Innovative Therapie -  - E-Book

Innovative Therapie E-Book

0,0

Beschreibung

In der aktuellen Versorgungspraxis führt der Wechsel des Behandlungssettings regelhaft zu Problemen: Informationen gehen verloren, therapeutische Angebote werden nicht fortgeführt, eine ambulante Weiterbehandlung ist schwer zu finden und oft kommt es zu erheblichen Wartezeiten. Außerdem trägt die Verankerung der Versorgungsleistungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern zu Gräben zwischen den Leistungserbringern bei. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie eine zukunftsweisende psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung im Sinne der Betroffenen effektiver gestaltet werden kann und wo sie stattfinden kann. Antworten geben innovative Behandlungsansätze, die gewohnte Pfade verlassen, in ungewöhnlichen Bereichen angesiedelt sind, moderne Technik nutzen und neue Lösungen finden. Dieses multiprofessionell gestaltete Herausgeberwerk macht auf Schwachstellen der Versorgung aufmerksam und stellt Modellprojekte in der allgemeinen Psychiatrie, forensischen Psychiatrie und im Justizvollzug vor, die die verschiedenen Fachgebiete und Versorgungsbereiche integrieren. Von den Perspektiven und Lösungsansätzen können alle Beteiligten profitieren und werden ermutigt, eigenen Ideen Raum zu geben, auch wenn sie ungewöhnlich erscheinen mögen.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 273

Veröffentlichungsjahr: 2022

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Inhalt

Cover

Titelei

Autorinnen und Autoren

Vorwort

1 Stationsäquivalente Behandlung: Das Spiel ist eröffnet für eine Standardbehandlung der Zukunft

1.1 Der Blick über den Spielfeldrand: Wegbereiter im In- und Ausland

1.2 Stationsäquivalente Behandlung: ein neues Spielfeld der Krankenhauspsychiatrie – das gesetzliche Regelwerk

1.3 Die Ausformung des Regelwerkes durch die Selbstverwaltung – Regeln, Regelverstöße und ihre Folgen

1.4 Das Budget – Möglichkeiten der Finanzierung des Spielbetriebs

1.5 Ausstattung und Unterstützungsprozesse – im Hintergrund des Spiels

1.6 Die Mannschaft – Personalgewinnung und Teamgestaltung

1.7 Sinn und Ziel – für wen spielen wir

1.8 Die Liga ist offen – Voraussetzungen für den Einstieg und weiterführende Informationsquellen

1.9 Fazit

Literatur

2 Flexibilisierte Versorgung im Modellprojekt nach § 64b SGB V

2.1 Einführung

2.2 Gesetzliche Grundlagen

2.3 Projektbeschreibung

2.3.1 Behandlungskonzepte

2.4 Finanzierung

2.5 Vorbereitung und Implementierung

2.6 Patientenakquise und Kriterien

2.7 Klinische Erfahrungen

2.7.1 Behandelte Personen und Verweildauer

2.7.2 Beispiele für flexible Versorgung

2.8 Ergebnisse Begleitevaluationen

2.8.1 »EVA 64«

2.8.2 Evaluation durch das Landeszentrum Gesundheit

2.9 Fazit

Literatur

3 Online-Behandlung von psychischen Störungen

3.1 Einführung

3.2 Gesetzliche Grundlagen – Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)

3.3 Modellbeschreibung

3.4 Ökonomische und weitere Aspekte

3.5 Vorbereitung und Implementierung – Flexible und bedarfsgerechte Online-Behandlungen

3.6 Patientenakquise und Kriterien

3.7 Klinische Erfahrungen und Besonderheiten

3.8 Daten und Fakten

3.9 Fazit

Literatur

4 Job Coaching für Menschen mit psychischer Erkrankung und Belastung

4.1 Einführung

4.2 Gesetzliche Grundlagen

4.3 Vom Stufenleitermodell zum Supported Employment

4.4 Finanzierung

4.5 Vorbereitung und Implementierung

4.6 Kriterien

4.7 Klinische Erfahrungen (Besonderheiten)

4.8 Evidenz

4.9 Fazit

Literatur

5 Die Zukunft von Kurzzeittherapien: Das Konzept der Krisentagesklinik

5.1 Einführung

5.2 Gesetzliche Grundlagen

5.3 Modellbeschreibung

5.4 Finanzierung und Leistungsabrechnung

5.5 Vorbereitung und Implementierung

5.6 Patientenakquise und Kriterien

5.7 Klinische Erfahrungen

5.8 Daten und Fakten im Literaturvergleich

5.9 Fazit

Literatur

6 Forensik in der allgemeinen Suchtambulanz

6.1 Einführung

6.1.1 »Entweder – oder« oder »sowohl als auch?«

6.1.2 Warum nicht Forensische Psychiatrie in der Suchtambulanz?

6.2 Projektbeschreibung

6.2.1 Das Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen (ZAE) der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich

6.2.2 Ein Forensisches Spezialangebot ambulanter Suchtmaßnahmen in der Suchtambulanz

6.2.3 Wie sieht das Angebot aus?

6.3 Klinische Erfahrungen

6.4 Fazit

Literatur

7 Forensisch-psychiatrischer Konsildienst

7.1 Einführung

7.2 Gesetzliche Grundlagen (Verordnungen/Vorgaben/Vereinbarungen)

7.3 Projekt-Modellbeschreibung

7.4 Finanzierung

7.5 Vorbereitung und Implementierung

7.6 Patientenakquise und Kriterien

7.7 Klinische Erfahrungen (Besonderheiten)

7.8 Daten/Fakten/Literatur

7.9 Fazit

Literatur

8 Forensische Psychologie und Psychiatrie an der Schnittstelle zur Polizei

8.1 Einführung

8.2 Gesetzliche Grundlagen (Verordnungen/Vorgaben/Vereinbarungen)

8.3 Projekt-Modellbeschreibung

8.4 Finanzierung

8.5 Vorbereitung und Implementierung

8.6 Patientenakquise und Kriterien

8.7 Klinische Erfahrungen (Besonderheiten)

8.8 Daten/Fakten/Literatur

8.9 Fazit

Literatur

9 Anonymes Behandlungsangebot für pädophile Männer (GKV-Modellprojekt nach § 65d)

9.1 Einführung (Vorbemerkungen/Hintergrund)

9.2 Gesetzliche Grundlagen (Verordnungen/Vorgaben/Vereinbarungen)

9.3 Projekt-/Modellbeschreibung

9.4 Finanzierung

9.5 Vorbereitung und Implementierung

9.6 Patientenakquise und Kriterien

9.7 Klinische Erfahrungen (Besonderheiten)

9.8 Daten/Fakten/Literatur

9.8.1 Sexuelles Präferenzmuster und Verhaltensweisen der Patienten

9.8.2 Psychiatrische und sexualmedizinische Komorbiditäten

9.9 Fazit

Literatur

10 Wie die Multisystemische Therapie (MST) eine Versorgungslücke für jugendliche Straftäter:innen schließt

10.1 Einführung

10.2 Gesetzliche Grundlagen und Implementierung des Hamburger Modellprojektes zur Durchführung der MST

10.3 Klientenakquise und Kriterien

10.4 MST Projekt-/Modellbeschreibung

10.5 Ergebnisse

10.6 Erfahrungen mit der MST als Modellprojekt

10.7 Fazit

Literatur

11 Die psychiatrische Abteilung in der JVA Neumünster

11.1 Einführung

11.2 Gesetzliche Grundlagen

11.3 Projektbeschreibung

11.4 Finanzierung

11.5 Vorbereitung und Implementierung

11.6 Daten

11.6.1 Fallzahlen und Verweildauer

11.6.2 Patientencharakteristika

11.6.3 Belastungsempfinden und Funktionsniveau

11.7 Patientenakquise, klinische Erfahrungen und Besonderheiten

11.8 Fazit

Literatur

12 Die Quadratur des Kreises – Strategische Aufgabe der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug

12.1 Einleitung

12.2 Rahmenbedingungen der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug

12.2.1 Gesetzliche Grundlagen

12.2.2 Organisatorische Rahmenbedingungen

12.3 Psychiatrischer Versorgungsbedarf im Justizvollzug

12.3.1 Prävalenz psychischer Störungen

12.3.2 Risiko- und Bedürfnisbewertung

12.4 Versorgungsstrategie

12.4.1 Ambulante psychiatrische Versorgung

12.4.2 Teilstationäre psychiatrische Versorgung – Tagesklinik

12.4.3 Vollstationäre psychiatrische Versorgung

12.4.4 Nachsorge

12.5 Fazit

Literatur

13 Von der Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftäter:innen im Justizvollzug zur ambulanten Versorgung – was muss ein suffizientes Übergangsmanagement leisten?

13.1 Einführung

13.2 Gesetzliche Grundlagen

13.3 Ressortübergreifendes Projekt »Übergangsmanagement«

13.4 Während der Projektlaufzeit gefundene Problemlösungen

13.4.1 Verzögerungen bis zum Therapiebeginn; Wartelisten

13.4.2 Mangelnde Versorgung fremdsprachiger Sexual- und Gewaltstraftäter:innen

13.4.3 Erfüllung therapeutischer Behandlungsbedarfe in den Justizvollzugsanstalten

13.4.4 Fehlen eines institutionsübergreifenden Resozialisierungskonzeptes sowie aufeinander bezogener fachlicher Standards der Leistungserbringung

13.5 Handlungsempfehlungen

13.5.1 Mangelnde Kenntnis der Akteure des Resozialisierungssystems über vorhandene Strukturen und Angebote

13.5.2 Bessere Einbindung der forensischen Ambulanzen in die Entlassungsvorbereitung

13.5.3 Unzureichendes Versorgungsangebot für Haftentlassene mit nicht deliktspezifischen Behandlungsbedarfen

13.5.4 Unsichere finanzielle Basis der Freien Träger von Behandlungsangeboten

13.6 Weitere Schritte

13.7 Fazit

Literatur

14 Möglichkeiten und Grenzen in der Behandlung suchtkranker Jugendlicher und Heranwachsender an der Schnittstelle Justiz und Kinder- und Jugendpsychiatrie

14.1 Einführung

14.1.1 Jugendkriminalität, Abhängigkeit und Therapie – gesetzliche Grundlagen

14.1.2 Die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik (DBK)

14.2 Erfahrungen und Herausforderungen in der klinischen Praxis

14.2.1 Therapieantritt

14.2.2 Freiwilligkeit und Therapiemotivation

14.2.3 Jugendpsychiatrische Besonderheiten

14.2.4 Umgang mit Rückfällen

14.2.5 Systemische Therapieansätze

14.2.6 Deliktspezifische Behandlung

14.2.7 Institutioneller Kinderschutz

14.2.8 Berichtspflicht und Vernetzung zu Straftvollstreckungsbehörden

14.3 Fazit

Literatur

15 Das Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter (BPS-R) im Justiz- und Maßregelvollzug

15.1 Einführung

15.2 Gesetzliche Grundlagen

15.3 Projektbeschreibung und Implementierung

15.3.1 Projektauftrag und Zielsetzungen

15.3.2 Weiterentwicklungen

15.3.3 Aufbau des BPS-R

15.3.4 Fortbildung

15.3.5 Ergänzendes Manual für Lernbehinderte

15.4 Finanzierung

15.5 Patienten/Klienten und Zugangskriterien

15.6 Klinische Erfahrungen und Evaluationsbefunde

15.6.1 Praxiserfahrungen

15.6.2 Evaluationsbefunde

15.7 Fazit

Literatur

Stichwortverzeichnis

Die Herausgeber

Prof. Dr. med. Hans-Jörg AssionProf. Dr. med. Hans-Jörg Assion, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, Geriatrie, Suchtmedizin und forensische Psychiatrie; Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Allgemeinen Psychiatrie in der LWL-Klinik Dortmund. Zuvor war er ärztlicher Geschäftsführer im gpz Detmold und bis 2009 als Oberarzt an der Ruhr-Universität Bochum tätig. Er ist apl.-Professor an der Ruhr-Universität Bochum und die Schwerpunkte seiner Forschungstätigkeiten sind die Versorgungsforschung, die affektiven Störungen sowie Migrationspsychiatrie und -psychotherapie.

Prof. Dr. med. Elmar HabermeyerProf. Dr. med. habil. Elmar Habermeyer ist Direktor der Klinik für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Zuvor war er bis 2009 stellvertretender Klinikdirektor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Rostock und bis 2003 Oberarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Aachen. Seine Ausbildung absolvierte er an der RWTH Aachen und an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Aachen.

Prof. Dr. med. Christian HuchzermeierProf. Dr. med. Christian Huchzermeier ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, hat die Zusatzbezeichnungen Forensische Psychiatrie (DGPPN/ÄK-SH) und Sexualmedizin erworben und ist Ärztlicher Psychotherapeut. Seit 2013 ist er Direktor der Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am ISFP in Kiel. Er verfügt über langjährige Erfahrungen in der intramuralen und ambulanten Therapie von Sexual- und Gewalttätern und ist überdies in der Gefängnispsychiatrie tätig. Seit mehreren Jahrzehnten erarbeitet Prof. Huchzermeier forensisch-psychiatrische Gutachten mit einem Schwerpunkt auf Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten. Seit 2021 ist er Geschäftsführer des Instituts für interdisziplinäre Begutachtung, Ausbildung und Supervision (IiBAS) in Kiel.

Hans-Jörg AssionElmar HabermeyerChristian Huchzermeier (Hrsg.)

Innovative Therapie

Zukunftsweisende Behandlungskonzeptein Psychiatrie, Forensischer Psychiatrieund im Justizvollzug

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Pharmakologische Daten verändern sich ständig. Verlag und Autoren tragen dafür Sorge, dass alle gemachten Angaben dem derzeitigen Wissensstand entsprechen. Eine Haftung hierfür kann jedoch nicht übernommen werden. Es empfiehlt sich, die Angaben anhand des Beipackzettels und der entsprechenden Fachinformationen zu überprüfen. Aufgrund der Auswahl häufig angewendeter Arzneimittel besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen und sonstigen Kennzeichen berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Es konnten nicht alle Rechtsinhaber von Abbildungen ermittelt werden. Sollte dem Verlag gegenüber der Nachweis der Rechtsinhaberschaft geführt werden, wird das branchenübliche Honorar nachträglich gezahlt.

Dieses Werk enthält Hinweise/Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalt der Verlag keinen Einfluss hat und die der Haftung der jeweiligen Seitenanbieter oder -betreiber unterliegen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung wurden die externen Websites auf mögliche Rechtsverstöße überprüft und dabei keine Rechtsverletzung festgestellt. Ohne konkrete Hinweise auf eine solche Rechtsverletzung ist eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten nicht zumutbar. Sollten jedoch Rechtsverletzungen bekannt werden, werden die betroffenen externen Links soweit möglich unverzüglich entfernt.

1. Auflage 2023

Alle Rechte vorbehalten© W. Kohlhammer GmbH, StuttgartGesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:ISBN 978-3-17-041782-3

E-Book-Formate:pdf: ISBN 978-3-17-041783-0epub: ISBN 978-3-17-041784-7

Autorinnen und Autoren

Prof. Dr. med. Hans-Jörg AssionLWL-Klinik DortmundMarsbruchstr. 17944287 Dortmund

Tobias BergerMinisterium für Justiz und Gesundheitdes Landes Schleswig-HolsteinAbteilung Justizvollzug, Ambulante Soziale Diensteder Justiz und Freie StraffälligenhilfeLorentzendamm 3524103 Kiel

M. Sc. May Beyli-HelmyPsychiatrische Universitätsklinik ZürichKlinik für Forensische PsychiatrieFachstelle Forensic Assessment und Risk Management (FFA)Lenggstrasse 31, Postfach 363CH – 8032 Zürich

Reinhard BrunnerKantonspolizei ZürichPräventionsabteilungStauffacherstrasse 45CH – 8021 Zürich

Dr. med. Carlo CaflischPsychiatrische Universitätsklinik ZürichKlinik für Psychiatrie, Psychotherapie und PsychosomatikZentrum für AbhängigkeitserkrankungenSelnaustr. 9CH – 8001 Zürich

Elisabeth FoppeIFTR – Institut zur Förderung von Tätertherapie und Rückfallprävention e. V.Am Strootbach 449809 Lingen

Dr. phil. Dipl.-Psych. Hannah GerwinnInstitut für Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie &Psychotherapie am Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbHCampus KielUniversitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)Niemannsweg 14724105 Kiel

Prof. Dr. med. Elmar HabermeyerPsychiatrische Universitätsklinik ZürichKlinik für Forensische PsychiatrieLenggstrasse 31CH – 8032 Zürich

PD Dr. med. Marcus HerdenerPsychiatrische Universitätsklinik ZürichKlinik für Psychiatrie, Psychotherapie und PsychosomatikZentrum für AbhängigkeitserkrankungenSelnaustr. 9CH – 8001 Zürich

Julia HoeffeDiakonisches Werk OldenburgDietrich Bonhoeffer KlinikDr. Eckener Str. 1 – 526197 Großenkneten-Ahlhorn

Dr. med. Friederike HöferPsychiatrische Universitätsklinik ZürichKlinik für Forensische PsychiatrieZentrum für Ambulante Forensische TherapieLenggstrasse 31CH – 8032 Zürich

Prof. Dr. med. Christian HuchzermeierInstitut für Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie &Psychotherapie am Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbHCampus KielUniversitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)Niemannsweg 14724105 Kiel

Andreas JakubekInstitut für Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie &Psychotherapie am Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbHCampus KielUniversitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)Niemannsweg 14724105 Kiel

Prof. Dr. med. Wolfram KawohlClienia Schlössli AGLehrspital der Medizinischen Fakultät der Universität ZürichSchlösslistrasse 8CH – 8618 Oetwil am See

Johanna KlarLWL-Klinik DortmundMarsbruchstr. 17944287 Dortmund

Prof. Dr. med. Gerhard LängleRegionaldirektion Alb-NeckarZentralbereich Pflege und MedizinZfP SüdwürttembergHauptstr. 988529 Zwiefalten

Dr. phil. Silvia MüllerMinisterium für Justiz und Gesundheitdes Landes Schleswig-HolsteinReferat VollzugsgestaltungLorentzendamm 3524103 Kiel

Lina NoldenKlinik für Psychiatrie, Psychotherapie und PsychosomatikSt. Marien-Hospital Hamm gGmbHKnappenstraße 1959071 Hamm

M. A. Sabine OymannsSt. Augustinus-Fachkliniken gGmbHProjektmanagementAmbulantes ZentrumNordkanalallee 9941464 Neuss

Dipl. Sozial-Päd. Susann Annette Ramelowgsi – Gesellschaft für sozialpädagogische Innovation mbHNeuenfelder Straße 3121109 Hamburg

Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Ulrich Rehderehem. Sozialtherapeutische Anstalt Bad Gandersheim (für Männer) und Alfeld (für Frauen)IFTR – Institut zur Förderung von Tätertherapie und Rückfallprävention e. V.Am Strootbach 449809 Lingen

Dr. med. Dipl.-Jur. Catharina SchmidtPsychiatrische Universitätsklinik ZürichKlinik für Forensische PsychiatrieFachstelle Forensic Assessment und Risk Management (FFA)Lenggstrasse 31CH – 8032 Zürich

M. Sc. Forensischer Psych. Michel A. Schulte OstermannInstitut für Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie &Psychotherapie am Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbHCampus KielUniversitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)Niemannsweg 14724105 Kiel

Prof. Dr. med. Marcel G. SiebererLehrstuhl für Psychiatrie und Psychotherapie, Universität Witten/HerdeckeKlinik für Psychiatrie, Psychotherapie und PsychosomatikSt. Marien-Hospital Hamm gGmbHKnappenstraße 1959071 Hamm

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Ulrich SprickAmbulante Dienste und TagesklinikenAlexius/Josef Krankenhaus NeussSt. Augustinus-Fachkliniken gGmbHNordkanalallee 9941464 Neuss

Jo TeinMinisterium für Justiz und Gesundheitdes Landes Schleswig-HolsteinReferat Ambulante Soziale Dienste der Justiz,Freie Straffälligenhilfe und TherapieunterbringungStabsstelle OpferschutzLorentzendamm 3524103 Kiel

Dr. Maria TodorovaKlinik für Psychiatrie, Psychotherapie und PsychosomatikSt. Marien-Hospital Hamm gGmbHKnappenstraße 1959071 Hamm

Dr. phil. Dipl.-Psych. Leif TrampenauInstitut für Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie &Psychotherapie am Zentrum für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbHCampus KielUniversitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)Niemannsweg 14724105 Kiel

Dr. med. Angela WenzelDiakonisches Werk OldenburgDietrich Bonhoeffer KlinikDr. Eckener Str. 1 – 526197 Großenkneten-Ahlhorn

Dr. phil. Dipl.-Psych. Bernd Wischkaehem. Sozialtherapeutische Abteilung der JVA LingenIFTR – Institut zur Förderung von Tätertherapie und Rückfallprävention e. V.Am Strootbach 449809 Lingen

M. Sc. Psych. Vicky Wittgsi – Gesellschaft für sozialpädagogische Innovation mbHNeuenfelder Straße 3121109 Hamburg

Vorwort

Panta rhei: »Niemand kann zweimal in denselben Fluss steigen, denn alles fließt und nichts bleibt«. So formulierte der griechische Philosoph Heraklit (540 – 480 v. Chr.) seine Auffassung, dass alles in Bewegung ist. Was allgemeingültig vor 2.500 Jahren formuliert worden ist, trifft im Besonderen für die praktische und wissenschaftliche Medizin zu. So sind auch die Fachgebiete Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin sowie Forensische Psychiatrie vielfältigen Entwicklungen, Änderungen und auch Strömungen des Zeitgeistes unterworfen. Dabei prägen wechselnde Teilgebiete für eine Zeit das Denken und Handeln und führen das Fachgebiet an, während andere in Gefahr sind, ins Abseits zu geraten. Vor etwa 50 Jahren war es die Sozialpsychiatrie, die mit der Öffnung der großen Krankenanstalten und der Psychiatrie-Enquête einen zentralen Anstoß für eine verbesserte psychiatrische Versorgung gegeben hat. Es folgten Jahre der innovativen Entwicklung der Psychopharmakologie mit neuen Wirkprinzipien und Substanzen. Große Hoffnung für eine verbesserte Diagnostik und Therapie ist mit den Entwicklungen der genetischen Forschung und psychiatrischen Genetik und Epigenetik verbunden. Bei jeder Strömung und Entwicklung werden über die Zeit die Chancen, aber auch die Grenzen deutlich. Darin liegt aber auch ein Potential unseres Fachs, das vielgestaltigen gesundheitlichen, aber auch gesellschaftlichen Herausforderungen mit einem breiten Methodenrepertoire Rechnung tragen kann.

Aktuell werden die Innovationen durch die zunehmende und raumgreifende Digitalisierung angetrieben. Im Gesundheitswesen werden analoge Prozesse auf digitale Verarbeitungswege umgestellt. Die Finanzierung von Krankenhausleistungen ist ebenfalls ein dominierendes Thema, und damit verbunden werden Versorgungskonzepte auf den Prüfstand gestellt.

Der Gedanke, dass nicht Patient:innen aktiv werden müssen und Hilfsangebote aufzusuchen haben, sondern die professionelle Versorgung zu den Menschen kommt, die sich in einer Krise befinden, ist das grundlegende Prinzip bei der aufsuchenden Versorgung. Ähnlich intensiv wie bei einer stationären Behandlung soll die Stationsäquivalente Behandlung (StäB) sein. Zunehmend wird diese neue Versorgungsform von psychiatrischen Kliniken angeboten.

Bei solchen Innovationen sind Mut, Wille, Flexibilität, Bereitschaft und Offenheit für Neues gefordert. Nur so können Modellprojekte realisiert werden. Es bedarf überarbeiteter und neuer Konzepte in einer sich rasch wandelnden Gesellschaft mit hoher Diversität, um die Menschen auf verschiedene Weise anzusprechen und zu unterstützen. Innovative Projekte sind daher in Psychiatrie, Forensik und Justizvollzug erforderlich.

In diesem Buch werden zeitgemäße Projektideen vorgestellt. Es dient als Informationsquelle und Praxisbeispiel für innovative Strukturen und Therapieansätze. Um der Versuchung zu widerstehen, unrealisierbare und unrealistische Kopfgeburten und/oder utopische Überlegungen zu präsentieren, werden lediglich Versorgungsmodelle vorgestellt, die bereits in psychiatrischen Kliniken, in der Forensik oder im Justizvollzug umgesetzt worden sind: hilfreiche, konkrete und umsetzbare Beispiele, die zur Nachahmung anregen sollen und empfohlen werden können.

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern, dass die hier vorgestellten innovativen Arbeitsansätze als Anregung dienen, die Strukturen und Prozesse in psychiatrischen oder forensischen Kliniken sowie im Justizvollzug zu hinterfragen, zu verändern und hoffentlich zu verbessern, damit patientengerechte Versorgungsangebote in allen Sektoren geschaffen werden.

Unser Dank gilt allen Autoren und Autorinnen, die mit viel Engagement ihre Überlegungen und Erfahrungen zu Papier gebracht haben und so zum Gelingen dieses Buchs beigetragen haben.

Dortmund, Zürich, Kiel im Oktober 2022

Prof. Dr. Hans-Jörg AssionProf. Dr. Elmar HabermeyerProf. Dr. Christian Huchzermeier

1 Stationsäquivalente Behandlung: Das Spiel ist eröffnet für eine Standardbehandlung der Zukunft

Gerhard Längle und Hans-Jörg Assion

1.1 Der Blick über den Spielfeldrand: Wegbereiter im In- und Ausland

In den letzten Jahrzehnten hat sich in vielen europäischen Ländern, insbesondere mit Systemen der Staatsmedizin, ein aufsuchendes Behandlungs- und Versorgungssystem entwickelt, das Elemente der stationsäquivalenten Behandlung enthält. Die klassische Trennung zwischen stationärem und ambulantem Geschehen (und damit zwischen Krankenhausbereich und dem System der Kassenärztlichen Vereinigungen) existiert in dieser Form beispielsweise in England nicht. Verschiedene multiprofessionelle Teams behandeln und begleiten in unterschiedlicher Intensität akut oder chronisch psychisch kranke Menschen. Übertragbare Vorerfahrungen ergeben sich im Wesentlichen aus den englischen »Crisis Intervention Teams« (CIT), welche die Intensität der stationären Behandlung in die aufsuchende Behandlung zu Hause übertragen und insofern stationsersetzend tätig sind (Johnson 2013). Organisiert werden sie häufig aus den Kliniken heraus. In Deutschland gibt es verschiedene Modelle im Rahmen von Regionalbudgets, z. T. nach den Regularien der §§ 64b Abs. 3 SGB V und 140 a SGB V (Becker et al. 2008; Deister und Wilms 2014). Dabei sind die Modelle der integrierten Versorgung, bei denen ein Krankenhaus für eine bestimmte Patientengruppe eine Pauschalfinanzierung für die Gesamtheit der Krankenhausleistungen (psychiatrische Institutsambulanz, Tageskliniken, stationäre Behandlung) erhält, meist beschränkt auf einzelne Krankenkassen, in einem Einschreibemodell für die Versicherten. Sie sind zu trennen von sog. Regionalbudgets, wie sie seit vielen Jahren in der Region Itzehoe und neuerdings in Rheinland-Pfalz realisiert werden. Sowohl die z. T. noch laufenden Modellprojekte als auch die Regionalbudgets konnten sich, aus verschiedenen Gründen, bislang in Deutschland nicht durchsetzen. Die Erfahrungen mit einer aufsuchenden Behandlung, auch in schweren Krankheitsphasen und/oder krisenhaften Zuspitzungen, sind jedoch weitgehend positiv, sowohl aus Sicht der Patient:innen, als auch aus Sicht von Angehörigen und Behandelnden.

Die StäB-Behandlung von Kinder- und Jugendlichen und deren nationale und internationale Vorläufer soll in diesem Beitrag nicht gesondert betrachtet werden, hierfür wird verwiesen auf den ausführlichen Beitrag hierzu im Handbuch zur Stationsäquivalenten Behandlung von Längle et al. (2022).

1.2 Stationsäquivalente Behandlung: ein neues Spielfeld der Krankenhauspsychiatrie – das gesetzliche Regelwerk

Per Bundesgesetz (PsychVVG, Drucksache 18/9528 in Kraft getreten am 01. 01. 2017) wurde die stationsäquivalente Behandlung durch Veränderung der § 39 und 115d SGB V als neue Form der Akutbehandlung psychisch Kranker gleichrangig neben die teilstationäre und stationäre Behandlung gestellt. Durchgeführt werden darf sie im Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie durch Krankenhäuser/Abteilungen mit Versorgungsverpflichtung.

Für die Durchführung der stationsäquivalenten Behandlung werden relativ enge (und viel diskutierte) Grenzen gesetzt: Kernvoraussetzung ist die stationäre Behandlungsbedürftigkeit der Patient:innen. Nur so lange diese gegeben ist und die Voraussetzungen für eine Einweisung in die Klinik bestehen, kann alternativ dazu die aufsuchende, stationsäquivalente Behandlung zu Hause durchgeführt und abgerechnet werden. Weitere Festlegungen wie die Zusammensetzung des multiprofessionellen Teams, der tägliche Behandlungskontakt u. a.m. sind bereits im Gesetz niedergelegt und finden sich sowohl in der Bundesrahmenvereinbarung als auch in der OPS 9 – 701 wieder (Deutsche Krankenhausgesellschaft et al. 2017; Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) 2021). Mit der Regelung der Details wurde, mit hohem Zeitdruck angesichts der drohenden automatischen Schiedsstellenbeteiligung, die Selbstverwaltung beauftragt, um das Gesetz zum 01. 01. 2018 in die Umsetzung zu bringen.

1.3 Die Ausformung des Regelwerkes durch die Selbstverwaltung – Regeln, Regelverstöße und ihre Folgen

In einem umfassenden Verfahren wurden die formalen Regeln zur Durchführung von StäB zwischen den Bundesverbänden der Krankenkassen und der Krankenhäuser verhandelt. Viele Detailfragen, die bei dieser ganz andersartigen Behandlungsform neu zu bedenken waren, wurden intensiv diskutiert und, letztlich geeint, in der Bundesrahmenvereinbarung StäB niedergelegt (Deutsche Krankenhausgesellschaft 2017). Die wesentlichen Elemente fanden im Anschluss daran Eingang in die OPS-Definition 9 – 701 und legen fest, dass vor Behandlungsaufnahme neben der grundsätzlichen stationären Behandlungsbedürftigkeit auch die Eignung des häuslichen Umfeldes nach verschiedenen Kriterien geprüft werden muss. Außerdem werden die Zusammensetzung des Behandlungsteams (mindestens drei Berufsgruppen) des Behandlungsablaufes (täglicher Kontakt, in der Regel vor Ort zu Hause, einmal wöchentliche ärztliche Visite, wöchentliche multiprofessionelle Fallkonferenz u. ä.) festgeschrieben. Die im Haushalt lebenden erwachsenen Mitbewohner:innen müssen einverstanden sein und eine potenzielle Gefährdung des Kindeswohls berücksichtigt werden. Diese formalen Kriterien wurden und werden vom medizinischen Dienst im Auftrag der Krankenkassen in den verschiedenen Regionen intensiv überprüft. Ansonsten gilt, wie im stationären Setting, die Verantwortlichkeit für die Patient:innen an 24 Stunden über sieben Tage die Woche hinweg, verbleibt beim aufnehmenden Krankenhaus. Neu auftretende Erkrankungen sind im Behandlungskontext abzuklären und zu behandeln, alle bestehenden Erkrankungen sind, wie im Krankenhaus, mit zu behandeln. Eine ärztliche Eingriffsmöglichkeit muss jederzeit gegeben sein, ebenso die Aufnahmefähigkeit in einer im häuslichen Umfeld nicht zu bewältigenden Krisensituation.

Insgesamt können die Regularien als angemessen betrachtet werden angesichts der Zielgruppe der akut psychisch erkrankten Patient:innen. Leider nicht vorgesehen ist aber eine nach Ende der stationären Behandlungsbedürftigkeit ggf. hilfreiche Überleitungsbehandlung hin zum ambulanten Versorgungssystem durch eine Reduktion der täglichen oder wöchentlichen Kontaktfrequenz. Der Bruch in der Behandlungsintensität bleibt damit leider dem der stationären Behandlung vergleichbar.

Bei Verstößen gegen die Regularien greifen die aus dem stationären Kontext vertrauten Zahlungsabzüge der Krankenkassen für einzelne Behandlungstage oder den gesamten Behandlungsverlauf.

1.4 Das Budget – Möglichkeiten der Finanzierung des Spielbetriebs

Jedes psychiatrische Krankenhaus mit Versorgungsverpflichtung ist grundsätzlich berechtigt, StäB durchzuführen und abzurechnen. Aktuell steht dafür, wie für andere noch unbewertete PEPPs, eine pauschalierte Vergütung von 200,– Euro für die hilfsweise Abrechnung zur Verfügung. In der Regel wird aber vor Aufnahme der Tätigkeit oder zumindest im Startjahr im Rahmen der regulären Budgetverhandlungen ein Budget auch für diese Behandlungsform vereinbart. Die Regularien zur Budgetfindung sind grundsätzlich dieselben wie für den stationären und teilstationären Bereich, jedoch ohne die Rückgriffmöglichkeit auf klassische Psych-PV-Regularien. Sofern bereits StäB-Plätze krankenhausplanerisch zugewiesen wurden, erleichtert dies die Verhandlung. Die Verhandlungsinhalte sind entsprechend schiedsstellenfähig.

In Deutschland haben sich bislang zwei Modelle der Finanzierung von StäB durchgesetzt:

Zum einen die Vergütung mit festgelegten täglichen Vergütungssätzen. Dieses Modell wird bislang in allen Bundesländern außerhalb Baden-Württembergs favorisiert. In Baden-Württemberg, dem Bundesland mit den bei weitem meisten Kliniken, die StäB 2021 bereits umgesetzt haben, wurde ein Vergütungsmodell vereinbart, das sich zum einen Teil aus einer Tagespauschale zusammensetzt, die alle Leistungen der Verwaltung, die Sachkosten und die Zeiten therapeutischen Personals ohne direkten Kontakt zu Patient:innen abdecken. Dieses 2018 erstmalig in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Reutlingen verhandelte und dann landesweit übernommene Modell wurde 2021 minimal modifiziert. Der zweite Teil der täglichen Vergütung ergibt sich aus der nach Fachleistungszeiten abgerechneten tatsächlichen Leistung an den Patient:innen durch die Berufsgruppen: Ärzt:innen, Psycholog:innen, Spezialtherapeut:innen und Pflegekräfte. Fahrzeiten werden pauschal mit 40 Minuten pro aufsuchendem Kontakt vergütet. Diese Kombination aus festem Pauschalbetrag und leistungsabhängiger Vergütung bildet, nach der Überzeugung der in Baden-Württemberg Tätigen, die wechselnde Intensität der StäB-Behandlung, die sich am individuellen Patient:innenbedarf orientiert, in transparenter und auch sachgerechter Weise ab. Beim Einstieg in eine neue Behandlungsform erschien dies als gute Möglichkeit, den notwendigen Leistungsumfang trotz individueller Schwankungen, mittelfristig gut einschätzen zu können. Ein Umstieg auf eine einheitliche Tagesvergütung ist derzeit deswegen nicht geplant.

Insgesamt stellt, wie bei jeder neuen Behandlungsform die erste Budget-Verhandlung eine gewisse Hürde dar. Relevante Aspekte für die Vorbereitung dieser Verhandlungen sind u. a. in Längle et al. 2022 zu finden. Wie auch im stationären und teilstationären Bereich ist die Auseinandersetzung mit den Kostenträgern um eine auskömmliche Vergütung der für unsere Patient:innen notwendigen Leistungen nicht immer einfach, aber dringend geboten.

1.5 Ausstattung und Unterstützungsprozesse – im Hintergrund des Spiels

Wie jede gute Mannschaft benötigt auch ein StäB-Team eine gute Ausstattung und Unterstützung durch kundige Fachkräfte im Hintergrund. Für Kliniken, die bislang nicht oder, beispielsweise in der psychiatrischen Institutsambulanz, nur ansatzweise aufsuchend gearbeitet haben, stellt dies eine neue Herausforderung dar:

Zunächst sind auch für ein StäB-Team Räumlichkeiten vonnöten, in denen Teambesprechung, Dokumentation, Supervision, Weiterbildung u. ä. stattfinden kann. Auch für die Gestaltung der Pausen sind Räumlichkeiten notwendig. Bei einem ländlichen Versorgungsgebiet mit einer großen Ausdehnung kann ein zweiter Standort/Stützpunkt hilfreich sein (Längle et al. 2022). Wegstrecken von 30 km sind im ländlichen Raum gut zu bewältigen, für darüber hinausgehende Strecken sind ergänzende Lösungen erforderlich. Die Ausstattung mit Fahrzeugen (orientierend ein Fahrzeug pro drei StäB-Plätze), die technische Ausstattung (Smartphone und Laptop) und eine elektronische Patientenakte sind notwendig oder zumindest äußerst hilfreich für eine problemlose Arbeitsorganisation. Ab zehn StäB-Plätzen ist ein spezialisiertes Programm zur Tourenplanung dringend zu empfehlen. Gerade bei auch tagesaktuell wechselnden Bedarfen seitens der Patient:innen, kurzfristigen krisenhaften Zuspitzungen, unerwarteten Ausfällen im Team u. a. ist eine solide und flexible Tourenplanung mit zeitnaher Information aller Betroffenen von hoher Bedeutung. Die anderen notwendigen Unterstützungsleistungen aus Verwaltung, IT, Personalabteilung, Apotheke, Labor usw. entsprechen denen des stationären, teilstationären oder ambulanten Krankenhausbetriebes.

Die Einbindung der StäB-Mitarbeitenden in die Organisationsstruktur des Krankenhauses kann sehr unterschiedlich sein. Die Modelle reichen von einem gesondert betriebenen, eigenständigen StäB-Team für alle Diagnosegruppen über die anteilige Anbindung an Ambulanzen/Stationen oder Abteilungen bis hin zur Durchführung der StäB-Behandlung aus spezialisierten Fachabteilungen heraus mit Mitarbeitenden, die alle auch in anderen Bereichen der Abteilung tätig sind (Gottlob et al. 2021; Längle et al. 2022).

Die für die jeweils eigene Klinik optimale Organisationsform ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheiten und der jeweils eigenen Organisationsstruktur.

1.6 Die Mannschaft – Personalgewinnung und Teamgestaltung

Das Krankenhaus muss ein möglichst komplettes, multiprofessionelles Team, wie im Krankenhaus üblich, auch für die StäB-Behandlung vorhalten. An den Patient:innen müssen zumindest drei Berufsgruppen regelmäßig an der Behandlung beteiligt sein, diese sind auch in der wöchentlichen Fallbesprechung notwendig. In der Regel umfassen die StäB-Teams ärztliches, psychologisches, sozialpädagogisches und kreativtherapeutisches Personal, ergänzt durch Pflegekräfte. Nach den bundesweiten Erfahrungen ist die Zusammensetzung der Berufsgruppen ähnlich wie in den stationären Behandlungskonzepten, mit einer leichten Reduktion des Pflegepersonals zugunsten der Spezialtherapeut:innen (Gottlob et al. 2021). Häufig wird beschrieben, dass in vielen Krankenhäusern die Personalgewinnung zunächst nicht ganz einfach ist. Der Rückgriff auf erfahrene und motivierte Fachkräfte empfiehlt sich, eine gewisse Durchmischung mit in der ambulanten, aufsuchenden Begleitung oder Behandlung Erfahrenen (ambulant betreutes Wohnen, ambulanter psychiatrischer Pflegedienst u. ä.) erweist sich als hilfreich. Nach Einführung von StäB sind in der Folge motivierte, diese Behandlungsform für sich auswählende Mitarbeitende, in der Regel leicht zu finden. Die besonderen Herausforderungen des aufsuchenden Arbeitens, wie die erhöhte Selbständigkeit und Verantwortungsübernahme sowie die intensive Patient:innenbeziehung sind in der Vorbereitung zu berücksichtigen und entsprechende Kompetenzen zu vermitteln. Neben den im stationären Kontext üblichen Supervisionen und Weiterbildungen ist ausreichend Zeit auch für kurzfristige Abstimmungsprozesse im Arbeitsalltag vorzusehen. Erste Zufriedenheitsbefragungen im Rahmen von Dissertationsprojekten zu StäB weisen bereits auf eine recht hohe Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden hin (Götz 2021). Auch werden von den Mitarbeitenden in StäB die Grenzen zwischen den berufsgruppenspezifischen Tätigkeitsbereichen als fließender wahrgenommen, da in der Regel stärker der aktuelle Bedarf als die formale Berufsgruppe des Mitarbeitenden in der Situation bei der Patient:in ausschlaggebend für die ausgeführten Tätigkeiten sind, was prinzipiell von Mitarbeitenden aber positiv erlebt wird (Holzke et al. 2020).

1.7 Sinn und Ziel – für wen spielen wir

Es stellt sich die Frage, wieso neben den eingeführten Behandlungsformen der teilstationären, vollstationären und ambulanten Behandlung, nun eine neue und nahezu ausschließlich in der Psychiatrie denkbare Behandlungsform eingeführt werden sollte. Dies hat mit den Besonderheiten psychischer Erkrankungen zu tun, die zum einen in der Regel nicht zu einer Bettlägerigkeit führen und zum anderen, auch bei schweren Verläufen, nicht in jedem Fall eine nächtliche Dauerbetreuung benötigen. StäB bietet sich an für die Menschen, die eine intensive, tägliche Behandlung benötigen, die aber für eine tagesklinische Behandlung zu krank sind, die dort notwendige Durchhaltefähigkeit nicht aufbringen und auch die für sie mit hoher Anstrengung verbundene »Kommstruktur« (tägliches in die Klinik Kommen) nicht nutzen können. In der stationsäquivalenten Behandlung ist eine aufsuchende Behandlung in beliebiger Intensität möglich, dabei bleibt das vertraute häusliche Umfeld mit all seinen Bezügen erhalten, die noch vorhandene Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit wird gestützt und die Familie, die Mitbewohner:innen und das soziale Umfeld können bei Bedarf niederschwellig in die Behandlung eingebunden werden. Daneben bietet sich StäB als Alternative zur stationären Behandlung an für Menschen, die durch die Unruhe und die vielfältigen Kontakte auf einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Station zusätzlich belastet und irritiert werden, die aufgrund von schlechten Erfahrungen oder auch Vorurteilen einer Aufnahme in eine psychiatrische Klinik reserviert gegenüber stehen oder diese sogar keinesfalls aufnehmen würden. Auch für Patient:innen, die aufgrund ihrer häuslichen Verpflichtungen (minderjährige Kinder, versorgungsbedürftige Angehörige, unversorgte Haustiere) nicht zu einer stationären Behandlung bereit wären, trotz dringender Indikation, ist StäB eine Lösung. Zur Vermeidung von einer richterlichen Einweisung gegen den Willen wird StäB von manchen Patient:innen als positive Alternative gewählt. Auch Personen, die, wie manche suchtkranke Personen oder auch Schizophreniekranke, die therapeutischen Programme im stationären Setting gut kennen und selbst mehrfach durchlaufen haben, profitieren durch die Behandlung im häuslichen Umfeld, da sie eine neue Art des Umgangs mit Rückfällen/erneuten Episoden ermöglicht und mit einer Stabilisierung des gesamten sozialen Systems einhergeht. Dabei ist StäB nur möglich für die Zeit der akuten Behandlungsbedürftigkeit – so wie es auch für die vollstationäre Behandlung gilt.

1.8 Die Liga ist offen – Voraussetzungen für den Einstieg und weiterführende Informationsquellen

StäB will gelernt sein und muss eingeübt werden. Wie für jede andere neue Behandlungsform, die sowohl eine therapeutische als auch eine strukturelle Herausforderung darstellt, ist eine solide Vorbereitungsphase notwendig. Diese betrifft alle Ebenen des Krankenhausmanagements und der therapeutisch Verantwortlichen. Die Aufgabe ist bewältigbar und viele Kliniken haben diesen Schritt in den letzten drei Jahren getan. Aktuell sind rund 50 Kliniken im Bundesgebiet mit StäB in der Versorgung tätig, monatlich kommen neue Kliniken hinzu. Räumlich besteht derzeit ein gewisser Schwerpunkt in Baden-Württemberg mit rund 15 Kliniken, im Raum Berlin-Brandenburg mit ca. acht Klinken und in Hessen, wo aktuell zehn Kliniken StäB bereits umsetzen oder kurz vor der Umsetzung stehen. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen sind weitere Bundesländer, in denen sich StäB aktuell verbreitet (▶ Abb. 1.1).

Abb. 1.1:Bundesweiter Umsetzungsstand der Stationsäquivalenten Behandlung – eine Übersicht aus dem bundesweiten Netzwerk (Längle und Raschmann 2021).

Noch in wenigen Bundesländern gibt es eine systematische krankenhausplanerische Vorgehensweise. In Baden-Württemberg kann beispielsweise jedes psychiatrische Versorgungskrankenhaus 15 StäB-Plätze beantragen. Diese werden, zusätzlich zur bestehenden Planbettenzahl genehmigt, wenn ein entsprechendes Konzept vorgelegt wird. Dieses Vorgehen dient der gezielten Förderung dieser innovativen Behandlungsform. Ihre Verbreitung wird vom Sozialministerium ausdrücklich unterstützt. In anderen Bundesländern werden Quoten für StäB als Anteil der stationären Planbettenzahl festgelegt, wie z. B. in Berlin. Manche Bundesländer gehen den Weg der Einzelfallgenehmigung, wie z. B. Bayern.

Auch die Haltung der Krankenkassen zu StäB ist je nach Bundesland recht unterschiedlich. Eine starke Zurückhaltung ist bei den bundesweit agierenden Krankenkassen des Verbandes der Ersatzkassen festzustellen, die landesweit organisierten AOKs und die regionalen Betriebskrankenkassen haben je nach Bundesland unterschiedliche Positionen, mit denen es umzugehen gilt. Grundsätzlich gilt, wie oben beschrieben, schlicht und einfach das Recht auf die Durchführung dieser Behandlungsform. Die Krankenkassen können sie maximal verzögern, jedoch nicht verhindern. Im Zweifel dürften die Schiedsstellen hier hilfreich sein, da sie sich in der Regel an geltendem Recht orientieren. In den meisten Fällen werden die Hindernisse jedoch nicht so groß sein, dass sie eine juristische Auseinandersetzung erfordern. Bei überzeugtem Auftreten des Krankenhausträgers und ausgereiftem therapeutischem Konzept dürfte der Umsetzung nicht viel im Wege stehen.

Die Krankenhäuser, die StäB derzeit betreiben, sind nahezu vollständig vertreten in der AG StäB der DGPPN (Sprecher Prof. Dr. Gerhard Längle, Zwiefalten/Reutlingen). Dort erfolgt ein regelmäßiger Austausch über grundsätzliche, strukturelle und konzeptionelle Fragestellungen sowie aktuelle Themen, auch zum Umgang mit Kostenträgern und dem Medizinischen Dienst. Die Kontaktdaten sind über die Geschäftsstelle der DGPPN zu erhalten.

StäB kann sowohl in der Allgemeinpsychiatrie, in der Suchtpsychiatrie, der Alterspsychiatrie und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit großem Erfolg eingeführt und umgesetzt werden. Erste wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse weisen auf eine zumindest gleich hohe Zufriedenheit mit dieser Behandlungsform im Vergleich zur stationären Behandlung hin (Götz 2021; Tirelis et al. 2021). Auch die Zufriedenheit der Angehörigen mit StäB ist hoch, die zunächst befürchtete höhere Belastung der Angehörigen hat sich nicht bestätigt (Götz 2021; Götz et al. 2019; Hirschek et al. 2019; Längle et al 2022). Auch die Verbände der Psychiatrie-Erfahrenen bewerten StäB als eine weitere wichtige Möglichkeit psychiatrischer Akutbehandlung (Höflacher 2021 in Längle et al. 2022).

Details zur Indikationsstellung und deren exemplarische Darstellung an Fallbeispielen sind ebenfalls in der zweiten überarbeiteten Auflage des Handbuches zur Stationsäquivalenten Behandlung (StäB) zu finden (Längle et al. 2022).

Weiterführende Literatur findet sich in Veröffentlichungen der letzten Jahre wie z. B.: Sonderheft der Nervenheilkunde (Brieger und Bechdolf 2020), Psychiatrische Krisenintervention zuhause – Das Praxisbuch zu StäB & Co (Weinmann et al. 2020), Psychisch Kranke zu Hause versorgen – Handbuch zur Stationsäquivalenten Behandlung (Längle et al. 2022). Eine Reihe von Forschungsprojekten an den StäB-durchführenden Krankenhäusern sind aktuell in der Umsetzung und finden sich ebenso in ersten Veröffentlichungen. Auch Praxisberichte einzelner Kliniken sind inzwischen veröffentlicht (Assion und Hecker 2020; Boyens et al. 2020; Knorr et al. 2020). Ein großes, umfassendes multizentrisches Forschungsprojekt, gefördert im Rahmen des Innovationsfonds ist die sog. »AktiV-Studie«, die vielfältige Fragestellungen im StäB-Kontext untersucht (Baumgardt et al. 2021). Daraus sind ab 2023 relevante Erkenntnisse zur Wirksamkeit von StäB, der Haltung von Patient:innen und Angehörigen sowie Mitarbeitenden dazu und Empfehlungen für die geeignetste Form von Organisation und Management zu erwarten.

1.9 Fazit

Zusammengefasst ist die Indikation für eine stationsäquivalente Behandlung immer individuell zu treffen, unter Abwägung aller anderen therapeutischen Möglichkeiten, der häuslichen Rahmenbedingungen (hier unter Beachtung der in der Bundesrahmenvereinbarung vorgegebenen Grundsätze) und verbunden mit der Frage, ob die Behandlung zu Hause einen besseren oder zumindest gleichwertigen Behandlungserfolg erwarten lässt. Es gibt keine Einschränkung bezüglich Diagnose oder Alter. Grundsätzlich sind alle ICD-Diagnosen in StäB zu behandeln. Absolute Kontraindikationen sind lediglich ausgeprägte akute Suizidalität ohne Absprachefähigkeit, schwere somatische Pflege- und Behandlungsbedürftigkeit sowie eine Behandlung gegen den eigenen Willen im Rahmen des Unterbringungsrechts. Wenn Patient:innen voraussichtlich besonders von einem gruppenorientierten Behandlungskonzept profitieren würden, wie es auf Spezialstationen vorgehalten werden kann, ist StäB ebenfalls nicht die geeignete Behandlungsform, auch wenn Gruppenangebote in StäB möglich sind. Die Erfahrungen aus den rund 50 Kliniken, in denen StäB (Stand Winter 2021/22) derzeit durchgeführt wird, zeigt, dass StäB sowohl in der Allgemeinpsychiatrie, in der Suchtpsychiatrie, der Alterspsychiatrie und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit großem Erfolg eingeführt und umgesetzt werden kann.