GegenStandpunkt 2-14 -  - E-Book

GegenStandpunkt 2-14 E-Book

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Beschreibung

Wohnungsnot und Mietpreisexplosion: Das Grundeigentum und der Wohnungsmarkt In deutschen Großstädten ist eine neue Wohnungsnot ausgebrochen. Dass die elementare Lebensbedingung für die arbeitende Bevölkerungsmehrheit ein Luxus ist, den sie sich kaum leisten kann, wird hochoffiziell als „soziales Problem“ anerkannt. Politiker versprechen unentwegt, sich dafür einzusetzen, dass „das Wohnen bezahlbar bleibt“ – was schon alles sagt: Nach 150 Jahren kapitalistischen Wachstums ist es das für viele eben nicht. * Das Gemeinschaftswerk der europäischen Nachbarschaftspolitik und des amerikanischen Friedensnobelpreisträgers: Ein Bürgerkrieg in der Ukraine und eine neue weltpolitische Konfrontation Am Anfang hat nur eine Unterschrift gefehlt unter einem Vertrag, von dem die Europäer behaupten, dass er für alle Seiten nur das Beste gewollt hat. Jetzt zerlegt sich die Ukraine in einem Bürgerkrieg. Und NATO und Russland lassen Truppen aufmarschieren. Die Öffentlichkeit überholt die Politik bei weitem mit ihren Imperativen, was „wir“ an russischem Benehmen keinesfalls dulden können. Andererseits fragt sich dieselbe Öffentlichkeit mit Sorge, wieso nur das Unmögliche auf einmal wieder möglich erscheint, dass mitten in Europa, nachdem die Europäer dort angeblich in den letzten 59 Jahren ein einziges großes Friedenswerk zustande gebracht haben, ein Krieg ausbricht. Eine solche Lage bricht aber nicht einfach herein, sie wird hergestellt. Und das nicht einfach dadurch, dass ein ewiggestriger russischer Großmachtpolitiker seine Hand auf die zur Freiheit drängende Ukraine legen will und damit den ‚Frieden‘ bricht. Diesem Bild Putins und seiner unentwegt angeprangerten Verbrechen ist eher umgekehrt der europäisch-amerikanische Anspruch und das Programm zu entnehmen, welches die Ukraine zum Fall für westlichen ‚Schutz des ukrainischen Volkswillens‘ gegen russische Aggression macht – eines Volks das als solches, im Nationalismus geeintes Volk gar nicht existiert und mit seinen Bedürfnissen ohnehin nicht zählt. Zum selben Thema eine ausführliche Würdigung der hiesigen demokratischen Öffentlichkeit und ihrer abgrundtiefen Unzufriedenheit über die mangelnde nationalistische Parteilichkeit ihres Publikums: Die Deutschen – ein Volk von ‚Putinverstehern‘? Das kann doch nicht wahr sein! * Dem Nationalismus und seiner ganz freien Betätigung auf einem anderen Feld widmet sich der Artikel: „Euer Hass ist unser Stolz!“ – Rassismus und Diskriminierung im Fußball: Über den sittlichen Wert und staatlichen Nutzen einer bedeutenden Fankultur * Krise & Gewalt – Zu den aktuellen Konjunkturen der imperialistischen Konkurrenz Das haben die Weltwirtschaftsmächte USA und EU geschafft: Mit der hoheitlichen Schöpfung und Vergabe von Kredit in nicht begrenzter Menge haben sie die Entwertung von Bankschulden wie von Verbindlichkeiten der eigenen Staatshaushalte gestoppt, ihre Zahlungsfähigkeit und die ihrer Geschäftswelt gerettet und das Finanzgewerbe zur Wiederaufnahme seiner spekulativen Leistungen ermächtigt. So finanzieren die kapitalistischen Weltmächte per Dekret das Funktionieren des Weltkapitalismus. Sie ringen um nationales Wachstum und mehr Anteil an einem krisenhaften Weltgeschäft. Für die konkurrierenden Führungsmächte des globalisierten Kapitalismus, für die USA und für Deutschland als Zentrum der Euro-Zone steht dabei je auf ihre Art, als Quintessenz ihrer Krisenpolitik der „Schluss“ von der Not, die fehlende kapitalistische Tauglichkeit ihres Kreditgelds ökonomisch zu überwinden, auf die Notwendigkeit, Hindernisse wegzuräumen. Dazu das Neueste von der deutsch-amerikanischen Freundschaft.

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Seitenzahl: 309

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Impressum

GegenStandpunkt – Politische Vierteljahreszeitschrift

erscheint in der Gegenstandpunkt Verlagsgesellschaft mbH Kirchenstr. 88, 81675 München Tel. (089) 272 16 04; Fax (089) 272 16 05 E-Mail: [email protected] Internet: www.gegenstandpunkt.com

Redaktion: Dr. Peter Decker (verantwortlicher Redakteur), T. Ebel, Dr. H. L. Fertl, H. Kuhn, W. Möhl, H. Scholler Anschrift der Redaktion und des verantw. Redakteurs: siehe Verlagsanschrift

© 2014 by Gegenstandpunkt Verlag, München. Alle Rechte vorbehalten.

GegenStandpunkt erscheint viermal im Jahr und ist zu beziehen über den Verlag oder über den Buchhandel Die Zeitschrift erscheint jeweils gegen Ende des Quartals.

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Chronik (1)

Weniger Lebensarbeitszeit und ein bisschen mehr Geld für ein paar Ausnahmefälle? Eine absolut unmögliche Rentenreform

„Eine schreiende Ungerechtigkeit“, „katastrophal“, „eine gefährliche Geisterfahrt“, ein „Mühlstein“ um den Hals des Standorts, „fahrlässig“, „schlichtweg Wahnsinn“, „Note: ungenügend (6)“ – kaum liegen die „GroKo-Rentenpläne“ auf dem Tisch, schon rollt in der Republik eine „Wutwelle“ heran. Die Aufregung entzündet sich vor allem an der „Rente mit 63“: Ein „sozialpolitischer Amoklauf“ sei das, „Betrug an der jungen Generation“ bzw. eine „Verschwörung“ gegen sie. Altkanzler Schröder wirft seinen sozialdemokratischen Erben vor, ein „völlig falsches Signal“ zu senden, während der Vater der Rente mit 67, Franz Müntefering, die neue Reform schlicht für „bizarr“ und „systemfremd“ hält. Die Vizefraktionschefin der Grünen wirft Arbeitsministerin Nahles eine „Spaltung der Gesellschaft“ vor; Bild fürchtet eine „Spaltung der Nation“ und die SZ einen „Verlust an Glaubwürdigkeit in Europa“. EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn erwägt sogar ein Verfahren gegen Deutschland… Gestandene Demokraten aller Couleur sind sich da einig: Bei so viel Unvernunft und „politischer Realitätsverweigerung“ kann es sich nur um „Wahlgeschenke“ handeln, um die verwerfliche Bedienung der jeweiligen „Wählerklientel“ und den anrüchigen Versuch, das eigene „soziale Profil“ zu schärfen.

Die laufende Reform: Weniger Rente für alle in der Zukunft – und ein paar SPD-Trostpflaster für den Übergang ...

Wie dem auch sei: Es ist schon bemerkenswert, wie wenig eine Partei tun muss, um in den offenbar gar nicht guten Ruf zu kommen, als Sozialpolitiker „lauter Wohltaten“ ans Volk zu verteilen. Denn was die Sache angeht, hat das Rentenpaket eher weniger mit einem Geschenk zu tun. Es handelt sich nämlich um Folgendes:

„Infolge des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes wird die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Mit dem Gesetz wurde gleichzeitig eine neue abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren für besonders langjährig Versicherte geschaffen. Die langjährige Beitragszahlung wird zum einen durch eine zeitlich befristete Erweiterung dieser Altersrente für Versicherte, die die Voraussetzungen hierfür bereits vor dem vollendeten 65. Lebensjahr erfüllen, besonders berücksichtigt… Jedoch können auch für den besonders langjährig versicherten Personenkreis die demographischen Entwicklungen, die Grundlage für die Anhebung der Regelaltersgrenze waren, nicht unbeachtet bleiben. Daher ist auch bei der Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte ein stufenweiser Anstieg des Eintrittsalters in diese Rentenart auf die derzeit geltende Altersgrenze von 65 Jahren vorgesehen. Mit dem Geburtsjahrgang 1964 ist die Anhebung der Altersgrenze auf 65 Jahre abgeschlossen.“ (Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, 27.1.14)

Im Klartext: Es geht um eine vorübergehende, nur einen engen Personenkreis betreffende Ausnahme- bzw. Übergangsregelung bei der Einführung der Rente mit 67. An der Zielrichtung und dem Resultat der alten Reform, der großflächigen Rentensenkung, wird nichts zurückgenommen, daran lassen die politischen Initiatoren keinen Zweifel. Das ergänzende „Rentenpaket“ der großen Koalition – das neben der „Rente mit 63“ auch eine „Mütterrente“ und die Bremsung des in den letzten zehn Jahren herbeigeeilten Verfalls der „Erwerbsminderungsrente“ enthält, stellt nur eine „sinn- und maßvolle, übergangsweise Ergänzung“ – so die SPD – einer absoluten Rentensenkung für alle dar. Die wird fortgeschrieben, versehen mit einigen schäbigen Trostpflastern für einige Ausnahmen, die es besonders ‚verdient‘ haben. Im Fall der „Rente mit 63“ sind das nach SPD-Auskunft „Menschen, die jahrzehntelang malocht haben, als der Arbeitsschutz noch in den Kinderschuhen steckte…Wir reden von einem Anteil, der überdurchschnittliche Beitragsjahre gezahlt hat.“ (SPD-Generalsekretärin Fahimi), also entsprechend wenige, die zu den paar berechtigten Jahrgängen gehören und es auch noch auf die erforderlichen 45 rentenpflichtigen Arbeitsjahre bringen. So kommt das Rentensenkungsprogramm voran, und zugleich werden „Gerechtigkeitslücken“ geschlossen, die das soziale Profil einer modernen sozialdemokratischen Partei verunzieren. Dafür gönnt sich Arbeitsministerin Nahles sogar „einen ganz, ganz kleinen Moment des Stolzes“, zeigt sich doch damit für sie „die Menschlichkeit einer Gesellschaftim Umgang mit Schwachen … wenn sie alt und wenn sie krank sind.“

… die die Rentengerechtigkeit gefährden!

Und schon steht besagte Gesellschaft auf der Matte, um Frau Nahles klarzumachen, was Gerechtigkeit wirklich ist und erfordert:

„Was, zum Beispiel, ist gerecht daran, dass die Babyboomer ihr Studium für die Rente von einem Tag auf den anderen nicht mehr angerechnet bekommen? Was hat es mit Gerechtigkeit zu tun, dass die nach 1960 Geborenen keinen Anspruch mehr auf die alte Berufsunfähigkeitsrente haben? … Wieso dürfen finanziell ohnehin üppig und oft mit Betriebsrenten ausgestattete Facharbeiter nach störungsfreiem Berufsleben nun auch noch zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, während Pechvögel mit gebrochener Erwerbsbiographie als Rentner ein zweites Mal in die Röhre gucken? Wie gerecht ist es, dass Arbeitslose, die nach einem gut bezahlten Päuschen flott wieder in Lohn und Brot kamen, die Dauer ihrer Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 nun voll anerkannt bekommen und Hartz-IV-Empfänger, die es viel nötiger hätten, nicht? Und wieso haben sich die Jüngeren in Zukunft mit kleineren Renten zu begnügen – obwohl sie doch länger gearbeitet haben als ihre Altvorderen?“ (Der Tagesspiegel, 20.1.14)

Unübersehbar handelt es sich nicht um ein Plädoyer des Journalisten, das „Geschenk“ der Bundesregierung auf die vielen Betroffenen auszuweiten, die solche Vergünstigungen genauso, wenn nicht noch mehr verdient hätten. Gerechtigkeit geht anders! Die Auflistung der Opfer, die durch das Rentenwesen und seine Reform geschädigt werden, dient dazu, die vergleichsweise Besserstellung der vorgesehenen Sonderfälle zu verwerfen und auf einer allgemeinen, ausnahmelosen Schlechterstellung zu bestehen. Die kleinste auch nur zeitweilige Ausnahme von den Härten einer Rentenreform, die für alle ihre Lebensrechnung verschlechtert, qualifiziert diesen Personenkreis, der glatt 45 Jahre volles Arbeitsleben zustande gebracht und überstanden hat, als schon beinah unerträglich Privilegierte – und die Übergangsregelung für diese paar zehntausend Altfälle als Generalangriff auf das eherne Prinzip einer Rentengerechtigkeit: Die verlangt gebieterisch die Schädigung aller ohne Ausnahme! Andernfalls leistet sich die Politik unverdiente Wohltaten – und untergräbt damit ihr ganzes Rentensystem: „Die große Koalition zeigt sich entschlossen, die eigenen Wähler zu bedienen… Statt ihre Mehrheit für nachhaltige Generationenpolitik zu nutzen, besteht der große Konsens der großen Koalition nun wieder darin, sich zu sozialpolitischen Zwecken aus der Rentenkasse zu bedienen – und die eigenen Wählergruppen zu bedienen.“ Gerecht wäre dagegen nur, „die wichtigsten Prinzipien zu wahren…Es muss sich ‚lohnen‘, möglichst lange gesetzlich versichert zu sein.“ (ebd.) Der Autor wird wohl wissen, warum er zu Gänsefüßchen greift; zu den „wichtigsten Prinzipien“ eines gerechten Rentensystems, das sich ‚lohnt‘ gehört es, mit dem finanziellen Verlust im Falle eines früheren Renteneintritts einen unwiderstehlichen Anreiz zu schaffen, dass sich das Arbeitsvolk dem Verschleiß des Arbeitslebens möglichst lange aussetzt.

So viele hätten bessere Renten verdient – also soll sie keiner bekommen!

In demselben Geist finden sich andere Anwälte für alle möglichen Opfer des sozialstaatlichen Rentensystems.

– Der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU, Carsten Linnemann, erhebt Protest im Namen all der Beitragszahler, die überdurchschnittliche Beitragsjahre auf dem Buckel haben, aber in ihrer großen Mehrheit durch die Reform nicht besser gestellt werden: „Die fühlen sich jetzt alle betrogen!“ – wo sie doch ein unveräußerliches Recht darauf hätten, mit einer ehrlichen Schlechterstellung auch anderer belohnt zu werden.

– Gerhard Schröder bricht eine Lanze für die Frauen und wundert sich, dass sie sich nicht längst zu Wort gemeldet haben: „Der männliche Facharbeiter, relativ gut verdienend, wird das nutzen können, Frauen eher weniger, weil die gar nicht auf die 45 Beitragsjahre kommen.“ Dass Frauen mit ihrer Doppelrolle als Frau bzw. Mutter und Arbeitskraft nach allen Regeln lohnender kapitalistischer Beschäftigung und staatlicher Rentensystematik es weder zu einem tauglichen Lohnarbeiterleben noch zu einer durchschnittlichen Rentenbiographie bringen, das spricht nicht gegen diese Zustände, sondern schon wieder nur gegen ‚Rente mit 63‘ für die paar dazu Berechtigten. Wenn man noch weitere solche Ausgabenorgien veranstaltet, „dann wird es wieder neue, schmerzhafte Rentenreformen geben müssen, damit die Rentenbeiträge für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlbar bleiben. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.“ Dieser Sachzwang, auf den sich Schröder beruft, ist nämlich im staatlichen Rentenwesen beschlossen, das alle einschlägigen Ausgaben dem Arbeitsvolk als seine Kosten aufbürdet.

– Die Süddeutsche Zeitung tritt ein für die armen Alten, die jetzt und künftig noch mehr – da macht sich die SZ nichts vor – anfallen. Deren Elend stellt nicht das Rentensystem bloß, sondern die, die vergleichsweise etwas besser gestellt sind: „Das alles hat mit dem Kampf gegen die zunehmende Altersarmut leider nichts zu tun… Die Rente mit 63 privilegiert vor allem die deutsche Facharbeiterelite, die verglichen mit dem Durchschnittsrentner ohnehin höhere Rentenansprüche erworben hat.“ (SZ, 17.1.14) Die Süddeutsche bekommt dabei Schützenhilfe; Die Zeit führt ihren Lesern vor, wie vergleichsweise luxuriös es sich als langjährige Facharbeiterelite lebt: „Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, muss in der Regel sein Mittagessen nicht aus der Suppenküche holen.“ (28.11.13)

– Wer denkt da an die wirklich armen Rentner? Die Grünen tun es: „Sicher ist jetzt schon, dass in Zukunft das Rentenniveau noch geringer ausfallen wird als ohne Reform. Das trifft alle Rentnerinnen und Rentner – auch solche mit sehr kleinen Renten. Haben sie das verdient?“ (Vizefraktionschefin Kerstin Andreae in Die Welt, 3.3.14) Nein, verdient hätten sie vielmehr eine Regierung, die von der „prall gefüllten“ Rentenkasse erst gar nichts herschenkt, sondern „Vorsorge für die Zukunft“ trifft. Doch „stattdessen gilt, wie so oft, auch jetzt wieder: Die Rentenkasse füllt sich, der Staat bedient sich!“ (ebd.)

– Und wenn man die schäbige Logik, dass jede Schädigung des Arbeitsvolks durch Kapital und Staat an einer Stelle für mehr Rücksichtslosigkeit gegenüber demselben Volk an anderer Stelle spricht, noch etwas allgemeiner anwendet, dann zeigt sich erst die ganze Tragweite des Rentenskandals: Die Regierung ist mit ihrer Sorge um die Alten überhaupt an der falschen Stelle, weil „Armut im Alter seltener ist als im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Nur knapp 3 Prozent der heutigen Rentnerinnen und Rentner erhielten 2011 eine ergänzende Grundsicherung. Im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung bezogen hingegen knapp 9 Prozent ergänzende Leistungen.“ (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, Januar 2014) Ein paar Durchschnittsprozent weniger offiziell registrierte Armut bei den Rentnern bzw. eine wachsende Masse im Volk, die am offiziell definierten Existenzminimum herumkrebst, das spricht dafür, dass es den Alten überhaupt und insgesamt gut geht. Und das haben sich die Alten nicht mit ihren Rentenbeiträgen verdient, sondern damit schädigen sie nach Meinung der Wortführer der öffentlichen Beschwerden, für die die Logik des staatlichen Umlagesystems so eisern gilt wie das Amen in der Kirche, die kommenden Generationen, und zwar gleich doppelt: als Beitragszahler, die mehr belastet werden, und als spätere Rentner, denen die Renten gekürzt werden müssen – eine schreiende Ungerechtigkeit, die wieder ganz auf die Nutznießer der ‚Rente mit 63‘ und der anderen Regelungen des geplanten Rentenpakets der Regierung zurückfällt. Durch die Bank wird darauf verwiesen, dass wenn jetzt gemäß den Regierungsplänen mehr ausgezahlt wird, die Rente nach allen als selbstverständlich gebilligten Regeln staatlicher Rentenpolitik in Zukunft „noch geringer“ ausfallen wird. Haben etwa die kommenden Generationen einen zusätzlichen Abzug auf ihre ohnehin bis 2030 um fünfzehn Prozent gesunkene Rente verdient? Nein, den einen rentenmathematisch ausgerechneten Prozentpunkt für die geplanten ‚Wohltaten‘ keinesfalls, die anderen fünfzehn aber immer.

Die wirklichen Leidtragenden

Schließlich kommt auch die Notlage der größten Betroffenen zu Wort, die „der Wirtschaft“ und des staatlichen Haushalts. Mit dieser Reform begeht die Bundesregierung nämlich nicht bloß einen „Betrug am Bürger“ (Verband der jungen Unternehmer), sondern sie schafft auch die Möglichkeit eines groß angelegten Betrugs durch den Bürger. Und schon die kleinste Möglichkeit ist bei dieser Materie mehr als das, nämlich ein riesiger drohender Missstand. Die Bundesagentur für Arbeit kennt da ihre Pappenheimer: „Die BA rechnet mit weiteren beträchtlichen Kosten für den Staat, sollte die Rente mit 63 wie geplant umgesetzt werden. Hintergrund sind Befürchtungen, dass Arbeitnehmer sich künftig mit 61 arbeitslos melden könnten, um dann mit 63 abschlagsfrei in Rente zu gehen. Das wäre womöglich für solche Beschäftigte lukrativ, denen der Arbeitgeber einen Teil des Verdienstausfalls ersetzt.“ (SZ, 27.2.14) Dass Arbeitnehmer – auch noch gefördert durch ihre Anwender – selbst derart frei mit ihrer Arbeit und ihrem Verdienst kalkulieren könnten, geht in einem freiheitlichen Sozialstaat schon mal gar nicht. Zumal sie schon als die Facharbeiter eingeplant sind, auf die „die Wirtschaft“ keineswegs verzichten kann und die das staatliche Ausbildungswesen ihr sowieso viel zu wenig frei Haus liefert, so dass Unternehmen glatt in die Not geraten könnten, eventuell Arbeitskräften fürs Weiterarbeiten extra Angebote machen zu müssen: „In der Ausbildung versagt der Staat schon lange, und jetzt kommt noch der Renten-Hammer hinzu. Es werden wieder die Unternehmen sein, die kreative Lösungen finden müsse, um möglichst vielen Arbeitnehmern das Weiterarbeiten trotz Rentenpaket des Staates schmackhaft zu machen.“ (FAZ, 4.3.14) Und wenn dieselben Unternehmer doch ihr Alteisen billig los werden wollen und mit einem etwas versüßten frühzeitigen Abschied in die Arbeitslosigkeit auch loswerden, dann ist am Ende der Staat mit ‚seiner Rentenkasse‘ das Opfer der Kumpanei von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dagegen verspricht bzw. droht Frau Nahles allerdings längst, ihre eigene Kreativität einzusetzen: „Eine solche Frühverrentung sei politisch nicht gewollt. Sie denke deshalb ‚intensiv darüber nach, wie man das noch unattraktiver machen kann.‘“ (Die Welt, 29.1.14) Arbeiter sind zum Arbeiten und zum Beitragzahlen da!

Was in jedem Fall gegen mehr Rente spricht: Das Geld und die deutsche Autorität in Europa!

Dass Gerechtigkeit im Rentensystem nur durch konsequente und ausnahmslose Schlechterstellung der Alten und Jungen zu verwirklichen ist, das scheint inzwischen so absolut zu gelten, dass es am Ende gar keiner besonderen Begründungen mehr bedarf. Da reichen letztlich die zwei Generaleinwände, die bei vorgestellter sozialer Freigiebigkeit des Staats immer zählen: Schon die kleinste Abweichung vom ehernen Prinzip staatlicher Sparsamkeit beim Arbeitsvolk kostet erstens Geld, das einfach nicht da ist – das wissen die, die eben noch genau wussten, wie der Staat die Rentenkasse finanziert: „Als ob in Deutschland Euro-Scheine vom Himmel regnen würden!“, wundert sich die SZ. „Welches Heu wollen Sie eigentlich zu Gold spinnen, um das am Ende bezahlen zu können?“, fragt die Grünen-Fraktionsvorsitzende. „Vollständige Gerechtigkeit gibt es auf Erden nicht – und sie ist im Sozialstaat auch nicht finanzierbar!“, mahnt Norbert Blüm. Und zweitens: Schon die kleinste Abweichung vom ehernen Prinzip staatlicher Sparsamkeit beim Arbeitsvolk untergräbt die Autorität, mit der Deutschland gegenüber seinen europäischen Partnern auftritt. Das sagt nicht nur der Chef des BDI: „Wenn Deutschland anderen Euroländern rate, das Rentenalter zu erhöhen, und selbst das Gegenteil tue, koste das Glaubwürdigkeit.“ (Ulrich Grillo, BDI am 16.1.14) Das sagt auch Ex-Kanzler Schröder, der vor dem Regierungsvorhaben warnt – „gerade mit Blick auf unsere europäischen Partner, von denen wir ja zu Recht Strukturreformen einfordern.“ (Die Welt, 29.1.14) Auch der deutsche Imperialismus definiert eben mit, was Rentengerechtigkeit ist.

GegenStandpunkt 2-14



Chronik (2)

Verdi-Warnstreik am Frankfurter Flughafen: … für Risiken und Nebenwirkungen bitten wir um Entschuldigung

Ende Februar legt das private Sicherheitspersonal (Personen- und Frachtkontrolle, Flughafensicherheit und Services) im Zuge eines Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi den Frankfurter Flughafen für 22 Stunden weitgehend still: Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitskontrollen fallen aus, etwa 37 000 Passagiere können nicht fliegen, zeitweise wird die Flugabfertigung ganz ausgesetzt. Vollbracht haben das ca. 800 Leute vom Sicherheitsdienst, das sind nach Gewerkschaftsangaben etwa 90 % des betreffenden Personals. Mit dem Warnstreik wollen Verdi und die verbündete dbb-Tarifunion ihrer Forderung nach einer Tariflohnerhöhung auf 16 Euro, einheitlich für alle Sicherheitsleute, Nachdruck verleihen; die Arbeitgeber, der Bund der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW), hatten bis dahin 10 bis 13 Euro geboten.

Der große Airport in Frankfurt wird fast lahmgelegt infolge einer „unerwartet hohen Streikbeteiligung“, die zustande kommt, weil „auch sehr viele nicht organisierte Sicherheitsmitarbeiter gestreikt haben“. Die ganze Aktion ist also „von der Beteiligung her ein voller Erfolg“ (Verdi-Streikleiter Mathias Venema), und die Streikenden demonstrieren nachdrücklich, was mit Geschlossenheit und Entschlossenheit an Gewerkschaftsmacht zu mobilisieren ist.

Das zeigt Wirkung – auch in der Öffentlichkeit. Die ist empört wegen des „überraschenden Ausmaßes“ der Behinderungen und hält sich mit scharfer Kritik an Verdi nicht zurück: Ein Warnstreik, so die FAZ, sollte doch ein „Nadelstich“ sein, dieser hier wäre aber „völlig unverhältnismäßig“ wie ein „Hieb mit dem Vorschlaghammer“ gewesen, und warum ausgerechnet am verkehrsreichen Freitag? Daraufhin gibt derselbe Streikleiter ein paar erstaunliche Erklärungen ab. Er sieht sich gegenüber der FAZ zu Rechtfertigungen veranlasst, bei denen vom gewerkschaftlichen Selbstlob über den gelungenen Warnstreik rein gar nichts mehr übrig bleibt:

„Wir haben ganz klar die Forderung aus der Belegschaft erhalten, nicht wieder so kurz zu streiken; diesmal wollten alle Schichten mitmachen.“ (FAZ-Gespräch mit Verdi-Streikleiter Venema, FAZ 25.02.14)

Auch wenn Verdi vielleicht wirklich lieber zur Nadel als zum Hammer gegriffen hätte: Die Streikbereitschaft der Mitglieder hat die Gewerkschaft diesmal geradezu genötigt, ein wenig härter aufzutreten. Über die gelungene Mobilisierung spricht der Streikleiter im Ton Verständnis heischender Entschuldigung. Und ganz in diesem Sinne geht es weiter:

„Zuletzt hatte man uns vorgehalten, Warnstreiks so kurz zu halten, dass sie praktisch ohne Wirkung blieben. Gelegentlich hat man sich bei Fraport auch darüber lustig gemacht, dass unsere Warnstreiks gewissermaßen unbemerkt geblieben seien.“ (Venema, ebd.)

Der Gegner ist also selber schuld, wenn er die Gewerkschaft herausfordert zu beweisen, dass man sie mit ihren Streikaktionen ernstnehmen muss, und dass sie sich jedenfalls vom Arbeitgeber nicht einfach lächerlich machen lässt.

Im Übrigen, so der Verdi-Funktionär, ist nicht die Gewerkschaft daran schuld, wenn der Warnstreik so durchschlagende Wirkung hatte. Seine Organisation hat sich nämlich durchaus bemüht, die Folgen des Streiks in Grenzen zu halten und ihr „Möglichstes“ getan, „um die Situation zu entschärfen: Wir haben sofort 100 Leute abgestellt“, und zwar hundert Mann von genau dem Sicherheitspersonal, das gerade am Streiken war. Da hat die Gewerkschaft doch glatt die eigenen Mitglieder als Streikbrecher rekrutiert und findet das anerkennungswürdig.

Die Bemühungen der Gewerkschaft treffen aber leider auf eine bedauerliche Desorganisation auf Seiten der Arbeitgeber: Die haben letztlich das entstandene „Chaos“ zu verantworten, weil Fraport „überhaupt keinKrisenmanagement an den Tag gelegt“ habe: „Es hätten von vornherein mehr Flüge abgesagt werden müssen… Ich habe den Fraport-Notfallplänen mehr zugetraut“ (Venema). An denen liegt es also, dass der Warnstreik die Bahnen einer vorherseh- und planbaren Störung verlassen hat. Der Arbeitgeber hat nach Venemas Vorstellung offenkundig nicht nur die Möglichkeit, sondern geradezu die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass der Streik möglichst ohne Kollateralschäden ausschließlich gegen ihn wirkt.

Dennoch ist Verdi nicht uneinsichtig, was die Schuldfrage bezüglich der Störungen des Flugbetriebs betrifft, und bittet tags darauf ihrerseits öffentlich auch noch richtig um Entschuldigung für die Auswirkungen des Warnstreiks: „Es tut uns leid, dass so viele unschuldige Menschen Unannehmlichkeiten hatten“. (Verdi-Sprecherin Ute Fritzel)

Im Gespräch mit der FAZ wirbt der Streikleiter ebenfalls öffentlich um Verständnis für die Schwierigkeit der Entscheidung über den richtigen Streikzeitpunkt, der die Belästigung für die ‚Fluggäste‘ gering hält und möglichst kein – selbstredend auch von der Gewerkschaft anerkanntes – Interesse an einem reibungslosen Flugverkehr schädigt:

„Es war keine bewusste Entscheidung für den Freitag. Wir haben am Mittwoch in Hahn gestreikt und eben am Freitag in Frankfurt. Das hätte auch umgekehrt sein können. Auf jeden Fall hätten wir nicht vor einem langen Wochenende oder dem Ferienbeginn gestreikt. Man muss bedenken, dass der Februar ein eher verkehrsschwacher Monat ist... Wir hätten auch nie zu Ferienbeginn gestreikt, auch nicht am Fastnachtswochenende. Vergangenen Donnerstag wäre es schon wegen des Uefa-Cups nicht gegangen, wir wollten keinesfalls Tausende Fußballfans, die nach Porto wollten, im Terminal festsetzen. Damit haben auch wir so nicht gerechnet.“ (FAZ, 25.02.14)

So gesehen kommt für Verdi eigentlich gar kein Tag zum Streiken infrage. Denn es ist immer irgendetwas los: Ferien, Fasching, Fußball, lange Wochenenden... Den Flugbetrieb bestreiken – das will die Gewerkschaft natürlich, und dass der Streik ihr einziges Mittel der Durchsetzung ist, ist ihr geläufig. Andererseits aber sollen die Flugpassagiere von der Anwendung dieses ihres wichtigsten Hebels gegen den Arbeitgeber möglichst nicht betroffen sein. Wie kommt Verdi überhaupt auf ein derart seltsames Anliegen: einen Streik auf einem Airport zu veranstalten, ohne dass jemand am Reisen gehindert wird?

Außer um ihre Tarifforderung kämpft die Gewerkschaft noch um etwas ganz anderes: Um ihren guten Ruf in der Öffentlichkeit und um die Anerkennung, dass sie mit ihrem Anliegen nach allen anerkannten Maßstäben berechtigter Interessenvertretung keinesfalls unverantwortlich und rücksichtslos agiert. Ihrem Ringen um das Verständnis der Fluggäste und der öffentlichen Berichterstattung ist zu entnehmen, dass sie den Gegensatz, in den sie durch ihren Arbeitskampf zur Kundschaft ihres Arbeitgebers und zu den kommentierenden Medien gerät, vermeiden, und da, wo sie das nicht kann, durch ihre Werbung um Verständnis kleinhalten will.

Dass das nicht geht, will sie nicht wahrhaben, auch wenn sie an den Reaktionen auf ihren Streik sehen könnte, in was für einem Land sie die Interessen ihrer Mitglieder vertritt: Wann immer die Gewerkschaften die materiellen Interessen ihrer Mitglieder in Erinnerung bringen, stören sie – weil diese nun einmal im Gegensatz zu denen „der Wirtschaft“ stehen, die Vorrang haben. Die Interessen der Lohnabhängigen kommen eben nicht einfach mit dem allgemeinen Gang der Wirtschaft voran. Und wenn sie sich mit ihrem Interesse an Einkommen bemerkbar machen, dann haben die Beschäftigten nicht nur ihre Arbeitgeber gegen sich, sondern gleich noch deren Kunden und die Öffentlichkeit.

– Kunden, die sich mit dem Kauf eines Flugtickets partout als Konsumenten sehen wollen, deren Recht auf pünktliche Vertragserfüllung sich keinerlei Einschränkung gefallen zu lassen braucht; und nicht etwa selbst, so wie die Streikenden, als Arbeitnehmer, denen ihre Arbeitgeber ebenfalls die Löhne kurz halten.

– Und eine Öffentlichkeit, die darauf pocht, dass der Standpunkt des Reisenden, der verlangen kann, dass alles nach Plan läuft und jeder Zuständige seinen Dienst leistet, der gültige Standpunkt der Allgemeinheit ist. Die dabei wohl zu unterscheiden weiß, wer hier welchen Dienst schuldig ist: Die Arbeitskräfte einer Dienstleistungsgewerkschaft jedenfalls den Dienst, in ihrem Unternehmen ihre Arbeit ordentlich und billig zu erledigen. Und das Dienstleistungsunternehmen den Dienst, seine Kunden reibungslos und möglichst billig zu befördern – und damit als Wirtschaftsunternehmen ordentlich Gewinn zu machen. Dass das in eins fällt – und dass dabei eine Gewerkschaft mit ihren Forderungen nur stört, das ist der Standpunkt, von dem aus FAZ & Co. die „Unverhältnismäßigkeit“ des Warnstreiks geißeln – und immerzu den geschädigten „Fluggast“ anführen und die drohende Geschäftsschädigung von Fraport meinen. Deshalb machen sie öffentlich Stimmung gegen Verdi und helfen regelmäßig nach, falls die Flugpassagiere nicht von selbst genug Empörung über die Störung produzieren: „Können Sie für diesen Streik noch Verständnis aufbringen?“

Das ist die übliche feindselige Umgebung, auf die Verdi trifft, wenn der Entschluss zum Streik gefallen ist. Verdi nimmt das zur Kenntnis und antwortet darauf mit dem Bemühen, sich das Wohlwollen der Flugreisenden und der Medien nicht zu verscherzen – als ob es dieses Wohlwollen überhaupt für das gewerkschaftliche Anliegen gäbe; und als ob dieses Wohlwollen ihren Lohnforderungen weiterhelfen würde und nicht allein ihr Kampf und eine wirksame Störung des Geschäftsgangs.

GegenStandpunkt 2-14



Chronik (3)

BGH-Urteil zur familiären Unterhaltspflicht: „Füreinander einstehen“ – sittliche Pflicht als vollstreckbarer Titel

Im Februar 2014 sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) für Furore: Ein mittlerweile erwachsener Sohn soll Unterhaltsleistungen für seinen alten Vater erbringen, obwohl dieser schon vor Jahrzehnten jeden Kontakt zum Sohn abgebrochen und diesen sogar enterbt hat. An dem Urteil stößt sich das Rechtsempfinden vieler Leute – es ist für sie unvereinbar mit ihrer Auffassung von familiärer Verbundenheit. Höchste Zeit also für eine Klarstellung seitens des hohen Gerichts.

Eine staatliche Nötigung …

Was auch immer die Menschheit mit „Familie“ verbindet – vom fröhlichen Miteinander über gern und selbstverständlich geleisteten Beistand bis hin zu eher zähneknirschend wahrgenommenen Aufgaben – was wirklich gilt, bekommt sie mit letztinstanzlichem Urteil vorbuchstabiert: Mit der Macht des Gesetzes sind Eltern bzw. Kinder lebenslang dazu verdonnert, füreinander aufzukommen, sofern sie ihr Leben nicht selber finanzieren können. Deshalb muss in dem konkreten Fall der Sohn Teile seines Einkommens für einen Mann abliefern, der ihm nicht näher steht als ein beliebiger Fremder.

Mit dem Urteil und seiner Begründung ist einmal mehr festgestellt, dass die Staatsgewalt sich nicht an den Moralvorstellungen ihrer Bürger orientiert, sondern ihre eigenen Kriterien bei der rechtlichen Organisation von Familienangelegenheiten hat. Die Richter verweisen auf § 1601 BGB – „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“ – gestehen sogar zu, dass das Verhalten des Vaters „eine Verfehlung“ war, bestimmen aber, dass dadurch die Unterhaltspflicht des Sohnes keineswegs erloschen sei.

Das Urteil stellt also klar: Die Gründung einer Familie ist nicht einfach eine Privatangelegenheit, die von den Beteiligten nach Belieben angefangen und auch wieder gelassen werden kann. Dafür sorgt der Staat, indem er den privaten Wunsch nach Partner- und Nachkommenschaft zum Anknüpfungspunkt für sein Interesse an einer „Keimzelle der Gesellschaft“ macht. Er macht seinen Liebesleuten ein Angebot, das sie massenhaft annehmen: Dem Wunsch nach Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit ihrer Beziehung verschafft er Gültigkeit und öffentliche Anerkennung durch die Erhebung in den Stand der Ehe. Dadurch ist die Liebschaft zur Rechtsgemeinschaft geadelt und die Vermählten können sich ab sofort nicht nur über ihren neuen Familienstand, sondern zusätzlich über eine günstigere Steuerklasse freuen, beitragsfreie Mitversicherung bei der Krankenkasse beanspruchen und am Ende einer Hinterbliebenenrente entgegensehen. Mit dem Glückwunsch des Standesbeamten sind jedoch weitere rechtliche Konsequenzen besiegelt. Denn kaum haben zwei den „Bund fürs Leben“ geschlossen, sind sie vom Staat auch als Sozialverband definiert, dem die Versorgung und Betreuung von Familienmitgliedern jeden Lebensalters obliegt. Aber damit nicht genug: Diese Rechtspflichten treffen auch die erst zukünftigen Produkte der elterlichen Beziehung, die Kinder, die zum Zustandekommen der Familie gar nichts beigetragen haben, sondern nur das passive Ergebnis der Neigung ihrer Eltern sind. Auch sie werden, dessen ungeachtet, einfach per Geburt Zwangsmitglieder dieser famosen Haftungsgemeinschaft.

Die damit verbundenen Zumutungen kommen so richtig zum Tragen, wenn mit der Trennung von Eheleuten oder Streitigkeiten zwischen Kindern und Eltern die Abwicklung und fernere Handhabung des eingerichteten familienrechtlichen Pflichtenwesens auf die Tagesordnung kommt. Da zeigt sich, wie vorausschauend die staatliche Betreuung ihre privaten Keimzellen geregelt hat, wenn sie das familiäre „Füreinander-Einstehen“ durch dünn und vor allem durch dick, in guten wie in schlechten Tagen, gerade nicht vom Willen der Beteiligten und ihrer subjektiv empfundenen Verbundenheit abhängig macht. Als Pflicht in Gesetzesform übersteht der Unterhaltsanspruch zwischen ehemaligen Eheleuten und missratenen Eltern und Kindern deren schwankende Gemütszustände und nagelt sie nach Recht und Gesetz auf ihre Zahlungspflichten fest.

… ihre Überhöhung zum „ewigen Band“

Der „Zeitung für Deutschland“ gefällt die Unerbittlichkeit des Richterspruchs. Unter der gefühlvollen Überschrift „Füreinander Einstehen“ wird er mit einem Leitartikel als überfällig begrüßt und dem Publikum nahegebracht. (alle Zitate aus FAZ vom 13.2.2014)

„Was ‚Familie‘ genau bedeutet, weiß man in diesen Zeiten weniger denn je. Die große Koalition ist sich da auch nicht sicher.“

Der Leitartikler allerdings weiß es offenbar sehr wohl. Schon lange werden „wilde Ehe“, Patchwork-Familien, gleichgeschlechtliche Partnerschaften und was sie sonst noch so als Lotterleben ausmacht, von der FAZ missbilligend beäugt. Da kommt das Machtwort des BGH dem konservativen Blatt gerade recht. Es soll aber nicht einfach als Machtwort genommen werden, sondern als dankenswertes Insistieren auf einer vernachlässigten höheren Sittlichkeit:

Der Bundesgerichtshof hat jetzt auf der Grundlage ziemlich alter Vorschriften und noch älterer Traditionen daran erinnert, dass Familie nicht irgendwie überall da ist, wo gerade Kinder sind – sie ist ein ewiges Band.“

Familie ist eben etwas Höheres, wahlweise Tieferes, jedenfalls Wertvolleres als die modernen Lebensgemeinschaften, die zunehmend gesellschaftliche Normalität sind und von der Großen Koalition auch noch legalisiert werden. Ehe und Familie sind vielmehr ein unaufhörlich wirksames Band, das sträflich in Vergessenheit geraten ist. Insofern ist der Sohn, der zum Zahlen verurteilt wird, für die FAZ der genau passende Fall, um „in diesen Zeiten“ wieder einmal auf dem einschlägigen Höchstwert zu bestehen.

… und – zahlen bitte!

Die FAZ wäre nicht das Blatt aus Deutschlands Bankenmetropole, wenn sie über der hemmungslosen Idealisierung des staatlichen Zwangs den ganz prosaischen Staatsmaterialismus vergessen würde. Von den Gipfeln menschlich-sittlicher Höchstwerte aus behält sie jedenfalls auch den finanziellen Nutzen der ewigen Bande fest im Blick:

„Irgendwer muss den riesigen Sozialstaat ja auch noch tragen.“

Klar ist jedenfalls, dass es auch in „einem der reichsten Länder der Welt eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen“ ist, Kinder und Alte durchzufüttern. Um das zu schaffen, müssen natürlich Beitragszahler auch ohne Rücksicht auf bestehende „Blutsbande“ rekrutiert werden, was die Systemrelevanz der guten alten „Keimzelle“ umso wichtiger erscheinen lässt:

„Aber die Kinder, ohne die das ganze System zusammenbricht, die bringt nur die traditionelle Familie hervor.“

Dass Kinder aus Patchwork-Familien oder Schwulenehen das System zum Wanken bringen, ist uns allerdings bisher leider noch nicht aufgefallen.

GegenStandpunkt 2-14



Chronik (4)

Gaucks Reisen I Staatsbesuch in Griechenland: Schuld und Schulden kann man nicht verrechnen

Der Bundespräsident reist zum Staatsbesuch nach Griechenland. Als „oberster Repräsentant des neuen, guten Deutschland“ (FR, 8.3.2014) trägt er zur laufenden Europapolitik der nationalen Exekutivorgane bei durch die Pflege der zwischenstaatlichen Beziehungen, wegen, aber jenseits der Gegensätze die sie enthalten. Sein vornehmes Geschäft ist die „Verständigung zwischen Berlin und Athen“, mit „Gauck-Sound“ und staatsmännischen „Gesten“ (spiegel-online, 7.3.2014), mit denen er um „Vertrauen“ wirbt. Das in einem Land, in dem es niemandem fremd ist, dass es seine Niederlage in der innereuropäischen Konkurrenz und die „Rettung“, die ihm von Seiten der Sieger zuteil wird, mit der Unterwerfung unter ein national ruinöses Krisenabwicklungsprogramm – mit dem Ruin von Unternehmen, mit radikalen Abstrichen vom Staatshaushalt und der Verarmung der Bevölkerung – zu bezahlen hat.

Der Präsident der Deutschen, die sich als einflussreiche und gnadenlose Verfechter heilsamer staatlicher Sparsamkeit hervortun, hat davon nichts zurückzunehmen. Er dementiert Deutschlands Verantwortung für das griechische Elend, erklärt es für alternativlos und aussichtsreich und bekundet dem geplagten Volk Mitgefühl und Bewunderung:

„Es bedrückt mich sehr, wenn ich höre, was so viele Griechinnen und Griechen aushalten und durchhalten im siebten Jahr der Krise… Viele spüren, dass die Reformen hart, aber nötig sind und dass sie nicht erfolgen, um Deutschlands Forderungen zu erfüllen, sondern Griechenland eine bessere Zukunft zu bereiten… Der Weg führt zum Ziel, wenn sie die eingeschlagene Richtung beibehalten.“ (Gaucks „Europarede“; Die Welt, 7.3.2014)

Mit dieser gelungenen Kostprobe diplomatischer Infamie verwandelt der deutsche Freiheitspräsident das erzwungene Elend der Griechen in ein Kompliment an die Opfer, ihre Zwangslage in eine moralische Ausdauerleistung, ihre Schafsgeduld in ein Resultat höherer Einsicht und kluger Opferbereitschaft, die Lob und Bewunderung verdienen, weil sie sich angeblich einleuchten lassen, was andere zu ihren Lasten geregelt haben. Vor seiner eigenen Umdeutung griechischen Leidens kann er nur den Hut ziehen und seinen höchsten Respekt bekunden, davor, was der heutige Hellene sich so alles gefallen lässt – und in diesem Sinne gibt er ihnen ein aufmunterndes ‚unbedingt weiter so!‘ mit auf den Weg. Der griechische Aristoteles und die dortige, wirklich ganz hervorragende Antike verdienen sowieso höchste Anerkennung, weil „… ohne sie Europa nicht denkbar … (usw.)“ (Gauck auf der Akropolis, SZ, 8.3.2014).

*

Und das ist noch nicht einmal die einzige Ehrenbezeigung, die der deutsche Gast dem hellenischen Staatswesen mitgebracht hat: Mit den heutigen Opfern der sozialen und ökonomischen Abbruchpolitik in Griechenland will Gauck nichts zu tun haben und sich diesbezüglich von niemandem Verantwortung nachsagen lassen. Was er sich aber nicht nehmen lässt, ist, höchstselbst den Rechtsvorgängern des neuen und besseren Deutschland großkalibrige moralische Verirrungen – damals im Zweiten Weltkrieg – nachzusagen. Dafür wird eigens in einem Bergdorf, dessen Bevölkerung einst von der Wehrmacht massakriert wurde, eine stimmungsvolle Veranstaltung arrangiert. Auf der darf der Präsident seinen obligatorischen Kranz niederlegen, aus Leibeskräften „Scham und Schmerz im Namen Deutschlands“ empfinden, die „Familien der Ermordeten um Verzeihung bitten“ und „sich vor den Opfern der ungeheuren Verbrechen verneigen“, was das Zeug hält. Derlei politische Übungen, zumal an Orten, an denen deutsche Bewaffnete einmal gehaust haben, haben sich bei Staatsbesuchen zur Erzeugung feierlich-besinnlicher Atmosphäre oft bewährt, in der Deutschlands Distanz zum damaligen Unrechtsregime und die sittliche Gemeinsamkeit zwischen heutigen Deutschen und den Nachfahren ihrer früheren Opfer vorteilhaft unterstrichen wird.

Obwohl Veranstaltungen wie diese ihrer eher ideellen Natur nach gar nicht zusammenpassen mit schäbigen Forderungen, die sich auf damals erlittene materielle oder immaterielle Schäden berufen und dafür heute noch Ausgleich in Geld verlangen, scheuen sich die Griechen aber peinlicherweise nicht, eben diese Verknüpfung vorzunehmen: Sie vergleichen tatsächlich die von ihnen geforderten Pflichten zur Krisenbewältigung mit angeblichen „Entschädigungspflichten Deutschlands,die sich aus dem Zweiten Weltkrieg ergeben“ (Deutsche Welle, 7.3.2014), und finden, dass beide Seiten ihren Obliegenheiten nachkommen müssten, nicht nur die Griechen.

Da kommen sie aber bei Gauck an den Falschen: Der muss ihnen erstens mitteilen, dass er für solch profane Angelegenheiten von Amts wegen unzuständig ist, dass darüber hinaus der Instanzenweg in der Sache längst ausgeschöpft ist und die Ansprüche abgeschmettert sind; dass er sich aber auch in Zukunft von nichts und niemandem davon abhalten lassen wird, die Schuld der Nationalsozialisten anzuerkennen und die Opfer mit deutscher Ehrerbietung zu überschütten, und in diesem Fall sogar die Finanzierung eines „Zentrums für Erinnerungskultur“ in Aussicht stellen kann.

Was bleibt von dem Besuch ist, trotz der griechischen Geschmacklosigkeit, am Ende Zufriedenheit mit der Performance des Präsidenten bei dem „heiklen“ Besuch: „Gauck hat die schwierige Aufgabe mit der ihm eigenen Würde und menschlichen Zuwendung, die seine Schuld- und Schamgefühle als echt bezeugen, bewältigt.“ (FR, 8.3.2014) Das ist dann doch ein wenig übertrieben. So schwer kann die Aufgabe nun auch wieder nicht sein, wenn einem Würdenträger von seiner angemessen begeisterten Öffentlichkeit bereitwillig bestätigt wird, er habe es hinbekommen, mit einer Heuchelei eine andere glaubhaft zu machen. Das kann doch wirklich jeder Präsident.

Gaucks Reisen II

Seine nächste Reise führt Gauck, den „reisenden Demokratielehrer“ (Gauck), Ende April wieder Richtung Südosten und wieder auf heikles Terrain – in beiderlei Hinsicht noch mehr als die vorherige: in die Türkei. Die ist zwar ein traditioneller und großer NATO-Bündnisstaat. Gleichwohl lässt ihr derzeitiger Machthaber, was sein Auftreten nach außen und sein Staatsprogramm nach innen angeht, nach einhelliger Meinung aller deutschen Parteien in vielerlei Hinsicht zu wünschen übrig – im Prinzip seit seinem Amtsantritt und in letzter Zeit immer mehr: Der Mann nimmt sich ganz entschieden viel zu wichtig; was schlimmer ist: er nimmt seine Nation viel wichtiger, als Deutschland und die EU es ihr zubilligen; und was das Schlimmste ist: Der Mann hat einigen Erfolg, die Nation auch. Genau das richtige Reiseziel für Gauck, der wieder einmal vorführen darf, wie gut er sich auf Kritik im Geiste der Völkerfreundschaft versteht.

1.

Dafür macht er bei seinen diversen Abstechern und Zwischenstopps in der Türkei das, was er immer macht: Er redet pausenlos über sich als Menschen. Als solcher ist er von allem menschlich zutiefstbetroffen, bildet sich immer neu ein individuelles Urteil und lässt sich in beidem von seiner ganz persönlichen Lebenserfahrung inspirieren.

Das ist einerseits abgrundtief verlogen; Bedeutung und entsprechende mediale Aufmerksamkeit bekommt er mit allem, was er wozu auch immer zu vermelden hat, ja ausschließlich darum, weil er eben das Gegenteil des einfachen Menschen und Bürgers ist, den er immerzu herauskehrt. Er ist und jeder kennt ihn überhaupt nur als Inhaber des höchsten deutschen Staatsamtes, das seinerseits keinen anderen Inhalt hat, als den Inhaber zum lebenden Symbol der deutschen Republik, ihrer Erfolge und gerechten Ansprüche zu machen.

Zielstrebig ist das aber auch; jedenfalls sorgt Gauck auf diese Weise für eine doppelte Verwandlung, auf die es ihm offenbar sehr ankommt: Erstens transponiert er damit schlicht alles, was er thematisiert – ökonomische Affairen in und zwischen Staaten ebenso wie politische samt den allfälligen Übergängen zur Gewalt – auf die Ebene des Menschlich-Moralischen. Und zweitens macht er sich selbst als anerkannter Ehrenmann und mit seiner höchstpersönlichen Lebensgeschichte, die ihm ja wirklich niemand absprechen kann, zum leibhaftigen Beweis für die unbedingte Glaubwürdigkeit und damit die Stichhaltigkeit und objektive Gültigkeit der fälligen moralischen Urteile, die allein deswegen Gewicht haben, weil er sie als Präsident der Bundesrepublik Deutschland von sich gibt.

Für seinen Türkeitrip hat vorher festgestanden, dass diese moralischen Urteile auf jeden Fall auf eine ebenso heftige wie unanfechtbare Verurteilung der türkischen Regierung hinauslaufen würden.

2.

Die bereitet Gauck langsam, aber zielsicher damit vor, dass er von seiner bescheiden mitmenschlichen und gerade darum so hoch über allen Niederungen der wirklichen Verhältnisse in und zwischen der Türkei und Deutschland schwebenden Warte aus in der Türkei nicht nur Schatten und in Deutschland nicht nur Licht sieht:

„In Deutschland verstehen wir das Interesse der Türkei am Wohlergehen der Familien mit türkischen Wurzeln in Deutschland. Wir verstehen insbesondere das Interesse an dem Prozess gegen eine Angehörige des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds… Wir verstehen das Erschrecken über den fremdenfeindlichen, den rassistischen Hass, auch darüber, dass die Täter so lange unentdeckt blieben.“

„Geschickt“, so beurteilt die intellektuelle FAZ diese ebenso freche wie fadenscheinige Anbiederei, spricht Gauck sein türkisches Publikum einfach als eines an, das auf nichts so sehnlich wartet wie einen offiziellen deutschen Bescheid darüber, dass sein Erschrecken über die in Deutschland grassierende, des öfteren tödliche Ausländerfeindschaft ganz echt und voll krass zu „verstehen“ ist. Den mörderischen deutschen Patriotismus verwandelt Gauck damit in eine moralische Schuldfrage – und erledigt diese im selben Atemzug. Denn indem er gleichsam als moralischer Buchhalter in eigener Sache seiner Nation diese Schuld ohne Abzüge aufs nationale Sündenkonto verbucht, ist sie nach den Regeln des von Gauck personifizierten moralischen Rechnungswesens jedem anderen als Schuldtitel gegen Deutschland entzogen; in der ideellen Verbrüderung mit den Opfern ist die Tat gesühnt.

Diese Form von „geschickt“ beherrscht Gauck auch in umgekehrter Richtung: