Handbuch Physiotherapie -  - E-Book

Handbuch Physiotherapie E-Book

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Beschreibung

Das umfassendste Nachschlagewerk der Physiotherapie – das "Handbuch Physiotherapie" – liegt jetzt in vollständiger Neubearbeitung vor. Ausgewiesene Expertinnen und Experten ihres Gebiets haben das im Werk dargebotene physiotherapeutische Fachwissen auf den neuesten Stand gebracht. Damit stellen sie den Praktizierenden und Lernenden die aktuellen Erkenntnisse zu den Grundlagen, den physiotherapeutischen Behandlungstechniken und ihren Bezug zu allen relevanten medizinischen Fachgebieten bereit. Neu hinzugekommen sind Kapitel zum Qualitätsmanagement in der Rehabilitation, betrieblichen Gesundheitsmanagement und zur Ersten Hilfe. Die Evidenzen und Leitlinien für physiotherapeutische Behandlungen wurden auf den Prüfstand gestellt und aktualisiert. Wichtiger Baustein ist dabei die Bewertung der Evidenz der einzelnen Verfahren. Der umfangreiche Wissensstoff ist nach medizinischen Fachgebieten geordnet, detailgerecht und klar strukturiert. Es werden alle physiotherapierelevanten Krankheitsbilder mit verfügbaren Leitlinien und Evidenzen für die folgenden Fachgebiete abgehandelt: Orthopädie, Chirurgie, Intensivmedizin, Rheumatologie, Neurologie, Innere Medizin, Onkologie, Gynäkologie, Pädiatrie, Urologie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Seelische Störungen, Geriatrie, Palliativversorgung, Sportmedizin und Sportphysiotherapie. Fazit: Das "Handbuch Physiotherapie" bietet aktuelles, umfassendes, fundiertes, evidenzbasiertes Wissen über das gesamte Gebiet der Physiotherapie. Es richtet sich an alle Physiotherapierenden sowie Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung und Praxis, aber auch an weitere Berufsgruppen und Menschen, die in der Gesundheitsversorgung aktiv sind oder sich über Behandlungsoptionen informieren möchten.

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Seitenzahl: 2880

Veröffentlichungsjahr: 2023

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Anschrift des Verlags:

KVM – Der Medizinverlag

Dr. Kolster Verlags-GmbH

Ifenpfad 2–4

12107 Berlin

Korrespondenz per E-Mail:

[email protected]

Zugangsdaten Onlinematerial:

Adresse:

media.kvm-verlag.de/HBPT_

Onlinematerial_PDF

Benutzer:

Handbuch_Onlinematerial

Passwort:

6p2P:iJuM-t

© KVM – Der Medizinverlag Dr. Kolster Verlags-GmbH, ein Unternehmen der Quintessenz-Verlagsgruppe

www.kvm-medizinverlag.de

1. Auflage 2017

2. Auflage 2023

Produktionsleitung: Kathrin Fiedler

Redaktion und Lektorat: Kathrin Fiedler, Renate Mannaa und Kathrin Nagel

Layout und Satz: Gay & Sender, Bremen

Umschlaggrafiken:

fotolia.com©ksenia_bravo (Vitruvian man)

fotolia.com©palau83 (Medizinische Icons)

Gesamtproduktion: KVM – Der Medizinverlag, Berlin

eISBN: 978-3-86867-667-9

Wichtige Hinweise:

Wie jede Wissenschaft sind die Physiotherapie und die Medizin ständigen Entwicklungen unterworfen. Forschung und klinische Erfahrung erweitern unsere Erkenntnisse. Soweit in diesem Werk Anwendungsempfehlungen gegeben werden, darf der Leser zwar darauf vertrauen, dass Autoren, Herausgeber und Verlag große Sorgfalt darauf verwandt haben, dass diese Angabe dem Wissensstand bei Fertigstellung des Werkes entspricht. Für Angaben zu Anwendungsformen, -techniken und -häufigkeiten sowie Dosierungsangaben kann vom Verlag jedoch keine Gewähr übernommen werden. Jede Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung des Benutzers.

Für die Vollständigkeit und Auswahl der aufgeführten Medikamente und Interventionen übernimmt der Verlag keine Gewähr.

Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Geschützte Warennamen (Warenzeichen) werden in der Regel besonders kenntlich gemacht. Aus dem Fehlen eines solchen Hinweises kann allerdings nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Websites, auf die in diesem Buch verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Buch auf eine gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und weiterer Sprachformen verzichtet und für Berufs- und Personenbezeichnungen die grammatikalisch maskuline Form gewählt. Sämtliche Berufs- und Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechterformen. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung der jeweils anderen Geschlechter, sondern ist als geschlechtsneutral zu verstehen.

Perfektion durch Evolution…

Bernard C. Kolster

Vorwort zur 2. Auflage

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die harte Arbeit hat sich gelohnt! Die Neuauflage des jetzt schon zum Klassiker gewordenen „Handbuch Physiotherapie“ ist vollendet. Viele Abschnitte wurden ergänzt und erweitert. Zahlreiche neue Themen sind hinzugekommen. Evidenzen und Leitlinien in Bezug auf die physiotherapeutischen Maßnahmen wurden aktualisiert.

Die Top Ten der Neuerungen sind:

 1. Online-Evidenz: stets aktuell und abrufbar durch QR-Codes

 2. State of the art: physiotherapeutische Interventionen auf Grundlage aktuell verfügbarer externer Evidenz und Leitlinien

 3. Komplettierung der Krankheitsbilder in der Neurologie: Kopfschmerzsyndrome (Migräne und Cluster-Kopfschmerz) mit Grundlagen, physiotherapeutischen Maßnahmen und aktuellen Evidenzen

 4. Ergänzte Krankheitsbilder in der Orthopädie und Rheumatologie

 5. Erweiterung klinischer Tests in der orthopädischen Physiotherapie

 6. Verstärkter Praxisbezug: Einbezug von Fallbeispielen, ausführliche Anleitung für den Umgang mit Gehhilfen, Trainingsrichtlinien bei Herztransplantation/Kunstherzimplantation, Verschränkung von Forschung und Anwendung haptischer Fähigkeiten u. v. m.

 7. Neu: Kapitel zum Qualitätsmanagement in der Rehabilitation (Hintergrundwissen, Reha-Therapiestandards spezieller Krankheitsbilder)

 8. Erste Hilfe: lebensrettende Sofortmaßnahmen und Notfallmanagement in speziellen Situationen

 9. Grundzüge des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und Darstellung potenzieller neuer Arbeitsbereiche für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

10. Technische Orthopädie: umfassende Aktualisierung und Ergänzung zu Hilfsmitteln wie motorbetriebenen Bewegungsschienen, Stehhilfen, Bandagen und zu neuen technischen Entwicklungen wie Exoskeletten

Wie schon bei der ersten Auflage haben wir das Literaturverzeichnis „ausgelagert“. Aktuelle Quellen sind, ebenso wie Informationen zur Evidenz- und Bewertungslage, am Ende des jeweiligen Kapitels über QR-Codes online abrufbar oder insgesamt über den beim Impressum eingedruckten Zugangscode zugänglich. Zusammen ergibt sich ein aktuelles und umfassendes Referenzwerk sowohl für die Belange in Ausbildung und Studium als auch für den Praxisalltag.

Im Herausgeberteam ergab sich ein Wechsel. Anna Heller verlässt das Herausgeberteam, und wir bedanken uns für ihr großes Engagement und die zielgerichtete Zusammenarbeit während der Erstauflage. Hinzugekommen ist Andreas Alt. Er ist Physiotherapeut und Doktorand für Humanwissenschaften mit dem Schwerpunkt Physiotherapie an der Universität zu Lübeck; lebt und arbeitet in der Schweiz. Verlagsseitig geht unser großes Dankeschön an Kathrin Fiedler, die mit bewundernswerter Umsicht und Expertise die Komplexität der Neuauflage gemanagt und die Materie redaktionell und organisatorisch aufbereitet hat. Bei ihr liefen alle Fäden zusammen. Sie wurde dabei tatkräftig von Renate Mannaa unterstützt, wofür wir ihr herzlich danken. Wir danken Stephanie Gay und Bert Sender, in deren bewährten Händen der komplette Neusatz lag, sowie David Kühn für seine Begleitung und Koordination bei der Endredaktion und Drucklegung. An dieser Stelle sagen wir allen Autorinnen und Autoren DANKE für ihren Aufwand, das Engagement und die Motivation bei dieser Neuauflage.

Und last but not least: Was wäre unser Handbuch ohne die Leserschaft? Wir danken unseren Leserinnen und Lesern für ihre Hinweise und Korrekturvorschläge, die wir, soweit es uns möglich war, bei dieser Aktualisierung berücksichtigt haben. Herr Dr. Wolfgang Zeckey sei hier stellvertretend für alle Leser genannt, deren Zutun die Präzision und Aktualität der Neuauflage befördert hat. Wir laden Sie herzlich ein, uns auch weiterhin bei Wünschen und Anregungen zu kontaktieren.

Die HerausgeberNovember 2022

Vorwort zur 1. Auflage

Liebe Leserin, lieber Leser,

das hier vorliegende Handbuch der Physiotherapie ist derzeit das umfangreichste Gesamtkompendium der Physiotherapie im deutschsprachigen Raum – vermutlich sogar weltweit. Wir hatten das Ziel, die gesamte Physiotherapie praxistauglich in einem Werk darzustellen. Das Fachgebiet der Physiotherapie hat sich in den letzten Jahren fundamental weiterentwickelt und sich dabei als eine nicht mehr wegzudenkende Querschnittsdisziplin innerhalb der Medizin herauskristallisiert. Kaum ein Fachbereich kommt heutzutage ohne die Integration der Physiotherapie aus. Aus der einstigen „Krankengymnastik“ hat sich ein weitverzweigtes Fachgebiet der unterschiedlichsten Therapieformen zu einem der interessantesten Berufsfelder entwickelt. Dabei wurden einerseits die verschiedenen Bereiche stärker ausgebaut. Gleichzeitig existieren immer mehr Untersuchungsergebnisse zu den jeweiligen Wirksamkeiten (Evidenzen) der einzelnen physiotherapeutischen Verfahren, die entsprechend ihrer Verfügbarkeit bei der Kapitelerstellung aufgelistet wurden.

Wenn Sie schon einen Blick in dieses Buch geworfen haben, scheint es so, dass es für die über 1.700 Seiten kein Literaturverzeichnis gibt. Das hat seinen Grund im Umfang des Handbuches, trotz der sehr gerafften und komprimierten Darstellung der Inhalte. So haben wir uns im Entstehungsprozess des Werkes entschlossen, das Literaturverzeichnis auszulagern. Damit haben wir zudem optimale Bedingungen, um die Literatur zu den einzelnen Abschnitten regelmäßig zu aktualisieren. Insofern bildet dieses Handbuch den Grundstein, um die Entwicklung der Physiotherapie zu verfolgen und abzubilden.

Unsere Intention ist es, eine praxisbezogene und handlungsorientierte Darstellung der Physiotherapie zu geben. So haben wir die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der Klinik, im Praxisalltag, in der Ausbildung oder im Studium als primäre Zielgruppe vor Augen. Aber angesichts der eingangs erwähnten Querschnittsdisziplin freuen wir uns, wenn sich auch Medizinerinnen und Mediziner der unterschiedlichsten Fachgebiete von diesem Handbuch angesprochen fühlen, mit dem Ziel, ihre Perspektive auf die Physiotherapie zu erweitern, einen Einblick in die vielfältigen Optionen zu gewinnen und damit das Verordnungsverhalten in Bezug auf physiotherapeutische Maßnahmen zu optimieren.

Von der ersten Idee zu diesem Buch bis zur Drucklegung sind mehr als zehn Jahre vergangen. Wie viele Anläufe und wie viele Bemühungen dahinter stehen, das lässt sich kaum beschreiben. Es braucht viele glückliche Begebenheiten, um solch ein Projekt zu realisieren. Zum einen ist dies ein Verlag, der den unerschütterlichen Glauben an den Erfolg hegt, der es geduldig verkraftet, dass sich der Erscheinungstermin immer wieder herausgezögert hat. Herzlichen Dank! Zum anderen wäre dieses Buch nicht denkbar gewesen, ohne die kompetente, geduldige, genaue und zielstrebige Lektorin, Frau Katrin Nagel. Frau Nagel, die schon ihre Erfahrungen bei der Pschyrembelredaktion sammeln konnte, und ihr Team (Sarah Feist, Senta Liebmann, Doris Heck, Markus Polzer, um nur einige namentlich hervorzuheben), kamen genau zur richtigen Zeit zum Projekt. Ohne sie hätten wir das Handbuch nicht über die Ziellinie gebracht. Ferner gebührt 97 (!) Autorinnen und Autoren großer Dank für ihre Beiträge. Danke für die Leistung, für die Zeit und für die Geduld, alles bis zur letztmöglichen Perfektion umzusetzen. Besonders bedanken möchten wir uns auch bei allen, die an der Umsetzung der Manuskripte beteiligt waren. Viele der Grafiken stammen aus der Feder von David Kühn, der auch ebenso unerschütterlich und gelassen die Gesamtkoordination der Herstellung dieses Werks übernahm. Die Kunst, aus rohen Texten lesbare Seiten zu generieren, beherrscht kaum ein anderer so gut wie Bert Sender. Er und seine Frau Stephanie Gay setzten schon Werke wie den Prometheus didaktisch und qualitativ hochwertig in Szene. Last, but not least hoffen wir, dass sich dieses Handbuch im Praxisalltag, in der Klinik, in der Ausbildung und auf den Schreibtischen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte bewährt. Nichts ist von Anfang an perfekt – Perfektion erfolgt durch Evolution. So ist dieses Buch ein Anfang, die Physiotherapie umfänglich und praxisrelevant darzustellen. Wir laden jede Leserin und jeden Leser herzlich ein, uns Hinweise und Ergänzungsvorschläge zuzusenden. Je mehr Input wir bekommen, umso nutzbringender wird das Handbuch Physiotherapie.

Die HerausgeberDezember 2016

Herausgeberinnen und Herausgeber ( S. 1638)

Kolster, Bernard C. (PT, Dr. med.)

Gesing, Verena (PT, M.Sc. Phys.)

Winkelmann, Claudia (PT, Prof. Dr. rer. med.)

Alt, Andreas (PT, M.Sc.)

Autorinnen und Autoren ( S. 1640)

Altschuck, Natalie (Dr.)

Apelt, Sandra (Dr. rer. medic.)

Bauerfeind, Maika

Benjamin (geb. Ehlken), Nicola (M.Sc.)

Beyerlein, Claus (Dr.)

Black, Kerin

Blickensdorff, Barbara

Blohm, Dietmar (M.Sc.)

Bökel, Andrea (Dr. rer. bio. hum.)

Bracht, Petra (Dr. med.)

Brakutt, Andrea (B.Sc.)

Bucher-Dollenz, Gertrude (MAS)

Daube, Marco

De Coninck, Steven (MSc PT)

Diestmann, Jochen (Dipl. med. Päd.)

Dietrich, Sarah (M.Sc.)

Döring, Bastienne

Elzer, Matthias (Prof. Dr. med.)

Fischer, Thorsten

Friedrich, Ingo (Dr.)

Fröschen-Ludwig, Brigitte (B. A.)

Gamper, Urs Niklaus

Geidl, Wolfgang (Dr.)

Görgner, Anke (Dr. med.)

Greiff, Christine (M. M.)

Grunwald, Martin (Prof. Dr. Dipl. Psych.)

Günther, Petra (M.Sc.)

Haevernick, Kerstin (B. A. PT)

Hahn, Sarah (M.Sc.)

Halanke-Büchner, Carolin (M. A.)

Heber, Jens (B.Sc.)

Heldmann, Patrick (M.Sc.)

Hennes, Axel

Hoß (geb. Heller), Anna (B.Sc.)

Hulselmans, Marcel (B.Sc.)

Hummel, Alexandra C. (M.Sc.)

Kassner, Hans Peter

Kautz, Axel

Keifel, Friederike (B.Sc.)

Klaar, Ines

Klotz, Susanne (Prof. Dr.)

Kux, Julie (Dr.)

Kramer, Michael

Krause, Ingrid Uta

Kreutzer, Roland

Krüger, Heike (M.Sc.)

Lach, Ulrike

Lambeck, Johan (PT, BHS)

Larsen, Christian (Dr. med.)

Lepsy, Janina

Liebscher-Bracht, Roland

Liem, Torsten (BSc Ost, MSc Ost)

Lindel, Kathrin

Loidl, Verena

Loudovici-Krug, Dana

Lüderitz, Cornelia (Dipl.-Med.-Päd.)

Lühmann, Jörn (M.A.)

Marquardt, Hanne

Mauritz, Tina

Merz, Oliver (M. Sc.)

Neuenhaus, Oliver

Obermeier, Eva

Preck, Sönke

Pullwitt, Verena

Radner, Nina (Ass.jur.)

Rappaport, Caroline

Reinecke, Sarah (M.Sc.)

Robert, Michael (M.Sc. Phys.)

Roevenich, Udo

Rogalski, Christina (Prof. Dr. med.)

Schmidt, Traute

Scholz, Sabine

Schuirmann, Anna Carola

Schwappacher, Christina (B.Sc. Phys.)

Seidenspinner, Dietmar (M.Sc. Phys.)

Semrau, Jana (Dr. phil.)

Siebert, Hendrik

Signoroni, Julia

Simon-Rosin, Ulrike (Dr. rer. nat.)

Söller, Anne

Sommer, Michael

Spirgi-Gantert, Irene (B.Sc.)

Stechmann, Klaas

Steuerwald, Kerstin (B.Sc.)

Suppes, Klaus-Dieter E. † (Dipl.-Ing. Arch.)

Thiel, Christian (Prof. Dr. phil. habil.)

Thieme, Kati (Prof. Dr.)

Todt, Corinna (B.Sc.)

Uebele, Michael (Dr.)

Vogt, Ralf (M.Sc. DO)

von Boetticher, Katja (M.Sc. Phys.)

von Gilardi, Claudia

Willnow, Oliver

Wirth, Mascha

Wolf, Silke (M.Sc.)

Wolf, Udo (Prof. Dr.)

Zarrinkar, Cyrus M.

Zietz, Dörte (Prof. Dr.)

Redaktionsleitung

Fiedler, Kathrin (B.Sc.)

Inhalt

1 Grundlagen

1.1 Arbeitsorganisation und -abläufe

1.1.1 Arbeiten im Akutkrankenhaus

1.1.2 Qualitätsmanagement in der Physiotherapiepraxis

1.1.3 Qualitätssicherung in der Rehabilitation

1.2 Kommunikation

1.2.1 Theoretische Grundlagen der Kommunikation

1.2.2 Praxis der Kommunikation und Gesprächsführung

1.2.3 Herausforderungen in der Kommunikation

1.3 Klassifikationssysteme in der Medizin

1.3.1 ICD

1.3.2 ICF

1.3.3 DRG

1.3.4 Behandlungspfade und Leitlinien

1.4 Rechtliche Grundlagen

1.4.1 Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen

1.4.2 Voraussetzungen zur Berufsausübung

1.4.3 Berufstätigkeit als Physiotherapeut

1.4.4 Arbeitsverhältnis

1.4.5 Notwendigkeit der ärztlichen Heilmittelverordnung

1.4.6 Zivilrechtliche Haftung

1.4.7 Strafrechtliche Haftung

1.4.8 Patientenrechte

1.4.9 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

1.4.10 Aufbewahrungspflichten

1.4.11 Dokumentation

1.5 Hygiene und Gesundheit

1.5.1 Grundwissen zur Keimreduktion

1.5.2 Arbeits- und Personalhygiene

1.6 Häufig eingesetzte Medikamente und ihre Bedeutung in der Physiotherapie

1.6.1 Medikamente mit Wirkung auf das kardiovaskuläre System

1.6.2 Medikamente mit Wirkung auf die Blutgerinnung

1.6.3 Medikamente mit Wirkung auf den Fettstoffwechsel

1.6.4 Medikamente mit Wirkung auf das gastrointestinale System

1.6.5 Hormone

1.6.6 Antibakteriell, virustatisch und antimykotisch wirkende Medikamente

1.6.7 Medikamente mit Wirkung auf das Zentralnervensystem (ZNS)

1.6.8 Schmerz- und/oder entzündungshemmende Substanzen

1.6.9 Medikamente mit Wirkung auf den Respirationstrakt

1.6.10 Medikamente, die zur Therapie von bösartigen Tumoren eingesetzt werden

1.7 Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens

1.7.1 Einführung und Hintergrund

1.7.2 Wichtige Begriffe

1.7.3 Technik und Prozess wissenschaftlichen Arbeitens

1.7.4 Zusammenfassung

1.8 Evidenzbasierung in der Physiotherapie

1.8.1 Einführung und Hintergrund

1.8.2 Organisationen – national und international

1.8.3 Methode Evidenzbasierter Physiotherapie

1.8.4 Evidenzlevel – Klassifizierung der Evidenz

1.8.5 Chancen Evidenzbasierter Physiotherapie

1.9 Clinical Reasoning

1.9.1 Clinical Reasoning in der Physiotherapie

1.10 Betriebliches Gesundheitsmanagement

1.10.1 Sensibilisierung

1.10.2 Lenkung

1.10.3 Klärung von Zuständigkeiten, Auftrag und Zielen

1.10.4 Bestandsaufnahme

1.10.5 Maßnahmenplanung

1.10.6 Maßnahmenumsetzung

1.10.7 Maßnahmenevaluation

1.11 Erste Hilfe

1.11.1 Rechtliche Grundlagen

1.11.2 Hilfemaßnahmen in Notfallsituationen

1.11.3 Spezielle Notfallsituationen

2 Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken

2.1 Befunderhebung

2.1.1 Grundlagen

2.1.2 Anamnese

2.1.3 Inspektion

2.1.4 Palpation, Test und Training der aktiven Tastsinnesleistung

2.1.5 Funktionsprüfung

2.1.6 Vom Befund zur Behandlung

2.1.7 Praktisches Beispiel Befunderhebung

2.2 Health Related Patient Reported Outcomes – Fragebogen, Skalen und Testverfahren

2.2.1 Einordnung der HR-PRO-Messinstrumente in die ICF

2.2.2 Gütekriterien von HR-PRO-Messinstrumenten

2.2.3 HR-PRO-Messinstrumente

2.2.4 Testverfahren zur Evaluation von Rückenschulen

2.3 Ganganalyse

2.3.1 Räumliche und technische Voraussetzungen

2.3.2 Normales Gehen

2.3.3 Rocker und Energie

2.3.4 Weg-Zeit-Parameter

2.3.5 Generierung von Schrittlänge

2.3.6 Rumpf- und Armbewegungen

2.4 Diagnostik in der Physiotherapie

2.4.1 Isokinetik

2.4.2 Ergometrie

2.4.3 Laktatmessung

2.4.4 Pulsoxymetrie

2.4.5 Schmerzmessung

2.4.6 Spirometrie

2.4.7 Gleichgewichtsmessung

2.4.8 Fußdruckmessung

2.4.9 Ausdauertest auf dem Laufband − Laktatstufentest

2.4.10 Elektromyografie

2.4.11 Rasterstereografie

2.4.12 Biofeedback

2.4.13 Labormedizin

2.4.14 Röntgendiagnostik

2.4.15 Ultraschalldiagnostik (Sonografie)

2.4.16 Magnetresonanztomografie

2.4.17 Computertomografie

2.4.18 Positronenemissionstomografie

2.4.19 Knochendichtemessung

2.4.20 Knochenszintigrafie

2.4.21 Single-Photon-Emissionscomputertomografie

2.4.22 Elektrokardiografie

2.4.23 Elektroenzephalografie

3 Konzepte und Verfahren

3.1 Behandlungsgrundlagen in der Physiotherapie

3.1.1 Optimale Therapiegrundlage

3.1.2 Prophylaxe in Pflege und Therapie

3.1.3 Lagerung von Patienten – Dekubitusprophylaxe

3.1.4 Transfertechniken mit und am Patienten

3.1.5 Prinzipien für Eigenübungen und Hausaufgabenprogramme

3.1.6 Ergonomie für den Therapeuten

3.1.7 Arbeitsplatzberatung − Ergonomie

3.1.8 Gangrehabilitation und Gangschule

3.1.9 Motorisches Lernen

3.2 Atmungstherapie

3.2.1 Physiologie der Atmung

3.2.2 Pathologische Atmung

3.2.3 Untersuchung der Lunge

3.2.4 Störungen der Lungenfunktion

3.2.5 Pulmonale Leitsymptome

3.2.6 Komplikationen bei Lungenerkrankungen

3.2.7 Indikationen und Kontraindikationen der Atmungstherapie

3.2.8 Physiotherapeutische Interventionen

3.2.9 Assessments

3.2.10 Befund

3.2.11 Evidenz-/Bewertungslage

3.3 Entspannungstherapie

3.3.1 Entspannungstherapie – Grundlagen

3.3.2 Systematische Entspannungsverfahren

3.3.3 Yoga

3.4 Behandlungen im Bewegungsbad

3.4.1 Water Specific Therapy (WST)

3.4.2 Bad Ragazer Ringmethode

3.4.3 Clinical Ai Chi

3.5 Manuelle Therapie

3.5.1 Orthopädische Medizin Cyriax

3.5.2 Orthopädische Manuelle Therapie

3.5.3 Maitland® Konzept

3.5.4 Neurodynamik

3.5.5 McKenzie-Methode − Mechanische Diagnose und Therapie

3.5.6 Mulligan-Konzept©

3.5.7 Muskeldehnung

3.5.8 Triggerpunkttherapie

3.6 Medizinische Trainingstherapie

3.6.1 Ziele der MTT

3.6.2 Indikationen und Kontraindikationen

3.6.3 Planung der Trainingstherapie

3.6.4 Belastungssteuerung in der MTT

3.6.5 Allgemeine Trainingsprinzipien

3.6.6 Wirkungen von Bewegungsreizen auf Gewebe

3.6.7 Orientierung des Trainings an der Gewebeheilung

3.6.8 Ausdauertraining

3.6.9 Krafttraining

3.6.10 Koordinationstraining

3.6.11 Beweglichkeitstraining

3.6.12 Evidenz-/Bewertungslage

3.7 Neurophysiologische Behandlungsverfahren

3.7.1 Bobath-Konzept für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

3.7.2 Bobath-Konzept für Erwachsene

3.7.3 Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation

3.7.4 Vojta-Therapie

3.7.5 E.-Technik® – Hanke-Konzept

3.7.6 Constraint-Induced Movement Therapy/Forced-Use-Therapie

3.7.7 Laufbandtherapie

3.7.8 Neurophysiotherapie

3.8 Funktionsanalyse und -schulung

3.8.1 Brügger-Therapie

3.8.2 FBL Functional Kinetics

3.9 Osteopathie und osteopathische Behandlungstechniken

3.9.1 Osteopathie

3.9.2 Fasziendistorsionsmodell

3.9.3 Kraniosakrale Therapie bei Erwachsenen

3.9.4 Kraniosakrale Therapie bei Säuglingen und (Klein-)Kindern bis zum 6. Lebensjahr

3.9.5 Muskel-Energie-Techniken

3.10 Rückenschule

3.10.1 Geschichte

3.10.2 Wirkprinzip

3.10.3 Bedeutende Belege zum Rückenschmerz

3.10.4 Ressourcenorientierter Ansatz

3.10.5 Indikationen

3.10.6 Kontraindikationen

3.10.7 Behandlungsprinzipien

3.10.8 Materialien

3.10.9 Eigenübungsprogramm

3.10.10 Erfolgsparameter

3.10.11 Dokumentation

3.10.12 Evidenz-/Bewertungslage

3.11 Physikalische Ödemtherapie

3.11.1 Geschichte

3.11.2 Physiologische Grundlagen

3.11.3 Indikationen

3.11.4 Kontraindikationen

3.11.5 Maßnahmen der physikalischen Ödemtherapie

3.11.6 Behandlungspfad

3.11.7 Evidenz-/Bewertungslage

3.12 Sensomotorische Therapiekonzepte

3.12.1 Basale Stimulation

3.12.2 Sensorische Integration

3.12.3 Feldenkrais-Methode

3.12.4 Psychomotorik

3.12.5 F. M. Alexander-Technik

3.13 Manuelle Verfahren aus der Alternativmedizin

3.13.1 Applied Kinesiology

3.13.2 Elastisches Taping

3.13.3 Penzel-Therapie

3.13.4 Flossing

3.13.5 Reflexzonentherapie am Fuß – Hanne-Marquardt-Fussreflex®

3.14 Massagetherapie

3.14.1 Klassische Massage

3.14.2 Bindegewebsmassage

3.14.3 Kolonmassage

3.14.4 Manuelle Segmenttherapie nach Quilitzsch

3.15 Thermotherapie

3.15.1 Grundlagen

3.15.2 Thermoregulation im Körper

3.15.3 Hydrotherapie

3.15.4 Kryotherapie

3.15.5 Evidenz-/Bewertungslage

3.16 Elektro-, Ultraschall- und Phototherapie

3.16.1 Elektrotherapie

3.16.2 Ultraschalltherapie

3.16.3 Phototherapie

3.17 Schmerztherapie

3.17.1 Geschichte

3.17.2 Ätiopathogenese

3.17.3 Untersuchung 

3.17.4 Behandlungsprinzipien

3.17.5 Evidenz-/Bewertungslage 

3.18 Psychologische Schmerztherapie

3.18.1 Psychobiologische Lernmechanismen der Chronifizierung des Schmerzes

3.18.2 Auswirkungen der psychobiologischen Lernmechanismen

3.18.3 Diagnostik und Therapie

3.18.4 Bezug zur Physiotherapie

3.19 Spezielle Konzepte und Verfahren in der Physiotherapie

3.19.1 Akrodynamische Therapie

3.19.2 Dreidimensionale Skoliosetherapie nach Schroth

3.19.3 Kyphosetherapie nach Schroth

3.19.4 Schlingentischtherapie

3.19.5 Sling TrainingsTherapie

3.19.6 Hippotherapie

3.19.7 N.A.P.® – Therapiekonzept in der Neuroorthopädie

3.19.8 Spiraldynamik® – Intelligent Movement

3.19.9 Ganzkörpervibrationstraining

3.19.10 Schmerztherapie nach Liebscher und Bracht

3.19.11 Dorn-Therapie

3.19.12 Rolfing® Strukturelle Integration

4 Orthopädie

4.1 Wirbelsäule

4.1.1 Physiotherapeutischer Befund bei Erkrankung der Wirbelsäule

4.1.2 Exkurs: Segmentale Stabilisation

4.1.3 Rückenschmerz

4.1.4 Nackenschmerz

4.1.5 Evidenz-/Bewertungslage

4.2 Schulter und Schultergürtel

4.2.1 Physiotherapeutischer Befund bei Erkrankungen der Schulter und des Schultergürtels

4.2.2 Thoracic-outlet-Syndrom

4.2.3 Subakromiales Schmerzsyndrom

4.2.4 Schultersteife

4.2.5 Schulterinstabilität

4.2.6 Schulterendoprothetik

4.2.7 Evidenz-/Bewertungslage

4.3 Ellenbogengelenk

4.3.1 Physiotherapeutischer Befund bei Erkrankungen des Ellenbogens

4.3.2 Epikondylitis

4.3.3 Arthrose des Ellenbogengelenks

4.3.4 Ellenbogenendoprothetik

4.3.5 Evidenz-/Bewertungslage

4.4 Hand

4.4.1 Physiotherapeutischer Befund bei Erkrankungen der Hand

4.4.2 Karpaltunnelsyndrom

4.4.3 Arthrose der Hand

4.4.4 Rhizarthrose

4.4.5 Morbus Dupuytren

4.4.6 Komplexes regionales Schmerzsyndrom

4.4.7 Handendoprothetik

4.4.8 Evidenz-/Bewertungslage

4.5 Hüftgelenk

4.5.1 Physiotherapeutischer Befund bei Erkrankungen des Hüftgelenks

4.5.2 Femoroazetabuläres Impingement-Syndrom

4.5.3 Koxarthrose

4.5.4 Hüftkopfnekrose

4.5.5 Hüftgelenksendoprothetik

4.5.6 Evidenz-/Bewertungslage

4.6 Kniegelenk

4.6.1 Physiotherapeutischer Befund bei Erkrankungen des Kniegelenks

4.6.2 Gonarthrose

4.6.3 Meniskusläsion

4.6.4 Verletzungen des Bandapparats

4.6.5 Patellofemorales Schmerzsyndrom

4.6.6 Kniegelenksendoprothetik

4.6.7 Evidenz-/Bewertungslage

4.7 Sprunggelenk und Fuß

4.7.1 Physiotherapeutischer Befund bei Fuß- und Sprunggelenkserkrankungen

4.7.2 Kalkaneussporn

4.7.3 Achillodynie

4.7.4 Arthrose des Sprunggelenks

4.7.5 Fußdeformitäten

4.7.6 Physiotherapie bei Erkrankungen von Fuß und Sprunggelenk

4.7.7 Endoprothetik für Sprunggelenk und Fuß

4.7.8 Evidenz-/Bewertungslage

4.8 Amputationen

4.8.1 Amputationen der oberen Extremität

4.8.2 Amputationen der unteren Extremität

4.8.3 Richtlinien zur Physiotherapie nach Amputationen

4.9 Technische Orthopädie – Versorgung mit Orthesen, Prothesen und Hilfsmitteln

4.9.1 Rechtliche Hinweise

4.9.2 Orthesen

4.9.3 Prothesen

4.9.4 Gehhilfen

4.9.5 Stehhilfen

4.9.6 Motorbetriebene Bewegungsschienen

4.9.7 Gelenkschutz

4.9.8 Rollstuhlversorgung

4.9.9 Verbände (Auswahl)

4.9.10 Evidenz-/Bewertungslage

4.10 Prothesentraining

4.10.1 Training mit myoelektrischen Arm-/Handprothesen

4.10.2 Training mit Prothesen der unteren Extremität

5 Chirurgie

5.1 Traumatologie

5.1.1 Verletzungsarten

5.1.2 Frakturen

5.1.3 Physiotherapeutischer Befund in der Chirurgie

5.1.4 Prophylaxen

5.1.5 Spezielle Verletzungen nach Lokalisation

5.1.6 Evidenz-/Bewertungslage

5.2 Gefäßchirurgie

5.2.1 Kardiovaskuläres System

5.2.2 Überblick über Erkrankungen des Gefäßsystems

5.2.3 Prästationäre/präoperative angiologische Diagnostik

5.2.4 Physiotherapie in der Gefäßchirurgie

5.3 Herzchirurgie

5.3.1 Geschichte

5.3.2 Indikationen und Behandlungsspektrum

5.3.3 Physiotherapie in der Herzchirurgie

5.4 Thoraxchirurgie

5.4.1 Behandlungsspektrum

5.4.2 Physiotherapie in der Thoraxchirurgie

6 Physiotherapie in der Intensivmedizin

6.1 Besonderheiten einer Intensivstation

6.1.1 Organisationsformen

6.1.2 Merkmale und Unterschiede zur Normalstation

6.2 Verhalten vor, während und nach der Physiotherapie

6.3 Zugangswege für Monitoring, Diagnostik und Versorgung

6.4 Intubation, Beatmungsformen und Weaning

6.5 Physiotherapierelevante Parameter

6.6 Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen

6.6.1 Hygienische Händedesinfektion

6.6.2 Flächendesinfektion als Wischdesinfektion auf Intensivstationen

6.7 Dokumentation

6.8 Assessments

6.9 Behandlungsstandards – Evidence based practice

6.10 Evidenz-/Bewertungslage

7 Rheumatologie

7.1 Physiotherapeutischer Befund

7.1.1 Anamnese

7.1.2 Inspektion

7.1.3 Palpation

7.1.4 Funktionsprüfung

7.2 Rheumatoide Arthritis

7.2.1 Klinischer Befund

7.2.2 Therapie

7.2.3 Physiotherapie

7.3 Arthrose

7.3.1 Klinischer Befund

7.3.2 Therapie

7.3.3 Physiotherapie

7.4 Gicht

7.4.1 Klinischer Befund

7.4.2 Therapie

7.4.3 Physiotherapie

7.5 Spondylitis ankylosans

7.5.1 Klinischer Befund

7.5.2 Therapie

7.5.3 Physiotherapie

7.6 Fibromyalgiesyndrom

7.6.1 Klinischer Befund

7.6.2 Therapie

7.6.3 Physiotherapie

7.7 Kollagenosen

7.7.1 Systemischer Lupus erythematodes

7.7.2 Systemische Sklerodermie

7.7.3 Physiotherapie bei Kollagenosen

7.8 Gelenkschutz

7.9 Evidenz-/Bewertungslage

8 Neurologie

8.1 Einteilung des Nervensystems

8.2 Befunderstellung und Behandlungsplanung

8.2.1 Physiotherapeutischer Befund in der Neurologie

8.2.2 Symptombefund

8.3 Grundprinzipien der Behandlung neurologischer Patienten

8.3.1 Grundprinzipien der Behandlung von Muskeltonusstörungen

8.3.2 Grundprinzipien der Behandlung von Koordinationsstörungen

8.3.3 Grundprinzipien der Behandlung von Tiefensensibilitätsstörungen

8.3.4 Grundprinzipien der Behandlung von Oberflächensensibilitätsstörungen

8.3.5 Grundprinzipien der Behandlung von Gleichgewichtsstörungen

8.3.6 Grundprinzipien der Behandlung von Patienten mit Aphasie

8.3.7 Grundprinzipien der Behandlung von Patienten mit Apraxie

8.3.8 Grundprinzipien der Behandlung von Patienten mit Agnosie

8.3.9 Grundprinzipien der Behandlung von Patienten mit Neglect

8.3.10 Grundprinzipien der Behandlung von Patienten mit Pusher-Symptomatik

8.4 Krankheitsbilder

8.4.1 Erkrankungen des ZNS

8.4.2 Traumatische Schädigungen

8.4.3 Bewusstseinsstörungen

8.4.4 Verletzungen des Rückenmarks – Querschnittlähmung

8.4.5 Entzündlich Erkrankungen

8.4.6 Tumorerkrankungen des ZNS

8.4.7 Systemerkrankungen

8.4.8 Extrapyramidale Erkrankungen

8.4.9 Entwicklungsbedingte Störung des ZNS

8.4.10 Erkrankungen des peripheren Nervensystems

8.4.11 Muskelerkrankungen – Myopathien

8.4.12 Epilepsie

8.4.13 Vegetativ-autonome Syndrome

8.4.14 Kopfschmerzsyndrome

8.4.15 Schwindel

8.5 Evidenz-/Bewertungslage

9 Innere Medizin

9.1 Atemwegserkrankungen

9.1.1 Physiotherapeutischer Befund bei Erkrankungen der Atemwege

9.1.2 Chronisch obstruktive Lungenerkrankung

9.1.3 Asthma bronchiale

9.1.4 Pneumonie

9.1.5 Pleuraerguss und Pleuritis

9.1.6 Akute Lungenembolie

9.1.7 Pulmonale Hypertonie

9.1.8 Evidenz-/Bewertungslage

9.2 Kardiologische Erkrankungen

9.2.1 Physiotherapeutischer Befund

9.2.2 Spezielle Krankheitsbilder

9.2.3 Physiotherapeutische Behandlung

9.2.4 Kunstherzimplantation und Herztransplantation

9.2.5 Evidenz-/Bewertungslage

9.3 Gefäßerkrankungen

9.3.1 Physiotherapeutischer Befund

9.3.2 Spezielle Krankheitsbilder

9.3.3 Evidenz-/Bewertungslage

9.4 Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts

9.4.1 Physiotherapeutischer Befund

9.4.2 Reizkolon

9.4.3 Anorektale Dysfunktion

9.4.4 Entzündliche Darmerkrankungen

9.4.5 Viszerale Chirurgie

9.4.6 Evidenz-/Bewertungslage

9.4.7 Naturheilkunde bei Obstipationszuständen und anorektalem Prolaps

9.5 Kohlenhydratstoffwechselstörung – Diabetes mellitus

9.5.1 Physiotherapeutischer Befund

9.5.2 Klinischer Befund

9.5.3 Therapie

9.5.4 Physiotherapie

9.5.5 Evidenz-/Bewertungslage

10 Onkologie

10.1 Grundlagen

10.1.1 Epidemiologie

10.1.2 Ätiologie

10.1.3 Prävention

10.1.4 Klinik

10.1.5 Diagnostik

10.1.6 Klassifikation

10.2 Therapie

10.2.1 Medizin

10.2.2 Physiotherapie

10.3 Spezielle Krebsentitäten

10.3.1 Mammakarzinom

10.3.2 Prostatakarzinom

10.3.3 Lungenkarzinom

10.3.4 Leukämie und maligne Lymphome im Erwachsenenalter

10.3.5 Gastrointestinale Karzinome

10.3.6 Evidenz-/Bewertungslage

11 Gynäkologie

11.1 Anatomie

11.1.1 Äußere weibliche Geschlechtsorgane

11.1.2 Innere weibliche Geschlechtsorgane

11.1.3 Beckenboden

11.1.4 Anatomie und Physiologie der Mamma

11.2 Lebensphasen der Frau

11.3 Physiotherapeutischer Befund in der Gynäkologie

11.4 Schwangerschaft

11.4.1 Schwangerschaftsverlauf

11.4.2 Schwangerschaftsvorsorge

11.4.3 Physiologische Veränderungen in der Schwangerschaft

11.4.4 Physiotherapeutische Behandlung bei Beschwerden in der Schwangerschaft

11.4.5 Geburtsvorbereitungskurs

11.5 Wochenbett

11.5.1 Wochenfluss

11.5.2 Physiotherapeutischer Befund Wochenbett (Zusatz)

11.5.3 Physiotherapie zur Unterstützung der Rückbildung im Wochenbett nach vaginaler Entbindung

11.5.4 Physiotherapeutische Behandlung nach Sectio

11.5.5 Physiotherapeutische Behandlung nach dem Wochenbett

11.5.6 Komplikationen im Wochenbett

11.6 Beckenboden

11.6.1 Funktionelle Aspekte des Beckenbodens

11.6.2 Lageveränderungen der weiblichen Genitale

11.6.3 Harninkontinenz

11.6.4 Beckenbodentraining

11.6.5 Hypertoner Beckenboden

11.7 Erkrankungen der weiblichen Brust

11.7.1 Gutartige Erkrankungen der Mamma

11.7.2 Mammakarzinom

11.8 Erkrankungen des Uterus

11.8.1 Uterusfehlbildungen

11.8.2 Zervizitis

11.8.3 Endometritis

11.8.4 Endometriose

11.8.5 Zyklusstörungen

11.8.6 Uterus myomatosus

11.8.7 Zervixkarzinom

11.8.8 Endometriumkarzinom

11.8.9 Physiotherapeutische Behandlung nach gynäkologischer OP im Bauch- oder Genitalbereich

11.9 Evidenz-/Bewertungslage

12 Pädiatrie

12.1 Sensomotorische Entwicklung

12.1.1 Allgemein

12.1.2 Frühkindliche Reflexe

12.2 Physiotherapeutischer Befund

12.2.1 Anamnese

12.2.2 Inspektion

12.2.3 Motorik

12.2.4 Sensorik

12.2.5 Atmung

12.2.6 Assessments

12.3 Handling und Elternanleitung

12.4 Krankheitsbilder

12.4.1 Neurologie

12.4.2 Orthopädie

12.4.3 Pneumologie und Kardiologie

12.4.4 Rheumatologie

12.4.5 Frühgeborene in der Neonatologie

12.4.6 Evidenz-/Bewertungslage

12.5 Bewegungskonzepte und -gruppen für Kinder

12.5.1 Indikationen

12.5.2 Kontraindikationen

12.5.3 Untersuchungsalgorithmen

12.5.4 Behandlungsprinzipien

12.5.5 Ziele

12.5.6 Hilfsmittel

12.5.7 Eigenübungsprogramm

12.5.8 Evidenz-/Bewertungslage

13 Urologie und Nierenerkrankungen

13.1 Urologie der Frau

13.1.1 Harnwegsinfektionen

13.1.2 Lageanomalie der Harnblase

13.1.3 Harnsteine

13.1.4 Urothelkarzinom der Harnblase

13.1.5 Evidenz-/Bewertungslage

13.2 Urologie des Mannes

13.2.1 Prostatakarzinom

13.2.2 Harninkontinenz nach Prostatektomie

13.2.3 Evidenz-/Bewertungslage

13.3 Nierenerkrankungen

13.3.1 Oberer Harntrakt

13.3.2 Chronische Niereninsuffizienz

13.3.3 Nierenkarzinom

13.3.4 Evidenz-/Bewertungslage

14 Zahn-Mund-Kieferheilkunde

14.1 Kraniomandibuläre Dysfunktion

14.1.1 Definition

14.1.2 Ätiologie

14.1.3 Einteilung

14.1.4 Symptomatik

14.1.5 Differenzialdiagnosen

14.2 Physiotherapie

14.2.1 Befunderhebung

14.2.2 Behandlungsmethoden

14.2.3 Tipps bei Therapieresistenz

14.3 Medizin

14.3.1 Diagnostik

14.3.2 Therapie

14.4 Evidenz-/Bewertungslage

15 Seelische Störungen

15.1 Erhebung des psychischen Befundes

15.1.1 Vorfeldinformationen

15.1.2 Informationsebenen

15.1.3 Beschwerdeschilderung

15.1.4 Anamnese

15.1.5 Psychischer Befund

15.2 Theoretische Grundlagen seelischer Störungen

15.2.1 Systematik seelischer Störungen

15.2.2 Epidemiologie seelischer Störungen

15.2.3 Krankheitsverständnis

15.3 Psychosomatische Störungen

15.3.1 Grundlagen

15.3.2 Ausgewählte psychosomatische Störungen

15.4 Neurosen und Persönlichkeitsstörungen

15.4.1 Grundlagen

15.4.2 Ausgewählte Neurosen und Persönlichkeitsstörungen

15.5 Psychotische Störungen

15.5.1 Organisch bedingte psychotische Störungen

15.5.2 Schizophrene Störungen

15.5.3 Affektive Störungen

15.6 Suizidalität

15.7 Sucht und Abhängigkeitserkrankungen

15.8 Evidenz-/Bewertungslage

16 Geriatrie

16.1 Physiotherapeutischer Befund

16.2 Geriatrisches Assessment

16.2.1 Geriatrisches Basisassessment

16.2.2 Ergänzende physiotherapeutische Assessments

16.3 Prävention

16.3.1 Erhalt der Aktivitäten des täglichen Lebens

16.3.2 Alterungsprozesse

16.3.3 Verbesserung des Ist-Zustands

16.3.4 Sturzprävention

16.4 Rehabilitation

16.4.1 Interdisziplinäres Team

16.4.2 Verringern der Multimorbidität

16.4.3 Erhalt und Verbesserung der Leistungsfähigkeit

16.4.4 Vermeidung von Bettlägerigkeit

16.5 Trainingstherapeutische Maßnahmen

16.5.1 Trainingsformen

16.5.2 Trainingstherapie bei speziellen Krankheitsbildern

16.6 Evidenz-/Bewertungslage

17 Palliativversorgung

17.1 Einleitung

17.1.1 Grundsätze

17.1.2 Indikationen für Palliative Care

17.1.3 Einsatzgebiete

17.2 Physiotherapeutische Behandlung in der Palliativversorgung

17.2.1 Begleitsymptome unheilbarer Erkrankungen

17.2.2 Lagerung und Positionierung

17.3 Kommunikation

17.3.1 Übereinstimmung und Echtheit

17.3.2 Hoffnung

17.3.3 Nonverbale Kommunikation

17.3.4 Einsatzgebiete von Kommunikation

17.3.5 Haltung und Gesprächstechniken

17.3.6 Symbolische Sprache Sterbender

17.4 Sterbeprozess

17.4.1 Sterbephasen nach Kübler-Ross

17.4.2 Terminal- und Finalphase

17.5 Evidenz-/Bewertungslage

18 Sportmedizin und Sportphysiotherapie

18.1 Sportverletzungen, Überlastungsschäden, Überlastungsfolgen

18.1.1 Prävention von Muskelverletzungen

18.1.2 Muskelkater

18.1.3 Muskelkrämpfe

18.1.4 Myogelosen

18.1.5 Triggerpunkte

18.1.6 Muskelprellungen

18.1.7 Muskelzerrungen, Muskelfaserrisse, Muskelrisse

18.1.8 Tendopathien und Insertionstendopathien

18.1.9 Periostitis

18.2 Prävention von Sportverletzungen

18.2.1 Präventionsmaßnahmen

18.2.2 Betreuung von Sportlern in Training und Wettkampf

18.2.3 Prävention von Belastungsproblemen im Freizeitsport

18.2.4 Prävention von Sportverletzungen im Laufsport

18.3 Rehabilitation von Sportverletzungen

18.3.1 Immobilisationsschäden

18.3.2 Sportfähigkeit nach Operationen

18.3.3 Sport mit Endoprothesen

18.3.4 Sport nach Gliedmaßenamputation

18.4 Krankheitsbilder

18.4.1 Patellaspitzensyndrom

18.4.2 Beschwerden im Bereich Lendenwirbelsäule und Iliosakralgelenk

18.4.3 Leistenprobleme bei Fußballern

18.4.4 Adduktorentendinose

18.4.5 Achillessehnentendinitis

18.4.6 Akutes Supinationstrauma

18.4.7 Plantarfasziitis

18.5 Evidenz-/Bewertungslage

Anhang

Herausgeber- und Autorenschaft

Herausgeberinnen und Herausgeber

Autorinnen und Autoren

Adressen

Bundesverbände Physiotherapie

Gesellschaften und weitere Organisationen (Auswahl)

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Studium

Abkürzungen

Sachregister

Normwertetabelle

1 Grundlagen

1.1 Arbeitsorganisation und -abläufe

1.1.1 Arbeiten im Akutkrankenhaus

1.1.2 Qualitätsmanagement in der Physiotherapiepraxis

1.1.3 Qualitätssicherung in der Rehabilitation

1.2 Kommunikation

1.2.1 Theoretische Grundlagen der Kommunikation

1.2.2 Praxis der Kommunikation und Gesprächsführung

1.2.3 Herausforderungen in der Kommunikation

1.3 Klassifikationssysteme in der Medizin

1.3.1 ICD

1.3.2 ICF

1.3.3 DRG

1.3.4 Behandlungspfade und Leitlinien

1.4 Rechtliche Grundlagen

1.4.1 Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen

1.4.2 Voraussetzungen zur Berufsausübung

1.4.3 Berufstätigkeit als Physiotherapeut

1.4.4 Arbeitsverhältnis

1.4.5 Notwendigkeit der ärztlichen Heilmittelverordnung

1.4.6 Zivilrechtliche Haftung

1.4.7 Strafrechtliche Haftung

1.4.8 Patientenrechte

1.4.9 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

1.4.10 Aufbewahrungspflichten

1.4.11 Dokumentation

1.5 Hygiene und Gesundheit

1.5.1 Grundwissen zur Keimreduktion

1.5.2 Arbeits- und Personalhygiene

1.6 Häufig eingesetzte Medikamente und ihre Bedeutung in der Physiotherapie

1.6.1 Medikamente mit Wirkung auf das kardiovaskuläre System

1.6.2 Medikamente mit Wirkung auf die Blutgerinnung

1.6.3 Medikamente mit Wirkung auf den Fettstoffwechsel

1.6.4 Medikamente mit Wirkung auf das gastrointestinale System

1.6.5 Hormone

1.6.6 Antibakteriell, virustatisch und antimykotisch wirkende Medikamente

1.6.7 Medikamente mit Wirkung auf das Zentralnervensystem (ZNS)

1.6.8 Schmerz- und/oder entzündungshemmende Substanzen

1.6.9 Medikamente mit Wirkung auf den Respirationstrakt

1.6.10 Medikamente, die zur Therapie von bösartigen Tumoren eingesetzt werden

1.7 Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens

1.7.1 Einführung und Hintergrund

1.7.2 Wichtige Begriffe

1.7.3 Technik und Prozess wissenschaftlichen Arbeitens

1.7.4 Zusammenfassung

1.8 Evidenzbasierung in der Physiotherapie

1.8.1 Einführung und Hintergrund

1.8.2 Organisationen – national und international

1.8.3 Methode Evidenzbasierter Physiotherapie

1.8.4 Evidenzlevel – Klassifizierung der Evidenz

1.8.5 Chancen Evidenzbasierter Physiotherapie

1.9 Clinical Reasoning

1.9.1 Clinical Reasoning in der Physiotherapie

1.10 Betriebliches Gesundheitsmanagement

1.10.1 Sensibilisierung

1.10.2 Lenkung

1.10.3 Klärung von Zuständigkeiten, Auftrag und Zielen

1.10.4 Bestandsaufnahme

1.10.5 Maßnahmenplanung

1.10.6 Maßnahmenumsetzung

1.10.7 Maßnahmenevaluation

1.11 Erste Hilfe

1.11.1 Rechtliche Grundlagen

1.11.2 Hilfemaßnahmen in Notfallsituationen

1.11.3 Spezielle Notfallsituationen

Der Schwerpunkt des Grundlagen-Kapitels liegt auf den Rahmenbedingungen und den prinzipiellen Anforderungen physiotherapeutischen Denkens und Handelns. So werden im Bereich der rechtlichen Grundlagen neben Fragen zum Anstellungsverhältnis, zur freien Mitarbeit und Selbstständigkeit auch zivilrechtliche und strafrechtliche Aspekte thematisiert, wie z. B. die Schweigepflicht, der Infektionsschutz, das Hygienemanagement und die Erste Hilfe. Hierbei werden die verschiedenen Settings berücksichtigt und spezifische Anforderungen an die PT im ambulanten und stationären Bereich sowie im Rehasport und Betrieblichen Gesundheitsmanagement skizziert. Die Arbeitsorganisation umfasst die unterschiedlichen qualitativen Anforderungen im ambulanten und stationären Setting. Hierbei werden der klinische Auftrag, die Heilmittelverordnung und das Entlassmanagement sowie die Strukturen und Abläufe thematisiert. Die entsprechenden Ausführungen sind besonders geeignet, um vor dem Praktikum eine erste Orientierung zu erhalten. Hierzu kann ebenfalls der Abschnitt Kommunikation herangezogen werden. Kommunikation ist ausgesprochen komplex, störanfällig sowie individuell und kann daher nicht als Kochrezept vermittelt werden. So werden hier hilfreiche theoretische Grundkenntnisse, die in unterschiedlichen kommunikativen Situationen praktiziert und reflektiert werden, erörtert. Vordergründig für die physiotherapeutische Arbeit sind die professionelle Kommunikation und die Achtung ethischer Aspekte wie z. B. verständnis- statt machtorientierte Sprache. Es wird zudem praxisnah auf herausfordernde Kommunikationssituationen mit speziellen Patientengruppen eingegangen. Zur Kommunikation zählt ebenso die Verständigung mit weiteren Gesundheitsberufen. Dazu ist auch das Wissen um die verschiedenen Klassifikationssysteme relevant. Neben ICD und ICF werden die DRG sowie Behandlungspfade skizziert. Behandlungspfade (engl. Clinical Pathways) spiegeln den im Team selbst entwickelten berufsgruppen- und institutionenübergreifenden Konsens bezüglich der besten Durchführung der Krankenhaus-Gesamtbehandlung bei Achtung definierter Behandlungsqualität, Berücksichtigung notwendiger und verfügbarer Ressourcen sowie Festlegung von Verantwortlichkeiten wider. Damit sollen Kosten auf Basis der DRG gesenkt und gleichzeitig die Qualität der Behandlungen verbessert werden. Im Rahmen der Professionalisierung der PT gewinnen Clinical Reasoning und evidenzbasiertes Handeln für jeden einzelnen Th. zunehmend an Bedeutung. Die Abschnitte zu diesen Themen vermitteln die relevanten Grundlagen, erläutern entsprechende Fachbegriffe und geben wertvolle Hinweise zur Integration dieser Methoden in den Praxisalltag. Die Ausführungen zu den Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens stellen dabei eine hilfreiche Einführung in die Wissenschaft dar. So ist das Verständnis von Wissenschaft und wissenschaftlichem Arbeiten doch die Voraussetzung für evidenzbasierte und selbstkritische PT.

1.1 Arbeitsorganisation und -abläufe

1.1.1 Arbeiten im Akutkrankenhaus

Claudia Winkelmann, Klaus-Dieter Egmund Suppes (†)

1.1.1.1 Groborientierung im Krankenhaus

Einen ersten Überblick über das Krankenhaus ermöglicht ein virtueller Rundgang auf der Homepage sowie den Websites der Klinik.

Entsprechend der Versorgungsstufe (Grundversorger, Maximalversorger usw.) und baulicher Bedingungen bestehen Unterschiede in der Anordnung der Funktionsbereiche, zu denen auch die PT zählt (Abb. 1.1.1).

Abb. 1.1.1 Typischer Aufbau eines Akutkrankenhauses.

Vor Ort unterstützt das Wegeleitsystem bei der Orientierung, z. B. durch:

farbige Linien auf dem Boden,

Abbildungen (z. B. Hund, Katze, Maus) im Kinderbereich, die jeweils für einen speziellen Bereich der Kinderklinik stehen,

moderne, interaktive Systeme auf elektronischer Basis.

Die Station

Eine Bettenstation besteht i. d. R. aus 32 bis 36 Betten. Seltener sind Doppelstationen mit bis zu 70 Betten oder Stationen, wie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, mit acht bis maximal zehn Betten.

Stützpunkt: Der zentrale Anlaufpunkt für alle; hier befinden sich zumeist die Visitenwagen mit den Patientenakten, Computerarbeitsplätze, Telefone, die Patientenrufanzeige, der Personaleinsatzplan und der Patientenzimmer-/Betten-Belegungsplan. Des Weiteren lagern hier Formulare, Patienteninformationsmaterial und – soweit manuell geführt – auch die Dokumentation der Physiotherapeuten (Th.) in speziell ausgewiesenen Ordnern und Fächern.

In direkter Nähe zum Stützpunkt liegen:

Arztzimmer,

Ebenen- oder Stationsleitungsbüro,

Personalaufenthaltsraum,

Versorgungsraum,

Arbeitsraum (rein),

Geräteraum mit Ladestationen für Hilfsmittel.

Auf der Station oder Ebene: Zusätzlich zu den Patientenzimmern und dem Stützpunkt befinden sich typischerweise folgende Räume auf der Station bzw. Ebene (je nach Organisation des Krankenhauses abweichend):

Patientenküche (vornehmlich in psychosomatischen, psychiatrischen und palliativen Bereichen),

ggf. Speisenregenerationsraum mit Tablett-Transportwagen und Andockstation,

Patientenaufenthaltsraum,

Ebenenbad (selten noch das Stationsbad),

Personal-Toiletten,

Arbeitsraum (unrein).

Nur wenige Stationen verfügen über separate Räume für die PT. Patienten werden auch im Patientenzimmer, auf dem Stationsflur, im Treppenhaus, im Außengelände, in angemieteten Einrichtungen (z. B. Schwimmbad) oder in zentralen Physiotherapieräumen versorgt. Zeit zur Vorbereitung der Räume ist einzuplanen.

Teilweise werden Räume gemeinsam mit anderen Berufsgruppen genutzt. Belegungsplanung, Zeitmanagement, Ordnung und Hygiene sind dann besonders wichtig. Um Reklamationen durch Materialabgänge vorzubeugen, sind abschließbare Materialschränke notwendig.

1.1.1.2 Integration auf Station

Organisationsmöglichkeiten:

dezentral: PT ist der jeweiligen Klinik zugeordnet.

zentral: Eine Physiotherapieabteilung versorgt alle Patienten der verschiedenen Kliniken und Stationen. Die Einteilung erfolgt durch die Abteilungsleitung.

Der erste Kontakt auf Station sollte mit der pflegerischen und/oder ärztlichen Stationsleitung erfolgen: Kurze Anmeldung mit Hinweis auf die planmäßig zu versorgenden Patienten, Übergabe von Tagesbesonderheiten der Patienten, gegebenenfalls Information zur Abwesenheit eines Patienten aufgrund von Diagnostik oder einer weiteren Therapie (z. B. Ergotherapie, Logopädie). Die Arbeit auf Station wird ebenfalls bei der Stationsleitung mit einer kurzen Übergabe und Abmeldung beendet.

Auftreten auf Station

Dienstkleidung ist ein wesentliches Merkmal für alle Personen im Krankenhaus. Bestimmte Stationen fordern spezielle Bereichskleidung; Beispiele:

Schutzkleidung bei infektiösen oder immungeschwächten Patienten.

Sportkleidung oder Straßenkleidung als Teil des Therapiekonzepts in psychiatrischen oder psychosomatischen Bereichen und vielen Tageskliniken.

Das Namensschild wird von der Klinik vorgegeben.

Vor Betreten des Patientenzimmers ist immer anzuklopfen. Um anderen Personen auf Station zu signalisieren, dass im Patientenzimmer therapiert wird, ist ein Schild an der Tür hilfreich. Beim ersten Zusammentreffen mit dem Patienten sollte sich der Th. mit Namen und Berufsbezeichnung vorstellen. Wenn mit dem Patienten eine Therapiezeit vereinbart wird, sind neben handelsüblichen Vordrucken auch hausinterne Formulare, die weitere Informationen zur Physiotherapieabteilung oder standardisierte Übungsprogramme beinhalten können, als Terminkärtchen geeignet.

Geräte und Hilfsmittel

Notwendige Geräte und Hilfsmittel sind vor Therapiebeginn zu planen und zu organisieren. Nach Nutzung müssen sie hygienisch aufbereitet werden und für den nächsten Patienten zur Verfügung stehen.

Cave

Ausnahmen gelten für den Einsatz von Geräten bei Patienten mit Lungenerkrankungen sowie bei immungeschwächten Patienten: Geräte und Utensilien, die der Patient angepustet hat oder die eingeschleust wurden, verbleiben i. d. R. bei ihm, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren (6.6).

Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen

Die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wird immer wichtiger. Es bestehen allerdings historisch gewachsene Abgrenzungen der einzelnen Berufsgruppen im Krankenhaus, die erst langsam abgebaut werden. Information und Kommunikation (1.2) sind daher wesentlich, z. B. in Form von aktiver Teilnahme an Visiten, interdisziplinären Teambesprechungen (Fallbesprechung), Stationsbesprechungen, Supervision, gemeinsamen Hilfsmittelvisiten.

Die Zusammenarbeit mit den Pflegenden bezieht sich auf:

Informationsaustausch (patientenbezogen und organisatorisch),

gemeinsame Patientenversorgung (Lagerung, Transfer, Hilfsmittelvisiten),

Material- und Hilfsmittelbestellungen (soweit von beiden Berufsgruppen genutzt; z. B. Unterarmstützen, Rollstühle, Packungen, Bewegungsschienen),

gemeinsame Dokumentation des Pflegeaufwandes,

einheitliches Handling (z. B. Erarbeitung gemeinsamer Standards für den rückengerechten Transfer),

Beschreibungen von Tätigkeiten und Prozessen in Diagnostik und Therapie (Wer macht was wann? inkl. Tätigkeitskatalog und Abkürzungsverzeichnis),

gemeinsame Fortbildung,

Einhaltung stationsspezifischer Vorgaben (Termine, Anordnungen, Abläufe).

1.1.1.3 Klinischer Auftrag und Dokumentation

Aus medizinischer Sicht ist der Arzt fallverantwortlich. Gleichzeitig nimmt die PT in der Arztausbildung nur einen geringen Teil ein (Ausnahme: Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin). Daher sollte der Th. sein Wissen zur bestmöglichen Patientenversorgung beratend einbringen. Im Gespräch mit dem Arzt sind fachliche Argumente, die auf Messergebnissen, Eingangs-, Zwischen- und Endbefunden basieren, gefragt. Neben der Visite eignen sich hierfür v. a. patientenbezogene Teambesprechungen (z. B. in der Palliativmedizin, 17) oder auch ein kollegiales Vier-Augen-Gespräch.

Klinischer Auftrag

Die Beauftragung der Physiotherapieabteilung zur Patientenversorgung erfolgt als klinischer Auftrag (entsprechend der Verordnung, dem Rezept in der Ambulanz) mit Festlegungen bezüglich:

Therapiemethode,

Therapiemittel,

Therapieziel,

Einzel- oder Gruppentherapie.

Übermittelt wird der klinische Auftrag

manuell mittels spezieller, hausinterner Belege, die per Mail, Fax, Rohr- oder Hauspost an die Physiotherapieabteilung weitergeleitet oder in einem speziellen Ordner im Stützpunkt (

1.1.1.1

) hinterlegt werden.

elektronisch im jeweiligen Krankenhausinformationssystem. Vorteilhaft ist dabei, dass sich der Th. vorab ausführlich über den Patienten informieren und zur Strukturierung des Tagesablaufes, z. B. geplante Abwesenheit des Patienten, rechtzeitig erkennen kann.

Zumeist nimmt der Physiotherapieleiter die Einteilung der Th. für die Stationen vor und damit auch die Verteilung der klinischen Aufträge. Üblich sind eine Morgen- und eine Mittagsbesprechung in der Physiotherapieabteilung, um die Aufträge zu verteilen sowie Besonderheiten (z. B. hohes Arbeitsaufkommen durch unvorhergesehene Zusatzaufgaben) abzustimmen.

Dokumentation

Anders als im ambulanten Sektor gibt es im Krankenhaus keine deutschlandweit einheitlichen Verordnungsrichtlinien und -belege. Mittlerweile sind allerdings zahlreiche Befund- und Behandlungsstandards etabliert. Diese werden zwischen ärztlicher Klinikdirektion und Physiotherapieleitung vereinbart und im Qualitätsmanagementsystem hinterlegt. Für die Dokumentation der Therapiemaßnahmen stehen hausinterne Kataloge zur Verfügung.

Nach hausinternen Regelungen dokumentiert der Th.

manuell in speziellen Formularen oder in der Kurve (Patientenakte).

elektronisch z. B. mittels Tablett-PC direkt im Anschluss an die Behandlungseinheit.

Einzutragen sind Befund, Messergebnisse, Therapiemaßnahmen mit Dauer und Frequenz, Ausgabe von Standard-Übungsprogrammen und Broschüren. Bei der manuellen Variante müssen auch Datum und Namenskürzel angegeben werden. Patientenaufklärung gemäß Patientenrechtegesetz, Video- und Sprachaufzeichnungen, Bildmaterial sowie patientenbezogene Gründe für Therapiewechsel, -unterbrechung oder -abbruch, die mit dem Arzt abgestimmt wurden, sind zu erfassen. Aus rechtlichen Gründen ist konkret festzuhalten, wann mit wem was vereinbart wurde.

Komplexbehandlungen im Akutkrankenhaus gemäß Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) verlangen auch vom Th. eine gesonderte Dokumentation bei diesen speziellen Patientenfällen, z. B. in den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik, Geriatrie, Rheumatologie, Neurologie, Schmerztherapie (BfArM 2021). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt den Operationen- und Prozedurenschlüssel OPS im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit heraus, er ist gemeinfrei. Die Anwendung erfolgt im stationären Bereich gemäß § 301 SGB V, im Bereich des ambulanten Operierens gemäß § 295 SGB V.

Die Dokumentation ist Basis zur Leistungsabrechnung, die im Krankenhaus v. a. internen statistischen Zwecken dient. Ausnahme: Spezielle Ziffern des OPS, die explizit die Durchführung von PT vorschreiben und mit einer Erlössteigerung für das Krankenhaus einhergehen können.

Teilweise fließt die Dokumentation auch in den Arztbrief ein, der bei Entlassung des Patienten geschrieben wird. So erhalten auch nachfolgende Th. (z. B. in ambulanten Praxen oder in rehabilitativen Einrichtungen) Informationen zum Therapieverlauf und zum Physiotherapiebefund. Es ist sinnvoll, dass der Th. den Patienten schon während des Aufenthalts Informationen an die Hand gibt (z. B. Eigenübungsprogramme, Informationsblätter, Adressenverzeichnis zur weiteren ambulanten Versorgung in örtlicher Nähe des Wohnortes oder fachlich geordnete, standardisierte Ergebnismessungen).

Literatur

1.1.2 Qualitätsmanagement in der Physiotherapiepraxis

Claudia von Gilardi

Qualitätsmanagement (QM) ist als anhaltender Entwicklungsprozess zu verstehen, der aus verschiedenen Faktoren (z. B. Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, Orientierung an evidenzbasierter PT, Optimierung der Praxisabläufe) besteht.

Zu den Aufgaben des QM zählen:

Qualitätsplanung,

Qualitätslenkung,

Qualitätsprüfung,

Qualitätsverbesserung.

Zur methodischen und systematischen Unterstützung gibt es:

QM-Methoden (zur Verbesserung der Arbeitsabläufe),

QM-Werkzeuge (z. B. kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Checklisten

1.1.2.2

),

QM-Prinzipien (z. B. Mitarbeiterführung, Verantwortung der fachlichen Leitung).

1.1.2.1 QM im Praxisalltag

Einige Physio- und Ergotherapie- sowie Logopädiepraxen haben sich freiwillig entschlossen, ihre Abläufe im Praxisalltag orientiert am bestehenden QM genau festzulegen. Dazu wird ein entsprechendes QM-Handbuch erstellt, in dem diese Abläufe genau festgehalten werden und die bindend für jeden Angestellten der Praxis bzw. des Unternehmens sind. Zertifiziert wird nach der europäischen Norm für QM-Systeme im Gesundheitswesen DIN EN 15224:2012, die auf der branchenunabhängigen Norm DIN ISO EN 9001:2008 basiert. Diese Normen kommen ursprünglich aus der Industrie und wurden in den 1990er-Jahren spezifisch für den Umgang mit Patienten bzw. für die Anwendbarkeit im Praxisalltag angepasst. Im Vordergrund stehen u. a. die angemessene Versorgung des Patienten und die Patientensicherheit, aber auch Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Für die Abnahme, also Kontrolle der Einhaltung des QM, stehen eigens dafür zuständige Dienstleister zur Verfügung (z. B. TÜV SÜD). Im Rahmen eines Audits (intern: jährliche Überprüfung durch den eigenen QM-Beauftragten; extern: Überprüfung durch ein bevollmächtigtes Institut alle zwei Jahre) werden diese festgelegten Kriterien auf ihre Umsetzung im Alltag überprüft und eine Zertifizierung kann erfolgen. Zusätzlich kann das QM-Handbuch durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess nach Angaben der Beschäftigten verändert werden, wenn sich z. B. eine Regelung als nicht praxistauglich erweist.

Die praktische Umsetzung in einer PT-Praxis wird im Folgenden dargestellt.

1.1.2.1.1 Erster Kontakt und Umgang mit Heilmittelverordnung

Ein Patient bekommt von seinem Hausarzt oder Facharzt eine Heilmittelverordnung (1.4.5) mit Maßnahmen der physikalischen Therapie ausgestellt (Abb. 1.1.2 und Abb. 1.1.3).

Abb. 1.1.2 Muster Heilmittelverordnung 13 (Vorderseite) (Bundesweit gültiges Verordnungsmuster 13, Anlage 2 der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung, BMV-Ä 2021).

Abb. 1.1.3 Muster Heilmittelverordnung 13 (Rückseite) (Bundesweit gültiges Verordnungsmuster 13, Anlage 2 der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung, BMV-Ä 2021).

Th. dürfen nur nach Vorlage einer solchen Verordnung (Rezept) tätig werden (Ausnahmen: Prävention, Modellklauseln u. a.).

Der Erstkontakt erfolgt i. d. R. telefonisch oder persönlich durch den Patienten. Er wählt die Praxis seines Vertrauens oder entscheidet sich nach Suche in entsprechenden Medien (Internet, Telefonbuch etc.) für eine Praxis.

In Praxen, die dem QM angeschlossen sind, sind im QM-Handbuch alle Vorgänge genau festgelegt – von der Annahme der entsprechenden Verordnung bis zur Benutzung von Reinigungsmitteln.

Im Allgemeinen wird an der Rezeption von einer Sekretärin oder einem Th. (je nach Größe der Praxis) die Verordnung entgegengenommen und zumeist direkt auf die richtige Ausstellung (1.1.2.2.4) und auch auf die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung überprüft:

Ausstellungsdatum:

Eine Verordnung muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, außer der ausstellende Arzt hat einen speziellen Behandlungsbeginn festgelegt.

Heilmittel:

Im Heilmittelkatalog des G-BA (

1.4.5

) sind die Maßnahmen der physikalischen Therapie mit weiträumiger Indikation und Verordnungsmenge (im Regelfall: bis zu 18 Termineinheiten in akuten Fällen und bis zu 30 Termine bei chronischen Erkrankungen; außerhalb des Regelfalls: Sonderregelungen bei weiterer Notwendigkeit der Therapie) gelistet:

1.1 Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane WS 1-2 a-g bzw. EX 1-4 a-d CS (Wirbelsäule, Extremitäten, Becken, Miss- und Fehlbildungen und Strukturschäden im Säuglings-/Kleinkind-/Kinderalter, chronifizierte Schmerzsyndrome).

1.2 Erkrankungen des Nervensystems ZN 1-2 a-c bzw. PN (ZNS-Erkrankungen einschließlich des Rückenmarks bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, nach Vollendung des 18. Lebensjahrs; periphere Nervenläsionen).

1.3 Störungen der inneren Organe AT 1-3 a-c bzw. GE und LY 1-3 a-b (Störungen der Atmung mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf, mit prognostisch länger andauerndem Behandlungsbedarf, mit prognostisch länger andauerndem Behandlungsbedarf bei schwerwiegenden Bronchialerkrankungen; arterielle Gefäßerkrankungen, Lymphabflussstörungen mit kurzzeitigem Behandlungsbedarf, mit prognostisch länger andauerndem Behandlungsbedarf, chronische Lymphabflussstörungen bei bösartigen Erkrankungen).

1.4 Sonstige Erkrankungen SO 1-5 nur a (Störungen der Dickdarmfunktion, Störungen der Ausscheidung, Schwindel unterschiedlicher Genese und Ätiologie, periphere trophische Störungen bei Erkrankungen, Prostatitis, Adnexitis).

Am 11.04.2017 trat das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) (

4.9.1

) mit dem Ziel der Stärkung der Heil- und Hilfsmittelerbringer in Kraft (Bundesgesetzblatt 2017). Das Gesetz sieht ein Modellvorhaben hinsichtlich einer sog. Blankoverordnung vor, bei der die Verordnung des Heilmittels durch den Arzt erfolgt, Therapiemittelauswahl sowie Dauer und Frequenz der Therapie allerdings durch den Th. entschieden werden (

1.4.5

). Die Modellvorhaben sind bislang nicht abgeschlossen. Derzeit laufen Auswertungen und Diskussionen bereits vorliegender Studienergebnisse, die zum Teil unterschiedlich ausfallen. Angehörige einschlägiger ärztlicher Berufsverbände sind weiterhin von dem Gemeinsamen-Bundesausschuss zur Stellungnahme aufgefordert. Eine abschließende Evaluation muss aktuell noch abgewartet werden.

Für bestimmte Therapien, z. B. Manuelle Therapie oder Manuelle Lymphdrainage, sind Zusatzqualifikationen notwendig. Beim ersten Kontakt wird auch überprüft, ob die jeweilige Einrichtung über Th. mit der geforderten Qualifikation verfügt (

1.1.2.1.3

).

Terminvergabe:

Es werden entsprechend der verordneten Therapieeinheiten Termine vereinbart (Terminplan

1.1.2.2.1

). Dabei ist zu beachten, dass für die PT bei einigen Krankenkassen im Vorfeld die Genehmigung einzuholen ist.

Eigenanteil:

Der Eigenanteil wird erhoben und abgerechnet. Bei Eingabe der Verordnung in ein entsprechendes Computerprogramm wird die Höhe des Eigenanteils automatisch angezeigt und die Quittung kann direkt ausgedruckt werden. Ist ein solches Programm – z. B. aus Kostengründen – nicht vorhanden, wird die Höhe des Eigenanteils in einer Liste der Krankenkassen (regelmäßige Veröffentlichung und Zusendung der Liste erfolgt durch die jeweiligen Verbände an ihre Mitglieder) nachgeschlagen und die Quittierung erfolgt handschriftlich.Das Computerprogramm gibt die Einnahme dann an das

Kassenbuch

weiter bzw. der Eintrag erfolgt handschriftlich im Kassenbuch, in dem Ein- und Ausgaben der Praxis genau dokumentiert werden müssen.

Exkurs: Praxen als Leistungserbringer der Heilmittel-Richtlinie des G-BA unterliegen nicht der

Umsatzsteuer.

Das ändert sich allerdings, sobald zusätzliche Einkommensquellen (z. B. Wellness-Massagen, die nicht der Prävention unterliegen) vorhanden sind. Diese zusätzlichen Angebote werden separat versteuert. Anhand der Höhe des Umsatzes im Vorjahr wird alle vier Monate eine Steuervorauszahlung fällig. Am Jahresende wird entweder vom Eigentümer selbst oder über einen Beauftragten (Steuerberater) die Jahresabrechnung vorgenommen.

Mit Annahme der Verordnung schließen Th. und Patient einen

Behandlungsvertrag

(

1.4.6

) über den Zeitraum der Behandlung. Zu diesem gehört zumeist auch eine

Schweigepflichtentbindungserklärung

, die den Austausch von Informationen (z. B. zu Behandlungsverläufen) über einen Patienten innerhalb der Praxis erlaubt (

1.4.7.1

). Zudem beinhaltet der Behandlungsvertrag meistens auch einen Bogen zur Anmeldung, auf dem z. B. Absagezeiten angegeben sind. Eine häufige Regelung:

Terminabsage

bis 24 Stunden vor dem Termin, ansonsten liegt es im Ermessen der Praxis, den Patienten den Ausfall finanziell ausgleichen zu lassen. Es ist nicht erlaubt, der Krankenkasse die Summe in Rechnung zu stellen. Der Patient wird dann gebeten, dies vor Beginn der ersten Behandlung zur Kenntnis zu nehmen und zu unterschreiben.Auf dem Anmeldebogen kann zudem auch die Honorarhöhe für Privatpatienten angegeben werden (

1.1.2.1.3

).

Es kann immer wieder vorkommen, dass die Verordnung vom Arzt fehlerhaft ausgestellt wurde, sodass eine Abrechnung über die Krankenkassen damit für den Th. nicht möglich ist. Die Pflicht der Kontrolle liegt hier bei dem Th. (

1.1.2.2.4

). Um die Kommunikation mit dem Arzt im Falle einer nicht korrekt ausgestellten Verordnung zu vereinfachen, gibt es Vordrucke (Bsp.

Abb. 1.1.4

), die je nach Problemstellung ausgefüllt und mit der Verordnung zusammen an den Arzt zurückgeschickt werden können.

Abb. 1.1.4 Formular zur Kommunikation mit dem verordnenden Arzt (© www.buchner-shop.de).

1.1.2.1.2 Ablauf einer Behandlung

Der Patient kommt zu seinem Termin in die Praxis. Folgender Ablauf könnte im QM der Praxis festgelegt sein: Zur Überbrückung der Wartezeit wird dem Patienten vom Praxispersonal (Rezeption) z. B. ein Kaffee angeboten, dabei wird sich wertschätzend nach dem Befinden des Patienten erkundigt. Die Sekretärin (oder zu einem späteren Zeitpunkt der Th.) lässt die Verordnung für die jetzige Behandlung einmal vom Patienten unterschreiben. Sobald der entsprechende Th. Zeit hat, kommt er dazu, holt den Patienten ab und begleitet ihn zum Behandlungsraum. Beim Ersttermin wird dort nach der Befunderhebung (2.1) die Therapie abgesprochen. Bei Folgeterminen wird sich nach dem Befinden nach der letzten Therapie erkundigt, um ggf. eine Änderung der Therapie anzustreben. Seit dem 01.01.2012 ist das sog. Patientenrechtegesetz in Kraft, welches eine lückenlose Darstellung und Aufklärung über die anzuwendenden Maßnahmen vor der jeweiligen Therapieeinheit beinhaltet.

Bei der dann beginnenden Behandlung wird der der Erkrankung entsprechenden Lagerung großer Wert beigemessen: So stehen das Wohlbefinden und die Sicherheit des Patienten im Vordergrund (z. B. Therapieliege angemessen einstellen, Hilfestellung beim Hinlegen). Nun erfolgt die entsprechende Therapie und auch hier steht neben der Therapie die Kommunikation (sofern möglich und erwünscht) mit dem Patienten im Vordergrund, um über das entsprechende Feedback eine qualitativ hochwertige Behandlung zu gewährleisten. Nach Abschluss der Einheit wird der Patient wieder in den Eingangs- bzw. Wartezimmerbereich begleitet.

Da der Th. der Dokumentationspflicht unterliegt, sollte entweder während der Behandlung oder direkt im Anschluss in der Karteikarte des Patienten oder im Computer die Art der Behandlung, evtl. mit dem entsprechenden Feedback des Patienten, festgehalten werden (zur Dokumentation und ggf. für den Therapiebericht, 1.1.2.1.4).

1.1.2.1.3 Abrechnung

Die meisten Praxen rechnen inzwischen nicht mehr selbst ab, sondern beauftragen eine Abrechnungsfirma damit. Im QM sind die Abrechnungsdaten im Vorfeld veröffentlicht. Alle bis zum jeweiligen Termin (zumeist einmal im Monat) beendeten Rezepte werden für die Abrechnung gesammelt, kopiert oder auf Datenträgern gespeichert und dann weitergeleitet.

Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen

Die Bedingungen für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen sind abhängig vom Krankenkassen-Typ. Es wird unterschieden zwischen:

Primärkassen

(ehemals RVO: z. B. AOK, IKK, BKK; unterschiedliche Abrechnungssätze in Abhängigkeit vom Bundesland),

VdAK-Kassen

(sog. Ersatzkassen: z. B. DAK, Barmer Ersatzkasse, TK; einheitliche Sätze in den neuen und alten Bundesländern).

Gebührensatz: Das Honorar bei der Abrechnung mit einer GKV richtet sich nach den sog. Positionen. Je nach Position (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie) wird die erbrachte Leistung entsprechend vergütet. Ist ein Rezept nicht korrekt ausgestellt oder die Höchstzahl der Einheiten überschritten, kann es sein, dass die zuständige Kasse die Leistung – obwohl sie bereits erbracht wurde – nicht bezahlt.

Rezeptgebühr: Nach Verabschiedung der dritten Stufe der Gesundheitsreform (1997) wurde die Zuzahlung der Patienten auf 1 % angehoben. Bei weiteren Erhöhungen der einzelnen KV-Beiträge werden die Zuzahlungen der Versicherten somit entsprechend höher. Die Zuzahlung wird vom Patienten direkt an den Leistungserbringer (d. h. an die Praxis) gezahlt.

Für einige Patientengruppen gilt diese Zuzahlungsregelung nicht:

Privatversicherte,

Postbeamten-Krankenkasse A und B,

Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfällen),

Angehörige der freien Heilfürsorge (z. B. Polizei),

Sozialhilfeempfänger,

Patienten unter dem 18. Lebensjahr.

Patienten, deren Einkommen (z. B. Rente) eine bestimmte Belastungsgrenze (2 % des um die Freibeträge reduzierten Familienbruttoeinkommens; bei chronischen Erkrankungen liegt die Grenze bei 1 %) überschreitet, werden ebenfalls von der Zuzahlungspflicht befreit. Es ist bei längerfristigem Behandlungsbedarf durchaus üblich, bei der Krankenkasse diese Grenze zu erfragen und im Vorhinein zu bezahlen, um für den Rest des Jahres befreit zu werden. Bei dieser Regelung werden alle Zuzahlungen des Patienten (z. B. auch für Medikamente) zusammen betrachtet.

Erhöhte Abrechnungsfähigkeit: Die Abrechnung bestimmter Therapien setzt eine jeweils spezielle, von den Kostenträgern anerkannte Qualifikation (mit Prüfungen) des Th. voraus:

Therapien nach dem Bobath-Konzept (KG-ZNS nach Bobath

3.7.1

,

3.7.2

) oder

nach Vojta (KG-ZNS nach Vojta

3.7.4

),

Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (KG-ZNS PNF

3.7.3

),

Manuelle Therapie (MT

3.5

),

Manuelle Lymphdrainage (

3.11.5.1

),

Medizinische Trainingstherapie (MTT

3.6

) und

Krankengymnastik am Gerät (

3.6

).

In einzelnen Bundesländern gelten besondere Vereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den Berufsverbänden, z. B. in Hamburg und Schleswig-Holstein für Sensorische Integration (3.12.2) und Psychomotorik (3.12.4).

Die Abrechnungsfähigkeit wird bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen beantragt. Das Prozedere kann sowohl bei den Berufsverbänden als auch bei den Krankenkassen erfragt werden.

Abrechnung bei Privatpatienten

Bei Privatpatienten ist der Abrechnungsvorgang grundsätzlich anders als bei Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Das Rezept ist nicht wie bei den GKV-Patienten ein festgelegtes Dokument, sondern ein freies Formular, das vom behandelnden Arzt gestaltet wird. Auf dem Privatrezept sollten folgende Angaben vorhanden sein:

Name, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten,

Datum der Verordnung,

Diagnose,

verordnete Therapie und Verordnungsmenge,

Name und Anschrift des behandelnden Arztes sowie dessen Unterschrift.

Auch bei Privatpatienten sollte ein Behandlungsvertrag (1.4.6) mit dem Patienten vor Beginn der Behandlung abgeschlossen werden, in dem alle wichtigen Vereinbarungen zwischen Th. und Patient festgehalten werden sollten (z. B. Therapiezeiten, Regelung bei kurzfristigen Terminabsagen). Dazu gehört auch die Festsetzung des Behandlungshonorars, da der Satz bei privaten Krankenkassen theoretisch frei verhandelbar ist. Wichtig ist daher, dass der Patient dem Satz vorher durch den abgeschlossenen Vertrag zustimmt.

Der Th. rechnet die Behandlung von Privatpatienten direkt mit dem jeweiligen Patienten ab. Er stellt dem Patienten nach abgeschlossener Behandlung eine Rechnung aus, die dieser begleicht. Der Patient wiederum reicht die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein und bekommt den Betrag erstattet.

Private Krankenkassen zahlen oft aber nicht grundsätzlich mehr als die gesetzlichen Krankenkassen. Daher ist es auch möglich, dass Privatpatienten den Preis der Behandlung verhandeln. Wer wissen möchte, welche Krankenkasse welchen Satz erstattet, sollte direkt bei der Kasse nachfragen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich nach den Sätzen der Beihilfe (Krankenfürsorge für Beamte) zu richten.

1.1.2.1.4 Dokumentation

Im Allgemeinen wird auf der Karteikarte des Patienten (Dokumentationsformulare Abb. 1.1.5, Abb. 1.1.6) grafisch und/oder schriftlich Folgendes vermerkt:

Abb. 1.1.5 Muster Dokumentationskarte (Vorderseite) (© www.buchner-shop.de).

Abb. 1.1.6 Muster Dokumentationskarte (Rückseite) (© www.buchner-shop.de).

Anschrift und persönliche Daten des Patienten,

Daten der abgegebenen Rezepte mit dem Beschwerdebild,

Indikationen des Patienten,

die Anamnese (inkl. Nebenerkrankungen und evtl. Medikation) (

2.1.2

),

Behandlungsziel (kurz-, mittel- und langfristig),

Dokumentation der Therapieeinheiten.

Jede Therapie muss im Anschluss mit Datum dokumentiert werden (1.4.11). In der Regel sind dafür bestimmte Abkürzungen in der jeweiligen Praxis abgesprochen und im QM-Handbuch nachzulesen. Der Th. skizziert kurz seine Behandlung, was und ob sich durch die letzte Behandlung etwas verändert hat sowie ggf. neue Ziele und setzt sein Kürzel dahinter. Der Verlauf lässt sich über die im QM-Handbuch festgelegten Abkürzungen deutlich leichter dokumentieren. Bei einem Therapeutenwechsel wird die Übergabe durch die definierten Abkürzungen ebenfalls erleichtert.

Soweit ein Therapiebericht vom verordnenden Arzt gewünscht wurde (1.1.2.2.4), kann dieser aus den dokumentierten Behandlungsdaten erstellt werden (Bsp. Box).

Nach Abschluss der gesamten verordneten Einheiten kann nachvollzogen werden, ob die Ziele erreicht wurden, noch weiterer Behandlungsbedarf besteht oder eine Änderung des Heilmittels notwendig ist. Krankenkassen dürfen die Karten oder computergestützten Dokumentationen anfordern und einsehen. Bei der Aufbewahrung der Patientendaten sind verschiedenen Rechtsvorschriften und Aufbewahrungsfristen (1.4.10) zu beachten.

Therapiebericht

Herrn Prof. Dr. Muster

Musterstraße 1

11111 Musterstadt

Therapiebericht für den Patienten:

Jürgen Muster, geboren am 13.07.1942

Musterstraße 12

12121 Musterstadt

Die Behandlung wurde vom 21.05.13–22.10.13 durchgeführt.

Behandlung gemäß Verordnung: KG, MT

Stand der Therapie – aktueller Status des Patienten:

Rechte obere Extremität (nach Abriss des Tuberculum majus): Weiterhin glenohumerale Flexions 150/0/30- und Abduktionseinschränkung 150/0/20, einhergehend mit einem verminderten Joint Play sowie verschmälerten Subacromialraum mit rezidivierendem Impingement der Bizepssehne (ICF-Ebene Körperstruktur und -funktion: 7.b Körperfunktion, 7.s mit der Bewegung im Zusammenhang stehende Struktur).

Linke obere Extremität (Humerusschaft Fraktur): Eingeschränkte Innen- und Außenrotation (60/0/40) mit vermindertem Joint Play sowie erschwerte Durchführungen von Kombinationsbewegungen (ICF-Ebene Körperstruktur und -funktion: 7.b Körperfunktion, 7.s mit der Bewegung im Zusammenhang stehende Struktur).

Durch die Bewegungseinschränkungen beidseits ist es dem alleinlebenden Patienten nicht möglich, seine ADLs auszuführen, z. B. Kochen, Haushalt. Ebenso kann er aufgrund der bestehenden Bewegungseinschränkungen seinem Hobby Golfspielen nicht mehr nachgehen (ICF-Ebene Aktivität und Partizipation: 4.d Mobilität, 7.d interpersonelle Aktionen und Beziehungen, 8.d bedeutende Lebensbereiche).

Aufgrund der oben genannten noch vorhandenen Defizite wird eine Fortführung der Therapie vorgeschlagen.

Prognostische Einschätzung:

Wir empfehlen sowohl eine Weiterführung der MT zur progredienten Mobilisation des Glenohumeralgelenks bds. als auch der KG, um die erzielten Ergebnisse zu konservieren und weiter auszubauen.

Mit freundlichen Grüßen

1.1.2.2 Checklisten

Im Rahmen des QM kann es für die einzelnen Tage festgelegte Vorgänge geben, die praxisindividuell vereinbart und im QM-Handbuch festgelegt werden. Zur Qualitätssicherung beinhaltet das QM-Handbuch praxisrelevante Checklisten, die im Folgenden kurz dargestellt werden.

1.1.2.2.1 Terminplan

Im QM-Handbuch ist festgelegt, wie lange die einzelne Therapieeinheit dauern darf und wie viel Zeit für den Ersttermin genutzt werden kann (zwischen 20 und 40 Minuten). Beim Ersttermin stehen die Erstanamnese und die Befunderhebung im Vordergrund. Die entsprechenden Therapiemaßnahmen werden abgesprochen und erklärt. Im Idealfall werden Zeitpuffer zwischen den Terminen eingeplant, um Verspätungen auffangen zu können und nicht den ganzen Tag „mitschleppen“ zu müssen. Ebenso sollten feste Zeiten für Dokumentation, Raumwechsel usw. eingeplant werden. Jeder Th. ist zudem verantwortlich für die korrekte Übertragung seiner „Dauerpatienten“ (Patienten mit prognostisch länger andauerndem Behandlungsbedarf) und kontrolliert entsprechend im Voraus am Ende der vorhergehenden/zu Beginn der neuen Woche „seinen“ Plan.

Je nach Größe der Praxis wird für die Terminplanung entweder ein vorgedruckter Terminplaner genutzt, in den die Termine in den entsprechenden Feldern und unter Berücksichtigung der Zeiteinheit eingetragen werden (meist mit Bleistift, um bei Absagen entsprechend korrigieren zu können).

Alternativ gibt es verschiedene Computerprogramme, in denen geplant werden kann. Je nach Version kann das Sekretariat dort schon die jeweilige Verordnung bei der Eingabe überprüfen und ggf. ändern lassen (1.1.2.1.1, 1.1.2.2.4). Außerdem können vergebene Termine direkt dem dazugehörigen Patientennamen und Rezept zugeordnet werden.

Diese Programme sind in der Anschaffung im Vergleich zu den handschriftlichen Planern teuer, vereinfachen aber v. a. die Übersicht über viele Arbeitsschritte – so lange die Computer einwandfrei funktionieren. Eine Zwischenlösung in Form von selbst geschriebenen Tabellen ist ebenfalls möglich. Allerdings genügen solche Tabellen zumeist nur für die blattlose Terminplanung, nicht um Übersichten zu erstellen.

1.1.2.2.2 Checkliste für die Überprüfung elektrischer Geräte

Zur Überprüfung der Funktion elektrischer Geräte kann eine Checkliste wie Tab. 1.1.1 verwendet werden.

Tab. 1.1.1 Checkliste zur Überprüfung elektrischer Geräte (beispielhaft).

 

in Ordnung

Kontrolldatum und Therapeutenkürzel

Höhenverstellbare Liegen

Heißluftgeräte

Fangoofen

Wasserbad für Wärmeträger

Elektrotherapiegeräte

Ultraschall

Paraffin-Bad

Kies-Bad

1.1.2.2.3 Checkliste zur Kontrolle von Verbrauchsmaterialien

Eine Checkliste wie Tab. 1.1.2 kann für die (Bestell-)Kontrolle von Verbrauchsmaterialien herangezogen werden.

Tab. 1.1.2 Checkliste zur Kontrolle von Verbrauchsmaterial (beispielhaft).

 

Vorhanden/bestellt worden

Kontrolldatum und Therapeutenkürzel

Handtücher

Handwaschseife

Massageöl

Franzbranntwein

Ultraschallgel

Fango

Fangolaken

Therapieliegenbezüge

Nasenschlitzabdeckung

Desinfektionsmittel

1.1.2.2.4 Checkliste zur Rezeptpflege

Die angenommenen Heilmittelverordnungen (Abb. 1.1.2, Abb. 1.1.3) werden auf folgende Kriterien überprüft, um Regressverfahren zu verhindern:

1. Erstverordnung (ErstVO) oder lag schon ein Rezept vor (FolgeVO)?

2. Verordnung (VO) außerhalb des Regelfalls (1.1.2.1.1, Heilmittel)? Medizinische Begründung angegeben?

3. Einzel- oder Gruppentherapie?

4. Hausbesuch ja/nein?

5. Therapiebericht ja/nein?

6. Behandlungsbeginn spätestens … (Rezeptgültigkeit: 14 Tagen oder vom Arzt definierter Beginn)?

7. Indikationsschlüssel/ICD-10-Code (1.3.1) in Zusammenhang mit der Leitsymptomatik korrekt?

8. Anzahl pro Woche ausgefüllt?

9. Stempel der verordnenden Arztpraxis und Unterschrift des Arztes vorhanden?

1.1.2.3 Hausbesuche

Ist ein Patient aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkung nicht in der Lage, zu seiner verordneten Therapie in die PT-Praxis zu kommen, kann der behandelnde Arzt einen sog. Hausbesuch verordnen. Oft ziehen sich gerade diese VOs über einen langen Zeitraum und v. a. für ältere Patienten, besonders für Altenheimbewohner, werden „ihre“ Th. ein sehr wichtiger sozialer Bestandteil. So werden diese Behandlungstermine regelmäßig mit „Ungeduld“ erwartet oder als „Highlight“ eines sonst leider oft ereignislosen Alltags angesehen. Dadurch entstehen starke persönliche Bindungen vonseiten der Patienten. Daher ist es wichtig, klar die eigenen und die Grenzen des Patienten wertzuschätzen, auch wenn man über die Jahre häufig zu einem „Familienmitglied“ wird.

Für Hausbesuche haben viele Th. gesonderte Rucksäcke mit Materialien (z. B. Theraband®, Keule), deren Inhalt im QM-Ordner festgelegt ist und für die jeder Th. selber verantwortlich ist. Manche Firmen verfügen über Firmenwagen, die von den Th. für die Fahrten zu den Patienten genutzt werden. In diesem Fall ist ein Fahrtenbuch zu führen, das im Firmen-PKW liegt. Fährt der Th. mit seinem eigenen Wagen zu den Hausbesuchen, beträgt das übliche Fahrtentgelt 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Der Th. führt eine Fahrtenliste. Die Auszahlung der Fahrten kann mit dem Gehalt – nicht versteuert – oder in bar gegen Unterschrift erfolgen. Versichert ist der Th. in jedem Fall über die Berufsgenossenschaft.

1.1.2.4 Gruppentherapie

In der Regel kann in der Praxis Gruppentherapie entsprechend der verordneten Therapie z. B. als Wirbelsäulengymnastik oder Schwangerschaftsgymnastik stattfinden. Der verordnende Arzt muss dazu auf der Heilmittelverordnung „Gruppentherapie“ ankreuzen (1.1.2.2.4).

Rehabilitationssport

Der Reha-Sport stellt eine Sonderform der Gruppentherapie dar. Diese Verordnungen müssen auf gesonderten Vordrucken (Ärztliche Verordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining, Muster 56) erfolgen, da sie nicht in das Budget des Arztes fallen.

Um Reha-Sport anbieten zu können, benötigt die Praxis Personal mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation, die Th. – aber auch medizinische Laien – beispielsweise beim Behinderten-Sportverband Nordrhein-Westfalen e. V. oder beim jeweiligen Landessportbund erlangen können.

Patienten können pro Jahr maximal 52 Therapieeinheiten bei orthopädischen Erkrankungen und 90 Einheiten bei inneren Erkrankungen von ihrem Arzt verordnet bekommen. Eine solche Verordnung wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen, muss aber vor Beginn genehmigt werden.

Dem Patienten ist freigestellt, welche Einrichtung er wählt. Je nach Größe der Einrichtung muss er sich allerdings vorab für eine Gruppe, die seinem Krankheitsbild entspricht, anmelden. Dadurch wird versucht, die Teilnehmerzahl überschaubar zu halten und relativ homogene Gruppen zu bilden. Die Vergütung pro Patient liegt bei 5 Euro pro orthopädischer Einheit bzw. bei 7 Euro pro Einheit bei Herzsportgruppen. Es ist daher nachvollziehbar, dass viele Reha-Sportvereine große Gruppen haben. Vorgeschrieben ist dabei eine Obergrenze von 15 Teilnehmern; aufgrund der normalen Fluktuation durch Urlaub, Krankheit etc. sind in der offiziellen Teilnehmerliste auch mehr erlaubt.

Herzsportgruppen müssen einen Arzt vor Ort haben und können aus max. 20 Teilnehmern bestehen.

Manche Reha-Sportvereine haben sich an Fitnessstudios angegliedert, um die bestehenden Örtlichkeiten nutzen zu können. Dann kann es sein, dass gegen ein entsprechendes Entgelt auch die Kraftgeräte genutzt werden können. Das entspricht nicht dem eigentlichen Sinn des Reha-Sports! Der Reha-Sport wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um in der Beweglichkeit eingeschränkten Menschen in Gruppen den Spaß an der Bewegung und dem Miteinander wieder nahezubringen.

Literatur

1.1.3 Qualitätssicherung in der Rehabilitation

Katja von Boetticher

1.1.3.1 Hintergrund

Jährlich werden knapp eine Million medizinische Rehabilitationsleistungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erbracht. Um zu gewährleisten, dass die öffentlichen Mittel zielgerecht und effizient eingesetzt werden, etablierte die DRV bereits 1993 ein Verfahren zur Qualitätssicherung (QS) in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Ziel der Reha-Qualitätssicherung ist eine einheitliche Berichterstattung, die eine breite und systematische Evaluation ermöglicht und dadurch die Verbesserung der medizinischen Rehabilitationsqualität sowie Fokussierung auf evidenzbasierte therapeutische Versorgung (1.8) unterstützt. Hierfür stellt die DRV ein Kontrollinstrumentarium bereit, das die verschiedenen Qualitätsdimensionen erfasst und den Vergleich zwischen Reha-Einrichtungen ermöglicht. Das Reha-Qualitätssicherungsprogramm wird in einer begleitenden Evaluation wissenschaftlich unterstützt und fortlaufend aktualisiert. Die von der DRV publizierten Handlungsleitfäden (Deutsche Rentenversicherung 2015, 2017) sollen die Etablierung der Kontrollinstrumente unterstützen und durch ein einheitliches transparentes Vorgehen den Rahmen für Verbindlichkeit und Verlässlichkeit in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit schaffen. Die Teilnahme am Qualitätssicherungsprogramm ist für rentenversicherungseigene Reha-Fachabteilungen und für Einrichtungen, die federführend von der Deutschen Rentenversicherung belegt sind, verpflichtend. Letztlich trägt die Reha-Qualitätssicherung zur klaren Kommunikation der Anforderung und zur Verbesserung der Versorgungsqualität durch einen qualitätsorientierten Wettbewerb bei.

Zahlreiche Kontrollinstrumente erfassen die verschiedenen Qualitätsdimensionen. So wird die Strukturqualität der Reha-Einrichtungen regelmäßig durch Fragebogen und Visitationen der Einrichtungen ermittelt, z. B. werden deren räumliche und personelle Ressourcen abgebildet. Zur einheitlichen und systematischen Bewertung der Prozess- und Ergebnisqualität wird ein Kontrollinstrumentarium angewandt, das sowohl eine einrichtungsbezogene als auch eine vergleichende Bewertung ermöglicht. Hierzu werden Qualitätspunkte (QP) anhand definierter Qualitätsindikatoren an die Reha-Einrichtung vergeben und zu erreichende Schwellenwerte festgelegt. Die erzielten QP, ihre Abweichung vom definierten Schwellenwert und Verteilung im Vergleich zu anderen Reha-Einrichtungen sind wichtige Kennzahlen für die Bewertung. Wird der festgelegte Schwellenwert unterschritten oder zeigen sich starke Varianzen gegenüber Vergleichskliniken, kommt es zum strukturierten Qualitätsdialog. Im Mittelpunkt steht dabei der Austausch zwischen dem Rentenversicherungsträger und der Reha-Einrichtung, um bestehende Versorgungsmängel zu besprechen und Verbesserungen in der therapeutischen Versorgung anzustoßen.

1.1.3.2 Qualitätsindikatoren

Die Qualitätspunkte werden gemäß der Prozess- und der Ergebnisqualität einer Reha-Einrichtung vergeben. Die einzelnen Qualitätsindikatoren fließen nach entsprechender Gewichtung in die Bewertung ein. Die Evaluation erfolgt anhand von 5+1 Qualitätsindikatoren:

1. Therapeutische Versorgung nach Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) (19 %)

2. Einhaltung der Reha-Therapiestandards (19 %)

3. Behandlungszufriedenheit (Patientenbefragung) (19 %)

4. Subjektiver Behandlungserfolg (Patientenbefragung) (19 %)

5. Peer-Review-Verfahren (externe Aktendurchsicht) (19 %)

6. Konsistenzpunkte (5 %)

1.1.3.2.1 Klassifikation therapeutischer Leistungen (Prozessqualität)

Die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) wird im stationären und ganztags ambulanten Setting verwendet und dient der einheitlichen Kodierung und Abrechnung therapeutischer Versorgungsleistungen in der medizinischen Rehabilitation (Abb. 1.1.7). Hierzu entwickelte die DRV einen KTL-Katalog, der neben den Kodierungen auch die standardisierten Qualitätsmerkmale der einzelnen Leistungen aufführt. Dadurch wird die Transparenz der therapeutischen Versorgung erhöht und ein Vergleich zwischen Reha-Einrichtungen ermöglicht. Die Qualitätsmerkmale gelten als Richtlinie für die Umsetzung, z. B. werden fachliche Qualifikationen der leistungserbringenden Berufsgruppe, das Indikationsspektrum und die Mindestdauer der einzelnen Leistungen definiert.

Abb. 1.1.7 Die KTL-Kodierung setzt sich aus dem Hauptcode (hier: Kapitel Sporttherapie) und der spezifischen Maßnahme (hier: Ausdauertraining ohne Monitoring in der Gruppe) zusammen. Zusätzlich werden Dauer und Anzahl der erbrachten Leistung in kodierter Form dokumentiert.

Zusätzlich geben Zielkorridore