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Friedrich der Große

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Beschreibung

Das Buch "Friedrich der Große: Aus den Politischen Testamenten" präsentiert eine Sammlung politischer Schriften des preußischen Königs Friedrich II., auch bekannt als Friedrich der Große. Der literarische Stil des Buches ist geprägt von klarer Sprache und einem analytischen Ansatz, der Friedrichs politische Ideen und Visionen verdeutlicht. Diese politischen Testamenten bieten einen Einblick in die Denkweise und politischen Strategien des Königs, der im 18. Jahrhundert regierte. Sie sind auch ein wichtiger Beitrag zur politischen Diskussion dieser Zeit. Friedrichs Schriften sind von historischem Wert und spiegeln die politischen Herausforderungen und Entscheidungen seiner Zeit wider. Der Autor zeigt in diesem Buch, wie Friedrich der Große seine politische Vision für Preußen und Europa festgelegt hat, was für Historiker und politische Analysten von Interesse ist. Friedrich der Große war nicht nur ein bemerkenswerter Monarch, sondern auch ein produktiver Schriftsteller. Seine politischen Testamenten geben einen tiefen Einblick in sein politisches Denken und seine administrativen Fähigkeiten. Dieses Buch ist für Leser geeignet, die an politischer Geschichte, Monarchie und politischer Theorie interessiert sind. Es bietet einen faszinierenden Einblick in das Denken eines bedeutenden historischen Führers und ist ein wertvolles Werk für diejenigen, die mehr über die preußische Geschichte erfahren möchten.

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Friedrich der Große

Friedrich der Große: Aus den Politischen Testamenten

Finanzwirtschaft, Wirtschaftspolitik, Regierungssystem, Äußere Politik, Testament und viel mehr...

Books

- Innovative digitale Lösungen & Optimale Formatierung -
2017 OK Publishing
ISBN 978-80-272-1745-8

Inhaltsverzeichnis

Einleitung
Rechtspflege
Finanzwirtschaft
Wirtschaftspolitik
Politik
Regierungssystem
Äußere Politik
Das politische System von 1768
Das politische System von 1776
Schlußbetrachtungen
Testament des Königs vor der Schlacht bei Leuthen
Das Testament vom 8. Januar 1769

Einleitung

Inhaltsverzeichnis

Die erste Bürgerpflicht ist, seinem Vaterlande zu dienen. Ich habe sie in allen verschiedenen Lagen meines Lebens zu erfüllen gesucht. Als Träger der höchsten Staatsgewalt hatte ich die Gelegenheit und die Mittel, mich meinen Mitbürgern nützlich zu erweisen. Meine Liebe zu ihnen gibt mir den Wunsch ein, ihnen auch nach meinem Tode noch einige Dienste zu leisten. Doch bin ich nicht so anmaßend, zu glauben, daß mein Verhalten denen, die meinen Platz einnehmen werden, zur Richtschnur dienen soll. Ich weiß, daß der Augenblick des Todes den Menschen und seine Pläne vernichtet und daß alles in der Welt dem Gesetz des Wandels unterliegt. Mit der Abfassung dieses Politischen Testaments verfolge ich daher keine andere Absicht, als einem Piloten gleich, der die stürmischen Zonen des politischen Meeres kennt, meine Erfahrungen der Nachwelt mitzuteilen. Ich will die Klippen angeben, die sie zu meiden hat, und die Häfen, wo sie Zuflucht finden kann. Ich lasse mich nicht auf kleine Einzelheiten ein, sondern behandle alle Gegenstände im Großen, da ich überzeugt bin, daß alle, die selbst das Staatsruder führen werden, mich zur Genüge verstehen.

Die Regierung beruht auf vier Hauptpfeilern: auf der Rechtspflege, weiser Finanzwirtschaft, straffer Erhaltung der Mannszucht im Heere und endlich auf der Kunst, die geeigneten Maßnahmen zur Wahrung der Staatsinteressen zu ergreifen, das heißt, auf der Politik.

Gehen wir diese verschiedenen Zweige der Reihe nach durch.

Rechtspflege

Inhaltsverzeichnis

In eigener Person Recht zu sprechen, ist eine Aufgabe, die kein Herrscher übernehmen kann, ein König von Preußen noch weniger als ein anderer. Die unendlichen Einzelheiten eines einzigen Rechtshandels würden die Zeit verschlingen, die er vorzugsweise anderen Zweigen der Regierung widmen muß. Spricht der Fürst aber auch nicht selber Recht, so folgt daraus nicht, daß er die Rechtspflege vernachlässigen darf. Ich habe in Preußen auf dem Gebiet des Zivilprozesses Gesetze vorgefunden, die, statt den Parteien zu helfen, die Rechtshändel verwirrten und die Prozesse in die Länge zogen. Daraufhin erteilte ich dem Großkanzler Cocceji den Auftrag zu einer Gesetzesreform auf der Grundlage der natürlichen Billigkeit. Der hochverdiente Beamte führte meinen Willen zur allgemeinen Zufriedenheit aus. Fest steht, daß Ungerechtigkeiten jetzt seltener als früher vorkommen, daß die Richter unbestechlicher, die Prozesse kürzer sind und daß nur wenig Rechtshändel bei den Gerichtshöfen schweben. Es wäre zu wünschen, daß die Herrscher ihr besonderes Augenmerk auf die gute Besetzung des Großkanzleramtes richteten und Männer von der Rechtschaffenheit, Geschicklichkeit und lauteren Gesinnung Coccejis dafür fänden. Nur so läßt sich das Gute, das er für den Staat geleistet hat, erhalten. Ja, die Wahl dieser Persönlichkeit muß mit um so mehr Kenntnis und Überlegung erfolgen, als der Herrscher einen Teil seiner Autorität in ihre Hände legt und sie zum Schiedsrichter über Hab und Gut der Bürger macht.

Bei der Unvollkommenheit aller menschlichen Dinge sehen wir die besten Einrichtungen entarten. Daher muß von Zeit zu Zeit, wo es nötig ist, die bessernde Hand angelegt werden, damit die Einrichtungen ihren ursprünglichen Zweck wieder erfüllen.

Ich habe mich entschlossen, niemals in den Lauf des gerichtlichen Verfahrens einzugreifen; denn in den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher soll schweigen. Aber dies Stillschweigen hat mich doch nicht daran gehindert, die Augen offen zu halten und über die Aufführung der Richter zu wachen. So ist die Einrichtung getroffen, daß zwei Räte des höchsten Gerichtshofes alle drei Jahre die Provinzen bereisen, die Aufführung der Richter prüfen und jeden, der sich etwas zuschulden kommen läßt, zur Anzeige bringen. Man darf mit den Pflichtvergessenen kein Erbarmen haben: Die Stimme der Witwen und Waisen fordert Vergeltung, und Sache des Fürsten ist es, die Beamten zu ihrer Pflicht anzuhalten und streng gegen die vorzugehen, die seine Autorität mißbrauchen und das öffentliche Vertrauen unter dem Vorwand von Recht und Gerechtigkeit täuschen. Gerade gegen derartige Fälle von Pflichtvergessenheit muß ich die äußerste Strenge anraten; denn der Herrscher macht sich gewissermaßen zum Mitschuldigen an den Verbrechen, die er unbestraft läßt.

Finanzwirtschaft

Inhaltsverzeichnis