Hebammenkunde -  - E-Book

Hebammenkunde E-Book

0,0
99,99 €

-100%
Sammeln Sie Punkte in unserem Gutscheinprogramm und kaufen Sie E-Books und Hörbücher mit bis zu 100% Rabatt.

Mehr erfahren.
Beschreibung

Aktuell, wissenschaftlich fundiert, umfassend. Dieses Lehrbuch der Hebammenkunde wurde von 40 Hebammen - Lehrerinnen und Dozentinnen in der Hebammenausbildung, Wissenschaftlerinnen und erfahrenen Praktikerinnen - verfasst. Es vermittelt das gesamte Fachwissen, das für die Ausbildung zur Hebamme und für die spätere berufl iche Arbeit notwendig ist. Selbst komplexe Themen werden einprägsam und gut verständlich erklärt. Eine übersichtliche Gestaltung, viele Merksätze, Defi nitionen, Tabellen und Praxistipps erleichtern das Lesen und Lernen. Fast 800 Abbildungen, z. T. als zusätzliche Lerneinheiten gestaltet, veranschaulichen die Zusammenhänge. In der 5. Auflage wurden alle Kapitel vollständig überarbeitet und aktualisiert. Neueste Studienergebnisse sind einbezogen. Unentbehrlich während der Ausbildung und als Nachschlagewerk im Berufsalltag!vierfarbig - Anspruchsvoll: Studienergebnisse sind integriert. Auch im Bachelorstudiengang für Hebammen sind Sie damit bestens vorbereitet. - Zusätzlich: u.a. wichtiges neues Kapitel über Hebammenrolle und Beratungskompetenz.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern

Seitenzahl: 1805

Veröffentlichungsjahr: 2012

Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Hebammenkunde

Lehrbuch für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Beruf

Andrea Stiefel, Christine Geist, Ulrike Harder

Unter Mitarbeit von

Cordula Ahrendt Nicola Bauer Yvonne Bovermann Jule Friedrich Martha Halbach Regula Hauser Astrid Herber-Löffler Silvia Höfer Johanna Hoepner Grit Kalisch Marianne Kerkmann Simone Kirchner Susanne Kluge

Sabine Krauss-Lembcke Frauke Lippens Marion Lübke Susanne Mack Ina Mailänder Elisabeth Ortmeier Heike Polleit Clarissa Richter Anna Rockel-Loenhoff Josepha Rodriguez Christl Rosenberger Rose Maria Schilling Cornelia Schirren

Petra Schönberner Antje Schoppa-Remm Clarissa Schwarz Peggy Seehafer Susanne Simon Gisèle Steffen Ilse Steininger Yvonne Stephan Nora Szász Monika Tschernko Ulrike Willoughby

5., überarbeitete und erweiterte Auflage   746 Abbildungen

Ethik des Hebammenberufs

Hebammen arbeiten in einer gesellschaftlichen Verantwortung und begleiten Frauen, Kinder, Partner und Familien besonders während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Die Menschenwürde und die Rechte der Frau sind wesentliche Maßstäbe für ihr Handeln. Eine qualifizierte Ausbildung befähigt sie dazu.

Hebammen sehen in menschlicher Fortpflanzung und Geburt natürliche Lebensvorgänge, die einer fachkundigen Begleitung bedürfen. Wo Menschen in diese Vorgänge eingreifen, muss die Würde der Frau gewahrt sein und ihr Selbstbestimmungsrecht geachtet werden. Umfassende Information und ausreichend Zeit sind die Voraussetzungen für eine Entscheidungsfindung.

Hebammen unterstützen sich gegenseitig und arbeiten mit anderen Berufsgruppen zusammen, die sie beratend hinzuziehen. Sie überweisen, wenn die Situation es erfordert.

Hebammen haben eine staatlich geregelte Schweigepflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Hebammen sollten keiner Frau die für sie notwendige Hilfe verweigern, unabhängig von Rasse, Kultur, Weltanschauung, gesellschaftlicher Stellung und Lebensführung.

Hebammen schützen in ihrem beruflichen Alltag Frauen und Familien vor körperlichen und seelischen Schäden. Deren Gesundheit und Wohlergehen ist Ziel ihres gesellschaftspolitischen Engagements.

Hebammen erforschen ihre Arbeit und begleiten sie wissenschaftlich, um die Qualität zu sichern. Sie gestalten ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung. Ihr Wissen und ihre beruflichen Fähigkeiten geben ihnen Macht über die ihnen anvertrauten Menschen; diese Macht darf nicht missbraucht werden.

Hebammen bemühen sich gemeinsam um ihre gesellschaftliche Anerkennung und eine gerechte Entlohnung.

Hebammen beobachten mit kritischer Aufmerksamkeit neue Entwicklungen auf den Gebieten Geburtshilfe, Reproduktionsmedizin und Genforschung.

Diese Ethik-Grundsätze sind 1992 von der Delegiertenversammlung des Bundes Deutscher Hebammen (BDH) einstimmig angenommen worden. Sie wurden von Kolleginnen erarbeitet, nachdem der Internationale Hebammenverband (ICM) alle Mitgliedsverbände dazu aufgerufen hatte, berufsethische Fragen zu diskutieren und ethisch-moralische Grundlagen für Hebammen in einem Kodex zu formulieren.

Vorwort zur 1. Auflage

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett stellen für jede Frau einen bedeutenden Lebensabschnitt dar. Hebammen sind in dieser Zeit wichtige Bezugspersonen, denn sie sind durch ihre fachspezifische Ausbildung dazu befähigt, Frauen in der Schwangerschaft zu beraten und zu betreuen, normale Geburten zu leiten, Komplikationen frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen und das Wochenbett zu überwachen.

Dieser vielseitige Beruf bedarf einer soliden Ausbildung und regelmäßiger Fortbildung. Leider gibt es hierfür nur sehr wenig Fachliteratur von Hebammen. Das hat uns dazu bewogen, gemeinsam mit Kolleginnen ein Lehrbuch zu schreiben, das hebammenrelevantes Wissen, insbesondere über die physiologischen Vorgänge in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett vermittelt. Großen Wert legen wird dabei auf gute Lesbarkeit, verständliche Formulierungen und aussagekräftige Abbildungen. Die Darstellung pathologischer Vorgänge wird bewußt kürzer gefaßt und orientiert sich an der aktuellen ärztlichen Fachliteratur.

Um einen guten Praxisbezug zu gewährleisten, wurden ausschließlich Hebammen als Autorinnen gewonnen, die über viel Erfahrung durch Klinikarbeit, freiberufliche Praxis und Lehrtätigkeit an Hebammenschulen verfügen oder durch ihren „Zweitberuf“ Ärztin, Psychologin, Juristin, Sozialpädagogin bzw. Politologin spezielles Fachwissen erworben haben.

Wir hoffen, dass die Hebammenkunde für zukünftige Hebammen eine hilfreiche Ausbildungsgrundlage darstellt und den Kolleginnen in der Praxis als nützliches Nachschlagewerk dient.

Mit der Bezeichnung Hebamme meinen wir stets auch die wenigen männlichen Berufskollegen. Der Ausdruck Entbindungspfleger wird in diesem Buch vermieden, da er sich im Sprachgebrauch nicht durchgesetzt hat und das Arbeitsgebiet von Hebammen auf die Pflege während der Geburt reduziert.

Die Mitglieder einer Berufsgruppe werden im Text oft in der weiblichen Form benannt, um Doppelungen (Arzt/Ärztin) und eine nicht im Duden zugelassene Form (ÄrztIn) zu vermeiden. Die weibliche Form schließt die dieser Berufsgruppe angehörigen Männer natürlich stets mit ein.

Bedanken möchten wir uns bei allen Autorinnen für die gute Zusammenarbeit und bei Herrn Quirin-Harder für die gelungenen Zeichnungen sowie die geduldige Berücksichtigung all unserer Vorstellungen.

Ebenso gebührt dem Walter de Gruyter Verlag und seinen Mitarbeitern unser Dank für die offene Unterstützung dieses Lehrbuchprojektes, namentlich der Herstellerin Frau Dabrowski und dem Verlagsdirektor Medizin Herrn Priv. Doz. Dr. Radke.

Ein besonderer Dank geht an unsere Ehemänner und Kinder, deren Geduld und Verständnis uns eine große Hilfe war.

Wir bitten die Leserinnen und Leser der Hebammenkunde, uns ihre Anregungen und Kritik mitzuteilen, damit wir diese in der nächsten Auflage berücksichtigen können.

Berlin, Januar 1995

Christine Geist Ulrike Harder Gisela Kriegerowski-Schröteler Andrea Stiefel

Vorwort zur 5. Auflage

Nach der ersten Auflage 1995 konnten wir die 3. Auflage der Hebammenkunde im Jahr 2005 mit dem Hippokrates Verlag vollkommen neu strukturieren. Neben einem ansprechenden neuen Layout und gründlicher inhaltlicher Aktualisierung, durch zum Teil neue Autorinnen, wurden besonders die Kapitel zur Pathologie in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erheblich erweitert. Sehr schnell überarbeiteten wir unser Werk, um mit der Herausgabe der 4. Auflage (2007) aktuelle Trends aufzugreifen und Unklarheiten zu korrigieren.

Nun sind weitere fünf Jahre vergangen, in Österreich, der Schweiz und Deutschland haben sich wesentliche Veränderungen für die Hebammenausbildung ergeben. Der Berufsabschluss kann in Österreich und der Schweiz nur noch an einer Fachhochschule erworben werden, in Deutschland wird der akademische Weg entweder durch die Ausbildung begleitende Studienmöglichkeiten oder grundständige Studiengänge (z. B. Pilotprojekt Studiengang Hebammenkunde) beschritten. – Ein langer Weg, den wir mit unserem Lehrbuch und unseren Autorinnen begleitet haben, indem wir z.B. das Thema Hebammenforschung von Anfang an thematisierten. Viele unserer Autorinnen erwarben mit den Jahren akademische Grade, ihr Fachwissen wird auch wieder in die 5. Auflage einfließen.

Genauso wichtig und bedeutsam ist für uns auch die Expertise der Praktikerinnen, Hebammen die täglich in der Klinik, im Geburtshaus und im häuslichen Umfeld Frauen und ihre Familien begleiten und für sie da sind. Der Transfer von Wissen aus der Praxis an die Hochschule und zurück ist der Schlüssel für unser gemeinsames Wachstum und das Überleben unseres Berufsstandes. Daher haben wir uns bemüht, beiden Aspekten Rechnung zu tragen und die Notwendigkeit eines evidenzbasierten Arbeitens zu betonen, ohne sie zum Dogma zu erheben.

Wir hoffen, dass Hebammen in Ausbildung und Studium, aber auch langjährig tätige Hebammen und andere Berufsgruppen im Bereich der Geburtshilfe von den Veränderungen des Lehrbuches profitieren. Möge es weiter als Lehrbuch und Nachschlagewerk dienen, um eine fachkompetente, einfühlsame Hebammenbetreuung und eine familienfreundliche Geburtshilfe zu fördern und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken und auszubauen.

Wir danken allen Autorinnen für die gute Zusammenarbeit und vielen unseren Leserinnen und Lesern für die konstruktiven Kritiken und Anregungen. Ein besonderer Dank gebührt Frau Dr. Renate Reutter und dem Hippokrates Verlag, die sich wie immer sehr für das Buch eingesetzt haben und offen für Anregungen und Wünsche waren. Ebenso bedanken wir uns bei unseren Familien und Freunden, die uns nach wie vor tatkräftig unterstützten.

Berlin und Konstanz, Mai 2012

Andrea Stiefel Christine Geist Ulrike Harder

Herausgeberinnen

Andrea Stiefel

E-Mail: [email protected]

Lehrerin für Hebammenwesen, MSc. Midwifery Stellvertretende Studiengangsleitung BSc Hebamme Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Dept. G Institut für Hebammen Technikumstraße 71 CH-8401 Winterthur, Schweiz

Geboren 1959 in Wuppertal.

1977 Hebammenausbildung in München, anschließend angestellte Hebamme in Berlin.

1989 Weiterbildung zur staatlich anerkannten Lehrerin für Hebammen beim Senat für Gesundheit Berlin.

1991 Lehrerin für Hebammen am Martin-Luther-Krankenhaus Berlin.

1995 Stationsleitung der Neugeborenenabteilung.

1996 Lehrerin für Hebammen am Vivantes Klinikum Neukölln, ab 2003 Leitung der Hebammenschule.

1997–2005 ICM-Delegierte des Bund Deutscher Hebammen, 2005–2008 Regionalvertreterin des ICM für Zentraleuropa.

2007–2009 Masterstudium

2009 Dozentin ZHAW, Dept. G, Institut für Hebammen, Winterthur, Schweiz.

2010 Stellvertretende Studiengangleitung.

Christine Geist

E-Mai: [email protected]

Lehrerin für Hebammenwesen Quantzstr. 18 b 14129 Berlin

Geboren 1943 in München.

1967 Hebammenausbildung in Berlin, anschließend angestellte Hebamme.

1985 Weiterbildung zur staatlich anerkannten Lehrerin für Hebammen beim Senat für Gesundheit Berlin.

1986 Lehrerin für Hebammen am Krankenhaus Berlin Neukölln.

1996 bis September 2003 Leitung der Hebammenschule am Vivantes Klinikum Neukölln.

Ulrike Harder

E-Mai: [email protected]

Lehrerin für Hebammenwesen, freie Dozentin Hebammenschule im IbBG Vivantes Klinikum Neukölln Rudower Str. 48 12351 Berlin

Geboren 1955 in Hamburg.

1975 Studium der Erziehungswissenschaften.

1978 Hebammenausbildung in Berlin, anschließend angestellte Hebamme in Hamburg.

1984 Leitende Hebamme an einem Krankenhaus in Saudi Arabien.

1987 Weiterbildung zur staatlich anerkannten Lehrerin für Hebammen.

1989 Leitung der Hebammenschule am Martin-Luther-Krankenhaus Berlin.

1995 Lehrerin für Hebammen in Speyer.

1997 Leitung der Hebammenschule in Bensberg.

1998–2005 Mitherausgeberin der Fachzeitschrift „Die Hebamme“.

2000 Freiberufliche Hebamme in der Fera Gemeinschaftspraxis Berlin.

2002 Lehrerin für Hebammen am Vivantes Klinikum Neukölln, Dozentin für geburtshilfliche Fortbildungen und freiberufliche Hebamme.

Autorinnen

Cordula AhrendtHebamme, Dipl.-Medizinpädagogin Ausbildungszentrum für Gesundheitsfachberufe des Universitätsklinikums Leipziger Str. 44, Haus 117 39120 Magdeburg

Prof. Dr. phil. Nicola H. BauerHebamme, Dipl.-Pflegewirtin, Professorin für Hebammenwissenschaft Studienbereich Hebammenkunde Hochschule für Gesundheit Universitätsstr. 105 44789 Bochum

Yvonne BovermannHebamme MSc, Stillberaterin Miningstr. 95 12359 Berlin

Jule FriedrichHebamme, Sozial- und Gesundheitsmanagerin Op de Elg 52 22393 Hamburg

Martha HalbachLehrerin für Hebammenwesen Kurfürstenstr. 38 42369 Wuppertal

Regula HauserHebamme, M. P. H. Leitung Fort- und Weiterbildung Institut für Hebammen Technikumstraße 71 8401 Winterthur, Schweiz

Astrid Herber-LöfflerLehrerin für Hebammenwesen Gesundheit Nordhessen Holding AG Mönchebergstr. 41-43 34125 Kassel

Silvia HöferHebamme Schwendener Str. 21 14195 Berlin

Johanna Hoepner Falkenstr. 3 90562 Heroldsberg

Grit KalischHebamme, Dipl.-Medizinpädagogin Hebammenschule im IbBG Vivantes Klinikum Neukölln Rudower Str. 48 12351 Berlin

Marianne KerkmannLehrerin für Hebammenwesen Staatliche Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Universität München Maistr. 11 80337 München

Simone KirchnerLehrerin für Hebammenwesen, Dipl.-Psychologin Kaiser-Friedrich-Str. 7 10585 Berlin

Susanne KlugeHebamme/Dipl.-Sozialpädagogin Fischergasse 32 89073 Ulm

Sabine Krauss-LembckeHebamme, Supervisorin Am alten Hof 15 27398 Kirchlinteln

Frauke LippensHebamme Hebammenpraxis Jarrestr. 44 22303 Hamburg

Dr. med. Marion LübkeHebamme, Gynäkologin Krankenhaus Bad Cannstatt Frauenklinik Stuttgart Prießnitzweg 24 70374 Stuttgart

Susanne MackHebamme, Dipl.-Pflegepädagogin (FH) Bahnhofstr. 4 66133 Saarbrücken

Ina MailänderHebamme Osterfeldstr. 10 A 31515 Wunstorf

Elisabeth OrtmeierHebamme BSc Sturmbergweg 7 94034 Passau

Heike PolleitHebamme, Dipl.-Pflegewirtin Hebammenschule im IbBG Vivantes Klinikum Neukölln Rudower Str. 48 12351 Berlin

Clarissa RichterHebamme Glasgower Str. 31 12051 Berlin

Anna Rockel-LoenhoffHebamme, Ärztin Birkenweg 11 59425 Unna

Josepha RodriguezHebamme, Gynäkologin Uhlandstr. 87 10717 Berlin

Christl RosenbergerHebamme, Berufsschullehrerin für Gesundheitsberufe, M. A. Ziegeleistr. 21 9300 Wittenbach/St. Gallen, Schweiz

Rose Maria SchillingHebamme/Diplom Medizinpädagogin Charité Gesundheitsakademie Ausbildungsbereich Hebammenwesen Augustenburger Platz 1 13353 Berlin

Cornelia SchirrenLehrerin für Hebammenwesen Elisabeth von Thüringen Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum der Philipps-Universität, Hebammenschule Sonnenblickallee 13 35039 Marburg

Petra SchönbernerHebamme, Dipl.-Psychologin Markelstr. 17 12163 Berlin

Antje Schoppa-RemmHebamme Buchen Weg 3 56075 Koblenz

Prof. Dr. Clarissa SchwarzHebamme, Lehrerin, Gesundheitswissenschaftlerin MPH Alte Jacobstr. 133 10967 Berlin

Peggy SeehaferHebamme, Anthropologin AnthropologenKontor Deichstr. 39 20459 Hamburg

Susanne SimonHebamme, Dipl.-Medizinpädagogin Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Postfach 1940 49009 Osnabrück

Gisèle SteffenHebamme Propsteiweg 13 79112 Freiburg-Waltershofen

Ilse SteiningerHebamme/BSc, Lehrerin für Gesundheitsberufe, Dozentin Belpstr. 21 3007 Bern, Schweiz

Yvonne StephanHebamme, Dipl.-Berufspädagogin Elisabeth von Thüringen Akademie für Gesundheitsberufe am Klinikum der Philipps-Universität, Hebammenschule Sonnenblickallee 13 35039 Marburg

Nora SzászHebamme, Gynäkologin Friedrich-Ebert-Str. 130 34119 Kassel

Monika TschernkoHebamme, Dipl.-Medizinpädagogin Ostrauer Str. 12 01277 Dresden

Ulrike WilloughbyHebamme, Juristin Fischbacher Weg 6 65719 Hofheim

Inhalt

Berufsbild

1 Geschichte des Hebammenberufs

Nora Szász, Andrea Stiefel, Monika Tschernko

1.1 Antike und Mittelalter

1.2 17. und 18. Jahrhundert

1.3 19. Jahrhundert

1.4 Hebammenbewegung

1.5 Erster Weltkrieg und Weimarer Republik

1.6 Hebammen im Nationalsozialismus

1.7 Entwicklung des Hebammenberufs in der Bundesrepublik Deutschland

1.8 Entwicklung des Hebammenberufs in der DDR

2 Der Hebammenberuf heute

Andrea Stiefel, Jule Friedrich, Susanne Simon

2.1 Arbeitsbereiche und Arbeitsformen

2.2 Fort- und Weiterbildung, Studium

2.3 Hebammenforschung

2.4 Berufsverbände für Hebammen

2.5 Hebammenausbildung und -beruf in anderen europäischen Ländern

3 Hebammenrolle, Kommunikation und pädagogische Hebammenaufgaben

Cordula Ahrendt

3.1 Hebammenrolle

3.2 Grundlagen der Kommunikation

3.3 Beratung

3.4 Pädagogische Grundlagen der Kursgestaltung

Literatur Kap. 1–3

Sexualität und Familienplanung

4 Psychosexuelle Entwicklung der Frau

Susanne Kluge

4.1 Sexualität im Kindesalter

4.2 Sexualität in Pubertät und Adoleszenz

4.3 Sexualität als erwachsene Frau

4.4 Sexualität in der Schwangerschaft

4.5 Sexualität der Geburt

4.6 Sexualität nach der Geburt

4.7 Sexualität in den Wechseljahren

4.8 Sexualität im Alter

4.9 Die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft

5 Betreuung von Frauen mit Gewalterfahrung

Jule Friedrich

5.1 Gewalterfahrungen

5.2 Betreuung von Frauen mit Genitalverstümmelung

6 Familienplanung

Cordula Ahrendt, Clarissa Richter

6.1 Hebamme und Kontrazeption

6.2 Möglichkeiten der Kontrazeption

6.3 Zuverlässigkeit der Verhütungsmethoden

6.4 Natürliche Familienplanung nach sensiplan®

6.5 Andere Verhütungsmethoden ohne Mittelanwendung

6.6 Chemische Methoden

6.7 Mechanische Methoden

6.8 Hormonelle Methoden

6.9 Irreversible Methoden

6.10 Vor- und Nachteile der einzelnen Verhütungsmethoden

6.11 Empfängnisverhütung nach der Geburt

6.12 Kinderwunsch, Sterilität, Reproduktionsmedizin

Literatur Kap. 4–6

Anatomie und Physiologie

7 Weibliche Genitalorgane

Ulrike Harder, Peggy Seehafer

7.1 Anatomische Fachbegriffe

7.2 Vulva

7.3 Vagina (Scheide)

7.4 Uterus (Gebärmutter)

7.5 Tuba uterina (Eileiter)

7.6 Ovar (Eierstock)

7.7 Blutversorgung der weiblichen Genitalorgane

7.8 Menstruationszyklus

8 Beckenboden, Bindegewebe und Haltebänder

Ulrike Harder, Peggy Seehafer

8.1 Beckenboden

8.2 Bindegewebe und Haltebänder

9 Embryonale und plazentare Entwicklung

Simone Kirchner, Susanne Mack

9.1 Präimplantationsphase

9.2 Implantation, Nidation

9.3 Entwicklung der dreiblättrigen Keimscheibe

9.4 Embryonalperiode

9.5 Fetalperiode

9.6 Plazentaentwicklung und -funktion

Literatur Kap. 7–8

Schwangerschaft

10 Feststellung der Schwangerschaft

Silvia Höfer

10.1 Schwangerschaftsdauer

10.2 Schwangerschaftstest

10.3 Schwangerschaftszeichen

10.4 Schwangerschaftsalter und Bestimmung des Geburtstermins/Geburtszeitraums

11 Physiologie und Psychologie der Schwangerschaft

Silvia Höfer

11.1 Hormone

11.2 Uterus

11.3 Zervix und Vagina

11.4 Herz-Kreislauf-System

11.5 Lunge und Atemwege

11.6 Nieren und Harnwege

11.7 Magen-Darm-Trakt, Leber

11.8 Stoffwechsel

11.9 Körpergewicht und Körperform

11.10 Skelett und Muskulatur

11.11 Haut

11.12 Brüste

11.13 Psychologie der Schwangerschaft

12 Die Entstehung einer Familie

Silvia Höfer

12.1 Definition von Familie

12.2 Funktionen und Dynamiken in der Familie

12.3 Kultur und Herkunft

13 Schwangerschaftsbeschwerden bei gesunden Schwangeren

Silvia Höfer

13.1 Ödeme

13.2 Vaginaler Fluor und Pilzinfektionen

13.3 Verdauung und Ausscheidung

13.4 Herz- und Kreislaufsystem

13.5 Bewegungsapparat

14 Schwangerenvorsorge

Silvia Höfer

14.1 Schwerpunkte und Rolle der Hebamme

14.2 Rechtliche Grundlagen

14.3 Ethische Aspekte

14.4 Ausstattung für die Schwangerenvorsorge

14.5 Prinzipien der Vorsorgeuntersuchungen

14.6 Der erste Vorsorgetermin

14.7 Weitere Vorsorgetermine

14.8 Betreuung bei Terminüberschreitung und Übertragung

14.9 Betreuung von Mehrlingsschwangerschaften

15 Untersuchung der schwangeren Frau

Silvia Höfer

15.1 Regeln für körperliche Untersuchungen

15.2 Untersuchung des Bauches und der Brüste

15.3 Untersuchung des Beckens

15.4 Die vaginale Untersuchung

15.5 Beurteilung der Entwicklung des Kindes

15.6 Urinuntersuchungen

15.7 Blutuntersuchungen

15.8 Weiterführende Untersuchungen

15.9 Untersuchungsergebnisse und die Notwendigkeit einer ärztlichen Diagnose

16 Beratung der schwangeren Frau

Silvia Höfer, Andrea Stiefel

16.1 Prinzipien der Schwangerenberatung

16.2 Gesprächsgestaltung

16.3 Beratungsthemen

16.4 Soziale Beratung der Schwangeren

16.5 Pränatale Diagnostik

16.6 Sexualität in der Schwangerschaft

16.7 Arzneimittel und Schwangerschaft

16.8 Genussmittel, Drogen und Schwangerschaft

16.9 Der Nestbautrieb in der Schwangerschaft

16.10 Sport und Bewegung in der Schwangerschaft

16.11 Reisen in der Schwangerschaft

16.12 Spezielle Körperpflege in der Schwangerschaft

16.13 Stillen, Vorbereitung auf die Ernährung des Kindes

16.14 Auswahl des Geburtsortes

17 Ernährung in der Schwangerschaft

Silvia Höfer

17.1 Grundprinzipien der Ernährungsberatung

17.2 Energiebedarf, Fette, Kohlenhydrate und Eiweiß

17.3 Wasser, Flüssigkeit

17.4 Mineralien und Spurenelemente

17.5 Vitamine

17.6 Vor- und Nachteile typischer Nahrungsmittel

17.7 Nahrungsergänzungsmittel („Supplements“) und Diäten

17.8 Ernährungsgewohnheiten

18 Geburtsvorbereitung

Sabine Krauss-Lembcke

18.1 Methoden der Geburtsvorbereitung

18.2 Ziele eines Geburtsvorbereitungskurses

18.3 Aufgaben der Kursleiterin

18.4 Organisation und Ausstattung

18.5 Inhalte eines Geburtsvorbereitungskurses

19 Risikoabschätzungen und Risikokataloge

Silvia Höfer

19.1 Risikokatalog der Mutterschafts-Richtlinien

19.2 Risikokatalog des Mutterpasses

19.3 Risikokatalog der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

20 Überwachungsmethoden und Pränataldiagnostik

Silvia Höfer

20.1 Ultraschall-Screening

20.2 Amnioskopie

20.3 Amniozentese

20.4 Chorionzottenbiopsie

20.5 Alpha-Fetoprotein-Bestimmung und Triple-Diagnostik im Serum

20.6 Nabelschnurpunktion

20.7 Kardiotokografie (CTG)

21 Besondere Schwangerschaften

Andrea Stiefel, Simone Kirchner, Christl Rosenberger, Anna Rockel-Loenhoff, Susanne Kluge

21.1 Mehrlingsschwangerschaft

21.2 Beckenendlagen (BEL)

21.3 Abruptio gravitatis (Schwangerschaftsabbruch)

22 Erkrankungen und Komplikationen in der Schwangerschaft

Silvia Höfer, Andrea Stiefel, Susanne Kluge

22.1 Anzeichen von Komplikationen in der Schwangerschaft

22.2 Bedeutung psychosozialer Probleme für den Schwangerschaftsverlauf

22.3 Emesis, Hyperemesis und Ptyalismus

22.4 Eisenmangelanämie

22.5 Differenzialdiagnosen der Anämie

22.6 Blutungen in der Schwangerschaft

22.7 Drohende Frühgeburt

22.8 Aborte (Fehlgeburten)

22.9 Infektionen in der Schwangerschaft

22.10 Wachstumsretardierung und Plazentainsuffizienz

22.11 Hypertensive Erkrankungen in der Schwangerschaft (HES), Präeklampsie, Eklampsie

22.12 HELLP-Syndrom

22.13 Diabetes und Schwangerschaft

Literatur Kap. 10–22

Die normale Geburt

23 Der Geburtsvorgang

Christl Rosenberger, Rose Maria Schilling, Ulrike Harder

23.1 Wehenphysiologie

23.2 Geburtsmechanische Begriffe zur Position des Kindes

23.3 Geburtsmechanische Faktoren des kindlichen Kopfes

23.4 Knöcherner Geburtsweg

23.5 Weicher Geburtsweg

23.6 Vaginale und rektale Untersuchung

23.7 Phasen der Geburt

23.8 Blasensprung

23.9 Geburtsmechanik

24 Geburtsleitung und Betreuung der Gebärenden in der Eröffnungsperiode

Ulrike Harder

24.1 Geburtsbeginn

24.2 Dokumentation der Geburt

24.3 Beobachtung von Wehen und kindlicher Herzfrequenz

24.4 Begleitung der Gebärenden

24.5 Körperhaltungen während der Eröffnungs- und Übergangsphase

24.6 Nahrungsaufnahme

24.7 Kontrolle des Allgemeinzustandes

24.8 Kontrolle des Geburtsfortschrittes

25 Geburtsleitung und Betreuung der Gebärenden in der Durchtrittsphase (Austreibungsperiode)

Ulrike Harder, Frauke Lippens

25.1 Erkennen des Geburtsfortschrittes

25.2 Durchtrittsphase (Austreibungsperiode)

25.3 Dammschutz und Entwicklung des Kindes

25.4 Geburt in unterschiedlichen Gebärpositionen

26 Wassergeburt

Ulrike Harder

27 Abnabeln und Erstversorgung des Neugeborenen

Ilse Steininger

28 Die Nachgeburtsperiode

Ulrike Harder, Ilse Steininger, Simone Kirchner

28.1 Plazentalösung und Plazentageburt

28.2 Leitung der Nachgeburtsperiode

28.3 Plazentaform und Nabelschnur

28.4 Betreuung der Familie post partum

29 Schmerzerleichterung während der Geburt

Gisèle Steffen, Marion Lübke, Ulrike Harder, Christl Rosenberger

29.1 Geburtsschmerz

29.2 Möglichkeiten der Schmerzerleichterung

29.3 Psychopharmaka, Spasmolytika und Analgetika

29.4 Inhalationsanalgesie mit Lachgas

29.5 Lokalanästhesien

29.6 Rückenmarksnahe Leitungsanästhesien

29.7 Kurznarkose

30 Besonderheiten der Hausgeburtshilfe

Frauke Lippens

30.1 Vorteile und Nachteile

30.2 Voraussetzungen für eine Hausgeburt

30.3 Kontinuierliche Betreuung

30.4 Ausrüstung

30.5 Vorbereitungen im Hause der Schwangeren

30.6 Einsatz sanfter Heilmethoden

30.7 Verlegung der Geburt in die Klinik

Literatur Kap. 23–30

Abweichungen von der normalen Geburt

31 Mütterliche Geburtsverletzungen und Nahtversorgung

Petra Schönberner, Anna Rockel-Loenhoff, Ulrike Harder

31.1 Dammriss, Scheidenriss

31.2 Labienriss, Schürfungen, Klitorisriss

31.3 Zervixrisse und tiefe Scheidenrisse

31.4 Nahtversorgung

31.5 Episiotomie

31.6 Nachbehandlung

32 Einleitung der Geburt

Ulrike Harder, Regula Hauser

32.1 Methoden der Einleitung

32.2 Terminüberschreitung und Übertragung

32.3 Grünes Fruchtwasser

32.4 Vorzeitiger Blasensprung

32.5 Amnioninfektionssyndrom

33 Abweichende Fruchtwassermengen

Ulrike Harder, Susanne Mack

33.1 Polyhydramnion

33.2 Oligohydramnion

34 Suspektes und pathologisches CTG

Ulrike Harder

34.1 CTG Beurteilung

35 Protrahierter Geburtsverlauf

Ulrike Harder

35.1 Wehenanomalien

35.2 Weichteilanomalien

35.3 Anomalien des knöchernen Geburtsweges

35.4 Relatives Kopf-Becken-Missverhältnis

35.5 Armvorfall bei Schädellage

36 Einstellungs- und Haltungsanomalien

Ulrike Harder

36.1 Hintere Hinterhauptshaltung

36.2 Deflexionshaltungen

36.3 Hoher Geradstand

36.4 Tiefer Querstand

36.5 Roederer-Einstellung

36.6 Asynklitische Einstellungen

37 Erschwerte und forcierte Kopfentwicklung

Ulrike Harder

37.1 Kristeller-Handgriff

37.2 Hinterdammgriff nach Ritgen

37.3 Vaginal-operative Entbindung

38 Schulterdystokie, verzögerte Schultergeburt

Ulrike Harder

38.1 Diagnose

38.2 Mögliche Folgen

38.3 Beckenmobilisationen

38.4 Suprapubischer Druck

38.5 Episiotomie

38.6 Eingehen mit der Hand beim hohen Schultergeradstand

38.7 Hoher Schultergeradstand, weitere Maßnahmen

38.8 Tiefer Schulterquerstand, weitere Maßnahmen

38.9 Schulterdystokie bei Wassergeburten

38.10 Dokumentation

39 Sectio caesarea

Ulrike Harder, Astrid Herber-Löffler

39.1 Häufigkeit, Indikationen, Nachteile

39.2 Prä- und postoperative Maßnahmen bei Sectio caesarea

40 Beckenendlage (BEL)

Ulrike Harder, Anna Rockel-Loenhoff

40.1 Einteilung der Beckenendlagen

40.2 Geburtsmodus

40.3 Geburtsmechanik

40.4 Geburtsleitung

40.5 Handgriffe zur Entwicklung der BEL

41 Querlage, Schräglage

Ulrike Harder, Anna Rockel-Loenhoff

42 Mehrlingsgeburten

Ulrike Harder

42.2 Zwillingsgeburt

42.3 Komplikationen und Besonderheiten

42.4 Geburtsleitung

42.5 Leitung der Nachgeburtsperiode

43 Frühgeburt

Ulrike Harder, Susanne Mack

44 Geburtshilfliche Besonderheiten bei mütterlichen Erkrankungen

Ulrike Harder, Susanne Mack

44.1 Präeklampsie

44.2 HELLP-Syndrom

44.3 Diabetes mellitus

45 Geburt eines toten, fehlgebildeten oder kranken Kindes

Clarissa Schwarz

45.1 Totgeburt

45.2 Geburt eines fehlgebildeten, kranken oder nicht lebensfähigen Kindes

46 Notfälle in der Geburtshilfe

Ilse Steininger

46.1 Schwere kindliche Bradykardie

46.2 Nabelschnurvorfall

46.3 Vorzeitige Plazentalösung

46.4 Placenta praevia

46.5 Nabelschnurgefäßriss

46.6 Uterusruptur

46.7 Fruchtwasserembolie

46.8 Mütterliche Schocksymptomatik

47 Regelwidrigkeiten in der Nachgeburtsperiode

Ilse Steininger

47.1 Allgemeine Betreuungsaufgaben der Hebamme

47.2 Retention der ungelösten Plazenta

47.3 Retention der gelösten Plazenta

47.4 Uterusatonie

47.5 Rissblutungen

Literatur Kap. 31–47

Das Wochenbett

48 Wochenbettbetreuung in der Klinik

Christine Geist

48.1 Integrative Wochenbettbetreuung

48.2 Bonding

48.3 Wochenbettbesuch

48.4 Beratung der Wöchnerin

49 Physiologische Veränderungen im Wochenbett

Christine Geist

49.1 Hormonelle Umstellung

49.2 Extragenitale Rückbildung

49.3 Rückbildung des Uterus

49.4 Rückbildung von Vagina, Vulva und Beckenboden

49.5 Heilung der Geburtsverletzungen

49.6 Lochien (Wochenfluss)

49.7 Rückkehr von Menstruation und Fertilität

50 Laktation und Stillen

Christine Geist, Jule Friedrich, Yvonne Bovermann, Dorothea Tegethoff

50.1 Entwicklung der Brust

50.2 Anatomie der Brustdrüse

50.3 Hormonelle Beeinflussung des Brustdrüsengewebes

50.4 Stillreflexe

50.5 Erstes Anlegen

50.6 Muttermilch

50.7 Die Bedeutung des Stillens

50.8 Korrektes Anlegen und Stillpositionen

50.9 Stillen nach Bedarf (ad libitum)

50.10 Stillberatung

50.11 Stillgruppen und Informationsmaterial

51 Stillprobleme

Yvonne Bovermann, Dorothea Tegethoff

51.1 Probleme bei der Mutter

51.2 Probleme beim Kind

51.3 Besondere Stillsituationen

51.4 Hilfsmittel beim Stillen

51.5 Abpumpen von Muttermilch und Entleeren von Hand

51.6 Aufbewahren der Muttermilch

51.7 Alternative Fütterungsmethoden

51.8 Rückstände in der Muttermilch

51.9 Stillhindernisse

51.10 Abstillen

52 Wochenbettbetreuung zu Hause

Nicola Bauer

52.1 Organisatorische Voraussetzungen

52.2 Ausstattung und Materialien

52.3 Betreuungszeitraum

52.4 Vorbesuch in der Schwangerschaft

52.5 Wochenbettbesuche zu Hause

52.6 Wichtige Themen in der weiteren Wochenbettbetreuung

52.7 Besondere Wochenbettsituationen

52.8 Die Hebamme als Begleiterin

53 Betreuung nach einer Sectio caesarea

Astrid Herber-Löffler, Nicola Bauer

53.1 Wochenbettverlauf

53.2 Drainagen, Verbandwechsel

53.3 Wundheilung, Fäden ziehen

53.4 Entlassung

53.5 Wochenbettbetreuung zu Hause

54 Betreuung verwaister Mütter

Clarissa Schwarz

54.1 Betreuung im Wochenbett

54.2 Körperliche Prozesse

54.3 Die Zeit zwischen Tod und Bestattung

54.4 Bestattungsrecht

54.5 Finanzielle Ansprüche der verwaisten Mutter

54.6 Begleitung des Trauerprozesses

54.7 Betreuung der Mutter eines fehlgebildeten oder kranken Neugeborenen

55 Körperliche Erkrankungen im Wochenbett

Andrea Stiefel

55.1 Rückbildungsstörungen des Uterus

55.2 Lochialstau

55.3 Infektionen im Wochenbett

55.4 Gestörte Wundheilung von Geburtsverletzungen

55.5 Initiale Brustdrüsenschwellung/Milchstau/Mastitis puerperalis

55.6 Störungen im Bereich des Urogenitaltraktes

55.7 Störungen im Darm- und Analbereich

55.8 Blutungen

55.9 Thromboembolische Erkrankungen

55.10 Präeklampsie, HELLP-Syndrom

55.11 Symphysenschäden

55.12 Steißbeinverletzungen

56 Psychische Krisen und Erkrankungen in der Postpartalzeit

Petra Schönberner

56.1 „Babyblues“, das postpartale Stimmungstief

56.2 Postpartale Depression (PPD)

56.3 Postpartale Psychose (PPP)

56.4 Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)

56.5 Psycho- und Pharmakotherapie bei psychisch erkrankten Müttern

56.6 Vorgehen bei einem psychiatrischen Notfall

56.7 Betreuungsaspekte

Literatur Kap. 48–56

Neugeborenes und Säugling

57 Die Umstellung des Körpers nach der Geburt

Andrea Stiefel

57.1 Fetaler Kreislauf

57.2 Der Kreislauf des Neugeborenen

57.3 Herz und Blutdruck

57.4 Blut

57.5 Lunge, Atmung, Temperaturregulation

57.6 Magen-Darm-Trakt, Leber und Nieren

57.7 Nervensystem

57.8 Skelett

57.9 Knöcherner Schädel

57.10 Zahnentwicklung

58 Das gesunde Neugeborene

Andrea Stiefel

58.1 Erstversorgung

58.2 Klassifikation der Neugeborenen

58.3 Reifebestimmung

58.4 Erstuntersuchung des Neugeborenen (U1)

58.5 Prophylaxen post natum

58.6 Weitere Versorgung des Neugeborenen

59 Besonderheiten der frühen Neugeborenenperiode

Heike Polleit, Elisabeth Ortmeier

59.1 Anpassung an das extrauterine Leben

59.2 Magen-Darm-Funktion

59.3 Leberfunktion und -stoffwechsel

59.4 Nierenfunktion

59.5 Geschlechtsorgane

59.6 Nabel

59.7 Haut

59.8 Temperaturregulation

59.9 Gewichtsentwicklung

60 Betreuung des gesunden Neugeborenen in den ersten Lebenstagen

Andrea Stiefel

60.1 Pflege und Überwachung des Neugeborenen

60.2 Vorsorgeuntersuchungen

60.3 Neugeborenen-Screening (Stoffwechselerkrankungen)

60.4 Prophylaxen

60.5 Hüftscreening

60.6 Hörscreening

60.7 Weitere Untersuchungen

61 Das gefährdete und das kranke Neugeborene

Heike Polleit, Andrea Stiefel, Elisabeth Ortmeier

61.1 Risikofaktoren

61.2 Beobachtungen des Neugeborenen

61.3 Reanimation in der Klinik

61.4 Anpassungsstörungen

61.5 Infektionen

61.6 Geburtsverletzungen

61.7 Fehlbildungen

61.8 Hyperbilirubinämie

61.9 Frühgeborene

61.10 Hypotrophe Reifgeborene

61.11 Hypertrophe Reifgeborene

62 Umgang mit Neugeborenen und Säuglingen

Antje Schoppa-Remm, Ina Mailänder, Andrea Stiefel

62.1 Heben, Wickeln, Lagerung, Anfassen, Tragen

62.2 Lagerstätten

62.3 Unterwegs mit dem Neugeborenen und Säugling

62.4 Raumausstattung und Bekleidung

62.5 Körperreinigung

62.6 Körperpflege

62.7 Nabelpflege

62.8 Wickeltechniken

63 Ernährung des gesunden Neugeborenen und Säuglings

Heike Polleit

63.1 Stillen

63.2 Flüssigkeitssubstitution bei gestillten Säuglingen

63.3 Muttermilchersatznahrung

63.4 Zwiemilchernährung: Stillen und Zufüttern

63.5 Zubereitung von Formulanahrung

63.6 Tagestrinkmenge bei Formulanahrung

63.7 Beikost

64 Die Entwicklung des Kindes im ersten Lebensjahr

Ina Mailänder, Andrea Stiefel

64.1 Körpergröße und Gewicht

64.2 Schlaf- und Wachverhalten

64.3 Sinne und Wahrnehmungen

64.4 Motorik

64.5 Sozialverhalten

64.6 Entwicklungstabellen

64.7 Entwicklungsförderung des Säuglings

Literatur Kap. 57–64

Medikamente

65 Allgemeine Arzneimittellehre

Josepha Rodriguez

65.1 Wichtige Grundbegriffe

65.2 Applikationsformen

65.3 Medikamentenwirkung

65.4 Medikamentenverträglichkeit

66 Medikamente in der Geburtshilfe

Josepha Rodriguez, Ulrike Harder

66.1 Uterotonika

66.2 Laktationshemmende Mittel

66.3 Tokolytika (Wehenhemmer)

66.4 Antihypotonika

66.5 Antihypertensiva

66.6 Antibiotika

66.7 Magen-Darm-Medikamente

66.8 Mineralien und Spurenelemente

66.9 Antikoagulanzien

66.10 Analgetika und Spasmolytika

66.11 Sedativa

66.12 Anästhetika

66.13 Infusionen

66.14 Diuretika (harntreibende Mittel)

66.15 Insuline

66.16 Herzglykoside

66.17 Glukokortikoide

67 Impfungen

Josepha Rodriguez

68 Homöopathische Arzneimittel

Ulrike Harder

68.1 Grundprinzipien der Homöopathie

68.2 Die Auswahl des homöopathischen Mittels

Literatur Kap. 65–68

Instrumente und Geräte in der Geburtshilfe

69 Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Andrea Stiefel

69.1 Ziele des Medizinproduktegesetzes (MPG)

69.2 Einteilung der Medizinprodukte

69.3 Verantwortung für den Einsatz von Medizinprodukten

69.4 Führen eines Medizinproduktebuches

70 Überwachung von Schwangerschaft und Geburt

Andrea Stiefel, Ulrike Harder, Regula Hauser

70.1 Herztonüberwachung

70.2 Kardiographie (Überwachung der kindlichen Herzfrequenz)

70.3 Tokographie (Überwachung der Wehentätigkeit)

70.4 Kardiotokographie (CTG)

70.5 Ultraschalldiagnostik

70.6 Amnioskopie

70.7 Fetalblutanalyse (FBA) oder Mikroblutuntersuchung (MBU)

70.8 Pulsoxymetrie

71 Instrumente und Zubehör für die Geburt

Rose Maria Schilling, Andrea Stiefel

71.1 Normale Geburt

71.2 Zervixeinstellung und Kürettage

71.3 Vaginal-operative Entbindung

72 Infusionsapparate

Marianne Kerkmann, Andrea Stiefel

72.1 Gerätetypen

72.2 Gefahren

72.3 Sicherheitsmaßnahmen

73 Reanimations- und Überwachungsgeräte

Marianne Kerkmann, Andrea Stiefel

73.1 Reanimationsplatz für Neugeborene im Kreißsaal

73.2 Beatmungsgeräte für das Neugeborene

73.3 Sauerstoffmessgeräte

73.4 Blutdruckmessgerät, EKG-Monitor

73.5 Inkubator, Wärmebett, Apnoemonitor

73.6 Reanimations- und Überwachungsgeräte für Erwachsene

Literatur Kap. 69–73

Spezielle Pflegeaufgaben

74 Wahrnehmung und (Kranken-) Beobachtung

Martha Halbach

74.1 Der erste Eindruck

74.2 Beobachtung von Körperfunktionen

74.3 Beobachtung von Körperausscheidungen

74.4 Blutveränderungen

74.5 Haut und Hautveränderungen

75 Pflegerische Tätigkeiten

Martha Halbach

75.1 Haare kürzen, entfernen, rasieren

75.2 Klistier, Darmeinlauf

75.3 Uringewinnung

75.4 Thrombose- und Embolieprophylaxe

75.5 Maßnahmen zur Fiebersenkung

76 Physikalische Therapie

Martha Halbach

76.1 Wärme, Kälte, Wasser

76.2 Licht, Strahlen

76.3 Vollbad

76.4 Halbbad, Wechselduschen

76.5 Sitzbad

76.6 Unterschenkelbad

76.7 Fußbad, Güsse

76.8 Warme Wickel als Ganzkörper- oder Teilwickel (Wärmezufuhr)

76.9 Kalte Wickel (Wärmeentzug)

76.10 Kalte Auflagen

76.11 Warme Auflagen

76.12 Wärmflasche

76.13 Eisblase, Eiskrawatte

76.14 Infrarotbestrahlung, Rotlicht

76.15 Sonnenlicht (UV-Strahlung)

77 Injektionen und Infusionen

Martha Halbach

77.1 Injektionen

77.2 Infusionen

78 Gewinnung und Umgang mit Untersuchungsmaterial

Martha Halbach

78.1 Abstriche

78.2 Blutentnahme

78.3 Blutkultur

79 Grundlagen der Hygiene

Grit Kalisch, Christine Geist

79.1 Definitionen und Grundbegriffe

79.2 Krankenhaushygiene

79.3 Persönliche Hygiene im Krankenhaus

79.4 Desinfektion und Sterilisation

79.5 Instrumentenpflege

79.6 Verhalten bei Unfällen

Literatur Kap. 74–79

Berufskunde

80 Qualitätsmanagement

Nicola Bauer

80.1 Qualität

80.2 Qualitätssicherung und Hebammenarbeit

81 Gesetze und Verordnungen zum Hebammenberuf

Cornelia Schirren, Yvonne Stephan, Johanna Hoepner

81.1 Hebammengesetz (HebG)

81.2 Hebammen-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (HebAPrV)

81.3 EU-Richtlinie

81.4 Hebammenberufsordnungen (HebBo)

Berufsbild

1 Geschichte des Hebammenberufs

2 Der Hebammenberuf heute

3 Hebammenrolle, Kommunikation und pädagogische Hebammenaufgaben

1 Geschichte des Hebammenberufs

Nora Szász, Andrea Stiefel und Monika Tschernko

1.1 Antike und Mittelalter

Nora Szász

Archäologische Funde legen Zeugnis davon ab, dass schon in prähistorischer Zeit Helferinnen bei der Geburt anwesend waren. Dennoch berechtigt dies nicht zu der Aussage, dass der Beruf der Hebamme so alt wie die Menschheit sei. Dies ist vielmehr einer von vielen wenig hinterfragten Mythen in der Hebammengeschichtsschreibung.

Antike

Schon aus der Zeit der Antike (500 vor Chr. bis 500 nach Chr.) ist eine bedeutende geburtshilfliche Tradition von Hebammen (gr. maia, ioatromaia, röm. obstetrix) überliefert. Für sie geschriebene Texte, wie etwa die berühmte Gynaikeia des Soranos von Ephesus aus dem ersten Jahrhundert n. Chr. belegen den hohen Stand der antiken Geburtshilfe. In der Zeit des Hellenismus und des Römischen Reiches erbrachten Frauen beachtliche medizinische Leistungen, die weit über die Funktion von Kräuterfrauen oder Helferinnen bei der Geburt hinausgehen konnten. Dabei ist meist keine deutliche Grenze zwischen der Tätigkeit einer Hebamme und der einer Ärztin zu ziehen, und oft muss auch die Frage offenbleiben, ob in griechischen oder lateinischen Inschriften oder in antiken Texten nun eine Ärztin als Geburtshelferin, eine gynäkologische Spezialistin oder eine „einfache” Hebamme gemeint ist.

▶Abb. 1-1 Grabstein der Scribonia Attice

Auf dem Grabstein der Hebamme Scribonia Attice in Ostia bei Rom aus dem 2. Jhd. n. Chr. ist die wohl berühmteste antike Geburtsdarstellung zu sehen, die die „Obstetrix” bei ihrer Arbeit zeigt (▶Abb. 1-1). Im Gegensatz dazu sind die meisten geburtshilflichen Darstellungen aus der Zeit der Antike eher mythologischen Inhalts und geben keine reale Geburtsszene wieder.

Mit Ende der Antike verschwand der Typ der eher als Ärztin anzusehenden Hebamme weitgehend. In den folgenden Jahrhunderten oblag die Geburtshilfe den Weisen Frauen und nachbarschaftlichen Helferinnen.

Mittelalter

Die zur Gegenwart führende Entstehungsgeschichte berufsmäßiger Hebammen ist in den Städten des Mittelalters anzusiedeln. Hier organisierten sie sich zunftähnlich, bildeten einem Handwerk entsprechend Lehrmädchen aus und wurden zum Bestandteil einer geregelten medizinischen Versorgung der städtischen Bevölkerung. Die Hebammen waren in eine Hierarchie aus Ehrbaren Frauen (ehrenamtlich tätige Patrizierfrauen), Oberhebammen, Lehrmägden, Stuhlweibern und anderen Gehülfinnen eingegliedert.

Diese schon auf Geburtshilfe spezialisierten Hebammen sind abzugrenzen von heilkundigen Frauen, die zugleich Hebamme und Weise Frau waren und neben Geburtshilfe als Nachbarschaftshilfe auch allgemein Krankheiten behandelten. Für sie, die ihr Erfahrungswissen und Können wahrscheinlich mündlich weitergaben, gibt es in historischen Quellen kaum Belege.

Stadtärzte

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts wurde in den Städten die Position der Stadtärzte geschaffen und mit an Universitäten ausgebildeten Medizinern besetzt. Das ihnen an den ersten Hochschulen vermittelte Wissen beruhte ausschließlich auf antiken Texten. Die wegen ihrer vorwiegend theoretischen Bildung und Einstellung auch als „Buchärzte” bezeichneten Mediziner verfügten über wenig Volksnähe und Praxis. Sie errangen bis zum Ende des 15. Jahrhunderts die ärztliche Vormachtstellung in den Städten. Nur die Geburtshilfe, Frauen- und Kinderheilkunde blieben in den Händen von Hebammen und anderen heilkundigen Frauen.

Ab dem 16. Jahrhundert übernahmen die Stadtärzte allmählich die Kontroll- und Machtfunktion der Ehrbaren Frauen über die Hebammen. Mit dieser Aufsichtspflicht konnten die Ärzte ihre geburtshilflichen Kenntnisse auch durch Erfahrungen von Hebammen, die sie darüber examinierten, erweitern. In der Folgezeit verfassten Ärzte Hebammenbücher und Schriften, die mit Erfindung des Buchdrucks (etwa 1440) in größeren Auflagen Verbreitung fanden. Sie geben neben antiken Überlieferungen auch zeitgenössisches Hebammenkönnen wieder, werten dieses zugleich aber auch ab.

So im ersten, 1513 in deutscher Sprache gedruckten, mehrfach übersetzten Hebammenlehrbuch „Der Swangern frawen und Hebammen Rosegarten” des Frankfurter Stadtarztes Eucharius Rößlin, das auch als Richtschnur für die aufkommenden Hebammenprüfungen diente: „… ich meyn die hebammen alle sampt/Die also gar kein wissen handt …”

Stadthebammen

Diese Geringschätzung der Hebammen, die unter Medizinern ab dem 16. Jahrhundert weit verbreitet war, stand im Kontrast zu der hohen, geachteten Stellung besonders der Stadthebamme. Sie wurde als Sachverständige vom Gericht hinzugezogen, um bei Verdacht auf Schwangerschaft, Abort, begangenen Kindsmord, aber auch über Jungfräulichkeit und Impotenz ein Urteil abzugeben. Hebammen waren als rechtsmedizinische Expertinnen so etabliert, dass ihre Hinzuziehung vor Gericht auch in der Carolina, der Peinlichen Gerichtsordnung Karls V. (1532), festgelegt wurde.

Hier wie auch in den zu Beginn des 15. Jahrhunderts aufkommenden Kirchenordnungen wurden Abtreibungen unter Strafe gestellt. Dass diese aber Bestandteil geburtshilflicher Praxis waren, verdeutlichen auch Hebammenbücher dieser Zeit mit ihrem reichen Arsenal wirksamer Abortivmittel.

Dorfhebammen

Bis zum ausgehenden Mittelalter hatte es nur geringfügige Vorbedingungen zur Ausübung des Hebammengewerbes gegeben. Auf dem Lande, wo die Geburt bis ins 19. Jahrhundert ein öffentliches Ereignis war, wählte vielerorts die Gemeinschaft verheirateter Frauen die Hebamme. Der Aufgabenbereich dieser meist älteren Dorfhebamme umfasste neben der Sorge um Geburt und Neugeborenes, die Nottaufe oder das Zur-Taufe-Tragen, auch rituelle Komponenten. Oft übernahm sie auch die Haushaltsführung nach der Geburt oder war zugleich dörfliche Leichenwäscherin.

Diese auf Tradition und Nachbarschaftshilfe beruhende Arbeit war eher eine Ehrentätigkeit als ein Beruf im modernen Sinn. Eine Bezahlung erfolgte in Form von Dankesbekundungen, Geschenken oder Naturalien. Mit Bestimmungen und Erlassen der Obrigkeit, wie sie allmählich in den Städten aufkamen, hatte diese ländliche Geburtshilfe noch wenig zu tun.

Hebammenordnungen

Pestepidemien, Kriege und wirtschaftliche Krisen seit dem 14. Jahrhundert hatten gesundheitliche und hygienische Probleme zur Folge, denen die städtischen Obrigkeiten mit Medizinalgesetzen begegneten. Auch die Geburtshilfe sollte nun als Teil der Medizinversorgung geregelt werden. Mitte des 15. Jahrhunderts kamen in den Städten Hebammenordnungen auf, die Hilfe bei Armengeburten vorsahen. Erstmals aber wurden hier den Hebammen in schriftlicher Form einschränkende Vorschriften gemacht und diese vereidigt, um dann als geschworene Hebammen zu gelten.

In der ältesten überlieferten Hebammenordnung (Regensburg 1452) wurde festgelegt, dass die Hebamme bei Armen und Reichen gleichermaßen Hilfe leisten, keine Jüdinnen betreuen und bei komplizierten Geburten eine zweite Hebamme oder Ehrbare Frau hinzuziehen sollte. Weiter wurde ein Trinkverbot während der Geburt, das Durchführen eines Kaiserschnitts beim Tod der Frau und Gehorsamspflicht den Ehrbaren Frauen gegenüber angeordnet. Ohne deren Erlaubnis sollte die Hebamme die Stadt nicht verlassen und ihr bekannte ungeschworene Hebammen anzeigen. Ausbildungsvorschriften waren noch nicht enthalten.

▶Abb. 1-2 Justina Siegemund

In späteren Hebammenordnungen ab dem 16. Jahrhundert kam zunehmend die Aufsichts- und Prüfungspflicht durch die Stadtärzte anstelle der Ehrbaren Frauen auf und dazu kirchliche Gebote (Abtreibungsverbot, Nottaufe u. a.) und medizinische Bestimmungen (Einschränkungen bestimmter Arzneien u. a.). Die Beziehung der Hebamme zu schwangeren und gebärenden Frauen wurde immer mehr beaufsichtigt und die Geburtshilfe nach und nach aus dem alleinigen Frauenbereich herausgelöst.

Hexenverfolgung

Während geschworene Hebammen zunehmend kontrolliert wurden, aber auch selbst Kontrolle ausüben sollten, setzte eine allmähliche Verfolgung der freien Hebammen als Hexenhebammen ein. Im „Hexenhammer” (Malleus maleficarum) der Dominikanermönche Institoris und Sprenger, der als Prozessordnung zwischen 1487 und 1609 viele Auflagen erlebte, wurden u. a. auch diese Hexenhebammen genannt, die „alle anderen Hexen an Schandtaten übertreffen”. Gemäß der Hexenbulle (Papst Innozenz VIII. 1484) und unter dem Hexenhammer-Postulat „Niemand schadet dem katholischen Glauben mehr als die Hebammen …” fielen den großen Hexenverfolgungen bis zum 18. Jahrhundert auch Hebammen zum Opfer.

1.2 17. und 18. Jahrhundert

Nora Szász

Lehrbücher von Hebammen

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts setzte mit dem Werk von Marie Louise Bourgeois (1563–1636) eine Erscheinung ein, die sich bis ins 18. Jahrhundert über halb Europa erstreckte: Hebammen traten als Autorinnen geburtshilflicher Bücher auf, die ihnen Berühmtheit und Anerkennung, aber auch Anfeindungen brachten. Meist wurden sie als Hofhebamme an Königs- und Fürstenhäuser berufen und stellten als gelehrte Frauen eine Verbindung zwischen der akademischen Medizin und dem in der Praxis erworbenen handwerklichen Erfahrungswissen dar. In Deutschland war es die Hebamme Justina Siegemund (1636–1705), die als erste Frau ein Hebammenlehrbuch (1690) im deutschen Sprachraum veröffentlichte (▶Abb. 1-2).

Im 17. und 18. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung und des Absolutismus, galt der Grundsatz, dass der Reichtum an Bevölkerung der Reichtum des Staates sei. Davon abgeleitet kam es zu Reformen im Gesundheitswesen. Erste landesgesetzliche Regelungen in den einzelnen Staaten des Deutschen Reiches brachten einschneidende Änderungen für Hebammen: Im preußischen Medizinaledikt (1725) wurde angeordnet, dass alle Hebammen vor der Zulassung von Medizinalkollegien „ordentlich examiniret und approbiret” sowie in der Anatomie an weiblichen Leichen zu unterrichten seien. Bei komplizierten Geburten sollten sie nun einen Arzt hinzuziehen, womit der Grundstein zur Reduzierung der Hebammentätigkeit auf die normale Geburt gelegt wurde.

Hebammenausbildung

Hebammenschulen

Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden in Deutschland die ersten Hebammenschulen. Nach dem Vorbild der ersten, 1728 in Straßburg gegründeten Schule waren sie an eine Gebäranstalt angegliedert und standen unter ärztlicher Leitung. 1751 wurden in der Charité (Berlin) und in Göttingen die ersten Schulen eröffnet, zahlreiche weitere folgten in den nächsten Jahrzehnten. Daneben ließen sich in Städten ohne Schule ortsansässige Hebammenlehrer nachweisen. An den Schulen wurden Hebammenschülerinnen und auch Geburtshelfer, später Medizinstudenten ausgebildet. Der bis zu 4 Monate dauernde Lehrkurs war von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt. Er beinhaltete eine theoretische Unterweisung in der Anatomie an weiblichen Leichen, Übungen am Phantom sowie dem Vortragen aus dem Lehrbuch.

Die praktische Ausbildung erfolgte an dem in der Klinik vorhandenen „Material”. Damit waren die meist ledigen Schwangeren gemeint, die Wochen vor der Geburt kostenlos aufgenommen wurden, bis nach dem Wochenbett dort blieben und sich als lebendige Phantome für Ausbildungs- und Wissenschaftszwecke zur Verfügung stellen mussten.

Professionalisierung der Hebammen

Während die Hebammenschülerinnen für die komplikationslose Geburt ausgebildet wurden, lernten die Geburtshelfer bzw. Medizinstudenten die operativen Handgriffe anzuwenden. Diese Arbeitsteilung, die ein zentraler Bestandteil der Professionalisierung der Hebammen war, hat bis in die Gegenwart ihre Gültigkeit behalten.

Mit der Entstehung von Gebäranstalten und Schulen sowie der Einrichtung von Lehrstühlen an den Universitäten entwickelte sich die Geburtshilfe ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter allmählicher Loslösung von der Chirurgie zu einem eigenständigen wissenschaftlichen Fach – eine Entwicklung, die erst nach mehr als einem Jahrhundert überall abgeschlossen war. Sowohl unter handwerklich ausgebildeten Chirurgen als auch Schulmedizinern kam der Einsatz geburtshilflicher Instrumente, vor allem der Geburtszange, in Mode. So führte Friedrich Benjamin Osiander (1759–1822), Professor in Göttingen, bei insgesamt 2540 Geburten 1016 Zangenextraktionen durch. Schon Zeitgenossen kritisierten diese „Operationswütigkeit”, die für die gebärende Frau und das Kind nicht selten den Tod bedeutete.

Kontrolle der Hebammen

Mit der Verwissenschaftlichung der Geburtshilfe einhergehend kam es über die Gründung von Hebammenschulen hinaus zu vermehrten staatlichen Reformbemühungen um das Hebammenwesen. Diese führten bis Anfang des 19. Jahrhunderts zu Neuregelungen, die eine stärkere Kontrolle und Reglementierung der Ausbildung und Berufspraxis der Hebammen durch die Obrigkeit zur Folge hatten. Per Landesgesetz drohten Hebammen nun Geld- und Gefängnisstrafen bei Abtreibung, Nichtmelden eines Kindsmords, einer sog. Missgeburt und bei unterlassener Hilfeleistung.

1.3 19. Jahrhundert

Nora Szász

Niederlassung als Hebamme

Die geburtshilfliche Versorgung besonders auf dem Land sollte durch mehr ausgebildete und examinierte Hebammen verbessert werden. So auch in Preußen, wo im Zuge von Medizinalreformen in den ersten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts Hebammen zu Gewerbetreibenden wurden. Ein bestandenes Examen und die ministerielle Erteilung der Approbation wurden hier zur Voraussetzung, um in freier Praxis oder als Bezirkshebamme in einem Hebammenbezirk das Gewerbe auszuüben. Neben Beihilfen für angestellte Hebammen galt erstmals eine, wenn auch unverbindliche Medicinaltaxe (1815). Im gleichen Jahr wurde auch das erste amtliche Hebammenlehrbuch herausgegeben.

Im Zuge dieser Neuerungen bildeten sich besonders auf dem Land zwei Hebammentypen heraus: solche, die aus alter Tradition eher nebenberuflich, ohne spezielle Ausbildung und festen Lohn arbeiteten, und solche, die sich nach Lehrkurs und Examen weigerten, ohne Bezahlung zu helfen.

Die von oben eingesetzten, ausgebildeten und geprüften Hebammen wurden von der Bevölkerung oft nicht akzeptiert, erhielten aber insofern Unterstützung von Ärzten, als sie die schwer zu kontrollierenden nachbarschaftlichen Helferinnen am wirksamsten verdrängten. Dieser Prozess vollzog sich nur sehr langsam: Noch zu Beginn unseres Jahrhunderts gab es Gegenden im Deutschen Reich, in denen mehr Geburten ohne als mit approbierter Hebamme stattfanden.

Kindbettfieber

Anfang des 19. Jahrhunderts breitete sich vor allem in den Universitätskliniken das Kindbettfieber aus und wurde vielen der meist ledigen Unterschichtsfrauen, die zur Geburt in die Anstalten kamen, zum Verhängnis.

Den Zusammenhang zwischen Kindbettfieber und mangelnder Hygiene erkannte erstmals der an der I. Gebärklinik des Wiener Allgemeinen Krankenhauses arbeitende Ungar Ignaz Philipp Semmelweis (1818–1865). Er zeigte in den Jahren 1847–49 auf, dass dem Kindbettfieber, an dem an seiner Klinik zu dieser Zeit ca. 10% der Wöchnerinnen starben, durch Chlorwaschungen der untersuchenden Hände der von der Leichensektion kommenden Studenten vorgebeugt werden konnte. Obwohl die Anzahl der Erkrankungen und Todesfälle abrupt sank, fand Semmelweis’ Methode der Desinfektion erst nach seinem Tod in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts allgemeine Anerkennung und Umsetzung in die Praxis.

Die Einführung von Asepsis (Zustand der Keimfreiheit) und Antisepsis (Vernichtung von Krankheitskeimen) sowie die Entdeckung von Äther 1846 und Chloroform 1847 zur Anästhesie waren entscheidende Meilensteine in der Entwicklung und für den Aufschwung der Gynäkologie und Geburtshilfe.

Wirtschaftliche Lage der Hebammen

Die Lage der Hebammen hingegen verschlechterte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunehmend. Die 33 134 im Jahr 1876 im Deutschen Kaiserreich registrierten Hebammen waren von der Verarmung der Bevölkerung im Zuge der Industrialisierung als meist selbständig Arbeitende betroffen. Gebärende und Wöchnerinnen konnten häufig nicht bezahlen oder wandten sich gleich an eine kostengünstigere Wickelfrau. Auch hatte die Zahl der Hebammen und damit die Konkurrenz untereinander seit der Aufhebung der Niederlassungsbeschränkungen durch das Freizügigkeitsgesetz (1867) und die Gewerbeordnung (1869) besonders in den Städten enorm zugenommen.

Diffamierung der Hebammen

Trotz der rasanten Entwicklung der wissenschaftlichen Geburtshilfe fanden auch nach der Reichsgründung kaum 5% aller Geburten in Anstalten statt. War bislang das Kindbettfieber als Problem der Gebärkliniken begriffen worden, das nun mit antiseptischen Maßnahmen bekämpfbar wurde, brachten die Ergebnisse der ersten umfassenden Puerperalfieberstatistik für Preußen eine entscheidende Wende. Die 1878 von der Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie in Berlin veröffentlichten Ergebnisse lieferten insgesamt „erschreckend hohe Zahlen” an Todesfällen und Erkrankungen.

Unter Ärzten weckten sie ein lebhaftes Interesse an der Hebammenfrage. Hebammen wurden nun zu Hauptverantwortlichen für das Auftreten von Kindbettfieber erklärt. Obwohl schon Zeitgenossen die Zuverlässigkeit dieser Statistik bezweifelten und kritisierten, erfolgte nun eine breite Schuldzuweisung an die Hebammen, deren Arbeit als völlig veraltet angesehen wurde. Diese Haltung bestimmte die bald darauf einsetzende Bewegung zur Reform des Hebammenwesens. In einer vor allem in Fachzeitschriften und Ärztevereinssitzungen geführten Debatte von Ärzten, Hebammenlehrern und Medizinalbeamten tauchten die verschiedensten, z. T. utopischen Vorschläge zur Lösung der Hebammenfrage auf.

Ziel war es, die Hebammengeburtshilfe im Privathaus als veraltet abzuwerten, um damit das Krankenhaus mehr ins Zentrum der Geburtshilfe zu rücken und antiseptische Maßstäbe der Klinik auf die Arbeit der Hebamme zu übertragen.

Die Spannbreite der Positionen reichte von Forderungen nach der Abschaffung des gesamten Hebammenstandes über zahlreiche Vorschläge zur stärkeren Kontrolle und Beaufsichtigung bis hin zum Ruf nach gebildeten Frauen oder Diakonissen für die Geburtshilfe zur Hebung des Hebammenstandes. Die meisten der Beiträge sind geprägt von außerordentlicher Geringschätzung und Diffamierung besonders der alten Hebammen oder gleich des ganzen „Hebammenmaterials”, wie oft gesagt wurde.

Arbeitsverbot bei Kindbettfieber

Im Zuge dieser Reformbewegung kam es in den 80er Jahren zur Verabschiedung von Desinfektionsordnungen mit genauen Anweisungen für die Anwendung von Desinfektionsmitteln und einer Meldepflicht bei Kindbettfieber mit zeitweiligem Arbeitsverbot der Hebammen bei einem Kindbettfieberfall in ihrer Praxis. Die Dauer dieses zwangsweise, meist mehrere Tage dauernden Pausierens wurde vom Physikus (= Amtsarzt) angeordnet. In dieser Zeit durfte die Hebamme zu keiner Geburt oder Wöchnerin gehen und hatte den entsprechenden finanziellen Verlust.

In den Jahren des deutschen Kaiserreichs (1870–1918) wurden die Hebammen zunehmend durch nahezu undurchschaubar viele gesetzliche Vorschriften und Kontrollmechanismen reglementiert, und kaum eine Hebamme beendete ihr Berufsleben, ohne mit Polizei, Gericht oder auch Gefängnis in Kontakt gekommen zu sein. Dabei blieb die wirtschaftliche Lage der meisten Hebammen unverändert schlecht: Eine 1902/03 durchgeführte Umfrage unter 19 665 preußischen Hebammen ergab, dass über 50% unter 400 Mark pro Jahr verdienten.

Obwohl die Diskussion der Hebammenfrage immer breitere Kreise erfasste, bestand insgesamt wenig Interesse an einer sinnvollen Reform der Einkommens-, Arbeits- und Rechtsverhältnisse des Hebammenberufs. Dafür zu kämpfen, konnten Hebammen nur selbst übernehmen.

1.4 Hebammenbewegung

Nora Szász

Die Hebammenbewegung nahm 1885 in Berlin ihren Ausgang. Nach dem Tod einer verarmten Hebamme organisierte dort Rosalie Neumann eine Sammlung für die Beerdigung und ein Treffen der Berliner Hebammen. Fast die Hälfte der in Berlin registrierten 732 Hebammen nahm daran teil. So wurde am 3.10.1885 der Verein Berliner Hebammen gegründet, der schnell an Mitgliedern zunahm und ab April 1886 eine eigene Zeitung herausgab. Ziel des Vereins war, eine eigene Kranken-, Hilfs- und Sterbekasse zu gründen, eine neue Hebammentaxe durchzusetzen, gegen die Konkurrenz der Nichthebammen zu kämpfen und sich selbst oder durch ärztliche Vorträge weiterzubilden.

Olga Gebauer

Die Geschichte der Hebammenbewegung ist eng mit dem Namen Olga Gebauer (1858–1922) verbunden. Die gebürtige St. Petersburgerin aus bürgerlichen Verhältnissen hatte zunächst den Beruf der Lehrerin erlernt. Nach der Geburt ihrer beiden Kinder besuchte sie 1884 die Hebammenschule in Wittenberg, legte nach 6-monatiger Ausbildung das Examen ab und ließ sich 1885 in Berlin nieder. Bis zu ihrem Tod war sie eine zentrale Persönlichkeit und bedeutende Führerin dieser ersten Berufsorganisation der Hebammen in Deutschland.

In ihr vereinigten sich verschiedenste Leitungsfunktionen. Die zunächst im Selbstverlag von Olga Gebauer herausgegebene Berliner Hebammen-Zeitung wurde schon nach wenigen Ausgaben aus finanziellen Gründen vom Elwin Staude-Verlag in Berlin übernommen, der sie von da an unter ärztlicher Redaktion als Allgemeine Deutsche Hebammen-Zeitung (ADHZ) über Jahrzehnte herausgab.

Vereinigung Deutscher Hebammen (VDH)

Angeregt durch die vielen Agitationsreisen, die vor allem Olga Gebauer, vom Staude-Verlag mitfinanziert, unternahm, kam es zur Gründung von Hebammenvereinen in vielen Städten. Um einer Vereinzelung dieser Vereine entgegenzuwirken, fand 1890 der Erste Deutsche Hebammentag in Berlin statt, auf dem beschlossen wurde, eine Vereinigung Deutscher Hebammen als Dachverband zu gründen und sich zur Verbesserung des Ansehens nicht mehr Hebamme, sondern Geburtshelferin zu nennen. Diese Entscheidung wurde aber wieder zurückgenommen, nachdem gegen Hebammen, die auf ihrem Schild die Bezeichnung Geburtshelferin anbrachten, Verwarnungen durch Polizei und Amtsärzte ausgesprochen und auch Prozesse geführt wurden.

Über die VDH, deren langjährige Geschäftsführerin Olga Gebauer wurde, kam es zur Gründung einer Allgemeinen Versorgungskasse für Mitglieder. Parallel zu diesem auf Selbsthilfe beruhenden Kassensystem kämpften die Hebammen für ihre Aufnahme in die in den 80er Jahren geschaffenen staatlichen Sozialversicherungen, die letztlich wegen ihres meist freigewerblich-selbständigen Status nicht zustande kam. Darüber hinaus wurden Forderungen für Ausbildung und Berufsausübung formuliert, wie die nach einem Reichsgesetz, der Hinzuziehung einer Hebamme zu jeder Geburt oder der staatlichen Anstellung aller Hebammen.

Obwohl sich die Hebammen in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, selbständig zusammengeschlossen hatten, war es von Anfang an ihre Strategie, Unterstützung bei Ärzten zu suchen. In den meisten Hebammenvereinen war der Ehrenvorsitzende ein Hebammenlehrer oder Medizinalbeamter. Zwar ordneten sich die Hebammen in Entscheidungsprozessen und Belehrungen diesen Ärzten oft unter, gewannen aber dennoch ein neues Selbstbewusstsein als Vereinshebammen. Es wurde Vereinsethos und Programm, sowohl in den eigenen Reihen als auch beim Publikum gegen Pfuschertum, Abtreibungen und Aberglaube zu kämpfen.

Trotz des beständigen Anwachsens der Hebammenbewegung zog Olga Gebauer 1907 angesichts recht geringer Erfolge das Fazit, dass die dem „Volkswohl hochnotwendige Hebammenreform” erst zustande käme, „wenn endlich die Frauen in den Parlamenten mitbestimmen werden”.

Zur bürgerlichen Frauenbewegung bestanden seit den 90er Jahren Kontakte, aber erst 1915 wurde die VDH Mitglied im Bund Deutscher Frauenvereine. 1908 organisierte der Bund für Mutterschutz, der aus dem linken Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung hervorgegangen war, eine Tagung zur Reform des Hebammenwesens, an der mehrheitlich Hebammen teilnahmen. Das Verhältnis der Hebammen zur Frauen- bzw. Fürsorgebewegung gestaltete sich nicht spannungsfrei. Durch neu entstehende Frauenberufe wie Fürsorgerinnen und Säuglingspflegerinnen sahen sie ihre Arbeitsbereiche bedroht und fürchteten Einschränkungen ihrer Kompetenzen.

▶Abb. 1-3 Aufnahme im Bureau der Vereinigung Deutscher Hebammen anlässlich ihres 25-jährigen Jubiläums 1915.

Das Ziel, die gesamte deutsche Hebammenschaft im Vereinswesen zusammenzuführen, konnte bis zum Ersten Weltkrieg nicht erreicht werden, aber immerhin waren 1914 von den ca. 40000 Hebammen reichsweit über 22000 Mitglieder in der VDH (▶Abb. 1-3).

1.5 Erster Weltkrieg und Weimarer Republik

Nora Szász

Erster Weltkrieg

Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs folgten die meisten Hebammen, so wie große Teile der bürgerlichen Frauenbewegung, dem „Ruf des Vaterlandes in der Stunde der Not”. Zahlreiche Hebammenvereine beschlossen, für eine Kriegstaxe mit ermäßigten Gebühren zu arbeiten. In Zeitungen fanden sich Angebote von Hebammen, Frauen, deren Männer im Krieg waren, unentgeltlich zu entbinden. Im Rahmen des Vaterländischen Frauendienstes beteiligten sich die Hebammen an Sammlungen für die Kriegspflege, unterstützten geflüchtete ostpreußische Hebammen, verteilten Kriegskochbücher an die Bevölkerung oder arbeiteten mit dem Roten Kreuz an der Front.

1915 schrieb Olga Gebauer in der ADHZ ganz im nationalistischen Taumel der Zeit: „Geben und Opfern sind unsere Waffen gegen die Feinde unseres Volkes; je mehr wir helfen, je größeren Anteil haben wir an dem Sieg unseres tapferen Heeres: Und wir werden siegen!”

In dem Maße, wie im Laufe des Krieges Armut, Hunger und Tod auch für Hebammen immer erfahrbarer wurden, rückten viele von ihrer anfänglichen Kriegsbegeisterung ab.

Nach Inkrafttreten der Reichswochenhilfe Ende 1914, die neben Wochen- und Stillgeld auch Zahlung von Hebammenhilfe durch die Krankenkassen vorsah, versuchten die Hebammen anstelle der ermäßigten Kriegstaxe wieder normale Gebühren zu verlangen, hatten damit aber keinen Erfolg. Dies führte zu erheblicher Unzufriedenheit unter den Hebammen und machte einmal mehr deren nach wie vor ungeregelte Stellung deutlich. Auch trug der schon vor dem Krieg einsetzende Geburtenrückgang zur Verschlechterung der sozialen Lage vieler Hebammen bei.

Der jahrelange Kampf um die Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Regelung des Hebammenwesens war, bis auf die Verabschiedung recht unverbindlicher Richtlinien im Bundesrat 1917, erfolglos geblieben. So wuchs gegen Ende des Krieges der Unmut der Hebammen auch über die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit ihrer eigenen Organisationsspitze. Sie verlangten nach einer innerverbandlichen Erneuerung und mehr Mitsprachemöglichkeiten.

Weimarer Republik

Eintritt in den Gewerkschaftsbund

Zahlreiche Vereinshebammen, auch aus den Vorständen, entwickelten die Ansicht, dass die bisherige Organisationsform zur Bewältigung der Aufgaben und Durchsetzung auf gesetzgeberischem Weg nicht ausreiche und nahmen Kontakt zu Gewerkschaften zwecks eines etwaigen Anschlusses auf. Ab 1919 traten vor allem die Anstaltshebammen im VDH dem Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund bei und gründeten 1921 den Deutschen Hebammenbund. Ziel war dabei eine einheitliche Überführung der Gesamtorganisation der Hebammen in die Gewerkschaft, um mehr Macht bei der Durchsetzung von Forderungen zu erlangen.

An der Umsetzung dieses Ziels und der Frage einer Verstaatlichung des Hebammenwesens zerbrach die Bewegung. Aus Angst vor einer „roten” Hebammenbewegung traten vielerorts reaktionäre Kreisärzte, Professoren und Hebammenlehrer im Einklang mit höchsten Regierungsbeamten auf den Plan, um einer Radikalisierung der Hebammen entgegenzuwirken.

Spaltung der Vereinigung Deutscher Hebammen

Eine zentrale Rolle bei der Einmischung in die Strategie der Verbandspolitik der Hebammen, die mittlerweile kurz vor einem Hebammenstreik standen, kam dabei dem Staude-Verlag zu. Die Fäden gegen einen fortschrittlichen Kurs der VDH wurden, so der Vorwurf, schon seit vielen Jahren von der Allgemeine Deutsche Hebammen-Zeitung gesponnen. So seien Artikel in der Zeitung vielfach nur gekürzt oder gar nicht erschienen bzw. wurden zur Korrektur ans Ministerium weitergeleitet. Der Verlag habe so in Zusammenarbeit mit Ärzten und Regierungsbeamten maßgeblich die Spaltung der Hebammenbewegung in den ersten Jahren der Weimarer Republik herbeigeführt. Als der Verlag 1921 eine immer härtere Gangart vor allem gegen die Berliner Hebammen einschlug und keine Mitteilungen von diesen mehr abdruckte, kündigte die VDH ihre bisherige Verbandszeitung.

Eine neue Hebammenzeitung, die Zeitschrift für die Hebammen Deutschlands, war in Berlin entstanden und wurde zum offiziellen Sprachrohr der VDH. Der Staude-Verlag, inzwischen vom Verleger Rudolf Zickfeldt (Osterwieck a. H.) übernommen, investierte nun erhebliche Mittel, um eine Oppositionsbewegung gegen die VDH aufzubauen. 1922 kam es so zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände mit Sitz in Leipzig, die sich in der Folgezeit Allgemeiner Deutscher Hebammenverband nannte und deren Zeitung nun die ADHZ wurde.

Daneben entstanden weitere Hebammenorganisationen und -zeitungen, aber aus dieser zahlenmäßig größten gingen nach 1933 vor allem Hebammenfunktionärinnen der NS-Zeit hervor, wie etwa die spätere Reichshebammenführerin Nanna Conti (1881–1951).

Preußisches Hebammengesetz

Am 1.4.1923 trat das von den Hebammen hart erkämpfte Preußische Hebammengesetz in Kraft. Von den Hebammen mit großer Hoffnung auf Anstellung, ausreichendes Gehalt und finanzielle Sicherheit bei Krankheit und im Alter erwartet, war das Ergebnis enttäuschend: Neben geringen Mindesteinkommen und Niederlassungsbeschränkungen fehlte trotz einer vorgesehenen Zwangspensionierung aller über 65-jährigen Hebammen jegliche Regelung der Altersversorgung. Selbst die wenigen Errungenschaften wie etwa die Einrichtung von Hebammenstellen als kommunale Mitbestimmungsorgane für Hebammen wurden in einer Gesetzesänderung wieder gestrichen.

Ein zentrales Problem der folgenden Jahre war für die Hebammen der mit der begrenzten Erteilung der Niederlassungserlaubnis verbundene geplante zahlenmäßige Abbau von Hebammen. Ungefähr 4000 Hebammen in der gesamten Republik hätten gezwungenermaßen den Beruf aufgeben müssen und ihre Existenzgrundlage verloren, wenn nicht 1926 durch Klage einer Hebamme vor dem Oberverwaltungsgericht die Niederlassungsbegrenzung als mit der Reichsgewerbeordnung unvereinbar wieder aufgehoben worden wäre.

Insgesamt ging die Entwicklung der Volkswohlfahrt gerade in den 20er Jahren über die Köpfe der Hebammen hinweg. Während der Anteil der Anstaltsgeburten in den Städten stetig anstieg (1924 um insgesamt 9%, Berlin 39,3%), wurden Hebammen kaum in die neu geschaffenen Fürsorgeeinrichtungen wie die Schwangeren- und Säuglingsberatung miteinbezogen.

1.6 Hebammen im Nationalsozialismus

Nora Szász

In ihrem z. T. aussichtslosen Kampf für die Durchsetzung ihrer Interessen als Berufsstand waren die Hebammen in dieser Zeit besonders empfänglich für Konzepte der seit der Jahrhundertwende verstärkt aufkommenden bevölkerungspolitischen Bewegungen und Ideen, die für die Hebammen eine wichtige Position im Kampf gegen den Geburtenrückgang propagierten. Hier gewann zunehmend die Eugenik und Rassenhygiene auch im Bezug auf die Hebammen an Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist dann auch der relativ hohe Grad der Zustimmung der Hebammen zum Nationalsozialismus mit seiner Aufwertung der „Hebammen als Hüterin der Volksgesundheit” im Rahmen einer verbrecherischen Erb- und Rassenpolitik zu sehen.

Reichshebammenschaft

Nachdem die Nationalsozialisten 1933 die Macht übernommen hatten, wurden die freien Gewerkschaften und damit auch der Deutsche Hebammenbund verboten, zwangsaufgelöst und des Eigentums beraubt. Die anderen Hebammenorganisationen wurden in der Reichsfachschaft Deutscher Hebammen (ab 1939 Reichshebammenschaft) unter Leitung von Nanna Conti, nun Reichshebammenführerin, zwangsvereinigt bzw. mussten sich vorher selbst auflösen. Das gesamte Vermögen der Verbände wurde konfisziert und entwendet. Allein der Allgemeine Deutsche Hebammenverband wurde als Vorgängerorganisation gewertet und nach Namens- und Satzungsänderung zur Reichsfachschaft Deutscher Hebammen. Über die konkreten Abläufe des Gleichschaltungsprozesses in den einzelnen Hebammenverbänden und das weitere Schicksal von Funktionärinnen des Hebammenbundes in der Zeit vor 1933 und die Verfolgung jüdischer Hebammen besteht noch erheblicher Forschungsbedarf.

Pro- und antinatalistische Bevölkerungspolitik

Hebammen waren in beide Seiten der Bevölkerungspolitik der Nationalsozialisten, der pro- und der antinatalistischen, eingebunden. Das Ziel der Schaffung einer leistungsfähigen erbgesunden, rassenreinen Volksgemeinschaft wurde zur staatlichen Prämisse, in der der Hebamme eine Schlüsselfunktion als bevölkerungspolitische Propagandistin und Multiplikatorin der „Erb- und Rassenpflege”-Ideen zukam.

Der ideologischen Schulung von Hebammen wurde daher größte Aufmerksamkeit gewidmet. Eine wichtige Bedeutung hatte dabei die Hebammenzeitung, die als „Zeitschrift der Reichsfachschaft Deutscher Hebammen ”, später unter dem Titel „Die deutsche Hebamme” weiter im Staude-Verlag erschien. In dieser Zeitschrift nahm die Rubrik „Bekanntmachungen, Verordnungen, Erlasse und Bescheide” einen breiten Raum ein und verlieh der Zeitschrift den Charakter eines nationalsozialistischen Amtsblattes. Kaum Fachartikel war frei von erb- und rassenbiologischer Ausrichtung. Geplant war auch die Schaffung einer nationalsozialistischen Hebammenelite, für deren Bildung zwischen 1935–1941 Kurse in der Reichsärzteschule Alt-Rehse abgehalten und eine Hebammenoberschule in Berlin-Neukölln eingerichtet wurde.

Kindereuthanasie

Die antinatalistische Seite der Bevölkerungspolitik wurde schon 1933 mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses umgesetzt. Aufgrund dieses Gesetzes fielen zwischen 200.000 und 350.000 als erbkrank eingestufte Männer und Frauen, teilweise auch von Hebammen gemeldet, der Zwangssterilisation zum Opfer. Hebammen wurden auch dazu angehalten, jedes Neugeborene mit Behinderungen oder Auffälligkeiten zu melden. Auch wenn es Hinweise dafür gibt, dass vereinzelt diese Meldepflicht umgangen wurde, leisteten hier Hebammen entscheidende Zuarbeit bei der Erfassung dieser Kinder, von denen über 5000 bis 1945 der sog. Kindereuthanasie zum Opfer fielen.

1936 fand der Internationale Hebammenkongress in Berlin statt. Vor der Olympiade diente er als geeignete Propagandaveranstaltung des nationalsozialistischen Deutschlands vor internationalem Publikum für seine Frauen- und Gesundheitspolitik und zur Bekundung eines angeblichen Friedenswillens.

Reichshebammengesetz

Am 21.12.1938 wurde das Reichshebammengesetz verabschiedet. Mit der darin enthaltenen Zwangmitgliedschaft aller Hebammen in der Reichshebammenschaft, mit Niederlassungsbeschränkung, Mindesteinkommen und Hinzuziehungspflicht wurden vor allem die Hausgeburtshebammen mehr an Staat und Partei gebunden. Um die nun zugewiesene Rolle als staatliche Funktionsträgerinnen auszufüllen, bedeutete dies für Hebammen zugleich, weniger Verbündete mit den sie betreuenden Frauen und Familien zu sein.

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1945 wurde das Reichshebammengesetz in der sowjetischen Besatzungszone außer Kraft gesetzt, in den westlichen Besatzungszonen lediglich entnazifiziert und behielt in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen seine Gültigkeit. Erst 1985 kam es zu einer Novelle des Gesetzes.

In den Nachkriegsjahren ist das Hebammengesetz von 1938 als eine große Errungenschaft für Hebammen begriffen worden. Erst neuere Forschungsergebnisse ermöglichen einen kritischen Blick auf die Auswirkungen dieses autoritären, nach dem Führerprinzip ausgerichteten Reichsgesetzes auf den Wiederaufbau des Hebammenwesens in der föderalistischen Bundesrepublik.

1.7 Entwicklung des Hebammenberufs in der Bundesrepublik Deutschland

Andrea Stiefel

Gesetzliche Änderungen

Nach dem 2. Weltkrieg setzten die alliierten Militärregierungen der Franzosen, Engländer und Amerikaner das Reichshebammengesetz von 1938 nicht außer Kraft, entfernten aber die nationalsozialistisch geprägten Inhalte. Sie hoben jedoch die Niederlassungserlaubnis für Hebammen zunächst auf.

Mit der Einführung des Grundgesetzes ergaben sich geringfügige Änderungen im Hebammengesetz, welche durch die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Ländern bedingt waren. Dies betraf besonders Regelungen zur Niederlassungserlaubnis und der Gewährung des Mindesteinkommens. Seit dem 4.1.1954 gibt es eine bundeseinheitliche Gebührenordnung für freiberufliche Hebammen.

Mit dem 25.3.1963 trat eine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen in Kraft. Die Ausbildungsdauer wurde auf 2 Jahre angehoben und festgelegt, dass die Ausbildung kostenlos ist. Leider wurde schon an dieser Stelle versäumt, die Ausbildung dem europäischen Standard anzugleichen. In vielen anderen Ländern Europas dauerte die Ausbildung bereits 3 Jahre, und die Zugangsvoraussetzungen waren mindestens Mittlere Reife, meist Abitur. Im Hebammengesetz von 1938 und den nachfolgenden Verordnungen waren folgende Besonderheiten enthalten, die bis 1985 galten:

Niederlassungserlaubnis

Bevor Hebammen selbständig in freier Praxis tätig werden konnten, benötigten sie eine Niederlassungserlaubnis. So sollte vermieden werden, dass sich Hebammen an einem Ort konzentrieren, während an anderer Stelle ein Mangel an Hebammen herrscht. Die Erlaubnis wurde von der Verwaltungsbehörde des Bezirks (z. B. Oberstadt- oder Oberkreisbehörde) erteilt und der Hebamme ein Wohnsitz zugewiesen. Die Hebamme war verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Erlaubnis am zugewiesenen Wohnsitz niederzulassen. Längere Abwesenheit (länger als drei Wochen oder im Kalenderjahr länger als zwei Monate) ohne Erlaubnis der Behörde konnte zur Rücknahme der Niederlassungserlaubnis führen.

Mindesteinkommen

Nach § 14 HebG. wurde Hebammen mit einer Niederlassungserlaubnis ein jährliches Mindesteinkommen gewährt. Dies sollte Hebammen in geburtenschwachen Regionen wirtschaftlich absichern. Träger waren meist die Länder oder Stadt- und Landkreise. Erreichte die Hebamme ihr Mindesteinkommen nicht, erhielt sie den Fehlbetrag als Zuschuss. In den einzelnen Bundesländern waren die Zuschüsse unterschiedlich geregelt. Vorschüsse wurden zum Teil gewährt, mussten aber zurückgezahlt werden.

Nachprüfung und Fortbildung

Freiberufliche Hebammen waren vor 1985 gesetzlich verpflichtet,

sich alle drei Jahre einer Nachprüfung durch den Amtsarzt zu unterziehen (§ 13 ff 6. DVO) und

alle fünf Jahre an einem zweiwöchigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen, zu dem sie einberufen wurden (§ 17 ff 6. DVO).

Fortbildungslehrgänge fanden meist an Hebammenschulen oder Universitätskliniken statt. Teilnehmen sollten möglichst nicht mehr als 15 Hebammen.

Hebammengesetz von 1985

Die Gesetzesregelungen entfielen in dieser Form mit dem neuen Hebammengesetz von 1985, andere Regelungen wie die Gewährung des Mindesteinkommens und eine Verpflichtung zur Fortbildung wurden in die Hoheit der Länder überstellt bzw. in die Berufsordnungen der Länder eingearbeitet.

Zähes Ringen um die Beibehaltung der Hinzuziehungspflicht und die vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme und der Druck der EU-Richtlinien (damals noch EWG) führte nach 11 Jahren Vorarbeit zur Verabschiedung des Hebammengesetzes, das am 1.7.1985 in Kraft trat. Die Ausbildungsdauer wurde auf drei Jahre angehoben und erstmalig wurde mit diesem Gesetz auch Männern der Zugang zum Hebammenberuf ermöglicht. Männliche Absolventen tragen in Deutschland die Berufsbezeichnung Entbindungspfleger, in Österreich und der Schweiz denselben Titel wie weibliche Berufsangehörige.

Die Berufsausübung von Hebammen und Entbindungspflegern ist heute gesetzlich geregelt durch:

Gesetze der Europäischen Union (EU)

Gesetze bzw. Verordnungen auf Bundesebene

Hebammengesetz

Infektionsschutzgesetz

Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer

Landeshebammengesetze

Berufsordnungen

Grundsätzlich steht das Bundesgesetz über dem Landesgesetz.

Berufspolitische Entwicklungen

In der ersten Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg waren aus politischen Gründen Versammlungen nicht möglich, deshalb konnte die Verbandsarbeit erst langsam wiederaufgenommen werden.

Im Dezember 1948 trafen sich mehrere Landesvorsitzende in Stuttgart, um aktuelle Probleme zu klären. Im März 1949 fand die erste Delegiertentagung in Wuppertal statt und die Hebammen schlossen sich zur „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Hebammenverbände” zusammen. Seit Januar 1949 wurde wieder eine Verbandszeitschrift, die Deutsche Hebammenzeitschrift (DHZ), im Staude Verlag publiziert.

1954 erfolgte die Umbenennung in „Bund Deutscher Hebammenverbände”, dem auch der Verband der Anstaltshebammen angehörte. Dieser hatte sich seit 1952 organisiert, aber erst 1955 offiziell gegründet. 1974 erfolgte eine erneute Namensänderung in „Bund Deutscher Hebammen e. V.” 1982 löste sich der Verband Deutscher Anstaltshebammen offiziell auf, nachdem er bereits lange dem BDH e. V. angehört hatte.

Seit 1959 unterhält der Hebammenverband eine eigene Rechtsstelle. 1962 wurde die „Hebammengemeinschaftshilfe” gegründet, um Hebammen in Notlagen Zuschüsse und Unterstützung zu gewähren.

1966 fand der erste Internationale Hebammenkongress des ICM in Berlin statt, 1971 wieder der erste Nationale Hebammenkongress. 1991 schlossen sich Hebammen der neuen Bundesländer dem BDH e. V. an.

Entwicklungen in der Geburtshilfe seit den 50er Jahren

Im Jahr 1949 fanden noch bis zu 90% aller Geburten zu Hause statt, dies betraf alle Bevölkerungsschichten.

Sehr schnell zeichnete sich in den Folgejahren eine Trendwende ab, bereits 1952 suchten 47,4% aller Frauen zur Geburt eine Klinik auf, 1960 waren es schon 66,3% (Trombik 1985). Dieser Trend setzte sich fort und erreichte seinen Höhepunkt im Jahr 1981, als nur noch 1–2% aller Frauen zu Hause ihre Kinder gebaren.

Die Zahl der Hebammen nahm parallel dazu ebenfalls ab und erreichte Anfang der 80er Jahre ihren Tiefstand. Im Vergleich:

Anzahl der Hebammen 1950: 11700

Anzahl der Hebammen 1983: 5528

Neuerungen in der Medizin führten zudem zu einem veränderten Berufsalltag der Hebammen in den Kliniken.

Die Einführung des Kardiotokographen, der Amnioskopie und Mikroblutuntersuchung in den 60er Jahren forderten eine andere Herangehensweise an die Arbeit der Hebamme. Dies sind nur einige wenige Veränderungen von vielen, mit denen Hebammen sich vertraut machen mussten und die dazu führten, Eigenständigkeit und Selbstverständnis des Berufsstandes durch die Einführung einer „Geburtsmedizin” in Frage zu stellen. Dazu gehörte auch die Einführung des Mutterpasses 1968 und die Festlegung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge (Mutterschaftsrichtlinien).

In den 80er Jahren forderten Frauen und Familien vermehrt, in Ruhe, Sicherheit und selbstbestimmt zu gebären und überzeugten Hebammen von ihren Anliegen. Geburtshäuser wurden gegründet und die Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen nahm wieder zu. Die Wochenbettbetreuung im häuslichen Bereich wurde wieder fester Bestandteil der Hebammenarbeit.