Kann das Modell „Prosper“ der Bundesknappschaft Vorbild für Integrationsversorgung sein? -  - E-Book

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Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,0, Universität Hamburg, Veranstaltung: Gesundheitsökonomie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Liste der Gesundheitsreformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der vergangenen Jahre ist lang. Ein Grund dafür sind die anhaltenden Finanzierungsprobleme. Der Wunsch, die Beitragssätze zumindest nicht erhöhen zu müssen, gestaltet sich deshalb schwierig. Als eine Möglichkeit, vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven anzugehen und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu erhöhen, gilt die integrierte Versorgung. Die Umsetzung entsprechender Projekte geht trotz mehrerer gesetzlicher Neuregelungen nur schleppend voran. Um die Beteiligten im Gesundheitswesen von den Vorzügen einer Integration zu überzeugen, wird gern die Bundesknappschaft mit ihrem Modell „prosper – Gesund im Verbund“ zu einem Musterbeispiel für Integrationsversorgung deklariert. Die These dieser Arbeit lautet deshalb, dass das Modell Prosper der Bundesknappschaft ein Vorbild für Integrationsversorgung ist. Für eine entsprechende Beurteilung soll zunächst der Begriff der integrierten Versorgung geklärt werden. Anschließend werden die besonderen Voraussetzungen der Bundesknappschaft skizziert, um dann das Modell allgemein und unter den Gesichtspunkten fachübergreifende Zusammenarbeit, Qualitätssteuerung und Kostensteuerung zu untersuchen. Im kritischen Teil werden Schwachstellen herausgearbeitet. Schließlich wird die Übertragbarkeit von Prosper auf andere Krankenkassen überprüft, bevor die Ausgangsthese in der Schlussfolgerung bewertet wird.

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Veröffentlichungsjahr: 2007

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Inhaltsverzeichnis

 

1. Einleitung

2. Problemstellung

3. Begriffsklärung

4. Ausgangslage der Bundesknappschaft

5. Das Konzept Prosper

5.1 Fachübergreifende Zusammenarbeit

5.2 Qualitätssteuerung

5.3 Kostensteuerung

6. Kritik

7. Übertragbarkeit auf andere Krankenkassen

8. Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

 

1. Einleitung

 

Die Liste der Gesundheitsreformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der vergangenen Jahre ist lang. Ein Grund dafür sind die anhaltenden Finanzierungsprobleme. Der Wunsch, die Beitragssätze zumindest nicht erhöhen zu müssen, gestaltet sich deshalb schwierig. Als eine Möglichkeit, vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven anzugehen und gleichzeitig die Versorgungsqualität zu erhöhen, gilt die integrierte Versorgung. Die Umsetzung entsprechender Projekte geht trotz mehrerer gesetzlicher Neuregelungen nur schleppend voran. Um die Beteiligten im Gesundheitswesen von den Vorzügen einer Integration zu überzeugen, wird gern die Bundesknappschaft mit ihrem Modell „prosper – Gesund im Verbund“ zu einem Musterbeispiel für Integrationsversorgung deklariert. So heißt es etwa in der Ärzte Zeitung, dass „ (...) sich Prosper zu einem der erfolgreichsten Netze Deutschlands entwickelt (...) “ hat.[1]

2. Problemstellung

3. Begriffsklärung

 

Als integrierte Versorgung kann der Versuch bezeichnet werden, Elemente des vor allem aus den USA bekannten Managed Care Ansatzes in das deutsche Gesundheitssystem zu implementieren. Klassische Managed Care Ansätze lassen sich jedoch nicht vollständig auf die GKV übertragen, da der amerikanische Gesundheitsmarkt stärker wettbewerbsorientiert ist als die GKV. Eine Adaption ist also nötig, um dem Solidaritätsprinzip gerecht zu werden.[2] Gesetzliche Grundlage für die Integrationsversorgung sind die §§ 140 a – d Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Ziel der integrierten Versorgung ist es, Kosten zu senken und Qualität zu erhöhen. Dazu sollen die verschiedenen Sektoren durch vertragliche Beziehungen horizontal und vertikal miteinander verknüpft und die einzelnen Fachdisziplinen zusammengeführt werden. Mit verbesserter Kommunikation wird versucht, Schnittstellenprobleme zu beheben.[3]