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Politische, ökonomische und philosophische Aspekte zur Debatte von "Gleichheit" / "Ungleichheit". Ungleichheit und Verschiedenheit sind Grundmerkmale des Menschseins. Wir wollen und brauchen ein großes Maß an Gleichheit als Fundament unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und als Ausdruck von Gerechtigkeit. Unter dem Thema "Gleichheit in einer ungleichen Welt" werden Aspekte wie Chancen- und Ergebnisgleichheit, die Rolle des Wettbewerbs sowie die Frage, wie sich gesellschaftliche Forderungen und staatliche Eingriffe im Namen der Gleichheit mit individueller Freiheit vereinbaren lassen, diskutiert. Im Hintergrund steht dabei immer das Prinzip, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Den Begriff Gleichheit neu zu fokussieren, ist heute wichtiger denn je, denn die Welt sieht sich mit globalen Bedrohungen konfrontiert, die das Potenzial haben, bestehende Ungleichheiten massiv zu verschärfen. Mit Beiträgen u. a. von: Marietta Auer, Paul Collier, Gabriel Felbermayr, Raji Jayaraman, Kai A. Konrad, Jörn Leonhard, Mathias Risse, Claudia Wiesner, Jonathan Wolff
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Seitenzahl: 261
Veröffentlichungsjahr: 2023
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Gleichheit in einerungleichen Welt
Herausgegeben von Corinne Michaela Flick
WALLSTEIN CONVOCO! EDITION
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
© Wallstein Verlag, Göttingen 2023
www.wallstein-verlag.de
Umschlaggestaltung: Jade Blanchard-McKinley
ISBN (Print) 978-3-8353-5390-9
ISBN (E-Book, pdf) 978-3-8353-8424-8
ISBN (E-Book, epub) 978-3-8353-8425-5
Respekt dem Menschen gegenüber! Respekt! ...Wenn der Respekt dem Menschen gegenüberim Herzen der Menschen gründet, werden sie esim Umkehrschluss auch schaffen, das soziale,politische oder wirtschaftliche System zu errichten,das diesem Respekt dient.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
Einführung
Thesen
Wolfgang SchönWohlstand garantiert?
Marietta AuerGleichheit im Recht
Francisco H. G. FerreiraWelches ist das optimale Maß an Ungleichheit?
Jonathan WolffGleichheit als Verteilungsgerechtigkeit oder Gleichheit als relationales Ideal?
Jörn LeonhardGleichheit in einer ungleichen Welt: Historische Perspektivierungen
Raji JayaramanJustice or Just Is? Ungleichheit und die Wirtschaftswissenschaften
Kai A. KonradRomantische Liebe und intergenerative Mobilität
Clemens FuestSoziale Mobilität und Meritokratie
Paul CollierDie Umkehr der Polarisierung: Wie Menschen gemeinsame Ziele finden können
Claudia WiesnerDemokratische Gleichheit und die Veränderungen in modernen freiheitlichen Demokratien
Mathias RisseDie Welt im post-imperialen Zeitalter: Über die Rolle des Handels bei der Schaffung einer gerechteren Welt
Gabriel FelbermayrHandels- und Machtpolitik zur Zeitenwende
Christoph G. PaulusGleichheit, Ungleichheit, Recht
Stefan KoriothGleichheit – vom Postulat zum Problem
Timo MeynhardtFühren im Anthropozän – Ungleichheiten im Verhältnis zur Natur erkennen und ausbalancieren
Hans Ulrich Obrist im Gespräch mit Diébédo Francis Kéré Architektur für eine globale Gemeinschaft
Die Autorinnen und Autoren
Podcast-Gespräche
Liebe Freundinnen und Freunde von Convoco,
Ungleichheit, also Verschiedenheit und Andersartigkeit, ist ein Grundmerkmal des Menschseins. Alles, was existiert, steht in der Relation von Verschiedenheit. Über Gleichheit zu sprechen, ist daher nicht einfach. Es gibt viele Arten und Ausprägungen von Gleichheit:
politische, rechtliche, ökonomische, soziale und – ganz grundlegend – die moralische Gleichheit der Menschen, die auf das Bedürfnis zurückgeht, Autor des eigenen Lebens zu sein. Es geht um Rechtsgleichheit, die Gleichheit der Verteilung (jedem das Gleiche an Macht, Ressourcen und Chancen der Bildung) und schließlich um die Gleichheit der Möglichkeiten und Bedingungen. Das war und ist bis heute das angestrebte Ziel. Erreicht ist es noch lange nicht.
Es stellt sich die Frage, ob es Gleichheit zwischen Menschen geben kann bzw. ob sich diese herstellen lässt. Und wenn ja, welche Art von Gleichheit angestrebt wird. Die Geschichte hat gezeigt, dass vollkommene Gleichheit, also Identität, zwischen Menschen unmöglich zu erreichen ist. Vollkommene Gleichheit ist wahrscheinlich auch unerwünscht, wenn man an die immer stärker werdenden Identitätsbewegungen denkt. Individualität bedeutet, das Besondere, Eigentümliche einer Person hervorzuheben und damit sich zu unterscheiden, und eben nicht gleich zu sein. Somit stehen Identität und Gleichheit zumindest auf den ersten Blick zueinander im Widerspruch.
Gleichheit muss folglich anders, neu definiert und gedacht werden. Was bedeutet Gleichheit, wenn es die individuelle Gleichheit nicht geben kann? Nach alter juristischer Regel heißt das, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Von diesem Grundsatz muss ausgegangen werden, wenn es darum geht, Regeln und Systeme in einer Gesellschaft zu etablieren, um Gerechtigkeit herzustellen.
Der Kampf um Gleichheit, das Ringen, Gleichheit zu erlangen, hat eine vielfältige Geschichte mit Höhen und Tiefen, denn Ausgangspunkt des Strebens nach Gleichheit ist immer Ungleichheit. Es gibt viele Ausprägungen von Ungleichheit. Jedes Land weist eine andere Form von Ungleichheit auf, und selbst im westlichen Teil Europas ist die Ungleichheit in den einzelnen Ländern verschiedenartig. Von der Gleichheit im Allgemeinen zu sprechen, ist fast unmöglich. Fest steht aber, dass ohne ein hohes Maß an sozialer Gleichheit das Ideal des Gemeinwohls verloren geht. Und das Gemeinwohl, darüber herrscht weitgehend Einigkeit, bildet die Grundlage für eine gesunde Gesellschaft.
Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts gibt es eine große Bewegung in Richtung mehr und mehr Gleichheit. Dieser Weg führte über Revolutionen, zwei Weltkriege (Kriege sind immer Momente der Nivellierung von Unterschieden gleichzeitig aber auch deren Katalysator),[1] Civil Rights Movements und Gewerkschaftsgründungen bis hin zu heutigen Bewegungen wie MeToo und Black Lives Matter.
Damit sind wir bei den Identitätsbewegungen der letzten Jahre angekommen. Genau hier müssen wir erkennen, dass Identität eben ein Sich-Unterscheiden bedeutet und nicht ein Gleichsein. Das Ziel ist folglich die Gleichheit von Ungleichem. Mithin lautet das Thema dieses Bandes: Gleichheit in einer ungleichen Welt.
Es gilt anzuerkennen, dass es die individuelle Gleichheit nur im Nicht-Wissen, im Nicht-Können und Nicht-Beherrschen gibt. Wir alle stehen den großen Problemen und Herausforderungen gleich ohnmächtig gegenüber. Das ist eine Gleichheit aus der Ohnmacht und nicht aus der Potenz, wie der Denker Bazon Brock erklärt. Aus globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel entsteht eine globale Gleichheit: Auch wenn wir alle ungleich betroffen sind, stehen wir alle gleich ohnmächtig den Problemen gegenüber. Selbst eine erneute Spaltung der Welt, die sich angesichts des Krieges in der Ukraine abzeichnet, ändert daran nichts. Die skizzierte globale Gleichheit bleibt auch in einer zwischen liberalen Demokratien und Autokratien geteilten Welt erhalten.
Diese Erkenntnis sollten wir nicht aus den Augen verlieren, wenn wir über Gleichheit sprechen.
Somit sollte Gleichheit nicht auf individueller Ebene festgemacht werden, sondern in unseren Systemen auf makroökonomischer Ebene und dies, indem man Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt. Dabei ist zu beachten, was der Philosoph Tim Crane im Podcast-Gespräch mit Convoco hervorhebt: die Gleichheit in Bezug auf die Würde des Menschen. Jeder Person und jeder sozialen Gruppe muss die gleiche Würde zuteilwerden: »Die Menschen sind von Geburt an gleich in dem Sinne, dass jeder den gleichen Grundrespekt verdient – das ist der Kerngedanke hinter der Gleichheit von Menschen.«[2]
Das Prinzip der Chancengleichheit galt bisher als das effizienteste und angemessenste Mittel, Gleichheit herzustellen. Es setzt an der Ausgangslage an. Aber gerade hier ergeben sich Zweifel. Chancengleichheit ist nicht ausreichend, um eine gerechte und diverse Welt zu erschaffen, und nach neusten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen auch ein vollkommen unzureichender Ansatzpunkt. Es ist unmöglich, Menschen die gleiche Ausgangslage zu bieten, denn die frühkindliche Förderung spielt eine wesentliche Rolle für die Entwicklung eines Menschen. Wie sehr sich eine Mutter um ihr Baby oder ihr Kleinkind kümmert, entzieht sich der staatlichen bzw. gesellschaftlichen Einflussnahme.[3] Jeder nachträgliche Ausgleich zur Sicherstellung eines fairen, gerechten Ergebnisses bleibt jedoch ein unbefriedigendes Hilfsmittel, die nicht funktionierende Chancengleichheit zu korrigieren.
Wir stehen heute an einem neuen Entwicklungspunkt, was das Thema Gleichheit anbetrifft. Dass wir Ausgleichsmaßnahmen auf makroökonomischer Ebene festmachen sollten, gilt auch in Bezug auf die Länder und Kontinente. Gleichheit trotz und gerade wegen der Ungleichheit ist ein Gebot der Stunde. Die globalen Bedrohungen fordern mehr Gleichheit ein, weil sie neue Ungleichheiten hervorbringen. Pandemien, Klimawandel und dadurch ausgelöste Migration werden Veränderungen erzwingen. Die Geschichte hat uns gelehrt, dass es besser ist, in die Veränderung hineinzugehen und sie damit ein Stück weit zu kontrollieren, als sich ihr zu widersetzen. In unserem eigenen Interesse sind wir alle aufgerufen, mehr Gleichheit zu schaffen. Ziel muss eine fairere Welt sein.
Corinne Michaela Flick, im Januar 2023
1 Jörn Leonhard, Gleichheit in einer ungleichen Welt: Historische Perspektivierungen, in diesem Band, S. 83.
2 Tim Crane und Corinne Flick, Why equality is about dignity and respect, CONVOCO! Podcast (# 80), Juli 2022.
3 Francisco H. G. Ferreira, Welches ist das optimale Maß an Ungleichheit?, in diesem Band, S. 56.
Gleiches ist gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Von diesem Grundsatz ist auszugehen, wenn es darum geht, Regeln und Systeme in einer Gesellschaft zu etablieren, um Gerechtigkeit herzustellen. Angesetzt muss auf makroökonomischer Ebene werden, nicht auf individueller, denn Individualität bedeutet, sich zu unterscheiden und eben nicht gleich zu sein.
Corinne Michaela Flick
Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben den Staat immer mehr in die Rolle des Garanten bestehenden Wohlstands gebracht. Die Politik sieht sich in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger gegen schicksalhafte Wendungen aller Art zu schützen und nicht nur ein soziales Mindestniveau zu garantieren. Diese Politik resultiert oft nur in stärkerer Umverteilung. Das Ziel muss sein, Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt mit Resilienz gegen externe Einflüsse auszustatten.
Wolfgang Schön
Gleichheit gehört seit der Antike zu den wichtigsten Anliegen des Rechts. Dennoch kann das Recht nicht alle denkbaren Gleichheitsansprüche befriedigen. Ein Kernanliegen juristischer Gerechtigkeit besteht darin, formale Rechtsgleichheit herzustellen. Darüber hinaus bedürfen rechtliche Gleichstellungsmaßnahmen im Einzelfall der Abwägung mit gegenläufigen Freiheitsrechten.
Marietta Auer
Welches ist das optimale Maß an Ungleichheit? Das ist eine normative Frage, die untrennbar mit unserer Vorstellung von sozialer Gerechtigkeit verbunden ist. Wäre es möglich, alle Freiheiten zu wahren, den Wohlstand zu mehren und gleichzeitig alle Einkommensunterschiede zu beseitigen, so würden wir das tun. Doch das ist eine schier unlösbare Aufgabe.
Francisco H. G. Ferreira
Chancengleichheit ist wettbewerbsorientiert und erfordert von den Menschen, denen wir helfen wollen, oft demütigende Fähigkeitstests. Daher sollten wir Gleichheit anders denken. Gleichheit bedeutet gleicher Respekt für jeden Einzelnen und jede Einzelne, und nicht die Verteilung von Dingen.
Jonathan Wolff
Ein spannungsreiches Verhältnis zwischen Gleichheitsversprechen und Ungleichheitserfahrungen charakterisiert seit dem 19. Jahrhundert viele gesellschaftliche Entwicklungen. Es entscheidet bis heute über die Glaubwürdigkeit von Regeln, Regimes und Akteuren.
Jörn Leonhard
Die Wirtschaftswissenschaft verfügt über unverzichtbare empirische Werkzeuge, um Ungleichheit zu verstehen und zu bekämpfen. Wenn sie aber keinen Weg findet, in diesem bemerkenswerten empirischen Instrumentarium auch Gerechtigkeit zu berücksichtigen, läuft sie Gefahr, in den Augen der Öffentlichkeit an Bedeutung zu verlieren.
Raji Jayaraman
Wer als oberstes Ziel mehr Vermögensgleichheit anstrebt, müsste sich damit anfreunden, den Institutionen den Kampf anzusagen, die Endogamie – also das klassenbewusste Heiraten – begünstigen.
Kai A. Konrad
Ein zeitweiser Rückgang sozialer Mobilität kann sich als Teil eines normalen Entwicklungsprozesses ergeben, in dem sich Gesellschaften hin zu meritokratischeren Strukturen mit breiteren Aufstiegschancen wandeln.
Clemens Fuest
Wir brauchen in Europa Führungspersönlichkeiten mit dem moralischen Anstand, Menschen für ein gesellschaftlich erstrebenswertes Ziel zusammenzubringen. Sie werden Kommunikationsfähigkeiten brauchen, um dieses Ziel festzulegen, und sie werden die Bescheidenheit haben müssen, anderen Handlungsfähigkeit zu übertragen.
Paul Collier
Der Kontext der liberalen repräsentativen Demokratie wandelt sich: Die Digitalisierung verändert demokratische Praktiken, Experten gewinnen an Einfluss, und der Entscheidungsspielraum nationaler Demokratien in einer globalisierten Welt wird kleiner. Diese Veränderungen gefährden den Grundsatz der demokratischen Gleichheit.
Claudia Wiesner
Handelsbeziehungen und -strukturen müssen gerecht umgesetzt werden, damit auf internationaler Ebene alle Länder so behandelt werden, dass sie annähernd den Status gleichberechtigter Mitglieder eines internationalen Handelsregimes haben.
Mathias Risse
Protektionismus taugt nicht als Mittel zur Bekämpfung von Ungleichheit. Dafür stehen effektivere und effizientere Instrumente zur Verfügung. Diese müssen aber auch tatsächlich eingesetzt werden, damit die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung bei möglichst vielen Menschen ankommen.
Gabriel Felbermayr
Das Recht versucht seit jeher, Gleichheit herzustellen - natürlich nicht auf umfassender Basis, sondern oftmals nur bezogen auf kleine Zirkel. Aber als Egalisierungsinstrument wird es immer benötigt werden.
Christoph G. Paulus
Ergebnisgleichheit ist die Forderung der Stunde. Sie in den Vordergrund zu rücken, verwandelt Handlungsfreiheit zu dem, was an Gestaltungsmöglichkeiten nach Herstellung der Gleichheit übrigbleibt.
Stefan Korioth
Es reicht nicht aus, wenn sich der Mensch als Teil der Natur sieht und dieser einen eigenen Wert zuschreibt. Der entscheidende Schritt ist die Anerkennung einer Handlungsmacht der Natur. Erst dann können Ungleichheiten im Verhältnis zur Natur angemessen thematisiert werden.
Timo Meynhardt
Francis Kéré will mit seiner Arbeit diejenigen ermutigen, die nicht die Möglichkeit haben, ihr Potenzial auszuschöpfen – er schafft buchstäblich Räume für Gleichheit in einer ungleichen Welt. Mit seinem Serpentine-Pavillon 2017 versuchte er, die Besucher mit der Natur und miteinander zu verbinden.
Hans Ulrich Obrist
Die Gebäude der Kolonialzeit wurden mit hohen Mauern errichtet, um sowohl die Entscheidungsträger als auch ihr politisches »Pseudosystem« zu schützen. Meine öffentlichen Gebäude sollen hingegen Räume der Begegnung sein – jederzeit zugänglich und begehbar. Auf diese Art und Weise, so hoffe ich jedenfalls, werden die politischen Eliten gezwungen, richtige Entscheidungen zu treffen.
Francis Kéré
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 und fortgesetzt in der aktuellen Energie- und Lieferkettenkrise, für welche der Krieg Russlands gegen die Ukraine nur eine, wenn auch die wesentliche Ursache bildet, steht das Sozialmodell der Bundesrepublik Deutschland unter erheblichem Druck. Die Lockdowns der Jahre 2020 und 2021 haben viele Unternehmen vor oder in den Ruin geführt, die dramatisch steigenden Gas- und Stromkosten des Jahres 2022 haben Gewinne erneut einbrechen und Preise steigen lassen. Das Anschwellen der Verbraucherpreise bringt vor allem die unteren Einkommensschichten in Not; der Anstieg der Zinsen lässt viele Eigenheimträume zerplatzen. Deutschland sorgt sich um die Gefahr des sozialen Abstiegs breiter Bevölkerungskreise, aber auch um die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft.
Die Politik hat in den vergangenen Jahren – über den Regierungswechsel des Jahres 2021 hinweg – mit vielfältigen Maßnahmen reagiert, die sich durch einen gemeinsamen Charakter auszeichnen: Sie sind darauf angelegt, für alle Bürger den Status quo zu erhalten. Corona-Beihilfen und Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen und Gaspreisbremsen – sie alle vereint der Gedanke, die Bürgerinnen und Bürger vor den Unbilden der Zeit abzuschirmen. Der Wohlstand – so muss man dies lesen – wird garantiert, und was der freie Markt nicht leistet, wird zur Aufgabe des Staates erklärt. Und der Staat wird bei der Bewältigung dieser Aufgabe den Aspekt der Gleichheit immer im Blick haben – der normativen Gleichheit der Bürger in ihrem verfassungskräftigen Anspruch auf ein Mindestmaß sozialer Sicherung, aber auch ihrer faktischen Ungleichheit in der jeweils anderen schicksalhaften Betroffenheit durch Krisen und Katastrophen.
Die Politik des garantierten Wohlstands speist sich – so scheint es – aus drei verschiedenen Quellen. Die erste – und besonders naheliegende – Begründung für die meisten Maßnahmen findet sich in der Überlegung, dass kurzfristige Schocks nicht langfristige Investitionen zerstören sollen. Der Aufbau eines Unternehmens, der Aufwand für die eigene Ausbildung, die Gestaltung des persönlichen Umfelds (einschließlich der eigenen Wohnstätte) benötigen bei den meisten Menschen viele Jahre, vielleicht sogar mehrere Generationen; dieses »versunkene Investment« soll nicht durch vereinzelte und willkürlich erscheinende Schocks zerschlagen werden. Deswegen bemüht man sich um den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen, ordnet Stundungen von Steuer-, Miet- und Darlehensforderungen an, verteilt Sozialleistungen, die den Verbleib im eigenen Heim ermöglichen sollen. Das erscheint gut und richtig – und funktioniert aber nur dann, wenn die Krise, die bewältigt werden soll, in der Tat kurz und vereinzelt bleibt. Schwieriger wird die Situation, wenn diese Krisen länger anhalten als gedacht oder wenn Krise auf Krise sich türmt. Wie viele Krisen haben wir in Deutschland (und Europa) alleine seit der Jahrtausendwende erlebt? Von der Finanzmarktkrise über die Eurokrise und die Migrationskrise bis zur Coronakrise und der Ukrainekrise reicht die endlos scheinende Folge an Störungen. Und im Hintergrund steht seit Jahrzehnten die größte Herausforderung von allen: Der Klimawandel, der global nicht nur den Wohlstand, sondern das Überleben großer Teile der Menschheit infrage stellt. Die Vorstellung, diesem permanenten Übergang von einer Krise zur nächsten mit immer neuen befristeten Hilfestellungen begegnen zu können, ist jedoch nicht haltbar, weil sie eine konstante Leistungsfähigkeit des Staates unterstellt, der ja doch auch durch dieselben Krisen in seinem wirtschaftlichen Fundament erschüttert wird. Schwankt die Wirtschaft, so schwankt auch der Staat, dessen Handlungsfähigkeit nicht nur ideell, sondern auch finanziell von Voraussetzungen lebt, die er nicht selber garantieren kann.
Die zweite Begründungslinie ist sozialpsychologischer Natur. Politik und Bürger scheinen sich darin einig zu sein, dass die Bundesrepublik Deutschland ein »reiches Land« ist, dessen Normalzustand in Vollbeschäftigung, einem steigenden Bruttosozialprodukt, einem maßvollen Zinsniveau (genug für die Sparer, nicht zu hoch für die Schuldner) und einer wohlstandsfördernden Exportstärke liegt. Massive Konfrontationen durch einbrechende Lieferketten, durch wettbewerbsschädigende Energiekosten, durch eine sinkende Auslandsnachfrage, durch stark steigende Verteidigungskosten etc. sind in diesem Modell nicht vorgesehen. Der Wohlstand ist die Normalität, die Krise die Ausnahme. Daher sieht sich die Politik in der Pflicht, diesen über Jahrzehnte etablierten und von der Bevölkerung als sicher unterstellten Wohlstand zu gewährleisten. Ein Rückschritt ist nicht eingeplant und wird von der Politik immer als Versagen empfunden und deklariert – und auch dann, wenn – wie im Fall des Ukrainekrieges – die maßgeblichen Ursachen außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Diese Perspektive ist strukturell rückwärtsgewandt. Sie korrespondiert mit einem langjährigen politischen Diskurs, der den Bestandsbewahrern immer die besten Chancen auf den Wahlsieg verschafft. Wie sagte schon ein deutscher Bundeskanzler aus Anlass der Wiedervereinigung: »Es wird niemandem schlechter gehen als zuvor – dafür vielen besser.«[1] Aufstieg ist immer eine Option, Abstieg nicht. Damit geht aber auch eine strukturell pessimistische Weltsicht einher, die in der Konservierung gewachsener Strukturen die Lösung wirtschaftlicher und sozialer Probleme sieht und für die eine wohlfahrtsfördernde Wirkung von Innovation – auch im Sinne der »schöpferischen Zerstörung« (vgl. Joseph Schumpeter) – keinen Sinn besitzt.
Eng mit diesem Selbstbild einer auf Wohlstandsbewahrung gerichteten Politik verknüpft ist eine wohlwollende Sicht auf die Situation der Individuen in einer Gesellschaft, denen man keinerlei persönliche Schuld an den drohenden Wohlstandsverlusten zuweisen kann und die man deshalb auch von allen nachteiligen Folgen freistellen möchte. Natürlich stimmt es, dass weder die Covid-19-Pandemie noch der Ukrainekrieg aus der deutschen Gesellschaft heraus initiiert oder gefördert worden sind. Dann – so scheint es – könne man die nachteiligen Folgen dieser internationalen Entwicklungen auch nicht bei der deutschen Bevölkerung abladen. Hier zeigt sich ein Verständnis von Staatlichkeit, das ein dem Einzelnen ungnädiges Schicksal nicht mehr kennt. Ganz anders die Tradition seit der Antike: Casum sentit dominus – so lautete ein Leitsatz des römischen Rechts: Das Unglück trifft den (jeweiligen) Eigentümer. So wenig der Staat für Naturkatastrophen oder internationale Kriegswirren einzustehen hat, so wenig muss er herkömmlich den Einzelnen von den finanziellen Folgen eines solchen Schicksalsschlags freistellen. Es gehört vielmehr seit alters her zur Conditio humana, Kollateralschäden historischer Entwicklungen individuell hinnehmen zu müssen. Doch die Zufälligkeit der Schäden und ihre willkürliche Verteilung auf die betroffenen Individuen stehen in einem fundamentalen Kontrast zur Idee der Gerechtigkeit im Sinne einer gleichen Teilhabe aller an den Chancen und Risiken des Lebens.
Es ist daher eine alte Idee, dass die im Staat verfasste Gemeinschaft auch den Charakter einer auf Gegenseitigkeit angelegten Versicherung besitzt und besitzen sollte. Unser Grundgesetz hat das Ziel der Verwirklichung des Sozialstaats gleichrangig neben die Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaats gestellt. Das sozialstaatlich-versicherungsrechtliche Denken beginnt bei der Pflichtversicherung für Gebäude gegen Brandschäden und für Unfälle im Straßenverkehr und endet bei Maßnahmen der Sozialfürsorge – von der klassischen Sozialhilfe über »Hartz IV« bis hin zum neu eingeführten »Bürgergeld«. Sozialstaatlichkeit ist immer auch Verwirklichung sozialer Gleichheit. Die Frage ist eben nur, wie weit die Handlungsfähigkeit des Staates als deutschlandweite Versicherungsanstalt reichen kann und soll. Wird dem einzelnen Bürger ein soziales Existenzminimum garantiert oder sein letzter Einkommensstand? Sollen kleine oder große Unternehmen um jeden Preis durch jede Krise gerettet werden – und wo beginnt der harte Auswahlprozess des Marktes? Muss die Wohnung so warm sein wie im letzten Winter – oder dürfen ungebremste Gaspreise die Bevölkerung zu Sparsamkeit anhalten? Man muss den Eindruck gewinnen, dass der Sozialstaat sich unter dem Eindruck der Krisen der letzten Jahre – vielleicht auch unter dem Eindruck einer neugefundenen fiskalischen »Leichtigkeit des Seins« – von dem alten Modell einer bloßen Existenzsicherung gelöst und dieses durch ein neues Modell der Besitzstandswahrung ersetzt hat. Der Staat als Hilfestellung gegen alle Wechselfälle des Lebens geht aber letztlich über ein versicherungsrechtliches Instrument der Risikoallokation hinaus und versteht sich in Wahrheit auch als ein Motor der Umverteilung: der Umverteilung über Steuern, aus deren Mitteln laufende Hilfen geleistet werden, oder der Umverteilung über Schulden, und damit über die Grenzen zwischen den Generationen hinweg.
Was diese Art von Politik indessen nicht leisten kann, ist die Erhaltung der Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft, einer Wirtschaft insgesamt. Ein äußerer Schicksalsschlag wie eine Pandemie oder ein Krieg, der die staatliche Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit trifft, muss notwendig – wie zuletzt Kai A. Konrad und Marcel Thum konzise ausgeführt haben – den Wohlstand dieser Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit mindern. Man kann dann versuchen, die Auswirkungen für die einzelnen Bürger nach Möglichkeit abzumildern und dabei nach Bedürftigkeit differenzieren. Aber man kann nicht hinwegdiskutieren, dass der Kuchen für alle kleiner wird. Eine massive Erhöhung der Gas- oder Rohstoffpreise oder ein Einbruch der internationalen Nachfrage oder auch eine globale Durchsetzung von klimabedingten Produktions- und Konsumrestriktionen lassen sich auf Dauer nicht ignorieren. Der Wohlstand eines Landes – er kann ins Wanken geraten. Und das Schicksal nimmt keine Rücksicht darauf, ob eine Gesellschaft an Besitzstände gewöhnt und ob ein Wohlstandsverlust »verschuldet« ist oder nicht.
Das bedeutet: Wenn ein Land den Wohlstand für seine Bürgerinnen und Bürger sichern, seine Wirtschaft am Laufen halten und seinen sozialen Frieden wahren will, muss mehr geschehen als die permanente Abfederung von Risiken und die Fiktion ewiger Besitzstände. Die Gesellschaft muss insgesamt resilienter werden. Dazu gehört nicht nur die Bereitschaft der Bürger zum begrenzten Konsumverzicht, sondern auch (und noch mehr) der Wille zu einer gemeinsamen Anstrengung: Freisetzung wirtschaftlicher Kräfte, Wille zur Innovation, Einsatz von Arbeitskraft, Beachtung von Nachhaltigkeitsregeln – es wäre vieles zu nennen, was dazu beitragen kann, unserem Land seine Zukunft in Wohlstand zu sichern. Aber dies verlangt von der Politik, nicht nur die Herausforderungen der Zeit, sondern auch die Grenzen ihres Handelns offenzulegen. Und es verlangt von der Gesellschaft, d. h. von Unternehmen und Bürgern, den Staat nicht als Dauergaranten eines etablierten persönlichen Wohlstands in Anspruch zu nehmen.
1 Helmut Kohl, Fernsehansprache am 1. 7. 1990.
Gleichheit dürfte eines der meistdiskutierten Rechtsprobleme seit der Antike sein.[1] Seit Beginn des europäischen Rechtsdenkens befindet sich die Antwort auf die Frage, wer mit wem in welcher Hinsicht gleich zu behandeln ist und welche Rechtsfolgen Ungleichbehandlungen nach sich ziehen sollten, in ständigem Wandel. Um die Entwicklung des Gleichheitsdenkens im Recht bis zur Gegenwart zu verstehen, bedarf es zunächst der Unterscheidung zwischen formalen und materialen Gleichheitskonzeptionen. Sodann ist der Blick auf das Verhältnis von Freiheit und Gleichheit im liberalen Rechtsdenken zu richten. Historisch lassen sich auf dieser Grundlage zwei Stufen von Ansprüchen an die Herstellung von Gleichheit im Recht unterscheiden:[2] Ansprüche der ersten Stufe zielen seit der Aufklärungszeit auf die Beseitigung gruppenbezogener Diskriminierungen nach Merkmalen wie Geschlecht, Abstammung und Weltanschauung sowie auf die Herstellung formaler Rechtsgleichheit aller Menschen. Darauf baut in jüngerer Zeit eine zweite Stufe von Gleichstellungsbemühungen auf, denen es nicht mehr um den Abbau formaler Diskriminierungen, sondern vielmehr um die Änderung gesellschaftlicher Machtstrukturen mit dem Ziel tatsächlicher Gleichstellung bislang benachteiligter Gruppen geht. Abschließend stellt sich die Frage, wie weit die Herstellung von materialer Gleichheit über die Beseitigung formaler Diskriminierung hinaus grundsätzlich Aufgabe des Rechts sein kann.
Über Gleichheit kann man in einem formalen und in einem materialen Sinn sprechen. Was diese Unterscheidung bedeutet, erschließt sich, wenn man sich zunächst die parallele Unterscheidung zwischen formaler und materialer Freiheit vor Augen führt. Ein formales Freiheitsverständnis erfordert die Gewährleistung rein rechtlicher Freiheit, die jedermann gleichermaßen ohne Ansehung der Person gewährt wird. Ein materiales Freiheitsverständnis berücksichtigt demgegenüber auch die tatsächlichen Realisierungschancen von Freiheit. Dabei wird Freiheit als tatsächliche Entscheidungsfreiheit mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen gedeutet, die etwa im Fall von gravierend ungleich verteilter Verhandlungsmacht auf die Herstellung von Vertragsparität gerichtet sind.
Entsprechend wie im Bereich der Freiheit lässt sich auch zwischen einem formalen Begriff der Gleichheit im Sinne formaler Rechtsgleichheit und einem materialen Begriffsverständnis im Sinne tatsächlicher Gleichheit differenzieren. Anschaulich lässt sich insoweit auch von einem ersten und einem zweiten Freiheits- bzw. Gleichheitsproblem sprechen.[3] Während das erste Freiheits- und Gleichheitsproblem die grundsätzliche Durchsetzung des egalitaristischen Rechtsverständnisses der Neuzeit bezeichnet, in dessen Mittelpunkt die Abschaffung feudalen Statusrechts und die Herstellung allgemeiner gleicher Rechtsfähigkeit stehen, tritt das zweite Freiheits- und Gleichheitsproblem erst zutage, wenn diese erste Stufe gemeistert ist. Erst dann wird erkennbar, dass aus formaler Freiheit und Gleichheit mitnichten tatsächlich gleiche Realisierungschancen individueller Freiheits- und Gleichheitsansprüche resultieren, sondern dass es eines zusätzlichen Realisierungsaufwands bedarf, um Freiheit ebenso wie Gleichheit tatsächlich zu verwirklichen.
Darin steckt eine Erkenntnis, die im Folgenden immer mitbedacht werden muss: Freiheit und Gleichheit sind nicht um ihrer selbst willen, sondern wegen des ihnen jeweils innewohnenden Gerechtigkeitsgehalts erstrebenswert. Letztlich zielen alle Überlegungen zu formaler oder materialer Freiheit oder Gleichheit auf die damit jeweils verbundenen Konzeptionen von Gerechtigkeit, die sich ebenfalls entweder formal oder material deuten lassen. Während formale – man kann auch sagen: prozedurale – Gerechtigkeitskonzeptionen die Chancengleichheit in den Mittelpunkt rücken, zielen materiale Gerechtigkeitsansprüche auf Ergebnisgleichheit ab. Prozedurale Gerechtigkeitsvorstellungen spielen nicht nur bei Philosophen wie John Rawls oder Jürgen Habermas, sondern auch in Entscheidungsverfahren moderner Demokratien eine zentrale Rolle. Prozedurale Gerechtigkeit bedeutet, dass sich Gerechtigkeitsansprüche in pluralistischen Gesellschaften durch die Gewährleistung gleicher Startchancen und gerechter Verfahrensbedingungen, nicht aber durch die Vorgabe inhaltlicher Gleichstellungsziele verwirklichen lassen. Kurz: Liberale Gesellschaften erfordern ein materiales Verständnis von Freiheit, nicht aber ein materiales Gerechtigkeitsverständnis, um zu prozedural gerechtfertigten Entscheidungsergebnissen zu gelangen. Chancengleichheit ist als Gerechtigkeitsmaßstab erforderlich und hinreichend; Ergebnisgleichheit ist hingegen weder erreichbar noch als umfassende Zielvorgabe legitimierbar.
Daraus folgt eine erste wichtige Einsicht: Freiheit und Gleichheit sind als Bedingungen von Gerechtigkeit in modernen Gesellschaften nicht parallel strukturiert. Freiheit wirkt als Bedingung der Möglichkeit prozeduraler Gerechtigkeit ihrer Struktur nach selbstlegitimierend, ohne dass es auf den konkreten Inhalt der Freiheitsausübung ankäme. Der Sinn von Freiheit ist gerade die Möglichkeit zu inhaltlich unbestimmter Freiheitsbetätigung. Darin liegt der Kern aller liberalen Gerechtigkeitstheorien, die von einem Primat der Freiheit vor der Gleichheit ausgehen. Gleichheit erfordert dagegen anders als Freiheit immer eine inhaltliche Ausfüllung als Gleichbehandlung von wesentlich Gleichem gemessen an einem konkreten Maßstab, was charakteristischerweise dazu führt, dass die möglichen Vergleichsansprüche – im Bereich der Geschlechtergleichheit etwa: Gleiche Rechtsfähigkeit von Mann und Frau? Gleiches Wahlrecht? Paritätische Besetzung von Wahllisten, Vorstands- und Aufsichtsratsposten? Ehe für alle? Adoption für alle? Drittes Geschlecht? Selbstbestimmungsgesetz? – schon weit diesseits des niemals erreichbaren Ziels vollständiger Ergebnisgleichheit potenziell uferlos und letztlich nicht erfüllbar sind. Es ist kein Geheimnis, dass darin eine Achillesferse des modernen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrechts gerade in solchen Gesellschaften liegt, in denen egalitäre Prinzipien bereits sehr weitgehend verwirklicht sind.
Gleichheit im Recht kann nach alledem nicht absolut gedacht werden, sondern bedarf in liberalen Gesellschaften stets der Vermittlung mit dem zumindest teilweise gegenläufigen Prinzip der Freiheit. Freiheit zielt gerade nicht auf möglichst weitgehende Gleichbehandlung, sondern im Gegenteil auf die freiverantwortliche Möglichkeit zur (Selbst-)Unterscheidung. Wie Gleichheit und Freiheit in liberalen Gesellschaften komplementär aufeinander bezogen sind, lässt sich anhand der durch die Aufklärung gelegten Grundlagen des modernen Staatsverständnisses demonstrieren. So basiert die Legitimität moderner Staaten auf dem im Kern privatrechtlichen Grundgedanken des Kontraktualismus, wonach nur ein zwischen Freien und Gleichen geschlossener Vertrag geeignet ist, legitime Institutionen mit normativ gültiger Rechtssetzungs- und Rechtsdurchsetzungsmacht hervorzubringen. Was im Großen gilt, gilt auch im Kleinen: Der freiverantwortlich geschlossene Vertrag wirkt nicht nur als Gesellschaftsvertrag, sondern auch als alltäglicher privatrechtlicher Vertrag selbstlegitimierend, wenn und soweit er freiverantwortlich geschlossen wurde. Das Vertragsprinzip erweist sich damit sowohl auf der staatsrechtlichen Makroebene als auch auf der privatrechtlichen Mikroebene als das wohl wirkmächtigste moderne Rechtsprinzip.
Ausdruck der universellen Legitimationskraft des Vertragsprinzips ist die Maxime Volenti non fit iniuria: Dem, der zustimmt, geschieht unabhängig vom Inhalt der Zustimmung kein Unrecht, weil und soweit er zustimmt. Noch weiter geht die Maxime Stat pro ratione voluntas: Die Form der Zustimmung ersetzt durch den Mechanismus der Freiverantwortlichkeit die inhaltliche Bewertung des Zustimmungsinhalts; die Form des freien Willens tritt an die Stelle der inhaltlichen Vernünftigkeit des Gewollten.[4] Grundlage dieses Willensprinzips ist das aus der Aufklärung überkommene Prinzip, dass ausschließlich die menschliche Vernunft als Quelle interpersonal gültiger Normen in Betracht kommt. Denn Vernunft ist die einzige Eigenschaft, die allen vernunftbegabten Wesen gleichermaßen zukommt. Unter Gleichheit im Sinne des Vernunftrechts ist infolgedessen nicht irgendeine Art von Gleichheit, sondern ganz spezifisch Gleichheit in der Fähigkeit zum Vernunftgebrauch zu verstehen, die alle Menschen gleichermaßen besitzen. Von diesem Standpunkt aus ist es prinzipiell irrelevant, dass sich Menschen in ihren individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten und sogar in diskriminierungsaffinen Gruppencharakteristika wie Geschlecht, Herkunft, Weltanschauung usw. unterscheiden. Denn diese Unterscheidungsmerkmale sind, genau wie empirische Unterschiede in der individuellen Fähigkeit zum Freiheitsgebrauch, definitionsgemäß unerheblich, weil es für die Teilhabe am vernunftrechtlichen Legitimationsmechanismus nur auf die Gleichheit aller Menschen als vernunftfähige Wesen ankommt. Und mit »alle Menschen« sind tatsächlich alle Menschen gemeint, und zwar unabhängig davon, dass es den Begründern dieser Ideen vor dreihundert Jahren nicht in den Sinn gekommen wäre, etwa Frauen oder amerikanischen Sklaven die gleiche bürgerliche Rechtsfähigkeit zuzuerkennen wie weißen Männern europäischer Abstammung. Die epochale Kraft des vernunftrechtlichen Legitimationsmechanismus zeigt sich gerade darin, dass er seit seiner erstmaligen Formulierung aus sich selbst heraus eine normative Eigendynamik in die Richtung immer weiterer Realisierung des ihm eingeschriebenen Universalisierungsanspruchs entfaltet hat.
Richtig ist es auf dieser Grundlage auch, in einem – allerdings genau zu qualifizierenden – Sinne von einem Primat der Freiheit vor der Gleichheit zu sprechen. Denn zwar setzt der vernunftrechtliche Legitimationsmechanismus Gleichheit im Sinne von gleicher Vernunftfähigkeit voraus. Freiverantwortliche Verträge gelten aber nicht schon deshalb, weil sie von vernunftrechtlich Gleichen geschlossen wurden, sondern vielmehr nur dann und deswegen, weil diese Gleichen sie freiverantwortlich geschlossen haben. Der Legitimationsmechanismus liegt immer in der Freiheit und nicht in der Gleichheit. Vernunftrechtlich gerecht ist etwas nie schon deswegen, weil alle gleichbehandelt werden. Entscheidend ist vielmehr immer der normative Anspruch der Aufklärung, alle heteronomen Zuteilungs- und Zuweisungssysteme gerechter Anteile an dieser Gesellschaft – seien sie auf Gott oder die Natur oder die Gesellschaftsordnung mit ihren kontingenten Machtstrukturen gegründet – einer Vernunftkritik zu unterziehen und sie durch das einzige Legitimationsprinzip zu ersetzen, das in der modernen Gesellschaft unhintergehbar ist: das Prinzip individueller Autonomie, d. h. der allgemeinen gleichen Freiheit zum normsetzenden Vernunftgebrauch.
Was folgt aus alledem für die Gleichheit im Recht? Zweifelsohne besteht ein Unterschied zwischen den soeben dargestellten theoretischen Voraussetzungen vernunftrechtlichen Gleichheitsdenkens und deren tatsächlicher historischer Durchsetzung. Der moderne rechtliche Kampf um Gleichheit im Recht begann mit jahrhundertelangen und in allen Erdteilen bis heute andauernden Auseinandersetzungen um die Anerkennung formaler Rechtsgleichheit aller Menschen, die hier als erstes Gleichheitsproblem beschrieben wurde. Die Meilensteine der neuzeitlichen Rechtsgeschichte liegen insoweit in der Einbeziehung der Frau in den Status gleicher Rechtsfähigkeit, die in Deutschland etwa im Familienrecht noch bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht vollendet war, sowie in der Beseitigung formaler Rechtsungleichheit aufgrund von andauernden und immer wieder neu auflebenden Diskriminierungsmustern nach Merkmalen wie Geschlecht und sexuelle Identität, Rasse und Herkunft sowie Religion und Weltanschauung. Besonders einschneidend wirkte und wirkt bis heute in vielen Fällen die formale Entrechtung von ganzen Bevölkerungsgruppen durch hoheitliche Entscheidungen, die den diskriminierten Bevölkerungsteilen gezielt und gewollt Grundrechte wie Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Meinungsfreiheit und Freizügigkeit vorenthalten. Gleiches gilt für die diskriminierende Nichtzugänglichkeit öffentlich- und privatrechtlicher Statusverhältnisse des Staatsangehörigkeits-, Personenstands- und Familienrechts. Mittel der Wahl zum Abbau derartiger formaler Diskriminierungen waren seit der Aufklärungszeit verfassungsrechtliche Gleichheitssätze, wie sie etwa in der Virginia Declaration of Rights von 1776 oder der französischen Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen von 1789 niedergelegt sind. Moderne Gleichheitsgewährleistungen wie Art. 3 des deutschen Grundgesetzes ergänzen den allgemeinen Gleichheitssatz oft durch spezielle Diskriminierungsverbote, die explizit die Unzulässigkeit bestimmter Differenzierungskriterien wie Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Glauben sowie Behinderung statuieren.
Eine wichtige Lehre, die sich aus der historischen Erfahrung von Unrechtsregimen wie den faschistischen und stalinistischen Diktaturen Europas, kolonialen Sklavenhaltergesellschaften sowie modernen Apartheidsregimen ziehen lässt, besteht darin, dass der in den neuzeitlichen Verfassungen meist explizit niedergelegte allgemeine Gleichheitssatz mit seinem Beharren auf der Universalität formaler Gleichheit und Freiheit aller Menschen tatsächlich den Kern dessen trifft, was man unter rechtsstaatlicher Gerechtigkeit verstehen sollte. Diese Lesart wird durch die zweite Teilformel der sogenannten Radbruchschen Formel bestätigt, die auf den Rechtsphilosophen und Justizminister der Weimarer Republik Gustav Radbruch zurückgeht. Der hier einschlägige Teilsatz dieser Formel lautet: »Wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ›unrichtiges‹ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.«[5] Radbruch bringt es auf den Punkt: Gerechtigkeit bedeutet essenziell Gleichheit.
Das wirft jedoch sogleich wieder die Frage auf: Gleichheit wovon?[6]
