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Raumstrukturen mit ihren Bedeutungszuschreibungen unterliegen immer wieder Veränderungen. Gehen solche Umgestaltungen über längere Zeiträume hinweg vor sich, können sie leichter in die jeweiligen Raumkonzeptionen integriert werden. Kommt es jedoch zu plötzlichen Veränderungen, führt dies häufig zu Konflikten, weil sie als Eingriff in die eigene Ordnung und Orientierung wahrgenommen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es zur Umsetzung von Verwaltungsreformen kommt. In Zeiten von grundlegenden Verwaltungsveränderungen trafen verschiedene Raumvorstellungen aufeinander. Wenn beispielsweise eine Herrschaft beabsichtigte, in einem Gebiet eine neue Ordnung zu implementieren, trat diese in der Folge meist in Konkurrenz zur Raumwahrnehmung und Raumnutzung der dort lebenden Bevölkerung. Ausgehend von diesem Ansatz trifft in diesem Heft von "Geschichte und Region" die Analyse von Raumkonstruktionen auf die neuere Verwaltungsgeschichte. Alle vier Beiträge beschäftigen sich mit der Implementierung oder mit Implementierungsversuchen von neuen Verwaltungsstrukturen, die bestehende Raumkonstruktionen herausforderten. *************** Le strutture dello spazio, insieme ai significati che vengono loro attribuiti, sono state e sono sempre soggette a continui mutamenti. Quanto più lungo è l'arco di tempo in cui tali modificazioni si realizzano, tanto più facile risulta integrarle nelle rappresentazioni dello spazio degli individui. I cambiamenti improvvisi, invece, generano spesso conflitti perché vengono percepiti come un'interferenza nel proprio ordine e orientamento. Questo è il caso, ad esempio, dell'introduzione di riforme amministrative. In periodi di radicali cambiamenti amministrativi si sono scontrate diverse rappresentazioni dello spazio. Quando, ad esempio, un governo mirava a realizzare un nuovo ordinamento in un territorio, ciò avveniva di solito in concorrenza con la percezione e l'utilizzo dello spazio da parte della popolazione che lo abitava. In questo numero di "Storia e regione" la ricerca sulle costruzioni dello spazio coninvolge la nuova storia dell'amministrazione. Tutti e quattro i contributi raccolti affrontano progetti, riusciti o meno, di applicazione di nuove strutture amministrative che hanno messo in crisi le costruzioni dello spazio preesistenti.
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Seitenzahl: 530
Veröffentlichungsjahr: 2018
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Veränderung des RaumsMutamenti dello spazio
Herausgeberin dieses Heftes/curatrice di questo numeroEllinor Forster
StudienVerlag
Innsbruck
Wien
Bozen/Bolzano
Editorial/Editoriale
Veränderung des Raums/Mutamenti dello spazio
Attila Magyar
Territorien, Grenzen und Grenzziehungen in den südungarischen Komitaten Bács und Bodrog am Anfang des 18. Jahrhunderts
Davide De Franco
Tra autonomia e privilegio: le istituzioni collettive negli spazi alpini occidentali durante il XVIII secolo
Margret Friedrich
Von der schwierigen Konstituierung neuer Herrschaftsräume. Die Tiroler Kreishauptleute im ersten Jahr ihrer Tätigkeit
Milan Hlavačka
Die Verräumlichung der bürokratischen Kommunikation durch politisch-juristische und verwaltungstechnische Institutionalisierung in Böhmen bis zum Ersten Weltkrieg
Aufsätze/Contributi
Andrea Tomedi
Giuramenti di fedeltà e investiture nel comitatus Tridentinus (XII–XIII secolo): le forme locali della fides e della concessione di beni
Gabriele Marcon
Mobilità artigianale in area alpina. L’esempio di alcuni vetrai italiani in Tirolo nel XVI secolo
Michael Kalb
„Die schleichende Krisis“. Die bosnische Annexionskrise 1908/1909 in bürgerlichen Vorarlberger Zeitungen
Forum
Ingrid Böhler
Ostpreußen – eine Reise in ein Land, das es nicht mehr gibt. Ein Bericht
Marina Hilber
Konfliktraum Geburtsbett. Forschungsbericht über eine patientinnen-orientierte Fallstudie zur Wahl des Geburtsbeistandes im vormärzlichen Tirol und Vorarlberg
Rezensionen/Recensioni
Katia Occhi (a cura di), Per una storia degli archivi di Trento, Bressanone e Innsbruck. Ricerche e fonti (secoli XIV–XIX)
(Erika Kustatscher)
Niels Grüne/Jonas Hübner/Gerhard Siegl (Hg.), Ländliche Gemeingüter/Rural Commons. Kollektive Ressourcennutzung in der europäischen Agrarwirtschaft/Collective Use of Ressources in the European Agrarian Economy
(Mauro Nequirito)
Christine Fertig/Margareth Lanzinger (Hg.), Beziehungen, Vernetzungen, Konflikte. Perspektiven Historischer Verwandtschaftsforschung
(Elisabeth Joris)
Markus Wurzer, „Nachts hörten wir Hyänen und Schakale heulen.“ Das Tagebuch eines Südtirolers aus dem Italienisch-Abessinischen Krieg 1935–1936
(Sebastian De Pretto)
Kurt Drexel, Klingendes Bekenntnis zu Führer und Reich: Musik und Identität im Reichsgau Tirol-Vorarlberg 1938–1945
(Michael Wedekind)
Sandra Hupfauf, Die Lieder der Geschwister Rainer und „Rainer Family“ aus dem Zillertal (1822–1843). Untersuchungen zur Popularisierung von Tiroler Liedern in Deutschland, England und Amerika
(Gisela Probst-Effah)
Diego D’Amelio/Andrea Di Michele/Giorgio Mezzalira (a cura di), La difesa dell’italianità. L’Ufficio per le zone di confine a Bolzano, Trento e Trieste (1945–1954)
(Nicola Tonietto)
May B. Broda/Ueli Mäder/Simon Mugier (Hg.), Geheimdienste – Netzwerke und Macht. Im Gedenken an Hans Eckert. Basler Advokat, Flüchtlingshelfer und Nachrichtenmann 1912–2011
(Peter Pirker)
Magdalena Pernold, Traumstraße oder Transithölle? Eine Diskursgeschichte der Brennerautobahn in Tirol und Südtirol (1950–1980)
(Georg Rigele)
Abstracts
Autoren und Autorinnen/Autori e delle autrici
Eines der ersten Hefte von „Geschichte und Region/Storia e regione“ titelte im Jahr 1992 mit dem Wortkonstrukt „RaumBilder“ und setzte sich intensiv mit dem Ansatz der Regionalgeschichte auseinander. Diskutiert und ausgelotet wurden brauchbare Untersuchungsansätze für einen Forschungsblick, der sich nicht mehr an der üblichen ereignispolitischen Territorialgeschichte – in der Zuspitzung des 19. und 20. Jahrhunderts an Nationalgeschichte und ihren Narrativen – orientierte, sondern auf kleinere Räume und deren Logiken richtete.1 Die dadurch entstehenden „RaumBilder“ bekamen damit konsequenterweise eine andere Form. Noch nicht im Fokus stand, wie diese Räume konkret konstruiert wurden.
Mittlerweile ist die Kategorie Raum in vieler Historikerinnen und Historiker Mund und Feder und droht inflationär gebraucht zu werden. Mit ihrem Sammelband zum „Spatial Turn“ legten Jörg Döring und Tristan Thielmann 2008 eine interdisziplinäre Bestandsaufnahme sowie Zusammenschau vor und regten die Diskussion an, inwiefern das Einbeziehen von Raum in den unterschiedlichen Fachdisziplinen tatsächlich neu war beziehungsweise wie sich die verschiedenen Ansätze verändert hatten.2 Susanne Rau bereitete 2013 die theoretischen – philosophischen und soziologischen – Grundlagen von Raumkonzeptionen in ihrer Anwendung auf geschichtswissenschaftliche Untersuchungen auf.3 Beide Grundlagenwerke demonstrieren die extrem weite Bandbreite möglicher Herangehensweisen an ein Arbeiten mit Raum. Um zu fruchtbaren Ergebnissen zu kommen, ist es daher zunächst notwendig, die zugrundeliegende Vorstellung von Raum klar zu definieren.
Raum lässt sich entweder als Container-Raum oder aber als konstruierter Raum begreifen. Die Idee eines Container-Raums geht von der Annahme aus, dass sich Menschen in einem vorgegebenen, statischen Raum bewegen, der das Handeln für alle gleichermaßen vorstrukturiere. In diesem Fall würde eine Untersuchung von Raum wenig Sinn machen. Anders sieht es jedoch aus, wenn Raum als soziale Konstruktion aufgefasst wird, die von jedem Menschen vorgenommen wird. Martina Löw definiert Raum demnach als „eine relationale (An) Ordnung von Lebewesen und sozialen Gütern“, die durch Platzierung und Verknüpfung entstehe.4 Konkretisiert durch Gabriela B. Christmann bedeutet dies, dass Personen im Handeln „Flächen, Gegenstände, Pflanzen, Tiere, aber auch andere Subjekte sowie deren Handlungsweisen und soziale Ordnungen“ wahrnehmen, sie einem Raum zuordnen und ihm auf diese Weise bestimmte Bedeutungen zuschreiben. In der Kommunikation, im gemeinsamen Handeln einer sozialen Gruppe erfolgen damit einhergehend Austausch und Abgleichung dieser subjektiven Wirklichkeitskonstruktionen von Raum.5 Zugleich bilden sich durch wiederholende Handlungsvollzüge Routinen aus, die diese sozialen Strukturen stets wieder neu herstellen, bestätigen und verfestigen. Auf diese Weise entsteht ein Orientierungsrahmen für das weitere Handeln, der zugleich Sicherheit vermittelt.6 Raumwissen und Raumhandeln sind dabei eng aufeinander bezogen. Das im Handeln konkret erfahrene und sichtbare Raumgefüge wirkt durch die Wahrnehmung wieder auf die Raumvorstellungen der Akteure und Akteurinnen zurück.7
Raumstrukturen mit ihren Bedeutungszuschreibungen unterliegen und unterlagen immer wieder Veränderungen, bedingt beispielsweise durch technische Neuerungen, Umwelteinflüsse oder neue Herrschaftsund Verwaltungsstrukturen. Raumhandeln und Raumwissen passten sich an, indem sich etwa durch eine neue Art der Fortbewegung der Blick auf den Raum und die eigene Verortung änderte. Gehen solche Umgestaltungen über längere Zeiträume hinweg vor sich, können sie leichter in die jeweiligen Raumkonzeptionen integriert werden. Kommt es jedoch zu plötzlichen Veränderungen, führt dies häufig zu Konflikten, weil sie als Eingriff in die eigene Ordnung und Orientierung wahrgenommen werden.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es zur Umsetzung von Verwaltungsreformen kommt. Hier treffen Ansätze zur Analyse von Raumkonstruktionen auf die neuere Verwaltungsgeschichte.8 Im Sinne einer Kulturgeschichte der Verwaltung hat man sich hier von der einseitig als Topdown-Prozess gedachten Vorstellung einer „Herrschaftsverdichtung“ verabschiedet und nimmt vermehrt das eigenständige beziehungsweise sich teilweise ergänzende Agieren auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen bis hin zu den verschiedenen Bevölkerungsgruppen in den Blick.9 In gleicher Weise liegt auch das Forschungsinteresse zum Raum auf den Konstruktionen aller beteiligten Akteure und Akteurinnen.
In Zeiten von grundlegenden Verwaltungsveränderungen trafen verschiedene Raumvorstellungen aufeinander. Wenn beispielsweise eine Herrschaft beabsichtigte, in einem Gebiet eine neue Ordnung zu implementieren, trat diese in der Folge meist in Konkurrenz zur Raumwahrnehmung und Raumnutzung der dort lebenden Bevölkerung.10 Damit ergeben sich Fragen nach den Reaktionen auf die Neuordnungsversuche – etwa in Form von Anpassung oder Widerstand. Wurden Möglichkeiten gefunden, an alten Strukturen festzuhalten oder konnten die neuen Strukturen für eigene Zwecke genutzt werden? Wie konnte Orientierung und Sicherheit im Raumhandeln wiederhergestellt werden?
Alle vier Beiträge des vorliegenden Heftes beschäftigen sich mit der Implementierung oder mit Implementierungsversuchen von neuen Verwaltungsstrukturen, die die bestehenden Raumkonstruktionen herausforderten. Die jeweiligen Zugriffe der Autorin und der Autoren setzen dabei unterschiedlich an – teils überschneiden sich ihre thematischen Blickrichtungen, teils führen sie neue Aspekte ein. Schauplätze der Raumkonstruktionen sind zunächst im Beitrag von Attila Magyar die zwei Komitate Bodrog und Bács im wiedereroberten habsburgischen Südungarn, deren genaue Verortung und Grenzen es festzustellen galt. Davide De Franco untersucht zwei Täler in den Westalpen, die Region um Briançon und Valsesia – beide mit Privilegien und Freiheiten ausgestattet –, und ihren Umgang mit den Veränderungen, die sich durch die Besitznahme durch Savoyen ergaben. An diese beiden Untersuchungen des frühen 18. Jahrhunderts schließt Margret Friedrichs Studie zu dem in den österreichischen Ländern zur Mitte des Jahrhunderts neu eingeführten Behördentyp – dem Kreisamt – am Beispiel Tirol an. Das bedeutete das Einweben einer neuen Raumebene, die in Konkurrenz zur alten Raumanordnung von Vierteln und Gerichten trat. Die Raumkonstruktionen in Milan Hlavačkas Beitrag über Böhmen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren hingegen sprachlich geprägt. Durch die Verwendung von Tschechisch oder Deutsch als äußere (im Kontakt der Behörden mit der Bevölkerung) und innere (der Kommunikation innerhalb der Behörden) Amtssprache konnte Raum in nuancierten Facetten markiert und abgesteckt und damit eingenommen werden – sowohl in Hinblick auf den Umgang mit den Vorschriften aus Wien als auch auf das Agieren der autonomen Behörden, die selbst über die Sprachverwendung entscheiden konnten.
Ein Weg zur Raumanalyse führt über die beteiligten Akteurinnen und Akteure und damit auch über die Frage der hierarchischen Ebenen – entlang der Überlegung, wer auf welche Weise Raum konstruierte. Dabei werden unterschiedliche Raumvorstellungen sichtbar. Im Fall von Südungarn hatten die habsburgischen Militärführer schon gegen Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen an der Errichtung einer Militärgrenze gearbeitet, während sich der ungarische Adel für die Wiederherstellung der Komitate einsetzte – und auf die alte Autonomie in der lokalen Herrschaft und Verwaltung hoffte. Trotz anfänglicher Ablehnung des Hofkriegsrats kam das Zentrum in Wien dem Adel schließlich entgegen und bewilligte die Komitatsstruktur. Damit war der neue Raum grob bestimmt, die Komitate formal eingerichtet. Gründungsversammlungen machten jedoch die Unsicherheit in der genauen Bestimmung des Raums deutlich. Nach 150 Jahren osmanischer Herrschaft und Herrschaftsstrukturen waren die Grenzen nicht mehr bekannt, sondern mussten erst rekonstruiert werden. Damit begann ein Aushandlungsprozess, der weniger alte Räume wiederherstellte, sondern vielmehr neue schuf. In der Region um Briançon und Valsesia stellte das Beschicken des Rats durch Vertreter des weitgehend selbstverwalteten Gebiets ein zentrales Element der Raumkonstruktion dar. Diese Handlungsroutine spiegelte das privilegierte rechtliche Verhältnis zur übergeordneten Herrschaft – die Akteure im Tal konnten vieles selbst regeln, Ansuchen der Bevölkerung waren vor diesem Rat vorzubringen. Erst mit dem Wechsel an das Haus Savoyen, das im 18. Jahrhundert eine intensive Reformphase durchlief, musste die Raumkonstruktion angepasst werden. Die Wege zum neuen Zentrum in Turin veränderten den Raum und die Blickrichtung. Als Konstruktion des Raums lässt sich auch die Einrichtung der Kreise in Tirol beschreiben. Ähnlich wie die Vertreter der Komitate mit der Zuordnung von Orten als Punkte der Raumdefinition arbeiteten, wurden auch den Kreisen die bisherigen Verwaltungseinheiten, die Gerichte, zugeteilt und sie darüber definiert.
Die Untersuchung von Verwaltungspraktiken lässt Einblicke in das Raumwissen und Raumhandeln der Bevölkerung zu, indem etwa Eingaben, Berichte und Visitationen – verbunden mit „lokalem Augenschein“11 – den Verwalteten die Möglichkeit boten, sich zu artikulieren.12 So konnten in Südungarn nicht nur die Vertreter beider Komitate Beweise vorlegen, sondern in einem „Augenschein“ wurde auch die Bevölkerung auf ihr Wissen über und ihre Vorstellungen zu den Räumen befragt. Die zunehmende Mitbestimmung der Akteure in Turin hatte für die Talbevölkerung in der Region um Briançon und Valsesia nicht nur einschränkende Folgen: Durch diese erweiterte Raumkonstruktion kam dieser auch die Möglichkeit zu, sich im Sinn einer Dreieckskommunikation13 direkt bei übergeordneten Behörden über die Eliten des Tals zu beschweren. Eine ähnliche Kommunikation fand auch in Tirol statt. Zu den Aufgaben der Kreishauptmänner gehörten regelmäßige Visitationen, bei denen sie zum einen ihren Raum bereisten und ihn damit handelnd definierten sowie zum anderen mit der Bevölkerung in direkten Kontakt traten. Nachdem die neue Raumstruktur zunächst sowohl von der Bevölkerung als auch von den untergeordneten Richtern und Bürgermeistern nach Möglichkeit ignoriert und umgangen worden war, avancierten die Kreishauptmänner schließlich zur direkten Anlaufstelle für Anliegen der Bevölkerung. Durch dieses Handeln wurden die neuen Raumstrukturen in die eigene Raumkonstruktion eingebaut.
In dem Ausmaß, in dem die jeweiligen Raumkonstruktionen Orientierung und Sicherheit ermöglichen, spielen sie auch eine zentrale Rolle in Identifikationsprozessen. Die Befragung der Bevölkerung in den Komitaten Bodrog und Bács hatte Schilderungen zu Tage gefördert, dass etwa Kinder beim notwendigen Verlassen der alten, durch die Osmanen eroberten Komitate zur Erinnerung an den Ohren gezogen oder gepeitscht worden waren, um den Raum in Erinnerung zu behalten. Manche Komitatsstrukturen waren in die Ferne, ins Exil, verlegt und damit die Raumstrukturen dorthin übertragen worden. In Böhmen verlief die – zumindest öffentlich stark gemachte – Identifikation im 19. Jahrhundert vermehrt über die Zugehörigkeit zur deutschen oder tschechischen Sprachgemeinschaft. So gab es sowohl von Wien aus Versuche, den Raum entsprechend der Sprachen umzuordnen, als auch Initiativen der Bevölkerung selbst, innerhalb der autonomen Verwaltungseinheiten, sich anderen Bezirken zuzuordnen, zu denen man vermeintlich besser passte. Dabei spielte nicht nur die Sprache eine Rolle – als Argument wurden auch Nähe und Ferne oder Straßenverbindungen ins Spiel gebracht, die auf diese Weise als Komponenten der Raumkonstruktion erscheinen.
Je nach Potential der verwendeten Quellen nähern sich also die Beiträge der Frage der Raumkonstruktion auf unterschiedliche Weise. Deutlich wird jedoch, dass die Zusammenschau von Raumhandeln der unterschiedlichen Akteure und Akteurinnen und deren Bedeutungszuschreibung Rückschlüsse auf ihre Raumvorstellungen und über deren Strukturiertheit auf ihre sozialen Ordnungsvorstellungen ermöglicht – und damit einen lohnenswerten historischen Zugang darstellt.
Ellinor Forster
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1 Editorial/Editoriale. In: Geschichte und Region/Storia e regione 2 (1992), S. 5–7.
2 Jörg DÖRING/Tristan THIELMANN (Hg.), Spatial Turn. Das Raumparadigma in den Kultur- und Sozialwissenschaften, Bielefeld 2008. Für einen Überblick über die italienische Forschung zum Spatial Turn vgl. etwa Giacomo MARRAMAO, Spatial turn: spazio vissuto e segni dei tempi. In: Quadranti – Rivista internazionale di Filosofia Contemporanea I (2013), 1, S. 31–37; Adriano ROCCUCCI, Spatial turn e geopolitica. Il nesso spazio-temporale e il carattere plurale della storia. In: Il mestiere di storico VIII (2016), 2, S. 23–46.
3 Susanne RAU, Räume. Konzepte, Wahrnehmungen, Nutzungen, Frankfurt a. M. 2013.
4 Martina LÖW, Raumsoziologie, Frankfurt a. M. 1991, S. 159 f.
5 Gabriela B. CHRISTMANN, Das theoretische Konzept der kommunikativen Raum(re)-konstruktion. In: DIES. (Hg.), Zur kommunikativen Konstruktion von Räumen. Theoretische Konzepte und empirische Analysen, Wiesbaden 2016, S. 89–117, hier S. 97.
6 LÖW, Raumsoziologie, S. 163; CHRISTMANN, Konzept, S. 99.
7 Alexander C. T. GEPPERT/Uffa JENSEN/Jörn WEINHOLD, Verräumlichung. Kommunikative Praktiken in historischer Perspektive, 1840–1930. In: DIES. (Hg.), Ortsgespräche. Raum und Kommunikation im 19. und 20. Jahrhundert, Bielefeld 2005, S. 15–49, hier S. 28.
8 Vgl. z. B. Birgit NÄTHER, Pragmatismus, Delegieren und Routinebildung. Zum Verhältnis vormoderner Verwaltungspraxis und Herrschaftsausübung. In: Administory. Zeitschrift für Verwaltungsgeschichte 2 (2017), S. 35–47; Luigi BLANCO, Space and Administrative Boundaries at the Birth of the Italian Kingdom. In: Administory. Zeitschrift für Verwaltungsgeschichte 2 (2017), S. 285–309.
9 Stefan BRAKENSIEK, Einleitung: Herrschaft und Verwaltung in der Frühen Neuzeit. In: Stefan BRAKENSIEK/Corinna von BREDOW/Birgit NÄTHER (Hg.), Herrschaft und Verwaltung in der Frühen Neuzeit, Berlin 2014, S. 9–24.
10 Vgl. z. B. Stefan Nellen/ThomasStockinger, Staat, Verwaltung und Raum im langen 19. Jahrhundert – Einleitung. In: Administory. Zeitschrift für Verwaltungsgeschichte 2 (2017), S. 3–33.
11 André HOLENSTEIN, „Local-Untersuchung“ und „Augenschein“. Reflexionen auf die Lokalität im Verwaltungsdenken und -handeln des Ancien Régime. In: WerkstattGeschichte 16 (1997), S. 19–31.
12 BRAKENSIEK, Einleitung, S. 9–24.
13 Vgl. die Einführung des Begriffs der Triangulierung bei BRAKENSIEK, Einleitung, S. 18–20.
Uno dei primi numeri di “Geschichte und Region/Storia e regione” portava il titolo “RaumBilder/Immagini e modelli” ed esplorava in profondità il concetto di storia regionale. Vi erano discussi ed esaminati approcci di ricerca utili a una prospettiva nuova, non più orientata alla tradizionale storia politico-evenemenziale di un territorio – culminata nel XIX e del XX secolo nella storia nazionale e nelle sue narrative – bensì focalizzata su territori più piccoli e mirata alle loro logiche.1 Le “immagini spaziali” che ne derivavano assumevano di conseguenza una forma diversa. Non veniva ancora tematizzata la questione di come questi spazi fossero stati concretamente costruiti.
Nel frattempo la categoria dello spazio è stata talmente utilizzata da storici e storiche da rischiare di essere inflazionata. Nel loro volume collettaneo sullo “Spatial Turn” del 2008, Jörg Döring e Tristan Thielmann hanno presentato un ampio sguardo d’insieme e un inventario interdisciplinare, ponendo la domanda se l’inclusione dello spazio nelle diverse discipline fosse effettivamente un dato nuovo, oppure su come i vari approcci fossero cambiati.2 Nel 2013 Susanne Rau ha elaborato i fondamenti teorici – filosofici e sociologici – dei concetti spaziali nella storiografia.3 Tutte e due le opere mostrano quanto sia ampio il ventaglio dei possibili approcci a tale concetto. Proviamo innanzitutto a definirlo chiaramente.
Lo spazio può essere concepito come “spazio contenitore” oppure come “spazio costruito”. L’idea di uno spazio contenitore si fonda sul presupposto che gli uomini si muovano in uno spazio determinato, statico, che struttura e condiziona a priori e con le stesse modalità l’agire di tutti. In questo caso una ricerca sullo spazio non avrebbe molto senso. Diverso è invece il caso in cui lo spazio venga inteso come una costruzione sociale, alla quale contribuisce ciascuna persona che lo abiti. Per questo Martina Löw definisce lo spazio come “un ordine (relazionale) di esseri viventi e beni sociali”, che nasce attraverso operazioni di posizionamento e collegamento.4 La definizione viene concretizzata da Gabriela B. Christmann: le persone nel loro agire percepiscono “superfici, oggetti, piante, animali, ma anche altri soggetti, come pure le loro modalità d’azione e gli ordinamenti sociali”, li distribuiscono in uno spazio e in tal modo attribuiscono a quest’ultimo determinati significati. Nella comunicazione e nell’agire comune di un gruppo sociale, queste costruzioni soggettive dello spazio si incontrano e si scambiano.5 Allo stesso tempo, il reiterarsi di azioni genera processi consuetudinari che costantemente ricostruiscono, confermano e consolidano queste strutture sociali. In questo modo si produce una cornice di riferimento per ulteriori azioni, che a sua volta genera sicurezza.6 Conoscere lo spazio e agire nello spazio sono qui strettamente connessi. La struttura dello spazio concretamente vista e vissuta nel corso dell’azione si riflette, attraverso la percezione, nelle rappresentazioni spaziali degli attori.7
Le strutture dello spazio, insieme ai significati che vengono loro attribuiti, sono state e sono sempre soggette a continui mutamenti, determinati ad esempio da innovazioni tecniche, influenze ambientali, cambi di sovranità o di amministrazione. Relativamente allo spazio, azione e conoscenza interagiscono adattandosi l’una all’altra; ad esempio una nuova modalità di movimento può mutare la prospettiva sullo spazio e la propria collocazione. Quanto più lungo è l’arco di tempo in cui tali modificazioni si realizzano, tanto più facile risulta integrarle nelle rappresentazioni dello spazio degli individui. I cambiamenti improvvisi, invece, generano spesso conflitti perché vengono percepiti come un’interferenza nel proprio ordine e orientamento.
Questo è il caso, ad esempio, dell’introduzione di riforme amministrative. E qui la ricerca sulle costruzioni dello spazio coinvolge la nuova storia dell’amministrazione.8 In questo campo è tramontato il tradizionale concetto di un “consolidamento del potere” (ovvero di un semplice processo top-down) e si è aperta invece la prospettiva di una “storia culturale dell’amministrazione”; essa pone in sempre maggiore evidenza l’autonomia – o in parte la sussidiarietà – di azione ai differenti livelli amministrativi fino ai diversi gruppi di popolazione.9 Allo stesso modo, la ricerca sullo spazio si interessa delle costruzioni di tutti gli attori e le attrici coinvolte.
In periodi di radicali cambiamenti amministrativi si sono scontrate diverse rappresentazioni dello spazio. Quando, ad esempio, un governo mirava a realizzare un nuovo ordinamento in un territorio, ciò avveniva di solito in concorrenza con la percezione e l’utilizzo dello spazio da parte della popolazione che lo abitava.10 E qui si apre la questione della reazione ai progetti di riorganizzazione – sotto forma, ad esempio, di adattamento o di resistenza. È stato possibile mantenere il legame con vecchie strutture? O le nuove strutture sono risultate utili ai propri interessi? Come è stato possibile ripristinare orientamento e sicurezza nell’agire nello spazio?
Tutti e quattro i contributi di questo numero affrontano progetti, riusciti o meno, di applicazione di nuove strutture amministrative che hanno messo in crisi le costruzioni dello spazio preesistenti. L’approccio degli autori e dell’autrice è vario: in parte sovrappongono le loro prospettive tematiche, in parte introducono nuovi aspetti. Nel contributo di Attila Magyar lo scenario delle costruzioni spaziali sono i due comitati di Bodrog e Bács nell’Ungheria meridionale riconquistata dagli Asburgo, di cui andavano ristabiliti esattamente posizione e confini. Davide De Franco indaga su due valli nelle Alpi occidentali, la zona di Briançon e la Valsesia – entrambe dotate di privilegi e libertà – e la gestione dei cambiamenti apportati dalla nuova sovranità di Savoia. A questi due studi sul primo Settecento segue quello di Margret Friedrich che affronta, sull’esempio del Tirolo, il nuovo modello di governo introdotto negli stati austriaci a metà del secolo: l’ufficio circolare. Attraverso di esso si creava una nuova articolazione dello spazio, in concorrenza con quella tradizionale dei quartieri e dei giudizi. Le costruzioni dello spazio analizzate nel contributo di Milan Hlavačka, riferito alla Boemia nella seconda metà dell’Ottocento, risultavano invece condizionate dall’aspetto linguistico. Usando il ceco o il tedesco come lingua ufficiale esterna (nei rapporti delle autorità con la popolazione) e interna (nei rapporti tra le autorità), lo spazio poteva essere segnato e concepito con diverse sfaccettature, sia nell’applicazione delle direttive viennesi, sia nell’azione delle autorità locali, che potevano decidere autonomamente sull’uso della lingua.
Una modalità per analizzare lo spazio porta agli attori e attrici coinvolti e quindi anche alla questione dei piani gerarchici: chi e a come costruisce lo spazio? Anche riguardo a ciò le situazioni sono varie. Nel caso dell’Ungheria meridionale, le autorità militari asburgiche avevano già lavorato verso la fine del conflitto alla creazione di una frontiera militare, mentre la nobiltà ungherese voleva ripristinare i comitati, aspirando all’antica autonomia. Nonostante le iniziali contrarietà del Consiglio aulico di guerra, le autorità centrali di Vienna vennero incontro alle richieste della nobiltà. I comitati furono formalmente istituiti e il nuovo spazio fu determinato a grandi linee. Tuttavia, già in occasione delle assemblee costituenti, si manifestarono grandi incertezze nella determinazione esatta dello spazio. Dopo 150 anni di sovranità e strutture amministrative ottomane, i confini non erano più conosciuti e dovevano pertanto essere ricostruiti. Iniziò così un processo di negoziazione che portò non tanto al ripristino degli antichi spazi, quanto piuttosto alla creazione di nuovi. Nel caso di Briançon e della Valsesia un elemento centrale nella costruzione dello spazio risiedeva nel ruolo esercitato dal consiglio di valle, assemblea di rappresentanti di territori ampiamente autonomi. Ciò rifletteva un rapporto giuridico privilegiato con l’autorità superiore; gli attori nella valle avevano ampi margini di autogoverno e le richieste della popolazione locale venivano presentate a questo consiglio. Col passaggio alla Casa dei Savoia, investita nel Settecento da un intenso periodo di riforme, la costruzione dello spazio dovette subire adattamenti. Nuovo centro di riferimento era Torino e ciò ridisegnava lo spazio e la prospettiva su di esso. Anche l’introduzione dei Circoli in Tirolo può essere letta come costruzione di spazio. Proprio come i rappresentanti dei comitati avevano lavorato alla distribuzione delle località come punti di definizione spaziale, così anche ai circoli furono assegnate le precedenti unità amministrative, i giudizi, e attraverso di essi furono definiti.
L’indagine sulle pratiche amministrative consente di gettare uno sguardo sulla conoscenza e sull’agire spaziale da parte della popolazione, considerando che petizioni, rapporti, visite e sopralluoghi11 offrivano agli amministrati l’opportunità di esprimersi.12 Nell’Ungheria meridionale non furono coinvolti solo i rappresentanti di entrambi i comitati, ma nel corso di un sopralluogo la popolazione stessa ebbe la possibilità di esprimere le proprie conoscenze e rappresentazioni degli spazi. Per i valligiani di Briançon e della Valsesia il crescente coinvolgimento di attori a Torino non rappresentò sempre un limite: grazie a questa costruzione più ampia dello spazio, essi ebbero anche la possibilità di avanzare le proprie istanze direttamente alle autorità superiori (in una sorta di comunicazione triangolare13), scavalcando le élite della valle. Un tipo di comunicazione simile si registrò anche in Tirolo. Tra i compiti dei Capitani circolari rientravano le visite regolari, grazie alle quali, oltre che entrare in contatto diretto con la popolazione, percorrevano il loro spazio e agendo lo definivano. In una prima fase la nuova struttura spaziale venne ignorata e il più possibile aggirata sia dalla popolazione che dai giudici e funzionari; poi i Capitani circolari divennero finalmente il punto di riferimento diretto per le istanze della popolazione. Così quest’ultima, attraverso l’azione, incorporò le nuove strutture nella propria costruzione dello spazio.
Nella misura in cui le costruzioni dello spazio producono orientamento e sicurezza, svolgono anche un ruolo centrale nei processi identitari. L’indagine condotta tra la popolazione di Bodrog e Bács aveva portato alla luce che, per esempio, in occasione dell’esodo dai territori conquistati dagli Ottomani, ai bambini erano state tirate le orecchie o erano stati addirittura frustati perché fissassero nella memoria il confine del paese abbandonato. Alcune strutture del comitato furono trasferite lontano, “in esilio”, e con loro anche le strutture spaziali. Nella Boemia ottocentesca il processo identitario – assai marcato almeno a livello pubblico – passò sempre più attraverso l’appartenenza alla comunità linguistica tedesca oppure ceca. Da un lato, Vienna cercò di riorganizzare lo spazio sulla base delle lingue e, dall’altro, la stessa popolazione tentò, all’interno delle autonome unità amministrative, di farsi assegnare ad altri distretti, considerati più adatti. In questo caso tra gli argomenti non c’era solo la lingua, ma anche la vicinanza/distanza oppure i collegamenti stradali, che in tal modo fanno la loro comparsa come componenti della costruzione spaziale.
Sulla base delle fonti utilizzate, i contributi affrontano il tema della costruzione dello spazio con diverse modalità. Il loro comune, prezioso valore storiografico risiede nella capacità di fornire uno sguardo d’insieme sul rapporto tra azione e spazio nei diversi attori e attrici e sulla loro attribuzione di significati. Ciò consente di trarre preziose indicazioni sulla loro concezione dello spazio e sulle loro rappresentazioni sociali dell’ordine.
Ellinor Forster
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1 Editorial/Editoriale. In: Geschichte und Region/Storia e regione 2 (1992), pp. 5–7.
2 Jörg DÖRING/Tristan THIELMANN (a cura di), Spatial Turn. Das Raumparadigma in den Kultur- und Sozialwissenschaften, Bielefeld 2008. Per uno sguardo sulla ricerca in campo italiano, cfr. ad es. Giacomo MARRAMAO, Spatial turn: spazio vissuto e segni dei tempi. In: Quadranti – Rivista internazionale di Filosofia Contemporanea I (2013), 1, pp. 31–37; Adriano ROCCUCCI, Spatial turn e geopolitica. Il nesso spazio-temporale e il carattere plurale della storia. In: Il mestiere di storico VIII (2016), 2, pp. 23–46.
3 Susanne RAU, Räume. Konzepte, Wahrnehmungen, Nutzungen, Frankfurt a. M. 2013.
4 Martina LÖW, Raumsoziologie, Frankfurt a. M. 1991, pp. 159–160.
5 Gabriela B. CHRISTMANN, Das theoretische Konzept der kommunikativen Raum(re)-konstruktion. In: EADEM (a cura di), Zur kommunikativen Konstruktion von Räumen. Theoretische Konzepte und empirische Analysen, Wiesbaden 2016, pp. 89–117, qui p. 97.
6 LÖW, Raumsoziologie, p. 163; CHRISTMANN, Konzept, p. 99.
7 Alexander C. T. GEPPERT/Uffa JENSEN/Jörn WEINHOLD, Verräumlichung. Kommunikative Praktiken in historischer Perspektive, 1840–1930. In: (a cura di), Ortsgespräche. Raum und Kommunikation im 19. und 20. Jahrhundert, Bielefeld 2005, pp. 15–49, qui p. 28.
8 Cfr. ad es. Birgit NÄTHER, Pragmatismus, Delegieren und Routinebildung. Zum Verhältnis vormoderner Verwaltungspraxis und Herrschaftsausübung. In: Administory. Zeitschrift für Verwaltungsgeschichte 2 (2017), pp. 35–47; Luigi BLANCO, Space and Administrative Boundaries at the Birth of the Italian Kingdom. In: Administory. Zeitschrift für Verwaltungsgeschichte 2 (2017), pp. 285–309.
9 Stefan BRAKENSIEK, Einleitung: Herrschaft und Verwaltung in der Frühen Neuzeit. In: Stefan BRAKENSIEK/Corinna von BREDOW/ Birgit NÄTHER (a cura di), Herrschaft und Verwaltung in der Frühen Neuzeit, Berlin 2014, pp. 9–24.
10 Cfr. ad es. Stefan NELLEN/Thomas STOCKINGER, Staat, Verwaltung und Raum im langen 19. Jahrhundert – Einleitung. In: Administory. Zeitschrift für Verwaltungsgeschichte 2 (2017), pp. 3–33.
11 André HOLENSTEIN, „Local-Untersuchung“ und „Augenschein“. Reflexionen auf die Lokalität im Verwaltungsdenken und -handeln des Ancien Régime. In: WerkstattGeschichte 16 (1997), pp. 19–31.
12 BRAKENSIEK, Einleitung, pp. 9–24.
13 Cfr. l’introduzione al concetto di “triangolazione” in BRAKENSIEK, Einleitung, pp. 18–20.
Attila Magyar
Non sedes, ignota fides, dubius comitatus.Non proprii crines, nuncius iste quis est?1
Dieser Spottvers habe sich unter den Abgeordneten des ungarischen Landtags im Jahr 1729 verbreitet, als die Deputierten des Bodroger Komitats in Preßburg eintrafen, gibt der Historiker Frigyes Pesty in seinem Buch über die verschwundenen Komitate Ungarns an.2 Es wurde nicht nur die Treue eines Komitats in Frage gestellt, sondern auch, ob es überhaupt irgendwo sein Haus, seinen Sitz, sein Territorium habe. Den meisten Deputierten des Landtages könnte vielleicht tatsächlich unbekannt gewesen sein, wo genau dieses im von den Osmanen wenige Jahre zuvor zurückeroberten Südungarn neugegründete Komitat lag und wen seine Abgeordneten genau vertraten. Das Problem stellte aber in erster Linie die Tatsache dar, dass selbst die Abgeordneten des Bodroger Komitats diese Fragen wahrscheinlich nicht genau beantworten konnten. Das Territorium ihrer Verwaltungseinheit wurde nie genau festgelegt, es blieb immer ein undefinierter Raum – bis zu seinem Zusammenschluss mit dem Bácser Komitat unter dem neuen Namen Komitat Bács-Bodrog.
Den Gegenstand der vorliegenden Analyse bildet eine Grenzstreitigkeit, ein Konflikt über den Raum. Dabei kommt der Raum selbst als eine nicht klar definierte Entität zum Vorschein – gerade aus diesem Grund kann er zum Kernpunkt des Konflikts werden. Diesen Konflikt kann man als eine Kette ineinander verwobener Transformationsprozesse beschreiben. Diese lassen sich nicht auf eine Umwandlung des Raumes als Ergebnis bestimmter Grenzziehungsprozesse reduzieren, sondern sie stellen vielmehr einen Wandel von Vorstellungen, Raumbildern, Handlungsvoraussetzungen und Handlungslogiken der den Raum konstruierenden Akteure dar. Wenn der Raum nicht als historische Schaubühne für bestimmte Ereignisse verstanden, sondern als eine geschaffene, konstruierte oder konstruierende und sich ändernde Gegebenheit betrachtet wird, rücken die historischen Akteure und ihr Agieren in den Mittelpunkt der Analyse.3 Diese Akteure suchen, transformieren und produzieren mit ihren Denkmustern und Handlungsweisen Räume, die als Herrschaftsräume und Verwaltungsräume wahrgenommen werden. Im vorliegenden Fall sind dies die Komitate, die Einheiten der Selbstverwaltung des ungarischen Adels, in deren Rahmen die (lokale) Herrschaft ausgeübt und Verwaltung organisiert wird.4
Der Grenzstreit zwischen den zwei südungarischen Komitaten Bács und Bodrog, die als territoriale Verwaltungseinheiten nach einer 150-jährigen Periode osmanischer Herrschaft am Anfang des 18. Jahrhunderts neugegründet wurden, entwickelte sich aus dem Umstand heraus, dass beide Komitate Anspruch auf das gleiche, aber nicht genau definierte Territorium erhoben hatten. Diese Situation löste eine ganze Reihe von Reaktionen, Beschwerden und Gerichtsprozesse aus, in denen über Räume, Territorien und Grenzen mit vielen verschiedenen Argumenten und Gegenargumenten diskutiert wurde. Nach einem nur vage bekannten historischen Vorbild sollten in einem Raum neue Verwaltungsgebiete aufgestellt werden, über deren genaue Grenzen keine exakten Informationen vorhanden waren, oder die je nach Interessen und Machtansprüchen der Beteiligten geändert, verschwiegen oder auch bewusst falsch dargestellt werden konnten.
Zahlreiche Bezüge, Ansichten und Einzelheiten dieser Angelegenheit sind in Dokumenten überliefert und erlauben eine Untersuchung über die Vorgehensweisen, Methoden, Raumbilder und Raumwahrnehmung der am Prozess beteiligten Akteure, die fragt: Nach welchen Mustern wurden Grenzen gesucht, festgelegt und gezogen? Wie wurden Räume wahrgenommen, beschrieben und dadurch definiert und von anderen Räumen abgegrenzt? Welche Mitsprachemöglichkeiten hatten einzelne Personen oder Gruppen bei den Grenzziehungen und wie beeinflussten ihre Beziehungen, ihre Vorstellungen über den Raum und dessen Wahrnehmung die Prozesse der Grenzbildung und Raumkonstruktion? Ein undefiniertes Territorium, das Ansehen und Anerkennung nur dann erlangen konnte, wenn seine räumliche Ausdehnung, sein Zuständigkeitsgebiet und überhaupt seine tatsächliche und nicht nur imaginäre oder symbolische Existenz beweisbar war, brachte viele verschiedene Personen in die Situation, sich mit den oben genannten Fragen auseinandersetzen zu müssen.
In den vielen überlieferten Dokumenten über die Neugründung der Komitate Bács und Bodrog, über die Unsicherheiten in Bezug auf ihre räumliche Ausdehnung, über die Versuche ihrer Wiederherstellung nach historischen Vorbildern und über den daraus resultierenden Rechtsstreit zeichnet sich eine sehr komplexe, sich oft in juristischen Kleinigkeiten verlierende Gemengelage ab. Im Folgenden geht es um das Aufspüren und Analysieren des Denkens über den Raum und bestimmter räumlicher Wahrnehmungsmuster der verschiedenen Akteure.5
Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht ein Protokoll, das den gesamten Ablauf einer Verhandlung festhält, die beim Einsetzen einer Kommission unter der Leitung von Sebastian Glavinich im Jahr 1717 durchgeführt wurde und die Abgrenzung der Komitate Bács und Bodrog zum Ziel hatte. Dabei wurden sowohl die Vorgehensweise als auch die Beweismaterialien und die Entscheidungsmechanismen erfasst und dadurch auch die Funktionen und Betrachtungsweisen der einzelnen Akteure im Prozess angeführt.6
Die einzigen umfangreicheren Untersuchungen über die Neugründung und Trennung der Komitate Bács und Bodrog und den darauf folgenden Rechtsstreit stammen aus dem 19. Jahrhundert. Ein bedeutender Beitrag zu dem Thema ist die Studie von István Iványi mit dem Titel „Das neue Komitat Bodrog“,7 der es gelungen ist, den Rechtsstreit um die Entstehung des Komitats ziemlich vollständig zu rekonstruieren. Iványi ist der letzte, der sich mit dem Thema ausführlicher befasst hat. Sein Zugang war lokalhistorischer und politikgeschichtlicher Art.8
Schon in der Endphase des Krieges zwischen Habsburgerreich und den Osmanen am Ende des 17. Jahrhunderts (dem so genannten Großen Türkenkrieg 1683–1699) begannen die habsburgischen Militärführer und Kameralbeamten mit der Organisation der Verwaltung in den neueroberten Gebieten Südungarns. Ziel war die (steuerliche) Erschließung des Landes und schon sehr früh auch die Aufstellung einer Militärgrenze, in deren Rahmen die weitere militärische Verteidigung des Habsburgerreiches gegenüber dem Osmanischen Reich organisiert werden sollte.9 Es erschienen erste Traktate über die Möglichkeiten der Verwaltungseinrichtung in den eroberten Gebieten, wobei noch keinesfalls eindeutig war, wo die neue Grenze zwischen dem Osmanischen und dem Habsburgerreich verlaufen sollte.
Bei der territorialen und verwaltungstechnischen Neuordnung dieses neu entstandenen Grenzgebietes zwischen dem Osmanischen Reich und der Habsburgermonarchie wurden, parallel zur Formierung der Militärgrenze, teilweise auch die Komitate neu organisiert. Diese waren aber keine neu erfundenen Verwaltungseinheiten, sondern versuchten eher das alte, vor der osmanischen Eroberung existierende ungarische Komitatsystem wiederherzustellen.
Die ersten Ansätze zur Rekonstruktion der Komitate in den neueroberten Gebieten Ungarns stießen im Wiener Hofkriegsrat und in der Hofkammer auf Zweifel und Ablehnung. Die unterschiedlichen Interessen des Wiener Hofes und des ungarischen Adels spiegelten sich nicht nur in den grundsätzlichen Streitigkeiten über die Jurisdiktionsfragen wider, die sich bei der Gründung der Militärgrenze entlang der Donau und der Theiß ergaben. Zur Debatte standen auch die räumliche Ausdehnung und die Abgrenzung der neu zu gründenden Komitate.10
Die Gründung der ersten Komitate lässt sich auf die Regierungszeit Stephans I. (997–1038) zurückführen. Sie sind als königliche Verwaltungseinheiten entstanden, deren Grundlage die königlichen Domänen ausmachten, unter ihre Verwaltungshoheit gehörten aber auch die nicht königlichen Güter.11 Während die Komitate im 11. und 12. Jahrhundert als Verkörperung der königlichen Macht fungierten, trat schon im 13. Jahrhundert die adelige Gemeinschaft als Träger der Macht in der Komitatsverwaltung hervor. Als Garantie des königlichen Einflusses diente der Gespan, später auch Obergespan (ung. főispán, lat. comes) genannt, der vom König ernannt wurde und zum Hochadel gehörte. In der Frühen Neuzeit übernahmen aber meistens die Vizegespane (ung. alispán, lat. vicecomes) die Führung der Geschäfte. Sie wurden von der Adelsgemeinschaft der Komitate auf den Komitatsversammlungen (ung. vármegyei közgyűlés, lat. congregatio generalis) gewählt; im Mittelalter zählte zu ihren wichtigsten Aufgaben die Gerichtsbarkeit, in der Frühen Neuzeit entwickelten sich die Versammlungen zum zentralen politischen Forum des Komitatsadels.12
Die genaue Lage der Komitate Bács und Bodrog und der zu ihnen gehörenden Ortschaften im Mittelalter ist nicht immer rekonstruierbar. Die ungarische Historiographie ist sich im Grunde darin einig, dass sie schon zur Zeit Stephans I. gegründet wurden.13 So war etwa die Ortschaft Bács schon im 11. Jahrhundert (Zweit)Sitz des Erzbischofs von Kollotschau (ung. Kalocsa).14 Die ersten schriftlichen Erwähnungen sowohl des Bácser als auch des Bodroger Komitats stammen aus dem 11. Jahrhundert. Der Ausbau und die umfassende Befestigung der zwei Burgen, die als Zentren der Komitate dienten, werden meistens in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts datiert.15 György Györffy stellte fest, dass das Bácser Komitat den südlichen Teil des Gebietes zwischen der Donau und der Theiß einnahm, das Bodroger nördlich des Bácser Komitats, ebenfalls zwischen den beiden Flüssen, lag.16
Die osmanische Eroberung der südlichen und zentralen Gebiete des Königreichs Ungarn brachte wesentliche Änderungen auch in den territorialen Ordnungen dieser Räume. Schon in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts war das Gebiet des Bácser und Bodroger Komitats als Grenzgebiet zum Osmanischen Reich von den Kriegsereignissen stark betroffen. Nach der Schlacht bei Mohács 1526 zogen hier jährlich Heere durch, die Bevölkerung verließ die Dörfer und ging nach Norden in die noch sicheren Gebiete des Landes. Nach der Eroberung von Ofen (ung. Buda) 1541 wurde der zentrale Teil Ungarns ins Verwaltungssystem des Osmanischen Reiches eingegliedert.17 Damit verschwanden die Komitate als Regierungseinheiten und mit der weggezogenen Bevölkerung auch die Erinnerung an sie.
Dass die historische Erinnerung an die alten Territorien und Grenzen jedoch teilweise trotzdem erhalten blieb, können wir aus mehreren Faktoren ableiten. Von diesen seien hier zunächst nur zwei wichtige genannt, weitere Komponenten werden in dem Kapitel über die neuen Grenzziehungen analysiert. Ein wichtiger Träger der historischen Erinnerung war die lokale Bevölkerung. Obwohl sie ihre alten Siedlungen verlassen musste, versuchte sie die Erinnerung an diese Ortschaften und ihre Grenzen aufrechtzuerhalten. Dafür liefert ein Artikel von Klára Mérey sehr wichtige Hinweise. Sie beschreibt den Fall, als in einer Zeugenbefragung für die Bestimmung der Grenzen des Dorfes Tömörkény im Jahr 1742 der befragte Péter Kovács darüber berichtete, dass er von einem alten Mann, der noch vor der osmanischen Eroberung im Dorf geboren worden war, Folgendes gehört habe: Der Mann sei einer der letzten gewesen, der das Dorf verlassen habe. Dann, als er und sein Onkel zum Ende des Dorfes gekommen seien, habe ihn sein Onkel sehr stark an den Ohren gezogen, ihn danach sogar mit der Peitsche geschlagen, damit er sich immer an die Grenze des Dorfes erinnern könne.18
Ein weiterer Faktor zur Aufrechterhaltung der Erinnerung an die alten Komitate waren die Komitatsverwaltungen selbst. Sie wurden meistens auch nach der osmanischen Eroberung einberufen und fanden ‚im Exil‘ im sogenannten königlichen Ungarn statt, das ab dem 16. Jahrhundert unter habsburgischer Herrschaft stand. Die Komitate schickten damit weiterhin ihre Gesandten in den ungarischen Landtag, verabschiedeten Beschlüsse, sammelten sogar bestimmte Steuern in den eroberten Gebieten ein.19 Dadurch blieb nicht nur die Erinnerung erhalten, sondern die Komitate selbst existierten weiter in einem anderen Raum, weiterhin über ihre eigene Territorien entscheidend, mit ständigen persönlichen Kontakten des Komitatsadels zu den Ortschaften und ihren Bewohnern, die früher zu ihren Domänen gehört hatten und auf die sie ihre Ansprüche in der Folge des Wegzugs nicht aufgegeben hatten.20
Allerdings gibt es über das Weiterleben des Bácser oder Bodroger Komitats keine Daten. Diese wurden auch in den Landtagsbeschlüssen ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts nicht mehr erwähnt, es finden sich auch keine Spuren von in anderen Orten gehaltenen Komitatsversammlungen.21 Die Gebiete der früheren Komitate lagen so weit von den nicht eroberten Teilen des Königreichs Ungarn entfernt, dass die Kommunikation sehr schwierig war. Die alten Grundherren, die verstreut in verschiedenen nichteroberten Teilen des Landes lebten, konnten wohl die Kontakte zueinander nicht mehr aufrechterhalten. Trotzdem gaben sie ihre Ansprüche auf ihre Domänen nicht auf und sammelten einen Teil der Steuern und Abgaben ein. Angeblich sollen sie bis zur Mündung der Theiß in die Donau vorgedrungen sein, um in den Dörfern die Abgaben einzutreiben.22 Zudem sind auch viele Besitzverleihungen in diesen Gebieten aus der Zeit der Osmanischen Eroberung bekannt. Die Einführungen in den Besitz passierten aber ausschließlich longa manu und nicht – wie vorgeschrieben – vor Ort mit Besitzbegehungen.23 Aus diesem Grund waren diese Gebiete auch ihren angeblichen ungarischen Grundherren meistens nur wenig bekannt, sie wohnten nicht auf ihren Gütern und kannten sich in den lokalen Verhältnissen kaum aus.
Diese Umstände führten zu großen Schwierigkeiten, als nach beinahe 150-jähriger osmanischer Herrschaft die südlichen Gebiete des Landes wieder in das ungarische Verwaltungssystem integriert und die alten Komitate neu gegründet werden sollten. Während die Erinnerung an die alten Ortschaften noch teilweise aufrecht geblieben war, waren die Komitate als alte Verwaltungseinheiten aus der alltäglichen Praxis und dadurch auch weitgehend aus der Erinnerung verschwunden. Diese konstruierten Räume, die ihre Existenz ihren Funktionen verdankten, hatten anderen, neue Räumen, in diesem Fall für die osmanischen Verwaltungseinheiten,24 Platz gemacht. Dies erschwerte die später gewünschte Rekonstruktion dieser Räume erheblich und führte zu einem langen Prozess, dessen Ziel die Wiederherstellung der alten Ordnung war, oft aber ganz neue Raumeinteilungen hervorbrachte.
Erste Versuche zur Neugründung der Komitate Bács und Bodrog gab es schon unmittelbar nach dem Karlowitzer Friedensschluss 1699.25 Bereits einige Jahre später, im Jahr 1703, brach der Aufstand des Fürsten Ferenc Rákóczi gegen die Habsburger aus. Die südungarischen Gebiete waren schwer umkämpft, der Aufbau der neuen Komitatsverwaltungen wurde unterbrochen – und die in dieser Zeit entstandenen Dokumente der lokalen Herrschaftsträger großenteils vernichtet.26 Erst nach dem Ende des Aufstandes 1711 konnten die Pläne für die Neugründung der zwei südungarischen Komitate wiederaufgenommen werden. Die erneute Einwilligung des Wiener Hofes sollte als Versöhnungsgeste des Kaisers gegenüber dem ungarischen Adel betrachtet werden. Der Hof suchte nach Kompromissen, daher wurde der Wunsch des Adels nach der Wiederherstellung der ungarischen Verwaltungseinheiten erfüllt.27 Die Tatsache, dass diesem Wunsch allerdings nicht mit eindeutigen Entscheidungen des Wiener Hofes bezüglich der räumlichen Konfiguration der neuen Komitate nachgekommen wurde oder wegen fehlendem (Raum-)Wissen nachgegangen werden konnte, löste große Verwirrung aus. Diese endete im erwähnten langen Rechtsstreit zwischen den Komitaten.
Am 2. Juni 1712 stellte Karl VI. die neue Gründungsurkunde für das Komitat Bács aus. Es wurde in der Generalversammlung am 1. Dezember 1712 in Kollotschau unter der Leitung seines Obergespans, des Erzbischofs von Kollotschau-Bács, Graf Emmerich Csáky (ung. Csáky Imre) wieder formiert.28 Nach dem Antrag der königlichen ungarischen Hofkanzlei bewilligte Karl VI. auch die Wiederherstellung des Komitats Bodrog. Am 18. Januar 1715 verlieh der Herrscher anstelle des alten, verschwundenen Siegels ein neues, dem alten ähnliches.29 Zum Obergespan des Komitats wurde Graf Paul Nádasdy (ung. Nádasdy Pál) ernannt, der den Titel eines Kämmerers der Kaiserinnenwitwe Amalie Wilhelmine trug und Enkel des nach der so genannten Magnatenverschwörung (1664–1671) hingerichteten Ferenc Nádasdy war. Die neue königliche Urkunde erwähnte allerdings mit keinem Wort, wo das Territorium des Komitats lag.30
Nádasdy rief 1715 die Gründungsversammlung des Bodroger Komitats in Peterwardeiner Schanz31 zusammen. Warum genau dort, ist aus den überlieferten Versammlungsprotokollen des neuen Komitats nicht zu erschließen.32 Ein Grund dafür könnte gerade in der Unbestimmtheit dieser neuen Siedlung gelegen haben, da sie noch in kein Komitatsterritorium eingegliedert worden war. Die Komitatsversammlung in Peterwardeiner Schanz könnte wiederum die später verbreitete Ansicht begründen, dass das alte Bodroger Komitat am Zusammenfluss der Theiß mit der Donau gelegen haben soll.33
Sofort aber, als Nádasdy sein Komitat zu suchen begann, engagierten sich auch die Vertreter des Bácser Komitats34 und versuchten zu beweisen, dass Nádasdys Gespanschaft überhaupt nicht in dieser Gegend, sondern wahrscheinlich viel weiter östlich, neben Arad an der Marosch, zu suchen sei.35 Folglich brauchte Nádasdy über die Lage seines Komitats eine unangreifbare Bestätigung und er musste sich ständig dafür einsetzen, dass das Gebiet des Bodroger Komitats ausgewiesen wurde, dessen Grenzen gezogen wurden und dessen Territorium vom Bácser Komitat getrennt wurde.
Im Lokalisierungs- und Abgrenzungsprozess der zwei südungarischen Komitate nahm der Palatin,36 Graf Nikolaus Pálffy (ung. Pálffy Miklós), eine wichtige Rolle ein. Nach mehreren Beschlüssen des ungarischen Landtages wurde die Untersuchungspflicht und Entscheidungsmacht in Grenzstreitigkeiten dem Palatin zugeschrieben.37 Obwohl diese Gesetzesartikel das persönliche Vorgehen des Palatins vorsahen, erlaubten sie auch die Einsetzung von Kommissionen, die im Namen des Palatins die Fälle untersuchen sollten.38 Pálffy schaute sich die Grenzen und die strittigen Orte nicht persönlich an,39 sondern formierte eine Kommission, die in seinem Namen das Territorium des Komitats Bodrog bestimmen sollte.
Inter omnes mensurarum ritus sive actus eminentissima traditur limitum constitutio. – Unter allen Riten oder Handlungen der Vermessung gilt als hervorragendste die Festsetzung von Grenzen. Mit diesem Satz beginnt ein in der römischen Kaiserzeit verfasstes Traktat des Feldmessers Hyginus Gromaticus mit dem Titel De limitibus constituendis.40 Ob die Kommissionen für die Bestimmung der Grenzen zwischen dem Bácser und Bodroger Komitat ihre Tätigkeit auch hervorragend fanden, können wir aus den Quellen nicht erschließen. Die überlieferten Materialien berichten vielmehr über Probleme und Sorgen, mit denen sich die Kommissionsmitglieder konfrontiert sahen. Ihr Handeln wurde ständig in Frage gestellt, die Ergebnisse, zu denen sie gekommen waren, wurden immer von mindestens einer der beteiligten Parteien angefochten, als ob die erstrebte Trennung der Komitate überhaupt nicht machbar wäre, als ob eine Grenze zwischen den zwei Komitaten nicht gezogen werden könne. Wie die im Jahr 1802 erfolgte endgültige gesetzliche Zusammenlegung des Bácser und Bodroger Komitats zeigt, war dies offensichtlich tatsächlich nicht möglich oder nötig; zumindest nicht in der Form, in der die Kommissionen und auch alle anderen Akteure im Prozess sie durchzuführen versuchten.
Von den Kommissionen wurde nämlich nicht einfach erwartet, dass sie eine Grenze festsetzten und damit einen bestimmten physischen Raum aufteilten. Sie sollten einen (imaginären) historischen Raum rekonstruieren und definieren und diesen in einem anderen (realen) Raum ansiedeln, seine Eckpunkte, Orte und Grenzen finden und festsetzen. Die Kommissionsmitglieder waren in diesem Fall keine Feldmesser, die einen bestimmten Raum erfassten und vermaßen und etwa mithilfe einer Karte präsentierten, wie das in den großen Vermessungsunternehmungen ab dem 18. Jahrhundert der Fall war.41 Sie waren auch keine Beauftragten, die anhand der vorhandenen Dokumente und Karten ein Territorium vermessen und seine gegebenenfalls strittigen Grenzen bestimmen mussten. Die Arbeit dieser Kommissionen bestand vielmehr darin, die Existenz eines historischen Territoriums zu beweisen und es wiederherzustellen. Dafür sollten Grenzen in den lokalen Interessensgegensätzen ausgehandelt und neue alte Räume (re)konstruiert werden.
In der Phase der intensiven Verhandlungsführung für die Abgrenzung der beiden Komitate, zwischen 1714 und 1721, wurden insgesamt drei Kommissionen aufgestellt. Jede von ihnen verteilte den Raum zwischen Donau und Theiß anders an die beiden Komitate. Keine dieser Entscheidungen wurde als endgültige anerkannt. Hier soll die Arbeit der zweiten Kommission unter der Leitung von Sebastian Glavinich eingehender analysiert werden.
Glavinich war der Propst von Kaposfő und Domherr von Fünfkirchen (ung. Pécs, lat. Quinque Ecclesiae). Zu den weiteren Mitgliedern zählten Joannes Paulus Passardi, Administrator des Fünfkircher Bistums und zweiter Vizegespan des Baranyaer Komitats, Gregorius Berény, Notar des Fünfkircher Domkapitels, Martinus Szeleczky, Vizegespan des Komitats Pest-Pilis-Solt, Alexander Sibolti, Stuhlrichter des desselben Komitats, Petrus Gyurkovics zweiter Vizegespan des Tolnaer Komitats. Aus dieser Liste wird ersichtlich, dass kirchliche Personen eine führende Rolle spielten.42 Sie waren die Repräsentanten eines so genannten Glaubwürdigen Ortes, in diesem Fall des Fünfkircher Domkapitels. Die Glaubwürdigen Orte bedeuteten ein noch im Mittelalter errichtetes System von Institutionen (in der Regel existierten sie im Rahmen kirchlicher Einrichtungen), deren Aufgabe die Ausstellung, Kopierung und Aufbewahrung von Urkunden, Ausstellung von Zeugnissen über Besitzverhältnisse, Bezeugung bei Streitfällen und Gerichtsprozessen war. Noch im gesamten 18. Jahrhundert zählten die Glaubwürdigen Orte zu den wichtigsten Institutionen, die notarielle Tätigkeiten ausübten, und deren Zeugnisse vor Gerichten als glaubhaft anerkannt wurden.43 Neben den kirchlichen Personen waren auch Amtsträger anderer Komitate in der Kommission vertreten. Sie wurden aus den Reihen des lokalen Adels gewählt. Für ihre Ernennung war normalerweise keine besondere juristische Bildung nötig. Trotzdem wurde dies erwartet und auch im oben zitierten Gesetz formuliert, – und die meisten Amtsträger erlernten die für ihre Tätigkeiten benötigten Kenntnisse entweder schon in ihrer Schulbildung oder im Lauf ihrer Amtszeit.44
Sebastian Glavinich beschrieb in einem Brief an den Palatin Nikolaus Pálffy, was seine Kommission in erster Linie für die Lösung des Falles getan hatte, um das alte Territorium des Komitats Bodrog zu bestimmen und vom Gebiet des Komitats Bács abgrenzen zu können. Er berichtete, dass die Kommission den Anweisungen seiner gnädigen Exzellenz folgend, ohne jedwede Zeitverschwendung, auch vom Konsens der Parteien ausgehend, nur um die fleißige Untersuchung der von beiden Seiten eingereichten Dokumente bemüht gewesen sei.45 Damit folgte die Kommission der gängigen juristischen Praxis, wonach die Grenzstreitigkeiten in erster Linie mit der Untersuchung und Auswertung schriftlicher Beweise gelöst werden sollten.
Der Prozess, der am 9. November im Ort Zombor angefangen hatte, begann dementsprechend mit der Einreichung und Vorstellung der Dokumente. Die beiden Parteien hatten schon vor Prozessbeginn versucht solche ausfindig zu machen, wozu sie auch „Agenten“ in Archive und Glaubwürdige Orte ausgeschickt hatten, um Beweise und glaubhafte Urkunden zu beschaffen.46 Zuerst legten die Vertreter des Bodroger Komitats47 ihr Beweismaterial in 15 Punkten vor. Darauf antwortete das Bácser Komitat mit zwölf weiteren Urkunden, die ihre Argumente bezeugen sollten. Die Beschreibung und inhaltliche Zusammenfassung der vorgezeigten Dokumente wurde im Ergebnisprotokoll festgehalten.
Aus der Liste wird ersichtlich, dass das Bodroger Komitat nicht nur einfach seine Lage und seine Grenzen beweisen musste; es sollte auch glaubhaft gemacht werden, dass das Komitat in der Vergangenheit überhaupt existiert habe. So wurde als erster Beweis eine Serie von alten Dekreten des Komitats Bodrog eingereicht, die seine Existenz und Aktivität bezeugen sollten. In diese Reihe fügen sich auch Dokumente ein, die das Bestehen des Komitats im Mittelalter beweisen sollten, so etwa der Hinweis, dass schon ein italienischer Autor das Komitat beschrieben habe oder dass Bonfinius, Historiograph des 15. Jahrhunderts, das Komitat zwischen der Donau und der Theiß erwähnt habe. Zudem komme auch in den ganz neuen Schriften des jesuitischen Polyhistors des 17. Jahrhunderts, Martin Szentiványi, das Bodroger Komitat vor. Hier findet sich auch der Bezug auf die Unterlagen des vorherigen Kommissionsleiters György Patatich, der anhand historischer Daten das Komitat Bodrog zwischen der Donau und der Theiß verortet hatte.48
Dabei fällt auf, dass die Dokumente nicht nach einer bestimmten Ordnung gereiht wurden. Auch das Auswahlprinzip erscheint aus heutiger Sicht ziemlich willkürlich. Anscheinend wurde jeder gefundene Hinweis auf die Existenz des Komitats vorgelegt, die Aussagekraft dieser Dokumente fand dabei offensichtlich keine besondere Berücksichtigung. Dieser Umstand erleichterte hingegen die Arbeit der Vertreter des Bácser Komitats, indem sie einige dieser Beweise leicht, manchmal mit höhnischen Bemerkungen begleitet, zurückweisen konnten. So stellten sie sofort die Kompetenz des genannten italienischen Autors in Frage, der ihrer Meinung nach als Fremder (Extraneus) nur wenig über die Verhältnisse in Ungarn wissen habe können und seine Schriften ohnehin nur aus den Texten anderer kompiliert habe.49 Den einfachen allgemeinen Erwähnungen des Bodroger Komitats in den alten Dokumenten konnte die andere Partei Beweise ihrer eigenen Benennungen in den gleichen oder ähnlichen alten Texten gegenüberstellen. Demnach sei es für alle offensichtlich, dass die beiden Komitate über eine historische Existenz und dadurch ihrer Auffassung nach auch über Legitimität in der Gegenwart verfügten. Dadurch blieb aber die Frage nach dem Wo weiterhin offen.
Als ein Versuch die räumliche Lage des Bodroger Komitats zu klären, kann die Einreichung zweier Karten verstanden werden. Um welche Karten es sich handelte, ist nicht mehr nachvollziehbar, bei der Aufzählung findet sich nur der kurze Hinweis: Mappae quaedam Geographicae Situationem ejisdem Co[mi]t[a]tus Bodrogiensis delineantes.50 Wie das Bodroger Komitat auf diesen Karten ‚eingezeichnet‘ war, ist daher unklar. Die im Zeitraum zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert von Ungarn oder von seinen südlichen Gebieten veröffentlichten Karten wiesen in der Regel sowohl Bács als auch Bodrog aus. Ihre Positionierung auf dem Kartenbild war allerdings sehr variabel. Manchmal wurden nicht die Komitate, sondern nur die Orte Bács und Bodrog markiert.51 Die aus dieser Zeit stammenden Karten Ungarns können auf wenige, zu Beginn des 16. Jahrhunderts entstandene Drucke zurückgeführt werden, so sind die unterschiedlichen Formen und Beschriftungen überwiegend nur kleinere Änderungen der jeweiligen Verleger.52
Um die Verwirrung über die Lage des Bácser und Bodroger Komitats, die die meisten Karten vermittelten, zu illustrieren, soll hier auf eine Karte verwiesen werden, die zu den letzten gehört, die noch nach den alten Drucken des 16. Jahrhunderts produziert wurde. In dieser im Jahr 1688 veröffentlichten, von Vincenzo Coronelli gezeichneten Karte finden sich beide Komitate eingetragen, das Bácser sogar zweimal, an einer Stelle genau unter der Aufschrift Comitat de Bodrok (Bachmeghe – ung. Komitat Bach), an einer anderen Stelle aber mit einem geänderten Namen C. de Batka du Batiense, als hätte es seinen Namen von der Ortschaft Bátka und nicht von Bács bekommen.
Abgesehen von diesen Verwirrungen lassen sich Karten als topologisches Medium betrachten, das eine Informationsmenge unabhängig von einer (konstruierten) Realität einer gewissen Zeit vermittelt. So konnten auch die vor der Kommission gezeigten Karten als Dokumente verstanden werden, die ein bestimmtes Wissen über einzelne Räume repräsentierten, die in der auf den Karten gezeichneten Form jedoch nie existierten.
Um die räumliche Lage der Komitate bestimmen zu können, bedienten sich die Vertreter der Parteien einer gut erkennbaren Art von Dokumenten, die den größten Teil der Beweismaterialien darstellten. Zu dieser Gruppe gehören die Urkunden, die die Zugehörigkeit einzelner Orte zu einem der beiden Komitate beweisen sollten. Als erstes legten die beiden Delegationen ein Extrakt aus dem Zehntregister vor, das im Jahr 1522 verfasst wurde. Hier soll als Beispiel der Eintrag aus dem Protokoll angeführt werden, der die Namen der Ortschaften im Bodroger Komitat anhand dieses Zehntregisters festhielt:
Connumerationem Portarum Co[mi]t[a]tus Bodrogien[sis], Anno 1522 ante cladem Mohacsien[sem] interventam, ex libro Regio de Anno [1]526 se regestum Decimale /: uti ibidem signatum habetur :/ per D[omi]nos Ambrosium Presty, & Paulum Viszlay de Apathi conscriptam, continente in se haec locorum Nomina, videlicet: Tothfalu, Vißmel Kißaka, Sz: Gyerth, Bodrog, Bodrog Monostor, Tiszhász, Uth, vel Usth Saáry udvarth, Cheok, Kisfalud, Kecskess, Nagy falud, Jullas, Kéttház Esztralya, Leßkee, Borthán, Jannossy, Papy, Kissheths, Nagy heths, Gest, Cseth, Varaszka, Játh.53
Es fällt auf, dass nicht alle Ortsnamen aus dem Register exzerpiert wurden. Nur die Ortschaften eines Zehntbezirks finden wir hier, während alle anderen Bezirke des Bodroger Komitats vollkommen fehlen. Genauso verhält es sich im Fall der vom Bácser Komitat eingereichten Liste. Auch dort sind nur die Ortsnamen zweier Bezirke des Bácser Komitats aufgeführt, alle anderen fehlen vollständig.54
Vergleicht man diese im Protokoll wiedergegebenen Listen mit dem Original, stößt man auf viele Schreibfehler, die sich durch das Abschreiben ergeben haben. So ist z. B. aus Kÿs- und Nagkwlwd (nach der heutigen ungarischen Schreibweise Kisund Nagyküllőd) Kisund Nagyfalud geworden oder aus Erdeealya (Erdőalja) wurde Esztralya usw. Diese Fehler erschwerten mit Sicherheit die Arbeit der Kommission, weil diese zwischen den sowieso mit der Zeit geänderten Ortsnamen auch solche finden sollte, die nie wirklich existiert haben.
Ähnlich gestaltete sich die Vorgehensweise der Bácser Partei. Diese versuchte die Behauptungen der Bodroger Vertreter mit weiteren alten Ortsverzeichnissen zu widerlegen und dadurch ihre Zugehörigkeit zum Bácser Komitat zu beweisen. Auch sie reichte mehrere solcher Listen ein. Die wichtigste war eine Urkunde von König Ludwig I., die in vollem Wortlaut auch in das Protokoll aufgenommen wurde55 – mit Ortsnamen, die im Jahr 1382 zum Bácser Komitat gehört haben sollen.56
Diese Listen mit den Ortsnamen lassen sich als eine Art von Raumdefinierung lesen. Der Raum bestand demnach aus einzelnen Punkten, den verschiedenen Ortschaften. Diese Punkte im Raum ergaben das Territorium des Komitats. Wenn man die Zugehörigkeit einzelner Ortschaften zu einem bestimmten Komitat beweisen konnte, ließ sich auch der Raum, das Territorium des entsprechenden Komitats konstruieren und damit vom anderen Komitat abgrenzen. Auf eine solche Wahrnehmungsart des Raums in der Frühen Neuzeit weist auch Axel Gotthard hin, wenn er diesen eher über Punkte als über Flächen definiert, die in frühneuzeitlichen Raumbeschreibungen vorkommen. Es seien eher kleine, getrennt voneinander stehende „Rauminseln“ beschrieben worden, weder Landschaften noch Territorien als Raumcontainer.57 Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Raum habe meistens als Attribut eines Ortes gedient.58
Die Vorgehensweise der Grenzkommission bei der Abgrenzung des Bodroger vom Bácser Komitat folgte, wie aus dem analysierten Protokoll hervorgeht, bestimmten Handlungsmustern. Die Kommission versuchte die Zugehörigkeit der einzelnen Ortschaften zu den Territorien zu bestimmen, damit als Ergebnis die Grenzziehung zwischen diesen Territorien erfolgen konnte. Dabei wurde die Kommission mit mehreren Problemen und Schwierigkeiten konfrontiert. Sie sollte zwei territoriale Einheiten festlegen, d. h. ihre räumliche Ausdehnung bestimmen. Diese konnte aber nicht einfach neu entworfen werden, sondern sollte so gestaltet sein, wie sie früher zu einem vergangenen Zeitpunkt gewesen sei. Da die Kontinuität der historischen Erinnerung allerdings inzwischen unterbrochen war, konnte die historische Rekonstruktion des Raums eigentlich nur eine Konstruktion eines neuen Raums sein. Diese Neukonstruktion versuchte die Kommission jedoch trotzdem nach historischen Mustern. Sie war in den Sicht- und Denkweisen gefangen, die ihr einerseits das Gesetz, andererseits wahrscheinlich auch die gängigen Denkmuster der Zeit vorschrieben.
Auf ein wichtiges Merkmal frühneuzeitlicher Grenzziehungsmechanismen weist Christoph Motsch hin, wenn er anmerkt, dass die vormoderne Grenze sich in behaupteten Zugehörigkeitsrechten einzelner Orte präsentierte, in Konfrontation mit einem benachbarten Zugehörigkeitsanspruch.59 Genau als eine solche, zwischen zwei Parteien zu lösende Angelegenheit wird der Grenzstreit auch in dem schon oben zitierten Beschluss des ungarischen Landtages definiert und die Vorgehensweise bei der Lösung des Grenzstreits vorgeschrieben.60 Durch den Beweis der Zugehörigkeit einzelner Ortschaften zum einen oder anderen Komitat mittels Dokumenten und Zeugnissen entstand zwischen ihnen praktisch auch die Grenze. Dass dieses Handlungsmuster allgemein verbreitet war und sich aus einer sehr alten Rechtspraxis ableiten lässt, zeigt die Tatsache, dass es bei der Lösung von Territorialstreitigkeiten allgemein verwendet wurde.61
Achim Landwehr beschreibt in einer Studie über einen Grenzziehungsprozess im österreichisch-venezianischen Kontext die Auswertung alter Dokumente als erstes und wichtigstes Element solcher Prozesse. Die Betroffenen hätten das möglichst hohe Alter der eigenen Ansprüche auf ein bestimmtes Stück Land beweisen sollen.62
Wenn wir die Bedeutung der alten Dokumente im hier analysierten Protokoll über die Grenzziehung zwischen den südungarischen Komitaten betrachten, fällt auf, dass der ältesten, im Jahr 1382 ausgestellten Urkunde das höchste Gewicht in der Argumentation zukam und sie sogar in vollem Wortlaut im sonst nur Exzerpte beinhaltenden Ergebnisprotokoll Platz fand. Das Alter des Dokuments verlieh ihm eine besondere Beweiskraft. Vergebens stellten die Vertreter des Bodroger Komitats spätere Urkunden, wie zum Beispiel das oben zitierte Zehntregister diesem gegenüber. Vielmehr wurde die Aussagekraft der Dokumente späterer Herkunft in Frage gestellt, insbesondere, weil die Urkunden über diese Teile des Landes, die unter „türkischer“ Herrschaft gestanden hatten, leicht Fehler hätten beinhalten können.63
Die Kommission agierte hier also nach allgemein akzeptierter Regel, dass bei territorialen Fragen die ältesten Dokumente bevorzugt werden sollten. So kann die Aufgabe der Kommission, wie erwähnt, weniger als Grenzziehung, sondern vielmehr als Grenzfindung bezeichnet werden, wobei sie im Beweisverfahren alte Orte zu finden und zu identifizieren und dadurch auch die alten Grenzen herzustellen versuchte. Das Finden der alten Grenzen könnte nach Landwehr auf eine göttliche Schöpfung hinweisen. Sie seien nach der Vorstellung der Beteiligten von Gott geschaffen worden.64 Eine solche Zurückführung der Grenzen auf die göttliche Schöpfung lässt sich in den hier analysierten Quellen nicht direkt erkennen.65 Die Grenzen sollten hingegen nach jenen Dokumenten gezogen werden, deren Entstehungszeit vor der osmanischen Eroberung lag. So wurde die Periode unter der osmanischen Herrschaft als ein Zeitabschnitt charakterisiert, in dem in der Raumordnung ‚Fehler‘ entstanden seien, die nun durch die Arbeit der Kommission und die Rekonstruktion der alten Grenzen beseitigt werden sollten.
Auf die Ankündigung der Vertreter des Bodroger Komitats, dass sie die Lage der alten Burg Bodrog mit Zeugenaussagen nachweisen wollten, reagierte die Bácser Partei sehr ablehnend: Sufficientia in praemissis contra humanum Testimonium, esse allata Instrumenta authentica antiquissima [...].66 Trotz dieses Einwandes hatten die Mitglieder der Kommission die Pflicht, die Orte, über die sie entscheiden sollten, auch persönlich zu besichtigen. Nachdem die Kommission die schriftlichen Dokumente „ordentlich durchlas und untersuchte“, wollte sie dementsprechend ihre Arbeit mit der Besichtigung der Ortschaften weiterführen, um den Fall mit der nötigen Sorgfalt und juristisch korrekt fortsetzen zu können.67
Bei diesen, vor Ort ausgeführten Untersuchungen machte die Glavinich-Kommission mehrmals von der Zeugenbefragung als juristisches Mittel Gebrauch. Dass dies an mehreren Orten passierte, können wir einem ungarischsprachigen Brief Glavinichs entnehmen, den er an den Palatin schrieb, um seine durchgeführten Aktionen und Vorgehensweisen zu erklären. Hier berichtete er über die weiteren Details der Zeugenbefragungen und nannte zusätzliche Daten über die Zeugen. An einer Stelle heißt es, dass die Kommission die alten Menschen reihum über die Namen der Orte „fleißig“ ausgefragt habe.68 An anderer Stelle schrieb Glavinich, dass die Kommission in der Ortschaft Mandra von allen dort Hörigen und in der Gegend lebenden alten und kundigen Menschen herauszufinden versucht habe, welche Orte oder Einöde es von dort bis nach Szabadka gegeben habe.69 Ein weiteres, im Protokoll detailliert beschriebenes Zeugenverhör erfolgte am 15. September in der Ortschaft Monostorszeg. Hier wurden die Einwohner nach der Burg Bodrog gefragt, weil die Bodroger Partei die namensgebende Burg ihres Komitats in der Nähe dieses Dorfes vermutete.
Die Befragung der lokalen Bevölkerung galt in den Grenzstreitigkeiten als eine wichtige Beweisprozedur, besonders wenn die schriftlichen Belege keine ausreichende Auskunft über den Grenzverlauf geben konnten. Für diese Fälle sollte die Erinnerung der Menschen zu Hilfe gerufen werden. In der Literatur über Grenzziehungsprozesse und der daraus entstandenen Rituale werden detailliert die unterschiedlichen Handlungen beschrieben, die zum Beispiel bei einer Grenzmarkierung praktiziert wurden. Diese dienten meistens der Stärkung der Erinnerung. Bei der Festlegung der Grenzen zwischen zwei Ortschaften war immer eine Vielzahl von Menschen präsent und die Prozedur der Grenzmarkierung wurde in der Regel mit einem besonderen Ereignis, wie etwa dem Abschneiden der Bärte, verbunden. Meistens waren auch Kinder anwesend, deren Gedächtnis mit Ohrfeigen oder kleinen Geldgeschenken gestärkt werden sollte.70
