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Thom Delißen

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Beschreibung

Frieden (älterer Nominativ Friede, von althochdeutsch fridu "Schonung","Freundschaft") ist allgemein definiert als ein heilsamer Zustand derStille oder Ruhe, als die Abwesenheit von Störung oder Beunruhigung undbesonders von Krieg. Frieden ist das Ergebnis der Tugend der"Friedfertigkeit" und damit verbundener Friedensbemühungen.Frieden ist im heutigen Sprachgebrauch der allgemeine Zustand zwischenMenschen, sozialen Gruppen oder Staaten, in dem bestehende Konflikte inrechtlich festgelegten Normen ohne Gewalt ausgetragen werden. Der Begriffbezeichnet einen Zustand in der Beziehung zwischen Völkern und Staaten, derden Krieg zur Durchsetzung von Politik ausschließt.In der Sprache deutschsprachiger Juristen ist von Frieden auch imZusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (Straftatbestand desLandfriedensbruchs), mit dem Arbeitsleben (Störung des Betriebsfriedens alsKategorie des Betriebsverfassungsgesetzes) und mit dem Schutz desPrivateigentums (Straftatbestand des Hausfriedensbruchs) die Rede. ZurKennzeichnung von Grundstücken, die gegen Hausfriedensbrüche geschütztwerden sollen, werden diese oft eingefriedet.In der Sprache der Psychologie und der Theologie gibt es den BegriffSeelenfrieden (vgl. den englischen Begriff "peace of mind" oder "innerpeace"); diesen sollen Lebende anstreben und Verstorbene auf dem Friedhofbzw. im Jenseits finden.Häufig wird mit dem Begriff Frieden die Abwesenheit von Gewalt oder Krieggemeint. In diesem Sinne wird Frieden zwischen und innerhalb vonNationalstaaten, Religionen und Bevölkerungsgruppen als Ziel vielerPersonen und Organisationen, besonders der Vereinten Nationen verstanden.

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Veröffentlichungsjahr: 2016

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Frieden

 

Themenzusammenfassung 

 

 

 

 

Peaceway/Wiki 1. Auflage 06/2016

Verlag TD Textdesign

Inhalt

 

 

01. Frieden 

02. Krieg 

03. Aristoteles 

04. Platon 

05. Staat 

06. Rechtsstaat 

07. Gewaltmonopol 

08. Staatsgewalt 

09. Gewaltenteilung 

10.Macht 

11.Gewalt 

12.Demokratie 

13.Religion 

14.Herrschaft 

15.Freiheit 

16.Moral 

17.Ethik 

18.Pazifismus 

19.Friedensbewegung 

20.Haager Friedenskonferenzen 

21.Haager Landkriegsordnung 

22.Genfer Konventionen 

23.Soziale Bewegung 

24.Friedensbund Deutscher Katholiken 

25.Krefelder Appell 

26.Göttinger Achtzehn 

27.Raging Grannies 

28.Frauenwiderstandscamp 

29.Appeasement-Politik 

30.Friedensdienst 

31.Friedenspolitik 

32.Sitzblockade 

33.Casus Belli 

34.Kriegsschuldfrage 

35.Kriegsvölkerrecht 

36.Charta der Vereinten Nationen 

37.Gerechter Krieg 

38.Kriegsverbrechen 

39.Angriffskrieg 

40.Friedensvertrag von Versailles 

41.Organisationen für den Frieden 

42. Karl Holl 

43.Thomas Hobbes 

44.Immanuel Kant 

45.Max Weber 

46.Richard Cobden 

47.Henry Dunant 

48.Alfred Hermann Fried 

49.Jean Jaurès 

50.Bertha von Suttner 

51.Bertrand Russell 

 

Frieden

 

Frieden (älterer Nominativ Friede, von althochdeutsch fridu „Schonung",

„Freundschaft") ist allgemein definiert als ein heilsamer Zustand der 

Stille oder Ruhe, als die Abwesenheit von Störung oder Beunruhigung und

besonders von Krieg. Frieden ist das Ergebnis der Tugend der

„Friedfertigkeit" und damit verbundener Friedensbemühungen. 

 

Frieden ist im heutigen Sprachgebrauch der allgemeine Zustand zwischen

Menschen, sozialen Gruppen oder Staaten, in dem bestehende Konflikte in

rechtlich festgelegten Normen ohne Gewalt ausgetragen werden. Der Begriff

bezeichnet einen Zustand in der Beziehung zwischen Völkern und Staaten, der

den Krieg zur Durchsetzung von Politik ausschließt.

 

In der Sprache deutschsprachiger Juristen ist von Frieden auch im

Zusammenhang mit innenpolitischen Auseinandersetzungen (Straftatbestand des

Landfriedensbruchs), mit dem Arbeitsleben (Störung des Betriebsfriedens als

Kategorie des Betriebsverfassungsgesetzes) und mit dem Schutz des

Privateigentums (Straftatbestand des Hausfriedensbruchs) die Rede. Zur

Kennzeichnung von Grundstücken, die gegen Hausfriedensbrüche geschützt

werden sollen, werden diese oft eingefriedet.

 

In der Sprache der Psychologie und der Theologie gibt es den Begriff

Seelenfrieden (vgl. den englischen Begriff „peace of mind" oder „inner

peace"); diesen sollen Lebende anstreben und Verstorbene auf dem Friedhof

bzw. im Jenseits finden.

 

Friedensbegriffe

 

Standardsprache

 

In der deutschen Standardsprache hat das Wort Friede drei Hauptbedeutungen:

Es bezeichnet einmal einen „Zustand des inner- oder zwischenstaatlichen

Zusammenlebens in Ruhe und Sicherheit", zum anderen einen „Zustand der

Eintracht und Ruhe", außerdem in der christlichen Religion „die

Geborgenheit in Gott" ¹

 

Negativer Begriff

 

Häufig wird mit dem Begriff Frieden die Abwesenheit von Gewalt oder Krieg

gemeint. In diesem Sinne wird Frieden zwischen und innerhalb von

Nationalstaaten, Religionen und Bevölkerungsgruppen als Ziel vieler

Personen und Organisationen, besonders der Vereinten Nationen verstanden.

 

Freiwilliger oder erzwungener Friede

 

Frieden kann freiwillig sein, wenn potentielle Streitparteien sich

entschließen, auf Störung des Friedens zu verzichten, oder er kann

erzwungen sein, indem durch Sanktionen, die im Völkerrecht vorgesehen sind,

oder innerstaatliches Recht diejenigen niedergehalten werden, die

andernfalls eine solche Störung verursachen würden.

 

Positiver/negativer Frieden

 

In der wissenschaftlichen Diskussion unterscheidet man zwischen dem oben

genannten engen Friedensbegriff(„negativer Frieden"), der die Abwesenheit

von Konflikten beinhaltet, und einem weiter gefassten Friedensbegriff

(„positiver Frieden"). Letzterer umfasst neben dem Fehlen kriegerischer

Gewalt, bei Johan Galtung direkte Gewalt genannt, auch das Fehlen

kultureller und struktureller Gewalt. Nach dieser Definition bedeutet

Frieden also zusätzlich das Fehlen einer „auf Gewalt basierenden Kultur",

sowie das Fehlen repressiver oder ausbeuterischer Strukturen. Ein

struktureller Frieden wäre die konkrete Utopie eines sozialen

Zusammenlebens in Harmonie und ohne Statuskämpfe und „Reibungsverluste".

Frieden wird hier positiv definiert als „die Fähigkeit […], Konflikte mit

Empathie (= der Bereitschaft und Fähigkeit, sich in die Einstellung und

Mentalität anderer Menschen einzufühlen), mit Gewaltlosigkeit und mit

Kreativität oder spielerisch zu klären und zu lösen." Dies erfordert neben

kommunikativer Friedensarbeit das Erkennen der Bedeutung von

„Rechtskommunikation" und eine intensivere Beschäftigung mit den Ursachen 

streitlegenden Verhaltens, das mit „Machtkommunikation" Streiteskalationen

provoziert und begünstigt. Ein Beispiel für ein „Friedensdorf" ist Neve

Schalom / Wahat as-Salam.

 

Der Friedensgedanke in der Geschichte

 

Prähistorisches China

 

Die Anfänge der bis heute überlieferten chinesischen Geistesgeschichte

reichen bis ins 3. Jahrtausend v. Chr. zurück und sind dem taoistischen

Klassiker „I Ging – Das Buch der Wandlungen" zu entnehmen. Darin wird eine

strukturell dualistische Naturphilosophie zugrunde gelegt, in welcher alle

Erscheinungen aus den sich immer wieder wandelnden Beziehungen zwischen den

beiden Urprinzipien „Yin" (auch das Empfangende, Weibliche, die Erde), und

„Yang" (auch das Schöpferische, Männliche, der Himmel) zu verstehen sind. 

Der Begriff „Frieden" wird in diesem System symbolisch dargestellt durch

die Anordnung: Yang unten, Yin oben. Das Empfangende, dessen Bewegung sich

nach unten senkt, ist oben; das Schöpferische, dessen Bewegung nach oben

steigt, ist unten. Ihre Einflüsse begegnen daher einander und sind in

Harmonie, so dass alle Wesen blühen und gedeihen. Das Zeichen deutet in der

Natur auf eine Zeit, da sozusagen der Himmel auf Erden ist. Der Himmel hat

sich unter die Erde gestellt. So vereinigen sich ihre Kräfte in inniger

Harmonie. Dadurch entsteht Friede und Segen für alle Wesen. Dieser

Kraftstrom muss vom Herrscher der Menschen geregelt werden. Das geschieht

durch Einteilung. So wird die unterschiedslose Zeit entsprechend der Folge

ihrer Erscheinungen vom Menschen in Jahreszeiten eingeteilt und der

allumgebende Raum durch menschliche Festsetzungen in Himmelsrichtungen

unterschieden. Auf diese Weise wird die Natur mit ihrer überwältigenden

Fülle der Erscheinungen beschränkt und gebändigt. Auf der andern Seite muss

die Natur in ihren Hervorbringungen gefördert werden. Das geschieht, wenn

man die Erzeugnisse der richtigen Zeit und dem richtigen Ort anpasst.

Dadurch wird der natürliche Ertrag gesteigert. Diese bändigende und

fördernde Tätigkeit der Natur gegenüber ist die Arbeit an der Natur, die

dem Menschen zugutekommt. In der Menschenwelt ist es eine Zeit

gesellschaftlicher Eintracht. Die Hohen neigen sich zu den Niedrigen herab,

und die Niedrigen und Geringen sind den Hohen freundlich gesinnt, so dass

alle Fehde ein Ende hat. Wenn die Guten in der Gesellschaft in zentraler

Stellung sind und die Herrschaft in Händen haben, so kommen auch die

Schlechten unter ihren Einfluss und bessern sich. Wenn im Menschen der vom

Himmel kommende Geist herrscht, so kommt auch die Sinnlichkeit unter seinen

Einfluss und findet so den ihr gebührenden Platz. Himmel und Erde stehen im

Verkehr und vereinigen ihre Wirkungen. Das gibt eine allgemeine –

tendenziell allerdings vorübergehende – Zeit des Blühens und Gedeihens.²

 

Europäische Antike

 

Ursprünglich scheint der Friede nirgends als Normalzustand angesehen worden

zu sein. Er musste „gestiftet" werden (vergleiche den germanischen

Rechtsbegriff der „Einfriedung").

 

In der griechischen Antike bezeichnete der Begriff „eirene" (ειρήνη) bis

ins 5. Jahrhundert v. Chr. einen statischen Zustand von Ordnung, Wohlstand

und Ruhe. Die Göttin Eirene als personifizierter Friede wurde mit dem

Füllhorn, dem Symbol des Reichtums dargestellt. Der Krieg galt als

Normalzustand in den Beziehungen zwischen den griechischen Poleis.

Entsprechend wurden Friedenszeiten meist mit Begriffen wie „spondai"

(σπονδαι), „synthekai" (συνθῆκαι) oder „dialysis polemon" (διάλυσις

πολέμων) umschrieben, die in etwa die Bedeutung von „Waffenstillstand"

hatten. Erst gegen Ende des Peloponnesischen Krieges wurde „eirene"

zunehmend im heutigen Sinne des Worts „Friede" gebraucht. Auch

Friedensverträge wurden jetzt als „eirene" bezeichnet. Beides ist ein

Hinweis darauf, dass sich nach Jahrzehnten des Krieges die Einsicht

durchsetzte, dass der Friede der anstrebenswerte Normalzustand sei. In der

ersten Hälfte des 4. Jahrhunderts v. Chr. kam die Idee des Allgemeinen

Friedens, der „koiné eiréne" (κοινή ειρήνη), auf, die eine dauerhafte

Friedensordnung auf der Basis von Autonomie und Gleichberechtigung der

griechischen Staaten vertraglich begründen sollte. Es erwies sich aber,

dass eine solche Ordnung letztlich nur durch eine starke Hegemonialmacht

garantiert werden konnte.

 

Die Römer benutzten als Friedensbegriff die lateinische Bezeichnung „pax"

(aus pangere einen Vertrag schließen). Man unterschied dabei den

häuslichen, familiären Frieden, den zwischenstaatlichen Frieden, sowie den

religiösen Frieden mit den Göttern. Nur der Friede auf allen drei Ebenen

konnte ein ausgewogenes Leben garantieren. Zum Leitbild eines ausgreifenden

Friedens wurde die Pax Romana bzw. Pax Augusta der römischen Kaiserzeit.

 

Judentum

 

Im Judentum hat der hebräische Begriff Schalom in der Bibel (dem Tanach)

die Bedeutungen „Unversehrtheit", „wohlbehalten sein", „sicher sein",

„Glück", „freundlich miteinander", „im Frieden". Er wurde zu einem 

zentralen Wort im Judentum und ist der gängigste Gruß unter Juden und im

heutigen Israel. Das Wort ist mit dem arabischen „Salam" auf das engste

verwandt.

 

Christentum

 

Liegt im Alten Testament (AT) des hebr. „schalom" v. a. das Moment des

Wohlbefindens, setzte sich das griech. „eiränä" als meistgebrauchte

Übersetzung von „Friede" durch mit dem hauptsächlichen Moment der Ruhe. Mit

Jesus Christus ist der im AT verheißene Friedensfürst (Jesaja 9,5)

erschienen, welcher die Feindschaft zwischen Gott und Mensch beendet, indem

Jesus Christus die Strafe für die Sünde, den Tod, stellvertretend auf sich

genommen hat. Dieser Friede kann für den Menschen Wirklichkeit werden,

welcher sich als Sünder weiß und Jesus Christus als seinen Retter und somit

persönlichen Friedensbringer annimmt. Erst dieser Friede mit Gott

ermöglicht auch den Frieden unter Menschen. Frieden kommt also nicht ohne

Zutun der Menschen über die ganze Menschheit (etwa zum Weihnachtsfest),

sondern er muss von Menschen gestiftet werden. Wenn Jesus wiederkommt, wird

er das Friedensreich aufrichten.

 

Im Neuen Testament nutzt Jesus Christus den Gruß Schalom, um seine Jünger

zu begrüßen, und gibt ihnen diesen Gruß auf die Reise mit. Die Tugend der

„Friedfertigkeit" im Sinne der Fähigkeit und Bereitschaft, Frieden zu 

stiften, ist schon in den Seligpreisungen der Bergpredigt zu finden. Ein

Friedensgruß oder -kuss ist Bestandteil aller klassischen christlichen

Liturgien. Frieden hat für Christen die Bedeutung des „Schaloms" aus der

Bibel, das Wohlergehen an Leib, Seele und Geist. In der Bibel ist der

Friede auch eine Frucht des Heiligen Geistes, der von Gott auf die Menschen

herabkommt (Pfingsten).

 

Augustinus entwarf das heilsgeschichtliche Modell zweier parallel

existierender Reiche, eines göttlichen „civitas Dei" sowie eines irdischen

Staates, der „civitas terrena", welch Letzterer am Ende der Zeit zum ewigen

Frieden gelangen sollte. Für die Gegenwart übernahm er jedoch den antiken

Gedanken des gerechten Krieges. Im Mittelalter konkurrierte der Gedanke der

Fehde als Mittel der Rechtsdurchsetzung mit verschiedenen Friedensidealen:

dem Gottesfrieden, Landfrieden und Königsfrieden. Marsilius von Padua

entwickelte im defensor pacis die Notwendigkeit einer eigenständigen

politischen Friedensaufgabe. Mit dem Ewigen Landfrieden von 1495 wurde

unter Maximilian I. die Abschaffung des mittelalterlichen Fehderechts

verkündet.

 

Als einer der entschiedensten Verfechter gegen Krieg und für Frieden gilt

der Humanist Erasmus von Rotterdam, der 1517 dem Frieden mit seiner Schrift

Die Klage des Friedens eine „Stimme" gab und sich vor allem in der Adagia

3001 (Süß erscheint der Krieg den Unerfahrenen) vehement gegen den

Kriegs-Wahnsinn äußerte.

 

Islam

 

Wie in der semitischen Schwestersprache Hebräisch lässt sich die Bedeutung

des Wortes Frieden aus drei Radikalen herleiten. Die Radikalen Sin Lam Mim

(S, L, M) bilden den Wortstamm. salâm: Sicherheit, Unversehrtheit,

Ganzheit, Frieden (vgl. hebr. Schalom) Salima: sicher sein, heil sein,

vollständig sein, frei sein; bewahren, von Schaden fernhalten, unversehrt

übergeben, unterwerfen, zustimmen, grüßen; Frieden halten, (mit jem.),

Frieden schließen; verlassen, aufgeben, sich hingeben; sich miteinander

versöhnen, miteinander Frieden schließen

 

Der arabische Begriff Salām ist auch in die Umgangssprache als Gruß

eingegangen: as-salāmu ʿalaikum (dt. „Friede sei mit Euch").

 

Neuzeit

 

Der Gedanke des Friedens in der Neuzeit wurde maßgeblich durch den

Westfälischen Frieden von 1648 geprägt, der den Dreißigjährigen Krieg

beendete. Dabei prägte Hugo Grotius († 1645) als maßgebliche Voraussetzung

den Gedanken eines Völkerrechts innerhalb Europas, das die Anwendung von

Gewalt zwischen den verschiedenen Konfessionen ausschließen sollte. Die

rechtlichen und moralischen Prinzipien sollten prinzipielle und allgemein

respektierte Gültigkeit erlangen, ohne Rücksicht auf die jeweilige

Glaubensüberzeugung („Vom Recht des Krieges und des Friedens" 1625).

 

Thomas Hobbes forderte 1651 mit dem „Leviathan" innerstaatlich für alle

Bürger gleiches Recht. Der Staat brauche eine entsprechende Autorität, um

dieses Recht gegen Privilegien Mächtiger (zum Beispiel des Adels) und vor

der Gewalt von Fanatikern zu schützen. Die Grundlage dafür sah er in dem

menschlichen Streben nach Sicherheit, Selbsterhaltung und Unabhängigkeit

von fremder Willkür. Damit bereitete Hobbes dem neuzeitlichen Zentralstaat

ideologisch den Boden; die darin auch angelegten Gefahren staatlichen

Machtmissbrauchs zeigten sich dann am deutlichsten in den totalitären

Exzessen der faschistischen und kommunistischen Regime.

 

Im 18. Jahrhundert formulierte der Philosoph Immanuel Kant mit dem

kategorischen Imperativ

 

  „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, 

  dass sie ein allgemeines Gesetz werde" 

 

die Grundlage zu seiner Schrift „Zum ewigen Frieden" (1795), aus der sich

einmal der Völkerbund (1919) und schließlich die Vereinten Nationen (1947)

entwickeln sollte.

 

Nach marxistischer Auffassung könne nur die Arbeiterklasse die Ursachen des

Krieges beseitigen und eine Gesellschaftsordnung herbeiführen, „deren

internationales Prinzip der Friede sein wird, weil bei jeder Nation

dasselbe Prinzip herrscht – die Arbeit" (Marx/Engels-Gesamtausgabe, Bd. 17,

S. 7). Der Frieden sei somit eine notwendige Folge des gesellschaftlichen

Eigentums an den Produktionsmitteln und der damit einhergehenden

gesellschaftlichen Verhältnisse, während der Krieg ebenso gesetzmäßig der

Klassengesellschaft anhafte und von den herrschenden Klassen benutzt werde,

um ihre Macht zu festigen und auszubauen. In der Klassengesellschaft sei

daher der Frieden für den Marxisten lediglich eine Pause zwischen den

Kriegen, die – vor allem im Imperialismus – lediglich dazu diene, auf dem

Weg zur Weltherrschaft den nächsten Krieg nicht nur militärisch, sondern

auch moralisch und propagandistisch, politisch und wirtschaftlich

vorzubereiten.

 

Im Briand-Kellogg-Pakt 1928 kam es zu einer ersten völkerrechtlich

verbindlichen Ächtung des (Angriffs-) Krieges als Mittel internationaler

Politik. Hatte der Erste Weltkrieg mit vielfältiger intellektueller

Unterstützung noch als Reinigungs- und Veredelungsprojekt der Individuen

und Nationen propagandistisch unterfüttert werden können, so führte der

Zweite Weltkrieg – neben dem NS-Holocaust – mit der Entwicklung und

Erprobung der Atombombe (Hiroshima, Nagasaki) bereits die mögliche

Selbstvernichtung der Menschheit in einem Atomkrieg drastisch vor Augen.

Damit hat sich der Krieg als „Vater aller Dinge" (Heraklit) in der

Geschichte des 20. Jahrhunderts wohl endgültig als Verderber menschlicher

Gesittung und Lebensqualität erwiesen, was auch die fortdauernden

Auseinandersetzungen um den Einsatz von Atomwaffen bezeugen.

 

Die Friedensbewegung unserer Zeit beruht nicht allein auf religiösen

Quellen, sondern versammelt auch ökologisch und philosophisch motivierte

Atheisten unter dem Banner des Pazifismus und hinter dem Projekt:

„Schwerter zu Pflugscharen!" 

 

Bertrand Russell (1872–1970), Philosoph, Mathematiker, agnostischer Autor

und Nobelpreisträger, griff 1962 durch Telegramme an John F. Kennedy,

Nikita Chruschtschow, den UN Generalsekretär U Thant und den britischen

Premier Harold Macmillan in die Kuba-Krise ein, in der die Welt am Rand

eines Atomkrieges stand. Chruschtschow schrieb Russell einen langen

Antwortbrief, der durch die Nachrichtenagentur TASS veröffentlicht wurde

und eigentlich an Kennedy und die westliche Welt gerichtet war. Und er

lenkte ein, wodurch ein Atomkrieg abgewendet wurde.

 

Zugleich entstand in der Zeit des Kalten Kriegs die Idee eines „atomaren

Friedens" als Ergebnis eines Gleichgewichts des Schreckens: Dieser Frieden

beruht auf einem extremen Widerspruch. Die absolute Waffe erhält ihn

aufrecht kraft der Antizipation ihres Schreckens. Zugleich aber bedeutet

die dieser Waffe implizite Allesvernichtung die absolute Negation von

Frieden. Der atomare Frieden besteht in der Einheit dieser Gegensätze, und

seine notwendige Bedingung ist die Aufrechterhaltung dieser äußerst

fragilen Einheit. Anders ausgedrückt, versagt die atomare

Selbstabschreckung, die diesen Frieden trägt, dann werden die Bedingungen

jeglichen Friedens zerstört. Die herbeigeführte Allesvernichtung schließt

eine Rückkehr zum Frieden absolut aus. Das ist die Neuheit dieser

spezifischen Form des Friedens. Der bisherige Zyklus Frieden – Krieg –

Frieden wird aufgehoben.³

 

Eine Möglichkeit, die Friedfertigkeit von Ländern und Regionen zu bestimmen

bietet seit dem Jahr 2008 eine besondere Form der Datenerhebung. Der

sogenannte Global Peace Index kombiniert diverse Indizes, beispielsweise

die Anzahl geführter Kriege im In- und Ausland, die Anzahl von Morden aber

auch die militärischen Fähigkeiten des jeweiligen Staates, und versucht so

die „Friedlichkeit" mit Blick auf einzelne Länder zu quantifizieren. Anhand

der nebenstehenden Grafik ist zu sehen, wie sich die erreichten Punktzahlen

der betrachteten Staaten im Zeitraum von 2008 bis 2014 verändert haben.

Ereignisse wie beispielsweise der Bürgerkrieg der letzten Jahre in Syrien,

spiegeln sich im Datenmaterial wider. Weiterhin ist Afghanistan mit

zurückgehendem Engagement der NATO-Einsatzkräfte sehr rasch in die letzten

zehn Ränge abgefallen. Der Global Peace Index ist somit eine Möglichkeit,

die Entwicklung des Friedens global zu betrachten.

 

Dimensionen des Friedens

 

Abwesenheit von Krieg zwischen Staaten

 

Frieden als Zustand des Nicht-Verwickelt-Seins in kriegerische

Auseinandersetzungen ist in der Geschichte der Staaten und Völker eher die

Ausnahme als die Regel. Die Idee des Weltfriedens gilt als Utopie. Dennoch

gibt es Staaten, die seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr an Kriegen

teilgenommen haben.

 

Beispiele:

 

- Schweden (1815 – bis heute): Schweden ist bis zum heutigen Tag das Land

  mit dem am längsten andauernden Frieden. Seit seiner Invasion Norwegens 

  zur Durchsetzung der Personalunion entsprechend dem Kieler Vertrag konnte 

  es den Frieden aufrechterhalten. 

- Schweiz (1848 – bis heute): Durch Bestehen auf Neutralität hat sich die

  Schweiz einen lang andauernden Frieden erhalten können. 

 

Zur Erinnerung an den Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939

wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1966 auf Initiative des DGB der

Weltfriedenstag (auch Antikriegstag genannt) begangen; in der DDR gab es

diesen Tag bereits in den 1950er Jahren. Für die katholische Kirche

erklärte 1968 Papst Paul der VI den 1. Januar zum „Weltfriedenstag", die

Vereinten Nationen begehen seit 1981 am 21. September den Internationalen

Friedenstag (International Day of Peace).

 

Abwesenheit von Aufruhr, Fehden und Selbstjustiz in einem Land

 

Bereits in der heidnischen Zeit gab es unter germanischen Völkern und

Stämmen die Sitte des Thing(s)friedens. Der Thingfrieden gebot allen

Anwesenden, „aus Respekt vor den Göttern, den Geistern und den Ahnen",

während des Things keine Streitigkeiten offen auszutragen, sondern entweder

eine Entscheidung vom Thing zu erbitten oder aber den Streit bis nach dem

Thing ruhen zu lassen.⁴ Aus dem Thingfrieden entwickelte sich der

Marktfrieden von Märkten wie dem Send in Münster, einer Kirmes, die früher

aus Anlass des Tagens des Sendgerichts veranstaltet wurde.

 

Im christlichen Mittelalter gab es die Institutionen des Landfriedens, des

Gottesfriedens und des Königsfriedens. Im heutigen Straftatbestand des

Landfriedensbruchs (in Deutschland strafbar nach § 125 Strafgesetzbuch) ist

die Vorstellung eines Landfriedens, den es zu schützen gelte, lebendig

geblieben.

 

Gewaltmonopol des Staates

 

Der Frieden im Inneren eines Staates soll nach herrschender Lehre durch das

Gewaltmonopol des Staates geschützt werden. Dieser ist demnach berechtigt,

jeden durch Strafandrohung und Bestrafung an der Androhung und Anwendung

von Gewalt zu hindern. Nur in Fällen der Notwehr und der Nothilfe darf

Gewalt von jedem rechtmäßig ausgeübt werden.

 

Als legitim erscheint das Gewaltmonopol des Staates nur dann, wenn der

Staat ein Rechtsstaat ist, in dem es eine Gewaltenteilung gibt, in dem der

Verfassung gemäße Gesetze vom Volk selbst oder von einer gewählten

Volksvertretung beschlossen werden und in dem die Exekutive und die

Judikative an Recht und Gesetz gebunden sind. Zudem haben die Staatsorgane

ein Interesse daran, Akten der Selbstjustiz dadurch vorzubeugen, dass der

Rechtsfrieden im Land gewahrt bleibt.

 

In der Praxis ist es allerdings nicht möglich, Gewaltakte, die durch

Privatpersonen ausgeübt werden, sicher zu verhindern, selbst in

Gerichtssälen und Flugzeugen kann es sogar den Einsatz von Schusswaffen

durch Privatpersonen geben.⁵ ⁶

 

Recht zum Waffenbesitz, zum Waffentragen und zum Waffeneinsatz

 

Zur Aufrechterhaltung des Friedens in einem Land haben die meisten Staaten

Vorschriften erlassen, die den Besitz, das Mitsichführen und den Einsatz

von Waffen gesetzlich regeln.

 

In Deutschland benötigen Personen, die nicht der staatlichen Exekutive

angehören, in der Regel einen Waffenschein, wenn sie legal eine Schusswaffe

erwerben oder besitzen wollen. Auch für andere Waffen gibt es umfangreiche

rechtliche Regelungen (z. B. das Verbot des Mitbringens von Waffen aller

Art in Schulen), die verhindern sollen, dass durch den Einsatz von Waffen

die Wirkung des Einsatzes körperlicher Gewalt verstärkt wird.

 

Instrument der Friedensbürgschaft

 

In der Schweiz gibt es gemäß Art. 66 des Schweizerischen Strafgesetzbuches⁷

die Möglichkeit, einer Person, die mit der Begehung eines Vergehens oder

eines Verbrechens gedroht hat, auf Antrag des Bedrohten das Versprechen

abzunehmen, dass sie die Tat nicht ausführen wird, und sie dafür zur

Leistung angemessener Sicherheit anzuhalten. Dieses Versprechen wird in der

Schweiz Friedensbürgschaft genannt.

 

Gemeindefrieden

 

Auch in Städten und in politischen Gemeinden kann der Frieden

(Gemeindefrieden) gestört sein. Insbesondere gilt dies für Fälle, in denen

ein direkt gewählter Bürgermeister, dessen Amtszeit bis zu acht Jahren

dauern kann, sich auf eine Weise verhält, die viele seiner Wähler nicht

akzeptieren, indem er z. B.

 

- in der Gemeinde nicht seinen ersten Wohnsitz hat,

- in einer anderen Gemeinde für das Amt des Bürgermeisters kandidiert,

- sich zu stark überörtlich engagiert,

- häufig bei Vereinsfesten, Jubiläen und so weiter nicht anwesend ist,

- sich zu stark mit den Positionen einer Partei identifiziert und nur deren

  Positionen umzusetzen bestrebt ist.⁸ 

 

Viele Kommunalverfassungen sehen deshalb die Möglichkeit einer vorzeitigen

Abwahl des Bürgermeisters vor.

 

Die Redakteure einiger Amtsblätter sind per Redaktionsstatut gehalten,

Beiträge, die einen „den Gemeindefrieden störenden Charakter haben", nicht

zu veröffentlichen. Dazu gehören persönliche Angriffe, Verunglimpfungen und

Beiträge, die gegen gültige Gesetze verstoßen.⁹ Betreiber kommunaler

Einrichtungen (etwa von Stadthallen) dürfen zur Wahrung des

Gemeindefriedens Buchungsanfragen ablehnen.¹⁰

 

Religionsfrieden, Kirchenfrieden und Frieden zwischen den Religionen

 

Religionsfrieden

 

Mit dem Begriff Religionsfrieden wird in aller Regel nicht der Zustand des

Friedens zwischen den Weltreligionen bezeichnet. Religionsfrieden ist

vielmehr ein Fachausdruck der Geschichtswissenschaft zur Bezeichnung

historischer Friedensschlüsse zwischen dem katholischen und dem

protestantischen Lager im ersten Jahrhundert nach der Reformation. Konkret

ist zumeist vom Nürnberger Religionsfrieden vom 23. Juli 1532 und vom

Augsburger Reichs- und Religionsfrieden vom 25. September 1555 die Rede. An

die Tradition des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens knüpft das

Augsburger Hohe Friedensfest an, das seit 1650 am 8. August ausschließlich

in der Stadt Augsburg (im Rahmen eines Gesetzlichen Feiertages) begangen

wird.¹¹

 

Kirchenfrieden

 

Der Begriff Kirchenfrieden hat mehrere Bedeutungen. Er bezeichnet

 

- die Einigkeit der Glieder oder Lehrer einer Kirche in gottesdienstlichen

  Angelegenheiten,¹² 

- die öffentliche Sicherheit gottesdienstlicher Orte, Personen und Sachen

  (dieser Friede war ein Friede des Ortes, der deshalb nicht bloß durch 

  Verletzung der Kirche und der zu ihr gehörenden Gegenstände selbst, 

  sondern auch durch einen Frevel an Personen verletzt wurde, welche sich 

  an der heiligen, Schutz verleihenden Stätte befanden; als räumliche 

  Grenze der befriedeten Stätte galt die Kirche, der Kirchhof und dazu noch 

  ein gefriedeter Umkreis von einer gewissen Anzahl, z. B. 30 oder 40 

  Schritt; je nach der Größe und Bedeutung der Kirche wurde ihr ein mehr 

  oder wenig hoher Friede beigelegt, der in der Höhe der Friedensstrafe 

  Ausdruck fand¹³ ) und 

- eine päpstliche Regel, die vorschrieb, wann und wie von christlichen

  Rittern gekämpft werden durfte. 

 

Frieden zwischen den Religionen

 

Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 stellte der kritische

katholische Theologe Hans Küng die folgenden vier Thesen auf:

 

  „Kein Frieden unter den Nationen ohne Frieden unter den Religionen. Kein 

  Frieden unter den Religionen ohne Dialog zwischen den Religionen. Kein 

  Dialog zwischen den Religionen ohne globale ethische Maßstäbe. Kein 

  Überleben unseres Globus ohne ein globales Ethos, ein Weltethos."¹⁴ 

 

Sozialer Frieden

 

Als sozialer Frieden werden heute überwiegend Verhältnisse bezeichnet, die

verhindern, dass es in einem Staat zu einem „Aufstand der Unterschicht"¹⁵

kommt, weil deren Angehörigen mehrheitlich das Ausmaß der

Verteilungsungerechtigkeit in dem betreffenden Staat für unerträglich

halten. Die Wahrung des „sozialen Friedens" ist eine Hauptaufgabe des

Sozialstaats. Stefan Dietrich bezweifelt allerdings, dass eine dauerhafte

„Alimentierung der Ausgemusterten" durch den Sozialstaat dem sozialen 

Frieden diene.¹⁶

 

Albrecht von Lucke versteht „sozialen Frieden" als „soziale Integration,

Zufriedenheit in der Bevölkerung mit der Demokratie […], durch

Aufstiegsmöglichkeiten, mit der Möglichkeit, sich in der Gesellschaft zu

betätigen, sowohl als sozialer wie als politischer Akteur."¹⁷

 

Betriebsfrieden, Arbeitsfrieden

 

Die Abwesenheit von Arbeitskämpfen zwischen Sozialpartnern, insbesondere

von Streiks und Aussperrungen, wird als Betriebsfrieden bzw. (vor allem in

der Schweiz) als Arbeitsfrieden bezeichnet. Das Betriebsverfassungsgesetz

stellt in Deutschland Regeln auf, nach denen sich die Rechtmäßigkeit von

Arbeitskämpfen bemisst.

 

Zu den Verhaltensweisen, die als „Störungen des Betriebsfriedens" gelten,

sind auch die parteipolitische Betätigung von Beschäftigten oder

Unternehmern im Betrieb, Mobbing und andere Formen sozial unerwünschten

Verhaltens zu zählen.

 

Siehe auch: Rauchverbot#Wahrung des Betriebsfriedens

 

Eine „Störung des Betriebsfriedens" durch einen Arbeitnehmer führt als

„verhaltensbedingter Kündigungsgrund" regelmäßig zur Entlassung des 

Störers.¹⁸

 

Schulfrieden

 

Der Begriff Schulfrieden hat drei verschiedene Bedeutungen:

 

- Erstens bezeichnet er die Abwesenheit von Gewalt und andauernden

  gravierenden Konflikten in einer bestimmten Schule. 

- Zweitens bezieht er sich auf einen Zustand in einem bestimmten Land, der

  dadurch gekennzeichnet ist, dass der lang andauernde bildungspolitische 

  Streit über die angemessene Schulstruktur und angemessenen Unterricht in 

  den Schulen beigelegt ist. 

- Drittens ist dann von Schulfrieden die Rede, wenn die Beziehung zwischen

  dem Schulträger und den von Schule und Unterricht Betroffenen nicht 

  gestört ist. 

 

Frieden in einer bestimmten Schule

 

Das Bundesverwaltungsgericht definiert den Schulfrieden als Zustand der

Konfliktfreiheit und -bewältigung, der einen ordnungsgemäßen Unterricht

ermöglicht, damit der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag

verwirklicht werden kann.¹⁹

 

Als Störungen des Schulfriedens werden (auch von Gerichten) bewertet:

 

- Störungen der konstruktiven Zusammenarbeit aller am Schulleben

  Beteiligten 

- Gewaltanwendung und Mobbing²⁰

- die Berufung darauf, Vorschriften der eigenen Religion im Rahmen der

  Religionsfreiheit in den Räumen der Schule während der Unterrichtszeit 

  befolgen zu dürfen (z. B. in der Form, dass Lehrerinnen darauf bestehen, 

  im Unterricht ein Kopftuch tragen zu dürfen, oder dass Schüler eigene 

  Räumlichkeiten zur Verrichtung ritueller Gebete fordern).²¹ ²² Ein 

  Einzelfall wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt²³ und am 30. 

  November 2011 entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht:²⁴ Die 

  Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung 

  des Schulfriedens. Ein Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs 

  der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten, wenn 

  dies konkret geeignet ist, den Schulfrieden zu stören. „Das 

  Bundesverwaltungsgericht hat … für den konkreten Fall des Klägers 

  entschieden, dass hier aufgrund der Verhältnisse an der von ihm besuchten 

  Schule die Verrichtung des Gebets auf dem Schulflur eine bereits ohnehin 

  bestehende Gefahr für den Schulfrieden erhöhen konnte. Damit ist ein 

  Zustand der Konfliktfreiheit und -bewältigung gemeint, der im Interesse 

  der Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags den 

  ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf ermöglicht. Der Schulfrieden kann 

  beeinträchtigt werden, wenn ein religiös motiviertes Verhalten eines 

  Schülers religiöse Konflikte in der Schule hervorruft oder verschärft."²⁵ 

- In Bayern begründete 2008 ein Schulamt die Versetzung einer Lehrkraft

  damit, dass eine „nachweisliche und nachhaltige Störung des 

  Schulfriedens" vorliege, nachdem die Lehrerin an einer Grundschule einen 

  „zu hohen Anteil" der Schüler ihrer Klasse für den Besuch des Gymnasiums 

  empfohlen hatte.²⁶ ²⁷ 

 

Konsens zur Schulentwicklung im Staat

 

Ein Beispiel für einen Schulfrieden in der zweiten Bedeutung des Begriffs

stellt der im Dezember 2008 beschlossene „Konsens zur Schulentwicklung" in

Bremen dar. Die SPD, die Grünen, die CDU und die FDP in Bremen einigten

sich darauf, zehn Jahre lang keine Initiativen zu ergreifen, durch die die

im Jahr 2008 beschlossenen Maßnahmen zur Schulstrukturreform wesentlich

abgeändert werden sollen.²⁸ ²⁹

 

In Hamburg ist allerdings der Versuch der den schwarz-grünen Senat

tragenden Parteien, einen Schulfrieden durch Einbezug der SPD und der

Linken zu stiften,³⁰ durch ein erfolgreiches Referendum gescheitert, in dem

die Mehrheit der Abstimmenden gegen die Einführung einer sechsjährigen

Grundschule in Hamburg stimmte.³¹ Ob Politiker einen Schulfrieden ohne

Einbezug der betroffenen Bürger stiften können, ist daher strittig.

 

Bemühungen um einen Schulfrieden gibt es auch in Flächenländern.³² ³³

 

Konsens zur Schulentwicklung in einer Gemeinde, einem Kreis oder einem

Schulverband

 

Störungen des Schulfriedens können sich auch aus Beschlüssen der

Schulträger einer oder mehrerer Schulen in einer Region ergeben. Auslöser

von Konflikten ist oftmals der demografische Wandel in einem Gebiet, der

mit abnehmenden Schülerzahlen verbunden ist, oder verändertes Verhalten der

Eltern im Hinblick auf die Wahl weiterführender Schulen in solchen Ländern,

in denen der Elternwille über den Übergang eines Kindes in eine Schule des

Sekundarbereichs I ausschlaggebend ist. Dabei geht es einerseits um den

Bestandsschutz für vorhandene Schulen, andererseits aber auch um

Zusammenlegung von Schulen verschiedener Schulformen und die Gründung neuer

Schulen. Probleme ergeben sich bei sinkenden Schülerzahlen auch dadurch,

dass Schüler infolge von Schulschließungen oftmals weitere Schulwege

zurücklegen müssen. Ein Beispiel für einen Konflikt, der durch den

Schulträger ausgelöst wurde, ist der Streit um die Zuweisung von Schülern

im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen.³⁴

 

Hausfrieden, Frieden im Haus und häuslicher Frieden

 

Die Respektierung des Menschenrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (in

Deutschland geschützt durch Art. 13 GG) wird auch Hausfrieden genannt. Die

Verletzung des Hausfriedens erfüllt den Straftatbestand des

Hausfriedensbruchs (in Deutschland strafbar nach § 123 Strafgesetzbuch).

Einen Hausfriedensbruch kann man nicht nur dadurch begehen, dass man in

private Wohnungen oder Wohnhäuser unbefugt eindringt, sondern auch durch

das unbefugte Betreten fremder Grundstücke und das Betreten öffentlich

zugänglicher Einrichtungen trotz eines Hausverbots oder dadurch, dass man

eine Einrichtung nicht verlässt, obwohl man dazu aufgefordert worden ist.

 

In einem übertragenen Wortsinn wird von einem „Hausfriedensbruch" auch dann

gesprochen, wenn Malware in einen Computer eindringt. Dieser Vorgang wird

oft als „digitaler Hausfriedensbruch" bezeichnet.³⁵ ³⁶

 

Eine weitere Bedeutung besitzt der Begriff Hausfrieden als Analogiebildung

zum Betriebsfrieden: Es zulässig, dass der Vermieter einem Mieter in einem

Mehrfamilien-Wohnhaus mit der Begründung dessen Wohnung kündigt, er störe

durch sein Fehlverhalten den Frieden im Haus.

 

Mit häuslicher Frieden wird das gedeihliche Zusammenleben in einem Haushalt

bezeichnet. Als solcher gilt unter Umständen auch eine Wohngemeinschaft.

Straftaten, die durch Mitglieder des Haushalts begangen werden, in dem das

Opfer der Straftat lebt, werden nicht durch besondere

Strafrechtsvorschriften verfolgt. Seitdem in Deutschland auch die

Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung in der Ehe strafbar sind, sind im

Prinzip alle Vorschriften des Strafgesetzbuches auch auf Fälle häuslicher

Gewalt anwendbar. Eine Ausnahme bildet im deutschen Strafrecht § 247

Strafgesetzbuch (Haus- und Familiendiebstahl), dem zufolge um des

„häuslichen Friedens" willen der Diebstahl oder die Unterschlagung 

desjenigen, der mit dem Opfer in häuslicher Gemeinschaft lebt, nur auf

Antrag verfolgt wird. Als „Hausfriedensbruch" im Sinne einer Störung des

häuslichen Friedens bewertete der „Spiegel" 1982 die Hausaufgaben für

Schüler, da sie eine ständige Quelle der Belästigung von Eltern (von denen

erwartet werde, dass sie ihren Kindern helfen) und des häuslichen

Unfriedens seien.³⁷ ³⁸

 

Familienfrieden

 

Eng mit dem häuslichen Frieden, dem Frieden im Haushalt bzw. in der Wohn-

und Lebensgemeinschaft, verwandt ist der Familienfrieden, der Frieden

zwischen Eheleuten bzw. Lebensgefährten und zwischen Verwandten. Der

Familienfrieden kann von innen, d. h. von Mitgliedern der betreffenden

Familie, aber auch von außen gestört werden. Insbesondere eine

Inanspruchnahme von Unterhaltspflichtigen durch Personen, die nicht ihrem

Haushalt angehören, oder durch den Staat wird oftmals von Beklagten und

deren Anwälten als „Störung des Familienfriedens", d. h. hier konkret als

finanzielle Untergrabung der aktuellen Lebensgemeinschaft bewertet.

 

Der Wunsch eines Sohnes oder einer Tochter, seine bzw. ihre Abstammung vom

Ehemann der Mutter überprüfen zu lassen, gilt laut einem Urteil des

Bundesverfassungsgerichts auch dann nicht mehr als unzulässige Störung des

Familienfriedens, wenn die Ehe noch besteht.³⁹ Allerdings stellte das

Oberlandesgericht Nürnberg fest, dass es im Interesse des Familienfriedens

geboten sein könne, nicht bereits einem kleinen Kind mitzuteilen, dass sein

sozialer Vater nicht sein leiblicher Vater sei.⁴⁰

 

Im Interesse des Familienfriedens duldet der deutsche Staat in Form eines

Verzichts auf Strafverfolgung die Züchtigung von Kindern durch deren

Erziehungsberechtigte, obwohl § 1631 Abs. 2 BGB bestimmt: „Kinder haben ein

Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische

Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."⁴¹

 

Frieden zwischen den Geschlechtern

 

Bereits 1250 führte Birger Jarl in Schweden ein Gesetz über den

Frauenfrieden (schwedisch: kvinnofrid) ein, durch das Vergewaltigungen und

Frauenraub schwer bestraft wurden.

 

Seit dem 1. September 1999 gibt es in Schweden den Straftatbestand des

schweren Frauensfriedensbruchs.⁴² ⁴³ Die neue rechtliche Norm des

Frauenfriedensbruchs wurde entsprechend den Begriffen des Haus- und

Landfriedensbruchs gebildet. Sie wurde bei ihrer Einführung als

erforderlich gesehen, um z. B. die Strafverfolgung von anhaltender

häuslicher Gewalt zu erleichtern.⁴⁴ Demzufolge umschreibt der Rechtsbegriff

„grobe Verletzung der Integrität einer Frau", kurz „Frauenfriedensbruch", 

im schwedischen Strafrecht wiederholte Straftaten, die von Männern an

Frauen begangen werden, zu denen sie eine enge Beziehung haben. Die

einzelnen Taten würden, für sich allein genommen, möglicherweise nicht

verfolgt, insgesamt dagegen wiegen sie schwer genug für eine Bestrafung.⁴⁵

 

Weitere Dimensionen

 

- Burgfrieden

- Weihnachtsfrieden (Erster Weltkrieg)

- Weihnachtsfrieden (Öffentlicher Dienst)

- Weihnachtsfrieden (Skandinavien)

- Öffentlicher Friede

 

Symbole

 

- CND-Symbol

- Friedenstaube: Die Taube wird sehr häufig zur Darstellung des Friedens

  gebraucht. Meist trägt sie einen Olivenzweig in ihrem Schnabel 

- Olivenzweig/ -baum

- Regenbogenfahne mit Aufschrift PACE

- Friedensglocke als Mahnmal für den Frieden

- Friedenslicht

 

Verschiedene Bewertungen von Streit und Konflikt

 

Hans Grothe plädierte 2008 in der Zeitschrift Eltern für eine Erziehung zur

Friedfertigkeit: „Kinder müssen erleben bzw. vorgelebt bekommen, dass

Konflikte auch ohne Zorn und ohne Gewalt bewältigt werden können […]. Dazu

gehören Geduld und Selbstbeherrschung. Und wenn es erst einmal zur Routine

geworden ist, Konflikte am Familientisch gemeinsam zu lösen, denkt bald

keiner mehr an Streit und Wutausbrüche."⁴⁶ In diesem Beitrag werden

„Frieden" und Affekte wie Zorn als unvereinbare Gegensätze empfunden. 

 

Im Jahr 1922 wehrte sich der „revolutionäre Pazifist" Kurt Hiller heftig

gegen das Ziel, Menschen zur Friedfertigkeit zu erziehen. Er vertrat die

Auffassung, ein Friedfertiger sei „ein friedlicher, sanftmütiger, durchaus

nachgiebiger, toleranter Mensch […], ein niemals opponierendes, sich

auflehnendes, aggressives, gar zornentbrantes, vielmehr vom Honig der

Eintracht und von allen Salben bedingungsloser Menschenliebe triefendes

Demutsgeschöpf", gekennzeichnet durch „Lammesgesinnung" und

„Betschwestertugend".⁴⁷ 

 

Auch im Kontext der Aktivitäten der deutschen Friedensbewegung wurde in den

1980er Jahren kritisiert, dass das Wortfeld „Frieden" im Deutschen viele

bedenkliche Konnotationen aufweise, die eher zur Resignation beitrügen als

dazu, den Prozess der Stiftung von Frieden zu befördern.⁴⁸

 

Bereits Martin Luther habe bei der deutschen Übersetzung der Bibel in den

Seligpreisungen der Bergpredigt nicht von Friedensstiftern, sondern von

Friedfertigen gesprochen,⁴⁹ einem Begriff, bei dem man laut Fritz

Pasierbsky weniger an Kämpfer für den Frieden als an Menschen denke, die

„in Frieden gelassen werden" wollen, also an Konfliktscheue. 

Friedensstiftung setze aber (auch konfliktbehaftete) Tätigkeit und nicht

Untätigkeit („Ruhe") voraus. Es gehe nicht um Konfliktvermeidung, sondern

um gewaltfreie Konfliktaustragung.

 

An der Vorstellung, Frieden sei ein Synonym für „Ruhe", stört Kritiker vor

allem die Nähe zur Ruhe des Friedhofs. Die Vorstellung liege nahe, dass der

Mensch erst im Tode den Frieden finden könne, der ihm im Leben versagt

geblieben sei. Die Formel: „Ruhe in Frieden!" schaffe eine begriffliche

Nähe von Frieden und „Tod", während es in Wirklichkeit der Krieg sei, der

den Tod bringe, und der Frieden, der ein Weiterleben ermögliche. Aufgabe

der Friedensbewegung sei es, so Pasierbsky, die Konnotation zu beseitigen,

wonach Frieden Konfliktvermeidung impliziere und nur das Prinzip „Krieg"

für „Leben" stehe.

 

Die Ansicht, dass es kein Leben ohne Konflikte geben könne, wird durch

Philosophen wie Georg Wilhelm Friedrich Hegel bestätigt. Ihm zufolge seien

das Leben oder Veränderungen im Allgemeinen nur durch das Aushalten von

Widersprüchen, durch widerstreitende Momente möglich:

 

  „[…] Etwas ist also lebendig, nur insofern es den Widerspruch in sich 

  enthält, und zwar diese Kraft ist, den Widerspruch in sich zu fassen und 

  auszuhalten. Wenn aber ein Existierendes nicht in seiner positiven 

  Bestimmung zugleich über seine negative überzugreifen vermag, so ist es 

  nicht die lebendige Einheit selbst, nicht Grund, sondern geht in dem 

  Widerspruch zugrunde."⁵⁰ 

 

Zu den negativen Konnotationen des Begriffs „Friedfertigkeit" ist

anzumerken, dass der Wortbestandteil „Fertigkeit" in dem Begriff auf das

Begriffspaar Fähigkeiten und Fertigkeiten verweist. Beide Begriffe werden

in der Kategorie Kompetenz vereinigt. Die Fertigkeit, den Frieden zu

sichern bzw. einen Frieden herbeizuführen, ist im Allgemeinen keineswegs

negativ konnotiert.

 

Literatur

 

Klassiker

 

- Jeremy Bentham: Grundsätze für Völkerrecht und Frieden, (1786/1789)

  übers. K. v. Raumer in: K. v. Raumer 1953, S. 379–417. 

- Émeric Crucé, Der Neue Kineas oder Abhandlung über die Gelegenheiten und

  Mittel, einen allge meinen Frieden des Handels auf dem ganzen Erdkreise 

  zu begründen, Übertragung von „Thomas Willing Balch, Le Nouveau Cynée de 

  Émeric Crucé. Réimpression du texte original de 1623 avec introduction et 

  traduction anglaise, Philadelphia 1909" von Walther Neft in: K. v. Raumer 

  1953 S. 289–320. 

- Johanna J. Danis: Krieg und durchkreuzter Frieden, Triangulierung der

  Gegensätze, Edition Psychosymbolik, München 1996, ISBN 3-925350-70-5. 

- Erasmus von Rotterdam: Die Klage des Friedens, der bei allen Völkern

  verworfen und niedergeschlagen wurde (Querela Pacis undique gentium 

  ejectae profligataeque), 1517, erste Herausgabe von Georg Spalatin, erste 

  deutsche Ausgabe 1622. 

- Sebastian Franck: Das Krieg Büchlin des frides. Ein krieg des frides,

  wider alle lermen, aufrur und unsinnigkait zu kriegen, mit gründlicher 

  anzaigung, auß wichtigen eehafften ursachen, auß gründtlichen argumenten 

  der Hailigen Schrifft, alten Leeren, Concilien, Decreten, der Hayden 

  schrifft und vernunfft widerlegt, 1539 und 1. Nachdruck von Cyriacus 

  Jacob zum Bock, Frankfurt am Main 1550. 

- Friedrich Gentz: Über den ewigen Frieden, in: Historisches Journal, S.

  709–790, 1800. 

- I Ging – Das Buch der Wandlungen. Hier verwendete Ausgabe 1974, Eugen

  Diederichs Verlag Düsseldorf; Köln. ISBN 3-424-00061-2. 

- Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Verlag

  Friedrich Nicolovius, Königsberg 1795 und als vermehrte Auflage ebenda, 

  Königsberg 1796. 

- William Penn: Ein Essay zum gegenwärtigen und zukünftigen Frieden von

  Europa durch Schaffung eines europäischen Reichstags, Parlaments oder 

  Staatenhauses, 1693 in: von Raumer 1953 S. 321–342. 

- Jean-Jacques Rousseau: Auszug aus dem Plan des Ewigen Friedens des Herrn

  Abbé de Saint-Pierre (1756 bis 1761) übers. v. Gertrud von Raumer in: K. 

  v. Raumer 1953, S. 343–368. 

- Kurt von Raumer: Ewiger Friede. Friedensrufe und Friedenpläne seit der

  Renaissance. Karl Alber Verlag, Freiburg 1953. 

- Carl Friedrich von Weizsäcker: Bedingungen des Friedens. Göttingen 1964

 

Neuere Darstellungen

 

- Andrea Cagan: Frieden ist möglich. Prem Rawat – Sein Leben, sein Weg.

  Albatros, Wien 2007, ISBN 978-3-85219-031-0. 

- Wolfgang Dietrich, Josefina Echavarría Alvarez, Norbert Koppensteiner

  (Hrsg.): Schlüsseltexte der Friedensforschung, Lit, Münster / Wien 2006, 

  ISBN 3-8258-9731-1 (Lit, Münster) / ISBN 3-7000-0502-4 (Lit, Wien). 

- Wolfgang Dietrich: Variationen über die vielen Frieden. Schriften des

  UNESCO Chair for Peace Studies der Universität Innsbruck. 

  + Band 1: Deutungen, VS-Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16253-9. 

  + Band 2: Elicitive Konflikttransformation und die transrationale Wende 

    der Friedenspolitik. VS-Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-18123-3. 

- Johan Galtung u. a.: Neue Wege zum Frieden. Konflikte aus 45 Jahren:

  Diagnose, Prognose, Therapie. Bund für Soziale Verteidigung 2003, ISBN 

  3-00-011703-2. 

- Hans-Werner Gensichen: Weltreligionen und Weltfrieden. Göttingen 1985

- Alfred Hirsch, Pascal Delhom (Hrsg.): Denkwege des Friedens. Aporien und

  Perspektiven. Alber, Freiburg / München 2007, ISBN 978-3-495-48204-9. 

- Karlheinz Koppe: Der vergessene Frieden. Friedensvorstellungen von der

  Antike bis zur Gegenwart. Opladen 2001. ISBN 3-8100-3099-6. 

- Norbert Koppensteiner: The Art of the Transpersonal Self; Transformation

  as Aesthetic and Energetic Practice. ATROPOS New York/Dresden 2009. 

- Samrat Schmiem Kumar: Bhakti – the yoga of love. Trans-rational

  approaches tp Peace Studies; (= Masters of Peace/1) Lit, Münster, Wien; 

  2010 

- Terry Nardin: The Ethics of War and Peace: Religious and Secular

  Perspectives. The Ethikon Series in Comparative Ethics, Princeton 

  University Press 1996. 

- Terry Nardin: The Philosophy of War and Peace. in: Routledge Encyclopedia

  of Philosophy. 9 (1998), S. 684–691. 

 

Nachschlagewerke

 

- Wolfgang Dietrich, Josefina Echavarría Alvarez, Gustavo Esteva, Daniela

  Ingruber, Norbert Koppensteiner (Hrsg.): The Palgrave International 

  Handbook of Peace Studies. A Cultural Perspective. London, Palgrave 

  MacMillan, 2011 

- Nigel Young (Hrsg.): The Oxford International Encyclopedia of Peace.

  Oxford University Press, 2010 

 

Weblinks

 

Wiktionary: Frieden – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme,

Übersetzungen

Wikiquote: Frieden – Zitate

Commons: Frieden – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Wikisource: Frieden – Quellen und Volltexte

- Online-Bibliographie Theologie und Frieden des IThF – Die

  Online-Bibliographie Theologie und Frieden des Instituts für Theologie 

  und Frieden (IThF), Hamburg, enthält ca. 148.000 durch detaillierte 

  Deskriptoren sacherschlossene Titel. Berücksichtigung findet dabei für 

  friedensethische Forschung relevante Literatur aus einzelnen Disziplinen 

  der Theologie und anderen Wissenschaften 

- Manifest für eine Welt des Friedens, der Liebe und des Glücks (aus der

  Wikiversity) 

- Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung (AFK)

- Zentrum für Friedensforschung und Friedenspädagogik an der

  Alpen-Adria-Universität Klagenfurt 

- Manifest gegen die Wehrpflicht und das Militärsystem (dreisprachig)

- Deutscher Friedensrat e. V.

 

Einzelnachweise

 

[1] Duden | Friede, Frieden | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition,

  Synonyme, Herkunft. In: www.duden.de. Abgerufen am 27. März 2016. 

[2] Ein Teil dieses Textes wurde direkt vom antiken Kommentar aus dem I

  Ging – Das Buch der Wandlungen übernommen. In der verwendeten Ausgabe 

  (siehe Literatur) pp. 62-63 

[3] Wolfgang Scheler: Der atomar bewaffnete Frieden als eine Form des

  Militarismus. Dresdner Studiengemeinschaft Sicherheitspolitik (DSS). 

  Atomwaffen und Menschheitszukunft. Beiträge zum 13. Dresdner Symposium 

  „Für eine globale Friedensordnung". 15. November 2008, S. 35 

[4] Liberpaganum: Stichwort Thingfrieden

[5] Martin Kotynek: Gewalt im Gerichtssaal. Die Justiz rüstet auf. In:

  Süddeutsche Zeitung. 13. November 2009 

[6] Pistole in Flugzeug mitgenommen. Sicherheitspanne am Frankfurter

  Flughafen. Rheinische Post. 6. September 2003 

[7] Art. 66 Schweizerisches Strafgesetzbuch

[8] Timm Kern: Warum werden Bürgermeister abgewählt? Eine Studie aus

  Baden-Württemberg. Kohlhammer. 2008. S. 357 

[9] Amtsblatt der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen.

  Redaktionsstatut. Abschnitt 1: Grundverständnis (Memento vom 4. Juli 2014 

  im Internet Archive) (PDF-Datei; 89 kB) 

[10] Gemeinde Birenbach: Benutzungsordnung für die Gemeindehalle Birenbach

  § 1 Abs. 4 Satz 2 (PDF-Datei; 60 kB) 

[11] Stadt Augsburg: Frieden und Religionen (Memento vom 21. September 2014

  im Internet Archive) 

[12] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der

  Hochdeutschen Mundart. Leipzig. 1793 

[13] Ernst Götzinger: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig. 1885

[14] Hans Küng: Kein Frieden ohne Frieden der Religionen. Über die Rolle

  der Religionen nach den Anschlägen in den USA vom 11. September. Reader's 

  Digest. 11/2001, S. 12 ff. 

[15] Inge Kloepfer: Aufstand der Unterschicht – was auf uns zukommt.

  Hoffmann und Campe, Hamburg 2008, ISBN 3-455-50052-8 

[16] Stefan Dietrich: Gefangen im Sozialstaat. Frankfurter Allgemeine

  Zeitung. 19. Oktober 2006 

[17] Nico Nissen: Der soziale Frieden in Deutschland ist gefährdet.

  Albrecht von Lucke über bedenkliche Entwicklungen im postdemokratischen 

  Zeitalter. heise.de. 18. Dezember 2009 

[18] Stichwort: Betriebsfrieden. www.kuendigung.de (Memento vom 3. Juni

  2010 im Webarchiv archive.is) 

[19] BVerwG Urteil vom 30. November 2011 – 6 C 20.10

[20] Schulrecht: Gewalt gegen Mitschüler rechtfertigt sofortigen

  Schulausschluss 

[21] Juraforum: Urteile von Verwaltungsgerichten zum Thema „Schulfrieden"

[22] OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Mai 2010, Az. OVG 3 B 29.09,

  Volltext. 

[23] Tagesspiegel: Streit um Religionsfreiheit Zitat: "Schulen sind, anders

  als viele mutmaßen, auch nach Auffassung der OVG-Richter keine 

  religionsfreien Räume. Die Einschränkung sei allerdings gerechtfertigt, 

  weil einer „durchaus konkreten Gefahr" für den Schulfrieden zu begegnen 

  sei." Die Revision wurde zurückgewiesen; Yunus M. kann noch vor das 

  Bundesverfassungsgericht ziehen und dort das Urteil anfechten. 

[24] BVerwG, Urteil vom 30. November 2011, Az. 6 C 20.10, Volltext

[25] Pressemitteilung Nr. 106/2011 des BVerwG (Memento vom 22. Juli 2012 im

  Webarchiv archive.is) 

[26] Christian Bleher: Störerin des Schulfriedens: Kritische bayerische

  Lehrkraft versetzt. taz. 4. August 2008 

[27] Strafversetzt wegen guter Noten: Grundschul-Rebellin erhält

  Courage-Preis, spiegel.de vom 4. Juni 2009 

[28] Eckhard Stengel: Bremen schließt Schulfrieden. Der Tagesspiegel. 5.

  Januar 2009 

[29] CDU Bremen: Bremer Konsens zur Schulentwicklung. 19. Dezember 2008

  (Memento vom 16. Januar 2014 im Internet Archive) 

[30] Kaija Kutter: Hamburger Schulreform – Parteien schließen Schulfrieden.

  taz. 23. Februar 2010 

[31] Albrecht-Thaer-Gymnasium: Volksentscheid erfolgreich! 18. Juli 2010

  (Memento vom 15. April 2010 im Internet Archive) 

[32] Klaus Wallbaum: GEW schlägt „Schulfrieden" vor. Hannoversche

  Allgemeine Zeitung. 25. März 2010 

[33] Theo Schumacher: Bildungsgipfel: Rot-Grün in NRW sucht den

  Schulfrieden. Westdeutsche Allgemeine Zeitung. 22. September 2010 

[34] Oliver Bock: Rheingau-Taunus-Kreis: Kein Schulfrieden im Idsteiner

  Land. Frankfurter Allgemeine Zeitung. 13. Juni 2009 

[35] Thomas Feil: Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB / Digitaler

  Einbruch – bis zu drei Jahre Haft. ChannelPartner (IDG Business Media 

  GmbH). 19. November 2009 

[36] Bernd Behr: Gesetzesinitiative gegen „digitalen Hausfriedensbruch".

  heise online. 12. M#rz 2016 

[37] Hausaufgaben sind Hausfriedensbruch. Der Spiegel, Ausgabe 12/1982. 22.

  März 1982, S. 56–73 

[38] Klaus-Jürgen Tillmann: Lernförderung oder „Hausfriedensbruch"?

  Hausaufgaben aus Elternsicht. In: Schüler 2015: FamilienLeben. Velber. 

  Friedrich-Verlag 2015, S. 118ff. 

[39] BVerfGE 79, 256 – Kenntnis der eigenen Abstammung. Urteil vom 31.

  Januar 1989 

[40] Vaterschaftsfeststellung, Blutentnahme der Mutter. OLG Nürnberg. 3.

  Januar 1996 

[41] Manfred Heinrich: Elterliche Züchtigung und Strafrecht. In:

  Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS). Ausgabe 5/2011. 

  S. 437 

[42] Elke Wittich: Friede den Frauen! Vergewaltigung in Schweden. jungle

  world. 3. September 2003 

[43] Das schwedische Modell Frauenfrieden (Memento vom 16. Januar 2014 im

  Internet Archive) (PDF-Datei; 3,7 MB) von Sonja Plessl (als Print: 

  Zwischenwelt. Zeitschrift der Theodor Kramer Gesellschaft, 2011). Das 

  Gesetz lautet: Wer sich gegen Vergütung eine zufällige sexuelle Beziehung 

  beschafft, wird – wenn die Tat nicht mit einer Strafe nach dem 

  Strafgesetzbuch belegt ist – für den Kauf sexueller Dienste zu einer 

  Geldstrafe oder zu einer Gefängnisstrafe von im Höchstfall 6 Monaten 

  verurteilt. Auch der Versuch ist strafbar. 

[44] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Auszug aus

  der Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes". 

  Abschlussbericht. Fußnote 526 (PDF-Datei; 459 kB) 

[45] Von Österreich lernen. Die Zeit, 1. April 2004

[46] Wie Erziehung zur Friedfertigkeit gelingen kann. Die Thesen des

  Experten Hans Grothe in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ELTERN. 20. 

  Februar 2008 

[47] Wolfram Beyer: Was ist eigentlich Pazifismus? Zur Klärung eines

  politischen Begriffs (Memento vom 29. Juni 2013 im Webarchiv archive.is). 

  Deutsche Friedensgesellschaft / Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen 

  (DFG-VK), 4. Februar 2011 

[48] Fritz Pasierbsky: Krieg und Frieden in der Sprache. Eine

  sprachwissenschaftliche Textanalyse. S. Fischer. Frankfurt am Main 1983, 

  S. 11–27. ISBN 3-596-26409-X 

[49] Matthäus 5,9. Lutherbibel. 1912

[50] G. W. F. Hegel: Wissenschaft der Logik – Die Lehre vom Wesen. (1813)

  S. 61, Meiner Verlag, 2. Auflage 

 

 

Krieg

 

Krieg ist ein organisierter und unter Einsatz erheblicher Mittel mit Waffen

und Gewalt ausgetragener Konflikt,¹ ² an dem oft mehrere planmäßig

vorgehende Kollektive beteiligt sind. Ziel der beteiligten Kollektive ist

es, ihre Interessen durchzusetzen. Der Konflikt soll durch Kampf und

Erreichen einer Überlegenheit gelöst werden. Die dazu stattfindenden

Gewalthandlungen greifen gezielt die körperliche Unversehrtheit

gegnerischer Individuen an und führen so zu Tod und Verletzung. Neben

Schäden an am Krieg aktiv Beteiligten entstehen auch immer Schäden, die

meist eher unbeabsichtigt sind. Sie werden heute euphemistisch als

Kollateralschäden bzw. Begleitschäden bezeichnet. Krieg schadet auch der

Infrastruktur und den Lebensgrundlagen der Kollektive. Eine einheitlich

akzeptierte Definition des Krieges und seiner Abgrenzung zu anderen Formen

bewaffneter Konflikte existiert nicht.³

 

Kriegsformen sind vielfältig und nicht unbedingt an Staaten oder

Staatssysteme gebunden: Sie können auch innerhalb von Staaten stattfinden,

etwa als Bürgerkrieg, Unabhängigkeitskrieg oder bewaffneter Konflikt, und

zum Weltkrieg oder zum Völkermord führen. Trotz intensiver Diskussionen

konnte keine einheitliche völkerrechtliche Definition gefunden werden, die

den Begriff des Krieges eingrenzend beschreibt. Die

Genfer-Fünf-Mächte-Vereinbarung vom 12. Dezember 1932 ersetzte deswegen den

unspezifischen Ausdruck „Krieg" durch den eindeutigen der „Anwendung

bewaffneter Gewalt" (Artikel III). Die Charta der Vereinten Nationen verbot

schließlich die Anwendung von oder Drohung mit Gewalt in internationalen

Beziehungen grundsätzlich (Artikel 2, Ziffer 4) und erlaubte sie nur als

vom Sicherheitsrat beschlossene Sanktionsmaßnahme (Artikel 42) oder als Akt

der Selbstverteidigung (Artikel 51).

 

In der historisch belegten Menschheitsgeschichte haben knapp 14.400 Kriege

stattgefunden, denen ungefähr 3,5 Milliarden Menschen zum Opfer gefallen

sind. Da bisher schätzungsweise 100 Milliarden Menschen gelebt haben,

musste somit jeder dreißigste Erdenbürger sein Leben durch kriegerische

Handlungen lassen.⁴

 

Begriff

 

Das Wort „Krieg" (von althochdeutsch chreg > mittelhochdeutsch kriec

bedeutet ursprünglich „Hartnäckigkeit", „Anstrengung", „Streit", „Kampf",

„Bewaffnete Auseinandersetzung".⁵ ) In diesem etymologischen Umkreis 

angesiedelt sind auch mittelniederdeutsch krich und mittelniederländisch

crijch. Eine akademische Rekonstruktion führt neuhochdeutsch „Krieg" auf

die indogermanische Wurzel *gwrei- zurück. Diese hat ihre Entsprechung in

griechisch brímē mit der Bedeutung „Gewalt, Wucht, Ungestüm" und hýbris mit

der Bedeutung „Überheblichkeit, Gewalttätigkeit".

 

In einem weiteren sprachgeschichtlichen Zusammenhang wird auch das

neuhochdeutsche Wort „Kraft" hier eingeordnet, das möglicherweise aus der

gleichen indogermanischen Wurzel entstanden ist.⁶ Die große Bandbreite der

Bedeutungen spiegeln das altfriesische halskrīga mit der Bedeutung

„Halssteifheit" sowie die vermutlich in Verbindung stehenden Begriffe 

altirisch bríg mit der Bedeutung „Kraft, Macht" und lettisch grînums für

„Härte, Strenge" wider.⁷ Der Kollektivsingular, der alle Kriege subsumiert, 

entstand um 1800. Ältere Enzyklopädien behandeln unter „Krieg" einzelne

Kriege oder spezifische Fragen der Kriegsführung.⁸ Ein veraltetes Wort für

Krieg ist Orlog (noch heute niederländisch und afrikaans: oorlog).

 

Das Verbum „jemanden bekriegen" heißt einerseits „gegen ihn Krieg führen",

andererseits hat das Grundwort kriegen die Bedeutung „etwas bekommen,

erhalten", „jemanden erwischen"⁹ : Beide Bedeutungen sind geeignet,

Herkunft und Charakter dieser kollektiven Gewaltanwendung anzuzeigen. Auch

wo andere Kriegsanlässe im Vordergrund stehen, fehlt selten ein

ökonomischer Hintergrund.

 

Während individuelles oder kollektives Rauben und absichtliches Töten von

Menschen heute generell als Verbrechen gilt und in einem Rechtsstaat

strafbar ist, wird „Krieg" nicht als gewöhnliche Kriminalität betrachtet,

sondern als bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Kollektiven, die sich

dazu legitimiert sehen. Damit hebt ein Krieg die zivilisatorische

Gewaltbegrenzung auf eine Exekutive, wie sie der Rechtsstaat als Regelfall

voraussetzt, partiell oder ganz auf: Es stehen sich bewaffnete Armeen

gegenüber, die ganze Völker oder Volksgruppen repräsentieren. Diese sind

damit Kriegspartei.

 

Kriegsparteien beurteilen ihre eigene Kriegsbeteiligung immer als notwendig

und gerechtfertigt. Ihre organisierte Kollektivgewalt bedarf also einer

Legitimation. Krieg als Staatsaktion erfordert daher ein Kriegsrecht im

Innern eines Staates sowie ein Kriegsvölkerrecht zur Regelung

zwischenstaatlicher Beziehungen. Dieses unterscheidet vor allem Angriffs-

von Verteidigungskrieg.

 

Typen

 

Kriege lassen sich in verschiedene Grundtypen einordnen:

 

Ein zwischenstaatlicher Krieg findet zwischen zwei oder mehreren Staaten

statt. Dazu gehört der Koalitionskrieg: Mehrere Staaten verbinden sich zu

einer gemeinsam agierenden Kriegspartei. Ist ein Land bereits besetzt und

seine Regierung entmachtet, kann der Kampf zwischen Staaten als Partisanen-

oder Guerillakrieg zwischen Bevölkerung und feindlicher Staatsarmee

fortgesetzt werden: Nichtreguläre Streitkräfte kämpfen militärisch gegen

die Armee einer Besatzungsmacht.

 

In einem Bürgerkrieg dagegen kämpfen verschiedene Gruppen innerhalb eines

Staates, teilweise auch über Staatsgrenzen hinweg, oft nicht staatlich

organisiert. Auch dieser kann mit nichtregulären Streitkräften,

„Privatarmeen" und/oder Söldnern gegen die Armee der eigenen 

Staatsregierung geführt werden.

 

In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat: z. B.

als Dekolonisationskrieg gegen eine Kolonialmacht, als Sezessionskrieg für

die Loslösung eines Teilgebiets vom Staatsverband oder als Krieg um

Autonomie für eine regionale Autonomie innerhalb eines Staates. Bei diesen

Arten handelt es sich oft um die Folge eines Nationalitätenkonflikts.

 

Ob es sich um einen Bürgerkrieg oder einen Unabhängigkeitskrieg handelt,

hängt oftmals vom Standpunkt der jeweiligen Kriegspartei ab. So wird die

Partei, die sich abspalten möchte, eher von einem Sezessionskrieg sprechen,

während die Partei, die auf einem einheitlichen Staat beharrt, denselben

Konflikt als (innerstaatlichen) Bürgerkrieg ansehen wird.

 

Als bewaffneter Konflikt gilt ein sporadischer, eher zufällig und nicht

strategisch begründeter bewaffneter Zusammenstoß zwischen kämpfenden

Parteien. Die bloße Anzahl von Verletzten und Getöteten ist kein

verlässliches Kriterium. Trotzdem nehmen große Forschungsprojekte das Maß

von 1.000 Toten als groben Indikator dafür, dass ein bewaffneter Konflikt

sich zum Krieg gesteigert hat. Manche Kriegsdefinitionen verlangen auch ein

Minimum an kontinuierlichem planerischem und organisatorischem Vorgehen bei

mindestens einem der Kontrahenten. Als weiteres Kriterium wird manchmal

angesehen, dass mindestens eine der kämpfenden Parteien ein Staat sein

muss, der sich mit seinen Streitkräften an der Auseinandersetzung

beteiligt.¹⁰ ¹¹

 

Ein bewaffneter Konflikt, der durch den Gegensatz konventionell überlegenen

Militärs auf der einen Seite, und ihre Schwäche mittels Guerillatechniken

ausgleichenden Gegnern auf der anderen Seite, geprägt ist, gilt als

asymmetrischer Konflikt. Beispiel für einen solchen Konflikt ist auch der

heutige „Krieg gegen den Terror", den die USA nach den Anschlägen vom 11.

September 2001 ausgerufen haben. In ihm kämpft eine Staatenkoalition

(Koalitionskrieg) gegen eine bzw. mehrere als weltweite Kriegspartei(en)

auftretende terroristische Gruppierung(en). Ob es sich bei dem vermehrten

Auftreten asymmetrischer Konflikte um ein neues oder altes, nur stärker

auftretendes Phänomen handelt, ist Gegenstand von Diskussionen.¹²

 

Ob eine bewaffnete Auseinandersetzung – u. a. in den Medien – als

„Konflikt" oder als „Krieg" bezeichnet wird, ist oft von politischen oder 

propagandistischen Erwägungen abhängig. Eine Auseinandersetzung, die schon

den politikwissenschaftlichen Kriterien eines Krieges entsprechen würde,

kann z. B. in der Sprachregelung von Drittstaaten bewusst weiterhin als

Konflikt bezeichnet und behandelt werden, um sich damit besser einem

Beistandsversprechen „im Kriegsfalle" oder anderem angemessenem Druck auf

die Konfliktparteien entziehen zu können. Bei der Höherstufung eines

einfachen bewaffneten Konflikts zu einem Krieg gilt analog das Gleiche.

 

Subformen des Krieges oder analog so bezeichnete Konflikte sind unter

anderem die Fehde, Bandenkriege, Blumenkriege und Wirtschaftskriege.

 

Ebenen der Kriegsführung

 

Kriege werden immer auf drei Ebenen mit unterschiedlicher

Entscheidungsgewalt organisiert und geführt:

 

- die strategische Ebene: Die strategische Ebene ist nach westlichem

  Verständnis der Politik zuzuordnen. Die Politik formuliert die 

  Zielsetzung in einem Interessenkonflikt. Sie legt das grundsätzliche 

  Vorgehen fest und bedient sich dabei im Hinblick auf die Zielerreichung 

  aller zur Verfügung stehenden Machtmittel wie Diplomatie, Wirtschaft, 

  Information und Militär. Dabei wird zwischen direkter und indirekter 

  Strategie unterschieden. Die direkte Strategie versucht der Gegenseite 

  unter hauptsächlichem Einsatz bzw. Androhung des Machtmittels „Militär" 

  den eigenen Willen aufzuzwingen. Die indirekte Strategie dagegen versucht 

  unter hauptsächlichem Einsatz anderer Machtmittel als dasjenige der 

  Streitkräfte seinen eigenen Willen durchzusetzen. Indirekte und direkte 

  Strategie schließen einander nicht aus, sondern sind vielmehr 

  komplementär. Sie harmonisieren im Zusammenspiel. Die Wahl der 

  Machtmittel und Vorgehensweisen zur Zielerreichung – also die Gewichtung 

  von indirekter und direkter Strategie – hängt sowohl von der 

  Verwundbarkeit der Gegenseite als auch von den eigenen Möglichkeiten ab. 

- die operative Ebene: Die operative Führung setzt politische Absichten und

  militärstrategische Vorgaben in Befehle an die taktische Führung um. Sie 

  definiert operative Ziele, fasst diese in operative Konzepte, 

  Operationspläne sowie Operationsbefehle und koordiniert die Gesamtheit 

  der dazu erforderlichen taktischen und logistischen Maßnahmen. 

- die taktische Ebene: Unter taktischer Ebene sollen alle Dinge subsumiert

  werden, die in die Sphäre des Gefechts fallen. Die taktische Ebene setzt 

  die Zielsetzungen der operativen Stufe um, indem sie ihre Mittel im 

  bestmöglichen Zusammenwirken auf dem Gefechtsfeld einsetzt. 

 

Hauptursachen

 

Beim Krieg sind die vordergründigen Kriegsanlässe von den tieferen

Kriegsursachen zu unterscheiden. Die meisten Kriege lassen sich auf einige

Hauptursachen zurückführen. Dazu gehören vor allem:

 

- wirtschaftliche Vorteile, Ressourcenmangel, Imperialismus

- Reichtum an Ressourcen: Ressourcenfluch¹³

- politisches und/oder ideologisches Hegemoniestreben (z. B. Dschihad,

  Kreuzzug, „Demokratisierung" des nahen Ostens) 

- drohender Verlust von Einfluss in besetzten bzw. annektierten Gebieten

- mangelnde Wehrhaftigkeit gegenüber möglichen Angreifern, die diese zum

  Krieg einladen (passive Kehrseite von aktivem Hegemoniestreben) – auch 

  als „Machtvakuum" bezeichnet 

- ethnische Konflikte

- Nationalismus

- religiöser Fanatismus, Dogmatismus oder auf Krieg basierende Rituale in

  verschiedenen Religionskriegen (z. B. Dschihad im Islam, Kreuzzüge im 

  Christentum, „Blumenkriege" der Azteken) 

- innere Verfasstheit von Staaten. So sind autoritäre und totalitäre

  Systeme (z. B. Stalinismus, Nationalsozialismus, Faschismus) häufiger in 

  Kriege und Demozide verwickelt, als etwa Demokratien. Die empirische 

  Forschung sieht einen Zusammenhang zwischen der Machtfülle, die einer 

  Staatsführung ungeteilt zur Verfügung steht, und Massenverbrechen und 

  Kriegen.¹⁴ 

- Ablenkung von innenpolitischen Missständen, um Bevölkerung und

  Staatsführung zusammenzuschweißen (Der Vorwurf wurde z. B. im 

  Falklandkrieg erhoben) 

- struktureller Militarismus, also die Abhängigkeit einer

  Wirtschaftsordnung vom Kriegführen zwecks Absatz militärischer Produkte. 

Siehe auch: Der Angreifer und seine Kriegsziele

 

Krieg ist jedoch selten monokausal zu erklären: Viele der hier genannten

ökonomischen, politischen, ideologischen, religiösen und kulturellen

Kriegsgründe spielen in der Realität zusammen, bedingen sich gegenseitig

und gehen ineinander über. Darum lässt sich der Kriegsbegriff auch nicht

auf militärische Aggressionshandlungen einengen. Diese durchlaufen fast

immer eine Vorbereitungsphase: Krieg beginnt in der Regel im „Frieden".

Wirklicher Frieden ist also mehr als die Abwesenheit von Krieg.

 

Völkerrecht

 

Im modernen Völkerrecht wird der Begriff „Krieg" nicht mehr verwendet. Die

Genfer Konventionen unterscheiden bewaffnete internationale Konflikte von

anderen Formen gewaltsamer Konfliktaustragung wie etwa innerstaatlichen

Konflikten. Der internationale bewaffneten Konflikt wird geregelt durch die

Genfer Abkommen I–IV, sowie über das Zusatzprotokoll I über den Schutz der

Opfer internationaler bewaffneter Konflikte. Angriff und Verteidigung,

Zivilisten und Militärpersonal sind dabei wesentliche Kriterien. Sie

unterscheiden legitime von illegitimen Kriegshandlungen. Was ein

internationaler bewaffneter Konflikt ist, definieren die Genfer Abkommen

aber nicht. Den nicht-internationalen Konflikt regelt der gemeinsame

Artikel der Genfer Abkommen I–IV sowie das Zusatzprotokoll II über den

Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte.

 

Der zwischenstaatliche Krieg soll gemäß seinen Regeln mit einer

Kriegserklärung beginnen. Diese war im Mittelmeerraum schon seit der Antike

vorgesehen. Sie wird seit der Neuzeit aber sehr oft übergangen und durch

den Angriff selbst ersetzt.

 

Ein erklärter Kriegszustand, bei dem jedoch die Waffen schweigen, heißt

Waffenstillstand, ein formales Eingeständnis der Niederlage Kapitulation.

Diese beendet regulär die Kriegshandlungen, aber noch nicht den Krieg

selbst.

 

Gegenbegriff zum „Krieg" ist der „Frieden". Dieser setzt völkerrechtlich

wiederum einen wie auch immer gearteten Friedensabschluss zwischen

ehemaligen Kriegsgegnern voraus. Wird eine Kriegspartei im Krieg jedoch

weitgehend oder vollständig zerstört, so dass sie nicht mehr

Vertragspartner sein kann, spricht das Völkerrecht von Debellation

(Lateinisch: „Besiegung").

 

Historisch häufiger aber sind Zwischenzustände wie der einer dauerhaften

Besetzung ohne geltenden Friedensvertrag oder ein Zustand, bei dem sich die

Gegner ständig auf einen offenen Krieg vorbereiten, dessen Verlauf planen

und einüben. Paradebeispiel dafür ist der Kalte Krieg.

 

Zugleich zeigt die Verbindung von Staat und Krieg sowie die Schwierigkeiten

bei der Unterscheidung von Krieg, Raub und Mord das Fehlen einer allgemein

akzeptierten Rechtsinstanz an. Die UN-Charta und der Internationale

Strafgerichtshof können als Schritte zur verbindlichen Durchsetzung des

Völkerrechts angesehen werden.

 

Krieg in den Theorien der Internationalen Beziehungen

 

In der politikwissenschaftlichen Teildisziplin der Internationalen

Beziehungen sind Kriege naturgemäß Gegenstand vielfältiger Betrachtungen

(s. Strategische Studien, Friedensforschung). Dabei haben sich verschiedene

theoretische Erklärungsansätze für ihre Entstehung herausgebildet.

 

Die realistischen Schulen (Realismus und Neorealismus) sehen in den Staaten

die eigentlichen Akteure des Geschehens, ihre Interessen und daran

ausgerichteten Handlungen entscheiden über Krieg und Frieden, oft auch über

Bürgerkriege in Drittstaaten (Stellvertreterkriege). Realistisch

orientierte Theoretiker (Edward Hallett Carr, Hans Morgenthau) sehen im

Machtinteresse des einzelnen Staates Grund für Instabilitäten der

Staatenkonstellationen. Von einem pessimistischen Menschenbild ausgehend

weisen sie den aggressiven Handlungen politischer Führungspersönlichkeiten

eine große Rolle bei der Kriegsentstehung zu. Neorealisten wie Kenneth

Waltz hingegen diagnostizieren weniger in einem auf aggressiv angestrebte

Veränderung des Status Quo ausgerichteten Staatshandeln das Problem,

sondern in der Staatenkonstellation selbst. Denn da jeder Staat den anderen

Staaten prinzipiell mißtraut, besteht ein grundsätzliches

Sicherheitsdilemma: Die Furcht vor den anderen Staaten führt zu eigener

Absicherung durch Rüstung, diese wiederum wird von diesen als Bedrohung der

eigenen Position wahrgenommen und führt zur Gegenrüstung, welche wiederum

als Bestätigung der Eingangsbefürchtungen genommen wird. Im Ergebnis kann

so auch zwischen faktisch kriegsunwilligen Staaten ein kriegerischer

Konflikt entstehen, bspw. ein Präventivkrieg. Je multipolarer die

Konstellation, desto multifaktorieller die Kausalität, desto größer das

Risiko für eine unerwartete Eskalation.

 

Der liberale Ansatz in den Internationalen Beziehungen hingegen verweist

hingegen primär auf die interne Willensbildung der Staaten. Deren von

Einzel- und Gruppenentscheidungen entlang gesellschaftlicher Konfliktlinien

formulierte Politikgestaltung beeinflusst die jeweilige Außenpolitik der

Staaten. Interne Faktoren wiegen so in der Regel schwerer als externe, und

die Akteure bleiben gemeinhin auch an der Innenpolitik orientiert. Die

innere Verfasstheit von Staaten spielt bei der Formulierung der

Außenpolitik somit die entscheidende Rolle. Gemäß dem liberalen Ansatz sind

demokratische Staaten mindestens untereinander signifikant friedlicher als

andere Staaten, bis hin zur weitreichenden Aussage, dass demokratische

Staaten gegeneinander keine Kriege führen (vgl. Demokratischer Frieden). In