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Die Kirchen bewahren seit Jahrhunderten das Gedächtnis an ihre Märtyrerinnen und Märtyrer. Im 20. Jahrhundert sind unzählige Christen aller Konfessionen zu Märtyrern geworden. Persönlichkeiten wie Dietrich Bonhoeffer und Sophie Scholl zählen zu den bekanntesten evangelischen Christen, die wegen ihres Glaubens, ihres Einsatzes für andere Menschen oder ihres politischen Widerstandes gegen totalitäre Regime verfolgt und getötet wurden. Der Band bietet in einem systematischen Teil Aufsätze, die den Martyriumsbegriff aus evangelischer Perspektive beleuchten und die historischen Zusammenhänge von Verfolgung und Martyrium deutschsprachiger Protestanten im 20. Jahrhundert erläutern. Ein dokumentarischer Teil umfasst mehr als 500 Kurzbiografien zu Einzelschicksalen deutschsprachiger Christinnen und Christen im NS-Staat, in der DDR, in der Sowjetunion und anderen Staaten. Sofern verfügbar, ist jedem Biogramm ein Foto beigefügt.
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Seitenzahl: 1962
Veröffentlichungsjahr: 2008
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„IHR ENDE SCHAUT AN…“
Evangelische Märtyrer des 20.Jahrhunderts
Herausgegeben von Harald Schultze und Andreas Kurschat unter Mitarbeit von Claudia Bendick
Umschlagbild (Fotomontage):
Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee (Foto: Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Berlin) und spätromanisches Kruzifix der Gedächtnisstätte für die Blutzeugen der evangelischen Kirche von 1933 bis 1945 in der Krypta des Doms zu Brandenburg (Foto: Salge, Brandenburg).
Die Deutsche Bibliothek–Bibliographische Information
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über <http://dnb.ddb.de> abrufbar.
2., erweiterte und verbesserte Auflage 2008
© 2006 by Evangelische Verlagsanstalt GmbH, Leipzig
Alle Rechte vorbehalten
Buchgestaltung: Kai-Michael Gustmann
ISBN 9783374034994
www.eva-leipzig.de
„Vom Heiligendienst wird von den Unseren also gelehret, daß man der Heiligen gedenken soll, auf daß wir unsern Glauben stärken, so wir sehen, wie ihnen Gnad widerfahren, auch wie ihnen durch Glauben geholfen ist; darzu, daß man Exempel nehme von ihren guten Werken, ein jeder nach seinem Beruf“–so heißt es im Artikel 21 („De cultu sanctorum“) des Augsburgischen Bekenntnisses von 1530.1 „Auf dass wir unseren Glauben stärken“, erscheint nun das Gedenkbuch „,Ihr Ende schaut an[…]‘. Evangelische Märtyrer des 20.Jahrhunderts“, um dessen Erarbeitung der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte gebeten hat.
Diese Bitte hat eine Vorgeschichte. Auf dem Festakt zum 50.Jahrestag der Verabschiedung der Grundordnung der EKD in der Georgenkirche in Eisenach hielt der damalige Vorsitzende der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte, Professor Dr. Joachim Mehlhausen, am 15.Mai 1998 einen Vortrag zum Thema „50 Jahre Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland: Erbe und Auftrag“. In diesem Vortrag erinnerte er an die von der verfassunggebenden Kirchenversammlung in Eisenach durch den Versammlungspräsidenten Gustav Heinemann erstellte „vorläufige, aber nicht vollständige“ Liste von Personen, die als Bekenner des christlichen Glaubens in den Konzentrationslagern und Gefängnissen seit 1933 ums Leben gekommen seien. Und er fragte: „Ist es nicht merkwürdig, dass uns einige dieser Namen heute fremd sind? Und ist es nicht noch merkwürdiger, dass keine spätere Synode der EKD diese Namensliste zu Ende geschrieben und irgendwo ehrenvoll festgehalten hat?“.2 Das Anliegen der Erneuerung und Fortschreibung des kirchlichen Gedenkens an die evangelischen Märtyrer und Glaubenszeugen des 20.Jahrhunderts fand Gehör. Der damalige Präses der EKD-Synode, Dr. Jürgen Schmude, und andere Mitglieder des Rates der EKD griffen die Anregung des inzwischen leider verstorbenen Joachim Mehlhausen auf.
Dabei konnte es nicht darum gehen, Vollständigkeit anzustreben. Wichtiger war es, Schlüsselpersonen zu nennen, aber auch in exemplarischer Absicht weithin unbekannter Menschen zu gedenken. Hierbei war Wert darauf zu legen, in der Liste Persönlichkeiten aufzuführen, die beispielhaft für ihren Glauben eingetreten sind. Mindestens zwei Interessen sind mit einer solchen Zusammenstellung verbunden: ein historisches, nämlich dem Vergessen entgegenzuwirken, und ein ethisches, nämlich den Vorbildcharakter der betreffenden Personen herauszustellen. Dabei waren vielfältige methodische, theologische und historische Probleme zu lösen, wozu sorgfältige Vorarbeiten nötig waren, die zum Teil forschungsgeschichtliches Neuland betraten.
Eine evangelische Märtyrerliste trägt stellvertretenden Charakter. Die EKD gedenkt aller evangelischen Christinnen und Christen, die während des 20.Jahrhunderts um ihres Glaubens willen inhaftiert, gequält oder ermordet worden sind. Sie lässt sich von der Erinnerung an ihr Leiden mahnen, gegen Gewalt und Unrecht aufzustehen und „Gott mehr zu gehorchen als den Menschen“ (Apostelgeschichte 5,29).
In der Erinnerung an diese „Zeugen einer besseren Welt“3 mischen sich Dankbarkeit und Scham. Dankbarkeit dafür, dass es Menschen gab, die ihren Glauben im entscheidenden Moment nicht verleugneten; Menschen, die an ihrem Bekenntnis zu Gott als Herrn der Welt festhielten, auch wenn sie Schlimmes dafür zu befürchten hatten. Doch neben der Dankbarkeit steht die Scham. Scham darüber, dass die Kirche als Institution oft nicht denselben Mut aufbrachte wie diese Glaubenszeugen, sondern ihr Zeugnis zum Teil sogar verdunkelte.
Das öffentliche Gedenken an die Menschen, die als Zeugen für ihren Glauben den Tod erlitten, kann die Form eines Buches wie des hier vorliegenden annehmen. Doch auch Gedenksteine oder -stelen geben Zeugnis von ihrem Leben.
So habe ich am 19.Februar 2005 in der Gedenkstätte Sachsenhausen eine Stele zur Erinnerung an Friedrich Weißler enthüllt, den ersten Märtyrer der Bekennenden Kirche, der aufgrund rassistischer Kriterien um seines „Jude“-Seins willen misshandelt und getötet wurde.4 Dabei habe ich gesagt–und diese Worte gelten über den Einzelfall hinaus: „Wir tragen als Kirche schwer an dem, was Friedrich Weißler angetan wurde. Verlassen war er nicht nur von der deutschchristlichen Reichskirche, die auf Seiten der Nationalsozialisten stand. Auch die Bekennende Kirche, für die Friedrich Weißler gearbeitet hat und als deren Glied er sich fühlte, trat ihm nicht zur Seite. Dazu bekennen wir uns als Evangelische Kirche in Deutschland. Nicht nur in ihren Stärken, sondern auch in ihrer Schwäche stehen wir im Erbe dieser Bekennenden Kirche. Wir bekennen uns zu unserer Geschichte, die in diesem Fall eine Geschichte der Schuld ist.“
Während Friedrich Weißler zu den eher unbekannten Märtyrern gehört, ist Dietrich Bonhoeffer die wohl bekannteste Person in diesem Band. Dass Dietrich Bonhoeffers hier so ausführlich gedacht wird, freut mich besonders.5 An ihm hat mich immer schon der innere Zusammenhang zwischen Lebensgeschichte und Theologie fasziniert: die Verbindung zwischen einem Lebenslauf, der ihn zu einem Glaubenszeugen in einem besonderen Sinne des Wortes gemacht hat, und einem theologischen Werk, das auch zu Beginn des 21.Jahrhunderts noch sehr viel an Anregungspotenzial und Orientierungskraft enthält. Dabei bleibe ich weiter davon überzeugt, dass Bonhoeffers Werk weiterwirken wird, „nicht weil er mit der Aura des Heiligen umgeben wird, sondern weil sein Werk diese Wirkung verdient und mehr noch: weil sich sein Glaubenszeugnis und seine theologische Inspiration als Quelle der Ermutigung und als Herausforderung zu eigenem Denken und Handeln erweisen wird.“6
Nicht nur im ökumenischen Gespräch, sondern auch innerhalb der evangelischen Kirche ist die Märtyrer- und Heiligenverehrung bis heute Gegenstand kontroverser Debatten. Wer der Evangelischen Kirche in Deutschland unterstellt, mit diesem Buch einem römisch-katholischen Verständnis7 zu folgen, dem sei gesagt: Das ist nicht der Fall. Dabei soll nicht übersehen werden, dass katholische und protestantische Christen gerade im Leiden, in den Konzentrationslagern und Zuchthäusern des 20.Jahrhunderts, einander im Glauben beigestanden und gestärkt haben. Insofern ist das vorliegende evangelische Gedenkbuch auch ein ökumenisches Zeugnis. Dennoch bleiben bei aller Nähe und Übereinstimmung zwischen den Konfessionen in dem Bemühen, ihrer Märtyrer und Glaubenszeugen zu gedenken, wichtige theologische Unterschiede bestehen. Dieses Buch ist von dem evangelischen Verständnis der Vorbilder im Glauben geprägt, das in dem eingangs zitierten Artikel 21 des Augsburgischen Bekenntnisses von 1530 so formuliert ist: „Durch Schrift aber mag man nicht beweisen, daß man die Heiligen anrufen oder Hilf bei ihnen suchen soll. ,Dann es ist allein ein einiger Versuhner und Mittler gesetzt zwischen Gott und Menschen, Jesus Christus‘ (1.Timotheus 2,5).“
Im Namen des Rates der EKD danke ich allen beteiligten Autoren und Autorinnen sehr herzlich für die mit der Abfassung der Aufsätze und Biogramme verbundenen Mühen. Mein besonderer Dank gilt der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte, besonders dem Vorsitzenden, Herrn Professor Dr. Harry Oelke, der Leiterin der Forschungsstelle, Frau Privatdozentin Dr. Claudia Lepp, dem Leiter des Forschungsprojekts, Herrn Oberkirchenrat i. R. Professor Dr. Harald Schultze, Frau Gertraud Grünzinger, M. A., sowie dem Bearbeiter und der Bearbeiterin des vorliegenden Bandes, Herrn Andreas Kurschat, M. A., und Frau Dr. Claudia Bendick.
Ich wünsche diesem Buch, dass es die Erinnerung an Menschen fördert, die um ihres Glaubens willen verfolgt wurden, und zum eigenen Glauben ermutigt.
Berlin/Hannover, am 29.August 2005
Bischof Dr. Wolfgang Huber
„Denn die Klage ist der erste Schritt ins Vertrauen auf Gott, der sich an sein Geschöpf erinnert und an das Volk seiner Wahl.[…]Er lässt die namenlos Gemachten, die Geschändeten und Unterdrückten nicht ins Vergessen versinken. Sie werden nicht in der Einsamkeit ihrer Zelle, in der vollkommenen Leere eines Lagers verkümmern zu einem Nichts. Gott gewährt eine letzte Geborgenheit, rettet den Sinn eines Lebens, auch wenn sich dessen Spur im Feuer verliert. Er hebt die Menschen auf in seinem Gedächtnis.
Um diesem Gedächtnis zu entsprechen, hat der Rat der EKD im Jahre 1998 veranlasst, Namen und Schicksal von Menschen zu dokumentieren, die im 20.Jahrhundert zu Märtyrern geworden sind.“
Mit diesen Worten hat der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses i. R. Manfred Kock, am 17.März 2006 bei der Vorstellung der Erstauflage dieses Buches auf der Leipziger Buchmesse das Anliegen formuliert, dem Rechnung getragen werden sollte. Wir sind dankbar, dass schon nach zwei Jahren eine Neuauflage nötig geworden ist.
Von vielen Seiten ist das Erscheinen dieses Gedenkbuches ausdrücklich begrüßt worden–es hatte bisher wirklich Vergleichbares gefehlt. In verschiedenen Rezensionen wurden die Akzentsetzungen unserer Arbeitsgruppe bestätigt, andere Stimmen äußerten grundsätzliche Bedenken gegenüber der Betonung des Märtyrerprädikats in der evangelischen Kirche. Das zurückliegende Jahr, in dem in besonderer Weise das Bonhoeffergedenken wegen dessen 100.Geburtstag gepflegt wurde, zeigte jedoch deutlich das unmittelbare, lebendige Interesse am Lebensweg dieses Blutzeugen. Aber auch mit dem Selbstopfer von Oskar Brüsewitz hat sich die Öffentlichkeit anlässlich des 30.Todestages vielfältig auseinandergesetzt. Das Gedenken an die Märtyrer ist unverzichtbar und bedarf der Weiterarbeit.
Im Nachwort zur ersten Auflage war bereits darauf hingewiesen worden, dass ein solcher Versuch, die Schicksale von Märtyrerinnen und Märtyrern des 20.Jahrhunderts zu erfassen, unvollständig ist und daher der Ergänzung bedarf. Die Neuauflage gibt nun die Möglichkeit, nötige Korrekturen aufzunehmen und 24 Biogramme neu einzufügen. Einige von diesen sind von uns bereits im Internet veröffentlicht worden (<http://www.kirchliche-zeitgeschichte.info>, „Aktuelles“); etliche Biogramme wurden überarbeitet. Auf Grund unserer Publikation wurden wir auf weitere Schicksale hingewiesen, die wir berücksichtigen konnten. Die Erkundungen werden aber fortgesetzt. In Rezensionen spiegelten sich–in unterschiedlicher Zuordnung–Zustimmung und Widerspruch zu den Grundlinien dieses Gedenkbuches. Selbstverständlich muss das Gespräch über Verfolgung, christlichen Widerstand und das Glaubenszeugnis der Hingerichteten weitergehen. Für die zweite Auflage hatten jedoch redaktionelle Aufgaben Priorität; um die Herstellung nicht hinauszuzögern, konnte die inzwischen erschienene Literatur nicht generell noch eingearbeitet werden.
Dankbar sind wir, dass auch das ökumenische Gespräch weitergeht. Die geschwisterliche Nähe, die in den Gefängniszellen, in der Verbannung und im Kriege gewachsen ist und getragen hat, findet ihren Niederschlag auch im gegenwärtigen Dialog. Ein Beispiel dafür war der 8.Europäische Bekenntnis-Kongress im Oktober 2006 in Bad Blankenburg/Thüringen, der sich in einem internationalen historischen Rundblick dem Gedächtnis der Märtyrer des 20.Jahrhunderts widmete.
Wir wiederholen den Dank an die Forschungsstelle der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte in München für die stetige Zusammenarbeit. Zugleich danken wir der Evangelischen Verlagsanstalt in Leipzig für die Initiative zur Neuauflage und deren Betreuung durch Cheflektorin Dr. Annette Weidhas und den Layouter Kai-Michael Gustmann.
Cover
Titel
Impressum
Geleitwort
Vorwort
I.SYSTEMATISCHER TEIL
Harald Schultze
Das Projekt „Evangelische Märtyrer des 20.Jahrhunderts“ im ökumenischen Kontext
Andreas Kurschat
Martyrien des 20.Jahrhunderts: Voraussetzungen und Prinzipien ihrer Dokumentation
Wolf-Dieter Hauschild
Märtyrer und Märtyrerinnen nach evangelischem Verständnis
Harald Schultze
Das Gedenken evangelischer Gemeinden an die Märtyrer des 20.Jahrhunderts
Daniel Heinz
Dem Gebot und Gewissen verpflichtet: Freikirchliche Märtyrer
Christoph Strohm
Die Bedeutung von Kirche, Religion und christlichem Glauben im Umkreis der Attentäter des 20.Juli1944
Norbert Haase
Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus protestantischem Glauben als Opfer der Wehrmachtjustiz
Siegfried Hermle
Evangelische Märtyrer im Baltikum (1905–1920)
Gerd Stricker
Evangelische Deutsche unter dem Druck des Sowjetregimes. Zur Problematik des Martyriums ethnischer Deutscher in Russland
Gertraud Grünzinger
Evangelische Märtyrer oder ethnische Opfer: Volkstumskämpfe und Krieg in Polen
Sigrid Lekebusch
Christen jüdischer Herkunft–Glaubenszeugen?
Gury Schneider-Ludorff
Leidenszeugen
II.BIOGRAPHISCH-DOKUMENTARISCHER TEIL
Deutsches Reich
Abramowski, Rudolf
Adams, Kurt
Arndt, Walther
Arnheim, Frieda
Aufricht, Erna
Barth, Helga
Bastian, Hans-Wolfgang
Beck, Ludwig
Berendt, Ernst
Bergner, Fritz
Bernstorff, Albrecht Graf von
Biegmann, Emil
Blank, Margarethe
Blumenthal, Hans Jürgen Graf von
Bonhoeffer, Dietrich
Bonhoeffer, Klaus
Bontjes van Beek, Cato
Bornitz, Kurt
Braun, Elisabeth
Brendel, Robert
Bronisch-Holtze, Ernst
Brugger, Anton
Brüning, Hans
Buchholz, Karl Gottfried
Buttersack, Hans
Canaris, Wilhelm
Delbrück, Justus
Dieckmann, Wilhelm
Dittmann, Ewald
Dohna-Schlobitten, Heinrich Graf zu
Dohnanyi, Hans von
Draeger, Margarete, geb. Lubowski
Elsas, Fritz
Elser, Georg
Feldmann, Winfried
Finckh, Eberhard
Fischer, Martin
Flatow, Ernst
Fleischmann, Max
Fritze, Georg
Fürstenheim, Frieda
Gackstatter, Leonhard
Gauger, Martin
Geest, Friedrich
Gehrts, Erwin
Gerstein, Kurt
Goerdeler, Carl
Goerdeler, Fritz
Grunthal, Marianne
Günther, Friedrich
Habermann, Hans Max
Haeften, Hans-Bernd von
Haeften, Werner von
Hagen, Albrecht von
Halem, Nikolaus Graf von
Halmos (vormals Kohn), Josef
Hamburger, Georg
Hanschkatz, Joachim
Hanschkatz, Walter
Hanselmann, Friedrich
Hanselmann, Johann Georg
Harnack, Arvid
Harnack, Ernst von
Harnack, Mildred, geb. Fish
Harreß, Karl Georg
Hase, Paul von
Hassell, Ulrich von
Haubach, Theodor
Heinitz, Günther
Heinitz, Paul
Herbst, Alfred
Hesse, Helmut
Hildmann, Walter
Himpel, Helmut
Hirschwald, Werner
Hoepner, Erich
Hofacker, Caesar von
Hoff, Martha, geb. Fränkel
Honig, Max
Hößlin, Roland von
Hötzel, Gottfried
Hustedt, Karl
Jacobson, Ingeborg
Jacoby, Hildegard
Jentsch, Carl Fürchtegott
Jung, Edgar Julius
Kaftal, Gabriele
Kaftal, Hermann Heinrich (sen.)
Kaftal, Hermann Heinrich (jun.)
Kaftal, Margherita Dorothea, geb. Meier
Kaiser, Heinrich
Kaiser, Hermann
Kasenzer, Ernst
Kaszemeik, Richard Felix
Kaufmann, Alfred
Kaufmann, Franz
Kayser, Elisabeth, geb. Berger
Kiep, Otto Carl
Klamroth, Bernhard
Klamroth, Johannes Georg
Klausing, Friedrich-Karl
Kleinmann, Karl
Kleist-Schmenzin, Ewald von
Klepper, Jochen
Klepper, Johanna, geb. Gerstel, verw. Stein
Klose, Karl
Kneip, Otto
Kobrak, Richard
Koch, Hans
Krökel, Wilhelm
Lancken, Fritz von der
Lebrecht, Heinrich
Lehndorff-Steinort, Heinrich Graf von
Leipelt, Hans
Leipelt, Katharina, geb. Baron
Lichtenstein, Herta
Lindemeyer, Frieda, geb. Lewinsky
Lindemeyer, Georg
London, Margrit
Lueben, Werner
Lynar, Wilhelm-Friedrich Graf zu
Maaß, Hermann
Maschke, Ernst
Massow, Bertha von
Maus, Georg
Meichßner, Joachim
Mertz von Quirnheim, Albrecht Ritter
Metzner, Gottlieb Karl
Meyer, Else, verh. Rauch
Meyer, Ludwig Walter
Meyer, Reinhold
Mielke, Albert
Moltke, Helmuth James Graf von
Müller, Elisabeth
Müller(-Dahlem), Friedrich
Münch, Alfred
Mungard, Jens
Nieden, Wilhelm zur
Niehus, Martin
Noa, Theodor
Noack, Johannes
Oertzen, Hans-Ulrich von
Olbricht, Friedrich
Onnasch, Friedrich
Onnasch, Fritz
Oster, Hans
Pacha, Viktor
Perels, Ernst
Perels, Friedrich Justus
Pfältzer, Ludwig
Pfannschmidt, Joachim Friedrich Gustav
Pietz, Günter
Plettenberg, Kurt Freiherr von
Ploeger, Heiko
Pohle, Carl
Popitz, Johannes
Praun, Friedrich von
Przyrembel, Gustav
Putbus, Malte von
Puzich, Ferdinand
Rabenau, Friedrich von
Rahtgens, Carl Ernst
Ranacher, Julius
Reichwein, Adolf
Reinmuth, Hermann
Richter, Paul
Rittmeister, John
Roenne, Alexis Freiherr von
Rosenthal, Bruno
Rothe, Margaretha
Rubanowitsch, Israel Johannes
Sachs, Johanna
Sack, Erich
Sack, Karl
Schack, Adolf-Friedrich Graf von
Scheliha, Rudolf von
Schiemann, Paul
Schleicher, Rüdiger
Schneider, Paul
Scholl, Hans
Scholl, Sophie
Scholz-Babisch, Friedrich
Schönthaler, Paul
Schrader, Werner
Schramm, Friedrich
Schröer, Heinz
Schulenburg, Friedrich Werner Graf von der
Schulenburg, Fritz-Dietlof Graf von der
Schulze-Boysen, Libertas, geb. Haas-Heye
Schwamb, Ludwig
Schwerin von Schwanenfeld, Ulrich-Wilhelm Graf von
Seltmann, Heinrich
Siemens, Paul
Slawinsky, Max
Spittel, Rudolf
Sponeck, Hans Graf von
Stehmann, Siegbert
Steil, Ludwig
Stein, Renate
Steiner, Ernst
Stellbrink, Friedrich
Stempel, Heinz Rudolf
Stieff, Hellmuth
Stöhr, Hermann
Streufert, August
Stülpnagel, Carl-Heinrich von
Sylten, Werner
Talazko, Karl
Thadden, Elisabeth von
Thaumann, Willi
Thüngen, Karl Freiherr von
Tresckow, Henning von
Trott zu Solz, Adam von
Umfrid, Hermann
Vahldieck, Fritz
Voß, Hans-Alexander von
Weisenstein, Moritz
Weissler, Friedrich
Will, Elisabeth, geb. Klein
Will, Heinrich
Winter, Annemarie
Witzleben, Erwin von
Wolff, Lilly
Wolfmeyer, Leonhard
Wüsten, Johannes
Yorck von Wartenburg, Peter Graf
Zrenner, Leander Josef
Russisches Reich/Baltikum
Adolphi, Ellen, geb. Brand, verw. Krause
Adolphi, Heinrich
Aman, Friedrich
Berg, Eugen
Bergengruen, Hermann
Bernewitz, Alexander
Bidder, Oskar
Bielenstein, Hans (Johannes)
Bosse, Heinrich
Bötticher, Bernhard von
Busch, Julius
Cleemann, Gustav
Cleemann, Olga, geb. Bernsdorff
Doebler, Erhard
Eckhardt, August
Frese, Eduard
Geist, Alfred
Gilbert, Wilhelm
Gross, Erwin
Grühn (Gruehn), Friedrich Albert
Grüner, Wilhelm
Hahn, Traugott
Hassmann (Hasmanis), Edgar
Hesse, Carl Immanuel
Hoffmann, Theodor
Jende, Adam
Kalweit, Martin K.
Kaspar, Wilhelm
Klot, Marion von
Marnitz, Karl Xaver von
Moltrecht, Karl
Mühlen, Harriet von zur
Paucker, Walter
Rosenberg, Peter
Rutkowski, Arnold
Rutkowski, Elisabeth Thekla Maria, geb. von Bahder
Savary, Eberhard
Scheinpflug, Theodor August
Scheuermann, Eugen
Schilling, Carl Theophil
Schlau, Carl
Schlieps, Marie
Schwartz, Wilhelm
Strautmann, Christoph
Taube, Theodor
Taurit, Wilhelm
Treu, Ernst Fromhold
Treu, Paul Fromhold
Tschischko, Ludwig
Uhder, Konstantin
Wachtsmuth, Paul
Walter, Arthur
Willigerode, Paul
Wilpert, Ludwig von
Wuch(e)rer, Samuel
Wühner, Richard
Zimmermann, Katharina, geb von Roth
Zimmermann, Ludwig
Sowjetunion 1920–1990
Arnhold, Gustav A.
Aßmus(s), Waldemar
Bandzmer, Friedrich A.
Baschwitz, Alfred
Baumann, Michael und Lene
Baumbach, Heinrich J.
Behning, Liborius
Bergen, Bernhard
Bergmann, Johannes
Berner, Sergej
Bietsch, Josef
Birth, Gustav
Blumenbach, Hermann
Bodungen, Ferdinand von
Boese, Ernst
Bra(a)tz, Friedrich
Busch, Emil
Büttner, Alfred
Cholode(t)zky, Emil
Dauwolter, Georg
Deters, Erwin
Deutschmann, Friedrich
Dirks, Heinrich
Ditzel, Christian
Dürksen, Jakob
Ediger, Alexander
E(h)mich, Wilhelm
Eichhorn, Eduard
Eisel, Heinrich
Erbes, Johannes
Essipher, Ernst
Fahrenbruck, Friedrich
Fehler, Theodor
Ferber, Max
Fiechtner, Marie
Fischer, Andrej
Fischer, David
Fischer, Johannes
Frank, Wilhelm
Frasch, Johann
Friedrichson, Maria
Frischfeld Arnold
Fritzler, Jakob
Fuchs, Johann J.
Fuhrmann, Boris
Funke, Adolf
Galladschewa-Löbsack, Amalie
Gesswein, Samuel
Gettmann/Göttmann, Friedrich
Giess, Emilia von
Goebel, Richard
Göhring, Johann
Göhring, Richard
Grasmück, Johannes
Hamberg, Paul
Hamm, Martin
Hansen, Erna, geb. Spennemann
Hansen, Helmuth Fürchtgott
Hanson, Arthur
Harff, Otto
Hecker, Julius
Hein, Gerhard P.
Heine, Wilhlem (jun.)
Heptner, Bernhard
Heptner, Nathanael
Herle, Alexander
Hill, Konrad
Hoerschelmann, Ferdinand (sen.)
Hoerschelmann, Ferdinand (jun.)
Jundt, Johannes
Jürgens, Woldemar
Karpenko, Amalia
Kaufmann, David
Keil, Jakob
Kern, Jakob
Kluck, Arthur und Bertha, geb. Behning
Kludt, Simon
Koch, Albert
Koch, Gottlob
Kramer, Heinrich
Kraus, Jakob W.
Krentz, Karl
Kuchmann, Otto Johann
Langemann, Johann
Lese, Konrad
Löbsack, Heinrich Johannes
Löbsack, Heinrich Konrad
Lockenberg, Johannes
Lohrer, Wilhelm
Lorenzen, Jurij
Luft, Eduard
Maier/Mayer, Albert
Majer, Max
Mantler, Abram P.
Martens, Johann
Mayer, Richard
Meiser/Meser/Mößer, Christian
Merwart, Alexander
Merz, Friedrich
Miller, Wilhelm
Mittelstedt, Reinhold
Moderau, Nikolaus
Möllmann, Friedrich
Möllmann, Theophil
Motz, Jakob
Muss, Kurt
Neufeld, Paul K.
Neufeld, Peter
Nürnberg
Ostwald, Heinrich
Pahl, Ernest
Pätkau, David
Pätkau, Jakob
Peters, Frieda
Peters, Johann
Petker, Andreas (Andrej)
Pfeiffer, Emil
Pilch (Pilkh), Paul
Pineker, Ferdinand
Pineker, Wilhelm (sen.)
Pineker, Wilhelm (jun.)
Prieb, Alfred
Rath, Georg
Reichert, Paul
Reichwald, Woldemar
Reimer, Jakob K.
Remfert (Rempfert), Karl F.
Rempel, Jakob Aron
Reusch, Emil
Richter, Theophil
Rüger, Woldemar
Rusch, Eduard
Rusch, Konstantin
Rutz, Philipp
Schacht, Gottlieb
Schilling, Johann(es)
Schmidgall, Wilhelm R.
Schmidt, Waldemar
Schnackenburg, Otto
Schultz, Siegfried
Schulz
Schulz, Leo
Schwengler, Leo
Seib, Eduard
Seib, Woldmar
Semke, Christian
Sept, Robert
Seydlitz (Seidlitz), Johann
Siemens, Jakob Heinrich
Simon, Oktav
Sta(a)b, Konrad
Steinwand, Friedrich
Steinwand, Ludwig
Streck, Alexander (mit Familie)
Stroh, Johannes und Georg
Stroh, Theodor
Stürz (Vater und Sohn)
Summer, Christan
Suppers, Georg
Szitnik, Alfred
Tennikowa, Ida
Thorassjanz, Ossip
Töws, Aron Peter
Töws, Johann
Trippel, Nikolai
Trube, Friedrich (sen.)
Trzaska, Nikolai
Tyssen, Dietrich
Uhle, Gustav
Ulrich, Christian
Ulrich, Hermann
Unger
Unger, Peter
Vins (Wiens), Peter J.
Vogel, Karl
Vogel, Rudolf Konstantin
Wacker, Friedrich
Wagner, Christfried
Wagner, Rudolf
Wagner, Woldemar
Wenzel, Otto
Wiebe, Cornelius
Wiebe, Otto
Wiens, Jakob
Wins, Abraham und Heinrich
Winter, Jon
Witt, Gustav
Wohl, Samuel
Woitkiewicz, Ludwig
Wüßner, Eduardt
Zeis(s)ler, Andreas
Zimmer, Wilhelm
SBZ/DDR
Bolle, Friedrich
Brüsewitz, Oskar
Domaschk, Matthias
Ebel, Rudolf
Einsiedel, Horst von
Gnettner, Reinhard
Gürtler, Johannes
Hecker, Johannes
Hein, Erich
Ihmels, Werner
Koehler, Otto
Köhler, Charlotte, geb. Wasmuth
Köhler, Erwin
Lansemann, Robert
Lohmeyer, Ernst Johannes
Meißner, Werner
Michael, Wilhelm
Pickel, Georg
Pieper, Johannes
Samjeske, Helmut
Schleusener, Frank
Schulz, Wilhelm
Wandrei, Kurt
Wolf, Joachim
Östliches Mittel- und Südosteuropa
Graeser, Edmund
Hohloch, Johannes
Klein, Franz
Kund, Wilhelm
Lutsch, Adolf
Manchen, Michael
Mayerhöffer, Arpad Ernst
Popp, Philipp
Roth, Hans Otto
Schaffer, Michael
Thumes, Friedrich
Lateinamerika
Käsemann, Elisabeth
Kegler Krug, Marlene Katherine
III.VERZEICHNISSE
Literaturverzeichnis
Personenregister
Ortsregister
Harald Schultze
„Gedenkt an eure Lehrer, die euch das Wort Gottes gesagt haben; ihr Ende schaut an und folgt ihrem Glauben nach.“1 So fasst der Hebräerbrief den ausführlichen Rückblick auf die Glaubenstreue der Erzväter Israels, der Propheten und der Glaubenszeugen der Urgemeinde zusammen, um Wegweisung zu geben für Glaubenstreue und -festigkeit in der eigenen Gemeinde. Von manchen der Zeugen des Alten Bundes weiß er zu sagen: „Andere aber sind gemartert worden und haben die Freilassung nicht angenommen, damit sie die Auferstehung, die besser ist, erlangen.“2 Die frühe Christenheit hatte es erfahren müssen, dass manche der Apostel und Lehrer den Märtyrertod hatten sterben müssen: von Petrus und Paulus, von Jakobus, dem Bruder Jesu, von Andreas und anderen wird das berichtet. Auf diesem Hintergrund hat das Wort „Ihr Ende schaut an“ besonderes Gewicht.
Im letzten Jahrhundert ist dort, wo der Blutzeugen der Christenheit gedacht wurde, oft an dieses Wort aus dem Hebräerbrief erinnert worden.3 Auf die „Wolke der Zeugen“ war die Christenheit verwiesen worden mit der Mahnung, zu „laufen mit Geduld in dem Kampf, der uns bestimmt ist.“4 Wer der Märtyrer der Christenheit gedenken will, reiht sich ein in die Tradition der Urgemeinde und der nachfolgenden Jahrhunderte.
Freilich: Das Gedenken der Märtyrer hatte in den protestantischen Kirchen des 19.Jahrhunderts keine aktuelle Bedeutung. Es war Gegenstand der Geschichtsbücher. Die Märtyrerschicksale der ersten drei Jahrhunderte wie die blutige Verfolgung der Hugenotten wurden dargestellt, Quellen wurden kritisch gesichtet und ediert. Diese Erinnerung hatte aber kaum einen öffentlichen, für Gesellschaft und Gemeinden relevanten Ort. Anders war das gewiss in der katholischen Tradition, wo die Altäre der Heiligen oft gerade deren Martyrien darstellten und damit auch in der Frömmigkeit des Einzelnen immer wieder vergegenwärtigt wurden.
Im 20.Jahrhundert aber hat es eine solche Unzahl von Martyrien gegeben, dass es zu einer bleibenden, im Grunde selbstverständlichen Aufgabe der Völker und der Kirchen geworden ist, dieser Märtyrer zu gedenken.
Papst Johannes PaulII. hat in seiner Enzyklika „Tertio millennio adveniente“ vom 10.November 1994 zur Vorbereitung auf das Jubeljahr 2000 das Gedenken an die Märtyrer ausdrücklich als eine ökumenische Verpflichtung benannt: „In unserem Jahrhundert sind die Märtyrer zurückgekehrt, häufig unbekannt, gleichsam als ,unbekannte Soldaten‘ der großen Sache Gottes. Soweit als möglich dürfen ihre Zeugnisse in der Kirche nicht verloren gehen.“ Dabei betont er, dass „das Zeugnis für Christus bis hin zum Blutvergießen…zum gemeinsamen Erbe von Katholiken, Orthodoxen, Anglikanern und Protestanten geworden“ sei. Mit diesen Worten hat er einen Rahmen abgesteckt, den es zu füllen gilt.
Die Tatsache, dass Anglikaner und russisch-orthodoxe Christen, dass katholische Priester und Angehörige der Ordensgemeinschaften ebenso wie lutherische und reformierte Christinnen und Christen in den Diktaturen des 20.Jahrhunderts umgebracht wurden, weil sie mit ihrem christlichen Zeugnis oder wegen ihres Widerstandshandelns als Feinde der Systeme betrachtet wurden, stiftet eine Gemeinsamkeit des Gedenkens, wie sie in früheren Jahrhunderten nicht möglich war. Zeugnisse aus den Konzentrationslagern oder aus den Zwangsarbeitslagern der Sowjetunion erzählen davon, wie das Leiden unter der Brutalität der Bewacher Menschen zueinander finden ließ, die vorher nicht daran gedacht hätten, miteinander zu beten und auf die Worte der Bibel zu hören.
Wer jedoch an die Erfahrungswelt der Gefängnisse, der Konzentrationslager und der Zwangsarbeitslager erinnert, wird zugleich den Blick öffnen für die anderen: Kommunisten, Humanisten und Sozialisten sind ebenso von den Nationalsozialisten verfolgt worden. Das gemeinsame Los brachte auch eine Gemeinschaft über die Grenzen von Weltanschauung und Parteizugehörigkeit hinweg. Die antifaschistische Erinnerungskultur hat den Märtyrerbegriff für die eigenen Genossen selbstverständlich benutzt. Die Heroisierung jener kommunistischen und sozialistischen Widerstandskämpfer ist noch ablesbar in den monumentalen Gestaltungen der Gedenkstätten von Buchenwald und Ravensbrück. Was ein Martyrium genannt, wer als Märtyrer bezeichnet und verehrt wird, ist also nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche oder einer politischen Partei abhängig.
Im 20.Jahrhundert wird damit die Bezeichnung Märtyrer für Menschen gebraucht, die als Repräsentanten einer (feindlichen) Partei wegen ihrer Überzeugung bzw. wegen ihres Widerstandes gegen das herrschende System verfolgt, inhaftiert und schließlich umgebracht wurden. Gleichermaßen werden diejenigen als Märtyrer bezeichnet, deren Gesundheit durch Gewaltmaßnahmen so zerrüttet wurde, dass sie in unmittelbarer Folge dieser Gewalt starben.
Durch die Gewaltstrukturen der Diktaturen des 20.Jahrhunderts haben sich auch die Formen des Martyriums verändert. Als 1523 auf dem Marktplatz von Brüssel die beiden Augustiner-Eremiten Heinrich Voes und Johannes von Esch, die sich zu Luthers Lehre bekannten, verbrannt wurden, war dieser Vorgang öffentlich, in seiner Motivation von beiden Seiten her klar durchschaubar. Die Verfolger töteten die Mönche wegen ihrer Predigt; die Getöteten hatten sich geweigert, ihrer Lehre abzuschwören und starben also wegen ihres Glaubens. Anders ist dagegen der hundertfache, tausendfache Tod bei den Kampfhandlungen des Sowjetregimes gegen Bischöfe, Priester und Mönche der Russischen Orthodoxen Kirche. Das war ein Töten eher in den Formen eines Bürgerkriegs. Vielfach ist das Todesschicksal des Einzelnen nicht mehr nachweisbar: Er ist verschollen; ob er durch Hunger oder Krankheit, durch Gewaltakte der Wachmannschaften, durch Erschießen umgekommen ist, weiß niemand mehr. Das Martyrium ist in vielen Fällen anonym geworden.
Angesichts dieser Situationen scheint der Begriff des Martyriums überhaupt undeutlich zu werden. Wird er darüber unbrauchbar? Nötig bleibt in jedem Fall, die unterschiedlichen Profile des Märtyrerbegriffs und die jeweiligen Formen des Umgangs mit ihm in den verschiedenen Kirchen im Auge zu behalten.
Ein Märtyrer wird wegen seiner Überzeugung verfolgt und umgebracht. Er ist Zeuge für eine Sache, die ihn so stark, so innerlich bindet, dass er eher das Martyrium auf sich nimmt, als dieser Sache, dieser Überzeugung abzusagen. Auch wenn der Begriff aus der Verfolgungszeit der Christengemeinde im Römischen Reich stammt, ist er doch heute ganz allgemein zur Bezeichnung für Menschen eines entsprechenden Schicksals geworden. Die Bezeichnung „Märtyrer“ kann nicht reserviert werden für Christen und Christinnen. Kommunisten sind als Widerstandskämpfer für ihre Überzeugung in den Tod gegangen. Um Pazifist zu sein, den Wehrdienst zu verweigern und darum dann hingerichtet zu werden, musste man nicht zu den Zeugen Jehovas oder einer der Kirchen gehören.
Es muss hier nicht darauf abgehoben werden, dass sich auch die Umgangssprache des Terminus’ bemächtigt hat und einen als Märtyrer bezeichnet, der sich erfolglos für eine Sache eingesetzt hat und möglicherweise deshalb zum verspotteten Außenseiter geworden ist.
Spannungsvoller ist dagegen die Verwendung des Märtyrerbegriffs für die Legitimation des Dschihad, des Heiligen Kriegs im Islam. Verdienen jene Selbstmordattentäter, die sich selbst in die Luft sprengen, um Feinde zu töten, dieses Prädikat? In der gegenwärtigen arabischen Publizistik werden die Gotteskrieger, die auf diese Weise freiwillig in den Tod gehen, stets als Märtyrer bezeichnet.5 Das bringt eine grundlegend andere Dimension in den Sprachgebrauch: Vergleichspunkt bleibt der Tod aus der unbedingten Überzeugungstreue; statt des Erleidens steht aber beim Selbstmordattentäter der kriegerische Erfolg im Vordergrund: Der eigene Tod ist Mittel, um andere Menschen–die Feinde–zu töten. Das ist mit dem Märtyrerbegriff der christlichen Tradition nicht vereinbar.
Näher liegt dagegen der Tod als Folge des konsequenten Einsatzes im politischen Widerstand gegen ein als verbrecherisch bewertetes Regime. Zeugnisse von Widerstandskämpfern aus allen Nationen sind gesammelt worden.6 In seinem Vorwort zu einem solchen Sammelband greift Thomas Mann 1954 den religiösen Begriff des Märtyrertums ausdrücklich auf, wandelt ihn jedoch in ein humanistisches Bekenntnis um: „Denn wo Liebe, Glaube und Hoffnung sind, da ist doch wohl Religion. […]An die Zukunft glauben sie alle, diese Sterbenden; sie können nicht anders als glauben, dass ihr Opfertod die Zukunft segensreich befruchten muss, dass sie dafür so jung ins Grab sinken.“ Und er fährt fort: „Noch keine Idee, für die reinen Herzens gekämpft, gelitten, gestorben wurde, ist zugrunde gegangen. Noch jede ist verwirklicht worden–und trug dann alle Makel der Wirklichkeit; aber Leben gewann sie.“7
Die Bezeichnung „Märtyrer“ ist ein Ehrentitel. So, wie die Christenheit der Märtyrer gedacht hat, wie sie in der katholischen Tradition als Heilige auch zu Fürsprechern für die Lebenden geworden sind, werden sie in der profanen Tradition als Helden geehrt. Es ist nicht verwunderlich, dass z.B. auch der Nationalsozialismus die „Gefallenen der Bewegung“ in nachdrücklicher Übernahme hagiographischer Formeln rühmt.8
Es ist also kein Privileg der Christenheit, ihrer Märtyrer zu gedenken. Sie würde sich aber schuldig machen, würde sie nicht derer gedenken, die wegen ihres Glaubens den Tod erlitten haben.
Das Gedenken an die Märtyrer der evangelischen Kirchen im 20.Jahrhundert steht im Kontext der Erinnerungskultur der Jahrzehnte seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Nationen, die die Kriege von 1870/71 und von 1914/1918 geführt hatten, haben verschiedene Formen des Gedenkens an die Gefallenen geschaffen. Frankreich war mit der Widmung des Invalidendoms in Paris, Deutschland mit der Errichtung des Völkerschlachtdenkmals in Leipzig vorausgegangen. Nach dem Ersten Weltkrieg waren auf den großen Soldatenfriedhöfen, wie z.B. in Verdun, monumentale Denkmäler errichtet worden. Subjekt der Erinnerung war die Nation. Christliche Symbole oder die Form einer Kapelle wurden eher zu marginalen Zeichen. Es waren nicht die Opfer des Glaubens, sondern die Söhne der Nation, die jetzt als Helden verehrt wurden. Märtyrergedenken hatte eine säkularisierte Form gefunden.
Damit war ein Rahmen gefunden, der nach dem Zweiten Weltkrieg noch bedeutsamer wurde. Einerseits galt es auch hier, das Andenken an die gefallenen Soldaten zu ehren, indem ihre Gräber nicht unter die Bedingungen von Liegefristen privater Gräberfürsorge auf den kommunalen Friedhöfen gestellt wurden. In dieser Verpflichtung, Soldatengräber unversehrt zu bewahren, zeigt sich ein faktisch religiöser Zug des Totengedenkens. In Washington ist das Monument der Gefallenen des Vietnamkriegs errichtet worden–Ausdruck eines wohl nunmehr ambivalenten Gedenkens an die tapferen Soldaten–und an die Opfer eines inzwischen als ungerecht erkannten Krieges.
Parallel dazu entwickelte sich die Gestaltung von Gedenkstätten an die Opfer des Nationalsozialismus. Die Überreste der Konzentrationslager sind der Erinnerung an die Menschen aus den verschiedensten Nationen, die hier umgebracht wurden, gewidmet. Auch hier greift die Gestaltung vielfach auf Motive sakraler Plastik und Raumgestaltung zurück. Kirchen haben Stätten des Gebets, der Andacht daneben errichtet–ohne den Anspruch erheben zu wollen, Repräsentanten aller Opfer zu sein. Sind hier doch Menschen verschiedenster Weltanschauungen und Religionen umgekommen.
In unverwechselbar eigener Funktion sind in den letzten Jahrzehnten an verschiedenen Orten, zuletzt in Berlin, Erinnerungsstätten an die millionenfache Ermordung von Juden durch den Nationalsozialismus geschaffen worden. Das Gedenken des Holocausts durfte und konnte nicht eingeebnet werden in das allgemeine Gedenken der Kriegsopfer.
Es bestimmt das Bewusstsein der Völker auch noch zu Beginn des 21.Jahrhunderts, dass Diktaturen und Völkerverhetzung im 20.Jahrhundert millionenfachen Tod gebracht haben. In welcher Weise ordnet sich solcher Erinnerungskultur das christliche Gedenken an Märtyrer zu?
Die katholische Kirche hat durch die Jahrhunderte hindurch kontinuierlich der Märtyrer gedacht. Sofern ein Märtyrer heilig gesprochen wurde, ist sein Todestag zugleich der Gedenktag geworden: Der Tod ist für den Heiligen zugleich der Tag der Aufnahme in Gottes Reich. Die Kirche betet im Gedenken an sein Leiden und ruft ihn zugleich zur Fürbitte an. Es ist konsequent, dass für die Kanonisierung eines Märtyrers zum Heiligen ein strenges Prüfungsverfahren eingerichtet wurde. Papst Benedikt XIV. hat die Kriterien für die kirchliche Anerkennung eines Märtyrers formuliert. Sie sind bis heute Maßstab für das katholische Martyrologium.9
Grundsätzlich hat die katholische Kirche damit das Erbe der Alten Kirche bewahrt. Über den Gräbern der Märtyrer wurden Kirchen errichtet. Ihre Reliquien wurden in die Altäre eingemauert–oder, wo es sich um Partikeln handelte, in Reliquiarien aufbewahrt und am Gedenktag des Heiligen verehrt. Dies ist ein Akt der repraesentatio, der Vergegenwärtigung im eigentlichen Sinn.
Die katholische Kirche hat im 20.Jahrhundert die Zuordnung und Bewertung von Märtyrerschicksalen gegenüber der altkirchlichen Praxis jedoch ausgeweitet. Charakteristisches Beispiel dafür ist die Heiligsprechung des polnischen Paters Maximilian Kolbe. Während die vatikanische Kommission eigentlich von der Heiligsprechung absehen wollte, weil Kolbe sich freiwillig in die Todesgefahr begeben habe, hat Papst Johannes Paul II. interveniert und die Heiligsprechung angeordnet: Kolbe hatte sich in Auschwitz stellvertretend für einen Familienvater in die Gruppe der Todeskandidaten eingereiht. Sein Selbstopfer zu Gunsten des anderen ist damit als Martyrium anerkannt.10 Eine Erweiterung der bisherigen Anerkennungspraxis bedeutet es auch, dass der Tod eines Inhaftierten, der an den Folgen von Folter und Haftbedingungen verstarb, als Martyrium anerkannt wird.11 Vergleichbar ist ebenfalls die Debatte um die Heiligsprechung von Edith Stein: Nicht weil sie Nonne war, wurde sie getötet, sondern aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Trotzdem wurde sie heilig gesprochen, weil sie ihren Leidensweg selbst als Nachfolge der Passion Christi verstanden und durchbetet hat.
Helmut Moll hat ausdrücklich die Reinheitsmartyrien in sein Martyrologium aufgenommen. Er beruft sich dabei auf die antike Überlieferung von Martyrien von Jungfrauen, die sich der Begehrlichkeit heidnischer Männer verweigerten und darum getötet wurden (Katharina, Agatha, Cäcilie u. a.). Diesen Beispielen ordnet er Todesopfer von Vergewaltigungen zu, wie sie vielfach, insbesondere während der Kriegsereignisse 1945 geschehen sind.12 Andrea Riccardi, der Initiator der Gemeinschaft Sant’ Egidio, setzt sich dafür ein, noch weitere Gruppen in das Märtyrer-Gedenken einzubeziehen: die Märtyrer der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe.13
Erfahrungen insbesondere aus Lateinamerika führten zu der Überlegung, dass doch auch jene Männer und Frauen als Märtyrer wahrgenommen werden müssten, die umgebracht wurden, weil sie gegen Gewalt und Unterdrückung gekämpft haben, weil sie sich eingesetzt haben an der Seite der Ärmsten für eine gerechtere Gesellschaft. Die Befreiungstheologie hat sich ausdrücklich für einen solch offenen Sprachgebrauch eingesetzt. Leonardo Boff schreibt:
„Deshalb sind all diejenigen, die für die Wahrheit, Gerechtigkeit und den Frieden ihr Blut vergossen haben, unabhängig von den ideologischen Vorzeichen, unter denen das geschah, wahre Märtyrer im vollen Sinne des Wortes[…]Sie sind zwar keine Märtyrer für den christlichen Glauben[…]aber sie sind Märtyrer für das Reich Gottes, Märtyrer für jene Sache, die auch die Sache des Sohnes Gottes war, als er unter uns weilte.“14
Riccardi geht noch weiter, indem er auch Ordens- und Krankenschwestern als Märtyrerinnen bezeichnet, die sich während ihres Pflegedienstes an einer Seuche angesteckt haben und dieser zum Opfer gefallen sind. Es ist deutlich, dass Riccardi damit weit über das hinausgeht, was in der katholischen Tradition als Kriterium des Martyriums anerkannt werden konnte und kann. Denn solche Schicksale hat es auch früher zu Hunderten und Tausenden gegeben: Männer und Frauen, auch Seelsorger, die in Zeiten der Pest, der Cholera und anderer Seuchen den Kranken Beistand leisteten, selbst von der Krankheit erfasst wurden und starben. Dieses Sterben ist bisher nicht den Martyrien zugerechnet worden. Riccardi hat daher auch Widerspruch erfahren.15
Wie sich die Meinungsbildung innerhalb der katholischen Kirche weiterentwickeln wird, ist nicht absehbar. In unserem Zusammenhang ist jedoch bedeutsam, dass die strenge Begrenzung auf die Kriterien von Benedikt XIV. angesichts der Glaubenserfahrungen gerade in der katholischen Christenheit des 20.Jahrhunderts nicht durchzuhalten sein wird.
Mit dem Ende der Sowjetunion ist in der Russischen Orthodoxen Kirche eine große Bewegung entstanden, der Opfer der grausamen Verfolgungen seit der Revolution 1917 zu gedenken. Bereits 1988, zur 1000-Jahr-Feier des Moskauer Patriarchats, wurde damit begonnen, einzelne Märtyrer heilig zu sprechen. Auf mehren Bischofssynoden der folgenden Jahre wurde intensiv um die Frage gerungen, nach welchen Kriterien das Martyrium einzelner Männer und Frauen eine solche Würdigung verdiente.16 Die Auswahl derer, die heilig zu sprechen waren, fiel schwer. Das ist nicht nur durch die große Zahl der Opfer bedingt. Angesichts der schweren Leidensgeschichte der Russischen Kirche musste abgewogen werden, inwieweit auch Bischöfe, die sich zeitweise dem kommunistischen Regime gebeugt hatten, dann aber doch hingerichtet worden waren, aufzunehmen seien. Die Kirche hatte sich in den 20er und 30er Jahren diesbezüglich gespalten. Streitpunkt war, ob und inwieweit man die Kanonisierung von der ursprünglichen kirchenpolitischen Haltung des Getöteten abhängig machen dürfe.
Wie stark in diese Debatte auch politische Prägungen hineinspielten, zeigte der Streit darüber, ob auch die Familie des Zaren Nikolaus II., die von den Revolutionären umgebracht worden war, heilig gesprochen werden solle.17 Als die Heiligsprechung der Zarenfamilie beschlossen wurde, betonte man ausdrücklich, dass dies keine politische Rehabilitierung sei, sondern die Würdigung des in großer christlicher Geduld ertragenen Leidens.
Die Russische Orthodoxe Kirche hat heute eine größere Zahl von heilig gesprochenen Neomärtyrern, als sie bis dahin Heilige verehrt hatte. Im ökumenischen Kontext ist dieser Prozess insofern von besonderer Bedeutung, als sich auch in dieser Kirche ein Wandel des Märtyrerverständnisses durchgesetzt hat: Es wird nicht mehr nach Wundern gefragt, die der heilige Märtyrer vollbracht habe, sondern eben nach seinem Glauben und dem Leiden, das im Vertrauen auf Jesus Christus hingenommen wurde.
Ökumenisches Gedenken der Märtyrer darf nicht verschweigen, dass Christinnen und Christen von Christen umgebracht wurden. Häretiker sind blutig verfolgt worden. Die großen Verfolgungen der Katharer, der Albigenser, der Waldenser erfolgten im Namen der Kirche. Sind jene „Ketzer“ nicht auch Märtyrer? Wie wird ihrer gedacht?18
Ein neues Kapitel solcher Verfolgungen brachte die Reformation mit sich: Taufgesinnte wurden hingerichtet. Selbst Calvin hat die Hinrichtung des Antitrinitariers Michael Servet gefordert, Melanchthon hat ihr zugestimmt. In Frankreich wurden die Hugenotten verfolgt, in der Bartholomäusnacht blutig niedergemetzelt. Der Dreißigjährige Krieg ist auch als Konfessionskrieg geführt worden. Wie steht es um die Opfer der Gegenreformation in Böhmen und den habsburgischen Erblanden? Es gibt bisher keine Verständigung zwischen den Kirchen über diese Belastungen durch Gewalt und Unterdrückung.
Können die Kirchen, gerade wenn sie ihrer eigenen Märtyrer gedenken, auch der Märtyrer der anderen, ehemals verfeindeten Kirchen mit gedenken? Wenn ja, müssten sie sich dabei auch der eigenen historischen Schuld bewusst werden–einer Schuld, die ihre Wurzel im rigorosen Wahrheitsanspruch des eigenen Glaubens hatte. Im Selbstbehauptungskampf der gegeneinander stehenden Kirchen wurde oft nicht akzeptiert, dass auch die jeweils Verfolgten Kinder Gottes, Geschwister in der familia Dei waren.
Die historische Aufarbeitung muss diese Fragen stellen. Die geistliche Antwort ist Sache der Kirchen. Sie erfordert eine Bereitschaft zur Buße, die nicht auf verbale Erklärungen beschränkt bleiben kann. Jedoch handelt es sich hier um die Rückschau auf die Geschichte des konfessionellen Zeitalters, der mittelalterlichen Kirche, ja sogar der Alten Kirche. Im Zeitalter der Diktaturen des 20.Jahrhunderts kam es nur in Ausnahmefällen, wenn nationale oder ethnische Feindschaften im Vordergrund standen, zu ähnlichen Vorgängen.19
Ein Einzelvorgang zeigt, wie nahe liegend es ist, der Märtyrer in ökumenischer Gemeinschaft zu gedenken: Gegenwärtig läuft der Seligsprechungsprozess für die Lübecker Märtyrer von 1943.Es handelt sich um die katholischen Priester Johannes Prassek, Eduard Müller und Hermann Lange. Sie wurden 1943 gemeinsam mit dem lutherischen Lübecker Pfarrer Karl Friedrich Stellbrink hingerichtet. Wenn die Römisch-katholische Kirche ihre drei Priester selig sprechen sollte, ergibt sich notwendig die Frage, wie die evangelische Kirche das Martyrium von Karl Friedrich Stellbrink benennen und würdigen will.20 Die Pfarrer waren miteinander befreundet, hatten politische Nachrichten ausgetauscht, sich über ihre Verkündigung verständigt und wurden gemeinsam verurteilt und enthauptet.
Es wird keine evangelische Seligsprechung für Karl Friedrich Stellbrink geben. Und doch ist es ein Vorgang von exemplarischer Bedeutung. Das Gedenken der Märtyrer verbindet die katholischen und evangelischen Gemeinden. Ein Symbol solcher Verbundenheit ist die Ikone der Neuen Märtyrer des 20.Jahrhunderts, die in der Kirche San Bartolomeo auf der Tiberinsel in Rom durch die Gemeinschaft von Sant’ Egidio aufgestellt wurde. Auf dieser Ikone sind über 150 Märtyrer aus allen Kontinenten und Konfessionen dargestellt; in der Mitte ist der Prediger von Buchenwald Paul Schneider zu sehen, wie er aus dem Zellenfenster von Buchenwald heraus Christus als das Licht der Welt bezeugt. Ein evangelischer Pfarrer im Mittelpunkt dieses katholischen Altars! In diesem Kontext21 steht also der hier vorliegende Versuch, ein Gedenkbuch der evangelischen Märtyrer des 20.Jahrhunderts zu schaffen.
Die Gedenkbücher von Oskar Schabert, Bernhard Forck, Werner Oehme, Björn Mensing und Heinrich Rathke haben durch Jahrzehnte hindurch Erinnerung wach gehalten. Entstanden aus dem Schrecken der Verfolgungen im Baltikum 1919/1920 und der Blutspur des Nationalsozialismus dokumentieren sie die Martyrien deutscher Christinnen und Christen. In besonderer Weise hat sich dankenswerterweise Heinrich Rathke um das Gedenken an die deutschsprachigen evangelischen Christen aus dem Herrschaftsbereich der Sowjetunion verdient gemacht.22
Als nun die Evangelische Kirche in Deutschland den Wunsch äußerte, ein umfassenderes Gedenkbuch zu erarbeiten, hat die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte sich mit einem Aufruf an alle deutschen Landeskirchen, an die kirchlichen Archive und die Vereine für Kirchengeschichte gewandt, um nach weiteren Martyriumsschicksalen zu forschen. Es zeigte sich dabei, dass etliche Todesschicksale bislang nur im lokalen Umkreis bekannt gewesen sind. Sie sollten berücksichtigt werden.
Es entspricht der deutschen kirchlichen Tradition, der Verbindung mit den deutschsprachigen Gemeinden in anderen europäischen Staaten Rechnung zu tragen. Für deutschsprachige Lutheraner und Baptisten, die im Herrschaftsbereich der Sowjetunion gelebt haben, gibt es kein Martyrologium.
Entsprechendes gilt von deutschsprachigen evangelischen Christen im östlichen Mitteleuropa und in den Balkanländern. Sie sollen daher hier mit aufgenommen werden.
Es gibt keine unstrittige evangelische Definition des Märtyrerbegriffs. Es kann sogar von einer Scheu des heutigen Protestantismus gesprochen werden, den Märtyrerbegriff zu verwenden. Das hat einerseits kontroverstheologische Gründe. In evangelischen Gemeinden wird nicht zu den Märtyrern als den Heiligen gebetet. Andererseits spielt aber auch hermeneutische Skepsis eine Rolle: Man befürchtet die Beschönigung, ja Verklärung einer Heldenbiographie. Die Inanspruchnahme des Märtyrertitels im profanen und politischen Raum macht die Zurückhaltung der evangelischen Gemeinden eher noch größer. Wer darf wirklich als Märtyrer bezeichnet werden? Wird hier nicht ein Ehrentitel vergeben, der historisch-kritischen Rückfragen kaum standhält?
Unter Beachtung solcher Verunsicherung und in verantwortlichem Reflektieren ist es aber doch sachlich richtig, den Märtyrerbegriff aufzunehmen. Es soll versucht werden, die diesem Buch zu Grunde liegenden Überlegungen zu umschreiben. Bei der gründlichen historischen Arbeit der letzten Jahre erwies es sich als tragfähig, in enger Bindung an die kirchliche Tradition und in Aufnahme der ökumenischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte von folgender Grundposition auszugehen:
–Als Märtyrer sind diejenigen zu bezeichnen, die wegen ihres christlichen Glaubenszeugnisses, wegen ihrer kirchlichen Funktion oder wegen ihres christlich motivierten Widerstands gegen politisches Unrecht den Tod erlitten haben. Diese Umschreibung ist insofern offener als die klassische Definition von Papst Benedikt XIV., da bei etlichen Martyrien des 20.Jahrhunderts nicht einfach das Glaubensbekenntnis der Grund für die Tötung war. Oft genug geht es um das ethisch verantwortliche Handeln–z. B. auch da, wo sich einer schützend vor andere Opfer von Gewaltmaßnahmen gestellt hat und darum umgebracht wurde. Immer aber wird danach gefragt, ob sich Zeugnisse für die christliche Prägung eines Menschen oder auch unmittelbare Zeugnisse seiner Frömmigkeit nachweisen lassen. Je totalitärer aber die Verfolgungen waren (z. B. bei den Verschleppungen in der Zeit Stalins), desto schwerer sind persönliche Dokumente noch zu ermitteln.
–Als Märtyrer sind auch diejenigen zu bezeichnen, die durch die Einwirkungen von Haft oder Folter so geschädigt wurden, dass sie in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Maßnahmen starben.
–Nach evangelischen Christinnen und Christen fragen wir im Sinne der Zugehörigkeit zu den Landeskirchen oder zu den anderen evangelischen Kirchengemeinschaften, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen vertreten sind. Deshalb werden z. B. die Opfer aus den Reihen der Zeugen Jehovas nicht berücksichtigt.
Bei diesen Festlegungen handelt es sich um einen Kernbestand.23 Sie tragen den Erfahrungen des 20.Jahrhunderts Rechnung, indem sie auf kollektive Verfolgungen der Diktaturen Bezug nehmen, aber auch die Taten des christlich-politischen Widerstands einbeziehen. Die befreiungstheologische Ausweitung des Märtyrerverständnisses wird aber nicht übernommen, insofern grundsätzlich nach der Person des Märtyrers und seinen Glaubensmotiven gefragt wird–nicht umgekehrt von der Tat her auf das Zeichen für das Reich Gottes geschlossen wird. Das Engagement für die Armen und für die Gerechtigkeit verbindet Christen mit Kommunisten, Sozialisten und Humanisten. Jene aber sollen nicht durch das Etikett des Martyriums für die Zugehörigkeit zu Jesus Christus und seiner Gemeinde vereinnahmt werden.
Historiker weisen mit Recht immer wieder darauf hin, dass in zahlreichen Fällen der Grund des Todesschicksals nicht eindeutig konstatiert werden kann. Wie weit die Haltung eines Hingerichteten ihre Wurzel in der christlichen Herkunft und Bindung hat, ist oft genug schwer zu ermitteln. Häufig spielen für die Verfolger zugleich mehrere Faktoren–z. B. politisch-nationale, ethnische oder rassische Motive–eine Rolle. Es war daher unsere Aufgabe, sorgsam die Kriterien durchzuprüfen, nach denen die Auswahl im vorliegenden Buch zu treffen war. Es zeigen sich auch Grenzbereiche, in denen die Entscheidung über die Zuordnung sehr schwierig ist. Darüber wird unten in einem eigenen Kapitel Rechenschaft (vgl. S.33) gegeben. Es soll durchschaubar gemacht werden, unter welchen Gesichtspunkten hier Martyrien dokumentiert werden.
Häufig waren wir damit konfrontiert, dass die Vorgänge um den Tod des Betroffenen nicht mehr zureichend aufzuklären sind; es musste daher abgewogen werden, ob der Name aufzunehmen sei oder nicht. Es fehlen daher einige Namen, die in anderen Büchern–vielleicht auch als Leidenszeugen–verzeichnet sind. Wo trotz einer vagen Überlieferung der Name aufgenommen wurde, ist dies zumeist begründet worden. Insbesondere für die Todesschicksale in den stalinistischen Verfolgungen und in den Zwangsarbeitslagern ist die Quellenlage oft genug unsicher. Heinrich Rathke hatte bereits darauf hingewiesen, dass vielfach einzelne Namen für ganze Gruppen stehen müssen. Namen von Pastoren sind häufig eher bezeugt als die von Gemeindeältesten, Küstern und Kirchendienerinnen.
Es entspricht dem evangelischen Kirchenverständnis, dass es keinen geistlich relevanten Unterschied zwischen Pfarrern und Laien gibt. Märtyrerinnen und Märtyrer, die keine kirchliche Funktion innehatten, werden also gleichrangig gewürdigt. Das muss, angesichts des faktischen Übergewichts von Amtsträgern in unserer Namensliste, ausdrücklich unterstrichen werden.
Dieses Gedenkbuch muss zwangsläufig unvollständig bleiben. Es hat mehr Martyrien gegeben als hier dokumentiert werden konnten. Unser Anliegen ist es aber, so weit dies möglich war, erkennbar werden zu lassen, welch große Zahl von Menschen ihren Glauben und ihre Verantwortung für die Menschlichkeit gegenüber den Gewaltregimen des 20.Jahrhunderts bis zum bitteren Tod durchgehalten hat. Wenn man sich auf exemplarische Einzelschicksale beschränkte, ergäbe sich womöglich, dass diese Einzelnen als die wahren Heiligen angesehen würden–im Unterschied zu anderen.
Dieses Gedenkbuch ist kein Katalog evangelischer Heiliger. Die evangelischen Kirchen haben kein verbindliches Lehramt, das in Kanonisierungsverfahren Märtyrer selig oder heilig sprechen könnte. Die communio sanctorum bestimmt sich nach evangelischem Verständnis nicht vom Todesschicksal her. Die Zahl derjenigen, derer die evangelischen Kirchen in Verehrung gedenken, ist viel größer als die der Märtyrer. Deshalb ist darauf verzichtet worden, auch Leidenszeugen aufzunehmen. Dessen unbeschadet gilt evangelisches Gedenken ebenso den vielen Frauen und Männern, die durch Gewalt, in Konzentrationslagern und Gefängnissen gelitten und dies im Glauben tapfer durchgestanden haben. Es würde jedoch sehr schwierig sein, klare Kriterien dafür zu finden, von welcher Dauer, von welchem Grade an eine Inhaftierung oder eine andere Bedrückung einen Menschen zum Leidenszeugen in jenem qualifizierten Sinne gemacht hat. Darum folgen wir der altkirchlichen Unterscheidung von Märtyrern und Konfessoren.24
Die Beschreibung des Lebens- und Sterbensweges der Märtyrerinnen und Märtyrer steht daher auch nicht unter der inneren Nötigung, im Sinne klassischer Hagiographie Lebensbilder von Menschen zu zeichnen, die schon in ihrer irdischen Existenz als Heilige erkennbar waren. Das lutherische „simul iustus et peccator“ gilt auch für Märtyrer. Menschliches Leben geht–auch gerade dann, wenn es sich um starke Persönlichkeiten handelt–oft genug wunderliche Wege, geht durch Irrtümer und Wahrheitserkenntnis. Und: Gott schreibt auch auf krummen Linien gerade.
Diese tiefe theologische Einsicht spielt dann eine besondere Rolle, wenn erkennbar wird, dass manche, die später Märtyrer wurden, zunächst Hitlers Machtergreifung begrüßt hatten. Hohe Offiziere setzten ihr Leben in der Vorbereitung des Attentats vom 20.Juli 1944 aufs Spiel und wurden dann hingerichtet; dürfte ihrer Berücksichtigung als Märtyrer etwa entgegen gehalten werden, dass sie verantwortliche Positionen während des Zweiten Weltkriegs im Generalstab hatten? Der Historiker nimmt nicht Gottes Urteil über ein menschliches Leben vorweg. So ist dieses Buch, das die Vielzahl evangelischer Märtyrer des deutschsprachigen Raums aus dem 20.Jahrhundert benennt, keine Ehrentafel–vergleichbar etwa den Entscheidungen der französischen Nation, ihre berühmtesten Bürger im Pantheon beizusetzen. Als ein Gedenkbuch will es aber dazu helfen, dass die Erinnerung an diejenigen lebendig bleibt, die aus ihrer christlichen Prägung heraus ihr Leben opferten oder es unfreiwillig hingeben mussten, weil die diktatorischen Machthaber keinen Widerspruch duldeten.
Der Band ist aus umfangreichen Vorarbeiten erwachsen. Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte war bereits an dem ökumenischen Projekt beteiligt, im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz und des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland exemplarisch Biographien von katholischen und evangelischen Märtyrern in dem Band „Zeugen einer besseren Welt“25 vorzustellen. In Aufnahme der Bitte der EKD, in größerem Umfang Namen und Zeugnisse evangelischer Märtyrer zu sammeln, hat die Arbeitsgemeinschaft einen Aufruf an die evangelischen Landeskirchen, die landeskirchlichen Archive und die Vereine und Arbeitsgemeinschaften zur kirchlichen Regionalgeschichte erlassen mit der Bitte, nach den Spuren von Märtyrerschicksalen in ihrem Bereich zu suchen. Das Echo war zunächst gering–im Laufe der Jahre kamen aber, auch aufgrund der Presseveröffentlichung dieses Aufrufs, etliche Rückmeldungen. Mit einer Arbeitstagung im Oktober 2001 wurde dann systematisch der Rahmen abgesteckt und eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich in mehreren Tagungen und mit eigener Forschungsarbeit diesem Projekt zugewandt hat.26
Selbstkritisch hat sich die Arbeitsgemeinschaft und der engere Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder gefragt, wie tragfähig die Grundentscheidungen für die Auswahl der Personen sind, deren Geschick in einem Biogramm darzustellen ist. Die Entscheidungen–die oft genug in Einzelfällen zu treffen waren–mussten daher für den Leser durchschaubar gemacht werden. Dazu dient Teil I des Bandes, der eine Reihe einführender Grundsatzartikel umfasst, die, neben den Diskussionen zum Märtyrerbegriff, den zeitgeschichtlichen Rahmen der Verfolgungen aufzeigen. Wo man an Grenzfragen stieß und Ermessensentscheidungen nötig wurden, wird dies offen markiert.
So wurde versucht, möglichst viele Schicksale zu dokumentieren, die bekannt geworden sind. Auf diese Weise kann hier an 499 Märtyrerinnen und Märtyrer aus dem deutschsprachigen Raum Europas erinnert werden. Damit ist diese Liste umfangreicher als die der bisherigen Publikationen. Dennoch wird wahrscheinlich, sobald der Band erschienen ist, festgestellt werden, dass Namen fehlen, die hätten genannt werden können. Das Gedächtnis unserer Generation ist lückenhaft. Gewiss werden weitere Menschen erfasst und gewürdigt werden, die in entsprechender Weise verfolgt und getötet wurden.27 Insbesondere gilt für die Opfer der stalinistischen Exekutionen und Zwangsarbeitslager, dass deren Zahl viel größer ist als die Zahl derer, die in diesem Band erfasst werden konnten. Darin liegt die Aufforderung, diese Arbeit fortzuführen. Vielleicht kann eine spätere Auflage Ergänzungen und Fortschreibungen bringen.
Andreas Kurschat
Seit den Anfängen kirchlichen Märtyrergedenkens in der Zeit der antiken Christenverfolgungen ist die Frage, welche Personen als Märtyrerinnen und Märtyrer gelten können, immer wieder neu gestellt worden. In den unterschiedlichen Antworten spiegeln sich veränderte politisch-gesellschaftliche Rahmenbedingungen, theologische Grundsätze und Frömmigkeitsstile wider. Auch das Martyriumsverständnis, das diesem Buch zu Grunde liegt, ist aus einem spezifischen Kontext hervorgegangen. Es beruht auf Voraussetzungen, die während der vergangenen Jahrzehnte durch unterschiedliche Ansätze im Umgang mit evangelischen Märtyrerinnen und Märtyrern des 20.Jahrhunderts in Erinnerungskultur und historischer Forschung geschaffen wurden.
Zu Beginn des 20.Jahrhunderts waren Martyrien aus der Sicht des deutschsprachigen Protestantismus eine Erscheinung vergangener Epochen oder entfernter Regionen. In der kirchlichen Erinnerungskultur hatten sie faktisch kaum noch Bedeutung.1 Zwar war die Tradition des Märtyrergedenkens nicht völlig abgerissen, doch wurde sie–wie sich der „Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche“ (1903) entnehmen lässt–ambivalent beurteilt: „Die evangelische Kirche kreiert keine Märtyrer. Ihr ist es nicht minder groß, Christo zu leben als für ihn zu sterben. Aber auch ihr ist das Gedächtnis derer wert, die auch im buchstäblichen Sinn ihrem Herrn Treue bis in den Tod bewahrt haben.“2 In den folgenden Jahrzehnten erhielt der Gedanke des Martyriums als äußerster Form der Nachfolge Christi neues Gewicht. Angesichts der zahlreichen evangelischen Christinnen und Christen, die ihr Leben verloren, weil sie sich dem Totalitätsanspruch eines kommunistischen oder nationalsozialistischen Staatswesens verweigerten,3 fand auch die Tradition des Märtyrergedenkens in der evangelischen Kirche wieder stärkere Beachtung. In der Auseinandersetzung mit dieser Thematik erfuhr der Märtyrerbegriff eine zunehmende Ausweitung.
Die Herausbildung eines Bewusstseins für evangelische Märtyrer des 20.Jahrhunderts begann in den 1920er Jahren im Hinblick auf jene deutschbaltischen Pastoren, die zwischen 1918 und 1920 durch die Gewalt kommunistischer Revolutionäre in den baltischen Provinzen des Russischen Reiches ums Leben gekommen waren.4 Die Publikationen, in denen der Rigaer Pastor Oskar Schabert seine getöteten Amtsbrüder als Märtyrer würdigte,5 fanden in Deutschland zum Teil weite Verbreitung. Sein wichtigster Beitrag zu ihrem Gedenken war sein „Baltisches Märtyrerbuch“ aus dem Jahr 1926.Schaberts Martyriumsverständnis war zugleich altkirchlich und reformatorisch geprägt. Märtyrern „des Rechts“ und „der Wahrheit“ im Sinne eines säkularen Martyriumsverständnisses stellte er die „Märtyrer Christi“ gegenüber, „die um seinetwillen litten, weil sie es nicht lassen konnten, Ihn zu bezeugen, allen voran die Pastoren, die durch ihr Amt mit solchem Zeugnis hervortreten müssen“.6 Die altkirchliche Differenzierung zwischen Märtyrern und Konfessoren (Bekennern) aufgreifend, bezeichnete er als Märtyrer nur diejenigen Pastoren, die ermordet oder hingerichtet worden waren, als Konfessoren hingegen jene, die in Haft oder an Haftfolgen kurz nach ihrer Befreiung, jedoch nicht durch unmittelbare Gewalt gestorben waren.7 Neben den Pastoren umfasste Schaberts Märtyrerbegriff auch Gemeindeglieder, die bei den Unruhen ums Leben gekommen waren. So fanden sich nach seiner Auffassung unter „den Tausenden, die hingerichtet wurden,[…]viele, die mit Recht auch zu den Märtyrern gerechnet werden müssen“.8 In seinem Gedenkbuch beschränkte er sich jedoch auf die Dokumentation der Pastorenschicksale. Zur Begründung gab er an, es stehe nur bei ihnen „unzweifelhaft“ fest, „daß sie um des Amtes willen, das sie in der christlichen Kirche innehatten, leiden mußten“, und ihr Leiden müsse „darum für ihre Gemeinde und damit für die Christenheit besonders bedeutungsvoll sein“.9 In anderen Publikationen erinnerte Schabert jedoch auch an einige der getöteten Gemeindeglieder.10
Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland verlagerte sich in der evangelischen Kirche die Aufmerksamkeit für Martyrien des 20.Jahrhunderts auf Personen, die unter dem NS-Regime zu Tode gekommen waren. Dabei standen zunächst–ähnlich wie schon bei Schabert–die kirchlichen Funktionsträger im Vordergrund. Die Bekenntnissynode der ehemaligen Kirchenprovinz Mark Brandenburg etwa, auf deren Territorium (in Berlin-Plötzensee und Brandenburg-Görden) zahlreiche evangelische Christinnen und Christen durch die NS-Justiz hingerichtet worden waren, würdigte auf ihrer Tagung Ende Juli 1945 lediglich vier Personen eines besonderen Gedenkens, die als Theologen bzw. Juristen im Dienst der Bekennenden Kirche gestanden hatten.11
In den folgenden Jahren wirkte vor allem der Bruderrat der EKD darauf hin, dass einige Verfolgungsopfer aus den Reihen der Bekennenden Kirche als Märtyrer geehrt wurden.12 Ende 1946 gab Hans Asmussen, der als einer der führenden Theologen der Bekennenden Kirche zeitweilig Vorsitzender des Bruderrats der EKD war, die Erstellung einer Liste der Märtyrer in Auftrag. Angaben über die darin zu nennenden Personen wurden von den Landeskirchen erbeten. Als vorläufiges Ergebnis dieser Bemühungen erschien im Januar 1948 im Amtsblatt der EKD eine Liste der „Blutzeugen der Evangelischen Kirche in Deutschland“.13 Sie enthielt die Namen und Lebensdaten von zehn Personen, die „als Bekenner ihres christlichen Glaubens in den Konzentrationslagern und Gefängnissen ihr Leben ließen“. Es handelte sich um Pastoren und andere Mitarbeiter der Bekennenden Kirche. Zur Ergänzung der als „noch nicht abgeschlossen“ bezeichneten Liste wurde zugleich um Mitteilungen über weitere „Männer und Frauen“ gebeten, „die als Glaubenszeugen ihr Leben verloren haben“.14 Anhand dieser Liste erinnerte Gustav Heinemann, der spätere Bundespräsident, zu Beginn seiner Eröffnungsansprache als Präsident der verfassunggebenden Kirchenversammlung der EKD im Juli 1948 in Eisenach an jene Gemeindeglieder, „die als Blutzeugen den Weg der Kirche Jesu Christi in Deutschland seit 1933 begleitet haben“.15 Er verlas die zehn im Amtsblatt genannten Namen, wobei er die Vorläufigkeit und Unvollständigkeit dieser Auflistung betonte, und äußerte den Wunsch, dass das Gedenken dieser Zeugen in den Gemeinden „stets lebendig sein“ möge.16 Vorschläge zur Aufnahme einiger weiterer Personen in die Liste der Blutzeugen kamen teils von den Angehörigen oder Bekannten der Opfer, teils von den Kirchenleitungen der Landeskirchen. Bevor der Bruderrat der EKD über diese Vorschläge entschied, wurden Stellungnahmen von den Bruderräten und Kirchenleitungen der betreffenden Landeskirchen eingeholt.17 In einigen Fällen sprachen diese sich eindeutig für eine Aufnahme aus, und der Bruderrat der EKD folgte ihrem Votum. In anderen Fällen, in denen die Stellungnahmen unentschieden ausfielen oder in denen die Angaben über die jeweiligen Schicksale lückenhaft blieben, lehnte der Bruderrat der EKD eine Aufnahme in die Liste ab.
Anstelle einer erweiterten Namensliste gab der Pastor Bernhard Heinrich Forck 1949 im Auftrag des Bruderrats der EKD ein „Gedenkbuch für die Blutzeugen der Bekennenden Kirche“18 heraus, das dem eng umgrenzten Kreis von insgesamt achtzehn Personen gewidmet war, nämlich den zehn bereits auf der Liste im Amtsblatt genannten Blutzeugen sowie acht weiteren, von denen der Bruderrat in der Zwischenzeit Kenntnis erhalten hatte.19 Die Verwendung des Märtyrerbegriffs in der evangelischen Kirche blieb daraufhin–mit einer Ausnahme20–für längere Zeit weitgehend auf die hier erwähnten Personen beschränkt. In seiner Einleitung wies Forck auf die Unvollständigkeit dieser Auswahl hin. Zwar habe den Herausgebern daran gelegen, in dem Buch „alle diejenigen Zeugen zu vereinen, die in den KZ-Lagern ihr Leben gelassen haben“, doch seien die aufgenommenen Personen „gewiß nicht die einzigen“.21 Über die Auswahlkriterien machte Forck keine genaueren Angaben. Für das Märtyrerverständnis, das dem Buch zu Grunde lag, war jedoch ein Gesichtspunkt bedeutsam, auf den Forck besonderes Gewicht legte: die strikte Unterscheidung zwischen dem „Kampf der Bekennenden Kirche“ und der „Widerstandsbewegung“.22 Zwar sei, so Forck, gerade in der Zeit des Nationalsozialismus deutlich geworden, dass die Kirche ihren Auftrag nicht erfüllen könne, ohne „in die Öffentlichkeit des Lebens und damit in die Politik hineinzuwirken“ und ein „Wächteramt“ wahrzunehmen; doch habe bei der Bekennenden Kirche im Unterschied zur Widerstandsbewegung „der Ansatzpunkt des Kampfes nicht in der Politik, sondern ausschließlich im Bekenntnis der Kirche“ gelegen.23 Nicht Dissens gegenüber der Politik des NS-Staats, sondern treuer Gehorsam gegenüber dem Befehl Christi sei das Motiv gewesen, aus dem die Menschen, denen das Buch gewidmet sei, ihr Leben eingesetzt und verloren hätten. Es sei ihnen nicht um die Wahrung eines reinen Gewissens, sondern um die Wahrung des Bekenntnisses der Kirche gegangen. Die „Eindeutigkeit“24 des Zusammenhangs zwischen Bekenntnistreue und Einsatz des Lebens war demnach das entscheidende Kriterium für die Aufnahme dieser Personen in das Gedenkbuch. Im Hinblick auf das theologische Anliegen des Buchs kam ihr eine Schlüsselrolle zu, denn sie bildete die Voraussetzung dafür, dass Forck mit eben solcher Eindeutigkeit auf die Verheißung Jesu Christi verweisen konnte, die über dem Sterben dieser Blutzeugen liege–und ebenso über dem Handeln derer, die ihnen in ihrem Glauben nachfolgten und das „Bekenntnis zu Jesus Christus, dem Einen Herrn, dem König aller Könige“, als „oberstes Gesetz“ ihres Handelns gelten ließen.25
Auf dieser Grundlage bewegten sich ab 1949 auch die Planungen zur Errichtung einer „Gedächtnisstätte für die Blutzeugen des Kirchenkampfes“ in der Krypta des Doms zu Brandenburg an der Havel.26 Die Initiative hierzu ging vom Brandenburger Domkapitel unter der Leitung von dessen Dechanten Albrecht Schönherr aus. An der Errichtung waren darüber hinaus aber auch die Kirchenleitungen und Bruderräte der evangelischen Landeskirchen beteiligt, die sowohl um finanzielle Unterstützung als auch um Hinweise auf weitere Märtyrerschicksale gebeten wurden. Der Abschluss der Planungen fiel in eine Zeit massiver Repressionen gegen kirchliche Gruppen durch die Behörden der DDR, wodurch die Behauptung christlicher Identität gegen das NS-Regime als Vorbild für die Haltung von Christen unter der SED-Diktatur aktuelle Bedeutung erhielt. Unter diesen Zeitumständen war es Schönherrs Anliegen, mit der Eröffnung der Gedenkstätte am 9.April 1953, dem achten Todestag Bonhoeffers, ein Zeichen zu setzen.27 Um diesen Eröffnungstermin einhalten zu können, beschloss das Domkapitel, die zunächst angestrebte Einbeziehung weiterer Märtyrerschicksale aus der Zeit der NS-Herrschaft nicht weiter zu verfolgen und die Gedenkstätte nur den achtzehn „Blutzeugen der Bekennenden Kirche“ aus Forcks Gedenkbuch zu widmen. Zur Erinnerung an sie wurden kleine, mit Namen und Lebensdaten beschriftete Tafeln in eine Kassette gelegt, die in der Krypta des Doms aufgestellt wurde. Eine neunzehnte Namenstafel wurde später hinzugefügt.28Ende der 1990er Jahre überarbeitete das Domkapitel das Konzept der Gedenkstätte, indem es den Namenstafeln eine stellvertretende Funktion zuwies. Eine zwanzigste Tafel wurde daher mit einem Text beschriftet, der die Gedenkstätte allen evangelischen Christen widmete, „die ihr Leben im Kirchenkampf der Jahre 1933–1945 für ihren Herrn hingegeben haben“–auch den ungenannten, „deren Namen wir erst später erfuhren“.29
Eine deutliche Ausweitung des evangelischen Verständnisses von Martyrien aus der Zeit der NS-Herrschaft kennzeichnete zehn Jahre später die Konzeption einer kirchlichen Gedenkstätte in (West-)Berlin. Dort plante die Kirchengemeinde Borsigwalde 1963 die Errichtung einer „Gedenkkirche für evangelische Blutzeugen, hauptsächlich aus dem Widerstand der Jahre 1933 bis 1945“, in relativer Nähe zu den Haftanstalten Tegel und Plötzensee–zwei authentischen Orten des Leidens und Sterbens unter dem NS-Regime.30 Das Evangelische Konsistorium Berlin-Brandenburg begrüßte ein solches Vorhaben, votierte aber dafür, stattdessen am zentralen Standort der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche, die 1961 nach ihrer Kriegszerstörung neu erbaut worden war, ein schlichtes „Mahnmal“ zu errichten. Hierbei ließ das Konsistorium zunächst offen, „ob ein Mahnmal zum Gedächtnis nur der evangelischen Blutzeugen der Jahre 1933 bis 1945 zu schaffen sei, oder ein Mahnmal für alle Märtyrer christlichen Glaubens einschließlich der Opfer des Krieges überhaupt“.31
