6,99 €
Auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft
Mit dieser Schrift möchte die evangelische Kirche im Blick auf den grundlegenden Wandel im gesellschaftlichen Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen Orientierung geben: Die Herausforderungen für kirchliches und gesellschaftliches Handeln auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft sind groß. Die evangelische Kirche leistet damit auch einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese Orientierungshilfe wendet sich an alle, die in Kirche und Diakonie tätig sind und für kirchliches Handeln Verantwortung tragen. Inklusion ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe und betrifft daher die ganze Gesellschaft und nicht nur Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen. Bedeutung hat das Thema insbesondere für Bildung, Ausbildung und alle, die als Arbeitgeber in Verantwortung stehen, aber auch für Wohnquartiere und Freizeiteinrichtungen. Ebenso stellt es für Kirchengemeinden eine chancenreiche Herausforderung dar. Über die kirchlichen Strukturen hinaus will die Orientierungshilfe Menschen, die in Politik und Gesellschaft Verantwortung tragen, bei ihrem Einsatz für die Verwirklichung von Inklusion unterstützen.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 174
Veröffentlichungsjahr: 2015
Es ist normal,
verschieden zu sein
Inklusion leben
in Kirche und Gesellschaft
Eine Orientierungshilfe
des Rates der Evangelischen Kirche
in Deutschland (EKD)
Gütersloher Verlagshaus
Im Auftrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
herausgegeben vom Kirchenamt der EKD
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://portal.dnb.de abrufbar.
Copyright © 2014 by Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh,
in der Verlagsgruppe Random House GmbH, München
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Das Gütersloher Verlagshaus, Verlagsgruppe Random House GmbH, weist ausdrücklich darauf hin, dass im Text enthaltene externe Links vom Verlag nur bis zum Zeitpunkt der Buchveröffentlichung eingesehen werden konnten. Auf spätere Veränderungen hat der Verlag keinerlei Einfluss. Eine Haftung des Verlags für externe Links ist stets ausgeschlossen.
Umsetzung eBook: Greiner & Reichel, Köln
ISBN 978-3-641-16419-5
www.gtvh.de
Inhalt
Vorwort
Einleitung
1. Inklusion – ein Paradigmenwechsel
1.1 Inklusion als menschenrechtliche Leitnorm
1.2 Inklusion als gesellschaftlicher Entwicklungsprozess
1.3 Inklusion als Herausforderung für Kirche und Diakonie
1.4 Inklusion als Bildungskonzept
2. Theologische Orientierungen
2.1 Gottebenbildlichkeit und menschliche Würde
2.2 Die Vielfalt der Schöpfung
2.3 Gott handelt inklusiv
2.4 Der ganze Mensch
2.5 Wege und Irrwege der Theologie
2.6 Auf der Suche nach einer inklusiven Kirche
3. Inklusion als Aufgabe
3.1 Denken und Sprechen
3.2 Heterogenität
3.3 Gedenken und Erinnern
3.4 Medizinische Diagnostik
3.5 Recht und politische Teilhabe
3.6 Sozialleistungssysteme als Grundlage für die Finanzierung von Inklusion
4. Lebenslagen und Handlungsfelder
4.1 Familie
4.2 Erziehung und Bildung
4.3 Wohnen und Leben
4.4 Arbeit
4.5 Gesundheit
5. Inklusion als Chance für Kirche und Gemeinde
5.1 Gemeindediakonie
5.2 Gottesdienst
5.3 Seelsorge und Kasualien
5.4 Konfirmandenarbeit
5.5 Kinder- und Jugendarbeit
5.6 Theologische Ausbildung
5.7 Berufliche und ehrenamtliche kirchliche Arbeit
Schlusswort: Letztes und Vorletztes unterscheiden
Ad-hoc-Kommission Inklusion
Anhang
Vorwort
Inklusion – ein neuer Begriff hat Einzug gehalten in öffentliche Debatten. Angestoßen durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verbindet sich mit ihm die Wertschätzung von Vielfalt sowie die Stärkung von Teilhabe in unserer Gesellschaft. Inklusion ist zum Leitbild eines umfassenden Wandels geworden: Wie schaffen wir es, dass Barrieren, Vorurteile und Trennungen abgebaut werden? Wie können Menschen trotz all ihrer Verschiedenheit gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben? Wie können wir angesichts der Erfahrung unseres begrenzten und verletzlichen Lebens ein solidarisches Miteinander entwickeln? Mit dem Wort Inklusion wird ein Paradigmenwechsel markiert. Es geht nicht mehr um die Integration einer kleinen abweichenden Minderheitsgruppe in die »normale« Mehrheit. Vielmehr soll die Gemeinschaft so gestaltet werden, dass niemand aufgrund seiner Andersartigkeit herausfällt oder ausgegrenzt wird. Der Weg dahin ist lang. Die Kontroverse, ob und unter welchen Voraussetzungen Inklusion gelingen kann, ist in vollem Gange. Die Unterscheidung von »Letztem« und »Vorletztem« kann hier vor verfehlter Euphorie wie vor Resignation bewahren. Veränderungen brauchen Zeit und Ressourcen. Wer Inklusion allerdings als Sparmodell missversteht, verspielt die Chancen, die in dem begonnenen Paradigmenwechsel liegen.
Der vorliegende Text wurde von einer Ad-hoc-Kommission erarbeitet, die der Rat in Aufnahme eines Beschlusses der 11. Synode der EKD und von Impulsen der Kammer der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend eingesetzt hat, um die Überlegungen in den verschiedenen Handlungsfeldern zusammenzuführen und auf dem Hintergrund der gesellschaftlichen sowie bildungs- und sozialpolitischen Herausforderungen durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu einer strategischen Orientierung besonders für die evangelische Kirche und ihre Diakonie beizutragen. Damit stand die Kommission vor der schwierigen Aufgabe, eine Vielzahl von Traditionssträngen, wissenschaftlichen und politischen Implikationen sowie – auch institutionell sehr unterschiedlich verorteten – Handlungsfeldern zu bündeln und unter einer konzeptionell vereinheitlichenden Perspektive zu integrieren. Hierzu hat die Kommission im Rahmen kleinerer Konsultationen weitere Expertinnen und Experten aus den Bereichen Theologie und Sozialwissenschaft sowie der UNESCO in ihre Beratungen einbezogen. Ebenso hat die Kammer für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend die Unterkapitel zu Bildung und Konfirmandenarbeit diskutiert und dazu Anregungen eingebracht. Schließlich fand insgesamt eine enge Abstimmung mit der Diakonie Deutschland statt.
Der Rat der EKD hat sich den von der Kommission vorgelegten Text mit einem herzlichen Dank an die Mitglieder und Mitarbeitenden der Kommission zu eigen gemacht und seine Veröffentlichung als Orientierungshilfe beschlossen. Orientierungshilfen des Rates beziehen sich in der Regel auf eine aktuelle und oft auch kontroverse Thematik, für die in Kirche und Gesellschaft nach überzeugenden Argumenten gefragt wird, die eine Anleitung und Hilfe zu einer persönlich verantworteten Entscheidung darstellen können. Dazu gehören ebenso Handlungsempfehlungen im persönlichen, kirchlichen oder gesellschaftlichen Bereich.
Mit der vorliegenden Orientierungshilfe möchte der Rat Menschen in Kirche und Diakonie, aber auch politische Verantwortungsträger und persönlich Betroffene ermutigen, sich in den Diskurs um eine inklusive Weiterentwicklung des Gemeinwesens einzubringen. Mut und Kreativität sind dabei genauso gefragt wie Professionalität und ein sensibler Umgang mit Vielfalt. Wie so oft ist dabei gute Praxis in der Regel das beste Argument der Kirche in dieser Debatte. Wo Kirche und Diakonie mit inklusiven Projekten Zeichen setzen, können sie im Horizont ihrer zentralen Glaubensbotschaft Rückenwind für eine inklusive Gestaltung der Gesellschaft geben. Auch dazu gibt diese Orientierungshilfe vielfältige Hinweise.
Hannover, im Dezember 2014
Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm
Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
Einleitung
»Es ist normal, verschieden zu sein«.1 Mit dieser Schrift möchte die evangelische Kirche im Blick auf den grundlegenden Wandel im gesellschaftlichen Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen Orientierung geben. Denn die Herausforderungen für kirchliches und gesellschaftliches Handeln auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft sind groß. Die evangelische Kirche leistet damit auch einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK). Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
• Es soll der mit dem Begriff »Inklusion« beschriebene Paradigmenwechsel für Gemeindearbeit, Diakonie, Gesellschaft und Bildung im kirchlichen wie im außerkirchlichen Kontext beschrieben und nachvollziehbar gemacht werden. • Die biblischen Grundlagen von Inklusion und die diakonischen Traditionen werden erläutert und auf die modernen menschenrechtlichen Grundlagen bezogen, um eine Vision für kirchliches bzw. evangelisch motiviertes Handeln zu erarbeiten.• Für die nötige Bewusstseinsbildung (Art. 8 UN-BRK) in Gemeinde, Diakonie und kirchlichen Bildungsangeboten soll eine Orientierung gegeben werden. Dazu werden grundlegende Überlegungen angestellt und einige Hinweise auf gelungene Praxis sowie konkrete Vorschläge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gegeben. • Vorfindliche Grenzen von Inklusion werden benannt, bestehende Hindernisse identifiziert und Wege aufgezeigt, wie diese Grenzen verschoben werden können und in welcher Form Inklusion schrittweise umzusetzen ist. Dabei zieht sich die Unterscheidung zwischen dem, was mit verantwortlichem und mutigem Handeln verändert werden kann, und der über das Machbare hinausgehenden Vision, die dem gesellschaftlichen und politischen Handeln Richtung gibt, durch alle Handlungsfelder.Um eine solche Zielrichtung zu entwickeln, bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Diskussion. Es geht darum, einen Impuls zu setzen, der durchaus auch Widerspruch hervorrufen kann und vielleicht auch muss. Die evangelische Kirche möchte an die Aufgabe erinnern, mit der gesellschaftlichen Partizipation für alle ernst zu machen. Im Aufbrechen von Normalitätsvorstellungen liegen bisher unentdeckte Potenziale und es gilt, sich mit den damit verbundenen Herausforderungen, Hindernissen und Hürden kritisch auseinanderzusetzen. Es ist der Kirche ein wichtiges Anliegen, dem Recht auf Freiheit, Gleichheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Ausdruck zu verleihen und an der Umsetzung der menschenrechtlichen Leitnormen der UN-Behindertenrechtskonvention mitzuwirken.
Die vorliegende Orientierungshilfe wendet sich an alle, die in Kirche und Diakonie tätig sind und für kirchliches Handeln Verantwortung tragen, sei es als beruflich oder als ehrenamtlich Engagierte. Inklusion ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe und betrifft daher die ganze Gesellschaft und nicht nur Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen. Bedeutung hat das Thema insbesondere für Bildung, Ausbildung und alle, die als Arbeitgeber in Verantwortung stehen, aber auch für Wohnquartiere und Freizeiteinrichtungen. Ebenso stellt es für Kirchengemeinden mit ihrem Auftrag, »die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk« (Barmer Theologische Erklärung VI), eine chancenreiche Herausforderung dar.
Über die kirchlichen Strukturen hinaus will die Orientierungshilfe Menschen, die in Politik und Gesellschaft Verantwortung tragen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, Nachbarn, Freunde und Kollegen bei ihrem Einsatz für die Verwirklichung von Inklusion unterstützen, der häufig noch auf vielfältige Widerstände trifft. Diejenigen, die noch zögern, sollen ermutigt werden, sich für die anstehenden Veränderungen zu engagieren.
In der Orientierungshilfe werden neben eigenen Akzenten auch bereits vorliegende Texte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) aufgenommen, in denen sie sich schon einmal zu einem Teilaspekt von Inklusion geäußert hat. Die Denkschrift zur Armut in Deutschland »Gerechte Teilhabe. Befähigung zu Eigenverantwortung und Solidarität«2 von 2006 fordert nachdrücklich eine gesellschaftliche Entwicklung hin zu besseren Teilhabemöglichkeiten der Menschen in unserer Gesellschaft, die ökonomisch immer stärker an den Rand gedrückt werden, und zeigt Wege aus der Armut auf. In dieser Schrift wie auch in der Orientierungshilfe des Rates der EKD »Im Alter neu werden können. Evangelische Perspektiven für Individuum, Gesellschaft und Kirche«3 von 2009 wird ein weiter Inklusionsbegriff erkennbar. Dabei werden die schöpferischen Potenziale des Alters genauso deutlich wie die Verletzlichkeit dieser Lebensphase. Neben den theologischen Perspektiven für Verkündigung und Seelsorge im Alter werden Konturen einer »Gesellschaft für alle Lebensalter« ebenso umrissen wie die Herausforderungen für kirchliche Bildungsangebote, Engagementpolitik und Pflege. In der Denkschrift des Rates der EKD »›Und unsern kranken Nachbarn auch!‹ Aktuelle Herausforderungen der Gesundheitspolitik«4 von 2011 wird bereits auf den durch die UN-Behindertenrechtskonvention gegebenen Paradigmenwechsel für die Gesundheitssysteme hingewiesen; besonders thematisiert werden dabei die veränderte Perspektive auf Rehabilitationsleistungen, die Forderung nach der Finanzierung von Assistenzbedarfen und Fragen der Krankenversicherung. Auch die Orientierungshilfe »Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken«5 vom Juni 2013 verdeutlicht, welche Unterstützung armutsgefährdete Familien und Familien mit hohem Pflegeaufwand brauchen. Denn es sind vor allem Familien, die den Aufwand für Pflege und Sorge tragen.
In der Orientierungshilfe »Kirche und Bildung. Herausforderungen, Grundsätze und Perspektiven evangelischer Bildungsverantwortung und kirchlichen Bildungshandelns«6 hat sich der Rat der EKD 2009 für mehr Förderungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche als Beitrag zur Befähigungs- und Teilhabegerechtigkeit eingesetzt. Das korrespondiert mit der Kundgebung der Synode der EKD von 2010, die unter der Überschrift »›Niemand darf verloren gehen!‹ – Evangelisches Plädoyer für mehr Bildungsgerechtigkeit« beklagt, dass »in den Bildungseinrichtungen eine eher exklusive statt inklusive Bildung und Erziehung« vorherrscht, »welche die staatliche Verpflichtung im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht hinreichend berücksichtigt«, und »umfassende Neuansätze für eine inklusive Bildung von der Kindertageseinrichtung bis zur Schule für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf« fordert.
Die Vielfalt der genannten Texte verdeutlicht den Umfang und die Wechselbeziehungen, die sich mit dem Wunsch und dem Anspruch verbinden, Inklusion zu leben. Nur in der Zusammenführung der unterschiedlichen Aufgaben und Handlungsfelder kann es gelingen, Kirche und Gesellschaft inklusiv zu gestalten. Dazu will die vorliegende Orientierungshilfe beitragen.
1 Titel der Ansprache des damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker bei der Eröffnungsveranstaltung der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, 1. Juli 1993, Gustav-Heinemann-Haus in Bonn.
2 Gerechte Teilhabe. Befähigung zu Eigenverantwortung und Solidarität. Eine Denkschrift des Rates der EKD zur Armut in Deutschland, Gütersloh 2006.
3 Im Alter neu werden können. Evangelische Perspektiven für Individuum, Gesellschaft und Kirche. Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, Gütersloh 2009.
4 »Und unsern kranken Nachbarn auch!« Aktuelle Herausforderungen der Gesundheitspolitik. Eine Denkschrift des Rates der EKD, Gütersloh 2011.
5 Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken. Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, Gütersloh 2013.
6 Kirche und Bildung. Herausforderungen, Grundsätze und Perspektiven evangelischer Bildungsverantwortung und kirchlichen Bildungshandelns. Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, Gütersloh 2009.
1. Inklusion – ein Paradigmenwechsel
Der Begriff der Inklusion markiert das Anliegen, die Gesellschaft so zu gestalten, dass alle Menschen in ihrer je eigenen Individualität von Anfang an einbezogen werden. Inklusion ist zum Leitbild eines umfassenden gesellschaftlichen Wandels geworden. Separierungen sollen überwunden, Teilhabe für alle gleichberechtigt ermöglicht, Vielfalt wertgeschätzt werden. Niemanden als »anderen« oder »Fremden« auszugrenzen, etwa weil er oder sie einen anderen ethnischen oder kulturellen Hintergrund hat, zu einer religiösen oder zu einer sexuellen Minderheit gehört oder eben mit einer Behinderung lebt – das ist das zentrale Lebensprinzip einer vielfältigen Gemeinschaft. Mit diesem Grundverständnis von Inklusion ist ein entscheidender Paradigmenwechsel im Blick auf die Wahrnehmung und Gestaltung unserer Gesellschaft verbunden.
Der Begriff »Inklusion« wurde Anfang dieses Jahrhunderts in die deutsche Fachsprache eingeführt. Zur allgemeinen Verbreitung des Konzeptes hat dessen prominente Setzung in der UN-Behindertenrechtskonvention mit ihrem menschenrechtsbasierten Grundverständnis von Behinderung beigetragen. Im Anschluss löste sich das Konzept zum Teil aus seinem Bezug zu Menschen mit Behinderungen und wurde zu einem generellen Prinzip für den gesellschaftlichen Umgang mit Vielfalt. In den Blick kamen ebenso die Wahrnehmung der zunehmenden Spaltung zwischen Armen und Reichen in unserer Gesellschaft, die Genderfrage, das Miteinander der Generationen sowie die Herausforderungen kultureller und religiöser Vielfalt angesichts einer verstärkten Migration. Auf der einen Seite ist die begriffliche Ausweitung des Inklusionsverständnisses naheliegend, wenn es darum geht, jede Form von Ausgrenzung zu vermeiden. Auf der anderen Seite besteht bei einer solchen Ausweitung die Gefahr, dass das Konzept seinen politischen Aufforderungscharakter verliert und zu einer harmonisierenden Utopie ohne kritische Funktion verflacht. Gerade für kirchliches Handeln sind aber mit dem Begriff der Inklusion große Herausforderungen für Gemeinde, Diakonie und Bildung markiert. Diese betreffen alle Menschen – mit und ohne Behinderung. Deshalb steht in dieser Schrift die engere Bedeutung des Verständnisses von Inklusion im Mittelpunkt, allerdings ohne damit die weiteren Bezüge gesellschaftlicher Inklusion aus den Augen zu verlieren. Sie wird im Folgenden in vier grundlegenden Perspektiven entfaltet.
1.1 Inklusion als menschenrechtliche Leitnorm
Große gesellschaftliche Schubkraft entfaltete die Forderung nach Inklusion seit deren prominenter Setzung in der UN-Behindertenrechtskonvention. In ihr wird Inklusion als menschenrechtliche Leitnorm verstanden. Als Ziel formuliert die Konvention die »volle und wirksame Partizipation und Inklusion« (Art. 3) von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Ihre grundlegenden Forderungen lauten:
• Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte und gleichwertige Bürgerinnen und Bürger der Gesellschaft,• Verwirklichung der vollen und wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unabhängig von Art und Schweregrad ihrer Beeinträchtigung,• Achtung der Würde und Autonomie von Menschen mit Behinderungen,• Respekt vor der Unterschiedlichkeit und die gesellschaftliche Wertschätzung der Menschen mit Behinderungen.Die Bundesrepublik Deutschland hat 2009 einstimmig in Bundestag und Bundesrat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert, nachdem Deutschland sie bereits 2007 unterzeichnet hatte. In der Konvention sind für alle Lebensbereiche staatliche Verpflichtungen formuliert, deren Erfüllung gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen in den vollen gleichberechtigten Genuss ihrer Menschenrechte kommen und wie alle anderen am gesellschaftlichen Leben partizipieren können. Diese Rechte müssen in Teilen hier und jetzt eingelöst werden (etwa das Recht auf Leben, das Recht auf Integrität der Person), ein Teil der Inhalte kann sukzessive (progressiv) in nationales Recht und gesellschaftliche Praxis (etwa das Recht auf Arbeit, das Recht auf Gesundheit) umgesetzt werden. Diese menschenrechtlichen Vorgaben, die für den Staat echte Verpflichtungen bedeuten, sind als gesellschaftlicher Auftrag auch für kirchliches Handeln bindend. Mit den Vereinten Nationen erkennt Deutschland an, dass Menschen mit Behinderungen Personenkreisen angehören, die es hinsichtlich der Verwirklichung ihrer Menschenrechte schwerer haben und denen deshalb Schutz und besondere Aufmerksamkeit zustehen. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde deutlich hervorgehoben, dass Menschen mit Behinderungen mit gleichen Rechten wie alle Bürgerinnen und Bürger ausgestattet sind. Damit diese Rechte voll zur Wirkung kommen können, müssen sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die inklusive Gesellschaft begünstigt die volle Verwirklichung aller Rechte. Dies setzt voraus, dass der bestehende normative Rahmen zum Abbau von Diskriminierung und Benachteiligung sowie das Gebot zur Schaffung von inklusiven Lebensverhältnissen auch im Alltag mit Leben gefüllt werden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, seit ihrer Ratifizierung im Rang eines Bundesrechts. Sie bestätigt die Geltung der Menschenrechte, die bereits in anderen Menschenrechtsverträgen verbrieft sind, für Menschen mit Behinderungen. Zugleich verdeutlicht sie aber auch, dass die Verwirklichung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen deren spezifische Lebenssituation in den Blick nehmen muss, und konkretisiert daraufhin die Menschenrechte. Darüber hinaus erkennt die UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich an, dass die gleichberechtigte Ausübung von Menschenrechten in besonderem Maße von der Gestaltung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen abhängig ist, und legt deswegen ein besonderes Gewicht auf staatliche Verpflichtungen, etwa zur Schaffung von Barrierefreiheit in ihren vielfältigen Aspekten (Umwelt, Kommunikation, Bildung) sowie auf gesellschaftliche Bewusstseinsbildung. Dabei geht es darum, dass Inklusion als Überzeugung und Haltung in den Köpfen und Herzen aller Menschen im Gemeinwesen Einzug hält und die Praxis im täglichen wie im professionellen Handeln bestimmt. Inklusion ist keineswegs nur eine Sache von Expertinnen und Experten; sie fußt auf gerechter Teilhabe, der Akzeptanz von Vielfalt und der Entwicklung einer Kultur gegenseitiger Akzeptanz und Wertschätzung.
Mit diesem Verständnis ist die Abkehr von der Defizitorientierung und einem System von falsch verstandener Wohltätigkeit und bevormundender Fürsorge verbunden. Pestalozzis frühes Wort »Wohltätigkeit ist das Ersäufen des Rechts im Mistloch der Gnade« macht deutlich: Bei Inklusion geht es um die Einlösung von Rechten, die für alle Menschen in gleicher Weise gelten, und nicht um Wohltätigkeit, um individuelle oder kollektive »gnädige Herabneigung« zu Schwachen und Hilfebedürftigen.
1.2 Inklusion als gesellschaftlicher Entwicklungsprozess
Der UN-Behindertenrechtskonvention liegt das Leitbild einer Gesellschaft zugrunde, in der bürgerliche Freiheit in Gleichheit garantiert und entwickelt ist, die Vielfalt des menschlichen Lebens anerkannt wird und Freiräume geschaffen sind, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen ihre Potenziale ausschöpfen und nach ihren Wünschen und Fähigkeiten selbstbestimmt leben können.
Inklusion als gleichberechtigte Teilhabe
Mit dem Konzept der Inklusion wird zunächst die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft in den Mittelpunkt gestellt. Teilhabe als soziales Geschehen bedeutet nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das »Einbezogensein in eine Lebenssituation oder einen Lebensbereich«7. Dies kann kleinräumig im Blick auf Familie oder Freundeskreis verstanden werden, es kann aber auch auf mittlere und größere soziale Zusammenhänge und Organisationen wie Schule, Arbeitswelt und Wohnquartiere oder die politische Teilhabe bezogen sein. Es geht um die Gesellschaft als Ganze, die alle Menschen gleichberechtigt, in vielfältigen Rollen und Zusammenhängen und selbstbestimmt mitgestalten sollen. Durch diese gesellschaftliche Vision verändert sich der Blick auf Behinderung. Stand vormals ein Bild von Behinderung im medizinischen Sinne im Fokus, das gesundheitliche Probleme (Schädigungen und Funktionseinschränkungen) der Einzelnen heraushob, wird heute die Beeinträchtigung von Teilhabe als soziale Behinderung verstanden. Mit dem Konzept der Inklusion wird also die Interaktion zwischen einzelnen Menschen und ihrer Umwelt in den Blick genommen.
Damit dieses Leitbild in der Gesellschaft wirksam werden kann, bedarf es vor allem einer Haltungsänderung gegenüber Menschen mit Behinderungen (die Träger von Rechten sind), einer Umorientierung im Verständnis von Behinderung (Behinderung als sozial bzw. gesellschaftlich verursachte Teilhabeeinschränkung), der Akzeptanz von Verschiedenheit (Vielfalt menschlichen Lebens) sowie der Gestaltung der entsprechenden Rahmenbedingungen (vgl. Kap. 3, 4 und 5).
Damit einher geht ein neuer Blick auf die Autonomie und Freiheit von Menschen. Menschen mit Behinderungen, deren Lebenssituation häufig von Fremdbestimmung und Ausgrenzung aus dem allgemeinen gesellschaftlichen Leben geprägt war, werden als selbstbestimmte Akteure ihres Alltags wahrgenommen und sollen hierfür die nötigen individuellen Ressourcen erhalten. Mit der Inklusion werden Menschen nicht als Fürsorgeobjekte wahrgenommen, sondern als Rechts- und Handlungssubjekte. Durch die aktuelle Debatte wird der Blick auf gesellschaftliche Systemänderungen gelenkt. Alle Lebensbereiche sollen inklusiv gestaltet werden. In dem Maße, in dem dies gelingt, werden separierende Angebote unnötig. Das bedeutet allerdings nicht, die besonderen (finanziellen wie sozialen) Anstrengungen einzustellen, die für Menschen mit Assistenz- oder Unterstützungsbedarf unabdingbar und grundlegend sind. Vielmehr geht es darum, alle Menschen in die Lage zu versetzen, mit anderen in soziale Beziehung zu treten, persönliche Bindungen einzugehen und sich als Teil des normalen öffentlichen Lebens erfahren zu können, ohne Barrieren überwinden zu müssen und ohne Vorurteilen oder abwertenden Einstellungen zu begegnen. Es bedeutet, nicht auf Mitleid angewiesen zu sein, um von anderen die erforderliche Unterstützung und Hilfe zu erhalten.
Inklusion als freiheitliches Bürgerrecht
Mit dem Konzept von Inklusion verbindet sich zudem ein Verständnis freiheitlicher Bürgerrechte. In Freiheit und Würde sind alle Menschen gleich. Dabei wird nicht von der faktisch freien Person ausgegangen, sondern die Bedingungen und Voraussetzungen für die individuell erreichbaren Freiheitsspielräume werden in den Mittelpunkt – als »Konzept der assistierten Freiheit« (S. Graumann8) – gestellt. Die amerikanische Philosophin Martha Nussbaum hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung menschlicher Fähigkeiten als Grundlage für menschliches Selbstbewusstsein und Würde heraus. Sie fordert ausreichende Mittel, gesellschaftliche Unterstützung, Achtsamkeit und Geborgenheit, um Menschen zu ermöglichen, auf die Gesundheit zu achten, sich frei zu bewegen, das eigene Denken zu entwickeln und Bindungen aufzubauen. In der Perspektive der Inklusion als freiheitliches Bürgerrecht wird deutlich, in welchem Maße Menschen darauf angewiesen sind, in einer inklusiven Umgebung zu leben, um selbstbewusste Menschen zu werden.
Ein solches Verständnis verhindert, dass Inklusion, wie manche fürchten, zu einer neuen Unsichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen führt, indem Unterstützungsbedarfe durch den einseitigen Fokus auf Vielfalt nicht wahrgenommen werden. Die freiheitliche Gestaltung des Zusammenlebens in einem wechselseitigen Bezogensein von Autonomie und Eingebundensein9 steht im Vordergrund. Individuelle Lebenssituationen und Bedarfe müssen dabei weiterhin in den Blick genommen werden. Es geht um gesellschaftliche Rahmenbedingungen und individuelle und professionelle Unterstützungsleistungen. Erforderlich ist die Entwicklung einer verlässlichen und barrierefreien sozialen Dienstleistungsstruktur. Daran müssen sich Schulen, Kirchengemeinden, Nachbarschaften und Arbeitsplätze messen lassen (vgl. Kap. 3 und 4).
Inklusion als Leitmotiv zur Überwindung bisheriger gesellschaftlicher Sichtweisen auf Behinderung
