Generation Remix -  - E-Book

Generation Remix E-Book

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Beschreibung

Die "Generation Remix" kommt zu Wort: Musiker, Filmemacher, Netzkünstler, Videoaktivisten, Blogger, Facebook-Nutzer - sie alle remixen, was das Zeug hält. Der Remix ist ein Alltagsphänomen und verändert unsere Kultur. Er ist aber auch verboten - im deutschen Urheberrecht ist kein Platz für diese Art der Kreativität. Sie nimmt die Versatzstücke unserer Alltags- und Medienkultur und produziert daraus Neues. Im Buch "Generation Remix" erklären Remixerinnen und Remixer, was einen genialen Remix auszeichnet, erzählen von ihren Kämpfen mit einem veralteten Urheberrecht und präsentieren ihren persönlichen Lieblingsremix. Ergänzt werden diese Gespräche durch Beiträge der Remixkünstlerin Cornelia Sollfrank, des Musikers Georg Fischer, des Creative-Commons-Gründers Lawrence Lessig, des Urheberrechtsexperten Till Kreutzer und anderen. Ohne Remix ist Kultur nicht möglich. Die Kampagne "Recht auf Remix" setzt sich dafür ein, eine Ausnahmeregelung im Urheberrecht einzuführen, die Remixe unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Remix soll nicht mehr illegal sein, sondern als Kunstform anerkannt werden. Pro verkauftem E-Book spendet der Verlag iRights.Media einen Euro an die Initiative "Recht auf Remix".

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Seitenzahl: 232

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Generation Remix

Zwischen Popkultur und Kunst

 

Herausgegeben von Valie Djordjevic und Leonhard Dobusch

 

Verlag iRights.Media

Generation Remix: Popkultur und Kunst im rechtsfreien Raum?

Leonhard Dobusch

Tausende Gangnam-Style- und Harlem-Shake-Videos auf Youtube sind der Beleg: Remix ist heute ein Massenphänomen. War das 20. Jahrhundert noch geprägt von zentralisierter Kulturproduktion, laden heute Computer, Videohandys und Internet zu kreativer und öffentlicher Interaktion mit Kulturgütern ein.

Viele der erfolgreichsten Videos auf Youtube und Facebook profitieren davon, dass andere NutzerInnen eigene Versionen von ihnen erstellen und so zur Bekanntheit des Originals beitragen. Die Bandbreite reicht dabei von verwackelten Handy-Videos bis hin zu aufwendigen Remixversionen. Sich für die Erstellung von Werken bei Vorhandenem zu bedienen, ist kein neues Phänomen. Der Blogger Malte Welding illustrierte diesen Umstand einmal unter Verweis auf Wolfgang Amadeus Mozart, der Bach-Fugen bearbeitete und die den Fugen voranstehenden Präludien mit Eigenkompositionen ersetzte, die für Streicher geeignet waren: „Er remixte Bach. Er mashte ihn, er fledderte die toten Noten und schuf etwas Neues.“

Im Unterschied zu jugendlichen Gangnam-Stylern oder Hip-Hop-Künstlern musste Mozart bei seiner Fortschöpfung allerdings keine Rücksicht auf das Urheberrecht nehmen. Heute müsste er vor dem Hochladen seines Bach-Remixes bei Soundcloud zuerst versuchen, die Rechte zu klären. Rechteklärung ist aber kompliziert, in vielen Fällen lebensfremd oder unmöglich und in jedem Fall unkreativ.

Die juristischen Schwierigkeiten beginnen genau an der Stelle, die Remixkultur ausmacht: Beim Remix bleibt, im Unterschied zu anderen Neuschöpfungen, das Alte im Neuen klar und deutlich erkennbar. Ohne die Erkennbarkeit des Vorbilds würde die aufwendigste Harlem-Shake-Choreographie nicht funktionieren. Auch Hip-Hop basiert darauf, bekannte Samples in neue musikalische Kontexte zu verfrachten. In der Kunst wiederum ist Cornelia Sollfrank zufolge oftmals „das Aneignen Teil eines künstlerischen Statements.“1 Als Beispiele dafür nennt sie unter anderem Genres wie Collage, Verfremdung, Readymade, Reprise, Remix, Sampling, Bootleg oder Coverversionen.

Letzteres Beispiel ist besonders instruktiv. Denn anders als in den meisten Fällen von Remix, ist Covern in der Regel einfach legal möglich. Solange die RechteinhaberInnen Mitglieder von Verwertungsgesellschaften sind – und das ist in den allermeisten Fällen so – können sie das Covern ihrer Lieder durch Dritte nicht verhindern. Und zwar auch dann nicht, wenn die Coverkünstler damit Geld verdienen. So konnte Heino mit seinem Coveralbum „Mit freundlichen Grüßen“ die Download-Charts stürmen, ohne erst mit den Ärzten, Rammstein, Nena oder den Sportfreunden Stiller langwierig über die Rechte an ihren Liedern verhandeln zu müssen. Denn die Rechte für Coverversionen werden von der GEMA verwaltet – sie gibt sie gegen Gebühr an Coverkünstler weiter.

Eine Lizenzierungspflicht sorgt aber dafür, dass diese beziehungsweise die KomponistInnen der Songs an Heinos Charterfolg mitverdienen. Hätte Heino sich jedoch nicht auf das „bloße“ Nachsingen beschränkt, sondern versucht, die Lieder mit Eigenkompositionen zu remixen, er hätte dafür in jedem einzelnen Fall die Zustimmung aller RechteinhaberInnen benötigt. Im aktuellen Urheberrechtssystem wird mehr an Kreativität nicht honoriert, im Gegenteil.

Wäre es für Stars wie Heino vielleicht noch im Bereich des Möglichen, diese Zustimmung einzuholen, ist das in den allermeisten Fällen von Remixkunst völlig unpraktikabel. Im Ergebnis führt diese Rechtslage dazu, dass viele kreative Remixes entweder gar nicht erst entstehen oder nur illegal verbreitet werden dürfen. Teilweise ist es deshalb schon heute so, dass Kunstschaffende auf die Durchsetzung ihrer Rechte bewusst verzichten und Remixe auf Plattformen wie Youtube erlauben, um an deren Werbeerlösen beteiligt zu werden. So erzielte der Künstler Psy mit Gangnam Style einen Werbeumsatz von 8 Millionen Euro und auch an Harlem Shake verdienen ein Label und eine auf Youtube-Vermarktung spezialisierte Firma. Es handelt sich dabei aber um ein einseitiges Zugeständnis, das nur bis auf Widerruf gewährt wird. An eine eigenständige Vermarktung von Remixkunst ist auch in diesen Fällen nicht zu denken. Verzicht auf Rechtsdurchsetzung ist eben nicht gleichbedeutend mit einem Recht auf Remix.

Genau ein solches Recht auf Remix wäre jedoch erforderlich, um das Urheberrecht mit dieser digitalen Kulturtechnik zu versöhnen. Konkret geht es um die Kombination einer pauschalvergüteten Schrankenregelung für nicht-kommerzielle Remixe mit Zwangslizenzen für deren kommerzielle Verwertung. Schwieriger als die rechtliche Umsetzung eines derartigen Remixrechts dürfte es allerdings sein, breite Akzeptanz für Remix als demokratische Kulturtechnik zu schaffen. Viele professionell künstlerisch Tätige fürchten immer noch die „Verhunzung“ ihrer Werke durch die Bearbeiter.

Was in der analogen Welt noch seinen Sinn haben mag – keine Bildhauerin soll dulden müssen, dass Dritte an ihrer Statue weitermeißeln – entbehrt im Digitalen jeder Grundlage. Egal was mit Kopien eines Werks passiert, Qualität und Verfügbarkeit des Originals – der Erstkopie – bleiben davon unberührt. Ganz im Gegenteil, die Wieder- und Weiterverwendung in neuen Werken wertet das Original auf, ist Zeichen seiner kulturhistorischen wie gesellschaftlichen Relevanz. Im Zeitalter ihrer technologischen Reproduzierbarkeit, wie es Walter Benjamin bezeichnet hat2, sind die teuersten Originale jene, die am allermeisten vervielfältigt und verfremdet wurden – von Mona Lisas Lächeln bis hin zu Edvard Munchs Schrei.

Paradoxerweise besteht derzeit die einzig wirksame Ausnahme für Remix jenseits von Coverversionen im Bereich der Satire. Ein Werk durch den Kakao zu ziehen, ist erlaubt. Ihm durch Verwendung in kreativer Neukombination zu huldigen, hingegen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verboten. Es ist längst an der Zeit, dass ein Recht auf Remix 3 das ändert und die „Generation Remix“ entkriminalisiert.

Der vorliegende Band unterstreicht diesen Punkt auf mehrfache Weise: Die über 40 Gespräche mit Remixerinnen und Remixern zeigen nämlich nicht nur, wie groß die Bandbreite und Vielfalt zeitgenössischer Remixkultur bereits ist. In ihren Antworten dokumentieren sie auch, mit welchen praktischen und rechtlichen Hürden ihr kreatives Schaffen zu kämpfen hat. Abgerundet wird das in den Interviews gezeichnete Bild von Remixkunst und -Kultur durch eine Reihe von einführenden Beiträgen zu verschiedenen Feldern und Aspekten des Themas. Und schließlich ist der Band selbst ein Remix: Sämtliche Interviews und viele der Texte sind bereits irgendwo online erschienen und wurden für den Band aktualisiert, überarbeitet und erweitert. Zusammen mit den anderen Texten in die Form eines Sammelbands gebracht, ist das vorliegende Werk selbst ein „Remix“ und steht so exemplarisch für den Mehrwert der kreativen Kopie im digitalen Zeitalter.

Dieser Beitrag ist eine adaptierte und erweiterte Fassung des Texts „Remix me Amadeus“, erschienen im Newthinking Magazin 2013.

Lawrence Lessigs „Remix“

Lawrence Lessig

Der folgende Text ist die Einleitung des Buches „Remix. Making Art and Commerce Thrive in the Hybrid Economy“, erstmals aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt von Ilja Braun.

Es war Anfang Februar 2007, als Holden, der 13 Monate alte Sohn von Stephanie Lenz, plötzlich zu tanzen anfing. Er schob sein Laufgestell durch die Küche und bewegte sich zu dem unverwechselbaren Rhythmus eines Songs von Prince (ehemals „The Artist Formerly Known As Prince“), nämlich „Let’s go crazy“. Holden hatte den Song ein paar Wochen zuvor schon mal gehört, als die Familie im Fernsehen den Super Bowl geguckt hatte, das Finale der National Football League. Der Rhythmus hatte es ihm offenbar angetan, und jetzt reagierte er so, wie jedes andere Kind von 13 Monaten an seiner Stelle auch reagiert hätte. Er nahm die Aufforderung von Prince an: Let’s go crazy. Tapsig, aber unglaublich süß, ein 13 Monate junges, frühreifes Kleinkind.

Holdens Mama fand die Szene natürlich zum Schreien. Sie schnappte sich ihren Camcorder und hielt das Gehampel digital fest. 29 unbezahlbare Sekunden eines tanzenden Holden, während irgendwo im Hintergrund, kaum erkennbar, der Song von Prince im Radio lief.

Diese Aufnahme wollte Lenz ihren Eltern zeigen. Aber 20 Megabyte Videomaterial lassen sich auch an Verwandte gar nicht so leicht per E-Mail verschicken. Also tat sie, was jeder Zeitgenosse des 21. Jahrhunderts vernünftigerweise getan hätte: Sie lud die Datei bei Youtube hoch und schickte ihren Verwandten den Link. Zahllose Male klickten diese das Video an, und zweifellos leiteten sie den Link auch an Freunde und Kollegen weiter. Ein perfekter Youtube-Augenblick, bei dem sich um ein eigenes Video herum eine Community von Leuten bildete, die es bereitwillig weiterverbreiteten, weil sie es lustig fanden.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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