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China bereitet die ‚volle Konvertibilität‘ des Renminbi vor Das Volksgeld soll Weltgeld werden Das in China geltende Geldzeichen ist über die Jahrzehnte gleich geblieben, zeigt nach wie vor auf den 100-Yuan-Scheinen das Porträt des ‚Großen Vorsitzenden Mao ‘; das Bezeichnete hat sich fundamental geändert, seit im Land die Parole gilt: ‚Bereichert Euch!‘. Jetzt ist das Land dabei, auch mit seinem Geld auf den internationalen Finanzmärkten in Erscheinung zu treten; es bereitet die ‚Freigabe‘ des Kapitalverkehrs und des Wechselkurses seiner Währung vor. Damit vollendet die sich immer noch ‚kommunistisch‘ nennende Staatspartei die Transformation ihrer Wirtschaft zum weltmarktfähigen Kapitalismus und tut einen entscheidenden Schritt auf ihrem langen Marsch zur kapitalistischen Weltmacht. Der GegenStandpunkt zeichnet die wenig einnehmende Erfolgsgeschichte der Unterwerfung von Land und Volk unter das chinesische Programm der Etablierung eines konkurrierenden Weltgeldes nach. EU-Osterweiterung zum Dritten: die „östliche Partnerschaft“ mit der Ukraine Europa geht bis an die Grenzen seiner Methode friedlicher Eroberung und darüber hinaus Der Streit um die Ukraine eskaliert. Und alle Welt weiß, dass es da allein um die Frage geht, wohin die Ukraine „gehört“: „zu uns“, nach Europa oder zu Russland. Was dieses „Gehören“ so alles einschließt, braucht nicht weiter zu interessieren, nachdem das Geschehen erst unter die Formel „Gewalt gegen friedliche Demonstranten“, dann, nach dem Putsch gegen die Janukowitsch-Regierung und nach der russischen Reaktion, unter die parteiliche Direktive „Sicherung der ukrainischen Integrität gegen gewaltsame russische Übergriffe“ – kurz: wieder einmal „Freiheit gegen Unterdrückung“ subsumiert worden ist. Bei der westlichen Lesart – das Volk der Ukraine will nach Europa und begehrt auf gegen ein „korruptes Regime“, das den Staat wieder unter die russische Knute führen will – kommt die Substanz des Streits ein bisschen zu kurz. Wieso mündet der Dissens über ein ‚Freihandelsabkommen‘ in Aufruhr und den Sturz der Regierung? Worum geht es, wenn der Fall Ukraine kaum ein paar Monate nach dem Scheitern des Abkommens mit der EU zum kriegsträchtigen Streitfall zwischen Nato und Russland wird? Das wird wohl so ein Fall von „Verantwortung in einer globalisierten Welt“ sein, von der Merkel und Kollegen im Verein mit den USA behaupten, dass die Welt sie von „uns“ erwartet. Nationale Energiewende mit globaler Perspektive Imperialistische Konkurrenz um die lohnende Rettung des Weltklimas Die Versorgung des nationalen Geschäfts mit der für jeden kapitalistischen Zweck aufbereiteten Energie ist ebenso wie die periodische, zeitgemäße Umwälzung dieser Versorgung ein dauerndes Anliegen der politischen Standortverwaltung. Der „Maßstab für den Ausbau der Erneuerbaren Energien muss Planbarkeit und Kosteneffizienz sein“, und er muss dafür sorgen, „dass unsere Industrie im weltweiten Wettbewerb bestehen kann.“ (Regierungserklärung Merkel, 29.1.14) Gemäß diesen Gesichtspunkten ‚nationaler Energieversorgung‘ betreibt Deutschland eine nationale ‚Energiewende‘, weist dem Projekt höchste Priorität zu und ringt um dessen Gelingen. Es geht offenkundig um eine Überlebensfrage des Kapitalstandorts in der Weltkonkurrenz der Staaten. Dementsprechend gehen die Verantwortlichen die Sache an.
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Seitenzahl: 256
Veröffentlichungsjahr: 2014
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GegenStandpunkt – Politische Vierteljahreszeitschrift
erscheint in der Gegenstandpunkt Verlagsgesellschaft mbH Kirchenstr. 88, 81675 München Tel. (089) 272 16 04; Fax (089) 272 16 05 E-Mail: [email protected] Internet: www.gegenstandpunkt.com
Redaktion: Dr. Peter Decker (verantwortlicher Redakteur), T. Ebel, Dr. H. L. Fertl, H. Kuhn, W. Möhl, H. Scholler Anschrift der Redaktion und des verantw. Redakteurs: siehe Verlagsanschrift
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Vor der Regierungsbildung zwischen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Hessen sah die Welt rund um Frankfurt äußerst düster aus: „Die schwarz-gelbe Landesregierung steht vor den Trümmern ihrer Flughafenpolitik. Wissen Sie eigentlich, was Sie den Bürgerinnen und Bürgern zugemutet haben, und was Sie ihnen weiterhin zumuten? … Wir brauchen eine Lärmobergrenze. Wir brauchen ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.“ (Al-Wazir in einer Wahlkampfrede vom 13.09.2013)
Seit dem 17. 12. 2013 ist die hessische Flughafenwelt wieder in Ordnung. Im Koalitionsvertrag bekennen sich Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich zu den bisher beschlossenen Ausbauplänen und Flugrouten, denn „der Flughafen Frankfurt hat nicht nur als Standortfaktor und für die dortigen Arbeitsplätze eine große wirtschaftliche Bedeutung weit über das Rhein-Main-Gebiet und Hessen hinaus. Deshalb wollen die Koalitionspartner, dass er auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt.“ (FR, 19.12.2013)
Wer jetzt denkt: „Typisch! Vorher schön reden, Lärmschutzmaßnahmen, Nachtflugverbote, Rücksicht auf die Leute ankündigen und das Blaue vom Himmel versprechen – und nach der Wahl von allem nichts mehr wissen wollen!“ – der verpasst das Entscheidende. Man mag sich bei der Wahl einbilden, was man will: Fakt ist, dass man mit seinem Votum Politiker dazu ermächtigt, die eigenen Lebensbedingungen zu regeln. Die liegen dann ganz in Händen derer, die an der Macht sind, und sind ein einziges Derivat der im Amt beschlossenen politischen Notwendigkeiten, das sie bekleiden. Und so macht die Hoffnung auf Lärmstopp am Tag und Ruhe in der Nacht rund um den Frankfurter Flughafen ihre ganz folgerichtige demokratische Karriere: Sie nimmt Fahrt auf und gedeiht, weil und solange der Wahlkämpfer Al-Wazir sich den Lärmgeplagten als Träger ihrer Hoffnungen präsentiert, damit sie ihn an die Macht wählen. Hat es damit geklappt und ist im Zuge der Regierungsbeteiligung von Bündnisn 90/Die Grünen in Hessen aus dem grünen Hoffnungsträger der hessische Wirtschaftsminister geworden, ist der Wunsch der Bürger nach ein bisschen Nachtruhe selbstverständlich auch weiterhin bei ihm in besten Händen. Nur kann er eben beim besten Willen nicht viel für ihn tun. Sein Job gebietet ihm darauf zu achten, dass „Hessen auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleibt“,
Die neue Opposition im 18. Deutschen Bundestag leidet. Sie ist mit ihren 120 von gut 600 Sitzen zu klein, um einige parlamentarische Oppositionsrechte wahrnehmen zu dürfen: etwa die Einberufung eines Untersuchungsausschusses, die Beantragung einer Sondersitzung des Parlaments oder die Anrufung des Verfassungsgerichts in Sachen Überprüfung eines neuen Gesetzes. Grüne und die Linke drängen deshalb auf Änderung der Geschäftsordnung im Bundestag:
„Dem Linken-Frontmann Gysi schwant jedenfalls, dass die Opposition vier Jahre lang in die Statistenrolle gedrängt werden könnte. Eine wirkliche Kontrolle der Regierung sei dann kaum noch möglich, mit negativen Folgen für die parlamentarische Demokratie insgesamt“ (mdr.de, 23.10.13)
Dass der neue Oppositionsführer Gysi eine übergeordnete staatspolitische Sorge für sein parteipolitisches Anliegen ins Feld führt, in der Konkurrenz gegen die Regierenden mehr hermachen zu wollen, durchschaut jeder als professionelle Heuchelei, und das ist auch die langweilige Seite der Sache. Interessanter ist, dass die beiden kleinen Parteien mit ihren Drangsalen beim politischen Gegner Gehör finden –
„Thomas Strobl, CDU-Vize, ... Vorsitzender des Ausschusses (für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung) ... teilt die Bedenken. ‚Wenn es zu einer großen Koalition kommen sollte, muss man sich natürlich staatspolitische Gedanken machen, wie es um die Oppositionsrechte im Deutschen Bundestag bestellt ist‘, sagte Strobl dem Tagesspiegel“ (tagesspiegel.de, 19.10.13) –
und tatsächlich zugestanden bekommen, was sie verlangen: Grüne und Linke sollen
„gemeinsam einen Untersuchungsausschuss erwirken können, auch wenn sie dafür eigentlich zu wenig Sitze im Bundestag haben“,und „eine Sondersitzung des Bundestags verpflichtend beantragen können, auch wenn sie (die Opposition) laut Wahlergebnis auch dafür strenggenommen zu klein ist“ usw. (Lammert-Papier gemäß Spiegel-Online) „Linke und Grüne erhalten bis zu vier Minuten mehr Redezeit pro Debatte als ihnen laut Sitzverteilung offiziell zusteht.“ (Spiegel 4/2014)
Bemerkenswert ist dies insofern, als in den Reihen der Regierungsparteien ja schon bekannt ist, wie und wozu eine Opposition von ihren parlamentarischen Rechten Gebrauch zu machen pflegt. Ob die Regierung ein Vorhaben im Parlament vorstellt, ein Gesetz zur Abstimmung bringt oder die Chefin höchstselbst mit einer „Erklärung“ aufwartet, um der Nation die Zweckmäßigkeit ihres Wirkens und dessen guten Sinn für Deutschlands Zukunft zu erläutern: Für eine Opposition ist das alles dasselbe, nämlich die Gelegenheit, immer und immer wieder das komplette Unvermögen derer vor Augen zu stellen, die da an der Macht sind. Notorisch entdeckt sie „handwerkliche Fehler“ bei der Ausübung der Amtsgeschäfte, noch lieber „Fehltritte“ bei den Amtsträgern, die sich zu „Skandalen“ aufblasen lassen. Bei den Regierten deutet sie auf Interessen, die schon wieder „übergangen“, und auf „Gerechtigkeitslücken“, die noch weiter aufgerissen werden – und verfolgt mit all dem den einen Zweck: Sich gegenüber denen, die an der Macht sind, und vor dem Volk, das sie dorthin gewählt hat, als die ewig bessere politische Alternative zu präsentieren.
Für diese Selbstdarstellung im parlamentarischen Dauerwahlkampf hat nun ausgerechnet das Regierungslager der Konkurrenz die Bühne ein wenig erweitert. Der zitierte CDU-Experte fürs parlamentarische Regelwerk führt zur Begründung dieser Großzügigkeit „staatspolitische Gedanken“ an, und auch wenn er deren Inhalt weiter nicht verrät: Schwer zu ermitteln ist die Produktivkraft nicht, die in der Demokratie eine gut funktionierende Opposition für die Ausübung des Regierungsgeschäfts darstellt. Die liegt als erstes darin, als institutionalisiertes Auffangbecken für jede Art von Unzufriedenheit zu fungieren, die die regierenden Volksdiener bei der Wahrnehmung ihrer Amtspflichten im Land hervorrufen. Denn wer immer sich worin auch immer in seinen Belangen von den regierenden Amtsinhabern schlecht bedient sieht, findet in der Mannschaft, die im Startloch zur Machtübernahme scharrt, das Angebot fix und fertig vor, aus seiner Unzufriedenheit das Beste zu machen: Er braucht sie bei nächster Gelegenheit nur denen zur Betreuung überantworten, die besseres Regieren versprechen, und sich auch weiter nicht mit der Frage zu befassen, für welchen Dienst an welchem Interesse auch die nur wieder an die Macht gewählt werden wollen.
Sich dahingehend beim Publikum zu empfehlen, ist das Bestreben jeder guten Opposition, worüber sich der zweite „staatspolitische“ Gesichtspunkt erschließt, der es einer regierenden Mehrheit nahelegt, ihren Widersachern von der Opposition auch mal ein wenig mehr Raum zur Selbstdarstellung zu gewähren. Denn in diesem Wettstreit von Alternativen besseren Regierens, der diese so „bunte parlamentarische Debattenkultur“ bestimmt, haben die regierenden Parteien einen uneinholbaren Startvorteil: Ihre Kompetenz zur Ausübung des Regierungsgeschäfts stellen sie regelmäßig praktisch unter Beweis, nämlich durch die Ausübung der Macht, an die sie die Mehrheit im Volk gewählt hat. Ihr politischer Wille überzeugt damit, dass er gilt, wozu sie aus allem, was ihnen da so vorschwebt zur Pflege der im Land eingerichteten Geschäftsordnung, nur ein Gesetz zu machen brauchen. So kommt es, dass jedes Votum, mit dem die Opposition ihre Kompetenz in schlechtes Licht zu rücken versucht, eine einzige Steilvorlage für die Regierenden ist, mit Demonstrationen ihrer eigenen Machtvollkommenheit aufzuwarten. Was sich da ihnen gegenüber als politische Alternative vorträgt, ist von vorneherein keine, sondern bloßes „Wunschdenken“, und das begründen sie ausführlich: Weil es das Votum einer parlamentarischen Minderheit ist, ist es gar nicht „mehrheitsfähig“, scheidet als demokratisch salonfähige Alternative also grundsätzlich aus; weil es nicht zur Gesetzeslage passt, die die Regierung schafft, ist es ganz und gar „unrealistisch“, entzieht sich also selbst jeder halbwegs vernünftigen Befassung; weil es die Haushaltsplanung des Finanzministers durcheinanderbringt, ist es von vornherein „nicht finanzierbar“, also schon wieder nur ein einziges Dokument des Unvermögens, die Staatsgeschäfte so zu führen, wie es sich gehört und die Regierung es vorbildlich tut, usw.
So soll die Opposition als repräsentatives Sprachrohr aller mit den amtierenden Machthabern Unzufriedenen ruhig vernehmbar zu Wort kommen – um beim Vorbringen ihres alternativen „politischen Gestaltungswillens“ dann ihrer hoffnungslosen Inkompetenz in Sachen Politik und Ohnmacht in Sachen Gestaltung überführt zu werden. An der Minderheit im Parlament, die sich immer wieder als die bessere Alternative zur regierenden Mehrheit aufstellt, immer wieder den Beweis zu führen, dass es in der Demokratie zur Mehrheit, die regiert, einfach keine Alternative gibt: Dieser „staatspolitische“ Nutzen ist der Großen Koalition die kleine Erweiterung der parlamentarischen PR-Plattform linker und grüner Volksvertreter wert.
Mit einem gesetzlichen, flächendeckenden und allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro wollen die neuen Koalitionsparteien die von ihnen wahrgenommenen Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt korrigieren. In diese Diagnose fasst die aktuelle Regierung die Bestandsaufnahmen der einschlägigen staatlichen Verwaltungsinstanzen, dass es einem zunehmenden Teil des deutschen Arbeitsvolkes unmöglich wird, von seiner Arbeit zu leben. Gleichzeitig sind die Koalitionsparteien in ihrem Vertrag voll des Lobes für eben denselben Arbeitsmarkt: „Der Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie selten zuvor“. Darin rühmen sich die Regierungsparteien für den Erfolg, den sie in den wechselnden Koalitionen der vergangenen Regierungsperioden mit der gelaufenen Öffnung des Arbeitsmarkts erreicht haben.
Beide Ergebnisse sind allerdings zwei Seiten derselben Medaille. In ihrer zweifachen Bilanz offenbart sich nämlich ein
Mit dem kritisch vorgebrachten Imperativ, dass man doch von seinem Lohn leben können müsste, geben die Regierungskoalitionäre das doppelte Ergebnis bisheriger Arbeitsmarktpolitik zu Protokoll: Die Kosten der Arbeit sind so planmäßig gesunken, dass es ihnen jetzt zu weit geht. Den Erfolg schreiben sie selbstverständlich sich zu: die Arbeitslosenzahlen sinken, noch nie waren so viele „in Arbeit“, deutsche Unternehmen verfügen über so viel rentable Arbeit wie nie zuvor, Deutschland gewinnt die innereuropäische Konkurrenz, es kommt gut aus der Krise, und der Staat genießt Kredit. Die andere Seite, dass und wie das Mittel der Wahl, Senkung der Arbeitskosten auf breiter Front, auf die Lohnabhängigen durchgeschlagen hat, beliebt die Regierungskoalition in ihrem Vertrag dagegen als verwunderlichen Kollateralschaden wahrzunehmen:
„Gute Arbeit muss sich einerseits lohnen und existenzsichernd sein. Andererseits müssen Produktivität und Lohnhöhe korrespondieren, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Diese Balance stellen traditionell die Sozialpartner über ausgehandelte Tarifverträge her. Sinkende Tarifbindung hat jedoch zunehmend zu weißen Flecken in der Tariflandschaft geführt. Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden.“ (alle Zitate Koalitionsvertrag)
In Sachen Schuldzuweisung mag es sich ja auszahlen, dass die Politik die Verantwortung für den Lebensunterhalt der Lohnabhängigen an die Autonomie der Sozialpartner abzuwälzen pflegt. Doch ganz von selbst sind diese Löcher in der Landschaft nicht entstanden, darauf hat die Politik schon tatkräftig hingewirkt. Sie entdeckte in den traditionellen Tarifverträgen und ihren bindenden Besitzständen das entscheidende Geschäfts- und Beschäftigungshindernis und erteilte sich selbstkritisch den einen Auftrag: Die Arbeitgeber müssen mehr dürfen. Wegen der schwankenden Auftrags- und der schwierigen Konjunkturlage der Wirtschaft, wegen der zu bestehenden Konkurrenz mit den europäischen und globalen Märkten, zum Abbau der Dauerarbeitslosigkeit und der Klemme in den deutschen Sozialkassen.
Den verkrusteten Arbeitsmarkt aufbrechen und die starren Tarifverträge flexibilisieren, das waren die Kampftitel, mit denen die Politik antrat, die traditionelle Tariflandschaft um moderne Formen des Arbeitsrechts zu erweitern. Also werden die rechtlichen Vertragskonstruktionen Leiharbeit und Werkverträge, die von unbefristeten Vollzeitarbeitsplätzen abweichende Arbeitsverhältnisse erlauben, ausgeweitet und von Schranken befreit, damit neben, außer- und vor allem unterhalb tarifvertraglicher Bindungen jede Form atypischer Beschäftigungsverhältnisse möglich wird.
Um auf dem Arbeitsmarkt auch die Nachfrage zu schaffen, organisiert und justiert der Staat in seiner Abteilung Soziales seine Sozialhilfe- und Arbeitslosenkasse unter den Stichworten Agenda 2010 bis Hartz IV neu, damit die Versicherten entsprechend genötigt werden, die neuen Sonderangebote am Arbeitsmarkt auch anzunehmen. Dass das bei einigen Dauerarbeitslosen nur mit Löhnen geht, von denen sie nicht leben können, sieht der Staat auch ein. Mit dem Angebot zum Aufstocken von Billiglöhnen bis zum staatlich definierten Existenzminimum sorgt er nötigenfalls dafür, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit nicht an den Lohnkosten für die Existenznotwendigkeiten der Betroffenen zu scheitern braucht.
Der Druck auf das Lohnniveau wird zudem noch durch die Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus den neu hinzugewonnenen EU-Ländern verstärkt: Die importierten osteuropäischen Billiglöhner dürfen ihre landesüblichen Lohn- und Lebensniveaus samt Arbeitsgewohnheiten in die Konkurrenz am deutschen Arbeitsmarkt einbringen.
Das Ausbalancieren dieser neuen rechtlichen Rahmenbedingungen bestellt der Staat bei seinen beiden autonomen Sozialpartnern, er überantwortet es also dem freien Spiel der Marktkräfte. Bei denen schlagen die neuen Freiheiten entsprechend komplementär ein. Die Arbeitgeber, deren Interesse nach Lohnsenkung ins Recht gesetzt ist, erpressen die Arbeitnehmer zu immer mehr Zugeständnissen, die die Gewerkschaften Zug um Zug hinnehmen, wenn sie Schlimmeres vermeiden können. Das führt bei den Mitgliedern beider Organisationen zu Zweifeln am Nutzen dieser Vereinigungen. Nicht wenige Arbeitgeber drohen mit einem Austritt aus ihrer Tarifgemeinschaft, und auch so mancher Arbeitnehmer vermisst den Nutzen seiner Gewerkschaft und genehmigt sich eine einprozentige Budgeterhöhung durch Kündigung seiner Mitgliedschaft. Die ausländischen Wanderarbeiter haben mit deutschen Gewerkschaften sowieso nichts zu tun, was ihre Importeure dementsprechend zu schätzen und auszunutzen wissen.
So oder so, mit und ohne Tarifvertrag, setzt das die Deregulierung des Arbeitsmarkts durch und bringt alle staatlich angepeilten Ziele voran – bis auf eines: Die Sanierung der Sozialversicherungen mag sich nicht so recht einstellen. An den Rechnungen dieser Kassen bemerkt die politische Aufsicht, was sich in Sachen Lohn im Lande tut, und zwar wegen des durchschlagenden Erfolgs der staatlichen Beschäftigungsprogramme. Die erlaubten Abweichungen von der unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung werden nicht bloß ausnahmsweise, sondern gern und dauerhaft genutzt.
Um diese Lage sorgt und kümmert sich der Staat nun immerhin schon seit gut zwei Legislaturperioden. Der politische Wortschatz wird um den Begriff des Prekariats bereichert, das an der Kante des Existenzminimums entlangschrammt und aktuell von Armut, später ganz sicher von Altersarmut bedroht ist. Die Sorge, die in dieser Diagnose formuliert wird, ist aufschlussreich: Die staatliche Aufsicht weiß um den Grund dieser Bedrohung, will ihn aber nicht missen. Das sozialstaatliche Angebot zur Versöhnung von „Produktivität“ der Arbeit und „Existenzsicherung“ der Lohnarbeiter heißt dementsprechend: „sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“. In dieser Form der Beschäftigung verschwindet nämlich für die Staatsaufsicht die existenzielle Bedrohung durch kapitalistische Beschäftigung vollständig. Wer lebenslang so verpflichtet ist, der ist in „guter Arbeit“: Der hat – selbstredend bei harter Arbeit und Vollzeit – zum Leben genug Geld. Dem kann darüber hinaus sein Beitrag abgeknöpft werden für die vielfältigen Wechselfälle, die die Kalkulation mit der Produktivität seiner Arbeit garantiert mit einschließt und für die sein individueller Lohn nie reicht. Diesen Widerspruch hat der Staat mit seinen Sozialversicherungen organisiert und auf diesen Inbegriff der gelungenen Arbeitswelt möchte er die prekäre Lohnarbeit als Regelfall wieder zurückführen.
Also werden alle eröffneten Lizenzen, von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen abzuweichen, mit Schranken versehen, die zum Ziel haben, diese idealtypischen Verhältnisse möglichst zu erhalten oder wieder in Aussicht zu stellen. In Sachen Leiharbeit und Werkverträge gilt es, den Fremdpersonaleinsatz mit laufend per Genehmigungspflicht anzupassen, zeitlich oder marktbezogenen Befristungen und beschränkenden Maßnahmen einzugrenzen. Vor allem ist der Drehtüreffekt einzuschränken, die beliebte Anwendungsvariante, bisher Festangestellte zu kündigen und über Subunternehmer gleich wieder, dafür billiger, zu beschäftigen. Die ausgiebige und endlose Benutzung von Praktikanten und geringfügig Beschäftigten wird befristet, dann auch mal wieder erleichtert – und so weiter. Auch bei den Beitragssätzen und Leistungen der Sozialversicherungen ist ein permanentes Nachjustieren geboten.
Eine Besonderheit stellt der Regulierungsbedarf bei den europäischen Billiglöhnern dar. Ihre Integration senkt zwar auftrags- und bestimmungsgemäß die Arbeitskosten der sie nutzenden Unternehmer. Das geht aber gleichzeitig auch auf Kosten von alteingesessenen Konkurrenten und deren einheimischen Beschäftigten, die dann auch als fleißige Sozialbeitragszahler entfallen. Zum Erhalt der Chancengleichheit des deutschen Konkurrenzerfolgs und der Pflege der deutschen Sozialversicherung will also auch hier zwischen gutem Billiglohn und schädlichem Lohndumping fein unterschieden sein. Gerecht befindet der Staat eine Untergrenze, die er an existierende Tarifverträge anlehnt. Mit dem im Arbeitnehmer-Entsendegesetz 1996 beim Baugewerbe zum ersten Mal verabschiedeten Branchen-Mindestlohn legt er fest, dass die tariflich niedrigste Lohnstufe und deren Mindestarbeitsbedingungen in der entsprechenden Branche bei der Beschäftigung von EU-Ausländern in Deutschland nicht unterschritten werden dürfen. Diese Regelung weitet er bis heute auf über zehn Branchen aus. So bezieht er sich auf die „Löcher in der Tariflandschaft“ und stopft sie mittels Dekret: Er ersetzt die ihm fehlende Balance im tariffreien Raum durch einen staatlichen Gewaltakt.
Doch es hilft alles nichts. Im Herbst 2013 ist es soweit: Die Armut wird zu teuer.
Diese Lagebeurteilung erzwingen nicht die Betroffenen, sie kommt von oben – wie es sich für eine Demokratie gehört. Und eine Sternstunde der parlamentarischen Demokratie ist es auch, wie diese Diagnose in der politischen Landschaft mehrheitsfähig wird. Die Fünf-Prozent-Klausel kippt die FDP aus dem Bundestag und beschert der Wahlverliererin SPD die Chance, ihre Regierungsbeteiligung von ihrem Wahlschlager abhängig zu machen. Zur allgemeinen Überraschung der politischen Beobachter setzt sich diese Einsicht auch bei der Union ohne große Friktionen durch, worauf beschlossen wird: Zu viele Leute können von ihrem Lohn nicht leben, obwohl sie arbeiten – so kann es nicht mehr weitergehen.
Was gestern noch als ordnungsgemäßer Gebrauch staatlicher Regelungen begrüßt wurde, erfährt eine radikale Umdeutung. Der böse Vorwurf des unternehmerischen „Missbrauchs“ gutgemeinter politischer Beschäftigungsmaßnahmen wird regierungsamtlicher Standpunkt. Exemplarisch festgemacht an den Aufstockern: Die Geschäftsleute machen Profit auf Kosten des Staates. Das Gute am Billiglohn hat massenhaft Menschen in Arbeit gebracht, und trotzdem liegen sie dem Staat auf der Tasche. Neben der verlorengegangenen Existenzsicherung eines nicht unerheblichen Teils seiner Arbeitsbevölkerung entdeckt der Staat sich als den Leidtragenden des konstatierten Erfolgs. Das verlangt nach einer radikalen Lösung, die den Nutzen des Niedriglohns nicht revidiert, aber den Schaden endgültig begrenzt, den er anrichtet.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Dienstleistung, auf die die deutsche Sozialdemokratie so stolz ist und mit der sie die nationale Arbeiterschaft beglücken wird, ist die passgenaue Antwort auf das doppelte Eingeständnis, wieweit es die Politik gebracht hat mit ihrem Programm, dass sozial ist, was Arbeit schafft. Die neue Regierung hat eine Zahl zu bieten, in der sie alle Erfordernisse aufgehoben sieht. Die für die Rentabilität der Arbeit erforderliche Verarmung wird anerkannt, und der politisch unerwünschte Schaden des Lohnverfalls durch eine gesetzliche Lohn-Barriere nach unten abgedichtet. Die Unternehmer müssen das Mindeste, was ein Arbeiter braucht, auch bezahlen und dürfen es nicht mehr auf den Staat abwälzen. Die Staatsgewalt offenbart, dass sie die Nutznießer der Verarmung zu etwas zwingen muss, was deren Geschäftsinteresse nicht kennt: Rücksichtnahme auf die bescheidenste aller Bedingungen ihrer Arbeitskräfte überhaupt – um arbeiten zu können auch leben zu müssen. Das bisschen müsste sich das nationale Kapital doch wohl leisten können, wo es doch gerade so umfang- und erfolgreich deren Arbeitskraft nutzt.
Im Beschluss, den Kapitalisten die Kosten für die Lebensnotwendigkeiten ihrer Beschäftigten aufzuzwingen, berücksichtigt die Politik selbstverständlich auch ihr Interesse an der Rentabilität der Arbeit. Schon in der Vorgabe des Koalitionsvertrages sorgt die Regierung dafür, dass der Mindestlohn die Arbeitgeber nicht wirklich übermäßig trifft: mit einer dreijährigen Übergangsfrist und einer klaren Öffnungsklausel: „Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme bei der Umsetzung berücksichtigen“.
So wird die verlorengegangene „Balance“ wieder hergestellt und mit 8,50 Euro pro Stunde ab 2017 der „angemessene Mindestschutz sichergestellt“. Dafür greift der Staat zur schärfsten Waffe, die eine Rechtsgewalt kennt, zu einer für alle und überall gültigen Gesetzesvorschrift. Der Mindestlohn ist damit keine Übergangslösung, sondern eine feste Einrichtung, deren Höhe periodisch anzupassen ist. Bis dahin und nicht weiter.
Also bis dahin! Bis dahin geht die Senkung der Löhne völlig in Ordnung, und der abfällig so genannte Niedriglohnsektor hat nicht mehr den Charakter einer vorübergehenden, krisenbedingten Ausnahme vom eigentlichen ersten Arbeitsmarkt. Dieser Bereich der Lohnhierarchie ist mit dem Mindestlohn rechtlich abgesicherte Normalität. Gerade mit der flächendeckenden gesetzlichen Beschränkung nach unten ist das flächendeckende Lohnsenken sanktioniert und abgesegnet.
Die Betroffenen dürfen das als Dienstleistung an ihrer Reproduktion begrüßen. Ihnen wird amtlich definiert, was sie – vorausgesetzt sie werden dauerhaft 40 Stunden pro Woche benutzt – zum Leben notwendig brauchen. Das treffend so genannte Existenzminimum ist genau die Geldsumme, die das Nötigste ihrer Existenz bestimmt. Ab 2017 hat davon ein Arbeiter in Deutschland zu leben und damit kann er es auch.
Die Aufstocker, die zukünftig die 8,50 bekommen, haben zwar nicht mehr Geld in der Tasche, dafür wird die aber vollständig vom Arbeitgeber gefüllt. Der Staat spart sich so die Zuzahlung und dem Lohnempfänger die Erniedrigung, als Bittsteller beim Amt vorstellig werden zu müssen. Die mit dem Mindestlohn Geschützten müssen sich nicht mehr der Zugehörigkeit zu einem Prekariat schämen, das von der Allgemeinheit mit Almosen gesponsert werden muss, sondern sie können als ordentlicher Teil des Arbeitsvolks an der Wirtschaftsgemeinschaft teilhaben.
Auf die Durchsetzung des allgemeinen Mindestlohns verpflichtet der Koalitionsvertrag wiederum die beiden Tarifparteien, deren schwächelnde Sozialpartnerschaft er als Ursache der ganzen Misere definierte. Die sollen den Mindestlohn verantworten und sich gefälligst auf ihn einigen. Zunächst haben sich sämtliche existierenden Arbeitsverträge an dieser Grenze neu auszurichten, alle neu zu vereinbarenden Tarifverträge müssen bis Ende 2016 die 8,50 mindestens einhalten, sonst gilt der staatliche Mindestlohn per Gesetz. (Die Fleischer, die sich ewig nicht einigen konnten, verstehen das als Gunst der Stunde und genehmigen sich bis 2017 einen deutlich niedrigeren unteren Tariflohn.) Ab 2017 müssen dann die beiden Tarifparteien selbständig die zukünftige Höhe des Mindestlohns in der paritätisch zu besetzenden Mindestlohnkommission aushandeln.
Keine Frage ist, wen die Politik da an den Verhandlungstisch zwingt: Weil die Gewerkschaften nicht in der Lage sind, die Existenzsicherheit ihrer Mitglieder zu erstreiten, macht der Staat der mangelnden Verhandlungsbereitschaft der Arbeitgeberseite per Gesetzesvorschrift Beine. Damit anerkennt er das Anliegen der Gewerkschaft auf Mitsprache beim Lohn und schenkt ihr die Rechtsposition einer Verhandlungspartei.
Was die zukünftige Anpassung der Höhe des allgemeinen Mindestlohns betrifft, stellt der Koalitionsvertrag auch schon klar: In der Kommission sitzen die „Spitzenorganisationen der Tarifparteien“ gleichberechtigt, ganz ohne Bezug auf ihren Organisationsgrad, ihre Mitgliederzahl oder ihre sonstwie selbständig errungene Stärke. Ihre Zuständigkeit ist allgemein, getrennt von jeder räumlichen oder branchenbezogenen Tarifgliederung, und flächendeckend, sie erstreckt sich auch auf alle „weißen Flecken in der Tariflandschaft“. Ihre „autonome“ Entscheidungsbefähigung in Sachen Mindestlohn speist sich somit einzig und allein aus der staatlich angeordneten Berechtigung dazu. Damit sind in dieser neuen Spitzenkommission die Überlegenheit der Arbeitgeber und die Schwäche der Gewerkschaft nach allen Regeln der politischen Kunst zusammengespannt und zur Erledigung des staatlichen Auftrags verpflichtet. Die sollen ganz autonom den Mindestlohn ausbalancieren, der nur durch staatliche Vorschrift zustande kommt. Und genau so ist in dieser autonomen Institution der Widerspruch kapitalistischer Lohnarbeit runderneuert: Die ins Recht gesetzte Forderung nach der bescheidenen Summe eines Existenzminimums zählt nur so viel, wie das staatliche Interesse an einem nationalen Lohnniveau hergibt, das die Mannschaft am Leben erhält.
GegenStandpunkt 1-14
Nelson Mandela, „das Idealbild des Menschen“ (Die Welt), stirbt, und namens der Menschheit trauert die deutsche Presse um den „friedlichsten Menschen der Welt“ (BILD). Anlässlich seines Todes lassen die Nekrologe noch einmal die einzigartige Mischung aus Weisheit, Güte und visionärer Kraft hochleben, mit denen er im diesbezüglichen Ranking nach fast einhelliger öffentlicher Auffassung sogar Mahatma Gandhi mindestens ein-, vielleicht auch überholt hat. Wir lesen u.a.:
„Statt die verängstigten Weißen in die Ecke zu drängen, suchte der ANC-Chef seine Kerkermeister für die Vision der Regenbogennation zu gewinnen: Er wusste, dass das Experiment des Multikulti-Staats nur unter Beteiligung der wirtschaftlich dominanten Minderheit gelingen konnte.“ „Mandelas weiser Umgang mit den alten Feinden, das Unterdrücken jeder Rachegefühle, die sich in 27 Jahren Haft mit Sicherheit aufgestaut hatten, war der Schlüssel für Südafrikas Weg von der Tyrannei zur Demokratie, einer Demokratie, der nicht eine blutige Revolution voranging, sondern die auf Überzeugungsarbeit und Einsicht beruht. Wenn Südafrika heute ein weitgehend stabiles und tatsächlich demokratisches Land ist, dann ist das Mandela zu verdanken. Sein Lebenswerk ist ein Staat, in dem die Unabhängigkeit der Justiz garantiert ist, in dem Meinungsfreiheit herrscht und freie und faire Wahlen die Norm sind.“ (FAZ, 5.12./ FR, 6.12./ FAZ, 6.12.13)
In dieses Urteil des im Wesentlichen gewaltfreien Übergangs von gewalttätiger Apartheid zu im Wesentlichen gewaltfreien Verhältnissen darf man – es geht schließlich um Afrika! – ein bisschen Bürgerkrieg während der Anfangsphase, den einen oder anderen niedergeschossenen Bergarbeiterstreik neueren Datums, weltrekordmäßige Gewaltkriminalitätsraten u.ä. großzügig einpreisen. Denn im Großen und Ganzen ist es dem Führer des ANC gelungen, die schwarzen Südafrikaner auf seinen Weg mitzunehmen: den Weg der Versöhnung mit „verängstigten Weißen“, die abgesehen von Gemütsverfassung und Hautfarbe ganz nebenbei auch noch die Eigenheit aufweisen, die „wirtschaftlich dominante Minderheit“ in Südafrika zu sein. Und im Hinblick auf diesen Umstand liegt die eigentliche Wundertat, so schön, dass man sie gar nicht oft genug erzählen kann:
„Als erster schwarzer Staatspräsident Süddafrikas von 1994 an hatte sich Mandela entgegen vieler Befürchtungen zu einem pragmatischen Kurs in der Wirtschaftspolitik entschlossen. Ursprüngliche Hauptanliegen der sozialistisch ausgerichteten Widerstandsbewegung Afrikanischer Nationalkongress (ANC) wurden nach seiner Wahl sehr schnell fallen gelassen. Auf einer vielbeachteten Rede auf dem Weltwirtschaftsforum 1991 in Davos betonte Mandela stattdessen die wichtige Rolle privaten Eigentums und versprach Investoren eine ‚sichere Rendite‘, ohne Angst vor Enteignungen haben zu müssen.“ (FAZ, 10.12.13)
Das Ziel des gefeierten Übergangs ist also der Grund für die Feier seines friedlichen Ablaufs: Der große Versöhner hat sich mit dem aus der besiegten Apartheid überkommenen Kapitalismus, seinen ANC mit diesem Abschied von allen sozialistischen Flausen und den Rest seines schwarzen Volkes mit der Perspektive versöhnt, dass seine Befreiung mit der gleichberechtigten Zulassung zu diesem Kapitalismus vollendet ist.
In den Augen seiner Bewunderer strahlt Mandelas Licht umso heller, als ihnen selbst einfällt, dass der Erfolg und die dauerhafte Sicherung der Einordnung der ehemals rassistisch Ausgegrenzten und ökonomisch Verelendeten in den neuen Regenbogenkapitalismus keineswegs selbstverständlich waren und auch gegenwärtig eher nicht sind:
„Vier von zehn schwarzen Südafrikanern verlassen heute die Schule ohne Abschluss und sind mangels Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt chancenlos. 10,3 Millionen Menschen und damit 20 Prozent der Gesamtbevölkerung in Südafrika leben von Sozialhilfe. Das Gehalt einer Kassiererin im Supermarkt reicht nicht aus, um eine Krankenversicherung zu bezahlen. Die staatlichen Krankenhäuser sind derart heruntergewirtschaftet, dass dort Heilung mehr mit Glück als mit medizinischer Kompetenz zu tun hat. In diesem unverschämt reichen Land gibt es zahllose Kinder, die noch nie gesehen haben, wie Wasser aus einem Hahn fließt.“ „Mit dem Tod Mandelas verliert das Land eine Symbolfigur, auf die Millionen Südafrikaner auch die Hoffnung auf wirtschaftliches Wohlergehen nach dem Ende des Apartheid-Regimes projizierten.“ (FAZ, 7.12.13)
Die Frankfurter Allgemeine beschwört Misswirtschaft und sozialen Sprengstoff mit einer eindeutigen Stoßrichtung: Dass justizielle Gleichstellung und demokratische Bürgerrechte der politisch-rechtliche Modus sind, in dem die Massen eigentumsloser Schwarzer ihre Benutzung fürs kapitalistische Eigentum südafrikanischer und ausländischer Investoren oder eben ihre Nutzlosigkeit für deren Unternehmen praktisch zu bewältigen und geistig-staatsbürgerlich zu verdauen haben – das ist so. Und das spricht nicht gegen diese Art der Befreiung und Versöhnung, sondern für den Führer, dem sie darin bisher immer gefolgt sind.
Und dafür, dass sich möglichst schnell als Ersatz für die „Symbolfigur“ eine „Führungspersönlichkeit seines Formats“
Neulich im Sommer vergangenen Jahres erntete der Papst großen Beifall der hiesigen Öffentlichkeit dafür, dass er das Elend der Flüchtlinge anprangerte und von den politischen Verantwortungsträgern mehr praktizierte Mitmenschlichkeit einforderte. Seitdem hat Franziskus nichts von dem „Elan, Politik und Gesellschaft zu beeinflussen“ (Beise, SZ, 30.11.13) verloren. Wie es ihm als Stellvertreter seines allmächtigen Herrn aufgetragen ist, guckt er in die Welt, um zu urteilen, „was eine Frucht des Gottesreiches sein kann, und auch, was dem Plan Gottes schadet.“ (Evangelii Gaudium, Apostolisches Schreiben des Heiligen Vaters, veröffentlicht am 24.11.13) Diesmal trifft sein heiliger Zorn eine nicht gerade unbedeutende Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, die kapitalistische Geldwirtschaft, was ihm jetzt allerdings weniger Applaus als vielmehr eine ziemlich deutliche Abfuhr aus deutschen Redaktionsstuben einbringt. Diese verdankt sich der Radikalität, mit der der Papst auf den Kapitalismus losgeht und ihn verurteilt:
„Ebenso wie das Gebot ,du sollst nicht töten‘ eine deutliche Grenze setzt, um den Wert des menschlichen Lebens zu sichern, müssen wir heute ein ,Nein zu einer Wirtschaft der Ausschließung und der Disparität der Einkommen‘ sagen. Diese Wirtschaft tötet. Es ist unglaublich, dass es kein Aufsehen erregt, wenn ein alter Mann, der gezwungen ist, auf der Straße zu leben, erfriert, während eine Baisse um zwei Punkte in der Börse Schlagzeilen macht. Es ist nicht mehr zu tolerieren, dass Nahrungsmittel weggeworfen werden, während es Menschen gibt, die Hunger leiden. Das ist soziale Ungleichheit. Heute spielt sich alles nach den Kriterien der Konkurrenzfähigkeit und nach dem Gesetz des Stärkeren ab, wo der Mächtigere den Schwächeren zunichte macht. Als Folge dieser Situation sehen sich große Massen der Bevölkerung ausgeschlossen und an den Rand gedrängt: ohne Arbeit, ohne Aussichten, ohne Ausweg. Der Mensch an sich wird wie ein Konsumgut betrachtet, das man gebrauchen und dann wegwerfen kann.“ (Ebd.)
Ausdrücklich betont der Papst, dass sich all diese skandalösen Zustände dem hiesigen wirtschaftlichen System verdanken, eben genau der weltweit gültigen kapitalistischen Art privater Geldvermehrung und ihrer Rechnungsweise. Niemand soll es überhören – darauf legt der Mann Gottes großen Wert – dass „diese Wirtschaft tötet“! Und in diesem Urteil will er sich von niemandem beirren lassen, schon gar nicht von wissenschaftlichen Apologeten des ,Marktes‘, von deren schönfärberischen Ideologien über das „herrschende Wirtschaftssystem“ er gar nichts hält:
