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„Ich sag’ nur Köln“ Ganz Deutschland hat sich entsetzt über die „Silvesternacht von Köln“ als Heimsuchung unserer Gemeinschaft durch eine anders- und abartige Kultur des Bösen. Auffällig ist freilich die Kluft zwischen dem Inhalt der nationalen Schreckenslyrik und ihrem Anlass: den Umtrieben eines Haufens maghrebinisch-arabischen Jungvolks an einem Ort, wo diese Figuren nicht hingehören, die ansonsten in den Problemvierteln und sonstigen Begrüßungszentren dieser Republik zusammengefasst und kontrolliert sind und den Gang der Dinge nicht weiter stören. So wird einmal ausnahmsweise öffentlich bemerkbar, welches lumpenproletarische Milieu offensichtlich fest zum Kapitalismus Deutschlands mit seinen dicken sozialen Rändern und seinem Pluralismus von Parallelgesellschaften gehört, die sich diese Nation im Zuge ihres imperialistischen Ausgreifens importiert. Die Sitten der Armen im kapitalistisch reichen Deutschland sind eben so hässlich wie die Armut selbst. Genommen hat die Mehrzahl der öffentlichen Kommentare das Ereignis komplett anders: als Beweis für die Unhaltbarkeit von Merkels Linie in der Flüchtlingspolitik und wie richtig sie mit ihrer Dauerhetze gegen die Flüchtlingspolitik liegt: als Beweis also, dass die angestammten Bewohner dieses Landes – ob besserer Bürger oder deutscher Slumbewohner – diese ‚Fremden‘ weder ertragen können noch sich überhaupt gefallen lassen müssen. Das Urteil ist allerdings fix und fertig, schon längst vor „Köln“. „Köln“ ist nur das Material eines Nationalismus, der auf die Übergriffe an Silvester weder gewartet hat noch sich davon abhängig macht. Er ist jederzeit abrufbar, und anlässlich von „Köln“ wird er abgerufen – von Politikern und Öffentlichkeit als unschlagbares ‚Argument‘ im nationalen Streit über den imperialistischen Umgang mit den ausländischen Flüchtlingen und fremdenfeindlichen Inländern. Von Letzteren verschaffen viele von Sachsen bis NRW ohnehin vor und nach Silvester ihrem nationalistischen Gemüt so tatkräftig Luft, dass sich jeder Vergleich zu „Köln“ verbietet. Der Staat des Islamischen Kalifats (IS) Ein Störfall für die imperialistische Weltordnung Bei jeder Nennung des „Islamischen Staats“ fügen seine Gegner hinzu, das er sich dazu nur „selbst ernannt“ hat, also nicht von den Instanzen ernannt wurde, die sie allenfalls als dazu befugt anerkennen – ihre eigenen, die westlichen Staaten selbst nämlich. Der Ruf, den Religion und Staat im allgemeinen haben ist offenbar so gut, dass aufgeklärte Abendländer dem IS auf keinen Fall zugestehen mögen, was sie für ein moralisches Gütesiegel halten: ein echter Staat zu sein oder werden zu wollen, der sich für sein Anrecht als Macht auch auf ein religiöses Fundament beruft – so wie sie auf das ‚christliche Abendland‘ oder als ‚god’s own country‘ als Ausweis für ihre exklusive Stellung in der Staatenkonkurrenz. Auf einem anderen Blatt steht freilich, was die Instanzen, die den IS aus dem sittlichen Umkreis ihres Imperialismus ausgrenzen, an dem IS-Programm eines immerwährenden und überall stattfindenden Kampfes des islamischen Glaubens gegen den Unglauben wirklich stört. Und noch etwas anderes ist es, wie sehr der IS als praktische Störung der ‚Weltordnung‘ von deren Vor- und nachrangigen Mächten in ihre politischen Berechnungen eingeordnet und dementsprechend behandelt wird. Jedenfalls bringt auch und gerade dieser Feind die großen und kleineren imperialistischen Mächte, die sich allesamt für betroffen, also zu gewaltsamen ‚Reaktionen‘ berechtigt erklären, nicht dazu, ihre Konkurrenz um die machtvolle ‚Gestaltung‘ der ‚Weltpolitik‘ untereinander auch nur einen Moment zu beenden. Im Gegenteil.
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Seitenzahl: 239
Veröffentlichungsjahr: 2016
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GegenStandpunkt – Politische Vierteljahreszeitschrift
erscheint in der Gegenstandpunkt Verlagsgesellschaft mbH Kirchenstr. 88, 81675 München Tel. (089) 272 16 04; Fax (089) 272 16 05 E-Mail: [email protected] Internet: www.gegenstandpunkt.com
Redaktion: Dr. Peter Decker (verantwortlicher Redakteur), Dr. H. L. Fertl, H. Kuhn, W. Möhl, Dr. S. Predehl, H. Scholler, U. Taraben Anschrift der Redaktion und des verantw. Redakteurs: siehe Verlagsanschrift
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Nach einem Verhandlungsmarathon, letzten Veto und einem Antrag der neuen Klimaschutzmacht Amerika, ein „shall“ im verbindlichen Teil des Vertragstextes, aus dem sich „womöglich eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung für CO2-Minderungen hätte ableiten lassen“, durch ein „should“ zu ersetzen, ist es auf der 21. Weltklimakonferenz soweit: „Ich schaue mich im Saal um. Ich höre keine Einwände.“ Mit dem Schlag eines „kleinen grünen Holzhämmerchens“ besiegelt der französische Außenminister Fabius den Weltklimavertrag, das „Paris Agreement“. Dann gibt es auf der COP21, der „Conference of the Parties“ kein Halten mehr und der „historische“ Moment ist da: eine vor Freude weinende deutsche Umweltministerin, ein von den ‚standing ovations‘ für seine diplomatischen Kunstgriffe ergriffener Verhandlungsleiter und ein amerikanischer Außenminister, der die Vertreter absaufender Inselstaaten dazu beglückwünscht, dass die von ihm angeführte „high ambition coalition“ die Welt endlich ‚auf Klimakurs‘ gebracht hat unter dem Motto: „1.5 degree – stay alive“. Erstmalig haben sich alle 194 Vertragsstaaten der UN-Klimarahmenkonvention – die Industriestaaten und wie verlangt auch die in Bezug auf ihre klimaschädlichen Emissionen noch unterentwickelten Länder – völkerrechtlich dazu bekannt, freiwillig Klimaschutzbeiträge zu leisten, um bis zum Ende des Jahrhunderts die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad zu halten, ja, ‚nach Möglichkeit‘ nicht über 1,5 Grad steigen zu lassen. Das „Wunder von Paris“ – ein Riesentriumph und ein „großerTag“ für die vom Klimawandel betroffene ‚Menschheit‘!
Eines kann man den amtierenden Klimaschützern und Energiepolitikern in Personalunion jedenfalls nicht absprechen: Sie haben ökologischen Humor. Was das Jahrhundertziel der Begrenzung der Erderwärmung durch das Klimaschutzagreement der Staaten angeht, hat man nicht lange warten müssen, um alle Dementis beisammen zu haben. Man erfährt: Selbst wenn – nur einmal angenommen – schon heute und nicht erst in einem Jahrhundert der wunderbare Zustand der „grünen (Emissions)Null“ (Umweltministerin Hendricks) in der Energiebewirtschaftung der konkurrierenden Kapitalstandorte erreicht wäre, sind die 1,5 Grad nicht mehr einzuhalten – schon allein wegen des verzögerten Treibhauseffekts durch die bis dato akkumulierten und leider doch sehr zählebigen Emissionen. Diese Erblast verdankt sich der Tatsache, dass in diesem weltumspannenden sturzvernünftigen Wirtschaftssystem die Atmosphäre als kostenlose Abgasdeponie einer fossil befeuerten Energieversorgung intensiv genutzt worden ist und immer noch wird, gemäß den beiden entscheidenden Kriterien staatlicher Energieversorgung: Im Dienste nationalen Kapitalwachstums soll der Grundstoff sicher verfügbar und kostengünstig sein. Und auch für die Einhaltung der Zwei-Grad-Obergrenze, bis zu der die maßgeblichen Regierungen in ihrer Funktion als weit vorausschauende globale Ordnungspolitiker die Folgen des Klimawandels für die „am meisten verletzlichen“ nationalen „Parties“ als noch „beherrschbar“ veranschlagen, müssten die globalen Emissionen schon vor Inkrafttreten des Vertrags ihren Höhepunkt längst überschritten haben und danach beschleunigt auf Null abgesenkt werden. Wovon – laut der einschlägigen Expertisen der Kohlenstoffbudgetexperten des UN- und sonstiger Klimasekretariate – ehrlicherweise nicht auszugehen ist... Alles das wird öffentlich breitgetreten, ohne der hoffnungsfrohen Botschaft „Jetzt geht es endlich los!“ (Merkel) Abbruch zu tun. Wie gesagt: Den Weltklimavertrag als Klimaschutzvereinbarung ernst genommen und an den versprochenen Zielen gemessen, ist der „historische“ Durchbruch ein schlechter Witz.
besteht in der diplomatischen Vereinnahmung der Staatenwelt im Namen des gemeinsamen Sorgegegenstands ‚Klima‘ für ein energiepolitisches Konkurrenzprogramm, das bis gestern unter den Mitgliedern der Klimaschutz-Völkerfamilie so gar nicht konsensfähig war wegen ihrer sehr gegensätzlichen Interessen in Fragen nationaler Energieversorgung.1) Mit der völkerrechtlichen Anerkennung einer – als „ambitioniertes“ Temperaturziel – festgelegten Obergrenze des globalen CO2-Ausstoßes und ihren Umsetzungsmechanismen markiert „Paris das Ende des Zeitalters der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas. Die globale Energiewende ist unumkehrbar“ (Hendricks).
Die so gerührte, amtierende deutsche Umweltfrau buchstabiert es vorwärts und rückwärts: Klimapolitik ist nichts anderes als Energiepolitik. Klimaschonende Minderung der Kohlendioxidemissionen, das steht für eine neue Energiebewirtschaftung, die sich nicht mehr auf brennbare Bodenschätze stützt, die irgendwo, womöglich unter auswärtigem Boden liegen, sondern auf Technologien, über die die potenten Nationen verfügen. Das kapitalistisch Fortschrittliche an dieser Wende ist: Ihr neuer „Rohstoff“ in Gestalt von Solarzellen, Windrädern, Energieeinspartechnik usw. usf. lässt sich industriell produzieren, womit der Zugriff auf diese neuen Energiequellen nur noch eine Frage der technologischen Potenzen und der Kapital- und Kreditmacht einer führenden Wirtschaftsnation ist; und diese ‚Zukunftstechnologie‘ ist eine in aller Welt von anderen Staaten begehrte Ware, also ein global vermarktbarer Geschäftsartikel. Allen voran Europas Wirtschaftsvormacht Deutschland hat diese Umstellung der Energieerzeugung auf eine neue, industrielle Grundlage deshalb schon länger im Programm und vorangetrieben; weniger um dem Klima mit CO2-Einsparung zu dienen, als um ihre – erklärtermaßen – unerträgliche fossile Rohstoffabhängigkeit zu bekämpfen und ihren Kapitalstandort mit einem zunehmend „sauberen“ Energiemix in seiner Energiebewirtschaftung konkurrenzmäßig aufzurüsten und zum Vorreiter im Weltgeschäft mit der einschlägigen Technologie aufzusteigen. Diese Wende in der Energieerzeugung stellt also nicht nur die Energiewirtschaft in den betreffenden Ländern auf neue Grundlagen, sondern sie ist eine internationale Konkurrenzaffäre, darauf berechnet, das globale Energiegeschäft, das vorrangig auf „der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas“ beruht, umzuwälzen.
In dieser Hinsicht stellt das „Paris Agreement“ einen Fortschritt auf der Ebene der Diplomatie dar, die diese politökonomische Konkurrenz auf dem entscheidenden Feld der Energieversorgung begleitet. Die Übereinkunft zu globalem Klimaschutz erhebt diese Energiestrategie und ihr Geschäft in den Rang eines allgemein anerkannten Anliegens und schreibt es völkerrechtlich fest – auf Drängen und unter Führung der ehemaligen „Blockierer“, der ‚historischen‘ und der aktuellen Hauptemissionsmächte USA und China. Dass in Paris „so wenig Veto-Gegenmacht zu spüren war, nicht einmal mehr von Saudi-Arabien“ (Schellnhuber, Klimaschutzberater von Papst und Bundesregierung), zeugt nicht etwa davon, dass sich zu guter Letzt auch beim hartnäckigsten „Bremser“ mit seinen bekannt „kurzfristigen Interessen“ die zukunftsweisende Einsicht in die Notwendigkeit der Energiewende durchgesetzt hat, so dass alle Staaten nach Paris mit der Umstellung auf klimaschonende Wege der Energiebeschaffung endlich so richtig loslegen können. Nein, nicht „der Vertrag von Paris ändert die Energiepolitik der Welt“ (SZ, 13.12.15); es verhält sich genau umgekehrt. Der Konsens ist ein einziger Beleg dafür, wie weit die neue Energiestrategie aus kommerziellen Gründen längst aus dem Status eines bloßen vielversprechenden Zukunftsprogramms herausgewachsen und zur Realität geworden ist, wie „unumkehrbar“ also diese Energiewende inzwischen als feste globale Konkurrenzlage etabliert ist und die einschlägigen Rechnungen der entscheidenden Staaten bestimmt. Die Konkurrenz der erklärten „Vorreiter“ und eher spät berufenen Klimaschutzmächte um Technologieführerschaft, also um das Geschäft mit den Energieerzeugungsalternativen hat dazu geführt, dass die neuen Energiegewinnungsverfahren immer billiger werden und sich – erst recht an sonnen- und windreichen Standorten – zunehmend auch ohne staatliche Subventionierung unter Kostengesichtspunkten als konkurrenzfähige Alternativen rentieren und damit für kapitalistische Standorthüter attraktiv sind, die um Autonomie in der elementaren Versorgungsfrage ihres Wirtschaftswachstums bemüht sind. Die ganze Welt hat deswegen wachsenden Bedarf nach diesen energietechnologischen Konkurrenzmitteln, was zu Lasten der ‚alten‘ Energiequellen und ihres Geschäftswachstums geht. Die alternativen Energiequellen versprechen also nicht erst für die Zukunft boomende Geschäfte, sie sind dank jeder Menge öffentlicher Anschubfinanzierung und privatem Kredit längst zum großen Weltmarktgeschäft avanciert, um dessen nationale Aneignung die entwickelte kapitalistische Welt mit ihren Energiekapitalen kämpft und um deren Zuspruch die kapitalistisch unterentwickelten Nationen konkurrieren, um sich zu einem Teil und damit Teilhaber dieses klimaschonenden Weltenergiegeschäfts hin entwickeln zu lassen. Am Ende hat sich sogar Saudi-Arabien, der Ölstaat schlechthin, für den diese neue Energieversorgung der Welt einen Anschlag auf seine fossile Reichtumsquelle und damit auf seinen ganzen politökonomischen Status darstellt, zu dem Standpunkt hindrängen lassen, aus dieser globalen Energiewende für sich das Beste zu machen. Es setzt selber auf erneuerbare Energien, um langfristig seine einseitige Rohstoffökonomie zu ‚diversifizieren‘ und kurz- und mittelfristig zumindest in seiner fossillastigen Strom- und Wassergewinnung weniger abhängig vom kostspieligen und wachsenden Eigenverbrauch seiner für den Export bestimmten Bodenschätze zu werden, diese stattdessen für den Export zu ‚schonen‘.
Gerade weil die beiden größten „Klimasünder“, nämlich die Wirtschaftsmächte und Rivalen USA und China, ohne deren Beteiligung bekanntlich kein globaler Klimaschutz Sinn macht, dieses neue Energieerzeugungsgeschäft mit seinen „zum größten Investitionsprogramm der Menschheitsgeschichte“ (US-Außenminister Kerry) ausgerufenen Perspektiven als nationale Wachstumsräson adoptiert haben und deswegen diese neue Energiekonkurrenz vorantreiben, stand dem ‚Wunder von Paris‘ kein maßgebliches Interesse mehr entgegen. Insofern darf sich die ‚Menschheit‘ endlich berechtigte Hoffnungen auf die Bremsung des globalen CO2-Ausstoßes machen.
Ja, wenn die neuen Energiequellen Quellen von privatem und nationalökonomischem Gewinn sind, dann gibt es in diesem famosen Wirtschaftssystem „keinen Widerspruch zwischen Wachstum und dem Bewahren des Planeten“, wie der amerikanische Präsident seiner Klimaschutz-Völkergemeinschaft erklärt; dann ist schlagartig „die Sicht, wir könnten unsere Wirtschaft nicht weiterhin wachsen lassen, wenn wir gleichzeitig das Klima schützen wollen, veraltet“ (Obama). Wenn sich so Ökologie rechnet, dann braucht der erfinderische Geschäftssinn des globalen Kapitalismus, der in Amerika laut dessen Chef sein natürliches Zuhause hat, auch keine bindenden Verpflichtungen zum Klimaschutz. Er macht sich vielmehr ganz freiwillig dazu auf, Energiequellen, die die ‚natürlichen Lebensgrundlagen‘ weniger verwüsten, zu produzieren und in Betrieb zu nehmen – neben all dem anderen, Gewinn einspielenden energiewirtschaftlichen Fortschritt vom Fracking angefangen bis hin zur Atomkraftnutzung, die, weil CO2-emissionsarm, in der Klimaschutzdiplomatie als hochwertiger ökologischer Beitrag zur Temperaturabkühlung des Planeten zählt.
Damit diese allseits zur Klimarettung in höchster Not berufenen produktiven Kapitalanleger und ihre finanzkapitalistischen Krediteure in ihrem guten Werk voranschreiten und, wie politisch verlangt, die weitere Globalisierung des energiewirtschaftlichen Fortschritts als wachsendes neues Weltenergiegeschäft wahrmachen, benötigen sie natürlich Vertrauen in die Sicherheit ihrer Investments. Schließlich ist allseits bekannt und in diesem Fall auch öffentlich durchaus gebilligt, dass sie „nicht aus Verantwortungsgefühl gegenüber der Menschheit aus den fossilen Energien aussteigen, sondern weil sie keine guten Anlagen mehr sind.“ (tagesschau.de, 13.12.15) Also gilt es als Völkergemeinschaft die entsprechenden Garantien politisch zu stiften. Darin liegt – laut der „policy makers“ – die Bedeutung des „historischen Agreements“, der ganze Sinn und Zweck der globalen Klimaschutzvereinbarung: ein „klares Signal“ und „die Botschaft an die internationalen Märkte und Investoren zu senden, nun verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen“ (Kerry). Das sollen und können sie, weil es der globale politische Wille ist, nämlich die Übereinkunft der konkurrierenden kapitalmächtigen Staaten, dass der neuen Energieerzeugung die geschäftliche Zukunft gehört und sie sich das unter Führung der USA als Selbstverpflichtung auf eine entsprechende nationale Energiepolitik, i.e. auf ‚ehrgeizige Klimaschutzziele‘ vertraglich versprechen.
Einzelne besorgte Stimmen gibt es allerdings noch bezüglich eines zu schnellen Wachstums dieser Klimarettung. Die kommen von den Hütern der finanzkapitalistischen Stabilität in diesem System, wie z.B der britischen Notenbank. Deren Chef gibt zu bedenken, die neuen „grünen“ Investoren wie die deutsche Allianz sollten es mit einer zu schnellen „Dekarbonisierung“ ihrer spekulativen Anlagen nicht übertreiben, also bei der Umschichtung ihrer finanzkapitalistischen Engagements Umsicht walten lassen, damit nicht am Ende die Investments in die ‚Zukunftstechnologien‘ „stranden“...
Ach ja, in einem Vertragsteil hat „das Dokument zur Rettung der Welt“ (FAZ, 12.12.15) wirklich nichts mit diesem Jahrhundert-Energiegeschäft, seiner völkergemeinschaftlich vereinbarten Förderung und der Konkurrenz um den nationalen Nutzen aus dieser wichtigen Abteilung Weltmarkt zu tun: Dort nämlich, wo es um die „Kompensation“ der eingetretenen „Verluste und Schäden“ und die „Anpassung“ an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels auf Seiten der „am schlimmsten“ betroffenen ‚Menschheit‘ in Gestalt der Armenhäuser des Weltmarkts geht. Für deren Betroffenheit erklären sich die ‚reichen Industrieländer‘ zuständig, „die nicht nur ihre Rolle beim Entstehen des menschengemachten Klimawandels anerkennen, sondern sich ihrer Verantwortung stellen, dagegen etwas zu tun“ (Obama). Sie versprechen zu helfen – und zwar mit einem weiteren politisch gestifteten Zukunftsgeschäft anderer Art, mit „Klimarisikoversicherungen für arme Länder“. Das versprechen die für globale Hilfe Zuständigen nach ersten vielversprechenden Pilotversuchen in den Dürregebieten Afrikas finanziell anzuschieben und den „Ärmsten der Armen“ „die Versicherungen so zu verbilligen, dass sie erschwinglich werden“, um ihnen damit endlich Zugang zu dem bislang versperrten globalen Versicherungsgeschäft mit ihnen zu verschaffen. Da können die großen Klimaschutzmächte mit überschaubarem finanziellem Aufwand viel Gutes bewirken, nämlich dafür sorgen, dass so um die 400 Millionen Klimawandelopfer mit Policen versorgt werden.
1) Zu den Prinzipien und Fortschritten der energiepolitischen Konkurrenz der Staaten siehe die Artikel „Was das Klima so alles von ‚uns‘ verlangt“, GegenStandpunkt 2-07 und „Weltklimagipfel ‚gescheitert‘: Der Kampf der Nationen um die globale Energiewende, ihre Erträge und ihre Geschäftsordnung wird grundsätzlich“, GegenStandpunkt 1-10
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Im November 2015 debattiert der Deutsche Bundestag über eine Neufassung des Sterbehilfegesetzes, „eine der heikelsten Gewissensfragen überhaupt, über die Art des Sterbens, die viel über das Verständnis des eigenen Lebens offenbart“ (FAZ). Eine parlamentarische Sternstunde, ohne Zweifel. Die Fraktionsvorsitzenden setzen den politischen Alltag der parlamentarischen Demokratie ausdrücklich außer Kraft. In dieser sensiblen Materie soll sich das Gewissen der Abgeordneten nicht wie üblich in die Machtkalkulationen von Regierung und Opposition auflösen, dieses Mal soll mit dem grundgesetzlichen Ideal dieses Gewissens Ernst gemacht werden. Und tatsächlich denken die Abgeordneten – so scheint es jedenfalls – in diesem Fall nicht nur entlang ihrer Verantwortung, die sie als Fraktionsmitglieder für ein funktionierendes Regierungsgeschäft tragen:
„Allen schien bewusst, dass sie diesmal nicht nur Gesetze für andere machen, sondern dass es auch um ihr eigenes Lebensende geht. Wir reden als Gesetzgeber auch über uns selbst.“ (Die Zeit)
Dass die Damen und Herren des Hohen Hauses ausnahmsweise nicht nur in ihrer Herrschaftsfunktion gefragt sind, kraft derer sie dem Volk mit Gesetzen über Mindestlohn, Rente usw. von oben herab Vorschriften machen; dass von der Regelung, die sie als Staatsrepräsentanten zu treffen gedenken, tatsächlich sie selber als Menschen „wie du und ich“ betroffen sind, das sorgt für eine Stimmung moralischer Ernsthaftigkeit im Parlament. Und die bringt den Gesetzgebern in den Augen der Öffentlichkeit viel Respekt ein. Nicht nur der ARD-Kommentator hat beim Zuhören sogar „Gänsehaut bekommen“, weil sich die Abgeordneten in persönlicher Betroffenheit „mit gegenseitigem Respekt und Fingerspitzengefühl“ (Die Zeit) der Frage widmeten: „In welcher Gesellschaft wollen wir leben?“
Verloren gegangen sind vor lauter Begeisterung über die hochmoralisch geführte Debatte zwei Dinge: erstens das ziemlich ernüchternde Zeugnis, das die Parlamentarier in der Debatte der real existierenden Gesellschaft ausgestellt haben, in der wir leben und sterben; zweitens die ziemlich fundamentale Zuständigkeit über Leben und Tod, die der Rechtsstaat da beansprucht.
*
Es geht um schwerstkranke Menschen, die ihr Leben beenden wollen. Dafür sind sie auf die Hilfe Dritter angewiesen, entweder für die Beschaffung von einigermaßen zweckmäßigen Medikamenten oder wegen ihrer körperlichen Hilflosigkeit, die ihnen einen Suizid verunmöglicht. Diese Hilfe finden Betroffene mittlerweile auch in Deutschland immer öfter – in Gestalt von Ärzten oder Sterbehilfevereinen, die ihnen für einen schnellen, schmerzfreien Suizid Medikamente oder Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und in der Öffentlichkeit dafür auch werben.
Einen zivilisatorischen Fortschritt für ihre alternde Gesellschaft, in der dank moderner Medizin solche Fälle immer öfter auftreten, wollen die Politiker in diesem professionellen Angebot einer aktiven Sterbehilfe nicht sehen; die Tatsache, dass dieses Angebot von Betroffenen immer öfter in Anspruch genommen wird, ist ihnen nicht geheuer:
„Die Machenschaften des ehemaligen Hamburger Justizsenators und professionellen Sterbehelfers Roger Kusch sollten unterbunden werden. Das war gemeinsames Ziel der ganzen Sache.“ (SZ)
Exemplarisch arbeiten die Parlamentarier an diesem Fall heraus, was ihnen an den Sterbehilfevereinen nicht passt:
„Eine Korrektur ist ... erforderlich, wo geschäftsmäßige Angebote die Suizidhilfe als normale Behandlungsoption erscheinen lassen...“ – und „geschäftsmäßig“ ist definiert als eine „wiederkehrende Tätigkeit unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht“ (alle nicht anders gekennzeichneten Zitate aus der schriftlichen Begründung zum verabschiedeten Gesetzentwurf).
Ein Profit muss also noch nicht einmal beabsichtigt sein. Schon da, wo ein Sterbehilfeangebot auf eine Wiederholung angelegt sein könnte, erst recht dort, wo eine regelmäßige Durchführung angestrebt ist, beschleicht die deutschen Parlamentarier, wenn sie sich in einen sterbenskranken Menschen im heutigen Deutschland hineindenken, ein Verdacht. Ohne Weiteres gehen sie davon aus, „dass sich viele Menschen davor fürchten, als Last empfunden zu werden, vollständig auf die Hilfe Dritter angewiesen zu sein und dabei ihre Autonomie zu verlieren. Hinzu kommen tiefsitzende Ängste, schlecht und würdelos versorgt zu werden“.
Es ist schon interessant, was die Parlamentarier da für ein anheimelndes Bild von der Lage eines auf den Tod wartenden Menschen in ihrer Gesellschaft zeichnen: Die Aussicht, als hilflose Figuren, sei es auf den Pflegestationen oder anderswo, schlecht versorgt und mies behandelt zu werden, ängstigt diese Menschen; zudem fürchten sie, von ihren Angehörigen nur „als Last“ angesehen zu werden; und als Menschen mit lebenslang eingeübtem bürgerlichem Anstand, die immer nützlich sein mussten und für die es eine Schande ist, unnütz zu sein, haben sie noch mehr Angst davor, anderen oder gar „ihren Lieben“ zur Last zu fallen. Am Ende wollen die Betroffenen schon aus diesem Grund „die eigene Familie oder die Gesellschaft als Ganzes von dieser Last befreien“ (zitiert nach FAZ) und deswegen lieber heute als morgen aus dem Leben scheiden.
In den Abgründen der familiären Moral kennen Deutschlands Parlamentarier sich anscheinend aus. Und mit dem Befund, dass hilflose alte Menschen „im reichsten Land der Welt“ für die Angehörigen eine Belastung sind, haben sie schon deswegen recht, weil sie schließlich selber eine freie Marktwirtschaft regieren, in der die allermeisten Menschen ökonomisch unter die Kategorie „Kostenfaktor“ fallen und die Unkosten ihres Daseins durch für andere nutzbringende Dienste zu rechtfertigen haben; und diesen goldenen Grundsatz verlieren Politiker auch dann nicht aus dem Auge, das sind sie allein schon dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit schuldig, wenn sie mit ihren wohlabgewogenen Gesetzen die arbeitsunfähigen Opfer dieses Systems dem Kollektiv der noch diensttuenden Insassen zur Last legen. Im Ergebnis sind auch nächste Mitmenschen ohne nennenswerten Gelderwerb, die sich selber nicht mehr helfen können, eine meist kaum zu tragende Belastung der Finanzen und des Zeitbudgets derer, die vom Sozialstaat in erster Instanz für Unterhalt und Pflege haftbar gemacht werden. Die Konsequenzen materieller wie moralischer Art stehen den besorgten Gesetzgebern offenbar eindringlich vor Augen, wenn sie meinen, mit einem Gesetz todkranke „Menschen vor gefährlichem Druck schützen“ und sicherstellen zu müssen, „es solle sich niemand dafür entschuldigen müssen, dass er noch leben will“ (FAZ). Was die Autoren des Mehrheitsentwurfs in ein solches Gesetz hineinschreiben wollen, passt perfekt zu der diagnostizierten Problemlage: Es muss schwerer gemacht, am besten verboten werden, mit Hilfe „geschäftsmäßiger Angebote zur Suizidhilfe“ das auszuführen, was eingestandenermaßen in der Logik der materiellen Lebensbedingungen in der von gestaltungswilligen Berliner Politikern regierten Gesellschaft und der darin herrschenden moralischen Gepflogenheiten liegt.
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In einem werteorientierten abendländischen Rechtsstaat ist die Sache damit noch nicht fertig. Das ehrfürchtige Bekenntnis:
„Eine Suizidbeihilfe, die ... eine Art Normalfall wäre, wäre geeignet, den gesellschaftlichen Respekt vor dem Leben zu schwächen.“
redet von „dem Leben“ nicht bloß als der schieren menschlichen Existenz, sondern als einem Wert, dem die Staatsgewalt Respekt zu verschaffen hat. Und das nicht bloß unter dem Gesichtspunkt, dass schnöde Vorteilsrechnungen mit dem Todeszeitpunkt lästiger bzw. sich selbst als Last begreifender Sterbekandidaten durch ein paar faktische Erschwernisse konterkariert werden sollten. Dem Rechtsstaat geht es hier um den „autonomen Willen“ der Betroffenen in Sachen Leben oder Tod; und der ist nicht nur gegen fremde Einflussnahme zu sichern, sondern auch da, wo keine Fremdbestimmung droht, als das eine staatlich geschützte Rechtsgut gegen das andere Objekt eines staatlichen Monopolanspruchs abzuwägen: Der Gesetzgeber bewegt sich im „Spannungsfeld der grundlegenden Schutzgarantien der menschlichen Selbstbestimmung einerseits und des menschlichen Lebens andererseits“. Dieses „menschliche Leben“ gehört eben keineswegs einfach dem, der lebt und womöglich nicht mehr leben möchte; es ist vor allem andern ein Recht und als solches Sache der allerhöchsten Rechtsaufsicht. Als deren gesetzgebende Instanz müssen die Parlamentarier – bei allem Respekt vor dem „autonomen Willen“, der als Rechtsgut ja gleichfalls keine bloß individuelle Angelegenheit ist – Vorkehrungen dagegen treffen, dass das eine Recht sich per Suizid an dem anderen vergreift. Und auch dafür fällt ihnen ein probates Mittel ein: ein kleiner Hindernisparcours für den Weg in den Tod, jetzt gedacht als Härtetest und Nagelprobe auf die von der höchsten Rechtsaufsicht zu respektierende echte Autonomie des Sterbewillens. Denn wenn man es dem Todkranken durch nicht aufgestellte gesetzliche Hürden zu leicht macht, seinem Elend ein Ende zu setzen, dann wirft der womöglich, ohne ein anerkennenswertes Recht dazu zu haben, nicht bloß das Leben, sondern sein staatlich gewährtes Recht darauf weg – was man ihm zwar nicht mehr ankreiden kann, den Helfern und vor allem den „geschäftsmäßigen“ Helfershelfern mit einer sorgfältig formulierten Gesetzeslage aber schon.
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Am Ende dieser ergreifenden Sternstunde des bundesdeutschen Parlamentarismus, in der ausgiebig „Argumente“ von dem Muster ‚Ich kenne einen Fall, wo ...‘, ‚Ich habe selber erlebt, dass ...‘ feilgeboten werden, fasst der Gesetzgeber zwei Beschlüsse, und die auch noch in der einzig korrekten Reihenfolge. Zuerst spendiert er der organisierten Sterbebegleitung ein Quantum freundliche Beachtung und einen kleinen Haushaltsposten:
„Zunächst müssen Konsequenzen aus den beschriebenen Ängsten und Sorgen der Menschen gezogen werden, indem die gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungsangebote sowie die Hospiz- und Palliativversorgung verbessert werden.“
Wie sehr damit die Last erleichtert ist, die Sterbende für ihre sorgende Umgebung darstellen, sei dahingestellt; ob damit die Sorge der Betroffenen gemildert ist, als Last zu gelten, und ob damit ihr moralischer Impuls gemindert ist, sich selber ins Jenseits abzuschieben – wer weiß das schon. Entlastet ist auf jeden Fall das zarte Gewissen der Parlamentarier, die stolz auf eine jahrelange Sparpolitik nicht zuletzt in der Krankenversorgung zurückblicken können, für die anschließende Entscheidung, wie sie es mit der Hoheit des Rechtsstaats über „das Leben“ in seiner Endphase halten wollen. Die Entscheidung fällt im Sinne des Mehrheitsantrags aus: Sterbewilligen darf geholfen werden, aber nicht „geschäftsmäßig“. Was immer das praktisch bedeutet, wichtig ist das eine: Selbst der Suizid ist höchstinstanzlich gesehen eine Sache, für die der Staat sich eine Lizenz vorbehält. Dafür stehen all die Vorbehalte, unter denen er sie erteilt.
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Seit einiger Zeit bekämpft Deutschland den Terror des IS – sowohl auf dem Gebiet des Kalifats als auch im Inland. Es rüstet sich und andere mit allen militärischen und polizeilichen Instrumenten auf, die es für nötig hält, um diesen weltweit aktiven Terrorverein zurückzudrängen und perspektivisch zu vernichten. Dabei kommt die Bundesregierung um eine unangenehme Feststellung nicht herum: Der Feind kommt nicht nur von außen. Denn der Terror, der von „gewaltbereiten Salafisten“ ausgeht, findet auch in der deutschen Jugend Anhänger: „Es sind unsere Schülerinnen und Schüler, die sich unerwartet zu einermenschenfeindlichen Ideologie hingezogen fühlen.“ (Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig / NRW-Innenminister Ralf Jäger, FAZ, 4.12.15) Daher belässt es die Bundesregierung nicht dabei, dem Bösen mit dem Einsatz von „hard power“ entgegenzutreten:
„Wenn sicherheitspolitische Maßnahmen greifen, ist die Radikalisierung der jungen Menschen bereits weit fortgeschritten. Ebenso wichtig ist es daher, früher anzusetzen und bereits den Einstieg in die extremistische Szene zu verhindern.“ (Ebd.)
Was die Bundesregierung an Programmen zur „Demokratieförderung und Extremismusprävention“ beschließt, ergänzt ihre „sicherheitspolitischen Maßnahmen“ allerdings auf ziemlich bemerkenswerte Weise. Denn in dieser „soft-power“-Abteilung seines Anti-Terror-Kampfs begegnet der deutsche Staat den Teilen seiner Jugend, für die diese „unvorstellbar böse“ und mit allen Mitteln zu bekriegende „menschenfeindliche Ideologie“ durchaus eine gewisse Attraktivität zu haben scheint, glatt mit so etwas wie Verständnis:
„Eine fehlende Orientierung, die Suche nach Werten, aber auch das Gefühl, abgelehnt zu werden,machen Jugendliche anfällig für extremistisches Werben. Extremistische Ideologien bieten einfache Antworten auf vielschichtige Lebensfragen und ein Weltbild, in dem sich Gut und Böse wie Schwarz und Weiß gegenüberstehen. Ein solches Identifikationsangebot ist verführerisch – nicht nur fürJugendliche. Viele muslimische Kinder erleben zudem tagtäglich in ihrem persönlichen Umfeld, in den Medien, in der Schule und bei der Arbeit islamfeindliche Haltungen. Diese Ausgrenzungserfahrungen nutzen Extremisten wiederum für sich, um junge Menschen anzusprechen und an sich zu binden. Sie geben ihnen Anerkennung und Wertschätzung.“ (Ebd.)
Ob die Diagnose den Seelenhaushalt der deutschen Jugend wirklich trifft, sei mal dahingestellt. Über die durch und durch herrschaftliche Sicht ihrer demokratischen Führung auf sie verrät sie allerdings eine Menge. „Fehlende Orientierung“, „Suche nach Werten“: In den Augen der politisch Verantwortlichen spürt die Jugend vor allem das Bedürfnis nach einer Instanz, die ihr sagt, wo es langgeht, was sich gehört und wo man hingehört; sie sehnt sich nach verbindlichen Regeln, die ihr zugleich vollkommen entsprechen, sodass es sich dabei letztlich nicht um fremde Vorgaben, sondern um ein überzeugendes „Identifikationsangebot“ handelt, bei dem sich die Jugend aufgehoben fühlen kann. Von einem solchen Bedürfnis gehen die beiden MinisterInnen schon deshalb aus, weil es zum kleinen Einmaleins ihres Geschäfts gehört, sich auf das Volk als den Auftraggeber ihrer Politik zu berufen. Für das Ministerduo steht daher fest, dass „unsere Schülerinnen und Schüler“ – das besitzanzeigende Fürwort betont es noch einmal – ihre „Werte“ und „Orientierung“ exklusiv bei den regierenden Demokraten abzuholen haben, deren Setzungen sie ohnehin schon unterworfen sind. Aus dieser Anspruchshaltung folgt auch die amtliche Sichtweise bezüglich der Ausländerfeindschaft, mit der die deutsche Jugend „mit Migrationshintergrund“ ihre regelmäßigen Erfahrungen macht. Störend ist diese „Ablehnung“ und „Ausgrenzung“ unter einem Gesichtspunkt: Sie bildet eine Schwachstelle in der Wertegemeinschaft, die Volk und Führung eint. Der mutwillige Ausschluss aus dem sittlichen Zusammenhalt, als der hier Gesellschaft und Staat vorstellig gemacht werden, macht diese jungen Menschen anfällig für die Verführungskünste der Dschihadisten statt für die unseren. Diese Konkurrenz um die Köpfe gilt es zu gewinnen, wobei demokratische Politiker bei der fälligen Besichtigung der Waffen des Gegners zu Protokoll geben, wie sehr sie mit denen vertraut sind: wie effektiv die Einteilung der Welt in „Gut und Böse“ für die nicht nur geistige Mobilmachung ist; wie sehr „Anerkennung“ und „Wertschätzung“ als Instrumente der Vereinnahmung taugen – da scheinen sie sich auszukennen.
Für ihren Kampf um die Köpfe müssen unsere regierenden Demokraten jedenfalls nicht das Rad neu erfinden, sie können auf bereits existierende „Beratungsstrukturen zum Umgang mit gewaltbereiten Rechtsextremisten und anderen gefährlichen Ideologen“ zurückgreifen. Ob Neonazis oder deren islamistische Todfeinde: Die Frage, welche „gefährlichen Ideologien“ von den Herzen und Köpfen der deutschen Jugend Besitz ergreifen, ist zwar nicht egal, interessiert aber viel weniger als der Umstand, dass es dabei um eine Abweichung von der fraglos guten demokratischen Normalität geht, in welche Richtung auch immer. Als solche ist das Gedankengut mit einem wiederholten „extremistisch“ hinreichend kritisiert. Ganz gemäß diesem Blick des Staates auf die Untertanen, die er als seinen Besitzstand beansprucht, widmen sich die einschlägigen Experten dem Seelenhaushalt der Gefährdeten:
„Statt sich mit religiös-affinen Jugendlichen, die dem Islamismus zuneigen, in eine Debatte über Glaubensdogmen zu versteigen und diese zu kritisieren, sollten die Pädagogen lieber positiv argumentieren und sich um die Stärkung demokratischer Haltungen bemühen.“ (Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): „Pädagogische Islamismusprävention in der Schule“)
Keine geringe Herausforderung, der sich die Pädagogen da stellen: Die „menschenfeindliche Ideologie“, die bei der Jugend ihre ersten Blüten treibt, soll im Keim erstickt werden, ohne dass die Gedanken der Jugend selber angegriffen werden. Wie geht das?
„Die Workshops, die von praktizierenden Muslimen, Christen und Juden durchgeführt werden, behandeln u.a. die Glaubensgrundlagen und religiösen Rituale der monotheistischen Religionen und machen emphatisch das Gemeinsame und alle Menschen Verbindende sichtbar. Dabei werden explizit auch Konflikte und religiös-begründete Ressentiments angesprochen, wobei die Trainer-Tandems mit ihren unterschiedlichen religiösen Hintergründen als ‚authentische Vorbilder‘ für eine interreligiöse Verständigung auftreten.“ (bpb : „Präventionsarbeit – Alternative zu salafistischen Angeboten aufzeigen“)
„Emphase“ ist in der Tat für die Vermittlung des ersten Lernziels gefragt, das Wesentliche an den drei Monotheismen mit ihrem Alleinvertretungsanspruch sei ausgerechnet ihre „verbindende“ Gemeinsamkeit. Eine Einsicht, die „anhand von Kunstobjekten aus der islamischen Welt“ sinnfällig gemacht werden kann, beweisen diese doch eindrucksvoll, dass „wir alle Erben der gemeinsamen Kultur der Spätantike sind.“ (DLF: Länderzeit, 20.1.16) Warum sollte also heute keine Gemeinsamkeit gehen, wo sie doch vor schlappen anderthalb Jahrtausenden so erfolgreich funktioniert hat, dass sie auch gleich noch kulturelle Höchstleistungen vollbracht hat? Und wenn nicht daran, dann lässt sich an der Zusammenarbeit der Trainer sehen, dass „interreligiöse Verständigung“ bei allen „Konflikten“ zwischen den Religionen auch und gerade heute durchaus möglich ist, weswegen die gar nicht verschwiegenen, sondern „explizit“ gemachten Konflikte letztlich unbedeutend sind. Aber mit einer solchen Demonstration geht der Unterricht erst los; noch wichtiger ist, dass die Jugendlichen den Beweis der Vereinbarkeit ihrer Religionen selber vorführen:
