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Aktuell, wissenschaftlich fundiert, umfassend. Dieses Lehrbuch der Hebammenkunde wurde von 40 Hebammen - Lehrerinnen und Dozentinnen in der Hebammenausbildung, Wissenschaftlerinnen und erfahrenen Praktikerinnen - verfasst. Es vermittelt das gesamte Fachwissen, das für die Ausbildung zur Hebamme und für die spätere berufl iche Arbeit notwendig ist. Selbst komplexe Themen werden einprägsam und gut verständlich erklärt. Eine übersichtliche Gestaltung, viele Merksätze, Defi nitionen, Tabellen und Praxistipps erleichtern das Lesen und Lernen. Fast 800 Abbildungen, z. T. als zusätzliche Lerneinheiten gestaltet, veranschaulichen die Zusammenhänge. In der 5. Auflage wurden alle Kapitel vollständig überarbeitet und aktualisiert. Neueste Studienergebnisse sind einbezogen. Unentbehrlich während der Ausbildung und als Nachschlagewerk im Berufsalltag!vierfarbig - Anspruchsvoll: Studienergebnisse sind integriert. Auch im Bachelorstudiengang für Hebammen sind Sie damit bestens vorbereitet. - Zusätzlich: u.a. wichtiges neues Kapitel über Hebammenrolle und Beratungskompetenz.
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Seitenzahl: 1805
Veröffentlichungsjahr: 2012
Hebammenkunde
Lehrbuch für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Beruf
Andrea Stiefel, Christine Geist, Ulrike Harder
Unter Mitarbeit von
Cordula Ahrendt Nicola Bauer Yvonne Bovermann Jule Friedrich Martha Halbach Regula Hauser Astrid Herber-Löffler Silvia Höfer Johanna Hoepner Grit Kalisch Marianne Kerkmann Simone Kirchner Susanne Kluge
Sabine Krauss-Lembcke Frauke Lippens Marion Lübke Susanne Mack Ina Mailänder Elisabeth Ortmeier Heike Polleit Clarissa Richter Anna Rockel-Loenhoff Josepha Rodriguez Christl Rosenberger Rose Maria Schilling Cornelia Schirren
Petra Schönberner Antje Schoppa-Remm Clarissa Schwarz Peggy Seehafer Susanne Simon Gisèle Steffen Ilse Steininger Yvonne Stephan Nora Szász Monika Tschernko Ulrike Willoughby
5., überarbeitete und erweiterte Auflage 746 Abbildungen
Hebammen arbeiten in einer gesellschaftlichen Verantwortung und begleiten Frauen, Kinder, Partner und Familien besonders während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Die Menschenwürde und die Rechte der Frau sind wesentliche Maßstäbe für ihr Handeln. Eine qualifizierte Ausbildung befähigt sie dazu.
Hebammen sehen in menschlicher Fortpflanzung und Geburt natürliche Lebensvorgänge, die einer fachkundigen Begleitung bedürfen. Wo Menschen in diese Vorgänge eingreifen, muss die Würde der Frau gewahrt sein und ihr Selbstbestimmungsrecht geachtet werden. Umfassende Information und ausreichend Zeit sind die Voraussetzungen für eine Entscheidungsfindung.
Hebammen unterstützen sich gegenseitig und arbeiten mit anderen Berufsgruppen zusammen, die sie beratend hinzuziehen. Sie überweisen, wenn die Situation es erfordert.
Hebammen haben eine staatlich geregelte Schweigepflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Hebammen sollten keiner Frau die für sie notwendige Hilfe verweigern, unabhängig von Rasse, Kultur, Weltanschauung, gesellschaftlicher Stellung und Lebensführung.
Hebammen schützen in ihrem beruflichen Alltag Frauen und Familien vor körperlichen und seelischen Schäden. Deren Gesundheit und Wohlergehen ist Ziel ihres gesellschaftspolitischen Engagements.
Hebammen erforschen ihre Arbeit und begleiten sie wissenschaftlich, um die Qualität zu sichern. Sie gestalten ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung. Ihr Wissen und ihre beruflichen Fähigkeiten geben ihnen Macht über die ihnen anvertrauten Menschen; diese Macht darf nicht missbraucht werden.
Hebammen bemühen sich gemeinsam um ihre gesellschaftliche Anerkennung und eine gerechte Entlohnung.
Hebammen beobachten mit kritischer Aufmerksamkeit neue Entwicklungen auf den Gebieten Geburtshilfe, Reproduktionsmedizin und Genforschung.
Diese Ethik-Grundsätze sind 1992 von der Delegiertenversammlung des Bundes Deutscher Hebammen (BDH) einstimmig angenommen worden. Sie wurden von Kolleginnen erarbeitet, nachdem der Internationale Hebammenverband (ICM) alle Mitgliedsverbände dazu aufgerufen hatte, berufsethische Fragen zu diskutieren und ethisch-moralische Grundlagen für Hebammen in einem Kodex zu formulieren.
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett stellen für jede Frau einen bedeutenden Lebensabschnitt dar. Hebammen sind in dieser Zeit wichtige Bezugspersonen, denn sie sind durch ihre fachspezifische Ausbildung dazu befähigt, Frauen in der Schwangerschaft zu beraten und zu betreuen, normale Geburten zu leiten, Komplikationen frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen und das Wochenbett zu überwachen.
Dieser vielseitige Beruf bedarf einer soliden Ausbildung und regelmäßiger Fortbildung. Leider gibt es hierfür nur sehr wenig Fachliteratur von Hebammen. Das hat uns dazu bewogen, gemeinsam mit Kolleginnen ein Lehrbuch zu schreiben, das hebammenrelevantes Wissen, insbesondere über die physiologischen Vorgänge in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett vermittelt. Großen Wert legen wird dabei auf gute Lesbarkeit, verständliche Formulierungen und aussagekräftige Abbildungen. Die Darstellung pathologischer Vorgänge wird bewußt kürzer gefaßt und orientiert sich an der aktuellen ärztlichen Fachliteratur.
Um einen guten Praxisbezug zu gewährleisten, wurden ausschließlich Hebammen als Autorinnen gewonnen, die über viel Erfahrung durch Klinikarbeit, freiberufliche Praxis und Lehrtätigkeit an Hebammenschulen verfügen oder durch ihren „Zweitberuf“ Ärztin, Psychologin, Juristin, Sozialpädagogin bzw. Politologin spezielles Fachwissen erworben haben.
Wir hoffen, dass die Hebammenkunde für zukünftige Hebammen eine hilfreiche Ausbildungsgrundlage darstellt und den Kolleginnen in der Praxis als nützliches Nachschlagewerk dient.
Mit der Bezeichnung Hebamme meinen wir stets auch die wenigen männlichen Berufskollegen. Der Ausdruck Entbindungspfleger wird in diesem Buch vermieden, da er sich im Sprachgebrauch nicht durchgesetzt hat und das Arbeitsgebiet von Hebammen auf die Pflege während der Geburt reduziert.
Die Mitglieder einer Berufsgruppe werden im Text oft in der weiblichen Form benannt, um Doppelungen (Arzt/Ärztin) und eine nicht im Duden zugelassene Form (ÄrztIn) zu vermeiden. Die weibliche Form schließt die dieser Berufsgruppe angehörigen Männer natürlich stets mit ein.
Bedanken möchten wir uns bei allen Autorinnen für die gute Zusammenarbeit und bei Herrn Quirin-Harder für die gelungenen Zeichnungen sowie die geduldige Berücksichtigung all unserer Vorstellungen.
Ebenso gebührt dem Walter de Gruyter Verlag und seinen Mitarbeitern unser Dank für die offene Unterstützung dieses Lehrbuchprojektes, namentlich der Herstellerin Frau Dabrowski und dem Verlagsdirektor Medizin Herrn Priv. Doz. Dr. Radke.
Ein besonderer Dank geht an unsere Ehemänner und Kinder, deren Geduld und Verständnis uns eine große Hilfe war.
Wir bitten die Leserinnen und Leser der Hebammenkunde, uns ihre Anregungen und Kritik mitzuteilen, damit wir diese in der nächsten Auflage berücksichtigen können.
Berlin, Januar 1995
Christine Geist Ulrike Harder Gisela Kriegerowski-Schröteler Andrea Stiefel
Nach der ersten Auflage 1995 konnten wir die 3. Auflage der Hebammenkunde im Jahr 2005 mit dem Hippokrates Verlag vollkommen neu strukturieren. Neben einem ansprechenden neuen Layout und gründlicher inhaltlicher Aktualisierung, durch zum Teil neue Autorinnen, wurden besonders die Kapitel zur Pathologie in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erheblich erweitert. Sehr schnell überarbeiteten wir unser Werk, um mit der Herausgabe der 4. Auflage (2007) aktuelle Trends aufzugreifen und Unklarheiten zu korrigieren.
Nun sind weitere fünf Jahre vergangen, in Österreich, der Schweiz und Deutschland haben sich wesentliche Veränderungen für die Hebammenausbildung ergeben. Der Berufsabschluss kann in Österreich und der Schweiz nur noch an einer Fachhochschule erworben werden, in Deutschland wird der akademische Weg entweder durch die Ausbildung begleitende Studienmöglichkeiten oder grundständige Studiengänge (z. B. Pilotprojekt Studiengang Hebammenkunde) beschritten. – Ein langer Weg, den wir mit unserem Lehrbuch und unseren Autorinnen begleitet haben, indem wir z.B. das Thema Hebammenforschung von Anfang an thematisierten. Viele unserer Autorinnen erwarben mit den Jahren akademische Grade, ihr Fachwissen wird auch wieder in die 5. Auflage einfließen.
Genauso wichtig und bedeutsam ist für uns auch die Expertise der Praktikerinnen, Hebammen die täglich in der Klinik, im Geburtshaus und im häuslichen Umfeld Frauen und ihre Familien begleiten und für sie da sind. Der Transfer von Wissen aus der Praxis an die Hochschule und zurück ist der Schlüssel für unser gemeinsames Wachstum und das Überleben unseres Berufsstandes. Daher haben wir uns bemüht, beiden Aspekten Rechnung zu tragen und die Notwendigkeit eines evidenzbasierten Arbeitens zu betonen, ohne sie zum Dogma zu erheben.
Wir hoffen, dass Hebammen in Ausbildung und Studium, aber auch langjährig tätige Hebammen und andere Berufsgruppen im Bereich der Geburtshilfe von den Veränderungen des Lehrbuches profitieren. Möge es weiter als Lehrbuch und Nachschlagewerk dienen, um eine fachkompetente, einfühlsame Hebammenbetreuung und eine familienfreundliche Geburtshilfe zu fördern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken und auszubauen.
Wir danken allen Autorinnen für die gute Zusammenarbeit und vielen unseren Leserinnen und Lesern für die konstruktiven Kritiken und Anregungen. Ein besonderer Dank gebührt Frau Dr. Renate Reutter und dem Hippokrates Verlag, die sich wie immer sehr für das Buch eingesetzt haben und offen für Anregungen und Wünsche waren. Ebenso bedanken wir uns bei unseren Familien und Freunden, die uns nach wie vor tatkräftig unterstützten.
Berlin und Konstanz, Mai 2012
Andrea Stiefel Christine Geist Ulrike Harder
Andrea Stiefel
E-Mail: [email protected]
Lehrerin für Hebammenwesen, MSc. Midwifery Stellvertretende Studiengangsleitung BSc Hebamme Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Dept. G Institut für Hebammen Technikumstraße 71 CH-8401 Winterthur, Schweiz
Geboren 1959 in Wuppertal.
1977 Hebammenausbildung in München, anschließend angestellte Hebamme in Berlin.
1989 Weiterbildung zur staatlich anerkannten Lehrerin für Hebammen beim Senat für Gesundheit Berlin.
1991 Lehrerin für Hebammen am Martin-Luther-Krankenhaus Berlin.
1995 Stationsleitung der Neugeborenenabteilung.
1996 Lehrerin für Hebammen am Vivantes Klinikum Neukölln, ab 2003 Leitung der Hebammenschule.
1997–2005 ICM-Delegierte des Bund Deutscher Hebammen, 2005–2008 Regionalvertreterin des ICM für Zentraleuropa.
2007–2009 Masterstudium
2009 Dozentin ZHAW, Dept. G, Institut für Hebammen, Winterthur, Schweiz.
2010 Stellvertretende Studiengangleitung.
Christine Geist
E-Mai: [email protected]
Lehrerin für Hebammenwesen Quantzstr. 18 b 14129 Berlin
Geboren 1943 in München.
1967 Hebammenausbildung in Berlin, anschließend angestellte Hebamme.
1985 Weiterbildung zur staatlich anerkannten Lehrerin für Hebammen beim Senat für Gesundheit Berlin.
1986 Lehrerin für Hebammen am Krankenhaus Berlin Neukölln.
1996 bis September 2003 Leitung der Hebammenschule am Vivantes Klinikum Neukölln.
Ulrike Harder
E-Mai: [email protected]
Lehrerin für Hebammenwesen, freie Dozentin Hebammenschule im IbBG Vivantes Klinikum Neukölln Rudower Str. 48 12351 Berlin
Geboren 1955 in Hamburg.
1975 Studium der Erziehungswissenschaften.
1978 Hebammenausbildung in Berlin, anschließend angestellte Hebamme in Hamburg.
1984 Leitende Hebamme an einem Krankenhaus in Saudi Arabien.
1987 Weiterbildung zur staatlich anerkannten Lehrerin für Hebammen.
1989 Leitung der Hebammenschule am Martin-Luther-Krankenhaus Berlin.
1995 Lehrerin für Hebammen in Speyer.
1997 Leitung der Hebammenschule in Bensberg.
1998–2005 Mitherausgeberin der Fachzeitschrift „Die Hebamme“.
2000 Freiberufliche Hebamme in der Fera Gemeinschaftspraxis Berlin.
2002 Lehrerin für Hebammen am Vivantes Klinikum Neukölln, Dozentin für geburtshilfliche Fortbildungen und freiberufliche Hebamme.
Cordula AhrendtHebamme, Dipl.-Medizinpädagogin Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe des Universitätsklinikums Leipziger Str. 44, Haus 117 39120 Magdeburg
Prof. Dr. phil. Nicola H. BauerHebamme, Dipl.-Pflegewirtin, Professorin für Hebammenwissenschaft Studienbereich Hebammenkunde Hochschule für Gesundheit Universitätsstr. 105 44789 Bochum
Yvonne BovermannHebamme MSc, Stillberaterin Miningstr. 95 12359 Berlin
Jule FriedrichHebamme, Sozial- und Gesundheitsmanagerin Op de Elg 52 22393 Hamburg
Martha HalbachLehrerin für Hebammenwesen Kurfürstenstr. 38 42369 Wuppertal
Regula HauserHebamme, M. P. H. Leitung Fort- und Weiterbildung Institut für Hebammen Technikumstraße 71 8401 Winterthur, Schweiz
Astrid Herber-LöfflerLehrerin für Hebammenwesen Gesundheit Nordhessen Holding AG Mönchebergstr. 41-43 34125 Kassel
Silvia HöferHebamme Schwendener Str. 21 14195 Berlin
Johanna Hoepner Falkenstr. 3 90562 Heroldsberg
Grit KalischHebamme, Dipl.-Medizinpädagogin Hebammenschule im IbBG Vivantes Klinikum Neukölln Rudower Str. 48 12351 Berlin
Marianne KerkmannLehrerin für Hebammenwesen Staatliche Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Universität München Maistr. 11 80337 München
Simone KirchnerLehrerin für Hebammenwesen, Dipl.-Psychologin Kaiser-Friedrich-Str. 7 10585 Berlin
Susanne KlugeHebamme/Dipl.-Sozialpädagogin Fischergasse 32 89073 Ulm
Sabine Krauss-LembckeHebamme, Supervisorin Am alten Hof 15 27398 Kirchlinteln
Frauke LippensHebamme Hebammenpraxis Jarrestr. 44 22303 Hamburg
Dr. med. Marion LübkeHebamme, Gynäkologin Krankenhaus Bad Cannstatt Frauenklinik Stuttgart Prießnitzweg 24 70374 Stuttgart
Susanne MackHebamme, Dipl.-Pflegepädagogin (FH) Bahnhofstr. 4 66133 Saarbrücken
Ina MailänderHebamme Osterfeldstr. 10 A 31515 Wunstorf
Elisabeth OrtmeierHebamme BSc Sturmbergweg 7 94034 Passau
Heike PolleitHebamme, Dipl.-Pflegewirtin Hebammenschule im IbBG Vivantes Klinikum Neukölln Rudower Str. 48 12351 Berlin
Clarissa RichterHebamme Glasgower Str. 31 12051 Berlin
Anna Rockel-LoenhoffHebamme, Ärztin Birkenweg 11 59425 Unna
Josepha RodriguezHebamme, Gynäkologin Uhlandstr. 87 10717 Berlin
Christl RosenbergerHebamme, Berufsschullehrerin für Gesundheitsberufe, M. A. Ziegeleistr. 21 9300 Wittenbach/St. Gallen, Schweiz
Rose Maria SchillingHebamme/Diplom Medizinpädagogin Charité Gesundheitsakademie Ausbildungsbereich Hebammenwesen Augustenburger Platz 1 13353 Berlin
Cornelia SchirrenLehrerin für Hebammenwesen Elisabeth von Thüringen Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum der Philipps-Universität, Hebammenschule Sonnenblickallee 13 35039 Marburg
Petra SchönbernerHebamme, Dipl.-Psychologin Markelstr. 17 12163 Berlin
Antje Schoppa-RemmHebamme Buchen Weg 3 56075 Koblenz
Prof. Dr. Clarissa SchwarzHebamme, Lehrerin, Gesundheitswissenschaftlerin MPH Alte Jacobstr. 133 10967 Berlin
Peggy SeehaferHebamme, Anthropologin AnthropologenKontor Deichstr. 39 20459 Hamburg
Susanne SimonHebamme, Dipl.-Medizinpädagogin Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Postfach 1940 49009 Osnabrück
Gisèle SteffenHebamme Propsteiweg 13 79112 Freiburg-Waltershofen
Ilse SteiningerHebamme/BSc, Lehrerin für Gesundheitsberufe, Dozentin Belpstr. 21 3007 Bern, Schweiz
Yvonne StephanHebamme, Dipl.-Berufspädagogin Elisabeth von Thüringen Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum der Philipps-Universität, Hebammenschule Sonnenblickallee 13 35039 Marburg
Nora SzászHebamme, Gynäkologin Friedrich-Ebert-Str. 130 34119 Kassel
Monika TschernkoHebamme, Dipl.-Medizinpädagogin Ostrauer Str. 12 01277 Dresden
Ulrike WilloughbyHebamme, Juristin Fischbacher Weg 6 65719 Hofheim
Berufsbild
1 Geschichte des Hebammenberufs
Nora Szász, Andrea Stiefel, Monika Tschernko
1.1 Antike und Mittelalter
1.2 17. und 18. Jahrhundert
1.3 19. Jahrhundert
1.4 Hebammenbewegung
1.5 Erster Weltkrieg und Weimarer Republik
1.6 Hebammen im Nationalsozialismus
1.7 Entwicklung des Hebammenberufs in der Bundesrepublik Deutschland
1.8 Entwicklung des Hebammenberufs in der DDR
2 Der Hebammenberuf heute
Andrea Stiefel, Jule Friedrich, Susanne Simon
2.1 Arbeitsbereiche und Arbeitsformen
2.2 Fort- und Weiterbildung, Studium
2.3 Hebammenforschung
2.4 Berufsverbände für Hebammen
2.5 Hebammenausbildung und -beruf in anderen europäischen Ländern
3 Hebammenrolle, Kommunikation und pädagogische Hebammenaufgaben
Cordula Ahrendt
3.1 Hebammenrolle
3.2 Grundlagen der Kommunikation
3.3 Beratung
3.4 Pädagogische Grundlagen der Kursgestaltung
Literatur Kap. 1–3
Sexualität und Familienplanung
4 Psychosexuelle Entwicklung der Frau
Susanne Kluge
4.1 Sexualität im Kindesalter
4.2 Sexualität in Pubertät und Adoleszenz
4.3 Sexualität als erwachsene Frau
4.4 Sexualität in der Schwangerschaft
4.5 Sexualität der Geburt
4.6 Sexualität nach der Geburt
4.7 Sexualität in den Wechseljahren
4.8 Sexualität im Alter
4.9 Die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft
5 Betreuung von Frauen mit Gewalterfahrung
Jule Friedrich
5.1 Gewalterfahrungen
5.2 Betreuung von Frauen mit Genitalverstümmelung
6 Familienplanung
Cordula Ahrendt, Clarissa Richter
6.1 Hebamme und Kontrazeption
6.2 Möglichkeiten der Kontrazeption
6.3 Zuverlässigkeit der Verhütungsmethoden
6.4 Natürliche Familienplanung nach sensiplan®
6.5 Andere Verhütungsmethoden ohne Mittelanwendung
6.6 Chemische Methoden
6.7 Mechanische Methoden
6.8 Hormonelle Methoden
6.9 Irreversible Methoden
6.10 Vor- und Nachteile der einzelnen Verhütungsmethoden
6.11 Empfängnisverhütung nach der Geburt
6.12 Kinderwunsch, Sterilität, Reproduktionsmedizin
Literatur Kap. 4–6
Anatomie und Physiologie
7 Weibliche Genitalorgane
Ulrike Harder, Peggy Seehafer
7.1 Anatomische Fachbegriffe
7.2 Vulva
7.3 Vagina (Scheide)
7.4 Uterus (Gebärmutter)
7.5 Tuba uterina (Eileiter)
7.6 Ovar (Eierstock)
7.7 Blutversorgung der weiblichen Genitalorgane
7.8 Menstruationszyklus
8 Beckenboden, Bindegewebe und Haltebänder
Ulrike Harder, Peggy Seehafer
8.1 Beckenboden
8.2 Bindegewebe und Haltebänder
9 Embryonale und plazentare Entwicklung
Simone Kirchner, Susanne Mack
9.1 Präimplantationsphase
9.2 Implantation, Nidation
9.3 Entwicklung der dreiblättrigen Keimscheibe
9.4 Embryonalperiode
9.5 Fetalperiode
9.6 Plazentaentwicklung und -funktion
Literatur Kap. 7–8
Schwangerschaft
10 Feststellung der Schwangerschaft
Silvia Höfer
10.1 Schwangerschaftsdauer
10.2 Schwangerschaftstest
10.3 Schwangerschaftszeichen
10.4 Schwangerschaftsalter und Bestimmung des Geburtstermins/Geburtszeitraums
11 Physiologie und Psychologie der Schwangerschaft
Silvia Höfer
11.1 Hormone
11.2 Uterus
11.3 Zervix und Vagina
11.4 Herz-Kreislauf-System
11.5 Lunge und Atemwege
11.6 Nieren und Harnwege
11.7 Magen-Darm-Trakt, Leber
11.8 Stoffwechsel
11.9 Körpergewicht und Körperform
11.10 Skelett und Muskulatur
11.11 Haut
11.12 Brüste
11.13 Psychologie der Schwangerschaft
12 Die Entstehung einer Familie
Silvia Höfer
12.1 Definition von Familie
12.2 Funktionen und Dynamiken in der Familie
12.3 Kultur und Herkunft
13 Schwangerschaftsbeschwerden bei gesunden Schwangeren
Silvia Höfer
13.1 Ödeme
13.2 Vaginaler Fluor und Pilzinfektionen
13.3 Verdauung und Ausscheidung
13.4 Herz- und Kreislaufsystem
13.5 Bewegungsapparat
14 Schwangerenvorsorge
Silvia Höfer
14.1 Schwerpunkte und Rolle der Hebamme
14.2 Rechtliche Grundlagen
14.3 Ethische Aspekte
14.4 Ausstattung für die Schwangerenvorsorge
14.5 Prinzipien der Vorsorgeuntersuchungen
14.6 Der erste Vorsorgetermin
14.7 Weitere Vorsorgetermine
14.8 Betreuung bei Terminüberschreitung und Übertragung
14.9 Betreuung von Mehrlingsschwangerschaften
15 Untersuchung der schwangeren Frau
Silvia Höfer
15.1 Regeln für körperliche Untersuchungen
15.2 Untersuchung des Bauches und der Brüste
15.3 Untersuchung des Beckens
15.4 Die vaginale Untersuchung
15.5 Beurteilung der Entwicklung des Kindes
15.6 Urinuntersuchungen
15.7 Blutuntersuchungen
15.8 Weiterführende Untersuchungen
15.9 Untersuchungsergebnisse und die Notwendigkeit einer ärztlichen Diagnose
16 Beratung der schwangeren Frau
Silvia Höfer, Andrea Stiefel
16.1 Prinzipien der Schwangerenberatung
16.2 Gesprächsgestaltung
16.3 Beratungsthemen
16.4 Soziale Beratung der Schwangeren
16.5 Pränatale Diagnostik
16.6 Sexualität in der Schwangerschaft
16.7 Arzneimittel und Schwangerschaft
16.8 Genussmittel, Drogen und Schwangerschaft
16.9 Der Nestbautrieb in der Schwangerschaft
16.10 Sport und Bewegung in der Schwangerschaft
16.11 Reisen in der Schwangerschaft
16.12 Spezielle Körperpflege in der Schwangerschaft
16.13 Stillen, Vorbereitung auf die Ernährung des Kindes
16.14 Auswahl des Geburtsortes
17 Ernährung in der Schwangerschaft
Silvia Höfer
17.1 Grundprinzipien der Ernährungsberatung
17.2 Energiebedarf, Fette, Kohlenhydrate und Eiweiß
17.3 Wasser, Flüssigkeit
17.4 Mineralien und Spurenelemente
17.5 Vitamine
17.6 Vor- und Nachteile typischer Nahrungsmittel
17.7 Nahrungsergänzungsmittel („Supplements“) und Diäten
17.8 Ernährungsgewohnheiten
18 Geburtsvorbereitung
Sabine Krauss-Lembcke
18.1 Methoden der Geburtsvorbereitung
18.2 Ziele eines Geburtsvorbereitungskurses
18.3 Aufgaben der Kursleiterin
18.4 Organisation und Ausstattung
18.5 Inhalte eines Geburtsvorbereitungskurses
19 Risikoabschätzungen und Risikokataloge
Silvia Höfer
19.1 Risikokatalog der Mutterschafts-Richtlinien
19.2 Risikokatalog des Mutterpasses
19.3 Risikokatalog der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
20 Überwachungsmethoden und Pränataldiagnostik
Silvia Höfer
20.1 Ultraschall-Screening
20.2 Amnioskopie
20.3 Amniozentese
20.4 Chorionzottenbiopsie
20.5 Alpha-Fetoprotein-Bestimmung und Triple-Diagnostik im Serum
20.6 Nabelschnurpunktion
20.7 Kardiotokografie (CTG)
21 Besondere Schwangerschaften
Andrea Stiefel, Simone Kirchner, Christl Rosenberger, Anna Rockel-Loenhoff, Susanne Kluge
21.1 Mehrlingsschwangerschaft
21.2 Beckenendlagen (BEL)
21.3 Abruptio gravitatis (Schwangerschaftsabbruch)
22 Erkrankungen und Komplikationen in der Schwangerschaft
Silvia Höfer, Andrea Stiefel, Susanne Kluge
22.1 Anzeichen von Komplikationen in der Schwangerschaft
22.2 Bedeutung psychosozialer Probleme für den Schwangerschaftsverlauf
22.3 Emesis, Hyperemesis und Ptyalismus
22.4 Eisenmangelanämie
22.5 Differenzialdiagnosen der Anämie
22.6 Blutungen in der Schwangerschaft
22.7 Drohende Frühgeburt
22.8 Aborte (Fehlgeburten)
22.9 Infektionen in der Schwangerschaft
22.10 Wachstumsretardierung und Plazentainsuffizienz
22.11 Hypertensive Erkrankungen in der Schwangerschaft (HES), Präeklampsie, Eklampsie
22.12 HELLP-Syndrom
22.13 Diabetes und Schwangerschaft
Literatur Kap. 10–22
Die normale Geburt
23 Der Geburtsvorgang
Christl Rosenberger, Rose Maria Schilling, Ulrike Harder
23.1 Wehenphysiologie
23.2 Geburtsmechanische Begriffe zur Position des Kindes
23.3 Geburtsmechanische Faktoren des kindlichen Kopfes
23.4 Knöcherner Geburtsweg
23.5 Weicher Geburtsweg
23.6 Vaginale und rektale Untersuchung
23.7 Phasen der Geburt
23.8 Blasensprung
23.9 Geburtsmechanik
24 Geburtsleitung und Betreuung der Gebärenden in der Eröffnungsperiode
Ulrike Harder
24.1 Geburtsbeginn
24.2 Dokumentation der Geburt
24.3 Beobachtung von Wehen und kindlicher Herzfrequenz
24.4 Begleitung der Gebärenden
24.5 Körperhaltungen während der Eröffnungs- und Übergangsphase
24.6 Nahrungsaufnahme
24.7 Kontrolle des Allgemeinzustandes
24.8 Kontrolle des Geburtsfortschrittes
25 Geburtsleitung und Betreuung der Gebärenden in der Durchtrittsphase (Austreibungsperiode)
Ulrike Harder, Frauke Lippens
25.1 Erkennen des Geburtsfortschrittes
25.2 Durchtrittsphase (Austreibungsperiode)
25.3 Dammschutz und Entwicklung des Kindes
25.4 Geburt in unterschiedlichen Gebärpositionen
26 Wassergeburt
Ulrike Harder
27 Abnabeln und Erstversorgung des Neugeborenen
Ilse Steininger
28 Die Nachgeburtsperiode
Ulrike Harder, Ilse Steininger, Simone Kirchner
28.1 Plazentalösung und Plazentageburt
28.2 Leitung der Nachgeburtsperiode
28.3 Plazentaform und Nabelschnur
28.4 Betreuung der Familie post partum
29 Schmerzerleichterung während der Geburt
Gisèle Steffen, Marion Lübke, Ulrike Harder, Christl Rosenberger
29.1 Geburtsschmerz
29.2 Möglichkeiten der Schmerzerleichterung
29.3 Psychopharmaka, Spasmolytika und Analgetika
29.4 Inhalationsanalgesie mit Lachgas
29.5 Lokalanästhesien
29.6 Rückenmarksnahe Leitungsanästhesien
29.7 Kurznarkose
30 Besonderheiten der Hausgeburtshilfe
Frauke Lippens
30.1 Vorteile und Nachteile
30.2 Voraussetzungen für eine Hausgeburt
30.3 Kontinuierliche Betreuung
30.4 Ausrüstung
30.5 Vorbereitungen im Hause der Schwangeren
30.6 Einsatz sanfter Heilmethoden
30.7 Verlegung der Geburt in die Klinik
Literatur Kap. 23–30
Abweichungen von der normalen Geburt
31 Mütterliche Geburtsverletzungen und Nahtversorgung
Petra Schönberner, Anna Rockel-Loenhoff, Ulrike Harder
31.1 Dammriss, Scheidenriss
31.2 Labienriss, Schürfungen, Klitorisriss
31.3 Zervixrisse und tiefe Scheidenrisse
31.4 Nahtversorgung
31.5 Episiotomie
31.6 Nachbehandlung
32 Einleitung der Geburt
Ulrike Harder, Regula Hauser
32.1 Methoden der Einleitung
32.2 Terminüberschreitung und Übertragung
32.3 Grünes Fruchtwasser
32.4 Vorzeitiger Blasensprung
32.5 Amnioninfektionssyndrom
33 Abweichende Fruchtwassermengen
Ulrike Harder, Susanne Mack
33.1 Polyhydramnion
33.2 Oligohydramnion
34 Suspektes und pathologisches CTG
Ulrike Harder
34.1 CTG Beurteilung
35 Protrahierter Geburtsverlauf
Ulrike Harder
35.1 Wehenanomalien
35.2 Weichteilanomalien
35.3 Anomalien des knöchernen Geburtsweges
35.4 Relatives Kopf-Becken-Missverhältnis
35.5 Armvorfall bei Schädellage
36 Einstellungs- und Haltungsanomalien
Ulrike Harder
36.1 Hintere Hinterhauptshaltung
36.2 Deflexionshaltungen
36.3 Hoher Geradstand
36.4 Tiefer Querstand
36.5 Roederer-Einstellung
36.6 Asynklitische Einstellungen
37 Erschwerte und forcierte Kopfentwicklung
Ulrike Harder
37.1 Kristeller-Handgriff
37.2 Hinterdammgriff nach Ritgen
37.3 Vaginal-operative Entbindung
38 Schulterdystokie, verzögerte Schultergeburt
Ulrike Harder
38.1 Diagnose
38.2 Mögliche Folgen
38.3 Beckenmobilisationen
38.4 Suprapubischer Druck
38.5 Episiotomie
38.6 Eingehen mit der Hand beim hohen Schultergeradstand
38.7 Hoher Schultergeradstand, weitere Maßnahmen
38.8 Tiefer Schulterquerstand, weitere Maßnahmen
38.9 Schulterdystokie bei Wassergeburten
38.10 Dokumentation
39 Sectio caesarea
Ulrike Harder, Astrid Herber-Löffler
39.1 Häufigkeit, Indikationen, Nachteile
39.2 Prä- und postoperative Maßnahmen bei Sectio caesarea
40 Beckenendlage (BEL)
Ulrike Harder, Anna Rockel-Loenhoff
40.1 Einteilung der Beckenendlagen
40.2 Geburtsmodus
40.3 Geburtsmechanik
40.4 Geburtsleitung
40.5 Handgriffe zur Entwicklung der BEL
41 Querlage, Schräglage
Ulrike Harder, Anna Rockel-Loenhoff
42 Mehrlingsgeburten
Ulrike Harder
42.2 Zwillingsgeburt
42.3 Komplikationen und Besonderheiten
42.4 Geburtsleitung
42.5 Leitung der Nachgeburtsperiode
43 Frühgeburt
Ulrike Harder, Susanne Mack
44 Geburtshilfliche Besonderheiten bei mütterlichen Erkrankungen
Ulrike Harder, Susanne Mack
44.1 Präeklampsie
44.2 HELLP-Syndrom
44.3 Diabetes mellitus
45 Geburt eines toten, fehlgebildeten oder kranken Kindes
Clarissa Schwarz
45.1 Totgeburt
45.2 Geburt eines fehlgebildeten, kranken oder nicht lebensfähigen Kindes
46 Notfälle in der Geburtshilfe
Ilse Steininger
46.1 Schwere kindliche Bradykardie
46.2 Nabelschnurvorfall
46.3 Vorzeitige Plazentalösung
46.4 Placenta praevia
46.5 Nabelschnurgefäßriss
46.6 Uterusruptur
46.7 Fruchtwasserembolie
46.8 Mütterliche Schocksymptomatik
47 Regelwidrigkeiten in der Nachgeburtsperiode
Ilse Steininger
47.1 Allgemeine Betreuungsaufgaben der Hebamme
47.2 Retention der ungelösten Plazenta
47.3 Retention der gelösten Plazenta
47.4 Uterusatonie
47.5 Rissblutungen
Literatur Kap. 31–47
Das Wochenbett
48 Wochenbettbetreuung in der Klinik
Christine Geist
48.1 Integrative Wochenbettbetreuung
48.2 Bonding
48.3 Wochenbettbesuch
48.4 Beratung der Wöchnerin
49 Physiologische Veränderungen im Wochenbett
Christine Geist
49.1 Hormonelle Umstellung
49.2 Extragenitale Rückbildung
49.3 Rückbildung des Uterus
49.4 Rückbildung von Vagina, Vulva und Beckenboden
49.5 Heilung der Geburtsverletzungen
49.6 Lochien (Wochenfluss)
49.7 Rückkehr von Menstruation und Fertilität
50 Laktation und Stillen
Christine Geist, Jule Friedrich, Yvonne Bovermann, Dorothea Tegethoff
50.1 Entwicklung der Brust
50.2 Anatomie der Brustdrüse
50.3 Hormonelle Beeinflussung des Brustdrüsengewebes
50.4 Stillreflexe
50.5 Erstes Anlegen
50.6 Muttermilch
50.7 Die Bedeutung des Stillens
50.8 Korrektes Anlegen und Stillpositionen
50.9 Stillen nach Bedarf (ad libitum)
50.10 Stillberatung
50.11 Stillgruppen und Informationsmaterial
51 Stillprobleme
Yvonne Bovermann, Dorothea Tegethoff
51.1 Probleme bei der Mutter
51.2 Probleme beim Kind
51.3 Besondere Stillsituationen
51.4 Hilfsmittel beim Stillen
51.5 Abpumpen von Muttermilch und Entleeren von Hand
51.6 Aufbewahren der Muttermilch
51.7 Alternative Fütterungsmethoden
51.8 Rückstände in der Muttermilch
51.9 Stillhindernisse
51.10 Abstillen
52 Wochenbettbetreuung zu Hause
Nicola Bauer
52.1 Organisatorische Voraussetzungen
52.2 Ausstattung und Materialien
52.3 Betreuungszeitraum
52.4 Vorbesuch in der Schwangerschaft
52.5 Wochenbettbesuche zu Hause
52.6 Wichtige Themen in der weiteren Wochenbettbetreuung
52.7 Besondere Wochenbettsituationen
52.8 Die Hebamme als Begleiterin
53 Betreuung nach einer Sectio caesarea
Astrid Herber-Löffler, Nicola Bauer
53.1 Wochenbettverlauf
53.2 Drainagen, Verbandwechsel
53.3 Wundheilung, Fäden ziehen
53.4 Entlassung
53.5 Wochenbettbetreuung zu Hause
54 Betreuung verwaister Mütter
Clarissa Schwarz
54.1 Betreuung im Wochenbett
54.2 Körperliche Prozesse
54.3 Die Zeit zwischen Tod und Bestattung
54.4 Bestattungsrecht
54.5 Finanzielle Ansprüche der verwaisten Mutter
54.6 Begleitung des Trauerprozesses
54.7 Betreuung der Mutter eines fehlgebildeten oder kranken Neugeborenen
55 Körperliche Erkrankungen im Wochenbett
Andrea Stiefel
55.1 Rückbildungsstörungen des Uterus
55.2 Lochialstau
55.3 Infektionen im Wochenbett
55.4 Gestörte Wundheilung von Geburtsverletzungen
55.5 Initiale Brustdrüsenschwellung/Milchstau/Mastitis puerperalis
55.6 Störungen im Bereich des Urogenitaltraktes
55.7 Störungen im Darm- und Analbereich
55.8 Blutungen
55.9 Thromboembolische Erkrankungen
55.10 Präeklampsie, HELLP-Syndrom
55.11 Symphysenschäden
55.12 Steißbeinverletzungen
56 Psychische Krisen und Erkrankungen in der Postpartalzeit
Petra Schönberner
56.1 „Babyblues“, das postpartale Stimmungstief
56.2 Postpartale Depression (PPD)
56.3 Postpartale Psychose (PPP)
56.4 Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
56.5 Psycho- und Pharmakotherapie bei psychisch erkrankten Müttern
56.6 Vorgehen bei einem psychiatrischen Notfall
56.7 Betreuungsaspekte
Literatur Kap. 48–56
Neugeborenes und Säugling
57 Die Umstellung des Körpers nach der Geburt
Andrea Stiefel
57.1 Fetaler Kreislauf
57.2 Der Kreislauf des Neugeborenen
57.3 Herz und Blutdruck
57.4 Blut
57.5 Lunge, Atmung, Temperaturregulation
57.6 Magen-Darm-Trakt, Leber und Nieren
57.7 Nervensystem
57.8 Skelett
57.9 Knöcherner Schädel
57.10 Zahnentwicklung
58 Das gesunde Neugeborene
Andrea Stiefel
58.1 Erstversorgung
58.2 Klassifikation der Neugeborenen
58.3 Reifebestimmung
58.4 Erstuntersuchung des Neugeborenen (U1)
58.5 Prophylaxen post natum
58.6 Weitere Versorgung des Neugeborenen
59 Besonderheiten der frühen Neugeborenenperiode
Heike Polleit, Elisabeth Ortmeier
59.1 Anpassung an das extrauterine Leben
59.2 Magen-Darm-Funktion
59.3 Leberfunktion und -stoffwechsel
59.4 Nierenfunktion
59.5 Geschlechtsorgane
59.6 Nabel
59.7 Haut
59.8 Temperaturregulation
59.9 Gewichtsentwicklung
60 Betreuung des gesunden Neugeborenen in den ersten Lebenstagen
Andrea Stiefel
60.1 Pflege und Überwachung des Neugeborenen
60.2 Vorsorgeuntersuchungen
60.3 Neugeborenen-Screening (Stoffwechselerkrankungen)
60.4 Prophylaxen
60.5 Hüftscreening
60.6 Hörscreening
60.7 Weitere Untersuchungen
61 Das gefährdete und das kranke Neugeborene
Heike Polleit, Andrea Stiefel, Elisabeth Ortmeier
61.1 Risikofaktoren
61.2 Beobachtungen des Neugeborenen
61.3 Reanimation in der Klinik
61.4 Anpassungsstörungen
61.5 Infektionen
61.6 Geburtsverletzungen
61.7 Fehlbildungen
61.8 Hyperbilirubinämie
61.9 Frühgeborene
61.10 Hypotrophe Reifgeborene
61.11 Hypertrophe Reifgeborene
62 Umgang mit Neugeborenen und Säuglingen
Antje Schoppa-Remm, Ina Mailänder, Andrea Stiefel
62.1 Heben, Wickeln, Lagerung, Anfassen, Tragen
62.2 Lagerstätten
62.3 Unterwegs mit dem Neugeborenen und Säugling
62.4 Raumausstattung und Bekleidung
62.5 Körperreinigung
62.6 Körperpflege
62.7 Nabelpflege
62.8 Wickeltechniken
63 Ernährung des gesunden Neugeborenen und Säuglings
Heike Polleit
63.1 Stillen
63.2 Flüssigkeitssubstitution bei gestillten Säuglingen
63.3 Muttermilchersatznahrung
63.4 Zwiemilchernährung: Stillen und Zufüttern
63.5 Zubereitung von Formulanahrung
63.6 Tagestrinkmenge bei Formulanahrung
63.7 Beikost
64 Die Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahr
Ina Mailänder, Andrea Stiefel
64.1 Körpergröße und Gewicht
64.2 Schlaf- und Wachverhalten
64.3 Sinne und Wahrnehmungen
64.4 Motorik
64.5 Sozialverhalten
64.6 Entwicklungstabellen
64.7 Entwicklungsförderung des Säuglings
Literatur Kap. 57–64
Medikamente
65 Allgemeine Arzneimittellehre
Josepha Rodriguez
65.1 Wichtige Grundbegriffe
65.2 Applikationsformen
65.3 Medikamentenwirkung
65.4 Medikamentenverträglichkeit
66 Medikamente in der Geburtshilfe
Josepha Rodriguez, Ulrike Harder
66.1 Uterotonika
66.2 Laktationshemmende Mittel
66.3 Tokolytika (Wehenhemmer)
66.4 Antihypotonika
66.5 Antihypertensiva
66.6 Antibiotika
66.7 Magen-Darm-Medikamente
66.8 Mineralien und Spurenelemente
66.9 Antikoagulanzien
66.10 Analgetika und Spasmolytika
66.11 Sedativa
66.12 Anästhetika
66.13 Infusionen
66.14 Diuretika (harntreibende Mittel)
66.15 Insuline
66.16 Herzglykoside
66.17 Glukokortikoide
67 Impfungen
Josepha Rodriguez
68 Homöopathische Arzneimittel
Ulrike Harder
68.1 Grundprinzipien der Homöopathie
68.2 Die Auswahl des homöopathischen Mittels
Literatur Kap. 65–68
Instrumente und Geräte in der Geburtshilfe
69 Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
Andrea Stiefel
69.1 Ziele des Medizinproduktegesetzes (MPG)
69.2 Einteilung der Medizinprodukte
69.3 Verantwortung für den Einsatz von Medizinprodukten
69.4 Führen eines Medizinproduktebuches
70 Überwachung von Schwangerschaft und Geburt
Andrea Stiefel, Ulrike Harder, Regula Hauser
70.1 Herztonüberwachung
70.2 Kardiographie (Überwachung der kindlichen Herzfrequenz)
70.3 Tokographie (Überwachung der Wehentätigkeit)
70.4 Kardiotokographie (CTG)
70.5 Ultraschalldiagnostik
70.6 Amnioskopie
70.7 Fetalblutanalyse (FBA) oder Mikroblutuntersuchung (MBU)
70.8 Pulsoxymetrie
71 Instrumente und Zubehör für die Geburt
Rose Maria Schilling, Andrea Stiefel
71.1 Normale Geburt
71.2 Zervixeinstellung und Kürettage
71.3 Vaginal-operative Entbindung
72 Infusionsapparate
Marianne Kerkmann, Andrea Stiefel
72.1 Gerätetypen
72.2 Gefahren
72.3 Sicherheitsmaßnahmen
73 Reanimations- und Überwachungsgeräte
Marianne Kerkmann, Andrea Stiefel
73.1 Reanimationsplatz für Neugeborene im Kreißsaal
73.2 Beatmungsgeräte für das Neugeborene
73.3 Sauerstoffmessgeräte
73.4 Blutdruckmessgerät, EKG-Monitor
73.5 Inkubator, Wärmebett, Apnoemonitor
73.6 Reanimations- und Überwachungsgeräte für Erwachsene
Literatur Kap. 69–73
Spezielle Pflegeaufgaben
74 Wahrnehmung und (Kranken-) Beobachtung
Martha Halbach
74.1 Der erste Eindruck
74.2 Beobachtung von Körperfunktionen
74.3 Beobachtung von Körperausscheidungen
74.4 Blutveränderungen
74.5 Haut und Hautveränderungen
75 Pflegerische Tätigkeiten
Martha Halbach
75.1 Haare kürzen, entfernen, rasieren
75.2 Klistier, Darmeinlauf
75.3 Uringewinnung
75.4 Thrombose- und Embolieprophylaxe
75.5 Maßnahmen zur Fiebersenkung
76 Physikalische Therapie
Martha Halbach
76.1 Wärme, Kälte, Wasser
76.2 Licht, Strahlen
76.3 Vollbad
76.4 Halbbad, Wechselduschen
76.5 Sitzbad
76.6 Unterschenkelbad
76.7 Fußbad, Güsse
76.8 Warme Wickel als Ganzkörper- oder Teilwickel (Wärmezufuhr)
76.9 Kalte Wickel (Wärmeentzug)
76.10 Kalte Auflagen
76.11 Warme Auflagen
76.12 Wärmflasche
76.13 Eisblase, Eiskrawatte
76.14 Infrarotbestrahlung, Rotlicht
76.15 Sonnenlicht (UV-Strahlung)
77 Injektionen und Infusionen
Martha Halbach
77.1 Injektionen
77.2 Infusionen
78 Gewinnung und Umgang mit Untersuchungsmaterial
Martha Halbach
78.1 Abstriche
78.2 Blutentnahme
78.3 Blutkultur
79 Grundlagen der Hygiene
Grit Kalisch, Christine Geist
79.1 Definitionen und Grundbegriffe
79.2 Krankenhaushygiene
79.3 Persönliche Hygiene im Krankenhaus
79.4 Desinfektion und Sterilisation
79.5 Instrumentenpflege
79.6 Verhalten bei Unfällen
Literatur Kap. 74–79
Berufskunde
80 Qualitätsmanagement
Nicola Bauer
80.1 Qualität
80.2 Qualitätssicherung und Hebammenarbeit
81 Gesetze und Verordnungen zum Hebammenberuf
Cornelia Schirren, Yvonne Stephan, Johanna Hoepner
81.1 Hebammengesetz (HebG)
81.2 Hebammen-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (HebAPrV)
81.3 EU-Richtlinie
81.4 Hebammenberufsordnungen (HebBo)
1 Geschichte des Hebammenberufs
2 Der Hebammenberuf heute
3 Hebammenrolle, Kommunikation und pädagogische Hebammenaufgaben
Nora Szász, Andrea Stiefel und Monika Tschernko
Nora Szász
Archäologische Funde legen Zeugnis davon ab, dass schon in prähistorischer Zeit Helferinnen bei der Geburt anwesend waren. Dennoch berechtigt dies nicht zu der Aussage, dass der Beruf der Hebamme so alt wie die Menschheit sei. Dies ist vielmehr einer von vielen wenig hinterfragten Mythen in der Hebammengeschichtsschreibung.
Schon aus der Zeit der Antike (500 vor Chr. bis 500 nach Chr.) ist eine bedeutende geburtshilfliche Tradition von Hebammen (gr. maia, ioatromaia, röm. obstetrix) überliefert. Für sie geschriebene Texte, wie etwa die berühmte Gynaikeia des Soranos von Ephesus aus dem ersten Jahrhundert n. Chr. belegen den hohen Stand der antiken Geburtshilfe. In der Zeit des Hellenismus und des Römischen Reiches erbrachten Frauen beachtliche medizinische Leistungen, die weit über die Funktion von Kräuterfrauen oder Helferinnen bei der Geburt hinausgehen konnten. Dabei ist meist keine deutliche Grenze zwischen der Tätigkeit einer Hebamme und der einer Ärztin zu ziehen, und oft muss auch die Frage offenbleiben, ob in griechischen oder lateinischen Inschriften oder in antiken Texten nun eine Ärztin als Geburtshelferin, eine gynäkologische Spezialistin oder eine „einfache” Hebamme gemeint ist.
▶Abb. 1-1 Grabstein der Scribonia Attice
Auf dem Grabstein der Hebamme Scribonia Attice in Ostia bei Rom aus dem 2. Jhd. n. Chr. ist die wohl berühmteste antike Geburtsdarstellung zu sehen, die die „Obstetrix” bei ihrer Arbeit zeigt (▶Abb. 1-1). Im Gegensatz dazu sind die meisten geburtshilflichen Darstellungen aus der Zeit der Antike eher mythologischen Inhalts und geben keine reale Geburtsszene wieder.
Mit Ende der Antike verschwand der Typ der eher als Ärztin anzusehenden Hebamme weitgehend. In den folgenden Jahrhunderten oblag die Geburtshilfe den Weisen Frauen und nachbarschaftlichen Helferinnen.
Die zur Gegenwart führende Entstehungsgeschichte berufsmäßiger Hebammen ist in den Städten des Mittelalters anzusiedeln. Hier organisierten sie sich zunftähnlich, bildeten einem Handwerk entsprechend Lehrmädchen aus und wurden zum Bestandteil einer geregelten medizinischen Versorgung der städtischen Bevölkerung. Die Hebammen waren in eine Hierarchie aus Ehrbaren Frauen (ehrenamtlich tätige Patrizierfrauen), Oberhebammen, Lehrmägden, Stuhlweibern und anderen Gehülfinnen eingegliedert.
Diese schon auf Geburtshilfe spezialisierten Hebammen sind abzugrenzen von heilkundigen Frauen, die zugleich Hebamme und Weise Frau waren und neben Geburtshilfe als Nachbarschaftshilfe auch allgemein Krankheiten behandelten. Für sie, die ihr Erfahrungswissen und Können wahrscheinlich mündlich weitergaben, gibt es in historischen Quellen kaum Belege.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts wurde in den Städten die Position der Stadtärzte geschaffen und mit an Universitäten ausgebildeten Medizinern besetzt. Das ihnen an den ersten Hochschulen vermittelte Wissen beruhte ausschließlich auf antiken Texten. Die wegen ihrer vorwiegend theoretischen Bildung und Einstellung auch als „Buchärzte” bezeichneten Mediziner verfügten über wenig Volksnähe und Praxis. Sie errangen bis zum Ende des 15. Jahrhunderts die ärztliche Vormachtstellung in den Städten. Nur die Geburtshilfe, Frauen- und Kinderheilkunde blieben in den Händen von Hebammen und anderen heilkundigen Frauen.
Ab dem 16. Jahrhundert übernahmen die Stadtärzte allmählich die Kontroll- und Machtfunktion der Ehrbaren Frauen über die Hebammen. Mit dieser Aufsichtspflicht konnten die Ärzte ihre geburtshilflichen Kenntnisse auch durch Erfahrungen von Hebammen, die sie darüber examinierten, erweitern. In der Folgezeit verfassten Ärzte Hebammenbücher und Schriften, die mit Erfindung des Buchdrucks (etwa 1440) in größeren Auflagen Verbreitung fanden. Sie geben neben antiken Überlieferungen auch zeitgenössisches Hebammenkönnen wieder, werten dieses zugleich aber auch ab.
So im ersten, 1513 in deutscher Sprache gedruckten, mehrfach übersetzten Hebammenlehrbuch „Der Swangern frawen und Hebammen Rosegarten” des Frankfurter Stadtarztes Eucharius Rößlin, das auch als Richtschnur für die aufkommenden Hebammenprüfungen diente: „… ich meyn die hebammen alle sampt/Die also gar kein wissen handt …”
Diese Geringschätzung der Hebammen, die unter Medizinern ab dem 16. Jahrhundert weit verbreitet war, stand im Kontrast zu der hohen, geachteten Stellung besonders der Stadthebamme. Sie wurde als Sachverständige vom Gericht hinzugezogen, um bei Verdacht auf Schwangerschaft, Abort, begangenen Kindsmord, aber auch über Jungfräulichkeit und Impotenz ein Urteil abzugeben. Hebammen waren als rechtsmedizinische Expertinnen so etabliert, dass ihre Hinzuziehung vor Gericht auch in der Carolina, der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V. (1532), festgelegt wurde.
Hier wie auch in den zu Beginn des 15. Jahrhunderts aufkommenden Kirchenordnungen wurden Abtreibungen unter Strafe gestellt. Dass diese aber Bestandteil geburtshilflicher Praxis waren, verdeutlichen auch Hebammenbücher dieser Zeit mit ihrem reichen Arsenal wirksamer Abortivmittel.
Bis zum ausgehenden Mittelalter hatte es nur geringfügige Vorbedingungen zur Ausübung des Hebammengewerbes gegeben. Auf dem Lande, wo die Geburt bis ins 19. Jahrhundert ein öffentliches Ereignis war, wählte vielerorts die Gemeinschaft verheirateter Frauen die Hebamme. Der Aufgabenbereich dieser meist älteren Dorfhebamme umfasste neben der Sorge um Geburt und Neugeborenes, die Nottaufe oder das Zur-Taufe-Tragen, auch rituelle Komponenten. Oft übernahm sie auch die Haushaltsführung nach der Geburt oder war zugleich dörfliche Leichenwäscherin.
Diese auf Tradition und Nachbarschaftshilfe beruhende Arbeit war eher eine Ehrentätigkeit als ein Beruf im modernen Sinn. Eine Bezahlung erfolgte in Form von Dankesbekundungen, Geschenken oder Naturalien. Mit Bestimmungen und Erlassen der Obrigkeit, wie sie allmählich in den Städten aufkamen, hatte diese ländliche Geburtshilfe noch wenig zu tun.
Pestepidemien, Kriege und wirtschaftliche Krisen seit dem 14. Jahrhundert hatten gesundheitliche und hygienische Probleme zur Folge, denen die städtischen Obrigkeiten mit Medizinalgesetzen begegneten. Auch die Geburtshilfe sollte nun als Teil der Medizinversorgung geregelt werden. Mitte des 15. Jahrhunderts kamen in den Städten Hebammenordnungen auf, die Hilfe bei Armengeburten vorsahen. Erstmals aber wurden hier den Hebammen in schriftlicher Form einschränkende Vorschriften gemacht und diese vereidigt, um dann als geschworene Hebammen zu gelten.
In der ältesten überlieferten Hebammenordnung (Regensburg 1452) wurde festgelegt, dass die Hebamme bei Armen und Reichen gleichermaßen Hilfe leisten, keine Jüdinnen betreuen und bei komplizierten Geburten eine zweite Hebamme oder Ehrbare Frau hinzuziehen sollte. Weiter wurde ein Trinkverbot während der Geburt, das Durchführen eines Kaiserschnitts beim Tod der Frau und Gehorsamspflicht den Ehrbaren Frauen gegenüber angeordnet. Ohne deren Erlaubnis sollte die Hebamme die Stadt nicht verlassen und ihr bekannte ungeschworene Hebammen anzeigen. Ausbildungsvorschriften waren noch nicht enthalten.
▶Abb. 1-2 Justina Siegemund
In späteren Hebammenordnungen ab dem 16. Jahrhundert kam zunehmend die Aufsichts- und Prüfungspflicht durch die Stadtärzte anstelle der Ehrbaren Frauen auf und dazu kirchliche Gebote (Abtreibungsverbot, Nottaufe u. a.) und medizinische Bestimmungen (Einschränkungen bestimmter Arzneien u. a.). Die Beziehung der Hebamme zu schwangeren und gebärenden Frauen wurde immer mehr beaufsichtigt und die Geburtshilfe nach und nach aus dem alleinigen Frauenbereich herausgelöst.
Während geschworene Hebammen zunehmend kontrolliert wurden, aber auch selbst Kontrolle ausüben sollten, setzte eine allmähliche Verfolgung der freien Hebammen als Hexenhebammen ein. Im „Hexenhammer” (Malleus maleficarum) der Dominikanermönche Institoris und Sprenger, der als Prozessordnung zwischen 1487 und 1609 viele Auflagen erlebte, wurden u. a. auch diese Hexenhebammen genannt, die „alle anderen Hexen an Schandtaten übertreffen”. Gemäß der Hexenbulle (Papst Innozenz VIII. 1484) und unter dem Hexenhammer-Postulat „Niemand schadet dem katholischen Glauben mehr als die Hebammen …” fielen den großen Hexenverfolgungen bis zum 18. Jahrhundert auch Hebammen zum Opfer.
Nora Szász
Zu Beginn des 17. Jahrhunderts setzte mit dem Werk von Marie Louise Bourgeois (1563–1636) eine Erscheinung ein, die sich bis ins 18. Jahrhundert über halb Europa erstreckte: Hebammen traten als Autorinnen geburtshilflicher Bücher auf, die ihnen Berühmtheit und Anerkennung, aber auch Anfeindungen brachten. Meist wurden sie als Hofhebamme an Königs- und Fürstenhäuser berufen und stellten als gelehrte Frauen eine Verbindung zwischen der akademischen Medizin und dem in der Praxis erworbenen handwerklichen Erfahrungswissen dar. In Deutschland war es die Hebamme Justina Siegemund (1636–1705), die als erste Frau ein Hebammenlehrbuch (1690) im deutschen Sprachraum veröffentlichte (▶Abb. 1-2).
Im 17. und 18. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung und des Absolutismus, galt der Grundsatz, dass der Reichtum an Bevölkerung der Reichtum des Staates sei. Davon abgeleitet kam es zu Reformen im Gesundheitswesen. Erste landesgesetzliche Regelungen in den einzelnen Staaten des Deutschen Reiches brachten einschneidende Änderungen für Hebammen: Im preußischen Medizinaledikt (1725) wurde angeordnet, dass alle Hebammen vor der Zulassung von Medizinalkollegien „ordentlich examiniret und approbiret” sowie in der Anatomie an weiblichen Leichen zu unterrichten seien. Bei komplizierten Geburten sollten sie nun einen Arzt hinzuziehen, womit der Grundstein zur Reduzierung der Hebammentätigkeit auf die normale Geburt gelegt wurde.
Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden in Deutschland die ersten Hebammenschulen. Nach dem Vorbild der ersten, 1728 in Straßburg gegründeten Schule waren sie an eine Gebäranstalt angegliedert und standen unter ärztlicher Leitung. 1751 wurden in der Charité (Berlin) und in Göttingen die ersten Schulen eröffnet, zahlreiche weitere folgten in den nächsten Jahrzehnten. Daneben ließen sich in Städten ohne Schule ortsansässige Hebammenlehrer nachweisen. An den Schulen wurden Hebammenschülerinnen und auch Geburtshelfer, später Medizinstudenten ausgebildet. Der bis zu 4 Monate dauernde Lehrkurs war von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt. Er beinhaltete eine theoretische Unterweisung in der Anatomie an weiblichen Leichen, Übungen am Phantom sowie dem Vortragen aus dem Lehrbuch.
Die praktische Ausbildung erfolgte an dem in der Klinik vorhandenen „Material”. Damit waren die meist ledigen Schwangeren gemeint, die Wochen vor der Geburt kostenlos aufgenommen wurden, bis nach dem Wochenbett dort blieben und sich als lebendige Phantome für Ausbildungs- und Wissenschaftszwecke zur Verfügung stellen mussten.
Während die Hebammenschülerinnen für die komplikationslose Geburt ausgebildet wurden, lernten die Geburtshelfer bzw. Medizinstudenten die operativen Handgriffe anzuwenden. Diese Arbeitsteilung, die ein zentraler Bestandteil der Professionalisierung der Hebammen war, hat bis in die Gegenwart ihre Gültigkeit behalten.
Mit der Entstehung von Gebäranstalten und Schulen sowie der Einrichtung von Lehrstühlen an den Universitäten entwickelte sich die Geburtshilfe ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter allmählicher Loslösung von der Chirurgie zu einem eigenständigen wissenschaftlichen Fach – eine Entwicklung, die erst nach mehr als einem Jahrhundert überall abgeschlossen war. Sowohl unter handwerklich ausgebildeten Chirurgen als auch Schulmedizinern kam der Einsatz geburtshilflicher Instrumente, vor allem der Geburtszange, in Mode. So führte Friedrich Benjamin Osiander (1759–1822), Professor in Göttingen, bei insgesamt 2540 Geburten 1016 Zangenextraktionen durch. Schon Zeitgenossen kritisierten diese „Operationswütigkeit”, die für die gebärende Frau und das Kind nicht selten den Tod bedeutete.
Mit der Verwissenschaftlichung der Geburtshilfe einhergehend kam es über die Gründung von Hebammenschulen hinaus zu vermehrten staatlichen Reformbemühungen um das Hebammenwesen. Diese führten bis Anfang des 19. Jahrhunderts zu Neuregelungen, die eine stärkere Kontrolle und Reglementierung der Ausbildung und Berufspraxis der Hebammen durch die Obrigkeit zur Folge hatten. Per Landesgesetz drohten Hebammen nun Geld- und Gefängnisstrafen bei Abtreibung, Nichtmelden eines Kindsmords, einer sog. Missgeburt und bei unterlassener Hilfeleistung.
Nora Szász
Die geburtshilfliche Versorgung besonders auf dem Land sollte durch mehr ausgebildete und examinierte Hebammen verbessert werden. So auch in Preußen, wo im Zuge von Medizinalreformen in den ersten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts Hebammen zu Gewerbetreibenden wurden. Ein bestandenes Examen und die ministerielle Erteilung der Approbation wurden hier zur Voraussetzung, um in freier Praxis oder als Bezirkshebamme in einem Hebammenbezirk das Gewerbe auszuüben. Neben Beihilfen für angestellte Hebammen galt erstmals eine, wenn auch unverbindliche Medicinaltaxe (1815). Im gleichen Jahr wurde auch das erste amtliche Hebammenlehrbuch herausgegeben.
Im Zuge dieser Neuerungen bildeten sich besonders auf dem Land zwei Hebammentypen heraus: solche, die aus alter Tradition eher nebenberuflich, ohne spezielle Ausbildung und festen Lohn arbeiteten, und solche, die sich nach Lehrkurs und Examen weigerten, ohne Bezahlung zu helfen.
Die von oben eingesetzten, ausgebildeten und geprüften Hebammen wurden von der Bevölkerung oft nicht akzeptiert, erhielten aber insofern Unterstützung von Ärzten, als sie die schwer zu kontrollierenden nachbarschaftlichen Helferinnen am wirksamsten verdrängten. Dieser Prozess vollzog sich nur sehr langsam: Noch zu Beginn unseres Jahrhunderts gab es Gegenden im Deutschen Reich, in denen mehr Geburten ohne als mit approbierter Hebamme stattfanden.
Anfang des 19. Jahrhunderts breitete sich vor allem in den Universitätskliniken das Kindbettfieber aus und wurde vielen der meist ledigen Unterschichtsfrauen, die zur Geburt in die Anstalten kamen, zum Verhängnis.
Den Zusammenhang zwischen Kindbettfieber und mangelnder Hygiene erkannte erstmals der an der I. Gebärklinik des Wiener Allgemeinen Krankenhauses arbeitende Ungar Ignaz Philipp Semmelweis (1818–1865). Er zeigte in den Jahren 1847–49 auf, dass dem Kindbettfieber, an dem an seiner Klinik zu dieser Zeit ca. 10% der Wöchnerinnen starben, durch Chlorwaschungen der untersuchenden Hände der von der Leichensektion kommenden Studenten vorgebeugt werden konnte. Obwohl die Anzahl der Erkrankungen und Todesfälle abrupt sank, fand Semmelweis’ Methode der Desinfektion erst nach seinem Tod in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts allgemeine Anerkennung und Umsetzung in die Praxis.
Die Einführung von Asepsis (Zustand der Keimfreiheit) und Antisepsis (Vernichtung von Krankheitskeimen) sowie die Entdeckung von Äther 1846 und Chloroform 1847 zur Anästhesie waren entscheidende Meilensteine in der Entwicklung und für den Aufschwung der Gynäkologie und Geburtshilfe.
Die Lage der Hebammen hingegen verschlechterte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunehmend. Die 33 134 im Jahr 1876 im Deutschen Kaiserreich registrierten Hebammen waren von der Verarmung der Bevölkerung im Zuge der Industrialisierung als meist selbständig Arbeitende betroffen. Gebärende und Wöchnerinnen konnten häufig nicht bezahlen oder wandten sich gleich an eine kostengünstigere Wickelfrau. Auch hatte die Zahl der Hebammen und damit die Konkurrenz untereinander seit der Aufhebung der Niederlassungsbeschränkungen durch das Freizügigkeitsgesetz (1867) und die Gewerbeordnung (1869) besonders in den Städten enorm zugenommen.
Trotz der rasanten Entwicklung der wissenschaftlichen Geburtshilfe fanden auch nach der Reichsgründung kaum 5% aller Geburten in Anstalten statt. War bislang das Kindbettfieber als Problem der Gebärkliniken begriffen worden, das nun mit antiseptischen Maßnahmen bekämpfbar wurde, brachten die Ergebnisse der ersten umfassenden Puerperalfieberstatistik für Preußen eine entscheidende Wende. Die 1878 von der Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie in Berlin veröffentlichten Ergebnisse lieferten insgesamt „erschreckend hohe Zahlen” an Todesfällen und Erkrankungen.
Unter Ärzten weckten sie ein lebhaftes Interesse an der Hebammenfrage. Hebammen wurden nun zu Hauptverantwortlichen für das Auftreten von Kindbettfieber erklärt. Obwohl schon Zeitgenossen die Zuverlässigkeit dieser Statistik bezweifelten und kritisierten, erfolgte nun eine breite Schuldzuweisung an die Hebammen, deren Arbeit als völlig veraltet angesehen wurde. Diese Haltung bestimmte die bald darauf einsetzende Bewegung zur Reform des Hebammenwesens. In einer vor allem in Fachzeitschriften und Ärztevereinssitzungen geführten Debatte von Ärzten, Hebammenlehrern und Medizinalbeamten tauchten die verschiedensten, z. T. utopischen Vorschläge zur Lösung der Hebammenfrage auf.
Ziel war es, die Hebammengeburtshilfe im Privathaus als veraltet abzuwerten, um damit das Krankenhaus mehr ins Zentrum der Geburtshilfe zu rücken und antiseptische Maßstäbe der Klinik auf die Arbeit der Hebamme zu übertragen.
Die Spannbreite der Positionen reichte von Forderungen nach der Abschaffung des gesamten Hebammenstandes über zahlreiche Vorschläge zur stärkeren Kontrolle und Beaufsichtigung bis hin zum Ruf nach gebildeten Frauen oder Diakonissen für die Geburtshilfe zur Hebung des Hebammenstandes. Die meisten der Beiträge sind geprägt von außerordentlicher Geringschätzung und Diffamierung besonders der alten Hebammen oder gleich des ganzen „Hebammenmaterials”, wie oft gesagt wurde.
Im Zuge dieser Reformbewegung kam es in den 80er Jahren zur Verabschiedung von Desinfektionsordnungen mit genauen Anweisungen für die Anwendung von Desinfektionsmitteln und einer Meldepflicht bei Kindbettfieber mit zeitweiligem Arbeitsverbot der Hebammen bei einem Kindbettfieberfall in ihrer Praxis. Die Dauer dieses zwangsweise, meist mehrere Tage dauernden Pausierens wurde vom Physikus (= Amtsarzt) angeordnet. In dieser Zeit durfte die Hebamme zu keiner Geburt oder Wöchnerin gehen und hatte den entsprechenden finanziellen Verlust.
In den Jahren des deutschen Kaiserreichs (1870–1918) wurden die Hebammen zunehmend durch nahezu undurchschaubar viele gesetzliche Vorschriften und Kontrollmechanismen reglementiert, und kaum eine Hebamme beendete ihr Berufsleben, ohne mit Polizei, Gericht oder auch Gefängnis in Kontakt gekommen zu sein. Dabei blieb die wirtschaftliche Lage der meisten Hebammen unverändert schlecht: Eine 1902/03 durchgeführte Umfrage unter 19 665 preußischen Hebammen ergab, dass über 50% unter 400 Mark pro Jahr verdienten.
Obwohl die Diskussion der Hebammenfrage immer breitere Kreise erfasste, bestand insgesamt wenig Interesse an einer sinnvollen Reform der Einkommens-, Arbeits- und Rechtsverhältnisse des Hebammenberufs. Dafür zu kämpfen, konnten Hebammen nur selbst übernehmen.
Nora Szász
Die Hebammenbewegung nahm 1885 in Berlin ihren Ausgang. Nach dem Tod einer verarmten Hebamme organisierte dort Rosalie Neumann eine Sammlung für die Beerdigung und ein Treffen der Berliner Hebammen. Fast die Hälfte der in Berlin registrierten 732 Hebammen nahm daran teil. So wurde am 3.10.1885 der Verein Berliner Hebammen gegründet, der schnell an Mitgliedern zunahm und ab April 1886 eine eigene Zeitung herausgab. Ziel des Vereins war, eine eigene Kranken-, Hilfs- und Sterbekasse zu gründen, eine neue Hebammentaxe durchzusetzen, gegen die Konkurrenz der Nichthebammen zu kämpfen und sich selbst oder durch ärztliche Vorträge weiterzubilden.
Die Geschichte der Hebammenbewegung ist eng mit dem Namen Olga Gebauer (1858–1922) verbunden. Die gebürtige St. Petersburgerin aus bürgerlichen Verhältnissen hatte zunächst den Beruf der Lehrerin erlernt. Nach der Geburt ihrer beiden Kinder besuchte sie 1884 die Hebammenschule in Wittenberg, legte nach 6-monatiger Ausbildung das Examen ab und ließ sich 1885 in Berlin nieder. Bis zu ihrem Tod war sie eine zentrale Persönlichkeit und bedeutende Führerin dieser ersten Berufsorganisation der Hebammen in Deutschland.
In ihr vereinigten sich verschiedenste Leitungsfunktionen. Die zunächst im Selbstverlag von Olga Gebauer herausgegebene Berliner Hebammen-Zeitung wurde schon nach wenigen Ausgaben aus finanziellen Gründen vom Elwin Staude-Verlag in Berlin übernommen, der sie von da an unter ärztlicher Redaktion als Allgemeine Deutsche Hebammen-Zeitung (ADHZ) über Jahrzehnte herausgab.
Angeregt durch die vielen Agitationsreisen, die vor allem Olga Gebauer, vom Staude-Verlag mitfinanziert, unternahm, kam es zur Gründung von Hebammenvereinen in vielen Städten. Um einer Vereinzelung dieser Vereine entgegenzuwirken, fand 1890 der Erste Deutsche Hebammentag in Berlin statt, auf dem beschlossen wurde, eine Vereinigung Deutscher Hebammen als Dachverband zu gründen und sich zur Verbesserung des Ansehens nicht mehr Hebamme, sondern Geburtshelferin zu nennen. Diese Entscheidung wurde aber wieder zurückgenommen, nachdem gegen Hebammen, die auf ihrem Schild die Bezeichnung Geburtshelferin anbrachten, Verwarnungen durch Polizei und Amtsärzte ausgesprochen und auch Prozesse geführt wurden.
Über die VDH, deren langjährige Geschäftsführerin Olga Gebauer wurde, kam es zur Gründung einer Allgemeinen Versorgungskasse für Mitglieder. Parallel zu diesem auf Selbsthilfe beruhenden Kassensystem kämpften die Hebammen für ihre Aufnahme in die in den 80er Jahren geschaffenen staatlichen Sozialversicherungen, die letztlich wegen ihres meist freigewerblich-selbständigen Status nicht zustande kam. Darüber hinaus wurden Forderungen für Ausbildung und Berufsausübung formuliert, wie die nach einem Reichsgesetz, der Hinzuziehung einer Hebamme zu jeder Geburt oder der staatlichen Anstellung aller Hebammen.
Obwohl sich die Hebammen in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, selbständig zusammengeschlossen hatten, war es von Anfang an ihre Strategie, Unterstützung bei Ärzten zu suchen. In den meisten Hebammenvereinen war der Ehrenvorsitzende ein Hebammenlehrer oder Medizinalbeamter. Zwar ordneten sich die Hebammen in Entscheidungsprozessen und Belehrungen diesen Ärzten oft unter, gewannen aber dennoch ein neues Selbstbewusstsein als Vereinshebammen. Es wurde Vereinsethos und Programm, sowohl in den eigenen Reihen als auch beim Publikum gegen Pfuschertum, Abtreibungen und Aberglaube zu kämpfen.
Trotz des beständigen Anwachsens der Hebammenbewegung zog Olga Gebauer 1907 angesichts recht geringer Erfolge das Fazit, dass die dem „Volkswohl hochnotwendige Hebammenreform” erst zustande käme, „wenn endlich die Frauen in den Parlamenten mitbestimmen werden”.
Zur bürgerlichen Frauenbewegung bestanden seit den 90er Jahren Kontakte, aber erst 1915 wurde die VDH Mitglied im Bund Deutscher Frauenvereine. 1908 organisierte der Bund für Mutterschutz, der aus dem linken Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung hervorgegangen war, eine Tagung zur Reform des Hebammenwesens, an der mehrheitlich Hebammen teilnahmen. Das Verhältnis der Hebammen zur Frauen- bzw. Fürsorgebewegung gestaltete sich nicht spannungsfrei. Durch neu entstehende Frauenberufe wie Fürsorgerinnen und Säuglingspflegerinnen sahen sie ihre Arbeitsbereiche bedroht und fürchteten Einschränkungen ihrer Kompetenzen.
▶Abb. 1-3 Aufnahme im Bureau der Vereinigung Deutscher Hebammen anlässlich ihres 25-jährigen Jubiläums 1915.
Das Ziel, die gesamte deutsche Hebammenschaft im Vereinswesen zusammenzuführen, konnte bis zum Ersten Weltkrieg nicht erreicht werden, aber immerhin waren 1914 von den ca. 40000 Hebammen reichsweit über 22000 Mitglieder in der VDH (▶Abb. 1-3).
Nora Szász
Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs folgten die meisten Hebammen, so wie große Teile der bürgerlichen Frauenbewegung, dem „Ruf des Vaterlandes in der Stunde der Not”. Zahlreiche Hebammenvereine beschlossen, für eine Kriegstaxe mit ermäßigten Gebühren zu arbeiten. In Zeitungen fanden sich Angebote von Hebammen, Frauen, deren Männer im Krieg waren, unentgeltlich zu entbinden. Im Rahmen des Vaterländischen Frauendienstes beteiligten sich die Hebammen an Sammlungen für die Kriegspflege, unterstützten geflüchtete ostpreußische Hebammen, verteilten Kriegskochbücher an die Bevölkerung oder arbeiteten mit dem Roten Kreuz an der Front.
1915 schrieb Olga Gebauer in der ADHZ ganz im nationalistischen Taumel der Zeit: „Geben und Opfern sind unsere Waffen gegen die Feinde unseres Volkes; je mehr wir helfen, je größeren Anteil haben wir an dem Sieg unseres tapferen Heeres: Und wir werden siegen!”
In dem Maße, wie im Laufe des Krieges Armut, Hunger und Tod auch für Hebammen immer erfahrbarer wurden, rückten viele von ihrer anfänglichen Kriegsbegeisterung ab.
Nach Inkrafttreten der Reichswochenhilfe Ende 1914, die neben Wochen- und Stillgeld auch Zahlung von Hebammenhilfe durch die Krankenkassen vorsah, versuchten die Hebammen anstelle der ermäßigten Kriegstaxe wieder normale Gebühren zu verlangen, hatten damit aber keinen Erfolg. Dies führte zu erheblicher Unzufriedenheit unter den Hebammen und machte einmal mehr deren nach wie vor ungeregelte Stellung deutlich. Auch trug der schon vor dem Krieg einsetzende Geburtenrückgang zur Verschlechterung der sozialen Lage vieler Hebammen bei.
Der jahrelange Kampf um die Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Regelung des Hebammenwesens war, bis auf die Verabschiedung recht unverbindlicher Richtlinien im Bundesrat 1917, erfolglos geblieben. So wuchs gegen Ende des Krieges der Unmut der Hebammen auch über die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit ihrer eigenen Organisationsspitze. Sie verlangten nach einer innerverbandlichen Erneuerung und mehr Mitsprachemöglichkeiten.
Zahlreiche Vereinshebammen, auch aus den Vorständen, entwickelten die Ansicht, dass die bisherige Organisationsform zur Bewältigung der Aufgaben und Durchsetzung auf gesetzgeberischem Weg nicht ausreiche und nahmen Kontakt zu Gewerkschaften zwecks eines etwaigen Anschlusses auf. Ab 1919 traten vor allem die Anstaltshebammen im VDH dem Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund bei und gründeten 1921 den Deutschen Hebammenbund. Ziel war dabei eine einheitliche Überführung der Gesamtorganisation der Hebammen in die Gewerkschaft, um mehr Macht bei der Durchsetzung von Forderungen zu erlangen.
An der Umsetzung dieses Ziels und der Frage einer Verstaatlichung des Hebammenwesens zerbrach die Bewegung. Aus Angst vor einer „roten” Hebammenbewegung traten vielerorts reaktionäre Kreisärzte, Professoren und Hebammenlehrer im Einklang mit höchsten Regierungsbeamten auf den Plan, um einer Radikalisierung der Hebammen entgegenzuwirken.
Eine zentrale Rolle bei der Einmischung in die Strategie der Verbandspolitik der Hebammen, die mittlerweile kurz vor einem Hebammenstreik standen, kam dabei dem Staude-Verlag zu. Die Fäden gegen einen fortschrittlichen Kurs der VDH wurden, so der Vorwurf, schon seit vielen Jahren von der Allgemeine Deutsche Hebammen-Zeitung gesponnen. So seien Artikel in der Zeitung vielfach nur gekürzt oder gar nicht erschienen bzw. wurden zur Korrektur ans Ministerium weitergeleitet. Der Verlag habe so in Zusammenarbeit mit Ärzten und Regierungsbeamten maßgeblich die Spaltung der Hebammenbewegung in den ersten Jahren der Weimarer Republik herbeigeführt. Als der Verlag 1921 eine immer härtere Gangart vor allem gegen die Berliner Hebammen einschlug und keine Mitteilungen von diesen mehr abdruckte, kündigte die VDH ihre bisherige Verbandszeitung.
Eine neue Hebammenzeitung, die Zeitschrift für die Hebammen Deutschlands, war in Berlin entstanden und wurde zum offiziellen Sprachrohr der VDH. Der Staude-Verlag, inzwischen vom Verleger Rudolf Zickfeldt (Osterwieck a. H.) übernommen, investierte nun erhebliche Mittel, um eine Oppositionsbewegung gegen die VDH aufzubauen. 1922 kam es so zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände mit Sitz in Leipzig, die sich in der Folgezeit Allgemeiner Deutscher Hebammenverband nannte und deren Zeitung nun die ADHZ wurde.
Daneben entstanden weitere Hebammenorganisationen und -zeitungen, aber aus dieser zahlenmäßig größten gingen nach 1933 vor allem Hebammenfunktionärinnen der NS-Zeit hervor, wie etwa die spätere Reichshebammenführerin Nanna Conti (1881–1951).
Am 1.4.1923 trat das von den Hebammen hart erkämpfte Preußische Hebammengesetz in Kraft. Von den Hebammen mit großer Hoffnung auf Anstellung, ausreichendes Gehalt und finanzielle Sicherheit bei Krankheit und im Alter erwartet, war das Ergebnis enttäuschend: Neben geringen Mindesteinkommen und Niederlassungsbeschränkungen fehlte trotz einer vorgesehenen Zwangspensionierung aller über 65-jährigen Hebammen jegliche Regelung der Altersversorgung. Selbst die wenigen Errungenschaften wie etwa die Einrichtung von Hebammenstellen als kommunale Mitbestimmungsorgane für Hebammen wurden in einer Gesetzesänderung wieder gestrichen.
Ein zentrales Problem der folgenden Jahre war für die Hebammen der mit der begrenzten Erteilung der Niederlassungserlaubnis verbundene geplante zahlenmäßige Abbau von Hebammen. Ungefähr 4000 Hebammen in der gesamten Republik hätten gezwungenermaßen den Beruf aufgeben müssen und ihre Existenzgrundlage verloren, wenn nicht 1926 durch Klage einer Hebamme vor dem Oberverwaltungsgericht die Niederlassungsbegrenzung als mit der Reichsgewerbeordnung unvereinbar wieder aufgehoben worden wäre.
Insgesamt ging die Entwicklung der Volkswohlfahrt gerade in den 20er Jahren über die Köpfe der Hebammen hinweg. Während der Anteil der Anstaltsgeburten in den Städten stetig anstieg (1924 um insgesamt 9%, Berlin 39,3%), wurden Hebammen kaum in die neu geschaffenen Fürsorgeeinrichtungen wie die Schwangeren- und Säuglingsberatung miteinbezogen.
Nora Szász
In ihrem z. T. aussichtslosen Kampf für die Durchsetzung ihrer Interessen als Berufsstand waren die Hebammen in dieser Zeit besonders empfänglich für Konzepte der seit der Jahrhundertwende verstärkt aufkommenden bevölkerungspolitischen Bewegungen und Ideen, die für die Hebammen eine wichtige Position im Kampf gegen den Geburtenrückgang propagierten. Hier gewann zunehmend die Eugenik und Rassenhygiene auch im Bezug auf die Hebammen an Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist dann auch der relativ hohe Grad der Zustimmung der Hebammen zum Nationalsozialismus mit seiner Aufwertung der „Hebammen als Hüterin der Volksgesundheit” im Rahmen einer verbrecherischen Erb- und Rassenpolitik zu sehen.
Nachdem die Nationalsozialisten 1933 die Macht übernommen hatten, wurden die freien Gewerkschaften und damit auch der Deutsche Hebammenbund verboten, zwangsaufgelöst und des Eigentums beraubt. Die anderen Hebammenorganisationen wurden in der Reichsfachschaft Deutscher Hebammen (ab 1939 Reichshebammenschaft) unter Leitung von Nanna Conti, nun Reichshebammenführerin, zwangsvereinigt bzw. mussten sich vorher selbst auflösen. Das gesamte Vermögen der Verbände wurde konfisziert und entwendet. Allein der Allgemeine Deutsche Hebammenverband wurde als Vorgängerorganisation gewertet und nach Namens- und Satzungsänderung zur Reichsfachschaft Deutscher Hebammen. Über die konkreten Abläufe des Gleichschaltungsprozesses in den einzelnen Hebammenverbänden und das weitere Schicksal von Funktionärinnen des Hebammenbundes in der Zeit vor 1933 und die Verfolgung jüdischer Hebammen besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.
Hebammen waren in beide Seiten der Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten, der pro- und der antinatalistischen, eingebunden. Das Ziel der Schaffung einer leistungsfähigen erbgesunden, rassenreinen Volksgemeinschaft wurde zur staatlichen Prämisse, in der der Hebamme eine Schlüsselfunktion als bevölkerungspolitische Propagandistin und Multiplikatorin der „Erb- und Rassenpflege”-Ideen zukam.
Der ideologischen Schulung von Hebammen wurde daher größte Aufmerksamkeit gewidmet. Eine wichtige Bedeutung hatte dabei die Hebammenzeitung, die als „Zeitschrift der Reichsfachschaft Deutscher Hebammen ”, später unter dem Titel „Die deutsche Hebamme” weiter im Staude-Verlag erschien. In dieser Zeitschrift nahm die Rubrik „Bekanntmachungen, Verordnungen, Erlasse und Bescheide” einen breiten Raum ein und verlieh der Zeitschrift den Charakter eines nationalsozialistischen Amtsblattes. Kaum Fachartikel war frei von erb- und rassenbiologischer Ausrichtung. Geplant war auch die Schaffung einer nationalsozialistischen Hebammenelite, für deren Bildung zwischen 1935–1941 Kurse in der Reichsärzteschule Alt-Rehse abgehalten und eine Hebammenoberschule in Berlin-Neukölln eingerichtet wurde.
Die antinatalistische Seite der Bevölkerungspolitik wurde schon 1933 mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses umgesetzt. Aufgrund dieses Gesetzes fielen zwischen 200.000 und 350.000 als erbkrank eingestufte Männer und Frauen, teilweise auch von Hebammen gemeldet, der Zwangssterilisation zum Opfer. Hebammen wurden auch dazu angehalten, jedes Neugeborene mit Behinderungen oder Auffälligkeiten zu melden. Auch wenn es Hinweise dafür gibt, dass vereinzelt diese Meldepflicht umgangen wurde, leisteten hier Hebammen entscheidende Zuarbeit bei der Erfassung dieser Kinder, von denen über 5000 bis 1945 der sog. Kindereuthanasie zum Opfer fielen.
1936 fand der Internationale Hebammenkongress in Berlin statt. Vor der Olympiade diente er als geeignete Propagandaveranstaltung des nationalsozialistischen Deutschlands vor internationalem Publikum für seine Frauen- und Gesundheitspolitik und zur Bekundung eines angeblichen Friedenswillens.
Am 21.12.1938 wurde das Reichshebammengesetz verabschiedet. Mit der darin enthaltenen Zwangmitgliedschaft aller Hebammen in der Reichshebammenschaft, mit Niederlassungsbeschränkung, Mindesteinkommen und Hinzuziehungspflicht wurden vor allem die Hausgeburtshebammen mehr an Staat und Partei gebunden. Um die nun zugewiesene Rolle als staatliche Funktionsträgerinnen auszufüllen, bedeutete dies für Hebammen zugleich, weniger Verbündete mit den sie betreuenden Frauen und Familien zu sein.
Nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1945 wurde das Reichshebammengesetz in der sowjetischen Besatzungszone außer Kraft gesetzt, in den westlichen Besatzungszonen lediglich entnazifiziert und behielt in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen seine Gültigkeit. Erst 1985 kam es zu einer Novelle des Gesetzes.
In den Nachkriegsjahren ist das Hebammengesetz von 1938 als eine große Errungenschaft für Hebammen begriffen worden. Erst neuere Forschungsergebnisse ermöglichen einen kritischen Blick auf die Auswirkungen dieses autoritären, nach dem Führerprinzip ausgerichteten Reichsgesetzes auf den Wiederaufbau des Hebammenwesens in der föderalistischen Bundesrepublik.
Andrea Stiefel
Nach dem 2. Weltkrieg setzten die alliierten Militärregierungen der Franzosen, Engländer und Amerikaner das Reichshebammengesetz von 1938 nicht außer Kraft, entfernten aber die nationalsozialistisch geprägten Inhalte. Sie hoben jedoch die Niederlassungserlaubnis für Hebammen zunächst auf.
Mit der Einführung des Grundgesetzes ergaben sich geringfügige Änderungen im Hebammengesetz, welche durch die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Ländern bedingt waren. Dies betraf besonders Regelungen zur Niederlassungserlaubnis und der Gewährung des Mindesteinkommens. Seit dem 4.1.1954 gibt es eine bundeseinheitliche Gebührenordnung für freiberufliche Hebammen.
Mit dem 25.3.1963 trat eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen in Kraft. Die Ausbildungsdauer wurde auf 2 Jahre angehoben und festgelegt, dass die Ausbildung kostenlos ist. Leider wurde schon an dieser Stelle versäumt, die Ausbildung dem europäischen Standard anzugleichen. In vielen anderen Ländern Europas dauerte die Ausbildung bereits 3 Jahre, und die Zugangsvoraussetzungen waren mindestens Mittlere Reife, meist Abitur. Im Hebammengesetz von 1938 und den nachfolgenden Verordnungen waren folgende Besonderheiten enthalten, die bis 1985 galten:
Bevor Hebammen selbständig in freier Praxis tätig werden konnten, benötigten sie eine Niederlassungserlaubnis. So sollte vermieden werden, dass sich Hebammen an einem Ort konzentrieren, während an anderer Stelle ein Mangel an Hebammen herrscht. Die Erlaubnis wurde von der Verwaltungsbehörde des Bezirks (z. B. Oberstadt- oder Oberkreisbehörde) erteilt und der Hebamme ein Wohnsitz zugewiesen. Die Hebamme war verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Erlaubnis am zugewiesenen Wohnsitz niederzulassen. Längere Abwesenheit (länger als drei Wochen oder im Kalenderjahr länger als zwei Monate) ohne Erlaubnis der Behörde konnte zur Rücknahme der Niederlassungserlaubnis führen.
Nach § 14 HebG. wurde Hebammen mit einer Niederlassungserlaubnis ein jährliches Mindesteinkommen gewährt. Dies sollte Hebammen in geburtenschwachen Regionen wirtschaftlich absichern. Träger waren meist die Länder oder Stadt- und Landkreise. Erreichte die Hebamme ihr Mindesteinkommen nicht, erhielt sie den Fehlbetrag als Zuschuss. In den einzelnen Bundesländern waren die Zuschüsse unterschiedlich geregelt. Vorschüsse wurden zum Teil gewährt, mussten aber zurückgezahlt werden.
Freiberufliche Hebammen waren vor 1985 gesetzlich verpflichtet,
sich alle drei Jahre einer Nachprüfung durch den Amtsarzt zu unterziehen (§ 13 ff 6. DVO) und
alle fünf Jahre an einem zweiwöchigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen, zu dem sie einberufen wurden (§ 17 ff 6. DVO).
Fortbildungslehrgänge fanden meist an Hebammenschulen oder Universitätskliniken statt. Teilnehmen sollten möglichst nicht mehr als 15 Hebammen.
Die Gesetzesregelungen entfielen in dieser Form mit dem neuen Hebammengesetz von 1985, andere Regelungen wie die Gewährung des Mindesteinkommens und eine Verpflichtung zur Fortbildung wurden in die Hoheit der Länder überstellt bzw. in die Berufsordnungen der Länder eingearbeitet.
Zähes Ringen um die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht und die vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme und der Druck der EU-Richtlinien (damals noch EWG) führte nach 11 Jahren Vorarbeit zur Verabschiedung des Hebammengesetzes, das am 1.7.1985 in Kraft trat. Die Ausbildungsdauer wurde auf drei Jahre angehoben und erstmalig wurde mit diesem Gesetz auch Männern der Zugang zum Hebammenberuf ermöglicht. Männliche Absolventen tragen in Deutschland die Berufsbezeichnung Entbindungspfleger, in Österreich und der Schweiz denselben Titel wie weibliche Berufsangehörige.
Die Berufsausübung von Hebammen und Entbindungspflegern ist heute gesetzlich geregelt durch:
Gesetze der Europäischen Union (EU)
Gesetze bzw. Verordnungen auf Bundesebene
Hebammengesetz
Infektionsschutzgesetz
Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer
Landeshebammengesetze
Berufsordnungen
Grundsätzlich steht das Bundesgesetz über dem Landesgesetz.
In der ersten Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg waren aus politischen Gründen Versammlungen nicht möglich, deshalb konnte die Verbandsarbeit erst langsam wiederaufgenommen werden.
Im Dezember 1948 trafen sich mehrere Landesvorsitzende in Stuttgart, um aktuelle Probleme zu klären. Im März 1949 fand die erste Delegiertentagung in Wuppertal statt und die Hebammen schlossen sich zur „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hebammenverbände” zusammen. Seit Januar 1949 wurde wieder eine Verbandszeitschrift, die Deutsche Hebammenzeitschrift (DHZ), im Staude Verlag publiziert.
1954 erfolgte die Umbenennung in „Bund Deutscher Hebammenverbände”, dem auch der Verband der Anstaltshebammen angehörte. Dieser hatte sich seit 1952 organisiert, aber erst 1955 offiziell gegründet. 1974 erfolgte eine erneute Namensänderung in „Bund Deutscher Hebammen e. V.” 1982 löste sich der Verband Deutscher Anstaltshebammen offiziell auf, nachdem er bereits lange dem BDH e. V. angehört hatte.
Seit 1959 unterhält der Hebammenverband eine eigene Rechtsstelle. 1962 wurde die „Hebammengemeinschaftshilfe” gegründet, um Hebammen in Notlagen Zuschüsse und Unterstützung zu gewähren.
1966 fand der erste Internationale Hebammenkongress des ICM in Berlin statt, 1971 wieder der erste Nationale Hebammenkongress. 1991 schlossen sich Hebammen der neuen Bundesländer dem BDH e. V. an.
Im Jahr 1949 fanden noch bis zu 90% aller Geburten zu Hause statt, dies betraf alle Bevölkerungsschichten.
Sehr schnell zeichnete sich in den Folgejahren eine Trendwende ab, bereits 1952 suchten 47,4% aller Frauen zur Geburt eine Klinik auf, 1960 waren es schon 66,3% (Trombik 1985). Dieser Trend setzte sich fort und erreichte seinen Höhepunkt im Jahr 1981, als nur noch 1–2% aller Frauen zu Hause ihre Kinder gebaren.
Die Zahl der Hebammen nahm parallel dazu ebenfalls ab und erreichte Anfang der 80er Jahre ihren Tiefstand. Im Vergleich:
Anzahl der Hebammen 1950: 11700
Anzahl der Hebammen 1983: 5528
Neuerungen in der Medizin führten zudem zu einem veränderten Berufsalltag der Hebammen in den Kliniken.
Die Einführung des Kardiotokographen, der Amnioskopie und Mikroblutuntersuchung in den 60er Jahren forderten eine andere Herangehensweise an die Arbeit der Hebamme. Dies sind nur einige wenige Veränderungen von vielen, mit denen Hebammen sich vertraut machen mussten und die dazu führten, Eigenständigkeit und Selbstverständnis des Berufsstandes durch die Einführung einer „Geburtsmedizin” in Frage zu stellen. Dazu gehörte auch die Einführung des Mutterpasses 1968 und die Festlegung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge (Mutterschaftsrichtlinien).
In den 80er Jahren forderten Frauen und Familien vermehrt, in Ruhe, Sicherheit und selbstbestimmt zu gebären und überzeugten Hebammen von ihren Anliegen. Geburtshäuser wurden gegründet und die Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen nahm wieder zu. Die Wochenbettbetreuung im häuslichen Bereich wurde wieder fester Bestandteil der Hebammenarbeit.
