Implementierung von Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche -  - E-Book

Implementierung von Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche E-Book

0,0

Beschreibung

Die psychotherapeutische Erstversorgung von Kindern und Jugendlichen, die, neben körperlicher und sexualisierter Gewalt, auch emotionale Gewalt und Vernachlässigung erlebt haben, ist mit dem SBG XIV (Soziale Entschädigung) ab dem 01.01.2024 gesetzlich neu verankert. Offen ist, wie die Umsetzung gewährleistet und gestaltet werden kann. Der Band zeigt handbuchartig, welche Möglichkeiten der psychiatrisch-psychotherapeutische Erstversorgung von Gewalt und Vernachlässigung betroffenen Kindern und Jugendlichen, möglich und wünschenswert sind. Die Autor:innen beschreiben anhand jahrelanger Erfahrungen aus der eigenen Modelleinrichtung strukturelle und fachliche Optionen. Fachkräfte erhalten eine fundierte Handlungsanleitung für den Aufbau und die Organisation einer Traumaambulanz. Die praktische Umsetzung steht hierbei im Fokus und wird anhand klinischer Beispiele illustriert. Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von jungen Gewaltopfern runden das Praxiswissen ab. Mit Beiträgen von Sascha Bos, Claudia Calvano, Christine Heim, Birgid Hollatz, Kathrin Reiter, Simone Wasmer und Sibylle Maria Winter.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 291

Veröffentlichungsjahr: 2023

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Sibylle Maria Winter / Claudia Calvano / Christine Heim / Kathrin Reiter / Simone Wasmer (Hrsg.)

Implementierung von Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche

Anleitung zur praktischen Umsetzung

VANDENHOECK & RUPRECHT

Mit 25 Abbildungen und 16 Tabellen

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://dnb.de abrufbar.

© 2023 Vandenhoeck & Ruprecht, Robert-Bosch-Breite 10, D-37079 Göttingen, ein Imprint der Brill-Gruppe

(Koninklijke Brill NV, Leiden, Niederlande; Brill USA Inc., Boston MA, USA; Brill Asia Pte Ltd, Singapore; Brill Deutschland GmbH, Paderborn, Deutschland; Brill Österreich GmbH, Wien, Österreich)

Koninklijke Brill NV umfasst die Imprints Brill, Brill Nijhoff, Brill Hotei, Brill Schöningh, Brill Fink, Brill mentis, Vandenhoeck & Ruprecht, Böhlau, V&R unipress und Wageningen Academic.

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages.

Umschlagabbildung: © Anna-Sophia Aylin Winter (11 Jahre); Logo der Trauma ambulanz an der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Satz: SchwabScantechnik, Göttingen EPUB-Erstellung: Lumina Datamatics, Griesheim

Vandenhoeck & Ruprecht Verlage | www.vandenhoeck-ruprecht-verlage.com

ISBN 978-3-647-99345-4

Inhalt

Vorwort der Landesvorsitzenden des Weißen Rings Berlin

Vorwort der Herausgeberinnen

Sibylle Maria Winter

1 Einleitung

Claudia Calvano

2 Traumadefinition und Epidemiologie

2.1 Traumadefinition

2.2 Epidemiologie

2.2.1 Retrospektive Einschätzung von Erwachsenen (Dunkelfeld)

2.2.2 Selbstbericht der Kinder und Jugendlichen (Dunkelfeld)

2.2.3 Offizielle Statistiken (Hellfeld) 31

2.3 Beurteilung des Einzelfalls: Integration verschiedener Quellen

2.4 Fazit

Literatur

Christine Heim

3 Biologische Einbettung von traumatischen Erfahrungen in der Kindheit: Relevanz von früher Intervention zur Verhinderung von Langzeitfolgen

3.1 Traumatische Erfahrungen in der Kindheit und Krankheitsrisiko über die Lebensspanne

3.2 Entwicklungsplastizität, sensible Phasen und Stressreaktionssysteme

3.3 Biologische Folgen kindlicher Traumatisierung bei Erwachsenen

3.4 Gen-Umwelt-Interaktionen und epigenetische Einbettung

3.5 Zellalterung

3.6 Biologische Einbettung von Trauma bei Kindern

3.7 Intergenerationale Übertragung der Folgen von frühem Trauma

3.8 Implikationen für Interventionen bei traumatisierten Kindern: Verhinderung der biologischen Einbettung?

3.9 Ausblick

Literatur

Claudia Calvano

4 Traumafolgestörung und Therapie

4.1 Traumafolgestörungen im Kindes- und Jugendalter

4.1.1 Klassifikation von Traumafolgestörungen im Kindes- und Jugendalter

4.1.2 Entwicklungsbezogene Traumafolgestörung

4.1.3 Traumafolgesymptomatik im Entwicklungsverlauf

4.1.4 Risiko- und Schutzfaktoren

4.2 Psychotherapeutisches Vorgehen bei Kindern und Jugendlichen mit Gewalterfahrungen

4.2.1 Traumainformierte Gesundheitsversorgung

4.2.2 Erstversorgung und Kurzzeitintervention in Traumaambulanzen

4.2.3 Traumafokussierte Psychotherapie

Literatur

Birgid Hollatz

5 Rechtliche Grundlagen für Traumaambulanzen im Sozialen Entschädigungsrecht – Opferentschädigungsgesetz (OEG – bis 31.12.2023) und Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV)

5.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis, Entschädigungstatbestände – insbesondere bezogen auf Kinder und Jugendliche

5.1.1 Entschädigungstatbestände

5.1.2 Entschädigungstatbestände nach dem OEG

5.2 Entschädigungstatbestände nach dem SGB XIV

5.3 Traumaambulanzen, eine Leistung der Schnellen Hilfen – Regelungen im SGB XIV (Auszug aus dem SGB XIV ) und in der Traumaambulanz-Verordnung (TAV – Auszug aus dem BGBL)

5.4 Verordnung über die von den Traumaambulanzen in der Sozialen Entschädigung zu erfüllenden Qualitätskriterien und die Pflichten der Traumaambulanz (Traumaambulanz-Verordnung – TAV)

5.5 Erleichtertes Verfahren nach § 115 SGB XIV

Literatur

Sibylle Maria Winter

6 Strukturelle Möglichkeiten der Versorgung über Traumaambulanzen

6.1 Die Umfrage: Strukturen der Traumaambulanzen in Deutschland

6.2 Modellhafte Möglichkeiten zum Aufbau einer Traumaambulanz

6.2.1 Finanzierung und Personal

6.2.2 Versorgung

6.3 Handlungsempfehlungen für den Aufbau einer Traumaambulanz

Literatur

Kathrin Reiter

7 Aus der Praxis: Psychotherapeutische Versorgung in der Traumaambulanz der Charité

7.1 Kontaktaufnahme

7.2 Das Erstgespräch in der Traumaambulanz

7.3 Diagnostik

7.4 Umgang bei bestehendem Täterkontakt

7.5 Erste Behandlungsphase: Stabilisierung

7.5.1 Psychoedukation

7.5.2 Einbezug der Bezugspersonen

7.6 Zweite und dritte Behandlungsphase: Traumakonfrontation und -integration

7.7 Fallbeispiele

7.7.1 Fallbeispiel I: traumatherapeutische Behandlung von Kindern

7.7.2 Fallbeispiel II: traumatherapeutische Behandlung von Jugendlichen

7.8 Abschluss der Behandlung

7.9 Exkurs: Schwierigkeiten in der Behandlung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen

7.10 Fazit

Literatur

Simone Wasmer

8 Besondere Herausforderungen in der traumatherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrations- oder Fluchthintergrund

8.1 Theoretische Rahmenbedingungen bei der traumatherapeutischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund

8.1.1 (Inter-)Kulturelle Kompetenzen in der Psychotherapie

8.1.2 Beispiele kultureller Besonderheiten

8.1.3 Bedeutung der Sozialen Arbeit für die Psychotherapie

8.1.4 Einsatz von Sprach- und Kulturmittler:innen

8.2 Komplexe Traumafolgestörungen bei Patient:innen mit Fluchthintergrund

8.3 Fazit und praktische Tipps

Literatur

Sascha Bos

9 Besonderheiten bei der Behandlung von minderjährigen Opfern sexualisierter Gewalt

9.1 Sekundäre und tertiäre Stigmatisierung in der psychotherapeutischen Arbeit mit minderjährigen Opfern von sexualisierter Gewalt

9.2 Minderheitenstress und Intersektionalität

9.3 Handlungsempfehlungen für die Praxis

9.4 Geschlecht in der therapeutischen Arbeit mit Opfern sexualisierter Gewalt

Literatur

Sascha Bos

10 Kunsttherapeutische Methoden in der traumafokussierten Psychotherapie

10.1 Kunsttherapie mit Kindern und Jugendlichen

10.2 Kunsttherapie in der traumafokussierten Arbeit

Literatur

Claudia Calvano

11 Qualitätssicherung und Evaluation

11.1 Qualitätssicherung in Traumaambulanzen

11.2 Evaluation und Möglichkeiten der Begleitforschung

11.2.1 Veränderungsmessung

11.2.2 Konzeptueller Rahmen von Begleitforschung

11.3 Erfassung von Traumafolgestörungen im Kindes- und Jugendalter

11.4 Ergebnisse der Begleitforschung der Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche an der Charité – Universitätsmedizin Berlin

11.4.1 Beschreibung der Stichprobe zum Zeitpunkt der Vorstellung

11.4.2 Interventionsbezogene Merkmale und Drop-out-Analysen

11.4.3 Therapieoutcome: Beschreibung der Stichprobe am Ende der Behandlung

11.5 Fazit

Literatur

Sibylle Maria Winter

12 Ausblick

Die Autor:innen

Persönliche Danksagung

Zu Beginn eine Stimme einer Betroffenen:

Der Schmerz gleicht einem großen schwarzen Loch

Ohne Boden

Ohne Anfang

Ohne Ende

Die Bilder verfolgen mich

Tagsüber

Nachts

Immer

Die Gedanken lassen mich nicht los

Zuhause

In der Schule

Bei Freunden

Es vergeht eine lange Zeit

Im schwarzen Loch

Den Bildern ausgeliefert

In Gedanken gefangen

Eines Tages finde ich Worte dafür

Das schwarze Loch wird kleiner

Die Bilder werden schwächer

Die Gedanken weniger

Ich finde ins Leben zurück

Ich bin gewachsen

Ich bin wieder bei mir

Ich bin wieder hoffnungsvoll

Vorwort der Landesvorsitzenden des Weißen Rings Berlin

Liebe Leserin, lieber Leser,

ich fühle mich sehr geehrt, als Landesvorsitzende von WEISSERRING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. Berlin Ihnen dieses Buch empfehlen zu können und mit meinem Vorwort auch einen kurzen Einblick in die Praxis aus der Sicht von Betroffenen zu geben. Geehrt bin ich deshalb, weil die Traumaambulanz einen wichtigen, wenn nicht sogar zum Teil existenziellen Beitrag in der vom Weißen Ring begleiteten Opferbetreuung leistet und ich durch dieses Vorwort die Gelegenheit erhalte, diese wertvolle Arbeit zu würdigen und Danke zu sagen. Die Opferbetreuung wird im Weißen Ring durch ehrenamtliche Mitarbeiter gewährleistet. Wir verstehen uns als Lotsen im Hilfesystem. In diesem Hilfesystem ist eine jeweilige Traumaambulanz sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche unverzichtbar. Die Traumaambulanzen stellen eine schnelle, unkomplizierte und niederschwellige psychotherapeutische Unterstützung dar. Im Rahmen der gewährleisteten Kostenübernahme nach dem Opferentschädigungsgesetz muss sich ein Opfer einer Straftat auch keine Sorgen um die Übernahme der Kosten machen. Besonders von Vorteil ist auch, dass mittlerweile die Hilfeleistung in Anspruch genommen werden kann, ohne den umfangreichen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz vollständig auszufüllen, sondern hier ein entsprechender Kurzantrag ausreichend sein kann, um so kurzfristige Hilfestellung geben zu können. Opfer, die eine therapeutische Begleitung benötigen, müssen leider immer wieder die Erfahrung machen, dass sie, wenn sie sich selbstständig um psychotherapeutische Unterstützung bemühen, Termine erst zu einem sehr späten Zeitpunkt erhalten können. Teilweise liegt hier ein halbes Jahr oder mehr Zeit zwischen der erforderlichen Hilfe und der erlebten Tat. Dies ist für ein Opfer kaum zu ertragen. Die Traumaambulanz bietet sehr schnelle Diagnostik und frühen Beginn der Behandlung von Traumafolgestörungen an. Für das Opfer ist es allein schon hilfreich, kurzfristig einen Termin zu erhalten, um dadurch dann die Gewissheit zu erhalten, durch Gespräche einer manifesten Traumafolgestörung vorzubeugen und entgegenzuwirken. Die Diagnostik ist hilfreich, um mit den Empfehlungen der Traumaambulanz gezielt nach weitergehender Unterstützung zu suchen. Allerdings auch die bereits vorgenommene eingehende sehr individuelle Beratung im ersten Termin hilft Opfern, die Folgen der Tat zu erkennen, einzuordnen und Traumafolgesymptome richtig einzuschätzen. Insbesondere auch die Vermittlung weiterer Hilfsangebote durch die Traumaambulanz ist hilfreich, da es bei der Vielzahl der Angebote für ein traumatisiertes Opfer allein schwierig ist, sich zurechtzufinden. Auch hier schätzen wir als Weißer Ring, dass die von uns betreuten Opfer Informationen erhalten, die wir dann mit diesen ebenfalls in der Umsetzung begleiten können. Insbesondere auch das sehr niederschwellige Erreichen ist entscheidend, um keine Hürden für die von einer Straftat Betroffenen aufzubauen. Betroffene können unmittelbar und sehr zeitnah nach telefonischer Vereinbarung ein erstes Gespräch erhalten. Allein die Aussicht auf dieses zeitnahe Erstgespräch beruhigt Betroffene und gibt Sicherheit. Sie erfahren, nachdem sie Schreckliches erlitten haben, dass es Menschen gibt, die an ihrer Seite stehen. Auch die Unterstützungsleistungen der Traumaambulanz beim Ausfüllen des Antrages auf Leistung nach dem Opferentschädigungsgesetz entlasten Betroffene sehr und führen dadurch auch dazu, dass Opfer ihre – teils unbekannten – Ansprüche geltend machen, was uns besonders am Herzen liegt. Wir im Weißen Ring erhalten immer wieder die Rückmeldung, dass Opfer, die sich an die Traumaambulanz gewandt haben, diese als Hilfe dafür sehen, wieder Kontrolle über ihr Leben übernehmen zu können. Sie sind gestärkt, um sich den Problemen zu stellen, diese anzugehen und letztendlich besser zu bewältigen. Für diese herausragende Arbeit sage ich Danke und wünsche allen, die sich dieser Aufgabe widmen, Mut und Kraft.

Ihre

Manuela Krahl-Röhnisch

Rechtsanwältin und Landesvorsitzende WEISSER RING Berlin

Vorwort der Herausgeberinnen

Dieses Buch ist uns ein wichtiges Anliegen. Seit über zehn Jahren widmen wir uns der psychotherapeutischen Erstversorgung von Kindern und Jugendlichen nach Gewalterfahrung. Bei diesen Kindern und Jugendlichen handelt es sich meist um eine sehr vulnerable Gruppe, die in jeder Hinsicht Unterstützung braucht. Die klinischpraktischen Erfahrungen dieser Arbeit möchten wir teilen und so zu einem flächendeckenden Aufbau weiterer Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche beitragen.

Zum Verständnis dieser Kinder und Jugendlichen kann ein Film beitragen, der uns in den letzten Wochen besonders beeindruckt hat. Dieser macht sehr deutlich, dass Unterstützung für diese Kinder und Jugendlichen unabdingbar ist. Wobei wir hier betonen möchten, dass auch die Bezugspersonen Unterstützung brauchen. Unabhängig davon, ob sie an der Gewalterfahrung beteiligt sind oder nicht. Der Titel des Films ist »Burning Memories« von Alice Schmid. Sie ist eine Filmemacherin aus der Schweiz und selbst betroffen. Der Film handelt von ihrer Lebensgeschichte. Diese zeigt den meist frühen Beginn der Gewalterfahrung, der vulnerabel macht auch für spätere Gewalterfahrung. Besonders deutlich wird, dass verantwortliche Erwachsene die Gewalt tabuisieren und dass betroffene Kinder ohne Unterstützung keine oder kaum Worte dafür finden, vielmehr dies für sie zu einer lebenslangen Aufgabe wird. Damit verbunden sind häufig multiple psychische Probleme. Dieser Teufelskreis kann durch eine niedrigschwellige professionelle Unterstützung unterbrochen werden, die unter anderem Traumaambulanzen leisten können.

Für ihr Engagement zu Beginn der Traumaambulanz an der Charité möchten wir Loretta Ihme und Elena Murray besonders danken, die den Aufbau der Traumaambulanz an der Charité – Universitätsmedizin Berlin maßgeblich unterstützt und die Arbeit geprägt haben. Für die Unterstützung der Begleitforschung der Traumaambulanz und der in diesem Band präsentierten Umfrage unter den Traumaambulanzen sind wir Alexandra Brecht besonders dankbar. Sebastian Wilck gilt für sein hohes Engagement sowie die Recherche und formale Aufbereitung des Manuskripts ebenfalls besonderer Dank.

Auch Vandenhoeck & Ruprecht danken wir für die Aufnahme dieses wichtigen Themas und die kontinuierliche Unterstützung, insbesondere Imke Heuer für die stets prompten und hilfreichen Rückmeldungen.

Sibylle Winter

Claudia Calvano

Christine Heim

Kathrin Reiter

Simone Wasmer

1 Einleitung

Sibylle Maria Winter

Ganz bewusst wähle ich im Folgenden mit der Schilderung meiner Erfahrungen aus der nunmehr zehnjährigen Arbeit in der Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche an der Charité – Universitätsmedizin Berlin eine subjektive Darstellung als Einstieg in das Thema.

Am 1. Januar 2012 wurde die Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche an der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Charité – Universitätsmedizin Berlin im Rahmen eines Pilotprojektes eröffnet. Zuvor hatte es weitreichende Aktivitäten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gegeben, die die Eröffnung ermöglicht haben. Zu diesem Zeitpunkt war ich als Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie im Konsil- und Liaisondienst für die Kinderkliniken der Charité – Universitätsmedizin Berlin tätig. Dort hatte ich immer wieder stationär Kinder und Jugendliche betreut, die Opfer akuter Traumatisierung, meist von schweren Unfällen, zum Teil auch mit Verlust der Angehörigen, geworden waren. Insofern fühlte ich mich bei der Eröffnung der Traumaambulanz inhaltlich gut auf deren Leitung vorbereitet. Ungewohnt war für mich die Umsetzung psychotherapeutischer Erstversorgung nach akuter Gewalterfahrung im ambulanten Setting mit einem begrenzten Stundenkontingent. Insbesondere die unplanbare, zeitnahe und hochfrequente Versorgung von akuten Gewaltopfern war herausfordernd, wobei die Versorgung von Halb- oder Vollwaisen nach tödlicher häuslicher Gewalt noch einmal besondere Ansprüche an uns stellte. Denn diese erforderte neben der Betreuung in der Traumaambulanz auch eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Schule und der Jugendhilfe. Zudem waren diese Vorfälle häufig in der Presse, was die Reintegration in den Alltag zusätzlich erschwerte, zumal in aller Eile der Aufenthalt der betroffenen Kinder und Jugendlichen geklärt werden musste.

Um die Traumaambulanz bekannt zu machen, war Öffentlichkeitsarbeit in Form von Fachtagen und Vorträgen zu Beginn notwendig. Inhalte der Vorträge waren zum einen die definierten Voraussetzungen für die Betreuung in der Traumaambulanz, die vonseiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales damals folgendermaßen lauteten: In der Traumaambulanz konnten in Berlin gemeldete Kinder und Jugendliche betreut werden, die in Berlin körperliche oder sexualisierte Gewalt (»hands-on« und »handsoff«) erlebt hatten. Auch der sogenannte Schockschaden ermöglichte für die Sekundäropfer eine Betreuung in der Traumaambulanz, z. B. von Kindern, die Zeugen von (tödlicher) häuslicher Gewalt waren oder das Opfer einer Gewalttat gefunden hatten. Neben den geschädigten Kindern und Jugendlichen konnten auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende in der Traumaambulanz betreut werden. Mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales war vereinbart, dass die Gewalterfahrung bis maximal ein Jahr zurückliegen durfte, um die Voraussetzungen für eine Betreuung zu erfüllen. In den Folgejahren waren wir immer wieder mit Anfragen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen konfrontiert, die in ihrem Herkunftsland Gewalt erfahren hatten. Diese konnten wir aufgrund der definierten Voraussetzungen in der Traumaambulanz nicht betreuen, es sei denn, sie waren in Berlin Opfer einer Gewalttat geworden.

Zum anderen stellten wir in den Vorträgen die inhaltliche Arbeit der Traumaambulanz vor. Von Beginn an orientierten wir uns an empirisch nachgewiesenen wirksamen traumspezifischen Behandlungsprogrammen. Diese sind traumafokussierend und beinhalten eine Auseinandersetzung mit traumabezogenen Gedanken, Gefühlen, Körperreaktionen und Erinnerungen. Darüber hinaus sind psychoedukative Elemente, das Erlernen von Emotionsregulationsstrategien sowie eine ressourcenaktivierende Abschlussphase entscheidende Bausteine.

In den Vorträgen haben wir die Traumaambulanz als einen Raum dargestellt, in welchem das Trauma thematisiert werden kann. Dies ist keineswegs selbstverständlich, da in der Gesellschaft und auch in Fachkreisen immer wieder Bedenken auftauchen, über erlebte Gewalt von Kindern oder Jugendlichen zu sprechen. Es bestehen vor allem Ängste, dass es im Rahmen des traumafokussierten Arbeitens zu einer Destabilisierung der Kinder und Jugendlichen kommen könnte. Diese Ängste können dann zur Folge haben, dass auch in psychotherapeutischen Behandlungen erlebte Traumata nicht thematisiert werden. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass Kinder und Jugendliche oftmals keine Worte für das haben, was sie erlebt haben, oder aufgrund von Scham- und Schuldgefühlen nicht darüber sprechen können. Mehrfach haben mir Erwachsene nach frühkindlicher Traumatisierung geschildert, dass sie in psychotherapeutischpsychiatrischen Behandlungen in ihrer Kindheit und Jugend nicht über Gewalt sprechen konnten und damals auch von den Fachkräften nicht nach Gewalterfahrungen gefragt wurden. Genau dieses Nachfragen nach Gewalt hätte aber die Wahrscheinlichkeit erhöht, darüber sprechen zu können.

Das große Plus der Traumaambulanz ist, dass bereits ihr Name das Trauma zum Thema macht, was von Anfang an eine direkte traumafokussierte Arbeit eröffnet. Bei Anfragen von Kindern und Jugendlichen in der Traumaambulanz, die sich in laufenden psychotherapeutischen Behandlungen befinden, unterstützen wir die Therapeut:innen, die traumafokussierte Arbeit in die laufende Psychotherapie zu integrieren.

Zur Verbesserung der Qualität in der Traumaambulanz entschloss ich mich, eine Weiterbildung in Psychotraumatologie des Kindes- und Jugendalters zu absolvieren. Ursprünglich als Tiefenpsychologin ausgebildet, gab mir dies mehr Sicherheit im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, insbesondere in den verhaltenstherapeutischen Techniken im Rahmen der traumafokussierten Psychotherapie. Vor allem war ich bestärkt, mit den Kindern und Jugendlichen bei ausreichender Sicherheit im Umfeld konsequent die Arbeit mit dem Traumanarrativ zu verfolgen. Da Kinder und Jugendliche intuitiv eher vermeiden, über das Erlebte zu sprechen, ist es besonders wichtig, sie über die positive Wirkung der traumafokussierten Psychotherapie in Bezug auf die psychische Symptomatik aufzuklären. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang symbolische Vergleiche mit einer Wunde, die gereinigt werden muss. Auch diese Reinigung ist analog der Traumakonfrontation zunächst schmerzhaft, jedoch Voraussetzung für die Heilung. Auch bei schwerwiegenden Traumata war für mich immer wieder die Verbesserung der psychischen Symptomatik durch diesen traumafokussierten psychotherapeutischen Zugang beeindruckend. Einzuräumen ist, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen von der Erstellung eines Traumanarrativs überzeugt werden können, manche lehnen dies oder auch grundsätzlich eine psychotherapeutische Betreuung ab. Beides ist auf jeden Fall zu respektieren. Jedoch sollte immer eine umfassende Psychoedukation erfolgen, sodass die Kinder und Jugendlichen zu einem späteren Zeitpunkt auf dieses Wissen gegebenenfalls zurückgreifen können. Die Vermeidung ist aber nicht nur aufseiten der Kinder und Jugendlichen und ihrer Bezugspersonen, sondern auch aufseiten der professionellen Helfer:innen und der Psychotherapeut:innen zu beobachten. Immer wieder habe ich erlebt, dass Therapeut:innen die betroffenen Kinder und Jugendlichen über lange Zeit stabilisieren, eine Traumakonfrontation im engeren Sinne jedoch nicht beginnen. Hier möchte dieses Buch Aufklärungsarbeit leisten.

Inhaltlich gliedert sich das Buch in folgende Kapitel: Die Kapitel 2 bis 4 widmen sich den wissenschaftlichen Grundlagen der Psychotraumatologie des Kindes- und Jugendalters. In Kapitel 2 stellt Claudia Calvano aktuelle Definitionen, Operationalisierungen und Prävalenzen von Gewalterfahrungen im Kindes- und Jugendalter vor. Die neurobiologischen Folgen für die kindliche Entwicklung und die Auswirkungen auf die psychische und körperliche Gesundheit über die gesamte Lebensspanne erläutert Christine Heim in Kapitel 3. Anschließend beschreibt Claudia Calvano in Kapitel 4 im ersten Teil Traumafolgestörungen in Phänomenologie und Prävalenz im Kindes- und Jugendalter. Dabei finden auch aktuelle Entwicklungen und Neuerungen der ICD-11 Berücksichtigung. Einen Schwerpunkt bilden hierbei psychische Folgeschäden nach (interpersoneller) Gewalterfahrung im Kindes- und Jugendalter. Der zweite Teil des Kapitels stellt den State of the Art psychotherapeutischer Vorgehen bei Vorliegen von Gewalterfahrungen im Kindes- und Jugendalter dar. Aktuelle Therapieansätze der traumafokussierten Psychotherapie werden vorgestellt, einschließlich der empirischen Studien zur Wirksamkeit. Diese Inhalte bilden die Grundlage für die klinisch-praktischen Ausführungen in den nachfolgenden Kapiteln.

Die gesetzlichen Grundlagen erläutert in Kapitel 5 Birgid Hollatz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Opferentschädigungsgesetz. Es stammt aus dem Jahre 1976 und wird den Leistungsberechtigten nicht mehr vollumfassend gerecht. Aus diesem Grund erfolgte eine weitreichende Reform des Sozialen Entschädigungsrechts, die seit dem 1. Januar 2021 vorzeitig einen Rechtsanspruch auf Behandlung in der Traumaambulanz (Schnelle Hilfe) sicherstellt und die ab dem 1. Januar 2024 geltenden SGB-XIV-Tatbestände hinsichtlich der emotionalen Gewalt, der erheblichen Vernachlässigung sowie der Herstellung, Verbreitung und des öffentlichen Zugänglichmachens von Abbildungen sexualisierter Gewalt an Kindern erweitert.

Durch die neue Gesetzgebung wurden die Voraussetzungen für die Betreuung in der Traumaambulanz verändert und ein leichterer Zugang zu ihr realisiert – was mich außerordentlich freut. Für die psychotherapeutische Erstversorgung ist eine Polizeianzeige nun nicht mehr notwendig und eine umfassende Prüfung der Angaben der Gewalttat findet nicht mehr statt. Zudem können auch Kinder und Jugendliche betreut werden, deren Gewalterfahrungen länger als ein Jahr zurückliegen, entscheidend für die Betreuung bei uns ist die aktuelle psychische Situation, die sich im Zusammenhang mit einer früheren Gewalttat entwickelt hat. Nachdem in vielen Studien deutlich wurde, dass gerade die emotionale Gewalt als spezifische Gewaltform eine bedeutende Rolle bei Traumatisierungen spielt und zu vergleichbar schwerwiegenderen psychischen Folgeschäden führt als die körperliche Gewalt, wurde der Tatbestand der emotionalen Gewalt folgerichtig als Anlass für die Betreuung in der Traumaambulanz ergänzt.

Aufgrund der Forschungsergebnisse wissen wir, dass in Kindheit und Jugend körperliche, sexualisierte und emotionale Gewalt und/oder Vernachlässigung sehr häufig vorkommen. Retrospektive Untersuchungen legen nahe, dass jedes dritte Kind Gewalt/oder Vernachlässigung erlebt. Wir gehen davon aus, dass Kinder mit psychischen Erkrankungen noch wesentlich häufiger betroffen sind. Dies legt nahe, in ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen von Kindern und Jugendlichen sowie in Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie- und -psychotherapie grundsätzlich nach Traumata zu fragen. Deshalb haben wir in unserer Klinik vor einigen Jahren begonnen, jeden Patienten und jede Patientin nach Gewalt zu fragen. Die ersten Auswertungen belegen unsere Vermutungen, dass die Häufigkeit von Traumata bei unseren Patient:innen ungefähr doppelt so hoch ist wie bei Kindern und Jugendlichen aus einer repräsentativen Bevölkerungsstichprobe.

Aus all diesen Gründen erwarten wir nach der Gesetzesreform deutlich mehr Leistungsberechtigte und hoffen, dass vor allem die Anzahl und die Kapazitäten der Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche in Deutschland deutlich anwachsen werden. Aktuell übersteigt die Anzahl der Gewaltopfer bei Weitem die Betreuungsplätze in den Traumaambulanzen. Nur mit einem schnellen Ausbau der Traumaambulanzen können wir den Kindern und Jugendlichen ausreichend Unterstützung und schnelle Hilfe in den Traumaambulanzen ermöglichen mit dem Ziel, als präventive Maßnahme die Chronifizierung von Traumafolgestörungen zu verhindern.

Die Anbindung der Traumaambulanz an unsere Klinik ist strukturell und inhaltlich sinnvoll. Die Klinik kann strukturelle Ressourcen zur Verfügung stellen. Etwa lief zu Beginn die Terminvereinbarung für die Kinder und Jugendlichen über unsere allgemeine Ambulanz-Anmeldung. Zudem hatte ich in der täglichen Arbeit Unterstützung von einer Kollegin aus der Klinik, Loretta Ihme, einer systemischen Familientherapeutin, mit der ich die ersten Kinder und Jugendlichen zum Teil gemeinsam behandeln konnte. Ein verlässliches stabiles Team halte ich in diesem Zusammenhang für absolut notwendig. Über die Psychotherapeut:innen hinaus ist je nach Größe der Traumaambulanz eine koordinierende Fachkraft und die Möglichkeit des Einbezuges des Sozialdienstes wesentlich. Zudem sind wöchentliche Visiten und interne und externe Supervision unerlässlich. Auch inhaltlich war die Anbindung an die Klinik in einigen Fällen extrem unterstützend, da ein (teil-)stationärer Aufenthalt oder eine längere ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Betreuung indiziert war. In der Rückschau bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Klinikanbindung ein nicht zu unterschätzender Vorteil für eine Traumaambulanz ist. Mehr zu den Strukturen und Möglichkeiten für den Aufbau von Traumaambulanzen einschließlich einer deutschlandweiten Umfrage können Sie in Kapitel 6 nachlesen.

Im klinischen Alltag wurde deutlich, dass wir im Rahmen der Behandlung in der Traumaambulanz in kurzer Zeit auch bei begrenzten Behandlungsstunden eine bedeutsame Symptomreduktion erreichen können. Für die Erstversorgung stehen für die Kinder und Jugendlichen fünf Behandlungsstunden zur Verfügung, weitere zehn können bei Bedarf niedrigschwellig beantragt werden. Der gesamtfamiliäre Bedarf nach akuter Traumatisierung von Kindern und Jugendlichen ist sehr groß. Bezugspersonen fühlen sich selbst wie traumatisiert und sind sehr verunsichert. Häufig erleben wir Ängste der Bezugspersonen, Kinder und Jugendliche wieder in den Alltag und in die Schule zu integrieren. Insofern bin ich sehr dankbar, dass wir drei Behandlungsstunden für die Beratung der Bezugspersonen zusätzlich haben, sodass insgesamt pro Fall 18 Behandlungsstunden zur Verfügung stehen.

Bei den Kindern und Jugendlichen nach Gewalterfahrung liegt der Fokus auf ihrem aktuellen psychischen Befinden. Anfangs informieren wir die Kinder und Jugendlichen, dass sie nicht darüber sprechen müssen, was sie erlebt haben, aber selbstverständlich den Raum nutzen können, über das Erlebte zu berichten. Das Spektrum der Kinder und Jugendlichen, die vorgestellt werden, ist groß. In der Traumaambulanz haben wir Kinder und Jugendliche betreut, die vor dem Gewalterleben psychisch gesund waren und auch mit der Gewalterfahrung nach kurzer Krisensituation gut umgehen konnten. Diese können wir nach Beendigung der Betreuung in der Traumaambulanz in psychisch gesundem Zustand entlassen. Jedoch haben wir auch Kinder und Jugendliche betreut, die schon vor der akuten Gewalterfahrung psychische Probleme hatten. Bei diesen ist eine komplette Remission der Symptomatik während der Behandlung in der Traumaambulanz kaum zu erreichen. Unsere Hauptaufgabe besteht dann darin, diese Kinder und Jugendlichen für eine Weiterbehandlung zu motivieren und sie dann auch erfolgreich in kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung und/oder Kinder- und Jugendpsychotherapie zu vermitteln. Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass die Kinder und Jugendlichen bei uns in der Traumaambulanz gelernt haben, dass Psychotherapie und somit das Sprechen über das Erlebte helfen kann. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Bezugspersonen in der Traumaambulanz einen wesentlichen Faktor darstellt, um nachfolgende Gerichtsverfahren zu meistern.

In den Kapiteln 7, 8 und 9 stellen Kathrin Reiter, Simone Wasmer und Sascha Bos unsere klinisch-praktische Arbeit in der Traumaambulanz vor. Dabei werden speziell die Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und geflüchteten Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Die theoretischen Rahmenbedingungen sowie die Besonderheiten bei Setting und Behandlung veranschaulichen Fallbeispiele. Im Weiteren werden Spezifika bei der Behandlung von minderjährigen Opfern sexualisierter Gewalt beschrieben. Dabei findet die Stigmatisierung der Opfer und die Bedeutung des Geschlechts in der therapeutischen Arbeit eine besondere Aufmerksamkeit. Zum Abschluss des klinischen Teils erörtert Sascha Bos in Kapitel 10 die Chancen der Methodenvielfalt am Beispiel von Kunsttherapie.

Im Verlauf unserer Arbeit in der Traumaambulanz seit 2012 implementierten wir eine Begleitforschung. Uns interessierte die Frage, inwieweit die Behandlung in der Traumaambulanz die Symptomatik mittel- und längerfristig signifikant reduzieren kann. In Kapitel 11 stellt Claudia Calvano nach einer kurzen Einführung Aspekte der Qualitätssicherung und Möglichkeiten der klinischen Begleitforschung sowie die aktuellen Ergebnisse zur Evaluation der Traumaambulanz der Charité – Universitätsmedizin Berlin vor. Das Kapitel schließt mit einer Diskussion der Ergebnisse und Implikationen für weitere Forschung sowie mit den Möglichkeiten der Implementierung von Begleitforschung in anderen Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche ab.

Das Buch endet mit einem Ausblick, wie sich die Traumaambulanzen weiterentwickeln beziehungsweise die Implementierung traumafokussierter Ansätze in die Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeut:innen und in die tägliche Arbeit der Psychotherapeut:innen verbessern lassen. Dazu gehört auch, dass Gewalterfahrungen in der Gesellschaft sowie in der Aus- und Weiterbildung und in der täglichen Arbeit von Fachkräften in den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinderschutzambulanzen, Kinderschutzgruppen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Fachberatungsstellen und Opferhilfe enttabuisiert werden.

2 Traumadefinition und Epidemiologie

Claudia Calvano

Der Traumabegriff und das Erleben von Gewalt ist spätestens seit Beginn der Covid-19-Pandemie in aller Munde. Trennscharf wird er dabei selten genutzt, weshalb dieses Kapitel zunächst in den Traumabegriff einführt und darauf aufbauend spezifische Formen der Misshandlung und Vernachlässigung definiert. Auf interpersonale Gewalterfahrung wird besonders eingegangen, da Personen, die diese Formen von Gewalt erlebt haben, in den Traumaambulanzen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) behandelt werden können. Aktuelle epidemiologische Daten zur Prävalenz von Gewalterfahrungen im Kindes- und Jugendalter zeigen im zweiten Teil des Kapitels die Virulenz des Themas, wobei methodische Aspekte der vorhandenen Studien berücksichtigt und diskutiert werden.

2.1 Traumadefinition

Die Definition, was ein Trauma darstellt und was nicht, hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. War für das DSM-IV und die ICD-10 noch eine potenzielle Lebensbedrohung entscheidend, wurde im Zuge der Revisionen dieser Klassifikationssysteme der Begriff breiter und inklusiver gefasst. Dies erleichtert insbesondere die Klassifikation von Traumafolgestörungen, die auf chronische und/oder nicht direkt lebensbedrohliche Gewalterfahrungen zurückzuführen sind. Zudem wurde explizit das Zeuge-Sein von Gewalt in das DSM-5 aufgenommen (siehe Abbildung 2.1).

Eine frühe Klassifikation verschiedener Formen von Traumatisierung stellte Terr (1991) vor, die bis heute in der klinischen Arbeit weitverbreitet ist (siehe Tabelle 2.1). Er unterschied sowohl die Dauer der Traumatisierung (Typ I: einmalig, unerwartet, plötzlich versus Typ II: lang andauernd, wiederholt, chronisch) als auch die Verursachung (interpersonell versus akzidentiell, nicht interpersonell).

Definition nach DSM-5:

Erleben von tatsächlichem oder drohendem Tod, ernsthafter Körperverletzung oder sexueller Gewalt.

Die Konfrontation ist auf unterschiedliche Arten möglich:

1. Entweder die Betroffenen erleben selbst das Trauma,

2. sind Zeuge eines Traumas,

3. erfahren, das nahestehenden Personen ein traumatisches Ereignis widerfahren ist oder

4. werden wiederholt oder auf extreme Art mit aversiven Details eines traumatischen Ereignisses konfrontiert (hierunter zählt nicht eine Konfrontation durch die Medien, außer diese ist beruflich bedingt) (American Psychiatric Association, 2018).

Definition nach ICD-11:

Einem extrem bedrohlichen oder schrecklichen Ereignis oder einer Reihe von Ereignissen ausgesetzt zu sein (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2022).

Abbildung 2.1: Definition von Trauma entsprechend den aktuellen Klassifikationssystemen DSM-5 und ICD-11

Wir wissen aus der klinischen Arbeit, dass chronische, interpersonelle Traumatisierung im Vergleich das höchste Risiko für schwerwiegende psychische Folgen hat, entgegen den akzidentiellen Traumatisierungen. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass die Entwicklung einer Traumafolgestörung und deren Prognose maßgeblich von der individuellen Vulnerabilität sowie den vorliegenden Risiko- und Schutzfaktoren bestimmt wird. Im Folgenden wird im Rahmen von Definitionen und in Diagnoseinstrumenten der Begriff »sexueller Missbrauch« verwendet, wenngleich wir in der täglichen Arbeit den Begriff »sexualisierte Gewalt« verwenden.

Tabelle 2.1: Traumaklassifikation nach Terr (1991)

interpersonell

akzidentiell

Typ I

einmalig, unerwartet, plötzlich

Körperverletzung

Verkehrsunfall

Typ II

lang andauernd, wiederholt

(wiederholter) Missbrauch in der Kindheit

Naturkatastrophe

Interpersonelle Gewalterfahrungen im Kindes- und Jugendalter

Interpersonelle Gewalterfahrungen können entsprechend Terr (1991) einmalige Ereignisse umfassen (Typ-I-Traumata) oder auch chronisch andauernde Ereignisse (Typ-II-Traumata; vgl. Tabelle 2.1). Zusätzlich zu dieser Klassifikation kann die Definition und Klassifikation von Kindesmisshandlung weitere, konkrete Beschreibungen der verschiedenen Formen interpersoneller Gewalt, sowohl einmalig als auch lang andauernd und chronisch, liefern.

Tabelle 2.2: Subtypen und Ankerbeispiele der MCS-Klassifikation nach Barnett, Manly und Cicchetti (1993) und in Anlehnung an Horlich, Dehmel, Sierau, White und von Klitzing (2014)

Subtypen

Beispiele

Schweregrad 1

Schweregrad 3

Schweregrad 5

Körperliche Misshandlung

Hämatom am Arm

Nasenbluten

Innere Verletzungen

Sexueller Missbrauch

Kind ist pornografischem Material ausgesetzt

Kind wird zur Masturbation genötigt

Vergewaltigung

Emotionale Misshandlung

Zehnjähriges Kind hat die Verantwortung für ein Kleinkind

Bezugsperson schreit das Kind regelmäßig an

Kind wird für zwei Tage in der Wohnung angekettet

Körperliche Vernachlässigung: mangelnde Versorgung

Unsauber, häufig verfilztes Haar

Kind versäumte viermal pro Woche zwei aufeinanderfolgende Mahlzeiten

Kind ist zur Geburt heroinabhängig

Körperliche Vernachlässigung: mangelnde Beaufsichtigung

Achtjähriges Kind wird tagsüber für einige Stunden allein gelassen

Kind wird nachts allein gelassen

Kind wird zu Hause rausgeworfen

Moralischrechtlicherzieherische Misshandlung

Kind wird auf Partys mitgenommen

Eltern wurden über Ladendiebstahl informiert, nehmen aber keinen Einfluss auf ihr Kind

Kind wird in Verbrechen einbezogen

Bildungsbezogene Misshandlung

Kind hat 29 unentschuldigte Fehltage

Kind fehlt unentschuldigt drei Wochen in Folge

Kind ist nicht in der Schule angemeldet

Barnett, Manly und Cicchetti (1993) veröffentlichten 1993 ihr Maltreatment Classification System (MCS), welches sieben Subtypen von Misshandlung und Vernachlässigung definiert. Diese Subtypen werden mit dem »Maternal Maltreatment Classification Interview« (MMCI; Cicchetti, Toth u. Manly, 2003) erfasst. Dann werden die erfassten Subtypen anhand des MCS hinsichtlich vier Aspekten codiert: 1) dem Schweregrad jedes Subtypen, welcher von 1 (geringste) bis 5 (höchster Schweregrad) definiert ist; 2) der Entwicklungsperiode, in der Gewalt erfahren wurde (Säuglingsalter; Kleinkindalter; Vorschulalter; frühe Schulzeit; späte Schulzeit; Jugendalter); 3) dem Täter (biologische Mutter oder Vater; Stiefmutter/-vater; Großmutter, -vater; weibliche/männliche Verwandte; weibliche/männliche Bekannte; Fremde:r; Unbekannte:r) und auch 4) die Dauer der Misshandlung oder Vernachlässigung (dreistufig; einmalig bis chronisch).

Im MCS werden für jede Schweregradstufe Ankerbeispiele genannt, die jedoch selbstverständlich keine vollständige Liste darstellen. Tabelle 2.2 stellt die sieben Subtypen sowie jeweils ein Ankerbeispiel für Schweregrade 1, 3 und 5 aus dem MCS vor.

2.2 Epidemiologie

Eine Einschätzung der Häufigkeit von Gewalterfahrungen im Kindes- und Jugendalter ist von der Definition und von der Methodik abhängig. In der Literatur finden sich verschiedene Zugänge, die Auftretenshäufigkeit von Gewalterfahrungen im Kindes- und Jugendalter zu schätzen.

2.2.1 Retrospektive Einschätzung von Erwachsenen (Dunkelfeld)

Retrospektive Befragungen von Erwachsenen zu Gewalterfahrungen in deren Kindheit und Jugend sind ein häufig genutzter Zugang. Hierfür liegen validierte Messinstrumente vor, allen voran der »Childhood Trauma Questionnaire« (Wingenfeld et al., 2010): Anhand 28 Items werden fünf Subtypen von Kindesmisshandlung (körperliche Vernachlässigung, emotionale Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, emotionale Misshandlung, sexueller Missbrauch) erfasst, und die Befragten werden gebeten, das Auftreten in ihrer (eigenen) Kindheit rückblickend auf einer fünfstufigen Häufigkeitsskala (nie bis sehr oft) zu beurteilen. Dieser Fragebogen wurde auch in einer oft zitierten bevölkerungsrepräsentativen Stichprobe von 2510 Erwachsenen im Alter von 14 bis 94 Jahren in Deutschland eingesetzt (Witt, Brown, Plener, Brähler u. Fegert, 2017). Die Austwertungen ergaben, dass circa ein Drittel der Befragten mindestens eine Form von Kindesmisshandlung erlebten (siehe Abbildung 2.2). Von diesen waren über 40 % mehr als einer Form ausgesetzt, wobei die Kombination aus körperlicher und emotionaler Vernachlässigung am häufigsten auftrat.

Gut ein Viertel der Befragten gaben an, als Kind körperliche Vernachlässigung erfahren zu haben, ca. 13 % erlebten emotionale Vernachlässigung und ca. 7 % berichteten jeweils von körperlicher und emotionaler Misshandlung und sexuellem Missbrauch. Dabei gab es Unterschiede hinsichtlich des Alters und des Geschlechts. Es zeigten sich höhere Prävalenzen beim weiblichen Geschlecht bezüglich sexuellen (11,3 %) und emotionalen (8,7 %) Missbrauchs. Angehörige der Altersgruppe 70+ (Kriegsgeneration) berichteten deutlich häufiger von physischer Vernachlässigung (46 %).

2.2.2 Selbstbericht der Kinder und Jugendlichen (Dunkelfeld)

Einen weiteren Zugang zu Gewalterfahrungen stellt die Befragung der Kinder und Jugendlichen dar. Ziegler (2013) wählte diesen Zugang in seiner Untersuchung von circa neunhundert Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren, die sogenannte Gewaltstudie. Die Ergebnisse unterstützen die Ergebnisse der retrospektiven Erwachsenenbefragung und zeigen dabei zum Teil noch höhere Prävalenzen. Rund ein Viertel der Befragten gab an, schon einmal geschlagen worden zu sein, gut 5 % trugen dabei blaue Flecken davon, ein Viertel machte andere körperliche Misshandlungserfahrungen und rund ein Fünftel berichtete davon, dass ihnen schon einmal das Gefühl vermittelt worden sei, weniger wert zu sein (als mögliche Form der emotionalen Misshandlung oder Vernachlässigung). Abbildung 2.3 zeigt die Prävalenzen nach Ziegler (2013) getrennt für Kinder und für Jugendliche ab 12 Jahren.

Abbildung 2.3: Prävalenzangaben selbstberichteter körperlicher und emotionaler Gewalt bei Kindern und Jugendlichen (adaptiert nach Ziegler, 2013)

Weiterhin untersuchte Ziegler, wie sich die Prävalenzen zwischen unterschiedlichen sozioökonomischen Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen unterscheiden. Betrachtet man nur die Altersgruppe Kinder, so zeigen sich über alle untersuchten interpersonellen Gewalterfahrungen zunehmende Prävalenzen mit abnehmendem sozioökonomischem Status (siehe Abbildung 2.4). Bei den Jugendlichen ist dieser Zusammenhang jedoch nicht so eindeutig: Für die Erfahrungen physischer Gewalt lässt sich ein u-förmiger Zusammenhang feststellen und die Vermittlung des Gefühls, weniger wert zu sein, steigt mit zunehmendem sozioökonomischem Status (siehe Abbildung 2.5).

Abbildung 2.4: Gewalterfahrungen in der Altersgruppe der Kinder nach sozioökonomischem Status (adaptiert nach Ziegler, 2013)

Abbildung 2.5: Gewalterfahrungen in der Altersgruppe der Jugendlichen nach sozioökonomischem Status (adaptiert nach Ziegler, 2013)

2.2.3 Offizielle Statistiken (Hellfeld)

Eine weitere Quelle für Daten zum Vorkommen von Gewalterfahrungen von Kindern und Jugendlichen sind neben Berichten der betroffenen Kinder und Jugendlichen und/oder den Eltern die Daten aus Behörden und offiziellen Statistiken. Im Folgenden werden vorhandene Daten von Jugendämtern und die polizeiliche Kriminalstatistik zusammengefasst.

Jugendamtsdaten

Jugendämter melden Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung (KWG), die sich zur Einschätzung der Prävalenz von Gewalttaten gegenüber Kindern und Jugendlichen in Deutschland eignen. Abbildung 2.6 stellt die Anzahl der Verfahren zur Abklärung von KWG für das Jahr 2021 in Deutschland dar.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2021