Gerresheim 1737/38 - Der letzte Hexenprozess am Niederrhein - Peter Stegt - E-Book

Gerresheim 1737/38 - Der letzte Hexenprozess am Niederrhein E-Book

Peter Stegt

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Beschreibung

In Gerresheim (heute: Düsseldorf) kam es 1737 zum letzten Hexenprozess im Rheinland. Angeklagt waren zwei Frauen: Helene Mechthild Curtens (ca. 15 Jahre) und Agnes Olmans (ca. 45 Jahre).

Das Buch zeichnet ihren Lebens- und Leidensweg nach und beleuchtet die Rolle der beiden ermittelnden Richter. Hierfür hat der Autor alle erhaltenen Original-Akten gesichtet und ausgewertet.

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Veröffentlichungsjahr: 2021

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Peter Stegt

Gerresheim 1737/38 - Der letzte Hexenprozess am Niederrhein

BookRix GmbH & Co. KG81371 München

»Ich kan aber dis es nit glauben...«

Gerricus

 »Ich kan aber dis es nit glauben...«

Gerresheim 1737/38

Der letzte Hexenprozess

am Niederrhein

 

von Peter Stegt

 

 

 

Impressum

 Peter Stegt: „Ich kan aber dises nit glauben...“ Gerresheim 1737/38 - Der letzte Hexenprozess am Niederrhein.

und durchgesehene Auflage, herausgegeben von der Gerricus-Verlagsgesellschaft GbR, Düsseldorf 2020

Nähere Informationen finden Sie unter www.projekt-gerresheim.de

 

Layout/Design: Linnéa Nöth

 

Dieser Aufsatz ist bereits 2013 mit ausführlichem, wissenschaftlichem Anmerkungsapparat erschienen in:

Jörg Engelbrecht, Simone Frank, u.a. (Hrsg.): Rhein-Maas. Geschichte, Sprache und Kultur.

 

Band 4: Glaube und Aberglaube.

 

Institut für niederrheinische Kulturgeschichte und Regionalentwicklung (InKuR) der Universität Duisburg-Essen, Oberhausen 2013

 

Vorbemerkung des Autors

Der letzte Hexenprozess Westdeutschlands, der das Landstädtchen Gerresheim für kurze Zeit aus der Bedeutungslosig­keit herausholt, ist längst noch nicht abschließend aufgearbei­tet. Ist die Quellenlage ohnehin beschränkt, so provozieren auch die überlieferten Dokumente widerstreitende Auffassungen genug. Nicht zuletzt die Bewertung der handelnden Vertreter des Rechts sind weiter umstritten. In diesem Beitrag soll deshalb nicht nur der Ablauf des Pro­zesses so genau wie möglich beschrieben, sondern auch ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der beiden Juristen vor dem Hintergrund der beginnenden Aufklärung gelegt werden. Hierzu hat der Autor erstmals alle vorhandenen Quellen vollständig erschlossen und neu transkri­biert, d.h. in die heutige Schrift übertragen.

Gerresheim im Jahre1737/38 -

Der letzte Hexenprozess am Niederrhein

 

Erwürgte man Helene Mechthild Curtens aus christlicher Nächs­tenliebe oder wurde ihr zunächst der Kopf abgeschlagen, um ihr die Pein des Verbrennens bei lebendigem Leibe zu mildern? Bekam Agnes Olmans ein Säckchen voll Pulver um den Hals gehängt, um den unvermeidlichen Tod durch das Feuer wenigstens zu beschleu­nigen? Beantworten lassen sich diese Fragen nicht, da Quellen hierzu fehlen. Sicher ist jedoch, dass die beiden Frauen am 19. August 1738 auf dem Gallberg (Galgenberg) auf dem Scheiterhaufen starben. Sie hatten ihr Leben verwirkt. Sie waren nach damaliger Auffassung durchaus der Hexerei schuldig.

 

„Ich kan aber dises nit glauben.“ Der dies zu einem der Vorwürfe gegenüber der vermeintlichen Hexe Helene Mechtild Curtens an den Rand eines Verfahrens-Protokolls notiert, ist Richter. Das lässt aufhor­chen, denn: Der Autor ist wahrlich kein Hexenfreund. Lange Zeit galt Johann Wyrich Sigismundt Schwarz den Historikern als verblendeter Jurist, der sich gegen das Gedankengut der Aufklärung stellte und ei­nem strengen Katholizismus verhaftet war. Der Geschichtsforscher Friedrich Lau nannte ihn 1921 „grausam und geistesbeschränkt“. Erst in jüngster Zeit hat ein Umdenken in der Bewertung des umstrittenen Richters eingesetzt.