Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Ein Fahrzeug vom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, die Steuer- und Abgabenlast zu senken. Nutzen Sie den Firmenwagen auch für private Fahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte müssen Sie dafür einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den sogenannten Nutzungswert. Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes gibt es zwei Alternativen: - die Pauschalmethode, auch Listenpreis- bzw. 1 %-Regelung genannt; oder - die Nachweismethode. Bedingung hierfür: Sie führen ein Fahrtenbuch.Handelt es sich bei dem Firmenwagen um ein Elektrofahrzeug oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug, gelten zu Ihrem Vorteil Besonderheiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes. Ist die vom Arbeitgeber angewandte Methode für Sie nachteilig, können Sie in der Steuererklärung zur günstigeren Methode wechseln und dadurch Ihren steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn verringern. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Beitrag. Ein Wechsel von der Pauschal- zur Nachweismethode ist aber nur möglich, wenn Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Dazu müssen Sie bestimmte Formalien beachten. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitstätte gilt bei der Pauschalmethode die 0,03 %-Regelung. Statt dieser Pauschalbewertung können Sie – auch ohne Fahrtenbuch – zur Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten wechseln. Dazu müssen Sie die Fahrten mit Datumsangabe notieren. Das ist günstiger für Sie, wenn Sie an weniger als 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen an Ihren Arbeitsplatz fahren.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 102
Veröffentlichungsjahr: 2024
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
© 2024 by Wolters Kluwer Steuertipps GmbHPostfach 10 01 61 · 68001 MannheimTelefon 0621/[email protected]
Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle Angaben wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit verwenden wir allgemein die grammatisch männliche Form. Selbstverständlich meinen wir aber bei Personenbezeichnungen immer alle Menschen unabhängig von ihrer jeweiligen geschlechtlichen Identität.
Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Wolters Kluwer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Inhaltsübersicht
1 Die Pauschalmethode: Listenpreis-Regelung
1.1 Nutzungswert für Privatfahrten: Die 1 %-Regelung
1.1.1 Der Listenpreis ist maßgebend
1.1.2 Kürzung des Listenpreises bei Elektrofahrzeugen
1.1.3 Beim Ansatz des Listenpreises kennt das Finanzamt kein Pardon
1.1.4 Was alles mit der 1 %-Regelung abgegolten ist
1.1.5 Muss immer der volle Wert versteuert werden?
1.1.6 Firmenwagenwechsel
1.1.7 Keine 1 %-Regelung für Transportfahrzeug/Werkstattwagen
1.1.8 Möglichkeit zur Privatnutzung reicht bereits aus
1.1.9 Keine 1 %-Regelung bei Privatnutzungsverbot
1.2 Nutzungswert für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte
1.2.1 Bewertung und Besteuerung kann unterschiedlich erfolgen
1.2.2 Wann liegt eine erste Tätigkeitsstätte vor?
1.2.3 Pauschalbewertung: Die 0,03 %-Regelung
1.2.4 Einzelbewertung: Fahrten notieren und Steuern sparen
1.2.5 Firmenwagen wird nur für eine Teilstrecke genutzt (park and ride)
1.3 Nutzungswert bei doppelter Haushaltsführung
1.4 Fahrten bei beruflicher Auswärtstätigkeit
1.4.1 Grundsätzlich keine steuerliche Auswirkung
1.4.2 Ausnahmefall 1: Fahrten zu einem Sammelpunkt
1.4.3 Ausnahmefall 2: Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet
1.5 Sonderfälle
1.5.1 Der Firmenwagen wird auch von Kollegen genutzt
1.5.2 Firmenwagen aus einem Fahrzeugpool
1.5.3 Ihnen stehen mehrere Firmenwagen zur Verfügung
1.5.4 Nutzungswert höher als Gesamtkosten (sog. »Kosten-Deckelung«)
1.5.5 Arbeitgeber erstattet Kosten für Ihr eigenes Fahrzeug
1.5.6 Firmenwagen mit Fahrer
2 Die Nachweismethode: Fahrtenbuch und Belege
2.1 Nachweis der Gesamtkosten
2.2 Daran führt leider kein Weg vorbei: das Fahrtenbuch
2.2.1 Der Zweck des Fahrtenbuchs
2.2.2 Das Fahrtenbuch muss »ordnungsgemäß« geführt sein
2.2.3 Aufzeichnungserleichterungen in bestimmten Fällen
2.2.4 Elektronische Fahrtenbücher
2.2.5 Bei Nichtanerkennung gilt die Pauschalmethode
2.3 Versteuerung bei der Nachweismethode
2.4 Wann lohnt sich die Mühe, ein Fahrtenbuch zu führen?
2.5 So korrigieren Sie den Nutzungswert in der Steuererklärung
3 Pauschalversteuerung Fahrten zur Arbeit
3.1 So funktioniert die Pauschalversteuerung
3.2 Wann ist die Pauschalversteuerung günstiger?
4 Sie leisten Zuzahlungen für den Firmenwagen
4.1 Sie zahlen ein pauschales Nutzungsentgelt
4.2 Sie tragen (einzelne) Fahrzeugkosten
4.2.1 Pauschalmethode (1 %-Regelung)
4.2.2 Fahrtenbuch- bzw. Nachweismethode
4.2.3 Anrechnung in der Gehaltsabrechnung oder erst in der Steuererklärung
4.3 Sie zahlen einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten
5 Sonstiges
5.1 Firmenwagen und Sozialversicherung
5.2 Leasingfahrzeuge
5.3 Firmenwagenbesitzer mit Behinderung
5.4 Firmenwagen durch Gehaltsumwandlung
5.5 Unfallkosten
5.6 Fahrtkosten bei anderen Einkünften
5.7 Garagengeld vom Arbeitgeber
