Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
42 Kolumnen zu sozialethischen und sozialpolitischen Themen
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 178
Veröffentlichungsjahr: 2021
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Vorwort
DER FIVUNDFUV-Gipfel
Hartztod
Eine krachende Niederlage
Die Deutschen waren noch nie so reich und so arm!
Bruder – Genosse – Kollege
Die neoliberale Konterrevolution frisst ihre Kinder
ASO und SO
Freiheit, die ich meine
Tomaten und anderes
Das religiöse Bekenntnis zum Leitbild der Dienstgemeinschaft
Abschied vom Dritten Weg
Bundestagsqualprogramme 2013
„Der Streit tobt weiter“
Es geht auch anders
Der Weg führt über Hannover
Die neue Sozialwortlosigkeit
Die wunderbare Welt der Angela
„Wachstum und Beschäftigung“
Wachstum und Verteilung
Abschied von der SPD
Endlosschleife
Eine andere Welt im grauen Staub der Wirklichkeit
Die Plutokratie fördern nicht fordern
Triple R: rassistisch – reaktionär – retro
Pokémon go
Arbeit evangelisch
Trumperium
„Die Farbenbrechung der Gleichheit“
Gini-Pakt für Deutschland
Wieder und wieder: Freiheit durch Gerechtigkeit
Steinerne Verhältnisse
Marx und more
Diese Dame dort
„Mehr Kapitalismus wagen“
Trilogie der Männerwelten ante Social-Media- Affentheater 1990
„Wir leben nicht im Kapitalismus… “
Utopische Erinnerungen
Verhängnisvolle „Dienstgemeinschaft“
Das Hufeisendogma und der Freie Fall
Coronissima
Verständnislose Kirchenleitung
Schlusslicht
Mit dem Band „Freiheit durch Gerechtigkeit 2“ liegen nun sämtliche Kolumnen von Wolfgang Belitz vor, die in der Vierteljahreszeitschrift AMOS veröffentlicht wurden. Vor genau zehn Jahren haben wir unter dem selben Titel die ersten fünfzig Texte zu seinem siebzigsten Geburtstag herausgegeben. Nun sind in den folgenden zehn Jahren zweiundvierzig weitere Texte entstanden. Mit seinem achtzigsten Geburtstag hat Wolfgang Belitz dieses Projekt abgeschlossen und sich in seiner letzten Kolumne von seinen Leserinnen und Lesern verabschiedet. So bedauerlich dies ist, so hat er uns mit seinen grundlegenden kritischen Texten zu Kirche und Gesellschaft einen wertvollen Schatz hinterlassen.
Über einen Zeitraum von zweiundzwanzig Jahren, von 1998 bis Oktober 2020, hat Wolfgang Belitz die kirchlichen und gesellschaftlichen Ereignisse und Entwicklungen von sozialethischen Grundlagen aus kritisch kommentiert. Dies in einer analytischen Klarheit und sprachlicher Brillanz, die ihresgleichen sucht. Seine Beiträge sind ein bedeutendes Dokument der Zeitgeschichte und weisen trotz jeweils aktueller Bezüge weit über die Tagesaktualität hinaus.
Ihr Gewicht wiegt umso mehr, als in der gesellschaftlichen und kirchlichen Öffentlichkeit kritische Stimmen weitgehend verstummt sind. Jahrelang haben Medien, Politik, wirtschaftswissenschaftliche Institute die Menschen in diesem Land einer systematischen Gehirnwäsche unterzogen. Wie anders lässt sich erklären, dass gegen den Abbau des Sozialstaates, gegen Niedriglöhne und prekäre Arbeitsplätze, Armut auf der einen Seite und gegen einen geradezu obszönen Reichtum weniger, der durch Umverteilung von unten nach oben entstanden ist, sich kein nennenswerter Widerstand regt.
Innerhalb der Kirche sind seit vielen Jahren kritische Stimmen verstummt. Alle Einrichtungen, die sich mit Arbeitslosigkeit, Arbeitsverdichtung, Arbeitsplatzabbau, Berufsnot von jungen Menschen auseinandergesetzt haben sind geschlossen oder bis zur Unkenntlichkeit verkleinert worden. Es gibt keinen kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt mehr, keine Sozialsekretärinnen und Sozialsekretäre, keine Jugendbildungsreferentinnen, keine Sozialpfarrerinnen und Sozialpfarrer mehr. Die noch verbliebenen Restbestände sind längst zum Streichen vorgesehen. Auch damit hat sich die Kirche von den Prinzipien der Sozialen Gerechtigkeit verabschiedet. An das einst Hoffnung versprechende Sozialwort der Kirchen von 1997 kann und will sich in den Kirchen niemand mehr erinnern.
Gegen diesen unseligen Zeitgeist stemmen sich alle Texte von Wolfgang Belitz. Er bringt die versteinerten Verhältnisse in Kirche und Gesellschaft durch die in der Frohen Botschaft des Evangeliums enthaltene Sozialethik zum Tanzen. „Arbeit, Arbeitslosigkeit, die Zukunft der Arbeit im Kontext des biblischen Gerechtigkeitsverständnisses, die Soziale Frage unter den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen begreifen, in theologisch und sozialwissenschaftlich fundierten Beiträgen Position zu beziehen“, das ist das Anliegen von Wolfgang Belitz und davon handeln seine Texte. Sie leisten eine wichtige, ja unverzichtbare Aufklärungsarbeit in diesen bleiernen Zeiten der neoliberalen Konterrevolution.
Von den harten Propheten des Neoliberalismus wird immer wieder vorgetragen, die hohen Kosten des Sozialstaates seien nicht länger finanzierbar, die Arbeit zu teuer, Arbeitslosigkeit lasse sich durch Wachstum beseitigen, sie sei ein Bildungsproblem und die freie Wirtschaft sei immer effektiver als der Staat. Deshalb müsse der Staat auf wenige Grundaufgaben zurückgestutzt werden. Deregulierung und Privatisierung sind die Zauberworte dieses inhumanen Politik- und Wirtschaftsverständnisses.
Wolfgang Belitz macht deutlich, dass diese marktradikalen Heilsversprechungen nirgendwo eingelöst wurden. Sie haben im Gegenteil weltweite und langdauernde Krisen ausgelöst. Die Kosten dieser Krisen tragen wieder diejenigen, die nichts zu deren Entstehung beigetragen haben. Zur Rettung der Banken musste der neoliberal verachtete Staat mit den Steuerbeiträgen aller Bürger einspringen. Doch die neoliberalen Propheten halten trotz der weltumspannenden Krisen und deren verheerenden Folgen an ihren Ideologien fest und sitzen nach wie vor als Apologeten in den Universitäten und Instituten und sind in fast allen Parteien fest verankert. Von einer Wirklichkeit, die ihren Heilssätzen widerspricht, lassen sie sich nicht irritieren. Sie wissen sich im Bündnis mit den Mächtigen und Reichen und das reicht.
Die Kirchen mit Diakonie und Caritas sind einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Alle Arbeitsverhältnisse sind unter dem harmlos klingenden Begriff Dienstgemeinschaft gefasst. Den in dieser Dienstgemeinschaft tätigen Frauen und Männer werden aber wesentliche Grundrechte vorenthalten. Es gilt nur eine schwache Form der Mitbestimmung und das Streikverbot. Auf der Basis der Recherchen von Hermann Lührs steht fest, dass der Begriff der Dienstgemeinschaft ein nationalsozialistischer Begriff ist. Er wurde gerne von den Kirchen 1934 aufgenommen und spiegelt auch ihre gewerkschaftsfeindliche Grundausrichtung wider. Belitz und andere machen deutlich, dass mit der Beibehaltung dieses nationalsozialistischen Begriffs auch nach 1945 die gleichen Inhalte übernommen wurden. Auch dies ist hier nachzulesen.
Die Beiträge von Wolfgang Belitz sind sprachliche Kleinode, geschliffen formuliert, sie mischen Humor, beißende Kritik mit großem theologischen, wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Wissen. Es macht einfach Freude, sie zu lesen.
Zu dieser Ausgabe haben wir keine den Text begleitenden Graphiken. Hartwig Ammann, der den ersten Band gestaltet hatte, ist leider gestorben. In Würdigung seiner Arbeit und in Erinnerung an ihn haben wir eine seiner Graphiken in leicht verfremdeter Form als Umschlag genutzt.
Wir wünschen Wolfgang Belitz zu seinem achtzigstem Geburtstag Gesundheit, Kraft und Gottes Segen. Wir hoffen aber uns auch weiterhin an seinen Kenntnissen und Erkenntnissen erfreuen zu dürfen. Herzliche Grüße auch von der AMOS-Redaktion.
Schwerte und Dorsten, Sommer 2021
Dr. Hans-Udo Schneider und Walter Wendt-Kleinberg
Die beiden reichsten Männer der USA und manchmal auch der Welt, Bill Gates und Großinvestor Warren Buffet haben eine Bürgerinitiative amerikanischer Milliardäre ins Leben gerufen mit dem Namen „The Giving Pledge“ (Das Spenden-Versprechen). Alle 371 Dollarmilliardäre des Landes sind aufgerufen, der Initiative beizutreten mit dem Versprechen, die Hälfte ihres Vermögens für wohltätige Zwecke zu spenden. Nimmt man z.B. gemäß der jüngsten Forbes-Liste die Hälfte des Vermögens der 15 Reichsten, kommt man auf eine Summe von 171 Milliarden Dollar, die als Stiftungsvermögen verortet dauerhaft Milliardenerträge erbringen würden zur Linderung sozialer Probleme. Dem Vernehmen nach haben sich bislang 40 Betroffene der Bürgerinitiative angeschlossen, darunter der Bürgermeister von New York, der Star Wars Regisseur, der Oracle Mitbegründer und der CNN Besitzer.
Auf der einen Seite muss man diese ungewöhnliche Initiative nicht über die Maßen bewundern. Opfer werden nicht gebracht und Schmerzgrenzen nicht erreicht. Die Operation verläuft schmerzlos. Denn wer als Milliardär auf die Hälfte seines Vermögens verzichtet, merkt davon wenig und verzichtet auf nichts. Er hält seinen Lebensstandard, behält seinen Privatjet und kann sich weiterhin auf höchstem Niveau alles leisten, was er will. Daraus lernen wir: Der Überfluss kann den Mangel mildern ohne schmerzhafte Einschnitte.
Auf der anderen Seite bleibt diese Initiative dennoch eine einsame Spitzenleistung der FIVUNDFUV-Ethik, die in wirtschaftlichen, kirchlichen und sonstigen konservativen Kreisen bei uns hochgehalten wird als Alternative zur sozialen Gerechtigkeit. Um jeder Verteilungsfrage auszuweichen, wird Ethik zur Individualethik verkürzt, die einen lockeren Rahmen absteckt für ungestörtes und unbedrängtes Verhalten in Freiheit und Verantwortung. Inhalte werden selbst bestimmt. Aus diesem Kontext heraus wird verständlich, warum die FIVUNDFUV-Ethik hierzulande keine Handlungen hervorbringen kann, die den amerikanischen Dimensionen entsprechen könnten. Wenngleich die Unternehmerdenkschrift der EKD genau weiß, dass deutsche Unternehmer „zum Teil erhebliche Geldmittel in gemeinnützige Stiftungen“ einbringen. Leider haben wir dabei ein typisch deutsches Problem, wie die Denkschrift fortfährt: „Unternehmer wagen sich aus Angst vor einer Neiddebatte ... mit ihrer Wohltätigkeit nicht aus der Anonymität.“ Wir haben in Deutschland keine vergleichbare Bürgerinitiative unserer sagen wir knapp 100 Euromilliardäre. Niemand erwartet, dass sie dem amerikanischen Beispiel folgen, aber als Anhänger und elitäre Vertreter der FIVUNDFUV-Ethik müssen sie sich schon mit dieser Anregung auseinandersetzen und prüfen, ob bei ihnen ein rudimentäres Gefühl dafür vorhanden ist, dass der Reiche mit FIVUNDFUV-Gewissen etwas zurückgeben sollte an die Gesellschaft, die ihn hat groß werden lassen. Wir haben in Deutschland aber seit 2008 die „Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe“, der sich bislang 48 wohlhabende Bürger angeschlossen haben. Laut OECD ist die Bundesrepublik Deutschland das Industrieland, in dem die Vermögen am wenigsten bzw. so gut wie gar nicht mit Steuern und Abgaben belastet werden. 1997 wurde die Vermögenssteuer abgeschafft. Im Laufe der letzten Jahre wurde der Spitzensteuersatz von 56% auf 42% abgesenkt (ab 2009 +3% Reichensteuer!). Der Einkommenssteuersatz der Unternehmen sank von 40% auf 15%. Deutschland ist ein Paradies für Reiche. Der Nutzung einer im Ganzen vorzüglichen Infrastruktur, der Qualität eines überreichen kulturellen Angebots und einem umfangreichen Katalog weiterer öffentlicher Dienstleistungen stehen äußerst geringe finanzielle Beiträge der Reichen gegenüber, die schmachvoll hinter deren Potential zurückbleiben. Des Weiteren werden ökonomische Krisenkosten und steigende soziale Kosten in großem Umfang von den kleinen Leuten getragen. Darum fordert die „Initiative Vermögender“: „Menschen mit einem Vermögen von über 500.000 Euro müssen mit einer auf zwei Jahre befristeten Vermögensabgabe in Höhe von jeweils fünf Prozent in die Pflicht genommen werden.“ Danach sollte es eine Vermögenssteuer von mindestens einem Prozent geben. Unsere Position ist klar: Die hiesigen Vorschläge setzen politisch-demokratische Entscheidungsprozesse voraus mit gesetzlichen Regelungen auf dem Wege zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Unsere reichen Mitmenschen müssen stärker belastet werden unter Berufung auf das Recht.
Da ist die im Grundgesetz verankerte Sozialpflichtigkeit des Eigentums und da sind die in der Erklärung der Menschenrechte niedergelegten sozialen Grundrechte. Damit ist der Weg bezeichnet, der einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung entspricht, die auf dem sozialethischen Wertsystem von „Freiheit durch Gerechtigkeit“ beruht. Das FIVUNDFUV-Projekt hingegen ist individualethisch begründet, rechtlich unverbindlich und inhaltlich willkürlich. Kritiker gehen soweit zu behaupten, Großspenden entziehen dem Staat Steuermittel, entziehen sich demokratischer Kontrolle, verleihen auf der anderen Seite aber den Subjekten eine gesellschaftliche Steuerungskompetenz und eine nicht legitimierte gesellschaftliche Gestaltungsmacht. Dennoch sage ich: „Freiheit in Verantwortung“ ist gut, aber „Freiheit durch Gerechtigkeit“ ist besser. Ein wenig wehmütig füge ich hinzu: Sollte der amerikanische Traum das Sommerloch überleben und hierzulande ein nachhaltiges politisches Echo finden, so erinnere ich gerne wieder einmal an unser gediegenes und umfassendes Konzept einer zweckgebundenen „Artikelvierzehnabgabe“ zur Finanzierung von Arbeitsplätzen in alten oder neuen Nonprofitinstitutionen und vor allem von Arbeitsplätzen in selbstorganisierten neuen kreativen Arbeitsfeldern. Erforderlich sind entsprechende Gesetze, erwünscht sind reichhaltige FIVUNDFUV-Aktivitäten.
1 Zu „Freiheit In Verantwortung UND Freiheit Und Verantwortung“ siehe auch die beiden Kolumnen in AMOS 4-2009 „Freiheit in Verantwortung“ und in AMOS 1-2010 „Die Stunde der Wrestler“
Wie wir alle mit großer Spannung verfolgt haben, hat das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010 verkündet, dass der Regelsatz für den Lebensunterhalt von Hartz-IV-Empfängerinnen bis zum Jahresende neu, d.h. transparenter und bedarfsorientierter berechnet und beschlossen werden muss. So ist es in letzter Minute geschehen. Der Regelsatz wird um 5 Euro von 359 Euro auf 364 Euro angehoben.
Die Würde des Menschen ist antastbar. Das universale Grundrecht auf Leben und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) wird durch die Hartz-Gesetzgebung verletzt. Es gibt eine materielle Grundlage der Entfaltung der Persönlichkeit, die bei den niedergelassenen Ärzten 2011 auf höchstem Niveau um 617 Euro p. M. und bei den Ärmsten 2011 auf niedrigstem Niveau um 5 Euro p. M. wächst. Daraus ergibt sich eine Menschenrechtsproportion von 123:1. So wollen es die gesellschaftlichen Machtverhältnisse. Damit ist ein Ausmaß gesellschaftlicher Ungleichheit erreicht, das ethisch vollkommen inakzeptabel ist und allen christlichen Werten Hohn spricht. Da die herrschende Regierungspartei sich seit dem Karlsruher Parteitag neu auf ihre christlichen Werte besinnen will, wird ihr es sicher leicht fallen, den neuen christlich ethischen Schwung in eine angemessene Ethik für die Würde des Hartz-IV-Empfängers einmünden zu lassen.
Dazu gebe ich einige Empfehlungen zur jetzt dringend anstehenden Neuberechnung des Regelsatzes von jetzt 364 €:
1. Wie wird der Regelsatz berechnet? Bislang galt die Übereinkunft, die Ergebnisse und Zahlenangaben der jeweils jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstatistik des Statistischen Bundesamtes (jetzt also EVS 2008) zum Vergleich zu Rate zu ziehen. Ermittelt werden die Konsumausgaben des untersten Quintils (20%) der Statistik unter ausschließlicher Berücksichtigung von Einzelhaushalten (darunter viele Studierende). Dann wird politisch entschieden, wie hoch der davon abgeleitete Regelsatz festgesetzt werden soll. Willkür und Manipulation sind damit Tür und Tor geöffnet. Die schwarzgelbe Regierung geht noch einen Schritt weiter und berücksichtigt lediglich die untersten 15% Einzelhaushalte der EVS. So kommt man von vorneherein dem gewünschten Ziel, einen möglichst niedrigen Regelsatz zu ermitteln, schon ganz nahe. Diese Rechnung wird vor dem BVG keinen Bestand haben. Hier wird nicht der Lebensmittelbedarf von Erwachsenen und Kindern auf unserem gesellschaftlichen Niveau ermittelt. Hier werden die arbeitslosen Armen zur untersten Gruppe der arbeitenden Armen in Relation gesetzt. Auf diese Weise kann mit dem Regelsatz lediglich der Grad der Armut neu festgelegt, auf gar keinen Fall aber ihre Überwindung vorgenommen werden. Der DPWV hat eine eigene Berechnung vorgenommen, indem er wie bislang üblich das untere Fünftel der Haushalte berücksichtigt und die Kosten für eine Restaurantmahlzeit, ein Eis, ein Bier und eine Zigarette hinzunimmt. Schon ergibt sich ein Regelsatz in Höhe von 415 Euro! Auch damit bleibt man noch im Bereich der Armutsberechnung.
2. Der bekannte Armutsforscher Richard Hauser hält die Orientierung am Statistikmodell der EVS für richtig, weil es nichts Besseres gibt: „Bleibt man bei der EVS, müsste man einkommensspezifische Gruppen bilden: Nicht nur die Alleinlebenden, darunter viele Studenten, müssen zur Berechnung herangezogen werden, sondern alle Familientypen. Die Niedriglohngruppen und 400-Euro- oder Minijobs muss man hingegen aus der Berechnung herausnehmen, es sollten nur Vollzeittätigkeiten und Stundenlöhne über sieben oder 7,50 Euro in die Berechnung einfließen. Wenn man von dieser neu gebildeten Gruppe dann die Konsumausgaben der untersten 20 Prozent nimmt, kommt man zu einem passenderen Ergebnis – auch für die Bedürfnisse der Kinder.“
Leider hat noch niemand eine Regelsatzberechnung nach dem Hauser-Modell durchgeführt, auch die Oppositionsparteien nicht.
Ich schlage eine Berechnung vor, die sich ebenfalls an der EVS orientiert, aber anders, gesamtgesellschaftlich ansetzt. Herangezogen werden die Konsumausgaben der Haushalte des ersten Quintils der EVS, also die 20% reichsten Haushalte. Dann vergleicht man nicht arbeitslose Arme mit arbeitenden Armen, sondern Arme mit Reichen. Dann sieht die Welt schon anders aus jenseits der Fünfeuromanipulation. Das ist die Realität: Das reichste Fünftel (20%) der Haushalte in Deutschland verfügt über 68% (!) aller Markteinkommen (Lohn, Gehalt, Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Vermögen) und über 75% (!) des Geldvermögens der privaten Haushalte. Diese ungeheuerliche Konzentration von Markteinkommen und Vermögen in den Händen weniger macht zugleich deutlich, wie einfach ein angemessenes Existenzminimum der Armen finanziert werden könnte nach der wahren und klaren sozialethischen Regel: Der Mangel wird aus dem Überfluss beseitigt. Der Überfluss hierzulande ist so groß, dass die notwendige Umverteilung mittels Vermögenssteuer oder - abgabe ohne Leiden, Verzicht und Opfer der Oberschicht durchgeführt werden kann.
Leider erfasst die EV-Statistik die reichen Haushalte gar nicht: Alle Haushalte mit einem Nettoeinkommen von 18.000 Euro und mehr pro Monat werden statistisch nicht erfasst, weil deren Angaben unbrauchbar sind. Es gibt in unserem reichen Land nach wie vor keine befriedigende statistische Erfassung des Reichtums. Wir können nur arbeitslose Arme mit arbeitenden Armen vergleichen, nicht aber Arme mit Reichen, um Anhaltspunkte zu einem aus gesamtgesellschaftlicher Sicht angemessenen Existenzminimum zu finden. Über Verteilungsgerechtigkeit kann nicht diskutiert werden, weil es dafür keine Datengrundlage gibt.
Armes Deutschland!
In diesen Tagen habe ich zum ersten Male in meinem langen Leben einen Leserbrief verfasst und zwar zu der Berichterstattung in der Wochenzeitung UNSERE KIRCHE (UK) über den Prozess vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm wegen des Streikverbots in der Kirche. Er wurde veröffentlicht in UNSERE KIRCHE NR. 6 (13.02.2011) und zwar wie vorab angekündigt (Kürzungen vorbehalten) in zensierter Form. Daher biete ich hier die unzensierte Fassung. Die kursiv gedruckten Zeilen sind der Zensur zum Opfer gefallen:
„Eine krachende Niederlage.“
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 13. Januar den Antrag der Ev. Kirche von Westfalen, ihrer Diakonie und etlicher anderer Bundesgenossen auf ein gerichtliches Streikverbot in Kirche und Diakonie ohne wenn und aber zurückgewiesen. Das ist eine krachende Niederlage für die Antragsteller, von der sie sich so leicht nicht wieder erholen werden. Selbstverständlich darf in Kirche und Diakonie gestreikt werden, denn das Streikrecht ergibt sich aus dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz.
Der Leitartikel in UK berichtet über das sensationelle Ereignis mit milden, einfühlsamen Worten und tritt den Verlierern mit quasi seelsorgerlicher Achtsamkeit zur Seite: Es handele sich lediglich um einen Teilerfolg, einen Etappensieg, ein eingeschränktes Zugeständnis, der Ausgang sei weiter offen, so der Titel des Artikels. Von den Argumenten des Gerichts ist kaum die Rede. Ich war am 13. Januar beim Prozess im überfüllten Verhandlungssaal des Landgerichts Hamm anwesend und habe die Verhandlung verfolgt. Es war ein rabenschwarzer Tag für die kirchlich-diakonischen Arbeitgeber.
Das Gericht hat zwei Argumentationslinien verfolgt.
1. Das Gericht hat die Struktur des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (ARRG) analysiert, also den Dritten Weg betrachtet. Das Ergebnis ist eindeutig. Das ARRG ist dem Tarifvertragswesen nicht gleichwertig. Es konstruiert eine strukturelle Unterlegenheit und Schwächung der Arbeitnehmerseite, weil durch die Vorschriften zur Besetzung der Arbeitnehmerbank in der arbeitsrechtlichen Kommission ausgeschlossen wird, dass das volle professionelle tarifrechtliche Expertenwissen auf Arbeitnehmerseite zum Einsatz kommen kann, wie es bei Tarifverhandlungen der Fall ist. Der Dritte Weg ist damit arbeitsrechtlich erledigt, weil er, mit den Worten des Gerichts, „kein gleichwertiges System“ ist und „eine Beschränkung der kollektiven Interessenvertretung“ darstellt. Die Konsequenz des Gerichts lautet: Wer bei den Verhandlungen zum kollektiven Arbeitsrecht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Parität verweigert, dem kann nicht erlaubt werden, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch noch die in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerten Schutzrechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zusätzlich außer Kraft zu setzen. Damit ist der Streik grundsätzlich zulässig. Diese Auffassung ist auch ein schwerer Schlag gegen die Kirchenleitungen und Synoden, die das Arbeitsrechtsregelungsgesetz als arbeitnehmerfeindliches, minderwertiges Recht zweiter Klasse mit viel Selbstbeweihräucherung eingeführt haben.
2. Das Gericht hat die Praxis in der kirchlich-diakonischen Arbeitswelt betrachtet und festgestellt, dass es in kirchlichen Einrichtungen Hunderttausende von Tätigkeiten gibt, die keine kirchenspezifischen Merkmale erkennen lassen. Die größte Mitarbeitendengruppe in Kirche und Diakonie z.B. bilden die Frauen im Haus- und Wirtschaftsdienst. Diese Feststellung wird erhärtet durch die Beobachtung, dass die kirchlichen Arbeitgeber mit diesen Mitarbeitenden aus Kostengründen umspringen wie die weltlichen Arbeitgeber (Ausgründungen, Leiharbeit). Weil die kirchlichen Arbeitgeber sich so verhalten, ist die zusätzliche Eliminierung der Schutzrechte oder, wie das Gericht sagt, „ein Ausschluss des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen unverhältnismäßig“. “Gegenüber den Argumentationslinien des Gerichts ist den Vertretern von Kirche und Diakonie vor Gericht dann gar nichts mehr eingefallen, wenn auch die anwesenden Theologen meinten, mit einigen salbungsvollen Worten intervenieren zu können.
Ich habe das Urteil mit tiefer Befriedigung aufgenommen und in Ansätzen auch ein leichtes Triumphgefühl verspürt.
Seit über 30 Jahren habe ich mich als Sozialethiker für Tarifverträge in der Kirche eingesetzt und bin bei den Gegnern dieser Regelung immer auf überhebliche Selbstgerechtigkeit und ideologische Verzerrung der Wirklichkeit gestoßen, wenn es das „minderwertige System“ zu rechtfertigen galt.
Ein kurzer Blick nach vorne: Das Landesarbeitsgericht hat sein Urteil ausschließlich mit arbeitsrechtlichen Überlegungen begründet. Es steht noch die verfassungsrechtliche Erörterung aus, warum es den Kirchen nicht erlaubt ist, unter Berufung auf das ihnen verfassungsmäßig gewährte Selbstbestimmungsrecht einschränkend in die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Grundrechte einzugreifen. Für Kirche und Diakonie wird es dann noch schlimmer kommen.
Interessant ist die Zensur der Redaktion:
1. Von Empathie und seelsorgerlicher Achtsamkeit für die Arbeitgeberseite möchte die Redaktion öffentlich nichts hören.
2. Selbst eine leicht Ironie gegenüber kirchlich-diakonischen Führungskräften ist für das Hausorgan schon zu viel.
3. Erst recht kann es nicht angehen, dass jemand wie ich tiefe Befriedigung empfindet, wenn seine Auffassung sich mehr und mehr durchsetzt gegenüber den kirchlich-diakonischen Machthabern. Ich bin sehr zufrieden und freue mich auf das Urteil der nächsten Instanz oder die Umkehr der Kirche auf ihrem Irrweg.“
Jedes Jahr wird im Verlaufe der ersten Jahreshälfte meine auf der Grundlage der Zahlen des vergangenen Kalenderjahres aktualisierte Lieblingsstatistik veröffentlicht unter dem Titel: Das Geldvermögen der privaten Haushalte. Ende 2010 hat es eine Höhe von knapp 5.000 Mrd. Euro erreicht und war im Jahresverlauf um 234 Mrd. Euro gewachsen. Die Deutschen waren noch nie so reich wie 2010, so steht es dann in der Zeitung. An dieser Statistik lassen sich dann immer wieder, besonders in der langen Reihe, großartige Erkenntnisse über den Reichtum in Deutschland gewinnen.
Von 1994 bis heute hat sich in nur 16 Jahren das Geldvermögen der privaten Haushalte verdoppelt. 1970 betrug das Geldvermögen 250 Mrd. Euro, also hat es sich bis heute verzwanzigfacht. Außer der öffentlichen Verschuldung wächst in Deutschland nichts schneller als das Geldvermögen der privaten Haushalte. Das Geldvermögen ist dabei nur ein Faktor der Reichtumsentwicklung neben dem Immobilienvermögen und dem Betriebsvermögen. Nimmt man nur das Geldvermögen, so verfügt jedes Individuum in Deutschland, Männer und Frauen, Kind und Kegel im Durchschnitt über ca. 60.000 Euro. Da braucht man sich um die Zukunft eines jeden Einzelnen und seiner Rente nun wirklich keine Sorgen zu machen, auch wenn ich und meine Familienangehörigen nicht jeweils 60.000 Euro Geldvermögen besitzen.
