1,99 €
In Gerresheim (heute: Düsseldorf) kam es 1737 zum letzten Hexenprozess im Rheinland. Angeklagt waren zwei Frauen: Helene Mechthild Curtens (ca. 15 Jahre) und Agnes Olmans (ca. 45 Jahre).
Das Buch zeichnet ihren Lebens- und Leidensweg nach und beleuchtet die Rolle der beiden ermittelnden Richter. Hierfür hat der Autor alle erhaltenen Original-Akten gesichtet und ausgewertet.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Veröffentlichungsjahr: 2021
»Ich kan aber dis es nit glauben...«
Gerresheim 1737/38
Der letzte Hexenprozess
am Niederrhein
von Peter Stegt
Peter Stegt: „Ich kan aber dises nit glauben...“ Gerresheim 1737/38 - Der letzte Hexenprozess am Niederrhein.
und durchgesehene Auflage, herausgegeben von der Gerricus-Verlagsgesellschaft GbR, Düsseldorf 2020Nähere Informationen finden Sie unter www.projekt-gerresheim.de
Layout/Design: Linnéa Nöth
Dieser Aufsatz ist bereits 2013 mit ausführlichem, wissenschaftlichem Anmerkungsapparat erschienen in:
Jörg Engelbrecht, Simone Frank, u.a. (Hrsg.): Rhein-Maas. Geschichte, Sprache und Kultur.
Band 4: Glaube und Aberglaube.
Institut für niederrheinische Kulturgeschichte und Regionalentwicklung (InKuR) der Universität Duisburg-Essen, Oberhausen 2013
Der letzte Hexenprozess Westdeutschlands, der das Landstädtchen Gerresheim für kurze Zeit aus der Bedeutungslosigkeit herausholt, ist längst noch nicht abschließend aufgearbeitet. Ist die Quellenlage ohnehin beschränkt, so provozieren auch die überlieferten Dokumente widerstreitende Auffassungen genug. Nicht zuletzt die Bewertung der handelnden Vertreter des Rechts sind weiter umstritten. In diesem Beitrag soll deshalb nicht nur der Ablauf des Prozesses so genau wie möglich beschrieben, sondern auch ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der beiden Juristen vor dem Hintergrund der beginnenden Aufklärung gelegt werden. Hierzu hat der Autor erstmals alle vorhandenen Quellen vollständig erschlossen und neu transkribiert, d.h. in die heutige Schrift übertragen.
Der letzte Hexenprozess am Niederrhein
Erwürgte man Helene Mechthild Curtens aus christlicher Nächstenliebe oder wurde ihr zunächst der Kopf abgeschlagen, um ihr die Pein des Verbrennens bei lebendigem Leibe zu mildern? Bekam Agnes Olmans ein Säckchen voll Pulver um den Hals gehängt, um den unvermeidlichen Tod durch das Feuer wenigstens zu beschleunigen? Beantworten lassen sich diese Fragen nicht, da Quellen hierzu fehlen. Sicher ist jedoch, dass die beiden Frauen am 19. August 1738 auf dem Gallberg (Galgenberg) auf dem Scheiterhaufen starben. Sie hatten ihr Leben verwirkt. Sie waren nach damaliger Auffassung durchaus der Hexerei schuldig.
„Ich kan aber dises nit glauben.“ Der dies zu einem der Vorwürfe gegenüber der vermeintlichen Hexe Helene Mechtild Curtens an den Rand eines Verfahrens-Protokolls notiert, ist Richter. Das lässt aufhorchen, denn: Der Autor ist wahrlich kein Hexenfreund. Lange Zeit galt Johann Wyrich Sigismundt Schwarz den Historikern als verblendeter Jurist, der sich gegen das Gedankengut der Aufklärung stellte und einem strengen Katholizismus verhaftet war. Der Geschichtsforscher Friedrich Lau nannte ihn 1921 „grausam und geistesbeschränkt“. Erst in jüngster Zeit hat ein Umdenken in der Bewertung des umstrittenen Richters eingesetzt.