten über 3,6 Mio. Menschen. In der Folge kam es zu einer starken Veränderung der Bevölkerungsverhältnisse. Bei der letzten Volkszählung im Jahr 1930 hatten in den Grenzgebieten ca. 720.000 Tschech/-innen und 29.000 Juden/Jüdinnen gelebt. Im März 1939, bei der Volkszählung des NS-Regimes, waren es nur mehr 2.400 Juden/Jüdinnen und 290.000 Tschech/-innen, die anderen waren vertrieben, geflohen oder hatten sich als „deutsch“ erklärt. Die wirtschaftlichen und vermögensrechtlichen Folgen beschreibt der Historiker Jörg Osterloh folgendermaßen:
„Tschechen und Juden gehörten im Sudetenland tausende Grundstücke, Geschäfte, Handels- und Handwerksunternehmen wie auch Industriebetriebe. Während die NS-„Judenpolitik“ 1938 die forcierte Pauperisierung, Entrechtung, Enteignung und damit einhergehend Vertreibung aller Juden aus ganz Deutschland und somit auch aus dem Sudetenland zum Ziel hatte, setzte die geplante vollständige ‚Eindeutschen‘ der neuen Reichsgebiete auch die Aussiedlung der Tschechen und damit verbunden die Übernahme ihres Besitzes voraus. Unmittelbar nach der Eingliederung der böhmischen und mährischen Grenzgebiete in das Deutsche Reich begann daher bereits ein Eigentumstransfer immensen Ausmaßes.“ (Osterloh 2018, 184)
Nach den Plänen der Nazis sollten diese ehemals jüdischen und tschechischen Betriebe entweder von Sudetendeutschen oder – im Zuge der „Germanisierung“ – von „rückgeführten“ „Volksdeutschen“, u. a. auch von Südtiroler/-innen, gekauft und weitergeführt werden. Im Zuge dieser „Eindeutschungspolitik“ sollte der Besitz von geflohenen und/oder vertriebenen Tschech/-innen ebenso behandelt werden wie jüdischer Besitz, wobei die an den „Arisierungen“ und den „Germanisierungen“ beteiligten Institutionen und Personen vielfach dieselben waren. Neben Gestapo und Polizei waren dies die Stadtverwaltungen, Finanz- und Justizbehörden, die Partei, aber auch Unternehmen und Bankbeamte (Osterloh 2018, 193 ff.).
Um den Raub des Vermögens zu organisieren, wurden diverse scheinrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen: Zum einen wurde die mit der Gründung der Ersten Tschechoslowakischen Republik durchgeführte Bodenreform von 1919 wieder ausgehebelt, durch die damals viele tschechische Landwirte Grund und Boden ehemals deutscher Großgrundbesitzer erhalten hatten. Insgesamt betraf dies ein Gebiet in Umfang von 400.000 Hektar (Zimmermann 1999, 310). Die tschechischen Bauern und Bäuerinnen sollten wieder enteignet und durch deutsche „Siedler/-innen“ ersetzt werden. Andere Betriebe und Landwirtschaften wurden beschlagnahmt und in die Verwaltung der Treuhand gegeben, wenn die Besitzer/-innen geflüchtet waren und damit eine „ordnungsgemäße Geschäftsführung“, wie es hieß, vorläufig nicht möglich war.
Außerdem wurde im Frühjahr 1940 das „Reichserbhofgesetz“ im „Sudetengau“ eingeführt. Damit wurden Bauern, die nicht „deutschen oder stammesgleichen Blutes“ waren und die keine „arische“ Abstammung bis ins Jahr 1800 nachweisen konnten, von einer Erbschaft ausgeschlossen. Die sogenannte „Göring-Verordnung“ vom 8. Oktober 1941 wiederum ermöglichte es, „schlecht bewirtschaftete Höfe“, die zu wenig Abgaben leisteten, oder aus „kriegswirtschaftlichen Zwecken“ ebenfalls unter Treuhandverwaltung zu stellen.
„Bis Oktober 1943 hatte das Reich auf unterschiedlichen Wegen ungefähr 75.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche aus tschechischem Besitz in seine Hand gebracht, darunter 65.000 Hektar Bodenreformbesitz.“ (Osterloh 2018, 194)
Langfristig sollten alle „nicht-germanisierbaren“ Tschech/-innen „ausgesiedelt“ und die „eindeutschungsfähigen“ im Altreich für niedere Arbeiten eingesetzt werden.7
Die Enteignung und Aussiedlung tschechischer Bauern stand also in direktem Verhältnis zur Ansiedlung von „Volksdeutschen“ im Sudetengau. Der Plan war eine „Neubildung deutschen Bauerntums“ insbesondere in Landkreisen mit einem hohen tschechischen Bevölkerungsanteil. Die große Zahl von Enteignungen in den Jahren 1942 und 1943 korrespondierte mit den Ansiedlungen von „Volksdeutschen“. Bis Mitte 1944 kamen allerdings nur rund 2.800 „Siedler/-innen“ vor allem aus Mittelosteuropa, aber auch aus Südtirol ins Ostsudetenland (Osterloh 2018, 195).
Woher kamen die umgesiedelten „Volksdeutschen“ im „Reichsgau Sudetenland“ und wie hoch war der Anteil der Südtiroler Umsiedler/-innen? Ursprünglich plante man, 12.000 Südtiroler Umsiedler/-innen im Protektorat und im Sudetenland anzusiedeln. Davon sollten nach den Vorstellungen des Gauleiters Konrad Henlein 7.000 im „Reichsgau Sudetenland“ angesiedelt werden (Brandes 2012, 242; Wedekind 2009, 105). Der Erfolg dieser Umsiedlungsaktion war jedoch allenfalls ein fragmentarischer (Heinemann 2003, 146).
Nach den Angaben des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums (RKF) befanden sich im „Reichsgau Sudetenland“:8
Mit Stichtag 1.1.1942:
64 Südtiroler/-innen,
am 30.9.1942 waren es bereits
248
Am 1.10.1943 waren es:
im Sudetenland
656
und im Protektorat
527
Am 1.6.1944 betrug der Stand der angesiedelten Südtiroler/-innen:
im Sudetenland
719
und im Protektorat
527
Im Vergleich zu anderen „Volksdeutschen“ im Sudetenland bildeten die Südtiroler Umsiedler/-innen eine relativ kleine Gruppe.
Die „Volksdeutschen“ im „Reichsgau Sudetenland“ im Dezember 1942:9
Im Sudetengau wurden angesiedelt:
1. Bessarabien-Buchenland- u. Dobrudschadeutsche A-Fälle
2.003 Pers.
2. Wolhynien-Galizien- u. Narewdeutsche A-Fälle
480 Pers.
3. Südtiroler/-innen
252 Pers.
4. Binnendeutsche
425 Pers.
3.160 Pers.
Die hier genannten 252 Südtiroler/-innen verteilten sich auf 52 „Herdstellen“ bzw. Haushalte, was eine durchschnittliche Familiengröße von 7 Personen bedeutet. Davon waren bis Ende 1942 nur 36 in der Landwirtschaft tätig. Der größere Teil von 216 Personen verteilte sich laut Statistik auf die Berufe Industrie, Handwerk, Gewerbe und freie Berufe. An Vermögen wurden durch diese Südtiroler Umsiedler/-innen 1,561.000 RM transferiert (Král 1964, 500).
Diese Zahlen machen deutlich, dass sich Südtiroler Umsiedler/-innen bereits vor der Gründung des „Ansiedlungsstabes Sudetenland“ am 5. September 1942 – dem Beginn meines Untersuchungszeitraumes10 – im Land befanden. In meiner Studie befasste ich mich hauptsächlich mit jenen bäuerlichen Südtiroler Umsiedlerfamilien, die Ende 1942 bis zum Sommer 1943 in das sogenannte Ostsudetenland abwanderten und deren Besitz in Südtirol abgelöst werden musste.
Im Nationalsozialismus wurden als „Volksdeutsche“ auslandsdeutsche Minderheiten bezeichnet, die sich über Abstammung, Sprache und einem Bekenntnis zur deutschen Kultur als „Deutsche“ definierten, die aber keine deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsbürger/-innenschaft hatten (Heinemann 2010, 708–711). Dabei wurde zwischen Reichsdeutschen (im Ausland lebende Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft) und Auslandsdeutschen unterschieden. Bereits im Jahr 1935 wurde die „Volksdeutsche Mittelstelle“ (Vomi) als NSDAP-Dienststelle errichtet, die mit finanzieller Unterstützung die „Volksdeutschen“ auf eine Ideologie einer „höherwertigen deutschen Volksgemeinschaft“ hin indoktrinierte und die auch in Südtirol sehr aktiv war (Steurer 1980, 224 ff.; Leniger 2011, 34 ff.). Nach den Vorstellungen der NS-Volkstumspolitik sollten die „Volksdeutschen“, die als im „Volkstumskampf erprobte Siedler“ imaginiert wurden, mit dem „deutschen Volk“ vereint und zur „Germanisierung des Ostens“ in den annektierten bzw. besetzten Gebieten Osteuropas angesiedelt werden. Unter der Parole „Heim ins Reich“ wurde ab 1939 fast eine Million „Volksdeutsche“ insbesondere im Osten und Süden Europas in Bewegung gesetzt (Pallaver 2019, 44 ff.; s. a. Fiebrandt 2014, 629 f.).
Die Ansiedlung der „Volksdeutschen“ wurde über den riesigen Apparat des „Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums“ Heinrich Himmler organisiert. Mit dem Vermögenstransfer der Umsiedler/-innen befassten sich die Deutsche Umsiedlung- und Treuhandgesellschaft mbH (DUT)11 und die Deutsche Abwicklungs-Treuhandgesellschaft (DAT)12. Die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft (DAG) kaufte Bauernhöfe auf bzw. verwaltete sie in Treuhand. Diese sollten dann von den „Volksdeutschen“ gekauft werden (Stuhlpfarrer 1985, 270 ff.). In den annektierten und besetzten Ländern war die DAG auch zuständig für die Beschlagnahme und Verwaltung „staatsfeindlichen Besitzes“ im Landwirtschaftsbereich (Stiller 2008, 533).
Viele der „volksdeutschen“ Umsiedler/-innen, insbesondere jene aus Nord- und Osteuropa, lebten nach ihrer Auswanderung allerdings jahrelang in Umsiedlerlagern, von denen es im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten zwischen 1.500 und 1.800 gab. Andere wurden von den NS-Arbeitsämtern als landwirtschaftliche Arbeiter/-innen auf fremde Höfen oder in die Rüstungsindustrie vermittelt. Wieder andere, wie die „Volksdeutschen“ aus Litauen, kehrten ein Jahr nach ihrer Abwanderung im Jahr 1941 bereits 1942 auf Befehl Himmlers wieder in ihre Heimat zurück und wurden dort auf Höfen vertriebener Litauer/-innen angesiedelt.
Die Auseinandersetzung mit dem Begriff der „Volksgemeinschaft“ und seiner Funktion im Nationalsozialismus war in den letzten zwei Jahrzehnten Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Studien, Kongresse und Publikationsreihen (u. a. Schmiechen-Ackermann 2018 und 2012). Nach den Vorstellungen der NS-Ideologie sollten die „Volksdeutschen“ mit der „deutschen Volksgemeinschaft“ in einem „Volkskörper“ „aufgehen“. Der Historiker Norbert Frei sieht die Frage nach dem Konzept der NS-Volksgemeinschaft als zentral bei der Suche nach einer Erklärung, warum sich fast alle Deutschen mit den Zielen Hitlers identifizierten. Dabei stellt er fest, dass der Begriff der „Volksgemeinschaft“ keineswegs klar definiert war. Er wurde einerseits als Synonym für „Volk“ verwendet, andererseits im Kontext der Forderung nach Überwindung von Klassenunterschieden. Detlef Peukert definierte die zwei Seiten der NS-Volksgemeinschaftsideologie folgendermaßen:
„[…] nach innen wollte sie die in unterschiedliche Traditionen, Schichten und Sozialmilieus zerklüftete Gesellschaft künstlich zu einer opferbereiten Leistungsgemeinschaft formieren; nach ‚außen‘ wollte sie alle jene diskriminieren und letztlich ‚ausmerzen‘, die aus realen oder eingebildeten Gründen in der Volksgemeinschaft keinen Platz finden durften: die ‚Fremdvölkischen‘, die ‚unverbesserlichen‘ politischen Gegner, die ‚Asozialen‘ und die Juden.“
(Peukert 1982, 247)
Der Wert des Menschen wurde ausschließlich an seiner Leistung für die „Volksgemeinschaft“ gemessen. Dabei traf völkische Ideologie mit rassenbiologischen Vorstellungen, Antisemitismus und der „Lebensraum“-Ideologie zusammen (Frei 2009, 124 f.). Nach Michael Wildt ist das Konzept der „Volksgemeinschaft“ auch vor dem Hintergrund der Veränderungen der Moderne mit der Konstituierung eines neuen Verhältnisses zwischen Individuum und Gemeinschaft zu sehen:
„Im Begriff der ‚Gemeinschaft‘ bündelten sich Hoffnungen auf die Überwindung von Entfremdung sowohl in revolutionärer wie restaurativer Hinsicht. Diese Ambivalenz, sowohl wiederherzustellen, was als verloren gilt, wie auch in der Zukunft herbeizuführen, was als soziale Ordnung erstrebenswert sei, war dem Begriff der ‚Gemeinschaft‘ von Anfang an inhärent. Deshalb würde man auch den Begriff der ‚Volksgemeinschaft‘ missverstehen, wenn man ihn als Beschreibung einer tatsächlich existierenden gesellschaftlichen Realität nehmen würde. Nicht in der Feststellung eines sozialen Zustandes, sondern vielmehr in der Verheißung, in der Mobilisierung lag die politische Kraft von der ‚Volksgemeinschaft‘“ (Wildt 2018, 40)
Dabei betont Wildt vor allem den dynamischen Aspekt des Begriffs hinsichtlich seiner rassistischen Ausschließungen. „Was die nationalsozialistische Vergemeinschaftung von […] normalen Gruppenbildungen unterschied, war die Gewalttätigkeit der Ausgrenzung und die Irreversibilität der Zugehörigkeitskriterien.“ (ebd., 44)
Kirsten Heinsohn stellt – analog zur Frage des „doing gender“ – auch jene des „doing Volksgemeinschaft“. So wie Geschlechterrollen nicht ein für alle Mal gegeben sind, sondern im alltäglichen Handeln immer wieder neu hergestellt werden, so wurde auch die Idee der „Volksgemeinschaft“ samt ihren Ein- und Ausschlüssen individuell und alltäglich immer aufs Neue von den Einzelnen mit Leben gefüllt (Heinsohn 2018, 250 f.). In der Herstellung der NS-„Volksgemeinschaft“ spielten Geschlechterbilder und die Konstruktion des Geschlechterverhältnisses eine grundlegende Rolle (Gehmacher/Hauch 2007; Steinbacher 2007). Bereits in den Jahrhunderten zuvor wurde die Familie als „Keimzelle des Staates“ imaginiert, in der die hierarchische Ordnung durch ein männliches Oberhaupt präsentiert wurde. Im nationalsozialistisch-rassistischen Konzept von Gesellschaft stand der Schutz der „arischen“ Familie mit vielen „erbgesunden“ Kindern im Mittelpunkt. Ehestandsdarlehen sollten ab 1933 zur Steigerung der „arischen“ Kinderzahl führen und waren zunächst für die Frau mit der Aufgabe des Arbeitsplatzes verbunden. Die Vergabe der Darlehen war geknüpft an den Nachweis der „arischen“ Abstammung und ein amtsärztliches Ehezeugnis. Ehe, Familie, Kinderkriegen wurden für den totalitären Staat funktionalisiert, wie Gabriele Czarnowksy schreibt:
„Die Biologisierung und Medikalisierung der Ehe in Verbindung mit dem verwaltungstechnisch organisierten Zugriff auf den Körper war auf eine unbegrenzte wissenschaftlich-administrative Einschränkung der individuellen Freiheitsrechte hin angelegt, nicht nur für Minderheiten, sondern auch für die Mehrheit, und nicht nur für Frauen, sondern auch für Männer […].“
(Czarnowksi 1997, 92; s. a. Herzog 2005).
Kranke „Volksgenoss/-innen“ wurden zwangssterilisiert und/oder im Zuge der NS-„Euthanasie“ umgebracht. Für andere gab es Eheverbote. Keinen Schutz der Familie gab es für Juden und Jüdinnen, die Bevölkerung im besetzten Osteuropa oder für Zwangsarbeiter/-innen. In diesen Fällen wurden an den Frauen Zwangsabtreibungen vorgenommen, ihre Kinder wurden getötet oder von den Müttern getrennt und im Fall von „eindeutschungsfähigen Kindern“ zur Adoption für deutsche Familien „freigegeben“.
Für die Expansionspläne der „Germanisierung des Ostens“ war die Familie von zentraler Bedeutung. Deutsche bzw. „volksdeutsche Siedlerfamilien“ sollten den Osten zu einem – laut Himmler – „Pflanzgarten germanischen Blutes“ machen (Heinemann 2018, 138). Zu untersuchen ist dabei, so Isabel Heinemann, das Verhältnis zwischen NS-Familienpropaganda und der konkreten Umsiedlungspraxis. Der Topos der „gutrassigen, kinderreichen Siedlerfamilie“ wurde in zahlreichen NS-Schriften bemüht. Ursprünglich sollten „im Osten“ angesiedelte Familien mittels „rassischer“ Auswahl und Schulung vor dem Erhalt eines sogenannten Neubauernscheins selektiert werden. Südtiroler Umsiedler/-innen benötigten diesen Neubauernschein nicht. Die Angaben der DUS in Innsbruck galten als ausreichend. Sie wurden auch keinen systematischen „rassischen“ Reihenuntersuchungen unterzogen. Gezielte Erfassungsmaßnahmen wurden aber durch die Umsiedlungsorganisationen in Südtirol – ADERSt und Arbeitsgemeinschaft der Optanten für Deutschland (AdO) – mit einem durchaus einschlägigen Vokabular wie „geistig minderwertig“, „asozial“, „arbeitsscheu“ durchgeführt (Fiebrandt 2014; Lechner 2016; Malleier 2017; Malleier/Messner 2018). Was die Altersstruktur und den Familienstand betraf, so gab es in Südtirol wie auch bei anderen „Volksdeutschen“ gar nicht genügend kinderreiche Familien, die sich im Sudetenland ansiedeln wollten. Unter den Umsiedlungswilligen befanden sich immer wieder auch kinderlose Ehepaare oder ältere Personen und es gab kranke und behinderte Menschen. Im Fall erwachsener Söhne wurden diese meist schon kurz nach der Umsiedlung zur Wehrmacht eingezogen, oft auch entgegen anderslautenden Versprechungen.
Zur Frage der Handlungsspielräume und der Mittäter/-innenschaft von Frauen sind neben den „volksdeutschen Umsiedler/-innen“ auch jene zumeist jungen Frauen zu beachten, die bei der Betreuung der „Volksdeutschen“ vor Ort mitarbeiteten (Harvey 2010). Meist gehörten sie der lokalen Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt oder den NS-Jugendorganisationen an und arbeiteten eng mit der SS-Leitung der Ansiedlungsorganisation vor Ort zusammen, d. h. sie stellten eine wichtige Verbindung her zwischen dem Privaten und der politischen Macht, ganz im Sinne von „Das Private ist politisch“ (Heinsohn 2018, 256).
Für Südtirol fehlen bisher systematische Untersuchungen zu Frauen als Akteurinnen im NS-Machtapparat, sei es als Mitarbeiterinnen im den Umsiedlungsorganisationen als auch in den Frauen- und Mädchenorganisationen des Völkischen Kampfring Südtirols (VKS) und der Nachfolgeorganisation AdO, wo sie zu Tausenden nach deutschem Vorbild organisiert und in Schulungen in Südtirol und im Deutschen Reich entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie indoktriniert wurden:
„Der Appell des Führers an die Bereitschaft der deutschen Frau war nicht umsonst. Er wurde auch von unseren Frauen richtig verstanden, die sich auch dessen bewusst sind, dass im Entscheidungskampfe eines Volkes und wenn wir an unsere Volksgruppe denken – der Neugestaltung einer Heimat – es auf die Hütung und Wahrung der Familie als Keimzelle des Volkes ankommt. In diesem Sinne will auch die Frau im Dienste des Volkes stehen.“13
Die mit der Umsiedlung befasste ADERSt mit der Zentrale in Bozen und ihren landesweiten Zweigstellen bot vielen Frauen eine gut bezahlte Arbeitsmöglichkeit. Dabei konnten Frauen durchaus auch in leitende Funktionen aufsteigen, da die Männer zunehmend zur Wehrmacht eingezogen wurden (Postinghel-Rabensteiner 2000, 78 f.). Eine für das „Bodenamt für Böhmen und Mähren“ tätige Südtirolerin war Isolde Dieffenbach, die zuvor ebenfalls als Mitarbeiterin der ADERSt in Bozen gearbeitet hatte und die 1942/43 in Budweis in der Organisation der Umsiedler/-innen aus dem Fersental und Lusern tätig war (Verdorfer 2020, 135 f.).
Am 5. September 1942 errichtete Gauleiter und Reichsstatthalter Konrad Henlein in Reichenberg den SS-Ansiedlungsstab Sudetenland14 mit Sitz in Fulnek. Seine Aufgabe war es, Südtiroler Familien im „Sudetengau“ anzusiedeln:
„Erlaß betr. die Errichtung des Ansiedlungsstabes Sudetenland
Reichsführer-SS als RKFdV hat mir die Aufgabe gestellt, Südtiroler Familien im Sudetengau anzusiedeln.
In Durchführung der übernommenen Aufgabe bestimme ich:
1. Ansiedlungsraum:
Als Ansiedlungsraum bestimme ich die Kreise: Landskron, Grulich, Zwittau, Mähr.-Trübau, Hohenstadt, Schönberg, Sternberg, Neutitschein, Wagstadt und Troppau.
Über Einzelansiedlungen außerhalb dieses Raumes entscheidet mein Stabsführer.
2. Ansiedlungsstab:
Die Durchführung der Ansiedlung übernimmt der Ansiedlungsstab Sudetenland, Sitz desselben Fulnek (Krs. Neutitschein).
Zum Leiter des Ansiedlungsstabes berufe ich den Bürgermeister der Stadt Fulnek, Pg. Franz Berger.
Zum Stellvertretenden Leiter berufe ich den Landwirtschaftsrat, SS-Untersturmführer, Dipl.-Ing. Herbert Hawranek.
Zu weiteren Mitgliedern des Ansiedlungsstabes berufe ich:
1. Kreisbauernführer, SS-Oberscharführer Kurt Janik
Fulnek-Neutitschein, mit der Aufgabe, den SS-Untersturmführer Hawranek in der laufenden Arbeit ständig zu vertreten.
2. Kreisleiter Pg. Hausmann, Troppau-Neutitschein.
3. Oberregierungsrat Dr. Feike, Volkssturmreferent beim Regierungspräsidenten in Troppau.
4. Einen mir vom Landeshandwerksmeister zu benennenden Vertreter.
5. Einen mir vom Gauamt für Volkstumsfragen zu benennenden Vertreter.
6. Den Leiter meiner Rechtsabteilung, Landrat, SS-Oberscharführer Dr. Chmel, Wagstadt.
Weitere Berufungen behalte ich mir vor.
Die Ansiedlung der Südtiroler erfolgt in den einzelnen Kreisen unter Mitarbeit der Kreisleiter und der Landräte, im Stadtkreis Troppau des Oberbürgermeisters.
Konrad Henlein
Der Gauleiter und Reichstatthalter“15
Noch am Tag der Gründung des SS-Ansiedlungsstabes berichtete Henlein in einem ausführlichen Schreiben an den Hauptverantwortlichen für die Umsiedlung aus Südtirol im RKF Stabshauptamt in Berlin SS-Obergruppenführer und Generalleutnant der Polizei Ulrich Greifelt von den Ansiedlungsmöglichkeiten und wie der Platz für sie geschaffen werden sollte. Aus dem Schreiben geht hervor, dass das Sudetenland sowohl für in Südtirol lebende Reichsdeutsche als auch für Südtiroler gedacht war. (siehe Anhang 2)
Die zentrale Person für die „Sudetenoptant/-innen“ aus Südtirol war SS-Standartenführer Ernst Müller, ein sudetendeutscher Großgrundbesitzer, der selbst in Fulnek geboren war und auf einem Bauernhof in Zauchtel lebte. Er war Leiter des Gauhauptamts für Volkstumsfragen und Leiter der Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums (RKF) im „Reichsgau Sudetenland“ (Brandes 2012, 301).16 Als Beauftragter des RKF im „Reichsgau Sudetenland“ und Leiter des Arbeitsstabes Ost (Sudetenland) war er um die Jahreswende 1940/41 Stabsführer beim RKF und im Jahr 1942 Leiter des RKF im Sudetenland geworden. Er war es auch, der die „Freimachung“ von Höfen und Wohnungen für Südtiroler Umsiedler/-innen im Ostsudetenland plante.
Bereits im Mai 1942 erkundigte sich Müller in einem Schreiben an den „Kameraden Luig“, SS-Obersturmbannführer und Leiter der ADERSt Hauptstelle in Bozen Dr. Wilhelm Luig, nach geeignetem „Menschenmaterial“ und beschrieb die Vorbereitungen für die Südtiroler Umsiedler/-innen im Sudetenland:
„Wir nehmen hier, soweit es die Kriegsverhältnisse gestatten, sowohl tschechische Bauern von ihren Höfen, auch machen wir tschechische Geschäfte zu, erfassen auch die Betriebe der Tschechen, die sich gegen die Gesetze des Deutschen Reiches vergangen haben und ergreifen, schon um die Stimmung in der Bevölkerung zu heben, Maßnahmen gegen diese Leute.
Wir kranken nun daran, dass wir keinen Ersatz für diese Tschechen haben, und ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn es zwischen unseren Dienststellen zu einer intensiven Zusammenarbeit käme. Wir würden Ihnen mitteilen, welche Möglichkeiten zum Einsatz vorhanden sind, uns [sic! richtig: und] Sie lieber Kamerad Luig bitte ich, uns mitzuteilen welches Menschenmaterial Sie uns für den Einsatz zur Verfügung stellen könnten.“ (siehe Anhang 1)
Bereits in einem Schreiben vom 10. April 1941 an die Dienststelle des RKF in Berlin beschrieb Müller, wie er sich „den Angriff auf den tschechischen Altbesitz“, d. h. die geplante Vorgehensweise zur Beraubung und Vertreibung tschechischer Bauern und Bäuerinnen von ihren Höfen vorstellte:
„[…] wir haben eine Reihe von tschechischen Bauern, die einsitzen, weil sie sich gegen das deutsche [sic!] Reich vergangen haben. Insbesondere denke ich dabei an 28 Bauern, denen die aktive Zugehörigkeit zum tschechischen Widerstandskreis nachgewiesen worden ist und die daher der Verurteilung durch das Volksgericht entgegensehen.“17
In Absprache mit der „Oberen Siedlungsbehörde“, der „Landesbauernschaft“ und der „Deutschen Ansiedlungsgesellschaft“ (DAG) war eine dreistufige Vorgehensweise geplant:
„1.) Ich ersuche das zuständige Kulturamt [!], die treuhänderische [sic!] Bewirtschaftung der Betriebe der verhafteten tschechischen Bauern einzurichten. Das Kulturamt wird entsprechend meinem Ersuchen verfahren.
2.) Nach Einrichtung der Treuhandbewirtschaftung durch die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft spricht über mein Ersuchen die Staatspolizei die Beschlagnahmung der Höfe aus.
3.) Die Staatspolizei zieht das Vermögen der betroffenen Bauern, also den Hof zu Gunsten des Deutschen Reiches ein.“18
Unbedingt erforderlich sei, so Müller, die Beschlagnahme durch die Staatspolizei, um vonseiten des Reichsführers SS darüber verfügen zu können, denn die DAG müsste in jenen Fällen, in denen sie als Treuhänderin fungierte, „den Tschechen eine laufende Rente bezahlen“. Diese entfiele jedoch bei einer Beschlagnahme. Er, Müller, sei in Rücksprache mit Sturmbannführer Dr. Hiege vom Stabshauptamt des RKF übereingekommen,
„dass die Staatspolizei das Vermögen der Tschechen einstweilen nicht einzieht, sondern den Schwebezustand aufrechterhält, bis durch den Reichskommissar gewisse Voraussetzungen dafür geschaffen sind, dass tatsächlich der RFSS als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums auch die Enteignung über den Grund und Boden verfügen kann.“19
Eineinhalb Jahre später, Ende September 1942, wurden die von Ernst Müller skizzierten Pläne konkretisiert. Die Vorgehensweise gegen die tschechischen Besitzer/-innen erfolgte je nach Kategorie des Besitzes – Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe und städtischer Grundbesitz – unterschiedlich.
Bei einem Treffen zwischen Berliner und lokalen Vertretern des RFK und der DUT im „Reichsgau Sudetenland“ Ende September 1942 wurden bereits konkrete Zahlen zu den Beschlagnahmungen genannt.20
Für den Bereich der Landwirtschaft waren vier Möglichkeiten der Beschlagnahme bzw. der Enteignung vorgesehen:
a.) Es gab im „Kuhländchen“ 700 Höfe, die sich als sogenannter Bodenreformbesitz bereits in der Treuhandverwaltung der DAG befanden. Dieser Besitz war während der Bodenreform der tschechischen Republik durch die Zerschlagung von ehemals vorwiegend deutschem Großgrundbesitz entstanden und an tschechische Bauern/Bäuerinnen verteilt worden. Auf 350 dieser Höfe befanden sich im Herbst 1942 bereits reichsdeutsche Pächter/-innen, die den Hof auf eigene Rechnung bewirtschafteten und ihn später auch als Eigentum erwerben sollten. Die anderen 350 Höfe wurden von der DAG treuhändisch im Auftrag des Reichsernährungsministeriums verwaltet. Diese Höfe sollten ab sofort für bäuerliche Umsiedler „zur Verfügung gestellt“ werden, während die tschechischen Besitzer/-innen über ein erst noch zu erstellendes „Bodenreformwiedergutmachungsgesetz“ eine „Entschädigung“ erhalten sollten. Bei der Weitergabe an die Umsiedler/-innen sollte der Schätzrahmen vom Ertragswert des Hofes ausgehen:
„Wegen einer unbaren Verrechnung des Wertes der den Umsiedlern zur Verfügung gestellten Objekte müssten daher noch Verhandlungen mit dem Reichsernährungsministerium bzw. der Hauptabteilung IV des Stabshauptamtes gepflogen werden.“21
b.) Ein zweites Argument, „tschechische Besitzer von den Höfen zu entfernen“, bot die sogenannte Göring-Verordnung vom 8.10.1941, auch als „Reichleistungsgesetz“ bezeichnet. Danach konnten ländliche Besitztümer, die – nach dem Urteil der Nationalsozialisten – „schlecht bewirtschaftet“ wurden, in „treuhändische Verwaltung genommen“ werden, wenn beispielsweise die tschechischen Bauern/Bäuerinnen zu geringe „Naturalabgaben“ an die neuen Machthaber lieferten. Dieses Vorgehen öffnete der Willkür Tür und Tor. Nach Einschätzung Müllers sei mit dieser Verordnung „ein weiterer Anfall von Landwirtschaften zu erwarten“22. Dabei gebe es bisher nur ein treuhändisches Verwaltungsrecht, das zwar zur Einsetzung von Pächter/-innen ermächtigte, noch sei aber nicht klar, ob auch eine „eigentumsmäßige Übernahme dieser Höfe“ möglich sei.23 Aufgrund dieser Unklarheit seien diese Höfe derzeit noch nicht für den „Einsatz“ von Südtiroler Umsiedlern geeignet.
c.) Eine weitere Möglichkeit war die Beschlagnahme von Höfen aufgrund „reichsfeindlichen Verhaltens“. Bisher sei die Zahl der auf diese Weise beschlagnahmten Höfe gering. Auf diesen Höfen sollten Umsiedler angesiedelt werden, obwohl auch hier noch zu klären war, wie die „unbare Verrechnung des Wertes dieser Höfe beim Vermögensausgleich“ funktionieren sollte.
d.) Eine weitere Möglichkeit, Höfe tschechischer Bauern/Bäuerinnen zu enteignen, war die „Verordnung über Vergeltungsmaßnahmen und zur Sicherung der Reichsgrenze“.
Bei Eigentumsübertragungen bzw. Erbfällen sollte der dafür zuständige Landrat Tschech/-innen „grundsätzlich“ die Genehmigung verweigern. Bei Erbfällen sollten die Besitztümer über Zwangsversteigerungen an Umsiedler/-innen gelangen, wobei auch eine günstige Preisfestsetzung für sie durch die Preisüberwachungsstelle des Landrates erwirkt werden sollte.
„Soweit aus dieser Gruppe, deren Umfang mit fortschreitender Zeit immer erheblicher werden wird, Objekte anfallen, würde der Erwerbspreis von Umsiedlern direkt über die DUT an den Veräußerer, der das Geld zu freier Verfügung erhält, zu zahlen sein.“24
In diesen Bereichen sollte die Enteignung für Tschech/-innen vor allem über den Entzug der Gewerbeberechtigung oder durch die Aufkündigung von Krediten, die zu Betriebsschließungen führten, erzwungen werden.
„Der Landrat des Kreises Wagstadt, Dr. Schmehl, versicherte, daß eine große Anzahl von Gewerbe- und Handwerksbetrieben auf diese Weise für Umsiedler zur Verfügung gestellt werden können.“25
