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Gewaltdrohungen, digitale Hetzkampagnen, hämische Bildmontagen – was nach den dunklen Rändern des Internets klingt, ist für viele Politikerinnen bitterer Alltag geworden. Ingrid Brodnig legt in ihrem neuen Sachbuch schonungslos offen, wie systematische Einschüchterung Frauen aus der politischen Öffentlichkeit drängen soll und was das für unsere Demokratie bedeutet. Sie hat mit Abgeordneten und hochrangigen Politikerinnen aus Deutschland und Österreich gesprochen, dokumentiert konkrete Angriffe und analysiert, wie digitale Gewalt funktioniert – oft angeheizt durch rechte Netzwerke, die Logik von Social-Media-Plattformen und opportunistische Medienmechanismen. Doch Brodnig geht über die Analyse hinaus: Sie zeigt Wege auf, wie Betroffene sich schützen können – rechtlich, technisch, strategisch. Und sie appelliert an uns alle, als Bürgerinnen und Bürger Verantwortung zu übernehmen. Denn wer schweigt, überlässt das Wort den Lautesten. Ein mutiges, kluges und hochaktuelles Buch – für alle, die Demokratie nicht den Angstmachern überlassen wollen.
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Seitenzahl: 235
Veröffentlichungsjahr: 2026
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Ingrid Brodnig
Ingrid Brodnig
Wie Politikerinnen im Netz bedroht, beleidigt und verdrängt werden – und was wir alle dagegen tun können
Vorwort
1
Wie Brenzlig Es Ist
2
„Wundere Dich Nicht“: Bedrohliche Nachrichten Und Ihre Wirkung
3
Verdrängung Aus Der Öffentlichen Debatte
4
Die Rhetorik Der Tausend Nadelstiche
5
Über Böses Und Befreiendes Lachen
6
Frauenhass – Und Andere Erklärungen Der Aggression
7
Es Geht Um Respekt
8
Wie Social-Media-Plattformen Hass Befördern
9
Empörungsinszenierung In Medien
10
Fehlinformation Als Waffe
11
Drei Taktiken Der Gegenwehr In Zeiten Verrohter Debatten
12
Was Geändert Werden Kann
13
Wir Alle Haben Macht
Anhang 1
Juristischer Einblick: Was Ist Strafbar?
Anhang 2
Hilfreiche Meldestellen Und Beratung
Wir leben in einer Zeit, in der digitale Gewalt vielfach gegen Frauen eingesetzt wird – und bereits negative Konsequenzen hat. Denn diese Form der Gewalt führt dazu, dass Menschen, oft Frauen, aus der Öffentlichkeit vertrieben werden. Oder dass sie eben zwei Mal überlegen, ob sie zu manchen Themen noch öffentlich Stellung beziehen wollen, nachdem sie bedrohliche, beleidigende, sexuell herabwürdigende Kommentare erhalten haben. Diese digitale Gewalt schadet uns allen. Denn sie schwächt den demokratischen Diskurs, indem wichtige Stimmen verstummen oder eine Spur leiser werden.
In diesem Buch werden Sie konkrete Beispiele hierfür finden. Allerdings behandle ich auch Gegenstrategien. Ich schreibe dieses Buch, weil ich glaube, dass es eine systematische Aufarbeitung des Themas braucht: Denn in Medien liest man häufig Überschriften wie „Hasskampagne gegen Person XYZ“. Oder es wird von Politikerinnen und anderen öffentlich sichtbaren Frauen berichtet, die Vergewaltigungsdrohungen erhalten. Doch rasch geht man dann zur Tagesordnung, zu anderen Themen über. Für dieses Buch habe ich mit Betroffenen gesprochen: Was lösen solche Worte aus, was tut daraufhin die Justiz? Aber auch: Wie können wir alle, der große Teil der Gesellschaft, der solche Gewalt ablehnt, besser reagieren?
Konkret habe ich weibliche Abgeordneten des Deutschen Bundestags und des österreichischen Nationalrats befragt: Denn sie erleben viele Anfeindungen. Als sehr sichtbare Frauen sind sie oft von digitaler Gewalt betroffen, auch von sexualisierten Herabwürdigungen, die besonders dafür geeignet sind, die Würde eines Menschen zu verletzen. Ebenso widme ich mich der Gruppe der Parlamentarierinnen in diesem Buch aus folgendem Grund: Sie sind in meinen Augen ein Symbol für den Zustand der Demokratie, speziell der Rolle von Frauen in der Demokratie.
Ich beschäftige mich seit mehr als zehn Jahren als Journalistin und Autorin mit dem Themengebiet Hass im Netz, 2016 kam mein gleichnamiges Buch heraus. Ich schreibe jetzt dieses weitere Buch, weil ich glaube, dass die Situation vielfach sogar schlimmer geworden ist. Darüber müssen wir reden.
Manche Politikerinnen, mit denen ich gesprochen habe, werden namentlich genannt. Zum Beispiel die deutsche Grüne Renate Künast, die ehemalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags Yvonne Magwas (CDU), die linke Netzpolitikerin Anke Domscheit-Berg, Beate Meinl-Reisinger, mittlerweile liberale Außenministerin Österreichs, oder die grüne Politikerin Sigrid Maurer. Andere bleiben anonym. Sie alle redeten wohl auch deshalb mit mir, weil sie wollten, dass eine breite Bevölkerung das Phänomen der digitalen Gewalt besser versteht. Und dass wir in unserer Demokratie wehrhafter dagegen auftreten.
Ich möchte kein langes Vorwort schreiben, beginnen wir lieber gleich im ersten Kapitel mit einem realen Vorfall. Nur eines noch:
Es gab ein paar Momente in der Recherche, da war ich selbst verdutzt. Darüber, was Abgeordnete erlebt hatten und was teilweise keine oder wenig Aufmerksamkeit bekommen hatte. Ich war oft auch erstaunt, mit welcher Offenheit sie mir Einblicke gewährten, wie sehr sie ihre Erlebnisse thematisieren wollten als eine Form der Gegenwehr. Ich möchte mich bei allen Betroffenen, die mit mir gesprochen haben, ausdrücklich bedanken. Dieses Buch ist nur dank ihnen möglich. Und ergänzend dazu möchte ich mich bei den Fachleuten, oft Fachfrauen, bedanken, die mir zur Seite standen. Ich konnte dieses Buch schreiben, weil viele Menschen den Status quo als Problem ansehen und davon ausgehen, dass wir gemeinsam die Situation verbessern können. Dass wir dem Hass etwas entgegensetzen können.
Es gibt Erlebnisse, nach denen der Rückzug aus der Politik zu einer denkbaren Reaktionsweise wird. Nach denen es passieren kann, dass Menschen zu überlegen beginnen: Will ich weiterhin so sichtbar sein? Diese Erfahrung machte zum Beispiel Yvonne Magwas. Sie hatte ein hohes politisches Amt inne, war Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags. Anfang 2025 verließ sie die Politik. Digitale Gewalt spielte dabei eine Rolle. Laut Magwas gab es drei relevante Vorfälle, drei Schlüsselmomente, die diese Entscheidung prägten.
Der erste Vorfall hat mit Stephan Brandner zu tun, einem berüchtigten Abgeordneten der AfD; er beleidigt die CDU-Politikerin vor seinen Fans. Er nennt sie auf der Plattform X eine „bemerkenswert dumme Vizepräsidentin“. Der Anlass: An diesem Tag wird bekannt, dass der Verfassungsschutz die AfD Sachsen als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Magwas teilt die Neuigkeit und schreibt dazu: „Keine Überraschung, nun aber vom Verfassungsschutz bestätigt: Die #NoAfD Sachsen ist gesichert rechtsextremistisch! Und damit bereits der dritte Landesverband. Das ist die größte Gefahr für unsere Demokratie.“1 Wenig überraschend widerspricht Brandner als hochrangiger Vertreter der AfD – er wird dabei aber auch beleidigend persönlich. Er teilt den Post von Magwas und schreibt darüber: „Da irrt diese bemerkenswert dumme Vizepräsidentin ganz gewaltig: Die größten Gefahren lauern in den #Altparteien!“
Solche Worte verpuffen nicht einfach. Brandner hat zu diesem Zeitpunkt mehr als 50.000 Follower.2 Er ist bekannt für seine ungehaltene Art. Wenn er seinen Fans jemanden auf solch negative Weise vorführt, dann wird diese Person dazu passende Zuschriften und Kommentare erhalten. Jemand schreibt: „Euch jagt man bald aus dem Land…und zwar alle! “. Magwas wird „rotzenblöd“, „Linksfascho“ etc. genannt. Viele Antworten weisen eine allgemein aggressive Note auf, ein AfD-Lokalpolitiker postet etwa: „Euren Scheiß glaubt kein Mensch mehr“, und behauptet dazu, das Landesamt für Verfassungsschutz wäre „indoktriniert“. Magwas erzählt es so: Nachdem Brandner beleidigend auf sie aufmerksam machte, habe das seine Fans angestachelt. „Andere Menschen haben sich noch ermutigt gefühlt, da eins draufzulegen. ‚Nicht nur dumm, sondern auch blöd‘. Oder: ‚Nicht nur bemerkenswert, sie ist eine Vollidiotin‘. Also nach dem Motto: ‚Wenn das der Stephan Brandner schreibt, dann können wir da auch was drauflegen‘.“ In vielen Fällen weiß Magwas nicht, welche Personen hinter den Posts stecken, weil die Absender oft anonyme Accounts nutzen oder die Accounts nur auf den ersten Blick so aussehen, als stünde eine Person dahinter. Unter dem konkreten Namen kann dann aber niemand ausgeforscht werden.
Magwas wehrt sich. Sie zeigt Brandner an. Im Februar 2024 gibt sie ein Interview dazu. Als Reaktion auf diese Anzeige kommt es erneut zu einer Welle beleidigender und hämischer Tweets über die Politikerin. Zum Beispiel witzelt ein anonymes Profil, dass Magwas im Rahmen des Gerichtsverfahrens ein „psychiatrisches/psychologisches Gutachten“ und einen „IQ-Test“ vorlegen solle. Sexistische Witze, auch Schmähungen anderer Politikerinnen sowie allgemeine Unfreundlichkeiten folgen. Ich analysiere ein paar solche typischen Postings an späterer Stelle.
Der zweite Vorfall, von dem Yvonne Magwas berichtet, ist wieder ein Eklat mit der AfD. Sie ist zu diesem Zeitpunkt Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags. Sie leitet oft die Sitzungen des Parlaments. In einer Rede teilt der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt heftig aus, unterstellt der damaligen Ampelkoalition in Deutschland, sie wolle „das Ende der Demokratie“ herbeiführen. Zum Schluss schreit er regelrecht und behauptet: „Diese Regierung: Sie werden abgewählt werden. Und der ökototalitaristische Mief in Deutschland wird verschwinden. Er wird verschwinden! Und die Fahne Deutschlands – Schwarz-Rot-Gold –, die Fahne von Freiheit und Recht, sie wird leuchten in Deutschland. Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand. Vielen Dank.“3 In diesem Moment hebt er auch eine kleine schwarz-rot-goldene Deutschlandfahne hoch und wedelt mit dieser. Magwas erteilt ihm zwei Ordnungsrufe. Laut Protokoll sagt sie: „Lieber Herr Reichardt, wir halten hier nichts hoch. Wir sind ein Parlament des Wortes und nicht des Hochhaltens von Fahnen oder dergleichen. Von daher erteile ich Ihnen dafür einen Ordnungsruf.“4 Den zweiten Ordnungsruf erhält er, weil er auch die Regierung als „Verfassungsfeinde“ bezeichnet und dabei auf die Regierungsbank gezeigt hatte.
Hier kommen nun auch mediale Mechanismen zum Einsatz: Die AfD ist eine Content-Maschine. Sie ist professioneller als die anderen Parteien in Deutschland, wenn es darum geht, aktuelle Vorfälle online aufzublasen. Auf TikTok postet die Bundestagsfraktion ein 54-sekündiges Video, das suggeriert: Die AfD würde für das Herzeigen der Deutschlandflagge einen Ordnungsruf erhalten, während die Grünen mit der Antifa-Flagge auftreten dürfen. So wird neben Reichardts Auftritt auch der Ausschnitt einer Rede der grünen Abgeordneten Canan Bayram eingeblendet, in der sie ein Antifa-Symbol herzeigt und anspricht – der genaue Kontext wird aber nicht erklärt. Die AfD ist auf TikTok sehr erfolgreich, allein dieses Video wird mehr als 800.000 Mal abgespielt.5 In den Kommentaren postet jemand beispielsweise: „Ich werde wenn ich 18 bin afd wählen “. Auch auf Instagram, Facebook, X und YouTube postet die AfD-Bundestagsfraktion zu dieser Rede, allein unter diesen Beiträgen erscheinen mehr als 7000 Kommentare.6 Die AfD schafft es also, den Vorfall in ihrem Umfeld zum Thema zu machen und sich selbst gegenüber den Fans positiv zu inszenieren. Magwas hingegen wird in Kommentaren zum Beispiel als „Demokratiefeind“ bezeichnet – und als „Betthüpferle“ von Marco Wanderwitz.7 Zur Erklärung: Sie ist mit Marco Wanderwitz, damals ebenfalls CDU-Bundestagsmitglied, liiert, die beiden haben ein Kind. Diese Formulierungen stammen übrigens von einem lokalen AfD-Politiker, in dessen Profil steht: „Döp dödö Döp “.8 In einschlägig rechten Kreisen ist der Ausdruck „Döp dödö Döp“ eine Chiffre für „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“.9 Im Rahmen dieses Vorfalls rund um das Hochhalten der Fahne erhält Magwas weitere Beleidigungen. Ein User, so erzählt Magwas, habe gemeint, „dass ich eine Völkermörderin bin, die an den Galgen gehört.“
Das dritte Schlüsselereignis passierte offline – in ihrer sächsischen Heimat. Eine Woche nach der genannten Bundestagssitzung, am 2. März 2024, hält Yvonne Magwas eine Rede auf einer „Kundgebung für Demokratie, Weltoffenheit und Toleranz“ in Auerbach (Sachsen). Während sie spricht, explodiert ein Sprengkörper. Magwas erzählt, sie habe kurz überlegt, ob sie in Deckung gehen solle: „Ich stand auf einem kleinen Podest und ein Stück weiter weg gab es einen Riesenknall, einen richtigen Riesenknall. Und ich habe mich gefragt: Muss ich mich unten hinlegen? Weil wir nicht wussten, wo das Geräusch herkommt. Auch die Demonstrierenden, die auf dem Marktplatz standen, waren komplett eingefroren – niemand wusste: Was ist das jetzt? Dann kam sofort die Polizei, die haben den Täter festgenommen. Die Demonstranten meinten dann im Sprechchor, dass ich weiterreden soll, und ich habe meine Rede zu Ende gehalten. Aber in diesem Moment war das erst einmal ein Schock.“
Die Lokalzeitung Freie Presse berichtet, dass bei einer Wohnungsdurchsuchung des verhafteten Mannes mehrere pyrotechnische Sprengsätze gefunden wurden, die eigentlich nur Menschen mit ausdrücklicher behördlicher Erlaubnis besitzen dürfen.10 Laut Staatsanwaltschaft Zwickau ist dieser Mann mittlerweile rechtskräftig verurteilt „wegen des rechtswidrigen Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“. Eine Demonstrantin hatte Schmerzen und mehrere Tage Hörverlust erlitten.11
Magwas erzählt im Interview, das ich mit ihr geführt habe, dass sie sich nach diesem Vorfall mehr Gedanken über ihre körperliche Sicherheit gemacht habe, dass sich die Diskussionen in ihrer Familie intensivierten. Sie sagt an einem ihrer letzten Tage im Amt als Bundestags-Vizepräsidentin:
Yvonne Magwas: Das war dann die Zeit, in der ich mit meiner Entscheidung aufzuhören ganz konkret schwanger gegangen bin. Und in der sich das Bedürfnis verstärkt hat, zu sagen: Ich will gar nicht mehr in der Öffentlichkeit stehen.
I.B.: Ich habe gelesen, dass auch Ihr Mann nicht mehr für den Bundestag antritt. Haben Sie gemeinsam die Entscheidung getroffen?
Yvonne Magwas: Ja. Wir haben gemeinsam die Entscheidung getroffen. So etwas geht nicht, indem man sich einmal hinsetzt und sagt: ‚Was machen wir denn jetzt?‘ Das diskutiert man über längere Zeit hinweg: Hört nur einer auf? Hören wir beide auf? Was bedeutet das für die Familie? Wir haben dann entschieden, wir hören beide auf. Es hat sich sozusagen verstärkt durch solche Fälle. Wir haben später im Wahlkreisbüro zum Beispiel eine vollonanierte Deutschlandflagge zugeschickt bekommen, und unsere Scheibe wurde mehrfach angespuckt.
Sie erzählt, ihre Mitarbeiterin habe die Flagge damals beim Durchsehen der Post gefunden. Aus Ekel hätten sie sie gleich weggeschmissen. Auch, meint Magwas, weil sie schon sehr abgestumpft gewesen seien: „Wir waren vorbereitet auf solche Dinge. Ich will nicht sagen, das gehört zum Geschäft dazu. Viele meinen: Wenn man Politiker ist, dann muss man sowas aushalten. Darauf entgegne ich: Nein, man muss es nicht aushalten. Das darf man eben nicht. Wir sind kein Freiwild, mit dem man so umgehen kann.“
Man sieht an diesem Beispiel deutlich, wie jene Stimmung, die auf digitalen Kanälen genährt wird, auch im physischen Raum greifbar wird: Die AfD postet breit auf Social Media vom Ordnungsruf, den das Wedeln mit der Deutschlandflagge zur Folge hatte – und die zuständige Vizebundestagspräsidentin berichtet von solcher Post.
Magwas ist nicht das einzige Bundestagsmitglied, das angibt, auch aufgrund von Beleidigungen oder Bedrohungen die Entscheidung gefasst zu haben, nicht mehr zu kandidieren.12 Wohlgemerkt: Solche Entscheidungen sind komplex. „Die Gründe sind vielfältig“, sagt Magwas. „Das sind zum einen private Gründe, unser Sohn kommt dieses Jahr in die Schule. Außerdem bin ich jetzt schon seit 25 Jahren in der Politik und merke, ich will auch noch etwas anderes in meinem Leben machen. 45 ist ein gutes Alter dafür. Wenn man den Absprung nicht rechtzeitig schafft, ist es auch nicht gut. Hinzu kommen: zunehmende Bedrohungen, zunehmende Hasskommentare. Ich habe mich irgendwann gefragt: Muss ich mir das antun? Und ich habe mir wirklich zunehmend Gedanken um meine Sicherheit und die meiner Familie gemacht. Das alles zusammen führte zur Entscheidung: Ich höre auf.“
Solche Erzählungen zeigen, wie die Kombination aus aggressiv formulierten Online-Posts und bedrohlichen Offline-Aktionen in unserer Demokratie etwas kaputt macht. Speziell Frauen werden mit gehässigen, häufig geschlechtsspezifischen Äußerungen aus dem Raum, in dem öffentliche Auseinandersetzung stattfindet, weggemobbt. Ich halte es für sinnvoll, die Mechanismen dieser Verdrängung genauer zu beschreiben. Denn dieses Wissen kann helfen, dass möglichst viele Menschen zum Beispiel unfaire Online-Kampagnen rascher als solche einordnen, dann auch Betroffenen besser und entschiedener Rückhalt geben können. Um eine Beschreibung wiederkehrender Einschüchterungsmethoden, speziell gegen Frauen, geht es deshalb auf den kommenden Seiten. Diese Methoden zu kennen, auch deren Ernst zu erkennen, ist ein wichtiger erster Schritt im Einsatz gegen digitale Gewalt.
Es wäre schon viel erreicht, wenn das Problem der wiederkehrenden Beleidigung, der Diffamierung und Bedrohung seltener kleingeredet oder gar als zu große Feinfühligkeit oder Privatangelegenheit von Betroffenen dargestellt würde. Zwar wird mittlerweile viel über Hass im Netz gesprochen, aber ich staune immer wieder, wie selbst bei schwerwiegenden Fällen, gerade wenn sie Frauen betreffen, der Ernst der Lage relativiert wird. Ein besonders tragischer Vorfall: Am 29. Juli 2022 nahm sich die österreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr das Leben. Im Vorfeld hatte sie eine extreme Welle von Bedrohungen und Beleidigungen über digitale Kanäle erlebt. Ein Account, dessen Absender sich selbst als „Claas“ bezeichnet, schrieb ihr beispielsweise eine E-Mail mit dem Betreff: „Ich werde dich hinrichten.“
Verzeihen Sie bitte, dass ich Ihnen die konkrete Wortwahl zumute – aber ich zitiere die ersten Zeilen aus diesem Text, weil es mir wichtig ist, dass verständlich wird, mit welchen Ankündigungen Betroffene von digitaler Gewalt konfrontiert sein können. Die Nachricht beginnt so: „Hallo du dummes Stück Scheisse! Du kannst ja gerne mit Anwälten drohen aber kriegen werdet ihr mich sowieso nicht. Stattdessen habe ich nun beschlossen dich zu kriegen. Wenn ich schon einmal dabei bin werde ich aber selbstverständlich alle anderen Mitarbeiter deiner Praxis auch abschlachten. Ich bin bewaffnet und habe eine Schrotflinte. Damit werde ich dir aber nicht die Rübe wegpusten, das wäre ja viel zu leicht und zu einfach. Nein, ich werde als Patient kommen und wenn wir alleine im Besprechungszimmer sind werde ich dich niederschlagen und an deinen Arztstuhl fesseln. Dann darfst du zuerst zusehen wie ich einem deiner Mitarbeiter die Kehle durchschneide (…)“.13 Die Nachricht geht noch länger weiter in gleicher Tonalität. Und gleich zur Klarstellung: Wer einem anderen Menschen solche Zeilen schickt, der oder die macht sich strafbar. Diese E-Mail erfüllt den Tatbestand der gefährlichen Drohung. Doch bis heute ist niemand hierfür, geschweige denn überhaupt irgendjemand im Fall der Beleidigungen und Bedrohungen gegen Lisa-Maria Kellermayr verurteilt worden.
Zwar stand ein anderer Mann aus Bayern, der der Ärztin mit einem „Volkstribunal“ gedroht und ihr ausgerichtet hatte, sie werde beobachtet, vor Gericht. Er wurde aber vom Tatbestand der gefährlichen Drohung freigesprochen. Am Tag des Freispruchs führte ein österreichischer TV-Sender eine Straßenumfrage durch in der Gemeinde, wo Kellermayrs Ordination lag. Auf den Fall angesprochen, sagte ein Mann zu dem Fernsehreporter: „Ich glaub, sie hat sich auch ein bissl hineingesteigert. Weil wenn mir wer das schreibt, dann sperr ich das Medium und sag, leckts mich am Arsch.“ Er macht dann noch den Witz: „Das sagt man nicht, da muss man so Punkti machen.“ Damit bezieht er sich auf „leckts mich am Arsch“, weil es eine unhöfliche Formulierung ist. An den Fernsehreporter gewandt, fügt er hinzu, dass sich Lisa-Maria Kellermayr wohl „psychisch leicht beeinflussen“ habe lassen.14 Ich war kurz nach diesem TV-Moment live dem Sender zugeschaltet – und ich kann mich noch erinnern, wie mich das zuvor Gesagte aufwühlte.
Denn solche Sätze fallen immer wieder, sie sind manchmal sogar gut gemeint. Zum Beispiel kommt oft die Frage: Wenn Person XYZ so angefeindet wird, wieso verlässt sie nicht einfach das Medium, also etwa eine Social-Media-App? Die Krux an einer solchen Fragestellung ist zum einen: Sie verschiebt den Blick, weg vom Täter oder der Täterin, hin zur Person, die diese Nachricht empfängt. Schlimmstenfalls reden wir dann mehr über die Frage, was das Opfer besser machen sollte, als über die Frage, welche Reaktion der Täter oder die Täterin verdient hätte oder wie wir als Gesellschaft besser agieren können. Das zweite Problem ist: Oft funktioniert der Vorschlag schon rein technisch nicht. Zum Beispiel hat „Claas“ der Ärztin Kellermayr Nachrichten von verschiedenen E-Mail-Adressen geschickt. Natürlich kann man einzelne E-Mail-Adressen blockieren, aber eine neue Fake-Adresse ist schnell angelegt. Außerdem ist es unrealistisch, dass Betroffene gänzlich auf die Nutzung von E-Mails verzichten. Solche technischen Vorschläge bedeuten eventuell, dass das Opfer sich einschränken muss, nicht die Person, welche die problematische Nachricht geschrieben hat.
In diesem Buch thematisiere ich auch, was Betroffene digitaler Gewalt tun können, um zum Beispiel eine gedankliche Distanz zu einem aufwühlenden Vorfall oder einer Belästigungswelle herzustellen, in welchen Fällen also Ausloggen oder temporäres Abmelden potenziell sinnvoll ist. Aber Selbstschutz allein kann nicht die Lösung sein. Betroffene von Gewalt – das inkludiert digitale Gewalt – haben ein Recht auf gesellschaftlichen Schutz.
Tatbestände wie die „Bedrohung“ (laut deutschem Strafrecht) oder „gefährliche Drohung“ (laut österreichischem Recht) gibt es aus gutem Grund: Weil es eine Grundvoraussetzung für friedvolles menschliches Zusammenleben ist, dass man es nicht hinnehmen muss, wenn einen jemand gezielt in Furcht und Unruhe versetzt. Solche deutlichen Drohungen sind aber nur die Spitze des Eisbergs, darunter liegt ein größeres Feld der digitalen Gewalt, das nicht immer so klar erkennbar ist. Wir müssen über den gesamten Bereich der digitalen Gewalt sprechen, weil Menschen gezielt verunsichert, sogar verdrängt werden können. Und ich denke überdies: Wir müssen insbesondere auch über die spezielle Ausformung der digitalen Gewalt sprechen, die häufig Frauen trifft. Über Nachrichten, die unter die Gürtellinie gehen, sexualisiert sind, derb. Mein Eindruck ist, dass diese Form der digitalen Gewalt besonders geeignet ist, Menschen zu vergraulen, zu verunsichern, einzuschüchtern. Lisa-Maria Kellermayr erhielt Morddrohungen. In vielen Fällen wird die Drohung gegen Frauen aber auch sexualisiert.
Ein Beispiel aus der Politik: Anke Domscheit-Berg ist eine der bekanntesten Vertreterinnen der netzpolitischen Szene. Sie war Aktivistin für (digitale) Rechte, dann von Ende 2017 bis Anfang 2025 Bundestags-Abgeordnete für die Linke. Sie hat einen eigenen Ordner mit Strafanzeigen angelegt. Ein konkreter Vorfall, der Anke Domscheit-Berg über Jahre hinweg beschäftigte, ereignete sich am 4. September 2016. Als Kommentar in ihrem Blog erhält sie eine gewaltaffine und schwer beleidigende Nachricht. Tags darauf gibt sie folgende Anzeige bei der Internetwache Brandenburg ein: „Ein unbekannter Täter hat mir eine beleidigende volksverhetzende Nachricht geschrieben, die drohenden Charakter hat. Für mich ist es der Versuch, meine politische Meinungsäußerung einzuschränken und mir Angst zu machen und mich einzuschüchtern. Der Text der Nachricht: ‚Lass Dich vom [N-Wort] totficken. Deine Familie gleich mit. Die Seite www.deutscheopfer.de muss voller werden. Mit euch Gutmenschen. Ich gehe derweil weltoffen und tolerant weiter. Unwertes Leben wie Dich braucht niemand.‘ In das Feld Autor und Kommentarformular hat der Täter eingetragen ‚Familienname nennt man das, Du Fischvotze‘ und mich damit als ‚Fischvotze‘ beleidigt. Als Absender-E-Mail-Adresse hat er eingetragen: ‚[email protected]‘. Das ist einerseits eine sexualisierte Beleidigung, andererseits ein Hinweis auf das Gas, mit dem mehrere Millionen Juden von den Nazis vergast worden sind. Und damit auch wieder eine latente Drohung, um mir Angst zu machen (…).“
Diese Art von Nachricht nennt die australische Medienwissenschaftlerin Emma Jane „Rapeglish“, ein Kofferwort aus den Begriffen „rape“ und „English“. Sie meint damit einen „Tonfall voller sexueller Gewalt“.15 Über diesen Typ der geschlechtsspezifischen digitalen Gewalt hielt Jane fest, er „ist stark durchsetzt mit Schimpfwörtern, Obszönitäten und expliziten Darstellungen sexueller Gewalt: Er ist darauf ausgerichtet, zu verletzen (…)“.16 „Rapeglish“ ist auch ein Phänomen im deutschsprachigen Raum: Zum Beispiel ist die Formulierung, eine Frau gehöre „totgefickt“, eine Ausdrucksweise, die wiederholt in solchen Nachrichten vorkommt.17
Das juristische Nachspiel im Fall von Anke Domscheit-Berg ist ebenfalls bemerkenswert: Sie hat die konkrete Nachricht angezeigt, aber es kam zu keiner Verurteilung für diese Äußerung. Sie selbst konnte einen Verdächtigen ausfindig machen – denn sie hatte die Nachricht auf Twitter öffentlich gemacht und von einer anderen Aktivistin gehört, die eine ganz ähnlich klingende Botschaft bekommen hatte. So führte die Spur zu einem konkreten Mann aus Deutschland. Doch die Ermittlungen liefen aus Sicht der Betroffenen holprig: Zuerst ging die Polizei davon aus, dass der ermittelte Tatverdächtige die Nachricht doch nicht abgeschickt haben konnte – denn eine Person mit diesem Namen saß zu jenem Zeitpunkt in Haft (ohne Internetzugang). Eine Aktennotiz der Staatsanwaltschaft Cottbus legt nahe: Nachdem Domscheit-Berg selbst noch einmal mit der Polizei in Kontakt trat, führte der zuständige Ermittler eine erneute Abfrage durch und sah, dass es noch eine weitere Person mit gleichlautendem Namen gab. Gegen diese zweite Person wurde dann ermittelt. Über längere Zeit hinweg erhielt die Betroffene keine weiteren Informationen über den Verfahrensstand. Als die Politikerin drei Jahre nach Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hierzu nachfragt, erhält sie die Auskunft, der Fall liege beim Landgericht Cottbus. Sie geht davon aus, dass der Fall noch in Bearbeitung ist. Doch 2021 beauftragt die Abgeordnete schließlich eine Rechtsanwaltskanzlei, und diese findet heraus: Ihr Verfahren wurde bereits 2017 eingestellt. Der juristische Hintergrund ist, dass gegen diesen Mann zeitgleich wegen einer schwerwiegenderen Straftat ermittelt wurde. Die Einstellung erfolgte, weil die mögliche Strafe für die Nachricht an Domscheit-Berg nicht mehr wesentlich ins Gewicht gefallen wäre – mit Blick auf die zu erwartende Strafe in diesem anderen Fall. Das ermöglicht die deutsche Strafprozessordnung: Ein Verfahren, das Person A anstrebt (hier: Anke Domscheit-Berg), kann eingestellt werden, weil die verdächtige Person auch wegen schwerwiegenderen Straftaten, die sie gegenüber anderen Personen beging, vor Gericht steht.18 Rückblickend sagt die Politikerin: „Man hat das dann eingestellt mit der schnöden Begründung: Es würde wegen gravierenderer Verstöße auch gegen ihn ermittelt. Weil er also eine höherrangige Straftat begangen hat, würde man die anderen gar nicht verfolgen. Aber mir sagt man halt gar nicht Bescheid. Also im Gegenteil: Man lässt mich im Glauben, dass weiter ermittelt wird, und das fand ich halt richtig kacke. Das finde ich heute noch bodenlos. Als Opfer bekommst du nicht mal Informationen.“
Diesem Frust aufgrund fehlender Kommunikation nach Anzeigen begegne ich immer wieder. Zum Beispiel erzählt auch Yvonne Magwas: „Es gibt überhaupt keine Transparenz: Wo steht das Verfahren jetzt? Das ist sowohl in der Transparenz als auch im Tempo äußerst unbefriedigend und für den Betroffenen furchtbar. Also wem das dann noch enorm ans Herz geht und wer damit nicht wirklich gut reflektiert umgehen kann, der geht kaputt.“
Manche Verfahren werden erfolglos eingestellt. Zum Beispiel hat Magwas jenen User angezeigt, der ihr den „Galgen“ wünschte und sie als „Völkermörderin“ beleidigte. Hier hatte es zuerst so ausgesehen, als verwende diese Person einen Klarnamen, also den echten Namen. Aber die Polizei konnte keine dazu passende Person finden. Auch ist für Betroffene in der Regel uneinsichtig: Wo steht das Verfahren, wurde intensiv ermittelt? In einem Fall bekam Magwas die Mitteilung, dass ihre Anzeige eingestellt wurde – doch die Staatsanwaltschaft hatte vergessen, die Aktenzahl anzugeben, also welche Anzeige das betrifft. Bei der Anzeige gegen Stephan Brandner hatte sie das Pech, dass der Bundestag dafür die Immunität des Abgeordneten nicht aufhob. Es kam also in diesem Punkt zu keiner Ermittlung. Im Fall einer anderen Betroffenen hingegen hat der Bundestag die Immunität Brandners aufgehoben (hierauf gehe ich an späterer Stelle noch ein).19
Anke Domscheit-Berg wiederum bekam nicht einmal die Information, dass ihr Verfahren eingestellt wurde. Es wäre eindeutig ein Fortschritt, wenn die Kommunikation nach Anzeigen und Ermittlungen stärker ausfiele (siehe auch Kapitel 12). Wenn Betroffene nicht erst Anwälte oder Anwältinnen benötigen, um einen Überblick zu bekommen, was aus ihrem Fall geworden ist. Und anders als Bundestagsabgeordnete können sich manche Menschen so eine rechtliche Unterstützung gar nicht leisten. Ich weiß, dass die österreichische Justiz überlastet ist, dass derzeit enorme Einsparungen gemacht werden – aber es besteht die Gefahr, dass Menschen Straftaten nicht mehr anzeigen, wenn sie ernüchternde Erfahrungen dabei machen. Viele Menschen sind es nicht gewohnt, zur Polizei zu gehen und etwas anzuzeigen. Das kann für sie durchaus gewisser Überwindung bedürfen. Und wenn Betroffene auch noch hören, wie mühsam oder undurchsichtig manche Verfahren sich gestalten, dann kann ihnen das den Eindruck vermitteln, dass sie es lieber gleich sein lassen sollten. Sie denken, es würde sich nicht lohnen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen.
Es gibt noch ein zweites Problem: Manch eine Rapeglish-Äußerung ist juristisch schwierig zu fassen, weil sie nicht den Tatbestand der Bedrohung erfüllt. Wenn Sie einer Frau schreiben: „Morgen, um 7 Uhr in der Früh stehe ich in der Baumgasse 14 und werde mit einem Hammer auf dein Gehirn einschlagen“, und die Person wohnt tatsächlich in der Baumgasse 14, dann hat die betroffene Person womöglich gute Karten, dass dies als Drohung nach dem Strafrecht gewertet wird. Wohlgemerkt: So etwas muss immer im Einzelfall juristisch geprüft werden, aber in diesem Fall ist die Nachricht zumindest sehr detailliert und mit einer Absichtserklärung „ich (…) werde“ verfasst. In der Praxis jedoch sind viele Nachrichten nicht so konkret. So gibt es Formulierungen in Drohnachrichten wie „wundere dich nicht, wenn du (…) wirst“ oder „du solltest vergewaltigt werden“. Hier stellt sich dann stärker die Frage, ob das strafrechtlich als Drohung ausgelegt wird. Für die Empfängerinnen solcher Nachrichten liest sich aber auch das bedrohlich. Ich staune ab und zu, was nicht als Bedrohung eingestuft wird. Nehmen wir folgende Morddrohung: Im Februar 2020 kritisierte die feministische Autorin Beatrice Frasl, dass es bereits sechs Frauenmorde in Österreich in diesem Jahr gegeben hatte. Darunter postete ein User an sie adressiert: „du bist die 7te“. Die Feministin zeigte das an. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, der Tatbestand der gefährlichen Drohung sei nicht erfüllt. Frasl erzählt, dass der Polizist bei der Aufnahme der Anzeige zu ihr gesagt habe: „Na, da hat sich wahrscheinlich wer einen Scherz erlaubt.“
Ich möchte Folgendes empfehlen: Für Durchschnittsbürgerinnen und Durchschnittsbürger ist oft schwer einzuschätzen, bei welchen Postings man gute Karten vor Gericht hat – und hingegen welche Aussagen gar keinen Straftatbestand erfüllen oder wo Ermittlungen erfahrungsgemäß rasch eingestellt werden. Deshalb: Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie über eine Anzeige oder Klage nachdenken. Das Gute ist: Sowohl in Deutschland als auch in Österreich gibt es Beratungseinrichtungen, an die sich Betroffene digitaler Gewalt wenden können. In Deutschland bietet die Organisation HateAid eine Beratungsstelle und gibt online an, wie ausgelastet die Mitarbeiter:innen gerade sind. Sie vermitteln auch Rechtsberatung.20 In manchen Fällen, bei denen Kosten anfallen, finanziert HateAid sogar die Prozesskosten. In Österreich wiederum bietet die Anti-Rassismus-NGO ZARA eine Beratungsstelle an, bei der ebenfalls Juristinnen und Juristen Postings oder Nachrichten prüfen und zum Beispiel bei Anzeigen unterstützen können.21 Sowohl Betroffene von Rassismus als auch alle Betroffenen von Hass im Netz können sich dorthin wenden. Diese Einrichtungen leisten wichtige Arbeit, ihnen helfen aber auch Spenden, um umfassend aktiv sein zu können. Privatpersonen können zum Beispiel finanziell solche Organisationen unterstützen.
