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Das Jahrbuch der Baumpflege ist Nachschlagewerk und Fachbuch in einem. Hier findet der Leser aktuelles Fachwissen zum Thema Baumpflege – wissenschaftlich korrekt und zugleich verständlich und plausibel aufbereitet. Das Buch wird von erfahrenen Praktikern, Arboristen, Sachverständigen und Wissenschaftlern gleichermaßen als Informationsquelle genutzt. In dieser Ausgabe: 28 Fachartikel zu den Themenschwerpunkten • Naturschutz und Baumpflege • Baumkontrolle, Baumkrankheiten • Baumkontrolle und Baummanagement • Aktuelles aus der Forschung Außerdem: • Adressen von Verbänden und Forschungseinrichtungen • Adressverzeichnis Baumpflege • Gesamtregister 1997 bis 2018 mit Autoren- und Stichwortverzeichnis im Anhang des Buches
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Seitenzahl: 718
Veröffentlichungsjahr: 2018
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Herausgeber:
Prof. Dr. Dirk Dujesiefken, Veranstalter der Deutschen Baumpflegetage
Herausgeber-Beirat 2018:
Dipl.-Ing. Thomas Amtage, Landschaftsarchitektur Sachverständigenbüro, Berlin
Dr. Maria Dobner, Baureferat Gartenbau der Landeshauptstadt München
Dipl.-Ing. Andreas Detter, Brudi und Partner, Gauting
Dipl.-Holzwirtin Gabriele Ehmcke, Holzforschung München, TU München
Prof. Dr. Thorsten Gaertig, HAWK Göttingen, Studiengang Arboristik
Prof. Dr. Rolf Kehr, HAWK Göttingen, Studiengang Arboristik
RA Rudolf Klingshirn, Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e.V., München
Dipl.-Biol. Thomas Kowol, Institut für Baumpflege Hamburg
Prof. Dr. Klaus Richter, Holzforschung München, TU München
Dipl.-Ing. Jürgen Rohrbach, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL), Bonn
Prof. Dr. Steffen Rust, HAWK Göttingen, Studiengang Arboristik
Dr. Thomas Schröder, Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Bonn
Dipl.-Biol. Anette Vedder, Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen, Stadt Augsburg
Dr. Katharina Weltecke, Boden & Baum, Bad Arolsen
Die Deutsche Bibliothek – CIP Einheitsaufnahme
Jahrbuch der Baumpflege … :
Yearbook of Arboriculture
Braunschweig: Haymarket Media
Erscheint jährlich – Aufnahme nach 1997
ISSN 1432–5020
ISBN 978–3–87815–259–0
Haymarket Media GmbH
Postfach 83 64, 38133 Braunschweig
Telefon: +49 531 38 00 4–0
Telefax: +49 531 38 00 4–25
Redaktionelle Betreuung:
Dipl.-Ing. Agrar Martina Borowski, BraunschweigSatz und Umbruch: Sigert GmbH, BraunschweigDruck: Griebsch & Rochol Druck GmbH, Hamm
Die Veröffentlichungen erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Für Fehler und Unrichtigkeiten kann Schadenersatz nicht geleistet werden. Alle Rechte vorbehalten. Für die namentlich gekennzeichneten Beiträge zeichnen die jeweiligen Autoren verantwortlich.
Redaktionsschluss: März 2018
© 2018 Haymarket Media GmbH, Braunschweig22. Jahrgang
Das „Jahrbuch der Baumpflege 2018“ist auch als E-Book erhältlich:
Auf www.united-kiosk.de/kiosk-haymarket/ stehen Artikel auch einzeln zum Download bereit und können hier seitenweise erworben werden.
Das Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.
Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine anderweitige Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar.
Diese Buchreihe ist in den letzten 22 Jahren zu einem sehr umfassenden Nachschlagewerk angewachsen. Mit dem aktuellen Band sind jetzt über 680 Fachartikel zu allen Fragen der Baumpflege verfügbar. Das Gesamtregister mit dem Autoren- und Stichwortverzeichnis aller Artikel befindet sich im hinteren Teil des Buches. Zudem ist es elektronisch verfügbar, zum Beispiel auf der Homepage der Tagung unter www.deutsche-baum pflegetage.de.
Der Verlag Haymarket Media hat es möglich gemacht, dass auch dieses Jahrbuch der Baumpflege digital verfügbar ist. Das E-Book sowie auch einzelne Artikel aus dem Buch können bei united kiosk bestellt werden: www.united-kiosk.de.
Als Herausgeber des Jahrbuchs danke ich allen Autoren für die hochwertigen Fachbeiträge und Martina Borowski für die redaktionelle Bearbeitung des Buches. Aus der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist wieder ein einzigartiges Fachbuch über Bäume auf urbanen Standorten entstanden. Ich wünsche allen Lesern viel Freude bei der Lektüre und hoffe, dass viele interessante Informationen wieder für Sie dabei sind.
Hamburg, im März 2018
DIRK DUJESIEFKEN
Over the last 22 years this series of books has become a very comprehensive reference book. Together with this year‘s edition all yearbooks present more than 680 articles with up-to-date knowledge from all fields of arboriculture. The complete index with the list of authors and keywords are located in the back of this book. It is also available as a digital version, e.g. on the homepage of the conference: www.deutsche-baum pflegetage.de.
Haymarket Media made it possible that this Yearbook of Arboriculture can be bought as an electronical version. The e-book and also single articles out of this book can be bought by united kiosk: www.united-kiosk.de.
Being the editor of the yearbook I would like to thank all authors for their high-quality articles and Martina Borowski for the editorial matters. The cooperation with all partners led again to a unique textbook about trees in urban areas. I hope that you enjoy your reading and gain useful information from this yearbook.
Hamburg, March 2018
DIRK DUJESIEFKEN
Für Ihren Terminkalender:
Die nächsten Deutschen Baumpflegetage finden statt vom 07.–09. Mai 2019.
Kontaktanschrift:
Forum Baumpflege GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle: Brookkehre 60, 21029 Hamburg
Tel.: +49(0)40 55 26 07 07, Fax: +49(0)40 55 26 07 28,
www.Deutsche-Baumpflegetage.de
Redaktionsschluss für das Jahrbuch der Baumpflege 2019 ist der 1. Dezember 2018.
Cover
Titel
Impressum
Vorwort
Baum des Jahres 2018:die Ess-Kastanie (Castanea sativa)
A. ROLOFF
1 Naturschutz und Baumpflege
StadtGrün naturnah: Kommunale Praxisbeispiele für die Baum- und Gehölzpflege
R. SPRETER
Höhlenbäume zwischen Paragraphen und Praxis: Umgang mit geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Frankfurt am Main
V. ROTHENBURGER
Der ökologische Wert von Stadtbäumen bezüglich der Biodiversität
S. GLOOR, M. GÖLDI HOFBAUER
Gibt es einen optimalen Schnittzeitpunkt für Bäume?
D. DUJESIEFKEN
2 Baumkontrolle, Baumkrankheiten
Totäste in Bäumen – Biologie, Pathologie und aktuelle Rechtsprechung
D. DUJESIEFKEN, R. KEHR, W. LIEBETON
Neue Bedrohungen durch Bakterien und Pilze in Europa: „Xylella-Bakterienbrand“, „Tausend-Nekrosen-Krankheit“ und „Dothistroma-Nadelbräune“
J. SCHUMACHER, H, DELB
Baumkontrolle nach Baumarten differenziert – Erle und Ulme
P. JASKULA, H. STOBBE
Die Wirkung von NO2 und Ozon auf die Allergenität von Pollen
U. FRANK, J. DURNER
Gesundheitsrisiko Allergie und die Rolle der Baumpollen
C. B. SCHMIDT-WEBER
1.000-jährige Baumarten: Eibe, Ginkgo, Ess-Kastanie – Charakter, Besonderheiten und Potenzial
A. ROLOFF
3 Baumkontrolle und Baummanagement
Zur Haftung für sturmbedingte Schäden durch Bäume
W. LIEBETON
Grundlagen und Kriterien zur visuellen Beurteilung der Standsicherheit von Bäumen
A. DETTER, S. RUST
Der Biber in historischen Parkanlagen – Erfahrungen mit verschiedenen Schutzmaßnahmen
S. DOIL
Unterschiede des Pflichtenumfangs bei Bäumen auf öffentlichem und privatem Grund unter besonderer Berücksichtigung von Grenzbäumen
W. LIEBETON
Strafrechtliche Risiken für Baumkontrolleure – Ein Versuch der Quantifizierung
W. LIEBETON
Eschentriebsterben – Aktuelles zur Schadensdynamik
R. KEHR
Eschentriebsterben – Das Managementkonzept für die Straßenbäume in Hessen
V. SCHLIA
Bienen und Bäume – ökologische Aspekte der Baumartenwahl
K. KÖRBER
4 Wissenschaftliche Kurzberichte
Experimentelle Überprüfung der Windlastanalyse für statische Zugversuche
D. ESCHE, P. SCHUMACHER, A. DETTER, S. RUSt
Genetische Variabilität als „Strategie“ für ein nachhaltiges Grünflächenmanagement
D. KRABEL
Gefährdungen durch biogene Stoffe und Prävention in der Baumpflege
A. RIETHMÜLLER
Einsatzmöglichkeiten von optischen Markern im statischen Zugversuch
S. RUST, K. WIEGMANN
Schadinsekten an Esche (Fraxinus excelsior L.)
O. SCHMIDT
Einsatz molekularer Marker zur Art- und Herkunftsbestimmung von Bäumen und Holz
H. SCHROEDER, B. DEGEN
Die amerikanische Eichennetzwanze Corythucha arcuata (Hemiptera: Tingidae), ein neuer Schadorganismus an Eichen in Europa
T. SCHRÖDER, B. HOPPE
Umsetzung der Importvorschriften für Holzverpackungsmaterial aus Drittländern bezüglich Asiatischem Laubholzbockkäfer (ALB) in Deutschland
R. SCHWARZ
Diagnose von baumschädigenden Bodenverdichtungen bei der Baumkontrolle
K. WELTECKE, J. BENK, M. MÜLLER-INKMANN, M. STRECKENBACH
5 Verbände und Forschungseinrichtungen
Institute, Forschung und Lehre
Verbände
Weitere Organisationen und Vereine
Pflanzenschutzdienste
6 Adressverzeichnis Baumpflege
Hinweise zur Benutzung
6.1 Baumpflegefirmen
6.2 Sachverständige
6.3 Produkte und Dienstleistungen
Inserenten-Verzeichnis
7 Gesamtregister 1997-2018
Hinweise zur Benutzung
Autorenverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Anmerkungen
Cover
Title
Imprint
Preface
Tree of the year 2018: Sweet Chestnut (Castanea sativa)
A. ROLOFF
1 Nature conservation and tree care
Ecological Urban Green: Tree and bush care line with nature
R. SPRETER
Hollow trees between the law and practice – concept for dealing with protected nesting and resting habitats in Frankfurt on Main
V. ROTHENBURGER
The ecological value of urban trees with respect to biodiversity
S. GLOOR, M. GÖLDI HOFBAUER
Seasonality – is there a perfect time for pruning?
D. DUJESIEFKEN
2 Tree inspection and tree care
Dead branches in trees – Biology, pathology and current jurisdiction
D. DUJESIEFKEN, R. KEHR, W. LIEBETON
New phytosanitary bacterial and fungal threats to Europe: Bacterial Leaf Scorch by Xylella fastidiosa, Thousand Cankers Disease and Dothistroma Needle Blight
J. SCHUMACHER, H, DELB
Tree inspection according to species – typical symptoms and features on Alder and Elm
P. JASKULA, H. STOBBE
The effect of NO2 and ozone on the allergenicity of pollen
U. FRANK, J. DURNER
Allergy risk of tree pollen
C. B. SCHMIDT-WEBER
Thousand-year-old tree species: Ginkgo, yew, sweet chestnut – their character, special features and potential
A. ROLOFF
3 Tree inspection and tree management
Liability for storm inflicted damages by trees
W. LIEBETON
Basics and criteria for visual judgement of the stability of trees
A. DETTER, S. RUST
The beaver and its designs in historic gardens
S. DOIL
Distinctions of duties to maintain the safety of trees on public and private ground in due consideration of trees on boundaries
W. LIEBETON
Tree inspectors‘ risks of responsibility under criminal law – an attempt at quantifying
W. LIEBETON
Progression of damage in ash dieback
R. KEHR
Ash dieback – the concept of management for the street trees in the state of Hessen
V. SCHLIA
Bees and trees – ecological aspects for the selection of tree species
K. KÖRBER
4 Short scientific communications
Experimental Validation of the Wind Load Analysis in Static Load Tests
D. ESCHE, P. SCHUMACHER, A. DETTER, S. RUSt
Genetic variability as strategy for sustainable urban tree management
D. KRABEL
Biological hazards and prevention in professional tree care
A. RIETHMÜLLER
Application of optical markers for pulling tests
S. RUST, K. WIEGMANN
Harmful insects on ash tree (Fraxinus excelsior L.)
O. SCHMIDT
Application of molecular markers for identification of species and origin of trees and wood
H. SCHROEDER, B. DEGEN
The oak lace bug Corythucha arcuata (Hemiptera: Tingidae), a new pest on oak species in Europe
T. SCHRÖDER, B. HOPPE
Implementation of import regulations for wood packaging from third-party states for Asian Longhorned Beetle (ALB) in Germany
R. SCHWARZ
Assessment of harmful soil compaction during tree inspection
K. WELTECKE, J. BENK, M. MÜLLER-INKMANN, M. STRECKENBACH
5 Associations and Research Institutes
Institutes, research and teaching
Professional associations
Other organisations and associations
Plant protection services
6 Address register for tree care
Reference for use
6.1 Tree care companies
6.2 Experts
6.3 Products and services
Index of advertisers
7 Overall Index 1997–2018
Reference for use
Register of authors
Register of catchwords
– Ihr Charakter: Eigenschaften und Besonderheiten
Tree of the year 2018: Sweet Chestnut (Castanea sativa) – its character, features and special characteristics
von Andreas Roloff
Zusammenfassung
Keine andere unserer häufigeren Baumarten hat solche Blätter: bis 25 cm lang und glänzend, am Rand mit vielen groben Grannenzähnen. Dadurch ist die Ess-Kastanie, auch Edel-Kastanie genannt, etwas Besonderes. Die Bäume können sehr groß werden mit einer breiten Krone (Abbildung 1). Am Stamm fällt bei der eindrucksvollen tiefrissigen Netzborke meist starker Drehwuchs auf. Zudem kennt wohl jeder die attraktiven Maronenfrüchte, die am Baum von einem klettenartigen Fruchtbecher umhüllt sind. Und die Lebenserwartung von über 1.000 Jahren ist ebenfalls beeindruckend – so gibt es sehr alte Baumskulpturen dieser Baumart in Europa, die stattliche Stammumfänge von etwa 20 m erreichen.
Summary
Sweet Chestnut (Castanea sativa), also known as the Noble Chestnut, is special because of its extraordinary leaves which are up to 25 cm long, glossy, with a coarse, dentate margin. No other common indigenous tree species has similar leaves. The trees can grow very tall, with a wide crown. Often the trunk with its impressive net-like bark structure shows a strong spiral growth. Everybody knows the fruit, which on the tree is enclosed by a prickly cupule. Sweet Chestnut has an impressive life expectancy of more than 1.000 years. In Europe, there are ancient trees with a sculptural shape and a tremendous girth of about 20 m.
1 Charakteristika und Erkennungsmerkmale
Der dickste Baum Europas dürfte eine Ess-Kastanie am Ätna auf Sizilien sein, mit sagenhaften 22 m Stammumfang (Abbildung 2). Und dies ist nur einer von drei starken Stämmen dieser Baumart, die direkt beieinander stehen. Wenn diese Stämme zu einem Baum gehören, der zerfallen ist (was untersucht und bestätigt worden ist), hätte dieser sogar einen Umfang von 58 m und wäre damit der dickste Baum der Welt. Er ist auch unter dem Namen „Kastanie der 100 Pferde“ bekannt, da 100 Pferde unter seiner Krone Platz finden können. Ess-Kastanien können hierzulande Stammumfänge von 5–7 m erreichen (selten 8–9 m), nach der Champion Trees-Datenbank (www.championtrees.de) steht Deutschlands dickster Baum im Karlsruher Schlossgarten mit 9,70 m Stammumfang. In England gibt es sogar Exemplare mit 17 m Stammumfang. Alte Bäume entwickeln breite Kronen. Ihr Höchstalter beträgt 400–500 Jahre (selten über 1.000 Jahre), die maximale Baumhöhe ist 25 m (selten auch über 30 m). In höherem Alter treiben die Bäume vermehrt aus dem Stammfuß wieder aus und können so zu eindrucksvollen Baumskulpturen werden (wenn man sie lässt), deren Alter dann schwierig anzugeben ist. Durch diesen Wiederaustrieb kann das Lebensalter theoretisch deutlich über 1.000 Jahre erreichen, so auch bei dem Baum am Ätna.
Der Stamm der Ess-Kastanie ist eigentlich immer drehwüchsig, d. h. er ist entlang der Längsachse verdreht, was man im Rindenbild seiner z. T. tief gefurchten Netzborke erkennt. Dabei handelt es sich um Linksdrehwuchs, d.h. eine Drehung mit der Sonnenwanderung (von rechts unten nach links oben, Abbildung 3). Möglicherweise liegt darin auch ein Teil der Erklärung, sicher spielt dabei aber auch Genetik eine Rolle.
Abbildung 1: Schöner Altbaumsolitär der Ess-Kastanie (Sussex, GB)
Da die Ess-Kastanie auch nach Absägen sehr gut immer wieder aus dem Stock austreibt, wurde sie früher (z. T. heute noch, z. B. in Italien) im Niederwald genutzt – eine Bewirtschaftungsform, bei der die Bäume alle 20–30 Jahre auf den Stock gesetzt werden, um die Austriebe als Brennholz zu nutzen (dann müssen sie aufgrund der geringen Durchmesser nicht mühsam gespalten werden). Beim Niederwaldbetrieb werden Baumarten immer häufiger, die gut und schnell aus dem Stock wieder austreiben, wie eben z. B. die Ess-Kastanie.
Die bis zu 25 cm langen Blätter sehen durch ihre glänzende Oberfläche und die markante Zähnung am Blattrand attraktiv aus. Bei genauem Hinsehen erkennt man eine wechselnde Blattstellung: An senkrecht wachsenden Wipfeltrieben ist sie schraubig, an waagerechten Seitenzweigen hingegen oft zweizeilig. Letzteres ist als Anpassung an Schatten zu interpretieren, wie bei Linde, Hainbuche und Rot-Buche. Die Herbstfärbung ist hellgelb bis in den November.
Die cremeweißen Blütenstände erscheinen erst ab einem Alter von etwa 30 Jahren im Juni und färben die Kronen dann auffällig hell (Abbildung 4). Daran erkennt man um diese Zeit schon von weitem, wo sich Ess-Kastanien befinden, und man riecht es auch (etwas ranzig). Die Blütenstände tragen nur an der Basis weibliche Blüten, im längeren oberen Bereich dagegen nur männliche. Demzufolge entwickeln sich die Maronenfrüchte immer nur am unteren Ende und die Achse muss nicht übermäßig verstärkt werden (ähnlich der Rosskastanie). Sehr viele Insektenarten sind für die Bestäubung zuständig, auch Bienen. Maronenhonig ist auffallend dunkel bernsteinfarben und etwas herb im Geschmack. Windbestäubung ist ebenfalls möglich.
Abbildung 2: „Kastanie der 100 Pferde“ mit einem Stammumfang von 22 m (Foto: MANDY GLÄßER)
Abbildung 3: Extremer Drehwuchs am Stammfuß eines Altbaumes
Abbildung 4: Zur Blütezeit Ende Juni auffallend helle Krone
Abbildung 5: Attraktive, große, glänzende, gezähnte Blätter und auffällige Maronenfrüchte
Die Maronen sind Nussfrüchte und befinden sich meist zu dritt in einem klettenähnlichen stachligen Fruchtbecher (Abbildung 5), der zur Reifezeit zusammen mit den Nüssen herabfällt. Er gehört nicht zur Blüte, genauso wie bei Buchen und Eichen. Bei den Maronenfrüchten ist interessant, wie unterschiedlich sie von Baum zu Baum schmecken (Süße, Bitterkeit, Milde). Kenner wissen das und sammeln nur unter bestimmten Bäumen, denn die Unterschiede zwischen den Bäumen bleiben über die Jahre erhalten.
Kurze Zeit entwickelt die Baumart eine Pfahlwurzel, dann bald ein Herzwurzelsystem.
Ess-Kastanien sind nicht mit den Rosskastanien verwandt. Denn es handelt sich um ganz verschiedene Fruchttypen und Familien: Die Marone gehört wegen ihres Fruchtbechers zusammen mit Eichen und Buchen zu den Buchengewächsen (Fagaceae), die Rosskastanie hingegen mit Kapselfrüchten zu den Seifenbaumgewächsen (Sapindaceae). Sie wird daher ohne Trennstrich geschrieben, da dies der Gattungsname ist (Aesculus), während der Name Ess-Kastanie einen Trennstrich enthält, da ihr Gattungsname Kastanie ist (Castanea).
2 Vorkommen und Ökologie
Das natürliche Areal der Ess-Kastanie lässt sich aufgrund ihrer mehr als 2.000-jährigen menschlichen Verbreitung und Pflanzung in Europa schwer rekonstruieren. Schon zur Römerzeit wurde sie für Rebstöcke und wegen ihrer Früchte außerhalb des Areals angebaut und wird dafür auch heute noch genutzt. Die Ess-Kastanie ist aufgrund ihrer langen Einbürgerungsgeschichte nach gültiger Definition eine einheimische Baumart. Ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet war der europäische Mittelmeerraum und Vorderasien. Regelmäßige Fruktifikation mit reifen Früchten kommt südlich einer Linie Krakau–Dresden–London vor, nördlich davon nur unregelmäßig in wärmeren Sommern und dies in Zukunft dann wohl häufiger. Auch in Südschweden klappt es ab und zu.
Abbildung 6: Hausbaum Ess-Kastanie mit markantem Stamm in großem Garten
Die Ess-Kastanie ist eine Übergangsbaumart (zwischen Pionier- und Klimaxbaumarten): Sie ist zunächst schattentolerant, benötigt dann aber bald viel Licht. Mit ihrer Herkunft aus dem Mittelmeerraum ist erklärbar, dass sie mit heißen trockenen Sommern gut zurechtkommt und bei uns vom Klimawandel profitieren wird. Die größten Ess-Kastanienbestände in unserem Land gibt es in Südwestdeutschland im Oberrhein graben, früher waren es meist Niederwälder. Der größte Ess-Kastanienwald Europas wächst im Schweizer Kanton Graubünden an der Grenze zu Italien und heißt Brentan.
Lediglich mit pH-Werten über 7 hat die Baumart in der Stadt Probleme, was wichtig zu beachten ist. Weiteres zu den Standortansprüchen und zur Verwendung in der Stadt findet sich im Beitrag des Autors zu 1.000-jährigen Baumarten in diesem Jahrbuch (S. 129– 132).
3 Nutzung, Verwendung, Heilkunde und Mythologie
Das Holz ist ringporig, mit gelblich- bis dunkelbraunem Kern, und dem Holz der Eiche zum Verwechseln ähnlich. Unterscheiden lassen sich die beiden Holzarten anhand der auffällig breiten Holzstrahlen, die dem Edel-Kastanienholz fehlen. Die Holzverwendung der Baumart erfolgt als Nutzholz ähnlich wie bei der Eiche sowie im Weinbau für Rebstöcke und Zaunlatten, ansonsten für Brennholz, seltener als Bau- und Möbelholz sowie für Gebrauchsgegenstände. Holz und Rinde sind sehr gerbstoffhaltig, ähnlich den Eichen.
Bei der Nutzung sind an allererster Stelle die Früchte zu nennen – es gibt mehr als zehn Bücher darüber, was man alles damit und daraus machen kann (z. B. SCHILLINGS et al. 2011): Suppen, Bratenfüllungen (gehört in jede Martinsgans), Süßspeisen, Brotaufstriche, Torten, Brot oder einfach „heiße Maronis“. Die Maronen waren ursprünglich sehr klein und fast ungenießbar, sind dann über Jahrtausende zu größeren und schmackhafteren Früchten gezüchtet worden. Bei Äpfeln und Birnen ist dasselbe allgemein bekannt und selbstverständlich, bei den Maronen denkt man darüber nicht nach. Sie waren bis ins 17. Jahrhundert in wärmebegünstigten Regionen ein Volksnahrungsmittel: „Ein Baum pro Kopf“ war das Motto. In Notzeiten mit Missernten in der Landwirtschaft halfen Maronen beim Überbrücken von Hungerperioden.
Aufgrund ihrer Robustheit, ihrer Früchte und des besonderen Aussehens ist die Ess-Kastanie auch ein beliebter Stadtbaum, vor allem in Parkanlagen, großen Gärten und an Gutshäusern (Abbildung 6). Dabei ist zu beachten, dass die Bäume sehr große Kronen entwickeln. Das Sammeln der Früchte im Herbst ist eine attraktive Familienbeschäftigung.
Ess-Kastanien gelten in der Heilkunde als eine der bedeutendsten Baumarten. Neben den Früchten werden auch die Blätter für medizinische Zwecke (Hustensaft) genutzt, fast jeder Teil des Baumes ist zu Heilzwecken verwendbar.
In der Mythologie hat die Ess-Kastanie keine besondere eigene Bedeutung. Oft ist auch nicht ganz klar, welche der beiden Kastanien gemeint ist, und das meiste zur Marone spielte sich in Südeuropa ab. Die alten Griechen verehrten sie und weihten sie Zeus. Sie steht für weise Voraussicht, Tröstung und Rettung aus Verzweiflung. Der Spruch „Für jemanden die Kastanien aus dem Feuer holen“ bezieht sich auf die Marone.
Literatur
BARTELS, H., 1993: Gehölzkunde. Ulmer Verlag, Stuttgart, 336 S.
BERK, V. D., 2015: Bäume. Lecturis BV, Leiden.
BOTTACCI, A., 1998: Castanea sativa – Eßkastanie, Edelkastanie. Enzyklopädie der Holzgewächse 14: 1–9.
CITREE, 2015: Planungsdatenbank Gehölze für urbane Räume. www.tu-dresden.de/forstbotanik [Zugriff: 1.12.2017].
HEGI, G., 1981: Castanea sativa. Illustrierte Flora von Mitteleuropa, Bd. III, Teil 1, 212–219, Parey Verlag, Berlin/Hamburg.
LAUDERT, D., 2009: Mythos Baum. 7. Aufl. BLV, München, 256 S.
ROLOFF, A., 2013: Bäume in der Stadt. Ulmer Verlag, Stuttgart, 256 S.
ROLOFF, A., 2017: Der Charakter unserer Bäume – ihre Eigenschaften und Besonderheiten. Ulmer, Stuttgart, 256 S.
ROLOFF, A.; BÄRTELS, A., 2018: Flora der Gehölze – Bestimmung, Eigenschaften, Verwendung. 5. Aufl. Ulmer Verlag, Stuttgart, 912 S.
ROLOFF, A.; KORN, S.; GILLNER, S., 2009: The Climate Species-Matrix to select tree species for urban habitats considering climate change. Urb. For. & Urb. Greening 8, 295–308.
ROLOFF, A.; GILLNER, S., 2013: Klimawandel und Stadtbaumarten. In: ROLOFF, A.: Bäume in der Stadt. Ulmer Verlag, Stuttgart, 168–186.
SCHILLINGS, R.; PUDENZ, A.; BRIOUDE, C., 2011: Kastanie – Ungekrönte Königin der Küche. 99pages Verlag, Hamburg, 104 S.
SPRUTE, F. J., 1987: Über einen Edelkastanienbestand im Moseltal. Forst- und Holzwirt 42, 408–411.
STRASSMANN, R., 2015: Baumheilkunde. Freya Verlag, Linz, 440 S.
WOODROOF, J. G., 1963: Storing and handling chestnuts. North. Nut Growers Assoc. Ann. Rep. 54, 38–40.
www.championtrees.de: Rekordbäume. Dt. Dendrol. Ges. [1.12.2017]
Autor
Prof. Dr. Andreas Roloff leitet das Institut für Forstbotanik und Forstzoologie sowie den Forstbotanischen Garten der TU Dresden in Tharandt, ist Inhaber des Lehrstuhls für Forstbotanik und beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit Fragen der Baumbiologie, Gehölzverwendung und Baumpflege. Er ist Fachreferent für Parks, Gärten und städtisches Grün im Rat der Dt. Dendrologischen Gesellschaft und gibt federführend die Enzyklopädie der Holzgewächse heraus.
Prof. Dr. Andreas Roloff
Institut für Forstbotanik
und Forstzoologie
Pienner Str. 7
01737 Tharandt
Tel. (035203) 3 83 12 02
Ecological Urban Green: Tree and bush care line with nature
von Robert Spreter
Zusammenfassung
Bäume und Sträucher als Hotspots der biologischen Vielfalt in der Stadt brauchen entsprechende Pflege und Förderung durch die städtischen Grünflächenämter. Alt- und Biotopbäumen kommt dabei für die Artenvielfalt eine besondere Bedeutung zu. Wie die Förderung dieser Bäume gelingen kann, zeigt das Projekt Eichensicherung aus Karlsruhe. Die Möglichkeit, mit Wildhecken die Biodiversität einer Stadt zu steigern, demonstriert ein Praxisprojekt aus Bad Saulgau. Im Rahmen des Labels „StadtGrün naturnah“ können Kommunen eine Auszeichnung für ihr Handeln im ökologischen Grünflächenmanagement und eine naturnahe Baum- und Strauchpflege erhalten. Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ und seine 128 Mitgliedskommunen bilden ein Netzwerk, in dem sich Aktive im Bereich des ökologischen Grünflächenmanagements zusammenschließen.
Summary
Municipal green space departments need to care and promote the development of trees and bushes – the hotspots of biological diversity in cities. Old trees and habitat trees are of particular importance for biodiversity. A successful example for the promotion of trees is the project “protecting oak trees” in Karlsruhe. A project from Bad Saulgau demonstrates how wild hedges can increase urban biodiversity. The new label “StadtGrün naturnah” gives municipalities the possibility to receive an award for implementing an ecological green space management and ecological tree and bush care. The alliance “Kommunen für biologische Vielfalt” and its 126 member municipalities form a network that brings together activists in the field of ecological green space management.
1 Einleitung
Urbane Grünflächen wie Parks, Gärten, Gewässer, Stadtwälder oder Brachflächen mit ihrer Vielfalt an Nutzungsarten und -intensitäten bilden ein buntes Mosaik unterschiedlichster Lebensräume und somit beste Voraussetzungen für großen Artenreichtum (WERNER & ZAHNER 2009). Außerdem tragen sie zur Lebensqualität der Menschen bei und ermöglichen wertvolle Naturerfahrungen im unmittelbaren Arbeits- und Wohnumfeld (KOWARIK et al. 2016). Bäume und Sträucher sind dabei wichtige Gestaltungselemente, aber auch vielfältige Orte der biologischen Vielfalt im Siedlungsbereich. Für die Menschen bilden sie oft wichtige Orientierungspunkte in der Stadt und bieten Möglichkeiten der Erholung, der Begegnung mit der heimischen Natur und für Naturerlebnisse, was besonders für Kinder wichtig ist. Deshalb sind der Erhalt und die Förderung einheimischer Bäume und Sträucher in der Stadt ein Anliegen des Naturschutzes, aber auch vieler Bewohnerinnen und Bewohner der Städte.
Mit dem Label „StadtGrün naturnah“ sollen Kommunen bei der Einführung und Verbesserung ihres ökologischen Grünflächenmanagements unterstützt werden, wozu auch die naturnahe Baum- und Strauchpflege zählt. Bäume, Hecken und Sträucher bilden ein wesentliches Gestaltungselement urbaner Grünflächen (Abbildung 1). Sie bieten einen Lebensraum für verschiedenste Tierarten und leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt (Kommunen für biologische Vielfalt e.V. 2017). Doch nicht nur das: Sie entfalten viele weitere positive Wirkungen in der Stadt. Bäume fördern die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen, verbessern das Stadtklima und filtern Stäube und Schadstoffe aus der Luft (KOWARIK et al. 2016). Als grüne Zäune dienen Hecken und Sträucher als Sicht- und Windschutz, begrenzen Flächen und bieten heimischen Tierarten Nistplatzgelegenheiten und Nahrung.
Abbildung 1: Blühende Obstbäume in Osnabrück sorgen für frühlingshafte Naturaspekte mitten in der Stadt (Foto: Stadt Osnabrück).
Der städtische Baum- und Strauchbestand entwickelt seine förderliche Wirkung auf die Artenvielfalt am besten unter der Bedingung einer naturnahen Pflege; diese ist in Kommunen jedoch oft durch schwierige Standortverhältnisse und – im Falle der Baumpflege – durch rechtliche Vorgaben der Verkehrssicherheit eingeschränkt (BAUMGARTEN et al. 2012). Dies gilt natürlich insbesondere für die innerstädtischen Bereiche, in denen ein Großteil der Flächen versiegelt ist und wo sich viele Menschen aufhalten. Umso weiter am Rand der Stadt oder des Parks die jeweilige Fläche gelegen ist, desto größer werden i.d.R. die Handlungsspielräume. Im Folgenden soll ein Überblick über die verschiedenen Handlungsoptionen im Bereich der naturnahen Baum- und Strauchpflege vermittelt werden.
2 Baumpflege: Baumbestand erhalten und fördern
Im Sinne der biologischen Vielfalt hat der Erhalt und die Erweiterung des Baumbestandes in der Stadt oberste Priorität. Daher sollte der Grundstein für ein gesundes und langfristiges Gedeihen der Stadtbäume immer schon bei der Baumpflanzung gelegt werden. Hier spielen die Auswahl von einer für den Standort geeigneten Baumart sowie die Bereitstellung eines ausreichenden Wurzel- und Standraumes eine entscheidende Rolle. In der Realität können diese Voraussetzungen in der Stadt aber häufig nur schwer eingehalten werden. Daher ist es umso wichtiger, den bereits bestehenden Baumbestand fachgerecht und kontinuierlich zu pflegen.
Nicht nur durch Pflege, sondern auch durch Baumschutzsatzungen können Kommunen dazu beitragen, dass Bäume langfristig geschützt und erhalten bleiben. In diesen können weitreichende Vorgaben zum Baumschutz formuliert werden, die über die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und landesrechtlicher Regelungen hinausgehen. Eine besondere Herausforderung für die Stadt ist der Vollzug der Satzung, wenn die Bäume störend für Anlieger sind. In Einzelfällen kann es auch vorkommen, dass Besitzer Bäume fällen, bevor sie die entsprechende Größe erreichen, um durch die Satzung geschützt zu werden. Bei besonderen Stadtbäumen besteht für Kommunen darüber hinaus die Möglichkeit, Einzelbäume als Naturdenkmale unter Schutz zu stellen.
2.1 Heimische Baumarten verwenden
Die Verwendung heimischer Baumarten trägt am besten zur Förderung der biologischen Vielfalt bei, denn viele unserer Tier- und Insektenarten haben sich im Laufe ihrer Entwicklung auf die heimischen Bäume spezialisiert. Insbesondere Arten wie Salweide, Linde, Vogelkirsche oder Eiche bieten der heimischen Tierwelt reichlich Nahrung und Lebensraum. Eine Eiche bietet beispielsweise Nahrung für ca. 500 Insektenarten, während ein Ginkgo nur etwa zehn Insektenarten Lebensraum bietet (GLOOR 2015). Im Gegensatz zur freien Natur sind die Bäume in der Stadt, insbesondere jene an Straßen oder Plätzen, aber häufig starken Widrigkeiten wie einer hohen Schadstoffbelastung oder extremer Trockenheit und Hitze ausgesetzt. Da die Mehrheit unserer heimischen Baumarten an ausgeglichene Feuchtigkeitsverhältnisse angepasst ist, halten sie diesen innerstädtischen Bedingungen oft nur schlecht stand. Daher kann es notwendig werden, auf gebietsfremde Arten aus trockeneren Klimaten zurückzugreifen. Empfehlungen zu Baumarten, die für die besonderen Bedingungen in der Stadt geeignet sind, können der Straßenbaumliste der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz e.V. (GALK) entnommen werden. Das bayerische Netzwerk Klimabäume bietet ebenfalls Listen hitzeresistenter Bäume an.
2.2 Alt- und Biotopbäume erhalten
Alt- und Biotopbäume sind Bäume, die besondere Lebensräume (Biotope) für andere Lebewesen anbieten. Hierbei handelt es sich oft um sehr alte, zum Teil auch bereits absterbende oder tote Bäume. Sie bilden für die Tierwelt wertvolle Strukturen wie z. B. Baumhöhlen oder Totholz. Aufgrund ihrer Seltenheit und Gefährdung sind viele baumhöhlenbewohnende Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Gleiches gilt auch für den Biotopbaum als Fortpflanzungs- und Ruhestätte, der die geschützten Arten beherbergt. Indessen unterliegen Biotopbäume durch die Verkehrssicherungspflicht auch einer besonders restriktiven Pflege, um das Risiko lebensgefährdender Stamm- und Astbrüche zu verringern. Aus Angst vor Personen- oder Sachschäden fallen die für den Naturschutz sehr wertvollen Biotopbäume häufig vorschnell der Verkehrssicherung zum Opfer, ohne dass die Möglichkeiten zum Erhalt der Bäume voll ausgeschöpft werden.
Mit einer vorausschauenden Baumkontrolle und -pflege lassen sich die Konflikte zwischen Artenschutz und Verkehrssicherung jedoch häufig umgehen (DIETZ et al. 2015). Um frühzeitig erkennen zu können, ob ein Baum artenschutzrechtlich relevant ist, müssen die betreffenden Fachkräfte über einen guten Einblick in die rechtlichen Bestimmungen sowie eine umfangreiche Kenntnis baumbewohnender Arten, ihrer Lebensstätten sowie der Erkennungsmerkmale von besiedelten Höhlenbäumen verfügen (DIETZ et al. 2015). Idealerweise berücksichtigt bereits die Baumkontrolle artenschutzrechtliche Belange im Prüfprotokoll. Es empfiehlt sich, etwaige Lebensräume besonders geschützter Arten wie z. B. Baumhöhlen zu kartieren und zu markieren. Durch die Markierung und Erfassung in einem digitalen Baumkataster können Höhlenbäume schneller als solche erkannt und entsprechend geschützt werden. Dies erleichtert die Entwicklung alternativer Maßnahmen, die im Optimalfall sowohl den Erhalt des Baumes als auch die Verkehrssicherheit garantieren (DIETZ et al. 2013, 2015).
Konflikte können zum Beispiel durch eine Änderung von Wegeführungen in Parks und städtischen Wäldern vermieden werden, wie das Wegekonzept für den Riederwald, ein etwa 30 Hektar großer laubholzreicher Mischwald mitten in Frankfurt am Main, zeigt. Der Riederwald ist für die anwohnenden Menschen ein wichtiger Naherholungsraum. Im Zuge dieser Nutzung war ein dichtes Wegenetz entstanden, das als Beitrag zum Artenschutz reduziert wurde. Die Verpflichtung zur Verkehrssicherung der überzähligen Wege hätte zur Fällung eines Großteils der kartierten Höhlenbäume geführt, die oft als nicht mehr verkehrssicher einzustufen waren. Es wurden mehrere kleine Wege mit Baumstämmen und Sträuchern gesperrt, um die wertvollen Höhlenbäume erhalten zu können und zugleich die Gefahr von Verletzungen durch Stamm- oder Astbrüche für Spaziergänger zu reduzieren. Die verbliebenen Wege wurden saniert, Bänke größtenteils erneuert und Zugänge zum Riederwald durch Sitzmauern als Treffpunkte aufgewertet (Grünflächenamt Frankfurt am Main 2018).
Besteht eine akute Verkehrsgefährdung durch Biotopbäume, kann auch der Gefahrenbereich zwischenzeitlich oder dauerhaft abgesperrt werden. Gerade in Parkanlagen oder anderen größeren städtischen Grünräumen ist ggf. eine temporäre Absperrung einzelner Bäume eine Möglichkeit, um auf das Brüten von Vögeln Rücksicht zu nehmen oder Sommerquartiere von Fledermäusen zu erhalten (DIETZ et al. 2015). Auch baumpflegerische Sicherungsmaßnahmen wie das Einkürzen von Kronenteilen oder eine Sicherung durch Erdanker und Stützen kann die ökologisch besonders wertvollen Alt- und Biotopbäume häufig noch über Jahre sichern. Ein bereits toter Baum kann ggf. als Torso auf der Fläche verbleiben und totholzbewohnenden Insekten einen Lebensraum bieten (DIETZ et al. 2015).
2.3 Praxisbeispiel: Das Projekt Eichensicherung in Karlsruhe
Karlsruhe ist eine junge Stadt, die vor rund 300 Jahren inmitten eines ausgedehnten Waldes erbaut wurde. Daher besitzt die Stadt noch zahlreiche alte Eichen, die seit Jahrzehnten von der Forstverwaltung und dem Gartenbauamt intensiv betreut und gepflegt werden. Sie sind nicht nur prägend für das Stadtbild, sondern auch wichtige Lebensräume für zahlreiche Tierarten. Dazu zählen bspw. etwa 400 heimische Schmetterlingsarten, die direkt oder indirekt von den Eichen leben, oder bedrohte, wärmeliebende Käferarten wie der europaweit geschützte Heldbock. Das Projekt Eichensicherung hat zum Ziel, die nach ihrer auffälligen Charakterart benannten „Heldbockeichen“ langfristig zu erhalten. Dazu wurden viele Bäume als Naturdenkmale ausgewiesen. Privatpersonen, auf deren Grundstück eine „Heldbockeiche“ steht, können zur Sicherung und Pflege des Baumes einen erheblichen Zuschuss erhalten. Oft sind jedoch Eingriffe an den wertvollen Eichen notwendig, um der Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden. In Karlsruhe werden Rückschnitte gezielt und unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die seltenen Bewohner durchgeführt. Zum Teil wurden Stahlstützen an den Bäumen angebracht, um eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern und Passanten zu verhindern (Abbildung 2). Die Eichensicherung wird von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet. So finden zum Beispiel Führungen statt, die den nachtaktiven Heldbock thematisieren und den Nutzen der Pflegemaßnahmen vermitteln. All dies trägt dazu bei, dass Karlsruhe unter Fachleuten mittlerweile als „Heldbockhauptstadt“ bekannt ist. Ganz nebenbei profitieren zahlreiche andere Tiere, wie z. B. der gefährdete Mittelspecht, da er in den Alteichen ein reichhaltiges Nahrungsangebot vorfindet.
Abbildung 2: Ein wertvoller Biotopbaum wird in Karlsruhe gesichert (Foto: HELMUT KERN).
3 Strauchpflege: Gestaltungsspielräume bei Formhecken
Aufgrund von Platzmangel und aus ästhetischen Gründen werden Hecken in der Stadt häufig regelmäßig geschnitten und als sog. Formhecken einfach strukturiert. Gerne werden nicht-heimische Ziergehölze wie Thujen oder Kirschlorbeer verwendet, was den Wert von Formhecken als Nahrungsquelle und Lebensraum für Tiere schmälert. Vorteilhafter ist die Verwendung heimischer Arten wie bspw. des Gewöhnlichen Ligusters, der Hainbuche oder des Weißdorns. Aus Rücksicht auf Freibrüter wie Zaunkönig oder Heckenbraunelle sollten die Form- und Pflegeschnitte nach der Brutzeit durchgeführt werden. So fallen die gut versteckten Vogelnester nicht Nesträubern wie Katzen oder Mardern zum Opfer. Wird das Laub der Hecke in ihrem Umfeld belassen, sorgt es als natürlicher Dünger für ein gesundes Wachstum der Hecke, schützt den Boden vor Verdunstung und Frost und bietet zahlreichen bodenbewohnenden Insekten Schutz und Nahrung.
3.1 Freiwachsende Sträucher erhalten und entwickeln
Freiwachsende Strauchpflanzungen mit heimischen Wildsträuchern und dichtem Gebüsch sind mit ihrer Fülle von Blüten, Früchten und Versteckmöglichkeiten von besonderem Wert für die Tiere in der Stadt. Auf größeren öffentlichen Grünflächen und an Einrichtungen wie Kindergärten, Schulhöfen und Spielplätzen bietet es sich an, arten- und strukturreiche Hecken gezielt zu entwickeln. Auf steilen und größeren Böschungen eignen sich Gebüschgruppen als ökologisch wertvolle und pflegeleichte Alternativen zur sonst häufigen Gestaltung mit monotonem gemulchten Rasen oder Bodendeckern. Durch die je nach Jahreszeit unterschiedliche Blüte, Laubfärbung und den Fruchtbehang der Sträucher gibt es das ganze Jahr über viel Schönes zu sehen.
3.2 Mit Rücksicht auf Tiere pflegen
Auch die freiwachsende, naturnahe Hecke kommt nicht ohne gelegentliche Pflege aus. Damit aus der Hecke keine Baumreihe wird, müssen zu groß gewordene Gehölze zurückgeschnitten werden. Mitunter kann es notwendig werden, die Sträucher mit einem radikalen Rückschnitt „auf den Stock“ zu setzen, um einen schönen und stabilen Wuchs zu fördern. Dabei gilt die gesetzliche Schnittzeitenregelung aus § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, die ein Abschneiden oder Auf-den-Stock-Setzen zwischen dem 1. März und 30. September verbietet. Beim Rückschnitt sollte immer gestaffelt vorgegangen und nur einzelne Abschnitte ausgelichtet oder auf den Stock gesetzt werden, damit die Tiere nicht plötzlich ihren gesamten Lebensraum verlieren.
3.3 Strukturelemente ergänzen
Das größte ökologische Potenzial entfalten Hecken dann, wenn ihnen ein arten- und blütenreicher Saum vorgelagert wird, der nur ein- bis zweimal im Jahr und abschnittsweise gemäht wird. Auch kleinteiligere Strukturen wie Haufen aus Ästen oder Laub schaffen wichtige Lebensräume, z. B. als Überwinterungsquartiere für Igel und Mäuse. Totholz in jeglicher Form – sei es als Reisig unter Formhecken oder als Baumstumpf in naturnahen Hecken – fördert unzählige Insekten wie Wildbienen, Wespen oder Ameisen.
3.4 Praxisbeispiel: Wildhecken in Bad Saulgaus Innenstadt
In Bad Saulgau in Oberschwaben hat man bereits vor über 20 Jahren mit der Umstellung auf eine naturnahe Pflege des öffentlichen Grüns begonnen. Die Stadt hat bereits zahlreiche Auszeichnungen erhalten und zeigt als „Landeshauptstadt der Biodiversität“, wie ökologisches Grünflächenmanagement in einer Kommune gelingen kann. Neben artenreichen Wiesen und dauerhaften Staudenpflanzungen setzt Bad Saulgau schwerpunktmäßig bei den Hecken und Gehölzen auf eine naturnahe Gestaltung (Abbildung 3). Fast in der gesamten Stadt ergänzen heute heimische Sträucher und Wildrosen das öffentliche Grün. Sind die Pflanzbeete klein, werden darin neben heimischen Stauden gerne einzelne Solitärsträucher wie z. B. die Felsenbirne gepflanzt. Wo es mehr Platz für Sträucher gibt, setzt die Stadt auf Hecken aus Wildsträuchern anstatt der sonst üblichen Formhecken. Sie sind nicht nur hübsch anzusehen, sondern stehen auch bei den Insekten, Vögeln und Säugetieren hoch im Kurs. Mitten in der Stadt wachsen daher um Parkplätze zahlreiche verschiedene Wildrosenarten wie z.B. Hundsrose, Klein-blütige Rose oder Kriechrose (Abbildung 4). Auch bei der Gestaltung des Geländes ihrer Grundschule greift die Stadt mit Arten wie Kornelkirsche, Waldhasel, Schlehe oder Wolliger Schneeball auf heimische Sträucher zurück. Eine 200 Meter lange Wildhecke säumt das Grundstück und auf den Freiflächen wachsen seit kurzem Strauchgruppen, die sich mit der Zeit zu strukturreichen Gebüschen entwickeln sollen. Die städtischen Sport- und Spielplätze wurden ebenfalls mit Wildstrauchhecken eingefriedet. Aufgrund des größeren Platzangebots wurde hier ein breiter Gehölzstreifen angelegt, der sich ganz nach natürlichem Vorbild zu einer strukturreichen Wildhecke entwickeln soll.
Abbildung 3: Blühende Gehölzsäume in Bad Saulgau (Foto: Stadt Bad Saulgau)
Abbildung 4: Wildrosen (Rosa rubiginosa) an einem Bad Saulgauer Parkplatz (Foto: Stadt Bad Saulgau)
Grundsätzlich wird in Bad Saulgau darauf geachtet, ein möglichst breites Artenspektrum bei den Strauch- und Gehölzpflanzungen zu verwenden. Damit beugt die Stadt krankheits- oder schädlingsbedingten Ausfällen vor und schafft Lebensräume für möglichst viele verschiedene Tierarten. Zu diesem Zweck hat die Stadt die „Bad Saulgauer Liste einheimischer Gehölze“ entwickelt, die als Grundlage für die Artenwahl von Bäumen und Sträuchern dient. Sie steht den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt frei zur Verfügung und soll Anregungen bei Hausbau und Gartengestaltung geben. Wie letzteres aussehen kann, zeigt ein eigens dafür angelegter Heckenschaugarten in der Stadt, der Interessierte über die Vielfalt und Bedeutung heimischer Gehölze informiert.
4 Das Label „StadtGrün naturnah“
Kommunen, die sich im Bereich der naturnahen Baum- und Strauchpflege engagieren wollen oder dies bereits tun, können sich für das neue Label „Stadt-Grün naturnah“ bewerben. Es soll dazu beitragen, ökologische Standards für die Bewirtschaftung öffentlicher Grünflächen bundesweit zu etablieren und die biologische Vielfalt in Städten und Gemeinden zu erhöhen. Das Label (Abbildung 5) zeichnet vorbildliches Engagement in Sachen naturnahe Grünflächengestaltung und -pflege aus und macht dieses bundesweit sichtbar. Begleitet wird das Labeling-Verfahren durch eine intensive Öffentlichkeitskampagne, die Bürgerinnen und Bürger einbinden und für mehr Akzeptanz werben soll.
Abbildung 5: Label „StadtGrün naturnah“
4.1 Gold, Silber, Bronze – Die Label-Vergabe
Das Label wird in drei unterschiedlichen Kategorien in Gold, Silber und Bronze vergeben, wobei auch bereits geleistete Maßnahmen sowie konkrete Planungen berücksichtigt werden. Durch die Vergabe des Labels in unterschiedlichen Qualitätsstufen möchte das Projektteam auch für Kommunen Anreize zur Teilnahme setzen, die noch ganz am Anfang in Sachen ökologisches Grünflächenmanagement stehen. Die oben genannten Handlungsoptionen im Bereich der naturnahen Baum- und Strauchpflege orientieren sich an den Grundsätzen, die bei der Vergabe des Labels „Stadt-Grün naturnah“ berücksichtigt werden.
Das Labeling-Verfahren ist als mehrstufiger Prozess über zwölf Monate konzipiert, an dem neben der Kommunalverwaltung weitere Agierende (z. B. lokale Naturschutzverbände) beteiligt werden. Zu Beginn werden die lokalen Ausgangsbedingungen im Rahmen einer Bestandserfassung zusammengetragen. In der zweiten Phase wird darauf aufbauend ein Maßnahmenkatalog mit zukünftig geplanten Aktivitäten zur Förderung der innerstädtischen Grünflächen entwickelt. Bestandserfassung und Maßnahmenkatalog dienen als Bewertungsgrundlage für die Label-Vergabe und werden zu einer Grünflächenstrategie zusammengefasst, die auch auf politischer Ebene legitimiert werden soll. Die Verleihung des Labels erfolgt im Rahmen eines bundesweiten Fachkongresses. Es wird für jeweils drei Jahre vergeben und kann durch eine Rezertifzierung erneuert werden.
4.2 Die Initiatoren
Das Label entstand im Rahmen des Kooperationsprojekts „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“ des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ (Bündnis), der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie der fünf Partnerkommunen Neu-Anspach, Kirchhain, Wernigerode, Frankfurt am Main und Hannover. Die genannten Kommunen haben im Rahmen einer Pilotphase das Labeling-Verfahren exemplarisch durchlaufen und gewährleisten dessen Praxistauglichkeit. Gefördert wird das Projekt im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz und mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
4.3 Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“
Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ (Abbildung 6) unterstützt Kommunen, das Potenzial für Mensch und Natur zu fördern. Es wurde im Februar 2012 durch einen Zusammenschluss von 60 Gemeinden, Städten und Landkreisen aus ganz Deutschland gegründet. Heute zählt das Bündnis 128 Mitglieder – mit steigender Tendenz.
Abbildung 6: Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ unterstützt Kommunen, das Potenzial für Mensch und Natur zu fördern.
Das Bündnis stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen und rückt den Schutz der biologischen Vielfalt in den Kommunen in den Blickpunkt. Es dient den Kommunen zum Informationsaustausch und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit. Auch Fortbildungsangebote für Verwaltungsangestellte sowie gemeinsame Aktionen und Projekte stehen auf der Agenda. Über die Homepage (www.kommbio.de) sowie den Newsletter informiert das Bündnis regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Bereich des kommunalen Naturschutzes.
Literatur
BAUMGARTEN, H.; DUJESIEFKEN, D.; RIECHE, T., 2012: Baumpflege im Jahresverlauf. Schnittzeiten im Einklang mit dem Naturschutz. Haymarket Media, Braunschweig, 66 S.
DIETZ, M.; DUJESIEFKEN, D.; KOWOL, T.; REUTHER, J.; RIECHE, T.; WURST, C., 2015: Artenschutz und Baumpflege. Haymarket Media, Braunschweig, 143 S.
DIETZ, M.; SCHIEBER, K.; MEHL-ROUSCHAL, C., 2013: Höhlenbäume im urbanen Raum. Teil 2, Leitfaden. Entwicklung eines Leitfadens zum Erhalt eines wertvollen Lebensraumes in Parks und Stadtwäldern unter Berücksichtigung der Verkehrssicherung. Herausgeber: Stadt Frankfurt am Main, Umweltamt.
GLOOR, S., 2015: Der ökologische Wert von Stadtbäumen für die Biodiversität. URL: http://www.lausanne.ch/thematiques/nature-parcs-et-domaines/tourisme-vert-et-loisirs/evenements/journee-arbre/mainArea/01/col1/0/links/03/linkBinary/04-Journee-Arbre2015-PresentationSGloor-OekologischeWertStadtbaumen-Biodiversitat.pdf (Abruf: 09.01.2018)
Kommunen für biologische Vielfalt e.V., 2017: Wegweiser zur Teilnahme am Labeling-Verfahren. URL: http://stadtgruen-naturnah.de/files/web/docs/Wegweiser_StadtGr%C3%BCn%20naturnah.pdf (Abruf: 09.01.2018)
KOWARIK, I.; BARTZ, R.; BRENCK, M. (Hrsg.), 2016: Naturkapital Deutschland – TEEB DE: Ökosystemleistungen in der Stadt – Gesundheit schützen und Lebensqualität erhöhen. Technische Universität Berlin, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ. Berlin, Leipzig.
WERNER, Ü.; ZAHNER, R., 2009: Biologische Vielfalt und Städte. Eine Übersicht und Bibliographie. Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Autor
Dipl.-Ing.Robert Spreter leitet seit 16 Jahren bei der Deutschen Umwelthilfe und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ Projekte zum Thema „Stadtgrün in Kommunen“.
Robert Spreter
Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ e.V.Fritz-Reichle-Ring 2 78315 Radolfzell
Tel. (07732) 999530
Hollow trees between the law and practice – concept for dealing with protected nesting and resting habitats in Frankfurt on Main
von Volker Rothenburger
Zusammenfassung
Höhlenbäume können gesetzlich geschützte Fortpflanzungs- und Ruhestätten sein. Der Umgang mit diesen Bäumen bei der Baumpflege oder bei Fällungen erfordert einen pragmatischen Ansatz, der einerseits die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt und andererseits im Alltag praxistauglich sein muss. Beispiele aus der Praxis der wachsenden Großstadt Frankfurt am Main zeigen Lösungsmöglichkeiten in diesem Spannungsfeld. Eine kurze Darstellung gesetzlicher Grundlagen sowie des Projekts „Höhlenbäume im urbanen Raum“ werden vorangestellt.
Summary
Hollow trees can be places of reproduction and resting places protected by law. What to do with these trees in the context of nursing or felling demands a pragmatic approach, which on the one hand complies with the bounds of law and on the other hand is practical in everyday life. Examples from real life in a growing city like Frankfurt on Main show possible solutions. The article starts with a short outline of the legal framework and the project “hollow trees in urban areas”.
1 Einleitung
Frankfurt am Main ist im Jahr 2015 vom Europäischen Baumpflegerat mit dem Titel „Europäische Stadt der Bäume“ ausgezeichnet worden. Ausschlaggebend für die Auszeichnung war das vom Umweltamt verantwortete und von der Bundesstiftung Umwelt unterstützte Projekt „Höhlenbäume im urbanen Raum“, das neben Höhlenbaumkartierungen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main auch die Entwicklung eines bundesweit einsetzbaren Leitfadens zum Inhalt hat. Die Umsetzung des Schutzes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten an Bäumen im Sinne von § 44 Abs. 1 Ziffer 3 BNatSchG – darum geht es in rechtlicher Hinsicht bei Baumhöhlen – steht in der Realität einer wachsenden Großstadt im Spannungsfeld zwischen rechtlichen Vorgaben und der alltäglichen Praxis bei der Baumpflege oder Baumfällungen.
2 Definition von Höhlenbäumen
Unter Baumhöhlen werden nicht nur die klassischen Spechthöhlen verstanden, sondern alle höhlenartigen Strukturen am oder im Baum, die für verschiedene Tierarten Fortpflanzungs- und Ruhestätten sein können. Gemäß des Leitfadens „Höhlenbäume im urbanen Raum“ können Höhlen in
Spechthöhlen,
Astabbrüche,
Spalten,
Rindenquartiere,
Initialhöhlen und
hohle Stämme/Bäume
unterschieden werden. Damit verbunden sind auch Zersetzungsstadien, wie Ausfaulungen und Mulm. Bäume, die zumindest einen dieser Höhlentypen aufweisen, werden vorliegend als Höhlenbäume bezeichnet.
3 Rechtliche Einordnung
Baumhöhlen können als Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders und streng geschützten Tierarten im Sinne von § 44 Abs. 1 Ziffer 3 BNatSchG vor Entnahmen, Beeinträchtigungen oder Zerstörung geschützt sein. Die meisten höhlenbewohnenden Arten, wie Vögel (Abbildung 1) oder Fledermäuse, sind zumindest besonders geschützt, so dass grundsätzlich davon ausgegangen werden muss, dass die Entfernung von Baumhöhlen durch Fällung eines Baumes Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten beeinträchtigen kann und somit regelmäßig eine Betroffenheitsprüfung von § 44 BNatSchG erfolgen muss.
Höhlen bzw. Höhlenbäume sind allerdings streng genommen nur dann geschützt, wenn sie auch tatsächlich von einer konkreten geschützten Art aktuell oder wiederkehrend genutzt werden – vergleichbar mit einem Mehlschwalbennest am Haus oder einem Saatkrähennest in der Baumkrone (s. hierzu VG Wiesbaden vom 12.05.2015, Az. 4 K 870/13.WI(V)). Beispielsweise ist ein Wochenstubenbaum der Bechsteinfledermaus auch in der Phase der Jagd, des Quartierwechsels oder in unbesetzten Winterphasen geschützt.
Eine verbotene Beeinträchtigung kann im Übrigen auch entstehen, wenn ein Höhlenbaum zwar stehen bleibt, jedoch eine Veränderung im Umfeld zu einem Funktionsverlust führt, z. B. durch heranrückende Bebauung.
In der Praxis der Baumpflege bzw. -fällung kann diese Frage allerdings selten mit einer gutachterlich gebotenen Tiefe geklärt werden. Vor einer Entscheidung zur Fällung oder zum Rückschnitt liegen so gut wie nie konkrete, fachlich angemessene und nachweisbare Untersuchungen vor, die für eine abschließende Klärung notwendig wären. Andererseits stellt das Vorhandensein einer Baumhöhle – insbesondere mit Nutzungsspuren – an sich schon einen Hinweis dar, der als begründete Wahrscheinlichkeit für die rechtliche Betroffenheit des § 44 Abs. 1 Ziffer 3 BNatSchG spricht.
Normalerweise wird ein Höhlenbaum ein einziges Mal durch Baumpfleger, Förster oder Mitarbeiter einer Genehmigungsbehörde vor der geplanten Fällung besichtigt. Dabei kann zwar die Höhle erkannt werden, jedoch wäre es eher zufällig und darüber hinaus auch von der jeweiligen Jahreszeit abhängig, ob eine konkrete Nutzung von Vögeln, Fledermäusen oder Hornissen wahrgenommen werden kann. Im Regelfall fehlen zudem die biologischen Fachkenntnisse für eine Artbestimmung. Eine fachgutachterliche Beobachtung des Baumes über mehrere Monate im Jahr wäre im Regelfall unverhältnismäßig und nicht praktikabel.
Abbildung 1: Höhlenbaum mit Schwarzspecht (Foto: MANFRED SATTLER)
Man kann dieses Dilemma rechtlich lösen, indem man unter Berücksichtigung von vorliegenden Erkenntnissen aus der Umgebung des Baumstandortes oder aus vergleichbaren Situationen (Kartierungen, Gutachten) eine begründete Wahrscheinlichkeit für das Vorkommen oder Ausbleiben bestimmter Tiergruppen formuliert oder gegebenenfalls mit einer Worst-case-Annahme davon ausgeht, dass die erkannte Baumhöhle regelmäßig von geschützten Arten genutzt wird.
Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage, wie mit Höhlenbäumen bei unterschiedlichen Handlungen und Planungen praxisnah und dennoch rechtlich angemessen umgegangen werden kann.
4 Projekt „Höhlenbäume im urbanen Raum“
In den vergangenen Jahrzehnten wuchs die Erkenntnis, dass der Schutz der biologischen Vielfalt nicht nur eine Aufgabe des ländlichen Raumes ist, sondern gerade auch eine Großstadt mit ihren „Felsstrukturen“ (= Gebäuden), Grünflächen und Wäldern wichtigen Lebensraum für gefährdete Arten darstellt. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main hat vor rund 15 Jahren seine Aufgabe nicht mehr nur reaktiv gesehen, sondern begonnen, Strategien für konkrete Artenschutzkommunikation und -maßnahmen zu entwickeln. Als Symboltier wurde die Fledermaus in den Mittelpunkt eines umfangreichen Kommunikationskonzeptes gestellt. Die Fledermaus war mit ihren sie umgebenden Sagen und Mythen für Umweltkommunikation prädestiniert, weil sie vor allem auf Kinder faszinierend wirkt und gleichzeitig ein Wesen des städtischen Raumes ist.
Neben der Entwicklung und Durchführung von Fledermausführungen, Festen („Fledermaushochzeit“), Fortbildungsangeboten („Fledermausbotschafter“) und damals klassischen Medien (Poster, Faltblatt) wurde erstmals eine Bestandserfassung der Fledermausarten beauftragt: das Gutachten „Frankfurter Nachtleben“ (Institut für Tierökologie und Naturbildung (ITN), 2006). Mit Überraschung wurde registriert, dass 14 von 19 in Hessen damals bekannten Fledermausarten im Stadtgebiet Frankfurts vorkamen. Mit der mittlerweile als eigene Art eingestuften Nymphenfledermaus kommen aktuell 15 von 20 hessischen Arten in Frankfurt vor.
Abbildung 2: Untersuchungsflächen Höhlenbäume (Grafik: Umweltamt Frankfurt am Main)
Abbildung 3: Markierter Baum mit Spaltquartier
Mit dem Wissen um Artvorkommen ist eine Verantwortlichkeit entstanden, die in die Stadtverwaltung – vor allem in die planerischen und grünen Ämter – hineingetragen wurde. Im Dialog der Ämter hat sich gezeigt, dass vor allem für die Lösung von auftretenden Konflikten zwischen Verkehrssicherung und Artenschutz bisher keinerlei Handlungsvorschläge oder Richtlinien vorlagen. Daher hat das Umweltamt mit Unterstützung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) von 2008 bis 2013 das Projekt „Höhlenbäume im urbanen Raum“ durchgeführt.
In 30 ausgewählten Parks oder Waldabteilungen wurden alle Höhlenbäume erfasst (Abbildung 2) und mit Plaketten markiert (Abbildung 3). Gleichzeitig wurde untersucht, welche Tierarten zu welcher Zeit die Baumhöhlen nutzen. Insgesamt wurden rund 3.600 Höhlen in 2.500 Höhlenbäumen erfasst und die Bäume mit Plaketten gekennzeichnet.
In einer Datenbank wurden die Baumhöhlentypen und deren Lage im Baum (Höhe und Exposition) erfasst. Mit dem in der Datenbank integrierten Wissen und der am Baum befestigten Plakette werden zukünftig städtische Baumkontrolleure darauf hingewiesen, ob, welche und wie viele Höhlen im jeweiligen Baum festgestellt worden sind, wo sie sich im Baum befinden oder ob bestimmte Tierarten in den Bäumen festgestellt wurden. Damit ist der Blick geschärft und versehentliche Zerstörungen sind weitgehend ausgeschlossen. Darüber hinaus führen die Baumkontrolleure die Höhlenerfassung im Rahmen ihrer Regelkontrollen fort.
Hauptziel des Projekts war die Erstellung eines Praxis-Leitfadens zur Berücksichtigung von Höhlenbäumen und Baumhöhlen bewohnenden Tierarten bei Verkehrssicherungs-, Pflege- und Holznutzungsarbeiten im urbanen Raum.
Im Leitfaden wird erläutert, wie Baumhöhlen zu erkennen und ihre Bewohner nachzuweisen sind. Darüber hinaus wird der rechtliche Rahmen des Artenschutzes sowie der Verkehrssicherung dargelegt und mögliche Lösungswege für aus diesem Spannungsfeld entstehende Konflikte aufgezeigt. Dabei stand nicht nur eine stadtinterne Verwendung im Fokus, sondern es war von vornherein geplant, den Leitfaden der Fachwelt zur Verfügung zu stellen. Mit diesem „Leitfaden – Höhlenbäume im urbanen Raum“ (Hrsg: Stadt Frankfurt am Main 2013), der auch in einer englischen Version vorliegt, hat die Stadt Frankfurt das Thema in der Fachwelt verankert und auch international eingebracht.
5 Umgang mit Baumhöhlen in der Praxis
5.1 Baumhöhlen im Wald
Rund ein Sechstel des Frankfurter Stadtgebietes – knapp 4.000 Hektar – ist kommunaler Wald. Darüber hinaus werden rund weitere 2.000 Hektar Fläche im Eigentum Frankfurts außerhalb der Stadtgrenzen bewirtschaftet. Zuständig für die Bewirtschaftung ist die Abteilung StadtForst, die dem Grünflächenamt angegliedert ist.
Die waldbauliche Tätigkeit – damit auch das Fällen von Bäumen im Wald – ist in ihrer alltäglichen Praxis nicht als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen (§ 14 Abs. 2 BNatSchG). Diese Genehmigungsfreiheit gilt jedoch nicht für die Beeinträchtigung bzw. Zerstörung von Bäumen mit genutzten Baumhöhlen oder Horsten. Allerdings gelten die Zugriffsverbote in § 44 Abs. 1 BNatSchG bei waldbaulichen Maßnahmen nur, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population der von der Fällung betroffenen europäischen Vogelarten und Anhang-IV-Arten durch die Bewirtschaftung verschlechtert.
Allerdings wäre es praxisfremd und unverhältnismäßig, alle Waldbäume vor ihrer Fällung einzeln durch entsprechende Gutachterbüros auf geschützte Arten und Lebensstätten untersuchen und die Betroffenheit der lokalen Population vor Höhlenbaumfällungen gutachterlich feststellen zu lassen. Die Frankfurter Revierförster übernehmen daher bei der Ausmarkierung der Bäume auch die Aufgabe einer artenschutzrechtlichen Erstbewertung, indem alle Bäume hinsichtlich vorhandener Höhlenstrukturen, Nester oder Baumhorste visuell überprüft werden. Darüber hinaus liegen zahlreiche Gutachten, z. B. FFH-Grunddatenerhebungen oder Einzelgutachten für Eingriffsprojekte, vor, die ein umfangreiches Hintergrundwissen für eine Risikoabschätzung gewährleisten.
Bäume mit entsprechenden Strukturen werden als Höhlenbaum ausgezeichnet und nicht gefällt.
Davon abweichend gibt es im Stadtwald immer wieder Höhlenbäume, die aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt werden sollen (Abbildung 4). Dies gilt vor allem für Bäume in Waldspielparks, an Parkplätzen oder besonderen Erholungsschwerpunkten. In diesen Fällen kontaktiert StadtForst die Untere Naturschutzbehörde (UNB). Gemeinsames Ziel ist die Erhaltung der Höhlenstruktur, z. B. durch das Kappen eines zopftrockenen Baumes oberhalb der Höhlenstruktur.
Gibt es konkrete Hinweise auf streng geschützte Tierarten, z. B. ein Fledermausquartier, können auch aufwändige technische Maßnahmen vereinbart werden, z. B. das einseitige Festzurren, um die Fallrichtung in den Wald hinein zu bestimmen. Nur wenn keine Alternative zur Fällung des Höhlenbaumes besteht, wird diese unter Auflagen genehmigt. Für den notwendigen Antrag wurde ein Formblatt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erstellt. Vor einer Fällung werden vorhandene Höhlen mit einer Höhlenbaumkamera untersucht, damit keine Tiere zu Schaden kommen (Abbildung 5).
5.2 Artenschutz und Verkehrssicherheit im öffentlichen Grün
Bäume auf öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen unterliegen nicht den Regelungen der städtischen Baumschutzsatzung. Für Pflege und Fällungen ist das Grünflächenamt zuständig. Einige Parkanlagen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main, so dass für dortige Fällungen landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen bei der UNB beantragt werden müssen.
Aufgrund der ämterübergreifenden Zusammenarbeit, die bei dem Projekt „Höhlenbäume im urbanen Raum“ gewachsen und mit dem sogenannten Höhlenbaumreiter im Baumkataster manifestiert ist, beurteilen alle Baumkontrolleure die Bäume auch unter dem Artenschutzgesichtspunkt. Dabei war hilfreich, dass die UNB die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baumkontrolle unmittelbar geschult hat und damit ein direkter Draht zwischen den Ämtern gespannt wurde.
Abbildung 4: Untersuchung eines umsturzgefährdeten Baumes (Foto: MANFRED SATTLER)
Abbildung 5: Einsatz der Höhlenbaumkamera durch das Grünflächenamt (Foto: M. SATTLER)
Abbildung 6: Absperrung um eine Buchengruppe im Huthpark
Sofern das Grünflächenamt Höhlenbäume aus Verkehrssicherheitsgründen fällen muss, werden zuvor regelmäßig die Baumhöhlen untersucht. Hierfür gibt es im Grünflächenamt spezielle Kameras sowie geschultes Personal. Im Zweifel werden die Kolleginnen und Kollegen in der UNB informiert und die Baumhöhle wird gemeinsam besichtigt oder ein Fachbüro beauftragt.
In den Frankfurter Grünflächen werden in begründeten Einzelfällen Altbäume mit Baumhöhlen weiträumig abgesperrt (Abbildung 6) oder Einzelbäume mit einem stabilen Metallgestell gestützt, um den Alterungsprozess und die Fortpflanzungs- und Ruhestättenfunktion ohne Verkehrssicherheitsgefährdung zulassen zu können (Abbildung 7).
Wegerückbaukonzept Riederwald
Ein außergewöhnliches Projekt, um Verkehrssicherheit und Artenschutz gleichermaßen zu gewährleisten, ist das Wegerückbaukonzept der Parkanlage Riederwald. Der rund 33 ha große Eichen-Hainbuchenwald wird als öffentliche Grünfläche von der Bevölkerung des gleichnamigen Frankfurter Stadtteils intensiv genutzt. Zahlreiche Wege führten kreuz und quer durch den Wald.
Gleichzeitig ist der Riederwald ein Schwerpunkt des Artenschutzes. Eine Höhlenbaumkartierung und faunistische Erhebungen haben 282 Höhlenbäume mit 409 Baumhöhlen mit zahlreichen Brutvögeln und Fledermausquartieren nachgewiesen. Es wurden neun Fledermausarten mit Wochenstubenquartieren des Großen Abendseglers und der Bechsteinfledermaus festgestellt. Aufgrund des Alters der Bäume von rund 150 Jahren wäre zumindest entlang aller Wege und Pfade aus Verkehrssicherungssicht das Ausschneiden, Kappen oder Fällen vieler Bäume in einem Abstand von ca. 20 m zum Weg regelmäßig notwendig gewesen (Abbildung 8).
Abbildung 7: Dreibock um eine alte Eiche im Zeppelinpark (Foto: THOMAS HARTMANSHENN)
Das Grünflächenamt hat daher in enger Abstimmung mit der UNB ein Konzept erarbeiten lassen, das es ermöglicht, große Teile des Riederwaldes ohne Pflege altern zu lassen. Hierzu wurde die Nutzungsfrequenz aller Wege erhoben, um die regelmäßig genutzten Wege festzustellen. Diese Hauptwege werden weiterhin erhalten bzw. sind sogar ausgebaut worden, um dort eine Bündelungswirkung zu erzielen. Alle anderen Wege und Pfade wurden aktiv zurückgebaut und mit Totholz versperrt (Abbildung 10).
Die Waldbereiche, in denen die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss, haben sich deutlich reduziert (Abbildung 9). Notwendige Baumschnitte werden unter dem Gesichtspunkt der vorliegenden Artenkenntnisse nur behutsam vorgenommen. Zusätzlich wurden Informationstafeln an den Zugangsbereichen zum Wald aufgestellt, die das Projekt erläutern. Für eine entspannte Fledermausbeobachtung wurden auf einem zurückgebauten Spielplatzbereich Holzliegen aufgestellt.
5.3 Umgang mit Höhlenbäumen bei Fällanträgen nach der Baumschutzsatzung
In Frankfurt a.M. werden alljährlich zwischen 1.500 und 1.700 Anträge nach der Baumschutzsatzung gestellt. Da durchschnittlich pro Antrag die Fällung von zwei Bäumen beantragt wird, müssen über 3.000 Bäume pro Jahr visuell begutachtet werden. Dabei geht es zwar primär um die Nachvollziehbarkeit der im Antrag dargestellten Begründung und den Abgleich mit den in der Baumschutzsatzung aufgeführten Genehmigungskriterien, aber zeitgleich bewerten die Bearbeiter auch die artenschutzfachlichen Kriterien für die mögliche Betroffenheit des artenschutzrechtlichen Zugriffsverbotes.
Abbildung 8: Riederwald mit Restflächen ohne Pflegeeingriffe (dunkelgrün) bei verbleibendem Wegenetz ohne Rückbau (Grafik: Grünflächenamt Frankfurt am Main)
Abbildung 9: Waldflächen ohne zukünftige Pflegeeingriffe (dunkelgrün) nach Rückbau der Wege (Grafik: Grünflächenamt Frankfurt am Main)
In rechtlicher Hinsicht ist es ausgesprochen hilfreich, dass in Frankfurt a.M. die Zuständigkeit der Baumschutzsatzung der UNB zugeordnet wurde. Die Bewertung vor Ort kann daher ohne weiteren Reibungsverlust durch unterschiedliche Zuständigkeiten (Baumschutzsatzung vs. Artenschutz) aus einer Hand vorgenommen werden. Der Erfassungsbogen, der vor Ort für jeden Baumfällantrag ausgefüllt wird, beinhaltet daher nicht nur Kriterien der Standsicherheit und Baumvitalität, sondern auch Hinweise auf Nester und Höhlenstrukturen.
Allerdings kann der Baum bei der visuellen Kontrolle vom Boden aus nicht mit letzter Gründlichkeit eingesehen werden. Daher wird in jeder Genehmigung ein Textbaustein aufgenommen, der auf die gesetzlichen Regeln und auf die Zuständigkeit der UNB verweist, sofern Höhlenbaumstrukturen oder Nester im Zuge der Fällarbeiten erstmals erkannt werden. Vor allem professionelle Baumpflegefirmen, die über Jahre hinweg im Stadtgebiet Frankfurts aktiv sind und standardisiert Höhlenbaumkameras einsetzen, melden festgestellte Strukturen oder Artvorkommen. In Abstimmung mit der UNB, die versucht, möglichst kurzfristig die Situation vor Ort zu bewerten, werden Lösungsmöglichkeiten wie Kappungen, gesucht (Abbildung 11). Sind keine Belegungsspuren festzustellen, kann der Baum gefällt werden.
Abbildung 10: Zurückgebauter Waldweg, mit Totholz versperrt
Handelt es sich um eine belegte Höhle oder sind entsprechende Spuren vorhanden, können die Arbeiten nicht fortgeführt werden.
Bei Tierarten, die ihren Fortpflanzungs- oder Ruheplatz alljährlich wechseln, kann der Baum gefällt werden, wenn er seine Funktion verloren hat (z. B. bei Hornissen). Oft wird das Anbringen neuer Nisthilfen an Nachbarbäumen oder Gebäudewänden vereinbart.
Handelt es sich um regelmäßig genutzte Quartierbäume (z. B. Wochenstubenquartiere von Fledermäusen, Lebensraum Eremit/Juchtenkäfer), kann die genehmigte Baumfällung aus artenschutzrechtlicher Sicht nicht ausgeführt werden. In Einzelfällen verlangt die UNB vom Antragsteller ein faunistisches Fachgutachten.
6 Zusammenfassende Darstellung der aktiven Maßnahmen zum Höhlenbaumschutz in Frankfurt a.M.
Grundlagentätigkeit:
Kartierung von Höhlenbäumen und -strukturen auf 30 ausgewählten Flächen (Parkanlagen, stark frequentierte Waldabteilungen)
Markierung der kartierten Höhlenbäume durch Plaketten
Abbildung 11: Über einer Bruthöhle gekappter Götterbaum
Aufnahme von festgestellten Höhlenstrukturen in das Baumkataster des Grünflächenamtes
regelmäßige Aktualisierung bei Baumkontrollen oder städtischen Planungen, z. B. Parkgrundsanierungen
Erfassung von Höhlenbaumstrukturen bei der Antragsbearbeitung im Rahmen der Baumschutzsatzung
Textbaustein bei Genehmigungen nach der Baumschutzsatzung mit dem Hinweis auf die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG
Schutzmaßnahmen vor Ort:
Wegerückbaukonzept Riederwald
Wegesperrungen oder -verlegungen im Einzelfall
Absperrungen um Bäume in Parkanlagen
Stützvorrichtungen oder Maßnahmen zur Steuerung der Fallrichtung von Bäumen im Einzelfall
Kappungen von Bäumen vor Baumfällungen
vor unumgänglichen Fällungen: Untersuchung mit Baumhöhlenkamera und ggf. Einflugverhinderung
Kommunikation:
Schulungen und Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Ämtern wie Bauaufsicht und Grünflächenamt
intensiver Kontakt und Vertrauensbildung mit Baumpflegefirmen
Sensibilisierung der Bevölkerung und Politik durch Information und Veranstaltungen
Literatur
Institut für Tierökologie und Naturbildung (ITN), 2006: Frankfurter Nachtleben, Fledermäuse in Frankfurt am Main. Gutachten im Auftrag des Umweltamtes der Stadt Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt am Main – Umweltamt (Hrsg.), 2013: Höhlenbäume im urbanen Raum. Projektpartner: Institut für Tierökologie und Naturbildung
Autor
Volker Rothenburger leitet die Untere Naturschutzbehörde in Frankfurt am Main. Er ist Vorstandsmitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“.
Volker Rothenburger
Magistrat der Stadt
Frankfurt
Umweltamt – Untere
Naturschutzbehörde
Galvanistraße 28
60486 Frankfurt am Main
Tel. (069) 212–39156
The ecological value of urban trees with respect to biodiversity
von Sandra Gloor und Margrith Göldi Hofbauer
Zusammenfassung
Urbane Gebiete sind Orte erstaunlich hoher Biodiversität. Grünräume in Siedlungsgebieten sind auch für die Lebensqualität der Bevölkerung ein wichtiger Faktor. Bäume erfüllen eine Reihe von Ökosystemleistungen und spielen für die urbane Biodiversität eine Schlüsselrolle. Sie bieten Lebensraum und Nahrungsgrundlage und erschließen die dritte Dimension auch dort, wo der Boden durch andere Nutzungen besetzt ist. Der Wert eines Baums für die Biodiversität wird maßgeblich von den Faktoren Baumart, Alter und Standort beeinflusst. Mit zunehmender Verdichtung und Modernisierung der Kernstädte geraten jedoch Grünräume unter Druck. Ihre Planung muss deshalb hohen Qualitätsanforderungen genügen, auch bezüglich der Biodiversität. In der vorliegenden Studie wurden Empfehlungen für die Praxis formuliert und ein Biodiversitätsindex für häufig gepflanzte Baumarten entwickelt. Sie sollen ermöglichen, die Biodiversität bei der Planung des urbanen Baumbestands einzubeziehen.
Summary
