Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen - Volker Mayer - E-Book

Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen E-Book

Volker Mayer

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Beschreibung

Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungsexamen geht in seinem Umfang über die Anforderungen der ersten juristischen Staatsprüfung im Zivilrecht hinaus und verlangt wie diese von den Kandidaten hohe Fachkompetenz. Dieses Handbuch zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen stellt das relevante Wissen didaktisch überzeugend dar und verknüpft die Inhalte im Hinblick auf die geforderten Kompetenzausprägungen. Neben den theoretischen Grundlagen - des Schuldrechts, - des Sachenrechts einschließlich des unternehmerisch bedeutsamen Kreditsicherungsrechts, - des Gesellschaftsrechts mit Grundzügen des Konzern- und Umwandlungsrechts, - des Kapitalmarktrechts, - des Insolvenzrechts einschließlich Rechnungslegung, Sanierungsplan und Restrukturierung, - des internationalen bzw. europäischen Wirtschaftsrechts sowie - des Europarechtsnimmt insbesondere auch die gutachterliche Prüfung von Fällen durch Bereitstellung von Prüfungsschemata und Besprechung von zahlreichen Beispielen breiten Raum ein. Die rechtlichen Grundlagen werden praxisnah und in ihren wirtschaftlichen Zusammenhängen dargestellt. Das Sanierungs- und Insolvenzrecht wird ergänzt durch Checklisten und Muster. Die Darstellung orientiert sich dabei am Stoffumfang des Wirtschaftsprüfungsexamens. Der Förderung der Kompetenz zu fachlicher Synthese, zur Bewertung von Lösungsmöglichkeiten sowie der Logik juristischer Argumentation gilt ein besonderes Augenmerk. Problemstellungen werden bevorzugt aus Unternehmenszusammenhängen entnommen, und die Behandlung der wirtschaftsrechtlichen Materien würdigt zugleich deren betriebswirtschaftliche Bedeutung. Besondere Beachtung findet der Erwerb fachbezogener Handlungskompetenzen zum gestalterischen Umgang mit Sachverhalten und für die juristische Vertragsgestaltung Das Handbuch wendet sich als Arbeitsbuch besonders an Kandidaten in derVorbereitung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und auf einschlägige Klausuren der ersten juristischen Prüfung oder im Studiengang Wirtschaftsrecht. Zugleich werden damit Studierende gezielt an die Berufstätigkeit des Wirtschaftsprüfers als Berater in Krisensituationen herangeführt. Praktikern aus Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung dient es als Nachschlagewerk für konkrete Fragestellungen aus der Beratungspraxis.

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Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen

Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen

 

Wirtschaftsrecht

 

 

Von

StB Prof. Dr. iur. Volker MayerProfessur für Bürgerliches Recht, Handels-, Bilanz- und Steuerrecht an der TH Köln

Prof. Dr. iur. Hans Haarmeyervorm. Inhaber der Professur für Wirtschafts- und Insolvenzrecht der HS Koblenz

Dipl. Kfm. Christoph HillebrandWirtschaftsprüfer und Steuerberater

Prof. Dr. iur. Ursula KleinertProfessorin für Kapitalmarktrecht, Bürgerliches Recht, Bankrecht und Compliancean der TH Köln

 

 

2., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage

 

www.cfmueller.de

Impressum

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-8854-0

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2020 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Autorenvita

Autorenvita

Prof. Dr. iur. Volker Mayer (Autor der Kapitel §§ 1-6, 8 und 10) ist Rechtsanwalt und Steuerberater; seit 2009 Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Bilanz- und Steuerrecht an der TH Köln und dortiger Programmverantwortlicher für die Masterstudiengänge „Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (LL.M./M.Sc.)“ sowie „Steuerrecht und Steuerlehre (LL.M.)“, die das Wirtschaftsprüferexamen integrieren bzw. auf das Steuerberaterexamen vorbereiten.

Prof. Dr. iur. Hans Haarmeyer (Autor des Kapitels § 9), Diplom-Betriebswirt; von 1980 bis 2000 als Richter u.a. in Insolvenzsachen tätig; von 2000 bis 2013 Inhaber einer Professur für Wirtschafts- und Insolvenzrecht der Hochschule Koblenz, RheinAhrCampus Remagen; Leitender Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI), Direktor des Rheinland-Pfälzischen Zentrums für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS), Schriftleiter der Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO) und Herausgeber des Magazins für Transformation und Turnaround „return“.

Diplom-Kaufmann Christoph Hillebrand (Autor des Kapitels § 9), Wirtschaftsprüfer und Steuerberater; Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen; Autor zahlreicher Fachpublikationen zu Sanierung und Insolvenz sowie Rechnungslegung und Beratung in der Unternehmenskrise.

Prof. Dr. iur. Ursula Kleinert (Autorin der Kapitel §§ 7 und 10) ist seit 2013 Inhaberin der Professur für Kapitalmarktrecht, Bürgerliches Recht und Bankrecht sowie Compliance an der TH Köln und war zuvor als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main und als Senior Compliance Officer bei der WestLB AG in Düsseldorf tätig. Sie ist Mitglied der Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer und der Prüfungskommission für die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer sowie Autorin zahlreicher Fachpublikationen zum Kapitalmarktrecht.

Vorwort

Vorwort

Das vorliegende Handbuch bietet für das Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht des Wirtschaftsprüfungsexamens eine in sich geschlossene Darstellung, die inhaltlich und nach den erforderlichen Kompetenzausprägungen auf die Prüfungen des WP-Examens oder die sie vertretenden Prüfungsleistungen in den darauf ausgerichteten Studiengängen vorbereitet. Es dient gleichermaßen als Nachschlagewerk für den zugelassenen Wirtschaftsprüfer speziell im Hinblick auf die juristischen Fachfragen in der Praxis der Wirtschaftsprüfung. In erster Auflage ist das Werk zweibändig im Kohlhammer-Verlag erschienen. Kapitel zum Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Europarecht sind in der 2. Auflage erstmals aufgenommen worden.

Mit dieser zweiten, völlig neu bearbeiteten und um die bislang fehlenden Teile erweiterten Auflage ist die Idee einer geschlossenen und vollständigen Darstellung des Wirtschaftsrechts nun vollendet. Die Möglichkeit nach §§ 8a, 13b Wirtschaftsprüferordnung zur Ersetzung von Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen durch erbrachte Studienleistungen in einschlägigen, besonders akkreditierten Studiengängen erfreut sich großer Beliebtheit. Zwar hat die aktuelle Modularisierung des WP-Examens den klassischen Weg zum Examen aus der reinen Berufspraxis heraus vereinfacht. Die Bedeutung eines fundierten wissenschaftlichen Studiums der relevanten Fachgebiete hat dadurch aber keineswegs verloren, wie die konstant hohen Bewerberzahlen für die vorgehaltenen Studienplätze zeigen. Der berufliche Erfolg der Absolventen sowie das Interesse der Arbeitgeber an Kooperationen mit den Hochschulen in entsprechenden Studiengängen bestätigt diesen Befund. Vor allem aber ist zu betonen, dass es sich bei aller Ausrichtung an den Erfordernissen des WP-Examens nicht um berufsständisches Spezialwissen handelt, sondern um eine Ausbildung, welche die gesamte Breite des Finanzbereichs von Unternehmen abdeckt. Das hier abgebildete Wirtschaftsrecht wird nicht nur in den Rechtsabteilungen benötigt, sondern ist zuallererst Grundlage vieler Betriebsfunktionen (Einkauf, Verkauf, Finanz- und Steuerabteilungen, Rechnungswesen, Personal, Marketing etc.). Das gerade erklärt den Erfolg der einschlägigen Studiengänge und ihrer Absolventen, denen dieses Werk dient.

Es ist weiterhin Handbuch für die Praxis und Lehrbuch für die einschlägigen Studiengänge (§§ 8a bzw. 13b WPO). Vor allem den Studierenden muss dringend ans Herz gelegt werden, alle zitierten Vorschriften unbedingt und stets parallel nachzuschlagen und zu lesen. Ziel des Studiums kann nicht ein Auswendiglernen sein, sondern das Verständnis des Rechts als Wissenschaft und die Fähigkeit selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten.

Die Autoren freuen sich sehr, dass das gesamte Werk nun in einem Band vorgelegt werden kann und danken dem C.F. Müller Verlag für die hervorragende Unterstützung bei seiner Entstehung.

Anregungen aus dem Kreis der Leser heißen die Autoren gerne per E-Mail an [email protected] willkommen.

Köln und Bonn, September 2020        Volker Mayer       Hans Haarmeyer       Christoph Hillebrand       Ursula Kleinert

Inhalts- und Autorenübersicht

Inhalts- und Autorenübersicht

 Vorwort

 Inhaltsverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

§ 1VorbemerkungVolker Mayer

§ 2Vertragsordnung des Bürgerlichen Rechts und des HandelsrechtsVolker Mayer

§ 3AusgleichsordnungVolker Mayer

§ 4SachenrechtVolker Mayer

§ 5Internationales PrivatrechtVolker Mayer

§ 6Gesellschaftsrecht einschließlich des KonzernrechtsVolker Mayer

§ 7KapitalmarktrechtUrsula Kleinert

§ 8UmwandlungsrechtVolker Mayer

§ 9InsolvenzrechtHans Haarmeyer/Christoph Hillebrand

§ 10Europarecht (Grundzüge)Ursula Kleinert/Volker Mayer

 Stichwortverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Inhalts- und Autorenübersicht

 Inhaltsverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

§ 1Vorbemerkung

 A.Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungsexamens

 B.Warum Recht im Wirtschaftsprüfungsexamen?

 C.Wirtschaftsrechtliche Aufgaben des Wirtschaftsprüfers

  I.Identifikation und Beantwortung von Rechtsfragen

  II.Vertiefte Kenntnisse höchster Kompetenzstufe

§ 2Vertragsordnung des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts

 A.Grundsätze

  I.Verpflichtungselement Willenserklärung

  II.Abschlusstechnik („Der Vertragsschluss“)

  III.Schuldverhältnisse

  IV.Prüfungsschema zu Ansprüchen aus vertraglichen Schuldverhältnissen

  V.Kleine juristische Arbeitstechnik

 B.Austauschschuldverhältnisse

  I.Kauf

  II.Sonderformen des Kaufs

  III.Tausch und Inzahlungnahme

  IV.Schenkung

 C.Überlassungsschuldverhältnisse

  I.Miete

  II.Leasing

  III.Pacht

  IV.Leihe

 D.Verträge auf Arbeitsleistung und Herstellung

  I.Abgrenzungen

  II.Dienst- und Arbeitsvertrag

  III.Höhere Dienste

  IV.Behandlungsvertrag

  V.Werkvertrag

  VI.Werklieferungsvertrag

 E.Treuhandverhältnisse auf Arbeitsleistung und Herstellung

  I.Überblick

  II.Entgeltliche Geschäftsbesorgung

  III.Auftrag

  IV.Besondere Treuhandverhältnisse des HGB

  V.Handelsvertreter

  VI.Treugebundene Erfolgsleistungen – Überblick

  VII.Zivilmakler- und Handelsmaklervertrag

  VIII.Kommission

  IX.Besondere Vertriebsverhältnisse

 F.Aufnahmeverhältnisse

  I.Verwahrung

  II.Sonderformen des Verwahrungsgeschäfts

 G.Kredit- und Kreditsicherungsverhältnisse

  I.Darlehen

  II.Anweisung

  III.Kreditsicherheiten

  IV.Bürgschaft

§ 3Ausgleichsordnung

 A.Beteiligungsausgleich

  I.Gesamtschuldverhältnis

  II.Rechtsgemeinschaft

 B.Aufwendungsausgleich

  I.Geschäftsführung ohne Auftrag – Überblick

  II.Fallgruppen der Geschäftsführung ohne Auftrag

 C.Bereicherungsausgleich

  I.Bereicherungstatbestände – Überblick

  II.Leistungskondiktionen

  III.Mehrpersonenverhältnisse in der Leistungskondiktion

  IV.Erscheinungsformen der Leistungskondiktionen

  V.Nichtleistungskondiktionen, allgemeine Eingriffskondiktion

  VI.Inhalt und Umfang des Bereicherungsausgleichs

 D.Außervertraglicher Schadensausgleich – Überblick

 E.Unerlaubte Handlungen

  I.Rechtswidrigkeit und Erfolgsunrecht

  II.Verschulden

  III.Grundtatbestand in § 823 Abs. 1

  IV.Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz

  V.Grundtatbestand des § 823 Abs. 2

  VI.Haftung für vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826

  VII.Haftung für Verrichtungsgehilfen nach § 831

  VIII.Die sonstigen Deliktstatbestände (Überblick)

  IX.Deliktische Haftung mehrerer Personen

 F.Allgemeines Schadensrecht

  I.Umfang der Schadensersatzpflicht

  II.Schadenszurechnung, Kausalität

  III.Schadensausgleich nach §§ 249–253

  IV.Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch

§ 4Sachenrecht

 A.Grundlagen

  I.Begriff und Überblick: „das Sachenrecht“

  II.Bedeutung einer Eigentumsordnung

  III.Sachenrechtliche Ordnung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

  IV.Inhalt der Sachenrechte

  V.Sachenrecht als Teil des Vermögensrechts

  VI.Grundsätze des Sachenrechts

 B.Verfügungsgeschäfte

  I.Prüfungsschema: Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

  II.Prüfungsschema: Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken

  III.Inhalt von Verfügungsgeschäften allgemein

  IV.Verfügung als Inhalt eines Rechtsgeschäfts („dinglicher Vertrag“)

  V.Trennungs- und Abstraktionsprinzip

  VI.Verfügungsgeschäfte über Forderungen – Überblick

  VII.Schuldübernahme als Verfügungsgeschäft

  VIII.Forderungsabtretung (Zession) als Verfügungsgeschäft

 C.Dingliche Rechtsgegenstände

  I.Sachen

  II.Sachbestandteile

  III.Zubehör

  IV.Nutzungen von Sachen und Rechten

 D.Arten von Sachenrechten

  I.Inhalte rechtlicher Verhältnisse an Sachen

  II.Überblick

  III.Besitzrecht

  IV.Eigentum

  V.Beschränkte dingliche Rechte – Überblick

  VI.Dingliche Nutzungsrechte

  VII.Sicherungs- und Verwertungsrechte

  VIII.Dingliche Erwerbsrechte

§ 5Internationales Privatrecht

 A.Rechtsquellen des Kollisionsrechts

 B.Einheitliches Sachrecht

 C.Anwendung von Kollisionsnormen

  I.Ordnungsprinzip des Kollisionsrechts

  II.Ermittlung des Anknüpfungsgegenstands durch Qualifikation

  III.Subjektive und objektive Anknüpfung

  IV.Rechtsfolge der Kollisionsnorm

  V.Anwendung des Sachrechts der berufenen Rechtsordnung

  VI.Statutenwechsel

  VII.Unanwendbarkeit ausländischen Sachrechts nach dem ordre public

 D.Schuldvertragsrecht bei Auslandsberührung

  I.Grundzüge des CISG (als Einheitsrecht)

  II.Internationales Schuldvertragsrecht – Vertragsstatut nach Rom I-VO

 E.Internationales Schuldrecht betreffend gesetzliche Schuldverhältnisse – Rom II-VO

  I.Internationales Deliktsrecht

  II.Internationales Bereicherungsrecht

 F.Internationales Sachenrecht

  I.Statutenwechsel

  II.Internationaler Versendungskauf

  III.Wertpapierstatuten

 G.Internationales Gesellschaftsrecht

  I.Anknüpfung an den Verwaltungssitz („Sitztheorie“)

  II.Anknüpfung an den Satzungssitz („Gründungstheorie“)

  III.Gesellschaftsrechtliche Qualifikation (Gesellschaftsstatut)

§ 6Gesellschaftsrecht einschließlich des Konzernrechts

 A.Der Begriff des Gesellschaftsrechts

  I.Unabhängige Gesellschaft und Konzern

  II.Das Unternehmen – unterschiedliche Begriffsbestimmungen

  III.Abgrenzung der Gesellschaft von Gemeinschaften

  IV.Konzern- und Umwandlungsrecht

  V.Abgrenzung zum Kapitalmarktrecht

 B.Die Gesellschaftsformen

  I.Übersicht

  II.Einteilung nach Art der Gesellschaftsorganisation

  III.Wesentliche Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Körperschaften

 C.Entstehung von Gesellschaften

  I.Personengesellschaften

  II.Kapitalgesellschaften

  III.Weitere juristische Personen

 D.Corporate Governance

  I.Innenrecht der Gesellschaften

  II.Außenrecht der Gesellschaften

 E.Corporate Finance

  I.Typische Probleme bei der Kapitalaufbringung

  II.Kapitalerhaltung in Kapitalgesellschaften

  III.Kapitalerhöhung, -herabsetzung

  IV.Kapitalmaßnahmen in anderen Rechtsformen

 F.Wechsel im Gesellschafterbestand

  I.Der Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften

  II.Der Gesellschafterwechsel in der Personengesellschaft

  III.Einziehung und Ausschlussmöglichkeiten (insbes. in der GmbH)

  IV.Mitgliedschaftsrechte und Erbrecht

 G.Auflösung der Gesellschaft und Beendigung

  I.Auflösungstatbestände bei Kapitalgesellschaften

  II.Auflösungstatbestände bei Personengesellschaften

 H.Rechtsformwahl

§ 7Kapitalmarktrecht

 A.Grundlagen

  I.Begriff und Gegenstand

  II.Rechtsquellen

  III.System der Kapitalmarktaufsicht

 B.Handelsplätze i.S.d. WpHG

  I.Überblick

  II.Börsen

  III.Organisierte Märkte

  IV.Multilaterale und organisierte Handelssysteme

  V.Handelsverpflichtung für Banken und Wertpapierdienstleister

 C.Markteintritt

  I.Allgemeines

  II.Börsenzulassung von Aktien

  III.Prospektrecht

  IV.Schon vor Börsenzulassung bzw. Einbeziehung in den Freiverkehr zu beachtende Verhaltenspflichten

 D.Marktaustritt (Delisting)

  I.Widerruf der Zulassung durch die Börsengeschäftsführung

  II.Delisting auf Antrag des Emittenten

  III.Downlisting/Downgrading

  IV.„Kaltes“ Delisting

 E.Verhaltenspflichten am Kapitalmarkt: Wertpapierhandelsrecht

  I.Insiderrecht

  II.Ad-hoc-Publizität (Art. 17 MAR)

  III.Führung von Insiderlisten (Art. 18 MAR)

  IV.Eigengeschäfte von Führungskräfen (Directors‘ Dealings), Art. 19 MAR

  V.Verbot der Marktmanipulation

  VI.Beteiligungstransparenz

 F.Wertpapierübernahmerecht

  I.Grundlagen

  II.Angebotsarten

  III.Angebotsübergreifende Regelungen

  IV.Spezialvorschriften für Übernahmeangebote

  V.Spezialvorschriften für Pflichtangebote

  VI.Verhaltenspflichten für Vorstände und Aufsichtsräte sowie mögliche Abwehrmaßnahmen

  VII.Squeeze-out

 G.Besondere Gerichtsverfahren im Kapitalmarktrecht

  I.Spruchverfahren

  II.Musterverfahren

 H.Besonderheiten bei der Rechnungslegung von Unternehmen mit Kapitalmarktzugang

  I.Erweiterung des Umfangs der Rechnungslegungspflichten

  II.Pflicht zum Bilanzeid

  III.Besonderheiten bei der Abschlussprüfung

  IV.Offenlegung

  V.„Enforcement-Verfahren“

  VI.Pflicht zur Finanzberichterstattung

 I.Weitere Zulassungsfolgepflichten

  I.Deutscher Corporate Governance Kodex und Entsprechenserklärung

  II.Aktienrechtliche Sonderpflichten

  III.Veröffentlichung notwendiger Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren (§§ 48 ff. WpHG)

 J.Haftung für fehlerhafte (Kapitalmarkt-)Informationen

  I.Allgemeines

  II.Prospekthaftung

  III.Haftung für fehlerhafte oder unterlassene Ad-hoc-Meldungen

  IV.Haftung für sonstige fehlerhafte (formlose) Mitteilungen

  V.Haftung für fehlerhafte Regelpublizität, für fehlerhaften Bilanzeid und fehlerhafte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

 K.Digitalisierung im Kapitalmarktrecht

  I.Kapitalaufnahme über Coins/Token

  II.Kapitalmarktrechtliche Erfassung de lege lata

§ 8Umwandlungsrecht

 A.Überblick

  I.Umwandlungen nach Umwandlungsgesetz

  II.Umwandlungen außerhalb des UmwG

  III.Gesamtrechtsnachfolge

 B.Die Verschmelzung

  I.Arten der Verschmelzung; Voraussetzungen

  II.Verschmelzungsfähige Rechtsträger

  III.Verfahrensschritte

 C.Die Spaltung

  I.Überblick der Spaltungsarten

  II.Spaltungsfähige Rechtsträger

  III.Spaltung zu Null und Spaltung ohne Gewährung von Anteilen; Ausgleich

  IV.Stammkapitalangleichung beim spaltenden Rechtsträger

  V.Ablauf einer Spaltung

  VI.Gläubigerschutz

  VII.Minderheitenschutz

 D.Formwechsel

  I.Zulässigkeit des Formwechsels

  II.Ablauf des Formwechsels

  III.Besonderheiten des Formwechsels

 E.Wahl einer von mehreren möglichen Umwandlungsalternativen

 F.Handelsbilanzielle und steuerliche Auswirkungen von Umwandlungen

  I.Rechnungslegung bei den beteiligten Gesellschaften

  II.Steuerliche Behandlung von Umwandlungsvorgängen

§ 9Insolvenzrecht

 A.Ausgangspunkt der Insolvenz: Die Krise

  I.Determinanten einer Krise

  II.Sanierung

 B.Insolvenzrechtliche Grundlagen

  I.Insolvenzverfahren

  II.Insolvenzrechnungslegung

  III.Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung und Verfahren natürlicher Personen

  IV.Internationales Insolvenzrecht – Überblick

 C.Anlagen

§ 10Europarecht (Grundzüge)

 A.Entwicklung des Europäischen Einigungsprozesses

 B.Der Vertrag von Lissabon

 C.Der Europäische Einigungsprozess

 D.Die Rechtsnatur der EU

 E.Die Unionsorgane (Art. 13 EUV)

  I.Kompetenz und Zusammenarbeit der Organe

  II.Weitere Institutionen der EU

  III.Der Europäischer Rat (Art. 15 EUV)

  IV.Der Rat (Art. 16 EUV, Art. 237–243 AEUV)

  V.Die Europäische Kommission (Art. 17 EUV, Art. 244–250 AEUV)

  VI.Das Europäische Parlament (Art. 14 EUV, Art. 223–234 AEUV)

  VII.Der Gerichtshof der Europäischen Union (Art. 19 EUV, Art. 251–281 AEUV)

 F.Rechtsquellen des Europäischen Unionsrechts

  I.Das Primärrecht

  II.Das Sekundärrecht

  III.Wirksamkeit von Sekundärrecht

  IV.Anwendungsvorrang des Unionsrechts

  V.Rechtsetzung

 G.Grundfreiheiten

  I.Liberalisierung des Binnenmarktes

  II.Adressaten der Grundfreiheiten

  III.Eingriffe

  IV.Rechtfertigung von Eingriffen

  V.Prüfungsschema der Grundfreiheiten nach dem AEUV

 H.Freier Warenverkehr (Art. 28 ff., 34 ff. AEUV)

  I.Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit

  II.Eingriff

  III.Rechtfertigung des Eingriffs

 I.Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 ff. AEUV)

  I.Anwendungsbereich

  II.Eingriff

  III.Rechtfertigung des Eingriffs

 J.Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV)

  I.Anwendungsbereich

  II.Eingriff

  III.Rechtfertigung des Eingriffs

 K.Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 ff. AEUV)

  I.Anwendungsbereich

  II.Eingriff und Rechtfertigung

 L.Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 ff. AEUV)

  I.Anwendungsbereich

  II.Eingriff

  III.Rechtfertigung (Art. 65 AEUV)

 M.Klageverfahren

  I.Übersicht der Klagebegehren

  II.Das Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV)

  III.Die Nichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV), einschl. der Subsidiaritätsklage

  IV.Das Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258, 259 AEUV)

  V.Die Schadensklage (Art. 268 i.V.m. Art. 340 Abs. 2 und 3 AEUV)

  VI.Exkurs: Außervertragliche Haftung der Mitgliedstaaten

 N.Finanzmarktregulierung

  I.Entwicklung

  II.Regulierung der Banken

  III.Regulierung der Wertpapiermärkte

 O.Wirtschafts- und Währungsunion

  I.Historische Entwicklung

  II.Die Finanzkrise ab 2008

 P.Handels- und Investititonsschutzabkommen

  I.Handelsabkommen

  II.Investitionsschutzabkommen

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a.a.O.

am angegebenen Ort

a.A.

anderer Ansicht

a.E.

am Ende

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Konsolidierte Fassung bekanntgemacht im ABl. EG Nr. C 115 vom 9.5.2008, S. 47)

a.F.

alte Fassung

Abs.

Absatz

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897)

AktG

Aktiengesetz v. 6.9.1965 (BGBl. I S. 1089)

Alt.

Alternative

Anm.

Anmerkung ArbZG Arbeitszeitgesetz v. 6.6.1994 (BGBl. I S. 1170)

AT

allgemeiner Teil

Aufl.

Auflage

B2B

Business to Business; Verhältnis zwischen Unternehmern

B2C

Business to Customer; Unternehmer-Verbraucher-Verhältnis

BB

Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BAG

Bundesarbeitsgericht

BauFordSiG

Bauforderungssicherungsgesetz v. 1.6.1909 (RGBl. I S. 449)

BEEG

Bundeselterngeld- u. Elternzeitgesetz v. 5.12.2006 (BGBl. I S. 2748)

Bek.

Bekanntmachung

Beschl.

Beschluss

bestr.

bestritten

betr.

betreffend

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz in der Bek. v. 25.9.2001 (BGBl. I S. 2518)

BFH (E)

Bundesfinanzhof (Entscheidungen)

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch v. 18.8.1896 (RGBl. S. 195)

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGH (Z)

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BImSchG

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge v. 17.5.2013 (BGBl. I S. 1274)

BMF

Bundesministerium der Finanzen

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung v. 1.8.1959 (BGBl. I S. 565)

BStBl.

Bundessteuerblatt

BT

besonderer Teil

BUrlG

Bundesurlaubsgesetz v. 8.1.1963 (BGBl. I S. 2)

BVerfG (E)

Bundesverfassungsgericht (amtliche Sammlung)

c.i.c.

culpa in contrahendo

CISG (UN-Kaufrecht)

Convention on Contracts for the International Sale of Goods (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf v. 11.4.1980)

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

DepotG

Depotgesetz v. 11.1.1995 (BGBl. I S. 34)

EBV

Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche v. 21.9.1994 (BGBl. I S. 2494, ber. 1997 S. 1061)

EntgFG

Entgeltfortzahlungsgesetz v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014)

ErbbauRG

Gesetz über das Erbbaurecht v. 15.1.1919 (RGBl. I S. 72, ber. S. 122)

EStG

Einkommensteuergesetz in der Bek. v. 8.10.2009 (BGBl. I S. 3366, ber. 3862)

ESUG

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen v. 7.12.2011 (BGBl. I S. 2582, ber. S. 2800)

EuGH

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft

EuErbVO

Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

EuInsVO

Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates v. 29.5.2000 über Insolvenzverfahren

EuUntVO

Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen

EuZW

Europ. Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

f.

folgend(e/er/es)

ff.

folgende

Fn.

Fußnote

frz.

französisch

GBO

Grundbuchordnung v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114)

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland v. 23.5.1949 (BGBl. S. 1)

ggf.

gegebenenfalls

GmbHG

Gesetz betr. der Gesellschaften mit beschränkter Haftung in der Bek. v. 20.5.1898 (RGBl. 369)

GmbHR

GmbH-Rundschau (Zeitschrift)

GoA

Geschäftsführung ohne Auftrag

h.M.

herrschende Meinung

HS.

Halbsatz

HGB

Handelsgesetzbuch v. 10.5.1887 (RGBl. S. 219)

i.d.F.

in der Fassung/Form

i.d.R.

in der Regel

IDW

Institut der Wirtschaftsprüfer

i.e.

id est

i.S.d.

im Sinne der/des

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

Insbüro

Zeitschrift für die Insolvenzpraxis

InsO

Insolvenzordnung v. 5.10.1994 (BGBl. I S. 2866)

JZ

Juristenzeitung

KAPOVAZ

Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit

KG

Kommanditgesellschaft

KSchG

Kündigungsschutzgesetz in der Bek. v. 25.8.1969 (BGBl. I S. 1317)

lt.

laut

m.N.

mit Nachweisen

m.w.N

mit weiteren Nachweisen

MaBV

Makler- und Bauträgerverordnung i. d. Bek. v. 7.11.1990 (BGBl. I S. 2479)

MuSchG

Mutterschutzgesetz in der Bek. v. 17.1.1997 (BGBl. I S. 22)

n.F.

neue Fassung

NachwG

Nachweisgesetz v. 20.7.1995 (BGBl. I S. 946)

NJW

Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht

NZI

Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht

OHG

Offene Handelsgesellschaft

RdF

Recht der Finanzinstrumente (Zeitschrift)

RGBl.

Reichsgesetzblatt

Rn.

Randnummer

Rom I-VO

Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.6.2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht

Rom II-VO

Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.7.2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht

Rom III-VO

Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts

Rspr.

Rechtsprechung

RVG

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte v. 5.5.2004 (BGBl. I S. 788)

S.

Satz

sc.

scilicet (dt.: ergänze)

SGB V

Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung v. 22.12.1988 (BGBl. I S. 2477)

SGB IX

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046)

SGB XI

Sozialgesetzbuch – Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014)

str.

streitig

TVG

Tarifvertragsgesetz in der Bek. 25.8.1969 (BGBl. I S. 1323)

TzBfG

Teilzeit- und Befristungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1966)

u.Ä.

und Ähnlich(e/es)

UN-Kaufrecht (CISG)

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf v. 11.4.1980 (UN-Kaufrecht)

u.U.

unter Umständen

Urt.

Urteil

UStG

Umsatzsteuergesetz in der Bek. 22.12.2014 (BGBl. I S. 2417)

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der Bek. v. 3.7.2004 (BGBl. I S. 1414)

vgl.

vergleiche

WechselG

Wechselgesetz v. 21.6.1933

WEG

Wohnungseigentumsgesetz v. 15.3.1951 (BGBl. I S. 175)

WiPrPrüfV

Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1707) zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung vom 6. Februar 2019 (BGBl. I S. 78)

WPAnrV

Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom 27. Mai 2005 (BGBl. I S. 1520), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 1046)

WpHG

Wertpapierhandelsgesetz i. d. Bek. v. 9.9.1998 (BGBl. I S. 2708)

WPO

Wirtschaftsprüferordnung

ZInsO

Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

ZPO

Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 5.12.2005 (BGBl. I S. 3202, ber. 2006 S. 431, 2007 S. 1781)

z.T.

zum Teil

ZVG

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung v. 20.5.1898 (RGBl. I S. 369, 713)

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis

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Der Geschäftsführer der GmbH, 2. Aufl. 2014

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Praxishandbuch Privatinsolvenz, 2. Aufl. 2017

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Praxis der Insolvenzanfechtung, 4. Aufl. 2020

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Hobe, Stephan/Fremuth, Michael Lysander

Europarecht, 10. Aufl. 2020

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Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2010

Langenbucher, Katja

Aktien- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2017

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Zur Abgrenzung von Wertpapierrechtsstatut und Wertpapiersachstatut im internationalen Wertpapierrecht, NJW 1995, 176

Mayer, Volker/Gries, Julia

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Mayer, Volker/Oesterwinter, Petra

Die BGB-Klausur – eine Schreibwerkstatt, 2. Aufl. 2017

Medicus, Dieter/Petersen, Jens

Bürgerliches Recht, 27. Aufl. 2019 (zitiert als Medicus/Petersen, BR)

Mohrbutter, Harro/Ringstmeier, Andreas

Handbuch der Insolvenzverwaltung, 9. Aufl. 2015

Möslein, Florian

Smart Contracts im Zivil- und Handelsrecht, ZHR 2019, 254

Müller, Rainer

Krisenmanagement in der Unternehmung, 2. Aufl. 1986

Münchener Kommentar zum AktG

Band 3, 4. Aufl. 2018; Band 4, 4. Aufl. 2016

Münchener Kommentar zur InsO

Band 1 – 3, 4. Aufl. 2019

Niering, Christoph/Hillebrand, Christoph

Wege durch die Unternehmenskrise, 4. Aufl. 2020

Oppermann, Thomas/Classen, Claus Dieter/Nettesheim, Martin

Europarecht, 8. Aufl. 2018

Ott, Hans (Hrsg.)

Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge, Loseblattsammlung, Stand: Dezember 2019

Palandt

Bürgerliches Gesetzbuch, 79. Aufl. 2020

Pape, Gerhard/Uhländer, Christoph (Hrsg.)

NWB-Kommentar zum Insolvenzrecht

Poelzig, Dörte

Kapitalmarktrecht, 2017

Preis, Ulrich

Arbeitsrecht, 5. Aufl. 2017

Reinhard, Barbara

Die Pflicht zur Unterrichtung über wirtschaftliche Folgen eines Betriebsübergangs – ein weites Feld, NZA 2009, 63

Schmidt, Andreas (Hrsg.)

Hamburger Kommentar zur InsO, 7. Aufl. 2019

Schmidt, Karsten (Hrsg.)

Kommentar zur Insolvenzordnung, 19. Aufl. 2017

ders.

Gesellschaftsrecht, 4. Auflage 2002

ders.

Handelsrecht, 6. Aufl. 2014

Scholl, Bernd/Siekmann, Freya Carolin

Rechtsgeschäftliche Probleme im Übernahmerecht, BKR 2013, 316

Schroeder, Werner

Grundkurs Europarecht, 6. Auf. 2019

Streinz, Rudolf

Europarecht, 11. Aufl. 2019

ders.

EUV/AEUV Kommentar, 3. Aufl. 2018

Thole, Christoph

Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen in der Insolvenz, 3. Aufl. 2020

Uhlenbruck, Wilhelm/Hirte, Heribert/Vallender, Heinz (Hrsg.)

Insolvenzordnung, Kommentar 15. Aufl., Bd. 1 und 2 2019/2020

Winnefeld, Robert

Bilanz-Handbuch, 5. Aufl. 2015

§ 1 Vorbemerkung

Volker Mayer

§ 1Vorbemerkung

A.Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungsexamens1 – 3

B.Warum Recht im Wirtschaftsprüfungsexamen?4 – 6

C.Wirtschaftsrechtliche Aufgaben des Wirtschaftsprüfers7 – 20

 I.Identifikation und Beantwortung von Rechtsfragen8 – 13

  1.Beispiel Umwandlungsprüfung9 – 11

  2.Beispiel Jahresabschlussprüfung12

  3.Beispiel WpHG-Prüfung13

 II.Vertiefte Kenntnisse höchster Kompetenzstufe14 – 20

  1.Beispiel Fairness Opinion und Transaktionsberatung16 – 19

  2.Beispiel Prospektrecht20

§ 1 Vorbemerkung › B. Warum Recht im Wirtschaftsprüfungsexamen?

B.Warum Recht im Wirtschaftsprüfungsexamen?

4

Bürgerliches Recht und Handelsrecht bilden die Grundlage des Wirtschaftsprüfungsauftrages. Der einem externen Wirtschaftsprüfer erteilte Prüfungsauftrag ist regelmäßig ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werkvertragscharakter. Er wird zudem meist ausgeformt durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die aber in besonderer Weise zum Vertragsinhalt gemacht werden müssen und einer strengen AGB-Inhaltskontrolle unterliegen. Aus diesem Schuldverhältnis haftet der Prüfer für Pflichtverletzungen durch ihn selbst oder seine Erfüllungsgehilfen (§§ 276, 278 BGB). Von großer Bedeutung ist, inwieweit ein Prüfungs- oder ähnlicher Vertrag, z.B. auf Erteilung einer Auskunft oder Erstattung eines Gutachtens, vertragliche Schutzwirkung zugunsten Dritter haben kann, die sich auf das Testat verlassen und ggf. den Wirtschaftsprüfer für fehlerhafte Feststellungen in Haftung nehmen können. Hinzu kommt die Deliktshaftung nach §§ 823 ff. BGB. Daneben tritt bei Pflichtprüfung als zentrale Haftungsnorm § 323 HGB. Im Rahmen einer Prospektbeurteilung greift die Prospekthaftung.

5

Schaubild:

Aufgaben von Wirtschaftsprüfern

[Bild vergrößern]

Die Vorbehaltsaufgaben von Wirtschaftsprüfern setzen ebenfalls vertiefte handels- und gesellschaftsrechtliche Kenntnisse, einschließlich des Umwandlungsrechts voraus. Nur so können gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen überhaupt fachlich geprüft werden; darauf wird in den Kapiteln zum Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht näher einzugehen sein.

Am Beispiel des nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erstellenden Jahresabschlusses (§§ 242 ff. HGB) wird aber deutlich, dass Ersteller wie Prüfer in der Lage sein müssen, Geschäftsvorfälle (Handelsgeschäfte) als solche – auch juristisch – ebenso beurteilen zu können wie die Wirksamkeit daraus entstandener Forderungen und Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten nach ihren jeweiligen zivil- und handelsrechtlichen Grundlagen.

Das zu bilanzierende Vermögen (§ 247 HGB) des Kaufmanns machen denn auch nicht einfachhin Wirtschaftsgüter (Maschinen, Fahrzeuge etc.) aus, sondern vielmehr etwa das an ihnen bestehende rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum, wobei letzteres oftmals auf der Einräumung von z.B. Nutzungsrechten aus dem Bereich des Schuld- oder Sachenrechts beruht.

Es leuchtet ohne Weiteres ein, dass § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB zum Ansatz von Fortführungswerten in der Bilanz mit dem Hinweis auf womöglich entgegenstehende tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten unmittelbar ins Insolvenzrecht, auf Insolvenzgründe und Antragspflicht nach § 15a InsO verweist. Das muss seit Neuestem der Steuerberater ggf. bei der Aufstellung eines Jahresabschlusses bedenken (BGH, Urteil vom 26.1.2017 – IX ZR 285/14, BGHZ 213, 374), vor allem aber der Abschlussprüfer in seinem Testat beurteilen, widrigenfalls Haftungsinanspruchnahmen drohen.

6

Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern eröffnen sich aufgrund ihrer vielfältig rechtlich durchdrungenen Qualifizierung aber auch zusätzliche Betätigungsfelder. Für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer wie auch der Steuerberater von Bedeutung ist insb. die Regelung des § 5 Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), der sich mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten beschäftigt. Das Vorliegen einer danach zulässigen Nebenleistung ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit unter Berücksichtigung der für die Haupttätigkeit erforderlichen Rechtskenntnisse zu beurteilen. Ganz wesentlich ist also, dass WP und StB ein durch staatliches Berufsexamen belegtes fundiertes Wissen im Bilanzrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht vorweisen können.

Hinsichtlich treuhänderischer Tätigkeiten i.S.v. § 2 Abs. 3 Nr. 3 WPO sind etwa der Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen zum Erwerb von Grundstücken und Immobilienfonds sowie Treuhandabreden zum Zahlungsverkehr zulässige Rechtsdienstleistungen.

Vor allem ist jedoch die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen i.S.d. § 15 AktG aus dem Anwendungsbereich des RDG von vornherein ausgenommen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie eine erlaubte Nebenleistung darstellt. Aufgrund des Zusammenhangs mit der Konzernbilanzierung und der steuerlichen Organschaft, steht Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern damit die Beratung im faktischen wie im Vertragskonzern offen.[1]

Wirtschaftsprüfer verfügen zudem über die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen nach § 2 Abs. 2 WPO, §§ 3 Nr. 1, 12 StBerG. Die Steuerberatung wiederum kann als Teil der Rechtsberatung angesehen werden. Zulässige Rechtsberatung ist damit jede Darlegung von zivilrechtlichen Grundlagen, soweit sie zur steuerlichen Beratung notwendig sind, sowie die Lieferung von Tatsachenmaterial und Einschätzung zum wirtschaftlichen Stand des Mandanten. Dadurch sind aber auch Vertragsentwürfe für Standardverträge durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater durch das RDG legitimiert.

§ 1 Vorbemerkung › C. Wirtschaftsrechtliche Aufgaben des Wirtschaftsprüfers

C.Wirtschaftsrechtliche Aufgaben des Wirtschaftsprüfers

7

Vertiefte gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Kenntnisse einschließlich solcher des Konzern- und Umwandlungsrechts als Teile des Gesellschaftsrechts sind für den (angehenden) Wirtschaftsprüfer besonders wichtig. Beide Rechtsgebiete bilden zusammen mit dem Handelsrecht und dem Bürgerlichen Recht die Grundlage seiner Berufstätigkeit. Unverzichtbar sind ebenso insolvenzrechtliche Kenntnisse etwa in Bilanzierungsfragen.

§ 1 Vorbemerkung › C. Wirtschaftsrechtliche Aufgaben des Wirtschaftsprüfers › I. Identifikation und Beantwortung von Rechtsfragen

I.Identifikation und Beantwortung von Rechtsfragen

8

Insb. die gesetzlichen Prüfungen nach § 2 Abs. 1 WPO beschränken sich nicht auf rein betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Vielmehr muss der WP in diesen Fällen rechtliche Problemstellungen erkennen können und sodann selbst oder durch Hinzuziehung von Fachleuten zutreffend beurteilen.

1.Beispiel Umwandlungsprüfung

9

§ 9 Abs. 2 UmwG formuliert als Aufgabe einer Verschmelzungsprüfung an den WP: „Soweit in diesem Gesetz vorgeschrieben, ist der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Verschmelzungsprüfer) zu prüfen“.

10

Es handelt sich also um eine Vertragsprüfung und der Inhalt des Verschmelzungsvertrages ist zu beurteilen. Zu seinem Inhalt (vgl. § 5 UmwG) gehört gem. Abs. 1 Nr. 3 z.B. das Umtauschverhältnis der Anteile, was (dem WP vielleicht eher vertraute) Unternehmensbewertungen der beteiligten Rechtsträger einschließt. Aber bereits hier sind die Ausnahmen von der Notwendigkeit der Unternehmensbewertung in § 5 Abs. 2 UmwG oder sogar von der Verschmelzungsprüfung im Ganzen (§§ 9 Abs. 3, 8 Abs. 3 UmwG) zu erkennen. Dazu muss aber der Ablaufplan von Umwandlungen bekannt sein. Gleiches gilt etwa im Hinblick auf die zu prüfenden Folgen für das Gewinnbezugsrecht (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 UmwG) oder den Verschmelzungsstichtag (Nr. 6).

11

Hinzu kommt, dass zum Inhalt eines Verschmelzungs- bzw. jedes Umwandlungsvertrages auch z.B. „die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie die insoweit vorgesehenen Maßnahmen“ (Nr. 9) gehören, so dass individual- und kollektivarbeitsrechtliche Fragen zu beantworten bzw. zu prüfen sind. Handelt es sich stattdessen um eine Spaltung, sind zusätzlich z.B. „die genaue Bezeichnung und Aufteilung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens, die an jeden der übernehmenden Rechtsträger übertragen werden, sowie der übergehenden Betriebe und Betriebsteile unter Zuordnung zu den übernehmenden Rechtsträgern“ (§ 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG) zu beurteilen. Dem liegen schuldrechtliche Grundsätze der Haftung für Verbindlichkeiten (vgl. § 133 UmwG) zugrunde.

2.Beispiel Jahresabschlussprüfung

12

Gleiches gilt für die Jahresabschlussprüfung, als alle dort einfließenden Veränderungen des Vermögensbestands nicht nur rechnerisch, sondern auch sachlich richtig sein müssen. Der rechtlichen Beurteilung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung unterliegen damit nicht nur die Ordnungsgemäßheit der Buchführung und damit der zutreffende Ansatz und die Bewertung einzelner Geschäftsvorfälle aus Handelsgeschäften (vgl. § 238 Abs. 1 HGB). Betroffen sind vielmehr auch z.B. alle gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen des entsprechenden Wirtschaftsjahres. Kapitalerhöhungen, Verschmelzungen oder Spaltungen unterliegen deshalb nicht nur u.U. einer besonderen Prüfungspflicht, sondern wirken sich ebenso auf den Jahresabschluss aus und sind auch im Rahmen der „normalen“ Jahresabschlussprüfung zu begutachten.

3.Beispiel WpHG-Prüfung

13

Bei der Prüfung nach § 89 WpHG ist festzustellen, ob Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Dienstleistungen ordnungsgemäß entsprechend den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes erbringen. Das erfordert neben dem Verständnis für die Geschäftstätigkeiten selbst deren Subsumtion unter den rechtlichen Regelungsrahmen, wofür insb. Kenntnisse von Gesetzesauslegung und der Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden vonnöten sind.

§ 1 Vorbemerkung › C. Wirtschaftsrechtliche Aufgaben des Wirtschaftsprüfers › II. Vertiefte Kenntnisse höchster Kompetenzstufe

II.Vertiefte Kenntnisse höchster Kompetenzstufe

14

Zu Recht verlangen das Wirtschaftsprüfungsexamen und der auf der Grundlage der WPAnrV verbindlich erklärte Referenzrahmen vom 29.11.2016 für die Anerkennung von Studiengängen (§ 8a WPO) und die Anrechnung von Prüfungsleistungen (§ 13b WPO) in den insoweit berührten Rechtsgebieten – qualitativ – eine Kompetenzausprägung der sechsten und damit höchsten Stufe „Bewertung“: „Studierende können Werturteile abgeben, Vergleiche heranziehen und richtige Schlussfolgerungen ziehen, sie können Prognosen erstellen und die eigenen Aussagen rechtfertigen“. Diese qualitative Kompetenz darf sich lt. Referenzrahmen insb. im Gesellschafts-, Konzern- und Umwandlungsrecht, aber auch in weiten Teilen des Handelsrechts nicht nur auf den Gesetzeswortlaut beziehen, sondern muss – in der Tiefe – seine gesamte Auslegung durch Rechtsprechung und Schrifttum umfassen.[2]

15

Als eines von vielen Beispielen mag hierfür die Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre herhalten. § 186 Abs. 4 S. 2 AktG verlangt allein die Angabe (irgend)eines Grundes für den Bezugsrechtsausschluss. Erst das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben in der Wirkung des Bezugsrechtsausschlusses (Verwässerung der Stimmrechte etc.) einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechtsstellung der Aktionäre erkannt und dafür praeter legem, außerhalb des Gesetzestextes, eine Rechtfertigung aus dem Gesellschaftsinteresse gefordert (vgl. Rn. 1756 und 1999). Diese im Wege der Anfechtungsklage judikable Einschränkung dient dem verfassungsrechtlich geforderten Minderheitenschutz.

Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3, 4 AktG)

1.

Expliziter Ausschluss der übrigen Aktionäre (Abs. 3 S. 1)

2.

¾-Mehrheit bei der Beschlussfassung erforderlich (Abs. 3 S. 2)

3.

Bekanntmachung der Ausschließungsabsicht mit Veröffentlichung der Bekanntmachung der Einladung zur Hauptversammlung (Abs. 4 S. 1)

4.

Berichtspflicht des Vorstands

a)

Begründung für Bezugsrechtsausschluss (Abs. 4 S. 2 HS. 1),

b)

Ausgabebetrag erforderlich (HS. 2)

c)

Umfassend und konkret

5.

Materielle Voraussetzung: sachliche Rechtfertigung (Rechtsprechung)

a)

Gesellschaftsinteresse

b)

Geeignetheit und Erforderlichkeit

c)

Verhältnismäßigkeit

d)

oder zumindest in Publikumsgesellschaft statt a) – c): § 186 Abs. 3 S. 4 AktG

1.Beispiel Fairness Opinion und Transaktionsberatung

16

Rechtsfragen stellen sich dem WP auch im Zusammenhang mit wichtigen Leistungen im Bereich der Corporate Governance. Die Business Judgement Rule auferlegt Vorstand und Aufsichtsrat (Organmitglieder) Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft und den Anteilseignern (§§ 93, 116 AktG).

§ 93 Abs. 1 S. 2 AktG verlangt, dass „das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln“.

Von den Organen wird damit (negativ) ein Handeln ohne Sonderinteressen und ohne sachfremde Einflüsse verlangt, das (positiv) dem Wohle der Gesellschaft dient. Dafür müssen sie belegen können, dass unternehmerische Entscheidungsfindungen auf angemessenen Informationen und sorgfältiger Abwägung aller berührten Belange beruhen. Und sie haben die Entscheidungsgrundlagen zu dokumentieren.

17

Ein Bestandteil der Dokumentation ist bei wesentlichen unternehmerischen Initiativen nahezu immer mindestens eine, meist aber zwei von Vorstand und Aufsichtsrat getrennt beauftragte Fairness Opinions. Das sind Stellungnahmen eines unparteiischen Dritten zur Beurteilung der unternehmerischen Initiative als (zusätzlicher) Beleg für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten der Organmitglieder. Gegenstände können z.B. die finanzielle Angemessenheit von Transaktionspreisen bei Akquisitionen oder Desinvestitionen sein, ebenso die angemessenen Beteiligungs- und Stimmverhältnisse bei einem Joint-Venture oder die Auswirkungen etwa auf die Arbeitsplatzsicherheit (best owner-Konzept).

18

Die prognostische Validität einer Fairness Opinion wie jeder zukunftsgerichteten (Unternehmens-) Bewertung folgt aber nicht allein aus der – in tatsächlicher Hinsicht einzig möglichen – vergangenheitsbezogenen Betrachtung. Soll die künftige Entwicklung nicht bloße Wahrsagerei oder einfach Ausdruck einer Hoffnung sein, muss sie auf konkreten Kausalketten aufbauen, deren Einflussfaktoren im sinnvollerweise steuerbaren Umfang u.a. durch Sollensvorschriften, also durch vertragliche Vereinbarungen sichergestellt werden müssen. Beispielhaft seien Financial Covenants (Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Kapitaldienstdeckungsgrad etc.), Non-Financial Covenants zur Krisenvorsorge (einschließlich der Sicherstellung regelmäßiger und rechtzeitiger Informationen von Partnern) und Corporate Financial Covenants genannt. Zu ihnen rechnen z.B. von Partnern zu erklärende Verfügungsbeschränkungen über wesentliche Vermögenspositionen wie Beteiligungen („disposals“); Versicherungen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs („ordinary conduct of business“) und über die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften („representations and warranties“).

19

Solche Vertragsklauseln bauen zwar auf betriebswirtschaftlichen Kennzahlen auf, sind aber in erster Linie schuldrechtliche, dingliche und gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen, die auf Zulässigkeit, Wirkung, Umgehungsschutz und Rechtsfolgen eines Verstoßes zu beurteilen sind. Nur wenn der WP solche Klauseln richtig zu deuten weiß und sie ggf. auch vorschlagen kann, ist er fachlich in der Lage, eine Fairness Opinion zu erstellen. Gleiches gilt natürlich noch mehr für jede Transaktionsberatung bei Mergers & Akquisitions (M&A) und bei Transaction Services.

2.Beispiel Prospektrecht

20

Wirtschaftsprüfer sind regelmäßig als Berater bei der Konzeption von Wertpapieremissionen und/oder in die Abfassung von in diesem Zusammenhang erforderlichen Wertpapier- oder anderen Prospekten eingebunden. Sie werden zudem als Prospektgutachter tätig. Und schließlich sind geprüfte Jahresabschlüsse und ggf. Bestätigungsvermerke notwendige Prospektbestandteile. Diese Tätigkeiten erfordern u.a. fundierte Kenntnisse des Prospektrechts betreffend Verfahren, inhaltlichen Anforderungen etc. einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung zur Prospekthaftung.

Sowohl die Prüfungstätigkeit wie die Beratungstätigkeit eines Wirtschaftsprüfers beruht in weiten Teilen also auf Rechtsanwendung, sei es die rechtliche Beurteilung bereits abgeschlossener Vorgänge oder die rechtliche Gestaltungsberatung.

Anmerkungen

[1]

Welche z.T. auch versteckten Risiken im Konzernrecht lauern und wie wichtig im Beratungsgeschäft eine präzise, abschließende Ausgestaltung des Beratervertrages ist, zeigt das Beispiel der Sanierungsberatung eines ehem. großen Handelskonzerns durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 17.1.2018 – 4 U 4/17, ZIP 2018, 488.

[2]

Der Referenzrahmen formuliert etwas unglücklich: „Vertiefte Kenntnisse setzen über das Gesetzesrecht hinaus die Kenntnis der – v.a. höchstrichterlichen – Rechtsprechung und des Meinungsstandes im rechtswissenschaftlichen Schrifttum voraus“. Gesetzesrecht und Rechtsprechung wie auch das wissenschaftliche Schrifttum stehen nach Art. 20 Abs. 3 GG aber in keinem Verhältnis der Komplementarität oder gar des Gegensatzes. „Recht“ ist nicht in erster Linie der Buchstabe des Gesetzes, sondern sein (durch Auslegung ermittelter) Bedeutungsgehalt. „Remota itaque iustitia quid sunt regna nisi magna latrocinia?“ (Hl. Augustinus v. Hippo, De civitate dei, IV, 4, 1; in Übersetzung durch Papst Benedikt XVI in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22.9.2011: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“.

§ 2 Vertragsordnung des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts

Volker Mayer

§ 2Vertragsordnung des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts

A.Grundsätze21 – 74

 I.Verpflichtungselement Willenserklärung25, 26

 II.Abschlusstechnik („Der Vertragsschluss“)27 – 67

  1.Besonderheiten beim Vertragsschluss28 – 32

   a)Handelsverkehr29 – 31

   b)Kaufmännisches Bestätigungsschreiben32

  2.Stellvertretung33 – 41

   a)Allgemeines33, 34

   b)Offenkundigkeitsgrundsatz35

   c)Vertretungsmacht nach BGB36

   d)Vertretungsmacht nach HGB: Prokura, Handlungsvollmacht37

   e)Grenzen jeder Vertretungsmacht38

   f)Widerruf der Vollmacht39

   g)Duldungs- und Anscheinsvollmacht40

   h)Vollmacht und Publizität des Handelsregisters41

  3.Prüfungsschema zum Vertragsschluss42

  4.Geschäftsfähigkeit43 – 52

   a)Geschäftsunfähigkeit44

   b)Beschränkte Geschäftsfähigkeit45 – 52

  5.Zustandekommen von AGB-Verträgen53 – 60

   a)Bedeutung, Begriff und Abgrenzung zum Individualvertrag54

   b)Einbeziehung von AGB55

   c)Inhaltskontrolle56

   d)Nichtigkeit von Klauseln57

   e)Besonderheiten kollidierender AGB; einseitiger Eigentumsvorbehalt58

   f)Besonderheiten des kaufmännischen Bestätigungsschreibens59

   g)Besonderheiten im Transportrecht, E-Commerce und Versicherungsrecht60

  6.Verbraucherverträge61 – 67

   a)Verbraucherbegriff62

   b)Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen63

   c)Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen64 – 66

   d)Beispiele67

 III.Schuldverhältnisse68, 69

 IV.Prüfungsschema zu Ansprüchen aus vertraglichen Schuldverhältnissen70

 V.Kleine juristische Arbeitstechnik71 – 74

B.Austauschschuldverhältnisse75 – 159

 I.Kauf76 – 124

  1.Kaufobjekte77

  2.Hauptpflichten78, 79

  3.Nebenleistungspflichten80

  4.Unterscheidung81

  5.Schutzpflichten82 – 84

  6.Culpa in Contrahendo85

  7.Prüfungsschema zum Schadensersatz neben der Leistung, § 280 Abs. 1 (culpa in contrahendo oder Nebenpflichtverletzung)86

  8.Rechtsfolgen87

  9.Sachmängelhaftung beim Kauf88

  10.Nacherfüllungsverlangen89 – 91

   a)Wahlrecht des Käufers90

   b)Weiterveräußerte Sache91

  11.Sachmangel92

  12.Gefahrübergang93

  13.Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf94

  14.Haftung für Rechtsmängel95

  15.Rechte des Käufers bei Mängeln96

  16.Minderung97

  17.Rücktritt98

  18.Prüfungsschema zu Forderungsrechten nach Rücktritt99

  19.Schadensersatz100

  20.Prüfungschema zum Schadensersatz wegen Mangelschäden, § 437 Nr. 3 (Kauf) bzw. § 634 Nr. 4 (Werkvertrag)101

  21.Arten des Schadensersatzes102

  22.Besonderheiten des Gewährleistungsrechts103

  23.Ausschlussgründe der Mängelansprüche104

  24.Ausschlussfristen der Mängelansprüche, Verjährung105

  25.Nicht leistungsbezogene Schadensersatzansprüche106 – 108

   a)Konkurrenzen107

   b)Verschulden108

  26.Prüfungsschema zu Schadensersatz neben der Leistung wegen Mangelfolgeschäden beim Kauf- und Werkvertrag, § 437 Nr. 3 bzw. § 634 Nr. 4 mit § 280 Abs. 1109

  27.Allgemeines Leistungsstörungsrecht: Unmöglichkeit, Verzug110

  28.Unmöglichkeit der Leistung111 – 115

   a)Abgrenzung zur Geschäftsgrundlage112

   b)Gegenleistungsgefahr113, 114

   c)Ergänzend: Rücktritt bei Unmöglichkeit115

  29.Verzug des Schuldners116

  30.Voraussetzungen des Verzugs117 – 120

   a)Besondere Tatbestände119

   b)Verschulden120

  31.Verzugsfolgen121

  32.Besondere Rechtsfolgen, Fixgeschäfte122 – 124

 II.Sonderformen des Kaufs125 – 144

  1.Vorvertragliches Schuldverhältnis126 – 129

  2.Vorkauf130

  3.Eigentumsvorbehaltskauf131 – 134

   a)Vereinbarung131

   b)Wirkung132

   c)Ausübung133

   d)Prüfungsschema zum Eigentumsvorbehalt134

  4.Handelskauf135

  5.Gewährleistungsrecht beim beiderseitigen Handelskauf136

  6.Unternehmenskauf – Asset und Share Deal, Haftung137 – 143

   a)Unternehmenskauf als Asset Deal138

   b)Unternehmenskauf als Share Deal139

   c)Gewährleistung140

   d)Vertragsgestaltung141

   e)Haftung bei Firmenfortführung (§ 25 HGB)142, 143

  7.Factoring und Forfaitierung144

 III.Tausch und Inzahlungnahme145, 146

  1.Rechtsnatur145

  2.Inzahlungnahme gebrauchter Sachen146

 IV.Schenkung147 – 159

  1.Schenkungstatbestände148

  2.Abgrenzungsfragen149 – 155

   a)Vorweggenommene Erbfolge150

   b)Belohnende „Schenkung“151

   c)Schenkung unter Auflage152

   d)Bedingte Schenkung153

   e)Zweckschenkung154

   f)Gemischte Schenkung155

  3.Verpflichtung und Haftung des Schenkers156

  4.Schenkung auf den Todesfall157 – 159

   a)Vollzug unter Lebenden158

   b)Vollzug durch Zuwendung eines Forderungsrechts (§ 331)159

C.Überlassungsschuldverhältnisse160 – 206

 I.Miete165 – 187

  1.Vertragspflichten des Vermieters169 – 171

   a)Hauptpflicht169

   b)Nebenleistungspflichten170

   c)Vertrag mit Schutzwirkungen für Dritte171

  2.Pflichten des Mieters172 – 176

   a)Hauptpflicht172

   b)Obhutspflichten173 – 175

   c)Gesamtschuld176

  3.Gefahrtragung und Mängelhaftung177 – 179

  4.Mängelhaftung im Einzelnen180 – 182

  5.Prüfungsschema zum Schadensersatzanspruch, § 536a183

  6.Weitere Besonderheiten184, 185

  7.Vermieterpfandrecht186

  8.Beendigung des Mietvertrags187

 II.Leasing188 – 191

  1.Operating-Leasing188

  2.Finanzierungsleasing189 – 191

   a)Rechtliche Gestaltungen190

   b)Bilanzierung191

 III.Pacht192 – 198

  1.Charakterisierung des Schuldverhältnisses195 – 197

  2.Beendigung des Pachtvertrags198

 IV.Leihe199 – 206

  1.Abgrenzungen200 – 202

  2.Risikoabgrenzung und Haftung203 – 206

   a)Verwendungen204

   b)Beendigung und Rückforderung205, 206

D.Verträge auf Arbeitsleistung und Herstellung207 – 312

 I.Abgrenzungen210 – 214

  1.Dienst- und Werkverhältnis211, 212

  2.Geschäftsbesorgungen213

  3.Unentgeltliche Verträge, Gefälligkeitsverhältnisse und familiäre Verpflichtungen214

 II.Dienst- und Arbeitsvertrag215 – 265

  1.Abschluss und Inhalt des Dienstvertrags216 – 218

   a)Freier Dienstvertrag216, 217

   b)Besonderheiten im Arbeitsvertrag218

  2.Hauptpflichten219 – 227

   a)Leistung der versprochenen Dienste219 – 223

   b)Vergütung224 – 226

   c)Arbeitsrechtliche Besonderheiten227

  3.Gefahrtragung228 – 239

   a)Leistungsgefahr229

   b)Betriebsrisiko230 – 235

   c)Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs236 – 239

  4.Fürsorgepflichten240 – 242

  5.Beendigung des Dienstverhältnisses243 – 252

   a)Probearbeitsverhältnis244

   b)Kündigungsschutzgesetz245

   c)Kündigungsgründe nach KSchG246 – 248

   d)Allgemeine Ausschlussfrist bei Kündigungen249

   e)Außerordentliche Kündigung250 – 252

  6.Prüfungsschema zur Kündigungsschutzklage253

  7.Betriebsübergang, § 613a254 – 261

   a)Schutzzweck von § 613a255

   b)Übergang eines Betriebs oder eines Betriebsteils256 – 258

   c)Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang259

   d)Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Unterrichtungspflicht260, 261

  8.Rechtsfolgen des Betriebsübergangs262 – 265

   a)Eintritt des neuen Betriebsinhabers262

   b)Gesamtschuldnerische Haftung263

   c)Kündigungsverbot264

   d)Einzelfragen265

 III.Höhere Dienste266

 IV.Behandlungsvertrag267, 268

 V.Werkvertrag269 – 310

  1.Abgrenzungen271 – 274

  2.Geschäftsbesorgungsverträge275

  3.Werkleistung276

  4.Risikoabgrenzung277, 278

  5.Haupt- und Nebenleistungspflichten279 – 290

   a)Höchstpersönlichkeit, Substitution280, 281

   b)Abnahme282, 283

   c)Vergütung284 – 286

   d)Preisänderungen, Kalkulationsirrtum287 – 289

   e)Abschlagszahlungen nach § 632a290

  6.Mitwirkungspflichten des Bestellers291, 292

  7.Nebenpflichten293

  8.Gefahrtragung294 – 297

  9.Mängelhaftung298 – 303

   a)Erweiterungen durch Pflicht zu Warnhinweisen299

   b)Rechte des Bestellers bei Mängeln300 – 303

  10.Prüfungsschema zur Nacherfüllung, §§ 634 Nr. 1, 635304

  11.Verjährung305

  12.Vorzeitige Kündigung306 – 309

   a)Freies Kündigungsrecht des Bestellers306

   b)Kündigung aus wichtigem Grund307

   c)Überschreiten eines unverbindlichen Kostenvoranschlags308

   d)Verletzung von Mitwirkungshandlungen309

  13.Unternehmerpfandrecht, Bauhandwerkersicherungen310

 VI.Werklieferungsvertrag311, 312

E.Treuhandverhältnisse auf Arbeitsleistung und Herstellung313 – 449

 I.Überblick314 – 326

  1.Interessenwahrnehmung im fremden Rechts- und Wirtschaftskreis314, 315

  2.Unterschied zu sachlich festgelegten Aufgaben316

  3.Begriff der Geschäftsbesorgung317

  4.Interessenlage der Treuhandverhältnisse318, 319

  5.Systematik320 – 326

   a)Grundtatbestand321

   b)Gefälligkeitsverhältnisse322 – 326

 II.Entgeltliche Geschäftsbesorgung327 – 343

  1.Lebenstypen327

  2.Haupt- und Nebenleistungspflichten328 – 341

   a)Herausgabepflicht329 – 333

   b)Aufwendungsersatz (§§ 675 Abs. 1, 670)334 – 337

   c)Insb. Aufwendungsersatz bei Banküberweisungen338, 339

   d)Verhältnis der Hauptpflichten340

   e)Informationspflicht und Weisungen341

  3.Nebenpflichten342

  4.Anwendung von Dienst- oder Werkvertragsrecht343

 III.Auftrag344 – 356

  1.Interessenlage346

  2.Hauptpflichten347 – 355

   a)Herausgabe348, 349

   b)Aufwendungsersatz350, 351

   c)Substitution352, 353

   d)Haftung354

   e)Weisungsgebundenheit355

  3.Beendigung des Auftragsverhältnisses356

 IV.Besondere Treuhandverhältnisse des HGB357, 358

 V.Handelsvertreter359 – 399

  1.Lebenstypen360

  2.Begriff des Handelsvertreters361 – 369

   a)Vermittlung oder Abschluss von Geschäften362 – 365

   b)Art der Geschäfte366

   c)Prinzipal367

   d)Ständige Betrauung368, 369

  3.Zustandekommen des Handelsvertreterverhältnisses370, 371

  4.Hauptpflichten des Handelsvertreters372 – 379

   a)Dienstvertragliche Bemühenspflicht372

   b)Interessenwahrung373 – 375

   c)Wettbewerbsverbot376 – 378

   d)Folgen von Wettbewerbsverstößen379

  5.Hauptpflichten des Unternehmers380 – 382

   a)Provision380, 381

   b)Treupflichten382

  6.Nebenpflichten383

  7.Vertragsbeendigung und Ausgleichsanspruch384 – 394

   a)Recht zur außerordentlichen Kündigung385

   b)Ausgleichsanspruch386, 387

   c)Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs388 – 394

  8.Untervertretungsverhältnisse395 – 399

   a)Provision des Untervertreters396

   b)Vertretungsmacht des Untervertreters397

   c)Ausgleichsanspruch beim Untervertretungsverhältnis398, 399

 VI.Treugebundene Erfolgsleistungen – Überblick400

 VII.Zivilmakler- und Handelsmaklervertrag401 – 418

  1.Lebenstypen401, 402

  2.Interessenlage beim Zivil- und Handelsmakler403

  3.Haupt- und Nebenpflichten404 – 416

   a)Provisionspflicht404, 405

   b)Treuhandbindung des Maklers406 – 410

   c)Treupflichten des Auftraggebers411

   d)Maklertätigkeit412 – 414

   e)Schlussnote415

   f)Haftung416

  4.Alleinauftrag417, 418

 VIII.Kommission419 – 435

  1.Lebenstypen420, 421

  2.Interessenlage422, 423

  3.Ausführungsgeschäft424 – 426

   a)Handeln in eigenem Namen425

   b)Für Rechnung des Kommittenten426

  4.Risikotragung427, 428

  5.Treupflichten429, 430

  6.Drittschadensliquidation (Fallgruppe)431

  7.Weisungsrecht des Kommittenten und Zurückweisungsrecht432

  8.Haftung im Kommissionsverhältnis433 – 435

 IX.Besondere Vertriebsverhältnisse436 – 449

  1.Vertragshändler437 – 440

   a)Abgrenzung437 – 439

   b)Rechte und Pflichten der Parteien440

  2.Franchiseverhältnis441 – 449

   a)Abgrenzung443, 444

   b)Rechtsverhältnis445

   c)Problemstellungen446, 447

   d)Analoge Anwendung von Handelsvertreterrecht448, 449

F.Aufnahmeverhältnisse450 – 465

 I.Verwahrung450 – 458

  1.Entgeltliche und unentgeltliche Verwahrung452, 453

  2.Fürsorgepflichten, Substitution454 – 456

  3.Haftung457

  4.Verwahrung als Dauerschuldverhältnis458

 II.Sonderformen des Verwahrungsgeschäfts459 – 465

  1.Hinterlegungsdarlehen459 – 461

  2.Lagergeschäft462 – 465

   a)Haftung463

   b)Lagerschein, sachenrechtliche Besonderheiten464, 465

G.Kredit- und Kreditsicherungsverhältnisse466 – 539

 I.Darlehen466 – 477

  1.Lebenstypen467 – 469

  2.Interessenlage470, 471

  3.Darlehensverhältnis472 – 474

  4.Beendigung und Darlehensrückgabe475 – 477

 II.Anweisung478 – 520

  1.Anweisung als Grundform482 – 491

   a)Leistungspflicht483

   b)Rechtswirkungen484 – 486

   c)Übertragung487, 488

   d)Erlöschen489

   e)Anweisung an einen Kaufmann490

   f)Akkreditiv491

  2.Wechsel als Wertpapier492

  3.Entstehung der Wechselobligation493

  4.Übertragung des Wechsels494 – 499

   a)Übertragungsvertrag und Verpflichtungsvertrag495

   b)Einreden aus dem Grundgeschäft496

   c)Mängel im Übertragungs- oder Verpflichtungsvertrag497, 498

   d)Wechselverpflichtung499

  5.Wertpapiere – Übersicht500 – 510

   a)Einteilung von Wertpapieren501

   b)Arten von Wertpapieren502

   c)Übersicht zu den Arten von Wertpapieren503

   d)Inhaberschuldverschreibung und Inhaberpapiere allgemein504 – 506

   e)Inhalt und Form der Inhaberschuldverschreibung; digitale Wertpapiere (Token)507 – 509

   f)Vinkulierung510

  6.Kleinurkunden511 – 514

   a)Kontroll- oder Ausweiszeichen512

   b)Inhabermarken, -zeichen513

   c)Legitimationspapiere514

  7.Schuldanerkenntnis515 – 520

 III.Kreditsicherheiten521 – 523

  1.Überblick521

  2.Akzessorische, abstrakte und fiduziarische Sicherheiten522, 523

 IV.Bürgschaft524 – 539

  1.Lebenstypen524

  2.Zustandekommen525 – 534

   a)Sittenwidrigkeit527, 528

   b)Akzessorietät529 – 531

   c)Einrede der Vorausklage532

   d)Rückgriffs- und Befreiungsansprüche des Bürgen533, 534

  3.Besondere Bürgschaftsarten535 – 539

§ 2 Vertragsordnung des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts › A. Grundsätze

A.Grundsätze

21

Bürgerliches Recht ist nicht gleich BGB, Handelsrecht ist nicht gleich HGB. Zum einen treten jeweils weitere Gesetze und ungeschriebene Grundsätze hinzu, etwa im Arbeitsrecht, bei Handelsbräuchen. Zum anderen enthalten BGB und HGB teils Vorschriften öffentlich-rechtlichen Charakters wie vielfach im Mietrecht oder etwa das Firmenrecht. Der eher konturlose Begriff Wirtschaftsrecht vereint all das und umfasst auch weitere Rechtsgebiete wie das Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Kapitalmarktrecht.

Es geht nachfolgend also nicht darum, das BGB oder HGB oder später Spezialgesetze (GmbHG, AktG oder InsO etc.) darzustellen, sondern das Wirtschaftsrecht abzubilden – und zwar aus der Perspektive der Rechtsanwendung, nicht der wissenschaftlichen Lehre. Ziel ist, für die Praxis relevante Zusammenhänge herauszuarbeiten, nicht Bedeutung und Dynamik einzelner Materien gerecht zu werden. Charakteristika des Handelsrechts wie Einfachheit, Schnelligkeit, Rechtsklarheit, Publizität und Vertrauensschutz aber auch der Statusbegriff des Kaufmanns, der Kaufmann ist und bleibt, auch wenn er vielleicht gerade einen Verbrauchervertrag abschließt, interessieren hier deshalb nicht als solche, sondern nur im konkreten Normenzusammenhang: Für bestimmte Geschäfte gelten besondere Regelungen je danach, wer an ihnen beteiligt ist. Verständlich werden soll das ausgehend von konkreten Lebenstypen von Geschäften, nach denen die nachfolgende Darstellung aufgebaut ist.[1]

22

An erster Stelle stehen nicht nur gesetzessystematisch die vertraglichen Schuldverhältnisse des BGB, ergänzt durch solche des HGB („Handelsgeschäfte“). Sie sind gerichtet auf die Beschaffung von Waren oder (Dienst-)Leistungen – zumeist – gegen Bezahlung. Die Beschaffung kann sich auf Warenumsatzgeschäfte beziehen und ist dann meist Kauf-, Tausch- oder Schenkungsvertrag, sie kann sich stattdessen auch auf Überlassungsgeschäfte auf Zeit beziehen und ist dann Miete, Pacht, Leihe oder Darlehen. Schließlich kann sie sich auf die Beschaffung von Arbeitsleistung bzw. Herstellung beziehen, die sich in einer zweckgerichteten Leistung erschöpfen kann (Dienstvertrag) oder auf die Beschaffung eines Arbeitsergebnisses bezieht (Werkvertrag).

Diese Vertragsverhältnisse einschließlich ihrer Unterarten und Kombinationen entstehen aus dem freiwillig gegebenen Erfüllungsversprechen der charakteristischen Hauptleistung (bei gegenseitigen Verträgen vice versa auch der Gegenleistung). Sie erschöpfen sich darin jedoch nicht, sondern enthalten ergänzend weitere selbstständige Nebenleistungspflichten und unselbstständige Schutzpflichten, die ebenfalls dem Interessenausgleich der den Vertrag schließenden Parteien dienen. Dieser Katalog von Pflichten bestimmt das dem Schuldner abverlangte, von ihm versprochene Verhalten (Primäransprüche), dem im Falle von (Leistungs-)Störungen die Voraussetzungen entsprechen, unter denen dann sog. Sekundäransprüche geltend gemacht werden können (lies § 241 Abs. 1)[2].

Merke: Forderungsrechte entstehen kraft eines Schuldverhältnisses (§ 241 Abs. 1) und nicht aus einem Vertrag (Rechtsgeschäft). Der Vertrag(sschluss), also das Rechtsgeschäft, ist vielmehr eine Art und Weise, wie ein solches – nämlich dann sog. rechtsgeschäftliches/vertragliches – Schuldverhältnis entsteht (im Unterschied zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen, welche durch Gesetz entstehen); „Vertrag“ ist dabei nur die auf Konsens beruhende Abschlusstechnik.

23

Das Forderungsrecht (§ 241 Abs. 1