27,99 €
Das Repetitorium: Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Berücksichtigt sind im vorliegenden Besonderen Teil alle examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur bis Juni 2021. Berücksichtigt wurde u.a. der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsuchts-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall. Im Übrigen sind auch viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrugs-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat und in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte. Die Reihe: Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.
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von
Dr. Christian Jägero. Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
9., neu bearbeitete Auflage
www.cfmueller.de
UNIREP JURA
Herausgegeben von Prof. Dr. Mathias Habersack
Christian Jäger, Jahrgang 1965, Studium der Rechtswissenschaften in München, Promotion (1995) und Habilitation (2002) ebendort, Assessorexamen 1993. Venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und Jugendstrafrecht. Von August 2003 bis September 2008 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier. Von Oktober 2008 bis September 2013 Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Medizinrecht an der Universität Bayreuth. Seit Oktober 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Medizinstrafrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Ebendort seit Januar 2014 Direktor der Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht (FoWiMed). Seit April 2012 Gastprofessor an der Université de Bordeaux.
Ausgewählte Veröffentlichungen: Der Rücktritt vom Versuch als zurechenbare Gefährdungsumkehr, 1996; Beweisverwertung und Beweisverwertungsverbote im Strafprozess, 2003; Die Abwägbarkeit menschlichen Lebens im Spannungsfeld von Strafrechtsdogmatik und Rechtsphilosophie, ZStW 115 (2003), 765 ff.; Zurechnung und Rechtfertigung als Kategorialprinzipien im Strafrecht, 2006; Das Verbot der Folter als Ausdruck der Würde des Staates, Festschrift für Herzberg, 2008, 539 ff.; Der Feind als Paradigmenwechsel im Recht – Zu Existenz und Tauglichkeit eines Feindstrafrechts als Mittel zur Verteidigung des Rechtsstaats, Festschrift für Claus Roxin II, 2011, 71 ff.; Der Arzt im Fadenkreuz der juristischen Debatte um assistierten Suizid, JZ 2015, 875 ff.; Das dualistische Notwehrverständnis und seine Folgen für das Recht auf Verteidigung GA 2016, 258 ff.; Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld – Drei Standorte im juristischen Dilemma „Leben gegen Leben“, Festschrift für Rogall, 2018, 172 ff.; Zur Notwendigkeit einer Neuorientierung bei der Beurteilung der rechtfertigenden Pflichtenkollision im Angesicht der Coronapandemie, ZIS 2020, 151 ff. (gemeinsam mit Johannes Gründel).
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Der neuerliche Abverkauf meines Repetitoriums zum Strafrecht Besonderer Teil hat, wie schon beim Allgemeinen Teil, eine Neuauflage erforderlich gemacht. Der nunmehr bereits in 9. Auflage vorliegende Besondere Teil erscheint wieder zeitgleich mit dem Allgemeinen Teil, sodass die beiden Bände erneut den gesamten Examensstoff aus den exakt gleichen Berichtszeiträumen umfassen. Rechtsprechung und Literatur konnten noch bis Juni 2021 eingearbeitet werden. Die Gestaltung der Fälle und der dazu gehörigen Lösungen wurde, ebenso wie beim Allgemeinen Teil, in der Weise geändert, dass diese nunmehr mit einem grauen Raster hinterlegt sind und sich dadurch besser vom übrigen Text abheben. Auch wurden die Randnummern – wie im Allgemeinen Teil – in der Neuauflage neu durchnummeriert.
Berücksichtigt sind wiederum alle mir examensrelevant erscheinenden aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung und Literatur. Tatsächlich wurden noch nie so viele Fälle verarbeitet wie in dieser BT-Neuauflage. Geschuldet ist dies einer wahren Flut neuer examensrelevanter Entscheidungen des BGH und der Obergerichte, die in den letzten beiden Jahren gefällt wurden und in diesem Band klausurmäßig gelöst sind (hierzu gehören etwa der Abschlepp-Fall, der Autoklemmer-Fall, der Berliner Zwillings-Fall, der Mülltaucher-Fall, der Knastsehnsucht-Fall, der Kontaktloszahlungs-Fall, der Lösegeld-Fall, der Probefahrt-Fall, der Reizstoff-Fall, der Rippenbrecher-Fall, der Schlauchtrommel-Fall, der Schläger-Fall, der Schubser-Fall, der Stehlzwang-Fall, der Verstorbenendiebstahls-Fall und der Würger-Fall). Auch im Übrigen sind viele, meist ebenfalls klausurmäßig gelöste Beispiele aus der neueren Judikatur hinzugekommen (erwähnt seien hier nur der Einzelraser-Fall, der Hammer-Fall, der Herzinfarkt-Fall, der Lastschriftbetrug-Fall, der Morphin-Fall, der Polizeibedrängungs-Fall, der Rottweiler-Fall, der Selfie-Fall, der Türbohrer-Fall, der Vergesslichkeits-Fall, der Wohnwagenbrand-Fall und der Zigarettenautomat-Fall). Zahlreiche ältere Fälle wurden in Beispiele umgewandelt, sodass der Umfang des Repetitoriums ohne Informationsverlust in etwa beibehalten werden konnte. Darüber hinaus wurden in dieser 9. Auflage auch bedeutsame Gesetzesentwicklungen erfasst. Bereits eingearbeitet ist beispielsweise das am 3.4.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das sich auf den Anwendungsbereich der §§ 115, 185 ff. und 241 StGB auswirkt. Zu § 241 StGB wurde deshalb sogar ein neuer Abschnitt eingefügt. Auch wurde das am 18.3.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche aufgenommen, das eine Neufassung des § 261 StGB mit sich gebracht hat sowie in der Klausur einen wesentlich erweiterten Anwendungsbereich dieser Vorschrift eröffnet und Studierenden daher zwingend bekannt sein sollte.
Im Übrigen folge ich weiter meiner Zielsetzung, Grundwertungen und System des Besonderen Teils des Strafrechts sowie seine Verzahnung mit dem Allgemeinen Teil möglichst verständlich darzustellen, und den Studierenden anhand einschlägiger Fälle aufzuzeigen, welche Bedeutung dem Strukturdenken in der Klausurbearbeitung zukommt. Das Buch bleibt damit systematisches Lehrbuch und Fallsammlung in einem.
Dank schulde ich meinen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (in alphabetischer Reihenfolge) Frau Dr. Gloria Berghäuser, Herrn Johannes Gründel, Frau Tanja Waldmann und Frau Kerstin Ziegler. Durch ihre wertvolle Unterstützung haben sie die rasche Fertigstellung der Neuauflage möglich gemacht und sind mir bei der Neubearbeitung auf vielfältige Weise helfend zur Seite gestanden. Zu danken habe ich aber auch meiner Sekretärin, Frau Brigitte Gräßl, die dazu beigetragen hat, dass die Arbeiten an dieser Neuauflage zügig abgeschlossen werden konnten. Ebenso gilt mein Dank den an meinem Lehrstuhl beschäftigten studentischen Hilfskräften (in alphabetischer Reihenfolge) Frau Marie Götze, Frau Lea Hermsdorf, Frau Chiara Hartung, Frau Anja Knobloch, Frau Valentina Lafer, Herrn Fabian Meinberger, Herrn Niklas Pohle, Frau Anni Rank und Herrn Constantin Trotta, die mir bei der Recherche sowie bei der Korrektur des Textes und des Sachverzeichnisses unterstützend zugearbeitet haben. Meiner Kollegin Gabriele Kett-Straub bin ich dankbar dafür, dass sie mir phasenweise einen Teil ihres Personals zur Verfügung gestellt hat. Dementsprechend geht mein Dank auch an deren Hilfskräfte Herrn Benedikt Behrendt, Herrn Nicolas Kiefer und Frau Lena Stark.
Frau Alexandra Burrer sowie Herrn Michael Schmidt vom Verlag C.F. Müller danke ich wiederum für die hervorragende und freundliche Zusammenarbeit.
Den Lesern der Vorauflage schulde ich schließlich Dank für die zahlreichen wertvollen Hinweise und Anregungen. Zuschriften erreichen mich am besten unter meiner E-Mail-Adresse: [email protected].
Erlangen, im Juni 2021
Christian Jäger
Die freundliche Aufnahme, die mein Repetitorium zum Strafrecht Allgemeiner Teil bei den Studierenden erfahren hat, hat mich darin bestärkt, ein Repetitorium zum Besonderen Teil folgen zu lassen. Das nunmehr vorliegende Buch liefert das notwendige Examenswissen zum Besonderen Teil des Strafrechts in einem Band und vervollständigt damit den Lehrstoff des materiellen Strafrechts, den der Student im Examen zu beherrschen hat. Dabei habe ich die Materie in drei große Kapitel aufgeteilt:
Kapitel 1: Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter
Kapitel 2: Delikte gegen das Vermögen
Kapitel 3: Weitere examensrelevante Deliktsgruppen.
Daraus wird bereits ersichtlich, dass dieses Lehrbuch vor allem darauf ausgerichtet ist, den Studierenden die zusammengehörenden Deliktsbereiche näher zu bringen, um das notwendige Gespür für examenstypische Zusammenhänge zu schärfen. Denn nirgends ist das Erkennen des rechtsgutsbezogenen Kontexts, in dem die Probleme stehen, so wichtig wie im Besonderen Teil des Strafrechts.
Aus diesem Grunde habe ich auch die bereits dem Allgemeinen Teil zugrunde liegende integrative Fallmethode beibehalten. Die vor allem an der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgerichteten Fälle und Lösungen sollen die Studierenden in die Lage versetzen, nicht nur das Einzelproblem zu erfassen, sondern auch die größeren Gesamtzusammenhänge zu erkennen, um auf diese Weise auch für die Bearbeitung unbekannter Klausursachverhalte gerüstet zu sein.
Leicht verändert gegenüber dem Allgemeinen Teil ist das Erscheinungsbild. Die Fälle sind nun ganz klar durch Einrahmungen kenntlich gemacht, sodass der Leser deutlich zwischen systematischem Text und Anwendung des Stoffs im Fall unterscheiden kann. Ich habe mit dieser grafischen Veränderung einem von Studierenden vielfach geäußerten Wunsch Rechnung getragen und werde diese neue Gestaltungsform auch in der 2. Auflage meines Repetitoriums zum Allgemeinen Teil übernehmen.
Meiner Mitarbeiterin Frau Michaela Krämer danke ich herzlich für die bei der Erstellung und Durchsicht des Manuskripts geleistete wertvolle Hilfe sowie für die Ausarbeitung des Stichwortverzeichnisses. Ohne ihre unermüdliche – zum Teil auch die Fallausarbeitung betreffende – fachlich kompetente Unterstützung wäre ein so rasches Erscheinen dieses Bandes sicherlich nicht möglich gewesen. Gleicher Dank gilt meinen studentischen Hilfskräften (in alphabetischer Reihenfolge) Frau Rieke Detering, Herrn Andreas Ernst, Herrn Sebastian Jäger, Frau Helene Rörig, Frau Irene Walker sowie Frau Eva Wallberg, die mir bei der Fallarbeit, bei der Einfügung von Literaturhinweisen sowie bei der Korrektur des Textes behilflich waren. Zu danken habe ich aber auch meiner Sekretärin Frau Marlies Kessler, die für die Herstellung des Typoskripts verantwortlich zeichnet und mir in jeder Bearbeitungsphase mit bewundernswerter Ausdauer, Gelassenheit und Übersicht zur Seite gestanden hat. Die Einheitlichkeit der Zitierweise ist maßgeblich auf ihre zuverlässige Arbeit am Computer zurückzuführen. Ein besonderer Dank geht schließlich einmal mehr an Frau Alexandra Burrer vom Verlag C.F. Müller, die das Entstehen dieses Bandes engagiert unterstützt und vorbildlich redaktionell betreut hat.
Last but not least will ich mich wieder bei meinen Studenten bedanken, die es ermöglicht haben, dass ich den Stoff dieses Buches in den Vorlesungen erproben und zur Diskussion stellen konnte. Dementsprechend möchte ich alle Leser erneut aufrufen, gegebenenfalls durch Kritik und Anregung unter der E-Mail-Adresse [email protected] zur künftigen Ausgestaltung und Verbesserung dieses Bandes beizutragen.
Trier, im August 2005
Christian Jäger
Vorwort
Vorwort zur 1. Auflage
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Kapitel 1Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter
§ 1Delikte gegen das Leben
A.Geschütztes Rechtsgut sowie Verhältnis der Tötungsdelikte untereinander und zu den Tatbeständen der vorsätzlichen Körperverletzung2 – 31
I.Geschütztes Rechtsgut2 – 7
1.Der Lebensbeginn3 – 6
2.Das Lebensende7
II.Das Verhältnis der Tötungsdelikte untereinander8 – 24
1.Folgen der BGH-Lösung9
2.Folgen der Literatur-Lösung10
3.Bedeutung bei tatbezogenen Merkmalen11
4.Bedeutung bei täterbezogenen Merkmalen12
5.Konsequenzen für die Fallbearbeitung13
6.Konsequenzen für den Klausuraufbau14 – 21
a)Sachverhalte ohne Teilnahmeprobleme14 – 16
b)Sachverhalte mit Teilnahmeproblemen17 – 21
7.Sonderproblem: Mord und Totschlag in Mittäterschaft22 – 24
III.Das Verhältnis der Tötungstatbestände zu den Körperverletzungstatbeständen25 – 31
1.Das Verhältnis der Tötungsdelikte zu §§ 223 ff. StGB25 – 27
2.Das Verhältnis der Tötungsdelikte zu § 226 I StGB28
3.Das Verhältnis der Tötungsdelikte zu § 226 II StGB29
4.Das Verhältnis der Tötungsdelikte zu § 227 StGB30
5.Das Verhältnis der Tötungsdelikte zu den Abtreibungsdelikten nach §§ 218 ff. StGB31
B.Die Tötungsdelikte im Einzelnen32 – 89
I.Totschlag nach § 212 StGB33
II.Mord nach § 211 StGB34 – 58
1.Der Tatbestand des Mordes34
2.Die einzelnen Mordmerkmale35 – 58
a)Mordlust35
b)Befriedigung des Geschlechtstriebs36
c)Habgier37 – 39
d)Sonstige niedrige Beweggründe40
e)Heimtücke41 – 48
f)Grausamkeit49
g)Gemeingefährlichkeit des Mittels50
h)Ermöglichung einer Straftat51
i)Verdeckung einer Straftat52 – 58
III.Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB59 – 64
1.Verhältnis zu anderen Tötungsdelikten59 – 61
2.Der Tatbestand des § 216 StGB62 – 64
a)Ausdrückliches Verlangen62
b)Ernstliches Verlangen63
c)Tötung64
IV.Sonderproblem: Suizid, Tötung auf Verlangen und Sterbehilfe65 – 76
1.Mitwirkung an fremder Selbsttötung65 – 71
2.Sterbehilfe (Euthanasie)72 – 76
V.Verfassungswidrigkeit der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach § 217 StGB a.F.1. Einführung des § 217 StGB a.F.77 – 79
1.Die Entscheidung des BVerfG und ihre Begründung78
2.Folgen des Urteils des BVerfG79
VI.Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB80
VII.Aussetzung nach § 221 StGB81 – 89
1.Wesen der Aussetzung und Verhältnis zu anderen Delikten81
2.Der Tatbestand der Aussetzung82 – 87
a)Objektiver Tatbestand82 – 86
cc)Gefahrverursachung85
dd)Tun und Unterlassen86
b)Subjektiver Tatbestand87
3.Strafschärfungen nach § 221 II Nr. 1, 2; III StGB88
4.Sonderproblem: Erfolgsqualifizierter Versuch nach § 221 III StGB89
§ 2Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit
A.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten90
B.Die einzelnen Körperverletzungsdelikte91 – 126
I.Einfache Körperverletzung nach § 223 StGB91, 92
II.Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB93 – 109
1.§ 224 I Nr. 1 StGB94 – 98
2.§ 224 I Nr. 2 StGB99 – 102
3.§ 224 I Nr. 3 StGB103
4.§ 224 I Nr. 4 StGB104 – 106
5.§ 224 I Nr. 5 StGB107 – 109
III.Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB110 – 114
1.§ 226 I Nr. 2 StGB111 – 113
2.§ 226 I Nr. 3 StGB114
IV.Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB115 – 123
1.Sonderproblem 1: Schwere Folge als Konsequenz aus Handlung oder Erfolg?116 – 120
2.Sonderproblem 2: Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen, §§ 227, 13 StGB121 – 123
V.Körperverletzung im Amt nach § 340 StGB124
VI.Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB125
VII.Beteiligung an einer Schlägerei nach § 231 StGB126
§ 3Delikte gegen die persönliche Freiheit
Vorbemerkung: Geschütztes Rechtsgut127
A.Nachstellung nach § 238 StGB128 – 139
I.Grundtatbestand nach § 238 I StGB128 – 137
1.Tathandlung128
2.Tatmittel129 – 134
a)Aufsuchen der räumlichen Nähe (Nr. 1)130
b)Versuch der Kontaktaufnahme durch Verwendung von Telekommunikationsmitteln und Ähnlichem (Nr. 2)131
c)Bestellungen und Anzeigen unter dem Namen des Opfers (Nr. 3)132
d)Drohung mit Verletzung von Leib, Leben oder Freiheit (Nr. 4)133
e)Andere vergleichbare, die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigende Handlungen (Nr. 5)134
3.Eignung zu schwerwiegender Beeinträchtigung135 – 137
II.Qualifikation nach § 238 II StGB138
III.Erfolgsqualifikation nach § 238 III StGB139
B.Nötigung nach § 240 StGB140 – 152
I.Tathandlungen, Tatmittel und Tatziel140 – 145
1.Tathandlungen140
2.Die Mittel der Nötigung: Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel141 – 144
a)Gewalt141
b)Drohung mit einem empfindlichen Übel142 – 144
aa)Sonderproblem 1: Drohung mit einem Unterlassen143
bb)Sonderproblem 2: Drohung durch Unterlassen144
3.Taterfolg145
II.Rechtswidrigkeit nach § 240 II StGB146 – 152
1.Grundsätzliches146, 147
2.Sonderproblem: Berücksichtigung von Fernzielen im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung148 – 152
C.Freiheitsberaubung nach § 239 StGB153 – 160
I.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten153
II.Die Tathandlungen154 – 160
1.Einsperren154 – 156
2.Freiheitsberaubung in sonstiger Weise157
3.Tatbestandsausschließendes Einverständnis158
4.Rechtswidrigkeit159
5.(Erfolgs-)Qualifizierte Tatbestände160
D.Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme nach §§ 239a, 239b StGB161 – 167
E.Bedrohung nach § 241 StGB168 – 174
I.Geschütztes Rechtsgut des § 241 StGB und Verhältnis zu anderen Delikten168
II.Der objektive Tatbestand des § 241 StGB169 – 174
1.Bedrohung mit der Begehung bestimmter Vergehen nach § 241 I StGB170
2.Bedrohung mit Verbrechensbegehung nach § 241 II StGB171
3.Vortäuschung einer Verbrechensbegehung nach § 241 III StGB172
4.Öffentliche Begehung nach § 241 IV StGB173
5.Strafantrag nach § 241 V StGB174
F.Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und professionelle Helfer nach §§ 113, 114, 115 III StGB175 – 191
I.Geschütztes Rechtsgut des § 113 StGB und Verhältnis zu anderen Delikten175 – 178
II.Der objektive Tatbestand des § 113 StGB179, 180
1.Vollstreckungshandlung eines inländischen Amtsträgers (vgl. § 11 StGB)179
2.Tathandlungen180
III.Subjektiver Tatbestand181
IV.Tatbestandsannex: Rechtmäßige Diensthandlung nach § 113 III S. 1 StGB182
V.Besonders schwere Fälle nach § 113 II StGB183
VI.Irrtümer des Täters184 – 186
1.Irrtum über Amtsträgereigenschaft bzw. Vornahme einer Vollstreckungshandlung185
2.Irrtum über die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung186
VII.Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach § 114 StGB187 – 190
1.Diensthandlung eines inländischen Vollstreckungsbeamten (vgl. § 11 StGB)188
2.Tathandlung189
3.Entsprechende Geltung der Strafzumessungs- und Irrtumsregeln nach § 113 II bis IV StGB190
VIII.Erweiterung des Schutzbereichs durch § 115 StGB191
§ 4Beleidigungsdelikte
A.Allgemeines192 – 201
I.Der Ehrbegriff als Grundlage aller Beleidigungsdelikte192 – 196
1.Faktischer Ehrbegriff193
2.Normativ-faktischer Ehrbegriff194
3.Normativer Ehrbegriff195
4.Stellungnahme196
II.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis der Beleidigungsdelikte untereinander197 – 201
1.Geschütztes Rechtsgut197
2.Verhältnis der Beleidigungsdelikte untereinander198 – 201
B.Die Beleidigungsdelikte im Einzelnen202 – 234
I.Beleidigung nach § 185 StGB202 – 214
1.Tathandlung202 – 206
a)Ehrverletzende Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Betroffenen203 – 205
b)Ehrverletzende Werturteile gegenüber dem Betroffenen selbst oder gegenüber Dritten206
2.Äußerungsformen der Beleidigung207
3.Kundgabe der Ehrkränkung208
4.Subjektiver Tatbestand209
5.Rechtswidrigkeit210
6.Sonderproblem 1: Beleidigung eines Einzelnen unter einer Kollektivbezeichnung211
7.Sonderproblem 2: Beleidigung eines Kollektivs212 – 214
II.Üble Nachrede nach § 186 StGB215 – 225
1.Tathandlung215 – 221
a)Behaupten216
b)Verbreiten217
c)Drittbezug der Tatsache218 – 220
d)Eignung zur Rufschädigung221
2.Subjektiver Tatbestand222
3.Tatbestandsannex: Nichterweislichkeit der Wahrheit223
4.Rechtswidrigkeit224
5.Qualifizierungen225
III.Verleumdung nach § 187 StGB226 – 229
1.Tathandlung226
2.Wahrheitsbeweis227
3.Kreditgefährdung228
4.Qualifizierungen229
IV.Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB230 – 234
§ 5Delikte gegen den persönlichen Lebens- und Geheimbereich
A.Die Verletzung des geistigen Persönlichkeitsbereichs235 – 253
I.Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 StGB235 – 238
1.Geschütztes Rechtsgut235
2.Schutzobjekt236
3.Tathandlungen237
4.Unbefugtes Handeln238
II.Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB239 – 243
1.Geschütztes Rechtsgut239
2.Schutzobjekt240
3.Tathandlungen241
4.Unbefugtes Handeln242
5.Medienfreiheiten sowie Informationszugang und Informationsverbreitung243
III.Die Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 202 StGB244 – 246
1.Geschütztes Rechtsgut244
2.Tatobjekt245
3.Tathandlungen nach § 202 I StGB246
IV.Das Ausspähen von Daten und verwandte Delikte nach §§ 202a, 202b, 202c StGB247
V.Die Verletzung und Verwertung von Privatgeheimnissen nach §§ 203, 204 StGB248 – 252
1.Geschütztes Rechtsgut248
2.Tatobjekt249
3.Tathandlung250
4.Unbefugtes Handeln251
5.§ 204 StGB252
VI.Strafantragserfordernis nach § 205 StGB253
B.Schutz des gegenständlichen Persönlichkeitsbereichs durch § 123 StGB254 – 256
I.Geschütztes Rechtsgut254
II.Tatobjekte255
III.Tathandlungen des Eindringens und Verweilens trotz Aufforderung zum Entfernen256
Kapitel 2Delikte gegen das Vermögen
§ 6Diebstahl und Unterschlagung
A.Allgemeines257 – 264
I.Das geschützte Rechtsgut257 – 259
II.Verhältnis Diebstahl – Unterschlagung260 – 264
B.Der Diebstahlstatbestand im Einzelnen265 – 351
I.Objektiver Tatbestand265 – 308
1.Sache266 – 271
2.Beweglich272
3.Fremd273 – 284
a)Sonderproblem 1: Tanken, ohne zu bezahlen278 – 284
b)Sonderproblem 2: Irrelevanz von Rückwirkungsfiktionen bei der Fremdheitsbestimmung284
4.Wegnahme285 – 308
a)Gewahrsamsbegriff286 – 289
b)Abgrenzung Diebstahl – Betrug290 – 308
c)Abgrenzung Diebstahl – Computerbetrug303 – 305
d)Vollendung des Diebstahls306 – 308
II.Subjektiver Tatbestand309 – 351
1.Vorsatz309
2.Absicht, sich oder einem Dritten die Sache rechtswidrig zuzueignen310 – 351
a)Gegenstände und Elemente der Zueignungsabsicht310 – 341
aa)Sachsubstanzzueignung311, 312
bb)Sachwertzueignung313 – 341
b)Abgrenzung von Selbst- und Drittzueignungsabsicht342, 343
c)Täterschaft und Teilnahme beim Diebstahl344
d)Die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung345, 346
e)Sonderproblem: Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Zueignung347 – 351
§ 7Schwere Fälle des Diebstahls
A.Rechtsnatur und Anwendbarkeit des § 243 StGB352, 353
I.Rechtsnatur352
II.Anwendbarkeit des § 243 StGB353
B.Die einzelnen Regelbeispiele354 – 364
I.Einbruchs- und Nachschlüsseldiebstahl, § 243 I S. 2 Nr. 1 StGB354, 355
II.Diebstahl besonders geschützter Gegenstände, § 243 I S. 2 Nr. 2 StGB356 – 359
III.Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 I S. 2 Nr. 3 StGB360
IV.Kirchendiebstahl, § 243 I S. 2 Nr. 4 StGB361
V.Diebstahl öffentlicher Sachen, § 243 I S. 2 Nr. 5 StGB362
VI.Diebstahl unter Ausnutzung von Bedrängnis, § 243 I S. 2 Nr. 6 StGB363
VII.Diebstahl von Waffen und Sprengstoff, § 243 I S. 2 Nr. 7 StGB364
C.Sonderprobleme365 – 374
I.Sonderproblem 1: Der Versuch eines Regelbeispiels365 – 369
II.Sonderproblem 2: Der Vorsatzwechsel beim Diebstahl und seine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des § 243 StGB370 – 374
§ 8Qualifizierte Fälle des Diebstahls
I.Diebstahl mit Waffen oder anderen gefährlichen Werkzeugen, § 244 I Nr. 1a StGB375 – 380
1.Waffen376
2.Anderes gefährliches Werkzeug377 – 380
a)Subjektivierende Auffassungen378
b)Objektivierende Auffassungen379
c)Stellungnahme380
II.Diebstahl mit sonstigen Werkzeugen oder Mitteln, § 244 I Nr. 1b StGB381
III.Bandendiebstahl, § 244 I Nr. 2 StGB382 – 384
1.Begriff der Bande383
2.Tatausführung unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds384
IV.Wohnungseinbruchsdiebstahl, § 244 I Nr. 3 StGB385 – 389
1.Wohnungsbegriff386 – 388
2.Keine dauerhaft genutzte Privatwohnung bei § 244 I Nr. 3 StGB389
V.Privatwohnungseinbruchdiebstahl, § 244 IV StGB390 – 393
VI.Geringwertigkeitsprivileg des § 243 II StGB394
VII.Vorsatzwechsel im Rahmen des § 244 IV bzw. III Nr. 1 StGB395
VIII.Versuchsbeginn beim Wohnungseinbruchsdiebstahl396
IX.Verhältnis von § 244 IV bzw. I Nr. 3 StGB zu § 243 I S. 2 Nr. 1 StGB397
§ 9Raub und räuberischer Diebstahl
I.Einfacher Raub nach § 249 StGB398 – 420
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten398
2.Objektiver Tatbestand399 – 412
a)Nötigungsmittel399 – 404
aa)Gewalt gegen eine Person399 – 402
bb)Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben403
cc)Zeitpunkt von Gewalt und Drohung404
b)Wegnahme405 – 407
c)Objektiver Zusammenhang zwischen Gewalt und Wegnahme408 – 412
3.Der subjektive Tatbestand413 – 420
a)Vorsatz413
b)Finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme414 – 419
aa)Fortdauer des Gewalteinsatzes415
bb)Wirkung eines zuvor aus anderem Grund geübten Gewalteinsatzes416 – 419
c)Absicht der Selbst- oder Drittzueignung420
II.Schwerer Raub nach § 250 StGB421 – 434
III.Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB435 – 443
1.Rechtsnatur und Verhältnis zu anderen Delikten435
2.Der Tatbestand der Erfolgsqualifikation436 – 443
IV.Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB444 – 452
1.Rechtsnatur und Verhältnis zu anderen Delikten444
2.Objektiver Tatbestand445 – 451
a)Vollendeter Diebstahl oder Raub als Vortat445 – 447
aa)Zeitlicher Anwendungsbereich des § 252 StGB446
bb)Persönlicher Anwendungsbereich des § 252 StGB447
b)Betroffensein auf frischer Tat448 – 450
c)Tathandlung: Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben451
3.Subjektiver Tatbestand452
§ 10Betrug
A.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten453 – 458
I.Verhältnis Betrug – Erpressung454 – 456
II.Verhältnis Betrug – Untreue457
III.Verhältnis Betrug – Diebstahl458
B.Der Tatbestand des Betruges im Einzelnen459 – 536
I.Täuschungshandlung durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung bzw. Unterdrückung wahrer Tatsachen459 – 477
1.Tatsachen459
2.Die Täuschungshandlung460 – 477
a)Täuschung durch positives Tun461 – 469
aa)Ausdrückliche Täuschung durch positives Tun461
bb)Konkludente Täuschung durch positives Tun462 – 469
b)Täuschung durch Unterlassen470 – 477
II.Irrtum478 – 480
III.Vermögensverfügung481 – 506
1.Freiwilligkeit: Erstes Merkmal zur Abgrenzung des Trickdiebstahls vom Sachbetrug482 – 486
2.Unmittelbarkeit: Zweites Merkmal zur Abgrenzung des Trickdiebstahls vom Sachbetrug487 – 492
3.Vermögensverfügung des Geschädigten oder bestimmter Dritter: Drittes Merkmal zur Abgrenzung von Diebstahl und Betrug493 – 506
IV.Vermögensschaden507 – 532
1.Vermögensbegriff508 – 515
a)Juristischer Vermögensbegriff (veraltet)509
b)Wirtschaftlicher Vermögensbegriff (h. M.)510
c)Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff511 – 515
2.Schadensbegriff516 – 532
a)Schadensbegründung durch objektiv-individuellen Vermögensvergleich517 – 520
aa)Objektive Komponente: Vergleich des Vermögens vor und nach der Verfügung518
bb)Individuelle Komponente: Vergleich im Hinblick auf den individuellen Vermögensträger (persönlicher Schadenseinschlag)519, 520
b)Schadensbegründung durch Zweckverfehlung521
c)Schadensbegründung durch Vermögensgefährdung522 – 531
aa)Erschleichen einer Unterschriftsleistung523
bb)Eingehungs-/Anstellungsbetrug524 – 531
d)Schadensbegründung bei Kompensation532
V.Subjektiver Tatbestand des Betrugs533 – 535
VI.Rechtswidrigkeit der erstrebten Eigen- oder Drittbereicherung sowie Vorsatz diesbezüglich536
§ 11Erpressung und räuberische Erpressung
I.Erpressung nach § 253 StGB537 – 551
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten537
2.Objektiver Tatbestand538 – 550
a)Tathandlung538
b)Tatopfer539
c)Nachteil540 – 550
3.Subjektiver Tatbestand551
II.Räuberische Erpressung nach § 255 StGB552 – 560
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten552
2.Objektiver Tatbestand553 – 559
a)Tathandlung553
b)Tatopfer554 – 556
c)Nachteil557 – 559
3.Subjektiver Tatbestand560
III.Klausurtypische Sachverhaltskonstellationen zum Verfügungsproblem bei der Erpressung und räuberischen Erpressung561 – 573
§ 12Untreue
A.Rechtsnatur, geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten574
B.Die beiden Tatbestandsalternativen des Untreuetatbestandes575 – 591
I.Der Missbrauchstatbestand nach § 266 I Alt. 1 StGB576 – 578
II.Der Treubruchstatbestand nach § 266 I Alt. 2 StGB579
III.Vermögensnachteil580 – 584
IV.Abschlussbeispiele und Fälle585 – 591
§ 13Anschlussdelikte: Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche
A.Begünstigung592 – 595
I.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten592
II.Tatbestand593 – 595
1.Rechtswidrige Vortat eines anderen593
2.Tathandlung: Hilfeleisten594
3.Subjektiv: Vorsatz und Vorteilssicherungsabsicht595
B.Hehlerei596 – 613
I.Wesen der Hehlerei, geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten596
II.Übersicht über die Problemschwerpunkte597 – 613
1.Wer … ein anderer598
2.Eine Sache599
3.Gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat600
4.Erlangt hat601
5.Sich-Verschaffen, Absetzen und Absetzenhelfen602 – 608
a)Sich oder einem Dritten verschaffen bzw. ankaufen603 – 605
b)Absetzen oder Absetzenhelfen606 – 608
6.Subjektiver Tatbestand: Vorsatz und Bereicherungsabsicht für sich oder einen Dritten609 – 613
a)Vorsatz610
b)Bereicherungsabsicht611 – 613
C.Gewerbsmäßige (Banden-)Hehlerei nach §§ 260, 260a StGB614
D.Geldwäsche nach § 261 StGB615 – 625
I.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten616
II.Der Tatbestand der Geldwäsche617 – 622
1.Gegenstand der Geldwäsche617
2.Die einzelnen Tathandlungen618 – 620
3.Subjektiver Tatbestand621, 622
III.Sonderproblem: Geldwäsche durch Entgegennahme von Verteidigerhonorar623 – 625
Kapitel 3Weitere examensrelevante Deliktsgruppen
§ 14Urkunds- und Geldfälschungsdelikte
A.Urkundsdelikte626 – 659
I.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis der Urkundsdelikte untereinander sowie zu anderen Delikten626, 627
II.Allgemeine Probleme der Urkundsdelikte628 – 632
1.Verständliche verkörperte menschliche Gedankenerklärung629
2.Zum Beweis geeignet und bestimmt630, 631
a)Beweiseignung630
b)Beweisbestimmung631
3.Erkennbarkeit des Ausstellers632
III.Besondere Probleme der Urkundsdelikte unter Einschluss der Urkundenunterdrückung633 – 656
1.Herstellen einer unechten Urkunde nach § 267 I Alt. 1 StGB633 – 641
a)Keine Urkundenfälschung bei geistigem Diebstahl634 – 636
b)Keine Urkundenfälschung bei schriftlicher Lüge637
c)Keine Urkundenfälschung bei zulässiger Vertretung638 – 641
2.Verfälschen einer echten Urkunde nach § 267 I Alt. 2 StGB642 – 645
3.Zusammengesetzte Urkunde646 – 652
4.Gesamturkunde653
5.Sonderproblem: Urkundseigenschaft von Fotokopien654 – 656
IV.Fälschung technischer Aufzeichnungen nach § 268 StGB657 – 659
B.Geldfälschungsdelikte, §§ 146 ff. StGB660 – 670
I.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis der Geldfälschungsdelikte untereinander sowie zu anderen Delikten660
II.Tatobjekt661
III.Tathandlungen662 – 670
1.Nachmachen von Geld, § 146 I Nr. 1 Alt. 1 StGB (Parallelfall zu § 267 I Alt. 1 StGB)663
2.Verfälschen echten Geldes, § 146 I Nr. 1 Alt. 2 StGB (Parallelfall zu § 267 I Alt. 2 StGB)664
3.Inverkehrbringen als echt, § 146 I Nr. 3 StGB (Parallelfall zu § 267 I Alt. 3 StGB)665
4.Sichverschaffen und Inverkehrbringen von Falschgeld, §§ 146 I Nr. 2, 3, 147 StGB666 – 669
a)Bösgläubigkeit des Täters bei Erwerb des Falschgeldes667
b)Gutgläubigkeit des Täters bei Erwerb des Falschgeldes668
c)Problem: Inverkehrbringen nach §§ 146 I Nr. 3, 147 StGB durch Weitergabe an eingeweihte Dritte669
5.Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen, § 149 StGB670
C.Wertpapier- und Wertzeichenfälschung, §§ 148, 151, 152a StGB671 – 674
I.Wertzeichenfälschung nach § 148 StGB671
II.Wertpapierfälschung nach § 151 StGB672
III.Fälschung von Zahlungskarten und Vordrucken für Euroschecks nach § 152a StGB673, 674
§ 15Delikte im Straßenverkehr
I.Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer nach § 316a StGB675 – 686
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten675
2.Tatbestand676 – 686
a)Tathandlung: Angriff verüben676 – 678
b)Ausnutzung der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs679 – 685
c)Subjektiver Tatbestand686
II.Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB687 – 693
III.Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB694 – 703
1.Die Struktur des § 315c StGB694
2.Einzelprobleme des § 315c StGB695 – 703
a)Die Fahruntauglichkeit nach § 315c I Nr. 1a und b StGB696
b)Grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Verstoß nach § 315c I Nr. 2a–g StGB (sog. sieben Todsünden)697
c)Gefährdung durch Tathandlung698 – 703
IV.Verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB704 – 715
1.Grund und Aufbau der Regelung705
2.Tathandlung706 – 709
3.Herbeiführen konkreter Lebens-, Leibes- oder erheblicher Sachgefahr nach § 315d II und IV StGB710
4.Versuchsstrafbarkeit nach § 315d III StGB nur in den Fällen des § 315d I Nr. 1 StGB711
5.Erfolgsqualifikation des § 315d V StGB712
6.Verhältnis zu anderen Delikten713 – 715
V.Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB716
VI.Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB717 – 728
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten717
2.Gesetzliche Systematik718 – 724
3.Einzelprobleme725, 726
4.Häufigstes Klausurproblem zu § 142 StGB: Unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort727
5.Tätige Reue nach § 142 IV StGB728
VII.Unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, § 248b StGB729 – 737
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten729
2.Tatobjekt730
3.Tathandlung731
4.Fehlende Befugnis zur Ingebrauchnahme732 – 737
a)Der nicht so berechtigte Fahrer733
b)Der nicht mehr berechtigte Fahrer734
c)Auswirkungen des (mutmaßlichen) Einverständnisses auf die Unbefugtheit735 – 737
VIII.Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG738
§ 16Brandstiftungsdelikte
A.Allgemeines740 – 743
I.Gesetzesaufbau und Verhältnis der Brandstiftungsdelikte untereinander sowie zu anderen Delikten740
II.Inbrandsetzen bzw. durch Brandlegung ganz oder teilweise Zerstören als gemeinsame Tathandlung der Brandstiftungsdelikte741 – 743
B.Die einzelnen Delikte744 – 770
I.Einfache Brandstiftung nach § 306 StGB744
II.Schwere Brandstiftung nach § 306a StGB745 – 755
1.Schwere Brandstiftung nach § 306a I StGB745 – 754
2.Schwere Brandstiftung nach § 306a II StGB755
III.Besonders schwere Brandstiftung nach § 306b StGB756 – 763
1.Besonders schwere Brandstiftung nach § 306b I StGB756 – 758
2.Besonders schwere Brandstiftung nach § 306b II StGB759 – 763
IV.Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB764 – 766
V.Fahrlässige Brandstiftung nach § 306d StGB767
VI.Herbeiführen einer Brandgefahr nach § 306f StGB768
VII.Tätige Reue nach § 306e StGB769, 770
C.Exkurs: Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB771 – 773
I.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten771
II.Tatobjekt und Tathandlung772
III.Subjektiver Tatbestand773
§ 17Sachbeschädigungsdelikte
I.Sachbeschädigung nach § 303 StGB774 – 781
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten774
2.Tathandlungen nach § 303 I StGB775 – 780
a)Beschädigen775 – 777
aa)Sonderproblem 1: Hinzufügen von Gegenständen776
bb)Sonderproblem 2: Verunstalten von Gegenständen777
b)Zerstören778
c)Subjektiver Tatbestand779
d)Strafantrag780
3.Tathandlung nach § 303 II StGB781
II.Qualifizierte Fälle der Sachbeschädigung782, 783
1.Zerstörung von Bauwerken nach § 305 StGB782
2.Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel nach § 305a StGB783
III.Gemeinschädliche Sachbeschädigung nach § 304 StGB784
§ 18Computerdelikte im weitesten Sinne
I.Datenveränderung nach § 303a StGB786 – 788
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten787
2.Tatobjekt und Tathandlung788
II.Computersabotage nach § 303b StGB789 – 791
1.Geschütztes Rechtsgut790
2.Tathandlungen791
III.Ausspähen von Daten nach § 202a StGB792 – 795
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten793
2.Tatobjekt794
3.Tathandlung795
IV.Abfangen von Daten nach § 202b StGB796, 797
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten796
2.Tatobjekte und Tathandlung797
V.Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten nach § 202c StGB798, 799
1.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten798
2.Tatobjekte und Tathandlung799
VI.Datenhehlerei nach § 202d StGB800 – 802
1.Geschütztes Rechtsgut800
2.Tatobjekte und Tathandlung801
3.Subjektiver Tatbestand und Tatbestandsausschluss802
VII.Computerbetrug nach § 263a StGB803 – 810
1.Geschütztes Rechtsgut804
2.Tatobjekte und Tathandlungen805 – 810
§ 19Delikte gegen die Rechtspflege
A.Allgemeines811
B.Aussagedelikte nach §§ 153 ff. StGB812 – 834
I.Allgemeine Probleme812 – 820
1.Falsche Aussage812 – 816
2.Verpflichtung zur Wahrheit817 – 819
3.Klausurproblem: Meineid Jugendlicher820
II.Die klausurbedeutsamen Tatbestände821 – 834
1.Falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB821
2.Meineid und eidesgleiche Bekräftigung nach §§ 154, 155 StGB822
3.Falsche Versicherung an Eides statt nach § 156 StGB823
4.Berichtigung falscher Angaben nach § 158 StGB824 – 826
5.Versuch der Anstiftung zur Falschaussage nach § 159 StGB827, 828
6.Verleitung zur Falschaussage nach § 160 StGB829 – 834
C.Straftatbestände im Umfeld der Aussagedelikte835 – 840
I.Falsche Verdächtigung nach § 164 StGB/Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB835
II.Strafvereitelung nach § 258 StGB836 – 840
D.Exkurs: Gefangenenbefreiung nach § 120 StGB841 – 844
I.Fremdbefreiung842
II.Selbstbefreiung unter Beteiligung anderer843, 844
§ 20Amtsdelikte
I.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis der Delikte untereinander sowie zu anderen Delikten845 – 848
II.Täter und Teilnehmer849
III.Einzelne Problemlagen anhand von Fällen und Beispielen850 – 872
1.Täterschaft und Teilnahme850, 851
2.Begriff des Vorteils852, 853
3.Begriff des „Forderns eines Vorteils“ nach §§ 331 I, 332 I, III StGB854
4.Unrechtsvereinbarung855 – 862
5.Unrechtsvereinbarung nach §§ 332 I, III, 334 I, III StGB863, 864
6.Amtsträgereigenschaft865 – 871
7.Diensthandlung872
§ 21Straftaten gegen die Umwelt
I.Geschütztes Rechtsgut und Verhältnis zu anderen Delikten873
II.Die Akzessorietät des Umweltstrafrechts in den §§ 324, 326 I StGB874 – 878
1.Formelle Akzessorietätstheorie (Lehre von der Verwaltungsakzessorietät)875
2.Rechtsmissbrauchstheorie876
3.Materielle Akzessorietätstheorie877
4.Stellungnahme878
III.Schwerpunkt Allgemeiner Teil879 – 881
1.Unterlassungstäterschaft kraft Garantenstellung aus Amts- oder Dienstpflichten880
2.Täterschaftsprobleme881
§ 22Jagdwilderei
I.Geschütztes Rechtsgut882
II.Der Tatbestand883 – 885
1.§ 292 I Nr. 1 StGB884
2.§ 292 I Nr. 2 StGB885
III.Abgrenzung von § 242 StGB (selten § 246 StGB) einerseits und § 292 StGB andererseits886 – 890
1.Eigentumserwerb durch den Jagdausübungsberechtigten887
2.Irrtum des Täters über das Tatobjekt888 – 890
Sachverzeichnis
a. A.
andere(r) Ansicht
aaO
am angegebenen Ort
ablehn.
ablehnend
abw.
abweichend
a. E.
am Ende
a. F.
alte Fassung
AG
Amtsgericht
ähnl.
ähnlich
Alt.
Alternative
Anm.
Anmerkung
Art.
Artikel
AT
Allgemeiner Teil
Aufl.
Auflage
BayObLG
Bayerisches Oberstes Landesgericht
BayObLGSt
Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Strafsachen
Bd.
Band
BeckRS
Beck-Rechtsprechung
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl
Bundesgesetzblatt (Teil, Seite)
BGH
Bundesgerichtshof
BGHSt
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen
BGHZ
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
BJagdG
Bundesjagdgesetz
BR-Drucks.
Bundesrats-Drucksache
Bspr.
Besprechung
BT
Besonderer Teil
BT-Drucks.
Bundestags-Drucksache
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
ders.
derselbe
differenz.
differenzierend
DRiZ
Deutsche Richterzeitung
DSVollz
Dienst- und Sicherheitsvorschriften für den Strafvollzug
EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
einschr.
einschränkend
fG
freiwillige Gerichtsbarkeit
Fn.
Fußnote
FS
Festschrift
GA
Goltdammer's Archiv für Strafrecht
gem.
gemäß
GG
Grundgesetz
h. A.
herrschende Auffassung
HKGS-
Handkommentar Gesamtes Strafrecht (-Bearbeiter)
h. L.
herrschende Lehre
h. M.
herrschende Meinung
Hrsg.
Herausgeber
Hs.
Halbsatz
i. E.
im Ergebnis
InsO
Insolvenzordnung
i. S.
im Sinne
i. V. m.
in Verbindung mit
JA
Juristische Arbeitsblätter
JEK
Jahrbuch Ethik in der Klinik
JGG
Jugendgerichtsgesetz
JK
Jura-Rechtsprechungskartei, Beilage der Zeitschrift Juristische Ausbildung (Jura)
JR
Juristische Rundschau
Jura
Juristische Ausbildung
JuS
Juristische Schulung
JW
Juristische Wochenschrift
JZ
Juristenzeitung
Kap.
Kapitel
KG
Kammergericht
krit.
kritisch
LG
Landgericht
Lit.
Literatur
LK-
Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)
LM
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes im Nachschlagewerk von Lindenmaier, Möhring u. a.
m. Anm.
mit Anmerkung
m. Bspr.
mit Besprechung
MDR
Monatsschrift für Deutsches Recht
MedR
Medizinrecht
MüKo-
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)
m. w. N.
mit weiteren Nachweisen
NdsRpfl
Niedersächsische Rechtspflege
n. F.
neue Fassung
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
NK-
Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)
NStZ
Neue Zeitschrift für Strafrecht
OLG
Oberlandesgericht
RegE
Regierungsentwurf
RG
Reichsgericht
RGSt
Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen
Rn.
Randnummer
Rspr.
Rechtsprechung
Sch/Sch/
Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch (/Bearbeiter)
SK-
Systematischer Kommentar zum StGB (-Bearbeiter)
S/S/W
Satzger/Schluckebier/Widmaier (-Bearbeiter)
StGB
Strafgesetzbuch
StPO
Strafprozessordnung
str.
strittig
StrRG
Strafrechtsreformgesetz
st. Rspr.
ständige Rechtsprechung
StV
Strafverteidiger
StVollzG
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafvollzugsgesetz)
TierSchG
Tierschutzgesetz
übereinst.
übereinstimmend
u. U.
unter Umständen
UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
vgl.
vergleiche
WaffG
Waffengesetz
wistra
Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
WStG
Wehrstrafgesetz
ZStW
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (Band, Jahr und Seite)
zusf.
zusammenfassend
zust.
zustimmend
zutr.
zutreffend
zw.
zweifelhaft
Arzt/Weber/Heinrich/Hilgendorf, Strafrecht, Besonderer Teil, 3. Auflage 2015 (zit.: Arzt/Weber, BT)
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Stratenwerth/Kuhlen, Allgemeiner Teil, Die Straftat, 6. Auflage 2011 (zit.: Stratenwerth/Kuhlen, AT)
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Thomas/Putzo, Kommentar zur ZPO, 37. Auflage 2016
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Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht, Besonderer Teil/1, Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte, 44. Auflage 2020 (zit.: Wessels/Hettinger/Engländer, BT/1)
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Zimmermann, Praktikum der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 6. Auflage 2004 (zit.: Zimmermann, Praktikum der fG)
Zöller, Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 2. Auflage 2015 (zit.: Zöller, BT/1)
Zöller/Mavany, Strafrecht, Besonderer Teil II, Delikte gegen Rechtsgüter der Person und der Allgemeinheit, 2. Auflage 2020 (zit.: Zöller/Mavany, BT/2)
1
Achtung Klausur:Zu beachten ist bei den Delikten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, dass der Klausurschwerpunkt regelmäßig im Allgemeinen Teil des Strafrechts liegen wird (Zurechnung, Rechtfertigung, Schuld, Versuch und Rücktritt, Unterlassen, Fahrlässigkeit). Vor diesem Hintergrund sind vor allem Klausuren, die aus dem Bereich der Delikte gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit stammen, stets zu sehen.
2
Geschütztes Rechtsgut der Tötungsdelikte ist nach allgemeiner Auffassung das menschliche Leben mit dem Angriffsobjekt des geborenen Menschen.[1] Die Tötungsdelikte sind daher nur zwischen Lebensbeginn und Lebensende anwendbar.
3
Die Anwendbarkeit der Tötungstatbestände (§§ 211 ff. StGB) gegenüber den Abtreibungsvorschriften (§§ 218 ff. StGB) hängt davon ab, wann das Leben als Mensch beginnt: Insoweit zeigte der durch das 6. StrRG aufgehobene, bis zum 1.4.1998 aber noch gültige alte § 217 StGB, dass das menschliche Leben mit der Geburt beginnen sollte (Gesetzeswortlaut des ehemaligen § 217 StGB in der Fassung bis zum 1.4.1998: „… in oder gleich nach der Geburt tötet …“). Nach diesem alten § 217 StGB wurde eine Mutter, die ihr nichteheliches Kind in oder gleich nach der Geburt tötet, privilegiert bestraft, jedoch wurde nicht angezweifelt, dass es sich dabei um ein Tötungsdelikt handelte. Damit war klar, dass das menschliche Leben strafrechtlich „in der Geburt“ beginnt. Nach h. M. wurde dabei der Beginn der Geburt durch das Einsetzen der Eröffnungswehen (im Gegensatz zu Treib- und Presswehen) gekennzeichnet.[2]
Die Aufhebung des § 217 StGB in seiner bis zum 1.4.1998 gültigen Fassung hat zu dem Streit geführt, ob mit Beseitigung der Vorschrift der Lebensbeginn nicht mehr „in der Geburt“ (d. h. mit den Eröffnungswehen) einsetzt, sondern möglicherweise erst nach der Geburt.[3]
Gegen die Wahl eines neuen Zeitpunkts des Lebensbeginns spricht aber, dass die Aufhebung des damaligen § 217 StGB lediglich der Beseitigung einer nicht mehr als zeitgemäß empfundenen Privilegierung von Tötungen nichtehelicher Kinder dienen sollte; dagegen ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber mit der Streichung auch die bisherige Bestimmung des Zeitpunktes des Lebensbeginns in Frage stellen wollte.[4] Für eine Beibehaltung der Bestimmung des Lebensbeginns mit Einsetzen der Eröffnungswehen streitet auch, dass die Eröffnungswehen den Moment kennzeichnen, in dem das Kind bei normalem Geburtsverlauf beginnt, den Körper der Mutter von selbst zu verlassen. Anders als bei der Schwangerschaft kann man ab diesem Zeitpunkt daher nicht mehr davon sprechen, dass die Mutter ihren Körper für eine Austragung weiter zur Verfügung stellt. Für eine Beibehaltung des bisherigen Abgrenzungszeitpunkts ist ferner anzuführen, dass das in der Geburt befindliche Kind gegenüber ärztlichen Fehleingriffen während des Geburtsvorgangs erhöht schutzwürdig ist.[5]
4
Achtung Klausur:Sollte in der Prüfungsarbeit die Frage auftauchen, ob §§ 212 ff. oder §§ 218 ff. StGB anwendbar sind, so empfiehlt es sich, kurz auf Folgendes hinzuweisen: „Da die Aufhebung des bis zum 1.4.1998 geltenden § 217 StGB durch das 6. StrRG lediglich der Beseitigung einer nicht mehr als zeitgemäß empfundenen Privilegierung von Tötungen nichtehelicher Kinder dienen sollte, ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Zeitpunkt des Lebensbeginns mit Einsetzen der Eröffnungswehen in Frage stellen wollte.“ Daher sollte man in der Klausur den Inhalt des alten § 217 StGB zumindest wiedergeben können.
Einwirkungen auf die Leibesfrucht fallen daher, solange der Geburtsvorgang noch nicht eröffnet ist, ausschließlich unter §§ 218 ff. StGB. § 212 StGB sowie § 222 und § 229 StGB sind in diesem Stadium nach h. M. nicht anwendbar, selbst wenn die pränatale Einwirkung zu postnatalen Schädigungen führt.[6]Die Problematik veranschaulicht folgendes aus der Rechtsprechung stammendes
Beispiel:[7] A stach auf die in der 25. Woche schwangere B mehrmals mit einem Messer ein. Im Krankenhaus wurde B durch einen Notfall-Kaiserschnitt von einer Tochter T entbunden. T verstarb auf der Frühgeborenen-Station 16 Tage später an den Folgen eines durch die Stiche im Mutterleib erlittenen Herz-Kreislauf-Stillstandes. Strafbarkeit des A im Hinblick auf den Tod der T?
Lösung: