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Chancengerechtigkeit ist ein zentraler Bestandteil eines erfolgreichen Einwanderungslandes. Gerade eine Gesellschaft, deren Vielfalt durch Migration geprägt ist, bleibt anfällig gegenüber alltäglicher individueller, aber auch struktureller Diskriminierung aufgrund religiöser oder ethnischer Herkunft. Die Bestandsaufnahme von Ausmaß und Erscheinungsformen von Diskriminierung ist ein wichtiger Schritt, um das Phänomen zu verstehen und anschließend gegensteuern zu können. Die "Faktensammlung Diskriminierung" bietet einen niedrigschwelligen Ausgangspunkt für Interessierte, die sich über Diskriminierung aufgrund religiöser oder ethnischer Herkunft informieren wollen. Sie gibt einen Überblick über Definitionen, die Gesetzeslage und die Forschung, trägt relevante Publikationen und Studien zusammen und stellt sie in Auszügen vor. Der Schwerpunkt liegt auf Quellen, die sich mit dem Thema ethnische und religiöse Diskriminierung in Deutschland beschäftigen und in den letzten zehn Jahren veröffentlicht wurden. Vereinzelt werden auch Forschungsergebnisse außerhalb dieses Rahmens festgehalten – sofern sie neue Aspekte und Zusammenhänge einbringen. Die einzelnen Kapitel decken verschiedene Lebens- oder Themenbereiche rund um ethnische und religiöse Diskriminierung ab und beginnen jeweils mit einer groben Zusammenfassung der aktuellen Wissenslage. Daraus ergibt sich ein klares Bild: Diskriminierung aufgrund der ethnischen oder religiösen Herkunft findet sich auf dem Arbeitsmarkt, dem Wohnungsmarkt, im Bildungssystem sowie tagtäglichen im Alltag.
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Seitenzahl: 286
Veröffentlichungsjahr: 2018
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Die Urheberrechte der in der Faktensammlung Diskriminierung zitierten Textpassagen liegen weiterhin bei den jeweiligen Rechteinhabern (Urhebern, Verlagen beziehungsweise Organisationen, u.a.). Die Textpassagen wurden hier mit deren Einverständnis wiedergegeben.
Über die Faktensammlung Diskriminierung
Die Faktensammlung Diskriminierung bietet einen niedrigschwelligen Ausgangspunkt für Interessierte, die sich über Diskriminierung aufgrund religiöser oder ethnischer Herkunft informieren wollen. Sie gibt einen Überblick über Definitionen, die Gesetzeslage und die Forschung, trägt relevante Publikationen und Studien zusammen und stellt sie in Auszügen vor. Sie stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Schwerpunkt liegt auf Quellen, die sich mit dem Thema ethnische und religiöse Diskriminierung in Deutschland beschäftigen und in den letzten zehn Jahren veröffentlicht wurden. Vereinzelt werden auch Forschungsergebnisse außerhalb dieses Rahmens festgehalten – sofern sie neue Aspekte und Zusammenhänge einbringen. Aufgrund der Auswahl von Textpassagen bleiben unvermeidbar wichtige Aspekte außen vor; bei näherem Interesse raten wir daher, die Originalquelle zu konsultieren. Die einzelnen Kapitel decken verschiedene Lebens- oder Themenbereiche rund um ethnische und religiöse Diskriminierung ab und beginnen jeweils mit einer groben Zusammenfassung der aktuellen Wissenslage.
Die Inhalte dieser Faktensammlung sind in großen Teilen direkt aus den angegeben Originalquellen entnommen. Diese Textpassagen sind jeweils durch kursive Schrift und Seitenverweise markiert. Dabei wurden jeweils die Formulierungen der Originalquelle beibehalten, was die mitunter unterschiedlichen Formen der geschlechtergerechten Sprache erklärt. Wenn Sie aus den kursiven Ausschnitten zitieren möchten, verweisen Sie bitte immer auf die Originalquellen.
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Kontext Einwanderungsgesellschaft
1. Einleitung
2. Zentrale Begriffe und Konzepte
3. Rechtlicher Rahmen
AGG-Wegweiser: Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (2018)
Handbook on European non-discrimination law (2018)
EU-rechtliche Bestimmungen zum Diskriminierungsverbot (2017)
Das Diskriminierungsverbot im nationalen deutschen Recht (2017)
Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz“ (2017)
Zusammenfassung ausgewählter EuGH-Entscheidungen zum Antidiskriminierungsrecht ab dem Jahr 2000 (2017)
Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (2016)
Wichtige Entwicklungen beim Diskriminierungsschutz im Jahr 2015: Ein Jahresrückblick (2016)
Antidiskriminierungspolitik in der deutschen Einwanderungsgesellschaft (2015)
Rassistische Diskriminierung in Deutschland: Erscheinungsformen und menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung (2015)
Rechtsvergleich der europäischen Systeme zum Antidiskriminierungsrecht (2010)
4. Forschung nach Themenfeldern
4.1 Alltag
„Wo kommen Sie eigentlich ursprünglich her?“ Diskriminierungserfahrungen und phänotypische Differenz in Deutschland (2018)
Perceptions of discrimination: What do they measure and why do they matter? (2017)
Diskriminierungserfahrungen in Deutschland: Ergebnisse einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung (2017)
Gespaltene Mitte – Feindselige Zustände: Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2016 (2016)
Teilhabe und Befindlichkeit: Der Zusammenhang von Integration, Zugehörigkeit, Deprivation und Segregation türkeistämmiger Zuwanderer in Nordrhein-Westfalen (2016)
Deutschlands Wandel zum modernen Einwanderungsland: Jahresgutachten 2014 mit Integrationsbarometer (2014)
Wie zufrieden sind Migranten mit ihrem Leben? (2014)
Benachteiligungserfahrungen von Personen mit und ohne Migrationshintergrund im Ost-West-Vergleich (2012)
Deutsche Zustände: Das entsicherte Jahrzehnt (2011)
Realität der Diskriminierung – Vermutungen und Fakten (2010)
Mehrdimensionale Diskriminierung: Eine empirische Untersuchung anhand von autobiografisch-narrativen Interviews (2010)
4.2 Wohnen
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt (2017)
Contexts and Conditions of Ethnic Discrimination: Evidence form a Field Experiment in a German Housing Market (2017)
Wir müssen draußen bleiben: Warum Hanna zur Besichtigung eingeladen wird und Ismail nicht (2017)
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligung (2015)
Ethnische Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Feldexperimente in sechs deutschen Großstädten (2015)
Not In My Kitchen? Ethnic Discrimination and Discrimination Intentions in Shared Housing among University Students in Germany (2013)
Wohnen und öffentlicher Raum (2012)
Diskriminierung von Migranten bei der Wohnungssuche: Eine Untersuchung in Berlin (2010)
4.3 Arbeiten
Ethnische Hierarchien in der Bewerberauswahl: Ein Feldexperiment zu den Ursachen von Arbeitsmarktdiskriminierung (2018)
Diskriminierung in der beruflichen Bildung (2017)
Ethnic Discrimination in Hiring Decisions: A Meta-Analysis of Correspondence Tests 1990-2015 (2018)
Der Arbeitsmarkterfolg von Migranten der 2. Generation: Keine Anzeichen für Diskriminierung erkennbar (2016)
Discrimination against Female Migrants Wearing Headscarves (2016)
Ungleichheiten und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (2016)
Umgang mit religiöser Vielfalt am Arbeitsplatz: Praxisbeispiele aus Unternehmen und Verwaltungen (2016)
Discrimination against Migrants in Austria: An Experimental Study (2015)
Diskriminierung am Ausbildungsmarkt. Ausmaß, Ursachen und Handlungsperspektiven (2014)
Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben (2014)
Lohnanpassung von Ausländern am deutschen Arbeitsmarkt (2013)
Beschäftigung ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen: Ergebnisse der BAMF-Absolventenstudie (2013)
Ethnic Discrimination in Germany’s Labour Market: A Field Experiment (2012)
Wege zum beruflichen Erfolg bei Frauen mit Migrationshintergrund der ersten und zweiten Generation und Ursachen für die gelungene Positionierung im Erwerbsleben (2008)
4.4 Bildung
The Resilience of Students with an Immigrant Background: Factors that Shape Well-being (2018)
Empirische Untersuchung zur Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016 (2017)
Rassismuserfahrungen von Lehrkräften „mit Migrationshintergrund“ (2017)
Zuwanderungsbezogene Disparitäten (2017)
Deutschlands PISA-Ergebnisse stabil über dem OECD-Durchschnitt (2018)
Zuweisung von Kindern mit Schulproblemen zu sonderpädagogischen Maßnahmen: Schulpsychologen weniger diskriminierend als Lehrkräfte (2016)
Deutsch ab Geburt: Einfluss von Staatsangehörigkeit auf Bildungsbeteiligung und Bildungserfolg (2016)
Ethnische Ungleichheiten in der vorschulischen Bildung (2016)
Migrationsspezifische Ungleichheiten im deutschen Hochschulbereich (2016)
Wahrgenommene Diskriminierung als Risikofaktor für Hidden-Dropout von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund (2015)
Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben (2014)
Bildungsbenachteiligung durch Migration? Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem (2014)
Bildungsleistungen von Migranten und deren Determinanten: Teil 2: Primar-, Sekundar- und Tertiärbereich (2013)
Diskriminierung im vorschulischen und schulischen Bereich (2013)
“Es gibt halt sowas wie einen Marionettentäter.” Schulisch-institutionelle Rassismuserfahrungen, kindliche Vulnerabilität und Mikroaggression (2013)
Ethnische Diskriminierung im deutschen Bildungssystem (2012)
Migrantenkinder auf dem Weg zum Abitur: Wie kommen die Übergangsempfehlungen nach der Grundschule zustande? (2012)
Are Immigrants and Girls Graded Worse? Results of a Matching Approach (2011)
Ethnic Discrimination in High School Grading: Evidence from a Field Experiment (2011)
Migration Background and Educational Tracking: Is there a Double Disadvantage for Second-Generation Immigrants? (2010)
Discrimination in Grading? Experimental Evidence form Primary School (2009)
The educational attainment of the second generation in Germany: Social origins and ethnic inequality (2007)
4.5 Religion
Verhindern „Kopftuch-Verbote“ die Integration? (2018)
Antiislamische Diskriminierung (2017)
Antisemitische Diskriminierung (2017)
Jüdische Perspektiven auf Antisemitismus in Deutschland: Ein Studienbericht für den Expertenrat Antisemitismus (2017)
Antisemitism: Overview of data available in the European Union 2006-2016 (2017)
Lagebild Antisemitismus 2016/2017 (2017)
Christliche Wohlfahrtsverbände: Vielfalt und Diskriminierung in der Seniorenpflege (2017)
Religionsmonitor: Muslime in Europa: Integriert, aber nicht akzeptiert? (2017)
Akzeptanz religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in Deutschland: Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage (2016)
Religionsmonitor: Die Wahrnehmung des Islams in Deutschland (2015)
Explaining the Muslim employment gap in Western Europe: Individual-level effects and ethno-religious penalties (2014)
Deutschland postmigrantisch I: Gesellschaft, Religion, Identität (2014)
Muslimbilder in Deutschland: Wahrnehmungen und Ausgrenzungen in der Integrationsdebatte (2012)
Lebenswelten junger Muslime in Deutschland (2011)
Diskriminierung aufgrund der islamischen Religionszugehörigkeit im Kontext Arbeitsleben – Erkenntnisse, Fragen und Handlungsempfehlungen (2010)
4.6 Sinti und Roma
Diskriminierung von Roma und Sinti (2017)
Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/301): Die Entwicklung des Antiziganismus in Deutschland ab 2015 (2017)
Zweite Erhebung der Europäischen Union zu Minderheiten und Diskriminierung: Roma – Ausgewählte Ergebnisse (2016)
Zwischen Gleichgültigkeit und Ablehnung: Bevölkerungseinstellungen gegenüber Sinti und Roma (2014)
Antiziganismus: Rassistische Stereotype und Diskriminierung von Sinti und Roma. Grundlagen für eine Bildungsarbeit gegen Antiziganismus (2014)
Gutachten Antiziganismus: Zum Stand der Forschung und der Gegenstrategien (2013)
Studie zur aktuellen Bildungssituation deutscher Sinti und Roma (2011)
4.7 Auswirkungen von Diskriminierung
Diskriminierung in Deutschland: Kapitel – Auswirkungen von Diskriminierungserfahrungen (2017)
Diskriminierung und ihre Auswirkungen für Betroffene und die Gesellschaft (2017)
The Consequences of Perceived Discrimination for Psychological Well-Being: A Meta-Analytic Review (2014)
Wechselwirkung zwischen Diskriminierung und Integration: Analyse bestehender Forschungsstände (2012)
Der Einfluss von Diskriminierungserfahrungen auf die Gesundheit von Migranten (2010)
Perceived Discrimination and Health: A Meta-Analytic Review (2009)
5. Quellenverzeichnis
Equality of opportunities is a central element of successful countries of immigration. Discrimination against certain ethnic and religious backgrounds contradicts the idea of fairness and the principle of equality enshrined in the German Basic Law. Ethnic and religious discrimination not only disadvantage certain members of our society but also undermine the foundations of social cohesion. A diverse and liberal democracy ought to work towards equal and equitable treatment.
One of the first steps in combatting discrimination is developing an understanding of its many forms and its extent. This publication with the German title Faktensammlung Diskriminierung (collection of facts on discrimination) seeks to contribute to this collective challenge. This collection of sources provides a starting point for those interested in an initial dive into the current research on ethnic and religious discrimination. We introduce the various sources “in their own words” and explicitly invite our readers to seek out additional material.
The Faktensammlung Diskriminierung focusses on sources on ethnic and religious discrimination in Germany and published within the last ten years. In exceptional cases, we also include research beyond this frame. The selection of sources is based on desk research using online databases such as Google Scholar, EconStor, as well as the Bielefeld Academic Search Engine. We collected the central question, method, and select results of each publication. Since such a selection entails the omission of important aspects of each piece of research, we recommend consulting the original sources as well. The chapters cover different areas of everyday life as well as specialized topics – such as discrimination of members of the Roma communities. Each chapter starts with a rough summary followed by excerpts from the various sources. The excerpts are shown here with permission and the copyright remains with the authors, publishers, or other original owners. Most of the accessible sources on discrimination in Germany are in German. Nonetheless, the Faktensammlung Diskriminierung also includes some texts in English.
The studies reviewed here jointly create a clear and nuanced picture. Ethnic and religious discrimination appear in all spheres of everyday life – including the labour market, the housing market, and the educational system. While the focus here lies on ethnicity and religion, the reality is often one of multiple and intersectional discrimination. The General Act on Equal Treatment brought important changes, but significant room for improvement in German anti-discrimination law and politics remains.
We encourage our readers to think beyond individual chapters or areas of everyday life. Only then is it possible to grasp the hurdles that we collectively face on the path to equality and equity. This collection of sources aims to support all those seeking knowledge on discrimination and then using this understanding to foster a diverse and equal society. We express our gratitude to all those that have participated in the making of the Faktensammlung Diskriminierung. Mirijam Beutke and Patrick Kotzur had set some of the groundwork and developed the idea of the collection of sources as part of earlier versions of this publication. We also thank the authors, organisations, and publishes for allowing us to reprint excerpts of their work.
Chancengerechtigkeit ist ein zentraler Bestandteil eines erfolgreichen Einwanderungslandes. Gerade eine Gesellschaft, deren Vielfalt durch Migration geprägt ist, bleibt anfällig gegenüber alltäglicher individueller, aber auch struktureller Diskriminierung aufgrund religiöser oder ethnischer Herkunft. Letztere widerspricht jedoch sowohl dem Fairnessprinzip als auch dem Gleichheitssatz in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Diskriminierung führt nicht nur zur Benachteiligung der Betroffenen, sondern unterhöhlt zugleich die Grundfesten des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Solchen Tendenzen Einhalt zu gebieten, ist daher die Aufgabe einer pluralen und liberalen Demokratie.
Die Bestandsaufnahme von Ausmaß und Erscheinungsformen von Diskriminierung ist ein wichtiger Schritt, um das Phänomen zu verstehen und anschließend gegensteuern zu können. Diese Publikation mit dem Titel Faktensammlung Diskriminierung möchte dazu einen Beitrag leisten. Sie bietet einen niedrigschwelligen Ausgangspunkt für Interessierte, die anhand der aktuellen Forschungslage Orientierung über ethnische und religiöse Diskriminierung suchen. Dabei geben wir unterschiedliche Quellen „in ihren eigenen Worten“ wieder. Die unterschiedlichen Quellen der Faktensammlung Diskriminierung sind somit der Start-, aber nicht notwendigerweise der Endpunkt einer Recherche.
Der Schwerpunkt der Faktensammlung Diskriminierung liegt auf Quellen, die sich mit dem Thema ethnische und religiöse Diskriminierung in Deutschland beschäftigen und in den letzten zehn Jahren veröffentlicht wurden. Vereinzelt werden auch Forschungsergebnisse außerhalb dieses Rahmens festgehalten – sofern sie neue Aspekte und Zusammenhänge einbringen. Die Auswahl der Publikationen basiert auf Online-Recherchen in Datenbanken wie Google Scholar, EconStor sowie der Bielefeld Academic Search Engine. Abgebildet werden im Folgenden jeweils die Leitfrage beziehungsweise der Leitgedanke einer Publikation, die Vorgehensweise sowie ausgewählte Ergebnisse. Bei näherem Interesse empfehlen wir stets die Originalquelle zu konsultieren, denn durch den Fokus auf zentrale Textpassagen in dieser Faktensammlung bleiben unvermeidbar weitere wichtige Aspekte außen vor.
Die einzelnen Kapitel decken verschiedene Lebensoder Themenbereiche rund um ethnische und religiöse Diskriminierung ab und beginnen jeweils mit einer groben Zusammenfassung der aktuellen Wissenslage. Zu Beginn steht ein kurzes Glossar, das verschiedene Arten von Diskriminierung und weitere relevante Konzepte definiert und anhand von Beispielen erläutert. Im anschließenden Kapitel wird der nationale, europäische und internationale rechtliche Rahmen kurz skizziert – mit besonderem Augenmerk auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darauf folgen mehrere Kapitel, die den Forschungsstand zu Ausmaß und Form der Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen widergeben (Alltag, Wohnen, Arbeiten und Bildung). Zwei weitere Kapitel behandeln gesondert die Diskriminierung aufgrund der Religion sowie die Diskriminierung von Sinti und Roma. Im abschließenden Kapitel werden die Auswirkungen von Diskriminierung beleuchtet.
Wir ermutigen unsere Leserinnen und Leser, über den Tellerrand einzelner Kapitel hinauszublicken. Erst so ergibt sich ein klares Gesamtbild der Hürden, die es auf dem Weg zur Gleichbehandlung noch zu überwinden gilt. Da viele Publikationen und Studien mehr als einem Kapitel zugewiesen werden könnten, finden sich auch immer wieder Querverweise. Zwar liegt der Fokus dieser Faktensammlung Diskriminierung auf Ethnie und Religion, jedoch werden auch andere Diskriminierungskategorien im Zuge der intersektionellen Diskriminierung im Blick behalten. Letztendlich soll die Faktensammlung Diskriminierung all denen helfen, die sich mit diesem Thema beschäftigen wollen und es sich zur Aufgabe gemacht haben, eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu erreichen.
Wir danken allen, die an der Entstehung der Faktensammlung Diskriminierung mitgewirkt haben, sehr herzlich. Allen voran gilt dieser Dank Mirijam Beutke und Patrick Kotzur, die mit früheren Versionen das Fundament dieser Publikation gelegt und die Idee der Faktensammlung weiterentwickelt haben. Zugleich bedanken wir uns bei den Autorinnen und Autoren* sowie den Organisationen und Verlagen, die uns die Wiedergabe der Texte ermöglicht haben.
Dr. Orkan Kösemen
Senior Project Manager Programm Integration und Bildung der Bertelsmann Stiftung
Klaudia Wegschaider
Project Manager Programm Integration und Bildung der Bertelsmann Stiftung
*Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir vereinzelt entweder die weibliche oder die männliche Form personenbezogener Substantive. Wenn nicht anders erwähnt, sind damit beide Geschlechter gemeint.
Das junge Politik-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung:
Wenn einzelne Menschen oder Gruppen benachteiligt werden, weil sie zum Beispiel eine andere Hautfarbe oder eine andere Religion haben, so werden sie diskriminiert. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Oft spielen Vorurteile eine Rolle. So haben manche Menschen ohne Grund eine schlechte Meinung von Menschen fremder Herkunft oder mit fremdländischem Aussehen. Sie behandeln diese Menschen deshalb unfair und ungerecht - sie diskriminieren sie. (Schneider und Toyka-Seid 2018)
Der Brockhaus. Politik.
Diskriminierung: herabsetzende Verhaltensweisen gegenüber anderen Menschen, ungleiche Behandlung. Die Diskriminierung aufgrund von rassischer oder ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, religiösen oder politisch-weltanschaulichen Überzeugungen, sexueller Orientierung, Alter, Zugehörigkeit zu einer bestimmten, mitunter stigmatisierten sozialen Gruppe wird als soziale Diskriminierung bezeichnet. (2008: 98)
Duden. Etymologie. Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache.
diskriminieren: „herabsetzen, herabwürdigen“: Das Verb wurde im 19. Jh. aus lat. discriminare „trennen, absondern“ entlehnt. Es bedeutet demnach eigentlich etwa „jemanden von anderen absondern, ihn unterschiedlich behandeln und damit in den Augen der anderen herabsetzen“. (1989: 130)
Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) der Bundeszentrale für politische Bildung:
Im Sinne einer formalen und abstrakt gefassten Definition kann unter Diskriminierung zunächst die Verwendung von kategorialen, das heißt vermeintlich eindeutigen und trennscharfen Unterscheidungen zur Herstellung, Begründung und Rechtfertigung von Ungleichbehandlung mit der Folge gesellschaftlicher Benachteiligungen verstanden werden. (…) Diskriminierung kann deshalb nicht zureichend allein als eine Folge von individuellen Einstellungen oder kollektiven Mentalitäten verstanden werden. Vielmehr ist es ein komplexes System sozialer Beziehungen, in dem diskriminierende Unterscheidungen entstehen und wirksam werden. (Scherr 2016: 3)
Handbuch „Rechtlicher Diskriminierungsschutz“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminierungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt. Die Benachteiligung kann ausgedrückt sein zum Beispiel durch das Verhalten einer Person, durch eine Vorschrift oder eine Maßnahme. (Berghahn, Klose, Lewalter, Liebscher, Spangenberg und Wersig 2017: 33)
Staatsbürger-Taschenbuch:
Vielmehr ist wesentlich Gleiches rechtlich gleich zu behandeln, wesentlich Ungleiches dagegen je nach der Eigenart des Lebenssachverhaltes ungleich. Liegt eine Ungleichbehandlung vor, führt dies aber dann nicht zu einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn diese sachlich gerechtfertigt ist, also nicht willkürlich ist, d.h. für eine Differenzierung vernünftige Gründe bestehen und nicht unverhältnismäßig ist. (2012: 191)
Diskriminierung hat viele Erscheinungsformen. Sie kann offen oder schwer erkennbar sein. Sie kann bewusst oder unbewusst ablaufen. Sie kann am Arbeitsplatz, in der Schule, im öffentlichen Verkehr, in Gaststätten oder anderswo stattfinden. Sie kann sich gegen Personen unter anderem aufgrund deren Religion, Weltanschauung, Lebensalter, Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung richten. Manchmal spielen mehrere dieser Diskriminierungsmerkmale – auch Diskriminierungskategorien oder -gründe genannt – zusammen. Werden Personen auf Basis dieser Merkmale ungleich behandelt und dadurch benachteiligt, so liegt eine Diskriminierung vor. In diesem Abschnitt werden Konzepte und Begriffe anhand von Beispielen kurz vorgestellt, die in Debatten und in der Forschung erscheinen.
Direkte/unmittelbare Diskriminierung
Direkte beziehungsweise unmittelbare Diskriminierung ist vergleichsweise leicht zu erkennen. Dabei wird die Benachteiligung auf Basis eines Merkmals offen angesprochen. Diese Art von Diskriminierung widerspricht in der Regel dem geltenden Recht.
→ Beispiel 1:Mahmoud R. möchte gemeinsam mit seinen Freunden in einem Club feiern. Der Türsteher verwehrt ihm jedoch den Eintritt mit den Worten „Ausländer wollen wir hier nicht!“
→ Beispiel 2:Melisa A. hat sich für eine Stelle als Fachärztin in einer Klinik beworben und wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Am Ende des Interviews sagt die verantwortliche Chefärztin, dass das Gespräch gut verlaufen sei. Sie fügt hinzu: „Einstellen werden wir Sie aber nur, wenn Sie das Kopftuch ablegen.“
Indirekte/mittelbare Diskriminierung
Indirekte beziehungsweise mittelbare Diskriminierung kann schwerer zu erkennen sein. Hier wird das Diskriminierungsmerkmal nicht offen angesprochen. Indirekt diskriminierende Regelungen können sogar scheinbar neutral sein, sich aber de facto überwiegend gegen Menschen mit bestimmten Merkmalen richten.
→ Beispiel 3:Regelungen, die Personen in Teilzeitarbeit unverhältnismäßig benachteiligen, betreffen insbesondere Frauen und können somit indirekte Diskriminierung darstellen.
→ Beispiel 4:Regelungen auf Basis der Staatsangehörigkeit können eine indirekte rassistische Diskriminierung darstellen. So verweist Benecke (2010) auf das italienische Beispiel, wo bei Wohnungsausschreibungen ausschließlich nach Personen mit EU-Staatsbürgerschaft gesucht wurde. De facto sind vor allem afrikanische Einwanderer davon betroffen (siehe Kapitel Rechtlicher Rahmen).
Intersektionelle Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung
Die Juristin Kimberlé Crenshaw prägte mit dem Begriff der Intersektionalität das Bewusstsein dafür, dass Personen auch auf Basis überlappender Merkmale diskriminiert werden. Benachteiligungen aufgrund des Kopftuchs betreffen muslimische Frauen. Das Konzept der Intersektionalität unterstreicht in diesem Fall das Zusammenspiel der Diskriminierungsmerkmale Religion und Geschlecht.
→ Beispiel 5:Alex L. ist aufgrund einer Behinderung, die mit großen Schmerzen verbunden ist, im Krankenhaus. Übersetzungshilfen sind nicht zur Stelle und so kann er seine Beschwerden nur in gebrochenem Deutsch mitteilen. Das Pflegepersonal nimmt seine Schmerzen jedoch nicht angemessen ernst und unterstellt ihm, seine Beschwerden zu übertreiben, um davon zu profitieren.
Der Begriff der Mehrfachdiskriminierung betont, dass eine Person durch mehrere Diskriminierungskategorien benachteiligt sein kann. So kann die muslimische Frau einerseits aufgrund ihres Geschlechts und andererseits aufgrund ihrer Religion Diskriminierung erfahren. Teilweise wird Mehrfachdiskriminierung jedoch auch als Synonym für intersektionelle Diskriminierung verwendet.
→ Beispiel 6:David C. ist in junger, schwarzer Mann. Wenn er nachts unterwegs ist, wird er auffällig oft ohne ersichtlichen Anlass von der Polizei kontrolliert.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein zentraler, aber nicht ausschließlicher Bestandteil des deutschen Antidiskriminierungsrechts. Das AGG verfolgt das Ziel, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (§ 1). Das Gesetz ist seit 2006 in Kraft und stellt einen wichtigen Meilenstein in der deutschen Antidiskriminierungspolitik dar. Dennoch sehen Expertinnen und Experten weiterhin Verbesserungsbedarf (siehe Kapitel Rechtlicher Rahmen).
In Deutschland gibt es kein einzelnes, allumfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Stattdessen sind Diskriminierungsverbote in mehreren Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsrichtlinien verankert, die zusammengenommen das deutsche Antidiskriminierungsrecht bilden. Im Zentrum des Diskriminierungsschutzes steht dennoch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch auf europäischer Ebene existiert kein Gesetzestext, der als „das“ Antidiskriminierungsgesetz gelten könnte. Insbesondere die Richtlinien der Europäischen Union bieten einen rechtlichen Rahmen für das deutsche Antidiskriminierungsrecht.
Der rechtliche Rahmen des Diskriminierungsschutzes hat sich über Jahrzehnte entwickelt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 war ein wichtiger Meilenstein auf internationaler Ebene. Auf deren Gleichheitsgebote baute wenig später, im Jahr 1949, das deutsche Grundgesetz auf (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018). Dieses Muster lässt sich auch in den darauffolgenden Jahrzehnten beobachten: Entwicklungen auf überstaatlicher oder internationaler Ebene prägen anschließend auch das nationale Antidiskriminierungsrecht in Deutschland. In den Anfängen beschränkte sich der europäische Diskriminierungsschutz auf Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt (European Union Agency for Fundamental Rights 2018). Zur Jahrtausendwende markierten vier Richtlinien der Europäischen Union einen weiteren wichtigen Schritt. Ihre Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland über das AGG, das nun seit mehr als zehn Jahren in Kraft ist. Auch in anderen EU-Ländern führten die EU-Richtlinien zur Einführung neuer Gesetze oder zu Änderungen bestehenden Rechts (Benecke 2010). Es ist davon auszugehen, dass sich in den kommenden Jahrzehnten der Diskriminierungsschutz im Zuge der laufenden Rechtsprechung (siehe Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2016 und 2017) sowie neuer Gesetzesänderungen weiter verändern beziehungsweise konkretisieren wird.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist seit 2006 in Kraft und stellte zu diesem Zeitpunkt eine rechtliche Zäsur in Deutschland dar (Berghahn, Egenberger, Klapp, Klose, Liebscher, Supik und Tischbirek 2016). Vor der Einführung des AGG wurde mit einer Klageflut, überhöhten Bürokratiekosten und mit negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt gerechnet. Diese Befürchtungen stellten sich jedoch als unbegründet heraus (ibid.). Eine Diskriminierung liegt rechtlich dann vor, wenn es sich um eine Benachteiligung aufgrund einer der laut AGG geschützten Diskriminierungskategorien handelt und es darüber hinaus keinen sachlichen Grund für diese Benachteiligung gibt (Berghahn, Klose, Lewalter, Liebscher, Spangenberg und Wersig 2017). Dabei ist es irrelevant, ob diese Benachteiligung beabsichtigt war oder nicht. Die geschützten Kategorien werden im ersten Paragrafen des AGG aufgezählt; sie umfassen „Rasse“ beziehungsweise ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Die Nationalität beziehungsweise Staatsangehörigkeit wurde dabei bewusst nicht als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018). In der Antirassismusrichtlinie der Europäischen Union, die in vieler Hinsicht als Vorlage für das deutsche Recht diente, ist die Staatsangehörigkeit in Absatz 13 explizit als Diskriminierungsmerkmal ausgenommen.
Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird rückblickend positiv bewertet. Laut Antidiskiminierungsstelle des Bundes (2018) geht das AGG in manchen Punkten sogar über die Richtlinien der Europäischen Union hinaus. Dennoch werden gewichtige Kritikpunkte am AGG geäußert. Diese umfassen das fehlende Verbandsklagerecht, zu kurze Fristen für Betroffene sowie bestehende Schutzlücken (Klose und Liebscher 2015; Parallelbericht 2015). Auch die mangelhafte Abdeckung von Mehrfachdiskriminierung wird wiederholt genannt. Denn oft wird eine Person aus überlappenden Gründen diskriminiert – betroffen sind etwa muslimische Frauen, wenn sie aufgrund des Kopftuchs diskriminiert werden (siehe Holzleithner 2017). Dennoch müssen Betroffene sich bei der Klage primär auf eine Diskriminierungskategorie beschränken.
Manche dieser Kritikpunkte deuten auf eine unvollständige Umsetzung der EU-Richtlinien hin. Berghahn et al. (2017) bemerken, dass die Umsetzung im Bereich öffentlich-rechtlicher Leistungen und Bildungsangebote teilweise zu kurz kommt. Im Bereich des Schulrechts liegt die Kompetenz zum Beispiel bei den Bundesländern – der entsprechende Diskriminierungsschutz muss also auf Länderebene geschehen. Besonders kritisch wird der neunte Paragraf des AGG gesehen, allgemein auch Kirchenklausel genannt (Berghahn et al. 2016), die es religiösen Organisationen erlaubt, Angehörige des jeweils eigenen Glaubens zu bevorzugen. Diese Ausnahme zugunsten der Religionsgemeinschaften ist im deutschen Recht weiter gefasst als es die EU-Richtlinien vorsehen. Besonders in Berufssparten, in denen religiöse Verbände dominieren – zum Beispiel im Pflegebereich – stellt diese Ausnahme eine Benachteiligung Andersgläubiger dar (siehe Lewicki 2017 im Kapitel Religion).
Nicht alle Diskriminierungskategorien sind im gleichen Ausmaß geschützt. Ein oft erwähntes Beispiel ist hier der Unterschied im Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der Ethnie und aufgrund der Religion. Sowohl im deutschen Recht (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2018) als auch auf europäischer Ebene (European Union Fundamental Rights Agency 2018) ist der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Religion im Vergleich zur Ethnie schwächer ausgestaltet. Während es für die Diskriminierungskategorie der Ethnie eine eigene europäische Richtlinie gibt – die Antirassismusrichtlinie – wird die Diskriminierungskategorie der Religion in der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie mit abgedeckt. Das hat zur Folge, dass der Rechtsschutz aufgrund der Ethnie weitaus umfangreicher ist. In anderen Ländern der Europäischen Union versucht man diese qualitative Lücke zu überbrücken, indem religiöse Diskriminierung auch durch den Strafbestand der rassistischen Benachteiligung mit abgedeckt ist. So wird in den Niederlanden Diskriminierung gegen Musliminnen und Muslime oder Jüdinnen und Juden auch als rassistische Diskriminierung gewertet; im Vereinigten Königreich und in Schweden gelten ähnliche Regelungen (Benecke 2010).
Letztlich geht der Schutz vor Diskriminierung jedoch über Gesetze hinaus. Der Rechtsweg wird als schwierig wahrgenommen, was sich in den geringen Verfahrenszahlen widerspiegelt (Klose und Liebscher 2015). Zwar ist die Verfahrenszahl zuletzt angestiegen (Berghahn et al. 2016), dennoch muss weiterhin an den individuellen Zugangshürden beim Rechtsweg sowie am Bewusstsein der Rechtslage gearbeitet werden (Althoff 2017). Der zivilgesellschaftliche Parallelbericht zum UN-Antirassismusausschuss fordert darüber hinaus eine bessere Datenerhebung, um bestehende Diskriminierung offenzulegen und somit besser bekämpfen zu können. Auch präventive Maßnahmen müssen besser unterstützt werden. So bemängelt der Parallelbericht (2015), dass Organisationen, die sich mit Mehrfachdiskriminierung beschäftigen, kaum Förderungen erhalten.
Die hier erwähnten Studien sind anschließend chronologisch aufgelistet, angefangen mit der aktuellsten Quelle.
AGG-Wegweiser - Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2018)
Die vorliegende Broschüre gibt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind oder sich über ihre Rechte informieren möchten, einen ersten Überblick über den Schutz vor Diskriminierung durch das AGG und andere Gesetze. Dies gilt sowohl für den Bereich Beschäftigung und Beruf als auch für Alltagsgeschäfte oder Wohnungssuche. Unternehmerinnen und Unternehmer können sich darüber informieren, welche Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung geboten sind und wie sie reagieren können, sollte es zu Diskriminierungen in ihrem Unternehmen kommen. (4)
Der AGG-Wegweiser erklärt die Rechtslage rund um das Thema Diskriminierung in einfacher Sprache. Zum besseren Verständnis werden in Textboxen Praxisbeispiele erläutert.
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Jedem Menschen werden darin die gleichen Rechte eingeräumt. Die wesentlichen Gleichheitsgebote der Menschenrechtserklärung wurden von der Bundesrepublik Deutschland in das 1949 verabschiedete Grundgesetz (GG) aufgenommen. (7)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setzt diese vier europäischen Richtlinien [Antirassismusrichtlinie, Rahmenrichtlinie Beschäftigung, Gender-Richtlinie Zivilrecht und Gender-Richtlinie Arbeitsrecht] in deutsches Recht um. Im Zivilrecht, also beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, geht das Benachteiligungsverbot des AGG über diese Vorgaben hinaus und erstreckt sich neben den Merkmalen rassistische Diskriminierung/ethnische Herkunft und Geschlecht auch auf Religion, Alter, Behinderung und sexuelle Identität. (10)
Die Staatsangehörigkeit eines Menschen zählt nicht zu den durch das AGG geschützten Merkmalen. Erfolgt allerdings eine Ungleichbehandlung, weil mit der Staatsangehörigkeit eine bestimmte ethnische Zugehörigkeit verbunden wird, handelt es sich um eine unmittelbare Diskriminierung. (…) Erklärt ein Vermieter, nicht an „Türken“ vermieten zu wollen, ist in der Regel nicht die Staatsangehörigkeit gemeint, sondern die ethnische Herkunft. Ein deutscher Mietinteressent mit türkischen Wurzeln würde die Wohnung auch nicht bekommen. (12)
Bei Diskriminierungen wegen der Religion lässt es sich nicht immer unterscheiden, ob es sich um Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion handelt. Häufig dürfte beides zusammenkommen, beispielsweise bei einem afrikanischen Muslim. Im Streitfall ist diese Unterscheidung jedoch wichtig, da im AGG der zivilrechtliche Schutz vor Ungleichbehandlungen wegen der ethnischen Herkunft umfassender ist als der Rechtsschutz bei Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung. (14)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nennt allerdings keine Konsequenzen, die sich aus einer Mehrfachdiskriminierung ergeben. In der amtlichen Begründung zur arbeitsrechtlichen Schadensersatz- und Entschädigungsregelung wird jedoch hervorgehoben, dass eine erhöhte Entschädigung geboten sein wird, wenn eine Beschäftigte/ein Beschäftigter aus mehreren Gründen unzulässig benachteiligt wird. (17)
→ Die vollständige Publikation finden Sie unter dem Link: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Wegweiser/agg_wegweiser_erlaeuterungen_beispiele.html
Quelle:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2018). AGG-Wegweiser. Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. 8. Auflage. Berlin.
Handbook on European non-discrimination law
European Union Fundamental Rights Agency (2018)
This handbook is designed to assist legal practitioners who are not specialised in the field of non-discrimination law, serving as an introduction to key issues involved. It is intended for lawyers, judges, prosecutors, social workers and persons who work with national authorities, non-governmental organisations (NGOs) and other bodies that may be confronted with legal questions relating to issues of discrimination. (3)
The ECHR law is described mainly through selected case law of the ECtHR. The law stemming from the EU law is presented through legislative measures (non-discrimination directives), relevant provisions of the EU treaties, the Charter of Fundamental Rights of the European Union (EU Charter) and the jurisprudence of the CJEU. (11)
The term ‘European non-discrimination law’ suggests that a single Europe-wide system of rules relating to non-discrimination exists. It is, however, made up of a variety of sources. This handbook draws mainly from the law of the CoE (focusing on the ECHR) and the EU. These two systems have different origins, structures and objectives. (16)
The Council of Europe is an intergovernmental organisation that originally came together after the Second World War to promote, among other things, the rule of law, democracy, human rights and social development (see Preamble and Article 1 of the Statute of the Council of Europe). In 1950, CoE member states adopted the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms, calling on the ECHR to help achieve these aims. (…) The prohibition of discrimination is established in Article 14 of the ECHR, which guarantees equal treatment in the enjoyment of the other rights set out in the Convention. (18)
The original treaties of the European communities did not contain any reference to human rights or their protection. (…) The EU anti-discrimination law was originally limited to a provision prohibiting discrimination based on sex in employment. The relevant measures aimed to prevent EU Member States from gaining a competitive advantage by offering lower rates of pay or less favourable working conditions to women. The body of anti-discrimination law evolved considerably, to include areas such as pensions, pregnancy and statutory social security regimes. However, until 2000, non-discrimination law in the EU only applied to employment and social security, and only covered the grounds of sex. In addition, the prohibition of non-discrimination on the basis of nationality is a fundamental principle laid out in the Treaty on the Functioning of the EU (Articles 18 and 45 of the TFEU) and its predecessors. (…) When the Amsterdam Treaty entered into force in 1999, the EU gained the ability to take action to combat discrimination on a wide range of grounds. This competence led to the introduction of new equality directives, as well as the revision of the existing provisions on sex equality. There is now a considerable body of anti-discrimination law in the EU. (20-21)
A preliminary point should be made on the issue of the beneficiaries of protection under EU law and the ECHR. Under the ECHR, protection is guaranteed to all those within the jurisdiction of a member state, whether they are citizens or not, and even beyond the national territory to those areas under the effective control of the state (such as occupied territories). (27)
Under EU law, although the Racial Equality Directive does exclude ‘nationality’ from the concept of race or ethnicity (…) Apart from expressly excluding nationality, the Racial Equality Directive (2000/43/EC) does not itself contain a definition of ‘racial or ethnic origin’. (…) Although EU law does not expressly list language, colour or descent as protected grounds, it does not mean that these characteristics could not be protected as part of race or ethnicity, in so far as language, colour and descent are inherently attached to race and ethnicity. (196-197)
Religion is expressly protected as a separate ground under the Employment Equality Directive (2000/78/EC). However, an alleged victim of religious discrimination may have an interest in associating religion with the ground of race because, as EU law currently stands, protection from race discrimination is broader in scope than protection from religious discrimination: the Racial Equality Directive relates to the area of employment but also to access to goods and services, while the Employment Equality Directive only relates to the area of employment. (198)
While EU law contains some limited protection against discrimination on the basis of religion or belief, the ECHR’s scope is significantly wider than this, since Article 9583 contains a self-contained right to freedom of conscience, religion and belief. (210)
One manifest symbol of an individual’s religious belief is the wearing of religious clothing. The ECtHR has been faced with cases related to religious freedom in the context of states wishing to maintain secularism. Here it has placed particular weight on the state’s stated aim of preventing disorder and protecting the rights and freedoms of others. (213)
→ Die vollständige Publikation finden Sie unter dem Link: http://fra.europa.eu/en/publication/2018/handbook-european-law-non-discrimination
Quelle:
European Union Agency for Fundamental Rights (2018). Handbook on European non-discrimination law. 2018 edition. Wien.
EU-rechtliche Bestimmungen zum Diskriminierungsverbot
Elisabeth Holzleithner (2017)
Der vorliegende Text wirft einen vergleichenden Blick auf die einschlägigen Vertragsbestimmungen und Richtlinien [der Europäischen Union]: inwiefern sie konvergieren und wo sie unterschiedliche Schutzniveaus und damit auch Hierarchien etablieren. (…) Abschließend werden die Vorgaben für Institutionen und Verfahren dargelegt. (211)
Dieses Buchkapitel bietet einen Überblick über die Verträge und Richtlinien der Europäischen Union sowie über die Rechtsprechung des EuGH. Die Autorin betrachtet insbesondere die Thematik der Mehrfachdiskriminierung.
Die unterschiedliche Ausgestaltung der Schutzniveaus für die diversen Diskriminierungsbestände beginnt bereits auf der Ebene der Verträge. In den allgemeinen Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat die Geschlechtergleichheit eine herausgehobene Stellung. (214)
Wie schon aus den Titeln der Richtlinien ersichtlich, werden für die jeweiligen Diskriminierungsgründe unterschiedliche Geltungsbereiche statuiert: Rassistische Diskriminierung soll gemäß der Antirassismusrichtlinie in Beschäftigung und Beruf, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie in den Bereichen Bildung und Medien bekämpft werden. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist neben Beschäftigung und Beruf auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verboten; nicht erfasst sind allerdings die Bereiche Bildung und Medien. Und schließlich gilt der Schutz vor Benachteiligung aufgrund des Alters, der sexuellen Orientierung, von Religion und Weltanschauung sowie einer Behinderung gemäß der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie bislang nur für Beschäftigung und Beruf. (216)
