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Zur "Stadt" gehört nahezu zwingend die Frage nach ihren Grenzen. Diese können durch physische Barrieren wie Mauern, Wälle, Befestigungsanlagen im Raum sichtbar begründet und durch die Definition von Rechtsbereichen bestimmt sein, aber auch in Form von "mental maps" Stadt und Land trennen. Der Band "Stadt und Grenze" verfolgt in einem weiten historischen Bogen urbane Grenzziehungen in Europa von der Spätantike bis in die Gegenwart. Die versammelten Beiträge widmen sich dem Wandel von Raumkonzepten, den durch das mittelalterliche und frühneuzeitliche Stadtrecht definierten städtischen Machtbereich in seiner Beziehung zum Umland, innerstädtischen politischen und sozialen Grenzen und Grenzziehungen, aber auch den durch das Stadtwachstum des Industriezeitalters geschuldeten Stadterweiterungen mit ihren neu gezogenen Verwaltungsgrenzen zwischen Stadt und Umlandbezirken. Thematisiert werden zudem nicht immer nur an der Stadtperipherie befindliche Grenzräume der Städte, sondern schließlich auch deren vertikale Grenzen. Die vielfältigen Formen und Intensitäten von Grenzziehungen machen deutlich, dass diese durch die mittelalterliche europäische Stadt mit ihren spezifischen Rechtstraditionen zweifelsohne eine besondere Akzentuierung erfahren haben, welche bis in die Moderne ihre Spuren hinterlassen hat. Sie zeigen jedoch auch, dass verschiedene Formen von Grenzen einem in Gesellschaften bestehenden Bedürfnis nach Komplexitätsreduktion entsprochen haben dürften, welches keineswegs als rein urbanes Phänomen zu fassen ist. Mit Beiträgen von Sándor Békési, Eva Chodějovská, Stefan Köchel, Wolfgang Maderthaner, Zdzisław Noga, Ferdinand Opll, Peter Payer, Martin Scheutz, Katalin Simon, Rosa Smurra, Harald Tersch, Andreas Weigl und Hans-Peter Weingand.
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Seitenzahl: 680
Veröffentlichungsjahr: 2024
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Nikolaus Reisinger/Andreas Weigl (Hrsg.)
Grenzen in der und um die Stadt
BEITRÄGE ZUR GESCHICHTE DER STÄDTE MITTELEUROPAS begründet von
WILHELM RAUSCH (1927–2019)
Band 31
ISSN 1727-2513
Herausgegeben vom
Österreichischen Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung
c/o Österreichischer Städtebund, Rathaus, Stiege 5, Hochparterre, A-1010 Wien Homepage: www.stgf.at
Raumkonzepte
ANDREAS WEIGL
Die Stadt und ihre Grenze – Grenzen der Stadt
WOLFGANG MADERTHANER
Projektionen des Fremden. Wiener Vorstädte um 1900
Stadt(recht) und Umland in Mittelalter und Früher Neuzeit
FERDINAND OPLL
Unbefestigte GrenzenZum städtischen Burgfried großer und kleiner Städte sowie eines Marktes (Wien, Wiener Neustadt, Baden, Mödling)
ROSA SMURRA
Der contado in Nord- und Mittelitalien während des Mittelalters
Politische und Soziale Grenzen
MARTIN SCHEUTZ
Drittes Viertel, Deutschherrenviertel, Kälbernes Viertel Stadtviertel als Organisationseinheit österreichischer Städte in der Neuzeit
HANS-PETER WEINGAND
Armut, Gesundheit, ProstitutionDie Mur in Graz als „merkwürdige Grenze“ zwischen Fakten und tradierter Fiktion
EVA CHODĚJOVSKÁ
The OthersMapping Jewish Settlements in Bohemian and Moravian Towns (1727/1728)
BURKHARD PÖTTLER
Grenzen zwischen städtischem und ländlichem Milieu Historisch-anthropologische Perspektivierungen
Grenzziehungen und (nachvollzogene) Stadterweiterungen
KATALIN SIMON
Die Geburt einer Metropole
SÁNDOR BÉKÉSI
Wienerland, Groß-Wien, StadtregionZum Oszillieren von Grenzen im 20. Jahrhundert
ZDZISŁAW NOGA
Die Erweiterung der Stadt Krakau vom 13. bis ins 20. Jahrhundert
Grenzräume
HARALD TERSCH
Grenzgänge des VergnügensReisende im Wiener Hyde Park des frühen 19. Jahrhunderts
STEFAN KÖCHEL
Schauplätze des Verbrechens im urbanen Raum der ModerneDie Literatur der Stadt als Konstituens und Medium einer Ästhetik des Bösen
Vertikale Grenzen
PETER PAYER
Stadtaufzüge und Aussichtstürme
Beiträgerinnen und Beiträger
Andreas Weigl
Aus anthropologischer Perspektive ist die Geschichte des homo sapiens sapiens eine Geschichte der Verstädterung. Wie schwer es auch fallen mag, eine verbindliche Definition von „Stadt“ zu geben, die dem Phänomen sowohl historisch als auch in seiner rezenten globalen Dimension gerecht wird – es gab und gibt viele Arten von Städten –, so ist doch der seit geraumer Zeit vorherrschende Trend einer mehrheitlich in urbanen Agglomerationen lebenden Weltbevölkerung unbestritten und wohl in näherer Zukunft kaum umkehrbar – es sei denn man geht von einem Katstrophenszenario aus. Trotz des vor allem in Teilen Asiens, Afrikas und Lateinamerikas immer mehr ausufernden, „wilden“ Wachstums von Mega-Cities auf Basis einer Entvölkerung des ländlichen Raumes,1 ja auch des schon im Zeitalter der Früh- und Hochindustrialisierung in Europa zu beobachtenden Ineinanderfließens von Stadtagglomerationen, die für das (Um-)Land kaum mehr Platz lassen – man denke an das Ruhrgebiet – ist bis in die Gegenwart aber eine Dichotomie zwischen „Stadt“ und „Land“ weiterhin evident. Dass innerhalb des besiedelten Raume „alles Stadt geworden ist“, lässt sich längst nicht sagen.2
Das globale Phänomen „Stadt“ hat tiefe, bis in die Jungsteinzeit zurückreichende Wurzeln und spiegelt sich daher auch sprachlich. Es gibt wohl keine Sprache oder Sprachgruppe von Bedeutung, die für die Lebens- und Sozialform „Stadt“ nicht eine entsprechende Begrifflichkeit kennt.3 Damit kann auch von einer entsprechenden mentalen Verankerung eines Stadt-Land-Gegensatzes ausgegangen werden. Eine Dichotomie setzt aber Grenzen und Grenzerfahrungen voraus, auch wenn diese im historischen Verlauf variieren, mehr oder weniger ausgeprägt sein können.
Wenn man die Geschichte der Stadt und ihrer Grenzen behandelt, kommt man notwendigerweise letztlich an einer Definition von Stadt nicht herum. Zwar ist die räumliche Sozialformation Stadt letztlich zweifelsohne ein Synthesebegriff,4 doch scheinen bei aller Verschiedenartigkeit drei Elemente von Stadt konstitutiv: ein umgrenztes Territorium, städtische Einwohner und die wie immer geartete rechtliche Fundierung als Gebietskörperschaft mit einem gewissen Grad an Selbstverwaltung.5 So sehr diese Definition unmittelbar einsichtig scheint, ist sie doch und vor allem auf das europäische Modell von Stadt bezogen, welches seit dem Hochmittelalter besteht. Allein die Tatsache, dass trotz der Eindeutigkeit des Begriffs „limes“ im Lateinischen, die Herkunft von „Grenze“ aus dem Altpolnischen es als Lehnwort im Deutschen ausweist und auch die entsprechenden Begriffe im Englischen und in den romanischen Sprachen jünger sind als man vielleicht glauben würde,6 verweist darauf, dass die Begrenzung der Stadt eine Geschichte hat. Spätantike oder frühmittelalterliche Rechtsverbände stützten sich nur bedingt auf territoriale Grenzen, wurzelten in Personenverbänden. Lineare Grenzen waren allerdings auch dem europäischen Frühmittelalter keineswegs völlig fremd. Man denke an die Grenze von Hufen, von Fluren, an die „Grenzmarken“.7 Die Besonderheit der europäischen Stadt bestand darin, dass sie sich allmählich vom Personenverband zum Territorialverband wandelte. Seit dem 11. Jahrhundert bestimmte zunehmend nicht persönliche Freiheit oder Unfreiheit sondern die ökonomische Selbständigkeit einer Person ihre Zugehörigkeit zur bürgerlichen Stadtgemeinde.8 Und selbst diese behielt nicht dauerhaft ihren unterbürgerliche Schichten exkludierenden Charakter. In der Praxis wurden mehr und mehr alle dauerhaft in einer Stadt lebenden Personen zu Städterinnen und Städtern. Auch wenn das den alteingesessenen bürgerlichen Eliten keineswegs gefiel.
Mit Blick auf die Anfänge der europäischen Stadt des Mittelalters lässt sich feststellen, dass diese ganz im Gegensatz zur antiken Stadt durch eine zumindest physisch scharfe Grenzziehung gekennzeichnet war. Das Imperium Romanum wurde bekanntlich von einem flächendeckenden Netz von sich selbst verwaltenden Gebietskörperschaften (civitates/poleis) überzogen.9 Deren als urbs, manchmal auch als oppidum bezeichneten Zentren entwickelten sich – häufig unabhängig von ihrem Rechtsstatus – zu dichtbesiedelten Städten.10 Die civitates bildeten politisch-rechtlich und wirtschaftlich eine Einheit, wobei die Stadt der Ort war an dem administrative und gerichtliche Entscheidungen getroffen, von der aus die abhängige ländliche Umgebung verwaltet wurde. Durch die enge Verflechtung zwischen Stadt und Land ergab sich keine Notwendigkeit für scharfe Grenzziehungen. Vielmehr legitimierten sich Angehörige der lokalen Elite als Schutzherrn für die städtische und ländliche Bevölkerung gemeinsam. Landbewohner besuchten im Alltag städtische Zentren, seien es städtische Märkte, aber auch Theater, Feste und Spiele sowie Thermen.11 Die pax romana verschaffte den Städten im Binnenimperium Sicherheit, die Schutzmauern vielfach entbehrlich machte. Erst der Vorstoß gentiler Verbände auf das innere Reichsgebiet ab dem 3. Jahrhundert sollte dies ändern. Alte Stadtmauern wurden nun reaktiviert, engere Mauerringe um den Stadtkern gezogen, eine Entwicklung, die auch anderswo den verbleibenden antiken Stadtresten den Charakter von „Burgsiedlungen“ verlieh.12 Selbst bei der Gründung von Konstantinopel und der Wahl Ravennas als Herrschaftszentren standen im Osten wie im Westen des Reiches die hervorragenden Verteidigungsmöglichkeiten im Vordergrund.13 In Summe kennzeichnete eine Stadtflucht die Spätantike, auch wenn etwa in Gallien noch im 6. Jahrhundert ein vergleichsweise dichtes urbanes Städtenetz bestehen blieb.14 Zweifellos sorgten aber die 541–750 nicht nur die Küstenstädte heimsuchenden wiederkehrenden Pestwellen, die unter der Bezeichnung „justinianische Pest“ firmieren, neben anderen politischen und ökonomischen Faktoren für einen verheerenden demographischen Rückschlag. Der musste besonders die urbane Bevölkerung treffen, denn diese benötigte ja agrarische Überschüsse des Landes zum Überleben. Angesichts der dünnen Besiedlung des europäischen Kontinents blieben die Wirkungen der Pest freilich lokaler beschränkt und erreichten in Summe sicher nicht die Dimensionen des spätmittelalterlichen „Schwarzen Todes“.15
Die Wehrfunktion der Stadtmauern förderte aber nicht unbedingt eine scharfe Abgrenzung zwischen der intra- und extramuralen Bevölkerung. Dazu trug auch die Verbreitung des Christentums bei, da sich frühe Sakralbauten überwiegend bei den Friedhöfen befanden, die gemäß den römischen Gesetzen außerhalb der Stadtmauern zu liegen hatten. Als „Stadtfeindlichkeit“ des Christentums sind diese allerdings nicht zu deuten. Vielmehr galten Stadtmauern und Türme als res sanctae. Auch extramurale Foederatensiedlungen begünstigten im Alltag Grenzüberschreitungen.16 Eine enge, über die Herrschaft der Bischöfe, die immer häufiger die Stellung von Stadtherren einnahmen, vermittelte Beziehung zwischen Stadt und suburbium blieb im Früh- und Hochmittelalter vielfach bestehen, nicht nur in Norditalien,17 sondern generell im fränkischen Einflussbereich. So umgab etwa die römische Siedlungsfläche in Trier um 800 ein Kranz von Klöstern, die vielfach an der Stelle von Grabbauten errichtet worden waren.18 Der klösterliche Besitz reichte ohnehin häufig weit in das Umland hinaus. Damit waren die Stadtgrenzen überwindende soziale und wirtschaftliche Beziehungen allein aus diesem Umstand heraus gegeben.
Den gentilen Verbänden aus dem Norden und Osten, die in das Imperium eindrangen, blieb das städtische Leben zunächst eher fremd, besonders deutlich im Fall der Langobarden. Dazu steht nicht unbedingt im Widerspruch, dass diese aus strategischen Gründen Verona und Mailand, später Pavia als Residenz ausbauten.19 Auch frühfränkische Adelige konnten mit Burgen als Wohnsitz nichts anfangen. In dieser Beziehung unterschieden sie sich sehr wohl von der gallorömischen Bevölkerung.20 Stadtgestalt und Stadtideal durchliefen auch dadurch in den Nachfolgereichen des Weströmischen Imperiums eine erhebliche Transformation.21
Innerhalb des ehemaligen Territoriums des Westteils des Imperium Romanum entstand im 6. und 7. Jahrhundert ein Nebeneinander alter, stark verkleinerter und umwallter Römerstädte und neuer Burgstädte. Beide Städtetypen näherten sich in ihrem Aussehen und ihrer Funktion immer mehr an.22 Das kam auch in der Namensgebung zum Ausdruck. Verbliebene römische Stadtreste erhielten von den neuen Herren Namen wie Augsburg oder Kolnaburg (Köln).23 Außerhalb des mediterranen Raumes bildeten nun häufig Burgsiedlungen das Pendant zum „flachen Land“. Etymologisch lässt sich die Fortentwicklung der Bezeichnung nichtruraler Orte und Plätze im angelsächsischen England besonders gut nachvollziehen. „Burg“ bei den Angelsachsen bedeutete anfänglich wallgeschützte Hofanlage, dann Burgsiedlung, ab dem späten 9. Jahrhundert stark befestigte Stadtsiedlung und schließlich privilegierte königliche Burgstadt.24 Im Vorfeld dieser Burgstädte siedelten sich in den suburbia Händler und Gewerbetreibende an.
Durch das Vordringen von Normannen, Sarazenen und Magyaren entstand im 9. und 10. Jahrhundert eine verschärfte Bedrohungslage, die dazu führte, entweder die suburbia in den Mauerring einzubeziehen oder einzelne Händler- und Gewerbeniederlassungen zu ummauern, wodurch diese sich zu eigenständigen Kernstädten wandelten.25
Noch im England König Alfreds des Großen wurde im Rahmen der Burghal Hidage die Bevölkerung bestimmter Landstriche und nicht etwa nur Anwohner zu Frondiensten herangezogen, um burgenähnliche Befestigungen zu errichten. Erst mit der Ausbreitung des Feudalismus war mit dem verliehenen Burgbann das Recht verbunden, die Einwohner der Burgsiedlungen zum Bau und Erhaltung der Burg zu verpflichten. In normannischer Zeit erhielten in England die Städte von der Krone sogar explizit sogenannte murage grants zuerkannt mit der Verpflichtung zur Errichtung und Erhaltung von Stadtmauern. Shrewsbury unter König Henry III. im Jahr 1220 machte den Anfang.26
Der hochmittelalterliche Städtegründungsboom ist auf das engste mit der wehrhaften, befestigten Stadt in Verbindung zu setzen. Zwar besaß nicht jede Stadt Stadtmauern und nicht jede ummauerte Siedlung wurde zur Stadt.27 Aber mittelalterliche Städte ohne Stadtmauern waren selten und bildeten die Ausnahme von der Regel.28 Die Gründe dafür sind aus der Genese der Städte jener Periode erschließbar. Paul Bairoch hat sie auf die zutreffende Formel gebracht: „From the Fortified Castle [Burgplatz; AW] to the Burg, from the Burg to the New Burg, from the New Burg to the Merchant’s Agglomeration, from the Merchant’s Agglomeration […]“. Damit ist eine Funktionserweiterung beschrieben, die von der reinen Verteidigungsanlage zur Stadt mit ihrem Platz im Rahmen einer arbeitsteiligen Wirtschaft führte.29 Das kam auch in den Begrifflichkeiten zum Ausdruck. Im Lauf des 11. Jahrhunderts wurde etwa im deutschsprachigen Raum der Begriff Burg immer ausschließlicher im Sinn von Wehranlage verwendet, während Ende des 11. Jahrhunderts für Burgsiedlungen hingegen der mittelhochdeutsche Begriff „stat“ in Verwendung kam.30 In den böhmischen Ländern, aber auch in Polen und teilweise in Ungarn, behielten allerdings Verwaltungsburgen, in deren Umfeld sich Siedlungsagglomerationen anschlossen, aus fiskalischen Gründen für die Landesfürsten noch längere Zeit große Bedeutung.31 Mit der Vergabe von Stadtrechten durch die Stadtherren kam es aber auch in Ostmitteleuropa letztlich zu einer strikten Trennung von städtischer und ländlicher Bevölkerung. Das Burgrecht, welches die Ansässigkeit in der Stadtburg begründete, wandelte sich zu einer Bezeichnung für den Stadtbezirk.32 Die Stadtmauer wurde „Signum des eigenständigen städtischen Rechtsbezirks“.33
Die Stadtbefestigung schützte nicht allein die Burg des Stadtherren, sondern die gesamte städtische Bevölkerung. Im Anlassfall konnte auch die Vorstadtbevölkerung in die ummauerte Stadt flüchten. Die Befestigung ist daher eines der fünf Merkmale, die laut Max Weber die europäische Stadt charakterisieren.34 Max Weber folgend hat Peter Johanek die mittelalterliche europäische Stadt als „verdichtete und gegliederte Bebauung auf umgrenzter, durch Befestigung markierter Fläche“ definiert.35
Der mittelalterliche Mauerring als Markierungselement von Grenze ist in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen.36 Sie ging über den fortifikatorischen Zweck deutlich hinaus. Stadtmauern waren Statussymbole für Macht und Reichtum, dienten der Kontrolle von Handel und Verkehr, der Einhebung von Abgaben. In mittelalterlicher Manier errichtete Stadtmauern dienten noch im 17. Jahrhundert den Stadträten als „Aushängeschild“ – obwohl diese vor schwerer Artillerie kaum mehr Schutz boten.37 Selbst noch in Lexika und Enzyklopädien des 17. und 18. Jahrhunderts galten ganz selbstverständlich Stadtmauern als zentrales Begrenzungsmerkmal von „Stadt“.38 Als der französische König Ludwig XIV. aus militärischen Erwägungen die Stadt Colmar zwang, ihre Stadtmauern zu beseitigen, klagten die Bürger, er hätte die Stadt zu einem städtischen Dorf erniedrigt. Sogar der mit absolutistischem Selbstverständnis regierende „Sonnenkönig“ hatte dafür ein Einsehen. Einige Jahre später wurde tatsächlich eine kleinere neue Mauer errichtet.39 Schlechter lief es für die Bewohner von Gloucester. Die Stadt wurde in den 1660er Jahren von den Stuarts gezwungen, ihre Stadtmauern abzureißen, weil sie im englischen Bürgerkrieg auf der antiroyalen, parlamentarischen Seite gestanden war.40 Dass die mit dem Stadtwachstum verbundene territoriale Ausdehnung immer neue Notwendigkeiten der Abgrenzung vom „Land“ bedingte, zeigt etwa die Geschichte von Paris. Zwischen 1180 und 1845 wurden nicht weniger als fünf Mal neue Außenmauern errichtet.41 Die große symbolische Bedeutung der Stadtmauern wird noch in Ansichtenwerken des 16. und frühen 17. Jahrhunderts erkennbar. Deren Künstler hatten nahezu ausschließlich die Kernstädte im Blick. Auf eine Darstellung von durchaus vorhandenen Vorstädten wurde weitgehend verzichtet.42
Abb. 1: Die Ansicht dokumentiert die Befestigungswerke einer spätmittelalterlichen „Großstadt“. Ansicht von Regensburg 1493 (aus der Schedelschen Weltchronik, https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/36/Nuremberg_chronicles_f_097v98r_1.png)
Trotz der symbolischen Bedeutung der Stadtmauern nahm bereits im 14. Jahrhundert eine Scheidung der Städte in zwei Gruppen ihren Anfang, die sich im 16. und 17. Jahrhundert verfestigte. Auf der einen Seite stand die überschaubare Zahl wachsender „Großstädte“, die dank der Finanzkraft des Stadtherren oder ihrer Oligarchien die Befestigungen auf den neuesten Stand zu bringen suchten. Mithilfe von kostspieligen Stein-Erde-Befestigungen konnten auch längere Belagerungen überstanden werden. Für die Mehrzahl aller anderen Städte besaßen die Stadtmauern jedoch zunehmend den Charakter von Renommierbauten mit geringem fortifikatorischen Nutzen.43 Selbst der Kontrolle des Zuzugs von Fremden scheinen Stadtmauern in manchen Fällen nur mehr sehr eingeschränkt gedient zu haben. So befand sich beispielsweise die Stadtmauer im frühneuzeitlichen Bordeaux in einem äußerst zweifelhaften Zustand. Während einer Pestepidemie im Jahr 1629 wurde der Stadtrat erst nach acht Monaten darauf aufmerksam gemacht, dass eine große Bresche es jedermann erlaubte, ohne Kontrolle in die Stadt zu gelangen und diese auch wieder zu verlassen.44 Ausnahmen von diesem Großstadt-„Alte Stadt“-Muster bestanden unter topographischen Gegebenheiten, die die Verteidigung besonders begünstigten. In diesen Fällen vermochten auch mittelalterliche Befestigungsanlagen ihren Zweck noch einigermaßen zu erfüllen.
Innerhalb der noch dazu zumeist engen Stadtkerne charakterisierte in erster Linie eine rechtliche und nicht so sehr eine funktionelle Gliederung die Besetzung städtischer Räume.45 Der Versuch einer strengen Trennung einer als „Bürger“, also eigentlich Burgbewohner, gefassten städtischen Bevölkerung und den Fremden stieß von Anfang an auf erhebliche praktische Schwierigkeiten. Da war zum einen die Logik des Personenverbandes, die durch die Existenz von Städten herausgefordert wurde: durch nichtbürgerliche Oberschichten, die in den Städten in von der städtischen Jurisdiktion ausgenommenen Gebäuden ihren Wohnsitz hatten – beispielsweise als „Freihäuser“ im Fall von Wien, als Jurydykas im Fall von Krakau46 bezeichnet –, durch fremde Händler, ganz zu schweigen von aus Grundherrschaften abwandernden Knechten, Mägden oder aber auch Prostituierten, die als unterbürgerliche Schichten erhebliche Teile der Stadtbevölkerung stellten. Diese alle waren notwendig, um eine Stadt zu „füllen“.
Die augenscheinlich erkennbare und rechtlich fixierte Abgrenzung der mittelalterlichen Stadt vom Umland konnte über die Tatsache nicht hinwegtäuschen, dass ein ständiger Austausch von Menschen und Waren für die Existenz von Städten unabdingbar war. Schon Werner Sombart und Lewis Mumford haben darauf hingewiesen, dass eine Betonung rechtlicher Aspekte, wie sie in der älteren Stadtgeschichtsforschung vorherrschte, an den Realitäten vorbeiging. Für Sombart konstituierte Städte in erster Linie der Konsum. Städtische Bevölkerung lebte ja und lebt bis heute von agrarischer Überschussproduktion. Autonome Siedlungen können so gesehen nicht als Städte bezeichnet werden,47 Vorstädte aber durchaus einen urbanen Charakter annehmen. Der Austausch betraf aber auch den permanenten Zuzug. Städte wiesen in der Regel negative Geburtenbilanzen auf, vor allem wegen der überdurchschnittlich hohen Sterblichkeit der städtischen Bevölkerung, zum Teil auch wegen der Praxis später Heirat in Gewerbe und Wirtschaftsbürgertum. Um nicht zu schrumpfen, waren Städte daher auf positive Wanderungssalden angewiesen.
Eine besondere Beziehung bestand zwischen Stadt und Vorstädten, die ja aus der Stadt „entwachsen“ waren. Die Erforschung alltäglicher Praktiken hat vielfache Kontakte und Interaktionen zwischen Bewohnern der Stadt und der Vorstädte belegt, die eine enge Beziehung von ummauerter Stadt und den Vorstädten veranschaulicht.48 Ein interessantes Beispiel dafür liefert der früh reurbanisierte norditalienische Raum. Dort sorgte die Expansion der Städte in die vorstädtische Zone dafür, dass seit dem 12. Jahrhundert extra-urbane sogenannte Borghi entstanden, die durch Wälle geschützt wurden. In weiterer Folge dehnten die italienischen Städte ihren Machtbereich immer weiter auf diese Zone aus und machten die Vorstadtbewohner pleno iure zu Stadtbürgern.49
Nördlich der Alpen dehnten zahlreiche freie Reichsstädte ihren Machtbereich über ein größeres Territorium im Umland aus. Ein besonders prominentes Beispiel liefert Nürnberg. Einige von ihnen schützten nicht nur ihre Stadt, sondern auch die zum Territorium gehörigen Dörfer durch sogenannte Landgräben und einige erhielten dafür im 15. Jahrhundert auch kaiserliche Bestätigungen. Zu den Städten mit Landgräben zählten Nördlingen, Dinkelsbühl, Nordhausen, Aachen, Rotenburg ob der Tauber, Schwäbisch Hall und Mühlhausen. Die Landgräben bestanden aus einem Wall und einem Graben. Im thüringischen Mühlhausen umfasste das Territorium Ende des 15. Jahrhunderts mehr als 60 Dörfer und zwei Meierhöfe, die durch einen wohl Mitte des 14. Jahrhunderts angelegten Landgraben im Norden und Nordwesten vor Angriffen benachbarter Territorialherren wie auch räuberischen Überfällen gesichert wurden. Ab dem 16. Jahrhundert wandelten sich die Landgräben von „städtischen“ zu „territorialstaatlichen“ Bausteinen der Landesverteidigung. Sie wurden nunmehr zunehmend in das Verteidigungssystem größerer Territorien integriert.50
Nach dem schweren demographischen Rückschlag des „Schwarzen Todes“ und der folgenden Pestwellen gewann der Urbanisierungsprozess ab dem 16. Jahrhundert eine neue Dynamik, besonders im Fall der Großstädte. Während um 1300 und um 1500 lediglich vier Städte in Europa über 100.000 Einwohner beheimateten, waren es um 1600 bereits acht, um 1750 zwölf.51 Dies auch darum, weil das vertikale Stadtwachstum in den Großstädten rasch an Grenzen der ummauerten Stadt stieß. Erst im 20. Jahrhundert ermöglichte der Bau von Hochhäusern und Wolkenkratzern in der „City“, diese zu sprengen, dies aber nun vornehmlich nicht aus demographischen Gründen, sondern zum Zweck der Konzentration von Dienstleistungen im Stadtzentrum. Lange davor hatte in Städten wie beispielsweise Prag und Wien die Oberschicht bürgerliche und unterbürgerliche Schichten, soweit sie nicht in Luxusgewerben direkt für den Hof und den Adel produzierten oder im häuslichen Dienst an den Wohnort des Dienstgebers gebunden waren, in die billigeren Wohngebiete an den Stadträndern innerhalb der mittelalterlichen Stadtkerne oder aber in die Vorstädte verdrängt.52 Der in den Städten ansässige Adel, soweit er über grundherrliche Rechte in der Vorstandzone verfügte, und Teile des Bürgertum, die ebendort Besitz hatten, waren jedoch ebenso lebensweltlich mit der Zone vor den Stadtmauern verflochten: durch Sommerresidenzen, die Bewirtschaftung von Weinbergen, Obstgärten und Meiereien.53 Das Ausgreifen des Urbanen über die alten Stadtgrenzen lässt sich bildlich etwa in der großen Stadtansicht von London des Zeichners und Kupferstechers Wenzel Hollar (1607–1670), die der Künstler 1647 im niederländischen Exil in Amsterdam publizierte,54 nachvollziehen. Die long view of London from Bankside lässt das rasche Stadtwachstum der englischen Metropole noch vor der eigentlichen Blütezeit des British Empire erahnen. London war bekanntlich in der frühen Neuzeit mangels größerer militärischer Bedrohung nicht zur Festung ausgebaut worden, was die mehr oder minder ungehinderte Expansion der Vorstädte vorantrieb. Diese hatte sich bereits in den Jahrzehnten vor Ausbruch des englischen Bürgerkriegs deutlich beschleunigt. Um 1640 lebten in der Londoner City within and without the walls etwa 135.000 Einwohner, in den Vorstädten nördlich der Themse bereits rund 175.000. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sollte sich dieses Ungleichverhältnis noch wesentlich vergrößern.55
Aber es gab für das Stadtwachstum auch retardierende Faktoren. Einen Rückschlag erlebte das Zusammenwachsen von Stadt und Vorstädten mit der Entwicklung neuer Militärtechnologien. Die sich laufend verbessernde Feuerkraft der Artillerie zwang Stadtherren und Bürger zum Aus- und Umbau der mittelalterlichen Stadtmauern, die andernfalls leichte Beute der Feldartillerie oder von Mineuren geworden wären. Unter Anleitung von Festungsbaumeistern meist italienischer, später auch niederländischer und französischer Provenienz entstanden mächtige, mit Bastionen ausgestattete und durch Erdwälle verstärkte Festungsanlagen, zuerst in Italien und Spanien, dann im gesamten mediterranen Raum und in Ungarn. Aber nicht nur Städte in Grenzlagen, sondern etwa auch Turin, Mailand, Nancy, Breda, Antwerpen oder Wien wurden zu mächtigen Festungen ausgebaut.56 Auch für reiche Handelsstädte wie Bremen, Hamburg, Lübeck, Leipzig und Frankfurt am Main war der Bau aufwendiger bastionärer Umwehrungen finanzierbar.57 Die zu Festungen umgestalteten Städte trieben das vertikale Wachstum noch einmal in die Höhe und zwangen im Vorfeld der komplexen Verteidigungsanlagen zum Niederreißen von Vorstadtgebäuden, die nahe an den Stadtmauern lagen zwecks Freimachung von Glacis, also Schussfeldern für die Verteidigung.
Abb. 2: Die Ansicht von London um 1650 belegt das bereits beträchtliche Wachstum der Vorstädte jenseits der Themse. Wenceslaus Hollar: Long view of London from bankside, Kupferstich 1647 (https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5f/1647_Long_view_of_London_From_Bankside_-_Wenceslaus_Hollar.jpg)
Die Ausdehnung der Wallanlagen diente jedoch auch und zunehmend vorrangig fiskalischen Zwecken. In Wien entstand im Jahr 1704 der Linienwall, in Berlin die 1734–1737 errichtete Akzisemauer.58 Der Wiener Linienwall wurde ursprünglich zum militärischen Schutz vor den Streifzügen ungarischer Aufständischer während des Spanischen Erbfolgekriegs, der sogenannten Kurruzen, errichtet. Aber schon kurz nach seiner Errichtung diente er an seinen Toren als Mautstelle. Während seine Schutzfunktion nach und nach schwand, trat seine fiskalische im Jahr 1811 endgültig in den Mittelpunkt als nunmehr alle Mauten an den Linienwall verlegt wurden.59 In Berlin war die Bedrohungslage eine andere. Ein 1705 errichteter Palisadenzaun schützte die Stadt vom Norden. Er wurde in die drei Jahrzehnte später errichtete Akzisemauer, die rein der Besteuerung der nach Berlin verbrachten Handelswaren diente, einbezogen.60 In Brandenburg-Preußen bestimmte im 18. Jahrhundert ohnehin nur mehr der Machtspruch des Königs, welche Siedlung als Stadt und welche als ländlich zu gelten hatte. Neugegründete Städte wurden lediglich aus steuerlichen Gründen leicht befestigt. Militärisch hatten diese Befestigungen keine Bedeutung.61
Mit der Errichtung immer neuer Begrenzungen ließ sich freilich Stadtwachstum obrigkeitlich-regulatorisch nicht völlig in den Griff bekommen. Dies erforderte einen Machtanspruch städtischer Autoritäten, der über die eigentlichen Stadtgrenzen hinausreichte. Schon in Spätmittelalter und Früher Neuzeit griff die städtische Bannmeile, zumeist als Marktbann, beziehungsweise der Burgfried zum Teil beträchtlich über die Stadttore in die Vorstadtzone und in das Umland hinaus. Die städtische Obrigkeit beanspruchte diese Zone als Wirtschaftsgebiet mit dem Recht der Gewerbeverleihung und als Gerichtsbezirk.62 Vollends sorgte die Metropolenbildung des 17. und 18. Jahrhunderts für ein Verschwimmen von Grenzen. Um 1750 bildeten beispielsweise die Londoner Bezirke außerhalb der City bereits einen Fleckenteppich von alten Grenzen und überlappenden Jurisdiktionen.63
Abb. 3: Der Wiener Stadtplan von Johann Baptist Homann dokumentiert den 1704–1706 errichteten Linienwall als äußeren Verteidigungsring Wiens. Wiener Stadtplan von Johann Baptist Homann, um 1720 (Wiener Stadt- und Landesarchiv, Kartographische Sammlung, Allgemeine Reihe, Pläne und Karten: Sammelbestand, P1: 296/2. Expl.)
Auch für die Sprengel der Stadtpfarren bildeten Stadtmauern keine Grenze. Kirchenrechtlich stand die territoriale Festsetzung des Sprengels als Teil des Bistums dem jeweils zuständigen Bischof64 zu, was zu einer gewissen Erstarrung beitrug. Auch die umfangreichen Besitzungen der städtischen Klöster in der Vorstadtzone mögen die Einbindung in innerstädtische Pfarrsprengel nahelegte haben. Den demographischen Gegebenheiten wurden solche Pfarrgrenzen immer weniger gerecht. Beispielsweise existierten in Wien vor den josephinischen Kirchenreformen der 1780er Jahre lediglich acht Pfarren von höchst ungleicher Größe. Während die Zuständigkeit der drei ursprünglichen Stadtpfarren, St. Stephan, St. Michael und die Schottenpfarre, weit in die Vorstadtzone und darüber hinaus reichte, blieben die wenigen Vorstadtpfarren räumlich eng begrenzt.65 Auf die genannten drei Stadtpfarren entfielen im Durchschnitt der Jahre 1753–1755 66 Prozent aller außerhalb der Spitäler getauften Kinder, jedoch nur 31 Prozent der Einwohner laut Volkszählung von 1754.66 Ein Ziel der Reform von 1783, die eine neue Pfarrsprengeleinteilung in Stadt und Vorstädten festlegte, war es daher, dass kein Pfarrer mehr beschwerliche Wege durch andere Pfarrbezirke auf sich nehmen und die Zahl der betreuten „Seelen“ in den Vorstädten 700 nicht überschreiten sollte.67
Auf militärischem Gebiet war es die sich immer mehr verstärkende Schusskraft der Artillerie, die der Existenz der frühneuzeitlichen Befestigungsanlagen anachronistische Züge verlieh. Seit dem 18. Jahrhundert verloren Belagerungen nach und nach häufig ihre kriegsentscheidende Bedeutung.68 Dennoch zog sich der Prozess der Entfestigung über rund zwei Jahrhunderte.69 Dazu trug nicht zuletzt die Angst der Stadtherren und der städtischen Oberschicht vor den „unruly masses“ bei. Schon die Obrigkeiten der mittelalterlichen Städte hatten zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich unerwünschte Besucher wie Bettlerinnen und Bettler, Vaganten und anderes fahrendes Volk von der Existenz von Stadtmauern nicht abhalten ließen, denn für das Funktionieren einer Stadt mussten im Alltag die Versorgungskanäle mit dem Umland offen gehalten werden, verbot sich abgesehen von Ausnahmesituationen (Belagerungen, Seuchenausbrüche) eine strengere Abschottung.70
Mit der Entstehung von Großstädten und der zunehmenden administrativen Durchdringung des städtischen Raumes erforderte zudem die „Polizey“ eine Ausweitung des Aktionsradius städtischer Organe. Die in Wien Mitte des 18. Jahrhunderts eingerichteten Polizeibezirke erstreckten sich nicht zufällig über die Vorstadtzone hinaus und reichten teilweise über den Linienwall in den Bereich der Vororte hinein.71 Darin spiegelt sich die schon im Mittelalter erkennbare Tendenz, den städtischen Vollstreckungsbereich zu erweitern: zur Fahndungsmeile, zum Geleitsgebiet, zur Verweisungsmeile.72
In einem preisgekrönten Werk beschrieb Adna Ferrin Weber, einer der Pioniere der urbanen Statistik in den USA,73 im Jahr 1899 das bereits in der Vergangenheit liegende Verhältnis von Stadt und Land in Kontinentaleuropa Folgendermaßen: „An English writer in the middle of the century noted that the distinction was still sharp even in constitutional France and Belgium. Town and country manifested a spirit of hostility toward each other rather than a desire for friendly intercourse; the cities maintained their walls, levied local taxes or duties (octroi) on goods brought in, and carried out a seaching examination of every peasant’s cart that was driven through the city’s gate. The towns, with their special privileges, lived an isolated life and exerted little influence on the country population.“74
Das von dem zitierten englischen Reisenden gezeichnete Bild mag angesichts des Industrialisierungsvorsprungs Großbritanniens überzogen gewesen sein und es traf sicherlich nur mehr bedingt auf die großen Metropolen zu, aber im Kern waren die geschilderten Beobachtungen nicht unrichtig. Aber um 1900, zum Zeitpunkt an dem Weber seine Studie veröffentlichte, lagen doch die Dinge bereits ganz anders. Während in der frühen Neuzeit die Grenzen zwischen Stadt und Land in der Regel noch eindeutiger zu ziehen waren, hatte der Prozess der Verstädterung, im Besonderen des Umlandes großer Städte, für ein grundlegend anderes Verhältnis gesorgt. Er ließ Übergangszonen entstehen und stellte damit bestehende physische und rechtliche Barrieren infrage.75
Das 19. Jahrhundert sah bekanntlich den Aufstieg eines neuen Stadttyps: der Industriestadt. Während die Protoindustrialisierung von Gewerbelandschaften geprägt war, in denen zentralisierte Manufakturen, was die Zahl der beschäftigten Manufakturarbeiter und -arbeiterinnen anlangt, noch demographisch wenig ins Gewicht fielen, erforderte die industrielle Produktion in großen Fabriken den Zuzug in rasch wachsende Industriestädte wie Manchester, Birmingham, Lüttich, Essen, Brünn (Brno), Kattowitz (Katowice). Der „Zug in die Stadt“ blieb jedoch keineswegs auf reine Industriestädte beschränkt. Auch die großen multifunktionalen Metropolen wie London, Paris, Berlin, Wien und St. Petersburg wurden zu bevorzugten Anziehungspunkten der Arbeitsmigranten. Die Migrantinnen und Migranten siedelten sich schon allein aus ökonomischen Gründen bevorzugt nicht innerhalb der alten Stadtgrenzen, sondern in der Zone der Vororte, im städtischen Umland, an. Nach und nach wurde Verstädterung zu einem Massenphänomen. Da die frühneuzeitlichen Verwaltungsgrenzen nur zögerlich und mit beträchtlicher Verspätung das Stadtwachstum nachvollzogen, platzten die Großstädte des Industriezeitalters aus allen Nähten. Eine Folge war, dass die administrativen Grenzen der urbanen Realität nicht mehr entsprachen, das Spannungsfeld zwischen administrativ-nomineller und praktisch-lebensweltlicher Stadtgrenze immer größer wurde.76 Grenzen zwischen Stadt und Land verschwammen zum Teil bis zur Unkenntlichkeit, in manchen Industrieregionen entstand ein amorpher Siedlungsbrei.77 Das war die Geburtsstunde der städtischen Agglomeration.
Ein herausragendes frühes Beispiel eines räumlich kaum begrenzten Stadtwachstums gibt die Entwicklung des Londoner Raums. Im Gegensatz zu vielen europäischen Städten hatten in der frühen Neuzeit die vorhandenen Stadtwälle das urbane Wachstum nicht begrenzt. Die Stadt liegt in einer Ebene, die im Norden und Süden lediglich durch kleine Hügel begrenzt wird. Das einzige größere physische Hindernis, die Themse, ließ sich durch zahlreiche Brücken leicht überwinden. Die Anbindung der sich verdichtenden Besiedlung der Vororte trieb eine vom öffentlichen Verkehr bestimmte Transportrevolution – zuerst durch Pferdewägen, später durch die Eisenbahn – voran. Schon in den 1830er Jahren waren viele urbanisierte Vororte in den „urban sprawl“ integriert. Entlang der Eisenbahnlinien wuchs die Stadt zunächst sternförmig weiter. Doch Pferdewägen stellten bald auch die Querverbindungen her. Am Beginn des 20. Jahrhunderts hatte London seine kreisförmige Stadtform endgültig angenommen.78
Angesichts der demographischen Verdichtung und zunehmenden infrastrukturellen Vernetzung verwundert es nicht weiter, dass die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts von großen Stadterweiterungen geprägt wurde. Paris, Wien und Berlin lieferten in Kontinentaleuropa dafür das Vorbild. Damit verbunden waren gravierende Umgestaltungen auf Basis von Masterplänen. Großräumige Abrisszonen und Durchbrüche in den altstädtischen Stadtkernen, der Bau großer Ausfallsstraßen und entsprechende Rasterbebauungen veränderten das Gesicht von Stadtzentren und eingemeindeten Vorstädten, vollzogen das Stadtwachstum jedoch nicht nur nach, sondern trieben es auch weiter voran.79 Eine Folge war eine weitere Phase von Stadterweiterungen im 20. Jahrhundert, die wie im Fall von Rom, Berlin oder Wien künftiges Stadtwachstums antizipierte – wenn auch teilweise im Zeichen faschistischer oder nationalsozialistischer Gigantonomie. Die Hinausschiebung administrativer Grenzen in teilweise noch sehr locker bebautes Umland folgte freilich einer Planungsidee, die bereits vor dem Ersten Weltkrieg in nuce vorhanden war. Man denke nur an die städtebaulichen Konzepte von Otto Wagner zur „unbegrenzten Großstadt“80 oder aber an deren partielle Vorwegnahme mit der Gründung von Groß-Berlin im Jahr 1920 bereits lange vor der nationalsozialistischen Machtübernahme.81
Während gegen Ende des 19. Jahrhunderts die zweite industrielle Revolution durch den Aufstieg von Leichtindustrien (Elektroindustrie, Chemische Industrie, Maschinenindustrie, Fahrzeugbau) gekennzeichnet war, die Standorte an den Rändern der Großstädte nagelegte, weil die Unternehmen den Pool an hochqualifizierten Arbeitskräften, den Großstädte zu bieten hatten, benötigten und die Fabriken über Eisenbahnlinien erschlossen werden konnten, löste ab den 1960er Jahren die Revolution des Individualverkehrs einen neuen Agglomerationsschub aus, während nun die Kernstädte von Deindustrialisierung betroffen waren. Nicht zuletzt sorgten steigende innerstädtische Bodenpreise für die Abwanderung von Unternehmen und Wohnbevölkerung in das urbane Umland und später auch darüber hinaus. Schließlich trug auch die Mikroelektronikrevolution spätestens ab der Jahrtausendwende zur Verlagerung von Aktivitäten aus den Kernstädten bei.
Seit den Anfängen der europäischen Stadt im Hochmittelalter bildeten die Stadtbürger den identifikatorischen Kern der urbanen Bevölkerung, selbst wenn sie nicht unbedingt die Mehrheit der Einwohner stellten. Doch schon mit der Zunahme der landesfürstlichen Macht in der Frühen Neuzeit wurde die ursprünglich privilegierte Stellung des städtischen Bürgertums zunehmend untergraben. Der moderne Staat kannte allmählich nur noch Untertanen, die sich im 19. Jahrhundert zu Staatsbürgern emanzipierten. Eine Gleichstellung aller städtischen Einwohner war damit jedoch noch keineswegs gegeben. Abgesehen von ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bestanden auch Binnendifferenzierungen, die bestimmte Gruppen von Inländern zu „Städterinnen und Städtern zweiter Klasse“ machten. Die Notwendigkeit den Zustrom in die Städte zu regulieren hatte seit den städtischen Anfängen schon allein aus Gründen der Sicherheit bestanden. Es galt allfällige Kundschafter von feindlichen Mächten, die Details über die Wehranlagen ausspionieren konnten, oder aber auch kriminelle Banden fernzuhalten. Die Mehrzahl der unerwünschten Personen trieb jedoch die blanke Not in die Städte. Die städtischen Obrigkeiten suchten den Zustrom zu begrenzen. Als gefährlich geltende Stadtviertel wurden Visitationen unterzogen, Bettlerinnen, Bettler und andere unerwünschte Fremde immer wieder „aus der Stadt geschafft“.
Die Wiederentdeckung des römischen Rechts in der Renaissance legte die Basis für eine Verrechtlichung des Armenwesens. Das seit dem 16. Jahrhundert sich entwickelnde Heimatrecht definierte die armenrechtliche Zugehörigkeit zu einer Gemeinde und verband sie mit dem mehr oder minder nicht entziehbaren Wohnrecht. Es war ursprünglich aus der Verpflichtung der Armenunterstützung der politischen oder kirchlichen Gemeinden entstanden. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde das Heimatrecht immer ausschließlicher mit dem Ort der Geburt oder des längeren Aufenthalts verbunden.82 Dort wo Migrationsbewegungen für die Zusammensetzung der Bevölkerung von größerer Bedeutung waren – und dass waren die großen Städte – zog das Heimatrecht eine Grenze zwischen Heimatberechtigten und „Fremden“. Letzteren drohte im Fall von Verarmung oder Delinquenz die Abschiebung in die Heimatgemeinde. Mit der Etablierung und Ausweitung der kommunalen Leistungsverwaltung ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erlebte zumindest in den größeren Städten der Habsburgermonarchie,83 temporär auch noch im süddeutschen Raum, die restriktive Anwendung des Heimatrechts ihren Höhepunkt, mit Nachwirkungen bis zum Zerfall der Donaumonarchie und der Gründung von Nachfolgestaaten. Abgelöst wurde das Heimatrecht im Sinn einer rechtlichen Grenzziehung zwischen verschiedenen städtischen Teilpopulationen durch das Staatsbürgerschaftsrecht, denn bestimmte Leistungen im „zweiten sozialen Netz“ der (Stadt-)Gemeinden waren und sind auch in den entwickelten Industriestaaten an den Erwerb der Staatsbürgerschaft des Wohnlandes gebunden.
Der Aufstieg der kommunalen Leistungsverwaltung machte zudem eine weitere Grenze sichtbar, die mit dem Erwerb des Heimatrechts nicht in direkter Verbindung stand und für die Bevölkerung dies- und jenseits der administrativen Stadtgrenze von existentieller Bedeutung sein konnte: der Zugriff auf städtische Infrastruktur und Dienstleistungen im Bereich der Ver- und Entsorgung und des Gesundheitswesens.84 Städtische Magistrate hatten in der Armen- und Gesundheitsfürsorge zwar schon seit dem Spätmittelalter immer eine gewisse Rolle gespielt, doch blieben die erbrachten Leistungen dürftig und im Gesundheitsbereich angesichts der bescheidenen Möglichkeiten der vorzellularpathologischen und vorbakteriellen Medizin von äußerst bescheidener Wirkung. Dies änderte sich im Lauf des letzten Drittel des 19. Jahrhunderts erheblich. Vor allem die sanitäre Revolution in ihrer ersten Phase, in der die Verbesserung der öffentlichen Hygiene im Vordergrund stand, erforderte große Investitionen in die Modernisierung der (Trink-)Wasserversorgung und der Kanalisation. Solche Investitionen waren nur großen Stadtgemeinden möglich. Damit entstand nach und nach eine Grenze zwischen „assanierter“ Kernstadt und rückständigen Vororten, deren Defizite in der Ver- und Entsorgung noch dazu ständig zunahmen, da sie aufgrund der niedrigen Mieten bevorzugte Wohnorte des Proletariats waren.85
Zwar sorgte die staatliche Reformgesetzgebung ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert und vollends ab der Zwischenkriegszeit für eine bescheidene soziale Absicherung der gesamten Bevölkerung ohne Unterschied des Wohn- und Arbeitsortes, aber das zweite soziale Netz der Gemeinden blieb wichtig. Besonders als sich durch Fortschritte im Gesundheitswesen Vorteile für die Überlebensverhältnisse in den Großstädten ergaben, gewann die administrative Grenze neuerlich an Bedeutung. In der Zwischenkriegszeit war das Leben in der (Groß-)Stadt nicht länger „ungesünder“ als im jeweiligen nationalen Durchschnitt. Auf der Grundlage von Erkenntnissen der Bakteriologie trug die Modernisierung der städtischen Trinkwasserversorgung und Kanalisation, der Ausbau der Spitalsinfrastruktur und der ambulanten Gesundheitsversorgung Wesentliches dazu bei.86 Schon aufgrund der räumlichen Distanzen entstanden damit für außerhalb der städtischen Grenzen lebende Personen Nachteile, besonders in Notfällen.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts sorgte in Europa die Etablierung von Wohlfahrtsstaaten zwar für eine prinzipielle und in Summe mehr oder minder ausgeweitete Grundversorgung in Stadt und Land was Arbeitslosenhilfe, Gesundheits- und Altersvorsorge betrifft.87 Die Bedeutung der Grenze ist dadurch aber nicht völlig verloren gegangen. Vielmehr trug die immer komplexer werdende Aufgabenverteilung der verschiedenen Gebietskörperschaften im Rahmen des entwickelten Sozialstaates dazu bei, bei der Wahl des Wohnsitzes die Grenze zwischen Stadtgemeinde und Umlandgemeinde, das heißt Landgemeinde, aufzuwerten und individuelle Entscheidungen der Wohnortwahl mit spürbaren Konsequenzen zu verbinden. Dies gilt selbst in Staaten mit ausgeprägt zentralistischer Tradition, weil letztlich eine vollkommene flächendeckende Versorgung ohne Berücksichtigung geographischer Gegebenheiten Utopie bleiben muss. Die Konkurrenz zwischen Ländern, Kreisen, Gemeinden sorgt allerdings häufig für mangelnde Koordination, Zersiedelung und erhöhter Verkehrsbelastung in den betroffenen Übergangszonen. Damit tun sich bis in die Gegenwart neue Grenzproblematiken rund um das Verhältnis von „Stadt“ und „Land“ auf.
In der bisherigen Darstellung ist der innerstädtische Raum im Wesentlichen als frei von Grenzziehungen betrachtet worden. Selbst im bloß physischen Sinn ist das jedoch vielfach nicht zutreffend. Auch für die Gliederung des innerstädtischen Raumes standen Mauern, Straßen, nicht zuletzt aber auch Flussläufe und Kanäle für Abgrenzung.88 Das verwundert auch nicht weiter, wenn man an die Ursprünge vieler Städte aus Burgsiedlungen denkt. Innerstädtische Burgen hatten bekanntlich nicht nur die Funktion einer zweiten, letzten Verteidigungslinie, wenn die Stadtmauern von Angreifern bei Belagerungen, bereits erfolgreich gestürmt worden waren. Ihnen kam auch bei innerstädtischen Konflikten zwischen Stadtherr und bürgerlicher Opposition große Bedeutung zu. Schon die vielfach als Stadtherren fungierenden Bischöfe des Frühund Hochmittelalters verfügten über Domburgen, die in ihren Umwallungen als Vorgänger der späteren Stadtmauern betrachtet werden können.89 Die Burg, später der Hof des Stadt- und Landesherren war keineswegs allgemein zugänglich, auch rechtlich von der Bürgergemeinde geschieden. Im Lauf der Frühen Neuzeit bestand zwischen „staatlicher“ Zentralmacht und lokaler Opposition jedoch kein annäherndes Gleichgewicht mehr und aus „Trutzburgen“ wurden Zentren höfischer Macht.
Daneben spielten auch primäre und sekundäre Stadtviertel eine Rolle.90 Bei ersteren handelte es sich etwa um Viertel für fremde Händler, die nach und nach in das Stadtgebiet einbezogen wurden. Sekundäre Stadtviertel hingegen entstanden im Spätmittelalter als „Gemeinde in der Gemeinde“, mit Aufgaben, die von der Defension bis zur Feuerwehr reichten.91 Dies galt auch von Sonderbezirken oder gar Ghettos für bestimmte Gemeinschaften von „Fremden“, nicht zuletzt auch für jüdische Gemeinden.
Bemerkenswerterweise prägten jüdische Ghettos die Wohn- und Lebenssituation der städtischen jüdischen Bevölkerung in Mitteleuropa nicht primär in der räumlichen Enge der mittelalterlichen Städte. Vielmehr waren sie im deutschsprachigen Raum für das Zeitalter der Konfessionalisierung vom 16. bis 18. Jahrhundert charakteristisch, eine Periode, die jüdisches Überleben angesichts von Vertreibungen in vielen Territorien nur in Landgemeinden ermöglichte.92 Am Beispiel der Länder der böhmischen Krone in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts lässt sich zeigen, dass die Segregation sogar eine Verschärfung erfuhr. Die Separierung der jüdischen von der christlichen Bevölkerung hatte nun auch auf die Wegstrecken kirchlicher Prozessionen Rücksicht zu nehmen, was zur baulichen Umgestaltung jüdischer Ghettos in böhmischen und mährischen Städten Anlass bot. Vonseiten des Landesfürsten und der Obrigkeiten stand dabei die Vermeidung von „nachbarschaftlichen“ Konflikten, die Wahrung von „Ruhe und Ordnung“, als Motiv im Vordergrund.93
Mit dem räumlichen Wachstum der Stadt erfuhr hingegen eine andere Form von Grenze eine Aufwertung: die der Flüsse. Zwar waren Städte schon im Mittelalter häufig an Flüssen angelegt worden, schon wegen der damit verbundenen Transportmöglichkeiten. Schon aus Gründen der Verteidigung lagen die Städte jedoch in der Regel „am Fluss“. Dieser trennte Stadt und Vorstädte. Innerstädtische Grenzen zogen zumindest die großen Flüsse meistens noch nicht. Die Expansion der Städte nötigte aber zunehmend, die Vorstädte in das Stadtgebiet einzugliedern, diese durch Fähren, Brücken oder Stege zugänglich zu machen. Die Einbeziehung ursprünglich getrennter Siedlungen in den Stadtraum erfolgte jedoch erwartungsgemäß nicht unbedingt immer friktionsfrei. Vor allem bildete sie die ideale Grundlage für innerstädtische Raumhierarchien: da die „echte“ Altstadt, dort die über den Fluss gelegene „Neustadt“. Ressentiments zwischen Einwohnern der dies- und jenseits eines Flusses gelegenen Stadtteile schloss das keineswegs aus, ja beförderte die räumliche Trennung geradezu. Man denke etwa an das „deutsche“ Buda und das „ungarische“ Pest,94 oder aber auch die politischen Manöver rund um die Eingemeindung der transdanubischen, von der Industrialisierung geprägten Großgemeinde Floridsdorf im Fall von Wien.95
Temporäre Ziehung innerstädtischer Grenzen und damit verbundener Absperrungen bedingten auch häufig auftretende Epidemien – bis zu den Choleraepidemien des 19. Jahrhunderts. Auslöser einschlägiger Maßnahmen war der „Schwarze Tod“, die Pestpandemie, die von 1347/1353 Europa heimsuchte. Nach einer Phase von etwa drei Jahrzehnten weitgehender Hilflosigkeit wurde die Republik Ragusa (das heutige Dubrovnik) Vorreiter einer bis heute praktizierten Maßnahme zur Seuchenbekämpfung. Im Juli 1377 beschloss die senatorische Regierung der Republik, dass sich vor dem Betreten der Stadt alle ankommenden Reisenden und Kaufleute 30, später dann 40 (das heißt quaranta) Tage lang isoliert in eigens dafür errichteten Lazaretten aufhalten müssen.96 Nördlich der Alpen setzte sich die Quarantäne erst im 17. Jahrhundert weitgehend durch.97 Die im Seuchenfall praktizierte Isolierung von Häusern, ja ganzer Stadtviertel, lieferte durchaus das Modell für eine spätere innerstädtische Grenzziehung in der Form der (Polizei-)Bezirke. So dienten während der Wiener Choleraepidemie von 1831/1832 die bestehenden neun Polizeibezirke als ein Grundraster für ein System der Ausgrenzung „befallener“ Häuser zum Zweck der Begrenzung der Ausbreitung der Seuche. Die Bezirke wurden in Unterabteilungen gegliedert und in jeder ein Gebäude zum Lazarett erklärt. Jeder Unterabteilung war ein Seuchenkommissär zugeteilt, der die Aufgabe hatte, Wohnungen, Häuser oder auch manche Gassen abzusperren.98 Ähnlich verfuhr die Berliner Seuchenbekämpfung, die sich am Raster der Armenbezirke orientierte.99
Ganz andere Hintergründe haben manche modernen Formen von innerstädtischer Abgrenzung und Abschottung. In Form der „gated communities“, wie sie besonders in Nordamerika und in Metropolen der Dritten Welt anzutreffen sind, bilden sie wachsende ökonomische Ungleichheit in der städtischen Gesellschaft im Stadtbild ab. Tatsächlich reichen die Anfänge dieses Phänomens jedoch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.100 Schon 1857 entstand in New Jersey der Llewellyn Park, in Paris etwa die „Villa Montmorency“.101 „Gated communities“ blieben zwar lange Zeit primär ein US-amerikanisches Phänomen, doch griff diese Praxis der Abkapselung kleiner Oberschichten von der übrigen urbanen Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten immer stärker auch auf andere Weltteile aus. Zum Teil wohnen zunehmend auch Angehörige der gehobenen städtischen Mittelschicht in solchen Stadtvierteln.102
Im Allgemeinen erwies sich Entstehung und Wachstum moderner Großstädte für die strikte Separierung einzelner Bevölkerungsteile von den übrigen Einwohnern jedoch als wenig förderlich. Sieht man von Extremen wie der NS-Herrschaft in besetzten Gebieten während des Zweiten Weltkrieges oder ähnliche Maßnahmen totalitärer Regime im 20. Jahrhundert einmal ab, war die Verdichtung der innerstädtischen Verkehrsinfrastruktur, auch die Wirkung der städtischen Bodenrente, die Unterschichtenviertel in kurzer Zeit zu „Bobo-Bezirken“ transformierte, der Perpetuierung von „Sonderbezirken“ nicht förderlich. Allerdings hat der seit einigen Jahrzehnten beobachtbare deutliche Anstieg der transkontinentalen Wanderungen, der sich in Europa auf die Großstädte konzentriert, zur Herausbildung ethnischer Gemeinden, ja Parallelgesellschaften geführt. Insofern sind durchaus widersprüchliche Tendenzen mit Bezug auf rezente innerstädtische Grenzziehungen festzustellen.
Bei der bisherigen Betrachtung stand die Wirkung physischer Grenzziehungen inund außerhalb der Stadt im Vordergrund. Gerade die neuere Stadtgeschichtsforschung hat im Sinn des spatial turns die subjektive Konstruktion von Stadträumen besonders hervorgehoben. Diese sind nicht als individuell zu verstehen, sondern an gesellschaftliche Konventionen gebunden, damit ein soziales Phänomen.103 Insofern steht bereits die Figur des sich in Kleidung, Habitus und Selbstverständnis vom Bewohner des offenen Landes unterscheidenden städtischen Bürgers für die soziale Konstruktion eines Stadt-Land-Gegensatzes seit dem Hochmittelalter. Bis zu einem gewissen Grad galt schon seit den mittelalterlichen Anfängen, dass das Stadtleben geordneter, reglementierter als jenes des „unzivilisierten“ platten Land wahrgenommen wurde. Dies auch in einem rechtlichen Sinn. Die städtische Immunität nahm bald Elemente eines territorialen Sonderfriedens an, den der Burgfried begrenzte.104 Stadtmauern dienten damit auch der Abgrenzung der ordentlichen Stadt von der unordentlich regierten, der Unmoral verdächtigen Bevölkerung der Vorstädte, wie am Beispiel des spätmittelalterlichen Londons gezeigt wurde.105 Dennoch nahmen die Vorstädte eine Mittelstellung zwischen Stadt und Land ein. Im Lauf des Spätmittelalters nahmen sie den Charakter von „minderen Städten“ an, deren Bewohner rechtlichen Benachteiligungen im Vergleich zu jenen der ummauerten Stadt unterlagen.106 Hingegen orientierten sich selbst das Umland in seiner Spezialisierung zwar auf die Bedürfnisse des städtischen Marktes (Gartenbau, Milchwirtschaft), die rechtliche Bindung an die Stadt war jedoch nicht gegeben oder jedenfalls schwach.107 In Städten wie Wien, Prag oder Budapest war diese Distanz des Umlandes zur Stadt noch lange zu spüren, in Wien etwa am Beispiel der Honoratioren der reichen westlichen Weinorte wie Grinzing und Sievering, die sich lange gegen eine Eingemeindung sperrten.
Gerade das Werden von Großstädten beförderte auch innerstädtische mentale Grenzziehungen. Physische Grenzen wie Flüssen kam dabei eine, mentale Distanzen verstärkende Bedeutung zu. Kölner Bürger, die nicht über den Rhein gingen, Wiener, die die Gleise der Südbahn nicht überschritten und „Transdanubien“ als „Ausland“ empfanden, mögen dabei als Beispiel dienen. Auch die längst fällige Vereinigung von Buda und Pest im Jahr 1873 stieß bei manchen Einwohnern dies- und jenseits der Donau im Vorfeld auf Skepsis, ein Phänomen, das in Spuren bis in die Gegenwart zu verfolgen ist. Nicht nur wie im Fall von Budapest mit der Donau und Graz mit der Mur besitzen diese Trennlinien eine erstaunliche Persistenz,108 die sich angesichts der in der industriellen Moderne leichten Überwindbarkeit innerstädtischer Distanzen durch Massenverkehrsmittel aus ihrer physischen Gegebenheit nicht allein erklären lassen.109
Die mit dem Aufstieg des Kapitalismus verbundene Entstehung einer Klassengesellschaft verstärkte nicht nur manche mentalen Trennlinien, sie schuf zweifelsohne zudem neue Dimension von Mentalreservaten innerhalb der städtischen Einwohnerschaft. Die Trennung der beiden „Londons“ (West End, East End) etwa trieb der Bau der Docks ab Beginn des 19. Jahrhunderts und das Eisenbahnnetz ab den späten 1830er Jahren voran.110 Im Krisenfall konnte es zum „Clash of Cultures“ kommen. In den 1880er und 1890er Jahren kulminierten etwa die Spannungen zwischen den zwei „Londons“ in den Trafalgar Square riots der Jahre 1886 und 1887 und dem London Dock Strike 1889. In diesen Aufständen krachte die Welt der Hungerleider auf jene der wohlhabenden Vertreter eines Weltreiches und globalen Finanzzentrums.111 Im Jahr 1911 passierte Ähnliches in Wien als eine Massendemonstration wegen der herrschenden Teuerung, zu der die Sozialdemokratische Partei ausgerufen hatte, völlig aus dem Ruder lief. Die jugendlichen Demonstranten aus dem Arbeiterbezirk Ottakring stürmten zum Rathaus und bedeckten dieses mit einem Steinbombardement. Sie konnten von der Polizei nur mit Mühe wieder in die Außenbezirke abgedrängt werden.112 Schließlich führten die Hungerproteste während des Ersten Weltkrieges zu zahlreichen „Grenzüberschreitungen“, bei denen proletarische Frauen und Kinder in das Wiener Stadtzentrum vordrangen und ihren Unmut über die miserable Versorgungslage lautstark artikulierten. Ziel der Protestierer waren die in der Wiener City gelegenen Amtsgebäude, das Rathaus und das Regierungsviertel mit den Ministerien. Auch die Hungerdemonstrationen in den böhmischen Städten hatten die Rathäuser zum Ziel.113
Mit mentalen Abgrenzungen sind auch unterschiedliche Praktiken der Aneignung der modernen Stadt verbunden. Bis heute mag es Angehörige der Londoner Oberschicht geben, die das zum East End zählende Brixton Town nur aus Medienberichten über Kriminalität und Aufruhr kennen und Angehörige der Pariser Mittel- und Oberschicht, die sich in ihrem Leben niemals in bestimmte Randzonen der Großstadt (Banlieues) wagen.114
Das Wesen der Stadt als einer Siedlungsform mit hoher Bebauungs- und Bevölkerungsdichte schloss freilich permanente Grenzziehungen auf Dauer bis zu einem gewissen Grad aus. Dies wird schon bei der Bildung von Übergangsräumen deutlich, die sich zunächst an den Rändern der ummauerten Stadt bildeten und im erweiterten Stadtraum der frühneuzeitlichen Großstädte in vormals naturbelassene Grünzonen ausgriffen. Diese Stadträume besaßen einen liminalen Charakter, waren Orte kontrollierter Transgressionen.115 Die sich verschärfenden Klassengegensätze, die sich im Raum der Industriestädte in ausgeprägter Segregation von Oberschichten und Arbeiterviertel abbildeten, erhielten so Durchgangs- und Transitionsräume mit pazifierendem Charakter. Der Gegensatz zwischen bürgerlicher Stadt und proletarischer Vorstadt – in Nachfolge des tradierten Bildes von der zivilisierten Stadt- und des unzivilisierten Landlebens –,116 ließ sich ohnehin nicht auf lange Dauer in stabile sozialsegregierte Stadträume einschreiben. Der in Phasen ablaufende Prozess der „Gentrification“, „der Aufwertung eines Wohngebietes in sozialer und physischer Hinsicht“,117 in dessen Folge abgewohnte Industrie- oder Armenviertel in postindustriellen Städten sich unter Verdrängung der ursprünglichen Bewohner in „hippe“ Wohnquartiere verwandelten, gibt dafür ein gutes Beispiel. Dies schließt neue Segregationsprozesse allerdings keineswegs aus. In manchen Fällen stellt sich freilich die Widerständigkeit der ehemals vorstädtischen Einwohner gegen entsprechende Gentrifizierungsprozesse und folgt damit einer weit in die Vergangenheit zurückreichenden Tradition.
Im Übrigen zeigen sich Grenzen der Kriminalisierung und Pathologisierung der Vorstadt nicht zuletzt im Fall der Prostitution, die entgegen ihrer Verortung durch Exekutivorgane und Sozialwissenschaftler in der Antizivilisation mancher Vorstädte vor den bürgerlichen Stadtvierteln nicht haltmachte, was zu entsprechenden Perhorriszierungen nicht unwesentlich beitrug.118
Ein vergleichsweise junges Phänomen vornehmlich postindustrieller Wohlstandsgesellschaften hat die Abgrenzungen zwischen Stadt und (Um-)Land gerade in den letzten Jahrzehnten weiter relativiert: die Multilokalität. Schon in der Zwischenkriegszeit dehnten sich die Städte bis an ihre Peripherien und über ihre administrativen Grenzen immer mehr aus. Der so entstandene „urban sprawl“ beruhte nun nicht mehr nur wie in der Vergangenheit auf dem Bedürfnis der Oberschichten nach Ruhe und Abgeschiedenheit in Wohngebieten außerhalb der eigentlichen Stadtgrenzen. Zumindest im nördlichen und westlichen Europa entwickelte sich der Zug aus der Stadt zu einer Massenbewegung.119 Vorreiter waren Städte wie London, in denen die Gartenhaussiedlungsbewegung ihre volle Entfaltung erlebte, wodurch die Außenzonen der Agglomeration immer mehr von Reihenhaussiedlungen geprägt wurden.120 Die nivellierten Mittelstandsgesellschaften der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts beförderte weitere Aufweichungen der Grenzen zwischen „städtischem“ und „ländlichem“.121 Pendlerströme verwandelten Stadt und Umland in Agglomerationsräume, die freilich auch Räume für „gated communities“ schufen. Dennoch sorgten Multilokalität, Transnationalität und die flächendeckende Verbreitung der Massenkonsumgesellschaft für ein Zerfließen von urbanem und ruralen Lebensformen, ja eine ausgeprägte Mehrfachverortung, in deren Zuge Menschen immer weniger auf einen (Wohn-)Standort festgelegt sind. Eine solche wird vor allem über Netzwerke zwischen Gruppen und Individuen ermöglicht, wobei sich zwischen den relevanten Orten differenzierte (Teil-)Sozialräume aufspannen.122 Im Sinn von Pierre Bourdieu ließe sich formulieren: Die Grenzen sind geblieben, aber weniger sichtbar, subtiler geworden.
Überblickt man die Bedeutung von Grenzen in der Geschichte der europäischen Stadt sind wohl in langfristiger Überschau Bedeutungsverluste nicht zu leugnen. Die schützende Funktion von Stadtmauern und anderen Formen der Stadtbefestigung ging im 19. und 20. Jahrhundert praktisch völlig verloren, der besondere Rechtsstatus des Stadtbürgers und der Stadtbürgerin wurde im Zuge des Staatswerdungsprozesses begraben und durch die Einwohner städtischer und ländlicher Gemeinden verbindende Staatsbürgerschaft ersetzt. Die räumliche Ausdehnung des „Städtischen“ zu Agglomerationen tat ein Übriges, um Grenzen zwischen Stadt und Land zerfließen zu lassen, den „urban sprawl“ zum Kennzeichen eines globalen Verstädterungsprozesses zu machen, der selbst aus der Distanz von Satelliten und Raumstationen in Form von Lichterclustern erkennbar ist. Und dennoch wäre es völlig irreführend gegenwärtig und auch zukünftig von einem „Einheitsbrei“ von Lebensformen, von Mentalitäten auszugehen, weder innerhalb des städtischen Raumes noch über dessen administrative Grenzen hinaus. Grenzziehungen, seien sie physisch, seien sie mental, gehören nun einmal zu den strukturierenden Faktoren des Menschen als „zoon politicon“, als Wesen, das sich bestimmten und damit aber abgegrenzten Gemeinschaften zugehörig fühlt. Die Geschichte der europäischen Stadt liefert dafür ein besonders eindrucksvolles Beispiel. Und es spricht viel dafür, dass sie das auch in der Zukunft weiter tun wird.
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