Generationenungerechtigkeit überwinden -  - E-Book

Generationenungerechtigkeit überwinden E-Book

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Beschreibung

Der Generationenvertrag umfasst den gegenseitigen Austausch von Leistungen zwischen Menschen unterschiedlichen Alters im privaten wie im öffentlichen Bereich. Der Vertrag gilt als fair, wenn Menschen im Laufe ihres Lebens mindestens gleich viele Leistungen erhalten, wie sie selber erbringen. Die Alterung der Gesellschaft wird jedoch die Kräfteverhältnisse zwischen den Altersgruppen, und damit die Leistungsbilanz einer Kohorte, drastisch verändern. Eine Änderung des Generationenvertrags drängt sich auf. Im privaten Bereich müssen die Rollen der Familienmitglieder angepasst werden, um den immer knapperen Personalressourcen entgegenzuwirken. Es liegt in der Verantwortung jedes Menschen, im Alter möglichst lang von Dritten unabhängig zu bleiben, z. B. dank altersgerechtem Wohnen oder gesunder Lebensführung. Mehr Flexibilität am Arbeitsplatz könnte Angehörigen helfen, trotz erhöhter Distanz und geringerer zeitlicher Verfügbarkeit Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. In der Alterspflege könnte eine Spezialisierung der Angehörigen auf Hilfeleistungen und der Fachpersonen auf Pflege zu einem effizienteren Ressourceneinsatz führen. Die zu erwartenden demografiebedingten Mehrkosten für die öffentliche Hand sind beträchtlich. Der Umfang und die Finanzierung staatlicher Leistungen müssen neu definiert werden. Eine Subventionierung der Benutzer statt der Anbieter im (vor)schulischen Bereich könnte Angebote fördern, die – quantitativ und qualitativ – effektiv nachgefragt werden. Ein obligatorisches Vorsparen für die Alterspflege könnte eine generationengerechtere Finanzierung der Kosten sichern und Fehlanreize beseitigen. Die Aufhebung des gesetzlichen Rentenalters und die Einführung einer Schuldenbremse in der AHV würden die Zunahme impliziter Schulden erschweren.

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Seitenzahl: 251

Veröffentlichungsjahr: 2014

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Generationen     ungerechtigkeitüberwinden

Revisionsvorschläge füreinen veralteten Vertrag

Jérôme Cosandey

mit Beiträgen von Martin Eling, François Höpflingerund Pasqualina Perrig-Chiello

Verlag Neue Zürcher Zeitung

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Verlag © 2014 Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung, Zürich

Der Text des E-Books folgt der gedruckten 1. Auflage 2014 (ISBN 978-3-03823-936-9)

Herausgeber Jérôme Cosandey, Avenir Suisse

Planung, Koordination Jörg Naumann, Dominique Zaugg, Avenir Suisse

Titelgestaltung Charis Arnold, www.charisarnold.ch

Korrektorat n c ag, www.ncag.ch

Datenkonvertierung CPI books GmbH, Leck

Zitierweise Jérôme Cosandey: Generationenungerechtigkeit überwinden (Zürich: Avenir Suisse und Verlag Neue Zürcher Zeitung)

Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben – auch bei nur auszugsweiser Verwertung – vorbehalten. Da Avenir Suisse an der Verbreitung der hier präsentierten Ideen interessiert ist, ist die Verwertung der Erkenntnisse, Daten und Grafiken dieses Werkes durch Dritte hin- gegen ausdrücklich erwünscht, sofern die Quelle exakt und gut sichtbar angegeben wird und die gesetzlichen Urheberrechtsbestimmungen eingehalten werden. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestim- mungen des Urheberrechts.

www.nzz-libro.ch

NZZ Libro ist ein Imprint der Neuen Zürcher Zeitung

ISBN 978-3-03823-939-0

Zu diesem Buch

Generationenvertrag, Generationengerechtigkeit, Generationenkonflikt – die Begriffe sind in aller Munde. Uns bei Avenir Suisse scheint aber seit langem, dass der Diskurs über die Generationen viel zu eng geführt wird. Das war ein wesentlicher Anstoss für die vorliegende Untersuchung.

Im Wesentlichen steht in der öffentlichen Diskussion nämlich immer die soziale Sicherung im Zentrum – und hier wiederum vor allem die Altersvorsorge und die Finanzierung der Gesundheitskosten. Tatsächlich ist jedoch das Geben und Nehmen zwischen den Generationen viel breiter, vielfältiger und komplexer. Die Leistungen, die die einen Generationen für die anderen erbringen, fliessen in beide Richtungen, sie sind keineswegs nur finanzieller Natur und sie werden zum Teil auf staatlicher, zum Teil auf privater Ebene erbracht. Wer die vielen Hilfestellungen ausblendet, die Ältere für Jüngere und Jüngere für Ältere erbringen, innerhalb und ausserhalb der Familie, wird der Realität des ungeschriebenen, impliziten Generationenvertrags nicht gerecht.

Zur Verengung des Gesichtsfeldes trägt auch bei, dass vielfach nur zwischen Jung und Alt unterschieden wird – oder zwischen Jungen, Aktiven und Alten. Eine differenzierte Sicht sollte dagegen berücksichtigen, dass die starke Erhöhung der Lebenserwartung eine Generation von «Jungrentnern» heranwachsen liess, die noch sehr rüstig sind und die sich in ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten von den oft pflegebedürftigen Hochbetagten ebenso unterscheiden wie von den im Erwerbsleben stehenden Aktiven. Dieses Buch analysiert daher Probleme und Lösungen konsequent auf der Basis der Einteilung der Bevölkerung in vier statt nur drei Altersgruppen.

Ein weiterer Grund, sich gerade jetzt vertieft mit den Beziehungen zwischen den Generationen zu befassen, war die Alterung der Gesellschaft und deren Folgen für den Generationenvertrag. Die Pensionierung der Babyboomer und in etwa 25 Jahren der entsprechende Pflegebedarf für diese Kohorte einerseits sowie die geringe Kinderzahl anderseits lassen es als geradezu unverantwortlich erscheinen, den bestehenden Generationenvertrag unbesehen in die Zukunft fortzuschreiben. Er muss auf eine völlig neue Basis gestellt werden.

In dieser Publikation wird einerseits versucht, die Wechselbeziehungen zwischen den Generationen in einer grösseren Breite zu analysieren, als dies üblicherweise der Fall ist. Um dennoch den Rahmen eines bewusst kurz gehaltenen Buches nicht zu sprengen, liegt der Fokus auf Fragen, die sehr unmittelbar mit der Alterung zusammenhängen. Es gibt ja kaum einen Problemkreis, der nicht eine intergenerationelle Dimension aufweist, wobei Themen wie Klima und Umwelt, staatliche Selbständigkeit und Integration, Friedensförderung und Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit für unsere Nachkommen von vitaler Bedeutung sein werden. Sie werden aber hier bewusst nicht oder nur marginal erwähnt, nicht, weil sie nicht wichtig wären, sondern eher im Gegenteil, weil sie so bedeutsam sind, dass man ihnen höchstens mit eigenen Abhandlungen oder sogar einer ganzen Reihe von Studien gerecht werden könnte.

Anderseits präsentiert das Buch einen Strauss von Lösungsvorschlägen, die es ermöglichen sollen, den Generationenvertrag in einer alternden Gesellschaft neu zu definieren. Es braucht dafür Anpassungen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich, und es braucht Anpassungen in den verschiedensten Phasen des Lebens. Natürlich sind manche Vorschläge nicht neu, sondern nehmen auf, was Avenir Suisse schon früher propagiert hat (z.B. im Bildungsbereich oder in der obligatorischen Altersvorsorge), weil diese Vorschläge und die ihnen zugrunde liegenden Diagnosen eben nach wie vor ihre Richtigkeit haben und gar nicht oft genug wiederholt werden können. Es gibt aber auch durchaus – zumindest in dieser Detailliertheit – neue Vorstösse, vor allem jene zur Alterspflege und einer entsprechenden spezifischen Versicherung.

Während dieses Buch thematisch eine Weiterentwicklung früherer Arbeiten von Avenir Suisse darstellt, fällt es von der Finanzierung her aus der Reihe. Es wird finanziell vom Schweizerischen Versicherungsverband SVV mitgetragen. Getreu dem Motto «Unabhängig, aber nicht neutral», dem sich Avenir Suisse verpflichtet fühlt, war dies nur unter Beachtung strenger Regeln möglich:

– Das Projekt muss in die grundsätzliche thematische Ausrichtung von Avenir Suisse passen. Hier handelte es sich sogar um ein Thema, das man schon lange behandeln wollte, angesichts der Knappheit der Ressourcen aber nicht anpackte.

– Der Geldgeber soll idealerweise keine einzelne Firma sein, sondern eine Gruppe von Unternehmen, eine Interessengemeinschaft oder ein Verband.

– Die Studie unterliegt dem gleichen Qualitätssicherungsprozess wie andere Publikationen von Avenir Suisse. Sie durchläuft ein externes und internes Lektorat und wird hinsichtlich Konzeption, Methodik und Wissenschaftlichkeit von der Programmkommission in mehreren Stadien des Entstehungsprozesses überprüft.

– Der Geldgeber hat keinerlei Einfluss auf die detaillierten Ergebnisse der Arbeit – abgesehen von der Möglichkeit, seine Anregungen und Einwände zu präsentieren. Avenir Suisse entscheidet selbständig über Inhalte und Form der Studie, ist also in den Analysen und Lösungsvorschlägen völlig frei.

Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, hat Avenir Suisse für die stärker analytischen Teile der Studie externe Autoren beigezogen, nämlich die Professoren Martin Eling, François Höpflinger und Pasqualina Perrig-Chiello. Ihnen sei für ihre wertvollen Beiträge und Impulse herzlich gedankt. Sie tragen selbstverständlich, abgesehen von dem von ihnen verfassten Kapitel, keinerlei Verantwortung für den Rest des Buches, besonders die Lösungsvorschläge. Diese wurden von meinem Kollegen Jérôme Cosandey, Projektleiter bei Avenir Suisse mit dem Schwerpunkt Soziale Sicherung, erarbeitet, der die Studie konzipierte, koordinierte und im Wesentlichen verfasste und der nicht nur Sekundärforschung betrieb, sondern auch das Wissen von über 30 Interview-Partnern aus Wirtschaft, Verbänden und Politik «anzapfte». Ihm gilt mein besonderer Dank.

Die Alterung der Gesellschaft, die Zunahme des Anteils der Jungrentner und der Hochbetagten an der Bevölkerung, ist ein höchst facettenreicher Vorgang. Diese Alterung ist einerseits ein Ausdruck von Fortschritt und sehr erfreulich, sie stellt uns aber anderseits vor grosse menschliche und finanzielle Herausforderungen. Die Alterung ist zwar ein relativ langsamer Prozess, der uns Zeit gibt, allfällige Probleme anzupacken; sie hat aber zugleich so tiefgreifende Konsequenzen für Politik und Wirtschaft, kurz: für unser Zusammenleben, dass es verheerend wäre, sie zu verschlafen, wozu jedoch die Langsamkeit der Prozesse durchaus verleiten kann. Die Rentner von morgen sind bereits geboren, aber sie sind noch nicht als das erkennbar. Deshalb soll dieses Buch auch aufrütteln. Es soll nicht nur einen Beitrag zum besseren Verständnis der Herausforderungen und ihrer Verknüpfungen leisten, sondern es soll auch zeigen, wie wir unser Handeln anpassen können, auf der Ebene jedes eigenverantwortlichen Einzelnen, auf der Ebene der Familien, auf der Ebene der Zivilgesellschaft und auf der Ebene des Staates. Vor allem aber will dieses Buch zeigen, dass solches Handeln dringend nottut, damit auch in Zukunft das Zusammenleben der Generationen gelingt.

Gerhard Schwarz

Direktor von Avenir Suisse

01Einleitung

Vielfältige Generationenabgrenzungen

Jeder will alt werden, keiner will alt sein

Ereignisse bestimmen unser Leben, nicht das Alter

Familiale und soziale Solidarität

Kinder als Lebensversicherung für das Alter

Das «Stöckli» am falschen Ort

Der Staat als Familienersatz

Ein umfassender Generationenvertrag

Geben und Nehmen innerhalb der Familie und der Gesellschaft

Rechtliche Grundlagen des Generationenvertrags

Generationenkonflikt ohne Konfliktparteien

Verschobenes Gewicht der Vertragsparteien

Steigende Lebenserwartung, tiefe Geburtenziffern

Starker Einfluss der Migration

Von der Alterspyramide zur Alterspflaume

Vertragsbruch in Sicht?

Die Pensionierung der Babyboomer als Zäsur

Nicht mündige Vertragspartei

Ein den Generationen gerechter Vertrag

Aufbau der Publikation

Vielfältige Generationenabgrenzungen

Jeder will alt werden, keiner will alt sein

Wird ein Mann nach dem Alter einer Frau gefragt, kann er nur ins Fettnäpfchen treten. Schätzt er zu hoch, ist seine Antwort eine Beleidigung, liegt er zu tief, ist sie eine Notlüge. Fragt man die Dame, antwortet sie nicht selten «so jung, wie ich mich fühle». Hinter dieser Anekdote steckt mehr als die Verlegenheit unserer Gesellschaft in Bezug auf das Älterwerden. Sie zeigt auch, dass das Alter ein schlechtes Kriterium ist, um die Beziehungen zwischen Jung und Alt abzugrenzen.

Objektiv betrachtet definiert das Geburtsdatum das biometrische Alter zwar eindeutig. Mit steigendem Alter führen jedoch unterschiedliche berufliche Werdegänge, Lebensstile und Schicksale zu grossen Diskrepanzen bei den geistigen und physischen Fähigkeiten. Jeder kennt ihn, den 62-Jährigen mit weissem Haar, fragilem Gang und zittriger Stimme, der eigentlich schon längst den Ruhestand verdient hätte. Jeder kennt aber auch sie, die vife 78-Jährige, die mit Tonus und Beweglichkeit das Senioren-Turnen leitet.

Subjektiv betrachtet ist «Alter» ein sehr relativer Begriff. Gemäss Univox-Erhebungen (in Höpflinger 2008d) hält über die Hälfte der 18- bis 39-Jährigen eine Frau zwischen 60 und 69 Jahren für alt (Abbildung 1). Wer also am Anfang seiner beruflichen Karriere steht, betrachtet eine Person in der Nähe des Rentenalters als alt. Ganz anders sehen das die Rentner. Für sie hängt das hohe Alter weniger vom Erwerbsstatus, sondern viel mehr von der Mobilität und dem Gesundheitszustand ab. Die Grenze wird deshalb von Rentnern eher über 70 Jahren angesetzt.

Auch kulturelle Aspekte führen zu unterschiedlichen Einschätzungen. Innerhalb der Europäischen Union verteilen sich die Antworten über mehr als zwölf Jahre (EC 2012b). Am «spätesten» wird man demnach in Holland alt, und zwar mit 70,4 Jahren, während ein Slowake bereits mit 57,7 Jahren als alt gilt. Zudem variiert die Antwort je nach Geschlecht. Die längere Lebenserwartung der Frauen – und vielleicht auch eine Prise Koketterie – kann erklären, warum sie sich in der EU im Schnitt eher später (mit 65,0) als alt betrachten, während Männer es bereits mit 62,7 Jahren tun.

Abbildung 1

Das Alter ist ein subjektiver Begriff

Ab welchem Alter eine Frau als «alt» gilt, ist eine subjektive Angelegenheit. Wer am Anfang seiner beruflichen Karriere steht, betrachtet eine Person in der Nähe des Rentenalters als alt. Für Rentner hängt das hohe Alter weniger vom Erwerbsstatus, sondern vielmehr von der Mobilität und dem Gesundheitszustand ab. Auch aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung haben sich zwischen 1995 und 2004 die subjektiven Altersgrenzen nach oben verschoben.

Quelle: Univox-Erhebungen in Höpflinger 2008d

Ereignisse bestimmen unser Leben, nicht das Alter

Die Grenzen zwischen Jung und Alt sind also diffus und hängen stark von der Perspektive und der persönlichen Situation ab. Deshalb eignet sich das Alter alleine schlecht, um Generationen voneinander zu unterscheiden. Weitere, mehr differenzierte Merkmale sind dafür nötig. In der Fachliteratur mangelt es nicht an Definitionen des Begriffs Generation (siehe u.a. Höpflinger 2008a, Lüscher et al. 2013). Manche betonen das Gemeinsame, das einer Generation eine eigene Identität verleiht. Andere heben die Unterschiede hervor, die eine Bevölkerungsgruppe von der anderen abgrenzen. Wieder andere fokussieren auf die Beziehungen zwischen den Akteuren, wie zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern oder zwischen einem älteren Chef und seinen jüngeren Lernenden. Diese Vielfalt kann im Diskurs über Generationenbeziehungen zu Verwirrung führen. Der Generationenbegriff scheint für jeden eine Selbstverständlichkeit zu sein, auch wenn jeder eine andere Vorstellung davon hat. In dieser Publikation werden Generationen primär entlang zweier Begriffe, Altersgruppen und Kohorten, beschrieben.

Altersgruppen bestehen aus Menschen der gleichen Altersstufe bzw. der gleichen Lebensphase. In diesem Buch werden vereinfachend vier solche Gruppen gebildet: finanziell und emotional abhängige Kinder und Jugendliche, Erwerbstätige, Jungrentner und Hochaltrige (siehe Kapitel 2 bis Kapitel 5). Es wird bewusst auf eine Abgrenzung aufgrund strikter Alterslimiten, zum Beispiel 18 Jahre für Volljährigkeit oder 65 Jahre für das gesetzliche Rentenalter, verzichtet. Lebensereignisse wie die Aufnahme oder die Aufgabe einer Berufstätigkeit werden vorgezogen, weil diese den unterschiedlichen individuellen Laufbahnen besser Rechnung tragen. Es sind auch diese punktuellen Lebensereignisse, nicht das Alter per se, die die finanziellen und nicht-finanziellen Flüsse der Generationensolidarität stark prägen.

Grundsätzlich durchläuft jeder Mensch alle Altersstufen. Ceteris paribus sollte er insgesamt gleich viel erhalten, wie er selber für andere Altersgruppen geleistet hat. Beziehungen zwischen Altersgruppen werden dadurch weniger konfliktträchtig (Kohli 2012). Allerdings gilt die Ceteris-paribus-Annahme nur bedingt. Je nach sozialer Herkunft kann die «Verweildauer» in einer Altersgruppe signifikant variieren. Auch demografische und wirtschaftliche Entwicklungen können die Zusammensetzung und die Vermögenssituation der Altersgruppen beeinflussen und dadurch die Höhe der Transfers zwischen ihnen beeinträchtigen.

Kohorten definieren Generationen nicht dem Alter nach, sondern nach dem Jahrgang ihrer Mitglieder. So spricht man von der Kriegsgeneration, der 1968er Generation oder der Generation Y. Kohorten durchlaufen alle Altersstufen. Die Babyboomer gehören heute zur Altersgruppe der Jungrentner und werden in zwanzig Jahren zu den hochaltrigen Senioren zählen. Gleichzeitig sind Kohorten geschlossene Gesellschaften. Wer im 21. Jahrhundert geboren ist, wird nie ein Babyboomer sein. Kohorten charakterisieren sich durch Ereignisse, die nur sie erleben. Historische Umbrüche wie Kriege, Finanzkrisen oder politische Regimewechsel prägen ihren Alltag und ihre Weltanschauung. Der Staat, die Gesellschaft und die Umwelt, in denen sie leben, sind das Erbe der Handlungen ihrer Vorfahren, genauso wie ihre Handlungen die Welt kommender Kohorten bestimmen werden (siehe Kapitel 6).

Familiale und soziale Solidarität

Kinder als Lebensversicherung für das Alter

Die Beziehungen zwischen den Altersgruppen haben sich im Laufe der Zeit signifikant verändert. Vereinfachend formuliert, verliefen sie bis zur industriellen Revolution relativ berechenbar. Eltern kümmerten sich um die Erziehung ihrer Kinder, banden sie später in die Hofarbeit ein und erhielten dann von ihnen Pflege und Fürsorge im hohen Alter. Diese Solidaritätsform ist eine interessante Konstruktion, weil sie einen familialen Generationenvertrag zwischen drei Parteien darstellt, der auf indirekte Reziprozitäten baut (Masson 2004). Die mittlere Generation investiert Ressourcen in die älteste Generation und wird später für diese Leistung von einer anderen Gegenpartei, der jüngeren Generation, entschädigt.

Diese Konstruktion ist zwar elegant, stellt aber die mittlere Generation vor ein Hold-up-Problem (Ott 2009). Junge Eltern müssen Leistungen vorab erbringen, ohne die formale Garantie zu haben, dass die jüngste Generation später ihren Teil des Vertrages einhält. Diese Unsicherheit könnte dazu führen, dass jede Generation ihren unmittelbaren Nutzen optimiert und ihre Investitionen (in die eigenen Kinder) und Rückzahlungen (an die eigenen Eltern) reduziert. Es besteht die Gefahr, dass Jugendliche untergebildet und Senioren unterversorgt werden.

Dankbarkeitsgefühle («ich will meinen Eltern etwas zurückgeben») und soziale Normen («ich will im Dorf nicht als Rabensohn gelten») können solche Risiken minimieren. Auch die Aussicht auf ein Erbe kann disziplinierend wirken und von der älteren Generation als Pfand für eine würdige Pflege genutzt werden. Die Institution des «Stöcklis»1 in landwirtschaftlichen Familien erfüllte genau diese Funktion. Entgegen der landläufigen Meinung ging es hier allerding nicht nur um ein friedliches Zurückziehen der älteren Generation zugunsten des Sohnes und seiner Familie. Zeitpunkt und Bedingungen für die Hofübergabe waren häufig Anlass für Streitigkeiten. Oft wurden deshalb Wohnrecht, Lebensmittel- und Holzlieferungen usw. in detaillierten (Generationen-)Verträgen vereinbart und notariell beglaubigt (Höpflinger 2008b).

1Unter «Stöckli» versteht man in der Schweiz ein kleines Gebäude, das auf dem Hofgelände gebaut wird. Nach der Hofübergabe bezieht die ältere Generation das «Stöckli», während die jüngere Generation im Hauptgebäude einzieht.

Das «Stöckli» am falschen Ort

Die Industrialisierung und die damit verknüpfte Urbanisierung stellten diesen von der Grundidee her einfachen Vertrag zunehmend unter Druck. Die geografischen Distanzen zwischen Verwandten erschwerten die Erfüllung des Vertrags innerhalb der Familie. Kinder in der entfernten Stadt waren nicht mehr in der Lage, sich um ihre Eltern auf dem Dorf zu kümmern, und der Hof verlor als Pfand an Bedeutung. Anstelle des Landes wurde zunehmend Geld benötigt.

Auch brachte die Industrialisierung neue Risiken mit sich. Gefährliche Maschinen mit sich schnell bewegenden Elementen verursachten zahlreiche Invaliditäts- und Todesfälle. Weil Familienmitglieder unterschiedlicher Generationen nicht mehr an einem Ort arbeiteten und wohnten, konnten Witwen und Waisenkinder weniger gut von Angehörigen aufgenommen werden. Auch hier gewann die finanzielle Absicherung gegenüber der Unterstützung in Naturalien an Bedeutung. Nicht zuletzt deshalb entstanden die ersten betrieblichen Vorsorgekassen. Dank verbesserter Sicherheit am Arbeitsplatz und medizinischer Fortschritte sank die Zahl der betrieblichen Todes- und Invaliditätsfälle und immer mehr Arbeiter wurden pensioniert. Dementsprechend verschob sich der Fokus betrieblicher Vorsorgeeinrichtungen im Lauf der Zeit von einem Schutz gegen Arbeitsunfälle hin zu einer finanziellen Absicherung des Alters.

Der Staat als Familienersatz

Der oben beschriebene Generationenvertrag hat mehrere Nachteile. Erstens setzt er die Existenz von direkten Nachkommen voraus. Bleibt jemand ledig, sterben die Kinder vorzeitig oder wandern sie aus, kann niemand für die Leistung aufkommen, die man selber für seine Eltern erbracht hat. Zweitens, selbst wenn Nachkommen vorhanden sind, können sie sich nicht immer um ihre älteren Verwandten kümmern. Leben sie selber unter prekären Verhältnissen, können sie sich die finanzielle Unterstützung weiterer Familienmitglieder schlichtweg nicht leisten. Auch hilft das Erbe als Motivationselement nur, solange die ältere Generation überhaupt Vermögen besitzt.

Durch die Einführung von Sozialversicherungen wie der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 1948, der Invalidenversicherung 1960 oder der obligatorischen beruflichen Vorsorge 1985 wurden kollektive Gefässe gebildet, die Bürger ohne Familien oder mit wenig finanziellen Ressourcen minimal absichern. «Ein kollektives Rentensystem, in dem die Leistungen der Kinder nicht ihren eigenen Eltern, sondern der gesamten Elterngeneration zufliessen, fungiert daher als eine Versicherung gegen Kinderlosigkeit, Zahlungs- und Leistungsunfähigkeit sowie Leistungsverweigerung der Kinder»(Ott 2009). Der Staat tritt als Ersatz für fehlende Familienmitglieder ein. Der familiale Generationenvertrag wird zum sozialpolitischen Vertrag. Bei Sozialversicherungen sind jedoch nicht nur Versicherte ohne Familien leistungsberechtigt, sondern all diejenigen, die Versicherungsbeiträge einbezahlen. Damit stellt sich die Frage, ob der Staat durch die Einführung obligatorischer Sozialversicherungen den familialen Vertrag eher ergänzt oder verdrängt.

Die Antwort lautet: sowohl als auch. Ländervergleiche innerhalb Europas zeigen, dass der Auf- und Ausbau sozialstaatlicher Leistungen zu einer Entspannung der Beziehungen zwischen den Generationen führte (Brandt 2009, Deindl 2011, Haberkern 2009 in Höpflinger 2008c). «Die zu früheren Zeiten für eine gewöhnliche Arbeiter- oder Angestelltenfamilie kaum tragbare Last der Vorsorge für das Alter wurde durch die Gründung der AHV vor 65 Jahren allmählich erleichtert»(Seifert 2013). Durch den Ausbau der finanziellen Sicherheit im Alter, aber auch dank besserer Infrastrukturen wie Spitälern und Pflegeheimen, verändert sich die Natur der Generationenbeziehungen. Intergenerationelle Hilfeleistungen – von Jung zu Alt und von Alt zu Jung – nehmen zu, während konkrete intergenerationelle Pflegeleistungen seltener werden, da sie zunehmend von professionellen Diensten übernommen werden (Höpflinger 2008c).

Ein umfassender Generationenvertrag

Geben und Nehmen innerhalb der Familie und der Gesellschaft

Generationenbeziehungen sind also besonders komplex und zeichnen sich durch wechselseitige Abhängigkeitsverhältnisse aus. Eine einfache Gegenüberstellung von «Jung» und «Alt» würde dieser Komplexität viel zu wenig Rechnung tragen. Es braucht eine differenziertere Betrachtung (Abbildung 2). Im privaten Bereich erhalten Kinder in der ersten Lebensphase finanzielle und emotionelle Zuwendungen von den Eltern und Grosseltern, die ihr ganzes Leben prägen werden. Bildung und Wertvorstellungen, letztlich auch das Einkommen, hängen sehr stark vom familiären Umfeld ab. Menschen in der Erwerbsphase erhalten oft (finanzielle) Unterstützung von ihren Eltern bei der Erziehung der eigenen Kinder. Und es sind auch vor allem Jungrentner, die sich um betagte Verwandte kümmern und vielleicht einmal Kapital von ihnen erben.

Auch ausserhalb der Familie sind die Beziehungen zwischen Altersgruppen vielfältig und wechselseitig (siehe rechten Teil der Abbildung 2). Zum Beispiel leisten viele Bürger Freiwilligenarbeit zugunsten Jugendlicher (z.B. Junior-Training im Sport- oder Musikverein), Erwachsener (Weiterbildungsprogramme, Integrationsarbeit) oder der Senioren (Aktivierungsprojekte, Alterspflege). Der Staat stellt auch Personal und Infrastrukturen für die Bildung, die medizinische Versorgung oder die Alterspflege zur Verfügung, die durch alle Erwachsenen, in Form von Steuern oder Krankenkassenprämien, oder durch die Erwerbstätigen, in Form von Lohnbeiträgen, finanziert werden.

Abbildung 2

Komplexe wechselseitige Generationenbeziehungen

Generationenbeziehungen zeichnen sich durch wechselseitige Abhängigkeitsverhältnisse aus. Kinder erhalten in der ersten Lebensphase finanzielle und emotionelle Zuwendungen von den Eltern und Grosseltern, die ihr ganzes Leben prägen werden. Während Menschen in der Erwerbsphase massgeblich die finanzielle Last des Sozialstaats tragen, erhalten sie oft Unterstützung ihrer Eltern bei der Erziehung der eigenen Kinder. Und es sind auch vor allem Jungrentner, die sich um betagte Verwandte und Nachbarn kümmern und vielleicht Kapital von ihnen erben.

Quelle: Eigene Darstellung

Der Generationenvertrag im weitesten Sinne umfasst all diese Wechselwirkungen zwischen den Altersgruppen. Er beinhaltet sowohl die Leistungen, die im Bereich der Familie, des «kleinen Generationenvertrags», sowie diejenigen, die im Bereich der Gesellschaft, des «grossen Generationenvertrags», erbracht werden. Diese Gesamtsicht ist von zentraler Bedeutung, weil sie sowohl rein finanzielle wie nicht-finanzielle Transfers über ein ganzes individuelles Leben hinweg berücksichtigt. Kritik am Generationenvertrag, die nur staatliche Finanztransfers (zum Beispiel in der Altersvorsorge) oder Leistungen aus einem Lebensabschnitt (zum Beispiel die Alterspflege) im Fokus hat, greift zu kurz. Eine Verbesserung oder Verschlechterung des Generationenvertrags für die eine oder andere Gruppe liegt erst vor, wenn sich die Summe aller Leistungen und Gegenleistungen zwischen den Altersgruppen, im privaten und im öffentlichen Raum, signifikant verändert.

Laut dieser Definition ist für eine bestimmte Kohorte der Generationenvertrag dann fair, wenn der Wert aller Leistungen, die eine Kohorte über alle Altersstufen erhält (schwarze Pfeile in Abbildung 2), mindestens demjenigen aller Leistungen entspricht, die sie selber erbringt (rote Pfeile). Über diese Mindestanforderung hinaus steigt die Qualität des Vertrags, wenn die betrachtete Kohorte als Ganzes, sowie ihre Mitglieder als Einzelne, die Beziehungen innerhalb des Generationenvertrags möglichst eigenständig gestalten können. Das bedingt, dass der Handlungsspielraum einer Kohorte möglichst wenig durch die Entscheide und Handlungen früherer Kohorten eingeschränkt werden darf. Und dass, folgerichtig, die Gestaltungsmöglichkeiten künftiger Kohorten möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Rechtliche Grundlagen des Generationenvertrags

«Wenn ich den Generationenvertrag schon nicht selber unterschreiben konnte, dann möchte ich zumindest eine Kopie davon erhalten», soll ein Jugendlicher seinem Vater gesagt haben. Sein Wunsch dürfte unerfüllt bleiben. In der Tat ist der sozialpolitische Generationenvertrag primär eine suggestive Metapher, die im politischen Diskurs rege benutzt wird. Auf der einen Seite wird mit Hilfe dieser Metapher versucht, die staatlich verordnete finanzielle Solidarität zwischen Pensionierten und Erwerbstätigen zu legitimieren (Höpflinger 2008a). Auf der anderen Seite des politischen Spektrums ist die Warnung vor dem Kollaps des Generationenvertrages manchmal nichts anderes als eine versteckte Kritik am Sozialstaat (Lüscher et al. 2013).

Ganz formlos und ohne jegliche Rechtsgrundlage ist der Generationenvertrag allerdings auch nicht. Sogar im allerersten Absatz der Schweizer Bundesverfassung ist die Generationenthematik verankert: «Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, […], im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, […], geben sich folgende Verfassung»(BV, Präambel).

Der zweite Teil des Zivilgesetzbuches (Art. 90 bis Art. 456 ZGB) ist ganz dem Familienrecht gewidmet. Im Allgemeinen werden dort Rechte und Pflichten der Ehegatten sowie der Eltern und ihrer Kinder geregelt. Art. 272 ZGB schreibt spezifisch vor: «Eltern und Kinder sind einander allen Beistand, alle Rücksicht und Achtung schuldig, die das Wohl der Gemeinschaft erfordert.» Die konkrete Unterstützungspflicht zwischen den Generationen wird auch in den Art. 328 und Art. 329 ZGB formuliert: «Wer in günstigen Verhältnissen lebt, ist verpflichtet, Verwandte in auf- und absteigender Linie zu unterstützen, die ohne diesen Beistand in Not geraten würden» (Art. 328 Abs. 1 ZGB). Der zweite Teil des Zivilgesetzbuches kann somit als wichtiger Bestandteil des Generationenvertrages innerhalb der Familie betrachtet werden.

Der sozialpolitische Generationenvertrag wird in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen formalisiert. In der Altersvorsorge sind es bis zu 1800 Normen auf Bundesstufe, die eingehalten werden müssen (Bundesrat 2011). Im Gesundheitswesen muss nebst dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) kantonales und zum Teil auch kommunales Recht berücksichtigt werden. Ähnliches gilt für die Ergänzungsleistungen (EL) und die Sozialhilfe. Die Frage ist also weniger, ob ein Generationenvertrag physisch vorliegt oder nicht, sondern vielmehr, wie seine Formulierung das Interesse aller Vertragsparteien, auch derjenigen, die noch nicht geboren sind, berücksichtigt.

Generationenkonflikt ohne Konfliktparteien

Die eindeutige Identifikation der Vertragsparteien ist allerdings komplexer, als man es vermuten könnte. Das Fundament der Generationensolidarität ist ein eng verflochtenes Konstrukt, in dem die gleichen Akteure je nach Konstellation unterschiedliche Rollen einnehmen können. Sie sind im Privaten Mitglied einer Familie und im Öffentlichen Staatsbürger mit politischen Interessen (Véron et al. 2004). Je nach Kontext verlaufen die Bruchlinien entlang der Familienstruktur und trennen (Gross-)Eltern von ihren (Enkel-)Kindern. In anderen Fällen folgen sie soziodemografischen Merkmalen und stellen zum Beispiel Minderjährige Volljährigen oder Erwerbstätige Rentnern gegenüber. Die gleichzeitige Zugehörigkeit zu einer Altersgruppe und Kohorte, die Opposition zwischen privatem und öffentlichem Raum sind allesamt Faktoren, die die Ambivalenz von Generationenbeziehungen verstärken.

Die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen den Akteuren des Generationenvertrags gewähren dem System eine hohe Robustheit. Dank zahlreichen Redundanzen zwischen dem privaten und öffentlichen Bereich (zum Beispiel die private oder fremde Betreuung von Kindern) sowie zwischen den Altersgruppen (zum Beispiel die Kinderbetreuung durch ihre Eltern, Grosseltern oder ältere Geschwister) können moderate demografische, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Veränderungen durch das System absorbiert werden. In einem solchen Kontext ist ein Ausbruch des heraufbeschworenen Generationenkonfliktes kaum zu erwarten, ebenso wenig wie Demonstrationen von «Jungen» gegen «Alte» auf dem Bundesplatz. Zu diffus und heterogen sind die Konfliktparteien; zu stark hängen ihre Interessen von individuellen Situationen ab.

Anders könnte es aussehen, wenn gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden, die gezielt einzelne Altersgruppen auf Kosten anderer Gruppen besserstellen. Solche Übervorteilungen kämen de facto einer nachträglichen Änderung des Generationenvertrags gleich. Auch eine signifikante Verschiebung der Kräfteverhältnisse zwischen den Vertragsparteien, zum Beispiel infolge einer andauernden Wirtschaftskrise oder tiefgreifender Veränderungen der Bevölkerungszusammensetzung, könnte den heute weitgehend akzeptierten Generationenvertrag gefährden. Das systematische Ungleichgewicht zwischen Geben und Nehmen einer Generation, im Sinne einer Altersgruppe oder einer Kohorte, oder schon nur die Perspektive darauf, könnte zu einem Bröckeln des Vertrags führen. Einzelne Altersgruppen könnten als Protest ihre Leistungen zugunsten der Rentner und Betagten kürzen oder sistieren sowie Investitionen (in Bildung, Infrastrukturen) für kommende Kohorten zurückstellen.

Verschobenes Gewicht der Vertragsparteien

Steigende Lebenserwartung, tiefe Geburtenziffern

Neben den oben beschriebenen qualitativen Dimensionen sind Generationenbeziehungen auch von quantitativen Aspekten geprägt. Aufgrund demografischer Entwicklungen verändern sich die Mengenverhältnisse zwischen den Altersgruppen derart, dass sie mittelfristig die Form des heutigen privaten und sozialpolitischen Generationenvertrages, wie in Abbildung 2 dargestellt, tangieren werden.

Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt steigt in der Schweiz täglich um drei bis vier Stunden. Betrug sie für Männer 1948, als die AHV eingeführt wurde, lediglich 66,4 Jahre (BFS 2011b), stieg dieser Wert dank erhöhtem Wohlstand, Prävention und medizinischem Fortschritt 2011 auf 82,8 Jahre, den höchsten Wert weltweit (OECD 2013d). Eine vergleichbare Entwicklung, wenn auch auf einem tieferen Niveau, lässt sich in allen OECD-Ländern beobachten. Experten gehen davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Wenn auch das genaue Ausmass ungewiss ist, bleibt das Potenzial signifikant.2

2Die Vermeidung aller Herzkreislaufkrankheiten könnte die Lebenserwartung von Männern um 4,6 Lebensjahre erhöhen, die Vermeidung aller Krebserkrankungen um 3,7 Jahre (Höpflinger et al. 2011).

Wir werden nicht nur immer älter, sondern bleiben auch länger jung. So erhöhte sich für pensionierte Männer die Anzahl von Jahren bei guter Gesundheit von 11,1 Jahren 1992 auf 13,6 Jahre 2012 bzw. von 11,9 Jahren auf 14,2 Jahre für Frauen (BFS 2011c, EC 2014). Dadurch können einerseits Grosseltern eine aktivere Rolle in der Familie und der Gesellschaft einnehmen. Anderseits bedeutet die Steigerung der Lebenserwartung, dass Familien immer häufiger aus vier statt drei lebenden Generationen bestehen. Die älteste Generation benötigt, wenn nicht gerade ein zweites Stöckli, zumindest ein Dach und ein Bett, häufig in einer Pflegeinstitution.

Die steigende Lebenserwartung steht einer tiefen Geburtenziffer von 1,53 Kindern pro Frau 2012 gegenüber. Im Langzeitvergleich ist dieser Wert seit 1980 relativ konstant und liegt deutlich unter der Marke von 2,1 Kindern pro Frau, die für den Generationenerhalt notwendig wäre (BFS 2014b). Die treibenden Faktoren hinter der tieferen Geburtenziffer sind vielfältig (Hoorens et al. 2011). Längere Ausbildungszeiten bei den Frauen schieben den Zeitpunkt der ersten Geburt tendenziell hinaus. Dadurch sinken die biologischen Chancen auf weitere Kinder. Auch besteht eine Beziehung zwischen dem Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf und der Anzahl Kinder pro Frau, die in einer U-Form verläuft. Bis zu einem BIP pro Kopf von 32600 Dollar nimmt die Geburtenziffer mit zunehmendem Wohlstand ab. Danach nimmt sie wieder leicht zu, bleibt allerdings in der Regel unter der Marke, die für den Generationenerhalt nötig wäre. So lag sie 2010 bis auf Israel (3,3), Island (2,2) und Neuseeland (2,15) in allen OECD-Ländern unter 2,1 Kindern pro Frau. Den tiefsten Wert wies Südkorea (1,25) aus (OECD 2013d).

Kulturelle und politische Faktoren beeinflussen die Geburtenziffer ebenso. Das Familienbild-Ideal, wie Anzahl Kinder und Rollenverteilung zwischen den Eltern, variiert stark je nach Nationalität, Religion und sozialem Umfeld. Allerdings stimmt die intuitive Annahme, dass Länder mit geringen Erwerbsbeteiligungen der Frauen höhere Geburtenraten ausweisen, nicht. Die skandinavischen Länder Island, Norwegen, Finnland, Schweden und Dänemark zählen zu den Ländern mit den höchsten Frauenerwerbsbeteiligungsquoten (alle fünf über 80%), trotzdem weisen sie relativ hohe Geburtenziffern von mindestens 1,8 Kindern pro Frau aus. Die ausgebaute Familien- und Arbeitsmarktpolitik dieser Länder wird oft als Erklärung für dieses scheinbare Paradoxon vorgebracht (SAGW 2012). Allerdings sind diese Kausal-Effekte in der Fachliteratur umstritten (für eine Übersicht, siehe Krapf 2014: 61–65). Es ist deshalb wohl sinnvoll, mit relativ konstanten Geburtenziffern in den einzelnen Nationen zu rechnen.

Starker Einfluss der Migration

Mit einer Geburtenziffer unter 2,1 sollte die Schweizer Bevölkerung eigentlich seit Jahren schrumpfen. Bekanntlich ist dies nicht der Fall. Die ständige Wohnbevölkerung wuchs von 6,4 Millionen Einwohnern 1982 auf 8,0 Millionen Einwohner 2012 und der Ausländeranteil stieg in diesen dreissig Jahren von 15% (950000 Ausländer) auf 24% (1,87 Millionen Ausländer). Die jährliche Netto-Einwanderung ist starken quantitativen und qualitativen Schwankungen unterworfen. Betrug sie in den 1990er Jahren ca. 25000 Personen pro Jahr, stieg diese Zahl auf 50000 in den ersten zehn Jahren des 21. Jahrhunderts (Bundesrat 2013a). Zum Vergleich: jährlich werden durchschnittlich 62000 Kinder in der Schweiz geboren (BFS 2014c). Auch die Herkunftsländer und die Bildung der Migranten haben sich gewandelt. Während über Jahrzehnte mehr als die Hälfte der im Ausland rekrutierten Arbeitskräfte keine Berufsausbildung besass und weniger als ein Fünftel einen Hochschulabschluss aufwies, hat sich der Bildungsstand der Zuwanderer in die Schweiz seit Mitte der 1990er Jahre radikal verändert (Ramel und Sheldon 2013). Seit 2002, also seit Einführung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, besitzen 83% der Einwanderer eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder höher (Bundesrat 2012b).

Migrationsflüsse wirken sich in zweifacher Hinsicht als Jungbrunnen auf die Demografie aus. Erstens kommen Migranten typischerweise in die Schweiz, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Sie sind deshalb mehrheitlich im Erwerbsalter – oder jünger, falls es sich um die Kinder von Migranten handelt (Abbildung 3). Dementsprechend liegt das Durchschnittsalter der Ausländer ca. 7 Jahre tiefer als dasjenige der Schweizer Bevölkerung. Zweitens bekommen ausländische Frauen mehr Kinder als Schweizerinnen. Sie treiben damit die Geburtenziffer pro Frau in der Schweiz um 0,1 Prozentpunkte in die Höhe.