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Wie Sie Ihre komplementärmedizinischen Leistungen richtig abrechnen
Das Hufeland-Leistungsverzeichnis ist für Ärzte und Patienten die bewährte Orientierungshilfe zur Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen. Es umfasst Analog- und GOÄ-Ziffern, ausgewählte Einzelleistungen sowie wichtige Hinweise.
Der Inhalt spiegelt die Vielfalt komplementärmedizinischer Leistungen wider. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Methoden, die in der Naturheilkunde häufig angewendet werden. Neben Homöopathie, Akupunktur und Anthroposophischer Medizin werden auch ausleitende Verfahren und physikalische Medizin berücksichtigt.
Die 8. Auflage wurde aktualisiert und um weitere Abrechnungsmöglichkeiten ergänzt.
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Seitenzahl: 89
Veröffentlichungsjahr: 2019
8., aktualisierte Auflage
Abbildungen
Seit über 25 Jahren ist das Hufeland-Leistungsverzeichnis eine bewährte Orientierungshilfe zur Abrechnung von Leistungen der Naturheilkunde, komplementären und integrativen Medizin für Ärzte, Krankenkassen, privatärztlichen Abrechnungsstellen und Versicherer.
Dabei spiegelt der Inhalt des Hufeland-Leistungsverzeichnisses auch die Vielfalt der Verfahren wider: das reicht von der Naturheilkunde, Homöopathie, anthroposophischen Medizin, Traditionellen Chinesischen Medizin und Ayurveda-Medizin, bis hin zu den bioelektrischen Verfahren und der psychosomatischen Medizin. Viele dieser Verfahren haben eine lange Tradition und basieren auf einem breiten Erfahrungswissen. In den letzten Jahrzehnten wurden aber auch zunehmend Studien durchgeführt, die den Anteil der hier evidenzbasierten Verfahren kontinuierlich wachsen lassen. Zudem zeigt sich – ganz besonders in der Versorgungsforschung – die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Naturheilkunde, komplementären und integrativen Medizin.
Das Interesse und die Nachfrage der Bevölkerung an diesen Verfahren ist groß und wächst ständig. Heutzutage wünscht sich ein Großteil der Patienten eine Behandlung, die sowohl die konventionelle Medizin als auch komplementäre und naturheilkundliche Verfahren im Sinne der Integrativen Medizin miteinander verbindet. Dem tragen die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen so gut wie keine Rechnung. Zahlreiche ärztliche Leistungen komplementärer Verfahren können nur privat erbracht werden. Hier dient das Hufeland-Leistungsverzeichnis auch dem Patienten und Selbstzahler als wertvolle Übersicht und Leistungsbeschreibung.
Die Hufelandgesellschaft Die Hufelandgesellschaft ist der Dachverband der Ärztegesellschaften aus dem Bereich der Naturheilverfahren, der Akupunktur, der Homöopathie, der anthroposophischen Medizin und weiteren komplementären Verfahren. Die Hufelandgesellschaft steht für eine Integrative Medizin. Sie vertritt als Dachverband die komplementärmedizinisch tätige Ärzteschaft. Über 70000 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland wenden komplementärmedizinische Methoden an. Als Dachverband vertritt die Hufelandgesellschaft seit 1974 die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft.
Die Hufelandgesellschaft setzt sich für einen Pluralismus in der Medizin ein. Für die Anerkennung und den Erhalt der Verfahren und deren großen Arzneimittelschatz. Sowie für eine umfassende Integration dieser Verfahren in das Gesundheitssystem.
Die Hufelandgesellschaft steht auch für Qualitätssicherung. Sie fordert die Einrichtung von Lehrstühlen und eine öffentliche Forschungsförderung.
Berlin, im Juli 2019
Vorstand der Hufelandgesellschaft e.V.
Titelei
Vorwort zur 8. Auflage
1 Inhalt und Umfang des Leistungsverzeichnisses
2 Hinweise zur Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) zur Abrechnung von naturheilkundlichen Leistungen
3 Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
4 Allgemeine ärztliche Leistungen
5 Laborleistungen in der Komplementärmedizin
5.1 Untersuchungen im Zusammenhang mit Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten in der Komplementärmedizin (ohne allergologische Untersuchungen, z. B. IgE-Rast)
5.2 Mikrobiologische Untersuchungen – Leitkeimfloren
5.3 Untersuchungen zur Integrität der Schleimhäute (Darmschleimhaut)
5.4 Untersuchungen zur Orthomolekularen Medizin
5.5 Umweltmedizinische Laborleistungen
6 Anthroposophische Medizin
7 Ayurveda
8 Bioenergetische Medizin
8.1 Bioenergetische Informationsdiagnostik und -therapie (BIT)
8.2 Bioelektrische Funktionsdiagnostik und -therapie (BFD)
9 Eigenblutbehandlung
10 Enzymtherapie
11 Ernährungstherapie – komplementäre Allergiebehandlung
12 Feldenkrais-Methode
12.1 Funktionale Integration
12.2 Bewusstheit durch Bewegung
13 Homöopathie und Therapien mit Arzneimitteln, die nach HAB hergestellt werden
13.1 Homöopathie allgemein
13.2 Klassische Homöopathie (Einzelmittel)
13.3 Homöopathische Komplexmitteltherapie
13.4 Antihomotoxische Medizin
13.5 Ganzheits-Zell-Regenerations-Therapie
13.6 Mineralsalztherapie nach Dr. Schüßler
13.7 Spagyrik
13.8 Isopathie
14 Hyperthermie
15 Kinesiologie
16 Lüscher-Color-Test
17 Mikrobiologische Therapie
17.1 Diagnostische Verfahren in der Mikrobiologischen Therapie
18 Neuraltherapie
19 Organotherapie
19.1 Thymustherapie
20 Orthomolekulare Therapie
21 Osteopathie
22 Physikalische Therapie
22.1 Hydrotherapie
22.2 Ausleitende Verfahren
22.3 Thermotherapie
22.4 Elektrotherapie, u.a. TENS
22.5 Lichttherapie
22.6 Weitere Verfahren
23 Phytotherapie
23.1 Aromatherapie
24 Proteomik – Funktionelle Proteomik nach CEIA
25 Sauerstofftherapien
25.1 Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach von Ardenne
25.2 Ozon-Sauerstoff-Therapien
25.3 Ozon-/UV-Bestrahlung – spezielle Eigenblutbehandlungen
26 Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
26.1 Diagnostische Verfahren
26.2 Akupunktur
26.3 Arzneitherapie
26.4 Chinesische Diätetik
26.5 Weitere Verfahren im Rahmen der TCM
27 Thermographie
28 Umweltmedizin
29 Qualitätsstandards in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin
Impressum
Der Inhalt und Umfang des Hufeland-Leistungsverzeichnisses umfasst die meisten Verfahren der Naturheilkunde, komplementären und integrativen Medizin, die in den ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, klinischen Ambulanzen und naturheilkundlichen Abteilungen der Krankenhäuser mit einer hohen praktischen Relevanz Anwendung finden.
Für viele dieser Verfahren liegen zahlreiche Studien und wissenschaftliches Erkenntnismaterial vor, während andere bislang lediglich auf einem gut dokumentierten Erfahrungshintergrund basieren. Die Abrechnung nach dem Leistungsverzeichnis setzt die Qualifikation der Ärzte und Zahnärzte nach Absolvieren der bestehenden curricularen Ausbildung in den Verfahren voraus. Die Verwendung der analogen Positionen dieses Verzeichnisses schränkt die Berechnung von gleichzeitig erbrachten GOÄ-/GOZ-Leistungen nicht ein, sofern die Gebührenordnungen nichts anderes vorschreiben.
Die Hufelandgesellschaft hat in einem Projekt zur „Förderung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Naturheilkunde und Komplementärmedizin“ ermittelt und beschrieben, welche Daten zur Qualität, Sicherheit, Wirkung, Wirksamkeit und zur Fort- und Weiterbildung den Fachverbänden und Fördermitgliedern vorliegen. Erfasst wurden dabei vorhandene Studien, Literatur und Umfang von Forschungsarbeiten.
Zahlreiche Fachgesellschaften haben sich intensiv in den ersten Durchgang des Qualitätsprojekts eingebracht. Die Bewertung der Unterlagen erfolgte durch den 2005–2008 amtierenden Vorsitzenden der Arzneimittelkommission Prof. Dr. med. Fintelmann.
Der Großteil der in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Maßnahmen finden sich nicht in der GOÄ und GOZ. Die Gebühren solcher Leistungen, die in der GOÄ/GOZ nicht aufgeführt sind, müssen analog abgerechnet werden. Die Analogberechnung wird durch §6 GOÄ/GOZ geregelt.
Eine schriftliche Vereinbarung über den Leistungswunsch von Verfahren, die nicht in der GOÄ/GOZ abgebildet sind und die häufig in der Folge von Versicherern nicht erstattet werden, wird ausdrücklich empfohlen. Dies sollte nach Aufklärung – verbunden mit einem Kostenvoranschlag – vor Aufnahme der Behandlung erfolgen.
Für den Gebührenrahmen, angemessene Steigerungsfaktoren, Schwellen- und Grenzwerte sind die Bestimmungen der GOÄ und GOZ zu beachten, wobei der Faktor 2,3 – für bestimmte, dort gekennzeichnete Bereiche auch andere Faktoren – eine Leistung durchschnittlichen Umfangs- und Schwierigkeitsgrades beschreibt. Ein notwendiges Überschreiten dieser Schwellenwerte ist auf der Liquidation in verständlicher Weise kurz zu begründen.
Die „Abweichende Vereinbarung“ nach § 2 GOÄ/GOZ regelt das notwendige schriftliche Verfahren vor Behandlungsbeginn, sofern die Höchstwerte der Gebührenordnungen überschritten werden sollen. Hierbei sind die Auflagen zu Form und Inhalt strikt einzuhalten. Bestimmte Leistungen und Abschnitte der GOÄ sind von der „Abweichenden Vereinbarung“ nach § 2 GOÄ/GOZ ausgeschlossen, dieser Ausschluss ist ebenfalls zu beachten.
Siehe ▶ Tab. 3.1
Tab. 3.1
GOÄ-Leistungen für allgemeine Beratungen und Untersuchungen
Leistung
GOÄ-Ziffer
analog
Punkte
Einfachsatz in €
Beratung – auch mittels Fernsprecher
1
80
4,66
Ausstellung von Wiederholungsrezepten
2
30
1,75
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratungen, auch mittels Fernsprecher
3
150
8,74
Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken
4
220
12,82
Symptombezogene Untersuchung
5
80
4,66
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich
6
100
5,83
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane
7
160
9,33
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
8
260
15,15
Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata
11
60
3,50
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken
15
300
17,49
Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
26
450
26,23
Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust
27
320
18,65
Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums
28
280
16,23
Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen
29
440
25,65
Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde
30
900
52,46
Homöopathische Folgeanamnese
31
450
26,23
Ernährungsberatung bei chronischer Erkrankung
33
300
17,49
Erörterung (Dauer mind. 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohlichen Erkrankung
34
300
17,49
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
60
120
6,99
Ausführlicher schriftlicher Krankheitsbefund (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem Befund)
75
130
7,58
Diätplan
76
70
4,08
Schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Maßnahmen
77
150
8,74
Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan
78
180
10,49
Schriftliche gutachterliche Äußerung
80
300
17,49
Schriftliche gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand
85
500
29,14
Schreibgebühr, je angefangene DIN-A4-Seite
95
60
3,50
Schreibgebühr, je Kopie
96
3
0,17
Erhebung einer biografischen Anamnese (bei Kindern)
807*
400
23,31
Einleitung einer Psychotherapie
808
400
23,31
Ausführliche sehr zeitaufwendige biografische Anamnese
860
920
53,62
Erstanamnese bei chronischen Erkrankungen, Erstanamnese für die individuelle naturheilkundliche Behandlung
801
250
14,57
Eingehendes therapeutisches Gespräch, ausführliches Gespräch über vorliegende Befunde, Interventionstherapie, differenzierte therapeutische Erörterung
804
150
8,74
Problemorientiertes Gespräch, ausführliches zeitaufwendiges Gespräch, Beratung in akuter Konfliktsituation, Erhebung einer Erstanamnese
806
250
14,57
Beratung einer Bezugsperson, Erörterung bei chronischen Erkrankungen
817
180
10,49
Erörterung chronischer Erkrankungen
849
230
13,41
Ausführliches erläuterndes Gespräch
861
690
40,22
* im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig
Siehe ▶ Tab. 4.1
Tab. 4.1
Allgemeine GOÄ-Leistungen
Leistung
GOÄ-Ziffer
analog
Punkte
Einfachsatz in €
Großflächiges Auftragen von Externa zur Behandlung von Krankheiten mind. einer Körperregion
209
150
8,74
Blutentnahme aus der Vene
250
40
2,33
Blutentnahme aus der Arterie
251
60
3,50
Injektion i. m., i.c., s.m.
252
40
2,33
Injektion, intravenös
253
70
4,08
Injektion, intraarteriell
254
80
4,66
Injektion, intraartikulär oder perineural
255
95
5,54
Injektion in den Periduralraum
256
185
10,78
Medikamenteneinbringung (Injektion in Infusionsschlauch)
261
30
1,75
Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung
263
90
5,25
Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung
264
120
7,00
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
266
60
3,50
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung einer Körperregion
267
80
4,66
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung mehrerer Körperregionen
268
130
7,58
Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen bis 20 Minuten, je Sitzung
269
200
11,66
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer über 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
269a
350
20,40
Infusion, subkutan
270
80
4,66
Infusion i. v. bis 30 Minuten
271
120
6,99
Infusion über 30 Minuten
272
180
10,49
Eigenbluteinspritzung einschließlich Blutentnahme
284
90
5,25
Aderlass aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 ml Blut
285
110
6,41
Punktion eines Gelenks (Instillation)
300
120
7,00
Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks (Instillation)
301
160
9,33
Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks (Instillation)
302
250
14,57
Punktion der Schilddrüse (Instillation)
319
200
11,66
Infiltration kleinerer Bezirke
490
61
3,56
Infiltration größerer Bezirke
491
121
7,05
Leitungsanästhesie, perineural
493
61
3,56
