Immobilien Wiki: Fachbegriffe einfach erklärt -  - E-Book

Immobilien Wiki: Fachbegriffe einfach erklärt E-Book

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Beschreibung

Wir errichten das größte Wissensportal zum Thema "Immobilien" Deutschlands, damit jeder, der es ernst meint, Vermögen durch Immobilien aufbauen und sichern kann. Hier finden Sie die wichtigsten 101+ Fachbegriffe, leicht verständlich erklärt, so dass auch Anfänger alles verstehen. Tipps und Tricks von unseren Experten: Echter Praxis, nicht nur graue Theorie. Themen sind: Erste Immobilienkauf, Eigennutz, Kapitalanlage, Immobilien Akquise, Finanzierung, Modernisierung, Bewirtschaftung, Fix & Flip, Verkauf und vieles mehr.

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Seitenzahl: 106

Veröffentlichungsjahr: 2022

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Unsere Mission

Wir errichten das größte Wissensportal zum Thema “Immobilien” Deutschlands, damit jeder, der es ernst meint, Vermögen durch Immobilien aufbauen und sichern kann. Hier finden Sie die wichtigsten Fachbegriffe, leicht verständlich erklärt, so dass auch Anfänger alles verstehen. Tipps und Tricks von unseren Experten: Echter Praxis, nicht nur graue Theorie.

Übersicht

Unsere Mission

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abmahnung

Abschreibung (AfA)

Alleineigentum

Altbaumodernisierung

Amtlicher Lageplan

Amtliches Verzeichnis der Grundstücke

Anderkonto

Annuitätendarlehen

Anschlussfinanzierung

Auflassungsvormerkung

Avalgebühr

Bankbürgschaft

Baubeschreibung

Baugenehmigung

Bausparvertrag

Beirat (WEG)

Beleihungswert

Betriebskosten

Bewirtschaftungskosten

Bodenrichtwert

Bonität

Bruttogrundfläche (BGF)

Cashflow

Courtage

Darlehen

Deal-Trading

Dienstbarkeit

Dingliches Recht

Disagio

Drei-Objekte-Regel

Effektivzins

Eigenbedarfskündigung

Eigenkapital

Eigentümergemeinschaft

Einheitswert

Energieausweis

Erbbaurecht

Erschließungskosten

Ertragswertverfahren

Exposé

Finanzierung

Flurkarte

Fremdkapital

Gebundenes Eigenkapital

Grundbuch

Grundbuchauszug

Grunderwerbsteuer

Grundriss

Hausgeld

Hausordnung

Hausverwaltung

Hebesatz

Herstellungskosten

Immobilienbewertung

Immobilienrente

Indexmiete

Instandhaltung

Instandhaltungspflicht

Instandhaltungsrücklage

Jahresabrechnung

Jahressperrfrist

Kaltmiete

Kapitalanlage

Kaufvertrag

Kaution

Kernsanierung

Kostenmiete

Kredit

Kündigungsfrist

Lage

Lastenfrei

Leerstand

Leibrente

Löschungsbewilligung

Makler

Marge

Mietervorkaufsrecht

Mietpreisbremse

Mietrendite

Mietspiegel

Miteigentumsanteil (WEG)

Modernisierung

Nachbindung / Nachbindungsfrist

Nachfinanzierung

Nachrang

Nachrangfinanzierung

Nebenkosten (Miete)

Nießbrauchrecht

Nominalzins

Notar

Renovierung

Sachwert

Sachwertverfahren

Sanierung

Schönheitsreparatur

Schufa

Sondereigentum

Sonderumlage

Spekulationsfrist

Teileigentum

Teilungserklärung

Teilverkauf

Tilgung

Tilgungsaussetzung

Tilgungsplan

Umkehrhypothek

Umlagefähige Nebenkosten

Vergleichswertverfahren

Verkehrswert

Vorfälligkeitsentschädigung

Vorkaufsrecht

Wirtschaftsplan (WEG)

Wohngeld

Zinsen

Zwischenfinanzierung

Bonus! Die größten Risiken & Fehler bei Immobilieninvestments

Das größte Risiko bei Immobilien: Fehlende Liquidität

Risiko: Wertverfall der Immobilie

Risiko: Mietausfall

Risiko: Mietnomaden

Risiko: hohe Zinsen bei Anschlussfinanzierungen

Risiko bei Eigentumswohnungen: “Trümmer WEG” - hohe Sonderumlagen

Risiko: Kapitalanlage mit hohen Steuervorteilen

Risiko: Mietgarantien/Mietsubventionen/Mietzuschüsse

Risiko: Spezialimmobilien

Risiko: Finanzamt - Steuer & gewerbliche Infizierung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung - Bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung (auch AB genannt) handelt es sich um eine Erklärung der Bauaufsichtsbehörde, dass sämtliche, in einem Gebäude vorhandenen Wohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in sich abgeschlossen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohneinheiten durch Wände und Decken baulich von fremden Wohnräumen abgetrennt sind und über ausreichend Schall- und Wärmeschutz verfügen. Außerdem muss jede Wohneinheit einen eigenen, verschließbaren Zugang besitzen, so wie eine Küche und eine Nasszelle.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein Gebäude in Teileigentum aufgeteilt werden soll. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umgewandelt werden soll, damit die einzelnen Wohnungen verkauft werden können. Erst wenn die Abgeschlossenheitsbescheinigung gemeinsam mit dem Aufteilungsplan dem Grundbuchamt vorliegt, kann Sondereigentum gebildet und für jede einzelne Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt erstellt werden.

Schnell erklärt:

Erklärung der Bauauf sichtsbehörde

bescheinigt, dass die Wohnungen in sich baulich abgeschlossen sind

Grundlage für die Bildung von Sondereigentum

Bestandteil der Teilungserklärung und Voraussetzung, um einzelne Grundbuchblätter anlegen lassen zu können

Abmahnung

Abmahnung - Als Immobilienbesitzer und Vermieter können Sie Ihren Mieter abmahnen, wenn dieser zum Beispiel im Mietrückstand ist oder andere Pflichten, die im Mietvertrag geregelt sind, verletzt. Im Zuge einer Abmahnung wird oft eine Frist ausgesprochen, innerhalb dieser der Mieter seinen Pflichten nachkommen muss. Tut er dies nicht, kann es letztendlich zur Kündigung des Mietvertrags kommen. Nach 3 Abmahnungen für den gleichen Sachverhalt, kann die fristlose Kündigung erfolgen.

Schnell erklärt:

Immobilienbesitzer können Mieter abmahnen

Gründe: Zahlungsverzug & Pflichtverletzung gem. Mietvertrag und Hausordnung

Frist zur Erfüllung der Pflichten setzen

nach der 3. Abmahnung: fristlose Kündigung

Abschreibung (AfA)

Abschreibung - Abschreibung (oder auch AfA) steht für Abschreibung für Abnutzung. Als Immobilienbesitzer können Sie die Immobilie von der Steuer abschreiben. Ein Grundstück kann man nicht abschreiben. Das bedeutet, bei einem Haus oder einer Eigentumswohnung muss der Grundstücksanteil herausgerechnet werden und auf den reinen Gebäudewert, erfolgt dann die Abschreibung. Die Prozente, die für die Abschreibung angesetzt werden, finden Sie unter dem Begriff Abschreibungssätze.

Allgemein das Wort Abschreibung: Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Umlaufvermögens. Mit sogenannten Abschreibungen lassen sich Gewinne effektiv mindern und somit Steuern sparen. Als Selbstständiger oder Unternehmer können Sie jedes Wirtschaftsgut einer Wertminderung unterziehen, das sich in Ihrem Anlagevermögen befindet. Alle Objekte und Gegenstände unterliegen der Abnutzung und damit einer Wertminderung. Die Gründe für Abschreibungen können unterschiedlich sein.

Gründe für eine Abschreibung:

Gebrauch

Witterung

Technischer Fortschritt

Verschleiß

Schnell erklärt:

Wertminderung von Objekten

Vorteile: Steuern sparen

Alleineigentum

Alleineigentum - Wenn Sie ein Haus oder ein Grundstück kaufen und alleiniger Eigentümer sind, dann nennt man das Alleineigentum. Da nur Sie und keine weitere Person als Eigentümer im Grundbuch stehen, sind Sie die einzige Person, die über die Immobilie verfügen kann.

Ihnen obliegen in diesem Fall alle Pflichten des Grundbesitzes. Das bedeutet: Sie sind für die Begleichung von Steuern, Abgaben, Versicherungen, sonstigen finanziellen Lasten und auch für die Zahlung der Hypothek verantwortlich. Demnach steht auch der Gebäudeunterhalt, also die Instandhaltung des Gebäudes, unter Ihren Aufgaben als Alleineigentümer.

Schnell erklärt:

Alleineigentum an Immobilie besitzt die im Grundbuch eingetragene Person

100% Befehlsgewalt über Eigentum

Pflichten des Grundbesitzes: Instandhaltung, Unterhalt etc.

Altbaumodernisierung

Altbaumodernisierung - Eine Altbaumodernisierung ist notwendig, wenn ein Altbau (Häuser vor 1949) in die Jahre gekommen ist und bestimmte Mängel aufweist. Durch die Modernisierung wird die Restnutzungsdauer einer Immobilie verlängert und der Immobilienwert erhöht.

Um zu entscheiden, was in einem Altbau unbedingt modernisiert oder wieder Instand gesetzt werden muss, sollte ein Modernisierungs-Check durchgeführt werden.

Ein Altbau kann folgende Mängel aufweisen:

keine Dämmung

feuchte Keller

kaputte Fassade

undichte Fenster

veraltete Leitungen (Strom oder Wasser/Abwasserleitungen)

veraltete Heizungen

Schnell erklärt:

Altbau mit Mängeln

Modernisierung ggf. erforderlich

Immobilienwert & Restnutzungsdauer erhöhen

Amtlicher Lageplan

Der amtliche Lageplan stellt Objekte und Grundstücksflächen in Bezug zur Umgebung, zum Beispiel Nachbargrundstücke, zeichnerisch dar. Ferner enthält jeder Lageplan einen schriftlichen Abschnitt, der Informationen für die mögliche Bebauung gibt.

Einen amtlichen Lageplan benötigt man als Bauherr und Architekt, weil das die Grundlage ist, um die Planung eines zukünftigen Bauprojekts durchführen zu können. Auf Basis des Lageplans wird nach der Architektenplanung der Bauantrag erstellt und dieser ist Bestandteil des Bauantrages mit den dazugehörigen Plänen etc. Die Anfertigung über die zukünftigen baulichen Gegebenheiten erfolgt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Schnell erklärt:

Wird für Bauvorhaben benötigt

Lageplan, Informationen zu Baulasten und Bauvorhaben

beschreibt das Baugrundstück

Umriss des Bauvorhabens

Anfertigung durch öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Amtliches Verzeichnis der Grundstücke

Amtliches Verzeichnis der Grundstücke - auch Kataster bzw. Liegenschaftskataster genannt - enthält eine Aufzählung über alle Flurstücke eines Gebietes. Zudem beschreibt dieses Verzeichnis jedes einzelne Grundstück, auch die, die nicht im Grundbuch aufgeführt werden, wie Straßen oder Seen. Die Aufgaben eines Liegenschaftskatasters sind die Beschreibung der Lage, Gemarkung, Grundstücksgrenzen sowie der Größe und der Abmessungen des Grundstücks.

Schnell erklärt:

Liegenschaftskataster genannt

Beschreibt alle Grundstücke in einem bestimmten Gebiet

Beschreibung der Lage, Gemarkung, Grundstücksgrenzen und Abmessung eines Grundstücks

Anderkonto

Anderkonto - Das Anderkonto (auch genannt Treuhandanderkonto) ist ein Bankkonto, das für die Verwaltung fremden Vermögens von einem Treuhänder verwaltet wird. Auf Wunsch des Verkäufers und Käufers kann das Anderkonto bei einer Immobilienveräußerung von einem Notar geführt werden. Der Kaufpreis wird dann vom Käufer auf das Anderkonto gezahlt. Daraufhin wird die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer des Objekts vom Notar sichergestellt, sobald alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

Da es in der Vergangenheit häufig zu Problemen mit der Veruntreuung von Fremdgeld kam, hat die Notarkammer die Nutzung von Anderkonten mittlerweile eingeschränkt. So dürfen Anderkonten bei der Verkaufsabwicklung nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Kaufpreisfälligkeit zu einem späteren Zeitpunkt als üblich festgelegt wird und deshalb mit einer Anzahlung gearbeitet wird.

Schnell erklärt:

auch Treuhandanderkonto genannt

dient zur Verwaltung fremden Vermögens

wird bei Immobilienveräußerung von Notar geführt

Käufer zahlt Kaufpreis auf das Anderkonto

Notar stellt Auszahlung an den Verkäufer sicher

darf nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden

Annuitätendarlehen

Annuitätendarlehen - Das Annuitätendarlehen ist ein Kredit, der in gleichbleibenden Raten getilgt wird. Die Annuität ist die vereinbarte jährliche, immer gleichbleibende Rate für die Kapitalschuld, die aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil besteht, deren Verhältnis sich mit der Zeit verschiebt.

Da der Zinssatz auf 1 bis 30 Jahre festgeschrieben/vereinbart werden kann (Sollzinsbindung), bleibt dieser konstant und die Zinsen fallen nur für die jeweils übrige Restschuld an. Sinkt diese durch die regelmäßigen Zahlungen, sinkt demzufolge auch der Zinsanteil an der Kreditrate. Da sich die Annuitäten nicht verändern, steigen die Tilgungsanteile und die Rückzahlung des offenen Kreditbetrages geht schneller voran.

Tipp: Sind die Zinsen für Immobilien hoch, wählt man eine kurze

Zinsbindungslaufzeit. Sind die Zinsen sehr niedrig, finanziert man langfristig.

Schnell erklärt:

Darlehen mit konstanten Rückzahlungsraten

zu zahlenden Ratenhöhe bleibt gleich (gesamte Laufzeit)

zusammengesetzt aus Zins- und Tilgungsanteil

Anschlussfinanzierung

Anschlussfinanzierung - Sie tritt in Kraft, wenn die bisherige Bau- oder Immobilienfinanzierung nach der Zinsbindungsfrist abgelaufen ist und das Darlehen nicht vollständig abbezahlt ist. Käufer, die einen Kredit für den Kauf einer Immobilie aufnehmen, stehen spätestens dann vor der Frage der Anschlussfinanzierung.

Die Zinsfestschreibung, bei einer Immobilienfinanzierung beträgt im Normalfall zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Da innerhalb dieser Frist eine Vielzahl der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückgezahlt haben, können Kreditnehmer eine erneute Vereinbarung über die Rückzahlung der Restschuld vereinbaren.

Tipp: Wenn die Zinsen sehr niedrig sind (Bsp. unter 2 %), sollten Sie langfristig finanzieren. Befinden sich die Zinsen auf einem hohen Stand (z.B. über 6%), dann sollten Sie kurzfristig finanzieren und schauen, wie sich der Markt entwickelt. Bei hohen Zinsen lohnt es sich für Kapitalanleger (nicht Eigennutzer), mit einem Disagio zu arbeiten, weil es positive Auswirkungen auf die Steuerlast hat.

Schnell erklärt:

Fortsetzung der bisherigen Finanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist

Erneute Vereinbarung über die Rückzahlung

Auflassungsvormerkung

Auflassungsvormerkung - Bei einer Auflassungsvormerkung handelt es sich um eine Eigentumsübertragungs vormerkung im Grundbuch, die den Käufer einer Immobilie bis zum endgültigen Übertrag des Eigentums absichert. Sie wird nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags vom Notar eingetragen und hält den Verkäufer davon ab, das Objekt vor der Kaufpreiszahlung an jemand anderes zu verkaufen oder zu beleihen.

Erst wenn der Kaufpreis an den Verkäufer vollständig ausgezahlt wurde, wird aus der Vormerkung ein richtiger Eintrag, der den Eigentumswechsel amtlich und den Käufer zum neuen Eigentümer macht.

Schnell erklärt:

Eigentumsübertragungs vormerkung im Grundbuch

dient zur Absicherung des Käufers

hindert Verkäufer an weiterem Verkauf des Objekts

wird durch Notar veranlasst

wird zum richtigen Eintrag nach Grundstückstransaktion

Avalgebühr

Avalgebühr - Bei der Avalgebühr handelt es sich um eine Bürgschaftsgebühr, die von einem Kreditinstitut oder einer Bank erhoben wird, wenn diese im Rahmen einer Immobilienfinanzierung als Bürge einspringt. Da die Bank bei einer Bürgschaft ihre Bonität zur Verfügung stellt, verlangt sie sowohl für die Übernahme des Risikos, als auch für den Prüfungs- und Verwaltungsaufwand jene Avalgebühr, die dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt wird.

Dieses Entgelt beläuft sich in der Regel zwischen 0,5 % und 1 % des verbürgten Betrages pro Jahr und kann einmalig oder laufend bezahlt werden.

Schnell erklärt:

gleichzusetzen mit Bürgschaftsgebühr

wird von Bank oder Kreditinstitut erhoben

Entgelt für Prüfungs- und Verwaltungsaufwand

0,5 % - 1 % des verbürgten Betrages pro Jahr

einmalige oder laufende Zahlung möglich

Bankbürgschaft

Bankbürgschaft - Eine Bankbürgschaft bedeutet, dass ein Kreditinstitut als Bürge eintritt. Diese Bürgschaft ist nicht umsonst, sondern wird vom Schuldner mit jährlichen Gebühren bezahlt.

Eine weitere Bürgschaft im Immobilien Kontext ist die Mietbürgschaft. Sie ist eine Alternative zur Mietkaution und sichert den Vermieter gegen Mietschäden ab. Das heißt, sollte der Fall auftreten, dass der Mieter Schäden an der Immobilie verursacht und zahlungsunfähig ist, muss der Bürge, in der Regel eine Versicherung, dafür aufkommen. So oder so, Sie als Vermieter sind abgesichert. Hier muss der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter hinterlegen und spart sich so den üblichen Geldbetrag.

Wichtig: Die Bürgschaft bei einer Mietbürgschaft muss im Original bei Ihnen als Vermieter vorliegen.

Schnell erklärt:

Zahlungsversprechen an einen Dritten

Bürge übernimmt Rückzahlung, wenn Kreditnehmer zahlungsunfähig ist

Kreditinstitut sichert sich ab

Mietbürgschaft als Sicherheit für Vermieter bei Mietausfällen/Schänden

Baubeschreibung