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Was können uns die Prinzipien der christlichen Soziallehre heute noch sagen? Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der sozialpolitische Flügel der CDU, zeigt, dass die christliche Sozialethik Antworten gibt auf aktuelle politische Herausforderungen wie Klimawandel, Wohnen und Gleichberechtigung. Gerade in Umbruchsituationen bietet sie Orientierung und öffnet den Weg zu Lösungsansätzen jenseits liberaler oder sozialistischer Zugänge.
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Seitenzahl: 384
Veröffentlichungsjahr: 2023
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Matthias Zimmer (Hrsg.)
GrundsätzlichChristlich-Sozial
Beiträge zur Grundsatzdebatte der CDU
© Verlag Herder GmbH, Freiburg im Breisgau 2023
Alle Rechte vorbehalten
www.herder.de
E-Book-Konvertierung: ZeroSoft, Timişoara
ISBN Print: 978-3-451-39412-6
ISBN E-Book (EPUB): 978-3-451-82993-2
ISBN E-Book (PDF): 978-3-451-82992-5
Vorwort
A. Grundlagen und Grundwerte
Sozialprinzipien von Elmar Nass
Person und Gemeinwohl von Matthias Zimmer
Nachhaltigkeit von Steven Kunert und Gernot Nahrung
Soziale Marktwirtschaft von Reinhard Kardinal Marx
B. Arbeit und Wirtschaft
Recht der Arbeit von Christian Bäumler
Sozialpartnerschaft von Dagmar König
Rente von Peter Weiß
Industrie von Marc Speicher
Digitalisierung von Janna Melzer
Beteiligung von Steven Kunert
Wohlstand von Axel Knoerig
Europa von Dennis Radtke
Entwicklung von Johannes Harsche
C. Soziales und Gesundheit
Sozialstaat von Mathias Ulmer
Gesundheit von Alexander Krauß
Pflege von Karl-Josef Laumann
Wohnen von Eva Rindfleisch
D. Gesellschaftlicher Zusammenhalt
Bildung von Elke Hannack
Inklusion von Uwe Schummer
Familie von Eva Maria Welskop-Deffaa
Seniorenpolitik von Regina Görner
Über den Herausgeber
Über die Autoren
Anmerkungen
Die CDU hat beschlossen, sich ein neues Grundsatzprogramm zu geben. Grundsatzprogramme sind keine politischen Aktionsprogramme, sondern zunächst einmal Dokumente der Selbstvergewisserung und der Standortbestimmung. Selbstvergewisserung bedeutet: die Grundwerte, die das politische Handeln leiten, zu diskutieren und aufeinander abzustimmen. Dabei geht es um nicht weniger als das Menschen- und Weltbild, das uns leitet, und dies ist eng mit einem aus der christlichen Tradition entlehnten Wertekanon verbunden. Grundwerte zu haben bedeutet: Die CDU versteht sich nicht als eine Interessengemeinschaft zur Erlangung von Macht, die dann politische Fragen nach Opportunitäten entscheidet, sondern Grundwerte zu haben signalisiert den Willen, die Gesellschaft nach diesen Leitbildern und daraus abgeleiteten Ordnungsprinzipien zu gestalten. Das entspricht dem hohen Auftrag, den das Grundgesetz dem politischen Handeln voranstellt: nämlich die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Anders formuliert: Der Mensch steht im Mittelpunkt, nicht politische Macht oder persönliche Ambitionen Einzelner, nicht eine Ideologie, die Prinzipien über den Menschen stellt, auch nicht der bloße Pragmatismus des geringsten politischen Widerstands. Politisches Wollen ist immer dem Primat der Würde des Menschen untergeordnet.
Die CDA (Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft Deutschlands) als integraler Bestandteil der CDU hat sich immer in besonderer Weise der katholischen Soziallehre und der evangelischen Sozialethik verbunden gefühlt. Nicht, dass es hierauf einen Alleinvertretungsanspruch gäbe: Das kann schon deshalb nicht der Fall sein, weil sowohl Soziallehre als auch Sozialethik ein Gefüge offener Sätze sind und nicht von einer Partei oder auch einem Teil einer Partei als alleiniger Besitz beansprucht werden können. Auch in anderen Parteien sind Menschen christlicher Grundüberzeugung tätig, die ihre je eigene Interpretation von Grundwerten auf der Basis des Christlichen zum Maßstab ihres politischen Wollens machen. Wenn wir als CDA also Beiträge zur Debatte um das neue Grundsatzprogramm vorlegen, dann tun wir dies nicht mit der Autorität religiöser Dogmen, sondern mit der einladenden Geste zur Diskussion, die die Grundlage pluralistisch aufgestellter Demokratien ist. Anders formuliert: Es geht nicht darum, recht zu haben, sondern eher darum, das politische Wollen mit Verweis auf Grundwerte und Prinzipien zu rechtfertigen. Denn darum geht es im Kern in der Politik einer demokratischen Gesellschaft: Gründe zu liefern, warum man eine politische Streitfrage so und nicht anders auflösen und entscheiden würde, warum man eine bestimmte Position im politischen Diskurs vertritt. Anders formuliert: Wir schulden den Wählerinnen und Wählern nicht, dass wir ihnen umstandslos nach dem Mund reden, sondern wir schulden ihnen Begründungen dafür, warum wir etwas politisch wollen oder nicht, warum wir ihnen zustimmen oder widersprechen. Grundsatzprogramme sind deshalb, abseits eines bisweilen hektischen politischen Alltags, eine Form der Selbstvergewisserung, wo diese Begründungen liegen können.
Ein Zweites geht aber mit Grundsatzprogrammen einher. Wir erleben einen schnellen, für viele beinahe zu schnellen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft. Die Veränderungen, die wir mittlerweile in schon einer Generation nachzeichnen können, sind atemberaubend und scheinen die fantastischen Science-Fiction-Szenarien früherer Zeiten längst überflügelt zu haben. Wir leben in einer technischen Welt, in der gesellschaftliche Veränderungen den technischen Innovationen folgen. Das ist die eine Seite – immer wieder für die unterschiedlichen Politikbereiche die Nachfrage zu stellen: Was bedeutet das? Welche Chancen und Risiken bieten sich damit? Um nur ein Beispiel zu nennen: Die Digitalisierung als Megatrend durchdringt nahezu alle Politikbereiche. Sicherlich hat sie viele positive Aspekte, denkt man nur an neue Chancen der Kommunikation, neue medizinische Perspektiven, neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und dergleichen mehr. Aber immer muss die Frage auch lauten: Was bedeutet das für unser Menschenbild? Wo müssen wir Grenzen ziehen, wo müssen wir Vorsicht walten lassen? Denn eines ist sicher: Die technologische Entwicklung als solche kennt keine Grundwerte. Deswegen ist es die Aufgabe der Politik, das Machbare und das dem Menschen Gemäße immer wieder gegeneinander abzuwägen.
Die Beiträge in diesem Band sind in vier Bereiche aufgeteilt. Dem einleitenden Bereich über Grundlagen und Grundwerte folgen Beiträge zu den Themenbereichen Arbeit und Wirtschaft, Soziales und Gesundheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt. Damit sind auch die Kernthemen der CDA benannt. Die in den Beiträgen ausgeführten Überlegungen sind auf der einen Seite eine Momentaufnahme der inhaltlichen Debatte innerhalb der CDA, durchaus zeitgebunden, aber eben auch auf der Höhe der Zeit. Sie sind darüber hinaus aber auch grundsätzlich christlich-sozial, also ohne einen innerparteilichen Kompromiss schon vorwegzunehmen, aus der Perspektive der CDA verfasst. Darüber hinaus wollen die Beiträge auch eine Wirkung in der Grundsatzprogrammdebatte der CDU entfalten. Das ist ein nicht geringer Anspruch, aber es geht eben auch um die Positionsbestimmung der CDU für die nächsten Jahre.
Ein solcher Sammelband ist in der Konzeption und der Durchführung nicht ohne Risiko. Umso glücklicher waren die Umstände des Entstehens. Die Autoren und Autorinnen haben nicht nur eingewilligt, sich an dem Projekt zu beteiligen, sie haben auch mit großer Disziplin die Denk- und Schreibarbeit innerhalb der vereinbarten Terminkorridore absolviert. Der CDA-Bundesvorstand hat das Projekt konstruktiv begleitet und unterstützt, die Stiftung Christlich-Soziale Politik in Königswinter hat an der Umsetzung mitgewirkt, und dem Verlag Herder ist die zeitige Durchführung des Publikationsprojekts zu verdanken. Mit der Veröffentlichung der Beiträge bleibt zu hoffen, dass sie auf eine aufmerksame und responsive Leserschaft treffen und Wirkung entfalten – auch und vor allem im Grundsatzprogrammprozess der CDU.
Frankfurt am Main, im Januar 2023
Matthias Zimmer
Ein Grundsatzartikel wie dieser verspricht in der Regel wenig Aufregendes. Man meint auf den ersten Blick: Hier werden wieder mal Methoden oder Prinzipien vorgestellt, die erst in den sich anschließenden Beiträgen zur praktischen Anwendung kommen. Dort wird es dann erst richtig konkret und spannend. Das Thema Sozialprinzipien in diesem Beitrag scheint geradezu prädestiniert für die Einlösung so eines wenig schmeichelhaften Vorurteils. Doch weit gefehlt: Solche Erwartungen sollen hier irritiert werden. Ich will mit dieser grundlegenden Orientierung nicht nur Bekanntes wiederholen, was wir alle schon lange wissen. Das wäre langweilig. Auch soll hier nicht Bewährtes einfach über Bord geworfen werden, nur weil es nicht neu ist. Das wäre unverantwortlich. Erst recht will ich nicht das nachplappern, was andere uns einflüstern, um einen billigen Applaus zu bekommen. Das wäre populistisch. Vielmehr halte ich mich an den Wahlspruch des großen Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen: Nec laudibus, nec timore. Will sagen: Ich schreibe hier weder für Applaus noch aus Furcht, sondern aus tiefer christlich-sozialer Überzeugung. Und die kann schon mal anecken, unbequem sein und gewohnte Denkmuster herausfordern.
So motiviert dieser Beitrag, das hoffe ich, zu einer lebendigen Wertediskussion (nicht allein) in der Partei, die sich im Bewusstsein gesellschaftlicher Pluralität weiterhin zu ihren christlichen Wurzeln bekennt. Diese sollen und brauchen nicht neu erfunden zu werden. Vielmehr müssen sie sich angesichts neuer Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft bewähren (etwa in Fragen zur Bewahrung der Schöpfung, zur sozialen Spaltung, zum Miteinander von Alt und Jung, zur Zukunft guter Pflege, zu Migration und gesellschaftlicher Entkirchlichung, zur neuen Rechtsprechung am Anfang und Ende des Lebens, zum Familienbild im Wandel, zu den Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz, zu neuen Schuldenbergen, zur Zukunft Europas, zu terroristischen und neuen militärischen oder wirtschaftlichen Bedrohungslagen u. v. a. m.).
Solche und viele andere hochbrisante Felder werden in den nachfolgenden Beiträgen des vorliegenden Buches oder an anderen Stellen ausführlich diskutiert. In diesem nur einführenden Grundsatzartikel werden dafür vorweg einige Grundorientierungen zu einem ebenso aktuellen wie anwendungsnahen Verständnis unserer drei großen Sozialprinzipien Personalität, Solidarität und Subsidiarität vorgeschlagen. Wichtige Inhalte der Nachhaltigkeit können dadurch miterfasst werden. Christlich-soziale Tradition tritt nicht nur in den Dialog mit den vielen neuen Herausforderungen, sondern auch mit neuen Interpretationen und Narrativen zur Deutung der Gesellschaft und Welt von heute und morgen. Der vorliegende Beitrag ist damit keineswegs als ein Konsenspapier konzipiert, sondern als ein geschärftes christlich-soziales Profil mit diskussionswürdigen Ecken und Kanten. Darüber kann und soll in der CDA, in der CDU wie in der ganzen Gesellschaft inhaltlich kontrovers gerungen und gestritten werden. Das ist das Wesen lebendiger Demokratie. So also will der vorliegende Beitrag in Zeiten wie unseren eine Orientierung anbieten und dabei auch überraschen, irritieren, herausfordern und vielleicht sogar provozieren: mehr programmatisch als pragmatisch. Ein konsequenter christlich-sozialer Kompass wie dieser ist heute keineswegs selbstverständlich, auch nicht immer bequem. Dafür aber ist er verlässlich. Und genau das sowie Menschen, die konsequent und ehrlich darum ringen, danach urteilen und handeln, braucht glaubwürdige Politik heute mehr denn je. Christlich-soziale Politik entspringt der Tugend und mündet in praktische Konsequenz. Denn bloße Worte, so Adolph Kolping, mehren nur den Schmerz.
Als die Quelle solcher Glaubwürdigkeit werden zuerst kurz und prägnant unsere christlich-sozialen Wertefundamente in Erinnerung gerufen. Für eine inhaltliche Vertiefung ihrer Begründung und Ausdifferenzierung bleiben die bisherigen Grundsatzprogramme der CDA nach wie vor sehr lesenswert. Mit diesen Grundlagen in Kopf und Herz können anschließend nacheinander die drei Sozialprinzipien ins Hier und Jetzt übersetzt werden. Ich wage hierbei eine neue Sicht auf die Prinzipien für die politische Praxis. Dazu reichere ich deren Diskussion um praktische Tugenden an, die den Prinzipien von der Theorie in die Umsetzung helfen. Solche Tugenden sind leider rar geworden in einer Zeit, in der nachweislich vor allem Narzissten und Machiavellisten die Geschicke in Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen. Nur tugendhaft gesinnte und handelnde Menschen aber machen aus den Prinzipien ein lebenswertes gesellschaftliches Miteinander. Das war schon ein Credo des Sozialbischofs Wilhelm von Ketteler. So sollen die Prinzipien dann in zwei Schritten diskutiert werden: 1.) Grundidee mit Tugend und 2.) aktuelle Anwendungen.
Ausgangspunkt für die Begründung und den Inhalt der Sozialprinzipien ist für uns das christliche Menschen- und Gesellschaftsbild. Dies ist eine gut begründete Einladung an alle Menschen, die sich eine an unbedingter Menschenwürde und Solidarität orientierte freiheitliche Gesellschaft wünschen. Eine solche versteht nach den Ideen von Karl Arnold, Ludwig Erhard, Hans Katzer, Alfred Müller-Armack, Oswald von Nell-Breuning1s, Norbert Blüm u. v. a. m. die Wirtschaft stets im Dienst am Menschen und sieht den Menschen in Verantwortung vor moralischen Werten, die weder Mensch noch Gesellschaft selbst aus sich hervorbringen können (Böckenförde-Diktum). Für Christen ist dabei Gott die Quelle solcher Verantwortlichkeit, die, biblisch begründet, eine vierfache Ausrichtung hat: gegenüber Gott, vor sich selbst, gegenüber dem Nächsten und für die Schöpfung. Letzteres hat Papst Franziskus vor allem in seiner Enzyklika Laudato si’ eindrücklich in Erinnerung gerufen. Karl-Josef Laumann sieht in der Einbeziehung dieser vierten Verantwortung in das Modell Sozialer Marktwirtschaft gerade eine der ganz großen Chancen und Herausforderungen Christlicher Sozialethik der Zukunft.
Inzwischen erleben wir eine erosionsartige Entchristlichung der Gesellschaft. Gefragt werden muss gerade auch deshalb nach einem ebenso tragfähigen wie begründungsstarken Wertefundament unseres Sozialstaats. Der kanadische und säkulare Sozialphilosoph Charles Taylor fordert Christen heraus, wieder selbstbewusster ihre Schätze für die Gestaltung sozialer Ordnung mit einzubringen.2 Diese Ermutigung sollte uns ansprechen, im Angesicht von Pluralismus und Säkularismus einladend christlich-sozial zu argumentieren. Für Christen sind die Gottesebenbildlichkeit und die Menschwerdung Gottes gute Begründungen der unantastbaren Würde jedes Menschen und der Idee eines irenischen, affektiven und inklusiven sozialen Miteinanders. Für Kampfideologien gleich welcher Art ist hier kein Platz.
Das Personalitätsprinzip macht den Menschen in seiner sozial ausgerichteten Einmaligkeit zum Ausgangspunkt sozialer Gerechtigkeit. Kollektivismus und Anonymisierung widersprechen diesem ebenso freiheitlichen wie sozialen Grundprinzip. Oswald von Nell-Breuning hat darüber hinaus sauber unterschieden zwischen den sozialen Rechtsprinzipien und den Sozialtugenden. Solidarität und Subsidiarität als die Prinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe verbriefen juristisch einklagbare Rechte und Pflichten. Sie sind wesentliche Säulen unserer Wirtschafts- und Sozialordnung. Die Sozialtugenden wie Barmherzigkeit, Nächstenliebe oder Brüderlichkeit sind die habituellen Voraussetzungen für einen sozialen Frieden, der nicht erzwungen, sondern aus Überzeugung gelebt wird. Hierfür ist eine entsprechende gesellschaftliche Tugendbildung erforderlich. In deren Mittelpunkt steht – neben der freiheitlich-kreativen Entfaltung der uns von Gott geschenkten Talente auch immer – die besondere christlich-soziale Option für die Schwachen. Das Wohl von Ungeborenen, schwer Kranken und Sterbenden, von Menschen mit Behinderung, von Armen und Geringverdienern, Arbeitslosen und Leiharbeitern, von Außenseitern und Einsamen, von hilfsbedürftigen Migranten und kommenden Generationen in all ihrer Diversität und Komplexität ist deshalb stets ein Gradmesser glaubwürdiger christlich-sozialer Politik.
Verinnerlichen wir jetzt dieses Wertefundament mit Kopf und Herz, lesen dazu ggf. noch einmal weitere Vertiefungen in früheren CDA-Positionierungen und -Programmen nach und schauen nun mit diesem Blick auf so manche großen Umwälzungen unserer Zeit. Nehmen wir dann als Instrumente gelebter Würde und sozialer Gerechtigkeit unsere drei großen Sozialprinzipien zur Hand. Dann können sie auch heute Leuchttürme sein im verbreiteten Dunkel ethischer Verlorenheiten unserer Zeit.
Die menschliche Personalität entfaltet sich aus christlicher Sicht in der vierfachen Verantwortung des Menschen gegenüber Gott, sich selbst, voreinander und in der Bewahrung der Schöpfung. Diese humane Identität fußt auf wesentlichen Säulen unserer Individualität. Was würden wir antworten auf die Frage: Wer bist du? Mit unseren Antworten darauf als einfachen Zuschreibungen öffnen wir die Tür zum Selbstverständnis unserer Identität. Sie ist zugleich der rote Faden für unsere personale Kontinuität auf all den Wegen und Brücken, bei all den Veränderungen und Brüchen unseres Lebens. Also: Wer bist du? Dazu fallen uns wohl unser Name ein, unsere Herkunft, unser Geschlecht, unsere Sprache, unsere Religion oder Weltanschauung, unsere Lebensmaximen, prägende Ereignisse, gute Weggefährten und Vorbilder o. a. Solche Säulen unserer Identität sind Wurzeln und Kompass. Sie sind biografisch bedingt und konstituieren unser Verständnis von Selbstbestimmung als Autonomie. Diese Autonomie ist für religiöse Menschen und für Menschen in der Tradition der kantischen Aufklärung immer gebunden an Pflichten, die uns von Gott und/oder der Vernunft vorgegeben sind. Identität als Autonomie ist also immer verbunden mit einer Verantwortung, die wir nicht einfach eigenmächtig konstruieren oder abstreifen können. Selbstbestimmung ohne solche Verantwortung ist keine Autonomie. Personalität bedeutet danach neben der unbedingten Würde auch biografisch geprägte Identität als Autonomie samt (vierfacher) Verantwortung.
Vor diesem Hintergrund kommen nun exemplarisch einige heiße Eisen unserer Tage im Licht der Personalität auf den Prüfstand.
Die mit Sekt gefeierte Abschaffung von § 219a StGB schaut einseitig auf Rechte der Mütter und Interessen der Ärzte. Und nun soll natürlich auch § 218 fallen. Die Werbung für die Tötung ungeborenen Lebens verharmlost und propagiert zugleich eine gewaltsam verhinderte Entfaltung menschlicher Personalität. Dieses Argument muss aber unbedingt mit bedacht werden. Eine Streichung von § 218 ignoriert die Tötung von wehrlosen Menschen und verletzt das Personalitätsprinzip.
Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Legalisierung auch geschäftsmäßiger Euthanasie (auch bei Lebensmüden, psychisch Kranken u. a.) beruft sich auf eine selbstinteressierte Selbstbestimmung, die aber streng genommen keine Autonomie (im kantischen Sinne) ist.
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Denn die Verantwortung zumindest gegenüber Vernunft (Kant) und Gott (Religion) wird hier ignoriert. Sowohl kantisch als auch religiös ist geschäftsmäßige Euthanasie moralisch abzulehnen. Sie macht die Rede von unwürdigem Leben salonfähig, öffnet die Tür noch weiter für utilitaristische Kalküle menschlicher Würde und ist damit auch ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit schweren Behinderungen und Krankheiten.
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Wenn ich beginne, Lebenswürdigkeit abzustufen, ist der Weg nicht mehr weit, Menschen und deren Rechte nach ihrer ökonomischen Nützlichkeit zu bewerten.
Zur Identität gehören auch Geschlecht, Sprache, Heimat und Familie. Traditionelle Deutungen werden zunehmend angefochten und durch alternative Auslegungen ersetzt. Doch sollten wir nicht aus Angst vor medialer Kritik oder aus vorauseilender Rücksichtnahme auf Koalitionsoptionen vorschnell gute Tradition über Bord werfen. Die traditionelle Familie ist ein schützenswertes Gut. Nicht alle möglichen Formen menschlichen Zusammenlebens und irgendwie definierter gegenseitiger Verantwortung (WG o. a.) sind Familie. Das hat sehr klar und deutlich der 2020 zu früh verstorbene Moraltheologe Eberhard Schockenhoff begründet. Er gibt mit der Unterscheidung von vollständiger und unvollständiger Familie gute Gründe dafür,
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Familie klassisch zu definieren (Eltern mit eigenen oder adoptierten Kindern) und für andere Verantwortungsgemeinschaften andere Namen zu finden. Das wäre transparent und eindeutig.
Jeder Mensch hat die unbedingte Würde, gleich welche Geschlechtlichkeit vorliegt. Das ist selbstverständlich. Dass es zahllose Geschlechter gebe (was übrigens Frauenquoten und Feminismus ad absurdum führen würde), ist nicht mehr als eine inzwischen mächtige, aber biologisch angezweifelte Hypothese, die vor allem auf Judith Butler zurückgeht.
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Dass Geschlechtsumwandlungen schon ab vierzehn mitten in der Pubertät erlaubt werden, wird von vielen Psychologen sehr kritisch gesehen. Selbstverständlich sind die Identitätsnöte solcher Menschen sehr ernst zu nehmen. Eine mediale o. a. öffentliche Werbung für solche gravierenden Eingriffe sollte aber unterbleiben. Neben dem Selbstschutz der Jugendlichen müssen auch die Folgen und die Verantwortung für das Umfeld (Eltern, Geschwister etc.) sowie lockende Anreizwirkungen mit langfristigen Folgen mitberücksichtigt werden.
Ein Ja zu Heimat- und Brauchtumspflege ist nicht einfach nur von gestern. Denn hier werden Gemeinschaft und soziale Verantwortung vermittelt, die wir heute dringend nötig haben. Dies wird etwa in sozialen Verbänden und Vereinen gelebt und sollte wieder mehr gefördert statt belächelt und abgeschrieben werden.
Humanoide Roboter sollen in Zukunft unsere Kollegen sein, in der Fabrik, im Krankenhaus, im Büro und andernorts. Man spricht ihnen „Künstliche Intelligenz“ und sogar „Künstliche Moral“ zu. Schon gibt es Hochzeiten mit Robotern und die Forderung nach so etwas wie Menschenrechten oder Verantwortung (bei autonomen Waffen) für solche Maschinen. Roboter aber haben weder Intelligenz noch Moral, sie folgen programmierten Algorithmen. Deshalb sollte man alles unterbinden, was die Grenzen zwischen Menschenwürde und Maschine zerfließen lässt, angefangen bei der Sprache. Person mit Moral kann nur ein Mensch sein. Und das sollte so bleiben.
Unser staatliches Gemeinwesen ist, so sagt es unser Grundgesetz (Art. 20), ein freiheitlicher und sozialer Bundesstaat, in dem diejenigen, die sich nicht selbst helfen können, im Sinne der Solidarität einklagbare Rechtsansprüche auf Hilfe haben. Solche Hilfen (wie etwa Transferleistungen bei Bedürftigkeit) sind also nicht, wie etwa in einer ökonomischen Nutzen-Interpretation, bloße „Duldungsprämien zur Minderung des gesellschaftlichen Drohpotenzials“. Denn dann wären sie nur ein bedingter und relativer Schutzmechanismus für die Starken gegen mögliche Aufstände und Unruhen sowie gegen eine mögliche Gefährdung ihrer Macht. Diejenigen, von denen keine Gefahr ausgeht, wären streng genommen verloren. Eine solche Grausamkeit streng ökonomischer Ordnungslogik hatte schon der Liberale Friedrich August von Hayek erkannt.7 Erschrocken über diese Konsequenz seines Denkens, forderte er dann doch auch unvermittelt unbedingte Rechtsansprüche für alle Hilfsbedürftigen ein. Die konnte er aber in seiner liberal-ökonomischen Logik gar nicht begründen, sondern nur behaupten. Solidarität ist also ein Gebot der Humanität, das jenseits des reinen Liberalismus eine konsequente Begründung etwa in der christlichen Idee der Menschenwürde findet. Gelebte Solidarität schafft Unabhängigkeit. Dies war ein wesentliches Ziel von Ludwig Erhard: Die Hilfsbedürftigen sollen durch die ihnen zustehenden Rechtsansprüche nicht mehr darauf angewiesen sein zu betteln. Gelebte Solidarität schafft auch gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dies war auch ein wesentliches irenisches Ziel von Alfred Müller-Armack. Die Starken sollen sich mitverantwortlich fühlen für die Schwachen, und umgekehrt soll es auch keine gesellschaftliche Spaltung mit Klassenkämpfen geben.
Dazu bedarf es neben den Rechtsansprüchen aber auch sozialer Tugenden des Miteinanders, der Mitverantwortung, der Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Christen verweisen hierzu auf die Vision der Menschheitsfamilie, in der sich alle Menschen miteinander verbunden und füreinander verantwortlich fühlen. Das bleibt wohl eine Utopie, ist aber ein auch in der Katholischen Soziallehre immer wieder betontes Ziel (etwa von Johannes Paul II., Benedikt XVI. und Franziskus). Daraus folgt die angestrebte Vision eines freundschaftlichen Miteinanders auch mit Fremden. Denn sie alle sind, auch wenn sie es nicht selbst glauben, aus christlicher Sicht Gottes Ebenbild und verdienen solche Freundschaft. Diese sozialen Tugenden können nicht eingeklagt werden. Sie sind deshalb auch nicht selbst Teil der Solidarität. Aber sie flankieren die Solidarität mit einer irenischen, inklusiven und affektiven Idee des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wenn wir als Christlich-Soziale von einer solidarischen Gesellschaft sprechen, meinen wir wohl immer beides: soziale Rechtsansprüche und Pflichten einerseits sowie Sozialtugenden andererseits, beides im Rahmen der Ordnungsidee Sozialer Marktwirtschaft.
Die Solidarität als Sozialprinzip ist im Sinne der Gründerväter unserer Republik zunächst sozialstaatlich und damit national zu verstehen. Es kann nicht einfach auf die Utopie eines Weltsozialstaates übertragen werden, sodass etwa alle Menschen auf der Welt die gleichen Sozialtransfers erhielten. Eine solche globale Ausweitung wird aber zumindest bei Themen wie der Bewahrung der Schöpfung, internationalen Finanzmärkten, militärischer Sicherheit und wirtschaftlicher Freiheit zunehmend wichtiger. Wir sehen aber schon in Europa (etwa in Fragen wie Geld- oder Verteidigungspolitik), wie schwer es ist, hier angemessen Solidarität zu definieren und im Kontext anderer wichtiger Prinzipien (Subsidiarität) und Ziele (Frieden) auszuüben. In den Anwendungen wird hier nun der erste Schritt vor dem zweiten getan und auf nationalstaatliche Solidarität fokussiert, von der auch internationale oder auch globale Konsequenzen ausgehen könnten und sollten.
Solidarität bedeutet für uns natürlich im Kontext der Sozialen Marktwirtschaft immer auch die Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen. Dazu zählen selbstverständlich im Schulterschluss mit Gewerkschaften und Verbänden der Einsatz für gute Arbeitsbedingungen, angemessene Unternehmenskultur mit guter Führungsethik, faire Entlohnung, Tarifautonomie u. v. a. m. Das alles sind Herzstücke des CDA-Profils, ebenso die große Wertschätzung und nachhaltige Förderung von Gemeinwohldienst im Ehrenamt. Unser Verständnis von Solidarität ist ein irenischer Begriff, kein kollektivistischer Kampfbegriff. Es ist ein soziales Gewissen Sozialer Marktwirtschaft, aber kein Tor zur Planwirtschaft. Eine christlich-soziale Solidarität denkt deshalb in sozialpolitischen Diskussionen immer das realistische christliche Menschenbild ebenso mit wie das Subsidiaritätsprinzip. Die praktischen Anwendungen können deshalb nicht immer zielgenau dem einen oder anderen Prinzip zugeordnet werden, weil beide Prinzipien immer synergetisch zusammenwirken sollen. Deshalb sind die hier vorgenommenen Zuordnungen der Konkretisierungen nur Vorschläge, die auch je nach Perspektive anders vorgenommen werden könnten. Als einige Beispiele für die solidarische Generationengerechtigkeit schlage ich etwa vor:
die Weiterentwicklung der Sozialen zu einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft,
die Förderung der Familie als zentraler Ort erlernter und gelebter sozialer Werte, Tugenden und Verantwortung,
im Gesundheitswesen das Festhalten am Bedürftigkeitsprinzip statt utilitaristischer Methoden der Altersdiskriminierung (wie etwa die Triage-Regelungen zu Beginn der Coronapandemie in Italien),
ein nachhaltiges Zukunftsprogramm zur Pflege, das nicht nur bei den Patienten, sondern auch bei den mit hohen Idealen motivierten Pflegekräften mit deren Arbeitsbedingungen und Motivationen ansetzt,
eine wohlwollende Prüfung der u. a. vom Bundespräsidenten eingebrachten Idee eines verpflichtenden Gemeinwohldienstes,
eine Wehrfähigkeit der Bundeswehr angesichts der neu sichtbar gewordenen Bedrohungslagen, etwa zum Schutz vor militärischem, wirtschaftlichem oder anderem politischen Druck (aus China und anderen Ländern) sowie
eine maßvolle Haushaltspolitik unter Einhaltung der Schuldenbremse zugunsten der nachkommenden Generationen.
Weitere brisante Themen der Solidarität neben vielen anderen sind etwa folgende:
Eine gleichwürdige Unterstützung vielseitig hilfebedürftiger Menschen: Das bedeutet etwa, neben der Integration von geflüchteten Menschen dürfen nicht die Nöte von Obdachlosen u. a. vernachlässigt werden.
Zur Beseitigung menschenunwürdiger Arbeitsbedingungen ist das Lieferkettengesetz ein wichtiger Baustein. Ebenso sind klare Gesetze wie die von Karl-Josef Laumann zur Beseitigung von Missständen in der Fleischindustrie ein Dauerbrenner für glaubwürdige christlich-soziale Politik.
Opfer von Gewalt gleich welcher Art verdienen Mitgefühl und Schutz durch das Gemeinwesen. Alle Formen von Antisemitismus sind unentschuldbar.
Kirche und kirchliches Engagement sind nach wie vor wichtige Säulen gelebter Solidarität mit dem Anspruch gelebter Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Diese positiven Wirkungen sollten auch wieder einmal betont werden. Denn sie sind das Wesen des christlichen Glaubens. Und es gibt dort so viele mit Leidenschaft sozial Engagierte, die eine solche Wertschätzung gerade heute verdienen. Dass sich in der Gesellschaft der falsche Eindruck festsetzt, die meisten Priester seien Kinderschänder, und dass dies auch offen so ausgesprochen wird, ist skandalös. Hier sollte auch einmal über entsprechende Konsequenzen von Solidarität nachgedacht werden.
Solidarität wird heutzutage politisch bisweilen auch hergenommen, um alle möglichen staatlichen Wohltaten durch Umverteilung zu fordern. Aus christlich-sozialer Sicht müssen hier auch Grenzen gezogen werden, wo wir als Christlich-Soziale nicht mehr mitgehen sollten:
etwa bei der Forderung nach Grundrenten ohne Bedürftigkeitsprüfung: Das widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip.
oder bei den Diskussionen um ein Grunderbe und ein unbedingtes Grundeinkommen für alle im Umverteilungsmodell der Linkspartei: Hier liegt die sozialistische Utopie des uneigennützigen Kollektivmenschen zugrunde. Danach gebe jeder Mensch völlig unabhängig von eigenen Vorteilen immer alles für das Gemeinwesen. Die unbedingten Geschenke bedeuten also vermeintlich keinerlei Leistungsminderung. Das aber ist eine weltfremde Illusion, welche der Realität des Menschen widerspricht und am Ende zu „Moral Hazard“ und Wohlfahrtsverlusten zulasten gerade der Schwachen führt. Damit verbunden sind zudem eine aufgeblähte Bürokratie und soziale Transfers auch an Superreiche. Das verspricht keine ethische Verbesserung für eine nachvollziehbare Idee sozialer Gerechtigkeit.
Für die Finanzierung werden immer wieder höhere Einkommensteuern genannt. Wer zu sehr an dieser Schraube (gerade für die mittleren Einkommen) dreht, wird am Ende aber einen kleineren Kuchen zur Umverteilung haben. Wenn etwa John Rawls als die gerechte, durch Steuern finanzierte Redistribution diejenige ansieht, welche die Situation der Schwächsten optimiert,
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dann warnt er – im realistischen Blick auf die Anreizwirkungen – gerade vor zu hohen Einkommensteuern, weil diese die Leistungsmotive zu sehr mindern, sodass am Ende auch bei prozentual höheren Transfers für die Ärmsten weniger übrig bleibt. Hier muss also das rechte Maß bedacht werden.
Und eine breit angelegte Vermögenssteuer, das ist vielfach belegt, ist mit so hoher Bürokratie verbunden, dass sie quasi wirkungslos ist. Denkbar wäre vielleicht eine solche Steuer für Superreiche, sofern deren Ausweichmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Nachdenkenswert bleibt es wohl, jetzt noch einmal die Erbschaftssteuer genauer in den Blick zu nehmen.
Die Subsidiarität flankiert die Solidarität, damit sie als Hilfe zur Selbsthilfe wirksam ist. Das entspricht ganz dem christlichen Menschenbild. Menschen sollen die ihnen mitgegebenen Talente in Freiheit zum Wohl der Gesellschaft entfalten. Auch dafür werden sie am Ende vor dem Schöpfer Rechenschaft ablegen, so die christliche Vorstellung. Der Staat oder andere übergeordnete Einheiten dürfen in diese Eigenverantwortung, die zugleich eine Sozialverantwortung ist, nur und so lange eingreifen, wenn/wie die Menschen selbst nicht dazu in der Lage sind. Subsidiarität macht die Solidarität zu einem Befähigungsprinzip. Auch hierdurch wird wieder die Unabhängigkeit als großes Freiheitsziel unserer Sozialordnung betont. Der Staat hat hierzu die Aufgabe, etwa auch ganz im Sinne des Befähigungsansatzes von Amartya Sen, die Institutionen und Hilfsmittel bereitzustellen, die notwendig sind, damit die Menschen sie eigenverantwortlich zur Entfaltung ihrer Personalität nutzen können (Gesundheit, Sicherheit, Bildung, Marktzugang u. a.).9 Und wo Menschen nicht befähigt werden können, da greift dann stets selbstverständlich die Solidarität mit unbedingten Hilfsansprüchen und Pflichten für die Starken. Gelebte Subsidiarität ist verbunden mit den Tugenden der Eigen- und Sozialverantwortung sowie der Leistungsbereitschaft, sich (auch ehrenamtlich in Familie, Gesellschaft, Kirche o. a.) einzubringen. Hierzu zählt aber auch die individuelle Verantwortung als Konsument, etwa im Blick auf die genutzte Mobilität, auf Energie oder Lebensmittel und auf ökologisch nachhaltige bzw. problematische Produkte.
Aktuelle Herausforderungen gibt es genug, bei denen die Subsidiarität uns ein Kompass sein kann. Hierzu zählen etwa folgende konkrete Bereiche:
Die Bildung von Kapitalvermögen in Arbeitnehmerhand ist ein bleibend aktuelles Thema der CDA. Es ist bisher kaum umgesetzt. Dagegen wird mit der Gefahr von sogenannten Klumpenrisiken für die Arbeitnehmer argumentiert. Doch für eine solche Kapitalbeteiligung sprechen starke Argumente wie die Mitverantwortung von Arbeitnehmern im Unternehmen, höhere Identifikation und Zusammenhalt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Bei der Diskussion um Finanzhilfen und Geldpolitik fordern linke Ethiker wie Friedhelm Hengsbach u. a. eine Schuldenunion sowie eine politische Kontrolle der Geldpolitik.
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Dies aber bricht bestehende Verträge, widerspricht den Soliditätsprinzipien der Bundesbank und verabschiedet sich von der Befähigungsidee. Denn die Anreize zu soliden Finanzen werden auf diese Weise schnell beseitigt. Das aber führt zu Abhängigkeiten, Verschuldung und zu einem Anheizen populistischer Spaltungstendenzen.
Moderne Technik (auch Robotik mit „Künstlicher Intelligenz“ o. a.) soll dem Menschen dienlich sein, darf aber nicht menschliche Kontakte (etwa in der Pflege, beim Arzt oder im Büro) ersetzen.
Mit Blick auf ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem sollte man neben der professionellen Pflege immer auch die informelle Pflege (in den Familien) fördern.
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Dort wird mit viel Leidenschaft und Liebe eine großartige Arbeit geleistet. Zu solcher Pflege darf keiner verpflichtet werden, aber es sollen vom Staat auch keine Anreize gesetzt werden, diese informelle Pflege aufzugeben, wo sie möglich und gewollt wäre.
Private Träger von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sind ein großer Schatz unseres freiheitlichen Sozialstaates, solange hier inklusive, affektive und irenische Ideen (vor)gelebt werden. Problematisch sind hingegen Träger, die unter dem Schutz des Gemeinwohls solchen Geist unterminieren, so etwa ausdrücklich religionsfeindliche atheistische Träger von Kindergärten und Grundschulen (Humanistische Union u. a.), die dort gezielt gegen die Religion agitieren und so gesellschaftsspaltend wirken.
Demokratische Meinungsbildung lebt von ebenso fairen wie kontroversen Diskussionen. Einheitsmeinungen, die politisch oder medial vorgeschrieben werden, widersprechen dem pluralistischen Geist der Demokratie ebenso wie die Verbreitung von populistischen Fake News. Die Politik sollte hier ein waches Auge dafür haben, dass eine wertvolle Vielfalt gut begründeter Meinungen in Wissenschaft und Gesellschaft erhalten bleibt.
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Das Bildungssystem darf nicht Spielwiese immer neuer pädagogischer Experimente werden. Das Sterben guter Haupt- und Realschule ist zu bedauern, könnten doch hier für unsere Gesellschaft so wesentliche Qualifikationen gezielt gefördert werden. Alle Menschen haben die gleiche Würde, aber nicht alle Menschen sind gleich. Und deswegen brauchen wir auch eine differenzierte Schulbildung, die unterschiedliche Talente angemessen fördert.
Ebenso sind duale Ausbildung und Meisterprüfungen Schätze, die nicht einfach preisgegeben werden dürfen. Eine Akademisierung aller Berufe wird weder den Menschen noch den dort notwendigen Fertigkeiten gerecht.
Unsere Sozialprinzipien bleiben ein verlässlicher Kompass christlich-sozialer Politik. Sie haben starke Wurzeln und weisen Richtungen auf. Daran scheiden sich auch manche Geister. Darüber kann und soll diskutiert und gestritten werden, auch in der CDU. Das ist zu wünschen. Manch einer mag diese christlichen Fundamente für überholt halten, ihre Richtungsweisungen für zu wenig anschlussfähig an so manche Megatrends unserer Zeit. Das Gegenteil aber ist der Fall: Mit ihrer Hilfe haben wir ein prüfendes Gewissen zur Lösung höchst aktueller sozialer Dilemmata an der Hand. Mit ihnen packen wir die großen Herausforderungen gut begründet an und fordern alternative Wertebegründungen mit ihrem jeweiligen Kompass heraus. Über die hier vorgeschlagenen Justierungen mag es Kontroversen geben. Wer aber die Prinzipien grundsätzlich verabschieden will zugunsten anschlussfähiger Positionen (etwa aus ökonomischen, utilitaristischen, neusozialistischen o. a. Lagern), der befindet sich jenseits eines Denkens, das sich ausdrücklich christlich-sozial versteht und genau damit Gesellschaft heute und morgen gestalten will. Ich bin zuversichtlich, dass diese Grundlagen auch für die großen Zukunftsfragen Kompass einer ausdrücklich christlich-sozialen Politik bleiben. Sie haben allemal das Zeug dazu.
Politik geht vom Menschen aus und wird für den Menschen gemacht. Sie hat ihren Ausgangspunkt in der Frage: Was macht den Menschen aus? Was ist eine Politik, die dem Menschen gemäß ist? Und sie gewinnt ihre Vollendung in der Frage: Wie kann ich das, was dem Menschen gemäß ist, aber nicht einheitlich, nicht gleichgerichtet, für die Menschen gestalten? Wie kann ich individuelle Interessen und Gemeinschaft zusammendenken? Die erste Frage ist die Frage nach dem Menschen als Person. Der Mensch als Person ist das der sozialen Ordnung zugrunde liegende Prinzip. Aus ihm erwachsen sowohl weitere Ordnungsprinzipien der Gesellschaft als auch die uns leitenden Grundwerte. Die zweite Frage ist die Frage nach dem Menschen und dem Gemeinwohl. Gemeinwohl ist ein regulatives Prinzip. Es sorgt dafür, dass die Mannigfaltigkeit der unterschiedlichen Lebensentwürfe in einem vernünftigen, zustimmungsfähigen Ganzen zusammengeführt werden kann. Gemeinwohl ist ein anderer Begriff für soziale Gerechtigkeit, für Fairness. Es stellt Leitplanken des Zusammenlebens bereit, die für die Einheit in der Vielheit sorgen. Gemeinwohl ist kein festes Rezept, kein ideologisches Programm, sondern ein Erfordernis der praktischen Vernunft; ohne das regulative Prinzip des Gemeinwohls fiele die Gesellschaft auseinander, und eine Politik, die für den Menschen gemacht wird, wäre nicht möglich. Person und Gemeinwohl sind also dialektisch miteinander verbunden, sie bedingen sich gegenseitig. Personalität lässt sich ohne Sozialität und damit Gemeinwohlorientierung nicht denken. Ebenso wenig lässt sich Gemeinwohl denken ohne die Freiheit der Person, die eine Vergesellschaftung der Menschen verhindert.1
Politik wird für den Menschen gemacht. Was aber macht den Menschen aus? Was unterscheidet ihn vom Tier oder von anderen Bestandteilen der Schöpfung? Was ist es, auf das sich Politik bezieht, wenn sie vom Menschen spricht?
Die erste Antwort auf die Frage, was der Mensch ist, lautet: Er ist dasjenige Wesen, das diese Frage stellt und stellen kann. Er kann sich als Subjekt begreifen, also als ein von der Umwelt abgeschlossenes, autonomes (oder zumindest in den Grenzen der Biologie autonomes) Handlungssystem. Und er kann sich zweitens selbst reflektieren, also sich selbst zum Objekt machen. Er macht sich eine Vorstellung von sich selbst, indem er sich selbst zum Objekt seiner Betrachtung macht. Und schließlich kann er verallgemeinern, also eine begriffliche Fassung des Menschen denken: Das, was er für sich selbst reflexiv erfasst, kann er auf eine unbestimmte Vielzahl anderer Menschen übertragen und damit begrifflich denken.
Darüber hinaus kann dieser Mensch Vergangenheit und Zukunft erfassen. Aus der Vergangenheit erwächst seine Erfahrung, aus dem Wissen um die Zukunft die Sorge oder Hoffnung bezüglich des Morgen. Schließlich kann er über die Bedingungen seiner eigenen Existenz hinausgehen und die Frage nach dem Woher des Lebens und dem Wohin nach dem Leben thematisieren. Der Mensch ist also: Subjekt, durch die Fähigkeit zur Reflexivität gekennzeichnet, geschichtliches Wesen, das um Vergangenheit und die Möglichkeit der Zukunft weiß, und zur Transzendenz fähig.
Die zweite Antwort ist: Der Mensch ist ein Wesen, das schon immer auf den anderen angewiesen ist. Er kann sich nicht in Einsamkeit verwirklichen, sondern nur in der sozialen Interaktion. Der Mensch ist ein soziales Wesen. Er braucht andere Menschen, um zu überleben, und ebenso, um zur Sprache und damit zur Möglichkeit der Welterschließung zu gelangen. Das Ich entwickelt sich erst durch die Ansprache des Du. Das Kind lernt erst durch das Du, dass es ein Ich ist. Ohne Sprache verkümmert der Mensch, denn Sprache ist eine der wichtigsten Formen menschlicher Zuwendung. Der Mensch wird er selbst nur durch andere Menschen. Sie sind Bedingung seiner Einhausung in der Welt ebenso wie Garanten des Vertrauens in die grundsätzliche Tragfähigkeit sozialer Beziehungen.
Die dritte Antwort ist: Der Mensch ist ein Wesen, das unabhängig von seinen Instinkten handeln kann. Er hat einen freien Willen. Das bedeutet: Er kann sich über seine Instinkte erheben, sich auch gegen sein „biologisches Programm“ entscheiden. Im Extremfall kann er sich sogar gegen seine eigene Existenz entscheiden. Thomas Hobbes hatte unrecht: Der Mensch ist eben nicht nur ein Wesen, das Lust maximiert und Unlust zu vermeiden sucht, sondern er greift weit darüber hinaus. Er ist in seinem Handeln frei und nicht den Instinkten unterworfen, wohl aber dem Gewissen als dem Maß seiner Entscheidungen. Dieses Gewissen gibt ihm die Möglichkeit, zwischen moralisch Richtigem und Falschem zu unterscheiden – es zwingt ihn aber nicht, das Richtige zu tun. Er kann sich aus freiem Willen auch für das Falsche, für das Böse entscheiden.
Vor allem die Willensfreiheit und die Fähigkeit zur Transzendenz gelten als integrale Bestandteile einer diesseitig begründeten Vorstellung von der Würde des Menschen. Diese ist Geltungsgrund aller Grundrechte. In der christlich-sozialen Tradition kommen zwei Aspekte hinzu. Zum einen die Tatsache, dass der Mensch als Geschöpf Gottes gesehen wird: Beseelt durch den Schöpfer und laut dem biblischen Auftrag über alle anderen Geschöpfe gestellt mit dem Auftrag, diese wie die Schöpfung überhaupt zu hegen und zu pflegen. Mehr noch: Er ist eine Schöpfung nach dem Ebenbild Gottes, und zwar unabhängig von der Geschlechtlichkeit. Die Tatsache der Schöpfung weist dem Menschen seinen Platz zu. Er ist nicht der Herr seines Lebens und seiner Umwelt, sondern handelt im Bewusstsein, dass er sich gegenüber einer höheren Instanz verantworten muss. Er ist darüber hinaus in der Praxis des Handelns Schuld und Irrtum unterworfen, aber kann Vergebung erlangen für sündhaftes Verhalten. In der christlich-sozialen Tradition verdichten sich diese fünf Elemente – Willensfreiheit, Fähigkeit zur Transzendenz, Mensch als Geschöpf Gottes, Subjektivität in Animalität und Schuld aus der Ambivalenz der Praxis – zum Begriff der Person. Es ist dieser Begriff der Person, der die Grundlage der sozialen Ordnung bildet und die Begründung der Menschenrechte bereitstellt.
Der Begriff der Person ist deutlich älter als die Debatte über Würde, die ja zunächst einen sozialen Status widerspiegelt und erst im Zuge der Aufklärung durch einen Prozess der Sakralisierung der Person, einer komplexen kulturellen Verschiebung, zu einer Zivilreligion der Moderne wird.2 Der inhaltliche Kern ist ähnlich: die sittliche Autonomie des Menschen und seine Fähigkeit, als geschichtliches Wesen die moralische Urteilskraft auf sein Wollen und Handeln zu beziehen. Freilich ist der Begriff der Person gehaltvoller und komplexer, aber doch eben einer bestimmten Denktradition zugeordnet, die nicht mehr als selbstverständlich unterstellt werden kann. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Personalität nicht erwähnt, wohl aber, als verfassungsrechtliche Grundnorm, der Schutz der Würde des Menschen. Mit der Würde ist nicht ein sozialer Status gemeint, eine erworbene oder zugeschriebene Position, die auf Leistung oder Fähigkeiten beruht. Würde ist eine Mitgift, und sie ist nicht abstufbar, sie wird nicht verliehen und kann nicht verloren gehen. Der Mensch besitzt sie vom Anbeginn des Lebens, weil er von anderen Menschen abstammt und damit einer Spezies angehört. Er ist von Anbeginn jemand, nicht etwas3 – und bleibt dies bis zu seinem Ende und manchmal, was den Respekt vor den Toten angeht, auch darüber hinaus. Der Verfassungsgeber hat allen staatlichen Gewalten die Aufgabe gegeben, die Würde des Menschen zu schützen. Staatliches Handeln hat die Aufgabe, einer Demütigung als Verletzung der Selbstachtung des Menschen entgegenzuwirken. Darin zeigt sich das Gesicht einer anständigen Gesellschaft.4
In der Entstehung des Grundgesetzes spielte der antitotalitäre Grundkonsens eine wichtige Rolle. Dass der Mensch eine unveräußerliche Würde hat, bildete dabei das Gegenprogramm zu der Erfahrung des Nationalsozialismus und des Kommunismus sowjetischer Prägung. Der Begriff der Würde bezeichnete einen geschützten Bereich außerhalb des Zugriffs staatlicher Gewalt, eine antitotalitäre Grundnorm. Erst in den darauffolgenden Jahren wurde der Begriff der Würde durch Inhalte des christlichen Naturrechts aufgefüllt; der Personalismus hielt Einzug in die verfassungsrechtliche Debatte.5
Würde ist selbst kein Grund- oder Menschenrecht, sondern der transzendentale Geltungsgrund von Menschenrechten. Das wird schon aus der Formulierung von Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes deutlich, in dem von den „nachfolgenden Grundrechten“ die Rede ist. Die Würde des Menschen ist im Grundgesetz ein „absoluter Wert“6 und unter die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes gestellt. Selbst dann, wenn alle anderen Grundrechte nicht mehr Bestandteil des Grundgesetzes wären, könnten sie aus der Würde des Menschen abgeleitet werden. Würde zu haben bedeutet, nicht zum Objekt gemacht werden zu dürfen, sondern mit dem Eigenwert der Person wahrgenommen und behandelt zu werden. Es bedeutet auch, dass Menschen nicht ökonomisch unter solchen Lebensbedingungen leben müssen, die sie zum Objekt deklassieren. Daraus erwächst auch ein Gestaltungsauftrag an die Mindestbedingungen gesellschaftlicher Teilhabe, die durch den Staat zu garantieren sind.
Vom Grundsatz her ist der Schutz der Würde nicht auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt, sondern universal. Wenn alle staatliche Gewalt auf den Schutz der unveräußerlichen Würde verpflichtet ist, dann auch diejenigen staatlichen Stellen, die sich mit der Gestaltung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik befassen. Hierin liegt begründet, dass die Bundesrepublik Deutschland auch den Schutz der Menschenrechte weltweit zu befördern hat. Deutsche Außenpolitik ist, überspitzt formuliert, durch die Vorgabe des Grundgesetzes nicht nur deutschen Interessen verpflichtet, sondern auch normativ gebunden. Anders formuliert: Menschenrechte sind integraler Bestandteil deutscher Interessen in der Außenpolitik. Sie müssen in den Gesamtzusammenhang deutscher Außenpolitik eingebunden werden. Die Missachtung der Menschenrechte verfehlt sowohl die normative Verpflichtung als auch den Gestaltungsauftrag aus dem Grundgesetz. Die Universalität des Auftrags ist ein logischer Ausfluss aus einem christlichen Grundverständnis. In der paulinischen Tradition ist das Christliche nämlich nicht nur als Heilsversprechen für die jüdische Gemeinde aufzufassen, sondern als frohe Botschaft für alle Menschen, unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder ethnischer Prägung. Der Begriff der Würde des Menschen im Grundgesetz nimmt diesen universalen Auftrag auf. Das hat unmittelbare Konsequenzen nicht nur für das Eintreten für die Würde des Menschen und seine Rechte, sondern auch für die Politik gegenüber Flüchtlingen, für das Verhältnis von Wirtschaftsinteressen und Menschenrechten, für die Verpflichtung auch zur weltweiten kulturellen Durchsetzung der Idee der Menschenrechte.
Würde ist also mittlerweile eine feste, normativ ausgreifende Begrifflichkeit, die einen breiten Schutzbereich der Person abdeckt. Der Begriff der Person geht aber darüber hinaus. Zum einen enthält der Personbegriff nicht nur eine Seinsbestimmung, sondern eine Werdensmöglichkeit. Person zu sein bedeutet, Person zu werden, sich zu entfalten gemäß den natürlichen Anlagen in der Sozialität.
Zum Zweiten ist Person ein Gestaltungsprinzip des Sozialen, aus dem Ordnungsprinzipien der Gesellschaft abgeleitet werden können. Zugespitzt formuliert: Würde ist der Geltungsgrund der Menschenrechte, der Begriff der Person aber begründet nicht nur Menschenrechte, sondern liegt auch Ordnungsprinzipien der Gesellschaft zugrunde. Das liegt daran, dass Person ein relationaler Begriff ist. Der Mensch als Person ist immer gedacht in seiner Beziehung auf andere Menschen – und auf Gott. Der Bezug auf andere Menschen ist dabei ein Wesenskern des Personbegriffs und konstitutiv für die Ordnung der Gesellschaft.
Aus dem Begriff der Person leiten sich zwei zentrale Ordnungsprinzipien des Gesellschaftlichen ab: die Solidarität als horizontales Ordnungsprinzip und die Subsidiarität als vertikales. Da der Mensch ein soziales Wesen ist, kann er nichts werden und nichts sein ohne andere Menschen. Es sind zunächst die Eltern, die die Sorge um die Entwicklung übernehmen und die Grundlagen der sprachlichen Erschließung der Welt bereitstellen. Es ist die Ehe als auf Dauer angelegte Partnerschaft, in der sich Liebe verwirklicht und zur Elternschaft werden kann – auch wenn wir heute andere Formen des Zusammenlebens als gleichwertig akzeptieren. In Vereinen treffen sich Gleichgesinnte zur gemeinsamen Freizeitgestaltung oder zur Hilfestellung für andere, die Sozialverbände sind ein Beispiel für die gelebte Solidarität in größerem Maßstab. Solidarität ist sowohl die Notwendigkeit der Zuwendung als auch die Freiwilligkeit des Engagements.
Solidarität ist Pflicht und Tugend zugleich. Sie ergibt sich aus dem sozialen Charakter des Menschen als Person und aus der Notwendigkeit, zur Erreichung des Gemeinwohls miteinander zu kooperieren. Es ist keine Solidarität unter klassenkämpferischen Vorzeichen, wie sie die sozialistische Tradition kennt, auch keine gesamtschuldnerische Haftung, wie sie der römischen Rechtsidee entspringt. Sondern Solidarität in der katholischen Soziallehre ist Ausdruck einer sozialen Liebe, die Nationen, Rassen, Geschlechter überwindet. Sie hat einen gegenüber exklusiven Zugehörigkeiten potenziell subversiven Charakter, sie ist, ganz getreu dem paulinischen Grundverständnis, universal. Solidarität ist eben nicht nur Nächstenliebe, sondern auch Fernstenliebe und bewirkt den Einsatz für die gleichen Verwirklichungschancen der Menschen weltweit. Ein besonders gutes Beispiel dafür ist die gesetzliche Regelung zu den Sorgfaltspflichten in den Lieferketten. Die Verletzung von Menschenrechten in den Lieferketten, etwa durch Kinderarbeit, ausbeuterische oder gefährliche Formen der Arbeit oder die Vorenthaltung des Lohns, ist eine Verletzung der Solidaritätspflichten. Hier zeigt sich besonders deutlich, dass Solidarität eben deutlich mehr ist als ein Strukturprinzip einer jeweiligen Gesellschaft, sondern auch die Menschheit als Ganzes in den Blick zu nehmen in der Lage ist.
Die Subsidiarität ist das freiheitssichernde Prinzip der Gesellschaft. Es ist Kompetenzanmaßungsverbot ebenso wie Hilfestellungsgebot. Was Menschen und Gruppen aus eigener Kraft bewältigen können, darf sich der Staat nicht als eigene Aufgabe aneignen. Wohl aber hat er die Verpflichtung zur Hilfestellung. Subsidiarität bedeutet: so wenig Staat wie möglich, so viel wie nötig, immer aber von dem Zweck menschlichen Zusammenlebens betrachtet: nämlich die volle Entfaltung des Menschen zu befördern.
Subsidiarität soll die Freiheit der Eigenentwicklung der Menschen sichern. Diese ist in die Entfaltung seiner natürlichen Anlagen und seiner Sozialität gestellt, aber auch in die Möglichkeit, eigenständige Ideen über das gute Leben zu entwickeln und diese zu verfolgen. Bei der Freiheit der Eigenentwicklung geht es also nicht lediglich um materielle Interessen, sondern um die Verwirklichung des Humanums. Daraus ergibt sich auch die Zweckbestimmung staatlichen Handelns. Diese wird gewährleistet durch eine Politik, die sich am Gemeinwohl orientiert.
Aus christlich-sozialer Sicht ergibt sich das Gemeinwohl weder aus dem größtmöglichen Glück der größtmöglichen Zahl noch aus einer bloßen Tätigkeit einer unsichtbaren Hand, die die Interessen der Einzelnen magisch zu einem allgemeinen Wohlergehen bündelt. Es stimmt eben nicht, dass dann, wenn sich jeder um sein eigenes Wohlergehen kümmert, das Wohlergehen aller gesichert ist. Die bloße Sozialität des Menschen spricht dagegen. Gemeinwohl ist ein regulatives Prinzip. Vom Bedeutungsfeld her hat es eine große Nähe zu Begriffen wie soziale Gerechtigkeit oder Fairness, geht aber darüber hinaus. Die Pastoralkonstitution Gaudium et spes definiert Gemeinwohl als
„die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch den einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglicht“.7
Gemeinwohl hat also die Zweckbestimmung des Menschen im Blick, und die kann sich wiederum nur aus der Idee der Personalität ableiten. Insofern bleiben beide Prinzipien eng miteinander verknüpft, in einer Art dialektischer Spannung. Gemeinwohl setzt den Menschen als Person voraus. Dieser wiederum kann sich ohne eine regulative Idee des Gemeinwohls nicht verwirklichen. Das ist eine klare Absage an alle Verkürzungen des Menschen, aber auch ein antitotalitärer Impuls, der mit einer Subsumption des Menschen unter eine Klasse, eine Rasse, eine Nation oder den Markt nicht vereinbar ist. Der Mensch in seiner Vollheit als Person steht im Mittelpunkt. Er ist Ausgangspunkt und Ziel aller Politik.
Wenn das richtig ist, dann hat dies Konsequenzen für die Gestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft. Wenn der Mensch Maßstab der Politik ist, dann ist die Politik aufgerufen, alle Subsysteme der Gesellschaft nach diesem Prinzip hin zu ordnen. Eine Wirtschaft beispielsweise, die nur dem Profit verpflichtet ist, ist abzulehnen, weil sie nicht mehr dem Menschen verpflichtet ist. Hier gilt das schneidende Verdikt von Papst Franziskus, dass eine solche Wirtschaft tötet.8
Auch in der Wirtschaft verwirklicht sich der Mensch, vor allem in der Arbeit. Das hat Konsequenzen für die Ordnung der Wirtschaft, die gegenüber den Profitinteressen allzu häufig in den Hintergrund treten. In einigen Landesverfassungen ist der Gedanke der Gemeinwohlbindung der Wirtschaft noch sehr präsent. In der bayerischen Landesverfassung etwa heißt es, dass die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dem Gemeinwohl dient (Art. 151). Und die Landesverfassung Hessen sekundiert, die Wirtschaft des Landes habe die Aufgabe, dem Wohle des gesamten Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs zu dienen (Art. 38). Das hat mehr als appellativen Charakter – es ist ein Gestaltungsauftrag an die Politik, den es gerade in der überbordenden Globalisierung und der Enthemmung der Profitgier ernst zu nehmen gilt. Aber das betrifft auch die Arbeitsbeziehungen. Eine Arbeit, die entfremdet, nicht gerecht entlohnt wird, eine Arbeit, die erniedrigt, eine Arbeit, die keine Teilhabe kennt: Eine solche Arbeit entspricht nicht der Würde des Menschen und seinem Status als Person.
