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Vor dem Hintergrund des sozialrechtlichen Paradigmenwandels und den Forderungen der Behindertenrechtskonvention stellt sich heute die Frage nach dem Umgang mit Heterogenität in Berufsschulen und Betrieben völlig neu. Das Buch beschäftigt sich mit dem Anspruch und der Realität beruflicher Teilhabe, wobei die ökonomischen, technischen und politischen Kontextfaktoren einbezogen werden. Die thematischen Schwerpunkte liegen dabei auf den beruflichen Lehr-Lern-Prozessen, der Ausbildungsorganisation sowie den angebotenen Maßnahmen zur verbesserten Erwerbsbeteiligung und Arbeitsorganisation. Deutlich werden dabei auch die Grenzen der Inklusion in einem durch Marktmechanismen gesteuerten Bereich.
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Seitenzahl: 295
Veröffentlichungsjahr: 2015
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Inklusion in Schule und Gesellschaft
Herausgegeben von
Erhard Fischer, Ulrich Heimlich
Joachim Kahlert und Reinhard Lelgemann
Band 3
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
1. Auflage 2015
Alle Rechte vorbehalten
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-025211-0
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-025212-7
epub: ISBN 978-3-17-025213-4
mobi: ISBN 978-3-17-025214-1
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Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 für Deutschland verbindlich gilt, entwickelt sich die Idee der Inklusion zu einem neuen Leitbild in der Behindertenhilfe. Sowohl in der Schule als auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen sollen Menschen mit Behinderung von vornherein in selbstbestimmter Weise teilhaben können. Inklusion in Schule und Gesellschaft erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Reformprozess, der sowohl auf die Umgestaltung des Schulsystems als auch auf weitreichende Entwicklungen im Gemeinwesen abzielt. Der Ausgangspunkt dieser Entwicklung wird in Deutschland durch ein differenziertes Bildungssystem und eine stark ausgeprägte spezialisierte sonderpädagogische Fachlichkeit bezogen auf unterschiedliche Förderschwerpunkte bestimmt. Vor diesem Hintergrund soll die Buchreihe »Inklusion in Schule und Gesellschaft« Wege zur selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den verschiedenen pädagogischen Arbeitsfeldern von der Schule über den Beruf bis hinein in das Gemeinwesen und bezogen auf die unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte aufzeigen. Der Schwerpunkt liegt dabei im schulischen Bereich. Jeder Band enthält sowohl historische und empirische als auch organisatorische und didaktisch-methodische sowie praxisbezogene Aspekte bezogen auf das jeweilige spezifische Aufgabenfeld der Inklusion. Ein übergreifender Band wird Ansätze einer interdisziplinären Grundlegung des neuen bildungs- und sozialpolitischen Leitbildes der Inklusion umfassen.
Die Reihe wird die folgenden Einzelbände umfassen:
Band 1:
Inklusion in der Primarstufe
Band 2:
Inklusion im Sekundarbereich
Band 3:
Inklusion im Beruf
Band 4:
Inklusion im Gemeinwesen
Band 5:
Inklusion im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Band 6:
Inklusion im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Band 7:
Inklusion im Förderschwerpunkt Hören
Band 8:
Inklusion im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
Band 9:
Inklusion im Förderschwerpunkt Lernen
Band 10:
Inklusion im Förderschwerpunkt Sehen
Band 11:
Inklusion im Förderschwerpunkt Sprache
Band 12:
Inklusive Bildung – interdisziplinäre Zugänge
Die Herausgeber
Erhard Fischer
Ulrich Heimlich
Joachim Kahlert
Reinhard Lelgemann
Einleitung
Horst Biermann
Berufliche Teilhabe – Anspruch und Realität
Horst Biermann
1 Internationale und nationale Entwicklungen
1.1 Internationale Aspekte
UNESCO-Salamanca-Erklärung
International Classification of Functioning and Health
UN-Behindertenrechtskonvention
Europäische Initiativen
1.2 Nationale Aspekte
Der lange Weg zum Sozialgesetzbuch
Aktuelle Implementierung des Inklusionsgebots
2 Segmentierte Ausbildungs- und Arbeitsmärkte
2.1 Der deutsche Sonderweg in der beruflichen Bildung
Heterogenität als systemstiftendes Prinzip Beruflicher Bildung
Modernisierung der Berufsausbildung
Ökonomisierung des Ausbildungsangebots
Funktionswandel des Berufsbildungssystems
2.2 Vom Facharbeitsmarkt zu segmentierten Arbeitsmärkten
Wirtschaftswandel
Wandel Qualifikationsstruktur
3 Inklusion in Arbeit und Beschäftigung – Vision vs. Ideologiekritik
3.1 Die Vision von Inklusion in Arbeit und Beschäftigung
3.2 Begrenztheit der Kategorie Inklusion für Ausbildung und Arbeit
Normative Positionen
Indices als behavioristisches Konzept
Reproduktion sozialer Ungleichheit als sozialwissenschaftliches Konzept
3.3 Ideologisierung des Inklusionsprozesses
Perspektive inklusive Arbeitswelt
Literatur
Berufsbezogene Lehr- und Lernprozesse unter Inklusionsanspruch
Richard Huisinga
1 Das gesellschaftliche Transformationsgefüge – Freisetzungen
2 Kategoriale Rückbezüge
2.1 Inklusion – eine sozialwissenschaftliche Interpretation
2.2 Beruf – zu seiner Entzauberung
2.3 Migration, Diversität, Heterogenität – pädagogisch hilfreiche Kategorien?
2.4 Übergang – eine Münze als Bezahlung für den Fährmann?
3 Klassische Konzepte: Kompensatorik und Prophylaxe
3.1 Das Grundproblem
3.2 Erscheinungsformen des Prinzips Kompensatorik im Übergangssystem unter dem Gesichtspunkt ihres fördernden Gedankens
3.2.1 Sozialpädagogisch orientierter Ansatz
3.2.2 Entwicklungsaufgaben nach Havighurst
3.2.3 Entwicklung nach Wygotski: Die Zone der nächsten Entwicklung
3.2.4 Biographischer Ansatz
3.3 Konzepte des Förderns in Schule und Ausbildung
3.3.1 Theorien zur kognitiven Entwicklung im Überblick
3.3.2 Theorien der sozial-emotionalen Entwicklung im Überblick
4 Subjektentwicklung ohne Arbeit – eine Chance?
5 Empfehlungen zur Sicherung von Lehr- und Lernprozessen mit Ausbildungsbezug unter Inklusionsanspruch
Literatur
Universelles Design des Lernens und Arbeitens
Christian Bühler
1 Universelles Design in der UN-BRK
1.1 Inklusion und Universelles Design
1.2 Definition des Universellen Designs
1.3 Anwendungsbereiche
2 Prinzipien des Universellen Designs
3 Verwandte Designkonzepte
4 Universelles Design des Lernens
5 Universelles Design am Arbeitsplatz (Beispiel Computer und Software)
5.1 Räumliche und organisatorische Aspekte
5.2 Universal Design und Computer
6 Managementaspekte
Literatur
Ziele, Prozesse und Strukturen beruflicher Rehabilitation – Situationsaufriss und Perspektivbetrachtung
Wolfgang Seyd
1 Einführung und Überblick über das System beruflicher Rehabilitation
2 Der gesellschaftliche Umgang mit behinderten Menschen sowie ihrer allgemeinen und beruflichen Bildung im geschichtlichen Rückblick
3 Auftrag und Kontrolle beruflicher Rehabilitation
4 Struktur und Situation der Spezialeinrichtungen und ihres Teilnehmerkreises
4.1 Berufsbildungswerke (BBW)
4.2 Berufsförderungswerke (BFW)
4.3 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
4.4 Kliniken zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation (mbR)
4.5 Berufliche Trainingszentren psychisch behinderter Menschen (Btz)
4.6 Rehabilitation psychisch kranker Menschen (RPK)
5 Träger der beruflichen Rehabilitation
5.1 Die Bundesagentur für Arbeit (BA)
5.2 Die Deutsche Rentenversicherung (DR)
5.3 Die Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften (UV/BG)
6 Interessenverbände
6.1 Sozialverband VdK
6.2 Sozialverband Deutschland (SoVD)
6.3 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
6.4 Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR)
7 Rechtsgrundlagen der beruflichen Rehabilitation
7.1 Zweites Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II): Grundsicherung für Arbeitsuchende
7.2 Drittes Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III): Arbeitsförderung
7.3 Fünftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V): Gesetzliche Krankenversicherung
7.4 Sechstes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI): Gesetzliche Rentenversicherung
7.5 Siebtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII): Gesetzliche Unfallversicherung
7.6 Neuntes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
7.7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO)
8 Didaktische Situation in den Bildungseinrichtungen
8.1 Berufsbildungswerke
8.2 Berufsförderungswerke
9 Aktuelle Herausforderungen
Literatur
Betriebliche Inklusion auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Dennis Klinkhammer/Mathilde Niehaus
1 Zielgruppenbestimmung
1.1 Junge Menschen mit Förderbedarf vor Eintritt in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
1.2 Junge Menschen mit Behinderung/Schwerbehinderung als Auszubildende
1.3 Menschen mit Behinderung/Schwerbehinderung im erwerbsfähigen Alter
1.4 Leistungsgewandelte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im betrieblichen Kontext
1.5 Rehabilitandinnen und Rehabilitanden im System der beruflichen Rehabilitation
2 Bedingungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
2.1 Menschen mit Behinderung/Schwerbehinderung zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftepotentials
2.2 Junge Menschen mit Behinderung/Schwerbehinderung in der Berufsausbildung
2.3 Menschen mit Behinderung im System der beruflichen Rehabilitation
2.4 Menschen mit Behinderung/Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt
2.5 Darstellung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung/Schwerbehinderung
3 Barrieren und Förderungsmöglichkeiten im betrieblichen Kontext
3.1 Barrieren und Lösungsstrategien bei der Rekrutierung und Einstellung von Menschen mit Behinderung/Schwerbehinderung
3.2 Darstellung des Quotensystems und der betrieblichen Ausgleichsabgabe
3.3 Das Instrument der Integrationsvereinbarung für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
3.4 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis
3.5 Das Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung
3.6 Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen
Literatur
Die Autoren
Seit zwei Jahrzehnten wird die gesellschaftliche Teilhabe bei Handicaps, Behinderung, Beeinträchtigung und Benachteiligung auf internationaler Ebene diskutiert, national aber sehr unterschiedlich gesehen. Der Umgang mit Minderheiten wie auch der Bildungs- und Arbeitsbegriff haben sich – zum Teil widersprüchlich – verändert: Normalarbeitstag, Durchschnittsbürger, Mittelschichtsnormen liefern nur noch begrenzt eine Orientierung für die angestrebte Teilhabe. Inklusion, verstanden als das über Integration hinausgehende Konzept von Verschiedenheit und Vielfalt, das alle Lebensbereiche einschließt und als kontinuierlicher gesellschaftlicher Prozess verläuft, ist letztlich eine Vision. Inklusion wird dabei als Weg gesehen, Heterogenität als »normal« zu betrachten. Kehrseite dieser Betrachtung sind die sich im gesellschaftlichen Wandel der Bundesrepublik herausgebildeten parallelen Sub-Kulturen sowie die soziale Segregation und die Arbeitsmarktsegmentierung.
Differenziert man in Anlehnung an Urie Bronfenbrenner (1981) die vieldeutige Kategorie Inklusion nach Ebenen, so ergeben sich auf der gesellschaftlichen Makro-Perspektive Fragen nach der Legitimation, dem Rechtsrahmen, der Ordnungspolitik und den politischen Strategien im Umgang mit Minderheiten und den sich daraus ergebenden besonderen Aufgaben. Auf der Meso-Ebene wäre zu fragen, wie sich Institutionen, Organisationen, Verbände und Unternehmen positionieren, organisieren, professionalisieren, und auf der Mikro-Arbeitsebene stehen dann die konkreten Handlungen und Aktivitäten im Vordergrund. Entscheidend dabei ist, diese Differenzierung in Ebenen zu einem holistischen – im Sinne Bronfenbrenners ökologischen – System zusammenzuführen. Darüber hinaus besteht bei einer isolierten Betrachtung – gerade bei normsetzenden Politikern und Juristen – die Gefahr, dass Anspruch, Postulate, Paradigmen einerseits und Realität, Implementierung, Lebenssituation andererseits gleichgesetzt werden. Der Paradigmenwechsel von der »Fürsorge« zur selbstbestimmten Teilhabe wird pauschal angenommen und angesichts der fehlenden Beteiligung am Erwerbsleben wird auf eine noch zu leistende Implementierung verwiesen (Behindertenbericht 2009, S.7).
Betrachtet man unter den Aspekten Inklusion und Integration exemplarisch das Ruhrgebiet als großen industriellen Komplex, der seit Mitte des 19. Jahrhunderts von Migration und Wandel geprägt ist, so tritt in historischer Sicht der Unterschied zur heutigen Situation deutlich zu Tage. Während die ersten Zuwanderer eine Erwerbschance durch Industriearbeit erhielten und darüber hinaus auch noch durch Werkssiedlungen und Freizeitaktivitäten in eine »Firmenfamilie« eingebunden wurden, ist in einer segmentierten Gesellschaft zwischen Minderheiten eher eine Konkurrenzsituation gegeben. Intervenieren staatliche Einrichtungen auf Bundesebene, z. B. durch Arbeitsmarktförderungsinstrumente, zugunsten einer Gruppe, so führt dies zu Verwerfungen und Nachteilen für andere betroffene Gruppen. Außerdem zielen Interessenorganisationen, Selbsthilfeverbände durchaus auf Abgrenzungen zu anderen Minoritäten. Ebenso erfolgt auch eine sozialräumliche Segmentierung beim Wohnen, der Beschulung, der Lebensstandards und in der Freizeit.
Während Inklusion häufig auf Frühförderung behinderter Kinder oder auf gemeinsamen Unterricht in Schule fokussiert wird, lässt sich diese Verengung bei beruflicher Bildung und bei der Frage der Erwerbsarbeit nicht aufrechterhalten. Inklusion in Ausbildung und Beschäftigung als Umgang mit Heterogenität definiert, beinhaltet neben barrierefreien Zugängen zu regulärer Arbeit, Antidiskriminierung, lebenslangem Lernen, zugleich aber auch exklusive Prozesse wie Frühberentung, Langzeitarbeitslosigkeit, Konkurrenz und Ungleichheit.
Strukturelle Lösungen bedingen Regelungen, die ein vollständiges Ausleben von Verschiedenheit nicht realistisch erscheinen lassen und damit auf die Begrenztheit und den harmonistischen Charakter der Kategorie Inklusion verweisen. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge nach einer sozialraumorientierten Inklusion einzuordnen. Konflikte und Lösungen würden auf die kommunale Ebene verlagert. Die Stiftung Bildungspakt Bayern geht in ihrem Modellversuch »Inklusive Berufliche Bildung« von einem Konsens der beteiligten gesellschaftlichen Gruppen aus. Auch die Weinheimer Initiative verfolgt das Konzept, die örtlichen Ressourcen zugunsten benachteiligter Schul-drop-outs zu nutzen und verweist dabei auf die Schwierigkeiten beim Abgleich der Interessen auf verschiedenen Ebenen (Stiftung Bildungspakt Bayern 2013; Kruse/Paul-Kohlhoff 2011).
Inklusion im Beruf muss im Vergleich zur schulischen Inklusion eine Vielzahl von weiteren Kontextfaktoren einbeziehen. Der Arbeits- und Berufsbegriff variieren historisch und international, ebenso unterliegen die sozialen Sicherungssysteme im Arbeitsleben radikalen Veränderungen. Nicht zuletzt stellt berufliche Teilhabe eine existenzielle Frage dar, deren Beantwortung sich auch auf alle anderen Lebensbereiche sowie die Identität der Betroffenen auswirkt. Die Bedeutung für die Persönlichkeit, die gesundheitlichen und ökonomischen Risiken von Minderbeschäftigung werden zwar allgemein gesehen, aber der geringen Beschäftigungsquote wird meistens mit einem erweiterten Arbeitsbegriff begegnet, der auch Freizeit, Kultur, Reproduktion und selbst Trauer als Arbeit etikettiert. Umfassende Interventionen, wie der »Nationale Ausbildungspakt«, sind kostenintensiv und wegen der Bewirtschaftung von Leistungsansprüchen meistens auch mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, stehen also faktisch im Gegensatz zur mit Inklusion intendierten autonomen, selbstbestimmten Lebensführung, zu Wunsch- und Wahlrecht auch bei Beeinträchtigungen, Behinderungen und Benachteiligungen. Ein Bildungsrecht und die Akzeptanz einer Bildungsfähigkeit aller, auch bei schweren und mehrfachen Beeinträchtigungen, scheint sich allgemein durchzusetzen, wenn auch Berufsschule und erst recht die zielgruppenbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen immer noch für Absolventen des Förderschwerpunkts »geistige Entwicklung« in aller Regel verschlossen bleiben. Einem uneingeschränkten Recht auf Arbeit und der Akzeptanz einer Arbeitsfähigkeit aller steht in Deutschland nach dem neunten Teil des Sozialgesetzbuches (§§ 136 u. 138 SGB IX 2001) die Feststellung eines Mindestmaßes an individuell zu erbringendem wirtschaftlichem Arbeitsergebnis gegenüber, so dass denen, die diesen Anforderungen nicht genügen, selbst ein arbeitnehmerähnlicher Status mit entsprechender Entlohnung verwehrt bleibt und sogar innerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen, die wie in NRW dem Prinzip der einheitlichen Werkstatt folgen, eine Separierung in besondere Gruppen oder angegliederte Einrichtungen wie Förderbereiche parallel und abgegrenzt vom Arbeitsbereich vorzusehen ist (§ 136, Abs. 3). Im Vergleich zur Inklusion in der allgemeinen Schule, wo der Staat sehr wohl intervenieren und Förderung vorhalten bzw. alimentieren kann, sind in den Bereichen Berufsbildung und Erwerbsarbeit seine Kompetenzen und Möglichkeiten begrenzter, punktuell oder zeitlich befristet. Selbst der Verweis auf Fachkräftebedarf und demografische Trends führen nicht quasi automatisch zu einer Arbeitsmarktintegration behinderter Bürger. Selbst wenn Ausbildung und Arbeitspflicht Verfassungsrang hätten, wie in der früheren DDR, ergeben sich Beschäftigungsbarrieren bei umfänglichen sowie komplexen, mehrfachen Behinderungen. Auch latente Diskriminierungen, Mobbing, fehlende Akzeptanz und Kollegialität lassen sich nicht auf dem Erlass- und Verordnungsweg in der betrieblichen Praxis verhindern. So wird das vom Gesetzgeber progressiv intendierte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Umsetzung durchaus als Ausgliederungsmanagement gesehen.
Im ersten Kapitel verweist der Herausgeber dieses Bandes auf den langen Weg zur Inklusion im Beruf und stellt über die üblichen Definitionen von Inklusion hinaus die Postulate und Programme ideologiekritisch in Frage. Ob die Vision einer humanen Arbeitswelt und humanen Gesellschaft durch die nationale Aktionsplanung erreicht werden kann und soll, wird eher mit der Annahme eines nicht vollzogenen Paradigmenwechsels beantwortet. Der deutsche Sonderweg in der Sozial- und Rehabilitationspolitik und in der Berufsbildung und Arbeitsmarktgestaltung nähert sich durch die Outcome-Orientierung des beruflichen Trainings und die Zielvorgabe der Employability immer mehr angelsächsischen Konzepten und Strategien der EU an, so dass eher von Prozessen des Einfügens in niederen sozialen Status und von struktureller Ausgrenzung auszugehen ist. Allerdings können punktuelle Konzepte Modelle mit assistiver Hilfe durchaus zu einem Mehr an Lebensqualität führen.
Eine Besonderheit in den didaktischen Konzeptionen ist die Spanne von personenbezogenen, auf Assessment, Diagnostik und Berufsprognose beruhenden Maßnahmen über die besonderen Berufsqualifizierungen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bis hin zu dem am Regelsystem orientierten Handlungslernen in Arbeits- und Geschäftsprozessen. Das Universal Design for Learning geht von einer Generalisierung der Gestaltung der (Lern-)Umwelt für alle aus, nach dem Motto: was gut ist für Personen mit Beeinträchtigungen, kommt auch denen ohne Handicap zugute. Im Alltag erfahren wir die Umsetzung dieses Konzeptes bei optimierter Mobilität im ÖPNV, beim Wohnen oder beim Gebrauch von Maschinen und Utensilien, ohne dass es einem überhaupt bewusst wird.
Der dritte Themenblock bezieht sich auf die Entwicklung vom institutionalisierten Netz von Rehabilitationseinrichtungen hin zu individualisierten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Gestaltung besonderer Lern- und Arbeitsbedingungen. Das in Deutschland hoch entwickelte und durchaus effiziente System mit den Säulen »Berufsbildungswerke« für jugendliche Rehabilitanden, »Berufsförderungswerke« für Arbeitnehmer mit erlittenem Handicap, »Werkstätten für behinderte Menschen« mit einem Sonderausbildungsbereich und erwerbslebenslangen Arbeitsbereich, wird von vielen Organisationen und den Arbeits- wie Sozialministerien im Zuge der Inklusionsdebatte radikal in Frage gestellt. Dem Betrieb als Lernort und Arbeitsstätte wird Priorität bei der Verwirklichung der Inklusion zugemessen (Zeitschrift für Inklusion Nr. 3/2013). Aufgezeigt werden die Prozesse und Entwicklungen und Aspekte einer Perspektive beruflicher Teilhabe.
Eine Analyse der Ausbildungen und Erwerbschancen bei Beeinträchtigungen, Behinderung, Handicap schließt den Band ab. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation folgert, dass die Teilhabe am Arbeitsleben ein Gradmesser für die gelungene gesellschaftliche Teilhabe ist (DVfR 2008, S. 95-108), und damit stellt sich Frage der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung in Sinne des Artikels 27 der UN BRK und der Umsetzung im Nationalen Aktionsplan erneut als Vergleich von Anspruch und Realität.
Bronfenbrenner, U. (1981): Die Ökologie der menschlichen Entwicklung. Stuttgart.
BMAS (2009): Behindertenbericht 2009. Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen für die 16. Legislaturperiode. Bonn.
DVfR (2008): Welche Bordmittel braucht die inklusive Schule? Pädagogische Perspektiven zwischen behindertenpolitischen Idealen, Pragmatismus und fiskalischen Rahmensetzungen. Bericht über die Fachtagung der DVfR am 9. Oktober 2008 in Kassel. Vortrag Biermann, H.: Gelingender Übergang junger Menschen in das Berufsleben – Die Nagelprobe für den Schulerfolg, auch und gerade bei Behinderungen! Heidelberg, S. 95-108. http://www.dvfr.de/fileadmin/download/Veranstaltungen/Tagungsbericht_M%C3%A4rz_2009.pdf.
Stiftung Bildungspakt Bayern (2013): Schulversuch IBB – Inklusive berufliche Bildung in Bayern«. http://www.bildungspakt-bayern.de [Abruf 1.4.2014].
Kruse, W./Paul-Kohlhoff, A. (2011): Benachteiligtensensibles Übergangsmanagement – die Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative. In: Biermann, H./Bonz, B. (Hrsg.): Inklusive Berufsbildung. Didaktik beruflicher Teilhabe trotz Behinderung und Benachteiligung. Baltmannsweiler, S. 146-150.
Zeitschrift für Inklusion – online.net (2013): Themenausgabe Arbeit (beruflicher Übergang) und Inklusion. Nr. 3. http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/issue/view/1 [Abruf 1.4.2014].
Auf internationaler Ebene werden vor allem durch die in einem langjährigen Prozess entwickelte Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN BRK), durch die Klassifikationen der Weltgesundheitsorganisation, aber auch durch die Entwicklungsstrategien der EU Vorgaben für nationale Politik gemacht. In die öffentliche Diskussion fließen auch Studien, Berichte und Evaluationen weiterer Organisationen wie OECD, ILO oder Weltbank ein. Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts etablierte sich Rehabilitation International (RI) als weltweites Netzwerk. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfE) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) vertreten die deutschen Verbände, Träger und Einrichtungen. Die jeweils nationale Umsetzung des Inklusionsgebots als Menschen- und Bürgerrecht und die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft sind Themen internationaler Konferenzen von »Reha International« (RI 2010). Während einige Länder eine bottom-up-Strategie verfolgen, ratifizierte die Bundesrepublik die UN-Konvention sofort und klärt erst jetzt in einem jahrelangen Implementierungsprozess die Folgen für Gesetzgebung, Finanzierung und Konzeptionierung der Rehabilitation und Teilhabe. Dabei werden die Bevölkerung und Wirtschaft erst jetzt vor allem durch Kampagnen, Öffentlichkeitsarbeit, Leuchttürme in diesen Prozess eingebunden (BMAS 2011b, 2013b). Die Umsetzung bleibt aber weiterhin eine Aufgabe von Experten. So ist auf bundespolitischer Ebene vorgesehen, den Vorschlag der Arbeits- und Sozialminister für ein Bundesteilhabegeld in den nächsten Jahren gesetzlich zu regeln und – nach rund zwei Jahrzehnten postulierten Paradigmenwechsels – in der nächsten Legislaturperiode die erforderlichen fünf Milliarden Euro im Haushalt zu sichern. In Deutschland besteht die paradoxe Situation, dass ein weltweit einmaliges, gesetzlich abgesichertes und flächendeckendes System der beruflichen Rehabilitation wegen seiner Sondereinrichtungen in Frage gestellt wird, wobei auch die vorgesehenen neuen Instrumente zur Teilhabe am Arbeitsleben in hohem Maße Besonderheiten in Unternehmen schaffen.
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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