0,00 €
Gratis E-Book downloaden und überzeugen wie bequem das Lesen mit Legimi ist.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 81
von
H. Bohm und W. Steinert.
Einunddreißigste Auflage.
Preis 25 Pfge.
Berlin, 1879.
Verlag von Theodor Kampffmeyer
Friedrichstr. 52/53.
(Zwischen Krausen- u. Schützenstr.)
Das vorliegende Heft giebt eine gedrängte Zusammenstellung Alles dessen, was der Schüler wissen muß, wenn er dahin gelangen soll, seiner Muttersprache in Rede und Schrift mächtig zu sein.
Daß wir durch die befolgte Anordnung keinen Lehrgang geben wollten, ist leicht ersichtlich. Es lag uns aber daran, den zu verarbeitenden Stoff, in übersichtlicher Weise zusammengestellt, den Kindern in die Hände zu geben, um dem Lehrer dadurch das zeitraubende Dictiren abzunehmen. Wir dürfen kaum befürchten, in Betreff der Anwendung des Heftchens mißverstanden zu werden. Die einzelnen §§. enthalten das in den Unterrichtsstunden gewonnene Resultat und müssen Eigenthum des Schülers werden. — Es soll aber ihr Inhalt, so wie überhaupt jede sprachliche Form, aus dem lebendigen Organismus der Sprache heraus entwickelt und nicht gegeben, der Unterricht also an das Lesebuch oder die Bildertafel geknüpft werden. In dieser Weise angewendet, soll das Heft dem Schüler bei Wiederholungen so wie zur Uebung und Befestigung in den Formen der Muttersprache dienlich sein. Was im Rechnen das Einmaleins ist, das sind in der Sprache die einzelnen Formen derselben; sie müssen dem Schüler ebenso geläufig sein wie jenes. Daher nach der Erkenntnißvielfache Uebung!
Obgleich wir der Ansicht sind, daß der Unterricht in der Orthographie mit dem ersten Leseunterricht beginnen und fortschreiten, und das Meiste durch das Auge erreicht werden müsse, so hielten wir es doch für nöthig, diejenigen Regeln aufzustellen, welche durchgreifend sind, und namentlich den Schülern von Nutzen sein werden, die einen zusammenhangenden Unterricht nicht haben genießen können.
Die erste Veranlassung zur Herausgabe dieser Zusammenstellung ward uns durch die wissenschaftlichen Sitzungen des Geselligen Lehrer-Vereins.
Indem wir für diese Anregung hiermit danken, erlauben wir uns zugleich, Demselben diese Arbeit zu geneigter Beurtheilung zu überreichen.
Berlin, den 30. April 1851.D. V.Diese Auflage ist im Wesentlichen mit den vorangegangenen gleichlautend. Nur in betreff der Orthographie sind mit leiser Hand wiederum einige Aenderungen vorgenommen worden. So schwankend auch Einzelnes auf diesem Gebiete bereits geworden ist, und so dringend auch eine bestimmte Regelung erscheint, so darf doch in einer Sprachlehre für die Volksschule nur mit äußerster Vorsicht nach dieser Richtung hin vorgegangen werden. Neue Formen zu lehren, ist, — nach unserer Ansicht — der Volksschule erst dann gestattet, wenn dieselben in den meisten Volks Schul-Lesebüchern zu finden und von der Tagespresse aufgenommen worden sind.
Außerdem ist der in früheren Auflagen auf der letzten Seite befindliche zu §§ 5 und 6 gehörende Zusatz über die Biegung der Hauptwörter an der richtigen Stelle auf Seite 7 eingefügt worden.
Berlin, im April 1879.
H. Bohm.
§. 1. Es giebt 10 Wörterklassen:
1. Geschlechtsw. Artikel.2. Hauptw. Substantiv.3. Eigenschaftsw. Adjectiv.4. Zahlw. Numerale.5. Fürw. Pronomen.6. Verhältnißw.Präposition.7. Zeitw. Verbum.8. Umstandsw. Adverbium.9. Bindew. Conjunction.10. Empfindungsw. Interjection.§. 2. 1. Die Geschlechtsw. kündigen die Wörter, zu denen sie gehören, als Hauptw. an, und sagen, welches Geschlecht dieselben haben.
2. Die Geschlechtsw. sind:
3. Die Geschlechtsw. werden nie betont und nur zu Anfange eines Satzes groß geschrieben; ihre Biegung siehe beim Hauptw.
§. 7. 1. Eigenschaftsw. bezeichnen die Eigenschaften der Gegenstände. Sie bestimmen also das Hauptw. und stehen:
a) beifügend (attributiv) auf die Frage: Was für ein, eine, ein? (Welcher, e, es?)
b) aussagend (prädicativ) auf die Frage: Wie ist der, die, das? Das große Haus. — Das Haus ist groß.
2. Die Eigenschaftsw. endigen oft auf: ig, isch, icht, ern, bar, sam, lich, haft.
3. Die Eigenschaftsw. werden klein geschrieben. Bestimmen sie jedoch das Hauptw. nicht, sondern nehmen sie dasselbe in sich auf, so werden sie selbst zum Hauptw. und also auch groß geschrieben. Der kranke Mann ißt Suppe. — Der Kranke ißt Suppe.
4. Die Eigenschaftsw. stehen mit ihrem Hauptw. in gleichem Geschlecht, gleicher Zahl und gleichem Falle.
5. Die Eigenschaftsw. unterliegen einer starken, schwachen und gemischten Biegung.
§. 8. Steht das Eigenschaftsw. mit seinem Hauptw. allein, so nimmt es die Endungen des best. Geschlechtsw. an und hat also:
